30. September 2011 Positionspapier der Fachkommission für mehr und bessere Arbeitsplätze Für einen starken Wirtschaftsstandort Basel – auch mit starkem Franken www.fdp-bs.ch Mit einer erfolgreichen Wirtschaft kann Basel auch in Zukunft den Herausforderungen trotzen, die aus der Frankenstärke resultieren. Dafür muss die hier ansässige Industrie auf Innovation und Spezialisierung setzen, um weiterhin im globalen Wettbewerb bestehen zu können. Die FDP Basel sieht den Weg zu einem starken und kompetitiven Wirtschaftsstandort Basel – gerade auch mit starkem Franken – in der weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen und macht acht konkrete Vorschläge, damit es in der Region auch in Zukunft genügend und gute Arbeitsplätze gibt. Seite 2 1. Ausgangslage: Den Wirtschaftsstandort für heutige und zukünftige Herausforderungen stärken Die Sorge um die negativen Auswirkungen der Frankenstärke auf die heimische Industrie dominiert seit einigen Monaten die Schweiz. Der erstarkte Schweizer Franken schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie wie auch des Gewerbes, gerade auch in unserer Region mit seiner Grenzlage und seinen exportorientierten Unternehmen. Die Gründe dieser Entwicklung sind vor allem im Ausland zu suchen. Alternative Währungen, wie der US-Dollar oder der Euro, werden zunehmend als unsichere Anlagen betrachtet, so dass viele Investoren im Schweizer Franken einen sicheren Anlagehafen sehen. Sein Wert wurde zuerst noch durch exzessive Spekulationen auf einen steigenden Frankenkurs in die Höhe getrieben. Dieser Entwicklung hat das Eingreifen der Schweizer Nationalbank durch die Definition eines Wechselkurszieles bei einem Euro zu 1.20 Schweizer Franken erfolgreich entgegengewirkt. Der neudefinierte Wechselkurs liegt jedoch immer noch jenseits dessen, was noch am Anfang dieses Jahres als eine Schmerzgrenze für die Wirtschaft definiert wurde (1.40 CHF/EUR). Die Flucht der Anleger aus dem US-Dollar und dem Euro ist durch fundamentale Probleme der jeweiligen Wirtschaftszonen begründet. Somit kann die Schweiz und auch unsere Region eine Entspannung auf den Währungsmärkten kaum herbeiführen. Was wir aber tun können, ist die Rahmenbedingungen für unseren Wirtschaftsstandort auf nationaler wie auf kantonaler Ebene weiter zu verbessern. Die FDP Basel legt in diesem Papier dar, was ihrer Meinung nach die zentralen Faktoren für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort sind und macht acht konkrete Vorschläge für die Verbesserung dieser Standortfaktoren. 1.1. Mehr und bessere Arbeitsplätze als oberstes Ziel der Wirtschaftspolitik Die Verfügbarkeit von produktiver Arbeit begründet den ökonomischen Wohlstand und legt somit die Grundlage für sozialen Frieden und eine nachhaltige Entwicklung der Region. Der Schaffung und Erhaltung von attraktiven Arbeitsplätzen muss deshalb die höchste Priorität in der politischen Agenda der Region Basel eingeräumt werden. Die FDP Basel setzt sich dafür ein, dass Vollbeschäftigung als Ziel auf keinen Fall aus den Augen verloren geht. Die Arbeitsplätze in der Region sollten jedoch nicht nur zahlreich, sonders auch von besonders guter Qualität sein. Denn gerade produktive Arbeitsplätze sind in der Lage den Einwohnern der Region ein ausreichendes Einkommen für sich und ihre Familien zu sichern. Weiterhin sollen Arbeitsplätze nachhaltig sein und den Arbeitnehmern bei aller notwendigen Flexibilität Planungssicherheit geben. 1.2. Hervorragende Standortbedingungen führen zu mehr und besseren Arbeitsplätzen Es ist unbestritten, dass die Region Basel wirtschaftlich stark ist. Die Notwendigkeit für eine Weiterentwicklung des Standorts zeigt sich aber gerade am Arbeitsmarkt. So war die Arbeitslosenquote mit 3.8% im Jahr 2009 verglichen mit der schweizweiten Rate von 3.7%, leicht überdurchschnittlich.1 Auch war in den Jahren 2000 bis 2009 mit 0,6% eine nur unterdurchschnittliche Steigerung der Erwerbstätigenzahlen in Basel-Stadt verglichen mit der Zahl von 1,2% für die Schweiz zu verzeichnen.2 Diese Zahlen geben vor allem in der heutigen verschärften Währungssituation Anlass zur Sorge. Die Politik muss sich der Frage stellen, wie die Situation für die Arbeitnehmer in der Region nachhaltig verbessert werden kann. Nur wenn die Einwohner der Region an einem funktionierenden Arbeitsmarkt teilnehmen können und einen guten Lohn für ihre Arbeit erhalten, verfügen sie auch über die notwendige Kaufkraft. 