132 Beiträge aus der Statistik Steuer- und Umlagekraft der bayerischen Gemeinden und Gemeindeverbände im Jahr 2016 Dipl.-Verww. (FH) Markus Seemüller Mit der Reform des kommunalen Finanzausgleichs, die im Rahmen der Berechnung der Steuer- und Umlagekraft 2016 in Teilen erstmals zum Tragen kam und sich damit auf das aktuelle Haushaltsjahr 2016 auswirkt, werden die Realsteuereinnahmen einer Gemeinde durch höhere Nivellierungshebesätze sowie eine zusätzliche Teilanrechnung der Einnahmen bei hohen Hebesätzen deutlich stärker als bisher bei der Berechnung der Steuerkraftmesszahl gewichtet. Dieser Reform vorausgegangen waren ein Gutachten des FiFo-Instituts Köln1, das in der zweiten Jahreshälfte 2013 in Auftrag gegeben und – begleitet durch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Freistaats Bayern sowie der kommunalen Spitzenverbände – in der ersten Jahreshälfte 2015 abgeschlossen wurde, sowie zahlreiche Probeberechnungen durch das Bayerische Landesamt für Statistik. Im folgenden Beitrag werden die Maßnahmen der Reform in Bezug auf die Steuer- und Umlagegrundlagen sowie die damit verbundenen Auswirkungen dargestellt. Durch die Änderung der Berechnungsmethodik ist gerade bei den Vorjahresvergleichen eine vertiefte Auseinandersetzung mit ausgewählten Kennziffern nötig, um fehlerhafte Schlussfolgerungen zu vermeiden. 1 Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln. 2 Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsgesetz – FAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2013 (GVBl S. 210, BayRS 605-1-F), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBl S. 473). 3 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (FAGDV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 2002 (GVBl S. 418, BayRS 605-10-F), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBl S. 473). Grundsätzliche Anmerkungen und rechtliche des kommenden Jahres verwendet. Nach einer vor- Grundlagen gegebenen Frist und nach Verarbeitung der Korrek- Das Bayerische Landesamt für Statistik (LfStat) be- turmeldungen im LfStat werden die endgültige Steu- rechnet im Rahmen des kommunalen Finanzaus- er- und die Umlagekraft berechnet und neuerlich zur gleichs die Steuer- und Umlagekraft der bayerischen Verfügung gestellt. Die rechtlichen Grundlagen hier- Gemeinden und Gemeindeverbände (Landkreise für sind das FAG2 und die FAGDV3. Wichtige Begriffe und Bezirke) jeweils für das kommende Jahr. Die zu den Steuer- und Umlagegrundlagen sind in Über- Steuerkraft 2016 basiert auf den Steuereinnahmen sicht 1 erklärt. des Jahres 2014, die Umlagekraft 2016 zusätzlich auf den Schlüsselzuweisungen des Jahres 2015. Die Ge- Berechnung der Steuer- und Umlagekraft einer meinden erhalten zunächst die vorläufige Steuer- und Gemeinde Umlagekraft zur Information und Abstimmung. An- Als Steuerkraft oder Steuerkraftmesszahl einer Ge- hand der vorläufigen Daten ist es den Gemeinden meinde wird gemäß Art. 4 Abs. 1 FAG die Summe der möglich, die vom LfStat zugrunde gelegten Angaben für sie geltenden Steuerkraftzahlen bezeichnet. Die zu prüfen und gegebenenfalls eine Korrektur der Da- Steuerkraft spiegelt die Einnahmemöglichkeiten und ten zu beantragen. Grundlage für die Ermittlung des folglich die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Ge- Grundsteueraufkommens einer Gemeinde sind die meinde vor der Durchführung des kommunalen Fi- Meldungen für die Vierteljahresstatistik; dagegen sind nanzausgleichs wider. Durch die höhere Steuerkraft für die Ermittlung des Gewerbesteueraufkommens einnahmestärkerer Gemeinden erhalten diese ten- die Meldungen an das Zentralfinanzamt München denziell weniger oder keine Schlüsselzuweisungen maßgeblich. Die vorläufige Steuer- und Umlagekraft und tragen dadurch indirekt dazu bei, dass struk- wird von den Gemeinden und Gemeindeverbänden turschwachen Gemeinden höhere Schlüsselzuwei- auch als Grundlage für die Aufstellung der Haushalte sungen verbleiben. Die Steuerkraftmesszahl ergibt Bayern in Zahlen 03|2016 