Wirtschaftsstandort Südtirol. Ein Leitfaden für Unternehmer.

-
Dieses Symbol weist auf eine Information oder Regelung hin, die von
gesamtstaatlichen Bestimmungen abweicht, die also nur in Südtirol gilt.
Dieses Symbol weist auf eine gesetzliche Änderung oder eine neue
Bestimmung hin.
Begriffe, die nur in Südtirol und Italien gebräuchlich sind, sowie
italienische oder Südtiroler Ämter und Institutionen werden im
Glossar ab S. 66 näher erklärt und beschrieben.
INHALT
VORWORT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
Wirtschafts­standort Südtirol .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Auf einen Blick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Südtirol in Zahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Zukunft Südtirol: Trends und Visionen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Innovation: viel mehr als eine Idee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
Gründung von Unternehmen in Südtirol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Gründung von Unternehmen in Italien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
Allgemeines. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Direkte und indirekte Steuern .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
Unternehmensförderung in Südtirol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
Grundlagen der Finanzierung in Italien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Fremdfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Wissenswertes über Finanzierungen und Kredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
Der Arbeitsmarkt in Südtirol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Arbeitskräfte in Südtirol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Personalregelungen und Vertragsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
IMMOBILIEN
Die beste Lage für Ihr Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
So finden Sie Ihren neuen Standort .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
GLOSSAR. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
3
VORWORT
Die niedrigsten Steuern Italiens und eine gesunde Wirtschaft. Ein mehr­
sprachiges, unternehmerfreundliches Umfeld mit zielgerichteter Wirtschafts­
förderung, Spitzenleistungen und Innovationskraft. Und die einzigartige
geografische Lage zwischen Nord und Süd.
All das macht Südtirol zu Italiens Wirtschaftsstandort Nummer 1 und zum
idealen Standort für den Einstieg in den italienischen Markt.
Mit diesem Leitfaden möchte Ihnen die Business Location Südtirol · Alto
Adige (BLS) einen klaren, praktischen Überblick über das Wirtschafts- und
Steuer­system Südtirols und Italiens geben, um Sie auf Ihrem Expansionsweg
zu unterstützen.
Für jegliche Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Das Team der BLS
Kontakt:
Business Development
T +39 0471 066635
[email protected]
www.bls.info
4
01
SÜDTIROL KURZ
UND KOMPAKT
01
Wirtschaftsstandort Südtirol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Auf einen Blick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Südtirol in Zahlen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Zukunft Südtirol: Trends und Visionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Innovation: viel mehr als eine Idee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
01
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
WIRTSCHAFTSSTANDORT SÜDTIROL
Südtirol ist Italiens nördlichste Provinz und an der Grenze
zu Österreich und zur Schweiz gelegen. Es ist Bindeglied
zwischen Nord und Süd, Urlaubsland und aufstrebender
Wirtschaftsstandort mit einer wechselvollen Geschichte.
Südtirol wurde nach dem Ersten Welt­
krieg 1919 Italien zugesprochen und
ist seither eine italienische Provinz. Die
Selbstverwaltung und Gleichberechti­
gung dieser deutschen Sprachminderheit
in Italien wurde zur internationalen
Streitfrage vor den Vereinten Nationen
und mündete 1972 in ein Autonomie­
statut, das Südtirol weitgehende
Gesetz­gebungsbefugnisse sichert. Das
Autonomie­statut gilt heute als Vorzeige­
modell und lockt Minderheiten-Delegati­
onen aus der ganzen Welt an.
Heute prägt ein stabiles und mehr­
sprachiges Umfeld das Land, das auch
Autonome Provinz Bozen genannt
wird und gemeinsam mit der südli­
chen N
­ achbarprovinz Trient die Region
­Trentino-Südtirol bildet. Neben den
beiden gleichwertigen Amtssprachen
­Italienisch und Deutsch gibt es die
rätoromanische Minderheitensprache
­Ladinisch in den Dolomitentälern.
Die Besiedelung Südtirols konzentriert
sich vor allem in den Haupttälern an
den ­Flüssen Etsch, Rienz und Eisack.
­Süd­tirol hat rund 500.000 Einwohner;
davon leben etwa 100.000 in der Landes­
hauptstadt Bozen, die den Mittelpunkt
des Landes bildet.
Südtirol ist nicht nur ein beliebtes
Urlaubsziel, sondern ein interessanter
Wirtschaftsstandort in Mitteleuropa.
Es hat durch seine Nähe zu den wichtigs­
ten Märkten Europas (Italien, Deutsch­
land, Österreich und Schweiz) ein großes
Marktpotenzial. Seine ausgewogene
Wirtschaftsstruktur basiert auf den
Säulen Dienstleistungen, Handwerk,
Industrie und Landwirtschaft, sowie
auf vorwiegend kleinen und mittel­
ständischen Unternehmen.
5
AUF EINEN BLICK
Von der Berglandwirtschaft bis zur nachhaltigen Energie:
Die fünf Branchen, in denen Südtirol weltweit zu den Vorreitern
gehört, bauen auf den natürlichen Stärken des Landes auf.
SCHWEIZ
5
VINSCHGAU
MERAN
SCHLANDERS
GREEN ECONOMY
Eine ausgeprägte ökologische
Sensibilität in Wirtschaft, Mobilität
und Tourismus macht Südtirol zur
Green Region, die im Bereich der
erneuerbaren Energien und der
Energie­effizienz führend ist – und
die Unternehmen aus der Branche
besonders interessante Möglich­
keiten bietet.
3
6
ETSCHTAL
ORTLER
LEBENSMITTELKNOW-HOW
Von der Produktion bis zur Vermarktung
ist Südtirols Lebensmittelindustrie von
funktionierenden Wirtschaftskreisläufen
geprägt. Das laufend perfektionierte und
modernisierte landwirtschaftliche Wissen
des Landes erzeugt hohe Produktqualität und innovatives, weltweit gefragtes
Know-how.
BOZEN
2
SALURNER
KLAUSE
ITALIEN
ALPINE SPITZENLEISTUNGEN
Dank Kreativität und Innovationsgeist haben
frühere Generationen in entlegenen Alpentälern
überlebt. Aus dieser „alpinen DNA“ heraus haben
sich Marktführer und innovative Nischenanbieter
für alpine Technologien entwickelt, vom Seilbahnbau bis zur alpinen Notfallmedizin.
ÖS TERREI CH
KULTUR UND
KREATIVITÄT
1
BRENNER
7
PUSTERTAL
STERZING
In Südtirol, wo sich seit jeher verschiedene Kulturen begegnen, besteht auch die
Branche der Kultur- und Kreativwirtschaft
aus Kontrasten: So ergänzen sich alpine
Handwerkstradition, internationales
Design und Architektur neben einer aufstrebenden Film- und Fernsehbranche.
BRUNECK
BRIXEN
4
DOLOMITEN
Geografischer Knotenpunkt
AUTOMATISIERUNG
Die rasante Entwicklung von Südtiroler
Know-how in industrieller Automatisierung
und Smart Systems ist unter anderem dem
Engagement von Studienabgängern der
Fächer Ingenieurwesen und Informatik an
der Universität Bozen sowie junger Start-upUnternehmen zu verdanken.
Geografisch ist Südtirol – das dank seiner Lage zwischen dem
Brennerpass (1) im Norden und der Salurner Klause (2) im
Süden schon immer ein wichtiger Knotenpunkt an der Achse
zwischen Nord und Süd war – vor allem von den Alpen g­ eprägt.
Der Ortler (3) im Westen des Landes ist mit 3.905 Metern der
höchste Berg Südtirols. Im Osten befinden sich die berühmten
Bergmassive der D
­ olomiten (4), die seit dem Jahr 2009 zum
UNESCO-Weltnaturerbe gehören, eine Auszeichnung für die
„Serie einzigartiger Gebirgs­landschaften von außergewöhn­
licher ­Schönheit“ – so das UNESCO-Komitee. Die Landschaft
dieses Berg­landes ist reich an Kontrasten: einmal schroff und
karg, dann wieder von satter Lebendigkeit und mildem Klima,
in dem Wein und Obst gut gedeihen. Im Westen Südtirols
erstreckt sich bis zur Schweizer Grenze der Vinschgau (5),
ab Meran öffnet sich Richtung Süden das weite Etschtal (6)
und im Osten des Landes reicht das Pustertal (7) bis zur
Grenze nach Osttirol.
SÜDTIROL IN ZAHLEN
STAAT
ITALIEN
7.400 km2
LANDESHAUPTSTADT
BOZEN
REGION
TRENTINO-SÜDTIROL
STATUS SEIT 1972
AUTONOME PROVINZ
BOZEN – SÜDTIROL
www.provinz.bz.it
GEMEINDEN > 15.000 EINWOHNER
106.000
116
MERAN BRIXEN
BRUNECK LEIFERS
EINWOHNER
GEMEINDEN GESAMT
BEVÖLKERUNG
Quelle: Landesinstitut für Statistik ASTAT (Stand 31.12.2014)
EINWOHNER
GESAMT
SPRACHGRUPPEN
518.518
70 %
DEUTSCH
BEVÖLKERUNGSDICHTE
70 EINWOHNER/KM
AUSLÄNDERANTEIL
2
8,9 %
RADWEGE
ERREICHBARKEIT
600 km
ENTFERNUNG VON BOZEN
25 %
ITALIENISCH
INNSBRUCK120 KM
VERONA150 KM
MÜNCHEN280 KM
8
MAILAND
280 KM
ZÜRICH
300 KM
5 %
LADINISCH
UNTERNEHMEN NACH BRANCHEN
Anzahl eingetragener Unternehmen (Stand März 2015)
18.000
16.000
14.000
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
LA
W
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VE
R
IR
UNTERNEHMEN GESAMT
T
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G
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A
EN
E
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RE
S
EK
R
TO
EN
57.830
WARENEXPORTE TOP 3
EXPORTDATEN SÜDTIROLS
1 DEUTSCHLAND1.340.980
7UK
2 ÖSTERREICH403.976
8NIEDERLANDE
71.637
3 FRANKREICH224.207
9BELGIEN
42.414
4SCHWEIZ
216.559
10CHINA
26.384
5USA
152.588
6SPANIEN
144.239
ANDERE LÄNDER
120.519
2
1
3
NAHRUNGSMITTEL
UND GETRÄNKE
1.117.077
EXPORTE GESAMT
3.860.582
698.364
Jahreswert 2013
(in Tausenden €)
2
1
3
639.602
MASCHINEN UND
ANLAGEN
IMPORTDATEN SÜDTIROLS
1 DEUTSCHLAND1.706.847
7SPANIEN
2 ÖSTERREICH1.042.431
8UK
3 NIEDERLANDE238.343
9USA
4FRANKREICH
10SCHWEIZ
161.606
5CHINA
89.688
6BELGIEN
50.222
ANDERE LÄNDER
48.220
41.741
39.202
36.611
565.036
2
1
3
614.456
LANDWIRTSCHAFTL.
PRODUKTE
IMPORTE GESAMT
4.019.946
Jahreswert 2013
(in Tausenden €)
Jahreswert 2013 (in Tausenden €)
Quelle: WiFO (Handelskammer Bozen)
9
TOP 25 BIP-ERGEBNIS
IN EUROPA
Südtirol hat das höchste Bruttoinlandsprodukt,
die niedrigste Arbeitslosenquote und die höchste
Beschäftigungsrate Italiens und ist zudem eine der
wohlhabendsten Regionen Europas. Das Brutto­
inlandsprodukt pro Kopf beträgt 37.700 Euro (gemäß
Eurostat 2014), während es in Italien bei 26.003 Euro
liegt. Damit liegt Südtirol auf Platz 1 in Italien und in
den Top 25 der europäischen Regionen.
90 %
ALLER STEUERN
fließen vom Staat an
Südtirol zurück
10
BRUTTOINLANDSPRODUKT
GEMÄSS EUROSTAT 2014
37.700,–
EURO PRO KOPF
Für das überdurchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen und die
florierende Wirtschaft im Land sorgen nicht nur die ausge­
wogene Wirtschaftsstruktur, das solide Bildungssystem und
die gelebte Mehrsprachigkeit, sondern auch die gute finan­
zielle Ausstattung der Autonomie: 90 Prozent aller Steuern,
die vom italienischen Fiskus in Südtirol eingetrieben werden,
fließen vom Staat an das Land zurück. Die Autonome Provinz
Bozen hat eine Reihe von Gesetzgebungsbefugnissen, die
normaler­weise dem Staat vorbehalten sind, zum Beispiel in den
Bereichen Kultur, Schule und Berufsbildung, Wirtschaft, Raum­
ordnung, Sozial- und Transportwesen.
Dank der weitreichenden Autonomie und einer durchdachten
Wirtschafts­förderung kann Südtirol eine vergleichsweise nied­
rige Steuerlast a­ ufweisen. Die Autonomie in Südtirol bedeutet
auch weniger Bürokratie und eine effiziente, zweisprachige
öffentliche Verwaltung. Für Unternehmen besonders wichtig ist
der eigenständige wirtschaftspolitische Entscheidungs­rahmen.
Dieser erlaubt es der öffentlichen Verwaltung, gezielt in die
Rahmenbedingungen einzugreifen und in die Förderung der
Wirtschaft zu investieren.
01
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
ZUKUNFT SÜDTIROL:
TRENDS UND VISIONEN
Südtirol hat aufgrund seines gesunden Wirtschaftsumfeldes
viele Unternehmen, die dank ihres Know-hows und ihrer
Erfahrung oft zu Marktführern in ihrer Branche werden.
Effiziente Infrastrukturen, eine gut funktionierende öffentliche
Verwaltung sowie Förderungen für Forschung und Innovation
tragen maßgeblich dazu bei.
Aber auch exzellente Schulen, kulturelle
Vielfalt und bezaubernde Landschaften
mit viel Natur machen Südtirol zum
idealen Habitat zum Leben und Arbeiten
sowie zu einem attraktiven Standort für
Unternehmen.
Die Kreativität und der Innovationsgeist,
mit denen einst frühere Generationen
ihr Überleben und Fortkommen in
den alpinen Tälern Südtirols sicher­
ten, sind nicht verlorengegangen. Im
Gegenteil – heute haben sich aus
dieser „alpinen DNA“ heraus Markt­
führer und innovative Nischenanbieter
in den unter­schiedlichsten Bereichen
der alpinen T
­ echnologien entwi­
ckelt: von der ­Wintersporttechnologie
zur Outdoor- und Sportausrüstung,
von ­Spezialmaschinen für die alpine
Land- und Forstwirtschaft bis hin zu
Lösungen im Bereich a­ lpine S­ icherheit,
vom ­Zivilschutz bis zu M
­ obilität und
­nach­haltigem Bauen.
Auch dank der idealen geografischen
­Bedingungen – 60 Prozent der Landes­
fläche liegen über 1.600 Metern
­Meereshöhe – sind viele innovative
Unternehmen im Bereich Berg und Out­
door entstanden, sodass fast ein Viertel
des Südtiroler BIP direkt oder indirekt
von der „Winterbranche“ generiert wird.
Neben Hightech-Produkten entstehen im
Zusammenspiel aus Weltmarkt­führern,
Nischenanbietern und Start-ups auch
innovative Lösungen im Bereich Aus­
stattung und Dienstleistungen. Eine uni­
versitäre Ausbildungs- und Forschungs­
stätte, Unternehmensnetzwerke, aber
auch Messen und Veranstaltungen, die
führende Köpfe der jeweiligen Branchen
zusammenbringen, fördern die Rolle des
Standorts Südtirol als Impulsgeber im
Bereich Berg und Outdoorsport.
11
500
Firmen arbeiten im
„grünen Bereich“
Tendenz steigend
bis 2020
75 %
Deckung des Stromund Wärme­bedarfs
durch regenerative
Quellen
bis 2018
30
Ladestationen für
Elektrofahrzeuge
12
Südtirol ist zudem Italiens „Green Region“, das Land gilt
als italienische Vorzeigeprovinz im Bereich der erneuer­baren
Energien und strebt die Energieautarkie an.
Bereits heute deckt Südtirol mehr als die Hälfte des Energie­
verbrauchs durch erneuerbare Energien ab, bis 2020 will man
drei Viertel des Strom- und Wärmebedarfs durch r­ egenerative
Quellen decken. Das Land Süd­tirol ist dabei engagierter
Antreiber und finanzieller Förderer, schon jetzt arbeiten rund
500 Südtiroler Firmen und viele Forschungsinstitutionen im
„grünen Bereich“ – Tendenz steigend. Die Südtiroler KlimaHausAgentur setzt beispielsweise italienweit Standards bei energie­
effizienten Bauten. Kein Wunder also, dass zunehmend auch
ausländische Unternehmen das Grenzland als Sprungbrett in
den italienischen Energiemarkt nutzen.
Eine „grüne Region“ zu sein bedeutet für Südtirol auch, Stan­
dards in der nachhaltigen alpinen Mobilität zu setzen. Die
Provinz hat eines der weitläufigsten Radwegenetze in Europa,
eine Flotte von Elektroautos für das Car sharing, eine langsam
aber konstant steigende Zahl an neu angemeldeten Elektro­
fahrzeugen und einen modernen, effizienten öffentlichen
Personennahverkehr, in dem auch Wasserstoffbusse eingesetzt
werden. Innerhalb 2018 werden in Südtirol 30 Schnelllade­
stationen für Elektrofahrzeuge entstehen und bis 2020 sollen
im Land 1.000 Elektroautos verkehren.
Um die nachhaltige Mobilität – eine der tragenden Säulen
eines modernen, attraktiven Standorts – zu verstärken, hat die
Abteilung Mobilität des Landes das Projekt „Green Mobility“
ins Leben gerufen. Das von der BLS koordinierte Projekt um­
fasst alle Formen der nachhaltigen Mobilität vom Fahrrad bis
zum Elektroauto, vernetzt sie miteinander, bereitet den Boden
für Innovationen und lanciert neue Initiativen.
01
PA
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SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
FE
NIV
FREIE U
ERSITÄT
BOZEN
R
AHA
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GEN
TUR
Neben den Unternehmen sorgt ein ständig wachsendes
Netzwerk an wissenschaftlichen Einrichtungen und einschlägi­
gen Veranstaltungen für Südtirols weltweit führende Rolle
in Bereichen wie Lebensmittel- und alpinen Technologien oder
erneuerbaren Energien: von der Freien Universität Bozen über
die Europäische Akademie EURAC, das Land- und forstwirt­
schaftliche Versuchszentrum Laimburg und das Institut
­Fraunhofer Italia bis hin zum ­Innovations- und Gründer­zentrum
TIS innovation park. Der Zusammenschluss von lokalen Unter­
nehmern und Forschern in Clustern schafft Synergien, die
­erfolgreiche Innovationen hervorgebracht haben, und fördert
S Südtirol als Impulsgeber in den ver­
NACHHALTIGE
die Rolle des Standorts
DENKEN
schiedenen
Bereichen.
EURO
SÜDTIROL
KLIM
PÄISC
H
BOZEN E AKADEM
IE
(EURA
C)
OF
D
TECHNISCHES
13
INNOVATION:
VIEL MEHR ALS EINE IDEE
War Innovation in Südtirol einst eine Strategie, um im alpinen
Gelände zu überleben, so ist sie heute das Ziel vieler
Unternehmen und der Südtiroler Forschungseinrichtungen,
tatkräftig unterstützt durch die öffentliche Verwaltung.