1 2 Quelle: metrobasel Database, BAK Basel Economics Quelle: metrobasel Database, BAK Basel Economics Seite 3 Basel-Stadt und die Region Basel können das Ziel von mehr und guten Arbeitsplätzen nur erreichen, wenn sie ihre bereits bestehenden Wettbewerbsvorteile im internationalen Standortwettbewerb ausbauen. Basel muss ein attraktiver Standort für Unternehmen und hochqualifizierte Arbeitskräfte sein. Unsere Region, eine kleine offene Volkswirtschaft, die über keine natürlichen Ressourcen verfügt, muss wie bisher auch konsequent den Weg der Spezialisierung gehen und somit weiterhin der Bedeutung der starken Life-Sciences-Industrie Rechnung tragen. Denn die Erwerbstätigkeit in der Region kann nur dann ausgebaut werden, wenn ansässige Unternehmen ihre Mitarbeiterzahlen vergrössern und/ oder neue Unternehmen angesiedelt werden können. 2. Leitlinien der FDP Basel-Stadt für mehr und bessere Arbeitsplätze Die Wettbewerbsfähigkeit eines Standortes hängt von vielen Faktoren ab. Die FDP Basel-Stadt sieht in den folgenden 10 Aspekten die zentralen Faktoren, um Basel als Wirtschafts- und Innovationsstandort attraktiv zu halten und weiter zu stärken: Bildung: Qualität verbessern und halten Forschung und Innovation: Stärkung des Standorts durch die richtigen Anreize Arbeitsmarkt: Flexibel und offen für hochqualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland Staatshaushalt BS: Nachhaltig wirtschaften und Schulden abbauen Steuern/ Abgaben: Unternehmenssteuern senken und Standortattraktivität steigern Infrastruktur, Verkehr, Energie und Umwelt: Optimal ausgebaut und nachhaltig Regionale Vernetzung und Kooperation: Potenziale der Region ausschöpfen Regulierungen und Bürokratie: Weniger ist mehr Lebensqualität: Attraktiven Lebens- und Wohnraum schaffen und Kultur fördern Sicherheit: Präsenz der Polizei stärken und Prävention erhöhen Box 1: Leitlinien der FDP-Basel Stadt Jeder dieser Bereiche lässt sich weiter verbessern und muss sogar weiter verbessert werden, wenn Basel im internationalen Standortwettbewerb weiter mithalten will. Die FDP Basel-Stadt stellt im Folgenden acht Forderungen, die konkrete Defizite in diesen Bereichen ansprechen, die bisher in der politischen Diskussion noch gar nicht oder nicht genügend ihren Niederschlag gefunden haben. Seite 4 3. Die Politik der Basler FDP 3.1. Forderung 1: Bildung - Für die unbeschränkte steuerliche Abzugsfähigkeit von Bildungskosten Damit möglichst viele erfolgreich am Arbeitsmarkt partizipieren können, müssen sie über ausreichende und von den Arbeitgebern nachgefragte Qualifikationen verfügen. Im globalen Wettbewerb, gerade im Umfeld der gegenwärtigen Frankenstärke, kann sich die Region Basel vor allem als spezialisierter Standort für die forschungsintensive Life-Science-Industrie behaupten. Diese Industrie hat jedoch nicht nur überdurchschnittlich hohe Anforderungen an das Bildungsniveau ihrer Angestellten. Sie untersteht auch einem stetigen Wandel, der für technische Bereiche typisch ist. Dieser stellt die Arbeitskräfte der Region vor die Herausforderung sich laufend weiterzubilden. Wie können die Arbeitnehmer jedoch die meist erheblichen Kosten der Weiterbildung tragen? Bisher ist es nur möglich, Kosten von Weiterbildung in einem sehr eng gesetzten rechtlichen Rahmen mit einem Abzug steuerlich geltend zu machen. Die Bedingung dafür ist, dass die Weiterbildung für die Erhaltung des ausgeübten Berufes notwendig ist. Somit ist nicht nur jegliche Erstausbildung, sondern auch die Weiterbildung ausgeschlossen, die mit dem Ziel einer Umorientierung im Arbeitsleben oder des beruflichen Aufstiegs durchgeführt wird. Diese sehr statische Sicht auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes entspricht nicht mehr den heutigen Realitäten. Desweiteren wird der Weiterbildungsbegriff in den Kantonen sehr unterschiedlich ausgelegt. Dabei gehört Basel Stadt zu den konservativeren Kantonen, die für