In den Zeugniskonferenzen wird nach Lage des Gesetzes für jeden Schüler, jede Schülerin entschieden, ob er oder sie die Versetzung geschafft hat. In der Klasse 6 geht es außerdem um den Verbleib in der Realschule, denn mit der Klasse 6 endet die Erprobungsstufe. Damit sich SchülerInnen (und Eltern) einen Überblick verschaffen können ob sie die Versetzung in die nächste Klasse schaffen oder ob es die Möglichkeit der Nachprüfung gibt, lesen Sie hier die offizielle Versetzungsordnung für Realschulen (NRW). Fächergruppe I Ausgleich II I Bemerkungen II 5 (6) versetzt 5 5 (6) 3 oder 5 3 3 5* 5 (6) nicht versetzt Nachprüfung möglich Ohne Ausgleich 5* 5* versetzt bei angegebenem Ausgleich 5 (6) 5* 5 5 (6) 3 oder 3 5* 5 5 (6) 3 oder 3 5 5* 5 (6) 3 5* 5 3 5* 5 3 nicht versetzt Nachprüfung möglich Bei angegebenem Ausgleich 6 66 555 nicht versetzt 5555 56 5 Fächergruppen: I D, M, E, Fach WPI (nicht in Klasse 7) II alle übrigen Fächer Ausgleich: Zensur muss mindestens 3 sein Nachprüfung: Ab Klasse 7 nur in einem Fach von 5 nach 4 möglich. * Nicht zulässig zur Erreichung eines Ausgleichs oder gleichwertigen Abschluss
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