Einen Innovationsschub wird Südtirols
Wirtschaft durch den NOI Techpark
Südtirol / Alto Adige im Bozner
Gewerbegebiet erhalten, auf dem die
Universität, öffentliche und private For­
schungseinrichtungen sowie die Denk­
werkstätten innovativer Unternehmen
das Know-how in Schlüsselbereichen
(wie Erneuerbare Energie und Energie­
effizienz, Alpine Technologien, Lebens­
mitteltechnologie sowie Automation
als Querschnitts­disziplin) vorantreiben
sollen. Damit ermöglicht der Park einen
intensiven Erfahrungs- und Wissensaus­
tausch sowie die Nutzung von Synergien
zwischen allen Playern. Die Business
Location Südtirol – Alto Adige (BLS)
entwickelt und baut den Techpark und
ist Ansprechpartnerin für Unterneh­
men, die sich für die Aufnahme oder die
Ansiedlung interessieren. Betreiber und
Service-Provider des NOI Techpark ist
der TIS innovation park, der darin auch
ein Gründerzentrum führen wird.
14
Fläche
12 ha
Im NOI Techpark Südtirol / Alto Adige treffen ­Forschungseinrichtungen und
­innovative Südtiroler Unternehmen aufeinander. Der 60 Meter hohe Wasserturm
der ehemaligen Aluminiumwerke ist sein weithin sichtbares Wahrzeichen.
02
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG
UND -FÜHRUNG
02
Gründung von Unternehmen in Südtirol. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Einzelunternehmen oder Gesellschaft? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Einzel- und Familienunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Gesellschaften .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Personengesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Einfache Gesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Offene Handelsgesellschaft (OHG) .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Kommanditgesellschaft (KG) .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Kapitalgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Die vereinfachte GmbH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Aktiengesellschaft (AG) und
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Genossenschaften. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Innovative Start-ups . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Gründung von Unternehmen in Italien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Gründung einer Tochtergesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Ohne Mehrwertsteuernummer geht gar nichts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
02
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
GRÜNDUNG VON
UNTERNEHMEN IN SÜDTIROL
Ein Unternehmen zu gründen ist immer ein Abenteuer. Ein Unternehmen zu gründen,
wenn man unerfahrener Jungunternehmer ist – oder wenn man sich trotz unter­
nehmerischer Erfahrung in ein anderes Land mit neuen Marktregeln und Gesetzen
wagt – kann durchaus zu einer Odyssee werden. Deshalb ist es wichtig, möglichst
alle Formen und Chancen zu kennen, welche die Unternehmenslandschaft in Italien
und spezifisch in Südtirol zu bieten hat, um gleich von Beginn an die richtigen
­Entscheidungen zu treffen.
In Südtirol gibt es ein engmaschiges Netzwerk an Agenturen, Institutionen und
­qualifizierten Dienstleistern, die Hilfestellung bei der Unternehmensgründung
und -betreuung bieten.
EINZELUNTERNEHMEN ODER GESELLSCHAFT?
Die Wahl der Rechtsform ist eine grundlegende
Entscheidung zu Beginn der unternehmerischen
Tätigkeit und will gut überlegt sein, da sie unter­
schiedliche personelle, steuerliche, wirtschaftliche
und rechtliche Auswirkungen hat.
Personen, die in Italien ansässig sind, können grund­
sätzlich als Einzelunter­nehmer oder – zusammen
mit anderen – in Form einer Gesellschaft (Personen­
gesellschaft oder Kapitalgesellschaft) unternehme­
risch tätig werden.
EINZELUNTERNEHMEN
GESELLSCHAFT
15
EINZEL- UND
FAMILIENUNTERNEHMEN
Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Unternehmens­
form: Es gibt nur einen Inhaber, der alleine alle unternehmerischen Ent­
scheidungen trifft und dafür die Verantwortung übernimmt. Zu beachten
gilt, dass Einzelunternehmer für die Verbindlichkeiten des Unternehmens
unbeschränkt mit ihrem gegenwärtigen und zukünftigen Privatvermögen
haften und für die eingegangenen Verpflichtungen v­ erantwortlich sind.
Dadurch steht ihnen aber auch der gesamte Gewinn zu. Bei der Wahl
dieser Rechtsform ist kein Mindestkapital vorgesehen. Es können sowohl
Arbeitnehmer als auch Familien­mitglieder beschäftigt werden.
Das Familienunternehmen ist eine besondere Form des Einzelunternehmens,
in dem nur Familienmitglieder (Ehegatten, Verwandte bis zum dritten Grad und
­Verschwägerte bis zum zweiten Grad) mitarbeiten. Die Familienmitglieder, die
fortwährend im Betrieb mitarbeiten, haben folgende Rechte:
> Recht auf Unterhalt im Verhältnis zum Familienvermögen
> Beteiligung am Gewinn (aber nicht am Verlust) des Familienbetriebes und an
den damit erworbenen Gütern
> Anrecht auf den Betriebszuwachs (Wertsteigerung im Laufe der Zeit)
> Vorkaufsrecht bei Veräußerung des Betriebes
Bei der Gründung eines Einzelunternehmens sollten das Geschäftsfeld und das
Ausmaß der Tätigkeit gut überlegt und die Geschäftsrisiken abgewogen werden.
VORTEILE
> niedrige Gründungskosten
> geeignet für kleine und mittlere
Unternehmen
> kein Mindestkapital vorgesehen
> vereinfachte Buchhaltung möglich
16
GRÜNDUNG
> Eintragung ins Handelsregister
mittels „vereinheitlichter Meldung“
(comunicazione unica) durch einen
Steuerberater, Wirtschaftsverband
oder im Falle eines Familien­
betriebs durch einen Notar. Die
Handels­kammer leitet diese Daten
an die Agentur der Einnahmen,
das ­Nationale Institut für Soziale
Für­sorge (NISF) und das gesamtstaatliche Versicherungsinstitut für
Arbeits­unfälle (INAIL) weiter.
KOSTEN
> Gründungsspesen: 100–150 €
> Sekretariatsgebühren der
­Handelskammer: 18 €
> jährliche
Handelskammergebühr: 57 €
02
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
GESELLSCHAFTEN
Ein Unternehmen kann auch von mehreren Personen gemeinsam in Form
einer Gesellschaft geführt werden. Auch Einzelunternehmen können jeder­
zeit in eine Gesellschaft eingebracht werden.
Gesellschaften unterscheiden sich von Einzelunternehmen
grundsätzlich in folgenden Punkten:
>Das Gesellschaftskapital wird von mehreren Personen gezeichnet
und eingebracht.
>Jeder Gesellschafter trägt – sei es in Form von Gütern,
Dienstleistungen oder Kapital – zur Erreichung des
Gesellschaftszweckes bei.
>Das Unternehmerrisiko wird auf mehrere Gesellschafter aufgeteilt.
>Die Verantwortung für die Führung und Verwaltung der
Gesellschaft wird in der Regel auf mehrere Personen aufgeteilt.
Der Gesellschaftsvertrag, auf dessen Grundlage das Unternehmen ge­
gründet wird, muss schriftlich verfasst werden; eine mündliche Absprache
ist nur bei der sogenannten einfachen Gesellschaft möglich. Der Vertrag
regelt etwa die interne Organisation der Gesellschaft, die Rechte und
Pflichten der Gesellschafter, die Höhe des Kapitals beziehungsweise der
Arbeitsleistung, die jeder Gesellschafter einbringt, oder in welchem Aus­
maß Gewinn und Verlust aufgeteilt werden.
PERSONENGESELLSCHAFTEN
Personengesellschaften haben folgende Merkmale:
>kein Mindestkapital vorgesehen
>unbegrenzte Haftung der Gesellschafter für die Verpflichtungen
der Gesellschaft
>Verwaltungs- und Entscheidungsbefugnisse werden auf mehrere
Gesellschafter aufgeteilt
>Übertragung der Gesellschafteranteile (und der diesbezüglichen
Rechte und Pflichten) an Dritte in der Regel nur mit Zustimmung
aller Gesellschafter möglich
17
EINFACHE GESELLSCHAFT
Die einfache Gesellschaft, in Italien als Società semplice bekannt, ist die
Grundform der Personengesellschaft. Sie darf jedoch keine H
­ andelstätig­keit
ausüben, daher ist diese Gesellschaftsform für die Unternehmens­tätigkeit
nicht geeignet, sondern kommt vor allem in der Landwirtschaft zur
­Anwendung. Gewinne und Verluste werden proportional unter den Gesell­
schaftern aufgeteilt.
OFFENE HANDELSGESELLSCHAFT (OHG)
Die OHG, in Italien Società in nome collettivo oder kurz Snc genannt, ist die
häufigste Form der Personengesellschaft, da sie auch für die ­Ausübung
von Handel­stätigkeiten geeignet ist. Eine OHG kann von zwei oder mehreren
Gesellschaftern gegründet werden und zeichnet sich dadurch aus, dass alle
Gesellschafter unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlich­
keiten der Gesellschaft haften, auch mit ihrem gegenwärtigen und zukünf­
tigen Privatvermögen. Die Gründung einer OHG erfolgt bei einem Notar in
Form einer schriftlichen Urkunde. Es ist kein Mindestkapital vorgesehen.
Zu den wichtigen Merkmalen einer OHG gehören die Zusammenarbeit und
das Vertrauensverhältnis zwischen den Gesellschaftern. Sofern nicht anders
vereinbart, stehen jedem einzelnen Gesellschafter die Geschäftsführung
und die Vertretung der Gesellschaft gegenüber Dritten zu. Nachdem das
Gesellschaftsvermögen allen Gesellschaftern gehört, wird auch das Unter­
nehmerrisiko auf alle aufgeteilt. Der Gewinn wird in der Regel gemäß den
Anteilen an der Gesellschaft verteilt.
VORTEILE
> niedrige Gründungs-, Führungsund ­Verwaltungskosten
> geeignet für kleine und mittlere
Unternehmen
> kein Mindestkapital vorgesehen
> Gesellschaftsorgane (Verwaltungs­rat
oder ­Kontrollorgan) nicht notwendig
> Veröffentlichung der Bilanz nicht
notwendig
> höhere Kreditwürdigkeit durch die
gesamtschuldnerische Haftung aller
Gesellschafter
18
GRÜNDUNG
> Gesellschaftsvertrag beim Notar
> Eintragung ins Handelsregister mittels „vereinheitlichter
­Meldung“ (comunicazione unica)
durch einen Notar, Steuerberater
oder Wirtschaftsverband. Die
Handels­kammer leitet diese Daten
an die Agentur der Einnahmen,
das ­Nationale Institut für Soziale
Fürsorge (NISF) und das gesamtstaatliche Versicherungsinstitut für
Arbeitsunfälle (INAIL) weiter.
KOSTEN
> Gründungsspesen Notar/
Steuerberater: ca. 2.500 €
> jährliche Handelskammergebühr
(abhängig vom Umsatz und
den Betriebsstätten):
mindestens 130 €
02
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
KOMMANDITGESELLSCHAFT (KG)
Die Kommanditgesellschaft, in Italien Società in accomandita semplice oder kurz
Sas genannt, kommt im Unterschied zur OHG immer dann zur Anwendung, wenn
zwei unterschiedliche Arten von Gesellschaftern vorgesehen werden sollen:
1
KOMPLEMENTÄRE
(Vollhafter)
Gesellschafter
der KG
Diese haften mit ihrem gesamten
gegen­wärtigen und zukünftigen
Privatvermögen für die Verbindlichkeiten
der Gesellschaft. Ihnen stehen die
Verwaltung und die Geschäfts­führung
der Gesellschaft zu.
2
KOMMANDITISTEN
(Teilhafter)
Diese haften beschränkt mit ihrer
Kapital­einlage und dürfen nicht in der
Verwaltung der Gesellschaft tätig
werden, ansonsten verlieren sie den
Vorteil der beschränkten Haftung und
werden zu Komplementären.
Bei der Gründung fallen dieselben Formalitäten an wie bei der OHG. Beide unter­
liegen außerdem den Regelungen des Konkursgesetzes. Falls durch das Ausscheiden
eines Gesellschafters (oder mehrerer) nur mehr ein Gesellschafter übrig bleibt, muss
dieser die Mehrheit der Gesellschafter innerhalb der gesetzlichen Frist wieder­
herstellen, andernfalls muss die Gesellschaft liquidiert, aufgelöst oder in eine Gesell­
schaftsform mit einem einzigen Gesellschafter umgewandelt werden.
VORTEILE
> niedrige Gründungs-, Führungsund Verwaltungskosten
> geeignet für kleine und mittlere
Unternehmen
> kein Mindestkapital vorgesehen
> Gesellschaftsorgane
(Verwaltungsrat oder ­Kontrollorgan)
nicht notwendig
GRÜNDUNG
> Gesellschaftsvertrag beim Notar
> Eintragung ins Handelsregister
mittels „vereinheitlichter M
­ eldung“
(comunicazione unica) durch einen
Notar, ­Steuerberater oder Wirtschaftsverband. Die Handelskammer
leitet diese Daten an die A
­ gentur
der Einnahmen, das ­Nationale
­Institut für Soziale Fürsorge (NISF)
und das gesamtstaatliche Versicherungsinstitut für Arbeits­unfälle
(INAIL) weiter.
KOSTEN
> Gründungsspesen Notar/
Steuerberater: ca. 2.500 €
> jährliche Handelskammergebühr
(abhängig vom Umsatz und
Betriebsstätten): mindestens 130 €
19
KAPITALGESELLSCHAFTEN
Im Unterschied zu den Personengesellschaften haben die Kapital­gesellschaften
eine eigene Rechtspersönlichkeit und werden sowohl steuer- als auch zivilrechtlich
getrennt von der Rechtspersönlichkeit der Gesellschafter betrachtet. Die Gesellschaft
trägt alle Rechte und Pflichten und verfügt über eigene Organe (Vollversammlung,
Verwaltungsrat und gegebenenfalls ein Kontrollorgan).
Kapitalgesellschaften haben folgende Merkmale:
>beschränkte Haftung der Gesellschafter bis zur Höhe des gezeichneten Kapitals
>die Verwaltungstätigkeit und die Geschäftsführung sind von der Gesellschafterrolle
getrennt, die Gesellschafter haben ein Stimmrecht bei der Bestellung des
Verwaltungsorgans
>die Gesellschafteranteile sind frei übertragbar, die Gesellschaftssatzungen
können Einschränkungen vorsehen
20
NEU
Die Rechtsform der Kapital­gesellschaft ­eignet sich
vor allem für mittlere und große Unternehmen.
Seit 2013 ist es in Italien auch möglich, eine
Kapitalgesellschaft zwischen Freiberuflern,
auf Italienisch Società tra professionisti oder
kurz Stp genannt, zu gründen. Bei dieser
Gesellschaftsform können sich neben
Freiberuflern auch Dritte, etwa Investoren,
als Gesellschafter oder Aktionäre mit bis zum
einem Drittel des Kapitals beteiligen. Man unterscheidet zwischen:
>Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
>Aktiengesellschaft (AG)
>Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
02
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER
HAFTUNG (GMBH)
Die GmbH, in Italien Società a responsabilità limitata oder kurz Srl genannt, ist die
meistgewählte Form bei Kapitalgesellschaften. Die Gesellschafter von Kapital­
gesellschaften haften gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft grundsätzlich i­mmer
nur mit ihrer Kapitaleinlage. Bei einer GmbH haben die einzelnen Gesellschafter – im
Vergleich zu einer AG – ein ­größeres Gewicht. Diese Form eignet sich auch für Ehe­
partner oder Familienangehörige, die gemeinsam in Form einer Gesellschaft arbeiten
wollen, das Risiko jedoch auf die Kapitaleinlage (ohne persönliche H
­ aftung) beschrän­
ken möchten.
Das Mindestkapital einer GmbH beträgt 10.000 Euro; bei der G
­ ründung
müssen mindestens 25 % des gezeichneten Kapitals e­ inbezahlt werden.
Neben einer Geldeinlage können auch andere Güter oder Arbeits­
leistungen eingebracht werden.
Die Gründungsurkunde samt den Gesellschafts­satzungen muss bei
einem Notar abgefasst werden; anschließend muss die G
­ esellschaft
innerhalb von 20 Tagen im Handelsregister ein­getragen werden.
Die Geschäftsführung können einer oder mehrere Gesellschafter
oder auch eine dritte Person übernehmen.
10.000,–
EURO MINDESTKAPITAL
davon mindestens
25 % bei der Gründung
einbezahlt
1
GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNG
assemblea dei soci
2
VERWALTUNGSRAT /
ALLEINVERWALTER
consiglio d’amministrazione /
amministratore unico
Organe
der GmbH
3
KONTROLLORGAN
organo di controllo
Das Kontrollorgan besteht aus einer E­ inzelperson
oder einem Überwachungsrat bzw. einem Abschluss­­
prüfer. Eine GmbH ist in folgenden Fällen verpflichtet,
ein Kontrollorgan zu ernennen:
> die GmbH ist zur Erstellung eines konsolidierten
Jahresabschlusses verpflichtet;
> die GmbH beherrscht eine Gesellschaft, die der
Abschlussprüfung unterliegt;
> in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren
werden zwei von den drei folgenden
Schwellwerten überschritten: Bilanzsumme
von 4,4 Millionen Euro, Umsatzerlöse von
8,8 Millionen Euro oder im Durchschnitt mehr
als 50 Beschäftigte.
21
Führung von
Gesellschaftsbüchern
ist verpflichtend
Die GmbH hat verschiedene Gesellschaftsbücher zu führen, wie etwa
das Buch mit den Protokollen der Gesellschafterversammlung, des
­Verwaltungsorgans und des Kontrollorgans.
Das Verwaltungsorgan erstellt jedes Jahr den Jahresabschluss, bestehend
aus der Vermögenssituation, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem
Bilanzanhang, und legt diesen der Gesellschafterversammlung zur Ge­
nehmigung vor. Die Gesellschaft muss ihren Jahresabschluss e­ lektronisch
beim Handelsregister hinterlegen. Eventuelle Verluste ­müssen durch
Zuzahlungen der Gesellschafter abgedeckt werden, andernfalls muss
die Gesellschaft eine Reduzierung des Kapitals beschließen oder in eine
Personen­gesellschaft umgewandelt werden. Wenn keine von den genann­
ten Maßnahmen getroffen wird, muss die Gesellschaft aufgelöst werden.
Die Ein-Personen-GmbH, in Italien Srl a socio unico genannt, ist eine GmbH,
die nur einen Gesellschafter hat, jedoch nach den Vorschriften einer
„ordentlichen“ GmbH geführt wird. Eine „ordentliche“ GmbH kann nach
der Gründung jederzeit in eine Ein-Personen-GmbH umgewandelt werden.
Bei der Gründung einer Ein-Personen-GmbH muss das g­ esamte gezeich­
nete Kapital des alleinigen Gesellschafters einbezahlt werden, während bei
Umwandlung von einer „ordentlichen“ GmbH in eine E­ in-Personen-GmbH
das Restkapital innerhalb von 90 Tagen einzu­bringen ist. Wichtig ist, dass
in der Unternehmensbezeichnung der Zusatz an­gebracht wird, dass es sich
um eine GmbH mit nur einem Gesell­schafter handelt.
