AGB Bassfeld Thun

Thun, Juni 2015
Bassfeld: allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Die Arena Thun AG wird im Folgenden als «Veranstalterin» bezeichnet. Die nachstehenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Festivalbesuchende und übrige
Vertragspartner der Veranstalterin.
2. Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter sowie die
Stadionbetreiberin schliessen hiermit soweit gesetzlich zulässig jegliche Haftung für Personenund Sachschäden aus, die durch Dritte verursacht werden. Dessen ungeachtet sind Unfälle
oder Schäden dem Veranstalter sowie der Stadionbetreiberin oder dem von diesen
eingesetzten Kontroll- und Ordnungsdienst unverzüglich zu melden.
3. Eine vertragliche Bindung entsteht durch den Erwerb des Festival-Tickets und ausschliesslich
zwischen dem Erwerber/in bzw. Inhaber/in und der Veranstalterin. Mit dem Erwerb eines
Festival-Tickets akzeptiert der/die Erwerber/in bzw. Inhaber/in die allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Veranstalterin.
4. Für Festivalbesuchende gelten die für die jeweilige Kategorie kommunizierten Zugangszeiten.
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu
ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
5. Der Erwerb von Festival-Tickets der Veranstalterin zwecks Weiterverkauf (Handel) ist generell
untersagt. Kaufe Festival-Tickets ausschliesslich über die von der Veranstalterin
kommunizierten Kanäle. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann für
den Zweck des Weiterverkaufs erworbene Tickets sperren und für ungültig erklären.
Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten. In keinem Fall besteht ein
Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Festival-Tickets.
6. Die Festival-Tickets werden wie folgt entwertet:
1-Tagespass
Beim Vorweisen des Festivaltickets beim Einlass wird dieses entwertet und erlaubt den Einlass
für den entsprechenden Tag. Beim Verlassen des Stadions erhältst du einen Bändel. Die
Armbändel müssen straff um das Handgelenk getragen werden. Beschädigte oder lose Bändel
werden weder akzeptiert, noch bei Verlust ersetzt. Die Bändel sind nicht übertragbar. Wer
Missbrauch betreibt, macht sich strafbar und wird verzeigt.
2-Tagespass Freitag & Samstag
Beim Vorweisen des Festivaltickets beim Einlass wird dieses entwertet und durch einen
Festivalbändel ersetzt. Die Armbändel müssen straff um das Handgelenk getragen werden.
Beschädigte oder lose Bändel werden weder akzeptiert, noch bei Verlust ersetzt. Die Bändel
sind nicht übertragbar. Wer Missbrauch betreibt, macht sich strafbar und wird verzeigt.
Arena Thun AG
Wesstrasse 12 |3604 Thun
Telefon 033 225 18 00 | Fax 033 225 18 99 | [email protected]
VIP-Tagespass
Beim Vorweisen des Festivaltickets beim Einlass wird dieses entwertet und durch einen VIPBändel ersetzt. Nur dieser VIP-Bändel gewährt dir Einlass in die STAR-Lounge. Die Armbändel
müssen straff um das Handgelenk getragen werden. Beschädigte oder lose Bändel werden
weder akzeptiert, noch bei Verlust ersetzt. Die Bändel sind nicht übertragbar. Wer Missbrauch
betreibt, macht sich strafbar und wird verzeigt.
7. Es dürfen keine Esswaren und Getränke auf das Festivalgelände gebracht werden.
8. Das Mitführen folgender Gegenstände ist im Stadion und auf dem dazugehörenden Gelände
der Stockhorn Arena, inkl. Eingangszone untersagt:
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Glas, Alu- und Blechdosen, Spraydosen egal in welcher Form sowie Waffen und andere
gesetzlich verbotenen Gegenstände
Bengalische Fackeln und andere Feuerwerkskörper
Audio-Aufnahmegeräte bzw. Abspielgeräte (mit Lautsprechern)
Foto-, Film-, Digital- und Videokameras mit auswechselbarem Objektiv
Selfie-Sticks/GoPro-Halterungen/Teleskopstäbe/Stative länger als 25 cm, Gaskocher,
Megafone und Musikinstrumente.
Drogen sind (wie überall in der Schweiz) auch am Festival verboten
Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Festivalgelände. Weitere rechtliche Schritte behält
sich die Veranstalterin ausdrücklich vor. Der Ordnungsdienst der Veranstalterin führt an
sämtlichen offiziellen Eingängen und entlang dem Festivalareal während der gesamten Dauer
der Veranstaltung Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. Den Anordnungen des
Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
9. Foto-, Film-, Digital- und Videokameras mit auswechselbarem Objektiv, Audio-Aufnahmegeräte
bzw. Abspielgeräte (mit Lautsprechern) sowie Musikinstrumente sind auf dem Festivalgelände
nicht zugelassen. Das Sicherheitspersonal ist angewiesen, Kontrollen durchzuführen.
Zugelassen sind kleine Pocket- und Digitalkameras sowie iPods und andere MP3-Player.
10. Audio- und Videoaufnahmen der am Festival auftretenden Bands sind nicht erlaubt.
Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich möglich.
11. Der von der Veranstalterin eingesetzte Ordnungsdienst hat das Recht, Personen den Einlass
auf das abgesperrte Festivalgelände aus wichtigen Gründen (gegen Rückerstattung des
Nennwertes des Festival-Tickets) zu verwehren. Die Nichteinhaltung der vorliegenden
Vertragsbedingungen kann ein wichtiger Grund darstellen.
12. Die Veranstalterin hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der Konzerte. Bei
Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden
bestehen. Am Festivaleingang und beim Helpdesk werden Gehörschutzpfropfen kostenlos
abgegeben. Die Veranstalterin lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder
Gesundheitsschäden ab.
13. Das Festival findet bei jeder Witterung statt.
14. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu
ändern.
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15. Fundgegenstände können am Helpdesk abgegeben bzw. abgeholt werden. Nach dem Festival
werden die gefundenen Gegenstände zwei Wochen aufbewahrt. Wer etwas vermisst, meldet
sich per Mail: [email protected].
16. Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss
und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen soweit der Veranstalter sein gesetzlicher oder
statutarischer Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig
gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind
bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
17. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Veranstalterin sind integrierter
Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb eines Festival-Tickets abgeschlossen wurde.
18. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Thun.
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