Steuer- und Umlagekraft der bayerischen Gemeinden und

132 Beiträge aus der Statistik
Steuer- und Umlagekraft der bayerischen
Gemeinden und Gemeindeverbände im Jahr 2016
Dipl.-Verww. (FH) Markus Seemüller
Mit der Reform des kommunalen Finanzausgleichs, die im Rahmen der Berechnung der
Steuer- und Umlagekraft 2016 in Teilen erstmals zum Tragen kam und sich damit auf das aktuelle Haushaltsjahr 2016 auswirkt, werden die Realsteuereinnahmen einer Gemeinde durch
höhere Nivellierungshebesätze sowie eine zusätzliche Teilanrechnung der Einnahmen bei hohen Hebesätzen deutlich stärker als bisher bei der Berechnung der Steuerkraftmesszahl gewichtet. Dieser Reform vorausgegangen waren ein Gutachten des FiFo-Instituts Köln1, das in
der zweiten Jahreshälfte 2013 in Auftrag gegeben und – begleitet durch eine Arbeitsgruppe
aus Vertretern des Freistaats Bayern sowie der kommunalen Spitzenverbände – in der ersten Jahreshälfte 2015 abgeschlossen wurde, sowie zahlreiche Probeberechnungen durch
das Bayerische Landesamt für Statistik. Im folgenden Beitrag werden die Maßnahmen der
Reform in Bezug auf die Steuer- und Umlagegrundlagen sowie die damit verbundenen Auswirkungen dargestellt. Durch die Änderung der Berechnungsmethodik ist gerade bei den
Vorjahresvergleichen eine vertiefte Auseinandersetzung mit ausgewählten Kennziffern nötig, um fehlerhafte Schlussfolgerungen zu vermeiden.
1 Finanzwissenschaftliches
Forschungsinstitut an
der Universität zu Köln.
2 Gesetz über den Finanzausgleich zwischen
Staat, Gemeinden und
Gemeindeverbänden
(Finanzausgleichsgesetz
– FAG) in der Fassung
der Bekanntmachung
vom 16. April 2013 (GVBl
S. 210, BayRS 605-1-F),
zuletzt geändert durch
§ 1 des Gesetzes vom
22. Dezember 2015
(GVBl S. 473).
3 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes
über den Finanzausgleich zwischen
Staat, Gemeinden und
Gemeindeverbänden
(FAGDV) in der Fassung
der Bekanntmachung
vom 19. Juli 2002 (GVBl
S. 418, BayRS 605-10-F),
zuletzt geändert durch
§ 2 des Gesetzes vom
22. Dezember 2015
(GVBl S. 473).
Grundsätzliche Anmerkungen und rechtliche
des kommenden Jahres verwendet. Nach einer vor-
Grundlagen
gegebenen Frist und nach Verarbeitung der Korrek-
Das Bayerische Landesamt für Statistik (LfStat) be-
turmeldungen im LfStat werden die endgültige Steu-
rechnet im Rahmen des kommunalen Finanzaus-
er- und die Umlagekraft berechnet und neuerlich zur
gleichs die Steuer- und Umlagekraft der bayerischen
Verfügung gestellt. Die rechtlichen Grundlagen hier-
Gemeinden und Gemeindeverbände (Landkreise
für sind das FAG2 und die FAGDV3. Wichtige Begriffe
und Bezirke) jeweils für das kommende Jahr. Die
zu den Steuer- und Umlagegrundlagen sind in Über-
Steuerkraft 2016 basiert auf den Steuereinnahmen
sicht 1 erklärt.
