WICHTIG! Wahren Sie Ihre Rechte! Erheben sie deshalb Einspruch bis spätestens 6. August 2015 gegen den Bau von 11 mal 200 m hohen Windkraft-Industrieanlagen im Naturpark in Straubenhardt. Nur durch diesen Einspruch erhalten Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz, falls sich beim Betrieb der Windkraftanlagen Schädigungen für Sie persönlich ergeben. Achtung: Dieser Einspruch hat nichts mit der Einwendung zu tun, die Sie eventuell bereits im Dezember gegen den Teilflächennutzungsplan eingereicht haben. Informationen zum Verfahren finden Sie unter: www.enzkreis.de/Windpark-Straubenhardt und, falls dort nicht mehr verfügbar, auf der Internetseite der Bürger-Initiative. Die Einwendung der Gemeinde Dobel zur Orientierung finden Sie unter: www.dobel.de/downloads/aktuelles/Stellungnahme_CL_vom_10_1675.pdf Einsprüche sollten individuell mit eigenen Argumenten formuliert sein. Wer dafür jedoch keine Zeit findet, kann auch den anhängenden Musterbrief verwenden. Einwendungen, die Sie betreffen könnten: Gesundheitschädigungen durch Immissionen: pulsierender Schall, nicht hörbarer Infraschall, Lichtimmissionen (Tag- und Nacht blickende Lichter, Schattenwurf durch die Windräder), Eiswurf beim Spazierengehen im Winter. Wichtig: Nennen Sie auch bereits vorhandene Lärmbelästigungen durch Verkehrs- Gewerbe- oder Industrielärm in Ihrer Nähe! Geben Sie die Art des Wohngebiets an: reines Wohngebiet WR, allgemeines Wohngebiet WA, Mischgebiet MI oder Gewerbegebiet GE. Finanzieller Schaden durch Wertverlust von Immobilien und Grundbesitz. Ziehen Sie eine Schätzung Ihrer Immobilie in Erwägung, lassen Sie sich rechtlich beraten. Windmessung und Wirtschaftlichkeit: Die Windmessdaten ergeben, dass die Messung nicht ein Jahr in Folge stattgefunden hat. Nicht in die Berechnung einbezogen wurde z.B. der windschwächste Monat Dezember 2013. Die Messzeiten sind unvollständig und die Windhöffigkeit im Vergleich zum Windatlas BW mit 6,3 m/s unglaubwürdig. Eine „neutrale“ Windmessung muss in Auftrag gegeben werden. Landschaftsbild: Die Schwanner Warte und das entsprechende Waldgebiet sind Naherholungsbereiche für Straubenhardt, Karlsruhe und Pforzheim. Unsere „Pforte zum Schwarzwald“ stellt ein einzigartiges, schützenswertes Landschaftsbild dar. Diese Pforte würde unwiederbringlich zerstört werden. Spendenkonto: Bürgerinitiative Gegenwind – Straubenhardt | C/O Luciana Kalmbach IBAN: DE25 6669 0000 0003 2792 94 | BIC: VBPFDE66 | Volksbank Pforzheim Natur- und Artenschutz: Nach Einsicht in das Artenschutzgutachten ist festzuhalten, dass Flugkorridore von Rotmilanen und Wespenbussarden über die geplanten Standorte der Windkraftanlagen nachweislich (durch zahlreiche Fotoaufnahmen dokumentiert) keinerlei Beachtung gefunden haben. Das Gutachten ist inhaltlich in wesentlichen Punkten unvollständig. Auf einen existierenden Auerhahnbestand wird nicht eingegangen. Graureiher, Sperlingskautz etc. bleiben unberücksichtigt. Die angesetzten 20 Begehungseinheiten für Brutvögel, die zum Teil mit einer Person durchgeführt wurden, im Vergleich zum Beobachtungsgebiet (3km Radius, entspricht ca. 28 Quadratkilometern), erscheinen viel zu gering, um eine Objektivität der Beobachtungen sicherzustellen. Fach- und Formmängel treten vermehrt auf. Die verwendete Literatur ist veraltet. Der Wald ist ein geschlossenes Ökosystem mit einem