Auftrag zur Belieferung mit 100% Ökostrom

kostenlose Service-Rufnummer: 0 800 / 1 444 555
kostenloses Service-Fax: 0 800 / 1 555 666
www.nord-stadtwerke.de
Bitte senden Sie den Auftrag an:
Strompool Probstei eG
Stakendorfer Tor 41, 24217 Schönberg
Fax: +49 4344 8107040
Auftrag zur Belieferung mit 100% Ökostrom
(für Haushalte bis 30.000 kWh je Jahr)
Auftraggeber:
Vorname
Nachname
Straße u. Hausnummer
PLZ
E-Mail
Telefonnummer
Ort
Geburtstag
Lieferanschrift, falls abweichend von Rechnungsanschrift:
Straße u. Hausnummer
PLZ
Lieferung zum schnellstmöglichen Termin:
ja
Vertrag ist bereits gekündigt:
nein*
Bisherige Kundennummer
Ort
ja
Verbrauch
nein
zu wann:
Bisheriger Lieferant (nicht bei Neueinzug)
Zählernummer
Datum der Belieferung (NUR bei Neueinzug)
*Gewünschter Liefertermin
Zählerstand bei Neueinzug
Ihr Stromprodukt (bitte ankreuzen):
Datum:
Preisgarantie für die Mindestvertragslaufzeit:
12 Monate ab Lieferbeginn
Grundpreis (brutto):
*
Euro pro Monat
Arbeitspreis (brutto):
*
Cent pro kWh
Gröönstrom Relnvest
Grundpreis (brutto):
*
Euro pro Monat
Ja, ich möchte zusätzlich den Bau von
Neuanlagen fördern.
Arbeitspreis (brutto):
*
Cent pro kWh
Gröönstrom
* Auszufüllen durch die Nord Stadtwerke GmbH. Es gelten die aktuellen Online-Tarife.
Sepa-Einzugsermächtigung:
Vor- und Nachname des Kontoinhabers
Name der Bank/Sparkasse
Bankleitzahl oder BIC
Kontonummer oder IBAN
Datum, Ort
Unterschrift (falls abweichend vom Auftraggeber)
Widerrufsbelehrung, Widerrufsfolgen:
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit der Erteilung
des Energielieferauftrages (Vertragsschluss). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Nord Stadtwerke GmbH,
Postfach 23 62, 24913 Flensburg. Verbraucherbeschwerde: siehe AGB Ziffer 11.
✔
Ja. Für den Fall, dass die Belieferung innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss aufgenommen werden kann,erkläre ich im Hinblick auf mein Widerrufsrecht nach Maßgabe von Ziffer 13ff. AGB: Ich verlange ausdrücklich, dass die Energielieferung - soweit
möglich - auch beginnen soll, wenn der Lieferbeginn innerhalb von vierzehn Tagen
nach Vertragsschluss - also vor Ablauf der Widerrufsfrist - liegt. Für den Fall, dass ich
mein Widerrufsrecht ausübe, schulde ich dem Lieferanten für die ab Vertragsschluss bis
zum Widerruf gelieferte Energie gemäß § 357 Abs. 8 BGB einen angemessenen Betrag
als Wertersatz.
Datum, Ort
Vollmacht:
Ich bevollmächtige die Nord Stadtwerke GmbH, meinen bestehenden Stromliefervertrag
beim jeweiligen derzeitigen Versorger zu kündigen, Verträge mit den Netzbetreibern zu
schließen und gegenüber Dritten zu erklären, dass die Nord Stadtwerke gegebenenfalls auch
die Messung durchführt. Die in diesem Formular abgedruckten Geschäftsbedingungen gelten
für die Belieferung von Strom für den privaten Haushalt für Kunden der Nord Stadtwerke
GmbH.
