Gesamtschule Leverkusen-Schlebusch, Abt. II, Ophovener Str. 4, 51375 Leverkusen Eheleute Leverkusen, den 51375 Leverkusen Unentschuldigtes Schulversäumnis (3) __ Sehr geehrte Frau , sehr geehrter Herr , Ihre Tochter/ Ihr Sohn , Klasse hat nach unseren ersten beiden Mitteilungen vom in der Zeit vom am seit dem bis und vom erneut gefehlt. gefehlt. nicht mehr am Unterricht teilgenommen. Sie sind wiederum Ihrer Verpflichtung gemäß § 43 Abs. 2 SchulG nicht nachgekommen, die Schule am ersten Tag telefonisch zu benachrichtigen und bei Beendigung des Schulversäumnisses schriftlich den Grund für das Fernbleiben mitzuteilen. Das erneute bzw. fortgesetzte unentschuldigte Fehlen beweist, dass alle erzieherischen Einwirkungen wirkungslos geblieben sind. Daher ist nunmehr eine Ordnungsmaßnahme gem. § 53 Abs. 3 SchulG unerlässlich. Die Einladung zur Klassenkonferenz liegt diesem Schreiben bei. Mit freundlichem Gruß Klassenlehrer/in Anlage Sekundarstufen I und II Ophovener Straße 4, 51375 Leverkusen; Telefon (0214) 31 01 70, Fax: (0214) 31 01 779 E-Mail: [email protected], www.gesamtschule-schlebusch.de Seite 1 von 2 Wichtiger Hinweis für Erziehungsberechtigte: Mitglieder der Klassenkonferenz lt. § 71 SchulG : Klassenlehrer(in) als Vorsitzende(r) Eheleute Lehrer(innen) der Klasse, Schul- oder Abteilungsleiter(in) (mit beratender Stimme), Vorsitzende(r) der Klassenpflegschaft, ab Klasse 7: Klassensprecher(in) und deren Stellvertreter. Bei der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen ist dem Schüler und seinen Erziehungsberechtigten Gelegenheit zur Darstellung ihres Standpunktes zu geben. Der Schüler kann einen Schüler oder Lehrer seines Vertrauens hinzuziehen. (§ 53 Abs. 7SchulG ). 51375 Leverkusen Leverkusen, den Einladung zur Klassenkonferenz Sehr geehrte(r) Frau / Herr liebe Kollegin, lieber Kollege, (lt. ausgehängter Kopie der Anwesenheitsliste), liebe Schülerin, lieber Schüler, hiermit lade ich zur Klassenkonferenz der Klasse ein. Datum: Zeit: _______ Ort: Gesamtschule Leverkusen-Schlebusch, Raum : ________ Tagesordnung: Antrag auf Anwendung einer Ordnungsmaßnahme gemäß § 53 Abs. 3 Nr. 1 oder 3 SchulG für die Schülerin/den Schüler , Klasse ____ wegen folgender Pflichtverletzung: Zahlreiche unentschuldigte Schulversäumnisse (siehe unsere Schreiben vom _______________________ ) Durch dieses Fehlverhalten hat sie / er die Erfüllung der Aufgaben der Schule gefährdet. Es ist beabsichtigt, eine Ordnungsmaßnahme gemäß § 53 Abs.3 SchulG zu beantragen , da andere erzieherische Einwirkungen nach § 53 Abs. 2 SchulG nicht bewirkt haben, das Fehlverhalten zu ändern bzw. nicht ausreichend erscheinen. Die Erziehungsberechtigten der Schülerin / des Schülers können der Konferenzteilnahme der Elternund Schülervertreter ggf. bis drei Tage vor Konferenzbeginn widersprechen und das vorgedruckte Einverständnis auf der Rückmeldung streichen. Mit freundlichem Gruß (Klassenlehrer/in als Vorsitzende(r) der Klassenkonferenz) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bitte hier abschneiden und an die Schule zurückgeben. _______________________________________________ Erziehungsberechtigte der betroffenen Schülerin / des betroffenen Schülers Ich habe das Schreiben Unentschuldigtes Schulversäumnis (3) und die Einladung zur Klassenkonferenz am ____________ erhalten und werde teilnehmen / nicht teilnehmen. Ich bin mit der Teilnahme der Eltern- und Schülervertreter einverstanden / nicht einverstanden. (Nichtzutreffendes bitte streichen.) _____________________________ Unterschrift Name (Bitte in Druckschrift) Sekundarstufen I und II Ophovener Straße 4, 51375 Leverkusen; Telefon (0214) 31 01 70, Fax: (0214) 31 01 779 E-Mail: [email protected], www.gesamtschule-schlebusch.de Seite 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc