Mandantenfragebogen - Rechtsanwaltskanzlei Dr. Moos

Dr. Ruth Moos-Wittmund
Tel:
0531 / 877 07 – 0
Rechtsanwältin und Notarin
Fax:
0531 / 877 07 – 16
Jenastieg 24
[email protected]
38124 Braunschweig
www.scheiden-tut-weh.de
Mandantenfragebogen
Mandant
Name, Vorname:
Geburtsname:
-datum:
Beruf:
Straße:
PLZ, Wohnort:
Telefon-Nr.:
Fax-Nr.:
E-Mail-Adresse:
Bank:
Konto-Nr.:
BLZ:
Nr.:
Rechtsschutzversicherung:
Empfehlung:
(Wie kommen Sie auf mein Büro?)
Gegner
Name, Vorname:
Geburtsname:
-datum:
Anschrift:
Gegenstand (bitte ankreuzen)
Familienrecht*
Arbeitsrecht*
Erbrecht*
Handels- und Gesellschaftsrecht*
Verkehrsrecht*
Straf- und Bußgeldrecht*
Allgemeines Zivilrecht*
Sozialrecht*
Mietrecht*
Notariat*
Hiermit bestätige ich, dass ich von den allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Rückseite dieses
Fragebogens Kenntnis erlangt habe.
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(Ort, Datum)
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(Unterschrift )
Dr. Ruth Moos-Wittmund
Tel:
0531 / 877 07 – 0
Rechtsanwältin und Notarin
Fax:
0531 / 877 07 – 16
Jenastieg 24
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38124 Braunschweig
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.) Der Vergütungsanspruch des Anwaltes ergibt sich aus dem Anwaltsvertrag als DienstWerk- oder Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß dem §§ 611, 612 Abs. 1, 631 Abs. 1, 632
Abs. 1, 675 BGB.
In bin gem. § 49 b Abs. 5 BRAO von meinem Prozessbevollmächtigten darüber belehrt
worden, dass weder Betragsrahmen- noch Festgebühren der anwaltlichen
Vergütungsberechnung zugrunde zu legen sind; die Gebühren vielmehr nach einem
Gegenstandswert zu berechnen sind.
2.) Daneben entstehen besondere Vergütungsansprüche gegen die Staatskasse aus der
Beiordnung eines Anwaltes in Höhe der Verfahrenskostenhilfe als Beistand oder bei
Beratungshilfe auf quasi öffentlich rechtlicher Grundlage.
3.) Wenn keine Honorarvereinbarung für die anwaltliche Tätigkeit getroffen wurde, werden die
gesetzlichen Gebühren nach den hierfür bestehenden Gegenstandswert berechnet. Die
Gebühr, die sogenannte Erstgebühr ist verbraucht, sobald die Erstberatung in Form eines
Besuches entstanden ist. Eine Anrechnung auf weitere Tätigkeiten wird ausgeschlossen.
4.) Dem Rechtsanwalt steht eine aus § 9 RVG normierte Berechtigung zu, Vorschüsse auch
für Vereinbarte Vergütungen zu verlangen, wenn das Mandat länger andauert. Die
Fälligkeit des Honorars richtet sich grundsätzlich nach § 8 Abs.1 RVG. Sie tritt bei
außergerichtlicher Tätigkeit mit der Erledigung des Auftrages ein.
5.) Sollte eine Rechtsschutzversicherung für das Honorar eintreten, so ist nur eine begrenzte
Kostendeckung hierdurch gegeben, da der Selbstbehalt von der Partei gezahlt werden
muss.
6.) Steht dem Rechtsanwalt ein Anspruch auf Kostenerstattung durch den Gegner, einem
anderen Verfahrensbeteiligten oder der Staatskasse zu, werden regelmäßig nicht mehr als
die gesetzlichen Gebühren erstattet.
7.) Gerichtsstand für Honorarklagen ist Braunschweig. Im Streitfall ist die
Rechtsanwaltskammer um Vermittlung in Anspruch zu nehmen.