Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zum

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Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung St. Leon-Rot (L 546)
Rhein-Neckar-Kreis
Az.: 52 – 3034 – B 9.3
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und
Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG
vom 01.09.2015
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Amt für Flurneuordnung – gibt hiermit den Flurbereinigungsplan bekannt. Dieser fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens
St. Leon-Rot (L 546) zusammen. Er enthält die neuen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und Berechtigungen, sowie die Abfindungen
hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse. Der Flurbereinigungsplan umfasst neben einem textlichen Teil auch Karten und Verzeichnisse.
Jedem Teilnehmer der Flurbereinigung (Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte) oder den Empfangsbevollmächtigten werden in diesen Tagen Auszüge aus dem
Flurbereinigungsplan zugestellt, welche die neuen Grundstücke nach Fläche und Wert
sowie das Verhältnis der Gesamtabfindung zu dem Eingebrachten nachweisen.
Auslegung:
Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten von Donnerstag,
den 17.09.2015 bis Dienstag, den 27.10.2015 im Bürgerbüro im Rathaus in St. LeonRot, Rathausstr. 2, 68789 St. Leon-Rot, während der üblichen Öffnungszeiten aus.
Erläuterung:
Zur Erläuterung des Flurbereinigungsplans und der neuen Feldeinteilung - auf Wunsch
an Ort und Stelle - werden Beauftragte des Landratsamts – Amt für Flurneuordnung während der Zeit von Montag, den 19.10.2015 bis Freitag, den 23.10.2015 im Zimmer
306 im Rathaus in St. Leon-Rot, Rathausstr. 2, 68789 St. Leon-Rot jeweils von 8.30
Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr (donnerstags bis 18.00 Uhr, freitags
nur bis 12.00 Uhr) anwesend sein.
Anhörungstermin:
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) - FlurbG - findet statt am:
Dienstag, den 27. Oktober 2015
um 9.00 Uhr im Tagungs- und Kulturzentrum Harres
in 68789 St. Leon-Rot, An der Autobahn 60.
Zu diesem Termin werden Sie hiermit eingeladen.
Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans zur Vermeidung
des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen.
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Falls Sie keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen Sie am Anhörungstermin nicht
teilzunehmen.
Lothar Schlesinger
Amtsleiter
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Amt für Flurneuordnung
74889 Sinsheim, Muthstraße 4
Telefon 07261-9466-5400
Telefax 07261-9466-5454
E-Mail: [email protected]