Staatsanwalt Jan Spoenle

Die elektronische Akte:
Baustein einer barrierefreien Justiz
Staatsanwalt Jan Spoenle – IuK-Referat im Justizministerium
Landesinklusionstag
Stuttgart, 26. Oktober 2015
Überblick
 eJustice: Was ist das?
 Strategie
 Vorgehen und aktueller Stand
 Blick in die Werkstatt
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Rahmenbedingungen
eJustice: Was ist das?
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eJustice ist …
 elektronischer Rechtsverkehr:
► Posteingang
und Postausgang über gesicherte Verbindungen
+
 elektronische Akte:
► die
Papierakte entfällt
+
 veränderte Rahmenbedingungen der täglichen Arbeit
► organisatorisch (bspw. Posteingangs-Scannen)
► ergonomisch (bspw. Eingabegeräte)
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Gesetz zur Förderung des elektronischen
Rechtsverkehrs mit den Gerichten – Zeitplan
01.07.2014
• Möglichkeit der Einführung verpflichtender elektronischer Formulare
• Einrichtung der „besonderen elektronischen Anwaltspostfächer“ (beA)
durch die BRAK
01.01.2016 • Einrichtung des zentralen elektronischen Schutzschriftenregisters
01.01.2017
01.01.2018
Folie 5
• Verpflichtung für Rechtsanwälte zur Nutzung des Schutzschriftenregisters
• Möglichkeit für Gerichte zur Zustellung gegen elektronisches EB
Gesetz zur Förderung des elektronischen
Rechtsverkehrs mit den Gerichten – Zeitplan
• flächendeckende Öffnung des ERV nach neuem Recht
(Verzicht auf qualifizierte elektronische Signatur bei Versendung per DE-Mail und aus „beA“)
*kann von jedem Land um 1 oder 2 Jahre hinausgeschoben werden („Opt-Out-Möglichkeit“)
01.01.2018*
01.01.2020
01.01.2021
• Land, das nicht „ausoptiert“ hat, kann Rechtsanwälten, Behörden und juristischen Personen
d.ö.R. die Nutzung des ERV flächendeckend oder für einzelne Gerichtsbarkeiten vorschreiben.
• Möglichkeit zur Einführung des Nutzungszwangs für weitere Gerichtsbarkeiten (nun auch für die
Länder, die „ausoptiert“ haben)
• flächendeckende Einführung des obligatorischen ERV für alle o.g. „professionellen“ Einreicher
01.01.2022
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Einführung von ERV und eAkte
Strategie
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Ausgangslage in Baden-Württemberg
 ERV ohne eAkte ist machbar, aber sinnlos:
►
alles müsste zwar gespeichert, aber trotzdem zusätzlich ausgedruckt
und wieder eingescannt werden
 Erfahrungen mit eAkten im laufenden Betrieb (elGA)
 Justizministerium ist Rechtspflegeministerium:
►
►
►
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Ordentliche Gerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeiten –
verschiedene Fachanwendungen (forumSTAR, JUSTUS, FOKUS)
müssen unterstützt werden
weitere eAkten für StA, Justizvollzug und Gerichtsverwaltungen
keine Landesentscheidung für ein bestimmtes Produkt
Ziele in Baden-Württemberg
 Einheitliche „eAkte als Service“ für alle Einsatzbereiche
► Wechsel in andere Fachbereiche ohne neue Schulung
► geteilte Zuständigkeiten/Verwaltungsaufgaben
 Die Justiz als moderner Kommunikationspartner für
► Anwaltschaft
► Bürger
► Behörden, Unternehmen,
Versicherungen, Verbände etc.
 Arbeitsbedingungen innerhalb der Justiz verbessern
► Vereinbarkeit von
► Barrierefreiheit
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Beruf und Familie fördern
Barrierefreiheit: Vorteil eAkte
 Die elektronische Akte ist mobil
► bislang:
► künftig:
Arbeiten abhängig vom Aufenthaltsort „der Akte“
Akten sind jederzeit und von überall aus zugänglich
 Digitale Akteninhalte sind zugänglich für Hilfsmittel
► digital geborene Dokumente von Anwälten, Behörden etc.
► OCR-Scan von analog eingereichten Dokumenten
► Mediendateien skalieren, lassen sich leicht vergrößern
 Vernetzung von Informationen erleichtert die Arbeit
► Anbindung von jur. Datenbanken und Fundstellen
► zahlreiche Filter, Volltextsuche, automatischer Aktenspiegel
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Die eAkte als Baustein einer barrierefreien Justiz
Vorgehen und aktueller Stand
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Meilensteine
Vorbereitung
Entwicklung
Pilotierung
Einführung
o Strategieentwicklung
o Entwicklung der Software
o Softwarebetrieb aufsetzen
o Mitarbeiter schulen
o Ausschreibung
o Konzeption des
o Pilotinstallation Hard-
o Software installieren
durchführen
eJustice-Arbeitsplatzes
o Kabinettsbefassung
o Abstimmung im
forumSTAR-Verbund
2013 / 2014
Kabinettsbeschluss
eJustice-Tag 2014
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o Planung und Aufbau der
Infrastruktur
2015
Startworkshop Zuschlag an PDV Systeme
16. Januar 2015 2. Februar 2015
und Software
o Gerichte und Behörden
vorbereiten
o Ausprobieren des
o Organisatorische
Übergangs
o Erfahrungen sammeln
Veränderungen vor Ort
etablieren
2016
2017
Start
Pilotierung
Freigabe
Rollout
Start
Rollout
2018
2019
Ende
Anforderungen an die Software




hohe Ergonomie: praxisgerechte Funktionen und Technik
Barrierefreiheit bereits als Bedingung für die Ausschreibung
autarke eAkte: muss auch ohne Fachanwendung funktionieren
Fachverfahren bleiben führend für die fachliche Bearbeitung
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Vorgehen in Bezug auf Barrierefreiheit
 Viele Anforderungen bereits im Standardprodukt beachtet
► Unterstützung alternativer Ein- und Ausgabegeräte
► Individualisierbarkeit der Darstellung
► Erleichterte Bedienung mit Tastatur und Sprachsteuerung
 Auftaktgespräch mit Schwerbehindertenvertretung geplant
► nach Start der Pilotierung
► mit Software-Team und BIT-Inklusiv
 Ausweitung der Pilotierung auf sehbehinderte Nutzer
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Die eAkte als Baustein einer barrierefreien Justiz
Blick in die Werkstatt
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Anbindung von Datenbanken
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Systemeinstellung „Hoher Kontrast“
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Systemeinstellung „Große Schrift“
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Vielen Dank für Ihr Interesse!
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