des Jahres 2014, die Umlagekraft 2016 zusätzlich auf
den Schlüsselzuweisungen des Jahres 2015. Die Ge-
Berechnung der Steuer- und Umlagekraft einer
meinden erhalten zunächst die vorläufige Steuer- und
Gemeinde
Umlagekraft zur Information und Abstimmung. An-
Als Steuerkraft oder Steuerkraftmesszahl einer Ge-
hand der vorläufigen Daten ist es den Gemeinden
meinde wird gemäß Art. 4 Abs. 1 FAG die Summe der
möglich, die vom LfStat zugrunde gelegten Angaben
für sie geltenden Steuerkraftzahlen bezeichnet. Die
zu prüfen und gegebenenfalls eine Korrektur der Da-
Steuerkraft spiegelt die Einnahmemöglichkeiten und
ten zu beantragen. Grundlage für die Ermittlung des
folglich die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Ge-
Grundsteueraufkommens einer Gemeinde sind die
meinde vor der Durchführung des kommunalen Fi-
Meldungen für die Vierteljahresstatistik; dagegen sind
nanzausgleichs wider. Durch die höhere Steuerkraft
für die Ermittlung des Gewerbesteueraufkommens
einnahmestärkerer Gemeinden erhalten diese ten-
die Meldungen an das Zentralfinanzamt München
denziell weniger oder keine Schlüsselzuweisungen
maßgeblich. Die vorläufige Steuer- und Umlagekraft
und tragen dadurch indirekt dazu bei, dass struk-
wird von den Gemeinden und Gemeindeverbänden
turschwachen Gemeinden höhere Schlüsselzuwei-
auch als Grundlage für die Aufstellung der Haushalte
sungen verbleiben. Die Steuerkraftmesszahl ergibt
Bayern in Zahlen 03|2016
Beiträge aus der Statistik133
Erläuterung ausgewählter Begriffe zur Steuer- und Umlagekraft
Übersicht 1 Erläuterung ausgewählter Begriffe zur Steuer- und Umlagekraft
Begriff
Erläuterung
Bezirksumlage
wird in Prozentsätzen der Umlagegrundlagen nach Art. 21 Abs. 3 Satz 2 FAG bemessen
Kreisumlage
wird in Prozentsätzen der Umlagegrundlagen nach Art. 18 Abs. 3 Satz 2 FAG bemessen
Realsteuern
Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer
Steuerkraft
Synonym für Steuerkraftmesszahl
Steuerkraftmesszahl
Summe der Steuerkraftzahlen (Art. 4 Abs. 1 FAG)
Steuerkraftzahlen
nivellierte Steuereinnahmen aus der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer
sowie den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer (Art. 4 Abs. 2 FAG)
Umlagegrundlagen nach Art. 18 Abs. 3
Satz 2 FAG (Kreisumlage)
die für die kreisangehörigen Gemeinden geltenden Steuerkraftzahlen nach Art. 4 FAG sowie
80 % der Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden des vorangegangenen
Haushaltsjahres
Umlagegrundlagen nach Art. 21 Abs. 3
Satz 2 FAG (Bezirksumlage)
die für die Gemeinden und gemeindefreien Gebiete geltenden Steuerkraftzahlen nach Art. 4 FAG
sowie 80 % der Gemeindeschlüsselzuweisungen des vorangegangenen Haushaltsjahres
Umlagekraft der kreisangehörigen
Gemeinden
Summe der Umlagegrundlagen des laufenden Jahres nach Art. 18 Abs. 3 Satz 2 FAG
Umlagekraft der kreisfreien Gemeinden
und Landkreise
Summe der Umlagegrundlagen des laufenden Jahres nach Art. 21 Abs. 3 Satz 2 FAG
Umlagekraftmesszahl
wird für die Landkreise zur Berechnung der Landkreisschlüsselzuweisungen ermittelt;
40 % der Umlagegrundlagen nach Art. 18 Abs. 3 FAG zuzüglich 40 % der Steuerkraftzahlen der
gemeindefreien Gebiete
sich gemäß Art. 4 FAG aus den Realsteuern (Grund-
mehrerer Gemeinden berücksichtigt und der sich so
steuer A und B sowie Gewerbesteuer) und den Ge-
ergebende Grundbetrag wird mit dem Nivellierungs-
meindeanteilen an der Einkommen- und Umsatz-
hebesatz multipliziert. Die Nivellierungshebesät-
steuer.
ze der Grundsteuern A und B wurden im Vergleich
zur Berechnung der Steuer- und Umlagegrundlagen
Zunächst werden im Rahmen der Berechnung die
2015 von 250 % auf 310 % angehoben. Bei der Ge-
Grundbeträge der Realsteuern ermittelt, indem das
werbesteuer gab es eine moderate Erhöhung von
jeweilige Ist-Steueraufkommen einer Gemeinde
bisher 300 % auf nun 310 %, jeweils abzüglich des
durch den von ihr für das jeweilige Erhebungsjahr
geltenden Prozentsatzes der Gewerbesteuerumla-
festgesetzten Hebesatz geteilt wird. Anschließend
ge (aktuell unverändert 69 %).4 Zusätzlich werden
werden die Grundbeträge um eventuelle Korrek-
seit der Ermittlung der Steuerkraft 2016 erstmals die
turen bereinigt, auf Antrag wird auch eine abwei-
Steuereinnahmen aus den Realsteuern, die auf die
chende Realsteuerverteilung aufgrund eines ge-
den Nivellierungshebesatz übersteigenden Prozent-
meinsamen
punkte entfallen, mit 10 % in die Steuerkraftzahlen
interkommunalen
Gewerbegebiets
Berechnungsbeispiel der Steuerkraftzahlen der Realsteuern
Übersicht 2 Berechnungsbeispiel der Steuerkraftzahlen der Realsteuern
Realsteuern
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Istaufkommen 2014 ........................................................................................
Hebesatz 2014 ...............................................................................................
Grundbetrag 2014 ..........................................................................................
Berichtigungsbetrag .......................................................................................
anzusetzender Grundbetrag ..........................................................................
Nivellierungshebesatz (GewSt abzgl. Gewerbesteuerumlagesatz) .............
Zwischensumme ............................................................................................
192 000 €
320 %
60 000 €
–
60 000 €
310 %
186 000 €
28 380 000 €
330 %
8 600 000 €
- 200 000 €
8 400 000 €
310 %
26 040 000 €
245 000 000 €
350 %
70 000 000 €
–
70 000 000 €
241 %
168 700 000 €
Zuschlag:
Hebesatz 2014 ...............................................................................................
den Nivellierungshebesatz übersteigender Anteil: .......................................
