Geschichte der Wfclvrei Griefen von Joh. Kapt. Mch-l. Dorwort. Hiemit übergebe ich eine Arbeit der Oeffentlichkeit, die mich seit mehr als zehn Jahren in den nicht besonders zahlreichen freien Stunden beschäftiget hat. Es ist eine bescheidene Arbeit, dessen bin ich mir wohl bewußt; vielleicht dürfte sie aber doch den Wert eines Bausteines im Gefüge unserer vaterländischen Geschichte beanspruchen. Den Bewohnern von Triefen, denen ich sie widme, wird die Geschichte ihrer engeren Heimat gewiß besonderes Interesse bieten. Da aber auch die Gemeinde Triesenberg bis vor cirka 130 Jahren zu der Pfarrei Triefen gehörte, werden auch die Nachkommen der „Walliser ab dem Triesnerberg" hier alles erwähnt finden, was uns über ihre Herkunft, Ansiedlung und Geschichte bekannt ist. Auch die Bewohner der übrigen Nachbargemeinden dies- und jenseits des Rheines, mit deren Vorfahren die alte» Triesner einst „Spän und Stoß" gehabt, werden in diesem Büchlein manches vernehmen, was sie interessiert. Manches dürfte auch über die Grenzen Liechtensteins hinaus nicht unbeachtet bleiben. Vorarbeiten lagen keine vor und mußten die Daten von überall her gleichsam tropfenweise gesammelt werden. Wohl die wenigsten Leser werden es ahnen, wie viele Mühe auf diese wenigen Blätter verwendet worden ist. Ueberall fand ich freundliches Entgegenkommen; nur in einer Gemeinde haben die Alpvögte mir eine leere Kiste zur Verfügung gestellt. Allen aber — es würde keine geringe Mühe sein, sie alle zu nennen — die diese Arbeit irgendwie durch ihre Beihilfe gefördert haben, spreche ich hier meinen herzlichsten Dank aus. Ganz besonderen Dank aber schulde ich einem Mitgliede unseres historischen Vereins im Auslande, nämlich dem Herrn Peter Balzer in Zürich, der die trefflichen Illustrationen selbst unentgeltlich gefertiget und dadurch ein neues Zeichen seiner treuen Anhänglichkeit an die Heimat seiner Jugend gegeben hat. — 4 — Möchte bald der Tag kommen, an dem durch Ausgrabungen die jetzt noch ins Dunkel des Grabes gehüllte Vorzeit von ^risuv ans Licht der Geschichte gezogen werden wird. T r i e s e n , den 8. Juni 1902. Z>er Verfasser. Menühte G u e l l e n . Um die Leser nicht fortwährend mit Fußnoten belästigen zu müssen, beschränke ich mich darauf, hier im allgemeinen die Quellen anzugeben, aus denen ich das geschichtliche Material geschöpft habe. Es sind folgende: 1. Handschriftliche Q u e l l e n : Das bischöfliche Archiv in Chur, das Landesarchiv in Vaduz, das Archiv des liechtensteinischen Landesvikariates, die Pfarrarchive von Triefen und Bendern, das Kapitelbuch des einstigen Dekanates „Unter der Lanquart", die Gemeindearchive von Triefen, Triesenberg, Balzers, Vaduz und Schaan, aus den Gemeindearchiven von Sevelen und Wartau, sowie aus der Urkundensammlung von A. Müller wurden mir von Herrn Major Hilty in Sevelen eine Anzahl Kopien von. Urkunden zur Benützung überlassen, die Urkundensammlung des Herrn Dr. Albert Schädler in Vaduz, die Pfarrbücher und Urbarien von Triefen. 2. Gedruckte Q u e l l e n : Die Regesten des Klosters Pfäfers, von K. Wegelin, Chur. ' 1850 (aus dem Stiftsarchiv von St. Gallen), die Regesten des Klosters Jnterlaken (ebenfalls aus dem Stiftsarchiv St. Gallen), <üv6sx äiplolriÄtieus von Moor, Urbar des Klosters St. Johann im Thurthal (aus dem Landesmuseum in Bregenz), die Jahrbücher des Vorarlberger Museumsvereins, C. Muoth, Prof., Bündnerische Geschlechtsnamen. Chur 1892, 1893, (C. Muoth, Prof.) Jahresbericht der histor. Gesellschaft von Graubünden 1897, - 6 — Baumann, Geschichte des Allgäus, Kempten 1894, P. Kaiser, Geschichte des Fürstentums Liechtenstein, Chur 1847, Dr. Jos. von Bergmann, Beiträge zu einer kritischen Geschichte Vorarlbergs, Wien 1853, Dr. Bitschnau, Darstellung der französischen Kriege von 1796—1805, Bregenz 1807, ?. Cölestin Stampfer, der Franzoseneinfall von 1799, Meran 1887, Friedrich Freiherr von Hohe, Zürich 1K53, Primbs, die Reihenfolge der Fürst-Aebtissinnen zu Lindau (Jahrbuch des histor. Vereins von Schwaben und Neuburg 1864), G. Meyer, St. Luzi bei Chur, Lindau 1876, der Schwabenkrieg, besungen von -einem Zeitgenossen (Johann Lang), herausgegeben von H. v. Dießbach, Zürich 1849, Emil Michael, Geschichte des deutschen Volkes, Freiburg 1892 und 1893, Kirchenlexikon von Herder, Freiburg, II. Auflage, Hilty, Schloß und Stadt Werdenberg, Senn Nikolaus, verschiedene Urkundensammlungen, die Räteis von S . Lemnius, herausgegeben von P l . Plattner, Chur 1874, Raetia, Jahrgang IV, Chur 1869. Andere Quellen wird der Leser im Texte erwähnt finden. I. IrisuQ. St. MarnertcnKapelle, Triefen (alt ^risun, ^rison) galt von jeher für die älteste Ortschaft des Landes. Diese sonnige Berghalde, von klarem Bache durchrauscht, das durch sanfte Höhen gegen den kalten Nord geschützte, fruchtbare, für Wein- und Obstbau so geeignete Gelände war für eine Ansiedlung zu verlockend, als daß eine solche nicht in den ersten Zeiten der Bewohnung des Rheinthales hätte erfolgen sollen. Eine uralte Ueberlieferung erzählt, daß an der Halde auf der Nordseite des heutigen Dorfes, unter dem Hügel, auf dem jetzt die St. Mamerten-Kapelle steht, einst eine Stadt, oder li-isune», — 8 — genannt, gestanden habe und durch einen Bergsturz begraben worden sei. Wie die Erfahrung lehrt, liegen derartigen Sagen oft wahre Begebenheiten zugrunde, und seit der Zeit, da man allenthalben längst entschwundene Ortschaften und römische Niederlassungen aus der Erde gegraben hat, fanden solche Neberlieferungen immer mehr Beachtung. Daß die Sage von der untergegangenen l'risg. kein leerer Wahn ist, legt uns das betreffende Terrain nahe, das thatsächlich einen in alter Zeit erfolgten Bergrutsch leicht erkennen läßt, und wurde zur Gewißheit durch die in den letztvergangenen Jahren bei zufälligen Grabungen gemachten Entdeckungen. I m Jahre 1862 wurden beim Baue einer Mühle die Spuren einer römischen Villa aufgedeckt, insbesondere eine Menge Hypokauft-Pfeilerchen aus Sandstein und Fragmente von gebrannten Röhren und Ziegelplatten ausgegraben, Seitdem .ist man wiederholt und an weit auseinanderliegenden Stellen auf unterirdische Mauern gestoßen. Wann aber die Katastrophe erfolgt ist, das kann nur durch die Ergebnisse einer P l a n m ä ß i g e n A u s g r a b u n g , die jedenf a l l s äußerst lohnend w ä r e , festgestellt werden. Die betreffende Halde hat den rätoromanischen Namen Runkels, der soviel bedeutet als Reute (von rorieare ^ ausreuten). Es muß also zu der Zeit, da man hier noch romanisch sprach (um 900 etwa), jenes Schlipfgebiet schon überwaldet gewesen und wieder ausgerodet worden sein. Ungewiß ist, woher diese Ortschaft ihren N a m e n hat. Man hat den Namen I r i s u n von Drusus herleiten wollen, von jenem Stiefsohne des römischen Kaisers Augustus, der in Verbindung mit seinem Bruder Tiberius von 15—11 vor Christus die Rätier im ganzen Alpengebiete bis zur Donau unterworfen hat. Drusus soll hier ein Lager gehabt haben, wofür man aber keinen Beweis hat. I n einem Werke („Schwaben unter den Römern von J u l . Leichtlen. Freiburg 1825") wird gesagt, daß Triefen zur Römerzeit OrusorriÄKus geheißen habe, und daß daher der Name komme. Aber OrusoirigHus lag nördlich vom Bodensee. 2) Thatsache ist, daß Drusus mit seinen Legionen in dieser Gegend >) Jahresbericht des vorarlb. Museumsvereins 1871. S . 34. ') Bergmann, Beiträge zu einer krit. Geschichte Vorarlbergs, Wien 1853, S . 29. - 9 — gekämpft hat, und von ihm mag auch der Walgau, wo eine große Römerschlacht stattgefunden haben soll, den früheren Namen Drususthal (Vallis vi-usiang,) erhalten haben. Wahrscheinlich ist li-isun ein keltischer Name, der schon bestanden hat, ehe die Römer ihren Fuß in dieses Thal gesetzt haben. Die Endung uu ist die im Mittelalter gebräuchliche weibliche Endung, statt a, wie Klarun für Klara, Sigenun für Sigena, Scalun oder Schalun für Scala — Stieg. Der ursprüngliche Name I r i s a konnte vielleicht den Bergbach bedeuten — man denke nur an die l'risg.ria, jenen Bergbach jenseits des Arlberges — und die Ansiedlung von diesem ihren Namen entlehnt haben. Mone, ein bedeutender Keltenforscher, leitet den Namen ab von den beiden keltischen Wörtern trie, d. h. klein, und surrn oder svnu, d. h. Wall oder Festung, i) Darnach würde l'i-isuu soviel bedeuten als eine kleine Burg. Man muß sich da einen festgemauerten, zur Verteidigung eingerichteten, mit einer Ringmauer umgebenen Thurm auf einer Anhöhe denken, und zwar auf derjenigen, wo jetzt St. Monierten steht. Daß die Rätier in jenen unsicheren Zeiten überall an günstigen Orten derartige Schutzbauten als Zufluchtsstätten errichteten, ist gewiß und sprechen auch die römischen Geschichtschreiber zur Zeit der römischen Eroberung ausdrücklich von den Kastellen, welche die Rätier auf den Höhen erbaut hatten. Daß aber die Anhöhe von St. Monierten, die auch dem Bergsturz standgehalten hat, einen günstigen Platz für so ein kleines Kastell bot, ist gewiß. Hoch über dem Dorfe, auf der Höhe vor der Alpe Lavena haben wir einen Platz, der den rein keltischen Namen Ous hat, was Zufluchtsort, Verteidigungsmaüer auf einer Anhöhe bedeutet. Da die Rätier die Höhen der Alpen bewohnt und auf unzugänglichen Stellen Kastelle erbaut haben, dürste die Vermutung, daß auf der zur Abwehr vorzüglich geeigneten Stelle von Ous einst ein keltisches Kastell gestanden, nicht ganz grundlos sein. AIs dann um das Jahr 15 v. Chr. die Röiner vom Gebiete der Alpen Besitz nahmen und sich darin auch niederließen, fing man an sich mehr in der Niederung anzusiedeln. Es wurde ja sogleich nach der Besitznahme eine herrliche Straße durch ') Fetz, Schloß Vaduz, S . 75. — 10 — das Thal gebaut, die von Chur her nach der Station Magia^), von da nach (ülunis, (bei Rankweil), Bregenz und Augsburg führte. Die Richtung, in der diese Straße durch Triefen ging, ist unbekannt; die Zeit hat jede Spur verwischt. Weil aber die Römer ihre Straßen mit Vorliebe am Bergabhange erbauten und weil damals das Thal bis an den Fuß des Berges mit Sümpfen bedeckt war, können wir mit Recht annehmen, daß die Straße durch den oberen Teil des heutigen Dorfes, wo das alte Triefen stand, in der Richtung der Langgasse gegangen ist. Bald wurde dann die keltische Sprache durch die römische oder romanische verdrängt und die keltischen Flur- und Ortsnamen wurden der römischen Aussprache angepaßt. Sehr viele solcher Namen aus rätoromanischer Zeit sind heute noch in Gebrauch, obwohl zu Ende des 5. Jahrhunderts die Alamännen von Norden her eindrangen und nach und nach die alamannische (deutsche) Sprache die romanische verdrängte. Solche romanische Benennungen sind: Vwivlg. (jetzt Vg,rwlA, d. h. kleiner Weinberg); Ug^urg, (obere Matte oder Oberhof/; lZaois (bei den Häusern); ^.vs-sediel (Bach auf der Anhöhe); Natsedisl (Matte oder Hof auf der Anhöhe); Narselrlillg. (Riet); Oristis (an den Bücheln); ^.ItAwtsed (Hochhütte);. Oorn (Horn); Oarrnstselr (großer Hof); Lovel (Rinderweide); <^g.pont (Brückenhaus); ? w g 6 (Jnfang); (Ruking,, Rufe); (Zasöl (Oass-It, das hohe Haus); ?i-g,8sg. (bei den Eschen); 6slÄ,äur>AÄ (eigentlich «Halls, rotunds., runder großer Hof, Kelhof); Hus,<Zi-«z1Ia (auadratförmiges Gut); Oasslvs. (Waldhaus); katsokisls <?rÄtseIii6ls, Wiese auf der Höhe) u. f. w. I n Schaan sollen die Römer ein befestigtes - Lager gehabt haben 2). Als Verbindungen zwischen den einzelnen Lagern erbauten sie die sog. spseulss oder bui-Z'i. Das wären kleinere Thürme oder Wächthäuser, deren Höhe kaum über 6—7 Meter hinausging. Die Römer benützten, wo sie konnten, die tiefer liegenden kleinen Festungen der Rätier, um daraus ihre spseulW oder 1) Magia war wohl Mäls bei Balzers. Auf dem Hügel von Gutenberg, wo man immer noch römische Münzen findet, war zweifellos eine römische Warte (spseulss) zur Ucberwachung der Station. Der Hügel eignete sich ganz vorzüglich dazu und die klugen Römer unierlieszen nicht, solche Punkte auszunützen. Dieser Wartturm soll lotocwrum gebeiszen haben. 2) Nach Julius Florus hatten die Römer an beiden Usern des Rheines bis zum Bodensee nicht weniger als SV Kastelle erbaut. — 11 — dul-Ai ^) zu machen. Besonders geeignet waren diese, wenn sie auf einer exponierten Anhöhe standen; so dürften die Höhen von Gutenberg, St. Mamerten, Schloß Vaduz u. a. dazu benützt worden sein. M a n der W ü r g zu St. Mamerten. Wohl oft mochte man in diesen Kur^i eine Zuflucht gesucht haben während den zwei Jahrhunderten (268—493), da die wilden Alamannen (dieser Name ist verwandt mit ^.ImainZ und bedeutet soviel als Gesamtheit, Männerbund) von Norden her so oft in diese Thalschaft einbrachen, und überhaupt während der Zeit der Völkerwanderung! Von 352—355 waltete hier der Gegenkaiser Magnentius, von dem in Triefen und auf Gutenberg Münzen gefunden wurden. I n den Jahren 451 und 452 wurde Rätien von >) Der Name „Burg" kommt von „bergen" d, h. schützen, altduruZund purK, - 12 — den Hunnen verwüstet. Während der Herrschaft der Ostgothen erhielten die Alamannen in Rätien Wohnsitze; von da an drang die alamannische Mundart immer weiter vor und die romanische wurde in die Bündner Thäler zurückgedrängt. I n jenen Zeiten mochten befestigte Punkte allerdings große Bedeutung haben. Später wurden dann auf diesen Punkten und mit teilweiser Benützung der keltischen und römischen Bauten eigentliche Burgen erbaut. So erhob sich auch auf der Höhe von St. Mamerten eine solche Burg, welche noch im Jahre 1422 in einer Urkunde erwähnt ist, wo es heißt, daß das Kloster St. Luzi zu Chur durch ?. Christoph Kobler einen Weinberg bei der B u r g zu Triefen geerbt habe. Noch heißt der Weg, der von Süden her dahinführt, Burggasse. Bei einer Ausgrabung, die in jüngster Zeit geschah, legte man eine gewölbte Gruft blos mit einem Eingang von Süden her. Die Mauern bestanden von unten auf und am Thore aus kolossalen Quadern, die von Rauch geschwärzt schienen. Das Gewölbe ist eingefallen und unten stieß man auf gänzlich vermoderte Totengerippe, die mit einer Schicht ungelöschten Kalkes zugedeckt waren. Von Särgen u. dgl. keine Spur. Der ganze Platz südlich und westlich von der Kapelle war einst Friedhof. Eine fast 1 m dicke Mauer umschloß Burg und Kapelle. Die Kapelle mag an der Stelle der heutigen gestanden haben. Die Burg schloß sich auf der Nordseite an dieselbe an und das Mauerwerk des heutigen Turmes dürfte noch der Burg zugehört haben. Das Burgthor in der Umfassungsmauer war auf der Nordseite. Der auf dieser Seite aufgehäufte Schutt beweist, daß die Gebäulichkeiten durch F e u e r bis in den G r u u d zerstört worden sind(Siehe Plan). D a unter der R i n g m a u e r S k e l e t e sich fanden, waren also F r i e d h o f und Kirche ä l t e r a l s die B u r g . Jede Burg, auch die kleinste, hatte wenigstens ein bewohnbares und wehrhaftes Gebäude und eine Ringmauer. Einen solchen kleinen Wohnbau nannte man auch Burgstall. Nach einer Schrift von 1680 war unsere Burg ein solcher Burgstall. I m Innern der Ringmauer waren die Wohnung, die Kapelle und der Brunnen. Die Wohnung bestand bei der kleinsten Burg aus dem Palas (Saal), der sogenannten Kemenate für die Familie (Stube), aus Keller, Speicher und Küche. Da im Thurme, welcher — 13 — Bergfrid (von bergen ^ schützen und frid — Warte, also — Schutzwarte) genannt wurde, alle diese Räume untergebracht werden konnten, bestand oft so eine kleine Burg nur aus Thurm und Ringmauer. Den verschütteten Grundmauern nach zu schließen, bestand die Burg li-isun nicht aus ausgedehnten Gebäulichkeiten. Nördlich von der Burg war der Burgsee, in der Nähestandendie Stallungen. Zur Burg gehörten Weinberge, Wiesen, Aecker und Wald. Es ist nicht möglich, genau die Zeit anzugeben, wann die Burg erbaut wurde; wie denn überhaupt die Entstehungszeit der Burgen eine noch nicht aufgeklärte Sache ist. Jedenfalls aber fällt die Erbauung der meisten Burgen in die Zeit von 900—1300, da die starke Faust der Kaisermacht oft fehlte, jeder sich selbst helfen mußte, die kleinen Herren ihre Gebiete auf Kosten des Reiches zu erweitern und sich in festen Schlössern zu verteidigen suchten und endlich das Raubrittertum in Blüte stand. Um das Jahr 1100 mögen die meisten der hierländischen Burgen entstanden sein. Die Burg von Triefen mit dem dazu gehörigen Grundbesitze gehörte dann wahrscheinlich von Ende des 12. Jahrhunderts an den Grafen von Montfort, zu Werdenberg 1260, zu Sargans um 1300, zu Vaduz 1342, und ging auf deren Nachfolger im Besitze der Grafschaft Vaduz über. Die Inhaber der Burg waren Dienstmannen jener Grafen >). Nachdem die Lehen erblich geworden waren, blieben auch ihre Nachkommen im Besitze der Burg und nannten sich von derselben „von Irisun". Oft begegnen wir ihnen in den Urkunden des 13. und 14. Jahrhunderts. Weiter unten wird von ihnen ausführlich die Rede sein. Es war im Zürcherkriege, im Frühling 1446, als die Schweizer über den Rhein brachen und zwei Tage in Triefen saßen und brandschatzten, ehe sie sich ins Sarganserland zurückzogen. Der schweizerische Geschichtsschreiber Tschudi (II 432) erzählt, die Schweizer hätten die dem Brandts gehörige Feste Gutenberg verbrannt. Aber Gutenberg gehörte nicht den Brandts und ist nie verbrannt worden. Hingegen gehörte die Burg von ') Wie wir später sehen werden, waren diese Dienstmannen eines und desselben Stammes mit den .Marschällen von Montfort". Vielleicht sasz dieses Basallengeschlecht auf den Burgen zu Montfort und Triefen, schon bevor die Tübinger Grafen sich Grafen von Montfort nannten. — 14 — Triefen diesen Freiherren und diese wird wohl damals verbrannt worden sein. Die Schweizer verbrannten einige Tage darauf auch das Städtchen Sargans bis auf den Grund, wie sie es im Jahre vorher mit Balzers gemacht hatten. Zu der Burg gehörten auch Lehengüter, die man das Burglehen nannte. Nach dem Aussterben der von I'i-isun fiel das Lehen an die Grafen zurück, oder vielmehr an deren Erben, die Freiherrn von Brandts. Ludwig von Brandts stiftete darauf die Caplanei zu St. Mamerten (1494). Die Burgkapelle wurde um das Jahr 1450 neu aufgebaut und dem hl. Mamerrus geweiht. I m Jahre 1461, als Freiherr Ulrich von Brandts die Grafschaft.Vaduz inne hatte, und sein Bruder Ortlieb Bischof zu Chur war, erteilte ein Cardinal für diese Kapelle einen Ablaß. Diese Urkunde lautet: „Von dem Wunsche beseelt, daß die Kapelle des hl. Mamertus zu Triefen im Bisthum Chur mit würdiger Ehrfurcht besucht werde, und daß die Gläubigen um so lieber zu derselben kommen, je reichlichere Gnaden sie zu erlangen hoffen, und damit die Kapelle stets in Ehren gehalten werde, gewähren wir Allen, die nach reumütiger Beicht an Weihnachten, Ostern, Pfingsten, am Feste des hl. Gallus und an der St. Mamerten-Kirchweihe diese Kapelle besuchen, jährlich, und denen, die zur Reparatur und Erhaltung der Gebäulich-, keit, zur Anschaffung von Kelchen, Büchern und anderen Dingen, die zum Gottesdienst notwendig sind, beitragen, für jedesmal an jenen genannten Festtagen 100 Tage Ablaß und soll diese AblaßVerleihung für ewige Zeiten gelten. Gegeben zu Rom 1461 am 1. Oktober, im vierten Jahre der Regierung des Papstes Pius II." Der jetzige Altar der St. Mamertenkapelle ist um dieselbe Zeit erbaut worden wie der Hochaltar der Domkirche zu Chur, wie denn überhaupt unter Bischof Ortlieb von Brandts viele Kirchen und Kapellen im Bistum erbaut worden sind. Unsere Kapelle hat mit der Domkirche auch eine Eigentümlichkeit gemeinsam, die nämlich, daß das Chor zum Schiffe etwas schief steht. Es soll dies Christus im Grabe darstellen, oder auch Christus am Kreuze, wo das Haupt seitwärts geneigt war. Der Altar der Kapelle ist, wie fast alle Altäre aus jener Zeit, ein Flügelaltar; die Altarplatte ist aus einem Stein mit eingelegtem sspuItZtiruin. I n der Altarnische sind die Statuen Maria mit dem Kinde, ihr zur Rechten — 15 — der hl. König Ludwig, zur Linken die hl. Margaretha von Antiochien mit dem Drachen, die Schutzheilige der Landleute. Die Gemälde auf der Vorderseite der beiden Altarflügel sind durch spätere Pfuschereien ersetzt worden; hingegenstammtdas Gemälde auf der Rückseite der Flügel, das Maria Verkündigung darstellt, aus der Zeit der Erbauung des Altares um 1490. Der Altar ist wahrscheinlich von Jakob Rösch aus Ravensburg erbaut worden. Bischof Ortlieb von Brandts übertrug ihm auch die Erstellung des Hochaltars im Dome zu Chur. Die Kapelle war ursprünglich im gothischen Style erbaut, wie man an Thüren und Fenstern noch erkennen kann. I m Jahre 1494 stiftete mit Beihülse der Gemeinde Freiherr Ludwig von Brandis, der von 1486 — 1507 die Grafschaft regierte, die Kaplaneipfründe zu St. Monierten und Bischof Heinrich VI. von Chur bestätigte diese Stiftung. Das Kollaturrecht behielt sich der Stifter für sich und seine Nachkommen vor. Der Kaplan, der neben der Kapelle seine Wohnung hatte, sollte wöchentlich nach Meinung des Stifters drei hl. Messen lesen, nämlich eine in St. Mamerten, eine in der Pfarrkirche und eine auf Masescha. Ueberdies sollte er dem Pfarrer in allem beistehen, in der Pfarrkirche aushelfen und an den vier Heiligtagen, am Gallusfefte und an der Kirchweihe mit „Singen und Lesen" behülflich sein. „Am Samstag vor Sonnentag Cantate" 1500 präsentierte Ludwig von Brandis den „ehrsamen Hans Kindle" von Triefen, der ihn „demuthiklich" gebeten hatte, auf diese „fruemeß" zu St. Mamerten, die er und die „nachburschaft" zu Triefen vor einigen Jahren gegründet hatte. Der Freiherr habe dem genannten Kindle als „Lehensherr der frumeß" diese Pfründe „durch gottes willen von singens und läsens wegen als ein Lehen geliehen" und präsentierte ihn dem „hochwürdigen Fürst und gnädigen Herrn zuo Chur als seinem Bischofen" zur Bestätigung. Der ernannte Hans Kindle sei zwar „noch nit der Jahren vollkommen, solle und wolle sich aber in ungefährlich fünf Jahren zu der hailigen priesterlichen Ordnung schicken." Johannes Khündlin erscheint einige Zeit später unter dem Namen Frühmesser. Diese Pfründe blieb aber bald nach ihrer Stiftung ohn^ Kaplan und schon Pfarrer von Kriß schrieb im Jahre 1690, — 16 — dieses Benefizium habe aufgehört, da seit unvordenklicher Z e i t kein Kaplan mehr darauf gewesen sei. Die Kaplanei wurde der Pfarrpfründe einverleibt, Masescha aber später vom Cooperator versehen, als die Cooperatur gestiftet worden war. Zur St. Mamertenkaplanei-Pfründe gehörten folgende Güter: 1. Haus, Hof, Stall, Baum- und Weingarten bei und um die Kapelle; 2. ein Stück Gut ob dem Dorf zu Oistis gelegen (Gazis); 3. an Kapitalzinsen 19 fl. 20 kr. Die Kapitalien lagen zu Triefen, Mäls, Triesenberg, Vaduz und Schaan. Die übrigen zur Burg gehörigen Lehengüter wurden später verkauft. Der sog. Lehenbüchel kam um die Mitte des 17. Jahrhunderts in den Besitz de« Pfarrers Valentin von Kriß, der ihn 1689 für das Stipendium testierte. I m Jahre 1640 drohte die Kapelle dem Einstürze; der