Öffentliche Bekanntmachung Die Ladung zur Bekanntgabe des

Öffentliche Bekanntmachung
Die Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes, die Bekanntgabe der
neuen Feldeinteilung zum Erlass der 2.Ergänzungsanordnung zur vorläufigen
Besitzeinweisung sowie die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33.41, 50606 Köln, für das
Flurbereinigungsverfahren Marienheide wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Bezirksregierung Köln
Köln, den 16.10.2015
Dezernat 33.41
Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Ländliche Entwicklung , Bodenordnung
Tel.:0221/147-2033
I. Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans
Im Flurbereinigungsverfahren Marienheide Teilgebiet A hat die Bezirksregierung Köln als
Flurbereinigungsbehörde den Flurbereinigungsplan endgültig aufgestellt. Er fasst gemäß §
58 Abs.1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.
März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I
S. 2794) die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens zusammen und bestimmt, wie das
Flurbereinigungsgebiet tatsächlich und rechtlich neu gestaltet wird.
Zur Vorlage des Flurbereinigungsplanes finden gemäß § 59 Abs. 1 und 2 FlurbG folgende
Termine statt, zu denen die betroffenen Beteiligten bzw. die bevollmächtigten Personen
geladen werden:
1.
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes (Offenlegungstermin)
2.
Anhörung
der
Teilnehmer und
Nebenbeteiligten
über den
bekanntgegebenen
Flurbereinigungsplan (Anhörungstermin)
Zu diesen Terminen ergehen nachstehende Einladungen:
1.
Offenlegu ngstermin
Der Flurbereinigungsplan (Textteil, Nachweise und Karten) liegt gemäß § 59 Abs. 1 FlurbG
zur Einsichtnahme für die Beteiligten (Teilnehmer und Nebenbeteiligte) offen
im
MGV Sängerheim Linge e. V.
Talsperrenstr. 14, 51709 Marienheide - Linge
für die ONrn.
Uhrzeit
10/00 – 200/00
09:00 - 12:00
210/00 – 360/00
13:00 - 15:00
370/01 – 406/01
09:00 - 12:00
406/10 – 428/02
13:00 - 15:00
429/02 – 466/13
09:00 - 12:00
467/00 – 481/11
13:00 - 15:00
482/11 – 516/20
09:00 - 12:00
518/01 – 546/13
13:00 - 15:00
548/00 – 589/02
09:00 - 12:00
590/02 – 612/11
13:00 - 15:00
614/01 – 653/10
09:00 - 12:00
657/01 – 692/12
13:00 - 15:00
693/13 – 729/02
09:00 - 12:00
730/10 – 758/20
13:00 - 15:00
759/13 – 789/23
09:00 - 12:00
790/03 – 811/13
13:00 - 15:00
813/12 – 847/52
09:00 - 12:00
848/02 – 874/13
13:00 - 15:00
875/13– 902/10
09:00 - 12:00
904/03 – 926/13
13:00 - 15:00
927/01 – 957/03
09:00 - 12:00
959/00 – 983/03
13:00 - 15:00
985/03 – 1019/21
09:00 - 12:00
1020/06 – 1038/12
13:00 - 15:00
1039/01 – 1067/00
09:00 - 12:00
1068/00 – 1088/11
13:00 - 15:00
1089/01 – 1121/11
09:00 - 12:00
1127/10 – 1148/01
13:00 - 15:00
am
Montag, dem 16.11.2015
Dienstag, dem 17.11.2015
Mittwoch, dem 18.11.2015
Donnerstag, dem 19.11.2015
Freitag, dem 20.11.2015
Montag, dem 23.11.2015
Dienstag, dem 24.11.2015
Mittwoch, dem 25.11.2015
Donnerstag, dem 26.11.2015
Freitag, dem 27.11.2015
Montag, dem 30.11.2015
Dienstag, dem 01.12.2015
Mittwoch, dem 02.12.2015
Donnerstag, dem 03.12.2015
Nebenbeteiligte (ONr.: 5***/07) zu jeder Zeit.