VORTEILE
> die GmbH hat eine eigene
­Rechts­persönlichkeit
> geeignet für kleine und mittlere
Unternehmen (geringes
­Mindestkapital)
> die Gesellschafter haften beschränkt
mit ihrer Kapitaleinlage
> die Geschäftsführung kann einem
oder mehreren Gesellschaftern oder
Dritten übertragen werden
> wahlweise kann die Transparenz­
besteuerung von Personengesellschaften angewandt werden
22
GRÜNDUNG
> Gesellschaftsvertrag (öffentlicher
Gründungsakt) beim Notar
> Eintragung ins Handelsregister
mittels „vereinheitlichter Meldung“
(comunicazione unica) durch einen
Notar, Steuerberater oder Wirtschaftsverband. Die Handelskammer
leitet diese Daten an die Agentur
der Einnahmen, das Nationale
Institut für Soziale Fürsorge (NISF)
und das gesamtstaatliche Versicherungsinstitut für Arbeitsunfälle
(INAIL) weiter.
> Mindestkapital: 10.000 €
> 25 % des Gesellschaftskapitals müssen bei der Gründung einbezahlt bzw.
dem Verwaltungsorgan über­geben
werden, bei einer Ein-Personen-GmbH
muss das gesamte gezeich­nete Kapital
einbezahlt werden.
KOSTEN
> Gründungsspesen Notar/
Steuerberater: ca. 4.000–5.000 €
> jährliche Handelskammergebühr
(abhängig vom Umsatz und den
Betriebsstätten): mindestens 130 €
> jährliche Konzessionsgebühr für die
Beglaubigung der Geschäftsbücher:
ab 309,87 €
02
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
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DIE „VEREINFACHTE“ GMBH
1
EURO
Mindestkapital
(max. 9.999,99 Euro)
Die „vereinfachte“ GmbH, auf Italienisch Srl semplificata (Srls), wurde in Italien im
Jahr 2012 eingeführt, um Jungunternehmern die Gründung einer GmbH zu erleich­
tern. Für die Gründung, die mittels standardisierten Gesellschaftssatzungen erfolgt,
ist kein Notarhonorar geschuldet. Das Mindestkapital beträgt einen Euro und darf
9.999,99 Euro nicht überschreiten.
Die vereinfachte GmbH muss den Zusatz semplificata – „vereinfacht“ – in der
­Unternehmensbezeichnung tragen und kann wie die Ein-Personen-GmbH auch
nur einen einzelnen Gesellschafter haben; die Gesellschafter müssen physische
Personen sein.
Das Verwaltungsorgan kann wahlweise aus einem alleinigen Verwalter oder einem
Verwaltungsrat ­bestehen. Die Verwalter müssen nicht zwingend Gesellschafter sein.
Die Gesellschaftsquoten können frei an Gesellschafter oder Dritte veräußert werden.
Die vereinfachte GmbH ist für kapital­intensive Tätigkeiten nicht geeignet: Aufgrund
des geringen Gesellschaftskapitals greifen die Banken bei Finanzierungen auf die
Sicherheiten der Gesellschafter zurück. Für alles andere gelten die Bestimmungen
der „ordentlichen“ GmbH.
VORTEILE
> die Gesellschafter haften beschränkt
mit ihrer Kapitaleinlage
> geringere Gründungskosten als
für die „ordentliche“ GmbH
> Mindestkapital von 1 €
> die Transparenzbesteuerung von
Personen­gesellschaften kann
­angewandt werden
GRÜNDUNG
> Gesellschaftsvertrag (öffentlicher
Gründungsakt) beim Notar
> Eintragung ins Handelsregister
mittels „vereinheitlichter Meldung“
(comunicazione unica) durch einen
Notar, Steuerberater oder Wirtschaftsverband. Die Handelskammer
leitet diese Daten an die Agentur
der Einnahmen, das Nationale
­Institut für Soziale Fürsorge (NISF)
und das gesamtstaatliche Versicherungsinstitut für Arbeitsunfälle
(INAIL) weiter.
> Das gezeichnete Gesellschafts­
kapital muss bei Gründung zur
Gänze dem Verwaltungsorgan
­übergeben werden.
KOSTEN
> kein Notarhonorar
> Stempelmarken für Tätigkeitsbeginn:
48 €
> Sekretariatsgebühren: 25 €
> jährliche Handelskammergebühr
(abhängig vom Umsatz und
eventuellen Betriebsstätten):
mindestens 130 €
> Registersteuer für die Registrierung
des Gründungsaktes: 200 €
> jährliche Konzessionsgebühr:
309,87 €
> Beratungskosten für Steuer- und
Wirtschafts­berater, inkl. Abfassung
der Meldungen (elektronische ­Datei)
für Antrag auf Mehrwertsteuer­
nummer und Mitteilung Tätigkeitsbeginn etc.: 200–300 €
23
AKTIENGESELLSCHAFT (AG) UND
KOMMANDITGESELLSCHAFT AUF AKTIEN (KGAA)
Unternehmensgründer wählen die Gesellschafts­
formen der AG (italienisch Società per Azioni, kurz
SpA) und KGaA (italienisch Società in accomandita
per Azioni, kurz SapA) selten, vor allem deswegen,
weil das Mindestkapital für die Gründung einer
AG bei 50.000 Euro liegt und die Gründungs- und
Führungskosten höher sind. Sollte der Geschäfts­
verlauf die Gesellschaftsform einer AG oder KGaA
verlangen, kann eine bestehende GmbH jederzeit in
eine AG oder KGaA umgewandelt werden.
50.000,–
EURO MINDESTKAPITAL
&
HOHE GRÜNDUNGS- UND
FÜHRUNGSKOSTEN
selten gewählte
Gesellschaftsform
24
02
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
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GENOSSENSCHAFTEN
Genossenschaften haben in Italien eine lange und erfolgreiche Tradition. Auch S­ üdtirol
verzeichnet ein sehr reges Genossenschaftswesen: Nach italienischem Modell sind hier
Betriebe aus unterschiedlichsten Branchen genossenschaftlich organisiert, vom Sozial­
wesen bis hin zu Banken und Dienstleistern.
Grundsätzlich handelt es sich bei Genossenschaften um Gesellschaften, die auf Gegen­
seitigkeit ausgerichtet sind. Der Gegenseitigkeitscharakter (die Mitgliederförderung)
ist dadurch gekennzeichnet, dass den Mitgliedern der Genossenschaft bessere Bedin­
gungen (wie Preise, Güter, Dienstleistungen oder Arbeitsentgelte) geboten werden als
sie jedes Mitglied für sich allein auf dem Markt erzielen könnte.
Die steuerlichen Vorteile kommen in erster Linie für Gesellschaften mit überwiegender
Gegenseitigkeit zur Anwendung, also für Genossenschaften, die
>ihre Tätigkeit vorwiegend zu Gunsten der Mitglieder ausüben,
3%
GEWINN/JAHR
>sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vorwiegend der Arbeitsleistung ihrer
Mitglieder bedienen,
>sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vorwiegend der Einbringung von Gütern
oder der Erbringung von Dienstleistungen durch die Mitglieder bedienen.
Entsprechend dem ­genossenschaftlichen Gedanken müssen alle Genossenschaften 3 %
ihres jährlichen Gewinnes an einen Fonds für die wechselseitige Unterstützung und
Förderung des Genossenschaftswesens einzahlen.
VORTEILE
> die Mitglieder haften beschränkt mit
ihrer Kapitaleinlage
> jedes Mitglied hat ein Stimmrecht,
das nicht von der Höhe des Gesellschaftsanteiles abhängt
> die Genossenschaft hat eine eigene
Rechtspersönlichkeit
> geeignet für kleine und mittlere
Unternehmen, Unternehmensnachfolge oder Übernahme eines Unternehmens durch die Mitarbeiter
> keine Notarspesen für die Aufnahme
neuer Mitglieder
> Mindestkapital des einzelnen
­Mitgliedes: 25 €
GRÜNDUNG
> Gesellschaftsvertrag (öffentlicher
Gründungsakt) beim Notar
> Eintragung
ins Handelsregister
mittels „vereinheitlichter Meldung“ (comunicazione unica) durch
einen Notar, Steuerberater oder
Wirtschaftsverband. Die Handels­
kammer leitet diese Daten an die
Agentur der Einnahmen und –
sofern erforderlich – an das
­Nationale Institut für Soziale
­Fürsorge (NISF) und das gesamtstaatliche Versicherungsinstitut
für Arbeitsunfälle (INAIL) weiter.
an Fonds für
Förderung des
Genossenschaftswesens
KOSTEN
> Gründungsspesen Notar/
Steuerberater: ca. 2.000–3.000 €
> jährliche Handelskammergebühr
(abhängig von Umsatz und
Betriebsstätten): mindestens 130 €
25
INNOVATIVE START-UPS
Um die Gründung und Ansiedlung von Unternehmen im Technologie­sektor zu
fördern, wurden 2012 Maßnahmen beschlossen, die den Standort Italien attraktiver
machen sollten. Kapitalgesellschaften, die folgende Voraussetzungen erfüllen,
können eine Eintragung ins Handelsregister mit dem Namenszusatz start-up
innovativa („innovatives Start-up“) beantragen:
> Die Gesellschaft darf nicht älter als 48 Monate sein
> Der Hauptgeschäftssitz muss sich in Italien befinden
> Der Umsatz darf 5 Millionen Euro nicht überschreiten
> Die Gesellschaft darf keine Gewinne ausschütten
> Die Gesellschaft muss eine Tätigkeit mit spezifischen
technologischen Inhalten oder Anwendungen ausüben
> Die Gesellschaft darf nicht aus einer Fusion oder
Spaltung anderer Gesellschaften hervorgegangen sein
Zusätzlich muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
> Die Kosten für Forschung und Entwicklung überschreiten 15 % der
Produktionskosten oder des gesamten Produktionswerts
> Mindestens ein Drittel der Mitarbeiter hat ein „Forschungsdoktorat“
(dottorato di ricerca), also einen Doktortitel oder PhD-Titel, erworben
oder ist im Begriff, ein solches zu erwerben; alternativ dazu besitzen
zwei Drittel des Personals einen Universitätsabschluss
> Die Gesellschaft besitzt ein Patentrecht in einem Technologiesektor
26
VORTEILE
> Start-ups mit der Rechtsform einer
GmbH können Mitarbeitern mit
Anteilen (ähnlich stock options)
Entschädigungen auszahlen, die für
die Empfänger steuerfrei sind. Zu
diesem Zweck können sie eigene
Anteile halten;
> GmbHs können Anteile ohne
­Stimmrechte vorsehen;
> größerer Spielraum bei der
­Einstellung von Mitarbeitern auf
bestimmte Zeit;
> Möglichkeit des crowd investing/
crowdfunding;
> Befreiung von der Entrichtung
mehrerer Gebühren
> Tax Credit (19 – 27 %) für Investoren
02
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
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GRÜNDUNG
VON UNTERNEHMEN
IN ITALIEN
Auch Unternehmer, die nicht in Italien ansässig sind,
können eine unternehmerische Tätigkeit ausüben.
Gemäß dem italienischen Handelsrecht kann dies auf zweierlei Weise
­erfolgen: durch die Gründung eines Zweitsitzes (sede secondaria) oder
durch das Eröffnen einer Betriebsstätte (unità locale).
In der Praxis werden die beiden genannten Formen aus steuerlichen
und verwaltungstechnischen Gründen nicht sehr häufig angewandt.
Bei einer längerfristig geplanten Tätigkeit wird die Gründung einer
Tochtergesellschaft bevorzugt.
IN SÜDTIROL
GRÜNDUNG EINER
TOCHTERGESELLSCHAFT
Die Satzung einer GmbH:
in Südtirol auch auf Deutsch
Die Gründung einer Tochtergesellschaft ist immer dann empfehlenswert,
sobald eine ständige Tätigkeit über eine dauerhafte Betriebsstätte oder
einen abhängigen Mitarbeiter ausgeübt wird. Die Tochter­gesellschaft ist
ein eigenständiges Unternehmen, d
­ essen Beteiligungen (mehrheitlich) von
einer ­anderen Gesellschaft gehalten werden.
In Südtirol gibt es durch die gesetzliche
Gleichstellung beider Landessprachen
den großen Vorteil, dass Gesellschaften
ihre Satzung, aber auch alle anderen
Akten wahlweise in deutscher oder
­italienischer Sprache abfassen können.
AG ODER GMBH?
Bei der Wahl der Gesellschaftsform sind die spezifischen Anforderungen
und der Zweck der ausländischen Gesellschaft in Italien zu berücksichti­
gen. ­Große Konzerne bevorzugen die Gesellschaftsform einer AG (SpA),
während mittlere und kleinere Unternehmen meist die Gesellschaftsform
einer GmbH (Srl) wählen.
Die GmbH ist deshalb das meistgewählte Geschäftsmodell, weil sie
nach außen hin über die beschränkte Haftung einer AG verfügt, betriebs­
intern jedoch mehr Flexibilität zulässt.
Bestimmte Akten der Gesellschaft
­sollten jedoch in beiden Sprachen ver­
fasst und hinterlegt werden, besonders
dann, wenn man eine Zusammenarbeit
mit Unternehmen, Bankinstituten und
Institutionen aus anderen Regionen
Italiens anstrebt. Auch andere Sprachen
können zusätzlich verwendet werden,
in Südtirol muss jedoch immer eine der
beiden Landessprachen (Deutsch oder
Italienisch) vertreten sein. 27
OHNE MEHRWERTSTEUERNUMMER
GEHT GAR NICHTS
Gemäß dem italienischen Steuerrecht muss der gesetzliche Vertreter einer
ausländischen Gesellschaft sowohl für die Gründung eines Zweit­sitzes
als auch für die Eröffnung einer Betriebsstätte in Italien eine italienische
­Steuernummer (codice fiscale) beantragen.
Dieser Antrag auf Zuweisung einer Steuernummer kann auch mittels Voll­
macht eingereicht werden. Sollte in Italien kein Firmensitz b
­ estehen, kann
dieser auch am Sitz eines anderen Unternehmens oder eines F­ reiberuflers
(etwa bei einem Anwalt oder Steuerberater) gewählt ­werden. Die alleinige
Zuweisung der italienischen Steuernummer bringt für den gesetzlichen
Vertreter noch keine steuerlichen Verpflichtungen mit sich. Sie dient
lediglich der eindeutigen Identifizierung der Person bei der Meldung des
Zweitsitzes oder der Betriebsstätte.
Für die Zuweisung der Mehrwertsteuernummer gibt es grundsätzlich
zwei Möglichkeiten: entweder die Anmeldung über einen Fiskalvertre­
ter oder eine direkte Registrierung. Der Fiskalvertreter ist in der Regel
ein Partnerunter­nehmen in Italien oder aber ein Steuerberater, der die
gesamte Abwicklung der Mehrwertsteuer­pflichten übernimmt und auch
gegenüber dem Kunden als steuerlicher Vertreter auftritt. Bei der direkten
Registrierung hingegen beantragt das ausländische Unternehmen (in der
Regel mit Hilfe eines i­talienischen Steuerberaters) „direkt“ eine italieni­
sche Mehrwertsteuer­nummer bei der Agentur der Einnahmen (Agenzia
delle Entrate).
Zu beachten gilt, dass eventuelle Pflichten für die Mitteilung der inner­
gemeinschaftlichen Umsätze (Intrastat) zur Gänze beim ausländischen
Unternehmen liegen und dieses auch die italienische Mehrwertsteuer­
schuld berechnen muss. Das Unternehmen muss die Steuerschuld mittels
elektronischer Einzahlung über den Zahlungsvordruck F24 von einem
italienischen Bankkontokorrent an das italienische Steueramt überweisen.
F24
IN SÜDTIROL
Das einheitliche Zahlungsformular F24 ist in Südtirol in beiden Sprachen
(Italienisch und Deutsch) verfügbar. 28
03
DAS ITALIENISCHE
STEUERSYSTEM
03
Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Direkte und indirekte Steuern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Direkte Steuern .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Die Körperschaftssteuer IRES .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Transparenz- oder Durchgriffbesteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Transparenzbesteuerung zwischen Kapitalgesellschaften . . . . . . . . . . 31
Die Eigenkapitalförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Besteuerung von Dividenden aus italienischen Gesellschaften . . . . . 33
Verrechnungspreise in Italien (Transfer Pricing) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Die Einkommenssteuer der natürlichen Personen IRPEF. . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Regionaler Zuschlag auf die Einkommenssteuer
der natürlichen Personen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Kommunaler Zuschlag auf die Einkommenssteuer
der natürlichen Personen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Indirekte Steuern .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Die Mehrwertsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Die Registersteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Die Hypothekarsteuer und die Katastersteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Die Stempelsteuer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Die Konzessionsgebühr für Geschäftsbücher. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Die Handelskammergebühr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Die kommunale Immobiliensteuer (IMU) und
die Steuer auf kommunale Dienstleistungen (TASI) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
GIS statt IMU: Die Gemeindeimmobiliensteuer in Südtirol .. . . . . . . . . . 38
03
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
ALLGEMEINES
Transparenz und Bürokratieabbau: Italien unternimmt derzeit
tiefgreifende Reformen, um Steuerrecht, Arbeitsrecht und
Verwaltung zu modernisieren. In Südtirol gelten indes aufgrund
der Autonomie einige steuerliche Sonderregelungen.
Südtirol hat als autonome italienische Provinz eine Reihe von
­Gesetzgebungskompetenzen, die es dem Land erlauben, von einigen
gesamt­staatlichen Bestimmungen abzu­weichen. Dies trifft auch auf
bestimmte Steuern zu. Das Land Südtirol nutzt diesen Spielraum,
um die Wirtschaftsleistung des Landes zu fördern. Die Autonome
Provinz Bozen gehört dadurch zu den Provinzen mit der niedrigsten
Steuerlast in Italien.
Im Jahr 2014 hat die italienische Regierung mit der Umsetzung
einer Steuerreform begonnen, um das Steuersystem trans­parenter zu
­gestalten und stärker den Bedürfnissen der Unternehmen anzupassen.
Die Neuerungen betreffen unter anderem das Kataster­wesen, Maß­
nahmen zur Bekämpfung von Steuer­hinterziehung sowie ver­schiedene
Ver­einfachungen wie beispielsweise bei der Steuer­erklärung für
Privatpersonen.
29
DIREKTE UND
INDIREKTE STEUERN
Grundsätzlich unterscheidet man in Italien zwischen
direkten Steuern – also Steuern, die direkt das
Einkommen treffen – und indirekten Steuern, die bei
den Konsum­ausgaben anfallen.
DIREKTE STEUERN
DIE KÖRPERSCHAFTSSTEUER IRES
Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und nicht gewerb­liche Körperschaf­
ten unterliegen in Italien der Körperschaftssteuer IRES (Imposta sul reddito
delle società).
Grundsätzlich
27,5 %
IRES-Steuersatz für
Kapitalgesellschaften,
Genossenschaften und
nicht gewerb­liche
Körperschaften
Das italienische Steuerrecht unterscheidet zwischen einer u
­ nbeschränkten
und einer beschränkten Steuerpflicht. In ­Italien ansässige Gesellschaften
und Körperschaften sind ­unbeschränkt mit ihrem Welteinkommen in Italien
steuer­pflichtig. Für nicht ansässige Gesellschaften und Körperschaften
zählen nur die in Italien erzielten Erträge zum Unter­nehmensein­kommen.
