Dr. Ruth Moos-Wittmund Tel: 0531 / 877 07 – 0 Rechtsanwältin und Notarin Fax: 0531 / 877 07 – 16 Jenastieg 24 [email protected] 38124 Braunschweig www.scheiden-tut-weh.de Mandantenfragebogen Mandant Name, Vorname: Geburtsname: -datum: Beruf: Straße: PLZ, Wohnort: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: E-Mail-Adresse: Bank: Konto-Nr.: BLZ: Nr.: Rechtsschutzversicherung: Empfehlung: (Wie kommen Sie auf mein Büro?) Gegner Name, Vorname: Geburtsname: -datum: Anschrift: Gegenstand (bitte ankreuzen) Familienrecht* Arbeitsrecht* Erbrecht* Handels- und Gesellschaftsrecht* Verkehrsrecht* Straf- und Bußgeldrecht* Allgemeines Zivilrecht* Sozialrecht* Mietrecht* Notariat* Hiermit bestätige ich, dass ich von den allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Rückseite dieses Fragebogens Kenntnis erlangt habe. ____________________________ (Ort, Datum) _____________________________ (Unterschrift ) Dr. Ruth Moos-Wittmund Tel: 0531 / 877 07 – 0 Rechtsanwältin und Notarin Fax: 0531 / 877 07 – 16 Jenastieg 24 [email protected] 38124 Braunschweig www.scheiden-tut-weh.de Allgemeine Geschäftsbedingungen 1.) Der Vergütungsanspruch des Anwaltes ergibt sich aus dem Anwaltsvertrag als DienstWerk- oder Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß dem §§ 611, 612 Abs. 1, 631 Abs. 1, 632 Abs. 1, 675 BGB. In bin gem. § 49 b Abs. 5 BRAO von meinem Prozessbevollmächtigten darüber belehrt worden, dass weder Betragsrahmen- noch Festgebühren der anwaltlichen Vergütungsberechnung zugrunde zu legen sind; die Gebühren vielmehr nach einem Gegenstandswert zu berechnen sind. 2.) Daneben entstehen besondere Vergütungsansprüche gegen die Staatskasse aus der Beiordnung eines Anwaltes in Höhe der Verfahrenskostenhilfe als Beistand oder bei Beratungshilfe auf quasi öffentlich rechtlicher Grundlage. 3.) Wenn keine Honorarvereinbarung für die anwaltliche Tätigkeit getroffen wurde, werden die gesetzlichen Gebühren nach den hierfür bestehenden Gegenstandswert berechnet. Die Gebühr, die sogenannte Erstgebühr ist verbraucht, sobald die Erstberatung in Form eines Besuches entstanden ist. Eine Anrechnung auf weitere Tätigkeiten wird ausgeschlossen. 4.) Dem Rechtsanwalt steht eine aus § 9 RVG normierte Berechtigung zu, Vorschüsse auch für Vereinbarte Vergütungen zu verlangen, wenn das Mandat länger andauert. Die Fälligkeit des Honorars richtet sich grundsätzlich nach § 8 Abs.1 RVG. Sie tritt bei außergerichtlicher Tätigkeit mit der Erledigung des Auftrages ein. 5.) Sollte eine Rechtsschutzversicherung für das Honorar eintreten, so ist nur eine begrenzte Kostendeckung hierdurch gegeben, da der Selbstbehalt von der Partei gezahlt werden muss. 6.) Steht dem Rechtsanwalt ein Anspruch auf Kostenerstattung durch den Gegner, einem anderen Verfahrensbeteiligten oder der Staatskasse zu, werden regelmäßig nicht mehr als die gesetzlichen Gebühren erstattet. 7.) Gerichtsstand für Honorarklagen ist Braunschweig. Im Streitfall ist die Rechtsanwaltskammer um Vermittlung in Anspruch zu nehmen.
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