19. Januar 2016 Einspruch gegen Bußgeldbescheid

19. Januar 2016
Einspruch gegen Bußgeldbescheid:
Stellungnahme zur aktuellen Presseinformation des Bundeskartellamtes
Das Bundeskartellamt aktualisierte am 18. Januar eine Presseinformation („Fallbericht“)
zum Stand des langjährigen Kartellverfahrens gegen Handel und Hersteller wegen
vertikaler Preisabsprachen beim Vertrieb von Röstkaffee. Wie aus der Information
hervorgeht, hat ROSSMANN gegen den an das Unternehmen gerichteten Bußgeldbescheid
vom 23. Dezember 2015 Einspruch eingelegt. Das ist richtig.
Im Gegensatz zu Edeka, Kaufland, Metro und Rewe hatte sich ROSSMANN bereits im Juni
des vergangenen Jahres nicht auf ein Settlement (einvernehmliche Verfahrensbeendigung)
mit der Behörde eingelassen. In dem komplexen Verfahren, das sich auf den Zeitraum
2005 bis 2008 bezieht, geht es um angeblich verbotene Verkaufspreisabsprachen.
ROSSMANN hat jetzt bis zum 11. März Zeit für die Begründung des Einspruchs, der vor
dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt wird.
Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:
DIRK ROSSMANN GmbH
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