Zuschlag (berichtigter Grundbetrag * übersteigender Hebesatz * 10 %) ..
320 %
10 %
600 €
330 %
20 %
168 000 €
350 %
40 %
2 800 000 €
= Steuerkraftzahl (Zwischensumme + anzusetzender Zuschlag) ..............
186 600 €
26 208 000 €
171 500 000 €
:
=
+
=
*
=
Bayern in Zahlen 03|2016
4
Bei gemeindefreien
Gebieten ist der in
Art. 4 Abs. 2 Nr. 3
FAG festgesetzte
Hebesatz von
310 % ungekürzt
anzuwenden, vgl.
§ 4 Abs. 3 FAGDV.
134 Beiträge aus der Statistik
eingerechnet. Im Fall der Gewerbesteuer wird bei
nun erstmals ein Zuschlag in Höhe von 10 % der
der Ermittlung des den Nivellierungshebesatz über-
Realsteuereinnahmen, die auf Hebesätze oberhalb
steigenden Hebesatzes der ungekürzte Nivellie-
der Nivellierungshebesätze entfallen, eingeführt. Das
rungshebesatz von 310 % angewendet. Ein Berech-
führt erstmals zu einer differenzierten Erfassung der
nungsbeispiel zur Ermittlung der Steuerkraftzahlen
Realsteuereinnahmen und soll die Ausgleichsgerech-
der Realsteuern ist in Übersicht 2 zu sehen.
tigkeit des kommunalen Finanzausgleichs verbessern, ohne die gemeindliche Hebesatzautonomie
Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist
auszuhöhlen.
der den Gemeinden insgesamt zugeflossene Gemeindeanteil an der Einkommensteuer maßgebend,
Anteil einzelner Steuerkraftzahlen und Relation
hier haben sich durch die Reform im Vergleich zum
zum tatsächlichen Steueraufkommen
Vorjahr keine Änderungen ergeben. Dieser wird er-
Wie aus Abbildung 1 ersichtlich wird, stellen die
höht um den in diesem Zeitraum allen Gemeinden
Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer mit fast 42 %
zugeflossenen Einkommensteuerersatz nach Art. 1b
und die Steuerkraftzahl der Einkommensteuer mit
FAG. Hierauf wird die zu Beginn des laufenden Jah-
annähernd 43 % den größten Anteil an der Steuer-
res maßgebende Schlüsselzahl angewendet. Der
kraftmesszahl aller Gemeinden für 2016. Hier zeigt
sich so für jede Gemeinde ergebende fiktive Beteili-
sich auch die durch die zusätzliche Anrechnung der
gungsbetrag wird, soweit er je Einwohner unter 50 %
Realsteuern bedingte veränderte Zusammensetzung
des Landesdurchschnitts liegt, statt mit 100 % nur
der Steuerkraftmesszahl. Denn obwohl die tatsäch-
mit 65 % angesetzt. Der Gemeindeanteil an der Um-
lichen Steuereinnahmen der Gemeinden im Jahr
satzsteuer wird stets mit 100 % angesetzt.
2014 gegenüber dem Vorjahr bei der Einkommensteuer um 7,6 %, bei der Gewerbesteuer um 3,9 %,
Bisher waren die Steuerkraftzahlen der Grundsteu-
bei der Grundsteuer B um 1,7 % und bei der Grund-
ern A und B sowie der Gewerbesteuer hebesatz-
steuer A um 0,3 % zugelegt haben, verringert sich
neutral. Das heißt unabhängig davon, wie weit der
gegenüber 2015 der Anteil der Steuerkraftzahl der
Hebesatz einer Gemeinde über dem Nivellierungs-
Einkommensteuer zugunsten des gleichbleibenden
hebesatz lag, hat sich die Steuerkraftzahl nicht wei-
Anteils der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer und
ter erhöht. Ab Berechnung der Steuerkraft 2016 wird
des um 1,5 Prozentpunkte angestiegenen Anteils
der Steuerkraftzahl der Grundsteuer B. Der Anteil
der Grundsteuer A ist – aufgrund des sehr geringen
Abb. 1
Zusammensetzung der Steuerkraftmesszahl
in Bayern 2016*
in Prozent
Grundsteuer A
0,6
Grundsteuer B
absoluten Aufkommens – nahezu identisch mit dem
des Vorjahres.
Deutlicher Anstieg der Steuerkraft
Bedingt durch die Erhöhung der Nivellierungshebesätze, die zusätzliche Anrechnung der den Nivellierungshebesatz übersteigenden Steuereinnahmen
10,1
und den oben erwähnten generellen Anstieg der
Gewerbesteuer
Steuereinnahmen, ist die Steuerkraft sehr stark von
12 253 Millionen Euro im Vorjahr auf 13 503 Millio-
41,7
nen Euro in diesem Jahr angestiegen (+10,2 %).