einen Abzug von Weiterbildungskosten vom Arbeitgeber eine Bescheinigung verlangen, dass die Weiterbildung für die weitere Ausübung des Berufes unumgänglich ist. Der Arbeitgeber muss ebenfalls begründen, wieso die Kosten nicht von ihm getragen werden können. Diese Anforderungen stellen für viele Arbeitnehmer eine hohe Hürde dar, so dass klar ein Handlungsbedarf in unserem Kanton entsteht. In Reaktion auf die veränderten Anforderungen des Arbeitsmarktes sieht ein Gesetzesentwurf des Bundesrates bereits eine Ausdehnung unbegrenzt Begrenzt auf 6‘000 CHF unbegrenzt des bisher angesetzten BildungsEng ausgelegter Weit gefasster WeiterAlle Arten von begriffes vor. Dieses Vorhaben wird Weiterbildungsbildungsbegriff Weiterbildung von der Basler FDP begrüsst. Der begriff steuerabzugsfäGesetzesentwurf bringt aus der hig machen Sicht der Basler FDP wesentliche Verbesserungen mit sich. Einerseits Box 2: Steuerliche Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten werden Weiterbildungsaktivitäten gerade für Arbeitnehmer mit kleinen oder mittleren Einkommen erschwinglicher. Andererseits wird die Praxis der Auslegung des Weiterbildungsbegriffes, die bisher in den Kantonen sehr heterogen war, vereinheitlicht. Es ist zu erwarten, dass bei Verabschiedung der Gesetzesvorlage auch die Kantone ihre Steuersysteme entsprechend anpassen. Die FDP Basel setzt sich dafür ein, dass eine grosszügige Auslegung des Bildungsbegriffes auf Bundesebene auch in Basel-Stadt analog umgesetzt wird. Da Basel-Stadt bisher zu den Kantonen gehörte, die den Weiterbildungsbegriff sehr eng ausgelegt haben, erwarten wir einen positiven Effekt auf die Weiterbildungsaktivitäten und somit auch auf den Arbeitsmarkt. Die im Gesetz angesetzte Obergrenze von 6‘000 CHF jährlich wird jedoch als zu niedrig angesehen. Gerade bei der Bildung, die zu den wichtigsten Ressourcen des Standorts Schweiz und insbesondere der Region Basel gehört, ist es nicht zweckdienlich, allein die Steuermindereinnahmen zu berücksichtigen. In einer Wissensgesellschaft wird ein Mehr an Ausbildung der Arbeitnehmer auch wieder zu Steuermehreinnahmen führen. Bisher Gesetzesentwurf des Bundesrates Position FDP Forderung 1: Die Obergrenze für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Weiterbildungskosten soll verdoppelt oder ganz abgeschafft werden. Der Weiterbildungsbegriff muss im kantonalen Steuerrecht grosszügig umgesetzt werden, um den Arbeitnehmern den Zugang zu den notwendigen Qualifikationen zu ermöglichen. Seite 5 3.2. Forderung 2: Forschung & Entwicklung – Förderung des Forschungsplatzes Basel durch bessere Anreize für Forschung & Entwicklung Basel ist und will auch weiterhin ein konkurrenzfähiger Standort für Innovation sein. Für innovative Kleinund Grossunternehmen spielt nicht nur die allgemeine Steuerbelastung im Kanton eine wichtige Rolle. Diese Firmen werden gerade auch durch die Besteuerung der Nutzung von Immaterialgüterrechten tangiert. Der Begriff Immaterialgüterrechte beschreibt geistiges Eigentum, z.B. das Recht an Patenten, welches gerade für innovative Firmen von zentraler Bedeutung ist (siehe Box 3). Immaterialgüterrechte können durch Lizenzen an Dritte verkauft werden. In der aktuellen Steuergesetzgebung der Schweiz werden die Lizenzerträge grundsätzlich wie übriges Einkommen behandelt und ordentlich besteuert. Daraus ergibt sich im Kanton Basel-Stadt derzeit eine effektive Steuerbelastung von 22,8% der Einnahmen. Der Begriff Immaterialgüterrechte (engl. intellectual property rights, kurz IP) beschreibt geistiges Eigentum, d.h. das Recht an Patenten, Marken, Know-How etc. Dessen Schutz beispielsweise durch das Patentrecht soll als Anreiz für wissenschaftliche und kulturelle Leistungen dienen. Dadurch erhält der Schöpfer eine Möglichkeit zur (zeitlich befristeten) ungestörten Verwertung und somit Planungssicherheit. Immaterialgüterrechte können einerseits selber genutzt werden; anderseits kann das Nutzungsrecht daran durch eine Lizenz einem Dritten übertragen werden. Letztere Möglichkeit ist in der heutigen Wirtschaftswelt von erheblicher Bedeutung: Zunächst führen zunehmende Spezialisierung und Arbeitsteilung dazu, dass Forschung- und