✔
Ja. Mit dem Ankreuzen des vorstehenden Feldes erkläre ich mich - jederzeit widerruflich damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten auch zum Zwecke der
telefonischen Kontaktaufnahme genutzt werden können oder mir Informationen per Mail
über Produkte und Angebote der Nord Stadtwerke GmbH gesendet werden können. Die
Speicherung meiner kundenbezogenen Daten erfolgt stets nach den aktuellen
Datenschutzrichtlinien.
Unterschrift Auftraggeber
Schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag bitte an:
Strompool Probstei eG • Stakendorfer Tor 41 • 24217 Schönberg • [email protected]
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nord Stadtwerke GmbH für Stromlieferungen
an Haushaltskunden (bis 30.000 kWh)
1. Wie kommt der Vertrag zustande?
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass Sie von uns eine Bestätigung Ihres Auftrages erhalten, in der Ihnen der voraussichtliche
Lieferbeginn mitgeteilt wird. Zum Widerrufsrecht des Vertrags siehe Punkt 13 auf Seite 2 dieser AGB.
2. Was gilt beim Lieferantenwechsel und bei Auszug?
Der Lieferantenwechsel erfolgt unentgeltlich und zügig. Bei einem Auszug endet der Vertrag zum Auszugsdatum. Den Auszug und Ihre neue
Anschrift müssen Sie uns mindestens 5 Wochen vorher mitteilen. Ansonsten haften Sie nach Vertragsende für den nach dem Auszug erfolgten
Energiebezug Dritter.
3. Was wird geliefert und welche Liefervoraussetzungen gibt es?
Wir liefern Ihnen Ihren gesamten Strombedarf. Die Belieferung setzt voraus, dass der bisherige Liefervertrag zum Lieferbeginn beendet ist,
Netzanschluss und Anschlussnutzung sichergestellt sind und keine Netzstörung vorliegt.
4. Wie erfolgt die Messung und Abrechnung?
Die Messung erfolgt durch den Betreiber. Wir verwenden für die Abrechnung dessen Zählerdaten oder bitten Sie um die Ablesung.
Wenn keine Zählerdaten vorliegen, schätzen wir den Verbrauch. Bei Vertragsbeginn oder bei Preisanpassungen erfolgt eine rechnerische
Abgrenzung, wenn der Zählerstand nicht vorliegt.
5. Wie erfolgt die Bezahlung?
Die Bezahlung erfolgt nach dem voraussichtlichen Verbrauch zunächst in Monatsabschlägen. Differenzen zwischen Abschlägen und
Abrechnung werden erstattet bzw. nacherhoben. Rechnungen sind 14 Tage nach Zugang, Abschläge zu den von uns benannten Zeitpunkten
per Lastschrift oder Überweisung zu zahlen. Sofern bei einem fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug Rückbelastungsgebühren entstehen, dürfen
wir Ihnen diese in Rechnung stellen.
6. Wo gibt es Informationen über die geltenden Preise?
Die Preise finden Sie auf dem Preisblatt oder unter www.nord-stadtwerke.de
7. Wann können sich die Preise ändern?
Bei geänderten oder neuen Steuern, Abgaben, gesetzlichen veranlassten Umlagen/Belastungen der Belieferung dürfen wir die Preise zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung entsprechend anpassen. Bei einer Senkung oder einem Wegfall der Belastungen erfolgt in jedem
Fall eine entsprechende Anpassung. Sie werden natürlich über die Anpassung rechtzeitig informiert. Für den Energiepreis erhalten Sie eine
Energiepreisgarantie von 12 Monaten ab Lieferbeginn.
8. Wie lange läuft der Vertrag und wann kann er beendet werden?
Der Vertrag läuft unbefristet. Er kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
Wir können eine Kündigung mit einem neuen Vertragsangebot verbinden. Wenn sie nicht binnen eines Monats nach dessen Zugang
widersprechen und nach Vertragsende Strom der Nord Stadtwerke beziehen, kommt ein neuer Vertrag zustande. Hierauf werden Sie im neuen
Angebot hingewiesen. Wir können bei Vertragsbeendigung vom Netzbetreiber die Unterbrechung der Anschlussnutzung bei Entnahme zu
unseren Lasten verlangen.
