Der folgende eMailverkehr, die Anfragen an Justizpersonen, soll hier veröffentlicht werden; sozusagen eine öffentliche Anfrage von Rosmarie Salmhofer an Justizpersonen im Falle Juen (21.Juli 2015): Von: "Rosemarie Salmhofer" <[email protected]> Datum: 21.07.2015 08:42 Betreff: Urteil 66 Cg 197/07 h: Die Öffentlichkeit ersucht um Ihre Stellungnahme An: <[email protected]>, <[email protected]>, <[email protected]>, <[email protected]>, <[email protected]>, <[email protected]> Cc: "Andrea Juen" <[email protected]>, "Janine Juen" <[email protected]>, <[email protected]>, "Bernd Juen" <[email protected]>, "Christian Warum" <[email protected]>, <[email protected]> An die angesprochenen verantwortlichen Damen und Herren, Sie alle haben sich in irgendeiner Weise an der Zwangsenteignung zum Schaden der Frau Andrea Maria Juen beteiligt. Hingegen war seit meinem letzten Email am 10. Juli d. J. bisher niemand von Ihnen in der Lage, mir als Öffentlichkeit bzw. als Bevollmächtigte von Frau Juen aus rechtlicher Sicht ordentlich zu erklären, wie (auf welcher Rechtsgrundlage) es dem Richter Michael Schallhart möglich gewesen sein soll, aufgrund des vorliegenden Erbverzichtsvertrages allein dem Kläger diese eine virtuelle "Schenkung von Vater Buchacher an Sohn Buchacher" abzunehmen/abzukaufen? Eine kompetente Anwältin aus Wien hat von Frau Juen ziemlich viel Geld angenommen und dafür das Urteil vom Herrn Schallhart sinngemäß so beschrieben, mündlich (vor anwesenden Zeugen): "Unrecht ist zu Recht erwachsen." Ich möchte von Ihnen, den Verantwortlichen nun wissen, ob diese Anwältin, die bezahlt wurde für die persönliche Bewertung des Urteils, damit recht hat. Wenn ja, wäre dieses Urteil dann nicht für nichtig zu erklären? Die Öffentlichkeit ersucht die angesprochenen verantwortlichen Damen und Herren als juristische Experten nun um eine offizielle Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Salmhofer Rosemarie ……………………………… Am 10. Juli 2015 um 07:56 schrieb Rosemarie Salmhofer <[email protected]>: Sehr geehrter Herr Dieter Albert, Sie sind Staatsanwalt und haben die Pflicht, Ermittlungen einzuleiten, wenn der Verdacht begründet ist, dass ein Richter oder mehrere Richter im Fall Juen Amtsmissbrauch begangen haben. Sehr geehrter Herr Schallhart, Sie möchten mir auf meine Frage nicht antworten. Verstehe ich, Sie würden sich belasten. Ich habe nun einen weitern Punkt gefunden, der Sie ebenso belastet, nämlich haben Sie (als Sie laut Verhandlung, wo Sie den Erbverzichtsvertrag nicht als Beweis dafür anerkennen konnten oder wollten, dass der Kläger Peter B. ja niemals Eigentümer der Liegenschaft gewesen sein kann, da er sonst ja nicht den Verzicht auf sein E r b e unterschreiben hätte müssen) den Kläger nicht mal gefragt, w a r u m sein Vater Kurt Buchacher so gewillt und fest entschlossen war, der Schwiegertochter unbedingt die Liegenschaft, des Vaters A l l e i n e i g e n t u m, zu vermachen? Was war in der Familie zwischen Vater und Sohn vorgefallen (und der Mutter?), dass der Sohn enterbt wurde? Gravierendes? Warum 1 Der folgende eMailverkehr, die Anfragen an Justizpersonen, soll hier veröffentlicht werden; sozusagen eine öffentliche Anfrage von Rosmarie Salmhofer an Justizpersonen im Falle Juen (21.Juli 2015): verhindert der Sohn den Notar Dr. Seiser nicht endlich von der Schweigepflicht? Dann würden Sie wissen, Herr Schallhart, w a r u m der Vater mit dem Sohn nicht mehr konnte und nicht mehr wollte. Sehr geehrter Herr Nagele, Am 17.01.2014 