Entwicklung sowie deren Verwertung (insbesondere durch Produktion) organisatorisch und geografisch häufig getrennt werden. Immaterialgüter sind sehr mobil und geistiges Eigentum wird dort angesiedelt, wo die Standortbedingungen am günstigsten sind. Aktuelle Tendenzen zeigen, dass die Anwendung eines reduzierten Steuersatzes auf solche Erträge systematisch unproblematisch ist. Besondere Modelle zur Berechnung von Lizenzsteuern werden sowohl in der EU (z.B. Belgien mit einem effektiver Steuersatz von 6.8%) sowie seit Neuestem auch in der Schweiz eingeführt. Auf den 1. Januar 2011 hat der Kanton Nidwalden als erster schweizerischer Kanton in Anlehnung an Regeln im europäischen Ausland besondere Bestimmungen zur Besteuerung von Lizenzerträgen in Kraft gesetzt, welche zu einem effektiven Steuersatz von 8,8% führen. Der Kanton Basel-Stadt als national und international bedeutender Forschungsstandort hat ein zentrales Interesse daran, im Vergleich mit konkurrierenden Standorten wettbewerbsfähig zu bleiben. Die FDP Basel-Stadt sieht bei der Lizenzbesteuerung einen erhöhten Handlungsbedarf. Eine Anpassung der Besteuerung der Lizenzerträge sollte jedoch an sinnvolle Bedingungen geknüpft sein. Wie bereits im Kanton Nidwalden geschehen soll die Besteuerung eine wesentliche Betriebsinfrastruktur in Basel voraussetzen (Büroräumlichkeiten, qualifiziertes Personal, usw.). Es werden also keine "Briefkastenfirmen" gefördert, sondern aktive Gesellschaften belohnt, welche Arbeitsplätze schaffen. Box 3: Begriffserklärung Immaterialgüterrechte Forderung 2: Der Kanton Basel-Stadt soll ein besonderes Besteuerungsmodell für Lizenzerträge einführen, konkret eine Besteuerung der Nettolizenzerträge (Lizenzertrag abzüglich der anteiligen Finanzierungs- und Verwaltungskosten) mit 10% des ordentlichen Gewinnsteuersatzes. Kombiniert mit der direkten Bundessteuer liesse sich somit eine effektive Steuerbelastung von rund 9,6% erreichen (gestützt auf den Gewinnsteuersatz 2011). Seite 6 3.3. Forderung 3: Arbeitsmarkt – Mehr Arbeitsplätze dank mehr privater Kinderbetreuung Ein wichtiger Aspekt der Standortattraktivität ist die Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte. Gerade Zweitverdiener können sich aber nur dann am Arbeitsmarkt beteiligen, wenn die Frage der Kinderbetreuung befriedigend gelöst ist. Die Basler FDP hat sich deshalb schon lange dafür eingesetzt, dass es Eltern – in der Praxis vor allem Müttern – einfacher gemacht wird, Familien- und Erwerbsarbeit zu kombinieren. Dies bedingt unter anderem, verschiedenartige Angebote der familienexternen Betreuung von Kindern sowie von älteren Menschen. Indes braucht es dafür jedoch nicht allein staatliche Angebote. Vielmehr können auch privat organisierte Betreuungsmodelle in vielen Fällen bessere Lösungen darstellen. Die Schranken für die privat organisierte Kinderbetreuung sollten deshalb so niedrig wie möglich sein, um allen - unabhängig von der Höhe ihres Einkommens - den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Basler FDP ist deshalb froh, dass die Stimmberechtigten Anfang 2011 die SPTagesschulinitiative deutlich verworfen haben und dass die volle Personenfreizügigkeit per 1. Mai 2011 auf die EU-8 Staaten wie Polen, Tschechien, Slowakei und Slowenien ausgeweitet worden ist. Nicht zuletzt stammen Personen, die sich in der Schweiz für eine Arbeit in einem privaten Haushalt interessieren, oft aus diesen Ländern. Gesetz betreffend der Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz) § 14. Die Betreuung von Kindern ausserhalb des Elternhauses unterliegt unter bestimmten Voraussetzungen der Bewilligung und Aufsicht des zuständigen Departements. Die Voraussetzungen werden in der Verordnung näher ausgeführt. Verordnung zum Tagesbetreuungsgesetz § 5. Wer regelmässig während mehr als 16 Stunden pro Woche ein Kind oder mehrere Kinder unter 14 Jahren familienergänzend in Tagesbetreuung aufnimmt, braucht eine Bewilligung der zuständigen Stelle des zuständigen Departements, auch wenn es sich um ein verwandtes Kind handelt und/oder die Betreuung unentgeltlich erfolgt. § 6. Von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind im gleichen Haushalt