Die vorherigen Zuwachsraten 2015 und 2014 lagen
42,9
4,7
Gemeindeanteil an
der Umsatzsteuer
demgegenüber bei 6,3 % bzw. 5,5 %. InsbesondeGemeindeanteil an der
Einkommensteuer
* Alle Gemeinden, ohne gemeindefreie Gebiete.
re die in den Vorjahren nur moderat angestiegenen
bzw. teilweise sogar leicht gesunkenen Messzahlen
zu den Grundsteuern A und B verzeichnen aufgrund
der starken Anhebung der Nivellierungshebesätze
enorme Zuwachsraten von 25,5 % bzw. 29,1 % im
Bayern in Zahlen 03|2016
Beiträge aus der Statistik135
Tab. 1 Steuerkraftzahlen der bayerischen Gemeinden für 2015 und 2016
Tab. 1 Steuerkraftzahlen der bayerischen Gemeinden für 2015 und 2016
Steuerkraftzahlen
Grundsteuer
Gemeindeanteil an der
Jahr
A
Gewerbesteuer
B
Einkommensteuer
Summe
Umsatzsteuer
Millionen Euro
2015 ..................................................
2016 ..................................................
61
77
Veränderung ....................................
16
Veränderung ....................................
25,5
1 056
1 363
307
Prozent
29,1
5 074
5 636
5 447
5 792
614
634
12 253
13 503
562
345
20
1 250
11,1
6,3
3,3
10,2
Vergleich zum Vorjahr, aber auch die Gewerbesteuer
damit kreisfreien Städte höhere Hebesätze bei der
steigt noch überdurchschnittlich um 11,1 % an. Der
Gewerbesteuer festgesetzt haben und somit deren
seit dem Jahr 2012 andauernde Anstieg der Steuer-
Gewerbesteuereinnahmen nun stärker in die jewei-
kraft setzt sich damit weiter und nochmals gesteigert
lige Steuerkraftzahl einbezogen werden. Zwar gibt es
fort. Die Zusammensetzung der Steuerkraftmess-
– überwiegend bei der Grundsteuer B, aber auch bei
zahl im Vergleich zum Vorjahr geht aus Tabelle 1
der Gewerbesteuer – auch zahlreiche kleine kreisan-
hervor.
gehörige Gemeinden mit hohen Hebesätzen. Die im
Vergleich zu den kreisfreien Städten niedrigen ab-
Ein Anstieg in Höhe von 3,5 % bei den Steuerein-
soluten Steuereinnahmen tragen hier aber nur ge-
nahmen der kreisfreien Städte gegenüber dem
ringfügig zum Anstieg der Steuerkraft bei. Die Ent-
Jahr 2013 führt zu einem Plus von 11,2 % bei de-
wicklung der Steuerkraftzahl je Einwohner bei den
ren Steuerkraft. Die kreisangehörigen Gemeinden
kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden ergibt
wiesen 2014 Steuermehreinnahmen von 6,3 % auf,
sich aus Abbildung 2. Detaillierte Ergebnisse nach
wodurch ihre Steuerkraft 2016 um 9,6 % angestie-
Gemeindegrößenklassen sind der Tabelle 2 zu ent-
gen ist. Auch hier werden wieder die Auswirkungen
nehmen.
der Reform sichtbar. Während im vergangenen Jahr
die relative Steigerung der Steuereinnahmen bei-
Steuer- bzw. Umlagekraft 2016 nach
der Gruppen in etwa im selben Verhältnis zum je-
Regierungsbezirken
weiligen relativen Anstieg der Steuerkraft stand, ist
Die Steuerkraft konzentriert sich weiterhin auf die drei
die Steuerkraft der kreisfreien Städte für 2016 deut-
Regierungsbezirke Oberbayern, Mittelfranken und
lich stärker angestiegen als bei den kreisangehö-
Schwaben, die gemeinsam 70 % zur Summe Bay-
rigen Gemeinden. Diese Verschiebung ist darauf zu-
erns beisteuern. Die durchschnittliche Steuerkraft
rückzuführen, dass überwiegend die größeren und
liegt 2016 bei 1 063 Euro je Einwohner. Wie schon in
Abb. 2
Steuerkraftzahlen 2015 und 2016 im bayerischen Durchschnitt
in Euro je Einwohner
kreisfreie Städte
2015
2016
kreisangehörige Gemeinden
Gemeinden insgesamt
0
Bayern in Zahlen 03|2016
200
400
600
800
1 000
1 200
1 400
136 Beiträge aus der Statistik
Tab. 2 Steuerkraftzahlen
der Gemeinden Bayerns nach Größenklassen und Regierungsbezirken
Tab. 2 Steuerkraftzahlen der Gemeinden Bayerns nach Größenklassen und Regierungsbezirken im Jahr 2016
im Jahr 2016
Grundsteuer
Gemeindegrößenklassen
____________
Regierungsbezirke
A
Gewerbesteuer
Einkommensteuerbeteiligung
B
Umsatzsteuerbeteiligung
Steuerkraftmesszahl
insgesamt
Euro je Einwohner
1 000 Euro
Veränderung
gegenüber
2015
Prozent
Kreisfreie Städte
mit ... Einwohnern
200 000 oder mehr ...................
