MEDIENMITTEILUNG Albert Koechlin Stiftung fördert das Innerschweizer Filmschaffen Realisierte Filmprojekte auszeichnen und neue Filmprojekte im Nachwuchsbereich ermöglichen: mit einem Innerschweizer Filmpreis und einem Innerschweizer Nachwuchs-Kurzfilmwettbewerb startet die Albert Koechlin Stiftung zwei Projekte zur Förderung des Innerschweizer Filmschaffens. Mit diesen auf lange Sicht angelegten Engagements will die Albert Koechlin Stiftung die Filmschaffenden in ihrer Arbeit bestärken und ihre Leistungen anerkennen. Die Rahmenbedingungen für Filmschaffende in der Innerschweiz sind anerkanntermassen schwierig. So zeigt ein Vergleich der Pro-Kopf-Beiträge in der Filmförderung nach Regionen der Schweiz auf, wie gross der Handlungsbedarf in der Innerschweiz ist. Aufgrund der fehlenden kantonalen Beiträge fliessen dieFilmförderungsgelder des Bundes vorwiegend in andere Regionen. Eine der Folgen davon ist die Abwanderung hier ausgebildeter Filmschaffender in andere Regionen der Schweiz, wo die Voraussetzungen für die professionelle Tätigkeit besser sind. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Planungsberichte und Studien, diversen Gesprächen mit Fachpersonen und -organisationen sowie dem Einbezug direkt Involvierter hat sich die Albert Koechlin Stiftung (AKS) im Sinne ihres Engagements für die Innerschweizer Kultur entschlossen, einen Innerschweizer Filmpreis und einen Innerschweizer Nachwuchs-Kurzfilmwettbewerb zu lancieren. Die AKS will mit ihrem Engagement das Innerschweizer Filmschaffen als Teil unserer Kultur stärken. Die beiden Preisausschreibungen bilden eine Ergänzung zu den Filmförderungs-Zielen der Innerschweizer Kantone. Der Innerschweizer Nachwuchs-Kurzfilmwettbewerb Mit Eingabeschluss vom 30. November 2015 wird zum ersten Mal der Innerschweizer NachwuchsKurzfilmwettbewerb durchgeführt. Er ist ein Ideenwettbewerb, der zukünftige Filmschaffende am Anfang ihrer beruflichen Tätigkeit bei der Realisierung ihres ersten oder zweiten Filmes unterstützt. Er ist auf Kurzfilmprojekte sämtlicher Kategorien von unter 30 Minuten Länge angelegt. Auf der Basis eingereichter Exposés werden vier Projekte mit je Fr. 15‘000.- prämiert und bei der Weiterbearbeitung gefördert. In der anschliessenden Schlussrunde wird ein Projekt mit max. Fr. 50‘000.- zur filmischen Umsetzung unterstützt. Die Ausschreibung erfolgt jährlich. Der Innerschweizer Filmpreis Der Innerschweizer Filmpreis anerkennt bereits Geleistetes, spornt an, schafft Freiräume und ermöglicht neue Projekte. Der Innerschweizer Filmpreis wird alle zwei Jahre, erstmals im Jahr 2017 vergeben. Prämiert werden Innerschweizer Filme, welche in den letzten zwei Jahren vor der jeweiligen Preisübergabe entstanden sind. Die Prämierungen in den verschiedenen Kategorien Spielfilm, Dokumentarfilm, Animation, Kurzfilm schliessen Spezialpreise wie Kamera, Drehbuch, Schnitt etc. mit ein. Gesamthaft steht alle zwei Jahre eine Preissumme von rund Fr. 600‘000.-- zur Verfügung. Die Ausschreibung für den ersten Innerschweizer Filmpreis im Jahr 2017 startet im Juni 2016. Albert Koechlin Stiftung Reusssteg 3 CH-6003 Luzern Tel. +41 41 226 41 20 Fax +41 41 226 41 21 [email protected] www.aks-stiftung.ch Innerschweizer Filmpreisverleihung Die Preisträger des Nachwuchs-Kurzfilmwettbewerbes und des Innerschweizer Filmpreises sowie deren Filme werden im Rahmen einer Innerschweizer Filmpreisverleihung im Frühjahr 2017 der Öffentlichkeit präsentiert. Rahmenbedingungen Die Ausschreibungen richten sich an Filmschaffende und zukünftige Filmschaffende, die ihren gesetzlichen Wohnsitz in der Innerschweiz haben (Kantone Luzern, Schwyz, Nidwalden, Uri und Obwalden). Die jeweiligen Preisträger werden von zwei unabhängigen Fachjurys ausgewählt. Mitglieder der Jurys sind Personen aus den relevanten Fachgebieten (Regie, Drehbuch, Produktion, Filmwissenschaft/Kulturjournalismus). Von Seiten der AKS ist ein namhaftes und langfristiges Engagement vorgesehen. Die beiden Preisausschreibungen werden von einem breit abgestützten Projektrat begleitet. Eine Übersicht über die beiden Projekte und die Eckdaten finden Sie auf den nachfolgenden Seiten. Luzern, 02. September 2015 Martino Froelicher Projektleiter AKS, Vorsitz Projektrat Website: www.aks-stiftung.ch/projekt/filmfoerderung Seite 2 von 4 Projektübersicht mit Eckdaten Innerschweizer Nachwuchs-Kurzfilmwettbewerb Der Innerschweizer Nachwuchs-Kurzfilmwettbewerb unterstützt junge Innerschweizer Filmschaffende darin, mit ihrem ersten oder zweiten Film nach Abschluss der Ausbildung erste berufliche Erfahrungen zu sammeln und sich ein Portfolio zu erarbeiten. Die Ausschreibung findet jährlich in der Form eines zweistufigen Kurzfilmwettbewerbes statt. In der ersten Stufe sind entworfene Projektideen für Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme von bis zu max. 30 Minuten Länge einzugeben. Vier von der Fachjury ausgewählte Projekte werden mit einem Unterstützungsbeitrag zur Weiterbearbeitung für die zweite Stufe empfohlen, in der ein Siegerprojekt zur Realisierung unterstützt wird. Es wird eine Preissumme von insgesamt max. Fr. 110‘000.