In Italien als ansässig gelten Gesellschaften oder Körperschaften, wenn
sie dort für den vorwiegenden Teil der Steuerperiode ihren Rechts- oder
­Verwaltungssitz gemeldet haben oder wenn sie ihre Haupt­tätigkeit auf
Staatsgebiet ausüben.
Grundsätzlich beträgt der IRES-Steuersatz 27,5 %. Als Steuerbemessungs­
grundlage gilt der Gewinn auf Basis der handelsrechtlichen Gewinnund ­Verlustrechnung, wobei für bestimmte Einnahmen und Ausgaben
noch steuerliche Korrekturen (die sogenannte Plus-Minus-Rechnung)
­vorzu­nehmen sind.
Als Besteuerungszeitraum gilt im Regelfall das Kalenderjahr. Falls von gesetz­
lichen Vorschriften oder den Gesellschaftssatzungen vorgesehen, gilt das
vom Kalenderjahr abweichende Geschäftsjahr; für ausländische Gesellschaf­
ten gilt aber zwingend das Kalenderjahr.
30
03
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
WER UNTERLIEGT DER IRES?
Aktiengesellschaften
(AG – SpA)
Kommanditgesellschaften
auf Aktien
(KGaA – Sapa)
Gesellschaften mit
­beschränkter ­Haftung (GmbH – Srl), auch
Ein-Personen-GmbHs
Versicherungsgenossenschaften
Genossenschaften
nicht ansässige
Körperschaften und
Gesellschaften
(Auch ausländische Personen­­gesellschaften unterliegen der
Körperschaftssteuer; die Transparenz­
besteuerung für in Italien ansässige
­Personengesellschaften gilt
für sie nicht.) Öffentliche und private
Körperschaften, die neben
ihren institutionellen
­Auf­gaben ausschließlich
oder vorwiegend eine
Handelstätigkeit ausüben
Anreiz für gewinnstarke
Unter­nehmen
Transparenz- oder
Durchgriffbesteuerung
Die Gewinne einer GmbH unterliegen
laut dieser Regelung nicht der Körper­
schaftssteuer IRES, sondern werden
den einzelnen Gesellschaftern gemäß
ihrer Beteiligung zugewiesen und den
progressiven Einkommenssteuersätzen
unterworfen. Vor allem bei niedrigen
Einkommensklassen der Gesellschafter
lässt sich dadurch eine Steuerersparnis
erzielen.
Damit eine Transparenzbesteuerung
bei kleineren und mittleren GmbH
angewandt werden kann, müssen alle
Gesellschafter (natürliche Personen) in
Italien ansässig sein und die Anzahl der
Gesellschafter darf zehn (bei GmbHs)
beziehungsweise 20 (bei Genossenschaf­
ten) nicht übersteigen. Zudem darf die
Umsatzgrenze für die Anwendung der
Branchenkennzahlen (derzeit 7,5 Millio­
nen Euro) nicht überschritten werden.
Die Option für die Transparenzbesteue­
rung muss von der Gesellschaft und allen
Gesellschaftern ausgesprochen werden
und bleibt grundsätzlich für drei Jahre
aufrecht.
Steuerersparnis
für ­kleinere GmbHs
Transparenzbesteuerung
zwischen ­Kapitalgesellschaften
Voraussetzung für diese Besteuerungs­
form ist, dass alle beteiligten Gesell­
schaften ihren Sitz in Italien haben.
Sollte der Sitz einer beteiligten Gesell­
schaft im EU-Ausland liegen, ist die
Transparenzbesteuerung nur möglich,
wenn keine Pflicht zur Anwendung von
Steuerrückbehalten besteht.
Bei Gesellschaften mit Sitz in Dritt­
staaten (nicht-EU) ist eine Transparenz­
besteuerung grundsätzlich nicht möglich.
Jede der beteiligten Gesellschaften muss
eine Beteiligung zwischen 10 und 50%
aufweisen und gleichzeitig über einen
entsprechenden Stimmenanteil in der
Gesellschafterversammlung verfügen.
Die Gewinne werden den beteiligten
­Gesellschaften zugesprochen, unabhän­
gig von der effektiven Auszahlung.
Die Option für die Transparenzbe­
steuerung muss von allen beteiligten
Gesellschaften ausgesprochen werden
und bleibt grundsätzlich für drei Jahre
aufrecht.
Die Eigenkapitalförderung
Seit dem Jahr 2011 können Unterneh­
men für die Aufstockung des Reinver­
mögens eine fiktive Verzinsung auf das
Eigenkapital von der Bemessungsgrund­
lage für die Körperschaftssteuer IRES
abziehen – ein lukrativer Anreiz vor allem
für gewinnstarke Unternehmen.
Bei Kapitalgesellschaften wird dafür
­jährlich (mit Bezug auf das Reinver­
mögen zum 31.12.2010) die Steigerung
des Reinvermögens berücksichtigt
(zum Beispiel Kapitaleinlagen, Gewinn­
zuweisungen an Rücklagen oder der
unwiderrufliche Verzicht auf Gesell­
schafterfinanzierungen), während
Personengesellschaften und Einzelunter­
nehmen mit ordentlicher Buchführung
das gesamte Reinvermögen zum 31.12.
eines jeden Jahres in die Berechnung
einfließen lassen können.
Bei Gruppen- oder Transparenzbesteu­
erung können eventuelle Überschüsse
übergeordneten Gesellschaften bezie­
hungsweise den Gesellschaftern zuge­
wiesen werden.
Für die Jahre 2011–2013 war die Eigen­
kapitalverzinsung mit 3 % festgelegt. Für
die Jahre 2014, 2015 und 2016 wurde die
Verzinsung auf respektive 4 %, 4,5 % und
4,75 % angehoben.
31
DIE REGIONALE
WERTSCHÖPFUNGS­STEUER IRAP
Die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP (Imposta ­regionale
sulle attività produttive) muss für jede gewohnheitsmäßige Aus­
übung von eigenständig organisierten Tätigkeiten, die auf die
Produktion oder den Austausch von Gütern oder Dienstleistun­
gen ausgerichtet ist, entrichtet werden. In der Praxis bedeutet
dies, dass alle Gesellschaften und auch die meisten anderen
Unternehmensformen der IRAP unterliegen.
Die IRAP wird auf die Netto-Wertschöpfung eines Unterneh­
mens berechnet, also auf das erzielte Einkommen zuzüglich
der Personalkosten für befristete Arbeitsverhältnisse und der
Finanzaufwendungen. Von der Bemessungsgrundlage können
Sozial- und Rentenbeiträge abgezogen werden, zudem sind
Freibeträge und Pauschalabzüge vorgesehen.
IN SÜDTIROL
IRAP-Satz 2,68 %
Im Vergleich dazu liegt der gesamt-­ staatliche Regelsatz derzeit bei 3,9 %,
wobei auch dieser in den nächsten
Jahren sinken dürfte. Neu gegründete Unternehmen in
Südtirol sind für die ersten fünf Jahre
ihrer Tätigkeit von der IRAP befreit.
Dies gilt – vorbehaltlich einer möglichen
Verlängerung – nur für Unternehmen, die
vor dem 31. Dezember 2015 gegründet
werden.
32
Die für befristete Arbeitsverhältnisse bezahlte IRAP kann von
der Einkommenssteuer des Unternehmens (IRPEF oder IRES)
abgezogen werden. Sind Personal- und/oder Zinsaufwendun­
gen vorhanden, kann zusätzlich ein Pauschalabzug von 10 %
der IRAP von der Bemessungsgrundlage für die Einkommens­
steuern in Abzug gebracht werden.
03
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
BESTEUERUNG VON DIVIDENDEN AUS
ITALIENISCHEN GESELLSCHAFTEN
3
1
INLÄNDISCHE
GESELLSCHAFTEN
Der Körperschaftssteuer
unterliegen 5 % des
aus­geschütteten Betrages.
NATÜRLICHE
PERSONEN
2
AUSLÄNDISCHE
GESELLSCHAFTEN
Bei Ausschüttung wird eine
Quellen­steuer von 27 %
­einbehalten, ­vorbehaltlich
­eines n
­ iedrigeren Satzes gemäß
der Anwendung von Doppel­
besteuerungsabkommen. Bei
­Anwendbarkeit der EU-MutterTochter-Richtlinie gilt eine
­Quellensteuerbefreiung.
Bei nicht wesentlichen Beteiligungen wird eine Quellensteuer
von 26 % einbehalten. Eine Beteiligung gilt dann als nicht
wesentlich, wenn bei nicht börsennotierten Unter­nehmen
die Stimmrechte weniger als 20 % oder die Beteiligung am
Kapital weniger als 25 % betragen. Bei b
­ örsennotierten
Gesellschaften gilt eine Beteiligung als nicht wesentlich, wenn
die Stimmrechte 2 % oder die B
­ eteiligung am Kapital 5 %
nicht überschreiten. Die Dividenden aus nicht wesentlichen
Beteiligungen, die von natürlichen Personen gehalten
werden, gelten als e­ ndgültig besteuert und müssen in der
Steuererklärung nicht mehr angegeben werden.
Bei einer wesentlichen Beteiligung (also bei Über­schreiten
der zuvor genannten Grenzen) werden 60,46 % des
ausgeschütteten Betrages für die Bemessungsgrundlage
herangezogen. Dieser Teil muss gemäß den progressiven
Einkommenssteuersätzen besteuert werden.
VERRECHNUNGSPREISE
IN ITALIEN (TRANSFER PRICING)
Italien hat im Jahr 2010 eine Anpassung an die internationalen
Bestimmungen über die Verrechnungspreise (Transfer Pricing)
multinationaler Konzerne beziehungsweise international
­verbundener Unternehmen vorgenommen. Grundsätzlich
besteht keine Pflicht zur Erstellung einer Verrechnungspreis­
dokumentation, aber es ist möglich, das Vorhandensein dieser
Dokumentation freiwillig mitzuteilen. Dies hat den Vorteil,
dass im Falle einer Prüfung durch die Finanzverwaltung keine
Verwaltungsstrafen zur Anwendung kommen, die bei der
­Ermittlung eines unabhängigen Marktpreises – und infolgedes­
sen eines zu niedrig erklärten Einkommens – anfallen würden.
Eine angemessene Verrechnungspreisdokumentation ­besteht
in Italien aus zwei Teilen: dem „Masterfile“, das einen allge­
meinen Überblick über die Tätigkeiten und Eigenschaften des
Konzerns und die Grundsätze des Verrechnungspreissystems
beinhaltet, und dem „Countryfile“, das für die einzelnen Unter­
nehmen des Konzerns mit länderspezifischen Informationen
erstellt werden muss. Beide „Files“ müssen in italienischer
Sprache abgefasst werden, außer das „Masterfile“ wurde
bereits von einer EU-Muttergesellschaft außerhalb von Italien
erstellt. Die Verrechnungspreisdokumentation ist jährlich zu
erstellen oder anzupassen.
33
DIE EINKOMMENSSTEUER DER
NATÜRLICHEN PERSONEN IRPEF
In Italien ansässige natürliche Personen
sind mit ­allen in- und ausländischen Einkünften
­unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig
(Imposta sul reddito delle persone fisiche – IRPEF).
Nicht ansässige Personen unterliegen der
Einkommens­steuer beschränkt, also nur mit den
in Italien erzielten Einkünften.
In Italien ansässig gelten alle Personen, die mindes­
tens 183 Tage eines Jahres im Einwohnermelderegis­
ter eingetragen sind, im Staatsgebiet ihren beruf­
lichen Aufenthaltsort (domicilio) unterhalten oder
ihren Hauptwohnsitz (residenza) gemeldet haben.
Die Ansässigkeit wird vermutet, wenn auch nur eine
dieser Voraussetzungen zutrifft.
Zum steuerpflichtigen Gesamteinkommen zählen
Einkünfte aus Grund- und Gebäudebesitz, unselbst­
ständiger Arbeit oder freiberuflicher ­Tätigkeit, Unter­
nehmenseinkünfte, Kapital­vermögen und sonstige
Einkünfte. Verschiedene Sonderausgaben (etwa
Sozial- und Rentenbeiträge oder freiwillige Einzah­
lungen in Pensionsfonds) können in Abzug gebracht
werden.
PROGRESSIVE STEUERSÄTZE
zu
versteuerndes
Einkommen
in Euro
43 %
auf Differenzbetrag + 25.420 €
41 %
auf Differenzbetrag + 17.220 €
38 %
auf Differenzbetrag + 6.960 €
27 %
auf Differenzbetrag + 3.450 €
23 %
des Einkommens
55.000,00
28.000,00
15.000,00
0,00
34
Bruttosteuern
75.000,00
Das zu versteuernde Einkommen unterliegt pro­
gressiv – also proportional je nach Einkommen –
unterschiedlichen Steuersätzen (siehe Grafik).
Von der Bruttosteuer können verschiedene Steuer­abzüge (zum Beispiel Arztspesen, zu Lasten lebende
Familien­angehörige, Prämien für Lebens- und
Unfallversicherungen, außerordentliche Instandhaltungs­arbeiten, Umbauarbeiten oder Arbeiten für
Energieeinsparungen an Gebäuden) geltend
gemacht werden.
Steuersatz
03
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
REGIONALER ZUSCHLAG AUF
DIE EINKOMMENS­STEUER DER ­
NATÜRLICHEN PERSONEN
Die einzelnen Regionen Italiens können einen Zuschlag auf die
Einkommenssteuer (­ Addizionale regionale all’IRPEF) einheben. In der
Region Trentino-Südtirol wurde der ­Steuersatz mit 1,23 % festgelegt.
Für steuerlich zu Lasten lebende Kinder kann ein Steuer­abzug von
252 Euro je Kind geltend gemacht werden, bis zu einem Gesamt­
einkommen von höchstens 70.000 Euro.
Für alle Steuerpflichtigen in Südtirol wird ab 2014 – ­unabhängig von
der Höhe des ­Einkommens – ein Betrag von 20.000 Euro von der
Bemessungsgrund­lage abgezogen.
0,2 %
AUF STEUERPFLICHTIGES
EINKOMMEN
darf erhöht werden,
aber im Dreijahreszeitraum 0,5 % nicht
überschreiten
€ 252
STEUERABZUG / KIND
bis zu einem
Gesamteinkommen
von höchstens
70.000 Euro
KOMMUNALER ZUSCHLAG AUF
DIE EINKOMMENSSTEUER DER
­NATÜRLICHEN ­PERSONEN
Die einzelnen Gemeinden haben die Möglichkeit, auf das steuerpflichtige
Einkommen einen Hebesatz von 0,2 % (Addizionale comunale all’IRPEF)
im Jahr der Einführung anzuwenden. Dieser kann in den Folge­jahren
erhöht werden, darf im Dreijahreszeitraum aber 0,5 % nicht überschreiten.
In Südtirol haben bislang nur wenige Gemeinden diese Möglichkeit in
Anspruch genommen.
35
INDIREKTE STEUERN
DIE MEHRWERTSTEUER
Die Mehrwertsteuer (auf Italienisch IVA, kurz für Imposta sul valore aggiunto)
ist die wichtigste aller indirekten Steuern. Steuerschuldner sind alle Unter­
nehmen und Freiberufler, öffentliche und private Körperschaften, sowie – in
einigen A
­ usnahmefällen – auch Privatpersonen. Die Mehrwertsteuer ist für
den Unternehmer grundsätzlich ein Durchlaufposten und somit steuerlich
neutral: Sie kann auf die Einkäufe abgezogen werden, sofern sich diese auf
die betriebliche Tätigkeit beziehen. Objektive Grenzen bezüglich der Abzugs­
fähigkeit betreffen beispielsweise den Ankauf und die Betriebskosten von
PKWs oder Mobiltelefonen sowie Repräsentationsausgaben.
Seit 01.10.2013
22 %
Ordentlicher
Mehrwertsteuersatz
Der ordentliche Mehrwertsteuersatz ist seit 01.10.2013 mit 22 %
festgelegt. Er wird grundsätzlich bei Warenverkäufen und der E­ rbringung
von ­Dienstleistungen angewandt, wobei es zahlreiche Ausnahmen gibt:
> Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 10 % gilt für Lebens­mittel
­(außer Grundnahrungsmittel), Haushaltsstrom, Trinkwasser, ­
Dienstleistungen im Fremdenverkehr (Hotels, Gastlokale und andere
touristische Dienstleistungen) sowie Sanierungsarbeiten an
Wohngebäuden.
> Der Mehrwertsteuersatz von 4 % wird für Grundnahrungsmittel
(etwa Brot, Reis, Milch, Speiseöl, Gemüse), Bücher und Zeitschriften,
sowie bei Begünstigungen für den Erwerb oder den Ausbau einer
­Erstwohnung angewandt.
Grundsätzlich wird die Mehrwertsteuer monatlich abgerechnet und muss
innerhalb des 16. des Folgemonats über das elektronische Einzahlungsformu­
lar F24 entrichtet werden. Die Abrechnung kann – sofern die Umsatzgrenzen
von 400.000 Euro für Dienstleister und 700.000 Euro für andere Unterneh­
men nicht überschritten worden sind – mit einem Zinsaufschlag von 1 %
auch im Quartal erfolgen.
Bei innergemeinschaftlichen Umsätzen ist eine vorherige Eintragung in das
VIES-Verzeichnis erforderlich. Bei Neuanmeldung einer Mehrwertsteuer­
nummer ist der Antragsteller automatisch für ein Jahr in der VIES-Datenbank
eingetragen. Sollte der Unternehmer innerhalb eines Jahres keine innerge­
meinschaftlichen An- oder Verkäufe (Intrastat-Meldungen) durchführen, wird
er aus dieser Datenbank wieder gestrichen. Sollte der Unternehmer zu einem
späteren Zeitpunkt einen innergemeinschaftlichen Ankauf oder Verkauf
durchführen wollen, muss er den Antrag für die Aufnahme in das Verzeichnis
neu einreichen.
36
03
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
DIE REGISTERSTEUER
Die Registersteuer (Imposta di registro) ist bei der
Registrierung von Verträgen und Schriftstücken
(meist mit vermögensrechtlichem Hintergrund) zu
entrichten.
Man unterscheidet zwischen registrierungspflichti­
gen Akten (z. B. Kaufverträge, ­Mietverträge, Schen­
kungsverträge) und einer Registrierung im Verwen­
dungsfall (Schriftstücke, die vor Gericht vorgelegt
oder öffentlichen Urkunden beigelegt werden). Um
Schriftstücken eine juristische Existenz beziehungs­
weise ein sicheres Datum zu verleihen, besteht auch
die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung.
Die Registersteuer wird entweder als Fixbetrag
(200 Euro bzw. 67 Euro), prozentuell mit eigenen
Steuersätzen, oder als Tarif (für Fahrzeuge) ein­
gehoben.
DIE STEMPELSTEUER
Die Stempelsteuer (Imposta di bollo) ist bei einigen
Schriftstücken verpflichtend (z. B. bei notariellen
Urkunden, Gesellschaftsbüchern, ­Zirkularschecks,
Quittungen), bei einigen Dokumenten nur im
­Verwendungsfall. Die Stempel­steuer wird entweder
als fixe oder als proportionale Steuer eingehoben.