100 000 bis unter 200 000 ....
50 000 bis unter 100 000 ....
unter
50 000 .....
Zusammen
0
1
1
1
1
134
134
130
126
132
699
607
508
398
626
557
495
410
378
508
95
79
76
68
87
1 485
1 315
1 124
971
1 353
3 287 186
824 444
514 297
416 292
5 042 218
12,3
9,5
13,6
4,2
11,2
Kreisangehörige Gemeinden
mit ... Einwohnern
20 000 oder mehr ..................
10 000 bis unter 20 000 .....
5 000 bis unter 10 000 .....
3 000 bis unter
5 000 .....
1 000 bis unter
3 000 .....
unter
1 000 .....
Zusammen
2
4
8
10
14
24
8
115
112
98
89
76
63
97
416
614
331
253
206
149
368
503
467
424
421
383
340
435
45
53
33
24
18
14
35
1080
1250
894
797
698
590
943
1 236 028
2 660 079
2 012 890
1 278 879
1 196 582
75 235
8 459 693
9,0
10,2
9,8
10,6
7,3
12,2
9,6
Gemeindefreie Gebiete ...................
Bayern insgesamt .........................
x
6
x
107
x
444
–
456
–
50
x
1 063
1 091
13 503 002
x
10,2
Oberbayern ......................................
Niederbayern ...................................
Oberpfalz .........................................
Oberfranken .....................................
Mittelfranken ....................................
Unterfranken ....................................
Schwaben ........................................
5
12
8
6
5
6
7
118
93
98
96
110
103
104
628
423
347
300
346
307
331
556
363
385
366
449
399
410
61
37
39
45
55
42
42
1 367
928
877
812
965
857
894
6 183 480
1 111 909
950 312
857 866
1 658 532
1 112 616
1 628 286
9,4
14,2
10,6
9,0
8,8
12,3
10,9
den vergangenen Jahren wird dieser Durchschnitts-
sind doch deutliche Unterschiede hinsichtlich der
wert nur vom Regierungsbezirk Oberbayern (1 367
Zuwachsraten erkennbar. Konnte Oberbayern im
Euro je Einwohner) übertroffen (vgl. Abbildung 3).
Vorjahr noch den größten Anstieg der Steuerkraft
verzeichnen, liegen in diesem Jahr die deutlichsten
Während sich die Rangfolge der Bezirke bezogen
Steigerungen in den Bezirken Niederbayern und Un-
auf die Steuerkraft je Einwohner trotz der Reform
terfranken mit 14,2 % bzw. 12,3 % vor. Unterdurch-
gegenüber vergangenem Jahr nicht verändert hat,
schnittliche, aber bedingt durch die Reform immer
Abb. 3
Steuer- und Umlagekraft der bayerischen Regierungsbezirke 2016
in Euro je Einwohner
Oberbayern
Mittelfranken
Niederbayern
Schwaben
Oberpfalz
Unterfranken
Oberfranken
0
200
400
Steuerkraft 2016
600
800
1 000
1 200
1 400
1 600
80 % der Schlüsselzuweisungen 2015
Bayern in Zahlen 03|2016
Beiträge aus der Statistik137
Tab. 3 Rangfolge der bayerischen Regierungsbezirke 2016 nach ihrer Steuer- und Umlagekraft
Tab. 3 Rangfolge der bayerischen Regierungsbezirke 2016 nach ihrer Steuer- und Umlagekraft
Regierungsbezirk1
Steuerkraft
2016
1. Oberbayern ..............................
2. Mittelfranken .............................
3. Schwaben ................................
4. Unterfranken .............................
5. Niederbayern ...........................
6. Oberpfalz ..................................
7. Oberfranken .............................
6 183
1 659
1 628
1 113
1 112
950
858
1. Oberbayern ..............................
2. Mittelfranken .............................
3. Niederbayern ...........................
4. Schwaben ................................
5. Oberpfalz ..................................
6. Unterfranken .............................
7. Oberfranken .............................
1 367
965
928
894
877
857
812
80 Prozent der
Gemeindeschlüsselzuweisungen 2015
Millionen Euro
215
310
278
218
199
178
205
Umlagekraft
2016
Veränderung
der Umlagekraft
2016
gegenüber
2015
Prozent
6 399
1 968
1 906
1 331
1 311
1 129
1 063
8,0
9,5
12,0
11,5
13,0
10,4
8,8
1 415
1 146
1 095
1 047
1 042
1 025
1 007
6,7
8,8
12,2
11,1
9,9
11,5
8,9
3,4
15,8
14,6
16,4
15,2
15,8
19,3
Prozent
Euro je Einwohner
48
181
167
153
165
168
195
Anteil
der Schlüsselzuweisung an
der Umlagekraft
2016
3,4
15,8
15,3
14,6
15,8
16,4
19,4
1 *Rang
Rangbezogen
bezogenauf
aufSteuerkraft.
