Erftstadt, 22.02.2016 Liebe Schwimmeltern und Begleitpersonen, die gesamten Schwimmschulen haben eine dringende Bitte an Sie: Die Hausordnung der Schwimmhalle besagt, dass niemand den Barfußgang in Straßenkleidung betreten darf (auch nicht „nur kurz“). Da in letzter Zeit gehäuft Beschwerden dieser Art von der Öffentlichkeit an die Badleitung weitergetragen wurden, haben wir nun die Chance bekommen uns zu bessern. Sollten weiter Beschwerden eingehen, dürfen Sie Ihre Kinder nicht mehr kostenlos umziehen und müssen den Badeintritt von 3,40 € bezahlen. Wie läuft nun die Schwimmstunde bei der Schwimmschule-‐Schwampe ab? Sie zahlen wie gewohnt an der Kasse den Eintritt für Ihr Kind und erhalten dann einen Kabinenschlüssel, der zu den Sammelumkleiden gehört. Anschließend dürfen Sie Ihrem Kind beim Umziehen helfen und warten dann, bis die Kinder in den Umkleiden von uns abgeholt werden. Wir nehmen die Kinder dort in Empfang. Damit die Kinder beim Warten nicht frieren, haben sie am Anfang der Stunde noch Gelegenheit, sich abzuduschen. Nach der Stunde bringen wir die Kinder wieder in die Sammelumkleiden zurück. Damit in den Umkleiden möglichst wenig „Tumult“ entsteht, bitten wir darum, dass sich die älteren Kinder, die beispielsweise schon länger kommen oder auch schon mit der Schule schwimmen gehen, alleine umziehen. Falls die (älteren) Kinder sich noch nicht selbstständig umziehen können, bitten wir darum, dies mit Ihrem Kind zu üben. Gerne können die Kinder, die schon schwimmen können, auch selbstständig ins Bad kommen und auf den Sitzbänken warten. Wie kann mein Kind geduscht werden, wenn ich die Kabine nicht mehr verlassen darf? Dass das zu einem Problem werden könnte, ist uns durchaus bewusst. Leider haben auch wir für dieses Problem keine perfekte Lösung. Die drei Optionen sind: 1. Wir geben Ihr Kind regulär am Ende der Stunde ungeduscht ab und Sie holen das zu Hause nach 2. Sie zahlen Eintritt und helfen Ihrem Kind (in Badekleidung) beim Duschen 3. Wir beenden die Stunde fünf Minuten früher und gehen mit ihrem Kind duschen. Die Kinder müssten dann ihr Duschzeug mit ins Bad bringen, damit ein schnelles Abduschen möglich ist. Dusch-‐ und Baderituale, die über eine kurze Dusche hinausgehen (z.B. Spülung, Kur etc.), sind aus zeitlichen Gründen nicht realisierbar. Möglichkeit Drei kommt nur dann in Frage, wenn sich alle Eltern der Gruppe einig sind, dass die Kinder von uns geduscht werden sollen. Darf ich als Elternteil mit ins Schwimmbad? Natürlich dürfen Sie mit ins Bad, wenn sie Badekleidung tragen und für sich Eintritt gezahlt haben. Dies ist jedoch aus unterschiedlichen Gründen meistens nicht zu empfehlen. Von wo aus kann ich dem Schwimmkurs zuschauen? Da wir das Glück haben, in einem gläsernen Schwimmbad zu unterrichten, ist die Sicht auf die Kurse beinahe von jeder Seite des Bades möglich. Zum gemütlichen Zuschauen können Sie sich auch in die Blaue Welle, die Gastronomie am Schwimmbad setzen, von dort aus können Sie das ganze Bad überblicken. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Jannike, Jonas und Alina Schwampe-‐ und das Team der Schwimmschule
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