Liechtensteiner Vaterland Fragen zu den Lohnkürzungen Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller (VU) erkundigte sich im Rahmen der Kleinen Anfragen im Zusammenhang mit den Änderungskündigungen bei der Herbert Ospelt Anstalt nach verschiedenen rechtlichen Aspekten und den Auswirkungen auf das Sozialsystem. GÜNTHER FRITZ Die Regierung gehe davon aus, dass bei der Festlegung von Löhnen – also auch Minimallöhnen – in einem GAV zwischen den Sozialpartnern Konsens herrsche. Diese Vereinbarungen der Sozialpartner seien seitens der Regierung nicht weiter zu kommentieren. VADUZ. Vor einer Woche hat die Tierfutterfabrik Herbert Ospelt Anstalt in Bendern ihren Mitarbeitenden angekündigt, dass sie per 1. Oktober 2015 ihren Lohn in Euro ausbezahlt bekommen. Allerdings zu einem Wechselkurs von 1,15 Franken und nicht zum aktuellen Kurs von 1,05 Franken, was faktisch eine Lohnkürzung von 9 Prozent bedeutet. Rund 450 Mitarbeitende werden nun eine Änderungskündigung erhalten. Dazu wollte Landtagsvizepräsidentin Violanda LanterKoller (VU) von der Regierung in Erfahrung bringen, welche Massnahmen für Massenentlassungen es gebe und wie diese überwacht werden. Lohnnebenkosten in Franken Bezüglich der Frage nach den Auswirkungen auf die Sozialwerke hält Wirtschaftsminister Thomas Zwiefelhofer fest, dass sämtliche Lohnnebenkosten an die Sozialwerke (AHV/IV/FAK; ALV, BPV etc.) als auch die Lohnsteuer in der Landeswährung, also zwingend in Schweizer Franken, abzuführen sind. Dabei orientiere sich der Wechselkurs nicht an dem vom Arbeitgeber vorgegebenen Wechselkurs von 1,15 Franken/Euro, sondern am tatsächlichen Wechselkurs. Massenentlassungen Dazu erklärte RegierungschefStellvertreter Thomas Zwiefelhofer, dass sechs Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit laut Gesetz eine Massenentlassung vorliegt. Es müsse sich demgemäss um Kündigungen handeln, welche vom Arbeitgeber ausgehen, in keinem Zusammenhang mit der Person des Arbeitnehmers stehen und die ungeachtet der Betriebsgrösse mindestens 20 Arbeitnehmer betreffen. Die Kündigungen müssten in einem Betrieb innert eines Zeitraumes von 90 Tagen ausgesprochen werden. Beabsichtigt der Arbeitgeber Kündigungen, die eine Massenentlassung darstellen, dann müssen laut Thomas Zwiefelhofer die Arbeitnehmervertretung unterrichtet und angehört sowie dem Amt für Volkswirtschaft (AVW) die geplante Massenentlassung angezeigt und dem AVW das Ergebnis der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmervertretung mitgeteilt werden. Das AVW, insbesondere der Liechtensteinische Arbeitsmarktservice, suche dann nach Kein Umschwenken Bild: Elma Korac Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller (VU) wollte einige Fragen zu den Eurolöhnen bei der Herbert Ospelt Anstalt geklärt wissen. Möglichkeiten, die Folgen der geplanten Massenentlassung zu mildern, sagte Wirtschaftsminister Thomas Zwiefelhofer in seiner Beantwortung der Kleinen Anfrage. Regierung wissen, welche Verbindlichkeit diese Bestimmung habe und wie dies überwacht beziehungsweise kontrolliert werde. Frage der Kontrolle Wie Regierungschef-Stellvertreter und Wirtschaftsminister Thomas Zwiefelhofer dazu ausführte, sei der Geldlohn laut Gesetz dem Arbeitnehmer in gesetzlicher Währung auszurichten, sofern nichts anderes verabredet oder üblich ist. In der Konsequenz scheine die entsprechende Bestimmung nicht in der Aufzählung über die zwingenden Normen auf. Somit könne durch Gesamtarbeitsvertrag oder Einzel- Nach den Ausführungen von Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller ist im ABGB vorgesehen, dass der Geldlohn dem Arbeitnehmer in gesetzlicher Währung innert der Arbeitszeit auszurichten ist, sofern nichts anderes verabredet oder üblich ist. Dem Arbeitnehmer ist eine schriftliche Abrechnung zu übergeben. Die Landtagsvizepräsidentin wollte nun von der Keine zwingende Norm arbeitsvertrag von diesem Grundsatz abgewichen werden. Lohnfragen sind gemäss Zwiefelhofer grundsätzlich privatrechtlicher Natur und werden deshalb durch die Vertragspartner kontrolliert und im Konfliktfall durch die Zivilgerichte entschieden. Nicht weiter zu kommentieren Mit einem Minimallohn von 3100 Franken für Ungelernte und 3500 Franken für Gelernte sind viele Mitarbeiter der Herbert Ospelt Anstalt Niedriglohnbeziehende. Landtagsvizepräsidentin Violanda Lanter-Koller fragte die Regierung, welche Konsequenzen die Lohnkürzung von 9 Prozent für das liechtensteinische Sozialsystem habe und wie sich die Regierung zu dieser Höhe des Minimallohns stelle. «Die Minimallöhne von 3100 Franken pro Monat für Ungelernte und 3500 Franken pro Monat für Gelernte sind von den Sozialpartnern in einer Mindestlohnvereinbarung festgelegt worden und gelten nicht nur für die Herbert Ospelt Anstalt, sondern auch für andere LIHK-Unternehmen, und zwar im Sinne eines Anti-Dumping-Lohnes, der nicht unterschritten werden darf, und nicht im Sinne eines allgemeinen Einstelllohnes», antwortete Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer. «Aufgrund der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer, die auf Rückfrage der Regierung gemäss Angaben der Herbert Ospelt Anstalt Wohnsitz in Liechtenstein haben, geht die Regierung davon aus, dass die negativen Auswirkungen auf die liechtensteinischen Sozialwerke gering sind», betonte Thomas Zwiefelhofer in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage von Violanda Lanter-Koller. Bei einem in Zukunft vielleicht auch wieder einmal schwächeren Schweizer Franken, also im Falle einer Gegenbewegung des Wechselkurses, könne die Massnahme im Übrigen auch das Gegenteil für die Sozialwerke und die betroffenen Arbeitnehmer bewirken. Der RegierungschefStellvertreter geht davon aus, «dass diesfalls nicht wieder auf die ursprüngliche Währung Schweizer Franken umgeschwenkt wird und diese Vorteile dann auch an die Arbeitnehmer weitergegeben werden».
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