lebende oder im Haushalt der Eltern und Erziehungsberechtigten angestellte Personen, die Grosseltern der Kinder, die Geschwister, die Geschwister der Eltern und deren im gleichen Haushalt lebende Lebenspartnerinnen und -partner. Box 4: Bisherige gesetzliche Anforderungen an die KinderZentral bei privaten Lösungen, gerade in betreuung in Basel. der Kinderbetreuung, sind tiefe bürokratische Hürden (zu den heutigen Vorschriften siehe Box 4). Es ist unverständlich, dass einzelne Familien, die sich für die Kinderbetreuung mit einer informellen Kindergrippe selbst organisieren, komplizierte Bewilligungen einholen müssen. Die Eltern wissen selbst am Besten, was für ihre Kinder gut ist, nicht jede Betreuungsform muss in ein einheitliches staatliches Schema passen. Der Staat ist erst dann gefordert, in die Familien einzugreifen, wenn die Eltern ihre Rolle und Pflichten nachweislich nicht wahrnehmen können. Analog zu den Forderungen, die seit längerem auf der eidgenössischen Ebene erhoben werden, steht die FDP Basel dafür ein, dass das private Kinderhüten durch Verwandte und Bekannte in Basel als Teil der elterlichen Eigenverantwortung angesehen wird und keiner Bewilligung untersteht. Forderung 3: Sinnvolle private Initiativen für die Kinderbetreuung sollen nicht an bürokratischen Hürden scheitern - die Eigeninitiative der Eltern soll gestärkt werden. Die FDP Basel wird eine entsprechende Interpellation einreichen. Seite 7 3.4. Forderung 4: Arbeitsmarkt – Offensivere Standortförderung durch BaselArea Die Unterstützung der Schaffung und Erhaltung von guten Arbeitsplätzen gehört zu den wichtigsten Aufgaben der regionalen Verwaltung. Diese Aufgaben der Standortförderung können dann gut erfüllt werden, wenn die in der Region ansässigen Unternehmen erfolgreich sind und neue Unternehmen in der Region angesiedelt werden. In Basel kann der Erfolg der Standortförderung jedoch nicht an konkreten, nachhaltig publizierten Zahlen gemessen werden. Die einzigen verfügbaren Daten, die dazu eine Auskunft geben könnten (Unternehmensdemographie des Bundesamtes für Statistik), sind lückenhaft und erscheinen nicht jährlich. Um die Erfolge der Standortförderung zu messen, oder Ziele für diese zu definieren, ist jedoch eine ausreichende Datenbasis über die Region unumgänglich. Sie sollte nicht nur die Neuansiedlungszahlen enthalten, sondern auch nachhaltig die Beschäftigtenzahlen von etablierten und neuen Unternehmen sowie deren Überlebensraten erfassen. Neue Projekte Firmengründungen Davon Life-Sciences Geschaffene Arbeitsstellen 2006 257 41 9 100 2007 278 69 12 256 2008 307 83 12 298 2009 267 76 9 352 2010 289 68 11 123* Box 5: Leistungsnachweis BaselArea3 Die Mängel der statistischen Erfassung sind auch bei dem wichtigen Akteur der Standortförderung, bei der regionalen Wirtschaftsförderung BaselArea zu erkennen. Mit internationaler Präsenz soll BaselArea die Region unter potentiellen Neuansiedlern bekannter machen, und ihr im Schweizer und internationalen Standortwettbewerb einen Vorteil verschaffen. Entsprechend der Fokussierung der Region auf die LifeScience-Branche liegt auch der Fokus der Arbeit auf Unternehmen aus diesem Bereich. Ihren Leistungsausweis publiziert BaselArea in ihrem Jahresbericht und gibt bekannt, wie viele Projekte von ihr begleitet wurden, wie viele Firmengründungen damit einhergingen und wie viele Arbeitsstellen dabei geschaffen wurden (siehe Box 5). Der Umfang des Leistungsnachweises erscheint jedoch nicht ausreichend, da keine Überlebensraten der begleiteten Unternehmen erfasst werden, und somit unklar bleibt, wie nachhaltig der Beitrag für die Region ist. Desgleichen sollte BaselArea offen legen, welche konkreten Ziele sie bezüglich der Neuansiedlungen anstrebt und wie sie sich im Vergleich zu den Konkurrenzregionen positioniert. Im Vergleich zu einer der wichtigsten Schweizer Konkurrenzregionen GreaterZurichArea zum Beispiel fällt der Vergleich der pro Neugründung geschaffenen Arbeitsstellen zu Ungunsten von BaselArea aus (BaselArea 4,6, vs. GreaterZurichArea 8,5). In einem Umfeld, in dem viele Standorte aggressiv für Firmenneugründungen werben, kann die Region Basel es sich nicht