www.pwc.de Aktuelle Informationen aus dem Sozialversicherungsrecht Ausgabe 5, Dezember 2015 People and Organisation Newsflash Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) führt die Möglichkeit zum Abschluss einer Auslandsunfallversicherung zum 1. Januar 2016 ein Nach Gesprächen zwischen der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V. (ANG) und der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), die durch PwC fachlich unterstützt wurden, hat die Selbstverwaltung der BGN nunmehr beschlossen als eine der letzten Berufsgenossenschaften, eine Auslandsunfallversicherung für im Ausland beschäftigte Arbeiternehmer einzuführen. Für Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber im Ausland eingesetzt werden, ist der Versicherungsschutz u. a. im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung zu prüfen. Bestehen für einen Mitarbeiter während der Auslandsbeschäftigung nicht die deutschen Sozialversicherungsvorschriften im Rahmen der bilateralen Sozialversicherungsabkommen oder der sogenannten Ausstrahlung gem. § 4 SGB IV weiter, kann für ihn der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung entfallen. Damit der Arbeitnehmer während seiner Auslandsbeschäftigung den gleichen Versicherungsschutz wie bei einer Inlandsbeschäftigung beibehält, besteht nun für den Arbeitgeber die Möglichkeit, für ihn eine Auslandsunfallversicherung bei der BGN abzuschließen. Der Versicherungsschutz im Rahmen der Auslandsunfallversicherung, beinhaltet insbesondere Sach- und Geldleistungen (z. B. Unfall- oder Hinterbliebenenrenten) im Falle eines Arbeits- Wegeunfalles oder bei Eintritt einer Berufskrankheit. Ferner kann der Arbeitgeber seine Haftungsprivilegierung fortführen und ist zumindest nach deutschem Recht weitestgehend von Schadensersatzansprüchen freigestellt. Aus diesen Gründen ist eine Anmeldung zur Auslandsunfallversicherung, losgelöst von einer ergänzenden privaten Unfallversicherung, auf jeden Fall zu empfehlen. Die Auslandsunfallversicherung wird bislang nicht von allen Berufsgenossenschaften angeboten. Dies betrifft derzeit auch noch die BGN. Mit den Herbstsitzungen beschlossen jedoch der Vorstand und die Vertreterversammlung der BGN die Einführung einer Auslandsversicherung zum 1. Januar 2016. Von Ulrich Buschermöhle, Tel. +49 711 25034-3220, [email protected] People and Organisation Newsflash Ausgabe 5, Dezember 2015 2 Ihr Ansprechpartner Ulrich Buschermöhle Tel.: +49 711 25034-3220 [email protected] Bestellung und Abbestellung Wenn Sie den PDF-Newsletter People and Organisation Newsflash bestellen möchten, senden Sie bitte eine leere E-Mail mit der Betreffzeile „Bestellung“ an: [email protected]. Wenn Sie den PDF-Newsletter People and Organisation Newsflash abbestellen möchten, senden Sie bitte eine leere E-Mail mit der Betreffzeile „Abbestellung“ an: [email protected]. Die Beiträge sind als Hinweise für unsere Mandanten bestimmt. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer Büros zurück. Teile dieser Veröffentlichung/Information dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Herausgeber nachgedruckt und vervielfältigt werden. Meinungsbeiträge geben die Auffassung der einzelnen Autoren wieder. © Dezember 2015 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. „PwC“ bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft. www.pwc.de
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