Vereinbarung zwischen Theater und………………, freier Schauspieler Die beiden Vertragsparteien vereinbaren eine Zusammenarbeit ab . Dabei bietet das Theater Neu-Ulm die Plattform, auf der Herr ……….. seine künstlerischen Ideen entfalten und realisieren kann. Beide Parteien haben zu jeder Zeit die Möglichkeit, den künstlerischen Kurs zu beeinflussen. In beiderseitigem Einverständnis ist zunächst mal als gemeinsames Projekt verabredet worden …………….. Dabei hat Herr ……….. sich einverstanden erklärt, die Rolle des zu spielen. Parallel wird eine Eigenproduktion erarbeitet, in die Herr ………….. Teile seines Repertoires einbringen will, aber auch neue Teile entwickelt. Weitere Projekte sind grob angerissen worden; es wird darauf ankommen, sich zu einigen, was wie realisiert werden kann. Beide Parteien verpflichten sich, dementsprechend diskussionsbereit zu sein und sich auf die Ideen der anderen Seite einzulassen. Das Honorar setzt es sich zusammen aus Abendgagen bei „………….“ und bei der Eigenproduktion sowie Pauschal-Honoraren für künstlerische Mitarbeit an Konzeption und Projektentwicklung sowie dem Pauschalhonorar für im Theater allgemein anfallende praktische, organisatorische und administrative Tätigkeiten sowie für Proben und konzeptionelle Arbeit und Ideen. Die Pauschalhonorare werden von Fall zu Fall mündlich ausgehandelt und richten sich nach dem, was gemäß wirtschaftlicher Kalkulation gezahlt werden kann. Die Pauschalhonorare für Proben richten sich nach dem Umfang der Proben. Honorare fürs Zuliefern von Ideen und für konzeptionelle Leistungen werden gesondert ausgehandelt. Herr …………… wird auch am etwaigen finanziellen Erfolg der gemeinsamen Produktionen partizipieren, muß allerdings auf der anderen Seite auch etwaigen Mißerfolg in vertretbarem Rahmen mittragen. Herr …………… schreibt jeweils zum Monatsende eine entsprechende Rechnung an die AuGuS-Theater GbR, wobei ausstehende Gelder aus dem Vormonat bis spätestens 10. des Folgemonates beglichen werden. Weitere schriftliche Vereinbarungen sollen nicht getroffen werden, da beide Parteien auf einer soliden Vertrauensbasis miteinander kooperieren. Herrn ………… steht es frei, außerhalb der vereinbarten Zeiten Engagements einzugehen (insbesondere Drehtage und Sprecherdienste beim Rundfunk), soweit sie mit den miteinander verabredeten Spielzeiten im Theater Neu-Ulm nicht kollidieren. AuGuS-Theater GbR - Heinz Koch Ulm, Kollege
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