Beiträge aus der Statistik133 Erläuterung ausgewählter Begriffe zur Steuer- und Umlagekraft Übersicht 1 Erläuterung ausgewählter Begriffe zur Steuer- und Umlagekraft Begriff Erläuterung Bezirksumlage wird in Prozentsätzen der Umlagegrundlagen nach Art. 21 Abs. 3 Satz 2 FAG bemessen Kreisumlage wird in Prozentsätzen der Umlagegrundlagen nach Art. 18 Abs. 3 Satz 2 FAG bemessen Realsteuern Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer Steuerkraft Synonym für Steuerkraftmesszahl Steuerkraftmesszahl Summe der Steuerkraftzahlen (Art. 4 Abs. 1 FAG) Steuerkraftzahlen nivellierte Steuereinnahmen aus der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer sowie den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer (Art. 4 Abs. 2 FAG) Umlagegrundlagen nach Art. 18 Abs. 3 Satz 2 FAG (Kreisumlage) die für die kreisangehörigen Gemeinden geltenden Steuerkraftzahlen nach Art. 4 FAG sowie 80 % der Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden des vorangegangenen Haushaltsjahres Umlagegrundlagen nach Art. 21 Abs. 3 Satz 2 FAG (Bezirksumlage) die für die Gemeinden und gemeindefreien Gebiete geltenden Steuerkraftzahlen nach Art. 4 FAG sowie 80 % der Gemeindeschlüsselzuweisungen des vorangegangenen Haushaltsjahres Umlagekraft der kreisangehörigen Gemeinden Summe der Umlagegrundlagen des laufenden Jahres nach Art. 18 Abs. 3 Satz 2 FAG Umlagekraft der kreisfreien Gemeinden und Landkreise Summe der Umlagegrundlagen des laufenden Jahres nach Art. 21 Abs. 3 Satz 2 FAG Umlagekraftmesszahl wird für die Landkreise zur Berechnung der Landkreisschlüsselzuweisungen ermittelt; 40 % der Umlagegrundlagen nach Art. 18 Abs. 3 FAG zuzüglich 40 % der Steuerkraftzahlen der gemeindefreien Gebiete sich gemäß Art. 4 FAG aus den Realsteuern (Grund- mehrerer Gemeinden berücksichtigt und der sich so steuer A und B sowie Gewerbesteuer) und den Ge- ergebende Grundbetrag wird mit dem Nivellierungs- meindeanteilen an der Einkommen- und Umsatz- hebesatz multipliziert. Die Nivellierungshebesät- steuer. ze der Grundsteuern A und B wurden im Vergleich zur Berechnung der Steuer- und Umlagegrundlagen Zunächst werden im Rahmen der Berechnung die 2015 von 250 % auf 310 % angehoben. Bei der Ge- Grundbeträge der Realsteuern ermittelt, indem das werbesteuer gab es eine moderate Erhöhung von jeweilige Ist-Steueraufkommen einer Gemeinde bisher 300 % auf nun 310 %, jeweils abzüglich des durch den von ihr für das jeweilige Erhebungsjahr geltenden Prozentsatzes der Gewerbesteuerumla- festgesetzten Hebesatz geteilt wird. Anschließend ge (aktuell unverändert 69 %).4 Zusätzlich werden werden die Grundbeträge um eventuelle Korrek- seit der Ermittlung der Steuerkraft 2016 erstmals die turen bereinigt, auf Antrag wird auch eine abwei- Steuereinnahmen aus den Realsteuern, die auf die chende Realsteuerverteilung aufgrund eines ge- den Nivellierungshebesatz übersteigenden Prozent- meinsamen punkte entfallen, mit 10 % in die Steuerkraftzahlen interkommunalen Gewerbegebiets Berechnungsbeispiel der Steuerkraftzahlen der Realsteuern Übersicht 2 Berechnungsbeispiel der Steuerkraftzahlen der Realsteuern Realsteuern Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Istaufkommen 2014 ........................................................................................ Hebesatz 2014 ............................................................................................... Grundbetrag 2014 .......................................................................................... Berichtigungsbetrag ....................................................................................... anzusetzender Grundbetrag .......................................................................... Nivellierungshebesatz (GewSt abzgl. Gewerbesteuerumlagesatz) ............. Zwischensumme ............................................................................................ 