Waldinnenklima, das durch die Errichtung von Windkraftindustrieanlagen nachhaltig gestört wird. Durch die Versiegelung großer Flächen kann die Grundwasserneubildung eingeschränkt werden. Tourismus (Segelflugplatz, Schwanner Warte, Westweg) Der Segelflugplatz an der Schwanner Warte ist integraler Bestandteil der Gemeinde Straubenhardt. Eine Gefährdung des Flugbetriebs und von Menschenleben muss ausgeschlossen werden. Eine Abwägung zwischen Windkraft und Flugbetrieb darf nicht stattfinden, da der körperlichen Unversehrtheit immer Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen gegeben werden muss. Da Wanderer visuellen Beeinträchtigungen, Lärmimmissionen und der Gefahr von Eiswurf ausgesetzt sind, ist davon auszugehen, dass viele nicht nur die lokalen Wanderrouten, sondern auch die erste Etappe des berühmten, europäischen Wanderweges „Westweg“ von Pforzheim nach Basel, meiden. Einsprüche sind bis spätestens zum 6. August 2015 (Eingangsfrist Landratsamt Enzkreis) möglich. Einsprüche unbedingt per Einschreiben mit Rückschein an folgende Adresse senden: Landratsamt Enzkreis Recht und Verwaltung Frau Bärbel Wallrabenstein Östliche-Karl-Friedrich-Straße 58 75175 Pforzheim. Vergessen Sie auch nicht Adresse und Unterschrift. Nur durch einen Einspruch in das jetzt laufende immissionschutzrechtliche Baugenehmigungsverfahren sichern Sie sich etwaige Klagerechte und damit ggf. auch mögliche Schadensersatzansprüche. Achten Sie auch auf die Nennung von natur- und artenschutzrechtlichen Einwendungen. Eine Rechtsberatung im Einzelfall können wir als Bürger-Initiative Gegenwind Straubenhardt nicht vornehmen. Wenden Sie sich hierzu bitte an einen Rechtsanwalt. Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen wird nicht übernommen. Achtung! Verwenden Sie den angehängten Musterbrief bitte nur, wenn keine Zeit vorhanden ist, eine eigene, individuelle Einwendung zu formulieren. Individuelle Einwendungen sind auf jeden Fall aussagekräftiger!! www.gegenwind-straubenhardt.de www.facebook.com/gegenwindstraubenhardt (diese Seite ist auch ohne spezielle Anmeldung einsehbar!) Spendenkonto: Bürgerinitiative Gegenwind – Straubenhardt | C/O Luciana Kalmbach IBAN: DE25 6669 0000 0003 2792 94 | BIC: VBPFDE66 | Volksbank Pforzheim Name: Straße: Ort: Datum: Per Einschreiben mit Rückschein! Landratsamt Enzkreis Recht & Verwaltung Frau Bärbel Wallrabenstein Östliche-Karl-Friedrich-Straße 58 75175 Pforzheim Betreff: Einspruch im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens „Windpark Straubenhardt“ Sehr geehrte Frau Wallrabenstein, ich lehne den Antrag der Wirsol Windpark Straubenhardt GmbH & Co. KG auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (11 Windkraftanlagen) ab, da das Vorhaben gegen private Belange und öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt. 1. Gesundheitsschädigungen durch Immissionen: Ich sehe mich unmittelbar durch Schall- und nicht hörbaren Infraschall gefährdet. Mittlerweile gibt es ausreichende Forschungsergebnisse, die beweisen, dass bei einer dauerhaften, tieffrequenten Geräuscheinwirkung auf den menschlichen Körper mit gesundheitlichen Folgen zu rechnen ist. Die Abstände zur Wohnbebauung sind viel zu gering. Die Anzahl, die Höhe der Anlagen und die Konstruktion als Schwachwindanlagen verstärken Schall und Infraschall. Im Schallgutachten des Tüv Süd werden