Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten durch IHK und

Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten durch IHK und Botschaften
Kurz-Übersicht der Mindestvorschriften
ausländischer Behörden
Stand: August 2015
Land
Ägypten
Äthiopien
Afghanistan
Albanien
Algerien
Angola
Argentinien
Armenien
Aserbaidschan
Bahrain
Bangladesch
Bhutan
Bolivien
Ursprungszeugnis
durch
IHK bescheinigt
Rechnung
durch
IHK bescheinigt
Anzahl
2*
Anzahl
4
1
3
3
1
3
4
GHORFALegalisierung
der Dokumente
vor der KonsulatsLegalisierung
KonsulatsLegalisierung
des
Ursprungszeugnisses
x, wenn
Ursprungsland nicht die
Europäische Union
der
Rechnung
x, wenn
Ursprungsland nicht
die Europäische Union
x**
x**
4
1; für bestimmte
Waren und
Ursprungsländer
4
3
1*
2
x
1; für bestimmte
Waren
x
3
2
5
x
x**
x**
2
Land
Brasilien
Brunei Darussalem
Burkina Faso
Dominikanische
Republik
Ecuador
Elfenbeinküste
El Salvador
Eritrea
Guatemala
Guinea-Bissau
Guyana
Honduras
Indien
Indonesien
Irak
Iran
Israel
Jamaika
Japan
Ursprungszeugnis
durch
IHK bescheinigt
Rechnung
durch
IHK bescheinigt
Anzahl
Anzahl
x; für bestimmte
Waren
1
1
x; für bestimmte
Waren
x; für bestimmte
Ursprungsländer
x; für Waren, wenn
Ursprungsland nicht
die Europäische Union
1; für bestimmte
Waren
3
x; für bestimmte
Waren
4
2; für bestimmte
2; für bestimmte
Waren
Ursprungsländer
x; für bestimmte
Waren
x
x; für bestimmte
Waren
2*
5
2
3
x; für bestimmte
Waren
2; für bestimmte
Waren
x; für bestimmte
Waren
GHORFALegalisierung
der Dokumente
vor der KonsulatsLegalisierung
KonsulatsLegalisierung
des
Ursprungszeugnisses
der
Rechnung
x
x
x**
x
x**
3
Land
Jemen
Jordanien
Kambodscha
Kap Verde
Kasachstan
Katar
Kirgisistan
Kolumbien
Komoren
Demokratische
Volksrepublik Korea
(inoffiziell: Nordkorea)
Republik Korea
(inoffiziell: Südkorea)
Kuwait
Laos
Libanon
Libyen
Macau (Volksrepublik
China)
Madagaskar
Malaysia
Mali
Marokko
Mazedonien
Mexiko
Ursprungszeugnis
durch
IHK bescheinigt
Anzahl
2*
1*
2
2
3*
2
2; für bestimmte
Waren
1
x
Rechnung
durch
IHK bescheinigt
Anzahl
2
2
4
4
4
GHORFALegalisierung
der Dokumente
vor der KonsulatsLegalisierung
x
x
KonsulatsLegalisierung
des
Ursprungszeugnisses
x
x
der
Rechnung
x
x
x
x
x
x
x
1*
1
1*; für bestimmte
Waren
4*
2
3
4
4
3**
x; für bestimmte
Ursprungsländer
1
x; für Wein
2
x; für bestimmte
Waren bzw.
Ursprungsländer
1
x
x
x
x
x
4
Land
Moldau
Mongolei
Montenegro
Mosambik
Nepal
Nicaragua
Oman
Pakistan
Palästinensische
Gebiete
Panama
Papua Neuguinea
Paraguay
Ruanda
Russland
Sao Tomé, Principe
Saudi Arabien
Seychellen
Sierra Leone
Somalia
Sudan
Syrien
Tadschikistan
Taiwan
Ursprungszeugnis
durch
IHK bescheinigt
Rechnung
durch
IHK bescheinigt
Anzahl
1
x
x; für Textilien
Anzahl
GHORFALegalisierung
der Dokumente
vor der KonsulatsLegalisierung
KonsulatsLegalisierung
des
Ursprungszeugnisses
der
Rechnung
x
x
x
x
x
x
x
x
4
x
x; für bestimmte
Waren
3*
2
x
4
x; für bestimmte
Waren
1
3; ab US $ 2.500,-fob
x; für bestimmte
Waren
1
5
x*
x
1; für bestimmte
Waren
1
2 ; ab US $10.000,-3*
2
x; für bestimmte
Waren
4
2
4
x
5
Land
Timor-Leste
Trinidad und Tobago
Türkei
Tunesien
Turkmenistan
Ukraine
Uruguay
USA
Usbekistan
Vereinigte Arabische
Emirate
Vietnam
Weißrussland
Ursprungszeugnis
durch
IHK bescheinigt
Rechnung
durch
IHK bescheinigt
Anzahl
x; für bestimmte
Waren
2; für bestimmte
Waren
1; für bestimmte
Waren
Anzahl
GHORFALegalisierung
der Dokumente
vor der KonsulatsLegalisierung
KonsulatsLegalisierung
des
Ursprungszeugnisses
der
Rechnung
x**
6**
x
2
x; für bestimmte
Waren
x; für Wein
x
3*
5
2
3
4
x
GHORFA Arab-German Chamber of Commerce and Industry e. V.
Zahl – Eine bestimmte Anzahl an einzureichenden Dokumenten ist vorgeschrieben
x
x
6
x – Eine Bescheinigung/Legalisierung ist vorgeschrieben. Die Anzahl der Dokumente ist nicht vorgeschrieben.
* Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses sind zusätzliche Erklärungen zum Ursprung und eventuell Hersteller der Waren erforderlich,
die vom Ausführer rechtsverbindlich unterschrieben werden müssen. Die Texte sind je nach Land unterschiedlich. Über den genauen
Wortlaut informieren wir Sie gerne.
Darüber hinaus können im Einzelfall unabhängig vom Empfangsland Dokumente oder Erklärungen in den Dokumenten von Kunden oder
ausländischen Behörden gefordert werden.
** Eine Bescheinigung/Legalisierung der Dokumente kann möglicherweise entfallen.
Ihre Ansprechpartner in der IHK:
Dr. Hans-Peter Merz,  (02 34) 91 13-133
Marlene Kieschkel,  (02 34) 91 13-157
Mireille Hegemann,  (02 34) 91 13-167