Anstellung in freier Praxis - Checkliste Welches sind die Motivationsfaktoren, sich als freipraktizierende Logopädin/Logopäde mit dem Gedanken einer Anstellung einer Kollegin/eines Kollegen auseinander zu setzen und dies eventuell auch zu realisieren? Steht die Erweiterung der eigenen Praxis im Vordergrund? Wollen eigene unternehmerische Fähigkeiten umgesetzt werden? Und welches sind mögliche Gründe, sich bei einer bereits etablierten Praxis anstellen zu lassen? Die Kommission Früh- und Nachschulbereich hat sich mit diesen Fragen auseinander gesetzt. Vorhandenes Wissen und von uns erfragte Erfahrungen von Arbeitgeber-Kolleginnen integrierten wir in die folgende Checkliste. Konkrete Angaben zu Entlöhnungsmodellen wurden diskutiert und bewusst weggelassen. Bei einer Anstellung spielen zu viele verschiedene und variable Faktoren mit. Deshalb: Jede Kollegin/jeder Kollege sollte, mit evtl. Unterstützung eines Juristen, für seine Angestellte(n) den individuellen Lohn errechnen. Verschiedene Links geben Hilfestellungen. GRUNDSÄTZLICHE GEDANKEN Unternehmerische Fähigkeiten als Grundlage Einarbeiten in rechtliche Grundlagen für die Firmenform und den Arbeitsvertrag Firmenform überlegen bzgl. Haftungsfragen, Steueroptimierung: Einzelfirma oder GmbH? Erweiterung der Praxis: siehe auch DLV-Checkliste zur Praxiseröffnung Räumlichkeiten/Infrastruktur/Ausstattung Erweiterte Qualitätssicherungsmassnahmen für die Praxis, nur Logopädin/Logopäde mit EDK anerkanntem Diplom einstellen; Supervision und Weiterbildung fordern und ermöglichen Für die Aufsetzung eines Arbeitsvertrags die „Musterverfügung Anstellung als Logopädin/ Logopäden“, die „Lohnempfehlung für Logopädinnen und Logopäden“ vom VSA und das „Arbeitnehmer-ABC“ vom dbs beiziehen (vgl. Kapitel „Links“). Die Regelungen im OR sind sehr praxistauglich. Ohne triftige Gründe ist es nicht sinnvoll, diese Regelungen abzuändern oder eigene Regelungen zu entwerfen. Den Arbeitsvertragsentwurf evtl. zur Überprüfung einem Juristen vorlegen. Lohnmodell überlegen: - Fixlohn? - Stundenlohn (zusätzlich 10.85% Ferienanteil)? - Arbeitszeiten, Überstunden, Ausfälle, Ferien klären - Wer trägt die Risiken bei Ausfallzeiten? Die Arbeitgeberin, die Arbeitnehmerin oder beide? Welche Versicherungsmodelle gibt es? - AHV/ALV-Beiträge einzahlen, Betriebshaftpflicht-, Erwerbsausfall- und Unfallversicherung für Arbeitnehmerin abschliessen, Vorsorge (Pensionskasse) abklären (vgl. Kapitel „Links“). LINKS www.vsa.zh.ch > Personelles > Anstellungsbedingungen > Kommunales & sonderpädagogisches Personal > Therapeutinnen und Therapeuten > PDF: „Lohnempfehlung für Logopädinnen und Logopäden“ PDF: „Musterverfügung Anstellung als Logopädin/Logopäden“ www.neutra-medica.ch > Kollektiv-Versicherungsverträge (medizinische/paramedizinische Berufe von DLV empfohlen) www.logopaedie.ch > Downloads > Freipraktizierende > Checkliste zur Praxiseröffnung www.vsta.ch > Verband der Staatsangestellten des Kantons Zürich: Rechtsberatung durch den VStA www.anwaltskollektiv.ch > Rechtsauskunft Anwaltskollektiv, Kernstrasse 8, 8004 Zürich, Tel.: 044 241 24 33 (Mo-Fr: 12.30-18.30h) www.frauenzentrale-zh.ch > Frauenzentrale Zürich: Auskünfte über die Rechtsberatung Tel.: 044 206 30 20 (Mo-Fr: 8.30-11.30h) Via Google eingeben: „Arbeitnehmer-ABC“ vom Deutschen Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten dbs MÖGLICHE VOR- UND NACHTEILE FÜR DIE PRAXISINHABERIN/DEN PRAXISINHABER Vorteile Gemeinsamer Auftritt > mehr Ressourcen Fachlicher Austausch Junge Generation nachziehen Vertretung (Mutterschaftsurlaub), Entlastung (bei vielen Anfragen) Freiwilliger Beitritt zur Pensionskasse der Angestellten möglich Finanzieller Profit Nachteile Höheres, finanzielles Risiko und höhere Verantwortung für Praxis und Handlungen der Mitarbeiter/-innen (im Extremfall rufschädigend) Grösserer Aufwand bzgl. Administration (v.a. am Anfang) Angestellte fühlen sich nicht gleich verantwortlich für die Praxis wie die Inhaberin. MÖGLICHE VOR- UND NACHTEILE ALS ANGESTELLTE/ANGESTELLTER IN EINER FREIER PRAXIS Vorteile Unter dem „Dach“ einer Praxis zu arbeiten, bietet einen gewissen Schutz. Ohne AJB-Zulassung und ohne eigenes Konzept im Frühbereich arbeiten bzw. Fuss fassen können, ist eine Chance. Fachliche Unterstützung / Leitung Die Angestellte profitiert von der Vernetzung der Praxisleitung. Geringeres finanzielles Risiko; keine Investitionen in eigene Praxisräume. Geringerer administrativer Aufwand. Nachteile Tiefere Entlöhnung als bei einem selbständigen Erwerb Kann Struktur und Raum in der Praxis nicht so gestalten wie eventuell erwünscht Ausfallzeiten evtl. selber tragen (je nach Rechtslage) Informationen einholen bzgl. Rechten und Pflichten, weitere Aufgaben www.seco.admin.ch (Arbeitsrecht) Stand: September 2015
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