192 000 € 320 % 60 000 € – 60 000 € 310 % 186 000 € 28 380 000 € 330 % 8 600 000 € - 200 000 € 8 400 000 € 310 % 26 040 000 € 245 000 000 € 350 % 70 000 000 € – 70 000 000 € 241 % 168 700 000 € Zuschlag: Hebesatz 2014 ............................................................................................... den Nivellierungshebesatz übersteigender Anteil: ....................................... Zuschlag (berichtigter Grundbetrag * übersteigender Hebesatz * 10 %) .. 320 % 10 % 600 € 330 % 20 % 168 000 € 350 % 40 % 2 800 000 € = Steuerkraftzahl (Zwischensumme + anzusetzender Zuschlag) .............. 186 600 € 26 208 000 € 171 500 000 € : = + = * = Bayern in Zahlen 03|2016 4 Bei gemeindefreien Gebieten ist der in Art. 4 Abs. 2 Nr. 3 FAG festgesetzte Hebesatz von 310 % ungekürzt anzuwenden, vgl. § 4 Abs. 3 FAGDV. 134 Beiträge aus der Statistik eingerechnet. Im Fall der Gewerbesteuer wird bei nun erstmals ein Zuschlag in Höhe von 10 % der der Ermittlung des den Nivellierungshebesatz über- Realsteuereinnahmen, die auf Hebesätze oberhalb steigenden Hebesatzes der ungekürzte Nivellie- der Nivellierungshebesätze entfallen, eingeführt. Das rungshebesatz von 310 % angewendet. Ein Berech- führt erstmals zu einer differenzierten Erfassung der nungsbeispiel zur Ermittlung der Steuerkraftzahlen Realsteuereinnahmen und soll die Ausgleichsgerech- der Realsteuern ist in Übersicht 2 zu sehen. tigkeit des kommunalen Finanzausgleichs verbessern, ohne die gemeindliche Hebesatzautonomie Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist auszuhöhlen. der den Gemeinden insgesamt zugeflossene Gemeindeanteil an der Einkommensteuer maßgebend, Anteil einzelner Steuerkraftzahlen und Relation hier haben sich durch die Reform im Vergleich zum zum tatsächlichen Steueraufkommen Vorjahr keine Änderungen ergeben. Dieser wird er- Wie aus Abbildung 1 ersichtlich wird, stellen die höht um den in diesem Zeitraum allen Gemeinden Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer mit fast 42 % zugeflossenen Einkommensteuerersatz nach Art. 1b und die Steuerkraftzahl der Einkommensteuer mit FAG. Hierauf wird die zu Beginn des laufenden Jah- annähernd 43 % den größten Anteil an der Steuer- res maßgebende Schlüsselzahl angewendet. Der kraftmesszahl aller Gemeinden für 2016. Hier zeigt sich so für jede Gemeinde ergebende fiktive Beteili- sich auch die durch die zusätzliche Anrechnung der gungsbetrag wird, soweit er je Einwohner unter 50 % Realsteuern bedingte veränderte Zusammensetzung des Landesdurchschnitts liegt, statt mit 100 % nur der Steuerkraftmesszahl. Denn obwohl die tatsäch- mit 65 % angesetzt. Der Gemeindeanteil an der Um- lichen Steuereinnahmen der Gemeinden im Jahr satzsteuer wird stets mit 100 % angesetzt. 2014 gegenüber dem Vorjahr bei der Einkommensteuer um 7,6 %, bei der Gewerbesteuer um 3,9 %, Bisher waren die Steuerkraftzahlen der Grundsteu- bei der Grundsteuer B um 1,7 % und bei der Grund- ern A und B sowie der Gewerbesteuer hebesatz- steuer A um 0,3 % zugelegt haben, verringert sich neutral. Das heißt unabhängig davon, wie weit der gegenüber 2015 der Anteil der Steuerkraftzahl der Hebesatz einer Gemeinde über dem Nivellierungs- Einkommensteuer zugunsten des gleichbleibenden hebesatz lag, hat sich die Steuerkraftzahl nicht wei- Anteils der Steuerkraftzahl der Gewerbesteuer und ter erhöht. Ab Berechnung der Steuerkraft 2016 wird des um 1,5 Prozentpunkte angestiegenen Anteils der Steuerkraftzahl der Grundsteuer B. Der Anteil der Grundsteuer A ist – aufgrund des sehr geringen Abb. 1 Zusammensetzung der Steuerkraftmesszahl in Bayern 2016* in Prozent Grundsteuer A 0,6 Grundsteuer B absoluten Aufkommens – nahezu identisch mit dem des Vorjahres. Deutlicher Anstieg der Steuerkraft Bedingt durch die Erhöhung der Nivellierungshebesätze, die zusätzliche Anrechnung der den Nivellierungshebesatz übersteigenden Steuereinnahmen 10,1 und den oben erwähnten generellen Anstieg der Gewerbesteuer Steuereinnahmen, ist die Steuerkraft sehr stark von 12 253 Millionen Euro im Vorjahr auf 13 503 Millio- 41,7 nen Euro in diesem Jahr angestiegen (+10,2 %). Die