Steuerkraft
noch sehr hohe Zuwachsraten erzielten dagegen
nen neuen Höchstwert von fast 15 108 Millionen
die Bezirke Oberbayern (9,4 %), Oberfranken (9,0 %)
Euro angestiegen, was einem Zuwachs von 9,7 %
und Mittelfranken (8,8 %) (vgl. Tabelle 2). Nach wie
entspricht. Diese Daten sowie weitere Daten zur Um-
vor steht der Regierungsbezirk Oberbayern mit einer
lagekraft sind der Tabelle 3 zu entnehmen.
Steuerkraft von 1 367 Euro je Einwohner mit großem
Vorsprung an der Spitze, gefolgt von Mittelfranken
Anstieg der Steuerkraft in beinahe allen
(965 Euro je Einwohner) und Niederbayern (928 Eu-
Landkreisen
ro je Einwohner). Den letzten Platz belegt der Bezirk
Durch den allgemeinen Anstieg der Steuerkraft im
Oberfranken mit einer Steuerkraftmesszahl von 812
Rahmen der Reform des Finanzausgleichs verzeich-
Euro je Einwohner. Diese Rangfolge verändert sich
nen in diesem Jahr insgesamt 69 Landkreise (im
auch bei Betrachtung der Umlagekraft nicht, die Be-
Vorjahr 57) prozentuale Zunahmen bei der Steuer-
träge nähern sich hier jedoch an.
kraft ihrer Gemeinden, wobei für die Landkreise Altötting (+42,2 %), Dingolfing-Landau (+27,2 %) und
Bei der Steuerkraft ergibt sich zwischen dem ersten
Main-Spessart (+25,2 %) enorme Zuwachsraten er-
und dem letzten Platz ein Unterschied von 555 Eu-
rechnet wurden. Die übrigen 2 Landkreise (im Vor-
ro je Einwohner. Die Differenz zwischen Erstplatzier-
jahr 14) müssen trotz der Auswirkungen der Reform
tem und Schlusslicht hat sich hier weiter vergrößert
einen geringfügigen Rückgang ihrer Steuerkraft hin-
(im Vorjahr 519 Euro je Einwohner), da der Zuwachs
nehmen (- 0,2 % im Landkreis München und - 3,2 % im
des letztplatzierten Oberfranken noch hinter dem
Landkreis Neu-Ulm). Diese Abnahmen sind bedingt
Zuwachs Oberbayerns zurückgeblieben ist. Der Ab-
durch sehr starke Rückgänge der Steuerkraft der Ge-
stand bei der Umlagekraft (also nach Berücksich-
meinden Grünwald, Pullach im Isartal und Illertissen
tigung der Schlüsselzuweisung) beträgt nur noch
und dort insbesondere durch deutlich zurückgegan-
408 Euro je Einwohner (im Vorjahr 407 Euro je Ein-
gene Gewerbesteuereinnahmen.
wohner). Die ausgleichende Wirkung der Schlüsselzuweisung war hier also geringfügig stärker als
Die Schere zwischen dem steuerkraftstärksten und
im vergangenen Jahr, wenn man die im Vergleich
-schwächsten Landkreis klafft dennoch nach wie vor
zum Vorjahr gestiegene Differenz zwischen Erst-
weit auseinander. Tabelle 4 zeigt auszugsweise die
und Letztplatziertem bei der Steuerkraft berücksich-
Rangfolge der Steuerkraft der Landkreise (in Euro je
tigt. Insgesamt ist die Umlagekraft 2016 gegenüber
Einwohner). Während die drei erstplatzierten Land-
dem Vorjahr um knapp 1 332 Millionen Euro auf ei-
kreise ihren Rang im Vergleich zum Vorjahr erhalten
Bayern in Zahlen 03|2016
138 Beiträge aus der Statistik
Tab. 4 Rangfolge ausgewählter bayerischer
2016 nach
ihrer Steuerkraft
Tab. 4 Landkreise
Rangfolge ausgewählter
bayerischer
Landkreise 2016
Steuerkraft je Einwohner
je Einwohner
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
.
.
.
67.
68.
69.
70.
71.
Landkreis
Steuerkraft
2016 in Euro
je Einwohner
München ..........................
Dingolfing-Landau ...........
Starnberg .........................
Altötting ............................
Freising ............................
Erding ...............................
Erlangen-Höchstadt
Ebersberg ........................
Miesbach .........................
Landsberg am Lech ........