Thurm war ebenfalls baufällig, und es wurde daher vom Bischof befohlen, die Kapelle abzubrechen. Eine namhafte Restaurierung scheint aber nicht stattgefunden zu haben, noch viel weniger ein Abbruch; denn im Juni 1721 mahnte Fürstbischof Ulrich VII., die Kapelle solle sowohl an dem Hauptgebäude als auch am Altare und anderen erforderlichen Kirchenzierden in besferen Stand gesetzt werden, damit sie nicht völlig „suspendiert und geschlossen" werden müsse. Als der Fürstbischof 9 Jahre später wieder kam, sah es besser aus; die Kapelle war „neu renoviert." Vermögen hat diese Kapelle nie gehabt; sie war stets und ist heute noch auf Almosen angewiesen. II. D i e Lehen. I. Das St. Luzi-Lehen. I n Chur, da wo jetzt das Priesterseminar ist, war früher das Prämonstratenser-Kloster S l . Luzi. Bischof Konrad I. von Chur hatte es gegründet im Jahre 1140, und sein' großer Nachfolger, der hl. Adalgott, war des Klosters großer Wohlthäter. Von großer Bedeutung aber war die Stiftung, welche Ritter Rudger von Limpach machte, wodurch die Kirche,in Bendern mit ihren Gütern an dieses Kloster kam, 1194. Mit diesem Kloster 17 war lange Zeit verbunden das naheliegende PrämonstratenserKloster zu Churwalden. Am 6. M a i 1208 bestätigte Papst J n nocenz III. dein Kloster Churwalden einen Hof (eurtkm uriarri) in Silva, p1g.nÄ. Da dieses Gut zwischen denen von Balzers und Schaan aufgezählt wird, die Pfarrei Balzers überhaupt dem genannten Kloster gehörte, ist sicher hier von jenem Lilvg. pl^riti, die Rede, das zwischen Balzers und Triefen lag (da wo die Kapellen stehen), zumal da die anderen Orte z. B. I_,uppins (Maienfeld), Lalkvis (Balzers), Kovkllsn u. a. „villa." d. h. „Dorf" genannt werden, Lilvg, pls-rin, dagegen ohne weitere Benennung steht. MarienKapell'e. I n einer Urkunde vom 6. M a i 1209 bestätigte derselbe Papst dem Kloster St. Luzi den Besitz verschiedener Güter, unter diesen auch einen Hof samt Zugehör zu Eschen und einen Hof zu Irisun. I n dieser Urkunde ist also die Rede von einem Hofe, (üui'tins genannt, d. h. von Haus und Stall und dazu gehörenden Gütern, die schon vor dem Jahre 1209 an das Kloster St. Luzi gekommen waren und deren Besitz Papst JnnoeenzHI. bestätigte. Da hier von einer Kapelle noch nicht die Rede ist, muß die später auf denselben Gütern, errichtete Marienkapelle damals noch nicht gestanden haben. Wie dieser Hof an das Kloster kam, ist unbekannt. Sehr wahrscheinlich aber gehörten diese Güter der Kirche von Bendern, an welche sie durch Humfrid, den Gaugrafen von Rätien, um das Jahr 800 gekommen sein mögen. Dieser Graf, 2 18 - der Stammvater der späteren Herzöge von Rätien und Alamannien, schenkte die Kirche von Bendern dem von ihm gestifteten Frauenkloster in Schänis. Von diesem Kloster kam sie wahrscheinlich durch Tausch an den Ritter Rüdiger von Limpach, der am Eschnerberg andere Güter und .Gerechtsame besaß. Dieser schenkte die Kirche samt allen ihr gehörigen Gütern dein Kloster St. Luzi am 22. M a i 1194 in Gegenwart und mit Gutheißung des Kaisers Heinrich VI. und des Herzogs Konrad von Schwaben. Papst J n noeenz III. bestätigte also.dem Kloster diesen Besitz am 6. M a i 1209 in der erwähnten Urkunde. Im Jahre 1347, am Montag vor St. Gallustag, verkaufte Johann von Irisun dem Propst Nikolaus zu St. Luzi seine zwei Aecker im Triesnerfelde, lüsponr und Hua-drella, die sein freies Eigentum waren und jährlich 6 gute „ungefährliche" Wertkäse galten, um 4 Pfund Konstanzer Münze. I m Jahre 1390, am St. Luziusabend, gaben Propst Ulrich und Convent zu St. Luzi dem Ammann Jäkli Spiegel von Triefen und seiner Frau Elsbeth Griß und ihren Nachkommen ihre Hofstatt gelegen zu T r i e f e n im D o r f mit allem Zubehör zu Lehen gegen einen jährlichen ewigen Zins von 3 Schilling Pfenning. Am Freitag vor Johannis des Täufers Tag 1408 erhielt Nikolaus Brunner ab dem Triesenberg von Propst Dietrich zu St. Luzi das Gut „die untere Guflina" genannt auf 33 Jahre zu Lehen gegen einen jährlichen Zins von 8 Schilling Pfenning. Nach Verlauf der 33 Jahre solle das Gut wieder frei an das Kloster zurückfallen. Die „obere Guflina" erhielten im Jahre 1417Margaretha von Gutenberg, Witwe des Heinrich von Gutenberg, und ihre Kinder Heinz, Hans und Elsbeth zu einem Erblehen für zehn Schilling jährlich. Anstößer waren: Heinz Richenhalt, Jörg von Baldenegg u. a. I m Jahre 1414, am Samstag vor St. Gallustag, stellte der eben erwähnte Klaus Brunner auf „Curtinalp" dem Propst von St. Luzi einen Revers aus über ein halbes Gut in Vrisula am Triesenberg, das vorher „der groß Hans" bis zu seinem Tode innegehabt hätte, und das zur K a p e l l e Unserer L i e b e n F r a u zu T r i e f e n gehörte. Der jährliche Zins von 3'/2 Pfund Pfg. solle er an den P f l e g e r der K a p e l l e zahlen. Das ist die älteste bekannte Urkunde, in welcher von der Marienkapelle die Rede ist. I m Jahre 1414 hat sie also bestan- - 19 — den, dein Kloster St. Luzi zugehört und sogar einen eigenen Pfleger gehabt. Sie ist aber viel älter und lange vor 1414 erbaut worden; denn in der Ablaßurkunde vom Jahre 1415, von der hier sogleich Erwähnung geschehen wird, wird gesagt, die Kapelle sei mehrfacher R e p a r a t u r b e d ü r f t i g , die nur durch freiwillige Almosen ermöglicht werden könne. Offenbar hat also das Kloster bald nachdem es in den Besitz seiner Güter zu Triefen gekommen war, bei seinem Hofe auch eine kleine Kapelle errichtet. Dieselbe hatte ihren Platz über einem Kellergewölbe; denn von der ums Jahr 1415 vergrößerten Kapelle heißt es ausdrücklich, es seien zwei'Keller unter ihr. Auch die jetzige Kapelle mußte 1653 auf diesen Kellern erbaut werden. Der Umstand, daß die Klosterherren von St. Luzi oft auf ihrem Hofe (das Haus ist erst bei Erbauung der Fabrik abgebrochen worden) Absteigequartier nahmen, die Pfarrkirche aber in weiter Entfernung oben stand, hat offenbar den Bau der Kapelle um das Jahr 1220 veranlaßt. Nach 200jährigem Bestände war sie baufällig geworden. Am 16. Nov. 1415 gewährten, wohl auf Bitten des Propstes Johann II., sechs Bischöse auf dem Concil zu Konstanz einen Ablaß von 240 Tagen für jene, welche zur notwendigen Restauration der Kapelle Almosen gaben oder sonst Hilfe leisteten. Bischof Johann III. von Chur bestätigte diesen Gnadenbrief und fügte auch selbst für die Wohlthäter der Kapelle einen Ablaß von 40 Tagen bei. Der oben erwähnte Klaus Brunner von Gurtenalp stellte' 1419 wieder einen Revers aus über das übrige zur Kapelle gehörige Lehen gut in V r i s s u l e n , das nordwärts an das Gut Montfort stieß. Dafür zahlte er 7 Schillinge jährlichen Zins. Anstößer waren: Hans von Gurten und I. Reinacher. Heinz Mörli von Triefen und seine Ehefrau Elsbeth Müllerin verkauften im Jahre 1411 dem Knecht (Edelknecht) KlauS dem Stößen, Bürger zu Feldkirch, 1 Pfund und 6 Schilling Konstanzer Münz Feldkircher Währung jährlichen Zins ab folgenden Gütern i): Haus, Hof, Stadl, Hofraiti, Pünten, Garten, Jnfang zu Triefen in dem Dorf zwischen der alten und der neuen Straße >) D. h> sie nahmen von dem genannten Klaus Stoi; ein Kapital von Pfd. Ps. auf und versicherten dasselbe auf ihrem Anwesen, indem sie 1 Pfd. und 6 Schilling Pf. jährlichen ZinS bezahlten ( - 1 fl. 9 kr. Süddemsche W.). — ^0 — gelegen, und einen Weingarten, der an Bärrschis Brennen G n . stößt, um 23 Pfund Pfenning. Da Peter Stoß, Sohn des Klaus Stoß, Pater im Kloster St. Luzi wurde, kam dieses Kapital und Unterpfand 1420 an dieses Kloster. Das genannte Gut, das als Unterpfand diente, wurde später.von Lienhard und Heinrich von Bach, Söhne des Heintzen von Bach, besessen. Durch einen anderen Conventualen, ? . Christoph Kobler aus Feldkirch, kam das Kloster auch in den Besitz eines Weinberges bei der Burg zu Triefen, „Reichensteiner" genannt. Am Donnerstag vor Lichtmeß 1429 gaben Propst Johannes und der Convent des Klosters S . Luzi dem ehrbaren und bescheidenen H a n s V i e r a b e n d und seinem Sohne Klaus und ihren Erben zu einem ewigen Leib-Erblehen: Das Gut rings um die Kapelle, worauf die Kapelle steht und zwei Keller unter derselben, ein Stück Gut in Runggäl (Runkels), 3 Mittmal -) Acker in Gapont, 4 Mittmal Acker in Gampöft, 1 M a l Acker am Bächle, , 2 Juchart Acker im Gurf, 4 Mittmal Acker in Rufina, (Rüfi), 3 Mittmal Acker „heißt Sutt und Jo zu dem Crütz", l/2 Juchart Acker am Bächle, an Werli Kindlis Syn üschen, 2 Juchart Acker im Lider, 1 Mittmal Acker in Fratzennär (Frassen), 1 Mittmal Acker in Ouadrellen, stößt an sant Donats Gut 2), 2 Mittmal Acker,ze Resch Martiel, 1 Juchart Acker in dem äußeren Gapont und 4 Mittmal Acker haißent Kmlg, rotunda. ') Mittmal sind eine Mannsmad Wiese/ 4 Mittmel Acker sind 1000 Quadratschritte oder 300 Ouadratklafter. Ein Mal ist soviel Ackerland, als man, in 3 Stunden pflügen kann, eine Juchart so viel als ein Paar Ochsen in einem Tage Pflügen, 2) I n Ouadrellen (Padrellcn> stand einst eine dem hl. Donatus geweihte Kapelle. Der Platz, wo sie stand, ist noch erkennbar. Der hl. Donatus (Märtyrer)' wurde besonders als Patron gegen Ungewitter und Hagelschlag verebrt. Auch in Balzers stand eine Kapelle dieses Heiligen an der Stelle, die jetzt »och S t . Donatsbiinde genannt wird. - 21 — Die Anstößer, deren Verzeichnis manche längst ausgestorbene Geschlechter aufweist, waren: H. Vierabend, I. Baderezi, Hans Jter, I. Hartmann, Werli Kindli, Haintz Peter, Jäkli Schampletz, U. Lutschet, Schuler, Henni Rig, Kunz Schalgett, Heinz Marogg, U. Lifer, Heini von Bach, Uli Gaheini, Haintz Hilett, U. Pergant, A. Grüschli, Tschöntsch Lotter, Rüsche Hans Täscher, Haintz Spiegel, Peter Majer. — Der alljährlich auf St. Gallentag an den Klosterboten nach Balzcrs zu entrichtende Zins bestand in 57 Wertkäsen, wovon jeder 30 Pfd. wog. War der Pachtzins bis Martinstag nicht entrichtet, so war er doppelt verfallen und wurde der doppelte Zins nicht bezahlt, so fiel das ganze Lehen an das Kloster zurück. — Ferner übernahmen die Lehenträger die Pflicht, U. L- Frauenkapelle „mit geinür und Tach ze beheben und darzu mit liechtern Und Wachs ze versorge» und ze bezunden nach der Capellcn notdurff. Auch ist nämlich berett, Wenn Wür, Unser nachkamen ald (oder) Unser gewisser bott Us ald nider riten wurden, als offt das geschieht, So sond sy Uns die Pfärit (Pferde) beschlahen Und vestncn mit ysen und nagel." Wollten die Lehenträger dieses Lehen veräußern oder versetzen, so mußten sie es vorerst dem Kloster antragen und demselben das Lehen um 4 Pfd. Pfg. billiger rückverkaufen als einem andern überlassen; wenn aber das Kloster innert 3 Wochen sich nicht darum meldet, so kann das Lehen anderen übergeben werden. Siegel des Propstes und des Convents. Im Jahre 1501 hatte ein Nachkomme dieser Vierabend, nämlich Konrad Vierabend, mit einem Klaus Lifer (beide von Triefen) dieses Lehen inne. I n einer Urkunde vom „Zinstag vor Sant Margreten tag" 1501 bekennen diese, daß sie in E r f ü l l u n g i h r e r Lehenpf lichten säumig gewesen seien, so daß das Kloster sich berechtigt geglaubt habe, ihnen das Lehen zu entziehen, daß dasselbe aber aus besonderer Nachsicht sich zu einem neuen, etwas abgeänderten Lehens-Vertrag mit ihnen herbeigelassen habe. Laut diesem verpflichteten sich die Lehcnleute statt der 57 Wertkäse und anstatt des Beschlagens der Pferde jährlich auf Martini 6 Pfd. Pfg. weniger 3 Pfennig (ca. 6 fl.) zu bezahlen, nnd die Kapelle auf ihre Kosten mit Singen und Messelesen, wie von altersher üblich, zu versorgen und mit aller „gots Zürd, kelch, büchern, mesgewand und alles anders, so zur Versehung — 22 - solcher Capell gehört, trülich und erlich zu versehen, darzu die capell und kür mit gemür, tach und gemach zu beheben und darzu mit liechtern und Wachs zu versorgen und zu bezunden. Bezüglich der Veräußerung des Lehens und des Anheimfallcns blieben die Bestimmungen von 1429 bestehen. Die Urkunde siegelte der Lcmdammann Lutzi Frick. Nachdem Landammann Jakob Spiegel zu Triefen kinderlos gestorben war, wurde das Lehen, das er nnno 1390 empfangen hatte, am (5. Jänner) „achtenden Tage nach der Kindlin T a g " , 1450 den Brüdern Lienhard und Hainy vom Bach, Hainzen von Bachs Söhnen, übergeben. Dieses Lehen bildeten Hofstatt und G u t zu T r i e f e n im D o r f , , vorn an die Gasse, hinten an das Gut, welches Grüschlis Sohn vom Kloster zu Lehen hatte, unten an Peter Metelden und oben an ein Gut stoßend, das Mälser (von Kleinmäls) besaßen. Zins war davon zu entrichten 4 Schillingpfennig (ca. 13 kr.). Die Urkunde siegelte Nik. cls lÄ ?vrta, bischöfl. Kanzler zu Chur. Beim Maigericht des Jahres 1452 entschied Burkart von Brandis, Vogt zu Vaduz, eine Klage des Propstes Hans Spanier und des Conventes zu St. Luzi (Vertreter derselben der Knecht Hans Wagner von Ruggell) gegen Margaretha Vaiftli von Triefen-. Diese hatte für Lehengüter 1 Pf. 6 Schilling jährlichen Zins zu entrichten, kam ihrer Pflicht aber nicht nach. Das Kloster verlangte also, daß das Lehen für zinsfällig und dem .Kloster zurückgefallen erklärt werde, was auch geschah. Im, Jahre ,1489 erhielt Heinrich Berger von Triefen von Abt Leonhard Schorer ein Gut und einen Weingarten zu Lehen, aber nur bis zum Absterben seiner Kindeskinder; dann solle das Lehen wieder an das Kloster zurückfallen. I m Jahre 1506 war das Einkommen des Klosters aus seinen Besitzungen in Triesen: 11 Pfund Pfennig, 8 Blutzger und 75 Schilling Pfg. (zusammen ungefähr, 16 fl. 60 kr. S.-W.) I m Jahre 1552 zinsten Ulrich Regele von Kleinmäls und seine Ehewirtin Margaretha 14 Schilling Pfennig, 1561 Ulrich Gasner und Elsa Lmnpert von Triesen 10 Pfd. Pfg., 1567 Martin Gasner 15 fl., .1573 Adam Kaufmann von Profatscheng 1 Pfd. Pfg., 1586 Ulrich Beck von Gurtenalp bei Vrissulen-2 Pfd. Pfg. — 23 - Am 26. J u l i 1513 weihte der Weihbischof Stephon 0rcl. ? r . als Generalvikar des Bischofs Paulus Ziegler einen Altar auf der rechten Seite in det Kapelle, vielleicht zur Erinnerung an den 100-jährigen Bestand derselben. Die Kapelle hatte also von dort an zwei Altäre. Drei Jahre später wurde das alte Glöcklein gegossen, das nun schon bald 400 Jahre seinen lieblichen Silberklang über Triesen hin hat erschallen lassen, teilnehmend an mancher Freud, aber auch an manchem Leid. Wie manchem hat es schon das Geleite zum Grabe gegeben! Es trägt die Bilder des hl. Theodul, des hl. Wolfgang und der schmerzhaften Mutter. Ist diese Glocke vielleicht von St. Wolfgang hierhergekommen, nachdem jene Kapelle zerfallen war? Der Ueberlieferung zufolge haben ja die Schweizer das älteste Glöckchen aus der Marienkapelle geraubt und soll es jetzt noch überm Rhein in einem Thurme hängen und herüber läuten zu seinen Eigentümern. Die Familie Vierabend scheint ihren Lehenpflichten wieder nicht nachgekommen oder um 1550 ausgestorben zu sein. Wenigstens gab in diesem Jahre der Vertreter des Klosters, ? . Georg Feuerstein, Pfarrer in Bendern l), mit Bewilligung des Abtes von Roggenburg, unter dem das Kloster St. Luzi stand, sämmtliche Kapellengüter dem österreichischen Vogt auf Gutenberg: Balthasar von Ramschwag und seiner Gemahlin Ursula von Schlandersberg zu Lehen. Drei Jahre nachher (15. Nov. 1553), da Georg Abt geworden war, verkaufte er die Lehengüter dem Balthasar von Ramschwag für 180 Pfd. Pfg., und dieser gab sie zweien Bürgern von Triesen (Hans Nigg und Hans Banzer) zu Lehen. Als Balthasar v. R. im Jahre 1586 starb, entstand zwischen seinen, Sohne Kaspar, welchem Abt Jakobus von Roggensburg den Besitz seiner Güter bestätigte, und den Erben der Lehenleute ein langwieriger Streit, der bis vor die Kammergerichte zu Rottweil und Speyer gebracht wurde. Die Lehenleute wollten den Kaspar v. R. nicht als ihren Lehenherrn anerkennen, und dieser klagte jene der Vernachlässigung ihrer Pflichten, besonders bezüglich ') I n der für das Kloster St. Luzi so schrecklichen Zeit der Reformation muhten die Patres in Bendern ihren Ausenthalt nehmen, wo sie die damals sehr ausgedehnte Pfarrei verwalteten. Auch die Aebtc residierten dort von ISS3-I636, der Kapelle, an. Nachdem große Kosten aufgelaufen waren, baten die Triesener (Ulrich Rig und Franz Nigg) den Abt von Noggenburg, sie von Ramschwag zu befreien und als Lehenträger des Klosters wieder anzunehmen, und versprachen, das Kloster stets zufrieden stellen zu wollen. Um von dem Junker Kaspar loszukommen, versprachen 18 Lehenmänner i. I. 160t) von der von Ramschwag geforderten Ablösungssumme 1000 Gulden Kapital und Zins zu übernehmen und stellten einen Schadlosbrief darüber aus. Auf Zureden der vaduzischen Amtleute (Schreiben vom 3. Juli 1601) reklamierte der Abt von Roggenburg nun die Güter, weil der Verkauf seiner Zeit ohne Erlaubnis des Abtes v. Roggenbürg geschehen, daher ungültig gewesen sei. Hierin hatte er aber unrecht; denn für den Verkauf war, wie schon erwähnt, die Einwilligung eingeholt und auch gegeben worden. Aber in den Wirren der Reformationszeit waren dem Kloster Güter und Urkunden vielfach abhanden gekommen. Nachdem die Streitigkeiten über die Lehenfolge nun mehr als 20 Jahre gedauert hatten, wurden im Jahre 1610 dieselben endlich auf gütlichem Wege dahin ausgeglichen, daß Kaspar v. Namschwag für das bezahlte Kaufgeld, für Erbauung eines Hauses und anderes, statt der verlangten 2520 st. 1600 fl. erhielt, dagegen das Gut dem Kloster wieder abtrat. Die Lehenleute behielten das Lehen weiter. Abt von St. Luzi war damals ? . Simon Maurer, der iu Bendern wohnte. Genannt werden als Lehenleute: Jtal Paulin, Landammann der Grafschaft Vaduz, die Gebrüder Hans, Gall und Peter Rig, die Gebrüder Christa, Lenhard, Toni und Michel Gantner, Thebus (Matthäus) Kindle, Jakob Bargetzi, Fridli Nigg, Paul Kindle, die Gebrüder Heinrich, Töni und Jakob Banzer, Hans Marugg, Andreas Hitz, Bastian Regele, alle säßhaft zu Triesen. Vertreter aller waren Sebastian Kindle und Anton Banzer. Die Urkunde siegelte AltLandammann Hans Regele. Die Lehenträger hatten 6 Pfd. weniger 3 Pfennige jährlichen Zins nach Bendern zu entrichten. Gegen sie war von Seite des Ramschwag geklagt worden: 1. daß sie die Lehengüter ohne Wissen und Befragen des Lehenherrn unter sich tauschten, teilten und verkauften; 2. daß sie sogar an solche, die nicht Lehenleute waren, Lehengüter abgetreten hätten ; — 2ö — 3. daß sie Einkünfte der Liebfrauenkapelle verschleudert hätten; 4. daß sie ein Stück Lehen, genannt Wegenbach, von Hans Hitz, als dieser aus dem Lande ziehen wollte und zur Bezahlung des Abzuges dieses Stück versetzt hatte, an sich gelöst hätten; 5. daß Sima Braun und Christa Hitz als Vögte von Sebastian Pfeiffers hinterlassenem Kind ein Stück Lehen, welches das Kind vom Vater ererbt hatte, einer Barbara Müller verkauft hätten; 6. daß die Vaduzer und Schaaner, als sie mit Kreuz uud Fahnen eine Wallfahrt in die Kapelle zu Triesen machten, die Thüre derselben verschlossen fanden; 7. daß die Lehenleute mit der Zinsleistung im Rückstände geblieben seien; 8. daß sie den Kaspar v. Ramschwag nicht als Lehenherrn anerkennen wollten, und 9. daß sie die Kapelle hatten verwahrlosen lassen. Die Lehenleute antworteten: Was die Punkte I, 2 und 4 betreffe, hätten sie ganz nach Lehenrecht gehandelt, wie der alte Lehenbrief klar beweise; was Punkt 3 anbelange, hätten nicht sie, wohl aber Junker Kaspar v. R. verschiedene Einkünfte der Kapelle zu deren Schaden ablösen lassen. Zu Punkt 5 sagten sie, daß die erwäbnten Vormünder auf Geheiß des regierenden Grafen von Sulz das betreffende Lehengut veräußert haben, aber nicht an die fremde Barbara Müller, sondern an die Lehenleute. Zu Punkt 6 wird berichtiget, daß die Prozession nicht vorher angemeldet worden sei, daß aber die Hausfrau des Meßners Fridli Nigg, als sie die Leute vor der Kapelle sah, alle Geschäfte liegen lassen, den Schlüssel gesucht und geöffnet habe. Zu 7 und 8 antworteten sie, daß sie ihren Zins alljährlich entrichtet hätten, hingegen Ramschwag dem Prälaten von St. Luzi seinen Teil mehrere Jahre schuldig geblieben sei und deshalb von rechtswegen des Lehens hätte verlustig gehen können. Als darüber ein Streit entstanden, hätten sie dem Abt ihren betreffenden Teil zu erlegen sich anerboten; als dieser sie aber an Ramschwag wies und Letzterer das Anerbieten zurückwies, haben sie die Summe beim Landammann in Vaduz hinterlegt; als der Abt dem Ramschwag das Lehen entziehen wollte, haben sie erklärt, denjenigen als Lehensherrn anerkennen zu wollen, der das Lehen erhalten und sie in ihren Lehensrechten schützen werde. Was die Kapelle angehe, behaupteten sie, dieselbe stets in baulichen Ehren erhalten, die Güter geschützt und für das zum Gottesdienste notwendige gesorgt zn haben. — 26 — Am 20. Dez. 1610 quittierte K. von Ramschwag den Empfang von 1600 fl. und verzichtete auf seine Ansprüche auf das Lehen. Bei der Neuverleihung des Lehens a. 1610 waren Sebastian Kindli und Hans Gantner die Vertreter aller Lehensleute, sie wurden genannt „Lehenträger unser Lieben Frauen-Kapelle und derselben zugehörenden Güter." Sie erhielten als Erblehen: Das Gut ringsum die Kapelle, samt der Kapelle, zweien Kellern, auf denen sie steht, Haus und Hof, Hofstatt, Stall und Torkel, alles bei einander, einen Baumgarten unter der Kapelle, ein Gut ob Runkels, worauf eine Stampf stand, drei Aecker im Feld, einen Acker bei der alten Arghurdt (stieß gegen den Rhein an die Landstraße), einen Acker in Resch, ein Gut genannt das Hintere Gapont, ein Gut, das äußere Gapont, drei Stück im Feld, zwei Bündten bei Feschagaß, einen Acker bei Arg, einen Acker, das Reeberli genannt, einen Acker beim Bächli, drei Aecker in der Hellenbarten, einen Acker unter Enderlis Weingarten, einen Acker, der groß Lehenacker genannt und einen Acker ob Arg. Anstößer waren: Ammann Intel Paulin, Georg Kreß, Maria Nigg, Anna Varling, Hans Ryg, Hans Senn, Geörg Eberlin, Ulrich Thöni, Lenz Banzer, Georg Wolf, Greta Lampartin, Georg Gasner, Hans Schurtin, Barbara Bargezin, Fridle Marogg. Jakob Welz, Stina Gaheuni, Andreas Hitz, Greta Bertsch u. a. Der nach Bendern alljährlich zu leistende Zins betrug 6 Pfd. weniger 3 Pfg. Wollten früher oder später die Lehenleute dieses Lehen veräußern, so mußten sie es vorerst dem Kloster wieder anbieten und es diesem um 4 Pfd. Pfg. billiger überlassen, als jemand anderem. Würde auch nur eine dieser Pflichten nicht geholten, so fiel das Lehen an das Kloster zurück. Kaum hatten die Lehenleute ihr Lehen, das sie nun vom Klosterabte empfangen hatten, einige Jahre besessen, als der Nachfolger des Abtes Simon und dessen Oberer, der Abr von Roggenburg abermals das Lehen zurückforderten, weil auch die Lehenübergabe durch Abt Simon ohne die nötige Zustimmung des Abtes von Roggenburg und gegen die üblichen Lehenrechte geschehen sei, weil ferner die Lehenleute ihrer Pflicht abermals nicht nachgekommen seien u. f. w. Es schien sich ein abermaliger Prozeß vorzubereiten; aber der Tod des Grafen Wilhelm von Sulz, der auf Seiten des Klosters stand, sowie der der beiden Aebte von — 27 ,- Roggenburg und St. Luzi, sowie besonders der in diese Zeit fallende Schwedenkrieg verursachten eine Verzögerung der Streitsache. Es war eine Zeit größter Drangsal und Not, die, wie ein Schriftstück aus jenen Tagen sagt, den armen Leuten blutige Thränen auspreßte. Ein Triesener Pfarrer bekannte dem Landesherrn, dem Grafen Kaspar, daß er nicht den dritten Teil seines Einkommens selbst genießen könne und, um leben zu können, von seinem väterlichen Vermögen zehren müsse. Es muß aber auch anerkannt werden, daß der Lehenzins 6 Pfd. weniger 3 Pfennig für ein so viele und große Güter umfassendes Lehen viel zu gering war. Dies war der Lehenzins von 1429; aber in den 200 Jahren, die inzwischen verflossen waren, hatte das Geld sehr viel an Wert verloren ; was 1429 6 Pfund Pfennig wert war, wurde a. 1629 vielleicht mit 20 Pfund bezahlt. Ueberdies war das Kloster durch die Wirren der Reformation und den Schwedenkrieg in die größte Dürftigkeit gefallen und hatte die 600 fl., die es dem K. v. Ramschwag für den Bau des zum St. Luzi-Lehen gehörigen Hauses und für Verbesserung der Güter als Abfindungssumme bezahlen mußte, bei Privaten in Schwaben entlehnen und auf den Triesner Lehengütern versichern müssen. Die 6 Pfund weniger 3 Pfg., die ihm die Lehenleute bezahlten, deckten nicht einmal die Zinsen für jenes Kapital. Zudem schalteten die Lehenleute mit den Lehengütern nach Willkür, obwohl sie a. 1610 einen Revers ausgestellt hatten, daß sie ohne Einverständnis des Klosters an den Gütern nichts ändern würden. So brachen sie, wie aus den Klosterakten hervorgeht, eigenmächtig die Kapelle ab. Sie mag allerdings, da sie klein und schon 200 Jahre alt war, baufällig gewesen sein. Zum Neubau einer Kapelle wurden Gaben gesammelt. So z. B. wurden anno 1623 für diesen Zweck vermacht.Von Jakob Kindlins Margreth 12 fl. von Peter Lampert^ seiner Hausfrauv seelig und seiner Sticffdochter und Dochtermann 10 fl. ') Der Handel war bereits wieder beim Landgerichte Rottweil anhängig gemacht und den Advokaten viel Geld gegeben worden, welch letztere übrigens damals in ihren Forderungen viel bescheidener waren als heutzutage. Pro Tag forderten sie nur 1 fl. 30 kr. und freie Bertostigung. Z — 28 — von Anthoni Schurtis Stieffdochter 12 von Anna Schedlerin 5 von Georg Bürklin Fraw seelig von Schaan 20 von Thomas Bilger, Pfarrherr auff künfftige Weihnacht oder wan man bawen will 10 Item der hoch- und Wolgeboren gnadige Herr Herr Alwig Graff zu Sultz verehrt zu einer Gloggen 235 Pfd. Ertz oder Glockhen-Speis. Änrio 1635 Unser Lieben Frawen-Capell gestifft: Herr Landvogt von Proßwalden 4 Michel Madiener von Baltzers 10 Kaspar Nickh von Triesen 10 Madlena Walch von Vaduz 10 fl. fl. fl. fl. fl. fl. fl. fl. Auch Kloster-Eigentum wurde für die neue Kapelle verwendet. Am 12. M a i 1653 erteilten die in Weißenau versammelten Aebte der schwäbischen Prämonstratenserprovinz ihre Einwilligung zum N e u b a u der K a p e l l e unter folgenden Bedingungen: 1. die alten Keller, die der Kapelle mehr zur Zierde als zum Hindernis dienten, sollen stehen bleiben und die Kapelle darauf gebaut werden. 