DIE HYPOTHEKARSTEUER
UND DIE K
­ ATASTERSTEUER
Die Hypothekar- und die Katastersteuer (Imposta
­ipotecaria und Imposta catastale) kommen vor­
wiegend bei der Eintragung von registrierungs­
pflichtigen Akten, der Begründung von Hypo­theken
oder anderen dinglichen Rechten zur Anwendung.
Seit dem 01.01.2014 kommen im Regelfall die
pauschalen Steuerbeträge von 50 oder 200 Euro zur
Anwendung.
DIE KONZESSIONS­GEBÜHR
FÜR ­GESCHÄFTSBÜCHER
Die Konzessionsgebühr (Tassa di concessione
governativa) wird vom Staat oder den Regionen
eingehoben. Kapitalgesellschaften müssen anstelle
der Beglaubigung der Gesellschaftsbücher (z. B.
Buch der Gesellschafter, Buch der Hauptversamm­
lungen, Buch des Verwaltungsrates oder Buch
des Aufsichtsrates) jährlich eine Pauschalgebühr
entrichten. Die Gebühr richtet sich nach der Höhe
des Stammkapitals zum 1. Januar eines jeden Jahres
und beträgt 309,87 Euro für Gesellschaften mit
einem Stammkapital bis zu 516.456,90 Euro und
516,46 Euro für Gesellschaften mit einem Stamm­
kapital über diesem Grenzwert.
Jene Unternehmen, die von der Pauschalgebühr
befreit sind (z. B. Personengesellschaften oder
­Konsortien), müssen für das Anlegen der Gesell­
schaftsbücher eine Gebühr von 67 Euro je 500
Buchseiten entrichten.
37
DIE HANDELSKAMMER­GEBÜHR
Die Handelskammergebühr ist jährlich innerhalb der Fristen für
die Einzahlung der Einkommensteuern zu entrichten.
Die in der ordentlichen Sektion des Handelsregisters eingetra­
genen Unternehmen (z. B. Personen- und Kapitalgesellschaften,
Genossenschaften und Konsortien) berechnen die Jahres­
gebühr anhand eines gestaffelten Tarifs, der auf den Umsatz­
erlösen des Vorjahres basiert. Einzelunternehmen, die in der
­ordentlichen Sektion eingetragen sind, zahlen nicht nach Um­
satz, sondern einen Fixbetrag von 130 Euro für den Firmensitz.
Die in der Sondersektion des Handelsregisters eingetragenen
Einzelunternehmen (Kleinunternehmer, Handwerksunterneh­
men, landwirtschaftliche Unternehmen) sind zur Zahlung einer
festen Gebühr von 57 Euro verpflichtet. Für einfache landwirt­
schaftliche Gesellschaften beträgt die Jahresgebühr 65 Euro,
für einfache nicht landwirtschaftliche Gesellschaften sowie
Gesellschaften zwischen Freiberuflern 130 Euro.
Wird die Unternehmenstätigkeit auch mittels Betriebseinheiten
ausgeübt, muss für jede Betriebseinheit eine Gebühr entrichtet
werden. Diese beträgt 20 % der Handelskammergebühr für
den Hauptsitz (mit einer Obergrenze von 130 Euro) und muss
an die gebietsmäßig zuständige Handelskammer entrichtet
werden.
Für die Betriebseinheiten von Unternehmen mit Hauptsitz
im Ausland muss eine Fixgebühr von 71,50 Euro je Betriebsein­
heit entrichtet werden.
Die Jahresgebühr wird elektronisch mittels
Zahlungsvordruck F24 einbezahlt.
F24
DIE KOMMUNALE
IMMOBILIENSTEUER (IMU)
UND DIE STEUER AUF
KOMMUNALE
DIENSTLEISTUNGEN (TASI)
In Italien gelten zwei Arten von kommunalen
­Steuern: Die Immobiliensteuer IMU (Imposta
municipale unica) sowie die Steuer auf kommunale
Dienstleistungen TASI (Tassa sui servizi indivisibili,
wörtlich: „Steuer auf unteilbare Dienste“).
IN SÜDTIROL
GIS statt IMU:
Die Gemeindeimmobiliensteuer
Die kommunalen Steuern IMU und TASI werden
in Südtirol nicht angewandt: Die Autonome
Provinz Bozen hat aufgrund ihrer Gesetz- gebungskompetenzen eigene Regelungen für
die Immobiliensteuer geschaffen, die von den
gesamtstaatlichen Bestimmungen abweichen.
Im Jahr 2014 wurde per Landesgesetz die
Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) eingeführt. Die GIS müssen unter anderem Eigentümer von
Gebäuden und Baugründen, Inhaber von Frucht- ­genuss- (also Nießbrauch-), Nutzungs-, Wohnoder Überbaurechten sowie Leasing­nehmer von
geleasten Immobilien entrichten. Der ordentliche Steuersatz beträgt 0,76 % des
aufgewerteten Katasterwerts. Die einzelnen
­Gemeinden können die verschiedenen Hebe- sätze innerhalb der gesetzlich festgelegten
Rahmen­bedingungen erhöhen oder senken. Es
sind für die verschiedenen Gebäudekategorien
unterschiedliche Steuersätze vorgesehen.
Für die Haupt­wohnung oder für kinderreiche
Familien gibt es weitere Freibeträge. 38
04
FÖRDERUNGEN FÜR
UNTERNEHMEN
04
Unternehmensförderung in Südtirol . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Förderungen für Forschung und Entwicklung .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Förderungen für die Internationalisierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Gefördertes Darlehen zur Beschaffung von Liquidität. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
04
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
UNTERNEHMENSFÖRDERUNG IN SÜDTIROL
Neben verschiedenen Steuerbegünstigungen auf staatlicher
Ebene können U
­ nternehmen eine Reihe von Förderungen
in Anspruch nehmen, die das Land Südtirol (die Autonome
­Provinz Bozen) bereitstellt.
Der Schwerpunkt dieser Fördermaß­nahmen liegt zum einen auf Tätigkeiten, die
auf Export und Internationalisierung gerichtet sind, zum anderen auf Innova­tions­
projekten in Forschung und Entwicklung.
Alle in diesem Kapitel dargelegten Informationen zu den Fördermaßnahmen und
die angegebenen Prozentsätze können von Fall zu Fall und je nach Größe des Unter­
nehmens variieren.
39
FÖRDERUNGEN FÜR
FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Unternehmen, die ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen
sind und eine Tätigkeit in Südtirol aufweisen, können um die Förderungen
für Forschungs- und Entwicklungsprojekte ansuchen. Außerdem können
Unternehmen, die sich in der Provinz Bozen ansiedeln wollen, um ein
Forschungs- oder Entwicklungsprojekt zu realisieren, für Förderungen von
Forschungs- und Entwicklungsprojekten ansuchen. Voraussetzung ist, dass
sie eine e­ ntsprechende Vereinbarung für die Ansiedelung von innovativen
Unter­nehmen mit der Südtiroler Landesverwaltung abschließen.
EURO
EURO
EUR
O
40
Wichtig ist in beiden Fällen, dass es sich dabei um innovative Forschungsund Entwicklungsleistungen handelt (z. B. neuartige Produkte, Verfahren
oder Dienstleistungen im Vergleich zum jetzigen internationalen Stand der
Technik).
04
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
ZULÄSSIG FÜR EINE FÖRDERUNG
SIND FOLGENDE AUSGABEN:
(sofern sie mit dem Projekt im Bereich Forschung und Entwicklung zusammenhängen)
für Berater oder Institute, die
Zertifizierungen vornehmen die unmittelbar durch das Forschungs- vorhaben entstehen, als Pauschal­
förderung im Ausmaß von maximal 15 % der
anerkannten Personalkosten für Ankauf von Rohstoffen und
Materialien, die für das Projekt
notwendig sind für unternehmensinternes
Personal (Angestellte, Forscher, Inhaber,
Gesellschafter und Geschäftsführer) für Anerkennung von Patenten
und anderen industriellen Urheberrechten für Ankauf und Betrieb von
Gerätschaften und Maschinen, die für
das Projekt notwendig sind für Nutzung von Gebäuden und
Grundstücken 41
Die in folgenden Tabelle angeführten Informationen sind abhängig
von der Größe des jeweiligen Unternehmens.
FÖRDERUNGSFÄHIGE
MASSNAHMEN
MAX. % DER
FÖRDERUNG FÜR
EINZELGESUCHE*
ZUR FÖRDERUNG
ZUGELASSENE TÄTIGKEITEN UND AUSGABEN
Gefördert werden experimentelle oder theoretische Studien, die
in erster Linie dem Gewinn neuer Erkenntnisse über die Ursa­
GRUNDLAGENFORSCHUNG
100 %
chen von Phänomenen und beobachtbaren Tatsachen dienen,
ohne dass besondere praktische Anwendungen oder Nutzungen
vorgesehen sind.
Gefördert wird die Gewinnung neuer Erkenntnisse mit dem Ziel,
INDUSTRIELLE FORSCHUNG
50 – 70 %
neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln
beziehungsweise erhebliche Verbesserungen bei bestehenden
Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen zu verwirklichen.
Gefördert werden der Erwerb, die Kombination und die Verwen­
EXPERIMENTELLE
ENTWICKLUNG
dung von bereits vorhandenem wissenschaftlichen, technolo­
25 – 45 %
gischen oder wirtschaftlichen Know-how mit dem Ziel, Pläne
oder Konzepte für neue, veränderte oder verbesserte Produkte,
Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
DURCHFÜHRBARKEITSSTUDIEN
FÜR INNOVATION
50 – 65 %
GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE
50 %
INNOVATIONSBERATUNGS­DIENSTE
UND INNOVATIONSUNTER­
STÜTZENDE DIENSTLEISTUNGEN
PROZESS- UND
BETRIEBSINNOVATIONEN
HOCH QUALIFIZIERTES
PERSONAL
IMPLEMENTIERUNG VON
MANAGEMENT­SYSTEMEN MIT
NATIONAL ODER INTERNATIONAL
ANERKANNTER ZERTIFIZIERUNG
(ISO, EMAS, OHSAS ...)
60 – 65 %
Bewertung und Analyse des Potenzials eines Projektes.
Gefördert werden die Kosten für die Anerkennung von Patenten
und anderen industriellen Urheberrechten.
Gefördert werden Beratungskosten für die Einführung oder
Optimierung eines Innovationsprozesses, Analysen zum Unter­
nehmenspotenzial, Marktforschung etc.
Gefördert werden Tätigkeiten, die der Einführung von Prozes­
50 %
sinnovationen oder Innovationen in der Betriebsorganisation
dienen.
50 %
unter Anwendung
der De-minimisRegelung
15 – 35 %
unter Anwendung
der De-minimisRegelung
*n
ach vorhergehendem Ansuchen und nur für tatsächlich zulässige Ausgaben
42
Gefördert werden die Kosten für Durchführbarkeitsstudien zur
Als hoch qualifiziertes Personal gelten Mitarbeiter mit einem
Mastertitel in einer technisch-wissenschaftlichen Disziplin oder
einem Doktorat (in- oder ausländisch) und mindestens fünfjäh­
riger Berufserfahrung in der Branche.
Gefördert werden jene Vorhaben, die zu einer international
anerkannten Zertifizierung führen. Es werden nur die Kosten
für die erste Zertifizierung berücksichtigt; die Kosten für ihre
Erneuerung werden nicht gefördert.
04
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
FÖRDERUNGEN FÜR DIE INTERNATIONALISIERUNG
Die in der folgenden Tabelle angeführten Informationen sind abhängig
von der Größe des ­jeweiligen Unternehmens.
FÖRDERUNGSFÄHIGE
MASSNAHMEN
TEILNAHME AN MESSEN
UND VERANSTALTUNGEN
MAX. % DER
FÖRDERUNG*
50 %
freigestellte
Förderung
ZUR FÖRDERUNG
ZUGELASSENE TÄTIGKEITEN UND AUSGABEN
Zur Förderung zugelassen sind die Grundkosten
für die Teilnahme an ­Messen und Ausstellungen
(z. B. Miete der Ausstellungsfläche, Standmiete, ­
Auf- und Abbau des Messestands etc.).
Es besteht die Möglichkeit, einen Berater mit Studien,
Forschungen und Beratungen zu beauftragen, um
MARKTANALYSEN
(MARKTFORSCHUNG)
50 %
Informationen und Know-how für die ­Expansion in
freigestellte
Förderung
neue Märkte außerhalb Südtirols zu erlangen, und
eine Förderung für diese Kosten zu erhalten. Die
höchste dafür zugelassene Investitionssumme beträgt
20.000 Euro.
Im Laufe einer Expansion in neue Märkte können
MARKTERSCHLIESSUNGS­
VORHABEN UND
­ANPASSUNG VON
PRODUKTEN
­Kosten für Beratungen durch Dritte gefördert werden,
50 %
De-minimisFörderung
die für Markterschließungsvorhaben und für die
Anpassung von Produkten an neue Zielmärkte
(und deren spezifische Regeln und Bedingungen)
notwendig sind. Maximale Investitionssumme:
40.000 € je Projekt; Zeitraum: maximal 12 Monate.
VERSICHERUNGSPOLIZZEN FÜR
EXPORTKREDITE
50 %
De-minimisFörderung
Gefördert werden die Kosten für den Abschluss einer
Versicherungspolizze für Exportkredite für Geschäfte
mit Unternehmen in Ländern außerhalb der EU und
außerhalb der OECD.
* nach vorhergehendem Ansuchen und nur für tatsächlich zulässige Ausgaben
43
GEFÖRDERTES DARLEHEN
ZUR BESCHAFFUNG VON LIQUIDITÄT
Mit einem Darlehen aus dem Rotationsfonds des Landes Südtirol können
Unternehmen einen einmaligen Beitrag zur Beschaffung von Liquidität erhalten.
Dieser beträgt bis zu 50.000 Euro mit einer Tilgungszeit von 7 Jahren,
inklusive 2 Jahren Vortilgungszeit.
Um dieses Darlehen kann in folgenden Fällen angesucht werden:
bis zu
50.000 €
Darlehen
aus dem
Rotationsfond
BETRIEBSANSIEDLUNG
in Betriebsgründerzentren
in Südtirol
BETRIEBSNACHFOLGE
P
OO
K
NE
UG
RÜ
N
DU
N
G
44
NEN
TIO
ERA
BETRIEBSÜBERNAHME
05
DIE FINANZIERUNG
DES UNTERNEHMENS
05
Grundlagen der Finanzierung in Italien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Fremdfinanzierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Kurzfristige Fremdfinanzierung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Kundenkredit (Anzahlung, Teilzahlung, Vorauszahlung). . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Lieferantenkredit (Kauf auf Ziel). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Kontokorrentkredit .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Bevorschussung von Bankquittungen (Ri.Ba),
Rechnungen und Verträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Factoring .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Außenhandelsfinanzierung .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Mittel- und langfristige Fremdfinanzierung .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Darlehen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Projektfinanzierung/Bauträgerfinanzierung .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Poolfinanzierung .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Leasing .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Alternative Finanzierungsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Bankgarantien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Garantiegenossenschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Venture Capital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Minibonds. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Crowdfunding. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Wissenswertes über Finanzierungen und Kredite. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Beantragung eines Kredites. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Beantragung eines Kredites bei Investitionen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
05
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
GRUNDLAGEN
DER FINANZIERUNG
IN ITALIEN
Der Erfolg eines Unternehmens hängt maßgeblich von einer
ausgewogenen Finanzierung ab. Die Aufgaben einer Finanzierung
sind die Kapitalbeschaffung und die Liquiditätssicherung.
Wichtig ist eine möglichst genaue Planung des Kapitalbedarfs.
Man unterscheidet nach der Herkunft der Mittel zwischen Außen- und In­
nenfinanzierung und aus Sicht der Eigentumsverhältnisse zwischen Eigenund Fremdkapitalfinanzierung:
EIGENKAPITAL
FREMDKAPITAL
AUSSENFINANZIERUNG
BETEILIGUNGSFINANZIERUNG
KREDITFINANZIERUNG
INNENFINANZIERUNG
SELBSTFINANZIERUNG
RÜCKSTELLUNGEN
Die Beteiligungsfinanzierung ist also sowohl Eigenkapital- wie auch
­Außenfinanzierung: Die Mittel dafür kommen von außerhalb des
­Unter­nehmens, beispielsweise durch die Aufnahme neuer Gesellschafter
oder die Ausgabe weiterer Quoten oder Aktien. Im Gegensatz dazu kommt
das Kapital für eine Selbstfinanzierung von innerhalb des Unternehmens,
zum Beispiel aus Gewinnrücklagen.
45
Die Kapitalbeschaffung über einen Kredit ist die häufigste Finanzie­
rungsform für Unternehmen. Wichtig dabei ist: Die Einnahmen aus den
Investitionen, die durch den Kredit finanziert werden, müssen die Tilgung
und Zinsen übersteigen. Obwohl die Kreditfinanzierung eine Außenfinan­
zierung ist und die Finanzierung aus Rückstellungen von innen kommt,
handelt es sich in beiden Fällen um eine Fremdkapitalfinanzierung.
Auch Rückstellungen werden dem Fremdkapital zugerechnet: Man bildet
sie für zukünftige, ungewisse Ausgaben, beispielsweise für Abfindungen
von Mitarbeitern, latente Steuern oder laufende Prozesse. Den Unter­
nehmen steht das Kapital aus diesen Rückstellungen bis zum Eintreffen
des Ereignisses (Kündigung des Mitarbeiters, Urteilsspruch etc.) frei zur
Verfügung. In Italien sind Abfindungen für alle Arbeitnehmer (sogenannte
Abfertigungen) gesetzlich vorgesehen, weshalb die Finanzierungen aus
diesen Rückstellungen für Unternehmen sehr üblich sind.
Eigenkapital und Fremdkapital unterscheiden sich im Wesentlichen
durch sechs Merkmale:
EIGENKAPITAL
46
FREMDKAPITAL
ERFOLGSBETEILIGUNG
1
KEINE ERFOLGSBETEILIGUNG
KEINE FESTEN
AUSZAHLUNGS­ANSPRÜCHE
2
FESTER ANSPRUCH AUF ZINS- UND
TILGUNGSZAHLUNGEN
QUOTENANTEIL
3
NOMINALANSPRUCH
UNBEFRISTETE ÜBERLASSUNG
4
BEFRISTETE ÜBERLASSUNG
HAFTUNG
5
KEINE HAFTUNG
MITWIRKUNGSRECHTE
BEI DER UNTERNEHMENSLEITUNG
6
KEINE MITWIRKUNGSRECHTE
BEI DER UNTERNEHMENSLEITUNG
05
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
FREMDFINANZIERUNG
Im Rahmen dieses Leitfadens soll die Außenfinanzierung
durch Fremdkapital näher betrachtet werden. Sie befasst
sich mit der Kapitalbeschaffung durch Kapitalgeber von
außerhalb des Unternehmens.
