STICHTAG 1. März 2016 Schulnummer: Angaben für Vollzeitbildungsgänge Schulform Gruppe gemäß Anlage 1 zum ThürSchfTG Bildungsgang lt. Genehmigung förderfähige Schüler ∑ gesamt nicht berufsqualifizierende Bildungsgänge, die der Thüringer Schulordnung für die Berufsfachschule - ein- und zweijährige Bildungsgänge- unterliegen Ernährung/ Hauswirtschaft Gesundheit/Soziales einjährige berufsqualifizierende Bildungsgänge nach der Thüringer Schulordnung für die Helferberufe in der Pflege Bildungsgänge bis zu 500 Gesundheits- und Krankenpflegehelfer Schülerjahresstunden * Berufsfachschule Bildungsgänge mit mehr als Altenpflegehelfer 500 Schülerjahresstunden * zwei- und dreijährige berufsqualifizierende Bildungsgänge, nach der Thüringer Schulordnung für die Berufsfachschule – zweijährige Bildungsgänge mit Kinderpflege Kosmetik Masseur/ med. Bademeister Angaben für Teilzeitbildungsgänge Sozialbetreuer Bildungsgang lt. Genehmigung Schulform Dauer/ Ausgestaltung des Bildungsgangs (Beginn/ Ende der regulären Ausbildung) förderfähige Schüler gesamt ( ∑) davon Förderfähige Schüler der Abschlussklasse Berufsfachschule Seite 1 Anlage BFS
© Copyright 2024 ExpyDoc