2. Weder die Lehenleute, noch andere Wohlthäter, erwerben durch die Erbauung der Kapelle ein Patronats- oder Eigentumsrecht. Diese, sowie überhaupt alle früheren Rechte bleiben dem Kloster. Das mußten die Lehenleute schriftlich reversieren. 3. Bei der Consekration der Kapelle soll auch der Abt von St. Luzi oder sein Stellvertreter anwesend sein. 4. Die Lehenleute haben ihre früheren Pflichten zu leisten nach wie vor. — Am 29. Sept., dem Feste des hl. Michael, 1654 ward die Kapelle vom Fürstbischof Johann VI. zu Ehren der allersel. Jungfrau Maria feierlich eingeweiht und drei Altäre wurden konsekriert; der Hochaltar (gestiftet vom damaligen Landesherrn Grafen Franz Wilhelm I. von Hohenems-Vaduz und seiner Gemahlin Eleonora Katharina geb.Gräfin von Fürstenberg) zu Ehren der Mutter Gottes, der Seitenaltar auf der Evangelienseite zu Ehren des hl. Rosenkranzes und der auf der Epistelseite zu Ehren der hl. Anna. Die Kanzel mit eingelegter Arbeit soll ein Schreiner von Triesenberg gemacht und die einzelnen Stückchen im „Schnupftuch" herabgebracht haben 1677. Von den jetzt im Thurme der — 29 — Kapelle hängenden zwei Glocken ist die größere im Jahre 1670 gegossen worden, die kleinere dagegen schon im Jahre 1516, wie oben schon erwähnt worden ist. Später wollten die Lehenleute dem Abt von St. Luzi alles Rechr auf die Kapelle absprechen. Aber infolge einer Entscheidung des Bischofes behielt der Abt das Recht, selbst oder durch einen Deputierten der Jahresrechnung beizuwohnen, jedoch auf seine eigenen Kosten. Es waren im Laufe der Zeit an die Kapelle Stiftungen gemacht worden, so daß dieselbe i. I. 1690 über 55 fl. jährliche Einkünfte hatte. Das von Ramschwag erbaute Haus hatten die Lehenleute ohne Wissen des Klosters veräußert, nachdem ihnen 162? die dazu erbetene Erlaubnis nicht erteilt worden war. Um Mittel zu gewinnen, das in Ruinen liegende Kloster zu Chur wieder zu neuer Blüte zu erheben, die Wunden, die die Kriege ihm geschlagen, zu heilen und um den fortwährenden Zwistigkeiten mit den Lehenleuten ein Ende zu machen, gingen die Mönche, deren sittlichem Verhalten der Bischof von Chur ein äußerst günstiges Zeugnis ausstellte, auf den Vorschlag der gräflichen Regierung zu Vaduz ein und verkauften unter ihrem Abte Adalbert Rauscher a l l e ihre Lehengüter z u T r i e s e n an die Gemeinde T r i e s e n um die S u m m e von 600 fl. S.-W. Ueberdies mußten die Lehenleute wegen früherer Vernachlässigung ihrer Pflichten 200 fl. entrichten. Die 600 fl. mußten innert 20 Jahren abbezahlt und unterdessen verzinset werden. Die Patronatsrechte aber über die Kapelle und das Recht der Rechnungsrevision über deren Vermögen behält sich das Kloster vor. Unter Abt Milo i. I. 1721 wurde der letzte Rest der Kaufsumme abbezahlt und gingen die uralten Lehengüter in den freien Besitz der Gemeinde über. Als am 29. Juni 1721 Fürstbischof Ulrich VII. hier Visitation hielt, verlangte er, daß die Kapelle besonders im Innern in bessern Stand gesetzt werde, damit sie nicht geschlossen werden müsse. Die Kapelle wurde damals genannt: „Unsrer Lieben Frauen Kapelle bei dem R h e i n " , weil früher der Rhein bis zur heutigen Landstraße herüberging. Damals schon mußte, teilweise wenigstens, die Pfarrkirche für die Kapelle sorgen. — 30 - I n einem bischöflichen Receß vom Jahre 1730 .wird über unsere Kapelle gesagt: U. L. Frauenkapelle ist gut mit allem versehen. Darin ist ein Altar des hl. Johannes von Nepomuk, errichtet vom Hochw. Herrn Joh. Bapt. Hopp, aber ohne Fundation; die Kirchcnpfleger wünschen daher und bitten, daß entweder die, welche den Altar erbauen ließen, für eine Fundation desselben sorgen^ oder daß der Altar entfernt werde. Letzteres geschah. Wahrscheinlich war dieser Altar vorher in jener Kapelle, welche auf oder an der Brücke stand, die gerade unter der Kapelle über einen Rheinarm führte. Das Bild des hl. Johannes ist noch in der Kapelle. Aber wie der Balzner Joh. Bapt. Hopp, welcher Doktor der Theologie und Sohn des Landammannes Basil Hopp war, dazu kam, diesen Altar in die Kapelle zustellenund wo der Altar stand, ist des näheren nicht bekannt. II. Das Lehen des Klosters Pfiifers. Von den Gütern, welches dieses Kloster in Triesen hatte, waren jährlich auf Ostern an den Tisch der Herrn zu Pfäfers 400 Eier zu liefern. Diese Güter sind in einem Zeddel von 1378 (oder 1478?^ folgendermaßen beschrieben: D e s ersten 1 juchart acker gelegen zu quader, stoßt zu einem fürhopt an die alten Lcmdtstras, ußwert und Jnherwert gen Trißen, ze dem anderen fürhoupt an Jutschetten kind gut, ußwert an Richenbach, Abwert an unßer frowen acker; Ab disem setz genanten acker gond 200 eyer jerlich. Item die anderen 200 eyer gond ab einer halben Juchart acker gelegen ob dem alten weg, Stoßt uffwert an Heintzen Fricken egerten, ußwert an R i g l i n von R o n e r s , Jnherwert an Heintzen P e t t e r s gut. Und ab einem mittmal acker gelegen ze t a n t e r m c i l s , stoßt abwert an der H u g e n gut, Jnwert an des sulser gut, uffwert an die straß, ußwert a n - R e g l i n . I t e m ab einer Egertlin zu C u r t i n K a t z i s , stoßt J n wert an Hansen von quaders Kinden gut, uffwert an p e r ganten Kind gut, und abwert an den großen boingarten. Item dise gütter sind der K a s a l l e r gewesen. Anno 1378 uff Sant lienharten tag ward diß geschrieben. — I n dieser Schrift treten folgende alte Geschlechter auf, die damals und vorher in Triesen blühten und nun hier nicht mehr existieren: Jutschett, Frick, Rigli von Roners, Peter, Hug, Sulser, von Quader, Pergant und Kasall. Inhaber dieser Lehengüter waren i. I. 1635: Johannes Kindli, Fluri Nik, Caspar Nik, Jakob Gasner, Hans Nägeli und Gallus Rig. Am 25. April 1785 verkauften Abt und Convent von Pfäfers diese Güter an die damaligen Inhaber derselben (deren Vertreter Josef Bargetzi und Dominikus Barbier) um 100 fl. R. W. Die Namen „Eierbündt" und „Eieräckerli" aber haben sich bis auf den heutigen Tag erhalten, obwohl davon längst keine Eier mehr nach Pfäfers wandern. III. Das Kloster Weingarten hatte zu li-isun einen Weinberg, dessen Besitz ihm am 23. Sept. 1155 durch Kaiser Friedrich Barbarossa bestätigt wurde. D a s ist die älteste der bekannten U r k u n d e n , in denen, I r i s u i i genannt ist. i) IV. Landesherrliche Lehen. D i e L a n d e s h e r r e n hatten zu Triesen und am Triesenberg folgende Lehengüter als Erblehen vergeben: Des Schulers 2) Baumgarten an der Dorfgasfe, Il/2 Juchart Acker in Gapont unter dem Kapellengut, 1 Juchart Acker in Rüfinen an der alten Landstraße, 2 halbe Juchart Acker in Frassa, 1 Wiese zu Birschlis unter der Allmeind, 1 Juchart Acker im Quader oberhalb der Landstraße, die Hosstatt, die des Schulers war, oben im Dorf zwischen den drei Gassen, Gaßalers Gut, wovon der jährliche Zins 11 Wertkäse und 3 Schilling Pfennig, > die Wiese auf Runkels am Mühlbeach gelegen, 1 Wiese hinter St. Mamerten, zwischen beiden Wegen und am Bächle gelegen; Zinsbrief von Bischof Graf Hartmann 1405: „wo sie den Pfennig Zins bis Thomä nicht geben, so ist der Zins zweifach verfallen und das Erb>1 Württembergtsches Urkundenbuch II, S> 83. ^ Schüler d, h, Lelirer. Z » — 32 — lehen zinsfällig und ledig geworden. Und was J a h r z e i t g e l t von den Gütern geht, sollen die Lehenleute ausrichten dem Pfarrer 2 Pfund 12 Pfg. ') Die Geschworenen zu Triesen gaben Aeulizins 3 Pfd. 4 Pfg. Die Mühle und dazu gehörige Hofstatt unten im Dorf samt Wasserfluß und Säge gaben Zins 4 Pfd. A m T r i e s e n b e r g : der Guggerboden 5 fl. Zins, die Säge hinter dem Kulm 1 fl. 8>/2 kr., Mühle, Stampfe und Plewe (Bläue d. h. Färberei) samt ihren Hofstätten am Triesenberg ob Leitenwies und der Wasserfluß „der oberist Ursprung" genannt, in derBlaiggen zu zweien Rädern. Davon zinsen die gemeinen (gesamten) W a l l i f e r am B e r g vermög Revers gegen Grafen Rudolf zu Sulz 1515 in das Schloß zu Vaduz 2 Pfd. 7 Pfg., für die Alp Sikka zahlten sie 165 fl. Zins. Die herrschaftlichen W e i n b e r g e zu T r i e s e n ergaben cirka 2400 Maß, .wovon 40 Maß zu Opferwein dem Pfarrer gegeben wurden. Unter dem Grafen von Hohenems wurden die Weinberge meist um die Hälfte des Ertrages in Bearbeitung gegeben. Der Maierhof wurde später ein Lehen. V. Das Domkapitel zu Chur hatte im Jahre 1393 in Triesen folgende Lehengüter in Pacht gegeben: Ein Gut, für jährlich 12 Schilling Pfennig, ein Weingarten, „der da haißet Schaluner", für jährlich 5 Schilling Denare. VI. Andere Zehent- und Gülten-Besitzer. I m Jahre 1505 haben H a r t w i g von K a p a u l , bischöfl. Vogt zu Fürstenau im Domleschg, und H i e r o n u m u s J t e r , Bürger zu Chur, im Einverständnis mit Domdekan D o n a t J t e r — mit B a p t i st Kust er zu S a t t a i n s einen Lehen- und GültenTausch gemacht. Erstere gaben ihre Zinse, die sie zu Schaan, Vaduz, ') Es. bestand also damals (1405) ein Jahrtag sür die Grasen von Werdcnbcrg (Sargans. Vaduz) mit der jährlichen, sehr noblen Spende von 2 Pfd. 12 Pfg. an den Pfarrer zu Triesen — '33 — Triesen und Triesenberg hatten, dem Baptist Küster für jene Einkünfte, die dieser zu Chur hatte. Soweit es die hiesigen Zinse betrifft, lautet die betreffende Urkunde so: „Und haben nämlich die genanten Hartwig von Capawl, und Jheronimus Äther, für sich und alle jr erben, Batten Küster und allen sinen erben in disem Wechsel zue rechtem ewigen aigen uf- nnd übergeben und ingeantwurt diß nachgemelten Kornzechenden, ouch Korn, Schmalts, und Pfening gült und Zins, wie die von aim stuck an das ander hernach volgen, deß ersten, den Kornzechenden zu S c h a n , sovil jr Gerechtigkeit und anzal daran ist, den si von jrem Schwecher und Vatter seligen geerbt haben, mit sampt jr gerechtigkait, an und in dem gemainen Zechentstadel daselbst zu Schau, wie das von alter herkommen ist., Item vier schilling Pfening gelts am T r i s n e r b e r g , git jets Hans Michel. Item ain Schöffel Waitzen an Hansen Schirster von Schon. Item an Lienharten K i n d vonTrisen ain viertel Schmalts: Me ain Pfund Pfennig zins, git der G u t e n b e r g e r ' ) am Trisnerberg. Me ain Pfund unnd vier schilling Pfening Zins an Clas I o n e n 2) am T r i s n e r b e r g . Item an Stoffel Becken daselbst zechen schilling pfening. Item an C r i s t a n H i l w i ^ ) am T r i s n e r b e r g ain virtel Schmalts. Jteni ain Pfund, acht schilling Pfening ain Lifer ^) von Trisen. Item ain guldin gelts an Ulrichen L ö w i n er zu V a d u t s . Item ain psund vfening Zins, gend die B e r g e r ^ ) zu T r i s e n . Me an Cristan H i l w i am Trisnerberg zechen schilling pfening Zins. Item an U l i v o n . S c h i e l ^ ) von T r i s e n ain schöffel Korn Zins, git jets der M a l e r . Item an Hans R y g e n von T r i s e n sechzehen schilling Pfening Zins. Item Clas Oschwalt?) am T r i s n e r b e r g , ain viertel Schmalts unnd an den Satlern zu Vaduz zechen schilling pfg. ') Die von Gutenberg. ^ Daher Joncnboden. ^) Hilbi. ') Schon längst ausgcstorbcn. °) Ebenfalls ausgestorben. °) Dieses adelige Geschlecht erscheint also in diesem Jahre nicht mehr als zinsgebend, sondern ihre Erben, die Maler. ') Ospclt. 3 — 34 — Die obige Urkunde ist entnommen dem alten Urbarium des Klosters St. Johann im Thurthal. III. W o m Zehnten. Der Gebrauch, der Kirche den Zehnten zu geben, bestand schon in den erstenchristlichenJahrhunderten. Als dann besonders vom 4. Jahrh, an die Landpfarreien aufkamen, wurde der Zehent denselben zugewendet. Er wurde in vier Teile geteilt. Einen Teil erhielt der Bischof, einen anderen der Pfarrer, einen dritten die Pfarrkirche zur Erhaltung der Gebäulichkeiten und zur Feier des Gottesdienstes, und den vierten Teil die Armen. Karl der Große schärfte aufs neue und strenge die Pflicht der Zehentabgabe ein. Der Zehent mußte von allen Naturprodukten entrichtet werden, von den Früchten des Feldes und des Gartens, von den Tieren und deren Erzeugnissen, auch von Honig und Wachs. Der Getreidezebent war zu entrichten, bevor man die Frucht eingeheimst hatte, also noch auf dein Felde. Der Bischof hatte von Anfang an das Recht auf den Bezug des Zehnten; als die Pfarrkirchen aufkamen, traten die Pfarrer teilweise oder ganz in die Zehentrechte ein. Mit der Zeit aber gerieten viele kirchlichen Einkünfte auf verschiedenen Wegen in weltliche Hände, die trotz aller kirchlichen Verbote darüber wie über gewöhnliches Vermögen verfügten. So finden wir als Besitzer des Zehnten zu Triesen neben dem Pfarrer und dem Bischof auch die Grafen von MontfortFeldkirch. I. I m Jahre 1361 verkaufte Graf Rudolf von Montfort-Feldkirch, der Letzte seiner Linie, seinen Lämmer-Zehnten zu Triesen, den vorher Hans Amann besessen hatte, dem Albero Vaistli von Vaduz um 2^2 Pfund Pfennig. Am Freitag nach St. Jakobstag 1440 verkaufte Hans Vaistli, kaiserlicher Vogt auf Gutenberg, seiner Schwester Margaretha und dem Manne derselben, dem Hans VittKr, genannt Füllengast, Bürger zu Werdenberg, seine Güter und Rechte, die er zumteil von seinem Bruder Albero erkauft hatte, darunter auch den halben Jungenzehnten und einen Weinberg (am Lehenbüchel), wovon — 35 — er jährlich der Pfarrkirche 4 Viertel Opferwein, und einen Acker, wovon er jährlich 12 Pfennige f ü r einen J a h r t a g zu zahlen hatte. Am Dienstag nach St.' Martinstag 1458 kaufte Hans Vierabend zu Triesen dieses Lehen und verpflichtete sich zu geben jährlich zur Herbstzeit „so mau wimmet, in dem Torkel unter der Rinnen zu Trysen im Dorf tugentlich als Opferwein ein Fuder guten ehrbaren weißen Wein und für den Jahrtag 1 Pfund Pfg." Sollte aber der Wein mißraten, so wurde er für jedes Viertel Wein 18 Pfennig zahlen. Später kam der Lehenbüchel in den Besitz des Pfarrers v. Kriß, der ihn für das von ihm gestiftete Stipendium vermachte. II. I n dem um das Jahr 1000 abgefaßten Einkünfte-Rodel des Hochstiftes Chur ist Triesen noch nicht erwähnt; demnach hatte das Hochstift hier damals noch keine Einkünfte. Aber seit dem 13. Jahrhundert besaß dasselbe einen bedeutenden Teil des Triesner Zehnten. I m 14. Jahrhundert hatte ihn die rittermäßige Familie H e e r in Pacht, die im Dienste der Grafen zu Vaduz stand. I m Jahre 1380 trat der Edelknecht J o h a n n H e e r , S o h n des R i t t e r s R u d o l f H e e r , welcher gräflicher Vogt zu Bludenz und dann Ammann zu Vaduz gewesen war, das von seiner Familie bisher innegehabte halbe Zehentlehen zu Triesen mit Genehmigung des Bischofs Johann II. an den Feldkircher Bürger H e i n r i c h S t ö c k l i ab, nachdem dieser Letztere die andere Hälfte des Lehens bereits von W i l h e l m von Reichen st ein zu T r i esen erkauft hatte. Wilhelm von Reichenstein hatte mit (seinem Schwiegervater) Heinz von Unterwegen früher allen Triesner Zehnten zu Lehen empfangen; die Hälfte, welche der Letztgenannte bekam, war später auf die Heer übergegangen. Heinrich Stöckli besaß also von 1380 ab den ganzen T r i e s n e r Zehnte» des Hochstists als erbliches Lehen, erblich für „sün und tochtran". Aber schon 27 Jahre später finden wir dieses Lehen wieder in anderen Händen, nämlich in denen des herrschaftlichen Ammannes Hainz von Unterwegen zu Vaduz, während Bischof Hartmann II. einen Zehnten am Triesnerberg dem Hainz Lugner daselbst übertragen hatte. I n der Zeit, da Hainz von Unierwegen') das chnrische ') Das Stammschloß derer von Uutcrwcgen stand im Schanfigg oberhalb Chur. — 36 — Lehen besaß, kam es zum Streite zwischen ihm und dem damaligen Pfarrer von Triesen, U l r i c h Pitschy, wegen des sog. Novalzehnten. Unter Novalzehnten oder Neugereutzehnten verstand man den Zehnten aus den neu angelegten Aeckern. Der Pfarrer wandte sich mit der Klage nn das bischöfliche Ordinariat, daß der Zehentpächter des churischen Zehentanteiles (H. von Unterwegen) unbefugterweise den Zehnten ans dem Neugereut beanspruche. Am Donnerstag nach Fronleichnam i. I. 1407 erhielt er die Antwort, der gesamte Zehent von den Novalgütern gehöre der Pfarrkirche (resp, dem Pfarrer); da aber H. von Unterwegen leugne, von solchen Gütern den Zehnten zu beziehen, so werde der Pfarrer aufgefordert, in schriftlicher Eingabe die betreffenden Güter namhaft zu machen. — Auf Seite des Pfarrers stand sein Lehenherr Graf Rudolf von Werdenberg. Der Streit wurde im folgenden Jahre durch den Grafen Hartmann von Vaduz welcher zugleich Fürstbischof zu Chur war, gütlich geschlichtet, (Donnerstag in der Fasten, vor dem Sonntag, als man singet oouli msi 1408). Darnach sollten „Ulrich Pitschy und alle seine nachkommenden Kirchherren zu Triesen ewiglich" zurecht haben einen dritten Teil und Hainz (Heinrich) von Unterwegen zwei Dritteile alles Weinzehents sowohl von den neuen als- von den alten Weinbergen; von allem anderen Zehnten aber (von Korn, Fench, Füli, Gäns und allen Früchten, kleiner und großer Zehent) sollen H. von Unterwegen und seine Erben drei Teile, und Pfarrer Pitschy und seine Nachfolger einen Vierteil beziehen, wie oas von Alters herkommen sei." Somit betrug der Zehent des Hochstiftes Chur vom Weinzehnten zwei Drittel von allem anderen drei Viertel. Uebrigens ging dieser Zehent bald darauf in andere Hände über. Bischof Hartmann verlieh „den erbern knechten H a n s e n , Haintzen und aber H a n s e n s gebruedern, Haintzen ') Bischof Hartmann II. war ein Bruder des i. 1.139? verstorbenen Grafen Heinrich zu Vaduz von Werdenberg-Sargans aus dem Hause Montfort. Nach dem Tode seines Bruders besaß er die Grasschaft Vaduz; er starb 1416. 