vorherigen Zuwachsraten 2015 und 2014 lagen 42,9 4,7 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer demgegenüber bei 6,3 % bzw. 5,5 %. InsbesondeGemeindeanteil an der Einkommensteuer * Alle Gemeinden, ohne gemeindefreie Gebiete. re die in den Vorjahren nur moderat angestiegenen bzw. teilweise sogar leicht gesunkenen Messzahlen zu den Grundsteuern A und B verzeichnen aufgrund der starken Anhebung der Nivellierungshebesätze enorme Zuwachsraten von 25,5 % bzw. 29,1 % im Bayern in Zahlen 03|2016 Beiträge aus der Statistik135 Tab. 1 Steuerkraftzahlen der bayerischen Gemeinden für 2015 und 2016 Tab. 1 Steuerkraftzahlen der bayerischen Gemeinden für 2015 und 2016 Steuerkraftzahlen Grundsteuer Gemeindeanteil an der Jahr A Gewerbesteuer B Einkommensteuer Summe Umsatzsteuer Millionen Euro 2015 .................................................. 2016 .................................................. 61 77 Veränderung .................................... 16 Veränderung .................................... 25,5 1 056 1 363 307 Prozent 29,1 5 074 5 636 5 447 5 792 614 634 12 253 13 503 562 345 20 1 250 11,1 6,3 3,3 10,2 Vergleich zum Vorjahr, aber auch die Gewerbesteuer damit kreisfreien Städte höhere Hebesätze bei der steigt noch überdurchschnittlich um 11,1 % an. Der Gewerbesteuer festgesetzt haben und somit deren seit dem Jahr 2012 andauernde Anstieg der Steuer- Gewerbesteuereinnahmen nun stärker in die jewei- kraft setzt sich damit weiter und nochmals gesteigert lige Steuerkraftzahl einbezogen werden. Zwar gibt es fort. Die Zusammensetzung der Steuerkraftmess- – überwiegend bei der Grundsteuer B, aber auch bei zahl im Vergleich zum Vorjahr geht aus Tabelle 1 der Gewerbesteuer – auch zahlreiche kleine kreisan- hervor. gehörige Gemeinden mit hohen Hebesätzen. Die im Vergleich zu den kreisfreien Städten niedrigen ab- Ein Anstieg in Höhe von 3,5 % bei den Steuerein- soluten Steuereinnahmen tragen hier aber nur ge- nahmen der kreisfreien Städte gegenüber dem ringfügig zum Anstieg der Steuerkraft bei. Die Ent- Jahr 2013 führt zu einem Plus von 11,2 % bei de- wicklung der Steuerkraftzahl je Einwohner bei den ren Steuerkraft. Die kreisangehörigen Gemeinden kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden ergibt wiesen 2014 Steuermehreinnahmen von 6,3 % auf, sich aus Abbildung 2. Detaillierte Ergebnisse nach wodurch ihre Steuerkraft 2016 um 9,6 % angestie- Gemeindegrößenklassen sind der Tabelle 2 zu ent- gen ist. Auch hier werden wieder die Auswirkungen nehmen. der Reform sichtbar. Während im vergangenen Jahr die relative Steigerung der Steuereinnahmen bei- Steuer- bzw. Umlagekraft 2016 nach der Gruppen in etwa im selben Verhältnis zum je- Regierungsbezirken weiligen relativen Anstieg der Steuerkraft stand, ist Die Steuerkraft konzentriert sich weiterhin auf die drei die Steuerkraft der kreisfreien Städte für 2016 deut- Regierungsbezirke Oberbayern, Mittelfranken und lich stärker angestiegen als bei den kreisangehö- Schwaben, die gemeinsam 70 % zur Summe Bay- rigen Gemeinden. Diese Verschiebung ist darauf zu- erns beisteuern. Die durchschnittliche Steuerkraft rückzuführen, dass überwiegend die größeren und liegt 2016 bei 1 063 Euro je Einwohner. Wie schon in Abb. 2 Steuerkraftzahlen 2015 und 2016 im bayerischen Durchschnitt in Euro je Einwohner kreisfreie Städte 2015 2016 kreisangehörige Gemeinden Gemeinden insgesamt 0 Bayern in Zahlen 03|2016 200 400 600 800 1 000 1 200 1 400 136 Beiträge aus der Statistik Tab. 2 Steuerkraftzahlen der Gemeinden Bayerns nach Größenklassen und Regierungsbezirken Tab. 2 Steuerkraftzahlen der Gemeinden Bayerns nach Größenklassen und Regierungsbezirken im Jahr 2016 im Jahr 2016 Grundsteuer Gemeindegrößenklassen ____________ Regierungsbezirke A Gewerbesteuer Einkommensteuerbeteiligung B Umsatzsteuerbeteiligung Steuerkraftmesszahl insgesamt Euro je Einwohner 1 000 Euro Veränderung gegenüber 2015 Prozent Kreisfreie Städte mit ... Einwohnern 200 000 oder mehr ................... 