Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten durch IHK und Botschaften Kurz-Übersicht der Mindestvorschriften ausländischer Behörden Stand: August 2015 Land Ägypten Äthiopien Afghanistan Albanien Algerien Angola Argentinien Armenien Aserbaidschan Bahrain Bangladesch Bhutan Bolivien Ursprungszeugnis durch IHK bescheinigt Rechnung durch IHK bescheinigt Anzahl 2* Anzahl 4 1 3 3 1 3 4 GHORFALegalisierung der Dokumente vor der KonsulatsLegalisierung KonsulatsLegalisierung des Ursprungszeugnisses x, wenn Ursprungsland nicht die Europäische Union der Rechnung x, wenn Ursprungsland nicht die Europäische Union x** x** 4 1; für bestimmte Waren und Ursprungsländer 4 3 1* 2 x 1; für bestimmte Waren x 3 2 5 x x** x** 2 Land Brasilien Brunei Darussalem Burkina Faso Dominikanische Republik Ecuador Elfenbeinküste El Salvador Eritrea Guatemala Guinea-Bissau Guyana Honduras Indien Indonesien Irak Iran Israel Jamaika Japan Ursprungszeugnis durch IHK bescheinigt Rechnung durch IHK bescheinigt Anzahl Anzahl x; für bestimmte Waren 1 1 x; für bestimmte Waren x; für bestimmte Ursprungsländer x; für Waren, wenn Ursprungsland nicht die Europäische Union 1; für bestimmte Waren 3 x; für bestimmte Waren 4 2; für bestimmte 2; für bestimmte Waren Ursprungsländer x; für bestimmte Waren x x; für bestimmte Waren 2* 5 2 3 x; für bestimmte Waren 2; für bestimmte Waren x; für bestimmte Waren GHORFALegalisierung der Dokumente vor der KonsulatsLegalisierung KonsulatsLegalisierung des Ursprungszeugnisses der Rechnung x x x** x x** 3 Land Jemen Jordanien Kambodscha Kap Verde Kasachstan Katar Kirgisistan Kolumbien Komoren Demokratische Volksrepublik Korea (inoffiziell: Nordkorea) Republik Korea (inoffiziell: Südkorea) Kuwait Laos Libanon Libyen Macau (Volksrepublik China) Madagaskar Malaysia Mali Marokko Mazedonien Mexiko Ursprungszeugnis durch IHK bescheinigt Anzahl 2* 1* 2 2 3* 2 2; für bestimmte Waren 1 x Rechnung durch IHK bescheinigt Anzahl 2 2 4 4 4 GHORFALegalisierung der Dokumente vor der KonsulatsLegalisierung x x KonsulatsLegalisierung des Ursprungszeugnisses x x der Rechnung x x x x x x x 1* 1 1*; für bestimmte Waren 4* 2 3 4 4 3** x; für bestimmte Ursprungsländer 1 x; für Wein 2 x; für bestimmte Waren bzw. Ursprungsländer 1 x x x x x 4 Land Moldau Mongolei Montenegro Mosambik Nepal Nicaragua Oman Pakistan Palästinensische Gebiete Panama Papua Neuguinea Paraguay Ruanda Russland Sao Tomé, Principe Saudi Arabien Seychellen Sierra Leone Somalia Sudan Syrien Tadschikistan Taiwan Ursprungszeugnis durch IHK bescheinigt Rechnung durch IHK bescheinigt Anzahl 1 x x; für Textilien Anzahl GHORFALegalisierung der Dokumente vor der KonsulatsLegalisierung KonsulatsLegalisierung des Ursprungszeugnisses der Rechnung x x x x x x x x 4 x x; für bestimmte Waren 3* 2 x 4 x; für bestimmte Waren 1 3; ab US $ 2.500,-fob x; für bestimmte Waren 1 5 x* x 1; für bestimmte Waren 1 2 ; ab US $10.000,-3* 2 x; für bestimmte Waren 4 2 4 x 5 Land Timor-Leste Trinidad und Tobago Türkei Tunesien Turkmenistan Ukraine Uruguay USA Usbekistan Vereinigte Arabische Emirate Vietnam Weißrussland Ursprungszeugnis durch IHK bescheinigt Rechnung durch IHK bescheinigt Anzahl x; für bestimmte Waren 2; für bestimmte Waren 1; für bestimmte Waren Anzahl GHORFALegalisierung der Dokumente vor der KonsulatsLegalisierung KonsulatsLegalisierung des Ursprungszeugnisses der Rechnung x** 6** x 2 x; für bestimmte Waren x; für Wein x 3* 5 2 3 4 x GHORFA Arab-German Chamber of Commerce and Industry e. V. Zahl – Eine bestimmte Anzahl an einzureichenden Dokumenten ist vorgeschrieben x x 6 x – Eine Bescheinigung/Legalisierung ist vorgeschrieben. Die Anzahl der Dokumente ist nicht vorgeschrieben. * Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen zum Ursprung und eventuell Hersteller der Waren erforderlich, die vom Ausführer rechtsverbindlich unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unterschiedlich. Über den genauen Wortlaut informieren wir Sie gerne. Darüber hinaus können im Einzelfall unabhängig vom Empfangsland Dokumente oder Erklärungen in den Dokumenten von Kunden oder ausländischen Behörden gefordert werden. ** Eine Bescheinigung/Legalisierung der Dokumente kann möglicherweise entfallen. Ihre Ansprechpartner in der IHK: Dr. Hans-Peter Merz, (02 34) 91 13-133 Marlene Kieschkel, (02 34) 91 13-157 Mireille Hegemann, (02 34) 91 13-167
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