2 586
2 376
1 333
1 241
1 210
1 172
1 127
1 073
1 040
988
Rang 2015
1
2
3
17
6
5
4
8
10
9
ne positive Entwicklung auf, wobei die Steuerkraft in
Bayreuth (+28,6 %), Landshut (+22,8 %), Erlangen
(+20,4 %) und Augsburg (+19,3 %) besonders deutlich ansteigt. Bei fünf kreisfreien Städten ist die Steuerkraft rückläufig, wobei der Rückgang in Coburg
(- 9,8 %) erneut besonders negativ herausragt. Damit
liegt Coburg (1 564 Euro je Einwohner) in der Rangliste der Steuerkraft je Einwohner in diesem Jahr nur
mehr auf Platz 4 (in den Vorjahren jeweils Platz 1,
2015 dann auf Platz 2). Auf Platz 1 liegt in diesem
Jahr München mit 1 737 Euro je Einwohner. Besonders erwähnenswert ist hier jedoch die Stadt Bayreuth, die im Vorjahr noch den 13. Platz belegt hat
Neustadt a. d. Waldnaab
Regen ...............................
Bayreuth ...........................
Bad Kissingen ..................
Freyung-Grafenau ...........
668
662
656
632
600
69
64
68
70
71
und nun auf Platz 7 vorrücken konnte, während Amberg mit aktuell 930 Euro je Einwohner von Platz 12
auf Platz 19 abgerutscht ist. Ähnlich den Landkreisen gibt es auch bei den kreisfreien Städten deutliche Unterschiede zwischen steuerkraftstärkster
konnten und sich unter den ersten zehn Plätzen ge-
und -schwächster kreisfreier Stadt. Diese sind aller-
nerell keine großen Veränderungen ergeben haben,
dings nicht ganz so hoch wie bei den Landkreisen.
konnte der Landkreis Altötting seine Platzierung
Die Steuerkraft je Einwohner der Stadt München be-
deutlich von Rang 17 auf Platz 4 verbessern.
trägt etwa das 2,3-Fache der Stadt Kaufbeuren (740
Euro je Einwohner), die hier den letzten Platz belegt.
Darüber hinaus fällt auf, dass die Steuerkraft des
Im Vorjahr lag dieser Faktor bei 2,7. Auch die abso-
Landkreises München (Rangziffer 1) um mehr als das
lute Differenz zwischen der höchsten und der nied-
Vierfache über der des letztplatzierten Landkreises
rigsten Steuerkraft je Einwohner geht im Vergleich
Freyung-Grafenau (600 Euro je Einwohner) liegt.
zum Vorjahr nochmals deutlich zurück (von 1 103
Diese Steuerkraftunterschiede zu mildern ist vorran-
auf 997 Euro je Einwohner). Auszugsweise stellt sich
gige Aufgabe des kommunalen Finanzausgleichs,
die Steuerkraft der kreisfreien Städte wie in Tabel-
insbesondere durch die Zahlung von Schlüsselzu-
le 5 dar.
weisungen, aber auch durch weitere Zuweisungen.
Betrachtet man die Umlagekraft der Landkreise je
Einwohner – in die nur 80 % der Schlüsselzuweisungen des Vorjahres und auch keine weiteren Zu-
Tab. 5 Rangfolge ausgewählter bayerischer kreisTab. 5 Rangfolge ausgewählter bayerischer kreisfreier Städte
freier Städte 2016 nach ihrer Steuerkraft
2016 nach ihrer Steuerkraft je Einwohner
je Einwohner
weisungen einfließen – so hat sich hier der bereits
angesprochene Unterschied zwischen den Landkreisen mit der höchsten und niedrigsten Steuerkraft
je Einwohner 2016 deutlich verringert. Die durchschnittliche Umlagekraft des Landkreises München
(2 586 Euro je Einwohner) steht hier der des Landkreises Freyung-Grafenau gegenüber (835 Euro je
Einwohner).
Steuerkraft der kreisfreien Städte im Jahr 2016
Die Steuerkraft der kreisfreien Städte ist gegenüber 2015 um 11,2 % angestiegen. Von den kreisfreien Städten weisen 20 gegenüber dem Vorjahr ei-
Steuerkraft 2016
in Euro
je Einwohner
Rang 2015
München ...................
Ingolstadt ..................
Regensburg .............
Coburg ......................
Schweinfurt ..............
Erlangen ...................
Bayreuth ....................
1 737
1 669
1 638
1 564
1 521
1 310
1 183
3
1
4
2
5
6
13
Amberg .....................
Ansbach ....................
Fürth .........................
Augsburg .................
Weiden i. d. Opf. .......
Hof .............................
Kaufbeuren ..............
930
893
891
869
853
776
740
12
17
21
24
22
23
25
Kreisfreie Stadt
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
.
.
.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
Bayern in Zahlen 03|2016
Steuerkraft 2016 der kreisangehörigen
Gemeinden
Beiträge aus der Statistik139
6 Steuerkraft ausgewählter
bayerischer
kreisangehöriger
Gemeinden 2016 je
Tab.Tab.
6 Steuerkraft
ausgewählter
bayerischer
kreisangehöriger
Einwohner
Gemeinden 2016 je Einwohner
Interessant ist auch ein Blick auf die Landkreise
Steuerkraft 2016
hinsichtlich besonders steuerstarker Gemeinden.
Die gesamte Steuerkraft der kreisangehörigen Gemeinden ist gegenüber dem Vorjahreswert um
Gemeinde
(im Landkreis ...)
