Informationsblatt zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung / psychotherapeutischen Ausbildung Im Rahmen des Sicherstellungsauftrags kann die KVB nach § 105 Abs. 1 Ärzte in Weiterbildung bzw. Psychotherapeuten in Ausbildung fördern, die einen Teil ihrer Weiterbildungszeit bzw. praktischen Tätigkeit im ambulanten Sektor ableisten. Fördergegenstand: Gefördert werden Weiterbildungszeiten im ambulanten fachärztlichen Bereich während der Weiterbildungszeit bzw. die praktische Tätigkeit im Rahmen der psychotherapeutischen Ausbildung. Die maximale Förderdauer je Facharztgruppe richtet sich nach der Weiterbildungsordnung der Bayerischen Landesärztekammer und den Ausbildungsrichtlinien der Psychotherapeuten. Voraussetzungen: Für die Gewährung einer Förderung muss im Planungsbereich, in dem die Weiterbildung erfolgen soll, ein Versorgungsgrad von < 100% und mindestens eine volle Zulassungsmöglichkeit vorliegen (Förderung nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie) darüber hinaus ist eine Förderung in angrenzenden Planungsbereichen unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich möglich, wenn sich im originär förderfähigen Planungsbereich kein Weiterbilder / Ausbilder (PT) zum Zeitpunkt der Antragsprüfung befindet. (Förderung nach 4.5 der gültigen Förderrichtlinie) Für den Arzt in Weiterbildung muss ein bestätigtes Beschäftigungsverhältnis bei einem Arzt mit Weiterbildungsbefugnis vorliegen der Arzt in Weiterbildung ein Interesse zur Niederlassung im Planungsbereich bekunden Die Aus- bzw. Weiterbildungsstätte benötigt eine Zulassung als Vertragsarzt mit Weiterbildungsbefugnis (analog Ausbilder Psychotherapie einen Kooperationsvertrag mit einem staatlich anerkanntem Ausbildungsinstitut) Druck: 02.11.2015 Seite 1 von 7 eine Assistentengenehmigung der KVB Förderhöhe, Dauer & Auszahlung: Ärzte: 1.750 € mtl. bei Vollzeittätigkeit (Teilzeit anteilig Std.) Psychotherapeuten: 11,22 €/Stunde Weiterbildungsabschnitt min. 6 Monate, max. Förderdauer nach Befugnisdauer und anrechenbarer Weiterbildungszeit im ambulanten Bereich (nähere Informationen liefert die Weiterbildungsordnung) Auszahlung an Weiterbilder Rückzahlungsverpflichtung bei vorzeitiger Beendigung Förderfähige Planungsbereiche nach Arztgruppen: Nachfolgenden Tabellen können jeweils pro Fachgruppe die förderfähigen Planungsbereiche entnommen werden, in denen mindestens eine volle Zulassung zu besetzen ist. Abhängig von der Versorgungsebene gelten unterschiedliche Planungskreise. Allgemeine fachärztliche Versorgung: Als Planungsgrößen dienen die Stadt- und Landkreise in Bayern. Augenärzte Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie LK Kronach LK Fürth LK Weißenburg-Gunzenhausen LK Kitzingen LK Freyung-Grafenau Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der gültigen Förderrichtlinie: LK Kulmbach LK Lichtenfels KR Hof KR Coburg LK Kulmbach KR Bamberg LK Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim LK Würzburg KR Schweinfurt LK Erlangen-Höchstadt Druck: 02.11.2015 Seite 2 von 7 SK Erlangen SK Nürnberg KR Ansbach KR Schwabach / Roth SK Fürth Chirurgen Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie LK Haßberge Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der gültigen Förderrichtlinie: LK Rhön-Grabfeld KR Coburg KR Bamberg KR Schweinfurt Frauenärzte Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie LK Kronach LK Kulmbach LK Rhön-Grabfeld Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der gültigen Förderrichtlinie: KR Hof KR Coburg LK Lichtenfels Druck: 02.11.2015 Seite 3 von 7 Hautärzte Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie KR Coburg LK Kronach LK Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim LK Haßberge KR Weiden i. d. OPf. / Neustadt a. d. Waldnaab LK Cham Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der gültigen Förderrichtlinie: LK Lichtenfels KR Bamberg KR Hof LK Kulmbach LK Rhön-Grabfeld KR Schweinfurt KR Bayreuth LK Tirschenreuth KR Amberg / Amberg-Sulzbach LK Schwandorf LK Regensburg KR Straubing / Straubing-Bogen LK Regen Druck: 02.11.2015 Seite 4 von 7 HNO-Ärzte Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie LK Wunsiedel i. Fichtelgebirge LK Main-Spessart LK Lichtenfels LK Bad Kissingen LK Haßberge KR Ansbach LK Günzburg Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der gültigen Förderrichtlinie: KR Hof LK Tirschenreuth KR Bayreuth KR Aschaffenburg KR Schweinfurt LK Würzburg LK Miltenberg LK Neu-Ulm LK Dillingen LK Augsburg KR Memmingen / Unterallgäu KR Coburg LK Kronach LK Kulmbach KR Bamberg LK Rhön-Grabfeld LK Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim SK Fürth KR Schwabach / Roth LK Donau-Ries LK Weißenburg-Gunzenhausen LK Fürth Druck: 02.11.2015 Seite 5 von 7 Kinder- und Jugendärzte Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie LK Bad Kissingen LK Kronach LK Rhön – Grabfeld Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der gültigen Förderrichtlinie: KR Hof LK Kulmbach LK Lichtenfels KR Coburg KR Schweinfurt LK Main-Spessart Psychotherapeuten* Psychotherapeuten Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie LK Regen Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der gültigen Förderrichtlinie: KR Straubing Straubing-Bogen LK Deggendorf LK Cham LK Freyung-Grafenau *(beinhaltet die praktische Tätigkeit bei einem ambulanten Ausbilder im Rahmen der Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie die Weiterbildung zum Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) Druck: 02.11.2015 Seite 6 von 7 Urologen Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie LK Bad Kissingen Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der gültigen Förderrichtlinie: LK Rhön-Grabfeld KR Schweinfurt LK Main-Spessart Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Die spezialisierte fachärztliche Versorgung wird auf Ebene der Raumordnungsregionen (ROR) geplant. Diese Regionen wurden vom Bauinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung entworfen. Hiervon gibt es in Bayern 18. Kinder- und Jugendpsychiater Grundsätzlich förderfähige Planungsbereiche nach 4.1 der gültigen Förderrichtlinie ROR Südostoberbayern ROR Oberpfalz Nord ROR Donau-Wald ROR Ingolstadt ROR Oberfranken – Ost Unter bestimmten Voraussetzungen förderfähige Planungsbereiche nach 4.5 der gültigen Förderrichtlinie: Industrieregion Mittelfranken Regensburg Die genaue Zuordnung der einzelnen Facharztbezeichnungen zu den Facharztgruppen sind der Bedarfsplanungsrichtlinie des G-BA zu entnehmen. Druck: 02.11.2015 Seite 7 von 7
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