keine zusätzlichen Lärmbelästigungen durch Verkehrs-, Industrie- und Gewerbelärm berücksichtigt. Diese Annahme ist fehlerhaft. Vielerorts kommt es zu massiven Vorbelastungen, insbesondere durch bereits existierenden Verkehrslärm. Weiter sehe ich meine Gesundheit gefährdet und meine Lebensqualität eingeschränkt durch die massive Befeuerung bei Tag und Nacht(Blinklichter). Der Schattenwurf der Rotorblätter verursacht körperliches Unbehagen. Waldspaziergänge im Winter stellen durch Eiswurf (bis zu 500 m) eine Gefahr dar, die ich – selbst bei Anbringung von Warnhinweisen – als verantwortungslos ansehe. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Recht der körperlichen Unversehrtheit (§ 2 Abs. 2 GG). Der Schutz des Menschen wird in keiner Weise angemessen berücksichtigt. 2. Finanzieller Schaden: Wie zahlreiche Studien, z.B. auch das Immobiliencenter Ettlingen im „Fall Sulzbach“, feststellen, wirken sich Windkraftanlagen negativ auf die Nachfrage nach Immobilien aus. Es ist mit Wertverlusten im zweistelligen Prozentbereich bis zur Unverkäuflichkeit der Immobilie zu rechnen. Der Beleihungswert von Immobilien wird massiv herabgesetzt und meine Alterssicherung vernichtet. Dieser Verlust ist ein enteignungsgleicher Eingriff. Mit Beachtung von Gemeinwohl und einer sozialen Verpflichtung kann dies nicht in Verbindung gebracht werden, da es keinen vernünftigen Grund zu diesem Eingriff gibt. Die „Zufallsenergie“ Windkraft leistet keinen nachhaltigen Beitrag zur Energiewende oder zur Stromversorgung. 3. Windmessung und Wirtschaftlichkeit Die Ausführungen zur Windhöffigkeit und zur Wirtschaftlichkeit sind in mehrfacher Hinsicht fehlerbehaftet. Die Glaubwürdigkeit von 6,3 m/s in 140m Höhe über alle geplanten Standorte zweifle ich an. Die behauptete Windhöffigkeit von 6,3 m/s ist nur auf 0,66% der gesamten Fläche von Baden-Württemberg vorzufinden. Straubenhardt zählt mit Sicherheit nicht zu einer der windhöffigsten Flächen in ganz Baden-Württemberg. Die Windmessungen, auf die sich alle Ergebnisse des Gutachtens beziehen, hatten keine durchgehende 90% Verfügbarkeit der Daten über einen Zeitraum von 12 Monaten. Dies wird überlicherweise für solche Messungen gefordert. Die Windmessung wurde bis Ende Dezember 2013 durchgeführt. Der Dezember 2013 war mit einer Windgeschwindigkeit von 3,2 m/s in 100m Höhe sehr windschwach. Dieser Monat wurde aus unbekannten Gründen nicht mitgewertet. Diese grobe Fahrlässigkeit wird durch das Vorgehen der Altus AG bei den 14 WKA in Simmersfeld bekräftigt, hier wurden 6,8 m/s prognostiziert und seit dem Betrieb im Jahr 2007 nur ca. 4,8 m/s erreicht. Ich zweifle die Unabhängigkeit des Prüfberichts –genannt als „unabhängige Expertenanalyse“ – an, da der Projektentwickler (Altus AG) selbst der Auftraggeber ist. Darüber hinaus beruhen die Gutachten auf nicht geprüftem Material, sind somit unbrauchbar und halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. 