Ab dem 1. März erhebt die Kreisstadt Bergheim für bestimmte

Ab dem 1. März erhebt die Kreisstadt Bergheim für bestimmte
öffentliche Parkzonen Gebühren
Gezahlt werden kann auch per SMS, Anruf oder entsprechender App
Der Rat der Kreisstadt Bergheim hat in seiner Sitzung am 01.02.2016 die Neufassung einer Parkgebührenordnung beschlossen. Sie bedeutet, dass Autofahrer für die Nutzung bestimmter
öffentlicher Parkzonen in Bergheim ab dem 1. März 2016 Gebühren zahlen, einen Parkschein
ziehen und ihn gut sichtbar im Fahrzeug anbringen. Die Gebühren werden entsprechend den
Regelungen der Parkgebühren-ordnung erhoben. Zur Parkraumbewirtschaftung werden 28
Parkscheinautomaten aufgestellt.
Die Parkzonen
Sie befinden sich in Bergheim-Mitte/Stadtkernbereich, in Quadrath-Ichendorf (Frenser Straße und
Köln-Aachener Straße). Für die Nutzung des Parkhauses Marienstraße werden ebenfalls Gebühren
entsprechend der Gebührenordnung erhoben.
Was kostet das Parken?
Parkzeit bis 15 Minuten
kostenlos (Brötchentastenregelung)
Parkzeit je angefangene halbe Stunde bis zu 3 Stunden
0,50 €
Tagesticket
5,00 €
Monatsticket - im jeweils festgelegten Bereich
40,00 €
Gezahlt werden kann mit Bargeld, EC-Karte und auch mobil
Neben den bekannten Möglichkeiten mit Bargeld und EC-Karte zu zahlen, kann auch mit dem
Mobiltelefon/Smartphone, dem sogenannten „Handyparken“, die Parkgebühr beglichen werden.
Der Zahlung wird über SMS, Anruf oder entsprechender App ermöglicht.
Datum:. 17.02.2016
Abteilung: Verkehr
Auskunft erteilent: Herr Dux/Herr Neukirchen
Telefon: 02271-89-643/701
E-Mail: [email protected]
Verteiler:
Presseverteiler der Stadt Bergheim
CDU – Fraktion
SPD – Fraktion
BMA – Fraktion
FDP – Fraktion
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Fraktion pro NRW
Herr Dr. Faßbender – Vors. AfPLA
BM`in, I, II, III, FBL‘in 7, Abtl. 7.3
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