leisten, weniger sichtbar zu sein. Die Erfolge der Standortförderung müssen auch mit Konkurrenzregionen vergleichbar sein. Forderung 4: Bezüglich der Zahlen von Neuansiedlungen soll in der Region Basel Transparenz geschaffen werden. Die Regierung wird aufgefordert, die Zahl der Neuansiedlungen einschliesslich der Branchenzugehörigkeit und Überlebensraten nachhaltig zu publizieren. Auch BaselArea soll der Öffentlichkeit einen breiteren Leistungsnachweis zur Verfügung stellen als bisher, darunter ein Benchmarking mit Vergleichsregionen mit klar definierten Zielen, sowie die Überlebensraten, der von ihr begleiteten Neuansiedlungen. 3 Zum ersten Mal bezieht sich die erhobene Zahl im Jahr 2010 auf die Mitarbeiter, die der Sozialversicherung gemeldet wurden und nicht auf die Firmenangaben. Seite 8 3.5. Forderung 5: Steuern/Abgaben – Verbesserung der Besteuerung von Holdinggesellschaften Weltweit wie auch in der Schweiz entstehen immer mehr so genannte Holding-Gesellschaften (siehe Box 6). Dieser Trend ist vor allem auf die strukturellen Veränderungen der letzten 20 Jahre im Allgemeinen und durch die Globalisierung im Besonderen zurückzuführen. So konnte in den letzten Jahren ein regelrechter Boom bei den Gründungen von Holdinggesellschaften in der Schweiz festgestellt werden, auch wenn dieser im Jahre 2009 auf Grund der Finanzkrise etwas gebremst wurde. Die Kantone mit den meisten Holdinggründungen sind Zug, Schwyz, Obwalden und neu auch St.Gallen sowie Appenzell-Ausserrhoden. Von diesen Kantonen ist im Ausland vor allem der Kanton Zug bekannt und beliebt. So fällt insgesamt jede vierte Gründung einer Holdinggesellschaft auf den Kanton Zug. Wenig überraschend gehören mit Ausnahme von St.Gallen alle obigen Kantone zur Spitzengruppe bezüglich der günstigsten Steuerbelastungen. Im Vergleich mit den anderen Kantonen bezahlen die Holdinggesellschaften im Kanton Basel-Stadt um ein Vielfaches höhere Kapitalsteuer von 0,5‰. Damit liegt der Steuerfuss zehn Mal höher als im Kanton Zug und 2,5 Mal höher als im Kanton BaselLandschaft. Die Holding im Sinne des Schweizer Steuerrechts ist eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) oder Genossenschaft, welche hauptsächlich Beteiligungen an anderen Unternehmen hält und selber keine Geschäftstätigkeit ausübt. Für die steuerliche Qualifikation als Holding wird in den Kantonen u.a. gefordert: • Der Holding-Zweck wird tatsächlich verfolgt. • Es wird keine Geschäftstätigkeit in der Schweiz ausgeübt, sondern höchstens Nebentätigkeiten von untergeordneter Bedeutung. Box 6: Begriffserklärung Holding Die Basler FDP fordert, dass der Kanton Basel-Stadt die Kapitalsteuern für Holdinggesellschaften senkt und mit den attraktivsten Kantonen gleich zieht. Da sehr viele Deutsche in der Schweiz Holdinggesellschaften gründen, könnte Basel dank seiner geographischen Nähe zu Deutschland überdurchschnittlich von einem konkurrenzfähigen Steuersatz profitieren. Die vordergründig verlorenen Steuereinnahmen können durch die Ansiedlung von Holdinggesellschaften und den dazugehörenden Arbeitsplätzen mit den entsprechenden steuerlichen Abgaben kompensiert werden. Die Basler FDP wird eine entsprechende Motion einreichen Forderung 5: Im Kanton Basel-Stadt sollen die Kapitalsteuern für Holdinggesellschaften auf maximal 0,05‰ gesenkt werden, um mit den attraktivsten Kantonen gleichzuziehen. Seite 9 3.6. Forderung 6 Infrastruktur / Verkehr – Berücksichtigung von externen Effekten Jeder ist schon mal wegen Baustellen im Stau gestanden. Solche Baustellenstaus lassen die Verkehrsteilnehmer jährlich tausende von Stunden verlieren, die sie an ihrem Arbeitsplatz produktiver nutzen könnten. Volkswirtschaftlich liegt das Problem darin, dass diejenigen, die die Baustellen planen, nicht oder zu wenig auf solche Kosten achten, die sie Dritten verursachen. Solche externen Effekte sollten aber in der Planung berücksichtigt werden, indem die Auswirkungen auf das Umfeld sich in den Kosten des Bauplaners niederschlagen. Vorstellbar wären hier Mieten für die zu sperrenden Strassen, die mit der Höhe des Verkehrsaufkommens variieren oder Bonus-Malus-Systeme, die erlauben, erhöhtes Stauaufkommen den