2> Daß zwei Brüder denselben Taufnamen trugen, war damals nicht selten. Sie werden hier Knechte d. h. Edelknechte, Knappen genannt; „crbern"ehrbaren; „sün" - Söhne„Gotzhus" - Gotteshaus, Domkirche^ der elter kältere) Hans schwur den Lehenseid für sich und seine Brüder, weil er allein majorcnn und daher eidsähig war. G u o t e n b e r g seligen sün, die nachgeschriebenen Lehen, die des bischofs und des Gotzhus lehen sind: ain zehend am Trisenberg mit aller siner zuogehörde, den vormals die von Unterwegen ouch von uns zu lehen gehept Hand. Behalten uns und unserm Gotzhus all dienst und recht, die von uns davon beschehen svnd, und hierumb hat uns der elter Hans für sich und sin brüeder geschworn ze dienen, alz lehenlüt iren Herren dienen und trüw und wahrhait ze laistend. Chur am Zinstag vor sant Thomastag anno 1410." ( X X V I . Jahresb. der hist. Ges. v. Graubünden, S . l91.) H e i n r i c h G a n t n e r von Vaduz, Vormund der'zwei jüngeren Brüder Heinrich und Hans von Gutenberg, die noch nicht volljährig waren, nahm sür diese bis zu ihrer Volljährigkeit dos Lehen in Empfang. Während fo der Zehent ob dem Wald (am Triesnerberg) den Gebrüdern von Gutenberg verliehen war, kam der Zehent unter dem Wald (zu Triesen) i» den Besitz der E d l e n von R e i c h e n stein. Heinrich von Unterwegen, der Alte, hatte dieses Lehen von Hainz Stöckli erkauft und hatte es inne bis 1413. D a bat er den Bischof Hartmaun, seinen Herrn, das Lehen auf Hans von Reichenstein, den Sohn seiner Tochter, zu übertragen. — Hans von Reichenstein (der Sohn des Ritters Wilhelm von Reichenstein und der A . von Unterwegen) erhielt den Zehnten „ i m Trisner kirchspel under dem Wald am lieben Frowen abent im herbst" 1413 und am 7. A p r i l l417 wurde ihm derselbe durch Bischof Johann III. wieder bestätiget. Am Mittwoch, nach S t . Erasmustag 1459 ist die Vereinbarung von 1408 durch das Landgericht zu Rankweii aufs neue bestätiget worden. Damals waren aber nicht mehr die Reichensteine (die ' damals schon' ausgestorbeu oder weggezogen waren), sondern H e i n r i c h v o n G u t e n b e r g Inhaber dieses Lehens. Bei diesem Geschlechte blieb dasselbe gegen 100 Jahre, nämlich bis 1. Febr. 1544. Der damalige Lehensinhaber, H a n S v o n G u t e n b e r g scheint alt und kinderlos und sein Geschlecht im Aussterben gewesen zu sein. Hans von Gutenberg war auch im Besitze des T r i e s n e r ber ger Zehentlehens gewesen. Auf seine Bitte nahm ihm am 1. Febr. 1544 Bischof Lucius von Chur daS Lehen ab und übergab es dem Balthasar von Rämschwag, welcher kaiserlicher Vogt - 38 — auf Gutenberg war. Es wurde ihm also geliehen der Zehent am T r i e s e n b e r g mit allen Rechten und Zugehörden und vier Schöffel Korn aus dem großen Zehnten zu Triesen. Gleichzeitig übergab derselbe Bischof demselben Balthasar von Ramschwag den ganzen T r i e s n e r Zehnten unter dem Walde, wovon der dritte Teil an Wein und der vierte Teil vom Nebligen dem Pfarrer gehörte. Ebenso wurden ihm verliehen „zwo Huben zu Morden gelegen mit allen ihren Rechten und Zugehörden. Also das er solich lehenn müge inHaben, nutzen und niessen nach solcher lehen recht, hierunib hat Uns der obgenannt Baltisar vonn Ramschwag geschworen amen aydt zu gott unnd denn Heiligenn, uns unnserenn nachkhomen unnd unnserem Stifft zu Chur getreuw, dienstlich unnd gewertig zu sein, unnd alles zu thonn, so ain Lehennsman seinem lehenn Herrn vonn solcher lehenn wegenn billich thunn soll und Pflichtig ist und sonnderlich solche lehenn an kamen zuberechte dann vor uns. Des zu urkhundt habenn wir unnser Sekrett Jnsigel offenlich thun hengken ann diesem brieff, der geben ist I n unserem Schloß Chur am ersten tag Febr. I m Jar do man zalt nach der geburt Cristi »unsers erlösers Tusennt fünffhundert unnd Im vier und viertzigisten Jare". Am 4. Febr. 1553 bestätigte Bischof Thomas Planta dem gleichen Balthasar von Ramschwag ') das Lehen des Zehnten am T r i e s e n b e r g und der 4 Schüssel Korn vom großen Zehnten zu Triesen. Am 7. Okt. 1586 bestätigte Bischof Petrus II. dein Kaspar von Ramschwag, dem Sohne des Balthasar > (der, wie anderorts erzählt ist, wegen der St. Luzi-Leheu mit den Lehenleuten in Streit geriet) den Besitz des T r i e s e n b e r g e r Lehens. Später kamen beide Zehentlehen' an die Herren von Gugelberg von Moos zu Maienfeld. Von diesen kam 1623 das eine, das den großen T r i e s n e r Zehnten umfassende Lehen, an die Herren von Schauenstein zu Haldenstein. Aber Bischof Johann V. erklärte diesen Kauf aus formellen Gründen für ungültig und das Lehen für anheimgefallen und übergab dasselbe dem Stadtammann Zacharias Rainolt von Feldkirch, dem Schwager des Landvogts von Proßwalden zu Vaduz, um 1000 Thaler, wovon die Hälfte bar erlegt wurde. >) Von 1550 an hatte Balth, v. Ramschwag auch das St. Lnzi-Lehe», — 39 Dies war nun die Ursache eines mehrere Jahrzehnte andauernden Handels, der manche interessante Episoden aufweist. H. von Haldenstein beharrte auf seinem Rechte und betrat den Rechtsweg und ein Gericht in Chur entschied zu seinen Gunsten. Der Bischof blieb fest zu Gunsten Rainolts, der auch thatsächlich von 1623—163? den Zehnten einheimste. I m Jahre 1623 z. B. gab der Zehent an Korn 80 Viertel, obwohl die Vögel und die Mäuse arg gehaust hatten. Das Domkapitel war mit dem Verkaufe an den Rainolt nicht einverstanden, fand darin eine Schädigung des Stiftes und appellierte an den päpstlichen Nuntius zu Luzern. Der Bischof rechtfertigte sein Vorgehen mit Berufung auf das Urteil sachkundiger Männer, die bezeugen mußten, daß er im Interesse der Kirche nicht anders handeln konnte. Der würdige Bischof Johann V. starb übrigens schon am 30. Aug. 1627. Sem Nachfolger Bischof Josef stand auf Seite des Domkapitels und des H. von Schauenstein. Anch Bischof Johann VI., der im Februar l636 die Regierung antrat, ein ausgezeichneter Kirchenfürst, erklärte den Kauf durch Rainolt für kraftlos. Auf sein Bitten arrestierte Graf Caspar im Jahre 1637 den Zehnten und überließ ihn dann dem Hauptmann Salis zu Maienfeld, dem Vertreter des H. v. Schauenstein. Darüber beklagte sich Rainolt beim Landgerichte zu Rottweil, nachdem er einer Citation vor das Churer Gericht nicht Folge geleistet hatte. Der Entscheid des geistlichen Gerichtes, welches dem Rainolt die Lehenrechte absprach, wurde auf der Kanzel zu Triesen verkündet. I n den Jahren 1637—1639 bezogen die von Salis den Zehnten; aber im Sept. 1640 verbot auf Befehl des Grafen das Regierungsamt den Triesnern und Triesenbergern den „Püntnerischen" die Früchte auszuliefern und erntete im selbigen Jahre wieder Rainolt. I m folgenden Jahre 1641 wurde im Auftrage des Bischofs durch den Pfarrer von Triesen und den Dekan den Triesnern unter Androhung kirchlicher Strafen befohlen, dem Stadtammann Rainolt nichts vom Zehnten ausfolgen zu lassen, da der Päpstliche Nunnus jede Zehentabgabe vorderhand inhibiert hatte. I m Oktober erschienen aber bündnerische Soldaten ab der S t e i g mit Flinten bewaffnet zur Einfexung des Weines und wurden in den Törkeln aufpostiert. Abt Johannes von St. Luzi, dem vom päpstlichen Nuntius die Untersuchung der Angelegenheit übertragen worden war, be- - 40 — schied die Parteien auf den 19. Oktober 1640 nach Feldkirch. Du Triesener warteten deshalb mit der Weinernte bis zu diesem Tage, in der Hoffnung, der Zehent werde dem Rainolt wieder zugesprochen, für welchen sie mehr Sympathien hatten als für die von Bünden, weil er katholisch war. Sie perdachten es der geistlichen Behörde sehr, daß sie anderer Gesinnung war, und dem Pfarrer von Triesen, daß er „so viel gemainsmnbe mit den Püntischen Unkatholischen gehabt, sie sambt den Predikanten behaußet, behoffet. Gastiert, auch so gahr ain Kutten oder Rockh. oder darzu Tuch oder Zeug empfangen" habe. Man sieht, der Dorfklatsch war in Thätigkeit! Am 21. Oktober wurde aber der Zeheut-Weinmost über die Luziensteig abgeführt (230 Viertel) und am 29. Oktober gingen die Fruchtfuhren ab, nachdem dem Wirte zu Triesen an Zehrungskosten 30 Viertel Wein abgetreten worden waren. Vor das Untersuchungsgericht zu Feldkirch am 19. Oktober wurde sogar der Fürstbischof resp, sein Procurator geladen. Dabei hatte' der Stadtammcmn von Feldkirch den Einfall, dem Kaplan Chr. Lußmann, der die Citation nach Chur bringen mußte, einen Stadtpolizist beizugeben. Sie verließen am 18. Oktober (1640) nachmittags Feldkirch und kamen abends nach Triesen. Da sie daselbst des Bischofs Kaplan und einige bündnerische Musketiere antrafen, wagten sie dort nicht zu bleiben und übernachteten zu Balzers. I n der Frühe des folgenden Tages brachen sie dort auf und kamen zur Mittagsstunde in Chur an, wo sie im weißen Kreuz einen Trunk nahmen. Dann begaben sie sich in Begleitung eines bischöflichen Beamten aus Feldkirch in das Schloß, wo der Hofmeister sie empfing. Als dieser aber den Feldkircher Polizeimann erblickte, befahl ec ihm, namens des Fürstbischofes, sofort nicht blos das Schloß, sondern auch die Stadt und Bünden zu verlassen, wenn ihm seine Freiheit lieb sei. Sofort verließ der Betroffene das Schloß und eilte dem weißen Kreuz zu, wo sein Pferd auf ihn wartete. Zum Glück traf er auf der Straße einen Bekannten, der ihm eine Halbe Wein bezahlte und einige Krenzer für die Heimreise lieh, die nun in größter Eile angetreten, wurde. Unterdessen hatte der Kaplan dem Bischöfe die Citation überreicht, aber von demselben auch ein ernstes Kapitel zu hören bekommen, so daß er auf eine ihm angebotene Erfrischung verzichtete, im — 41 — weißen Kreuz sein Pferd sattelte und seinem abgeblitzten Kameraden in Eile nachsetzte, den er aber erst in Feldkirch wieder sah. Die Verhandlungen wegen dieses Zehnten zogen sich noch hinaus bis 1642. Aber der Bischof blieb Sieger. Rainolt mußte auf das Lehen verzichten und die Freiherrn von Salis zu Haldenstein besaßen dasselbe nun unangefochten bis 1772. Von Barbara Kleophe, Baronin von Salis zu Haldenstein, kam mit Bewilligung des Bischofs Johann Anton von Federspiel am 8. April 1772 das halbe Lehen, der Zehent am Triesenerberg unter dem Wald, 4 Schaffe! Korn aus dem großen Zehnten zu Triesen und 2 Huben in .Kelten gelegen an die Gemeinde TriesenDie beiden damaligen Geschworenen, Anton Frömmelt und Anton Regele leisteten namens der Gemeinde den Lehenseid. Die Gemeinde verpflichtet sich, alle 24 Jahre das Lehen erneuern zu lassen und den sogenannten Ehrschatz (I^Äuclsmium), bestehend in zwei „Doblen", sowie als Kanzleitaxe eine Doble zu bezahlen, „wie dann ein Gleiches bei Absterben eines jeweiligen Lehensherrn ohnehin beobachtet werden solle." So lange die Lehenträger Privatpersonen waren, mußte dies geschehen, so oft das Lehen nach dem Tode des Vaters auf den Sohn überging. Am 24. März 1778 bestätigte Fürstbischof Dyonisius, Graf von Rost, der Gemeinde den Besitz dieses Lehens, das man das halbe „Gugelbergische Lehen" nannte. Die Vertreter der Gemeinde: Josef Niedhart und Georg Erni leisteten.den Eid. Am 15. Jänner desselben Jahres hatte derselbe Bischof das Lehen am Triesenberg dem Gardelieutenant Heinrich Lorcnz von Gugelberg von Moos und seinen Erben verliehen resp, bestätigt. Im Mai 1791 kaufte die Gemeinde Triesen von Ulysses Gugelberg auch die andere Hälfte des Gugelberg'schen LehenS und am 9. November desselben Jahres kaufte sie vom genannten Bischof und dem Domkapitel-das ganze Lehen a l s E i g e n t u m für 700 Neichsgulden. So wurde dieses Lehen Eigentum der Gemeinde Triesen, wie auch früher das St. Luzi-Lehen käuflich an sie gekommen war. III. D e r P f a r rp fr ün d e z e h en t. Wie schon eingangs erwähnt, gehörte ursprünglich aller Zehent dem Bischof, später meistens den Pfarrern resp. Pfarrkirchen, vielerorts aber entwickelte sich die Sache so, daß der Pfarrer nur einen Teil, das Uebrige der Bischof und manchmal etwas davon auch Weltliche erhielten. Dies war beim Triesener Zehnten der Fall, wie im Vorhergehenden erzählt wurde. Der erste bekannte Streit über den Pfarrzehnten entspann sich im Jahre 1407 zwischen dem damaligen Pfarrer Ulrich Pitschy und dem Lehenmann des Bischofs, Heinrich von Unterwegen. Auf Seite des Pfarrers stand sein Lehens- und Patronatsherr Graf Rudolf von Werdenberg, Herr zu Rheinegg. Es ist dies derselbe Graf, der im Appenzellerkriege zu den Appenzellern übertrat, im Hirtenhemd in der Schlacht am Stoß den 17. Juni 1405 kämpfte und 1419 kinderlos starb. Der Pfarrer beanspruchte den ganzen Neugereutzehnten von Triesen und Triesenberg, während der eben genannte Inhaber des Churer Lehens den Zehnten vom Neubruch und von den neuen Weinbergen für sich verlangte. Obwohl das bischöfliche Gericht im Prinzip dem Pfarrer recht gab, wurde doch 1408 unter Fürstbischof Hartmann, der auch zugleich Graf von Vaduz war, vereinbart, daß der Pfarrer von allem Weinzehnten ohne Unterschied den dritten, von allen anderen den vierten Teil bekommen'solle, wie das „von Alters herkommen sei". Den übrigen Zehnten bezog Chur. So wurde es gehalten, bis zwei Jahrhunderte später die Hohenemser in den Besitz der Grafschaft Vaduz kamen. Da begann ein neuer Streit um den Novalzehnten ^) unter dem Pfarrer Valentin von Kriß im Jahre 1677. Ich lasse darüber den Pfarrer selbst reden, der in dem von ihm erneuerten Urbar also schreibt: „Nachdem Graf Kaspar zu Embs anno 1613 die Grafschaft Vadnz gekauft hatte, haben die Grafen von Vaduz den halben Teil des Novalzehntens unberechtigterweise auf Grund des sog. Forstrechtes .(fürs korssti) angefallen, den halben Teil einem Pfarrer gelassen mit der Vertröstung, solchen mit der Zeit völlig der Pfarrpfründe abzutreten. So aber nit allein nit geschehen, sondern dazu noch Herr Graf Franz Wilhelm der Gemeinde Triesen den im Unterforst an Maschlina mit seiner Erlaubnis ausgereuteten und angepflanzten Wingart gegen Erlegung gewisser Stuck Gelds für ganz zehentfrei gelassen und nnno 1659 verschrieben. Obschon er versprochen, der Pfarrpfründe anderwärts Entschädigung zu leisten, solche aber weder von Ihm und nach seinem Ableben regierenden >) Novalzehcnt, d, h, Zehent vom Ne»bruch, — 43 — Bormundschaft, noch von jetzt regierendem Herrn Grafen Ferdinand und von deroselben Ambtleuten mögen erlangt werden. Dahero endlich ich als Pfarrer verursacht worden, den Weg des Rechtens wider die Gemeind, als ungerechten Besitzer eines Kirchengutes, zu betreten, weil sie auch nach angebotener mehr als zweifacher Erstattung dessen, was sie infolge besagter Zehendbefreiung ausgeben und gegebenen Befreiungsbrief nit wollte weichen. So hat auch die Sache einen guten Ausgang genommen. Denn, weil die Gemeind auf bestimmten Termin strengstens citiert, weder vor dem Bischof selbst erschien, noch auch sich des Wegbleibens wegen entschuldigt und, als eine Sentenz in evlitumg.eis.ln ergangen und weiteres auf peremvtorische Citation niemand namens der Gemeinde erschien, ist endlich das Endurtl .für den Pfarrer gegen die Gemeinde ergangen." Dieses „Endurtl" des eifrigen Fürstbischofs Ulrich VI. aber lautete dahin: da die Vertreter der Gemeinde auf zweimalige Vorladung nicht erschienen sind, hat der Bischof in Contumaz entschieden, daß die Gemeinde dem Pfarrer aüZ dem neuen Weinberg am Maschlina den Zehnten zu entrichten habe; zugleich hat er die Gemeinde zum dritten mal citiert, damit sie ihrer Halsstarrigkeit und der Zehentverweigerung wegen sich rechtfertige. Da nun auch diesmal niemand erschienen, der Pfarrer aber sein Recht in aller Form Rechtens dnrgethcm hat, so ergeht hiemit das Endurteil, daß die Gemeinde jetzt und für alle Zukunft den strittigen Zehnten zu leisten und dem Pfarrer für die ihm verursachten Unkösten und Gänge fünf Dukaten zu zahlen hat. Datum Chur 25. Juni 1677. Pfarrer von Kriß erzählt dann weiter: „Solches zu vollziehen hat sich die Gemeind so lang geweigert, daß entlich Ihre fürstliche Gnaden (der Fürstbischof) nach den vorgeschriebenen Warnungen die angedrohten Kirchen st rasen müßten vornehmen. Würde auch ohnfehlbar geschehen und durch Herrn Franz Buecher Dr. rtlsol. als dazu bestimmten bischöflichen Kommissär vollzogen worden sein, wenn die Gemeind nit die ganze Schuld so lang verübter Hartnäckigkeit auf die Vaduzischen Oberamtleute geworfen und sich anerboten hätte, sich zu fügen, wenn ihnen solches beim Oberamt erlaubt und unnachteilig sein werde." Laut den im bischöflichen Archive vorliegenden Berichten wurde die A n d r o h u n g des I n t e r d i k t s den Triesenern von der 5 — 44 — Kanzel verkündet, so daß, wenn sie sich nicht fügten, in Triesen kein feierlicher Gottesdienst hätte mehr gehalten, außer dem Notfall keine Sakramente hätten gespendet, keine Glocken geläutet werden dürfen. — Das brachte endlich die Leute zur Vernunft. Sie gingen in sich und rückten endlich mit der Sprache heraus, sie seien von dem Landvogt und den Beamten zu Vaduz verführt und unter Androhung der Rache zum Trotz gegen die geistliche Behörde aufgereizt worden. Wenn man sie gegen die Rache der Vaduzischen Beamten schütze, wollten sie sich gerne fügen. Dr. Franz Buecher, Pfarrer zu Rankweil, Dekan und bischöflicher Kommissär schrieb in diesem Sinne nach Chur und bat, mit der Vollziehung der angedrohten Kirchenstrafe noch zu warten, da die Leute guten Willen gezeigt hätten. Gräflicher Rat und Landvogt zu Vaduz war damals Christoph Köberle. Auf eine Anfrage des Dekans erklärte dieser nach einer langen, nichtssagenden Entschuldigung' das bischöfliche Urteil werde vollzogen werden, wenn der Fürstbischof durch einen authentischen Brief bewillige, daß der Zehent ab Maschlina an eine'Schule verwendet werde. Aber der Bischof schlug dies rund ab und ließ dem Landvogt ein scharfes Schreiben zugehe». Als dann aber der Pfarrer selbst und die Gemeinde unter Hinweis auf die traurigen Pastorellen Verhältnisse und die Notwendigkeit einer Helferpfründe den Bischof um Bewilligung baten, den strittigen Zehnten für eine Cooperaturpfründe zu verwenden, ist, sagt der Pfarrer, „in besserer Form und ein Mehreres bewilliget worden, als die Gemeind begehrt und dem Landvogt lieb war." Laut bischöflicher Verordnung vom 14. Jänner 1678 sollte nicht blos aller Neugereutzehent von Maschlina oder ein Aeauivalent an eine „Helferey und Schuelstiftung" zu Triesen kommen, sondern der Bischof versprach überdies, zur Erreichung dieses löblichen Vorhabens sein Möglichstes beizutragen. Daraufhin lieferte die Gemeinde zum ersten mal den bis dahin gleichsam sequestrierten Zehnten und erbot sich, die Auslagen wegen des Streites dem Pfarrer einigermaßen zu ersetzen. Sie stellte indes an den Bischof das Ersuchen, den Zehnten aus den Reutinen „dahin zu moderieren", daß derselbe gegen andere dem Pfarrer zu leistende Entschädigungen in Triesen so wie in Balzers und Schaan geliefert werden dürfte, nämlich nicht mehr wie bis- — 45 — her der elfte, sondern nur der fünfzehnte Teil. Auch das wurde gerne bewilligt. Die Gemeinde schenkte zum Ersatz der Frühmeßpfründe ein Stück Gut im Unterforst. Da die Inhaber des Churer Lehens diesem Handel müßig zusahen, so verloren sie allen Anteil am Maschlinerzehnten, nach dem Grundsatze: wer schweigt, scheint zuzustimmen. Als das Land in den Besitz der Fürsten von Liechtenstein gekommen und Harprecht fürstlicher Kommissarius war, entstand zwischen der Regierung, welche vom Neugereutzehnten die Hälfte beanspruchte, und der Geistlichkeit ein mehrjähriger Streit, dessen Verlauf an anderer Stelle geschildert ist, und dessen Endresultat war, daß der Landesherr ein Drittel, der Pfarrer das Uebrige von diesem Zehnten erhielt. Unter Pfarrer Weuoweser, zu Ende des vorigen Jahrhunderts, wurden weitere Anstünde wegen des Novalzehnten mit der Gemeinde behoben, welche das Churer Lehen von den Salis und Gugelberg für 400 fl. Bündner Währung jährlichen Zins inne hatte. Der genannte Pfarrer war auch Pächter des herrschaftlichen Drittels. Er bezog im ganzen an Weinzehnten im Jahre 1780 aus dem Neubruch 7^/2, vom alten Zehnten 35 Viertel, in Summa 42l/2 Viertel — 425 Liter. Hingegen im folgenden großen Weinjahre 1781 betrug der Zehentwein 341 Viertel (1 Viertel ----- 10 Liter), 1782 noch 220 Viertel. Der alte Zehent von Triesenberg wurde dem Pfarrer mit 22 fl. 17'/2 kr. entrichtet. „Dieses Geld brachten jedesmal die Richter und Geschworenen der Rerggeineind, wogegen der Pfarrer denen selben gebräuchlicher Maßen jedesmal eine Quart Wein (2 Maß) und Brot gegeben." Die Ablösungssumme für ein Viertel Zehentwein betrug 26 fl. 40 kr. R.-W. Die Pfarrer waren von Wenoweser (1780) an bis Hofer (1827) auch Pächter des herrschaftlichen Drittels des Novalzehnten und bezahlten dafür 16—17^2 fl- Pachtzins. I m Jahre 1827 wurde dem Pfarrer Hofer diese Pacht entzogen und der betreffende Zehent von der fürstlichen Domänenverwaltung selbst eingefext. Pfarrer Hofer protestierte zwar dagegen und appellierte sogar an den Fürsten. Ein Recht darauf hatte er natürlich nicht; aber er hätte durch den Weiterbezug dieses Zehnten gegen frühere Verluste — 46 - sich schadlos halten können. Sein Einschreiten war vergebens. Als man anno 1839 im Heulos einen Neubruch austeilte, wurden die Geistlichen nicht blos bei der Teilung übergangen, sondern dem Pfarrer auch das Recht auf den Novalzehnten daselbst, sowohl von Seite der Gemeinde als auch von Seite der Regierung bestritten, weil der Fürst diese Sandteile für zehentfrei erklärt hatte. Kurz vor dem Tode des Pfarrers Hofer, 1863 nämlich, unter Landesverweser von Hausen, wurde auf Grund freier Vereinbarung zwischen Pfarrer und Gemeinde aller Pfründezehent abgelöst und von Seite S . Durchlaucht des Fürsten Johann II. der herrschaftliche Zehent der Gemeinde gegen Uebernahme der Rechte und P f l i c h t e n eines P a t r o n e s der P f a r r pfründe'und der Kirche überlassen. Zugleich wurde im Einverständnis mit dem bischöflichen Ordinariate die A b l ö s u n g des P f a r r z e h n t e n vom selben Jahre (1863) an genehmigt. Die jährliche Rente des Zehentablösungskapitales wurde für Triesen auf 420 fl> Ö. W., die für Triesenberg auf 15 fl. 94 kr. fixiert. Das Ablösungskapital des herrschaftlichen Zehnten, sowie - auch der vom Fürsten der Gemeinde überlassene Gruudkomplex ob dem Dorfe gelegen, von 2 Joch 1481 H>-Klaftern, sollten für künftige Zeiten den Kirchen- und Pfrundbaufond bilden. Die Ablösung dieser Zehnten war ein Werk des Fortschrittes und eine Wohlthat für die Pfründe. I V . Die P f a r r e r v o n G r i e f e n . Als einer der ältesten Orte des Landes hat Triesen gewiß auch sehr früh das Christentum empfangen. Durch Triesen nahm der hl. Luzius, der größte Apostel Rätiens, seinen Weg nach Chur. I m 4. Jahrhundert war das Christentum die Hauptreligion in Rätien, was wir daraus schließen können, daß der Gegenkaiser Eugemus daselbst deshalb nicht anerkannt wurde, weil er Heide war. Durch die Völkerwanderung aber, besonders durch das Eindringen der heidnischen Alamannen fand eine solche Verwüstung der christlichen Kirche statt, daß die Christianisierung zum Teil wieder neu begonnen werden mußte. Außer den Bischöfen von — 47 Chur und dem einheimischen Klerus wirkten dabei die Missionäre mit, wie St. Fridolin, St. Gallus, St. Pirmin u. A. Da blühte das religiöse Leben wieder auf und entstanden Kirchen und Pfarreien. Es erhoben sich die Klöster zu Disentis, St. Gallen und Pfäfers und die vom hl. Bischof Valentinian gegründete Schule zu Chur bildete tüchtige Geistliche heran. Die weltlichen Großen sahen den Segen der Kirche und unterstützten sie durch bedeutende Vergabungen an Grund und Boden, Zehnten und anderen. Gerechtsamen. Das that besonders Kaiser Karl der Große (768—814), der den Gemeinden befahl, Kirchen und Psarrhöfe zu bauen, sie niit Gütern auszustatten und ihnen den Zehnten zu geben. Die Adeligen erbauten auf ihren großen Besitzungen wie eine Burg, so auch eine Kirche und stellten an derselben einen Priester an, der für die Eigenleute die Seelsorge zu versehen hatte. Er zog, aus dem Hofe, auf den« er angestellt war, seinen Lebensunterhalt. Nach und nach wurden an diese Kirchen oder Kapellen Stiftungen gemacht an liegenden Gütern, die oft sehr beträchtlich wurden. Die den Kirchen geschenkten Güter wurden zum Teil den Pfarrern zur Nutznießung überlassen. Nach und nach wurden diese Güter für die Geistlichen ausgeschieden und daraus entstand dann eine fixe Besoldung. So war es seit dem 9. Jahrhundert. So mag auch die Pfarrei Triesen entstanden sein- ^Unter dem Sohne des großen Karl, Ludwig dem Frommen, fiel ein Graf an der Länquart, Roderich mit Namen, ein ungeratener Sohn des Grafen Humfrid von Rätien, während dieser vom Lande abwesend war, über die Kirchen her und beraubte und verwüstete die meisten Klöster, Kirchen und wohlthätigen Anstalten des Bistums Chur. Damals soll Churrätien 230 Kirchen gezählt haben; von diesen seien nur noch 6 Kirchen und 21 Kapellen übrig geblieben. Erst nachdem der greise Bischof Viktor II. sich zweimal selbst an den Kaiserhof begeben hatte, mußte der Kircheuräuber den Raub wieder zurückgeben. Um solche Ueberfälle abzuwehren, fing man an feste Burgen zu bauen, was um so notwendiger war, da die Nachfolger Karls des Großen viel zu wenig Thatkraft besaßen. Auch die Kirchen suchte man an geschützteren Stellen zu erbauen. So waren sehr häufig die Burgkapellen zugleich die Pfarrkirchen für die Bewohner des Ortes. 