100 000 bis unter 200 000 .... 50 000 bis unter 100 000 .... unter 50 000 ..... Zusammen 0 1 1 1 1 134 134 130 126 132 699 607 508 398 626 557 495 410 378 508 95 79 76 68 87 1 485 1 315 1 124 971 1 353 3 287 186 824 444 514 297 416 292 5 042 218 12,3 9,5 13,6 4,2 11,2 Kreisangehörige Gemeinden mit ... Einwohnern 20 000 oder mehr .................. 10 000 bis unter 20 000 ..... 5 000 bis unter 10 000 ..... 3 000 bis unter 5 000 ..... 1 000 bis unter 3 000 ..... unter 1 000 ..... Zusammen 2 4 8 10 14 24 8 115 112 98 89 76 63 97 416 614 331 253 206 149 368 503 467 424 421 383 340 435 45 53 33 24 18 14 35 1080 1250 894 797 698 590 943 1 236 028 2 660 079 2 012 890 1 278 879 1 196 582 75 235 8 459 693 9,0 10,2 9,8 10,6 7,3 12,2 9,6 Gemeindefreie Gebiete ................... Bayern insgesamt ......................... x 6 x 107 x 444 – 456 – 50 x 1 063 1 091 13 503 002 x 10,2 Oberbayern ...................................... Niederbayern ................................... Oberpfalz ......................................... Oberfranken ..................................... Mittelfranken .................................... Unterfranken .................................... Schwaben ........................................ 5 12 8 6 5 6 7 118 93 98 96 110 103 104 628 423 347 300 346 307 331 556 363 385 366 449 399 410 61 37 39 45 55 42 42 1 367 928 877 812 965 857 894 6 183 480 1 111 909 950 312 857 866 1 658 532 1 112 616 1 628 286 9,4 14,2 10,6 9,0 8,8 12,3 10,9 den vergangenen Jahren wird dieser Durchschnitts- sind doch deutliche Unterschiede hinsichtlich der wert nur vom Regierungsbezirk Oberbayern (1 367 Zuwachsraten erkennbar. Konnte Oberbayern im Euro je Einwohner) übertroffen (vgl. Abbildung 3). Vorjahr noch den größten Anstieg der Steuerkraft verzeichnen, liegen in diesem Jahr die deutlichsten Während sich die Rangfolge der Bezirke bezogen Steigerungen in den Bezirken Niederbayern und Un- auf die Steuerkraft je Einwohner trotz der Reform terfranken mit 14,2 % bzw. 12,3 % vor. Unterdurch- gegenüber vergangenem Jahr nicht verändert hat, schnittliche, aber bedingt durch die Reform immer Abb. 3 Steuer- und Umlagekraft der bayerischen Regierungsbezirke 2016 in Euro je Einwohner Oberbayern Mittelfranken Niederbayern Schwaben Oberpfalz Unterfranken Oberfranken 0 200 400 Steuerkraft 2016 600 800 1 000 1 200 1 400 1 600 80 % der Schlüsselzuweisungen 2015 Bayern in Zahlen 03|2016 Beiträge aus der Statistik137 Tab. 3 Rangfolge der bayerischen Regierungsbezirke 2016 nach ihrer Steuer- und Umlagekraft Tab. 3 Rangfolge der bayerischen Regierungsbezirke 2016 nach ihrer Steuer- und Umlagekraft Regierungsbezirk1 Steuerkraft 2016 1. Oberbayern .............................. 2. Mittelfranken ............................. 3. Schwaben ................................ 4. Unterfranken ............................. 5. Niederbayern ........................... 6. Oberpfalz .................................. 7. Oberfranken ............................. 6 183 1 659 1 628 1 113 1 112 950 858 1. Oberbayern .............................. 2. Mittelfranken ............................. 3. Niederbayern ........................... 4. Schwaben ................................ 5. Oberpfalz .................................. 6. Unterfranken ............................. 7. Oberfranken ............................. 1 367 965 928 894 877 857 812 80 Prozent der Gemeindeschlüsselzuweisungen 2015 Millionen Euro 215 310 278 218 199 178 205 Umlagekraft 2016 Veränderung der Umlagekraft 2016 gegenüber 2015 Prozent 6 399 1 968 1 906 1 331 1 311 1 129 1 063 8,0 9,5 12,0 11,5 13,0 10,4 8,8 1 415 1 146 1 095 1 047 1 042 1 025 1 007 6,7 8,8 12,2 11,1 9,9 11,5 8,9 3,4 15,8 14,6 16,4 15,2 15,8 19,3 Prozent Euro je Einwohner 48 181 167 153 165 168 195 Anteil der Schlüsselzuweisung an der Umlagekraft 2016 3,4 15,8 15,3 14,6 15,8 16,4 19,4 1 *Rang Rangbezogen bezogenauf aufSteuerkraft. Steuerkraft noch sehr hohe Zuwachsraten erzielten dagegen nen neuen Höchstwert von fast 15 108 Millionen