2. Rundbrief: Sehr geehrte Gartenfreunde, in meinem 2. Rundbrief wende ich mich erneut an alle Magdeburger Kleingärtner in den Vereinen. Die am 02.02.2016 anlässlich meiner Abberufung und der Kleingartenkonzeption erfolgte Demonstration vor dem Vereinssitz war, obwohl wegen des Regens weniger Teilnehmer als erwartet da waren, ein voller Erfolg. Die Angst der Verantwortlichen vor dem Zorn der Kleingärtner war doch riesengroß. Davon zeugen die vielen anwesenden Polizisten mit mehreren Einsatzfahrzeugen. Das Medieninteresse zeigt die öffentliche Brisanz des Desasters des Verbandes. Zu einer öffentlichen Stellungnahme gegenüber den Medien war niemand, obwohl zugesagt, bereit. Die Berichte im Radio und im Fernsehen auf MDR waren voll und ganz zielführend. Auf www.mdr.de/mediathek/fernsehen kann man sich diese Sendung noch ansehen. Auf meinen Einspruch zur Abberufung als Schatzmeister erfolgte auf einer Gesamtvorstandssitzung am 02.02.2016 eine Bestätigung meiner Abberufung. Dieser 2. Versuch meiner Abberufung war erforderlich, da beim 1. Versuch die satzungsmäßige Ladung nicht erfolgte. Gegen den 2. Versuch meiner Abberufung habe ich wieder Einspruch einlegelegt, da ein nicht satzungsgemäß erfolgter Beschluss nicht nachträglich durch eine Bestätigung rechtswirksam werden kann. Was Unrecht war, kann nicht durch eine Bestätigung Recht werden. Durch den Versammlungsleiter, Gartenfreund Bernhard Ruth, wurde die Tagesordnung auf meinen Antrag hin dahingehend ergänzt und durch den Gesamtvorstand mehrheitlich bestätigt, dass ich vor der Abstimmung noch eine Ergänzung zu meinen Anträgen vortragen kann. Nach dem Verlesen einiger Sätze bekundete ein Gesamtvorstandsmitglied lautstark seinen Unmut, wie das schon immer bei meinen Anträgen so gemacht wurde, weitere taten es ihm gleich, so dass ich nicht mehr weiter reden konnte. Nunmehr machte jemand den Vorschlag abzustimmen, ob ich weiter sprechen darf. Dies wurde angenommen und darüber abgestimmt. Somit erhielt ich Redeverbot! So geht Demokratie und der Versammlungsleiter ließ das zu. Daher legte ich auch wegen diesem Sachverhalt Einspruch ein. Weiterhin wies ich in meinem Schreiben auf den § 11 Pkt. 6. unserer Satzung hin, der da lautet: Für jedes Geschäftsjahr ist ein Haushaltvoranschlag und eine Jahresrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr durch den Schatzmeister aufzustellen. Da es ja im Verband keinen Schatzmeister mehr gibt, einen neuen kann man erst nach Rechtswirksamkeit meiner Absetzung wählen, kann satzungsmäßig kein Haushalt, nicht für 2014, 2015 und auch 2016 weder aufgestellt, noch zur Abstimmung im Gesamtvorstand eingebracht werden. Abhilfe kann da nur ein Verbandstag schaffen. Vermutlich lässt der Verband auf unsere aller Kosten jetzt durch einen Anwalt meinen Einspruch prüfen. Gemäß unserer Satzung § 11 Pkt. 1 sind die Mitgliedsbeiträge zum 30.04. eines Jahres zu bezahlen. Vor einer Zahlung sollte geprüft werden, ob eine ordnungsgemäße Rechnung überhaupt vorliegt. Diese kann kaum gegeben sein, da ja satzungswidrig die Gelder ausgegeben wurden. Für das Haushaltjahr 2014 wurde aufgrund meines Protestes noch keine Entlastung des Vorstandes erteilt. Wie aus dem Haushaltsplan 2014 ersichtlich, waren in der Position Einstellung aus Rücklagen 44.746 € geplant. In 2014 waren Ausgaben in Höhe von 394.906 € geplant. Ausgegeben wurden 514.603 €. Das waren Mehrausgaben in Höhe von 119.697 €. Dazu kommen noch ca. 39.000 € an Einnahmen, die nicht da waren, da diese einnahmeseitig zu viel gebucht wurden und somit ca. 165.185 € von unserem Vermögen abgeschmolzen wurden. Weiterhin gibt es für 2015 noch keinen Haushalt und schon gar nicht für 2016. Gemäß unserer Satzung § 11 Pkt. 5 haben die Revisoren die Rechnungsführung eines jeden Geschäftsjahres mindestens zweimal zu prüfen. Zu einer Rechnungsführung gehören nicht nur die Ausgaben sondern auch die Einnahmen. Auf der Seite 10 3. Absatz der Liquiditätsprüfung stellten die Wirtschaftsprüfer bezüglich der Pachteinnahmen fest, dass es entgegen der auskunftsmäßig erteilten Berechnungsgrundlage diese nicht gibt und hier lediglich eine Zahl genannt und gebucht wurde. Gerade das ist der Knackpunkt, das wurde nicht nur bei den Pachteinnahmen, sondern auch bei den Mitgliedsbeiträgen und den Zuwendungen der Landeshauptstadt Magdeburg so praktiziert. Damit wurden die Einnahmen höher dargestellt als diese tatsächlich waren. Diese höher dargestellten Einnahmen, die ja nicht da waren, wurden als Einnahmen in voller Höhe gebucht. Den Verbandstagen und dem Gesamtvorstand wurden damit immer ausgeglichene Haushalte vorgelegt und so bestätigt. Die Teilnehmer des Verbandstages als auch der Gesamtvorstand haben ja nicht bemerkt, dass die höher dargestellten Einnahmen unsere Kasse/Kontenguthaben abgeschmolzen haben. Wie können unsere Revisoren die Belege der Einnahmen geprüft haben, da diese doch gar nicht vorhanden sind, sondern lediglich eine Zahl genannt wurde? Unsere Verbindlichkeiten sind auf der Seite 6 der Liquiditätsprüfung dargestellt und betragen 642.598 €. Auf der Seite 15 haben die Wirtschaftsprüfer festgestellt (Zitat): „ … dass der Verband während der analysierten Jahre höhere Ausgaben als Einnahmen hatte und somit vorhandene Rücklagen verbraucht wurden. Langfristig stellt diese Situation eine bestandsgefährdende Tatsache dar. Es sollte daher zukünftig darauf geachtet werden, dass die Ausgaben durch die Einnahmen gedeckt werden. Es wäre ggf. anzuraten Mitgliedsbeiträge zu erhöhen … Bei einer gleichbleibenden negativen Entwicklung der Kapitalrücklagen und liquiden Mittel besteht kurz bis mittelfristig das Risiko einer Insolvenz." Ende des Zitats. Wie haben die Revisoren die offenen Forderungen geprüft, wie die Rechnungslegung an die Vereine, wie die durchlaufenden Posten Straßenreinigungsgebühr, wie die Einhaltung der Beschlüsse des Verbandstages? Warum haben oder wollten unsere Revisoren nicht feststellen, dass mehrere Vereine hinsichtlich der Pachtzahlung in 2015 entgegen der Beschlüsse des Verbandstages einen Pachterlass erhielten? Anfang Dezember 2015 hatte der Verband Forderungen gegenüber Vereinen in Höhe von 50.941,01 €, davon 34.969,67 € aus den Vorjahren. Wie kann das sein? Dazu stellten die Wirtschaftsprüfer auf der Seite 7 der Liquiditätsprüfung fest (Zitat): „ Unter den Forderungen wurden im Wesentlichen Forderungen gegen andere Vereine ausgewiesen. Auskunftsmäßig wird die Werthaltigkeit der Forderungen überwacht. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir Forderungen identifiziert, deren Werthaltigkeit anzuzweifeln ist. Ein Funktionierendes Forderungsmanagement ist somit nicht gegeben.