An diesen Tagen stehen Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde (Bezirksregierung Köln,
Dezernat 33) zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung. Die Beteiligten können in diesem
Termin den Antrag stellen, sich die neue Feldeinteilung in der Örtlichkeit anzeigen und
erläutern zu lassen.
Sollte
kein
Erläuterungsbedarf
bestehen,
ist
ein
Erscheinen
zu
den
Offenlegungsterminen nicht notwendig.
2.
An hörung ster min
Gegen den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan kann gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG
Widerspruch eingelegt werden. Das Einlegen von Widersprüchen kann nicht in den unter 1.
genannten Offenlegungsterminen erfolgen. Widersprüche müssen zur Vermeidung des
Ausschlusses im Anhörungstermin erhoben werden und sind nach § 59 Abs. 4 FlurbG in
eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen.
Im Anhörungstermin können keine Einzelauskünfte mehr erteilt werden.
Der Anhörungstermin findet statt am
Montag, dem 21.12.2015 um 10:00 Uhr im Rathaus Marienheide
Hauptstr. 22. 51709 Marienheide
Großer Sitzungssaal
Hierzu werden die Beteiligten und die bevollmächtigten Personen geladen.
Besondere Hinweise zum Anhörungstermin:
•
Wenn kein Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan einlegt werden soll, braucht
der Anhörungstermin nicht wahrgenommen zu werden.
•
Widersprüche, die vor und nach dem Anhörungstermin schriftlich eingehen, können
im Hinblick auf § 59 Abs. 2 FlurbG nicht anerkannt werden.
•
Wer Widerspruch erheben will, aber an der Wahrnehmung des Anhörungstermins
verhindert ist, muss sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die
Bevollmächtigung muss, soweit nicht schon geschehen, schriftlich erfolgen. Die
Unterschrift der/des Vollmacht-geberin/-gebers muss von einer dazu befugten
Behörde (in der Regel Städte und Gemeinden) amtlich beglaubigt sein. Die
Beglaubigung ist kosten- und gebührenfrei gem. § 108 FlurbG. Vollmachtsvordrucke
können bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33.41, 50606 Köln unter Angabe der
Ordnungsnummer (ONr.) angefordert werden. Das Verschulden einer zur Vertretung
bevollmächtigten Person steht dem eigenen Verschulden gleich (§ 134 Abs. 4
FlurbG).
Beteiligte am Flurbereinigungsverfahren sind gemäß § 10 Nr. 1 Flurbereini-gungsgesetz
(FlurbG)
als
Teilnehmer
die
Eigentümer
und
Erbbauberechtigten
der
zum
Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke und gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG die
Nebenbeteiligten (siehe Hinweisblatt).
Mit
der
Ladung
zum
Flurbereinigungsplan
erhalten
die
Teilnehmer
den
Bodenordnungsnachweis, der die eingebrachten Grundstücke (Einlagenachweis) sowie die
neuen Grundstücke und das Verhältnis der Gesamtabfindung zu dem Eingebrachten und die
Ausgleiche und Entschädigungen nachweist (Abfindungsnachweis). Wenn bei Miteigentum
ein
gemeinsamer
Bevollmächtigter
bestellt
ist,
so
erhält
aus
dem
nur
dieser
einen
Bodenordnungsnachweis.
Die
Nebenbeteiligten
erhalten
einen
Auszug
Flurbereinigungsplan
(Nebenbeteiligtennachweis), der die aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechte und die
diesbezüglichen Festsetzungen nachweist. An die Stelle der bisher haftenden, im Grundbuch
eingetragenen alten Grundstücke, treten die im Ne-benbeteiligtennachweis angegebenen
Abfindungsgrundstücke.
Rechte,
die
entbehrlich
sind,
werden
durch
den
Flurbereinigungsplan gelöscht. Rechte, die durch den Flurbereinigungsplan neu begründet
werden, sind im Nebenbeteiligtennachweis mit dem Hinweis „ vorgesehene Neueintragung „
eingetragen.