machte ich Sie auf folgenden Umstand aufmerksam: "Es gibt eine Neuigkeit im Fall 'Paolo Juen‘, diese Neuigkeit dürfte die verfahrene Situation in der Causa Juen insgesamt schlagartig ändern. Bei genauer Durchsicht der Akten habe ich nämlich festgestellt, dass im vielzitierten Ehepakt vom 6. Dezember 1990, der auch im alles entscheidenden Hausprozess seine Erwähnung gefunden hat, eine f a l s c h e Parzellennummer angeführt ist. Demnach stützten sich alle, selbst der Richter Mag. Michael Schallhart bei seiner Urteilsbegründung zu 66 Cg 197/07h auf ein rechtsungültiges nichtiges Dokument. Und niemand hat das bemerkt, nicht einmal der OGH? Bitte überprüfen Sie meine Angaben in den Beilagen: Die Grundparzellenbezeichnung 334/6 ist allein entscheidungsrelevant. Keinesfalls ging es um die Grundparzelle mit Bezeichnung 334/146 in all den Jahren." Zitat Ende Ihre Beantwortung im E-Mail am 20.01.2014 um 12:02, ich kopiere: "Bezugnehmend auf Ihr E-Mail vom 17.01.2014, betreffend falscher Parzellennummer, muss ich Ihnen mitteilen, dass es mir sehr wohl aufgefallen ist, dass es sich hierbei um eine falsche Nummer handelt. Ich habe in dem Verfahren zu Gunsten Paolo Juen selbstverständlich eine Berichtigung vorgenommen. Meine Nachfrage am 20.01.2014 um 13:46: Wie und durch wen haben Sie die Berichtigung vornehmen lassen? Sie sind nicht Vertragspartei in diesem Ehepaktvertrag? Ihre zweite Beantwortung im Mail am 20.01.2014 um 17:16: "Unter Bezugnahme auf die Vorkorrespondenz und insbesondere auf ihr heutiges E-Mail darf ich Ihnen mitteilen, dass auf meine Anregung im Gerichtsverfahren, in welchem ich Paolo Juen vertrete, die Berichtigung erfolgte, sodass dieser Punkt für mich abgeschlossen ist." Meine konkrete Nachfragte an Sie am 20.01.2014 um 18:49 Wie ging die Berichtigung vonstatten? Welches Datum war das? Die verantwortliche Person, die den Notariatsakt persönlich berichtigte, war das eine Frau Dr. Verena Drexel, Richterin des LG Innsbruck? Ihre vorerst letzte Auskunft an mich am 22.01.2014 um 10:43: "In Beantwortung Ihres E-Mails vom 21.02.2014 darf ich unter Hinweis auf die Vorkorrespondenz nochmals wiederholen, dass die Einlagezahl im Gerichtsverfahren berichtigt wurde und ist die Angelegenheit sohin für mich beendet." Sehr geehrte Frau Drexel, mag sein, dass mein E-Mail an Sie untergegangen ist, welches ich am 11.02.2014 um 08:52 an [email protected] unter [email protected] geschrieben habe bzgl. der Eigentumrückübertragungsklage GZ 67 Cg 41/12g, wo ich drei Fragen an Sie richtete: Waren Sie zuständige Richterin? War Ihnen bekannt, dass der Ehepakt ungültig ist? War Ihnen bekannt, dass im Urteil 66 Cg 197/07 h ein ungültiger Ehepakt einen Grundpfeiler für das Urteil 66 Cg gebildet hatte? Ich möchte Ihnen allen nun mitteilen, dass es einen Grund gegeben hat, dass der Kläger Peter B. den Ehepakt absichtlich und bewusst nicht mehr richtig stellen wollte. Das entnehme ich aus der parlamentarischen Anfrage von Herrn Christoph Hagen: 2 Der folgende eMailverkehr, die Anfragen an Justizpersonen, soll hier veröffentlicht werden; sozusagen eine öffentliche Anfrage von Rosmarie Salmhofer an Justizpersonen im Falle Juen (21.Juli 2015): "Es ist zudem festzuhalten, dass zwischen den damaligen Eheleuten ein Ehepakt zugunsten der Kinder geschlossen wurde und dieser bis heute von Herrn Buchacher nicht berichtigt wurde. Dies kann nur dadurch erklärt werden, dass im gegenständlichen Fall der zu ständige Notar Dr. Seiser, vor dem all jene familieninternen