1
Unterscheidung
nach der Zeitdauer
der Kreditleistung
Jahr
KURZFRISTIGE
Fremd­finanzierung
4
Jahre
1– 4
LANGFRISTIGE
Fremd­finanzierung
Jahre
MITTELFRISTIGE
Fremd­finanzierung
KURZFRISTIGE FREMDFINANZIERUNG
Unter kurzfristiger Fremdfinanzierung versteht man Finanzierungen mit einer Laufzeit
von bis zu einem Jahr. Grundsätzlich sollte damit nur Umlaufvermögen finanziert
werden, um kurzfristig die Liquidität zu sichern. Die wichtigsten Möglichkeiten für
ein Unternehmen sind folgende:
KUNDENKREDIT
LIEFERANTENKREDIT
(Anzahlung, Teilzahlung, Vorauszahlung)
(Kauf auf Ziel)
Ein Unternehmen erhält von seinem Kunden den Kaufpreis
oder einen Teil davon schon vor dem Abrechnungszeitpunkt,
zum Beispiel bei Großprojekten oder ungenügender Kreditwür­
digkeit des Kunden.
Ein Unternehmen erhält Lieferungen oder Leistungen, ohne sie
sofort zu bezahlen. Dies ist die häufigste Form der kurzfristigen
Finanzierung und bis zur vereinbarten Fälligkeit der Rechnung
mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Im deutschspra­
chigen Raum werden als Anreiz für eine rasche Zahlung häufig
Skonti bei sofortiger Zahlung angeboten. Die Ausnutzung
dieser Lieferantenskonti ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht in
der Regel sehr sinnvoll, wird in Italien jedoch kaum angewandt,
da hier lange Zahlungsziele üblich sind.
47
KONTOKORRENTKREDIT
FACTORING
Der Kontokorrentkredit ist der klassische kurzfristige Kre­
dit. Seine Grundlage ist das Bankkonto­korrent, mit dem der
tägliche Zahlungsverkehr eines Unternehmens abgewickelt
wird. Ein Kontokorrentkredit ist in der Regel sehr flexibel und
deswegen ein wichtiges Instrument, um die Zahlungsfähigkeit
auch in Zeiten finanzieller Anspannung zu sichern. Dem Unter­
nehmen wird dabei ein Rahmen zugewiesen, innerhalb dessen
Zahlungen durchgeführt werden können. Die Höhe richtet sich
nach dem kurzfristigen Finanzbedarf des Unternehmens.
Ein Unternehmen kann seine Forderungen aus Warenlieferun­
gen oder Dienstleistungen auch an eine Factoring-Gesellschaft
abtreten. Dadurch erhält das Unternehmen das Geld früher und
muss sich nicht mehr um das Inkasso kümmern. Einen Teil der
Forderung behält die Factoring-Gesellschaft für ihre Inkassotä­
tigkeit ein. Das Ausfallrisiko kann gegen Bezahlung eines Risi­
kozuschlages an die Factoring-Gesellschaft übertragen werden.
BEVORSCHUSSUNG VON
BANKQUITTUNGEN (RI.BA),
RECHNUNGEN UND VERTRÄGEN
Bei der Bevorschussung von Bankquittungen (Ri.Ba, vom italie­
nischen ricevuta bancaria), Rechnungen und Verträgen geht es
darum, noch nicht fällige Kundenforderungen vorzeitig zu kas­
sieren, indem sie bis zur Fälligkeit von der Bank vorfinanziert
werden. Das Inkassorisiko bleibt beim Unternehmen. Diese
Finanzierungsform ist in Italien sehr stark verbreitet.
48
AUSSENHANDELS­FINANZIERUNG
Diese kurzfristige Finanzierung beschafft Kapital für Exportund Importgeschäfte. Im Außenhandel gibt es Besonderheiten
rechtlicher und kultureller Natur; auch ist die gleichzeitige
Übergabe von Ware und Geld aufgrund großer Entfernungen
nicht möglich. Daher sind spezielle Formen der kurzfristigen
Außenhandelsfinanzierung entstanden, die neben der Finanzie­
rung auch der Zahlungs- und Leistungssicherung dienen.
05
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
MITTEL- UND LANGFRISTIGE FREMDFINANZIERUNG
Mittel- und langfristige Finanzierungen haben eine Laufzeit von mehr als einem Jahr
und sollten zur ­Finanzierung von Anlagevermögen verwendet werden. Dabei ist der
folgende Grundsatz zu beachten: Die Laufzeit der Finanzierung sollte kürzer sein als
die Nutzungsdauer des finanzierten Anlagegutes.
DARLEHEN
POOLFINANZIERUNG
Ein Darlehen ist eine lang­fristige ­Finanzierung mit p
­ eriodischen
Zins- und Tilgungszahlungen. Je nach Art der Sicher­stellung
unterscheidet man zwischen Chirografar- und Hypothekar­
darlehen.
Poolfinanzierungen werden bei größeren Investitionsvorhaben
angewandt, um das Kreditrisiko auf mehrere Banken (Banken­
pool) aufzuteilen.
Einem Chirografardarlehen (Blankokredit) liegen keine be­
sonderen Sicherstellungen zugrunde. Es wird meist nur für
mittel­fristige Finanzierungen verwendet, wie zum Beispiel für
Maschinen oder andere bewegliche Güter. Die Finanzierungs­
kosten sind in der Regel höher, da ein größeres Ausfallrisiko
besteht.
Einem Hypothekardarlehen liegen reale Sicherstellungen wie
eine eingetragene Hypothek zugrunde. Die Finanzierungen
sind in der Regel langfristig gedacht und werden vor allem bei
Gebäuden oder Produktionsstätten angewandt.
Die Rückzahlung des Darlehens kann auf unterschiedliche
­Weise erfolgen: in regelmäßigen Annuitäten, in gleichbleiben­
den Raten, mit Tilgungssätzen oder mit einer Sonderzahlung
am Ende der Laufzeit etc.
PROJEKTFINANZIERUNG/
BAUTRÄGERFINANZIERUNG
LEASING
Das Leasing kommt als Finanzierungsform für Unternehmen
aller Größenklassen infrage. Dabei werden Anlagegüter ange­
mietet und nach einer festgelegten Dauer zum Restkaufpreis
übernommen. Normalerweise muss bei Vertragsunterzeich­
nung eine Anzahlung (ital. maxicanone, wörtlich „große Rate“)
geleistet werden. Aufgrund von besonderen Möglichkeiten zur
Sicherstellung (Eigentumsvorbehalte) besteht auch für Unter­
nehmen mit schlechterer Bonität die Chance auf eine Finanzie­
rung zu tragbaren Konditionen.
Durch „Sale and lease back“-Operationen, auch Rückmietver­
käufe genannt, können kurzfristige Liquiditätsschwierigkeiten
überwunden werden. Ein Unternehmen verkauft ein Anlagegut,
beispielsweise eine Immobilie, an eine Leasinggesellschaft und
mietet das verkaufte Objekt über einen vertraglich definier­
ten Zeitraum von dieser wieder „zurück“. Am Ende kann das
Unternehmen durch den Restkaufpreis wieder Eigentümer der
Immobilie werden.
Projekt- oder Bauträgerfinanzierungen sind Finanzierungs­
formen für große Investitionsvorhaben (Projekte). Die
­Rückzahlung der Finanzierungsmittel erfolgt mit den
­zukünftigen Erträgen (Cashflow).
49
ALTERNATIVE FINANZIERUNGSFORMEN
Neben den herkömmlichen gibt es einige alternative Finanzierungsformen, die
aufgrund der Finanz- und Bankenkrise für Unternehmen immer interessanter werden.
Die zunehmenden Risiken und neuen ­gesetzlichen Auflagen für Kreditinstitute (z. B.
Basel II und III) haben zu ungünstigeren Finanzierungs­bedingungen für Unternehmen
geführt und die Notwendigkeit neuer Finanzierungsformen erhöht.
BANKGARANTIEN
VENTURE CAPITAL
Mit einer Bankgarantie verpflichtet sich ein Kredit­
institut, für den Ausfall einer vereinbarten Leistung
des Kunden einzustehen. Der Gläubiger kann die
Auszahlung eines bestimmten Geldbetrages von
der Bank ­verlangen, wenn die Garantiebedingungen
erfüllt sind. Die Bankgarantie ist vom zugrunde
liegenden ­Geschäft oder Vertrag losgelöst. Die
Bankgarantie ist eine Besicherung, aber kein Zah­
lungsinstrument.
Venture Capital (Wagniskapital) bezeichnet eine Investition, die
unter Verlustrisiko zur Finanzierung eines meist jungen Unter­
nehmens (ohne Sicherstellungen) getätigt wird. Es stellt nicht
einen Kredit im herkömmlichen Sinne dar, sondern ist mehr als
eine Form der Entwicklungshilfe für eine Unternehmensidee zu
sehen. Ein Venture Capitalist finanziert ein junges Unterneh­
men wohl wissend, dass es scheitern und er sein investiertes
Geld verlieren könnte. Oft stellen Investoren nicht nur finanzi­
elle Mittel zur Verfügung, sondern auch logistische oder ideelle
Unterstützung. Diese Art der Finanzierung ist in Italien noch
kaum verbreitet.
Eine Bankgarantie kann zur Sicherstellung von An­
zahlungen, Lieferungen, Gewährleistungen etc. aus­
gestellt werden. Durch die Abgabe einer Bankgaran­
tie kann ein Unternehmen seine Liquidität erhöhen,
da es keine Geldzahlungen für eine Besicherung
einer vertraglichen Leistung entrichten muss.
GARANTIEGENOSSENSCHAFTEN
In Südtirol gibt es zwei Garantiegenossenschaften,
die Confidi und die Garfidi. Ihre Aufgabe ist die
­Gewährung von Bürgschaften, um Unternehmen
den Zugang zur Kreditfinanzierung zu erleichtern.
Die Bürgschaft einer Garantiegenossenschaft dient
der Bank als zusätzliche Sicherheit und verhilft dem
Unternehmen zu geringeren Sicherstellungen und/
oder besseren Konditionen.
50
MINIBONDS
In den letzten zwei Jahren wurden auch in Italien die gesetzli­
chen Voraussetzungen geschaffen, um nicht-börsennotierten
Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt zu ermöglichen.
Kleine und mittlere Unternehmen (sogenannte KMU, laut Vor­
gaben der EU-Kommission sind dies Kapitalgesellschaften mit
mehr als 10 Mitarbeitern, über 2 Mio. Euro Umsatz oder über
2 Mio. Euro Bilanzsumme) können Finanzinstrumente wie An­
leihen, Finanzwechsel oder Beteiligungsobligationen ausgeben.
CROWDFUNDING
Crowdfunding ist eine relativ junge Finanzierungsform, die
hauptsächlich für kleinere Unternehmen und Start-ups inter­
essant ist. Das Kapital, um Investitionen zu finanzieren, wird
über Online-Plattformen durch eine große Zahl (engl. crowd)
von Kleininvestoren – auch Privatpersonen – aufgebracht. Die
Investoren können entweder Beteiligungen am Unternehmen
erwerben oder als stille Teilhaber ohne Mitsprache­rechte auf­
treten. In Italien ist diese Möglichkeit der Finanzierung bisher
kaum verbreitet: Es sind zwar einige Plattformen entstanden,
doch die Finanzierungsform hat sich bisher kaum durchgesetzt.
05
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
WISSENSWERTES
ÜBER FINANZIERUNGEN
UND KREDITE
BEANTRAGUNG EINES KREDITES
Folgende Unterlagen sind erforderlich, wenn ein Unternehmen einen Kredit beantragt:
Gründungsakt und Statut
Handelskammerauszug
h
interlegte Bilanzen der letzten zwei Jahre samt
Bilanzanhang und Lagebericht
Bericht des Kontrollorganes, sofern vorhanden Zusatzinformationen bei hohen Lagerbeständen oder Baufortschritten
Details zu immateriellen Anlagegütern
Gesellschafterfinanzierungen – Nachrangigkeit und Rückzahlungsmodalitäten klären
– Eventuelle Nebenvereinbarungen (patti parasociali)
Zwischenbilanz, falls der Jahresabschluss länger als sechs Monate zurückliegt
ei vereinfachter Buchhaltung eine Kopie der
b
Steuererklärung mit Versandbestätigung
bei Zahlungsziel von mehr als 150 Tagen eine Kunden-/Lieferantenliste
mit Einzeldaten und Fälligkeit
Informationen zu Auftragssituation und Kundenmanagement (Inkassosystem)
Bestätigung über Steuer- und Beitragsrückstände
Übersicht der Bankkredite
Grundbuchs-/Katasterauszüge
ffizielle Immobilienschätzungen (bei hypothekarischer
o
Besicherung zwingend erforderlich) eschluss der Gesellschaftsorgane für die Kreditaufnahme
B
(gemäß der Befugnisse im Gesellschaftsstatut)
51
BEANTRAGUNG EINES KREDITES BEI INVESTITIONEN
Bei Investitionen sind folgende Unterlagen zur Beantragung eines Kredits erforderlich:
Nachweis des Eigenmittelanteils Kostenschätzung / Kostenvoranschlag Kaufvorvertrag Finanzierungsplan Projektunterlagen (Pläne, technischer Bericht, Baukonzession) Businessplan der sämtliche betriebswirtschaftlichen und finanziellen Aspekte eines
Vorhabens beleuchtet. Basierend auf einer Geschäftsidee müssen im
Geschäftsplan die Strategie und die Ziele dargestellt werden, die mit der
Produktion, dem Vertrieb und der Finanzierung eines Produktes oder
einer Dienstleistung verbunden sind. Grundsätzlich gibt es keine sicheren Zusagen bei Finanzierungen von
Investitionsvorhaben durch Kreditinstitute. Die Banken prüfen von Fall
zu Fall das jeweilige Investitionsvorhaben und die Möglichkeiten der
­Besicherung, die ein Unternehmen bieten kann.
52
06
ARBEITSMARKT
UND ARBEITSRECHT
06
Der Arbeitsmarkt in Südtirol. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Arbeitskräfte in Südtirol .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Personalregelungen und Vertragsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Einstellung von Mitarbeitern .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Lohnkosten .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Sozialabgaben für Unternehmer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Vertragsformen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Unbefristete, abhängige Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Befristeter Arbeitsvertrag .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Teilzeit .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Job Sharing. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Leiharbeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Personalentsendung .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Arbeit auf Abruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Gelegentliche freiberufliche Mitarbeit .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Gelegentliche, geringfügige Arbeit mit Voucher-Bezahlung .. . . . . . . . . . 59
Lehre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Auflösung des Arbeitsverhältnisses. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
06
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
DER ARBEITSMARKT
IN SÜDTIROL
Südtirols Arbeitsmarkt ist von politischer Stabilität, hohen
Beschäftigungsraten und einem sehr guten wissenschaftlichen
und beruflichen Bildungsniveau geprägt.
Dank einer ausgewogenen Wirtschaftsstruktur ist der Süd­
tiroler Arbeitsmarkt sehr stabil. Er besteht aus einer
Mischung von Industrie, Handwerk, Landwirtschaft und
Dienstleistungen, steht auf einer soliden Basis aus zumeist
familiengeführten kleinen und mittleren Unternehmen
und kann auf eine finanziell gut ausgestattete öffentliche
Verwaltung zählen.
Die Autonome Provinz Bozen zeichnet sich durch eine gut
funktionierende Sozialpartnerschaft aus. Dieser ist es unter
anderem zu verdanken, dass Südtirol trotz der rigiden Bestim­
mungen des nationalen Arbeitsrechts eine der niedrigsten
Arbeitslosenzahlen und höchsten Erwerbsquoten in Europa
aufweist. Südtirols Arbeitslosenquote von 4,4 % (2013, laut
­Eurostat) ist nicht nur die niedrigste aller Regionen in Italien –
die natio­nale Arbeitslosenquote beträgt 12,2 % –, sondern sie
ist auch deutlich niedriger als der EU-28-Durchschnitt (10,8 %)
und niedriger als die ­Erwerbslosenquote in Deutschland (5,3 %)
und Österreich (4,9 %).
4,4 %
ARBEITSLOSE
niedrigste Arbeitslosenquote
aller Regionen in Italien
Auch die Jugendarbeitslosigkeit war in Südtirol 2013 mit
­einer Quote von 12,2 % deutlich niedriger als in I­ talien
(40,0 %) und in der EU-28 (23,4 %) und nur halb so hoch wie
jene der nächsthöheren italienischen Region.
53
ARBEITSKRÄFTE
IN SÜDTIROL
Dank seiner strategisch günstigen Lage war Südtirol schon immer Treffpunkt
der Sprachen und ­Kulturen: Hier spricht man Deutsch und Italienisch und lebt
ganz selbstverständlich mehrere Mentalitäten. Gerade im Business ist das ein
unschlagbarer Vorteil.
Südtiroler Arbeitskräfte bewegen sich auf unter­
schiedlichen Parketts sehr gut, ihre Mischung aus
deutscher Verlässlichkeit und Präzision sowie medi­
terraner Kreativität und Flexibilität ist sehr gefragt.
Die Südtiroler Arbeitnehmer verteilen sich relativ
gleichmäßig auf die verschiedenen Branchen:
14,6 % der Arbeitskräfte sind etwa im produzieren­
den Gewerbe tätig, 14,5 % im Handels- und Dienst­
leistungssektor, 11,9 % im Hotel- und Gastgewerbe,
10,3 % im Gesundheits- und Sozialwesen, 9,5 % im
Bildungswesen und 4,4 % in der Landwirtschaft.
Nicht nur die jahrhundertealte Geschichte der
(Berg-)Landwirtschaft, sondern auch eine lange und
stolze Handwerkstradition zeichnet Südtirol aus,
weshalb Handwerksbetriebe nach wie vor wichtige
Arbeitgeber im Land sind.
Im Technologiesektor haben sich in den letz­
ten Jahren anhand von starken Forschungs- und
Entwicklungsleistungen einige Spitzenbranchen
herausgebildet, die immer mehr motivierte und
hochqualifizierte Arbeitskräfte anziehen: von der
Lebensmittelbranche bis hin zur Green Energy
und den Alpinen Technologien. Sehr attraktiv für
kluge Köpfe aus dem In- und Ausland ist neben der
hohen Lebensqualität auch Südtirols Netzwerk
von ­Forschungseinrichtungen, zu denen etwa
die ­Europäische Akademie EURAC, das Institut
­Fraunhofer Italia und das Land- und forstwirtschaft­
liche Versuchszentrum Laimburg zählen.
54
Auch die 1997 gegründete Freie Universität
Bozen, eine dreisprachige Universität, in der die
gesamte Lehr- und Forschungstätigkeit auf Deutsch,
Italienisch und Englisch abgewickelt wird, bereitet
neue Generationen auf die Herausforderungen des
immer dynamischeren europäischen Arbeitsmarkts
vor. An drei Standorten in Südtirol, in Bozen, Brixen
und Bruneck sind knapp 3.000 Studierende inskri­
biert und 105 Dozenten und Forscher beschäftigt.
Die Forschung an der Freien Universität Bozen ist
eng mit der Wirtschaft verknüpft. Viele For­
schungsprojekte entstehen direkt aus dem Streben
nach Innovation der heimischen Unternehmen.
