Jetzt drucken Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie URL dieser Seite: https://igbce.de/-/BVe 01.06.2015 Tipps Kohledeputat Neue Regeln für den Hausbrand Der Anspruch auf den sogenannten Hausbrand für aktive und ehemalige Bergleute im Steinkohlenbergbau ist tarifvertraglich neu geregelt. Die IG BCE verhinderte die ersatzlose Streichung der Kohledeputate erfolgreich. Wie genau die neuen Regelungen aussehen, erklären wir hier. Foto: Nicole Strasser Wer hat nach dem neuen Tarifvertrag welche Ansprüche? Für Bezieher von Hausbrand in Form von Kohle ändert sich bis Ende 2018 nichts – unabhängig davon, ob sie aktive Bergmänner, Vorruheständler oder Rentner sind. Für aktive Bergleute, die Energiebeihilfe beziehen, bleibt ebenfalls alles beim Alten. Was gilt für Rentner und Witwen, die aktuell Energiebeihilfe beziehen? Alle derzeitigen Rentner und Witwen, die den Hausbrand in Form der monetären Energiebeihilfe beziehen, erhalten Ende Juni/Anfang Juli 2015 eine Abfindung. Wie hoch ist die Abfindung? Die Abfindungen werden individuell berechnet. Dabei spielen das Lebensalter der Betroffenen, die individuelle Anspruchshöhe der Energiebeihilfe, finanz- und versicherungsmathematische Aspekte eine Rolle. Hinzukommt eine soziale Komponente. Gibt es einen Mindestbetrag bei der Abfindung? Ja. Die IG BCE hat in den Verhandlungen eine Mindestabsicherung durchgesetzt, die mehr als 20 000 älteren Menschen zugute kommt. Demnach erhält kein Renter und keine Witwe weniger als 1185 Euro. Wird nach Ende 2018 noch Deputatkohle geliefert? Nein. Ende 2018 wird politisch gewollt die Förderung von Steinkohle in Deutschland eingestellt, dann kann auch keine Kohle mehr ausgeliefert werden. Für aktive RAG-Beschäftigte und Vorruheständler wird der Anspruch automatisch in Energiebeihilfe umgewandelt. Sie wird so lange gezahlt, bis die Betroffenen in die gesetzliche Rente wechseln. Renter und Witwen, die bisher den Hausbrand in Form von Kohle erhalten haben, bekommen 2019 die Abfindung. Ich gehe nächstes Jahr in die gesetzliche Rente. Was passiert dann mit der Energiebeihilfe? Sofern ein Anspruch als Rentner besteht, wird im Folgejahr die Abfindung ausgezahlt. Das heißt, geht ein Vorruheständler beispielsweise 2016 in Rente, erhält er 2017 die Abfindung. Warum sind die Abfindungszahlungen nicht noch höher? In den Tarifverhandlungen mussten die Rückstellungen des Unternehmens berücksichtigt werden. Diese bildeten den Rahmen für die Abfindungssummen. Die vereinbarten Beträge liegen deutlich über üblichen, vergleichbaren Regelungen. © 2016 IG-BCE Grafiken & Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt IG BCE - Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Königsworther Platz 6D-30167 Hannover Telefon: 0511-7631-0Telefax: 0511-7000-891 E-Mail: [email protected]
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