die Bezirke Oberbayern (9,4 %), Oberfranken (9,0 %) Euro angestiegen, was einem Zuwachs von 9,7 % und Mittelfranken (8,8 %) (vgl. Tabelle 2). Nach wie entspricht. Diese Daten sowie weitere Daten zur Um- vor steht der Regierungsbezirk Oberbayern mit einer lagekraft sind der Tabelle 3 zu entnehmen. Steuerkraft von 1 367 Euro je Einwohner mit großem Vorsprung an der Spitze, gefolgt von Mittelfranken Anstieg der Steuerkraft in beinahe allen (965 Euro je Einwohner) und Niederbayern (928 Eu- Landkreisen ro je Einwohner). Den letzten Platz belegt der Bezirk Durch den allgemeinen Anstieg der Steuerkraft im Oberfranken mit einer Steuerkraftmesszahl von 812 Rahmen der Reform des Finanzausgleichs verzeich- Euro je Einwohner. Diese Rangfolge verändert sich nen in diesem Jahr insgesamt 69 Landkreise (im auch bei Betrachtung der Umlagekraft nicht, die Be- Vorjahr 57) prozentuale Zunahmen bei der Steuer- träge nähern sich hier jedoch an. kraft ihrer Gemeinden, wobei für die Landkreise Altötting (+42,2 %), Dingolfing-Landau (+27,2 %) und Bei der Steuerkraft ergibt sich zwischen dem ersten Main-Spessart (+25,2 %) enorme Zuwachsraten er- und dem letzten Platz ein Unterschied von 555 Eu- rechnet wurden. Die übrigen 2 Landkreise (im Vor- ro je Einwohner. Die Differenz zwischen Erstplatzier- jahr 14) müssen trotz der Auswirkungen der Reform tem und Schlusslicht hat sich hier weiter vergrößert einen geringfügigen Rückgang ihrer Steuerkraft hin- (im Vorjahr 519 Euro je Einwohner), da der Zuwachs nehmen (- 0,2 % im Landkreis München und - 3,2 % im des letztplatzierten Oberfranken noch hinter dem Landkreis Neu-Ulm). Diese Abnahmen sind bedingt Zuwachs Oberbayerns zurückgeblieben ist. Der Ab- durch sehr starke Rückgänge der Steuerkraft der Ge- stand bei der Umlagekraft (also nach Berücksich- meinden Grünwald, Pullach im Isartal und Illertissen tigung der Schlüsselzuweisung) beträgt nur noch und dort insbesondere durch deutlich zurückgegan- 408 Euro je Einwohner (im Vorjahr 407 Euro je Ein- gene Gewerbesteuereinnahmen. wohner). Die ausgleichende Wirkung der Schlüsselzuweisung war hier also geringfügig stärker als Die Schere zwischen dem steuerkraftstärksten und im vergangenen Jahr, wenn man die im Vergleich -schwächsten Landkreis klafft dennoch nach wie vor zum Vorjahr gestiegene Differenz zwischen Erst- weit auseinander. Tabelle 4 zeigt auszugsweise die und Letztplatziertem bei der Steuerkraft berücksich- Rangfolge der Steuerkraft der Landkreise (in Euro je tigt. Insgesamt ist die Umlagekraft 2016 gegenüber Einwohner). Während die drei erstplatzierten Land- dem Vorjahr um knapp 1 332 Millionen Euro auf ei- kreise ihren Rang im Vergleich zum Vorjahr erhalten Bayern in Zahlen 03|2016 138 Beiträge aus der Statistik Tab. 4 Rangfolge ausgewählter bayerischer 2016 nach ihrer Steuerkraft Tab. 4 Landkreise Rangfolge ausgewählter bayerischer Landkreise 2016 Steuerkraft je Einwohner je Einwohner 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. . . . 67. 68. 69. 70. 71. Landkreis Steuerkraft 2016 in Euro je Einwohner München .......................... Dingolfing-Landau ........... Starnberg ......................... Altötting ............................ Freising ............................ Erding ............................... Erlangen-Höchstadt Ebersberg ........................ Miesbach ......................... Landsberg am Lech ........ 2 586 2 376 1 333 1 241 1 210 1 172 1 127 1 073 1 040 988 Rang 2015 1 2 3 17 6 5 4 8 10 9 ne positive Entwicklung auf, wobei die Steuerkraft in Bayreuth (+28,6 %), Landshut (+22,8 %), Erlangen (+20,4 %) und Augsburg (+19,3 %) besonders deutlich ansteigt. Bei fünf kreisfreien Städten ist die Steuerkraft rückläufig, wobei der Rückgang in Coburg (- 9,8 %) erneut besonders negativ herausragt. Damit liegt Coburg (1 564 Euro je Einwohner) in der Rangliste der Steuerkraft je Einwohner in diesem Jahr nur mehr auf Platz 4 (in den Vorjahren jeweils Platz 1, 2015 dann auf Platz 2). Auf Platz 1 liegt in diesem Jahr München mit 1 737 Euro je Einwohner. Besonders erwähnenswert ist hier jedoch die Stadt Bayreuth, die im Vorjahr noch den 13. Platz belegt hat Neustadt a. d. Waldnaab Regen ............................... Bayreuth ........................... Bad Kissingen .................. Freyung-Grafenau ........... 