9. Wann bekomme ich meine Jahresrechnung?
Ihre Jahresrechnung wird im Ableseturnus des jeweiligen Netzbetreibers erstellt. Dabei kann es vorkommen, dass Sie eine Jahresrechnung
erhalten, auch wenn Sie noch keine 12 Monate in Belieferung sind. Eine gesonderte Abrechnung zu einem bestimmten Zeitpunkt (Quartal,
Halbjahr, Jahresende) ist mit zusätzlichen Kosten von jeweils 7,50 € (brutto) pro Rechnung verbunden. Können Sie uns die Daten zum
Ablesezeitpunkt nicht zur Verfügung stellen, sind wir zur Verbrauchsschätzung berechtigt. Eine Ablesung durch den Netzbetreibers ist
kostenpflichtig und darf an Sie weiterbelastet werden.
10. Welche Haftungs- und Entschädigungsregelungen gibt es?
Bei Netzstörungen, die nicht von uns zu verantworten sind, sind wir von der Haftung befreit. Sofern es uns möglich ist, informieren wir Sie
über die Störungsursachen.
11. Wer klärt bei Schwierigkeiten?
Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können Beschwerden nach § 111a EnWG an die Nord Stadtwerke GmbH, Kundenservice, Postfach 23 62,
24913 Flensburg, Fax 0 800 / 1 555 666 oder Email: [email protected] richten. Wird einer Beschwerde nicht abgeholfen, kann die
Durchführung des Schlichtungsverfahrens nach § 111b EnWG bei der Schlichtungsstelle beantragt werden: Schlichtungsstelle Energie e.V.,
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Internet: www.schlichtungsstelle.de, Tel. 0 30 / 275724-0, Mail: [email protected].
Oder Ihnen steht die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 80 01,
53105 Bonn, www.bundesnetzagentur.de, Mail: [email protected], Fax: 0 30 / 22480-323 zur Verfügung.
12. Was ist noch zu beachten?
Selbstverständlich beachten wir die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur, soweit diese
an der Abwicklung des Vertrages (.z.B. Netzbetreiber) beteiligt sind oder sie im Rahmen von Kundenvorteilsprogrammen (z.B. an
Kooperationspartner) zur Prüfung weitergegeben werden müssen. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie Ihr Einverständnis, dass wir bei einer
Wirtschaftsauskunft Auskünfte über Ihre Bonität einholen dürfen. Informationen zu Wartungsdiensten und entgelten erhalten Sie beim
Netzbetreiber. Bis zu Ihrem Widerruf beim Kundenservice dürfen die Nord Stadtwerke Sie über eigene Angebote zu Energieprodukten und
Potentiale zum Kostensparen auch telefonisch informieren.
13. Wie kann ich meinen Auftrag widerrufen?
Sie haben das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen vierzehn Tagen zu widerrufen. Die Frist für den Widerruf beginnt ab dem
Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Nord Stadtwerke GmbH, Postfach 23 62, 24913 Flensburg,
Service-Faxnummer 0 800 / 1 555 666, E-Mail [email protected]) eine eindeutige Erklärung (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Information über die Ausübung
Ihres Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
14. Was hat der Widerruf für Folgen?
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir Ihnen alle Zahlungen, die wir bereits von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem wir Ihre Information über den Widerruf dieses Vertrages erhalten haben.
Für die Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet. Haben Sie einer Belieferung von Strom innerhalb der Widerrufsfrist zugestimmt,
so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zuzahlen, der dem Anteil der erbrachten Energielieferung / Dienstleistung im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Energielieferung (Jahresbetrag) entspricht. Berechnet wird hierzu der Beginn der Belieferung
bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie uns über Ihren Widerruf informiert haben.