Ab dem 1. März erhebt die Kreisstadt Bergheim für bestimmte öffentliche Parkzonen Gebühren Gezahlt werden kann auch per SMS, Anruf oder entsprechender App Der Rat der Kreisstadt Bergheim hat in seiner Sitzung am 01.02.2016 die Neufassung einer Parkgebührenordnung beschlossen. Sie bedeutet, dass Autofahrer für die Nutzung bestimmter öffentlicher Parkzonen in Bergheim ab dem 1. März 2016 Gebühren zahlen, einen Parkschein ziehen und ihn gut sichtbar im Fahrzeug anbringen. Die Gebühren werden entsprechend den Regelungen der Parkgebühren-ordnung erhoben. Zur Parkraumbewirtschaftung werden 28 Parkscheinautomaten aufgestellt. Die Parkzonen Sie befinden sich in Bergheim-Mitte/Stadtkernbereich, in Quadrath-Ichendorf (Frenser Straße und Köln-Aachener Straße). Für die Nutzung des Parkhauses Marienstraße werden ebenfalls Gebühren entsprechend der Gebührenordnung erhoben. Was kostet das Parken? Parkzeit bis 15 Minuten kostenlos (Brötchentastenregelung) Parkzeit je angefangene halbe Stunde bis zu 3 Stunden 0,50 € Tagesticket 5,00 € Monatsticket - im jeweils festgelegten Bereich 40,00 € Gezahlt werden kann mit Bargeld, EC-Karte und auch mobil Neben den bekannten Möglichkeiten mit Bargeld und EC-Karte zu zahlen, kann auch mit dem Mobiltelefon/Smartphone, dem sogenannten „Handyparken“, die Parkgebühr beglichen werden. Der Zahlung wird über SMS, Anruf oder entsprechender App ermöglicht. Datum:. 17.02.2016 Abteilung: Verkehr Auskunft erteilent: Herr Dux/Herr Neukirchen Telefon: 02271-89-643/701 E-Mail: [email protected] Verteiler: Presseverteiler der Stadt Bergheim CDU – Fraktion SPD – Fraktion BMA – Fraktion FDP – Fraktion Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Fraktion pro NRW Herr Dr. Faßbender – Vors. AfPLA BM`in, I, II, III, FBL‘in 7, Abtl. 7.3 -2-
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