668 662 656 632 600 69 64 68 70 71 und nun auf Platz 7 vorrücken konnte, während Amberg mit aktuell 930 Euro je Einwohner von Platz 12 auf Platz 19 abgerutscht ist. Ähnlich den Landkreisen gibt es auch bei den kreisfreien Städten deutliche Unterschiede zwischen steuerkraftstärkster konnten und sich unter den ersten zehn Plätzen ge- und -schwächster kreisfreier Stadt. Diese sind aller- nerell keine großen Veränderungen ergeben haben, dings nicht ganz so hoch wie bei den Landkreisen. konnte der Landkreis Altötting seine Platzierung Die Steuerkraft je Einwohner der Stadt München be- deutlich von Rang 17 auf Platz 4 verbessern. trägt etwa das 2,3-Fache der Stadt Kaufbeuren (740 Euro je Einwohner), die hier den letzten Platz belegt. Darüber hinaus fällt auf, dass die Steuerkraft des Im Vorjahr lag dieser Faktor bei 2,7. Auch die abso- Landkreises München (Rangziffer 1) um mehr als das lute Differenz zwischen der höchsten und der nied- Vierfache über der des letztplatzierten Landkreises rigsten Steuerkraft je Einwohner geht im Vergleich Freyung-Grafenau (600 Euro je Einwohner) liegt. zum Vorjahr nochmals deutlich zurück (von 1 103 Diese Steuerkraftunterschiede zu mildern ist vorran- auf 997 Euro je Einwohner). Auszugsweise stellt sich gige Aufgabe des kommunalen Finanzausgleichs, die Steuerkraft der kreisfreien Städte wie in Tabel- insbesondere durch die Zahlung von Schlüsselzu- le 5 dar. weisungen, aber auch durch weitere Zuweisungen. Betrachtet man die Umlagekraft der Landkreise je Einwohner – in die nur 80 % der Schlüsselzuweisungen des Vorjahres und auch keine weiteren Zu- Tab. 5 Rangfolge ausgewählter bayerischer kreisTab. 5 Rangfolge ausgewählter bayerischer kreisfreier Städte freier Städte 2016 nach ihrer Steuerkraft 2016 nach ihrer Steuerkraft je Einwohner je Einwohner weisungen einfließen – so hat sich hier der bereits angesprochene Unterschied zwischen den Landkreisen mit der höchsten und niedrigsten Steuerkraft je Einwohner 2016 deutlich verringert. Die durchschnittliche Umlagekraft des Landkreises München (2 586 Euro je Einwohner) steht hier der des Landkreises Freyung-Grafenau gegenüber (835 Euro je Einwohner). Steuerkraft der kreisfreien Städte im Jahr 2016 Die Steuerkraft der kreisfreien Städte ist gegenüber 2015 um 11,2 % angestiegen. Von den kreisfreien Städten weisen 20 gegenüber dem Vorjahr ei- Steuerkraft 2016 in Euro je Einwohner Rang 2015 München ................... Ingolstadt .................. Regensburg ............. Coburg ...................... Schweinfurt .............. Erlangen ................... Bayreuth .................... 1 737 1 669 1 638 1 564 1 521 1 310 1 183 3 1 4 2 5 6 13 Amberg ..................... Ansbach .................... Fürth ......................... Augsburg ................. Weiden i. d. Opf. ....... Hof ............................. Kaufbeuren .............. 930 893 891 869 853 776 740 12 17 21 24 22 23 25 Kreisfreie Stadt 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. . . . 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. Bayern in Zahlen 03|2016 Steuerkraft 2016 der kreisangehörigen Gemeinden Beiträge aus der Statistik139 6 Steuerkraft ausgewählter bayerischer kreisangehöriger Gemeinden 2016 je Tab.Tab. 6 Steuerkraft ausgewählter bayerischer kreisangehöriger Einwohner Gemeinden 2016 je Einwohner Interessant ist auch ein Blick auf die Landkreise Steuerkraft 2016 hinsichtlich besonders steuerstarker Gemeinden. Die gesamte Steuerkraft der kreisangehörigen Gemeinden ist gegenüber dem Vorjahreswert um Gemeinde (im Landkreis ...) 