Der jeweilige Auszug ist zu dem Offenlegungstermin mitzubringen.
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass das Finanzamt im Rahmen der
Grundbuchberichtigung den Abfindungsnachweis – Ausgleiche und Entschädigungen –
erhält.
II.
Bekanntgabe
der
neuen
Feldeiteilung
zum
Erlass
der
2.
Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung
Gleichzeitig mit der Offenlegung des Flurbereinigungsplans (Siehe Punkt I. 1.) findet
vom Montag, dem 16.11.2015 bis Donnerstag, dem 03.12.2015 in der Zeit von 9:00 – 12:00 und
13:00 – 15:00 Uhr (vgl. Tabelle)
im MGV Sängerheim Linge e.V., Talsperrenstr.14, 51709 Marienheide-Linge
die Offenlegung zur Bekanntgabe der neuen Feldeinteilung zum Erlass der 2.
Ergänzungsanordnung
zur
vorläufigen
Besitzeinweisung
statt.
Durch
die
2.
Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung wird nur die Einweisung der
Grundstückseigentümer und Pächter, in Besitz Verwaltung und Nutzung der zum
Flurbereinigungsplan geänderten Abfindungsgrundstücke geregelt. Die Beteiligten können in
diesem Termin den Antrag auf Anzeige der neuen Grundstücke stellen.
Die Übergangzeitpunkte richten sich, abhängig von den jeweils aufstehenden Kulturen, nach
den im Einvernehmen mit dem Vorstand aufgestellten Überleitungsbestimmungen zum 3.
Entwurf des Flurbereinigungsplans, wobei die Daten 01.12.2014 durch 01.01.2016,
01.02.2015 durch 01.03.2016 und 28.02.15 durch 31.03.2016 zu ersetzen sind.
Die 2. Ergänzungsanordnung zur vorläufigen Besitzeinweisung wird in der Gemeinde
Marienheide, der Gemeinde Lindlar, der Stadt Gummersbach, der Stadt Wipperfürth, der
Stadt Kierspe und der Stadt Meinerzhagen in den jeweiligen Amtsblättern und den
Tageszeitungen voraussichtlich ab 50.KW 2015 öffentlich bekannt gemacht.
III. Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Die Ergebnisse der Wertermittlung für die durch die Änderungsbeschlüsse 7 – 11
nachträglich zugezogenen Flurstücke wurden den betroffenen Teilnehmern mitgeteilt. Sie
haben der Wertermittlung zugestimmt.
Auf eine gesonderte Auslegung und Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse wurde
verzichtet. Die betroffenen Teilnehmer haben dieser Vorgehensweise zugestimmt.
Mit dem Flurbereinigungsplan Marienheide Teilgebiet A werden die Ergebnisse der
Wertermittlung für die durch die Änderungsbeschlüsse 7 – 11 nachträglich zum
Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Flurstücke nach § 32 FlurbG festgestellt.
Widersprüche gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sind innerhalb eines Monats nach
der öffentlichen Bekanntgabe dieser Ladung bei der
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33
50606 Köln
oder zur Niederschrift bei der
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33
Blumenthalstraße 33, 50670 Köln
unter Angabe des Aktenzeichens einzulegen.
Wer über eine qualifizierte elektronische Signatur nach § 2 Nummer 3 des Signaturgesetzes vom 16.
Mai 2001 (BGBl. I S. 876) in der jeweils geltenden Fassung verfügt, kann den Rechtsbehelf auch
elektronisch einlegen. Näheres hierzu ist der Internet-Seite www.bezreg-koeln.nrw.de unter dem
Suchbegriff EGVP zu entnehmen.
Hinweise:
•
Bei
der
Verwendung
der
elektronischen
Form
sind
besondere
technische
Rahmenbedingungen zu beachten. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind unter
www.egvp.de aufgeführt.
•
Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren
Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet werden.
Im Auftrag
gez. Cron
Oberregierungsvermessungsrat
Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln
http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/33_flurbereinigungsverfahren/marienheide_a/index.html
veröffentlicht.