Nach einer Vergewaltigung

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K o b l e n z
Infos für Mädchen: Rechtliche und medizinische Schritte nach einer Vergewaltigung
Medizinische Informationen
Medizinische Untersuchung nach einer Vergewaltigung
Eine medizinische Untersuchung kann grundsätzlich von jeder Ärztin oder jedem Arzt Deines Vertrauens
durchgeführt werden oder in einem Krankenhaus. Du solltest Dich in jedem Fall ärztlich untersuchen und
beraten lassen, auch wenn Du keine Anzeige erstatten möchtest!
Keine Ärztin und kein Arzt kann Dich zu einer Anzeige zwingen. Es ist allein Deine Entscheidung. Die
Ärztinnen und Ärzte haben Schweigepflicht!
Im Bedarfsfall solltest Du vorsorglich einen Schwangerschaftsfrühtest machen und Dir gegebenenfalls die
Pille danach verschreiben lassen, als Schutz vor einer möglichen ungewollten Schwangerschaft. Der
späteste mögliche Einnahmetermin liegt bei 48 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr.
Es kann sein, dass die Untersuchung Dich wieder an die Vergewaltigung erinnert. Wir empfehlen Dir
deshalb, in jedem Fall eine Person Deines Vertrauens mitzunehmen, damit jemand für Dich da ist, um Dir
zu helfen.
Es gibt einen speziellen Untersuchungsbogen für Ärztinnen und Ärzte zur gerichtsverwertbaren
Dokumentation von Verletzungen nach einer Vergewaltigung. Diesen kannst Du hier auf der Seite für
Ärztinnen und Ärzte herunterladen und zu Deiner Ärztin oder Deinem Arzt mitnehmen. Das kann sinnvoll
sein, falls Du Dich irgendwann entscheiden solltest, eine Anzeige zu machen.
Wenn Du ganz sicher gehen möchtest, kannst Du Dich (auch ohne Anzeige bei der Polizei) im Institut für
Rechtsmedizin in Mainz untersuchen lassen. Dort werden die Untersuchungsergebnisse auf Wunsch
anonym gelagert, falls Du erst später anzeigen möchtest. Die dortigen Medizinerinnen oder Mediziner sind
nach Absprache auch bereit, die Untersuchung in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus vor Ort
durchzuführen.
Institut für Rechtsmedizin Universität Mainz: 06131 – 39 37 387
Falls Du im nördlichen Rheinland-Pfalz lebst, kommt für Dich vielleicht eher die Anonyme Spurensicherung
nach Sexualstraftaten (ASS) in Bonn in Frage:
Institut für Rechtsmedizin Bonn: 0228 – 73 83 10
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Infos für Mädchen: Rechtliche und medizinische Schritte nach einer Vergewaltigung
Rechtliche Informationen
Der Schritt, Anzeige zu erstatten, sollte gut überlegt werden. Bevor Du Dich entscheidest,
eine Anzeige zu machen, empfehlen wir Dir, Dich im Notruf dazu beraten zu lassen.
Nach dem Gesetz sind sexuelle Handlungen, die gegen den Willen eines Mädchens oder einer Frau, zum
Beispiel mit Drohungen oder mit Anwendung von Gewalt durchgeführt werden, strafbar.
Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt, das heißt, die Polizei ist verpflichtet zu ermitteln, sobald sie von dieser
Straftat erfahren hat. Eine gemachte Anzeige kann aus diesem Grund nicht mehr zurückgezogen werden,
sie ist unwiderruflich. Die Mitarbeiterinnen des Notrufs können Dir helfen, die Vor- und Nachteile
abzuwägen damit Du entscheiden kannst, ob Du Anzeige erstatten möchtest.
Im Notruf kannst Du wichtige Informationen über alle wichtigen Schritte erhalten, die Du beachten solltest,
wenn Du sexualisierte Gewalt erlebt hast, um Deine Rechte so gut es geht zu wahren – egal, ob Du Dich für
oder gegen eine Anzeige entscheidest.
Trauma-Ambulanz
Falls Du innerhalb der letzten beiden Wochen vergewaltigt wurdest und wenn Anzeige erstattet wurde,
hast du die Möglichkeit, als „Soforthilfe“ einen Therapieplatz in der Traumaambulanz der Dr. von
Ehrenwall’schen Klinik in Ahrweiler zu bekommen. Ab 16 Jahren, in Ausnahmefällen auch ab 14, Näheres
siehe
Download
des
Informationsflyers
der
Klinik.
Vorherige
telefonische
Terminvereinbarung erforderlich!
Frauennotruf Koblenz
Fach- und Beratungsstelle für vergewaltigte Frauen und Mädchen e.V.
Neustadt 19, 56068 Koblenz, 02 61 – 35 000, [email protected]
Anmeldung
und