Bauunternehmungen in Kosten zu stellen. Dies würde dazu führen, dass Stau nur dann in Kauf genommen wird, wenn es ökonomisch sinnvoll ist, d.h. der gesellschaftliche Nutzen des Vorhabens die Kosten übersteigt. Falls ökonomisch sinnvoll würde z.B. vermehrt (teurere) Schichtarbeit eingesetzt werden, Bauvorhaben Box 7: Sanierungsdruck auf Schweizer Autobahnen mit grossen externen Effekten würden eventuell gar nicht erst angesetzt werden. Der «Sanierungsdruck» auf den Schweizer Strassen dürfte in Zukunft sogar noch zunehmen, weil die Schweizer Autobahnen heute durchschnittlich rund dreissig Jahre alt sind. In den letzten Jahrzehnten wurde tendenziell zu wenig investiert, was nun umso teurere Renovationen nötig mache. Die Summe von rund einer halben Milliarde Franken für den Unterhalt pro Jahr entspricht etwa einem Prozent der Baukosten von rund 60 Milliarden. Um den Zustand des Netzes zu sichern, wären aber bis zu 1,5 Prozent nötig. Zitat: P. Kneubühler, stellvertretender Generalsekretär des Strassenverkehrsverbandes Strasse Schweiz, gem. NZZ, 18.07.20011 Die Frage der ökonomischen Effizienz stellt sich auch bei der Art und Weise, wie unterschiedliche Verwaltungsebenen zusammenarbeiten. Denn es besteht die Notwendigkeit für einen intensiven Austausch zwischen den zuständigen Verwaltungsebenen, um die externen Effekte im ausreichenden Masse zu berücksichtigen. Im Allgemeinen wird gelten, dass eine Baustelle auf der Autobahn auch Abnutzungsund Staukosten auf Kantonsstrassen verursachen oder Anwohner von Siedlungen negativ beeinträchtigen kann. Die Planung und Durchführung kann also in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Verwaltungsstelle fällt, als die Stelle, die die externen Kosten zu tragen hat, oder kommunizieren könnte. Dies sollte jedoch einer ökonomisch effizienten Planung nicht im Wege stehen. Forderung 6: Die Verwaltung soll Ansätze entwickeln, wie externe Kosten in der Bauplanung von Infrastrukturmassnahmen besser berücksichtigt werden können und wie die Kommunikation zwischen verschiedenen Verwaltungsstellen diesbezüglich ausgestaltet werden muss. Seite 10 3.7. Forderung 7: Infrastruktur / Verkehr – Euroairport nach Schweizer Gesetzgebung Seit 2006 stellen französische Behörden die Anwendung von Schweizer Recht im Schweizer Sektor des Euroairport (EAP) zunehmend in Frage. Dieses Verhalten ist nachvollziehbar: Die französischen Behörden liebäugeln mit zusätzlichen Steuereinnahmen, französische Mitarbeiter mit weniger Arbeitsstunden bei gleichem Lohn. Allerdings geht diese Rechnung für unsere Region nicht auf. Die seit fünf Jahren andauernde Rechtsunsicherheit ist für alle Beteiligten kostspielig. Solange unklar ist, welches Recht in Zukunft im Schweizer Sektor angewandt wird, wird keine Firma längerfristige Investitionen tätigen. Dies ist der Standortattraktivität unserer Region abträglich. Es besteht Gefahr für zahlreiche Arbeitsplätze sowie langfristig auch für die Verkehrsanbindung der Region Basel. Um Erfolgsmodelle wie den EAP nicht nachhaltig zu gefährden, fordert die FDP Basel die Regierung auf Bundeswie Kantonsebene dazu auf, die Rechtssicherheit auf dem Der Euroairport Basel-Mülhausen hat 2010 einen Gewinn von 9,8 Mio. Euro erwirtschaftet. Der Umsatz lag bei 86,3 Mio. Euro. Die Einnahmen aus dem Flugverkehr machten 46% des Umsatzes aus und wuchsen gegenüber dem Vorjahr um 12,7%. 2008 waren direkt am Euroairport 6’000 Menschen in 132 Betrieben beschäftigt. Dazu kamen über 21'000 Arbeitsplätze, die mit dem Flughafen verbunden sind. Das entspricht 27’000 Arbeitsplätzen mit einem Produktionswert von 3,9 Milliarden Euro und einer Lohn- und Gehaltssumme von fast 1 Milliarde Euro. Über 80% der Arbeitsstellen entfielen auf Schweizer Firmen. EAP rasch möglichst wieder herzustellen. Langfristig ist die Box 8: Euroairport in Zahlen Machbarkeit von Sonderwirtschaftszonen im Grenzgebiet zu prüfen und bei positivem Befund zu lancieren. Da die fraglichen Punkte in einem Staatsvertrag zwischen Frankreich und der Schweiz zu regeln sind, sind zuvorderst die Bundesbehörden gefordert. Die Basler Regierung muss aber in Zusammenarbeit mit der HKBB sicherzustellen, dass das Verhandlungsmandat, das