Bescheinigung von AuĂźenwirtschaftsdokumenten durch IHK und

Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten durch IHK und Botschaften
Kurz-Übersicht der Mindestvorschriften ausländischer Behörden
Stand: August 2015
Land
Ägypten
Äthiopien
Afghanistan
Albanien
Algerien
Angola
Argentinien
Armenien
Aserbaidschan
Bahrain
Bangladesch
Bhutan
Bolivien
Brasilien
Brunei Darussalem
Burkina Faso
Dominikanische
Republik
Ecuador
Elfenbeinküste
Ursprungszeugnis
durch
IHK bescheinigt
Rechnung
durch
IHK bescheinigt
Anzahl
2*
Anzahl
4
1
3
3
1
3
4
GHORFALegalisierung
der Dokumente
vor der KonsulatsLegalisierung
KonsulatsLegalisierung
des
Ursprungszeugnisses
x; wenn Ursprungsland
nicht die Europäische
Gemeinschaft
der
Rechnung
x; wenn
Ursprungsland nicht
die Europäische
Gemeinschaft
x**
x**
4
1; für bestimmte Waren
und Ursprungsländer
4
3
1*
2
x
1; für bestimmte Waren
x; für bestimmte Waren
1
1
x; für bestimmte Waren
x; für bestimmte
Ursprungsländer
x; für Waren, wenn
x
3
2
5
x
x**
x**
2
El Salvardor
Eritrea
Guatemala
Guinea-Bissau
Guyana
Honduras
Indien
Indonesien
Irak
Iran
Israel
Jamaika
Japan
Jemen
Jordanien
Kambodscha
Kap Verde
Kasachstan
Katar
Kirgisistan
Kolumbien
Komoren
Demokratische
Volksrepublik Korea
(inoffiziell: Nordkorea)
Republik Korea
(inoffiziell: Südkorea)
Kuwait
Laos
Libanon
Libyen
Ursprungsland nicht die
Europäische
Gemeinschaft
x; für bestimmte Waren
3
x; für bestimmte Waren
4
2; für bestimmte Waren 2; für bestimmte
Ursprungsländer
x; für bestimmte Waren
x
x; für bestimmte Waren
2*
5
2
3
x; für bestimmte Waren
2; für bestimmte Waren
x; für bestimmte Waren
2*
2
1*
2
2
4
4
2
3*
4
2
2; für bestimmte Waren
1
x
x
x
x**
x
x**
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
1*
1
1*; für bestimmte
Waren
4*
2
3
4
x
x
x
3
Macau (Volksrepublik
China)
Madagaskar
Malaysia
Mali
Marokko
Mazedonien
Mexiko
Moldau
Mongolei
Montenegro
Mosambik
Nepal
Nicaragua
Oman
Pakistan
Palästinensische
Gebiete
Panama
Papua Neuguinea
Paraguay
Ruanda
Russland
Sao Tomé, Principe
Saudi Arabien
Seychellen
Sierra Leone
Somalia
Sudan
Syrien
Tadschikistan
Taiwan
Timor-Leste
Trinidad und Tobago
4
3**
x; für bestimmte
Ursprungsländer
1
1
x; für Wein
2
x; für bestimmte Waren
bzw. Ursprungsländer
1
x
x; für Textilien
4
x
x; für bestimmte Waren
3*
4
2
x
x; für bestimmte Waren
1
3; ab US $ 2500,00 fob 5
x ;für bestimmte Waren
1
4
x*
2
x
1; für bestimmte Waren
1
2; ab US $10.000,-3*
4
2
x; für bestimmte Waren
x; für bestimmte Waren
2; für bestimmte Waren
x
x
x
x
x
x
x
x
x
4
Türkei
Tunesien
Turkmenistan
Ukraine
Uruguay
USA
Usbekistan
Vereinigte Arabisch
Emirate
Vietnam
Weißrussland
1; für bestimmte Waren
x**
x**
x
x
6**
x
2
x; für bestimmte Waren
x; für Wein
x
3*
5
2
3
x
3
Erläuterungen
Ghorfa Arab-German Chamber of Commerce and Industry e. V.
Zahl
Eine bestimmte Anzahl an einzureichenden Dokumenten ist vorgeschrieben.
x
Eine Bescheinigung/Legalisierung ist vorgeschrieben. Die Anzahl der Dokumente ist nicht vorgeschrieben.
*
Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen erforderlich zum Ursprung und evtl. Hersteller der Waren,
die von Ihnen unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unterschiedlich. Über den genauen Wortlaut informieren
wir Sie gern.
Darüber hinaus können unabhängig vom Empfangsland Dokumente oder Erklärungen in den Dokumenten von Ihren Kunden oder den
ausländischen Behörden im Einzelfall gefordert werden.
**
Eine Bescheinigung/Legalisierung der Dokumente kann möglicherweise entfallen.