Antwort auf die Kleine Anfrage 596 des Thüringer Ministeriums für

Thüringer Landtag
6. Wahlperiode
1439
Drucksache 6/
11.12.2015
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Henke (AfD)
und
Antwort
des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales
Politisch motivierte Kriminalität - rechts - von Ausländern begangen?
Die Kleine Anfrage 596 vom 16. Oktober 2015 hat folgenden Wortlaut:
Aus der Beantwortung meiner Zusatzfrage (Mündliche Anfrage in der 25. Plenarsitzung am 10. September
2015; Beantwortung der Zusatzfrage am 8. Oktober 2015) ging hervor, dass der politisch motivierten Kriminalität - rechts (PMK-rechts) eine Straftat zugeordnet wurde, welche ein Asylbewerber kosovarischer Nationalität beging. Gemäß der gängigen Klassifizierung von politisch motivierter Kriminalität werden politisch
motivierte Straftaten von Ausländern (egal ob sie links- oder rechtsextremistisch motiviert waren) jedoch
der politisch motivierten Ausländerkriminalität (PM-Ausländerkriminalität) zugeordnet.
Ich frage die Landesregierung:
1. Nach welchen Kriterien wird eine von einem nichtdeutschen Staatsangehörigen begangene politisch
motivierte Straftat der PMK-rechts, PMK-links oder der PM-Ausländerkriminalität zugeordnet?
2. Wie viele Straftaten im Bereich der PMK-rechts und der PMK-links wurden im Zeitraum von 2010 bis 2015
von nichtdeutschen Staatsangehörigen begangen (bitte nach den PMK-Bereichen und Jahresscheiben
aufschlüsseln)?
3. Welche Gefährdung geht nach Ansicht der Landesregierung von der politisch motivierten Ausländerkriminalität für die Sicherheit des Freistaats Thüringen aus (bitte insbesondere auf einzelne als besonders
gefährlich eingestufte Organisationen, Vereinigungen und Gruppierungen eingehen)?
4. Welche Maßnahmen führt die Landesregierung durch, um politisch motivierter Ausländerkriminalität
vorzubeugen beziehungsweise sie zu bekämpfen?
Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan­desre­
gierung mit Schreiben vom 10. Dezember 2015 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Straftatsachverhalte werden entsprechend der Motivation der Tat bzw. des Täters nicht jedoch nach der
Staatsangehörigkeit des Täters oder der Täterin den jeweiligen Phänomenbereichen "Politisch motivierte
Kriminalität -rechts-" (PMK -rechts-), "Politisch motivierte Kriminalität -links-" bzw. der "Politisch motivierten
Ausländerkriminalität" (PMAK) zugeordnet. Unter "Sonstige" fallen Delikte, die nach Würdigung der Umstände
der Tat bzw. des Täters nicht eindeutig einem spezifischen Phänomenbereich zugeordnet werden können.
Druck: Thüringer Landtag, 5. Januar 2016
Drucksache 6/
1439
Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode
Zu 2.:
In den folgenden Übersichten sind die Straftaten zu den jeweiligen Phänomenbereichen PMK -rechts- und
PMK -links- aufgeführt, an denen Tatverdächtige mit einer nichtdeutschen Staatsangehörigkeit beteiligt waren:
2010
2011
2012
2013
2014
9
3
6
10
14
1
3
1
1
2
1
0
0
2
0
0
1
0
0
1
3
0
0
1
0
1
2
3
0
2
0
2
1
1
2
3
3
2
0
3
2010
2011
2012
2013
2014
1
2
4
2
2
1. bis 3.
Quartal
2015
0
1
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4
0
0
0
0
0
0
1
1
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
PMK -rechtsdavon im Bereich
der Landespolizeiinspektion
Erfurt
Gera
Gotha
Jena
Nordhausen
Saalfeld
Suhl
PMK -linksdavon im Bereich
der Landespolizeiinspektion
Erfurt
Gera
Gotha
Jena
Nordhausen
Saalfeld
Suhl
1. bis 3.
Quartal
2015
13
4
1
1
1
2
1
3
Zu 3.:
Straftaten, die der PMAK zugeordnet werden, fallen in den meisten Fällen in die Phänomenbereiche des
Ausländerextremismus und Islamismus.
Die einzige ausländerextremistische Bestrebung mit Strukturen in Thüringen ist die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Eine akute Gefährdung der Öffentlichkeit geht von der PKK zum jetzigen Zeitpunkt nicht aus.
Die größte abstrakte Gefahr für die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit stellen derzeit Anhänger islamistischer bzw. jihadistischer Bestrebungen dar. Die Gefahr jihadistisch motivierter Gewalttaten auf dem
Gebiet der Bundesrepublik ist vor dem Hintergrund der weltweiten Entwicklungen im Phänomenbereich des
islamistischen Terrorismus anhaltend hoch. Sie geht vornehmlich von Einzeltätern und autonom agierenden
Gruppen, aber auch von international agierenden jihadistischen Organisationen aus.
Konkrete Erkenntnisse über mögliche Anschläge auf dem Gebiet der Bundesrepublik bzw. des Freistaats
Thüringen sowie über mögliche Handlungen der deutschen jihadistischen Unterstützungsszene liegen in
Thüringen nicht vor.
Zu 4.:
Zur Intensivierung der Maßnahmen der Thüringer Polizei wurde eine "Rahmenkonzeption zur Bekämpfung
Politisch motivierter Kriminalität" zur nachhaltigen und ganzheitlichen Vorbeugung sowie zur Abwehr von
Extremisten erlassen. Insbesondere die Bekämpfung PMAK erfordert das nationale und gegebenenfalls internationale Zusammenwirken von Polizei, Nachrichtendiensten, Justiz, Zoll, Ausländer-, Einbürgerungs-,
Sozial- und anderen Verwaltungsbehörden sowie weiteren Stellen wie Einrichtungen der Wirtschaft, Verbänden und Vereinen. So beteiligt sich der Freistaat Thüringen mit Vertretern aus Polizei und Verfassungs-
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Drucksache 6/
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schutz im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) und Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) und gewährleistet eine Vernetzung im Bereich der Bekämpfung der Politisch
motivierten Ausländerkriminalität.
Ebenso widmet sich die Stabsstelle Polizeiliche Extremismusprävention der Vorbeugung und Verhütung
von Straftaten in allen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität. Schwerpunkt im Phänomenbereich der PMAK bildet die Vorbeugung von islamistischem Extremismus mit zahlreichen präventiven
Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, aber auch bei der Vermittlung von bundesweit arbeitenden Beratungsstellen für Angehörige und das soziale Umfeld von Personen, die sich radikalisieren, sowie der Vernetzung mit staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren aus dem Bereich der Islamismusprävention.
Auch das Amt für Verfassungsschutz hat in der Beobachtung die Priorität auf gewaltbereite islamistische
Bestrebungen gelegt. Darüber hinaus informiert und sensibilisiert das Amt für Verfassungsschutz im Rahmen des gesetzlichen Auftrages die Öffentlichkeit und Behörden allgemein über Erscheinungsformen des
Islamismus und konkret über die Bedrohung durch jihadistische Bestrebungen.
Dr. Poppenhäger
Minister
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