“ Ende des Zitats. Unsere Vorsitzende, Mitarbeiterin der Geschäftsstelle, die Gartenfreundin Ute Simon, hat sich neben dem Gehalt auch noch ohne Beschlussgrundlage monatlich bis April 2015, dem Beginn meiner Anträge an den Gesamtvorstand, 400 € an Aufwandsentschädigung angewiesen. Ein Arbeitsvertrag liegt nur als Mitarbeiterin der Geschäftsstelle vor, ein Arbeitsvertrag zu der Bezahlung nach BAT allerdings nicht. Wie wurde so eine Gehaltseinstufung in den Tarifrichtlinien des BAT vorgenommen? Alles ist da irgendwie nebulös. Dazu stellten die Wirtschaftsprüfer auf der Seite 13 der Liquiditätsprüfung fest (Zitat): „ Die Mitarbeiterin der Geschäftsstelle und Vorstandsvorsitzende wurde nach den Tarifrichtlinien des BAT als vollbeschäftigte Mitarbeiterin eingestellt. Eine Änderung des Vertrages, in dem Sie als Geschäftsstellenleiterin eingestellt wurde, lag uns nicht vor. Des weiteren ist anzumerken, dass die Vorstandsvorsitzende und Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Verbandes Aufwandsentschädigungen erhält. Bis zum Ende unserer Arbeiten lag uns kein Beschluss vom Vorstand vor.“ Ende des Zitats. Die Satzung unseres Verbandes bestimmt im § 5 Organe des Verbandes, den Verbandstag, den Gesamtvorstand und den Vorstand als Entscheidungsorgan in Verbandsangelegenheiten. In unserem Verband hat sich aber ein 4. Organ satzungswidrig etabliert und sich ohne Beschlussgrundlage des Gesamtvorstandes Entscheidungen satzungswidrig angemaßt, wie der Erwerb von Grund und Boden, das Betreiben des Vereinshauses im Verein Volkswohl für die Tafelgärten, die Pachterlässe für die Tafelgärten, die Öko-Kläranlage im Verein Volkswohl, die Anmietung bzw. Anpachtung des Geländes des Verbandsgebäudes mit Parkplatz mit der Verpflichtung zur Herstellung des ursprünglichen Zustandes (Abriss des Gebäudes einschließlich der Fundamente und Parkplatzbefestigung) und die Anschaffung des PKW für den Verband usw. Nach Rechnungslegung durch den Verband sollte jeder Verein daher die Rechtmäßigkeit prüfen und gegebenenfalls Einspruch dagegen einlegen. Dabei kann man auf meine Ausführungen verweisen. Eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung wäre nicht schlecht. Möge doch der Verband schriftlich darlegen, dass alles seine Ordnung hat. Nach meiner Anzeige konnte der Staatsanwalt keine Anhaltspunkte zur Anklage erkennen, da ja bisher alles durch den Vorstand und den Revisoren gedeckelt wurde. Das wird sich bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung grundlegend ändern. Ich möchte im Rahmen eines Bündnisses der Magdeburger Kleingartenvereine möglichst viele Gleichgesinnte zusammenführen, damit ein unausweichlich notwendiger Verbandstag ordentlich ohne den Klüngel um unsere Vorsitzende vorbereitet werden kann. Dazu findet am 25.02.2016 um 17:00 Uhr in Hellwig’s Sportgaststätte Spielhagenstraße 31 in 39110 MD das 2. Treffen statt. Wegen der Planung der Bestuhlung bitte ich um Voranmeldung unter [email protected] oder der unten genannten Telefonnummer möglichst abends. Weitere Informationen (Tagesordnung unter www.bdmk.de) finden sie auch unter: Anschrift: Internet: Hans-Otto Schlehf, Beimsstraße 19, 39110 Magdeburg Tel.: 0391 7218353 www.bdmk.de (Bündnis der Magdeburger Kleingartenvereine) [email protected] Magdeburg, 16.02.2016 Hans-Otto Schlehf
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