dem Bundesrat seit Juni 2011 vorliegen sollte, die Interessen der Region (Schweizer Recht für Schweizer Sektor) vollumfänglich deckt und die entsprechenden Ziele auch erreicht werden. Auch fordern wir die Basler Behörden dazu auf, zu prüfen, wie – z.B. im Rahmen der bestehenden Standortförderung – in Zukunft pro-aktiv Risiken und Chancen für die regionalen Standortattraktivität rechtzeitig erkannt werden können. Ziel muss sein, zukünftige „EAP-Fälle“ schneller zu erkennen oder ganz zu vermeiden. Schliesslich fordern wir von der Basler Regierung, die Machbarkeit von Sonderwirtschaftszonen mit dem benachbarten Ausland (sog. „Zones Frontalières“) zu prüfen. Ein solches Konstrukt kann die Nachteile der Landesgrenzen, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in unserer Region – gerade um den Flughafen – behindern, zumindest teilweise aufheben. Forderung 7: Die Basler Regierung soll die Wahrung der Interessen der Region bei dem Staatsvertrag mit Frankreich bezüglich des EuroAirports sichern, in Zukunft durch Pro-Aktives Risikomanagement vergleichbare Situationen der Rechtsunsicherheit vermeiden und die Machbarkeit von Sonderwirtschaftszonen – z.B. um den Flughafen - prüfen. Seite 11 3.8. Forderung 8: Regulierung / Bürokratie – Mehr Wirtschaftskompetenz im Grossen Rat Die private Wirtschaft wird heute in der Politik zunehmend schlechter vertreten. Während der Staat immer mehr in die Abläufe der Wirtschaft eingreift, sinkt die Wirtschaftskompetenz in der Politik. Im Basler Grossen Rat sind gleichlaufend mit diesem Trend die Angestellten privatrechtlicher Wirtschaftsunternehmen gemessen am Anteil in der Gesamtbevölkerung deutlich untervertreten. Die Basler FDP möchte dem entgegenwirken. Steigen wieder mehr Vertreter der Privatwirtschaft in die Politik ein, profitieren davon beide Seiten: Die Wirtschaft kann sich direkt in den Kommissions- und Plenarbetrieb des Grossen Rats einbringen – und die Politik erfährt im direkten Austausch mehr über ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft und kann dadurch bessere Regulierungen erlassen. Damit wieder mehr privatwirtschaftlich engagierte Personen den Weg in die Politik finden, ist zum einen die Wirtschaft selbst gefordert. Wenn Unternehmer und Unternehmen ihre Bedürfnisse wieder besser in der Politik vertreten haben wollen, müssen sie auch bereit sein, ihre Mitarbeitenden und Kaderangehörigen vermehrt für die politische Arbeit anzuhalten und sie dabei unterstützen. Aber auch die Politik kann und soll der Wirtschaft besser als heute entgegenkommen. Die Basler FDP schlägt deshalb vor, dass Unternehmen den Lohnanteil von Mitarbeitenden, der auf politische Arbeit entfällt, von den Steuern abziehen können. Die Wirtschaft soll damit bis zu einem gewissen Grad wählen können, ob sie dem Staat monetär (mit Steuern) oder mit einer „Naturalleistung“ (politische Arbeit ihrer Angestellten) unterstützen möchte. Forderung 8: Der Lohnanteil von Mitarbeitenden, der auf politische Arbeit entfällt, soll für Firmen vom Steuerbetrag – und nicht allein vom steuerbaren Reingewinn – abzugsfähig sein. Die Basler FDP wird einen Anzug zur Prüfung des Abzugs von Lohnkosten für politische Arbeit vom Steuerbetrag lancieren. Seite 12 Rückfragen › Stephan Mumenthaler, 079 593 91 63 › Daniel Stolz, Parteipräsident, 076 383 28 16 Die Basler FDP Die Basler FDP ist eine führende bürgerliche Partei des Kantons Basel-Stadt. Sie steht für gesellschaftliche Öffnung, Chancengleichheit und Marktwirtschaft und stellt 11 Vertreterinnen und Vertreter im Grossen Rat sowie mit Hanspeter Gass und Peter Malama je einen Regierungs- und Nationalrat. Die Mitglieder der Basler FDP sind im Weiteren in den kommunalen Parlamenten und Exekutiven sowie an den Gerichten und in den Schulinspektionen tätig. Die Basler FDP teilt sich in vier Quartiervereine – Grossbasel-Ost, Grossbasel-West, Oberes und mittleres Kleinbasel, Unteres Kleinbasel und Kleinhüningen – sowie die FDP Riehen. Parteipräsident ist Daniel Stolz. Basler FDP. Die Liberalen, Marktgasse 5, 4051 Basel T +41 (0)61 313 50 40, F +41 (0)61 313 50 45, [email protected]
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