Öffentliche Bekanntmachung Die Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes, die Bekanntgabe der neuen Feldeinteilung zum Erlass der 2.Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung sowie die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33.41, 50606 Köln, für das Flurbereinigungsverfahren Marienheide wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Bezirksregierung Köln Köln, den 16.10.2015 Dezernat 33.41 Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Ländliche Entwicklung , Bodenordnung Tel.:0221/147-2033 I. Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans Im Flurbereinigungsverfahren Marienheide Teilgebiet A hat die Bezirksregierung Köln als Flurbereinigungsbehörde den Flurbereinigungsplan endgültig aufgestellt. Er fasst gemäß § 58 Abs.1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens zusammen und bestimmt, wie das Flurbereinigungsgebiet tatsächlich und rechtlich neu gestaltet wird. Zur Vorlage des Flurbereinigungsplanes finden gemäß § 59 Abs. 1 und 2 FlurbG folgende Termine statt, zu denen die betroffenen Beteiligten bzw. die bevollmächtigten Personen geladen werden: 1. Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes (Offenlegungstermin) 2. Anhörung der Teilnehmer und Nebenbeteiligten über den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan (Anhörungstermin) Zu diesen Terminen ergehen nachstehende Einladungen: 1. Offenlegu ngstermin Der Flurbereinigungsplan (Textteil, Nachweise und Karten) liegt gemäß § 59 Abs. 1 FlurbG zur Einsichtnahme für die Beteiligten (Teilnehmer und Nebenbeteiligte) offen im MGV Sängerheim Linge e. V. Talsperrenstr. 14, 51709 Marienheide - Linge für die ONrn. Uhrzeit 10/00 – 200/00 09:00 - 12:00 210/00 – 360/00 13:00 - 15:00 370/01 – 406/01 09:00 - 12:00 406/10 – 428/02 13:00 - 15:00 429/02 – 466/13 09:00 - 12:00 467/00 – 481/11 13:00 - 15:00 482/11 – 516/20 09:00 - 12:00 518/01 – 546/13 13:00 - 15:00 548/00 – 589/02 09:00 - 12:00 590/02 – 612/11 13:00 - 15:00 614/01 – 653/10 09:00 - 12:00 657/01 – 692/12 13:00 - 15:00 693/13 – 729/02 09:00 - 12:00 730/10 – 758/20 13:00 - 15:00 759/13 – 789/23 09:00 - 12:00 790/03 – 811/13 13:00 - 15:00 813/12 – 847/52 09:00 - 12:00 848/02 – 874/13 13:00 - 15:00 875/13– 902/10 09:00 - 12:00 904/03 – 926/13 13:00 - 15:00 927/01 – 957/03 09:00 - 12:00 959/00 – 983/03 13:00 - 15:00 985/03 – 1019/21 09:00 - 12:00 1020/06 – 1038/12 13:00 - 15:00 1039/01 – 1067/00 09:00 - 12:00 1068/00 – 1088/11 13:00 - 15:00 1089/01 – 1121/11 09:00 - 12:00 1127/10 – 1148/01 13:00 - 15:00 am Montag, dem 16.11.2015 Dienstag, dem 17.11.2015 Mittwoch, dem 18.11.2015 Donnerstag, dem 19.11.2015 Freitag, dem 20.11.2015 Montag, dem 23.11.2015 Dienstag, dem 24.11.2015 Mittwoch, dem 25.11.2015 Donnerstag, dem 26.11.2015 Freitag, dem 27.11.2015 Montag, dem 30.11.2015 Dienstag, dem 01.12.2015 Mittwoch, dem 02.12.2015 Donnerstag, dem 03.12.2015 Nebenbeteiligte (ONr.: 5***/07) zu jeder Zeit. An diesen Tagen stehen Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde (Bezirksregierung Köln, Dezernat 33) zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung. Die Beteiligten können in diesem Termin den Antrag stellen, sich die neue Feldeinteilung in der Örtlichkeit anzeigen und erläutern zu lassen. Sollte kein Erläuterungsbedarf bestehen, ist ein Erscheinen zu den Offenlegungsterminen nicht notwendig. 2. An hörung ster min Gegen den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan kann gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG Widerspruch eingelegt werden. Das Einlegen von Widersprüchen kann nicht in den unter 1. genannten Offenlegungsterminen erfolgen. Widersprüche müssen zur Vermeidung des Ausschlusses im Anhörungstermin erhoben werden und sind nach § 59 Abs. 4 FlurbG in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Im Anhörungstermin können keine Einzelauskünfte mehr erteilt werden. Der Anhörungstermin findet statt am Montag, dem 21.12.2015 um 10:00 Uhr im Rathaus Marienheide Hauptstr. 22. 51709 Marienheide Großer Sitzungssaal Hierzu werden die Beteiligten und die bevollmächtigten Personen geladen. Besondere Hinweise zum Anhörungstermin: • Wenn kein Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan einlegt werden soll, braucht der Anhörungstermin nicht wahrgenommen zu werden. • Widersprüche, die vor und nach dem Anhörungstermin schriftlich eingehen, können im Hinblick auf § 59 Abs. 2 FlurbG nicht anerkannt werden. • Wer Widerspruch erheben will, aber an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, muss sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die Bevollmächtigung muss, soweit nicht schon geschehen, schriftlich erfolgen. Die Unterschrift der/des Vollmacht-geberin/-gebers muss von einer dazu befugten Behörde (in der Regel Städte und Gemeinden) amtlich beglaubigt sein. Die Beglaubigung ist kosten- und gebührenfrei gem. § 108 FlurbG. Vollmachtsvordrucke können bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33.41, 50606 Köln unter Angabe der Ordnungsnummer (ONr.) angefordert werden. Das Verschulden einer zur Vertretung bevollmächtigten Person steht dem eigenen Verschulden gleich (§ 134 Abs. 4 FlurbG). Beteiligte am Flurbereinigungsverfahren sind gemäß § 10 Nr. 1 Flurbereini-gungsgesetz (FlurbG) als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke und gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG die Nebenbeteiligten (siehe Hinweisblatt). Mit der Ladung zum Flurbereinigungsplan erhalten die Teilnehmer den Bodenordnungsnachweis, der die eingebrachten Grundstücke (Einlagenachweis) sowie die neuen Grundstücke und das Verhältnis der Gesamtabfindung zu dem Eingebrachten und die Ausgleiche und Entschädigungen nachweist (Abfindungsnachweis). Wenn bei Miteigentum ein gemeinsamer Bevollmächtigter bestellt ist, so erhält aus dem nur dieser einen Bodenordnungsnachweis. Die Nebenbeteiligten erhalten einen Auszug Flurbereinigungsplan (Nebenbeteiligtennachweis), der die aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechte und die diesbezüglichen Festsetzungen nachweist. An die Stelle der bisher haftenden, im Grundbuch eingetragenen alten Grundstücke, treten die im Ne-benbeteiligtennachweis angegebenen Abfindungsgrundstücke. Rechte, die entbehrlich sind, werden durch den Flurbereinigungsplan gelöscht. Rechte, die durch den Flurbereinigungsplan neu begründet werden, sind im Nebenbeteiligtennachweis mit dem Hinweis „ vorgesehene Neueintragung „ eingetragen. Der jeweilige Auszug ist zu dem Offenlegungstermin mitzubringen. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass das Finanzamt im Rahmen der Grundbuchberichtigung den Abfindungsnachweis – Ausgleiche und Entschädigungen – erhält. II. Bekanntgabe der neuen Feldeiteilung zum Erlass der 2. Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung Gleichzeitig mit der Offenlegung des Flurbereinigungsplans (Siehe Punkt I. 1.) findet vom Montag, dem 16.11.2015 bis Donnerstag, dem 03.12.2015 in der Zeit von 9:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr (vgl. Tabelle) im MGV Sängerheim Linge e.V., Talsperrenstr.14, 51709 Marienheide-Linge die Offenlegung zur Bekanntgabe der neuen Feldeinteilung zum Erlass der 2. Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung statt. Durch die 2. Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung wird nur die Einweisung der Grundstückseigentümer und Pächter, in Besitz Verwaltung und Nutzung der zum Flurbereinigungsplan geänderten Abfindungsgrundstücke geregelt. Die Beteiligten können in diesem Termin den Antrag auf Anzeige der neuen Grundstücke stellen. Die Übergangzeitpunkte richten sich, abhängig von den jeweils aufstehenden Kulturen, nach den im Einvernehmen mit dem Vorstand aufgestellten Überleitungsbestimmungen zum 3. Entwurf des Flurbereinigungsplans, wobei die Daten 01.12.2014 durch 01.01.2016, 01.02.2015 durch 01.03.2016 und 28.02.15 durch 31.03.2016 zu ersetzen sind. Die 2. Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung wird in der Gemeinde Marienheide, der Gemeinde Lindlar, der Stadt Gummersbach, der Stadt Wipperfürth, der Stadt Kierspe und der Stadt Meinerzhagen in den jeweiligen Amtsblättern und den Tageszeitungen voraussichtlich ab 50.KW 2015 öffentlich bekannt gemacht. III. Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung Die Ergebnisse der Wertermittlung für die durch die Änderungsbeschlüsse 7 – 11 nachträglich zugezogenen Flurstücke wurden den betroffenen Teilnehmern mitgeteilt. Sie haben der Wertermittlung zugestimmt. Auf eine gesonderte Auslegung und Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse wurde verzichtet. Die betroffenen Teilnehmer haben dieser Vorgehensweise zugestimmt. Mit dem Flurbereinigungsplan Marienheide Teilgebiet A werden die Ergebnisse der Wertermittlung für die durch die Änderungsbeschlüsse 7 – 11 nachträglich zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Flurstücke nach § 32 FlurbG festgestellt. Widersprüche gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sind innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe dieser Ladung bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 50606 Köln oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 Blumenthalstraße 33, 50670 Köln unter Angabe des Aktenzeichens einzulegen. Wer über eine qualifizierte elektronische Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung verfügt, kann den Rechtsbehelf auch elektronisch einlegen. Näheres hierzu ist der Internet-Seite www.bezreg-koeln.nrw.de unter dem Suchbegriff EGVP zu entnehmen. Hinweise: • Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter www.egvp.de aufgeführt. • Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet werden. Im Auftrag gez. Cron Oberregierungsvermessungsrat Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/marienheide_a/index.html veröffentlicht.
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