5 » - 48 — Man wird nicht irren, wenn man von den 230 Kirchen, welche das Bistum Chur im 9. Jahrhundert hatte, auch eine nach Triesen versetzt und behauptet, daß auf der Höhe, wo jetzt die St. Mamerten-Kapelle steht, damals die Pfarrkirche stand. Die Friedhöfe wurden damals immer um die Pfarrkirchen angelegt. Nun hat aber die Ausgrabung von 1901 dargethan, daß die ganze Fläche südlich und westlich von der jetzigen Kapelle einst Friedhof war. Auch eine Totengruft mit eingefallenem Gewölbe ist blosgelegt worden. Es wurde auch die Ringmauer der Burg, die in einer Dicke von bereits 1 Meter fast den ganzen ebenen Platz umschloß, aufgedeckt und es zeigte sich, daß diese auf der Südseite über Gräbern erbaut war. Menschliche Skelete, das Gesicht dem Osten zugewandt, lagen unter dem Fundament der Mauer. D e r Friedho f und somit auch die Kirche daselbst sind also älter als die B u r g . Die Erbauung der Burg erfolgte spätestens um 1200 und es steht so wohl nichts im Wege, daß wir die Erbauung der ersten Kirche auf jenem schönen und sicheren Platze in eine sehr frühe Zeit zurückversetzen. Alsdann die Burg erbaut ward, scheint der Friedhof gegen Süden ausgedehnt und die oberste Lage des jetzigen Weinberges dazu verwendet worden zu sein. Die Burg war nun die Hüterin der Kirche, die von der Schirmmauer mit der Burg umfriedet wurde. Unter Karl dem Großen i. I. 794 wurde kirchlicherseits verordnet, daß, wenn ein Gutsherr auf seinem Gute oder bei seiner Burg eine Kapelle erbaute, er auch mit Genehmigung des Bischofs den Geistlichen für diese Kapelle selbst wählen könne. So vererbte sich dann dieses Recht zugleich mit dem Grundbesitz oder der Burg auf den Nachfolger. Auch nachdem solche Burgkapellen in Pfarrkirchen umgewandelt worden, blieb dieses Verhältnis bestehen, da dann nach der Auffassung des herrschenden Feudalsystems der Grund- oder Burgherr berechtigt war, den Pfarrer zu belehnen, d. h. einem Geistlichen die Pfarrpfründe als Lehen zu übertragen, D a s dürfte wohl auch der Ursprung des P a t r o n a t s rechtes der Triesner Pfarrpsründe gewesen sein. Im 14. Jahrhundert war es in den Händen des Grafen von Werdenberg (Heiligenberg). Die Werdenberger waren die älteste Linie der Montforter, welche um 1180 nach Churrätien kamen als Erben - 49 — der alten B r e g e n z e r G r a f e n , die früher über dieses Gebiet geherrscht hatten. Es dürfte daher auch nicht unwahrscheinlich sein, daß schon diese alten Grafen von Bregenz dieses Patronat inne gehabt haben, daß es der erste Montforter (Hugo I.) von ihnen geerbt hat und daß es bei der Teilung seines Gebietes unter seine zwei Söhne (um 1230) dem älteren (Rudolf) zufiel, der seinen Sitz zu Werdenberg nahm. Die Grafen von Bregenz oder die Montforter werden die Burg zu Triesen und sehr wahrscheinlich schon vorher die Kapelle erbaut haben. Als dann diese Kapelle Pfarrkirche und der Burgkaplan Pfarrer wurde, stand den Grafen von selbst das Recht zu, den Pfarrer zu präsentieren und zu belehnen. I n einer Urkunde von 1408 nennt sich Graf Rudolf von Werdenberg „Lehnherr" der Pfarrkirche zu Triesen. Die Herren von ^risun, welche auf der Burg saßen, waren, wie früher erwähnt, Dienstmannen der Grafen von Montfort und eine Linie derselben waren Marschälle der Grafen von Montfort-Werdenberg. Pfarrhof und Pfarrgut lagen in unmittelbarster Nähe der Burg und des Burggutes, oder besser gesagt, sie grenzten an dieselben. Schon dieser Umstand deutet auf den Zusammenhang von Burg und Pfarrpfründe hin. Möglich wäre es freilich auch, daß die Herren von l'risun die Burg und die Kapelle erbaut oder die f r ü h e r dorr gestandene K a p e l l e v e r g r ö ß e r t haben, und daß sie dann in den unruhigen und äußerst unsicheren Zeiten des Faustrechts und Raubrittertums sich mit ihrem Besitztums freiwillig in ein Hörigkeitsverhältnis unter die mächtigen Herren von Montfort begeben haben, um deren Schutz zu genießen. Solches kam damals häufig vor. So wären die Montforter Herren und die Edlen von Irisun Lehenleute geworden. Dies müßte aber schon vor 1260 geschehen sein; denn von diesem Jahre an gehörte Triesen den Grafen von (Werdenberg)-Sargans. Wäre das Patronatsrecht erst nach 1260 an die Montforte gekommen, dann wohl nicht an die Werdenberger, sondern an die Sarganser '). Triesen war eine sehr ausgedehnte und schwierige Pfarrei, die, zumal ein HilfsPriester nicht vorhanden war, eine sehr rüstige Kraft erforderte. ') Ein Psarrurbar von 1403, das hierüber hätte Aufschluß geben können, lag früher im Landesarchiv zu Vaduz und ist leider zugrunde gegangen. 4 50 — Um das Jahr 1300 (wahrscheinlich aber schon um 1280) war die A n s i e d l u n g der W a l l i s e r am T r i e s e n b e r g erfolgt. Die Walliser bildeten zwar von Anfang an eine eigene politische Gemeinde (oder mehrere Genossenschaften), gehörten aber kirchlich 5 Jahrhunderte lang zur Pfarrei Triesen. Die Gemeinde Triesenberg stand der von Triesen an Seelenzahl nicht nach, dehnte sich zudem über den ganzen Triesenberg aus, anfangs sogar über die höheren Punkte von Prafatscheng, Masescha, Gurtenalp, Solum ?c. Die Eingewanderten erbauten in Masescha — dem Mittelpunkte ihrer Ansiedelungen — ein Kirchlein zu Ehren des Patrons, der Walliser, des hl. Theodor (gewöhnlich Theodul, im Volksmunde St. Joder genannt). St. Theodor ist der erste urkundlich nachweisbare Bischof von Wallis, ja der Schweiz überhaupt. Er nahm i. I. 381 unter dem hl. Ambrosius Teil an einer Synode zu Mailand. Die Sage, die sein Leben uinwoben hat, erzählt von ihm auch, er habe die erste Glocke aus Italien nach dem Wallis gebracht und einew Teufel gezwungen, dieselbe über die Alpen zu tragen. Daher wird er abgebildet als Bischof und von einem eine Glocke tragenden Teufel begleitet. Ein solches, Wohl aus dem 14. oder 15. Jahrhundert stammendes Gemälde findet sich, auf Anordnung und Kosten S r . Durchlaucht des Fürsten Johann II. 'neurestauriert, noch in der Kapelle zu Masescha. Die Kirche feiert den hl. Theodor am 16. August. Sehr wahrscheinlich ging daher die Prozession, die jetzt am genannten Tage (an welchem auch St. Rochus gefeiert wird) nach Triesenberg stattfindet, ehemals am gleichen Tage nach Masescha, um dem Gottesdienste zu Ehren des Kirchenpatrons St. Theodor beizuwohnen. Sehr häufig hatte der Pfarrer von Triesen in der Kapelle zu Masescha zu funktionieren, und die meisten Taufen und Kopulationen für die Triesenberger fanden dort statt. Zum Gottesdienste an den Sonn- und Feiertagen und zu den Begräbnissen mußten sich die Walliser aber in der gemeinsamen Pfarrkirche zu Triesen einfinden. Sie hatten in der Pfarrkirche das ewige Licht zu unterhalten und mußte zu diesem Zwecke jede Familie je nach Vermögen und gutem Willen an dem Sonn- und Feiertage Schmalz abliefern, an welchem die Jahrzeit für die betreffende Familie gehalten wurde. Diese Abgabe hatten sie zu leisten als Anerkennung d a f ü r , daß sie bei i h r e r E i n w a n d e r u n g ohne — 51 — weitere B e l a s t u n g in die P f a r r e i aufgenommen worden w a r e n . Es wurden immer zwei Jahrzeiten zusammen gehalten, eine von Triesen und' eine vom Berg. Bei den Opfergängen mußte auch der „Fürnemste" vom Berg dem „Mindesten" von Triesen den Bortritt lassen. Ferner brachten die Walliser jährlich 30—40 Pfd. Schmalz als St. Martinsopfer. Auch halten sie zu den notwendigen Restaurationen und Neubauten für Kirchen, Pfarrhof und später für die Cooperatur das Ihrige beizutragen. Für die weiten Versehgänge nach Triesenberg bezog der Pfarrer 12 kr., der Meßner 8 kr. Man bedenke, wie schlecht damals sämtliche Wege waren und man wird sich von den Mühsalen eines Triesner Pfarrers von dazumal eine Vorstellung machen können. Wöchentlich einmal sollte er in Masescha die Messe lesen. Um dem Pfarrer die Pastoration zu erleichtern, gründete der Freiherr Ludwig von Brandis die St. Mamertenkaplanei (1494); aber diese blieb bald unbesetzt und erst durch die Stiftung der Pfarrhelferpfründe durch Pfarrer Valentin von Kriß i. I. 1689 ward eine bleibende Aushilfe gesichert. Schon vor dem Jahre 1500 bestanden außer der Pfarrkirche in der Pfarrei noch vier Kapellen, in denen Messe gelesen wurde, nämlich die bereits erwähnte von den Wallisern um 1300 erbaute Kapelle zu Masescha, die Kapelle St. Wolfgang, die zum Andenken an die Schlacht von 1499 erbaut worden sein soll, die Kapelle zu U. L. Frau am Rhein, deren Erbauung um 1210 anzusetzen ist, und St. Mamerten. Die St. Mamerten-Knpelle ist vor 1458 erbaut worden, wahrscheinlich an der Stelle und aus den Trümmern der alten Burgkapelle, die i. I. 1446 durch' die Schweizer niedergebrannt worden war. Die Kapelle St. Mamerten ist sn einer Urkunde von 1458 erwähnt. Die alte Bnrgkapelle war die Pfarrkirche gewesen. Da das Dorf sich immer mehr abwärts ausdehnte, wurde auch die neue Pfarrkirche nicht mehr an der alten Stätte, sondern unter dem Lehenbüchel erbaut, wo auch das damals sehr kleine Pfarrhaus seinen Platz bekam und bis auf den heutigen Tag behalten hat. Die Einweihung dieser in gothischem Style erbauten Kirche geschah i. I. 1455 durch Fürstbischof Leonhard Wyßmair von Chur. Diese Kirche stand beinahe 400 Jahre. Welches der Patron der ältesten Pfarrkirche gewesen war, läßt sich mit Gewißheit nicht sagen, da die Urkunden aus jeuer — 52 — Zeit davon nichts melden. Die i. I. 1455 eingeweihte Kirche aber war dem hl. G a l l u s geweiht; sehr wahrscheinlich, daß auch die frühere diesem Apostel Alamanniens geweiht war. I m Jahre 1383 siegelte der Ammann Junker Hans von Unterwegen eine Urkunde, in welcher ein Kunz Tront von Schaan dem Leutpriester (Pfarrer) zu Triesen 6 Pfenning jährlichen Zins vermachte zu zwei Jahrzeiten. D a s ist die älteste noch bekannte J a h r t a g s t i f t u n g f ü r diese P f a r r p f r ü n d e . Der älteste dem Namen nach bekannte Pfarrer von Triesen ist 1) Ulrich Pitschy. Er stammte von Tomüls im Domleschg. Ein Verwandter dieses Pfarrers und gleichen Namens hatte i. I. 1483 in Vaduz ein Haus, in welches Freiherr Sigmund von Brandis die Vertreter der streitenden Gemeinden Triesenberg. und Schaan-Vaduz zu einer Verhandlung einlud. Pfarrer Pitschy hatte in den Jahren 1407 und 1408 einen Streit mit dem Inhaber des Churer Zehnten, wovon bereits die Rede war, und scheint ein thatkräftiger Mann gewesen zu sein. Unter ihm wurde auch die Marienkapelle restauriert. Die Pfarrei Triesen gehörte zum großen Landkapitel, das sich von der Lanquart bis zum Wallensee und bis Feldkirch erstreckte und „Kapitel unter der Lanquart" genannt wurde i). Die Pfarreien des heutigen Fürstentums Liechtenstein gehörten diesem Kapitel an bis zum Jahre 1717, wo sie sich an das Lapituluin Drusig-nuiri d. h. an das Kapitel anschlössen, das in Vorarlberg zum Bistum Chur gehörte, und die Pfarreien von Götzis bis zum' Arlberg, das Montavon und Paznaun umfaßte. Von diesem wurden unsere Pfarreien abgetrennt im Jahre 1808, da Vorarlberg dem Bistum Brixen zugeteilt wurde. I n dem Protokollbuche dieses altehrwürdigen „Kapitels unter der Lanquart", das die Stürme der Reformation überdauerte, sind als Nachfolger des Pfarrers Pitschy erwähnt: Rudolf Schaler und Heinrich Viniger. 2) R u d o l f S c h a l e r mag dem Pfarrer Pitschy um das Jahr 1420 gefolgt sein und die Pfarrei bis ungefähr 1450 verwaltet haben. Ihm folgte 3) Pfarrer H e i n r i c h V i n i g e r bis 1470. ungefähr. Näheres über diese beiden Pfarrherren konnte ich nicht finden. ') Im Jahre 1275 war Hainrich von Schaan Dekan unter der Lanquart. — 53 — Von 1470 bis um 1490 wirkte hier als Pfarrer 4) Michael Kindle. Sein Name erscheint in einer Urkunde vom 20. Mai 1485. I n derselben erteilten mehrere Kardinäle der Pfarrkirche des hl. Gallus Ablässe, die durch Bischof Ortlieb (von Brandis) ') von Chur bestätiget und vermehrt wurden. Jeder der Kardinäle erteilte 100 Tage Ablaß denen, die nach Empfang der hl. Sakramente an den Festen Mariä Verkündigung, des hl. Johannes des Täufers, des hl. Gallus, des hl. Mamertus und an der Kirchweihe die Kirche besuchen und zur Reparatur der Kirche beitragen. Fürstbischof Ortlieb fügte seinerseits auch einen Ablaß von 140 Tagen bei und befahl, daß die B e d e u t u n g und der S i n n der A b l ä s s e auf der K a n z e l den Leuten richtig e r k l ä r t werden s o l l t e n . Wenn man jene Zeit vor Augen hat, wo bald darauf gerade der Ablaß den Vorwand und Anfang der kirchlichen Umwälzung in Deutschland bilden sollte, ist diese Mahnung des thatkräftigen Bischofs doppelt interessant. Während Michael Kindle Pfarrer in Triesen war, kam (1482) Gras Perer von Sax-Mosax in den Besitz der Grafschaft Werdenberg und des Patronates der Pfarrpfründe zu Triesen. Er war Tochtermann des Grafen Wilhelm von Montfort-Tettnang zu Werdenberg. Drei Jahre später verkaufte er zwar der vielen Schulden wegen Werdenberg, behielt sich aber das Kollaturrecht der Pfarrpfründe in diesem Kaufe vor. I m Jahre 1492 veräußerte er auch dieses und zwar, wie es scheint, zweimal, nämlich am 16. Februar (Donnerstag nach St. Apollonientag) an Ulrich Zoller, Bürger zu Feldkirch, im Beisein der Zeugen Peter Hardegger und Martin Tapp, am 9. März aber wieder an Freiherrn Ludwig von Brandis. Der Uebergabsbrief erhielt die Bestätigung des Bischofs Heinrich VI. und gibt zu, daß der j e w e i l i g e C o l l a t o r nach dem A b sterben eines P f a r r e r s desselben h i n t e r l a s s e n e s V e r mögen erben dürfe. Was den Grafen zu diesem zweimaligen Verkaufe veranlaßt hat, ist unbekannt. Thatsächlich haben beide Käufer nacheinander ihr erkauftes Recht ausgeübt, zuerst Ulrich Zoller und dann die Freiherrn von Brandis und ihre Rechtsnachfolger. ') Bruder des damaligen Landesherr» Ulrich von Brandis zu Vaduz. - 54 Auf Michael Kindle, der sehr wahrscheinlich ein Triesener war, folgte ums Jahr 1490, noch vom Grafen Peter von SaxMosax ernannt: 5) Heinrich F r o m berger, der die Schrecken und das Elend des Schwabe nkrieges miterlebte und als Seelsorger doppelt mitempfand. Pfarrer Fromberger war sehr wahrscheinlich ein Nachkomme der Edlen von Frauenberg, welche seit dem vierzehnten Jahrhundert im Werdenbergischen sich niedergelassen und später den bürgerlichen Namen Fronberg oder Fromberger angenommen hatten. Unter ihm gründete Ludwig von Brandis die Kaplanei zu St. Mamerten 1494. Um 1505 war Kaplan daselbst J o h a n n K i n d l e von Triesen, nach ihm J o h a n n e s Beck (lat. Pistor). Beide werden „Frühmesser" genannt. Ein W e r n h a r t (auch Wernher) K i n d l i von Triesen war damals Frühmesser zu Sargans und wurde 1527 Kaplan zu St. Katharina in Vaduz. Noch in einer Schrift von 1542 erscheint er als Wernhart Khündlin.i) Pfarrer Fromberger, dem die ausgedehnte Pfarrei.bei seinem wahrscheinlich vorgerückten Alter beschwerlich geworden sein mag, resignierte im Jahre 1501 zu Gunsten des Priesters. 6. M i c h a e l Regele aus Tirol. Der Patronatsherr Ulrich Zoller von Feldkirch präsentierte diesen dem Bischof Heinrich VI. am Sonntag vor St. Antönien, des hl. Abts Tag, 1501. Er berichtet dem Bischof, er habe den Herrn Michael Regele auf besondere Fürbitte des Kaisers und Anderer gewählt. Kein Geringerer also, als Kaiser Maximilian, hat diesen Priester auf diese Pfarrei empfohlen. Am 26. J u l i 1513 weihte ? . Stephanus Or. Weihbischof und Generalvikar des erwählten Bischofs Paul, in der.Muttergotteskapelle auf der rechten Seite einen Altar zu Ehren der hl. Anna. — Vom Jahre 1520 datiert die älteste bekannte Schuldurkunde zu Gunsten der St. Wolfgangskapelle. Gilg (d. h. Aegydius) Winzürli zinst derselben ein Kapital von 300 fl. und setzt, als Unterpfand einen Acker in der Surbündt. I n d i e s e Z e i t f ä l l t die sog. R e f o r m a t i o n , die auch hier wahrscheinlich nicht unbeachtet blieb, aber bei der Umsicht und. Thatkraft der Grafen von Sulz, die im Jahre 1510 als Erben ') Kaspar Kindli, der damals Amman« der Herrschaft Vaduz war, dürfte der Brnder oder Bater dieses Hoflaplans gewesen sein. — !)J — der Brandis in den Besitz dieser Herrschaften gekommen waren, keine ernstere Folgen hatte. Doch sollen, um den neuen Glauben annehmen zu können, drei Wnllisersamilicn von Triesenberg nach Stürvis ausgewaudert sein. Weder das J a h r , da Pfarrer Michael Regele starb oder die Pfarrei verließ, noch die Namen seiner nächsten Nachfolger sind uns' bekannt. Ueber diese traurige Zeit der Glaubensspaltung schweigt das Protokollbuch des Kapitels unter der Lanquart und fehlen in unseren Archiven die Urkunden. A l s im Jahre 1595 Bischof Petrus II. in Triesen firmtc, traf er daselbst zu seinem Erstaunen einen Cisterziensermönch aus dem Kloster Stams in T i r o l , 7. M i c h a e l S t r a ß e r , als Pfarrer an. Der Bischof entfernte ihn von der Pfarrei und schickte ihn in sein Kloster zurück. Der Landvogt des Grafen von S u l z wurde ersucht eine Neuwahl vorzunehmen. — Diese Grafen scheinen ihr Collaturrecht so unumschränkt ausgeübt zu haben, daß sie Geistliche in ihre Pfründen einführten, ohne dem Diözesanbischof auch nur eine Anzeige zn erstatten, geschweige denn, dessen Approbation einzuholen. Wie wir weiter unten sehen werden, folgten die Hohenemser ihrem Beispiele und beriefen sich bei erfolgter Reklamation des Bischofs auf ihre Vorgänger und auf die anderen Herren und Grafen des schwäbischen Kreises im Bistum Konstanz. Wie es scheint, hatten die Grafen von S u l z in ihrer Stammgrafschast in Schwaben diese Praxis gesehen und geübt und mag mnn dort in jenen aufgeregten Zeiten Vorgänge geduldet haben, die mnn heutzutage nicht mehr begreifen kann. Haben die Grafen von S u l z diese Praxis hierzulande in früheren Fällen ebenso beobachtet, so muß man bedenken, daß die Bischöfe von Chur damals von den kirchenpolitischen Kämpfen in, Graubünden so in Anspruch genommen waren, daß eben manches unbeachtet blieb, und daß es sich hier um eine landesherrliche Familie handelte, die dem katholischen Glauben treu anhing. Der bischöfliche Visitationsbericht von 1595 nennt die Pfarrkirche „nicht unwürdig". Von der Muttcrgottes-Kapelle wird gesagt, sie besitze 2 Kelche, 2 Altäre und 2 Glocken und der Herr von Ramschwag, Vogt auf Gutenberg, habe die Sorge für sie als Inhaber des S t . Luzi-Lehens. ') ') Demselben, als deni Schloßvogt, stand auch die Wahl deS PfarrrrS vonBalzcrszu, Pfarrer von Balzcis war damalSJohannHetz von Ueberlingcn, — 56 — Ueber die Kapelle zu Masescha am Berg heißt es, sie sei dem hl. Theodor geweiht. St. Theodor ist, wie bereits erwähnt, Patron der Walliser, dessen Verehrung die Walliser auf ihrer Aus- und Einwanderung mitgenommen haben. Die Silberthaler holten im Jahre 1462 Reliquien von diesem Heiligen aus dem Wallis und begingen sein Fest feierlich. Die Triesenberger stellten sein Bild in der Kapelle auf, die sie im Mittelpunkte ihrer Ansiedelung, in Masescha, erbauten. St. Theodor wird am 16. August gefeiert, daher die uralte Prozession an diesem Tage nach Masescha. Am gleichen Tage ist auch das Fest des hl. Rochus, der seit der schrecklichen Pestzeit von 1600 zugleich mit dem hl. Sebastian als Pestpatron in Masescha verehrt und angerufen wurde. Zwischen 1620 und 1628 ist die Kapelle vergrößert worden und wird sie von dort an Sebastianuskapelle genannt, während sie früher „Unser lieben Frauen-Kapelle" hieß. I m Jahre 1465 hatten Hans Schnider und Hainz Ion, Walliser am Triesenberg und Kirchenpfleger „Unser l i e b e n F r a u e n - K a p e l l e " auf Miseschen", der Margaretha Kaufmann, Witwe des Erhart Schlegel, den richtigen Empfang des Zehnten bestätiget ab einem Gut auf Misäschen, welches an Hainz Ionen und Jörgs von Gutenberg Gut und an das Sibenthal grenzte. Siegler: Der Ammann Dietrich Wintzurlin. I m oben erwähnten bischöflichen Receß von 1595 wird der hl. Theodor a l s P a t r o n der Kirche genannt. Um das Jahr 1620 stiftete eine Margaretha Büeler für ihren Mann Jakob Ion, genannt Jöckli Michl, einen Jahrtag mit einer heiligen Messe in der „Kirche zu U. L. F r a u in Masescha." Dieser Jahrtag solle gehalten werden am Tage der hl. Maria Magdalena, da man mit Prozession nach Masescha ging. Anno 1628 verkaufte Bascha Eberli am Berg der „ S t . S e bastianskapelle auf Masescha" 1 Pfd. Pfennig jährlichen Zins ab seinem Gut an Gartnetsch. I m Jahre 1629 stiftete Junker Rignoldt von Proßwalden, österreichischer Vogt und „Hnuptmann des Schloß und Festung Gutenberg" mit seiner Gemahlin Maria Salome Bröckvou Weißenberg auf Masescha einen ewigen Jahrtag „der höchsten Dreifaltigkeit Gottes zu Lob und der werthen Mutter und Jungfrauen Maria, den hl. Sebastian» und Rocho, der hl. Erzmutter Anna uud der hl. Martyrin — 57 — Barbara zu Ehren, wegen der leidigen Sucht der Pestilenz, so vermahlen an allen Orten grassieret." l) Es wurden gestiftet 2 Lovämter, 1 Seelamt und 2 hl. Messen, zu halten alljährlich 8 bis 14 Tage nach Ostern. Das Stiftungskapital betrug 105 fl. Aus den Zinsen erhielt der Pfarrer von Triesen 56 kr., jeder der vier anderen beim Jahrtag anwesenden Geistlichen 45 kr., die Kapelle 1 fl, der Meßner 4 kr. und der Einzieher 15 kr. Bei der ersten Jahrzeit anno 1630 waren außer dem Stifter zugegen: Adam Naule, Canonicus und Pfarrer zu Schaan, Balthasar Mathys, Pfarrer zu Triesen, Christian Brandiser, Schloßkaplan auf Gutenberg, und David Renn, Hofkaplan zu Vaduz. Ginge der Jahrtag einmal ein, z. B. infolge Abfallens vom katholischen Glauben, so solle das Kapital an den Stifter oder dessen Erben zurücksallen. Aus den Opfergeldern, die besonders von Pestkranken reichlich für die Kapelle von Maseschaflössen,wurden dann Kapitalien angelegt. 1632 nahm Franz Lampart 25 Pfund Pfennig auf. 1642 Nov. 11. versicherten Paul Getsch und seine Hausfrau Margaretha Pfeiffer dem St. Sebastian „Gottshus und Kirchen" 12 fl. Kapital ans einem Stück in der Reute gelegen. I m gleichen Jahre verkauften Thebus Thöni und Johanna Beck, seine Hausfrau, mit Gunst des Landammnnns Thomas Hilty der St. Sebastians-Kapelle 1 Pfd. Pfg. Zins ab ihrem Gut unter dem Büel gelegen. 1645 zinsete Georg Thöni am Berg derselben Kapelle 10 Schilling Pfg. und 1660 Johann Schürte und seine Hausfrau Eva Barbier 30' kr. Am Sebastianstag (20. Jänner) fand von den benachbarten Gemeinden die jährliche Bußprozession nach Masescha statt, nm Hilfe gegen die Pest zu erflehen. Was aber den Kirchenpatron angeht, so war die ursprüngliche Kapelle offenbar der Mutter Gottes geweiht und hatte den HI. Theodor zum zweiten Patron. Seit der Pestzeit, zu Anfang des 17. Jahrhunderts und nach Vergrößerung der Kapelle traten mehr die Pestpatrone St. ') Das Jahr 16S9 war ein schreckliches Pcstjahr. I n Triesen sollen 70 Personen in ein Grab gelegt worden sein. I n der Gemeinde Warrau starben in diesem Jahr über 70t) Personen, in Sargans mehr als die Hälfte der Einwohner. — 58 — Sebastian und Rochus hervor. Bei Gründung der Pfarrkirche zu Ende des 18. Jahrhunderts wurde St. Sebastian deren zweiter Patron und gingen infolge dessen die Prozessionen nicht wehr nach Masescha. Die ursprüngliche Kapelle hatte wahrscheinlich nur einen Altar. Das niedrige, gewölbte kleine Chor, als unterster Teil des Thurmes, gehört unbedingt der alten Kapelle nn, während das jetzige Schiff mit den zwei Seitenaltären um 1620 gebaut wurde, wie auch bei dieser Gelegenheit die ursprünglichen gotischen Formen beseitigt wurden. AIs ? . Straßer entfernt war, wurde auf dem Wege ähnlicher Wahl als Pfarrer eingeführt , 8) O t m a r Poß aus Bregenz. Ueber dessen Wirksamkeit sind keine Nachrichten auf uns gekommen. Er starb 1620. Nach seinem Tode entspann sich über seine Hinterlassenschaft ein Streit zwischen den Patronatsherren, Grafen Kaspar von Hohenems (seit 1613 Landesherr), dem bischöflichen Ordinariate und den Verwandten des verstorbenen Pfarrers. Graf Kaspar wollte die gesamte Hinterlassenschaft des Verstorbenen an sich ziehen aus Grund des sog. Beraubungsrechtes (jus spolii), dem gemäß die Landesherren das hinterlassene Vermögen der Bischöfe, und die Patronatsherren das der Geistlichen zu Handen nahmen. Ferner berief sich oer Gras auf den Uebergabsbrief von 1492, den Bischof Heinrich bestätiget hatte, und welcher auswies, daß „diejenigen, welche die Lehenschaft der Pfarrpfründe zu Triesen inne haben, der Priester, die darauf belehnt absterben, hinterlassenen Gutes Erben sein sollen, wie von A l t e r s H e r k o m m e n sei." Dieses Beraubungsrecht, auch „das Recht i-g-pite, e^pits" oder „Rips, Raps" genannt, bestand thatsächlich in fast ganz Europa mehrere -Jahrhunderte lang, trotz vielfachen Protestes der Concilien. Das Lehensystem durchdrang eben im Mittelalter alle Verhältnisse. Der Geistliche erschien von diesem Standpunkte aus auch uur als ein Höriger,, dessen Hinterlassenschaft dem Lehenherrn zufiel. Dem Geistlichen war es darum auch verwehrt ein Testament zn machen. Vom 16. Jahrhundert ab änderte sich dies. — Gegen die Forderung des Grafen Kaspar verwahrte sich der Generalvikar des Bischofs, Dr. Joh. Zoller, weil sie den Satzungen der Kirche znwider sei. Beide Parteien, sowie die Verwandten des Pfarrers Poß appellierten an den päpstlichen Nuntius zu Luzern, der auf den 6. Mai 1620 — 59 — eine Verhandlung nach Hohenems anberaumte, wobei der Stadtpfarrer Dr. L. Butzelin von Feldkirch und H. Furtenbach, Probst zu Augsburg, das Ordinariat, Dr. Chr. Schalk, gräflicher Rat und Landvogt und Hans E. Rignoldt von Proßwalden den Grafen vertraten. Das. Ergebnis war: Der Graf verzichtete für immer und ewig auf seine Ansprüche bezüglich der Hinterlassenschaft der Pfarrherren von Triesen, aber „freiwillig und nur aus katholischem Eifer und gebürlichem Respekt gegen die katholische Kirche"; dagegen sollen „alle folgenden Pfarrherren von Triesen schuldig sein, jährlich und zu ewigen Zeiten in der Pfarrkirche einen ewigen Jahrtag mit gesungenem Seelamt und 3 hl. Messen sür das Heil und die Wohlfahrt der abgeleibten Seelen aus dem gräflichen Hause Eins auf des Pfarrers Unkosten zu halten. -) Die Hinterlassenschaft des Pfarrers Poß wurde folgendermaßen verteilt: Die Pfarrpfründe Triesen erhielt 250 fl., die Pfarrkirche 250 fl., die Florinskapelle zu Vaduz 300 fl., die Verwandten, die auch die Kosten des Prozesses tragen mußten, erhielten den Rest. Laut Gesetz hätten sie allerdings gar nichts beanspruchen dürfe». Auf Otmar Poß folgte als Pfarrer für »ur 4 Jahre 9) T h o m a s B i l g e r 1620—1624. Er bemühte sich um die Restauration der Kapelle und hielt es mit dem Bischof im Streite wegen des Churer Lehens. Ueber seine Herkunst und spätere Wirksamkeit ist leider nichts bekannt. Wahrscheinlich stammte er aus dem Sarganserland. Pfarrer Bilger pastorierte hier in überaus trauriger Zeit. Es fanden die Kämpfe Oesterreichs mit den Prättigäuern statt, wobei auch der hl. Fidelis, der Quardian in Feldkirch war und die abgefallenen Prättigauer zum alien Glauben zurückführen wollte, den Martertod erlitt. Obwohl unser Land damit nichts zu thun hatte, waren unsere Dörfer doch die ganze Zeit hindurch mit österreichischem Kriegsvolk angefüllt. Die Bündner machten wiederholt Raubzüge nach Balzers, Triesen und Triesenberg, überstiegen den Kulm und nahmen aus den Alpen Butter und Käse und sogar das Vieh weg. Der Schaden, den diese Raubzüge anrichteten, belief sich auf über 11,000 Gulden. Dazu hausten die österreichischen Truppen hier wie im Feindesland. Der Winter von ') Dieser 5 Jahrtag wird jetzt noch mit 4 Messen im Januar gehalten. — 60 — 1622 auf 1623 wurde der Hungerwinter genannt; Häuser und Ställe waren ausgeplündert; das Viertel Korn kostete 20 fl. (nach jetzigem Wert wohl 100 fl.). I m Gefolge des Hungers kam dann noch die Pest, die Viele hinraffte. Wer konnte, floh ins Gebirge. Der Pfarrer von Triesen lag selbst pestkrank darnieder, erholte sich zwar wieder, verließ aber nach vierjähriger Wirksamkeit die Pfarrei. Was mag unter solchen Verhältnissen ein Seelsorger gelitten haben! Sein Nachfolger 10) N i k o l a u s R e g e l e von Balzers wirkte hier ebenfalls nur 4 Jahre, 1624—1628. Unter ihm wurde die Erlaubnis zur Errichtung der R o s e n k r a n z b r u d e r s c h a s t von Rom erbeten. Er ist in der Errichtungsbulle vom 1. J u l i 1627 genannt als Bittsteller mit den Bürgern Mathäus Kindle und Peter Lampert. Die bischöfliche Approbation erfolgte erst unter seinem Nachfolger. Während Pfarrer Regele hier wirkte, brach der Mantuanische Erbfolgestreit ans, an dem auch Oesterreich teilnahm. Wieder waren unsere Dörfer durch Einquartierung bedrängt, was Teuerung und große Not zur Folge hatte. Viele Bürger hatten jahrelang keinen Bissen Brot im Hause. Das Volk war infolge der Kriegserlittenheiten so verarmt, daß Niemand einen Zins einbringen konnte. Am meisten hatten jene zu leiden, die an der Landstraße wohnten, denen die Häuser rein ausgeplündert wurden. Zudem machte die totbringende Seuche, die Pestilenz, ihre schrecklichen Wanderungen von Haus zu Haus und raffte Viele hinweg. .Unter solchen Verhältnissen trat im M a i 1628 11) B a l t h a s a r M a t h y s von Bürs in Vorarlberg in die hiesige Seelsorge ein, 1628—1652. Pfarrer Mathys war zwar vom Bischof admittiert, aber nicht auf die Pfarrei investiert, sondern nur vom Grafen Kaspar von Hohenems, als dem Collator, in seine Stelle eingeführt worden. Er wurde daher aufgefordert, innert 30 Tagen in Chur zu erscheinen, um die Investitur und Bestätigung einzuholen. Er teilte dies dem Grafen mit und bat um Verhaltungsmaßregeln. Der Graf möge sich für ihn derwenden, daß ihm größere Auslagen erspart werden, da er bei den vorhandenen Kriegsnöten sich in großer Armut befinde, nicht den dritten Teil des Einkommens genießen könne und gezwungen wäre zu resignieren. — 6! — Der Graf nahm sich seines Pfarrers an und behauptete, auch seine Vorgänger, die Grafen von Sulz, hätten selbst die Pfarrer von Triesen investiert. Bischof Josef war aber nicht der gleichen Meinung und suspendierte den Pfarrer, so daß er keine priesterlichen Funktionen ausüben durfte. Darauf wandtesichdieser abermals bittend an den Grafen, der dem Bischof vorhielt, wie hart es sei, wenn die armen Leute bei so traurigen Zeiten auch des geistlichen Trostes entbehren müßten. Aber auf seine vermeintlichen Rechte wollte der Graf doch nicht verzichten. Der Bischof scheint nachgegeben zu haben und der Pfarrer blieb im Amte ohne investiert zu sein, wie seine beiden Vorgänger Bilger und Regele. Als er aber im Jahre 1642 auf die Hofkaplanei St. Florin nach Vaduz gehen wollte, ließ Bischof Johann VI. dem Grafen Franz Wilhelm durch den Dekan Naule melden, daß es dazu einer schriftlichen Präsentation bedürfe, ohne diese werde der Bischof den Pfarrer nicht gehen lassen. Der Graf Protestierte abermals, indem er sich auf das Beispiel seines Vaters und der Herren des schwäbischen Kreises berief. Pfarrer Mathys blieb auf der Pfarrei noch 10 Jahre. Am 13. Jänner 1640 konsekrierte Fürstbischof Johann VI. den linken Seitenaltar in der St. Wolfgangskapelle und firmte daselbst 200 Kinder. Die Kapelle scheint also ziemlich geräumig gewesen zu sein. Bei dieser Firmung war für alle Firmlinge nur ein Pathe, nämlich Anton Banzer, und nur eine Pathin, nämlich Agatha Bargetzi. Bei Gelegenheit dieser Firmung visitierte der Bischof auch die anderen Kirchen. Das Resultat lautete: Die M a r i e n k a p e l l e am Rhein (die alte stand noch) sei eng und habe nur zwei kleine Altäre. Die S t . M a m e r t e n - K a p e l l e drohe einzustürzen; auch der Thurm sei schlecht. Die Kapelle solle abgebrochen werden. Die P f a r r k i r c h e habe große Risse wegen der schlechten Fundamente. Auf der rechten Wandfläche seien Gemälde von Leiden der Märtyrer. Der Hochaltar habe Statuen von der Muttergottes und dem hl. Gallus und Gemälde von den 40 Märtyrern. Auf der Evangelienseite werde das hochw. Gut aufbewahrt in einem Sakramentshäuschen mit eisernem Gitter, mit einem Velum umhängen. Auf dem rechten Seitenaltare sei das Rosenkranzbild mit den 15 Geheimnissen; dieser Altar sei sehr schön (er war noch ganz neu). Auf dem linken Seitenaltare — 62 — seien die Bilder des hl. Paulus und der hl. Katharina. — Unter Pfarrer Mathys wurden zwei Personen 100 Jahre alt, trotzdem die Zeiten das Leben keineswegs versüßten; denn von 1618 bis 1648 wütete der 30jährige Krieg, der den größten Teil der Bevölkerung Dentschlcmds dahinraffte. I m Jahre 1632 begann der Schwedenkrieg; im Jahre 1647 kamen die Schweden wirklich ins Land und brandschatzten es bis Balzers hinauf. Alles floh vor ihnen in das Gebirge. Die Not und das Elend waren unbeschreiblich. I n einer Schrift aus jener Zeit wird erzählt, daß von äußerster Not getrieben damals einige Familien aus Triesen in evangelische Orte auswanderten, wo sie zwar besseren Lebensunterhalt fanden, aber um ihren Glauben kamen. I m Jahre 1651 wurde das Kapuzinerkloster in Mels erbaut und von dort an datiert die Aushilfe der Patres in der Seelsorge dahier. Dem Pfarrer Mathys wurde von Seiten der Geistlichkeit des Kapitels unter^ der Lanquart dadurch eine wertvolle Ehrung zuteil, daß sie ihn zu ihrem Dekan e r w ä h l t e . Er verließ jedoch die Pfarrei, die ihm bei seinem schon vorgerückten Alter zu beschwerlich geworden sein mag, im April 1652 und übernahm die Pfarrei Tscbars im Vintschgau. Später kam er wieder in dieses Kapitel zurück und starb um 1670 als Kaplan in Schänis. Ehe Psarrer und Dekan Mathys von Triesen schied, stellte er am 22. April 1652 seinen Pfarrkindern ihren neuerwählten Pfarrer vor, nämlich den Herrn 12) J a k o b E r n y . Dieser war Ns.^. pkü., stammte aus Göfis bei Feldkirch und war vorher Kaplan in Vaduz gewesen. Seine Eltern starben hier und zwar seine Mutter Anna Wolf anno 1655 und sein Vater Hans Erny anno 1656. ^) ') Er wurde verschen durch H. Georg Büchelnionn, Pfarrer in Balze s 1650-1670. Anno 1654 war Kapitel in Sargans. Da wurde beschlossen, das Kapitel solle alljährlich am Dienstag nach der Oktav von Fronleichnam gehalten werden und zwar im folgenden Jahre (1655) auf Verlangen des Grasen Franz Wilhelm von Hohenems-Vaduz in Balzert. Am 6. Juni abends erschienen Dekan, Kammerer und Sextar des Kapitels an der Rheinfähre bei Trübbach, konnten aber des hohen Wasserganges wegen nicht übersetzen. Da dies auch am anderen Morgen noch der Fall war, hielten die Geistlichen des rechten Rheinufers allein die Konferenz zu Balzers. Pfarrrr in Schaan war damals Maximilian Pappus von Tratzberg aus Feldkirch. Auch Pfarrer Erny wurde bei Androhung der Suspension aufgefordert, dem Bischof die primos lruetus (eine Abgabe bei Uebernahme einer Pfründe) zu entrichten. Auch er rief den Grafen nn. Graf Franz Wilhelm blieb aber bei der Meinung, es genüge daß er die Pfarrer von Triesen und seine Kapläne zu Vaduz präsentiere und investiere, wie es seine Vorfahren auch gethan. Schon im Jahre 1583 habe Graf Karl Ludwig von Sulz den Bischof gebeten, seine Priester nicht mit Auflagen zu beschweren, da sie schlecht gestellt und mit Kriegskosten beschwert seien. Der Bischof möge also auch den Pfarrer Erny nicht weiter incommodieren. Auch diesmal scheint der Bischof nachgegeben zu haben. I m Jahre 1663 wurde Pfarrer Erny Sextar des Kapitels. Unter dem 25. J u l i 1659 hat er im Totenbuche folgende Notiz niedergeschrieben: „An diesem Tage starb am Triesnerberg mit allen hl. Sterbsakramenten versehen B. B., Mitglied des Vaduzischen Gerichts und ausgezeichneter V e r f o l g e r der Hexen (eArkA'ius SÄ^rum persoeutor)." Das ist die einzige in den alten Pfarrbüchern auffindbare Bemerkung über das Hexcnwesen, das damals am grausamsten wütete. Aber diese Worte sind deshalb interessant, weil sie verraten, daß Pfarrer Erny vom Hexenwahn selbst nicht frei war. Wie hätte er sonst diesen lobenden Ausdruck „ausgezeichnet" von jenein Hexenverfolger gebrauchen können! Der Hexenwnhn ging damals durch ganz Deutschland, war eine schauerliche Folge des 30jährigen Krieges und der Reformation, ergriff ansteckend wie eine geistige Pest alle Stände, Hoch und Nieder, Geistlich und Weltlich. I n diesem schrecklichen Wahne hielt man jeden Klatsch für Wahrheit, glaubte an die albernsten Dinge und vermeinte ein gutes Werk zu thun, wenn man recht viele „Hexen", wie die bejammernswerten Opfer dieses Aberglaubens genannt wurden, zur Anzeige und damit zur Tortur und zum Scheiterhaufen bringen konnte. ') Mit Mitleid >) Es ist geradezu unbegreiflich und unglaublich, daß verständig sein wollende Leute einen Wahnwitz glauben konnten, wie er z. B. in den Aussagen eines Triesner Weibe-, Greta mit Namen,sichausspricht, die Kaiser in seiner Geschichte L . 396 und in den Fragstucken S . 397 u. ff. anführt, von Tcuselserscheinunge», von Tanzbelustigungen beim Mondschein auf dem Balznerried, auf dem Guggerboden, auf dem Hahnenspicl, auf dem Platz zur Linde in Vaduz, von ihren Ausfahrten auf einem Kalb oder einem Bock, von Zurichtung" von Schnee nnd Nngewitter in den Alpen und S . — 64 — und Zorn schaut Mancher auf die Väter zurück, die solchem Wahne huldigten. Er bedenkt eben nicht, daß auch jetzt noch der Aberglaube überall spuckt, daß er selbst vielleicht dem dümmsten Aberglauben ergeben ist. Er bedenkt nicht, daß sogar der H e x e n Wahn noch nicht ausgestorbenist. Wie manche Männer gibt es z. B., die es sehr ungern haben, wenn eine Frauensperson ihnen den ersten Neujahrswunsch darbringt! Das bedeutet ihnen Unheil! I n Wirklichkeit aber bedeutet diese Furcht nichts anderes, als den krassesten Hexen g l a u b e n , und so einer hat kein Recht auf seine Altvordern Steine zu werfen, oder gar i n höchst unchristlicher Weise spätere Geschlechter für längst entschwundene v e r a n t w o r t l i c h zu machen. Uebrigens spielte der Hexenwahn unter Pfarrer Erny eine weniger blutige Rolle als wie unter seineni Vorgänger Mathys und seinem Nachfolger von Kriß. Das hinterlassene Vermögen der Hingerichteten fiel der Herrschaft zu und sollte dazu dienen, den zerrütteten Finanzen derselben aufzuhelfen. Wie viele und welche aus der Pfarrei Triefen als „Hexen" den Tod erlitten, wissen wir nicht; die Pfarrbücher enthalten keine Aufzeichnungen darüber. Nur unter dem Jahre 1651 erscheint der Name Nikolaus Tanner mit der Beifügung „ehemals verbrannt". Unter Pfarrer Jakob Erny wurde am 29. September 1654 die Muttergottes-Kapelle samt den drei neuen Altären durch Fürstbischof Johann VI. von Chur konsekriert. Bei dieser Gelegenheit fand auch die Firmung in der Kapelle statt. I m Jahre 1648 war ein Mandat des Bischofs erschienen wegen der Türkengesahr; es wurden mehrtägige Andachten mit Aussetzung des hochw. Gutes, Prozessionen, Fasttage und Almosen angeordnet. I m Jahre 1651 erschien eine, Vermahnung von Seiten des Grafen, worin das Fluchen scharf getadelt und die Einhaltung Schaden an Tieren und Pflanzen, von Anrichtung eines grausamen Windes u. s. w. Und solche Dinge zn glauben vermochten, damals sogar die Gebildeten, nicht blos das Volk und nicht blos in den Landschaften Vaduz und Achellcnberg, sondern in ganz Deutschland nnd in der Schweiz! ES war eine ansteckende geistige Pest, viel schrecklicher als der schwarze Tod. ein Wahn, eine Narrheit, die Unzählige ohne Schuld auf die schreckliche Folter und von dort zum Tode führte. Man weiß nicht, wen man mehr bemitleiden soll, die Hingerichteten oder die Thoren, denen sie zum Opfer gefallen sind. — — 65 - des Feierabends bei hoher Geldstrafe eingeschärft wurde. Aus dieser Zeit datiert auch die P r o z e s s i o n am M a g n u s t a g e . Dieser Heilige wurde besonders angerufen gegen die Plage des Ungeziefers, das damals in den Feldern schrecklich hauste. I m Jahre 1660 fand Firmung und Visitation durch Fürstbischof Johann VI. statt. Die Einkünfte der Pfarrkirche betrugen damals höchstens 30 fl. Vier Jahre nachher, im April 1664 zog Pfarrer Jakob Erny, damals im 44. Lebensjahre stehend, auf die Pfarrei Schaan. Ihm folgte im gleichen Monate zu Triesen 13) V a l e n t i n von K r i ß , der vorher Kaplan zu St. Florin in Vaduz und von 1662—1664 Pfarrvikar in Schaan gewesen war. Beinahe 30 Jahre stand er der hiesigen Pfarrei vor und wurde ein großer Wohlthäter derselben. Die adelige Familie von Kriß stammte aus Satteins in Vorarlberg, während ein bürgerliches Geschlecht Greß oder Kreß seit Jahrhunderten in Triesen vorkam. Auch in Vorarlberg bestanden schon im 14. und 15. Jahrhundert beide Geschlechter nebeneinander. Der Großvater des Pfarrers, von dem der geistliche Enkel den Namen Valentin bekam, war um das Jahr 1580 nach Balzers eingewandert, hatte sich dort eingebürgert und auf Pralawisch niedergelassen. -) Der Vater des Pfarrers hieß Zacharias; die Mutter war eine Barbara Wüestner. Ein Bruder dieses Zacharias, Georg von Kriß, ließ sich schon um 1600 haushablich in Triesen nieder. Er starb 90 Jahre alt im Jahre 1667; dessen Frau Ursula Schurti folgte ihm im Alter von 89 Jahren fünf Jahre später im Tode nach. Die Eltern des Pfarrers starben in Balzers; dagegen folgten seine Schwestern Lucia, Ursula und Maria ihm nach Triesen. Lucia von Kriß ehelichte im Jahre 1673 einen Peter Rig, Ursula einen Gasner, Marin scheint dem Pfarrer das Hauswesen besorgt zu haben. Des Pfarrers Bruder Thomas, welcher als Lieutenant im kaiserlichen Heere gedient ') Vielleicht ein Bruder dieses Valentin von Kriß war ein Jakob von Kriß zu, Feldkirch, der eine Euphrosyne von Hummelberg zur Frau hatte. Sie hatten drei Töchter: Maria Jakova (heiratete 1S84 den Ulrich Brock von Weißenburg), Katharina (heiratete 1590 den Hieronhmus Brock von Weißenburg) und Veronika (heiratete 1600 den Petrus Pappus von Tratzberg), — 66 — hatte und dann auch Mitglied des Gerichtes war, wohnte schon vor dem Pfarrer in Triesen. Er hatte im Jahre 1656 sich mit Elisabeth Verling verheiratet und starb 74 Jahre alt am 3. Januar 1686. Diese, Eheleute hatten viele Kinder: Barbara ehelichte 1685 einen Jakob Kindle, Helena 1686 einen Hans Ulrich Nigg, Johanna 1689 einen Georg Kindle; ein Sohn Fidel war Küfer und in erster Ehe mit Anna Lampert, in zweiter Ehe mit Katharina Nipp verehelicht. Von deren Söhnen wurde Johann Thomas Priester, Frühmesser in Balzers und Cooperator in Triesen. Zwei andere Söhne des Lieutenants wählten den Kriegerberuf. Joachim kämpfte am 19. August 1691 in der berühmten Schlacht bei Salankemen in Ungarn, in welcher gegen eine große Uebermacht die Kaiserlichen einen glänzenden Sieg erfochten; 20,000 Türken, darunter 18 Pascha deckten das Schlachtfeld, 154 Kanonen, 5000 Pferde und die ganze Kassa wurden erbeutet; aber auch das kaiserliche Heer hatte 7300 Tote verloren. Wenige Tage nachher, am 4. Septembern fiel Joachim von Kriß in einer folgenden Schlacht ruhmvoll kämpfend neben seinem treuen Kameraden Adam Müller aus Frastanz, der ihn fallen sah, ihn selbst begrub und die Nachricht von seinem Tode nach Triesen brachte. Ein dritter Sohn des Lieutenants, Thomas von Kriß, wurde im Jahre 1674 in einem Feldzuge in Schwaben von einer Kugel schwer verwundet, erholte sich davon wieder und fiel 25 Jahre später in Ungarn im Kampfe gegen die Türken (4. November 1699). Von den zwei übrigen Brüdern des Pfarrers wohnte Hans in Triesen, Michel in Balzers. Uebrigens war die Familie keineswegs besonders wohlhabend. Pfarrer Valentin von Kriß war ein gelehrter Mann. Er war Baccalaureus der Theologie uud seit 1670 Kammerer des Kapitels unter der Lanquart, was Zeugnis gibt von dem Ansehen, das er bei der Geistlichkeit genoß, i) Zur Zeit, da er die Pfarrei verwaltete, war dieselbe schon ziemlich stark bevölkert. Es gab jährlich 30—40 Sterbfälle. Vergegenwärtigt man sich die große Ausdehnung der Pfarrei, die bis ') Im Kapitel von 1670 zu Balzers, wo Pfarrer von Kriß zum Kammerer gewählt wurde, waren unter anderem anwesend: Pfarrer Ernt in Schaan, Pfarrer Johann Rotmayer in Eschen und Lorenz Humel (von Bludenzl, Pfarrer in Balzers. — 67 - an den Kulm hinauf reichte (Frommenhaus, Erble, Prafatscheng uud Rotenboden gehörten zum Schaaner Kirchspiel), bedenkt man ferner, wie schlecht damals die Wege im Dorf uud besonders am Berg waren, so kann man sich einigermaßen die ungeheure Arbeit vorstellen, die auf den Schultern eines einzigen Geistlichen lastete. Und doch fand Pfarrer Kriß noch Zeit zu wissenschaftlichen Studien, von denen seine hinterlassene Bibliothek Zeugnis gibt. Da die Zeit der Reformation damals noch nicht ferne lag, kam es oft vor, daß Leute aus der protestantischen Nachbarschaft herüber kamen, um sich dem alten katholischen Glauben wieder zuwenden zu können. Manche junge Männer aus der Gemeinde machten als Söldlinge Feldzüge nach Italien, Deutschland und besonders gegen die Türken nach Ungarn mit; manche, und zwar oft gerade Söhne armer Familien, wurden vom Grafen Ferdinand Karl zum Kriegsdienst mit Gewalt gezwungen. Viele sahen ihre Heimat nicht wieder. So fiel z. B. Dominikus Lampert bei der Eroberung von Buda-Pest 1689, Thebus Kindle in der Lombardei, Christa Beck und Hans Rig in Ungarn. Stefan Banzer wurde tot gemeldet und darum für ihn die Bestattnis gehalten. Drei Tage darauf erschien er lebend in der Gemeinde, aber totkrank und starb nach wenigen Tagen. Es gab damals viele Leute, die eiu hohes Alter erreichten. Das Totenbuch verzeichnet aus jener Zeit nicht weniger als 6 Personen, die gegen 100 und über 100 Jahre alt geworden sind. Pfarrer von Kriß war besonders darauf bedacht, das Vermögen der Pfarrkirche und der Kapellen zu äuffnen nnd sah sich deshalb um Wohlthäter um. Unter ihm erhielt die Pfarrkirche einen neuen Hochaltar. Wie unter