Die elektronische Akte: Baustein einer barrierefreien Justiz Staatsanwalt Jan Spoenle – IuK-Referat im Justizministerium Landesinklusionstag Stuttgart, 26. Oktober 2015 Überblick eJustice: Was ist das? Strategie Vorgehen und aktueller Stand Blick in die Werkstatt Folie 2 Rahmenbedingungen eJustice: Was ist das? Folie 3 eJustice ist … elektronischer Rechtsverkehr: ► Posteingang und Postausgang über gesicherte Verbindungen + elektronische Akte: ► die Papierakte entfällt + veränderte Rahmenbedingungen der täglichen Arbeit ► organisatorisch (bspw. Posteingangs-Scannen) ► ergonomisch (bspw. Eingabegeräte) Folie 4 Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten – Zeitplan 01.07.2014 • Möglichkeit der Einführung verpflichtender elektronischer Formulare • Einrichtung der „besonderen elektronischen Anwaltspostfächer“ (beA) durch die BRAK 01.01.2016 • Einrichtung des zentralen elektronischen Schutzschriftenregisters 01.01.2017 01.01.2018 Folie 5 • Verpflichtung für Rechtsanwälte zur Nutzung des Schutzschriftenregisters • Möglichkeit für Gerichte zur Zustellung gegen elektronisches EB Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten – Zeitplan • flächendeckende Öffnung des ERV nach neuem Recht (Verzicht auf qualifizierte elektronische Signatur bei Versendung per DE-Mail und aus „beA“) *kann von jedem Land um 1 oder 2 Jahre hinausgeschoben werden („Opt-Out-Möglichkeit“) 01.01.2018* 01.01.2020 01.01.2021 • Land, das nicht „ausoptiert“ hat, kann Rechtsanwälten, Behörden und juristischen Personen d.ö.R. die Nutzung des ERV flächendeckend oder für einzelne Gerichtsbarkeiten vorschreiben. • Möglichkeit zur Einführung des Nutzungszwangs für weitere Gerichtsbarkeiten (nun auch für die Länder, die „ausoptiert“ haben) • flächendeckende Einführung des obligatorischen ERV für alle o.g. „professionellen“ Einreicher 01.01.2022 Folie 6 Einführung von ERV und eAkte Strategie Folie 7 Ausgangslage in Baden-Württemberg ERV ohne eAkte ist machbar, aber sinnlos: ► alles müsste zwar gespeichert, aber trotzdem zusätzlich ausgedruckt und wieder eingescannt werden Erfahrungen mit eAkten im laufenden Betrieb (elGA) Justizministerium ist Rechtspflegeministerium: ► ► ► Folie 8 Ordentliche Gerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeiten – verschiedene Fachanwendungen (forumSTAR, JUSTUS, FOKUS) müssen unterstützt werden weitere eAkten für StA, Justizvollzug und Gerichtsverwaltungen keine Landesentscheidung für ein bestimmtes Produkt Ziele in Baden-Württemberg Einheitliche „eAkte als Service“ für alle Einsatzbereiche ► Wechsel in andere Fachbereiche ohne neue Schulung ► geteilte Zuständigkeiten/Verwaltungsaufgaben Die Justiz als moderner Kommunikationspartner für ► Anwaltschaft ► Bürger ► Behörden, Unternehmen, Versicherungen, Verbände etc. Arbeitsbedingungen innerhalb der Justiz verbessern ► Vereinbarkeit von ► Barrierefreiheit Folie 9 Beruf und Familie fördern Barrierefreiheit: Vorteil eAkte Die elektronische Akte ist mobil ► bislang: ► künftig: Arbeiten abhängig vom Aufenthaltsort „der Akte“ Akten sind jederzeit und von überall aus zugänglich Digitale Akteninhalte sind zugänglich für Hilfsmittel ► digital geborene Dokumente von Anwälten, Behörden etc. ► OCR-Scan von analog eingereichten Dokumenten ► Mediendateien skalieren, lassen sich leicht vergrößern Vernetzung von Informationen erleichtert die Arbeit ► Anbindung von jur. Datenbanken und Fundstellen ► zahlreiche Filter, Volltextsuche, automatischer Aktenspiegel Folie 10 Die eAkte als Baustein einer barrierefreien Justiz Vorgehen und aktueller Stand Folie 11 Meilensteine Vorbereitung Entwicklung Pilotierung Einführung o Strategieentwicklung o Entwicklung der Software o Softwarebetrieb aufsetzen o Mitarbeiter schulen o Ausschreibung o Konzeption des o Pilotinstallation Hard- o Software installieren durchführen eJustice-Arbeitsplatzes o Kabinettsbefassung o Abstimmung im forumSTAR-Verbund 2013 / 2014 Kabinettsbeschluss eJustice-Tag 2014 Folie 12 o Planung und Aufbau der Infrastruktur 2015 Startworkshop Zuschlag an PDV Systeme 16. Januar 2015 2. Februar 2015 und Software o Gerichte und Behörden vorbereiten o Ausprobieren des o Organisatorische Übergangs o Erfahrungen sammeln Veränderungen vor Ort etablieren 2016 2017 Start Pilotierung Freigabe Rollout Start Rollout 2018 2019 Ende Anforderungen an die Software hohe Ergonomie: praxisgerechte Funktionen und Technik Barrierefreiheit bereits als Bedingung für die Ausschreibung autarke eAkte: muss auch ohne Fachanwendung funktionieren Fachverfahren bleiben führend für die fachliche Bearbeitung Folie 13 Vorgehen in Bezug auf Barrierefreiheit Viele Anforderungen bereits im Standardprodukt beachtet ► Unterstützung alternativer Ein- und Ausgabegeräte ► Individualisierbarkeit der Darstellung ► Erleichterte Bedienung mit Tastatur und Sprachsteuerung Auftaktgespräch mit Schwerbehindertenvertretung geplant ► nach Start der Pilotierung ► mit Software-Team und BIT-Inklusiv Ausweitung der Pilotierung auf sehbehinderte Nutzer Folie 14 Die eAkte als Baustein einer barrierefreien Justiz Blick in die Werkstatt Folie 15 Anbindung von Datenbanken Folie 16 Systemeinstellung „Hoher Kontrast“ Folie 17 Systemeinstellung „Große Schrift“ Folie 18 Vielen Dank für Ihr Interesse! Folie 19
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