Verdienst Sie absolvieren Ihre Ausbildung bzw. Ihr Studium vom ersten Tag an mit einem guten Verdienst. Nach Abschluss der Ausbildung/des Studiums richtet sich der Verdienst nach dem Familienstand und den Erfahrungsstufen. Zu Ihren monatlichen Bezügen (siehe: angefügte Beispiele) erhalten Sie nach Abschluss der Ausbildung/des Studiums vermögenswirksame Leistungen. Im Krankheitsfall werden Ihre Bezüge uneingeschränkt fortgezahlt. Polizeibeamte zahlen keine Renten- und Arbeitslosenversicherung. Nettoverdienste in Euro: Laufbahnabschnitt I Ausbildung Schutzpolizei/Wasserschutzpolizei Wasserschutzpolizei zu Beginn der Ausbildung 1043,1611,- nach dem 1. Jahr 1096,1657,- nach dem 2. Jahr 1149,1702,- nach der Ausbildung 2006,2006,- zu Beginn des Studiums 1087,1676,- nach dem 1. Jahr 1140,1721,- nach dem 2. Jahr 1192,1767,- nach dem Studium 2205,2205,- vorhandenes Befähigungszeugnis gemäß §§ 3, 4, 5 oder 30 der SchOffzAusbV Laufbahnabschnitt II Studium Schutzpolizei/Kriminalpolizei Wasserschutzpolizei vorhandenes Befähigungszeugnis gemäß §§ 3, 4, 5 oder 30 der SchOffzAusbV Für die Berechnung der Bezüge wurde das Alter von 21 Jahren, ledig und ohne Kinder zugrunde gelegt. Die Berechnung der Nettoverdienste erfolgte beispielhaft unter Berücksichtigung von kirchensteuerpflichtigen in Hamburg gemeldeten Bezügeempfängern. Beamte mit berücksichtigungsfähigen Kindern erhalten für den Monat Dezember eine Sonderzahlung von 300 Euro (brutto) für jedes Kind. Der Abschluss einer Pflegeversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und von den Beamten (auch bereits in der Ausbildung und im Studium) finanziell selbst zu tragen.
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