Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten durch IHK und Botschaften Kurz-Übersicht der Mindestvorschriften ausländischer Behörden Stand: August 2015 Land Ägypten Äthiopien Afghanistan Albanien Algerien Angola Argentinien Armenien Aserbaidschan Bahrain Bangladesch Bhutan Bolivien Brasilien Brunei Darussalem Burkina Faso Dominikanische Republik Ecuador Elfenbeinküste Ursprungszeugnis durch IHK bescheinigt Rechnung durch IHK bescheinigt Anzahl 2* Anzahl 4 1 3 3 1 3 4 GHORFALegalisierung der Dokumente vor der KonsulatsLegalisierung KonsulatsLegalisierung des Ursprungszeugnisses x; wenn Ursprungsland nicht die Europäische Gemeinschaft der Rechnung x; wenn Ursprungsland nicht die Europäische Gemeinschaft x** x** 4 1; für bestimmte Waren und Ursprungsländer 4 3 1* 2 x 1; für bestimmte Waren x; für bestimmte Waren 1 1 x; für bestimmte Waren x; für bestimmte Ursprungsländer x; für Waren, wenn x 3 2 5 x x** x** 2 El Salvardor Eritrea Guatemala Guinea-Bissau Guyana Honduras Indien Indonesien Irak Iran Israel Jamaika Japan Jemen Jordanien Kambodscha Kap Verde Kasachstan Katar Kirgisistan Kolumbien Komoren Demokratische Volksrepublik Korea (inoffiziell: Nordkorea) Republik Korea (inoffiziell: Südkorea) Kuwait Laos Libanon Libyen Ursprungsland nicht die Europäische Gemeinschaft x; für bestimmte Waren 3 x; für bestimmte Waren 4 2; für bestimmte Waren 2; für bestimmte Ursprungsländer x; für bestimmte Waren x x; für bestimmte Waren 2* 5 2 3 x; für bestimmte Waren 2; für bestimmte Waren x; für bestimmte Waren 2* 2 1* 2 2 4 4 2 3* 4 2 2; für bestimmte Waren 1 x x x x** x x** x x x x x x x x x x x 1* 1 1*; für bestimmte Waren 4* 2 3 4 x x x 3 Macau (Volksrepublik China) Madagaskar Malaysia Mali Marokko Mazedonien Mexiko Moldau Mongolei Montenegro Mosambik Nepal Nicaragua Oman Pakistan Palästinensische Gebiete Panama Papua Neuguinea Paraguay Ruanda Russland Sao Tomé, Principe Saudi Arabien Seychellen Sierra Leone Somalia Sudan Syrien Tadschikistan Taiwan Timor-Leste Trinidad und Tobago 4 3** x; für bestimmte Ursprungsländer 1 1 x; für Wein 2 x; für bestimmte Waren bzw. Ursprungsländer 1 x x; für Textilien 4 x x; für bestimmte Waren 3* 4 2 x x; für bestimmte Waren 1 3; ab US $ 2500,00 fob 5 x ;für bestimmte Waren 1 4 x* 2 x 1; für bestimmte Waren 1 2; ab US $10.000,-3* 4 2 x; für bestimmte Waren x; für bestimmte Waren 2; für bestimmte Waren x x x x x x x x x 4 Türkei Tunesien Turkmenistan Ukraine Uruguay USA Usbekistan Vereinigte Arabisch Emirate Vietnam Weißrussland 1; für bestimmte Waren x** x** x x 6** x 2 x; für bestimmte Waren x; für Wein x 3* 5 2 3 x 3 Erläuterungen Ghorfa Arab-German Chamber of Commerce and Industry e. V. Zahl Eine bestimmte Anzahl an einzureichenden Dokumenten ist vorgeschrieben. x Eine Bescheinigung/Legalisierung ist vorgeschrieben. Die Anzahl der Dokumente ist nicht vorgeschrieben. * Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Ursprung und evtl. Hersteller der Waren, die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unterschiedlich. Über den genauen Wortlaut informieren wir Sie gern. Darüber hinaus können unabhängig vom Empfangsland Dokumente oder Erklärungen in den Dokumenten von Ihren Kunden oder den ausländischen Behörden im Einzelfall gefordert werden. ** Eine Bescheinigung/Legalisierung der Dokumente kann möglicherweise entfallen.
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