www.rhein-neckar-kreis.de Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung St. Leon-Rot (L 546) Rhein-Neckar-Kreis Az.: 52 – 3034 – B 9.3 Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG vom 01.09.2015 Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Amt für Flurneuordnung – gibt hiermit den Flurbereinigungsplan bekannt. Dieser fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens St. Leon-Rot (L 546) zusammen. Er enthält die neuen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und Berechtigungen, sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse. Der Flurbereinigungsplan umfasst neben einem textlichen Teil auch Karten und Verzeichnisse. Jedem Teilnehmer der Flurbereinigung (Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte) oder den Empfangsbevollmächtigten werden in diesen Tagen Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan zugestellt, welche die neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis der Gesamtabfindung zu dem Eingebrachten nachweisen. Auslegung: Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten von Donnerstag, den 17.09.2015 bis Dienstag, den 27.10.2015 im Bürgerbüro im Rathaus in St. LeonRot, Rathausstr. 2, 68789 St. Leon-Rot, während der üblichen Öffnungszeiten aus. Erläuterung: Zur Erläuterung des Flurbereinigungsplans und der neuen Feldeinteilung - auf Wunsch an Ort und Stelle - werden Beauftragte des Landratsamts – Amt für Flurneuordnung während der Zeit von Montag, den 19.10.2015 bis Freitag, den 23.10.2015 im Zimmer 306 im Rathaus in St. Leon-Rot, Rathausstr. 2, 68789 St. Leon-Rot jeweils von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr (donnerstags bis 18.00 Uhr, freitags nur bis 12.00 Uhr) anwesend sein. Anhörungstermin: Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) - FlurbG - findet statt am: Dienstag, den 27. Oktober 2015 um 9.00 Uhr im Tagungs- und Kulturzentrum Harres in 68789 St. Leon-Rot, An der Autobahn 60. Zu diesem Termin werden Sie hiermit eingeladen. Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen. -2- Falls Sie keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen Sie am Anhörungstermin nicht teilzunehmen. Lothar Schlesinger Amtsleiter Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Amt für Flurneuordnung 74889 Sinsheim, Muthstraße 4 Telefon 07261-9466-5400 Telefax 07261-9466-5454 E-Mail: [email protected]
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