Ähnliches gilt für die universitäre Lehre. Die fünf
­Fakultäten bieten Bachelor- und Masterstudien­
gänge in Wirtschaftswissenschaften, Informatik,
Bildungswissenschaften, Naturwissenschaften
und Technik sowie Design und Künsten an. Dabei
orientieren sich die Curricula stark an den Bedürf­
nissen der Unternehmen. Ein erklärtes Ziel der Uni
Bozen ist es, den Dialog zwischen Universität und
Wirtschaft zu fördern und die Studierenden noch
während des Studiums mit der Arbeitswelt vertraut
zu machen. Dies geschieht durch eine praxis­
orientierte Lehre und einen eigenen Jobservice. Mit
551 Unternehmen hat die Freie Universität Bozen
außerdem ein Praktikumsabkommen abgeschlossen,
sodass gute 80 Prozent der Bozner Universitäts­
abgänger noch während ihrer Studienzeit ein
Unternehmenspraktikum absolvieren können. Die
Beschäftigungsrate der Studienabgänger der Freien
Universität Bozen liegt nach dem ersten Jahr bei
über 80 Prozent und ist damit besonders hoch.
FREIE UNIVERSITÄT BOZEN
ALLGEMEIN
FAKULTÄTEN
STANDORTE
BOZEN
BRIXEN
BRUNECK
105
DOZENTEN &
FORSCHER
3.000
STUDIERENDE
INSKRIBIERT
WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN
DREISPRACHIGE LEHRUND FORSCHUNGSTÄTIGKEIT
DEUTSCH ITALIENISCH ENGLISCH
INFORMATIK
STUDIUM & ARBEITSWELT
PRAKTIKUMSABKOMMEN MIT
551 UNTERNEHMEN
80 %
80 %
BILDUNGSWISSENSCHAFTEN
DER ABSOLVENTEN
können noch während ihrer
Studienzeit ein Unternehmens­
praktikum absolvieren
BESCHÄFTIGUNGSRATE
der Studienabgänger der Freien Universität
Bozen nach dem ersten Jahr
Dreisprachige, hoch qualifizierte junge Arbeitskräfte mit internationaler
Erfahrung und einer guten Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt sind für
Südtiroler und auch ausländische Unternehmen sehr attraktiv.
NATURWISSENSCHAFTEN &
TECHNIK
DESIGN & KÜNSTE
PERSONALREGELUNGEN
UND VERTRAGSFORMEN
EINSTELLUNG VON MITARBEITERN
Das italienische Arbeitsrecht wird von der Verfassung, dem Zivilgesetz­
buch, einfachen Gesetzen sowie den Kollektivverträgen (Tarifverträgen)
geregelt, die nicht nur auf staatlicher, sondern auch auf lokaler und auf
Unternehmensebene abgeschlossen werden. Bevor ein Mitarbeiter einge­
stellt werden kann, muss der Betrieb eine Reihe von gesetzlichen Vor­
schriften beachten. Dazu gehören je nach Branche und Tätigkeit verschie­
dene Kurse sowie Maßnahmen für die Arbeitssicherheit und Gesundheit.
Nachdem der italienische Arbeitsvertrag unterzeichnet ist, müssen
­verschiedene Eintragungen und Anmeldungen erfolgen:
> Anmeldung des Unternehmens bei der Handelskammer mittels
„vereinheitlichter Meldung“ (comunicazione unica)
> Elektronische Anmeldung des Arbeitnehmers beim Amt für
Arbeitsmarktbeobachtung einen Tag vor Arbeitsbeginn
F
24
56
Innerhalb des 16. des darauffolgenden Monats muss der Arbeitgeber das
Einheitslohnbuch erstellen sowie die Sozialbeiträge und die Lohnsteuer
mittels Zahlungsvordruck F24 entrichten.
06
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
LOHNKOSTEN
A
KOSTEN
&
B
STEUERN FÜR DAS
UNTERNEHMEN
> Bruttogehalt gemäß Kollektivvertrag (verbindlich). Die Höhe des jeweiligen
Grund-Mindestlohns ist dabei an verschiedene Einstufungsebenen der
Mitarbeiter gekoppelt, die je nach Qualifikation und Verantwortung im
Betrieb festgelegt sind. Das Bruttogehalt beinhaltet auch die Sozialabgaben
und die Lohnsteuern, die nach den progressiven Steuersätzen (23 – 43 %)
berechnet und vom Unternehmen monatlich für die Arbeitnehmer einbezahlt
werden müssen.
> Zusätzlich steht jedem Arbeitnehmer eine Abfertigung (trattamento di
fine rapporto – TFR) zu, die am Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt
werden muss. Der Bruttolohn dividiert durch circa 13,5 entspricht der
Abfertigungsquote eines Jahres. Dazu kommt noch die jährliche Aufwertung,
abzüglich der Steuern.
>U
nfallversicherung (INAIL): zwischen 0,4 und 10 % des Bruttolohns
>A
ltersvorsorge (NISF – Rentenfonds): circa 30 – 40 % des Bruttolohns
>R
egionale Wertschöpfungssteuer (IRAP):
Auf staatlicher Ebene beträgt der IRAP-Satz derzeit 3,90 %, in Südtirol
2,68 %. Ab 2015 muss auf unbefristete Arbeitsverhältnisse keine
Wertschöpfungssteuer mehr bezahlt werden. Die auf befristete
Arbeitsverhältnisse bezahlte IRAP kann in Höhe von 10 % von der
Einkommenssteuer des Unternehmens in Abzug gebracht werden.
SOZIALABGABEN FÜR UNTERNEHMER
Der italienische Gesetzgeber sieht für Unternehmer eine
verpflichtende Sozialversicherung mit entsprechenden
Beitragszahlungen vor. In Italien ist für die Kranken- und
Rentenpflichtversicherung das Nationale Institut für soziale
Fürsorge NISF (auf Italienisch Istituto Nazionale per la Previdenza Sociale, kurz INPS) zuständig. Für die verschiedenen
Wirtschaftsbereiche und Rechtsformen gibt es unterschied­
liche Regelungen:
> Industrie: Inhaber oder Teilhaber von Industrie­­
betrieben müssen sich nicht über das NISF versichern.
>H
andwerk: Firmeninhaber, Gesellschafter und
Familienmitglieder (Ehepartner, Verwandte bis zum
dritten Grad, Verschwägerte bis zum zweiten Grad),
die hauptberuflich im Unternehmen tätig sind,
müssen sich über das NISF versichern. Die Mitteilung
und Anmeldung beim NISF erfolgt mit einer
vereinheitlichten Meldung (comunicazione unica)
zeitgleich mit der Anmeldung der Tätigkeit bei der
Handelskammer.
>H
andel, Dienstleistungen, Gastgewerbe:
Firmeninhaber, Handelsvertreter, Gesellschafter
und Familienmitglieder (Ehepartner, Verwandte
und Verschwägerte bis zum dritten Grad), die
hauptberuflich im Unternehmen tätig sind, müssen
sich über das NISF versichern. Die Mitteilung
und Anmeldung erfolgt auch hier mit einer
vereinheitlichten Meldung.
Die Zahlungen der Sozialbeiträge an das NISF erfolgen in
vier fixen Raten am 16.05., 20.08. und 16.11. eines jeden
Jahres und am 16.02. des Folgejahres.
57
VERTRAGSFORMEN
Um den Bedürfnissen der Wirtschaft nach mehr Flexibilität nachzukommen,
werden auch in Italien zunehmend neue Vertragsformen eingeführt. Das
italienische Arbeitsrecht wurde 2003 stark reformiert und kennt nun über
40 verschiedene Vertragsarten für die Beschäftigung von Mitarbeitern, die
sich in Dauer, Flexibilität und Kosten für den Arbeitgeber unterscheiden.
Im Jahr 2014 hat die italienische Regierung unter dem Ministerpräsidenten
Matteo Renzi begonnen, eine Arbeitsmarktreform mit dem Namen „Jobs Act“
umzusetzen, die eine noch größere Flexibilität bei Arbeitsverträgen vor­
sieht. Unternehmen sollen dadurch dazu animiert werden, neue Arbeitskräfte
einzustellen und die Erwerbsquote zu steigern.
1
UNBEFRISTETE, ­
ABHÄNGIGE ARBEIT
Das abhängige Arbeitsverhältnis ist die gängigste Form der Beschäftigung
und gesetzlich am genauesten geregelt. Der Großteil der Mitarbeiter wird
auf unbefristete Zeit und in Vollzeit eingestellt. In Italien gilt üblicherweise
die 40-Stunden-Woche, Ausnahmen gibt es für bestimmte Berufsgruppen.
In einem unbefristeten Arbeitsvertrag (contratto a tempo ­indeterminato)
kann schriftlich eine Probezeit von maximal sechs Monaten vereinbart
werden, innerhalb derer das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten jederzeit
aufgelöst werden kann. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben
Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfertigung (trattamento di fine rapporto –
TFR). Der Arbeitgeber muss in der Zeit der Beschäftigung für jedes Jahr eine
Rückstellung von ungefähr dem Wert eines Monatsgehaltes bilden.
5
LEIHARBEIT
Arbeitskräfteüberlassung oder Leiharbeit (somministrazione di lavoro) bedeutet, dass nicht der Arbeitgeber
derjenige ist, der die Arbeitsleistung in Anspruch
nimmt. Eigens dazu ermächtigte Agenturen bieten
die Möglichkeit an, Mitarbeiter auf bestimmte oder
unbestimmte Zeit zu „leihen“. Zwischen Agentur und
Unternehmen wird ein Dienstleistungsvertrag
abgeschlossen. Der Mitarbeiter wird von der Agentur
entlohnt und verbleibt auch in deren Disziplinargewalt.
Der Vorteil für das beschäftigende Unternehmen liegt
darin, dass es keine Verpflichtungen arbeitsrechtlicher
Natur eingehen muss, abgesehen von den Bestimmun­
gen zur Arbeitssicherheit und der gesamtschuldneri­
schen Haftung hinsichtlich der Entlohnung und der
dafür anfallenden Sozialabgaben.
58
6
2
BEFRISTETER ­
ARBEITS­VERTRAG
Mitarbeiter können auch auf befristete
Zeit eingestellt werden (contratto a tempo
determinato). Nach Ablauf der vereinbarten Frist wird der Vertrag entweder
aufgelöst oder in einen unbefristeten
Vertrag umgewandelt. Bei befristeten
­Arbeitsverträgen sind höhere Sozialabgaben geschuldet, aber bei Umwandlung in ein unbefristetes Arbeits­
verhältnis wird für die gesamte Laufzeit
der Differenz­betrag der Sozialabgaben
rückerstattet.
Seit März 2014 können Unter­nehmen
­Mitarbeiter auch ohne Angabe von Grün­
den für maximal 36 Monate befristet
anstellen, also auch dann, wenn keine
­technischen, produktionsabhängigen
oder organisatorischen Gründe vorliegen.
Zuvor waren be­fristete Verträge ohne
­Angabe von Gründen auf 12 Monate
begrenzt. Außerdem können befristete
­Arbeitsverträge seit dem Jahr 2014
bis zu fünf Mal – immer im Rahmen
der Obergrenze von 36 Monaten –
­ver­längert werden.
PERSONAL­ENTSENDUNG
Eine Personalentsendung ­(distacco di personale) liegt vor, wenn
ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber vorübergehend einer anderen
Rechtsperson zur Verfügung gestellt wird. Einer Entsendung muss
ein konkretes wirtschaftliches Interesse zugrunde liegen.
­Diese Form der Beschäftigung kommt häufig zur Anwendung,
wenn Mitarbeiter beispielsweise für Weiterbildungszwecke
in andere Unternehmen oder für eine bessere Abstimmung
in ein Partnerunternehmen entsandt werden. Die Entsendung
kann auch in Teilzeit erfolgen. Der Entsender haftet weiterhin
für die Entlohnung und die korrekte rechtliche Behandlung der
­entsandten Arbeitnehmer.
3
4
TEILZEIT
Mitarbeiter können auch mit einem reduzierten Stunden­plan eingestellt
werden. Dabei verkürzen sich Gehalts- und Urlaubsansprüche anteilsmäßig.
In Italien wird hinsichtlich Teilzeitarbeit wie folgt unterschieden:
> „Horizontale Teilzeit“: Die tägliche Arbeitszeit wird reduziert
> „Vertikale Teilzeit“: Die Arbeitszeit wird an bestimmten Tagen oder
Zeitabschnitten in Vollzeit geleistet
> „Gemischte Teilzeit“: Kombination aus horizontaler und vertikaler Teilzeit
Durch eine flexible Vertragsgestaltung ist es möglich, die Einteilung und Dau­
er der Arbeitsleistung anzupassen. So kann zum Beispiel eine fixe Arbeitszeit
auf einen anderen Zeitabschnitt verlegt oder die Arbeitszeit vorübergehend
erhöht werden. Die genauen Vorgehensweisen und Bedingungen über die
Einteilung der Arbeitszeit sind in den jeweiligen Kollektivverträgen zu finden.
7
ARBEIT
AUF ABRUF
Unter bestimmten Voraus­setzungen ist es mög­
lich, Mitarbeiter auf Abruf zu beschäftigen (lavoro
intermittente oder lavoro a chiamata). In diesem
Fall wird der Mitarbeiter bei Bedarf gerufen, hat
keinen bindenden Stundenplan und muss nur
für die tatsächlich geleisteten Stunden entlohnt
werden. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer
keine ständige Arbeitstätigkeit und damit verbun­
dene Entlohnung garantieren.
Zur Arbeit gerufene Mitarbeiter müssen vor der
Erbringung der Arbeitsleistung dem Arbeitsamt
gemeldet werden. Fehlzeiten – wie etwa bei
Krankheit oder Unfall – müssen nur dann entlohnt
werden, wenn der Mitarbeiter zur Arbeit gerufen
worden ist oder gerufen worden wäre. Steuern
und Abgaben werden nur auf der Grundlage der
tatsächlichen Entlohnung berechnet.
8
JOB ­
SHARING
Im Rahmen eines Job-Sharing-Vertrages (lavoro
ripartito) verpflichten sich zwei oder mehrere
Arbeitnehmer dazu, gemeinsam eine einzige,
identische Arbeitsleistung zu erfüllen.
Die Aufteilung des Arbeitsumfanges und der
Arbeitsstunden wird von den beteiligten Arbeits­
kräften selbst entschieden, ist sehr flexibel und
kann jederzeit geändert werden. Die Entlohnung
richtet sich nach der tatsächlich geleisteten Arbeit
des einzelnen Arbeitnehmers.
GELEGENTLICHE
FREIBERUFLICHE MITARBEIT
Eine gelegentliche freiberufliche Mitarbeit (lavoro autonomo occasionale)
kann für alle Branchen und Arten von Arbeit in Anspruch genommen werden.
Sie ist dann gegeben, wenn kein abhängiges oder weisungsgebundenes
Arbeitsverhältnis vorliegt. Die Arbeit muss selbstständig und gelegentlich
geleistet werden. Wenn die Vergütung den Betrag von 5.000 Euro im Jahr
überschreitet, müssen Sozialabgaben für den gesamten Betrag bezahlt
werden.
9
GELEGENTLICHE, GERINGFÜGIGE
ARBEIT MIT ­VOUCHER-BEZAHLUNG
Sporadische, kleinere (Hilfs-)
Arbeiten (lavoro accessorio) können
mit Wertgutscheinen, sogenann­
ten Vouchers, entlohnt werden, die
der Empfänger gegen Bargeld bei
einem Postamt, einer Bank oder
einem Tabakwarengeschäft einlösen
kann. Es wird also kein Lohnstreifen
ausgehändigt. Vom Bruttobetrag
werden 25 % für Steuern, Sozialabga­
ben und eine Verwaltungspauschale
abgezogen. Der Empfänger erhält
den Nettobetrag ausbezahlt und un­
terliegt keinen weiteren steuerlichen
Verpflichtungen. Das vom Unter­
nehmen an den Empfänger bezahlte
Bruttoentgelt darf 2.690 Euro nicht
übersteigen. Der Höchstbetrag für
den Empfänger liegt unabhängig
von der Anzahl der Auftraggeber bei
6.740 Euro brutto.
59
LEHRE
Südtirol setzt verstärkt auf eine duale Berufsausbildung, also auf die Ausbildung
von Lehrlingen in Schule und Betrieb. Im restlichen Italien hat die betriebliche Berufs­
ausbildung kaum Tradition und stellt eher eine Ausnahme dar. Letzthin hat man auf
staatlicher Ebene dieses Manko – vor allem im Hinblick auf die hohe Jugendarbeits­
losigkeit in (Süd-)Italien – erkannt und erste Schritte eingeleitet, um die italienische
Berufsausbildung an das in Südtirol erfolgreich praktizierte duale System heranzuführen.
verstärkt duale
Berufsausbildung
BETRIEB
SCHULE
beugt
Jugendarbeitslosigkeit
vor
NEU
Die Arbeitsmarktreform von 2014 hat die Reglemen­
tierung des Lehrlingsgesetzes auf staatlicher Ebene
vereinfacht. Zum Beispiel entfällt für Unternehmen
mit bis zu 50 Mit­arbeitern die Pflicht, 20 Prozent der
Lehrlinge nach Ende der Lehrzeit fest einzustellen. Die
verpflichtende öffentliche Schulbildung der Lehrlinge
verbleibt im Kompetenzbereich der einzelnen Regionen
oder – im Fall Südtirols – der Autonomen Provinz Bozen.
60
06
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
Der Lehrvertrag bezeichnet ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zum Zwecke der Aus­
bildung und Beschäftigung von Jugendlichen. Da weniger die Arbeitsleistung, sondern
vielmehr die Erlernung eines Berufes im Vordergrund steht, können Lehrlinge prozen­
tuell niedriger entlohnt werden. Außerdem müssen Sozialbeiträge nur im verminder­
ten Ausmaß einbezahlt werden.
Das Südtiroler Lehrlingsgesetz sieht drei verschiedene Arten von Lehrver­trägen vor,
die von den Bestimmungen des Kollektivvertrages ergänzt werden:
1
2
3
ehrvertrag zum Erreichen
L
einer beruflichen Qualifikation
(„traditionelle Lehre“)
ehrvertrag zur höheren
L
Berufsbildung und Forschung
(„Diplomlehre“)
Lehrvertrag zum Erreichen
einer Berufsspezialisierung
(„berufsspezialisierende Lehre“)
Während der sogenannten dualen
Ausbildung besucht der Lehrling,
der zwischen 15 und 25 Jahren alt
sein muss, berufsbegleitend eine
Berufsschule. Am Ende steht eine
Abschlussprüfung, etwa zur Erlangung
des Gesellenbriefes. Die Ausbildung
dauert je nach Beruf zwischen drei
und vier Jahren. Die Berufsliste und
der Ausbildungsrahmen werden von
der öffentlichen Hand, zusammen mit
den Sozialpartnern festgelegt.
Die dritte Form des Lehrvertrages
bietet Personen im Alter von 18 bis
29 Jahren die Möglichkeit, neben
der Arbeit in einem Unternehmen
einen Abschluss an einer höheren
Schule oder einer Universität zu
erlangen. Diese Vertragsform kann
auch für die Absolvierung von Be­
rufspraktika abgeschlossen werden,
die für den Zugang zu geschützten
Berufsgruppen erforderlich sind.