4. Landschaftsbild Das gesamte Landschaftsbild würde erheblich und nachhaltig durch die 11 x 200m hohen WindkraftIndustrieanlagen zerstört mit einer einhergehenden Veränderung des Landschaftscharakters. Die Gemeinde Straubenhardt wirbt auf vielfältige Weise mit ihrem „Logenplatz am Naturpark“, mit ihren Wander- und Bikerwegen, als Portalgemeinde zum Schwarzwald und Einstiegs-Gemeinde zum berühmten, europäischen Fernwanderweg „West-Weg Pforzheim-Basel“, der mitten durch den geplanten „Windpark“ verlaufen würde. Ich frage mich, warum der nachweislich „fragwürdigen“ Windhöffigkeit (Wirtschaftlichkeit) eine wesentlich größere Rolle beigemessen wird als dem für unsere Gemeinde so existentiell wichtigen Landschaftsbild. Zusätzlich befinden sich die Standorte in exponierter Höhenlage, so dass die Sichtbarkeit dieser Anlagen von weither als störend empfunden wird. Im Fall von Straubenhardt ist davon auszugehen, dass Störwirkungen bis zu einem Abstand von ca. 30km und mehr wahrgenommen werden. 5. Natur- und Artenschutz Das Artenschutzgutachten weist erhebliche Mängel auf: Es ist inhaltlich in wesentlichen Punkten unvollständig. Auf einen existierenden Auerhahnbestand wird nicht eingegangen. Graureiher, Sperlingskautz etc. bleiben unberücksichtigt(siehe Stellungsnahme Jagd- und Hegegemeinschaft). Es ist festzuhalten, dass Flugkorridore von Rotmilanen, Graureihern und Wespenbussarden über die geplanten Standorte der 11 WKA nachweislich (durch zahlreiche Fotoaufnahmen dokumentiert) keinerlei Beachtung gefunden haben. Die angesetzten 20 Begehungseinheiten für Brutvögel, die z.T. nur mit einer Person durchgeführt wurde, im Vergleich zum Beobachtungsradius (3 km) ─ dies entspricht einer Fläche von mindestens 28 Quadratkilometern − sind viel zu gering, um eine Objektivität der Beobachtungen sicherzustellen. Fach- und Formmängel treten vermehrt auf. Die verwendete Literatur ist veraltet. Auch beim intensiven Studium des Gutachtens drängt sich der Verdacht auf, dass an einer Objektivität des Gutachtens stark zu zweifeln ist. Es hat vielmehr den Anschein, dass es „windkraftfreundlich“ erstellt wurde. Um den Artenschutz und den Artenvielfalt im Gemeinde- und Staatsforst zu schützen, ist es unabdingbar notwendig, ein neues, unabhängiges Gutachten in Auftrag zu geben. 6. Tourismus Ich frage mich, warum es bei den Visualisierungen technisch nicht machbar sein soll, die Drehbewegungen der Rotoren darzustellen, was für die touristischen Belange von besonderer Bedeutung ist. Außerdem wurden keine Visualisierungen bei Nacht ausgearbeitet. Dies halte ich für eine grobe Vernachlässigung, da besonders am Abend (das Phänomen der Mondtäuschung) eine optisch extrem bedrängende Wirkung von den WindkraftIndustrieanlagen ausginge. Die gesamte, weithin bekannte touristische Attraktion, die Schwanner Warte wäre von der Errichtung des „Windparks“ extrem betroffen. Ein besonders großes wirtschaftliches Risiko sehe ich für das Hotel/Restaurant Adlerhof, das mit dem Prädikat „Silence-Hotel“ ausgezeichnet wurde. Aber auch die Gastronomie „Zauberberg“ hätte mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen zu rechnen. 7. Risikobewertung Eine Risikobewertung in wirtschaftlicher, technischer und umweltbelastender Hinsicht fehlt vollständig, z.B. werden Brandschutzmaßnahmen, Austritt von giftigen Chemikalien, Grundwasserverseuchung etc. in keiner Weise Rechnung getragen. Ich weise darauf hin, dass ich mir weitere rechtliche Schritte vorbehalte und gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche gegenüber den Unterzeichnern der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung geltend mache. ____________________________ Ort, Datum ______________________ Unterschrift
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