ACS gegen Tempo 30 generell in Sevogelstrasse

ACS beider Basel
Medienmitteilung, Montag, 11. Mai 2015
ACS gegen Tempo 30 generell in Sevogelstrasse
Der ACS beider Basel lehnt Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf Hauptverkehrsachsen
wegen ihrer schädlichen Konsequenzen ab. Es sagt deshalb Nein zu Tempo 30 generell
in der ganzen Sevogelstrasse – aber Ja, zu einem auf die Schulzeiten und den Strassenabschnitt mit dem Schulhaus beschränkten Tempo 30.
Vor knapp fünf Jahren hat das Bau- und Verkehrsdepartement die Basler Strassennetzhierarchie neu definiert. Ohne Rücksicht auf ihre Funktion und ihr Erscheinungsbild
wurden fast 60 Strassen verkehrlich abgestuft. Darunter befand sich auch die Sevogelstrasse Nord. Diese gehörte wegen ihrer Breite und Durchleitungsfunktion bis dahin zu
den Hauptverkehrsstrassen, den für die Verkehrsabwicklung bedeutendsten Strassen in
Basel. Infolge Abklassierung gerade um zwei Stufen wurde sie zu einer «eher siedlungsorientierten» Quartiersammelstrasse. Durch diesen willkürlichen Akt hat die Sevogelstrasse aber weder ihre Funktion als verkehrsorientierte Strasse mit Sammel- und
Durchleitungsfunktion, noch ihr Aussehen verloren, das in keiner Weise an eine typische Quartierstrasse erinnert.
Der ACS beider Basel ist der festen Überzeugung, dass im Interesse der Sicherheit und
der möglichst effizienten Bewältigung des Verkehrs die heute geltende Strassennetzhierarchie aufrechterhalten werden muss und diese keine weitere Beeinträchtigungen
verkraften kann. Der jüngste Bericht der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu 1 bringt
es auf den Punkt: «Von zentraler Bedeutung ist, dass das übergeordnete Strassennetz
innerorts eine hohe Leistungsfähigkeit aufweist. Dadurch soll vermieden werden, dass
sich Schleichverkehr auf die siedlungsorientierten Strassen verlagert.»
Auf Grund dieser Überlegungen lehnt der ACS beider Basel die Einführung von durchgehend Tempo 30 in sämtlichen drei Abschnitten der Sevogelstrasse ab. Er kann sich
allerdings damit einverstanden erklären, dass im Teilstück der Sevogelstrasse zwischen
Hardstrasse und Engelgasse, wo sich das Sevogelschulhaus befindet, während der
Schulzeiten temporär Tempo 30 gilt.
Mit dem Verzicht auf die Einführung von durchgehend Tempo 30 in der Sevogelstrasse
kann gewährleistet werden, dass die
 geltende, für eine flüssige und nachhaltige Abwicklung des motorisierten Individualverkehrs elementare Strassennetzhierarchie aufrecht erhalten werden kann;
 die Durchleitungsfunktion dieser wichtigen und viel befahrenen Verbindungsachse
sichergestellt bleibt;
 infolge Nivellierung auf generell Tempo 30 in der Sevogelstrasse resultierende unerwünschte Verkehrsverlagerung in echte Quartierstrassen vermieden werden
kann.
Kontakt:
Urs Schweizer
Präsident ACS beider Basel
Mobile: 079 222 66 39
e-mail: [email protected]
1
Christian Greif
Geschäftsführer ACS beider Basel
Mobile: 079 252 22 63
e-mail: [email protected]
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 13 «Personenwagen-Lenkende und –Mitfahrende», S. 194