9,6 % angestiegen. Vereinzelte beträchtliche regio-
Euro je
Einwohner
in Prozent
der gesamten
Steuerkraft
aller Gemeinden des
zugehörigen
Landkreises
8 686
964
3 219
1 028
1 011
1 086
996
1 319
944
876
866
2 035
970
760
841
1 358
73,4
45,1
43,0
36,7
35,8
34,9
34,4
32,7
32,5
32,3
32,0
31,4
31,2
31,1
30,6
30,2
nale Steuerstärke ist in Dingolfing, Kulmbach und
Burghausen vorzufinden, denn diese Städte steuern 73,4 %, 45,1 % bzw. 43,0 % zur gesamten Steuerkraft ihres Landkreises bei. Aber auch Neumarkt
i. d. OPf., Neu-Ulm, Dachau und Lindau am Bodensee bestreiten aufgrund ihrer erheblichen Steuerstärke immer noch mehr als ein Drittel der jeweiligen
Landkreis-Steuerkraft. Weitere neun Gemeinden repräsentieren jeweils mindestens 30 % der jeweiligen
Steuerkraft des Landkreises. Damit tragen diese Gemeinden gleichzeitig einen erheblichen Anteil an der
Kreisumlage in ihrem Landkreis. Näheres erschließt
sich aus Tabelle 6.
Dingolfing (Dingolfing-Landau) ........................................
Kulmbach (Kulmbach) ......................................................
Burghausen (Altötting) ......................................................
Neumarkt i. d. OPf. (Neumarkt i. d. OPf.) ........................
Neu-Ulm (Neu-Ulm) ..........................................................
Dachau (Dachau) ..............................................................
Lindau Bodensee (Lindau Bodensee) .............................
Landsberg am Lech (Landsberg am Lech) .....................
Deggendorf (Deggendorf) ...............................................
Garmisch-Partenkirchen (Garmisch-Partenkirchen) .......
Neuburg a. d. Donau (Neuburg-Schrobenhausen) ........
Herzogenaurach (Erlangen-Höchstadt) ..........................
Marktredwitz (Wunsiedel i. Fichtelgebirge) .....................
Lichtenfels (Lichtenfels) ....................................................
Forchheim (Forchheim) ....................................................
Freising (Freising) .............................................................
Bedeutung der Steuer- und Umlagekraft
Höhe deutlich angestiegenen Steuer- und Umlage-
Die Steuerkraft ist, unmittelbar oder als Bestandteil
kraft lediglich relative Änderungen durch Verschie-
der Umlagekraft, Grundlage für die Berechnung so-
bungen zwischen einzelnen Gemeinden. Deutlicher
wohl von Zuweisungen als auch von zu zahlenden
werden die Änderungen dagegen wohl bei der Be-
Beiträgen im kommunalen Finanzausgleich. Dazu
rechnung der Kreis-5 und Bezirksumlagen6 ausfallen.
zählen auf Seite der Zuweisungen unter anderem die
Zum einen wird es durch die veränderte Einbeziehung
Schlüsselzuweisungen, die mit Wirkung für das Jahr
der Realsteuern auch hier Verschiebungen zwischen
2016 ebenfalls reformiert wurden und die Investiti-
den einzelnen Umlagezahlern – jedoch nur innerhalb
onspauschale. Bei den Beiträgen ist hier beispiels-
jeweils eines Landkreises oder Bezirks – geben. Zum
weise der Kommunalbeitrag zum Entschädigungs-
anderen ergeben sich aber durch die landesweit an-
fonds nach dem Denkmalschutzgesetz zu nennen.
gestiegenen Umlagegrundlagen auch Möglichkeiten
Da bei diesen Berechnungen eine vorher festgelegte
für die Landkreise und Bezirke, ihre Umlagesätze zu
Zuweisungs- oder Beitragssumme zugrunde gelegt
senken, da das Umlagesoll dann einer höheren Um-
wird, ergeben sich hier trotz der in ihrer absoluten
lagekraft gegenübersteht.
Bayern in Zahlen 03|2016
5 Die zum Landkreisergebnis summierte
Umlagekraft der
Gemeinden bildet
die Umlagekraft
eines Landkreises.
Die Landkreise
legen alljährlich ihren
durch die sonstigen
Einnahmen nicht
gedeckten Bedarf auf
die kreisangehörigen
Gemeinden um. Diese
Kreisumlage wird in
Vomhundertsätzen
(Umlagesätze) der
Umlagekraft der Gemeinden bemessen.
6 Die zum Regierungsbezirksergebnis
summierte Umlagekraft der Gemeinden
und gemeindefreien
Gebiete bildet die
Umlagekraft eines
Bezirks. Die Bezirke
legen jedes Jahr ihren
durch die sonstigen
Einnahmen nicht
gedeckten Bedarf auf
die kreisfreien Städte
und Landkreise um.
Die Bezirksumlage
wird in Vomhundertsätzen der Umlagekraft bemessen.