Diese Form der Ausbildung eignet
sich besonders für Betriebe, die Mitar­
beiter mit tiefgreifenden Spezialisie­
rungen benötigen. Der Mitarbeiter
muss dabei zwischen 18 und 29
Jahre alt sein. Der Ausbildungsplan
des Mitarbeiters ist Bestandteil des
Arbeitsvertrages und die Ausbildung
erfolgt größtenteils im Betrieb oder in
Fortbildungskursen. Der Betrieb kann
die Ausbildung an seine Erfordernisse
anpassen, er muss sich nur an den
groben Rahmenbedingungen orien­
tieren, die von den Sozialpartnern
vorgegeben sind.
NEU
Seit dem Jahr 2014 sieht das Lehrlingsgesetz vor, dass
Unternehmen Lehrlinge des Typs 1 auch für begrenzte
Zeit aufnehmen können, zum Beispiel für Saisonarbeit,
sofern die zuständige Region oder Autonome Provinz ein
dementsprechend angepasstes Bildungs­angebot bereitstellt. 61
AUFLÖSUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES
Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis kann der Arbeitnehmer
sein Arbeitsverhältnis jederzeit auflösen, allerdings sieht der jeweilige
Kollektivvertrag verschiedene Kündigungsfristen vor. Der Arbeitgeber
kann das Arbeitsverhältnis nur auflösen, wenn ein „triftiger Grund“ (giusta
causa – Kündigung aus Disziplinargründen, wenn der Arbeitnehmer sich
nicht korrekt verhalten hat) oder ein „­ gerechtfertigter Grund“ (giustificato
motivo – ­Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen, etwa bei Schließung
­eines Unter­nehmenszweiges oder Automatisierung eines ­Prozesses) vor­
liegt. Von diesen Einschränkungen ausgenommen sind Führungskräfte und
einige wenige andere Arbeitnehmerkategorien.
Bevor ein Unternehmen einem Mitarbeiter aus Disziplinar­gründen
­kündigen kann, muss es ihm eine schriftliche B
­ eanstandung zustellen.
­Daraufhin hat dieser in der Regel fünf Tage Zeit – außer der Kollektiv­
vertrag sieht eine andere Frist vor – um sein Verhalten zu rechtfertigen.
Eine Kündigung ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich in Form eines
Einschreibebriefes mit Rückantwort erfolgt.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss dem Amt für Arbeitsmarkt­
beobachtung innerhalb von fünf Tagen auf elektronische Weise mitgeteilt
­werden. Bei einer Kündigung oder einer ein­vernehmlichen Auflösung des
Arbeitsverhältnisses muss diese zudem noch beglaubigt werden.
Seit der Arbeitsmarktreform im Jahr 2015 sind ­unbefristete Arbeitsver­
träge wesentlich flexibler und der ehemals sehr strenge Kündigungsschutz
wurde gelockert.
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07
IMMOBILIEN
07
Die beste Lage für Ihr Unternehmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
So finden Sie Ihren neuen Standort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
07
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
DIE BESTE LAGE
FÜR IHR UNTERNEHMEN
Die größten Gewerbegebiete in Südtirol liegen vor
allem an der wichtigen Nord-Süd-Achse entlang der
Brennerautobahn: von Sterzing über Brixen und Bozen
bis ins Südtiroler Unterland.
Das mit Abstand größte Gewerbegebiet
Südtirols befindet sich im Süden der Landes­
hauptstadt Bozen. Weitere bedeutende
Wirtschaftszentren liegen im Raum Meran
mit den Gewerbezonen Sinich und Lana –
gut angebunden durch die Schnell­straße
­Meran – Bozen – sowie im Großraum
­Bruneck im Osten des Landes.
der größte Teil der Flächen liegt über
1.000 Metern Meereshöhe und ist teilweise
Hochgebirge oder von Wald bedeckt.
Um nicht unbegrenzt bestehende Kulturland­
schaften für Gewerbegebiete zu erschließen,
hat die Südtiroler Landesregierung den Grund­
satz „braun vor grün“ ausgerufen, das heißt:
Bestandsnutzung vor Neuausweisung.
Bau- und Gewerbegrund in Südtirol ist äußerst
begehrt und aufgrund der geografischen
Gegebenheiten des Landes sehr knapp. In dem
gebirgigen Land sind weniger als 10 Prozent
der Landesfläche überhaupt besiedelbar,
BRENNER
STERZING
A22
BRUNECK
BRIXEN
MERAN
MeBo
BOZEN
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SO FINDEN SIE
IHREN NEUEN STANDORT
Sie suchen eine Lager- oder Produktionshalle, ein Innenstadtbüro,
eine Verkaufsfläche oder ein freies bebaubares Grundstück?
Ein nützliches Instrument bei der Suche nach
gewerblichen Immobilien ist das Liegenschafts­
portal der BLS. Die BLS-Datenbank für freie
Gewerbeliegenschaften in ganz Südtirol unterstützt
Unternehmen dabei, den idealen Standort für eine
Betriebsansiedlung zu finden.
Mittlerweile sind im Liegenschaftsportal der BLS
über 500 Gewerbeimmobilien gelistet. Damit ist
dieses Portal die mit Abstand größte Datenbank
für gewerbliche Immobilien in Südtirol. Regionale
Schwerpunkte der Liegenschaften in der Datenbank
sind die Landeshauptstadt Bozen (knapp 33 %),
der Bezirk Burggrafenamt rund um Meran (rund
21 %) und das Eisacktal mit Brixen und Vahrn
(über 13 %).
In diesem Portal für gewerbliche Immobilien findet
sich eine breite Palette unterschiedlicher ­Objekte:
vom bebaubaren Grundstück über verfügbare
Bestandsimmobilien (Büros, Lagerräume, kleine und
großflächige Produktionshallen) bis zur Möglichkeit,
einen Teil einer bestehenden Halle zu kaufen oder
auch nur zu mieten. Für Unternehmen, die für einen
begrenzten Zeitraum eine erste Anlaufstelle für ihre
Tätigkeit suchen, bietet die BLS Informationen zu
Co-Working-Spaces in bezugsfertigen Büro­räumen
an unterschiedlichen Standorten im Gewerbegebiet
Bozen Süd.
Standorte im
Liegenschafts­portal
MERAN und Umgebung
(Teil des Burggrafenamtes)
21 %
BRIXEN und Umgebung
(Teil des Eisacktals)
13 %
33 %
BOZEN
33 %
ANDERE
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07
SÜDTIROL KURZ UND KOMPAKT
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG UND -FÜHRUNG
DAS ITALIENISCHE STEUERSYSTEM
FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN
DIE FINANZIERUNG DES UNTERNEHMENS
ARBEITSMARKT UND ARBEITSRECHT
IMMOBILIEN
Die Datenbank enthält detaillierte Angaben zu
den Liegenschaften, unter anderem:
> Art des Objekts (gesamtes Betriebsobjekt,
Produktions- oder Lagerhalle, Bürofläche,
bebaubares Grundstück, Dienstwohnung)
> Lage: Adresse, Entfernung zur Autobahn,
genauer Standort in Google Maps
> Standort: Art der Verwertung, Zweckwidmung,
Besitz- und Tätigkeitsverhältnisse,
Verfügbarkeit
> Fläche und Nutzfläche, Raumhöhe der Halle/
Produktionsstätte, Stockwerke und Lifte
Dank einer engen Zusammenarbeit mit der Süd­
tiroler Maklervereinigung und der italienischen
Maklervereinigung F.I.M.A.A. werden auch deren
Angebote in der BLS-Liegenschaftsdatenbank
berücksichtigt.
Umgekehrt bietet die BLS jenen Unternehmen, die
Liegenschaften zum Verkauf oder zum Vermieten
anbieten möchten, über das Immobilienportal eine
kostenlose Plattform, auf der sie ihre Immobilie
entweder frei sichtbar oder verdeckt schalten kön­
nen, wobei die BLS im zweiten Fall die notwendige
Diskretion zusichert.
> Fotos, Pläne, Schätzgutachten und andere
Dokumente
> Angaben zur Infrastruktur
Das Liegenschaftsportal finden Sie unter der ­Adresse: www.bls.info/liegenschaftsportal
Sollten Sie für Ihr Unternehmen eine Liegenschaft
kaufen oder mieten wollen, können Sie die BLS tele­
fonisch, schriftlich oder persönlich kontaktieren und
erhalten dann anhand der individuellen Anforde­
rungen eine Erstinformation über die jeweilige freie
Immobilie.
Für nähere Informationen oder für eine persönliche
Beratung steht Ihnen als Ansprechpartner der BLS
Armin Ragginer gerne zur Verfügung.
IHR ANSPRECHPARTNER
Armin Ragginer
Beratung Liegenschaften
BLS – Business Location Südtirol
T +39 0471 066 637
[email protected]
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GLOSSAR
Agentur der Einnahmen: Die Agenzia
delle Entrate ist die italienische Steuer­
behörde. Sie untersteht der Haupt­
abteilung für Finanzen (Dipartimento
delle Finanze) des Wirtschafts- und
Finanzministeriums.
Betriebsnachfolge: Unternehmen,
deren Eigentum und Führung innerhalb
des dritten Verwandtschaftsgrades
in gerader Linie übertragen werden.
Der Übernehmer muss auf jeden Fall
die restlichen Merkmale eines neu
gegründeten Unternehmens (siehe
unten) aufweisen. Die Übertragung
darf nicht länger als sechs Monate vor
Einreichdatum des Förderungsantrages
zurückliegen.
Betriebsübernahme: die Übertra­
gung eines Betriebes aufgrund eines
Todesfalles oder eines Rechtsgeschäf­
tes. Der Übernehmer muss auf jeden
Fall die restlichen Merkmale eines neu
gegründeten Unternehmens (siehe
unten) aufweisen. Die Übernahme
darf nicht länger als sechs Monate vor
Einreichdatum des Förderungsantrages
zurückliegen.
Chirografardarlehen: Dieser deutsch­
sprachige Begriff ist vor allem in Südti­
rol gebräuchlich, weil er direkt aus dem
Italienischen übernommen wurde. Er
bezeichnet einen ungesicherten Kredit
oder Blankokredit, also ein Darlehen
ohne Sicherstellungen, wie etwa Hy­
potheken. Im Italienischen wird diese
Form des Darlehens als credito chirografario bezeichnet. Der Begriff kommt
vom lateinischen Wort chirografum, das
sich wiederum aus den griechischen
Wörtern chiro (Hand) und grafo (Schrift,
Schreiben) zusammensetzt. Er bezeich­
net also wortwörtlich ein Darlehen, das
nur durch die verbriefte Unterschrift
des Schuldners sichergestellt ist.
De-Minimis-Förderung: Unterneh­
men können wählen, ob sie Förderun­
gen unter der De-Minimis-Regelung
oder als freigestellte Förderung
erhalten wollen. Diese Wahl muss
nicht bei der Antragstellung, aber vor
Genehmigung der Förderung erfolgen.
In der Regel werden Zuschläge nur auf
De-Minimis-Förderungen gewährt.
Für die De-Minimis-Förderung hat die
EU einen Höchstbetrag von 200.000
Euro festgelegt, der einem Unterneh­
men im Dreijahreszeitraum gewährt
werden kann. Die EU ist der Ansicht,
dass eine Förderung in diesem Aus­
maß den Wettbewerb zwischen den
Mitgliedsstaaten nicht beeinträchtigen
kann und daher nicht als Beihilfe anzu­
sehen ist. Sie darf aber nicht mit ande­
ren Förderungen kumuliert werden.
F24: Der Zahlungsvordruck F24 ist ein
Formular, mit dem sämtliche Steuern
und Abgaben eingezahlt werden kön­
nen (z. B. Mehrwertsteuer, Einkom­
menssteuer, regionale Wertschöpfungs­
steuer, Sozialversicherungsbeiträge,
Gemeindeimmobiliensteuer, Handels­
kammergebühr etc.). Das Formular
kann nur mehr in Ausnahmefällen in
Papierform bei Bankinstituten abgege­
ben werden. Für Unternehmen ist der
elektronische Versand verpflichtend.
Viele Bankinstitute bieten Zahlungen
über F24 über ihr Onlineportal an.
Alternativ dazu können die Zahlungen
mit einer Vollmacht auch über befä­
higte Vermittler (z. B. Steuerberater)
erfolgen. In bestimmten Fällen, wenn
Steuerzahlungen und Steuergutha­
ben über den Zahlungsvordruck F24
verrechnet werden können, ist nur der
elektronische Kanal des befähigten Ver­
mittlers erlaubt, beziehungsweise der
Steuerpflichtige müsste die Zahlungen
über Fisconline, einer elektronischen
Plattform der Agentur der Einnahmen
(www.agenziaentrate.gov.it/) abwickeln.
Freigestellte Förderung: Für die frei­
gestellte Förderung hat die EU keinen
Höchstbetrag festgelegt, dafür aber
nach Unternehmensgröße, differenzier­
te Höchstprozentsätze. So zum Beispiel
darf bei materiellen Investitionen die
Förderung für ein kleines Unternehmen
in der Regel nicht mehr als 20 % be­
tragen, die Förderung für ein mittleres
Unternehmen nicht mehr als 10 % und
ein Großunternehmen erhält gar keine
freigestellten Förderungen.
Handelskammer (eigentlich „Handels-,
Industrie-, Handwerks- und Landwirt­
schaftskammer“): Die italienischen
Handelskammern sind autonome
Körperschaften öffentlichen Rechts und
vertreten – ähnlich den Industrie- und
Handelskammern in Deutschland oder
der Wirtschaftskammer in Öster­
reich – jeweils auf Provinzebene die
Interessen der Wirtschaft, betreiben
Wirtschaftsforschung und erbringen
Förderleistungen und Dienstleistungen
für Unternehmen vor Ort. Dazu zählen
Bereiche wie Weiterbildung, Unterneh­
mensgründung und -nachfolge, Absatz­
förderung, Innovationsservices und die
Schiedsgerichte. Darüber hinaus haben
die italienischen Handelskammern
behördliche Kompetenzen wie die
Führung des Handelsregisters, die Re­
gistrierung von Patenten und Marken
oder die Ausstellung von Außenhan­
delsdokumenten. Für Südtirol ist die
Handelskammer Bozen zuständig.
Katasterwert: Der Kataster- oder
Steuerwert einer Immobilie ist die
­Bemessungsgrundlage für Erbschaftsund Schenkungssteuern sowie – nur
beim Kauf von Wohnimmobilien und
damit verbundenen Liegenschaf­
ten – von Register-, Hypothekar- und
Katastersteuern. Die Berechnung
des Katasterwerts ergibt sich aus der
Anzahl und Größe der Katasterräume
(m2) sowie aus der Schätzung des
Werts der Immobilie je nach ihrer
Zweckbestimmung und dem Gebiet, in
dem sie sich befindet.
Der Katasterwert kann auf der Website
der staatlichen ­Katasteragentur ein­
gesehen werden, indem man ­folgende
Informationen angibt: die Steuer­
nummer; die Provinz, in der sich die
Immobilie befindet; Katasterdaten wie
z. B. Abteilung, Grundbuchblatt und
Parzelle der Immobilie im Grund- oder
Gebäudekataster.
Neugründung von Unternehmen
(für IRAP-Befreiung): In den Kriterien
zur Anwendung der IRAP-Begünstigung
ist festgelegt, dass als „neu gegründe­
tes Unternehmen“ die Tätigkeit eines
Steuerpflichtigen anzusehen ist, sofern
dieser in der IRAP-Erklärung der fünf
vorangegangenen Steuerperioden in
der Übersichtstabelle IR keinen erwirt­
schafteten Produktionswert in Südtirol
ausgewiesen hat.
Außerdem wird in folgenden Fällen von
einer neuen Tätigkeit ausgegangen:
a) wenn das Unternehmen bisher
in Südtirol noch keine Tätigkeit
ausgeübt hat,
b) wenn die neue Tätigkeit im
Handelsregister durch einen
neuen ATECO-Kodex (ATECO
ist die italienische Variante
der europäischen Systematik
der Wirtschaftszweige NACE)
ersichtlich wird, den das
Unternehmen bisher nicht hatte,
c) wenn die neue Tätigkeit im
Handelsregister durch eine
neue Tätigkeitsbeschreibung
ersichtlich wird, die das
Unternehmen bisher nicht hatte.
Neugründung von Unternehmen
(für Innovationsförderung): Unter
Neugründern versteht man Unter­
nehmen oder Konsortien zwischen
Unternehmen, die in den letzten
24 Monaten vor Einreichdatum des
Förderungsantrages ihre Tätigkeit
aufgenommen haben. Diese Begren­
zung erhöht sich für Selbstständige
auf 5 Jahre ab Aufnahme der Tätigkeit
oder, falls günstiger, ab Eintragung in
das vorgesehene Berufsverzeichnis des
jeweiligen Freiberuflers. Nicht als neues
Unternehmen eingestuft wird:
a) e in Unternehmen, wenn der Un­
ternehmensinhaber, Freiberufler,
Selbstständige oder (bei Kapitalge­
sellschaften) jene Gesellschafter, die
insgesamt mehr als 25 % der Quoten
besitzen, oder (bei einfachen Kom­
manditgesellschaften) mehr als ein
Drittel der Komplementäre, oder (bei
Personengesellschaften) mehr als ein
Drittel der Gesellschafter in den fünf
Jahren vor Beginn der neuen Tätigkeit
bereits eine selbstständige Tätigkeit
ausgeübt haben. Diese Beschränkun­
gen gelten nicht für die Konsortien
zwischen Unternehmen;
b) d
ie Übernahme eines bestehenden
Unternehmens samt Übertragung
des Eigentums, eine Betriebsnachfol­
ge samt Übertragung des Eigen­
tums oder die bloße Änderung der
Betriebsbezeichnung;
c) e ine Betriebsauflösung und die dar­
auffolgende Gründung eines neuen
Betriebes durch dieselbe Person
oder durch die Mehrheit der Inhaber,
beziehungsweise eine betriebliche
Änderung (z. B. Austritt eines Gesell­
schafters aus einer Gesellschaft und
gleichzeitige Gründung einer Einzel­
firma, Umänderung einer Einzelfirma
in eine Gesellschaft u. ä.), wenn der
entsprechende Förderantrag später
als 24 Monate ab Tätigkeitsbeginn
des vorhergehenden Unternehmens
eingereicht wird.
Prozessinnovation: Umsetzung einer
neuen oder wesentlich verbesserten
Produktions- oder Vertriebsmethode,
einschließlich wesentlicher Änderungen
in den Techniken, den Gerätschaften
oder der Software. Nicht als Innovati­
onen gelten geringfügige Änderungen
oder Verbesserungen, sowie eine Stei­
gerung der Produktions- oder Dienst­
leistungskapazitäten durch zusätzliche
Produktions- oder Logistiksysteme, die
den bereits verwendeten sehr ähnlich
sind.
Rotationsfonds: Der Rotationsfonds
ist ein Finanzierungsinstrument, um
Südtiroler Unternehmen zu fördern.
Es handelt sich dabei um begünstigte
Darlehen für Unternehmensinvestitio­
nen, die von bestimmten Bankinstituten
gewährt werden können. Die privat-öf­
fentliche Mischfinanzierung des Fonds
– das Land beteiligt sich mit bis zu 80 %
am Kapital, während die Banken den
Restbetrag stellen – verhilft dem Unter­
nehmer zu einer Zinsvergünstigung bei
Leasing- oder Darlehensverträgen.
IMPRESSUM
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Bozen 2015
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