strafrechtlich relevanten Fakten in Zusammenhang mit der Erbverzichtserklärung genannt wurden, die einst Herrn Kurt Buchacher dazu bewogen haben, seinen Sohn Peter Buchacher dazu zu zwingen, auf sein Erbe „ein für alle Mal und unwiderruflich zu verzichten“, nicht mehr mit der Causa befasst werden sollte. Immerhin hätte eine neuerliche Kontaktierung des Herrn Dr. Seiser, der bis heute vermutlich genau aus diesem Grunde mit gerichtlicher Zustimmung durch Herrn Buchacher nicht von der diesbezüglichen Schweigepflicht entbunden wird, die gesamte Causa einer Lösung zugeführt und die Eigentumsfrage endgültig geklärt. http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_01966/index.shtml Sehr geehrte Frau Melichar und besonders sehr geehrter Herr Besler!? Sie möchten demnächst die Räumung vornehmen, sodass der Kläger, der erreicht hat, die Gerichte zu täuschen und in die Irre zu führen, demnächst das immer noch RECHTMÄSSIGEE ALLEINEIGENTUM DER FRAU ANDREA MARIA JUEN beziehen kann? Eine Frage: Haben Sie, Herr Dr. Besler, wissen Sie die Ursache, warum Peter B. auf sein E r b e (und nicht auf des "Vaters Geschenk") verzichten musste? Und stimmt es, dass Sie gegenüber Zeugen die kuriose Aussage getätigt haben, dass Sie den Ex-Mann von Frau Juen "Buchacher P. überhastet ins Grundbuch getan" haben? Möchte einer von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herrn Verantwortliche, dazu nun eine kurze Stellungnahme abgeben? Danke für die Aufmerksamkeit. Mit freundlichen Grüßen Salmhofer Rosemarie Am 7. Juli 2015 um 15:14 schrieb Rosemarie Salmhofer <[email protected]>: Sehr geehrter Herr Mag. Schallhart, seien Sie bitte fair: Haben Sie am 11.11.2009 womöglich in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Kläger in 66 Cg 197/07 h gestanden (wenn ja, in welchem), sodass Sie den Erbverzichtsvertrag vom 04.12.1990 n i c h t als Beweis anerkennen konnten dafür, dass 1. Peter B. am 04.12.1990 freiwillig auf sein Erbe verzichtet hatte; er war zuvor nachweislich niemals rechtlicher Grundstückseigentümer und somit auch nicht "Schenker" an Frau Juen 2. der Kläger das vorgesehene Erbe seines Vater in der Verhandlung Ihnen gegenüber als Richter niemals als "rechtmäßige Schenkung" bezeichnen hätte dürfen, aufgrund des vorliegenden, freiwillig unterschriebenen und unwiderruflichen Erbverzichtsvertrages 3. nach erfolgter Erbverzichtserklärung schon gar nicht mehr eine Schenkung zwischen Kläger und Angeklagten (Peter Buchacher und Andrea M. Juen) stattgefunden haben kann. Welche (Ihrer Meinung nach) den Kläger wegen "groben Undankes" aber dazu berechtigt haben soll, Ansprüche auf das Alleineigentum der Angeklagten / Ex-Frau von Peter B. zu erheben. Dies ist keine persönliche Frage an Sie sondern eine Gewissensfrage an Sie als verantwortlicher Richter. 3 Der folgende eMailverkehr, die Anfragen an Justizpersonen, soll hier veröffentlicht werden; sozusagen eine öffentliche Anfrage von Rosmarie Salmhofer an Justizpersonen im Falle Juen (21.Juli 2015): Mit freundlichen Grüßen Salmhofer Rosemarie (bevollmächtigte Vertrauensperson von Frau Andrea Maria Juen) PS: Bitte geben Sie Ihrem Gewissen bzw. Ihrem Herzen einen Stoß, wir alle sind nur Menschen und Menschen unterlaufen leider nun mal kleinen, großen. mittleren oder sehr großen Fehlern, die aber gut zu machen sind, sofern aber die Bereitschaft zum guten Willen und zur Wiedergutmachung da ist ... …………………………………. Ende der Öffentlichen eMails 4
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