Verdienst - Akademie der Polizei Hamburg

Verdienst
Sie absolvieren Ihre Ausbildung bzw. Ihr Studium vom ersten Tag an mit einem guten Verdienst. Nach Abschluss
der Ausbildung/des Studiums richtet sich der Verdienst nach dem Familienstand und den Erfahrungsstufen.
Zu Ihren monatlichen Bezügen (siehe: angefügte Beispiele) erhalten Sie nach Abschluss der Ausbildung/des
Studiums vermögenswirksame Leistungen. Im Krankheitsfall werden Ihre Bezüge uneingeschränkt fortgezahlt.
Polizeibeamte zahlen keine Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Nettoverdienste in Euro:
Laufbahnabschnitt I
Ausbildung
Schutzpolizei/Wasserschutzpolizei
Wasserschutzpolizei
zu Beginn
der Ausbildung
1043,1611,-
nach dem
1. Jahr
1096,1657,-
nach dem
2. Jahr
1149,1702,-
nach der
Ausbildung
2006,2006,-
zu Beginn
des Studiums
1087,1676,-
nach dem
1. Jahr
1140,1721,-
nach dem
2. Jahr
1192,1767,-
nach dem
Studium
2205,2205,-
vorhandenes Befähigungszeugnis
gemäß §§ 3, 4, 5 oder 30 der SchOffzAusbV
Laufbahnabschnitt II
Studium
Schutzpolizei/Kriminalpolizei
Wasserschutzpolizei
vorhandenes Befähigungszeugnis
gemäß §§ 3, 4, 5 oder 30 der SchOffzAusbV
Für die Berechnung der Bezüge wurde das Alter von 21 Jahren, ledig und ohne Kinder zugrunde gelegt.
Die Berechnung der Nettoverdienste erfolgte beispielhaft unter Berücksichtigung von kirchensteuerpflichtigen in
Hamburg gemeldeten Bezügeempfängern. Beamte mit berücksichtigungsfähigen Kindern erhalten für den Monat
Dezember eine Sonderzahlung von 300 Euro (brutto) für jedes Kind. Der Abschluss einer Pflegeversicherung ist
gesetzlich vorgeschrieben und von den Beamten (auch bereits in der Ausbildung und im Studium) finanziell selbst
zu tragen.