diesem Pfarrer das gransame Hexenwesen am furchtbarsten wütete, so hörre es auch unter demselben gänzlich auf. Was er in dieser Hinsicht gethan, ist unbekannt. Aus seinen Aufzeichnungen geht klar hervor, daß er selbst anfänglich, nach damaliger Auffassung, an einen Einfluß vo» Hexen (mglst'ieiuiu)' geglaubt hat. An zwei Stellen schreibt er langjährige (einmal eine 25jährige) Krankheiten diesem Einflüsse zu. Das Aufhören der Hexenprozesse, das ums Jahr 1681 erfolgte, knüpft die Ueberlieferung an den Namen dieses Pfarrers. Er selbst hat darüber — 68 — keine Aufzeichnungen hinterlassen, aber daß ein gebildeter und gut denkender Mann, wie er, schließlich zur Einsicht der Wahrheit kommen mußte, zumal ihm die darüber erschienenen Schriften nicht unbekannt bleiben konnten, ist sicher. Die Hexenverbrennungen hörten nun auf einmal gänzlich auf. Möchte nur auch die E r i n n e r u n g d a r a n aus den abergläubischen I d e e n der Menschen verschwinden! Unter Pfarrer von Kriß entstand ein heftiger Streit wegen des Neugereutzehnten an Maschlina zwischen ihm und der Gemeinde. Der Verlauf dieses Streites ist an anderer Stelle des nähern erzählt worden. Als der Bischof mit Verhängung des Interdikts über die Gemeinde drohte und die Verwirklichung dieser Androhung vor der Thüre stand, gab die Gemeinde nach. Der Pfarrer wehrte sich offenbar nicht in eigennütziger Absicht um diesen Zehnten, sondern aus Gewissenhaftigkeit, da es die.Wahrung kirchlicher Rechte galt. Gerne war er denn auch bereit, die eigene Pfründe ini Interesse der Cooperatur und der Schule, also zum Wohle der Gemeinde, mit Einwilligung des Bischofs schmälern zu lassen und diesen Zehnten zu diesem Zwecke abzutreten. Die unglückselige Zeit der Hohenemser ging ihrem Abschluß entgegen, als auch Pfarrer von Kriß sich dem Ende seiner irdischen Laufbahn näherte. Doch schied dieser würdige Priester nicht, ohne sein Andenken durch zwei Stiftungen gesegnet zu haben. Seine wichtigste Stiftung ist die der F r ü h m e ß p f r ü n d e 1689. Die Notwendigkeit eines Pfarrhelfers war bei der Weitläufigkeit der Pfarrei und der Zunahme der Bevölkerung, besonders zur Zeit ansteckender Krankheiten, oder bei eintretender Gebrechlichkeit des Pfarrers, allgemein anerkannt. Ueberdies sollte der Cooperator die Schule, die beim Mangel eines Lehrers bisher dem Pfarrer so gut möglich zu besorgen oblag, und die Kinderlehre am Triesenberg übernehmen. So bemühte sich der Pfarrer jahrelang, eine angemessene Pfründe für einen zweiten Geistlichen zustande zu bringen. Er kaufte aus eigenen Mitteln ein Haus ' samt Stallung, ein Stück Gut im Unterforst, Baumgarten, Weinberg und Krautgarten und Wiesen, ließ das Haus einrichten und schenkte es samt einigem Mobiliar und seiner Bibliothek der neuen Pfründe. Dazu kam der Weinberg unter dem Pfarrhof, der früher der Kirche gehörte. Aus dem Erträgnis desselben waren früher — 69 — die bei den Kerzeten (d. h. beim Kerzengießen für die Kirche) und bei der Kirchenrechnung üblichen „Trünke" bestritten worden. Pfarrer v. Kriß machte diese Sachen viel einfacher und überließ den Weinberg der neuen Pfründe. Es bestand auch eine bedeutende wohlthätige Stiftung, die „Spend" genannt. Das Erträgnis war für die Armen und andere Zwecke verwendet worden. Es wurde darüber jährlich eine eigene Abrechnung gehalten, bei der es natürlich nicht ohne „Trunk" abging. Auch dieser fiel nun weg zu Gunsten der ueuen Pfründe. Es wurden aber auch von Privaten kleinere und größere Vergabungen gemacht. So z. B. stiftete Hans Danner in Vaduz 130 fl., Thomas Gasner in Triefe» 50 fl., drei Töchter des Martin Meyer von Triesen, von denen eine Nonne im Kloster z» Bludenz war, 500 fl. und 20 Pfd. Pfg. Ulrich Weiß von Balzers 50 fl. An Gütern schenkten die Geschwisterten Stoffel, Hans und Regina Gasner einen Acker im dunklen Baumgarten und eine Wiese in Batschiels, Anna Rig ein Weingärtle samt Heu- und Obstwachs im Röser, Friedli Nigg eine andere Wiese in Batschiels. Die Gemeinde gab die Gcmeindeteilung! -) Zur Verbesserung der Güter wurde freiwillige Handarbeit geleistet. Gestiftete Jahrtage wurden der Pfründe einverleibt. Die Pfarrpfründe trat der Cooperatur ebenfalls 30 fl. Einkünfte ab. Es wurden in Triesen und ain Berg freiwillige Gaben gesammelt und auch das Opfer der neu eingeführten St. Martins- und St. Magnusprozessionen 2) dazu bestimmt. Aus den 50 fl. des Ulrich Weiß wurde das Kreuzäckerle gekauft zc. Als Schullehrer sollte der Cooperator von jedem Kinde wöchentlich 3 kr. „an Most oder anderen, dem Bauersmann bequemen Mitteln" erhalten, macht 18 fl. jährlich 6), ferner von jedem Kind ein Fuder Holz oder 20 kr. und von jedem Kind vom Berg 7 Kreuz Schindeln fürs Pfrundhaus. Für sein Vieh genoß er das Sömmernngsrecht in Lavena. Das Gesamteinkommen wurde auf 270 fl. berechnet. Der Stifter vermachte der Cooperatur auch seine wertvolle Biblio') Diese bestand damals in Hanfland, Krautgarten, Henreute und Heuberg, der jährliche Pachtzins davon 6 fl. 2) Jene Prozessionen datieren von 1K64 und beruhen auf einem Gelübde für ewige Zeiten. 2) Berechnet man 15 Wochen Schulzeit, so betrug der Schullohn für jedes Kind 45 kr.; es besuchten also etwa 24 Kinder die Schule! — 70 — thek von über 200 Bänden. Leider war man nicht genug auf die Erhaltung derselben bedacht und soll ein großer Teil der Bücher entwendet und sonstwie verloren gegangen sein. Der Cooperator war schuldig, wöchentlich für die Stifter 3 hl. Messen und wöchentlich eine in Masescha zu lesen, dem Pfarrer in der Seelsorge auszuhelfen, im Winter von Ende November bis Anfangs März Schule, Herbst und Frühling am Berg Kinderlehre zu halten. Das Collaturrecht behielt sich der Stifter für seine Lebenszeit vor, nachher sollte es dem Diöcesanbischose zustehen. Pfarrer von Kriß ist auch Stifter des nach ihm benannten .Studienstipendiums. Für diesen Zweck vermachte er den ihm gehörigen Zins vom Lehenbüchel im Betrage von 60 Viertel Wein und 1 Pfd. Pfg. Geldzins, ferner seinen Wein-, Heu- und Obstwachs auf dem Lehenbüchel, ein Gut in Sax und die Donatsbündt in Balzers. Die Verleihung des Stipendiums solle dem jeweiligen Landammann, dem Pfarrer von Triefen uud den drei älteren Gerichtsmännern zu Triesen, Berg und Balzers zustehen. Diese sollen dafür sorgen, daß die Stiftung intakt bleibe und gut verwendet werde. Das Stipendium soll Einein oder Zweien in der Grafschaft seßhaften Landeskindern, die wenigstens die Grammatik absolviert haben und mittellos sind und zwar in der Regel nicht länger als auf 7 Jahre zum Zweck des Studiums verliehen werden. Dabei solle ein Verwandter des Stifters einem anderen, einer ob dem Maierhof einem unter demselben, ein Triesner einem Balzner vorgezogen werden. Sind keine Studierenden, die das Stipendium anstreben oder dessen würdig sind, vorhanden, so soll es Anderen zugewandt werden, zur Erlernung eines Handwerkes oder zu anderen mildthätigen Zwecken. Die Studenten, die das Stipendium beziehen, sollen alljährlich gute Zeugnisse bringen, sonst aber das Stipendium verlieren. I n Jahren, in denen die Weinernte mißriete, müßten sich die Stipendiaten gleichwohl gedulden und die gnädige Herrschaft, ihre Gemeinde, die Landschaft und Geistlichkeit um Unterstützung angehen. — 71 — Wer das Stipendium genieße, solle verpflichtet sein, für den Stifter zu beten, in seinem Berufe später dem Vaterlande zu dienen und, falls er es thun' könnte, etwas zur Verbesserung des Stipendiums beizutragen. I n zweifelhaften Fällen, besonders zu Kriegs- und Pestzeiten, sollen die Collatoren mit Beiziehung des Rates der Geistlichen so entscheiden, wie sie glauben, daß in diesem Falle der Stifter selbst entschieden haben würde. Die Ehre Gottes, das Wohl des Vaterlandes nnd der armen Lundcskinder sollen ihnen dabei maßgebend sein. Der Landammann, dem die Sorge für Instandhaltung der Stiftungsgüter und die Sicherung der Kapitalien überbunden wurde, erhielt dafür zum Nutzgennß den Weingarten im Gäßle beim Pfarrhof. Bei Abtretung seines Amtes mußte er über die Verwaltung dieses Stipendiums Rechnung legen vor dem Oberamt uud dem neuantretenden Landammann. Die Rechnung mußte dem Pfarrer zu Triesen übergeben werden zur Aufbewahrung und' Vorweisung bei den bischöflichen Visitationen. Der Stiftungsbrief ist datiert vom 12. Juni 1689 und auch vom Fürstbischof Ulrich VI., vom Grafen Jakob Hannibal Friedrich von Hohenems und vom Landammann' Basil Hopp unterzeichnet. Zur Erwirkung der Bestätigung dieser beide» Stiftungen von Seite des Grafen suchte der Pfarrer die Frau Gräfin zu gewinnen, indem er ihr für ihren jüngst geborenen Sohn eine silberne Schale schenkte. Ein weiteres Verdienst erwarb sich Pfarrer von Kriß durch A n l e g u n g neuer, r e v i d i e r t e r U r b a r i e n für die Pfarrpfründe, die neu errichtete Cooperatur, die Pfarrkirche, die Kapelle U. L. Frau, für St. Wolfgang und St. Sebastian (Masescha). Sämtliche Kirchenurbarien datieren von 1666, sind von der Hand des Pfarrers geschrieben, von der „Vaduzischen Landschrciberei" vidiert und von der gräflichen Canzley approbiert worden. SchuldPosten, die bis dahin ohne Brief und Unterpfand waren, wurden durch doppeltes Unterpfand sicher gestellt. Aus diesen Urbarien mögen folgende Daten interessieren: Leonhart Barwier hatte für ein Kapital von 50 fl. als Unterpfand gesetzt: sein Haus und Hofstatt zu Triesen in Poschga — 72 — gelegen, ferner ein Stück Gut im oberen Gartnetsch, seinen Wein berg und seinen Obst- und Heuwachs an Fatschiels. D i e s e s U n t e r p f a n d wurde a l s ungenügend e r k l ä r t . Man sieht daraus, welchen Wert damals das Geld hatte und wie gering Grund und Boden gewertet waren. Ferner enthält das Urbar der Pfarrpsründe auch eine Aufzählung des Novalbodens (Neubruchs), welche insofern interessant ist, als man daraus sieht, was in Triesen alter Kulturboden ist und was nicht. Als Novalgüter (aber doch wahrscheinlich schon um das Jahr 1500 angebaut) werden aufgezählt: Der Herenweingarten, der Weinberg in Marschlina und in Vanolen und der ganze über dem letztern liegende Jnfang. Der Sonnenberg ob der Herrschaft Weingarten u. a. m. Manches war zur Zeit des Pfarrers von Kriß Rasen- und Obstwachs, was früher Weinberg gewesen war, so z. B. zwischen St. Mamerten und dem Lehenbüchel. Um das Jahr 1650 wurden urbarisiert: Das Neufeld (damals im Süden von der Almaind begrenzt), die Heulede, der wilde Bongart, das Gartnetsch („allwo vor wenig Jahren der Rhein gelaufen"), das Unterfeld (zwischen Rhein und Ländstraße), das Hanfland im Aeule, der Unterforst (mit Ausnahme des Wiesle), die Erlen, die Langägerten, die Mühleweite und die stotzige Halde. Am Triesenberg sind damals urbarisiert worden: das Eichholz, die Erlen und am Port unter dem Wangerberg. An,Geldzinsen bezog damals die Pfarrkirche-) von Triesen ca. 164 fl. R.-W. Das Meßstipendium betrug 15 kr., das Stiftungskapital für eine Jahrtagsmesse 20 fl. R.-W. Die Kapelle zu U. L. Frau hatte jährliche Zinse 55 fl. l7 kr. Die Kapelle St. Wolfgang in Marschlina 130 fl. und die Kapelle St. Sebastian in Masescha 110 fl. R.-W. Pfarrer von Kriß vergrößerte auch das Pfarreinkommen und den Pfarrhof, indem er die östliche Hälfte desselben ausbaute und versah die sog. „alte Stube" mit einem Getäfel. 2) I m Jahre 1665 hatte Fürstbischof Ulrich VI. Visitation ') Noch unter Pfarrer Eru» war das Einkommen der Pfarrkirche nur 30 fl. gewesen. S o sehr bemühte sich Pfarrer von Kriß das Kirchenvermögen zu heben. 2) Schon längst nicht mehr vorhanden. — 73 — und Firmung gehalten. Der Bericht darüber besagt, daß das Gewölbe im Chöre der Pfarrkirche ganz gespalten und voller Sprünge sei und dem Einstürze drohe. Pfarrer Valentin von Kriß starb im Sommer 1692, nachdem er der Pfarrei 28 Jahre vorgestanden und dieselbe zur Dankbarkeit für alle Zeiten verpflichtet hatte. I n der Reihe der Pfarrer von Triesen nimmt er unbedingt die erste Stelle ein; denn keiner war so selbstlos auf das dauernde Wohl seiner Pfarrei und seines engeren Vaterlandes bedacht wie er. I n seinem schönen Testamente vom Jahre 1690 dankt er Gott für die vielen Wohlthaten, empfiehlt sich der Barmherzigkeit Gottes und der Fürsprache „der Hochgelobten übergebenedeiten Jungfrauen Maria, der absonderlich treuen Fürsprecherin", ordnet an, daß er in der Pfarrkirche begraben werde, vermacht derselben einige Paramente und H f l . und bestimmt, daß bei jeder der drei Bestattnissen den Armen 15 fl. ausgeteilt werden. Als Erben setzte er zwar seinen Bruder Hannes und seine Schwestern Ursula (verehelichte Gasner), Maria und Luzia ein, jedoch mit folgenden Verpflichtungen: 1) daß sie dem Bruder Michel 200 fl. ausbezahlen, 2) ihr Erbteil „nicht zur Hoffahrt, sondern zur Erziehung ihrer Kinder und anderen gebührenden Notdurften" verwenden und für seine Seelenruhe fleißig beten sollen. Sein väterliches Haus auf Pralawisch (Balzers) vermachte er seinen Verwandten Valentin, Anneli uud Hannesli (die wahrscheinlich daselbst wohnten). Die Schenkungen an die Frühmeßpfründe und an das Stipendium sollen in Kraft bleiben. Seinem geistlichen Vetter Christoph Karl Kindli (seinein Cooperator) vermachte er seine „zwei besten Röcke, ferner Mantel und Hut, das einte Uehrlein, ein Pnlt, den Schreibtisch, ein Kruzifix und das große Brevier. Dafür müsfe er aber für ihn 100 hl. Messen lesen. Den Patres Kapuziner von Mels legierte er Lebensmittel im Werte von 25 fl., seinem Knechte Jackle Meyer 18 fl. Trinkgeld. Zur Erbauung einer Kapelle am Berg, worin zu Herbst- und Frühlingszeit die Kinderlehre gehalten und der Rosenkranz gebetet wurde, testierte er 25 fl., zu einem Altärchen sein geschnitztes Rosenkranzbild, ein Kruzifix u. s. w. Sollte aber innert zweier Jahre die Kapelle nicht in Angriff genommen worden sein, so sollen diese Bilder „an die neue K a p e l l e zu Unserer Lieben Frauen Hilf in Balzers" - 74 — abgegeben werden. Verschiedene Legate an Geld machte er a» einige Bruderschaften. Jin Pfarrhofe sollten bleiben Kornkästen, Schränke, die Schaffraity in der Küche, das Glashäuschen im Garten u. f. w. Die vorhandenen Bretter, Schindeln, das Brennholz, sowie die Fässer, Bütinen .und andere Torkelgeschirre sollen seinem Nachfolger billig überlassen werden. Endlich solle alljährlich im Februar für ihn ein Jahrtag mit 5 hl. Messen gehalten werden. Das Testament wurde von Landammann Andreas Büchel von Balzers gesiegelt. Am 19. August 1692 p r ä s e n t i e r t e G r a f J a k o b H a n n i b a l dem Fürstbischof den Magister 14) J o h a n n B ü r k l i n , der, wie es scheint, sich an den Kaiser gewendet hatte, da Graf Hannibal sozusagen unter Vogtei des Kaisers stand, der ihn auch im folgenden Jahre absetzte. I m September 1692 hatte Pfarrer Bürklin die Pfarrei angetreten. Von Dezember 1692 bis Februar 1693 scheint er krank oder abwesend gewesen zu sein. Von Septemper 1693 an erscheint seine Handschrift nicht mehr in den Pfarrbüchern. Ob er starb? oder wegzog? Keine Notiz vorhanden! I m Jänner 1694 erscheint als Pfarrer der Neffe des Pfarrers von Kriß, ein Bürger von Triesen, nämlich der schon erwähnte 15) K a r l Christop horus K i n d l e , der dem Pfarrer von Kriß, seinem Oheim, als Vikar 10 Jahre lang in der Seelsorge Aushilfe geleistet hatte. Dem Bischof p r ä s e n t i e r t wurde er durch die kaiserliche A d m i n i s t r a t i o n , unter der das Land stand, nachdem 1693 der Graf von Hohenems der Regierung entsetzt worden war. Am 13. Juli 1694 hielt Fürstbischof Ulrich VII. Firmung, und Visitation in Triesen. Bei dieser Gelegenheit wurden durch .den Pfarrer und die Gemeindevorsteher von Triesen und Triesenberg Klagen vorgebracht gegen den damaligen Frühmesser A n d r e a s B a y e r wegen Saumsal iu Erfüllung seiner Obliegenheiten in Schule und Seelsorge. Der Angeklagte scheint die Gemeinde bald verlassen zu haben, denn 4 Jahre später finden wir J o h . J a k o b Geyer (Gyr) als seinen Nachfolger. Damals war in allen Dörfern eine Menge Soldaten einquartiert, die für die Leute und nicht weniger für den Seelsorger eine große Last waren. Todesfälle gab es damals in der Pfarrei jährlich ca. 25. — 75 ,— Nachdem er der Pfarrei 12 Jahre mit Eifer und in friedlichem Einvernehmen mit den Gemeinden vorgestanden, starb Pfarrer Kindle nach langer Krankheit am 23. Dezember 1705. -) 16) Sein Nachfolger war F r a n z K a r l A m mann von Hohenems, der am 1. Februar 1706 sein Amt antrat. Er ward präsentiert durch den Fürstabt von Kempten und den Grafen von Königsegg, als den beiden kaiserlichen Administratoren der Grafschaft Vaduz nach Amtsentsetzung des Grafen Hannibal. Er verwaltete die Pfarrei 5 Jahre lang, bis in den April 1711. Ob er hier starb oder wegzog und wohin er zog, ist unbekannt. 17) Ihm folgte am 5. J u l i l711 J o h a n n A n t o n Hoch, ebenfalls von Hohenems, der die Pfarrei bis 2. April 1741, also bereits 30 Jahre verwaltete. Ein Bruder dieses Pfarrers, Josef Hoch, nahm eine Anna Maria Banzer von Triesen zur Ehe und ließ sich dahier nieder. So kam das Geschlecht Hoch nach Triesen. W ä h r e n d dieser Z e i t , am 22. F e b r u a r 1 7 1 2 , kam die G r a f s c h a f t V a d u z i n den Besitz des fürst') Pfarrer Kindle trat am 17. Mai 1695 zu Wallenstadt in das Kapitel unter der Lanquart ein. Bei dieser Versammlung wurde Franz Josef Schalk, Pfarrer von Balzers, zum Sextar gewählt. Er lehnte aber die Wahl ab. Der Sekretär des Kapitels gibt als Grund dieser Ablehnung an: „Weil die überrheinischen Mitbrüder lieber den Kammerer als nur den Sextar gehabt hätten." Die Geistlichkeit der Grafschaft Vaduz fühlte sich überhaupt bei diesen Wahlen der Kapitelsdignitäten zurückgesetzt. I m Kapitel zu Flums 1701 wurde ein Dekret des Bischofs verlesen, wonach gemäß einer früheren bischöflichen Verordnung die zwei ersten Stellen des Kapitels, Dekanat und Kammerariat, so geteilt werden sollten, daß immer eine von beiden auf dieser, die andere auf der anderen Seite des Rheines sei. DaS Kapitel entschied aber mit Mehrheit der Stimmen, daß, da im Protokollbuche nichts von so einer Verordnung zu finden sei, beim Bischof die Freiheit der Wahl erfochten werden solle. Anno 1703 präsidierte, nachdem der Kammerer gestorben und der Dekan an die Nuntiatur zu Luzern als Kanzler berufen worden war, Franz Josef Schalk, nun Pfarrer in Schaan, als Sextar das Kapitel. Er hielt d 'rt eine vortreffliche Rede über die Würde und Pflicht des Seelsorgers nach dem Vorbilde des göttlichen Hirten. Er wurde zum Kammerer nicht aber zum Dekan gewählt. 1708 wurde im Kapitel zu Ragaz Pfarrer Amann von Triesen aufgenommen. Der Graf von Hohenems verbot seinen Kaplänen das fernere Erscheinen an den Kapiteln. Beim Kapitel von 1717 erschien kein Geistlicher mehr von diesseits des Rheines am „Kapitel unter der Lanquart". S i e schlössen sich dem ( ü a p i t n l u r n v r n s i » n u m in V o r a r l b e r g an. S — 76 - lichen Hauses Liechtenstein und entstand 1719 das „ F ü r s t e n t u m Liechtenstein." Leider sollte sich gleich der erste Anfang der neuen Herrschaft recht unglücklich gestalten, indem Geistlichkeit und Volk mit derselben in erbitterten Streit gerieten. Auch der Pfarrer von Triesen war an demselben beteiligt. Hervorgerufen wurde der Streit durch den fürstlichen Kommissär Harprecht, einen Lutheraner aus Württemberg, der sich nicht scheute, in rücksichtslosester Weise die bestehenden Verhältnisse umzustürzen und die Rechte der Geistlichkeit und der Gemeinden anzutasten. Mit dem Pfarrer von Triesen (sowie mit denen von Schaan und Bendern und mit den drei fürstlichen Hofkaplä'nen) kam er in Streit wegen des Novalzehnten. Dieser gehörte laut kirchlichem Rechte, soweit nicht ein rechtliches Abkommen entgegenstand, ganz der Kirche (resp, dem Pfarrer). Für die Pfarrei Triesen war dies besonders im Jahre 1677 von Bischof Ulrich VI. gegen die Prätensionen der Gemeinde ausgesprochen worden. Die Landesherren hatten darauf nie Anspruch erhoben. Nun aber wurde die Hälfte dieses Zehnten (Neubruchzehnten) für herrschaftliches Eigentum erklärt und durch den fürstlichen Verwalter Johann Adam Brändl mit Gewalt eingezogen. Die Geistlichen machten darüber beim fürstlichen Oberamte Vorstellungen, und als diese fruchtlos blieben, brachten sie ihre Klage vor das bischöfliche Ordinariat. Bischof Ulrich VII. erließ am 12. J u l i 1719 ein Abmahnungsschreiben an den fürstlichen Verwalter und bedrohte ihn und seine Gehülfen mit der Exkommunikation, wenn er sein rechtswidriges Verfahren nicht einstelle. Da dies nicht geschah, vollzog der Bischof die angedrohte Strafe und trug allen Pfarrern Liechtensteins aus, den Kirchenbann gegen Brändl und seine Mitschuldigen von den Kanzeln öffentlich zu verkündigen (17. Juli). Der Bann wurde im folgenden Monat abermals verkündet und später noch verschärft und auf die Kapellen im Schloß und Dorf Vaduz das Interdikt gelegt (6. J u l i 1720). Fürst Anton Florian ließ darauf dem Bischof eröffnen, daß er die Streitsache durch den Kaiser entscheiden lassen wolle; aber der Bischof ging nicht darauf ein, weit diese Angelegenheit nicht vor das weltliche, sondern vor das geistliche Gericht gehöre. Darauf erging (14. Sept. 1720) unter dem Namen des Fürsten ein scharfes Mandat, in welchem der — 77 — Bischof, die Pfarrer von Schaan, Triesen und Bendern, sowie die „gebrödeten Diener", die drei Hofkapläne nämlich, scharf getadelt wurden und das Volk aufgefordert wurde, sich um den Kirchenbann und die Klagen der Geistliche» bei Leibes- und Lebensstrafe nicht im mindesten zu kümmern und den fürstlichen Zehenteintreibern nichts in den Weg zu legen. Der Bischof und die Geistlichen werden in diesem Schreiben „Unruhestifter" und „Läruiblaser" genannt. Auch wurde nun nicht mehr blos der halbe, sondern der ganze Novalzehent gefordert und auf alle Güter, die der Bischof, das Domkapitel und das Kloster S t . Luzi in Liechtenstein hatten, sowie auf alle Güter der Kirche, auf das ganze Vermögen, sogar auf die Hauseinrichtung der gesamten Geistlichkeit Beschlag gelegt und bei Strafe der Konfiskation von Hab und Gut, bei Leib- und Lebensstrafen verboten, denselben von ihrem Pfründe-Einkommen etwas zukommen zu lassen oder für sie zu arbeiten. Also vollständige Aushungerung! Dieser Schlag war um so brutaler, da er auch gegen solche geführt wurde, die am Streitfall ganz unbeteiligt waren, wie z. B . das Domkapitel, die Klöster S t . Luzi und S t . Gallen, welch letzteressichdann auch sofort an den Kaiser wandte. Das ganze Vorgehen des Oberamtes und der Wortlaut des letzterwähnten Schreibens, roch so sehr nach den Anschauungen und Gelüsten des gehässigen Lutheraners Harvrecht, daß sowohl im Lande selbst als auch in Chur die Ueberzeugung bestand, daß der Fürst selbst von der ganzen Sache nichts wisse und sein Name in der lügenhaftesten Weise mißbraucht werde. Pfarrer Hoch sah sich also mit