People and Organisation Newsflash

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Aktuelle Informationen
aus dem
Sozialversicherungsrecht
Ausgabe 5,
Dezember 2015
People and Organisation
Newsflash
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
(BGN) führt die Möglichkeit zum Abschluss einer
Auslandsunfallversicherung zum 1. Januar 2016 ein
Nach Gesprächen zwischen der Arbeitgebervereinigung Nahrung und
Genuss e.V. (ANG) und der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und
Gastgewerbe (BGN), die durch PwC fachlich unterstützt wurden, hat die
Selbstverwaltung der BGN nunmehr beschlossen als eine der letzten
Berufsgenossenschaften, eine Auslandsunfallversicherung für im Ausland
beschäftigte Arbeiternehmer einzuführen.
Für Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber im Ausland eingesetzt werden, ist der
Versicherungsschutz u. a. im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung zu prüfen.
Bestehen für einen Mitarbeiter während der Auslandsbeschäftigung nicht die deutschen
Sozialversicherungsvorschriften im Rahmen der bilateralen
Sozialversicherungsabkommen oder der sogenannten Ausstrahlung gem. § 4 SGB IV
weiter, kann für ihn der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung
entfallen. Damit der Arbeitnehmer während seiner Auslandsbeschäftigung den gleichen
Versicherungsschutz wie bei einer Inlandsbeschäftigung beibehält, besteht nun für den
Arbeitgeber die Möglichkeit, für ihn eine Auslandsunfallversicherung bei der BGN
abzuschließen.
Der Versicherungsschutz im Rahmen der Auslandsunfallversicherung, beinhaltet
insbesondere Sach- und Geldleistungen (z. B. Unfall- oder Hinterbliebenenrenten) im
Falle eines Arbeits- Wegeunfalles oder bei Eintritt einer Berufskrankheit. Ferner kann
der Arbeitgeber seine Haftungsprivilegierung fortführen und ist zumindest nach
deutschem Recht weitestgehend von Schadensersatzansprüchen freigestellt. Aus diesen
Gründen ist eine Anmeldung zur Auslandsunfallversicherung, losgelöst von einer
ergänzenden privaten Unfallversicherung, auf jeden Fall zu empfehlen.
Die Auslandsunfallversicherung wird bislang nicht von allen Berufsgenossenschaften
angeboten. Dies betrifft derzeit auch noch die BGN. Mit den Herbstsitzungen
beschlossen jedoch der Vorstand und die Vertreterversammlung der BGN die
Einführung einer Auslandsversicherung zum 1. Januar 2016.
Von Ulrich Buschermöhle, Tel. +49 711 25034-3220, [email protected]
People and Organisation Newsflash Ausgabe 5, Dezember 2015
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