Ausrüstung und Fortbildung

Thüringer Landtag
6. Wahlperiode
1739
Drucksache 6/
05.02.2016
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Kießling (AfD)
und
Antwort
des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales
Thüringer Polizei: Ausrüstung und Fortbildung - Teil 1
Die Kleine Anfrage 657 vom 9. November 2015 hat folgenden Wortlaut:
Im Zuge der Evaluation der Polizeistrukturreform soll insbesondere geprüft werden, ob die Landespolizei
ihren Aufgaben mit der vorhandenen und zukünftigen Materialausrüstung effektiv nachkommen kann. Die
Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Thüringen, hat bereits mehrfach auf die steigende Belastung der
Polizei infolge des vermehrten Zustroms von Asylbewerbern aufmerksam gemacht und eine Berücksichti­
gung der hieraus resultierenden zusätzlichen Belastungen im Rahmen der Evaluation der Polizeistruktur­
reform gefordert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Nach welchen Grundlagen und nach welchen Erhebungsmethoden wird die Ausrüstung und deren
Tauglichkeit der Thüringer Polizei erfasst, bewertet und aktualisiert (Auflistung der Ausrüstung bitte nach
Beschaffungsjahren, Summen, Dienststellen und gegebenenfalls Verlust)?
2. Wie viele Arbeitsplätze zur Vernehmung und Bearbeitung von Anzeigen gibt es in den Dienststellen der
Thüringer Polizei (untergliedert nach Dienststellen)? Wie viele davon haben einen Drucker direkt am
Arbeitsplatz und wie viele davon haben einen Drucker außerhalb des Sichtbereichs des Anzeigenerstat­
ters beziehungsweise außerhalb des Raumes? Wie hoch sind die laufenden jährlichen Kosten für diese
Arbeitsplätze? Wie viel Papier wurde zum Betrieb der Drucker für die Dienststellen beschafft und was
(Vorgangsgruppe) wurde papierlos bearbeitet (bitte nach Dienststellen auflisten)?
3. Wie viele Schulungsplätze gibt es in der Thüringer Polizei, um Polizeibeamte fortzubilden (bitte den
Entwicklungsstand der letzten zehn Jahre, aufgeteilt nach Dienststellen abbilden, auch nach deren
Auslastung)?
Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan­desre­
gierung mit Schreiben vom 4. Februar 2016 wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Bei der Beantwortung der Frage 1 muss unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats
Thüringen eine detaillierte Einzeldarstellung der Ausstattung der Thüringer Polizei abgelehnt werden, weil
hiermit Informationen bekannt werden würden, die die Funktionsfähigkeit der Thüringer Polizei nicht nur ge­
ringfügig beeinträchtigen. Eine Kenntnis der Ausstattung der Thüringer Polizei lässt Rückschlüsse auf poli­
zeiliche Einsatztaktiken und polizeiliche Handlungsoptionen zu. Es werden daher die Abläufe zur Beschaf­
fung der Ausrüstung der Thüringer Polizei dargestellt.
Druck: Thüringer Landtag, 24. Februar 2016
Drucksache 6/
1739
Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode
Zu 1.:
Die Thüringer Polizei ist bedarfsgerecht auszustatten. Die Ausstattung findet auf der Grundlage von poli­
zeilichen Fachkonzepten statt. Bestandteil der Fachkonzepte sind Analysen der polizeilichen Aufgaben, die
dafür benötigten Führungs- und Einsatzmittel sowie Darstellungen zu deren Spezifizierung und Qualität.
Zu den in den Fachkonzepten aufgeführten Führungs- und Einsatzmitteln werden im Beschaffungspro­
zess Leistungsbeschreibungen erstellt. Hierbei fließen insbesondere die Anforderungen der späteren Nut­
zer, die Vorgaben aus sogenannten Technischen Richtlinien sowie Erkenntnisse aus Marktbeobachtungen
oder Marktstudien mit ein.
Die Beschaffungen der Thüringer Polizei finden auf der Grundlage der Vorgaben der Richtlinie für das Ver­
fahren bei Beschaffungen im Geschäftsbereich des Thüringer Innenministeriums (Beschaffungsrichtlinie BeschaffRlTIM - vom 7. Februar 2013) statt.
Zu 2.:
Für Vernehmungen und die Bearbeitung von Anzeigen wird in der Thüringer Polizei das Vorgangsbearbei­
tungssystem IGVP eingesetzt. Das IT-Verfahren IGVP ist auf gegenwärtig 4.561 Standardarbeitsplatz-PCs
der Thüringer Polizei installiert. Dies schließt sogenannte Laptops mit ein. Teilweise stehen diese Standard­
arbeitsplatz-PCs in gesonderten Dienstzimmern für Vernehmungen zur Verfügung. Die jährlichen Kosten
betragen für einen Desktop-PC 204 Euro an Leasinggebühren und für einen Laptop 240 Euro.
Grundsätzlich sind die Dienststellen der Thüringer Polizei mit Multifunktionsgeräten zum Drucken, Kopie­
ren und Scannen ausgestattet. Diese befinden sich regelmäßig außerhalb von Dienstzimmern, meistens in
gesonderten Druckerräumen. Insgesamt verfügt die Thüringer Polizei über 1.252 Drucker, davon sind 157
direkt an einen Standardarbeitsplatz-PC angeschlossen.
Durch die Thüringer Polizei wurde ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Papier geschlossen. Abruf­
berechtigt sind das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales und dessen nachgeordneter Be­
reich. Es wird keine gesonderte Statistik über den Umfang des Abrufs von Papier durch die Thüringer Po­
lizei geführt. Insgesamt wurden im Jahr 2014 41,5 Millionen Blatt Papier von allen Abrufberechtigten aus
dem Rahmenvertrag abgerufen.
Zu 3.:
Die Anzahl der jährlich insgesamt durch das Bildungszentrum der Thüringer Polizei (BZThPol) den Behörden
und Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei angebotenen Lehrgangsplätze wird statistisch nicht erhoben.
Die Anzahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen hat sich in den Jahren 2011 bis 2015 wie folgt
dargestellt entwickelt:
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2011:2.094
2012:2.050
2013:3.564
2014:3.636
2015:4.654
In den Jahren 2011 bis 2015 nahmen somit insgesamt 15.998 Bedienstete der Behörden und Einrichtun­
gen der Thüringer Polizei an den Fortbildungsveranstaltungen teil.
Die Thüringer Polizei nimmt darüber hinaus auch Fortbildungen externer polizeilicher und nichtpolizeilicher
Bildungsträger in Anspruch. Dazu werden jedoch keine Statistiken geführt. Erfahrungsgemäß werden pro
Jahr ca. 500 Plätze in Anspruch genommen. Für das Jahr 2015 wird auf die Beantwortung der Frage 2 der
Kleinen Anfrage 659 verwiesen.
Zusätzlich finden außerdem interne Fortbildungsveranstaltungen in den Behörden und Bildungseinrichtun­
gen statt.
Dr. Poppenhäger
Minister
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