Informationsblatt zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung

Informationsblatt zur
Förderung der fachärztlichen Weiterbildung /
psychotherapeutischen Ausbildung
Im Rahmen des Sicherstellungsauftrags kann die KVB nach § 105 Abs. 1 Ärzte in
Weiterbildung bzw. Psychotherapeuten in Ausbildung fördern, die einen Teil ihrer
Weiterbildungszeit bzw. praktischen Tätigkeit im ambulanten Sektor ableisten.
Fördergegenstand:
Gefördert werden Weiterbildungszeiten im ambulanten fachärztlichen Bereich während der
Weiterbildungszeit bzw. die praktische Tätigkeit im Rahmen der psychotherapeutischen
Ausbildung. Die maximale Förderdauer je Facharztgruppe richtet sich nach der
Weiterbildungsordnung der Bayerischen Landesärztekammer und den Ausbildungsrichtlinien
der Psychotherapeuten.
Voraussetzungen:
Für die Gewährung einer Förderung muss im Planungsbereich, in dem die Weiterbildung
erfolgen soll,
 ein Versorgungsgrad von < 100% und mindestens eine volle
Zulassungsmöglichkeit vorliegen (Förderung nach 4.1 der gültigen
Förderrichtlinie)
 darüber hinaus ist eine Förderung in angrenzenden Planungsbereichen unter
bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich möglich, wenn sich im originär
förderfähigen Planungsbereich kein Weiterbilder / Ausbilder (PT) zum Zeitpunkt
der Antragsprüfung befindet. (Förderung nach 4.5 der gültigen Förderrichtlinie)
Für den Arzt in Weiterbildung muss
 ein bestätigtes Beschäftigungsverhältnis bei einem Arzt mit
Weiterbildungsbefugnis vorliegen
 der Arzt in Weiterbildung ein Interesse zur Niederlassung im Planungsbereich
bekunden
Die Aus- bzw. Weiterbildungsstätte benötigt
 eine Zulassung als Vertragsarzt mit Weiterbildungsbefugnis (analog Ausbilder
Psychotherapie einen Kooperationsvertrag mit einem staatlich anerkanntem
Ausbildungsinstitut)
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 eine Assistentengenehmigung der KVB
Förderhöhe, Dauer & Auszahlung:
 Ärzte: 1.750 € mtl. bei Vollzeittätigkeit (Teilzeit anteilig Std.)
 Psychotherapeuten: 11,22 €/Stunde
 Weiterbildungsabschnitt min. 6 Monate, max. Förderdauer nach Befugnisdauer und
anrechenbarer Weiterbildungszeit im ambulanten Bereich (nähere Informationen
liefert die Weiterbildungsordnung)
 Auszahlung an Weiterbilder
 Rückzahlungsverpflichtung bei vorzeitiger Beendigung
Förderfähige Planungsbereiche nach Arztgruppen:
Nachfolgenden Tabellen können jeweils pro Fachgruppe die förderfähigen Planungsbereiche
entnommen werden, in denen mindestens eine volle Zulassung zu besetzen ist. Abhängig
von der Versorgungsebene gelten unterschiedliche Planungskreise.
Allgemeine fachärztliche Versorgung:
Als Planungsgrößen dienen die Stadt- und Landkreise in Bayern.
Augenärzte
Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie
LK Kronach
LK Fürth
LK Weißenburg-Gunzenhausen
LK Kitzingen
LK Freyung-Grafenau
Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der
gültigen Förderrichtlinie:
LK Kulmbach
LK Lichtenfels
KR Hof
KR Coburg
LK Kulmbach
KR Bamberg
LK Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim
LK Würzburg
KR Schweinfurt
LK Erlangen-Höchstadt
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SK Erlangen
SK Nürnberg
KR Ansbach
KR Schwabach / Roth
SK Fürth
Chirurgen
Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie
LK Haßberge
Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der
gültigen Förderrichtlinie:
LK Rhön-Grabfeld
KR Coburg
KR Bamberg
KR Schweinfurt
Frauenärzte
Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie
LK Kronach
LK Kulmbach
LK Rhön-Grabfeld
Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der
gültigen Förderrichtlinie:
KR Hof
KR Coburg
LK Lichtenfels
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Hautärzte
Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie
KR Coburg
LK Kronach
LK Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim
LK Haßberge
KR Weiden i. d. OPf. / Neustadt a. d. Waldnaab
LK Cham
Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der
gültigen Förderrichtlinie:
LK Lichtenfels
KR Bamberg
KR Hof
LK Kulmbach
LK Rhön-Grabfeld
KR Schweinfurt
KR Bayreuth
LK Tirschenreuth
KR Amberg / Amberg-Sulzbach
LK Schwandorf
LK Regensburg
KR Straubing / Straubing-Bogen
LK Regen
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HNO-Ärzte
Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie
LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge
LK Main-Spessart
LK Lichtenfels
LK Bad Kissingen
LK Haßberge
KR Ansbach
LK Günzburg
Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der
gültigen Förderrichtlinie:
KR Hof
LK Tirschenreuth
KR Bayreuth
KR Aschaffenburg
KR Schweinfurt
LK Würzburg
LK Miltenberg
LK Neu-Ulm
LK Dillingen
LK Augsburg
KR Memmingen / Unterallgäu
KR Coburg
LK Kronach
LK Kulmbach
KR Bamberg
LK Rhön-Grabfeld
LK Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
SK Fürth
KR Schwabach / Roth
LK Donau-Ries
LK Weißenburg-Gunzenhausen
LK Fürth
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Kinder- und Jugendärzte
Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie
LK Bad Kissingen
LK Kronach
LK Rhön – Grabfeld
Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der
gültigen Förderrichtlinie:
KR Hof
LK Kulmbach
LK Lichtenfels
KR Coburg
KR Schweinfurt
LK Main-Spessart
Psychotherapeuten*
Psychotherapeuten
Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie
LK Regen
Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der
gültigen Förderrichtlinie:
KR Straubing Straubing-Bogen
LK Deggendorf
LK Cham
LK Freyung-Grafenau
*(beinhaltet die praktische Tätigkeit bei einem ambulanten Ausbilder im Rahmen der Ausbildung zum
psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie die
Weiterbildung zum Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie)
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Urologen
Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie
LK Bad Kissingen
Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der
gültigen Förderrichtlinie:
LK Rhön-Grabfeld
KR Schweinfurt
LK Main-Spessart
Spezialisierte fachärztliche Versorgung:
Die spezialisierte fachärztliche Versorgung wird auf Ebene der Raumordnungsregionen
(ROR) geplant. Diese Regionen wurden vom Bauinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
entworfen. Hiervon gibt es in Bayern 18.
Kinder- und Jugendpsychiater
Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie
ROR Südostoberbayern
ROR Oberpfalz Nord
ROR Donau-Wald
ROR Ingolstadt
ROR Oberfranken – Ost
Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der
gültigen Förderrichtlinie:
Industrieregion Mittelfranken
Regensburg
Die genaue Zuordnung der einzelnen Facharztbezeichnungen zu den Facharztgruppen sind
der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA zu entnehmen.
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