- vergeben. Termine Ausschreibung Eingabeschluss Nomination 4 Projekte zur Weiterbearbeitung Wahl Siegerprojekt Aufführung Siegerprojekt 2. September 2015 30. November 2015 11. Januar 2016 16. Juni 2016 Frühjahr 2017 (Innerschweizer Filmpreisverleihung) Preise - Nominationen, 4 Projekte: je Fr. 15‘000.-- Siegerprojekt max. Fr. 50‘000.-- (für Realisierung des Filmes) Formelle Zulassungskriterien Eingabeberechtigt sind Projektideen von Filmschaffenden, die ihren gesetzlichen Wohnsitz in einem der Innerschweizer Kantone Luzern, Nidwalden, Schwyz, Uri oder Obwalden haben. Beim beabsichtigten Kurzfilm handelt es sich um den 1. oder 2. Film nach Abschluss der Film-Ausbildung (Bachelor- oder Masterabschluss). Studierende und Studienarbeiten sind nicht zugelassen. Der beabsichtigte Kurzfilm hat eine Länge von max. 30 Minuten. Bewerbungen ohne Filmausbildung unterliegen einer vorgängigen Prüfung sur Dossier (spezieller Leistungsausweis). Die Eingabe muss die folgenden Elemente enthalten: Beschreibung der Filmidee (Prämisse: 4 bis 8 Zeilen; Exposé / Synopsis: 2 bis 4 Seiten) Angaben zur filmischen Umsetzung, Beschreibung der Protagonisten (1 bis max. 2 Seiten) Porträt sowie Biofilmographie der Wettbewerbsteilnehmenden (1 bis 2 Seiten) Seite 3 von 4 Innerschweizer Filmpreis Der Innerschweizer Filmpreis anerkennt bereits Geleistetes, spornt an, schafft Freiräume und ermöglicht neue Projekte. Die Ausschreibung findet alle zwei Jahre statt. Die Prämierungen in den verschiedenen Kategorien Spielfilm, Dokumentarfilm, Animation, Kurzfilm schliessen Spezialpreise wie Kamera, Drehbuch, Schnitt etc. mit ein und umfassen eine Preissumme von rund Fr. 600‘000.-. Termine Ausschreibung Innerschweizer Filmpreis Anmeldeschluss Preisübergabe Juni 2016 31. Oktober 2016 Frühjahr 2017 (Innerschw. Filmpreisverleihung) Preise: - Filmpreise: Grössenordnung 12 Preise bei Gesamtsumme Fr. 600‘000.- Spezialpreise: Grössenordnung 3-4 Spezialpreise Fr. 45‘000.Formelle Zulassungskriterien: Zugelassen sind alle professionell hergestellten längeren und kürzeren Innerschweizer Spiel-, Dokumentar-, Animations- oder Experimentalfilme, die nach dem 1. Januar 2015 uraufgeführt wurden. Nicht zugelassen sind hingegen Amateurfilme sowie Auftragsfilme jeglicher Art (z.B. Werbefilme oder reine Fernsehproduktionen). Eingabeberechtigt sind Filme von professionellen Filmschaffenden und Produktionsfirmen, die seit mindestens zwei Jahren ihren gesetzlichen Wohnsitz respektive Geschäftssitz in einem der Innerschweizer Kantone Luzern, Nidwalden, Schwyz, Uri oder Obwalden haben und die Innerschweizer Filmkultur massgeblich mitgestalten. Ein rein thematischer Innerschweizer Bezug reicht nicht aus. Die Aufführungsrechte der angemeldeten Filme müssen bei den Bewerberinnen und Bewerbern liegen. Zulassungskriterium für die Nomination Spezialpreise ist die gleichlautende Wohnsitzregelung. Projektrat Die beiden Projekte werden von einem Projektrat begleitet und unterstützt, der sich aus Mitgliedern des Vorstandes Film Zentralschweiz, der Hochschule Luzern, der Verwaltung, einer ausserkantonalen Vertretung und der AKS zusammen setzt. Der Projektrat wählt die jeweiligen Fachjurys. Martino Froelicher, Projektleiter Albert Koechlin Stiftung (Vorsitz) Albin Bieri, Vorsitz Innerschweizer Filmfachgruppe, Projektleiter Filmförderung Kanton Luzern Edith Flückiger, Leiterin Studienrichtung Video HSLU Lukas Hobi, Vorstand Film Zentralschweiz, Filmproduzent Christoph Lichtin, Direktor Historisches Museum Luzern, Konsultativrat Kultur der Albert Koechlin Stiftung Maria Müller, Vorstand Film Zentralschweiz, Filmemacherin Christine Wyss, Kulturvermittlerin und Leiterin Geschäftsstelle Kulturkommissionen Kanton Bern, (Berner Filmpreis) Seite 4 von 4
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