ACS beider Basel Medienmitteilung, Montag, 11. Mai 2015 ACS gegen Tempo 30 generell in Sevogelstrasse Der ACS beider Basel lehnt Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf Hauptverkehrsachsen wegen ihrer schädlichen Konsequenzen ab. Es sagt deshalb Nein zu Tempo 30 generell in der ganzen Sevogelstrasse – aber Ja, zu einem auf die Schulzeiten und den Strassenabschnitt mit dem Schulhaus beschränkten Tempo 30. Vor knapp fünf Jahren hat das Bau- und Verkehrsdepartement die Basler Strassennetzhierarchie neu definiert. Ohne Rücksicht auf ihre Funktion und ihr Erscheinungsbild wurden fast 60 Strassen verkehrlich abgestuft. Darunter befand sich auch die Sevogelstrasse Nord. Diese gehörte wegen ihrer Breite und Durchleitungsfunktion bis dahin zu den Hauptverkehrsstrassen, den für die Verkehrsabwicklung bedeutendsten Strassen in Basel. Infolge Abklassierung gerade um zwei Stufen wurde sie zu einer «eher siedlungsorientierten» Quartiersammelstrasse. Durch diesen willkürlichen Akt hat die Sevogelstrasse aber weder ihre Funktion als verkehrsorientierte Strasse mit Sammel- und Durchleitungsfunktion, noch ihr Aussehen verloren, das in keiner Weise an eine typische Quartierstrasse erinnert. Der ACS beider Basel ist der festen Überzeugung, dass im Interesse der Sicherheit und der möglichst effizienten Bewältigung des Verkehrs die heute geltende Strassennetzhierarchie aufrechterhalten werden muss und diese keine weitere Beeinträchtigungen verkraften kann. Der jüngste Bericht der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu 1 bringt es auf den Punkt: «Von zentraler Bedeutung ist, dass das übergeordnete Strassennetz innerorts eine hohe Leistungsfähigkeit aufweist. Dadurch soll vermieden werden, dass sich Schleichverkehr auf die siedlungsorientierten Strassen verlagert.» Auf Grund dieser Überlegungen lehnt der ACS beider Basel die Einführung von durchgehend Tempo 30 in sämtlichen drei Abschnitten der Sevogelstrasse ab. Er kann sich allerdings damit einverstanden erklären, dass im Teilstück der Sevogelstrasse zwischen Hardstrasse und Engelgasse, wo sich das Sevogelschulhaus befindet, während der Schulzeiten temporär Tempo 30 gilt. Mit dem Verzicht auf die Einführung von durchgehend Tempo 30 in der Sevogelstrasse kann gewährleistet werden, dass die geltende, für eine flüssige und nachhaltige Abwicklung des motorisierten Individualverkehrs elementare Strassennetzhierarchie aufrecht erhalten werden kann; die Durchleitungsfunktion dieser wichtigen und viel befahrenen Verbindungsachse sichergestellt bleibt; infolge Nivellierung auf generell Tempo 30 in der Sevogelstrasse resultierende unerwünschte Verkehrsverlagerung in echte Quartierstrassen vermieden werden kann. Kontakt: Urs Schweizer Präsident ACS beider Basel Mobile: 079 222 66 39 e-mail: [email protected] 1 Christian Greif Geschäftsführer ACS beider Basel Mobile: 079 252 22 63 e-mail: [email protected] bfu-Sicherheitsdossier Nr. 13 «Personenwagen-Lenkende und –Mitfahrende», S. 194
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