9,6 % angestiegen. Vereinzelte beträchtliche regio- Euro je Einwohner in Prozent der gesamten Steuerkraft aller Gemeinden des zugehörigen Landkreises 8 686 964 3 219 1 028 1 011 1 086 996 1 319 944 876 866 2 035 970 760 841 1 358 73,4 45,1 43,0 36,7 35,8 34,9 34,4 32,7 32,5 32,3 32,0 31,4 31,2 31,1 30,6 30,2 nale Steuerstärke ist in Dingolfing, Kulmbach und Burghausen vorzufinden, denn diese Städte steuern 73,4 %, 45,1 % bzw. 43,0 % zur gesamten Steuerkraft ihres Landkreises bei. Aber auch Neumarkt i. d. OPf., Neu-Ulm, Dachau und Lindau am Bodensee bestreiten aufgrund ihrer erheblichen Steuerstärke immer noch mehr als ein Drittel der jeweiligen Landkreis-Steuerkraft. Weitere neun Gemeinden repräsentieren jeweils mindestens 30 % der jeweiligen Steuerkraft des Landkreises. Damit tragen diese Gemeinden gleichzeitig einen erheblichen Anteil an der Kreisumlage in ihrem Landkreis. Näheres erschließt sich aus Tabelle 6. Dingolfing (Dingolfing-Landau) ........................................ Kulmbach (Kulmbach) ...................................................... Burghausen (Altötting) ...................................................... Neumarkt i. d. OPf. (Neumarkt i. d. OPf.) ........................ Neu-Ulm (Neu-Ulm) .......................................................... Dachau (Dachau) .............................................................. Lindau Bodensee (Lindau Bodensee) ............................. Landsberg am Lech (Landsberg am Lech) ..................... Deggendorf (Deggendorf) ............................................... Garmisch-Partenkirchen (Garmisch-Partenkirchen) ....... Neuburg a. d. Donau (Neuburg-Schrobenhausen) ........ Herzogenaurach (Erlangen-Höchstadt) .......................... Marktredwitz (Wunsiedel i. Fichtelgebirge) ..................... Lichtenfels (Lichtenfels) .................................................... Forchheim (Forchheim) .................................................... Freising (Freising) ............................................................. Bedeutung der Steuer- und Umlagekraft Höhe deutlich angestiegenen Steuer- und Umlage- Die Steuerkraft ist, unmittelbar oder als Bestandteil kraft lediglich relative Änderungen durch Verschie- der Umlagekraft, Grundlage für die Berechnung so- bungen zwischen einzelnen Gemeinden. Deutlicher wohl von Zuweisungen als auch von zu zahlenden werden die Änderungen dagegen wohl bei der Be- Beiträgen im kommunalen Finanzausgleich. Dazu rechnung der Kreis-5 und Bezirksumlagen6 ausfallen. zählen auf Seite der Zuweisungen unter anderem die Zum einen wird es durch die veränderte Einbeziehung Schlüsselzuweisungen, die mit Wirkung für das Jahr der Realsteuern auch hier Verschiebungen zwischen 2016 ebenfalls reformiert wurden und die Investiti- den einzelnen Umlagezahlern – jedoch nur innerhalb onspauschale. Bei den Beiträgen ist hier beispiels- jeweils eines Landkreises oder Bezirks – geben. Zum weise der Kommunalbeitrag zum Entschädigungs- anderen ergeben sich aber durch die landesweit an- fonds nach dem Denkmalschutzgesetz zu nennen. gestiegenen Umlagegrundlagen auch Möglichkeiten Da bei diesen Berechnungen eine vorher festgelegte für die Landkreise und Bezirke, ihre Umlagesätze zu Zuweisungs- oder Beitragssumme zugrunde gelegt senken, da das Umlagesoll dann einer höheren Um- wird, ergeben sich hier trotz der in ihrer absoluten lagekraft gegenübersteht. Bayern in Zahlen 03|2016 5 Die zum Landkreisergebnis summierte Umlagekraft der Gemeinden bildet die Umlagekraft eines Landkreises. Die Landkreise legen alljährlich ihren durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die kreisangehörigen Gemeinden um. Diese Kreisumlage wird in Vomhundertsätzen (Umlagesätze) der Umlagekraft der Gemeinden bemessen. 6 Die zum Regierungsbezirksergebnis summierte Umlagekraft der Gemeinden und gemeindefreien Gebiete bildet die Umlagekraft eines Bezirks. Die Bezirke legen jedes Jahr ihren durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die kreisfreien Städte und Landkreise um. Die Bezirksumlage wird in Vomhundertsätzen der Umlagekraft bemessen.
© Copyright 2024 ExpyDoc