medienmitteilung - Albert Koechlin Stiftung

MEDIENMITTEILUNG
Albert Koechlin Stiftung startet Ausschreibung zum Innerschweizer Filmpreis 2017
Nach der erfolgten Lancierung des Innerschweizer Nachwuchs-Kurzfilmwettbewerbs, aktuell bereits in
der 2. Ausschreibung, startet die Albert Koechlin Stiftung ihr zweites Wettbewerbsformat zur
Unterstützung des Innerschweizer Filmschaffens: den Innerschweizer Filmpreis. Prämiert werden
Innerschweizer Filme, die in den Jahren 2015 und 2016 erstaufgeführt wurden. Die Eingabefrist läuft
bis zum 1. Dezember 2016.
Ausgangslage
Unter Berücksichtigung der verschiedenen Planungsberichte und Studien, diversen Gesprächen mit
Fachpersonen und -organisationen sowie dem Einbezug direkt Involvierter hat sich die Albert Koechlin
Stiftung im Sinne ihres Engagements für die Innerschweizer Kultur entschlossen, einen Innerschweizer
Filmpreis und einen Innerschweizer Nachwuchs-Kurzfilmwettbewerb zu lancieren. Die AKS will mit ihrem Engagement das Innerschweizer Filmschaffen als Teil unserer Kultur stärken. Die beiden Preisausschreibungen bilden eine Ergänzung zu den Filmförderungs-Zielen der Innerschweizer Kantone.
Der Innerschweizer Filmpreis
Mit der nun gestarteten Ausschreibung fördert die Albert Koechlin Stiftung das Innerschweizer
Filmschaffen mit einem Wettbewerb zur Prämierung der überzeugendsten Produktionen aus den
Jahren 2015 und 2016. Grundsätzlich zugelassen ist die ganze Palette, ob kurz, mittellang oder lang:
Spielfilm, Dokumentarfilm, Animationsfilm oder Experimentalfilm. Ziel dieser Förderung ist es, bereits
Geleistetes anzuerkennen, kontinuierliches Schaffen zu unterstützen und neue Projekte zu ermöglichen.
Prämierung
Eine unabhängige Fachjury vergibt, verteilt auf bis maximal 12 Produktionen, Preise der Anerkennung
und Unterstützung zur kontinuierlichen Weiterarbeit. Das Preisgeld für eine Produktion beträgt maximal
Fr. 50‘000.-. Das Preisgeld für Diplom-Abschlussfilme (Regie) beträgt maximal Fr. 15‘000.-. Zusätzlich
werden bis zu drei Spezialpreise an Personen vergeben, die in Funktionen wie Kamera, Drehbuch,
Schnitt, Darstellung in tragender Rolle oder Musik an Filmen mitwirkten.
4./5. März 2017 - Innerschweizer Filmpreisverleihung
Die Preisträgerinnen und Preisträger des Innerschweizer Filmpreises sowie deren Filme werden im
Rahmen einer Innerschweizer Filmpreisverleihung der Öffentlichkeit präsentiert. Am Wochenende vom
4./5. März 2017 werden die prämierten Filme in den Kinos Bourbaki und Stattkino in Luzern in
geeigneten Programmblöcken aufgeführt. Die Veranstaltung wird von einem Rahmenprogramm, unter
anderem einem Podium zum Stand der Filmförderung in der Innerschweiz, begleitet. Die Verleihung der
Preise und Bekanntgabe der Hauptpreise findet am Samstag, 4. März 2017, im Rahmen einer feierlichen
Abendveranstaltung mit geladenen Gästen aus Kultur, Behörden, Politik und Medien statt.
Albert Koechlin Stiftung
Reusssteg 3
CH-6003 Luzern
Tel. +41 41 226 41 20
Fax +41 41 226 41 21
[email protected]
www.aks-stiftung.ch
Rahmenbedingungen
Die Ausschreibung richtet sich an professionelle Filmschaffende und Produktionsfirmen, die ihren gesetzlichen Wohn- resp. Geschäftssitz in der Innerschweiz haben (Kantone Luzern, Schwyz, Nidwalden,
Uri und Obwalden). Das Reglement zur Ausschreibung sowie das Anmeldeformular finden sich unter
dem folgenden link:
www.aks-stiftung.ch/projekt/filmfoerderung/filmpreis
Luzern, 19. Juli 2016
Für den Projektrat
Martino Froelicher, Projektleiter AKS und Vorsitz Projektrat
Für telefonische Rückfragen: Dienstag 19. Juli 2016, 079 762 16 50
Seite 2 von 2