19. Januar 2016 Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Stellungnahme zur aktuellen Presseinformation des Bundeskartellamtes Das Bundeskartellamt aktualisierte am 18. Januar eine Presseinformation („Fallbericht“) zum Stand des langjährigen Kartellverfahrens gegen Handel und Hersteller wegen vertikaler Preisabsprachen beim Vertrieb von Röstkaffee. Wie aus der Information hervorgeht, hat ROSSMANN gegen den an das Unternehmen gerichteten Bußgeldbescheid vom 23. Dezember 2015 Einspruch eingelegt. Das ist richtig. Im Gegensatz zu Edeka, Kaufland, Metro und Rewe hatte sich ROSSMANN bereits im Juni des vergangenen Jahres nicht auf ein Settlement (einvernehmliche Verfahrensbeendigung) mit der Behörde eingelassen. In dem komplexen Verfahren, das sich auf den Zeitraum 2005 bis 2008 bezieht, geht es um angeblich verbotene Verkaufspreisabsprachen. ROSSMANN hat jetzt bis zum 11. März Zeit für die Begründung des Einspruchs, der vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt wird. Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen: DIRK ROSSMANN GmbH 05139/898-4444 / -4440 / -4044/ -4683 [email protected] www.ROSSMANN.de/presse 1
© Copyright 2024 ExpyDoc