seinen Leidensgenossen in der beneidenswerten Lage, von Oberamtswegen zum Hungertode verurteilt zu sein! Zwei Aufseher (aus der Protestantischen Nachbarschaft) wurden vor den Pfarrhof gestellt, daß ihm niemand etwas zutrage an Geld oder Lebensmitteln. Das trieb die Leute von Triesen in hellen Zorn und als der fürstliche Verwalter Adam Brändl kam, den Novalzehnten einzuheimsen, wurde Sturm geläutet, die Bürgerschaft rückte bewaffnet aus und jagte den Beamten aus dem Dorfe. Der Fürst soll, als er dies hörte, entschlossen gewesen sein, die Triesner mit gewaffneter Hand zu strafen) aber der Reichshofrat, dem die Sache übergeben worden, sei dazwischen getreten. S o wurde vom Oberamte gesagt, aber von - 78 - niemand geglaubt: wie man überhaupt allen diesen Drohungen kein Gewicht beilegte. Da die Regierung gleichzeitig auch mit den Gemeinden im Streite lag (wie anderorts erzählt werden wird) war die Erbitterung groß und allgemein. Fürstbischof Ulrich VII. und der Abt von St. Gallen wandten sich wegen des Sequesters, der auf allen geistlichen Gütern lag, an den Kaiser, welcher ihn auch sofort aufhob und zur Ausgleichung der Differenzen den Fürstbischof von Konstanz bestellte. Dieser schickte im Jahre 1721 Bevollmächtigte nach Vaduz. Canonicus Harder, Pfarrer in Schaan, überreichte ihnen namens des „gesamten bedrängten Klerus" eine Beschwerdeschrift, in der besonders Harprecht als der Urheber allen Unheils angeklagt wurde. Er ist darin „lutherischer Kommissär" und ein „verbannter Württemberger" genannt, der nach eigener Willkür, nicht mit Wissen des Fürsten handle. Schon beim Huldigungseid habe er die Anrufung der Mutter Gottes weggelassen, weshalb man dem Volke vorwerfe, es habe einen lutherischen Eid abgelegt. Er habe ferner sich nicht entblödet, in Gegenwart der Pfarrherren über den Papst, den päpstlichen Nuntius und den Bischof von Chur loszuziehen. Seine Beamten ziehen auch Ehesachen vor ihr Gericht und verböten Vermächtnisse zu frommen Zwecken. Unter Androhung schwerer Strafen werde den Geistlichen befohlen, was sie Predigen sollen und was nicht. Geringe Sachen, Händel und Raufereien, wurden schwer bestraft; .schwere Laster, wie Unzucht und Ehebruch gehen beinahe straflos aus. Die Pfarrer seien dem Hunger ausgesetzt, da man bei Todesstrafe ihnen nichts zutragen dürfe. Der .Klerus bat den Fürstbischof von Konstanz inständig, Sorge zu tragen, daß diesem traurigen Zustande ein Ende gemacht und deni Verluste so vieler Seelen vorgebeugt werde. Ueber den Novalzehnten konnten sich Harprecht, der hartnäckig auf der Forderung des halben Zehnten bestand, und der Bevollmächtigte des Bischofs von Chur, welcher der Herrschaft den vierten Teil zugestehen wollte, nicht einigen. Doch wurden die geistlichen Güter vom Sequester befreit, nachdem auch der Kirchenbann aufgehoben war. Triesen verglich sich schließlich in Betreff des Zehnten mit der fürstlichen Verwaltung dahin, daß der letzteren ein Drittel, der Pfarrpfründe aber zwei Drittel zufallen sollten. Das vor- enthaltene Einkommen wurde den Geistlichen zurückgestellt. So endete dieser unerquickliche Streit. Am 29. Juni 1721 und am 7. M a i 1730 fand durch den Fürstbischof dahier Firmung und Visitation statt. Bei der ersteren war auch der Abt von St. Luzi, bei der zweiten der Landvogt von Vaduz, Frühmesser Thomas von Kriß von Balzers, die Pfarrer von Eschen und Mauren und der Hofkaplan von Schaan anwesend. Ein bischöfliches Dekret verbot dann aber den Geistlichen diese Besuche bei solchen Anlässen, weil dadurch die Kosten der Visitation vermehrt würden. Der Herr Landvogt zeigte sich sehr gefällig, indem er den Bischof nach Bendern begleitete. Am 15. Februar 1735 reichte Cooperator Joh. Jakob Gaier (Gyr) beim bischöflichen Ordinariate seine Resignation ein, weil er 85 Jahre alt, die Pflichten eines Cooperators nicht mehr erfüllen, insbesondere den rauhen Triesenberg nicht mehr besteigen könne. Er möchte daher dem Herrn Joses Kaufmann die Pfründe cedieren mit dem Geding, daß er ihm jährlich 100 fl. vom Einkommen abtrete. Dafür wolle er alle Wochen 3 obligate Messen lesen. Er wolle auch in der Pfarrkirche aushelfen so gut er könnet Er bat den Bischof, ihm, dem verdienten Greise, diese Bitte zu gewähren; es werde ja ohnehin nicht mehr lange mit ihm gehen. Herr Gaier war über 40 Jahre Cooperator und scheint ein würdiger Priester gewesen zu sein. Er stammte von Tisis und mit ihm waren die Niedhardt verwandt, die anno 1698 durch ihn nach Triesen gekommen sind. Nikolaus Niedhart starb im Jahre 1703 als der erste seines Geschlechtes dahier. Schon im Mai 1735 war T h o m a s v o n . K r i ß Cooperator. Er war zu Triesen geboren, Sohn des Küfers Fidel von Kriß, Priester im Jahre 1723, Kaplan in Lenz, dann in Balzers 1727, Cooperator dahier bis 1737, in welchem Jahre er wahrscheinlich starb. Ihm folgte auf dieser Pfründe A n t o n W o l f aus Vaduz 1737-1750. Wie die Tauf-, Ehe- und Sterbbücher darthun, muß damals für Vagabunden und Gesindel und fremdes Volk eine grenzenlose Zugfreiheit bestanden haben. Pfarrer Hoch starb 1741. Ihm folgte im gleichen Jahre 18) M a r i a A n t o n i ü s J g n a t i u s J a k o b u s Fritsch von Feldkirch. Er verwaltete die Pfarrei bis in den März 1759, — 80 — wo er auf die Pfarrei Berschis zog. Von dort siedelte er später nach Nenzing über, wo er am 24. März 1764 starb. Er erbaute jene Hälfte des Pfarrhofes, die gegen Westen liegt und als der älteste Teil nur aus Holz gebaut war, mit äußerst solidem Mauerwerk neu auf, während Pfarrer von Kriß die östliche Hälfte, die früher nur ein Schöpf gewesen war, dem Hause hinzugefügt hatte. Damals hielt sich mehrere Jahre lang ein Freiherr Bernhard von Moltke mit seiner Frau Cäcilia von Steinbach hier auf. Er war aus Dänemark, sie aus Schlesien. Es wurden ihnen hier mehrere Kinder getauft Der Baron führte hier aber den falschen (durch Versetzung der Buchstaben gebildten) Namen „Klemcot"; auch der Name der Baronin soll ein fingierter sein. Moltke war seiner Frau wegen durch die Kaiserin Maria Theresia zu diesem geheimen Aufenthalte veranlaßt worden. Am 26. Okt. 1750 ward J o s e f K a u f m a n n von Balzers Cooperator. Als im Juni 1756 Fürstbischof Johann Anton von Federspiel dahier firmte, erschien in hiesigem Pfarrtzofe der fürstliche Rentmeister v. Beck und > verlangte vorherige Anzeige der Pastoralreise. Dabei berief er sich auf einen Befehl des Fürsten. Der Bischof erwiderte, daß dies bisher nie geschehen sei; er werde sich übrigens in dieser Sache des Nähern erkundigen, was cmderorts üblich sei. Als nun der Bischof am 30. Juni in Schaan eingetroffen war und bereits die Kirche visitiert hatte, erschien v. Beck wieder, Protestierte gegen die Visitation und verlas ein Schreiben des Fürsten, durch welches er als Kommissär bei der Visitation ernannt wurde. Der Bischof erklärte, daß ihm vom Fürsten nichts mitgeteilt worden sei; er werde sich mit dem Fürsten selbst in Korrespondenz setzen, da es sich hier um eine Neuerung handle. Nun wollte der Bischof die Kapelle St. Florini in Vaduz visitieren ; allein der Rentmeister verschloß ihm dieselbe. Für Balzers erließ er eine strenge Warnung, daß sich bei der Visitation niemand beim Bischöfe einfinde, zugleich untersagte er den Kirchenpflegern das Treffnis der Visitationskosten zu bezahlen. Als der Kirchenpfleger von Triesen dennoch bezahlte, ließ ihn der Rentmeister einsperren. Der Bischof meldete diesen Vorgang dem Fürsten nach Wien und bat um Satisfaktion, erhielt sie aber nicht. ') Taufpathen wären Ruppert von Schultheiß, Pfarrer in Balzers, und Maria Anna von Pieron aus Wien. — «I - Am 29. Okt. 1759 wurde 19) A n d r e a s K o n r a d von Schaan als Pfarrer dahier installiert. Er war durch den Fürsten Josef Wenzel wegen musterhaftem Lebenswandel dem Bischof präsentiert worden. Damals wirkte K a r l Franz Tschetter von Schaan als dritter Geistlicher inTriesen. Am 11. März 1761 starb Cooperator Kaufmann (früher Frühmesser in seiner Heimatsgemeinde Balzers, dann Pfarrer in Trimmis) in hohem Alter, ein frommer und verdienter Mann. Sein Amtsnachfolger war im April desselben Jahres F e r d . W e h i n g e r. I m folgenden Jahre war ein großer Sterbend unter den Kindern; es starben deren aus dieser Pfarrei 33. Am 8. Juni 1764 zog Pfarrer Konrad auf die Pfarrei Schaan; am 1. Sept. folgte ihm in Triesen ebenfalls ein Schaaner 20) C h r i s t i a n W e n o w e s e r . Er war früher Direktor des kaiserlichen Waisenhauses zu Wien und eine Zeit lang Hofkaplan des Fürsten Josef Wenzel zu Eberpassing gewesen, bis er seine Heimat wieder aufsuchte und Pfarrer dahier wurde. Er wirkte in dieser Stellung durch 25 Jahre mit großem Eifer. Unter ihm wurde die große Glocke, die vom Schwängel ganz zerschlagen war, umgegossen, nachdem sie 298 Jahre lang ihre Dienste gethan. Am 25. J u l i 1767 wurde der Grundstein gelegt zur neuen Pfarrkirche am Triesenberg und am 15. Okt. 1769 wurden durch Fürstbischof Johann Anton Freiherr von Federspiel die neue Pfarrkirche mit 3 Altären, konsekriert und Friedhof und Glocken geweiht. I m Jahre zuvor hatte die faktische Abkurung stattgefunden. Fürst Josef Wenzel hatte die Kirche erbaut, sich aber und, seine Nachfolger aller weiteren Verpflichtungen hinsichtlich der Kirche und der Pfründe für enthoben erklärt. Der erste Pfarrer von Triesenberg war Stephan Wohltuend von Bendern. Am 3. Jänner 1769 wurde die erste Leiche (Anna Eberle geb. Schneider von Wangerberg) auf dem neuen Friedhof daselbst beigesetzt, nachdem letzterer tags vorher durch Dekan Nikolaus von Peller, Pfarrer in Schaan, provisorisch geweiht worden war. I m Mai 1771 starb Cooperator Wehinger. Nach ihm wirkte kurze Zeit als Pfarrhelfer ein Herr Donay aus Tirol >). Nach ') Vielleicht der gleiche Donah, der sich später zur Zeit des Tiroleraufstandes Andreas Hofer gegenüber durch seine beschwichtigende Haltung vorteilhaft hervorgethan? 6 — 82 — seinem Weggang meldeten sich drei Bewerber um diese Pfründe: .Laver Weinzirl, Josef Tschamonn, Kaplan von Satteins, und A n d r e a s P ü m p e l von Feldkirch. Der Bischof wählte den Letztgenannten, dessen Vater landschäftlicher Chirurg zu Vaduz war. Am 19. März 1779 starb Johann Danner, welcher 30 Jahre hindurch Richter am Triesenberg und großer Wohlthäter der neuen Pfarrei gewesen war. I n Triesen bei der Linde starb am 10. M a i 1780 Anton Rig, der letzte seines Stammes, ebenfalls ein bedeutender Wohlthäter der Kirche, der z. B. die Monstranz stiftete. I m Jahre 1775 wurde, während der Pfarrer der Dekanswahl wegen in Feldkirch abwesend war, des Nachts in den Pfarrhof eingebrochen und aus dem Kirchenschranke wurden zwei Kelche gestohlen. Im folgenden Jahre kauften deshalb die beiden Ortsrichter'Josef Nithard und Joh. Georg Erni aus Gemeindemitreln einen neuen Kelch für 60 fl. mit Kuppe und Patene von Silber. Als am 18. Aug. 1781 Fürst Franz Josef gestorben war, wurde auf Wunsch der Fürstin Witwe und auf Anordnung des Landvogtes Gilm von Rosenegg für ihn in allen Pfarrkirchen und Hofkapellen der Reihe nach in Gegenwart der fürftl.'Beamten und der gesamten Geistlichkeil, der sich zwei Patres von Pfäffers und zwei von Mels anschlössen, feierlicher Seelengottesdienst gehalten. Ein Katafalk mit vielen Lichtern ward errichtet und 8 Tage hindurch wurde mittags 12 Uhr eine Biertelstunde lang geläutet. 1780 fanden auf Befehl des Bischofs Dionysius zum erstenmal geistliche Exercitien für den liechtensteinischen Klerus zu Vaduz unter Leitung des ? . Fidel Schneider statt. Darauf folgte eine dllgemeine Volksmission, die in der Bittwoche ebenfalls in Vaduz ^) und zwar auf dem Platze vor der Florinskapelle stattfand. Veranstalter dieser Mission war der damalige Landvogt Michael Gilm von Rosenegg. I n Prozession kam man aus allen Gemeinden des Oberlandes am genannten Orte zusammen. Besonders die Triesner beteiligten sich sehr fleißig daran, wie der Pfarrer in seinen Aufzeichnungen lobend erwähnt. Um 8 Uhr morgens war Predigt, dann Amt im Freien, dann wieder Predigt oder Unterricht bis 11 Uhr. Nachmittags 1 Uhr war in der geschlossenen Kapelle Standesunterricht, um 2 Uhr Predigt, Gebet und Unterricht bis >) Für das Unterland fand sie gleichzeitig in Bendern statt. — 83 - 4 Uhr. Dann ging man in Prozession heim. Am Freitag und Samstag wurden in den einzelnen Gemeinden die Beichten abgelegt. Am Sonntag war nach' Vor- und Nachmittagspredigt Schluß der Volksmissio». Der Missionär hatte Wohnung im herrschaftlichen Zollhause. Die Richter der Gemeinden wollten alles bezahlen und dem Missionär für seine Mühe ein Honorar geben; aber er nahm es nicht an. Am 16. Oktober (am Gallusfeste) 1785 feierte Johann Georg Frömmelt seine Primiz, nachdem er in Augsburg seine theologischen Studien vollendet hatte. Pfarrer Wenoweser schildert die Feier folgendermaßen: „Um 9 Uhr standen wir: Primiziant, Prediger, Assistenten, Pfarrer uud Cooperator mit Chorrock und Stola angethan parat im Pfarrhofe. Dann schritten wir unter dem großen Baldachin, der zwei Jahre vorher durch Jungfrau Katharina Nigg um 68, fl. gekauft worden war, der Kirche zu, voraus die Mädchen und Jungfrauen mit Kränzen festlich geschmückt, hinter dem Kreuz die geistliche Mutter und Braut, darauf der Prediger, dann unter dem Baldachin der Primiziant und die Assistenten. Den Baldachin trugen der regierende Landammann Laurenz Tschetter von Schaan, Altlandammann Johann Wachter von Vaduz und die beiden Richter von Triesen. Der Zug ging in die Pfarrkirche. Vor dem Hochaltar angekommen wurde der Hymnus Veni OeHtor gesungen. Dann begann der Prediger, Herr Johann Fritsch von Bregenz, Pfarrer in Sargans, seinen zweistündigen ausgezeichneien, für das Kirchenfest, die Primiz und für das sehr zahlreich anwesende Volk passenden Vortrag. Die Kirche konnte das Volk nicht fassen und sehr viele standen draußen. Dann folgte das Hochamt. Beim Gesangchor wirkten auch mit H. Hofkaplan Fink von Vaduz, Verwalter Fritz und Polizeimann Anton Boß von ebeudort. Am Schlüsse des Gottesdienstes nahm der Primiziant auf der Epistelseite das Opfer in Empfang. Und obgleich während des Amtes schon zwei Geschworene das Opfer bei den Außenstehenden eingenommen hatten, traten doch noch die Meisten von diesen, nachdem das Volk zum Teil die Kirche verlassen hatte, in dieselbe ein und opferten zum zweiten M a l , so daß das ganze Opfer 80 fl. betrug." Frömmelt wurde dann Benefiziat in Lenz und Kaplan in Balzers, wo er am 14. Febr. 1801 starb. Er wurde in der Pfarrkirche in Triesen begraben. — 84 — Das Jahr 1781 war ein ausgezeichnetes Weinjahr. Der Pfarrer erhielt z. B. in selbigem Jahre aus seinem Weinberge 2364 Maß ----- 3000 Liter; Zehntwein erhielt er ca. 3500 Liter. 1782 lieferte der Weinberg 210 Viertel, 1783 „ „ 169 ,. 1784 „' „ „ 248 „ 1785 „ ., „ 130 ., I m letztgenannten Jahre wurde der Wein nicht reif. Ein Viertel Wein galt damals 20 Batzen; ein Liter wäre also auf 13 kr. heutiger Währung zu stehen gekommen. Als Pfarrer Wenoweser die Pfarrei antrat, fand er alles, besonders Psarrhof und Pfarrgüter im verwahrlosten Zustande. Sein Vorgänger, Pfr. Konrad, war kränklich und von der Seelsorge ganz in Anspruch genommen. Ueberdies waren die Leute gegen die Pfarrer nicht so gefällig und zuvorkommend, wie sie es hätten sein sollen und Pfr. Wenoweser beklagte sich in Briefen nach Chur mehrmals bitter darüber. Es sei daraus nur einiges angeführt. „Von dem Pfrundgut, das innere Gartnetsch genannt, hat der Rhein ein Drittel weggerissen. Die Gemeinde wäre schuldig gewesen, den Schaden zu ersetzen, zumal sie am Nheinbruch selbst schuld war. Pfarrer Hoch forderte dies, als unter ihm der Rhein durch Wuhrc zurückgedrängt wurde; aber man wies ihn ab. Erwähnter Rheinbruch erfolgte, nachdem die Gemeinde Triesen mit Sevelen ein geschriebenes Abkommen getroffen hatte, gemäß welchem sie von der Kapelle bei den Balzner Wiesen in der geraden Linie gegen das weiße Haus in Vaduz ein Streichwuhr bauen sollte. Statt dessen errichteten die Triesner aber ein festes bergmäßiges Wuhr über eiue Viertelstunde lang, so daß man vom Neufeldgatter gerade auf das Wuhr hinausfahren konnte, und zwar wurde das Wuhr in den Rhein hinein gebaut, zur Nachtzeit gearbeitet, so daß den Sevelern die Wucht des Stromes zugeleitet wurde -). Das kam die Triesner teuer zu stehen; sie mnßten tüchtig Strafe -) Als Gegenstuck sei hier erwähnt, daß bei einem Handel, den die Seveler gegen die Buchser hatten, letztere den Sevelern vorhielten: „Wißt ihr nicht mehr, daß wir für euch in der Nacht haben wuhrcn müssen gegen die Triesner?-' — Die Seveler hatten sich nämlich verpflichtet, nicht weiter zu wuhrcn. — — 85 — zahlen und zusehen, wie die Seveler ihnen das ganze Wuhr abbrachen. Infolgedessen brach dann 1669 der Rhein herein. Das äußere Gartnetsch gab früher 7—8 Fuder Magerheu. Aber Rhein, Rüfi und Balzner Mühlbnch ruinierten drei Vierteile davon, ohne daß die Gemeinde eine Entschädigung gab, und immer mehr wird von dem Gut weggerissen, da die Gemeinde thatlos zuschaut. Meine beste Einnahme ist noch, wenn ich ein Pferd oder Kuh verkaufen, oder der Knecht mit dem Fuhrwerk etwas verdienen kann. Seit Mannsgedenken sind Wohl ein Drittel aller Weingärten ausgerissen worden, so jüngst ein großes Stück am Haldensteiner und an Maschlina." Der Pfarrer zählt die Auslagen aus, die er für Reparaturen an Haus und Stall und Gütern aufgewendet und fährt dann weiter: „So muß der Pfarrer den Richtern und Geschworenen und Gemeindevögten jährlich fürs Holzanzeichnen im Wald einen Trunk und Käs und Brot geben, was mich schon eines und das anderemal über 2 Viertel, ja bis auf 20 Maß Wein gekostet hat, und dieses alte'Herkommen wollen sie nicht aufgeben. Ungeachtet dieses Trunkcs haben diese Bauern während hiesigen Aufstandes aus Haß, weil ich nicht mitgehalten, in hiesigem Wirtshause -) auf mich hin gezecht, daß ich dem Wirth 3 fl. 24 kr. Geschwornenstraf bezahlen mußte. Im Lästigen ist diese Pfarrei die vornehmste und fast allem Zulauf (des Gesindels) ausgesetzt. 2) Ferner klagt der Pfarrer, daß der Zehent schlecht eingehe? die Leute das Mindere für das Mehr geben. „Von Fühlen, Gizlen, Fährlen, Gäns und Immen" werde gar kein Zehent mehr gegeben, obwohl er dies dem Volke oft aus dem Urbar vorgelesen habemit dem Hühnerzehnten sei es auch zu Ende; auch der Nußzehnten werde von einigen Familien nicht gegeben, weil sie sagen, das Schütteln schade den Bäumen, „als hätte ein Pfarrer kein Gefahr, da er zu allen und allerley Kranken, in alles Ungeziefer, Ungemach, Unflath gehen muß. Mein Profit ist unter solchen Umständen so groß, daß ich bis hente meiner Schwester die ersten >) Damals war also in Triesen nur ein Wirtshans. ') Das Gesindel war überhaupt damals eine schreckliche Landplage/ in Triesen war überdies das Bettler-Bersorgungshcms für die obere Landschaft! - 86 — Ochsen und allen Dienstlohn von 14 Jahren her schuldig bin." — Während so der Pfarrer gegen die Gemeinde klagte, erhob die Gemeinde gegen den guten Cooperator Pümpel Klage in Chur, daß er die Schule nicht zur Zufriedenheit versehe, die Zeit zu wenig genau einhalte nnd zu mangelhafte Disciplin halte. Er sandte darauf eine Refutation ein, deren Lapidarstil seine komische Wirkung in Chur sicher nicht verfehlte. Er sagt darin der dreifachen Anklage gegenüber: 1) er habe die Schulzeit ziemlich eingehalten; so genau müsse man die Sache nicht nehmen; 3) daß die Disziplin nicht die beste sei, sei nicht seine Schuld, sondern die Schuld der Eltern, die ihre Kinder, zu Kälbern erziehen; 3) Auf den Vorwurf, daß er nichts leiste, antwortete er, die dummen Bauern können, das gar nicht beurteilen; von den Richtern selbst können die Meisten weder lesen noch schreiben; sie sollen also das Maul halten; er könne aus Ochsen und Eseln keine Nachtigallen machen. Schließlich schimpft er über die bösen Mäuler und bittet, ihnen kein Gehör zu geben. Da unter Pfarrer Wenoweser die Abkurung und Gründung der neuen Pfarrei Triesenberg stattfand, wurde er von der Kurie beauftragt, eine Mitteilung über die infolgedessen sich ergebenden Veränderungen im Einkommen der Kirche und der Pfründen zu machen. Aus seiner Zusammenstellung möge erwähnt sein, daß die Pfarrkirche die Unterhaltung des ewigen Lichtes, welche bis dahin den eingewanderten Wallisern am Berg obgelegen hatte, nun selbst tragen mußte, daß die Berger zu allfälligen Restaurationen und Neubauten für Kirchen und Psrundhäuser ihren Teil hatten leisten müssen, daß durch die Treniinng dem Pfarrer cirka 60 fl. Stolgebühren entgingen, der Cooperator bis dahin für seine Seelsorge am Triesenberg von der Masescha-Kapelle 55 fl. bezog und daß der Pfnrrmeßner von Triesen durch diese Abtrennung 16 sl. an Gehalt verlor. — Damals waren am Berg 96 Familien. ') Bezüglich der Schule heißt es: „Wegen der Schul sollte jedes Kind vom Berg bezahlen 36 kr. und etliche Kreuz Schindeln. Zu meiner jetzigen Zeit ist vom Berg nur ctwan ein oder das andere Kind teils wegen Weite des Weges und Rauhheit des Wetters, teils aus Abgang der Lebensmittel, teils auch wegen Verfolgung und Verspottung von Seite der hiesigen Kinder in die Schule herab kommen". — 87 - I m Jahre 1786 machte D o m i n i k u s B a n z e r seine S c h u l s t i f t u n g , deren Interessen heute ca. 35 fl. betragen. I n der Stiftungsurkunde ist die ausdrückliche Bestimmung enthalten, daß die Zinsen dieser Stiftung den armen Schulkindern zukommen sollen. Anno 1789 wurden die uralten Bittgänge nach Rankweil abgeschafft, bei denen schließlich mehr Unfug getrieben als gebetet worden war. Am 11. September desselben Jahres starb Pfarrer Wenoweser im 70. Lebensjahre, nachdem er die Pfarrei fast 26 Jahre mit Eifer pastoriert hatte. Ihm folgte am 22. Dez. 1789 21) J o s e f A b b a r t h von Glurns in Tirol, der 4 Jahre Pfarrer am Triesenberg gewesen war. Unter diesem Pfarrer ereignete sich das Seltene, daß in einem Jahre (1790) in hiesiger Pfarrei niemand starb, und im Jahre 1794 das ebenfalls Seltene, daß Quatrillinge geboren wurden, die jedoch alle vier nach erhaltener Taufe alsbald starben und zusammen begraben wurden. Pfarrer Abbarth starb in der Blüte seines Lebens, erst 36 Jahre alt am Typhus am 14. April 1794, nachdem er die Pfarrei, die um ihn trauerte, nur durch 4^/2 Jahre verwaltet hatte. Am 22. Sept. desselben Jahres wurde als Pfarrer investiert 22) W o l f g a n g B e n e d i k t S c h m i d t , Exfranziskaner aus dem aufgehobenen Kloster Viktorsberg. Er stammte aus Forchheim in Bayern und war, ehe er hierher kam, 13 Jahre Professor der Grammatik am Gymnasium in Feldkirch. I n diesem gleichen Jahre gab die Gemeinde eine Gemeindsteilung, das Neugut nämlich, aus. Obwohl der Pfarrer, dem bisherigen Gebrauche zuwider, bei dieser Teilung übergangen ward, schenkte er doch, dem Beispiele seines Vorgängers Abbarth folgend, in Hinsicht auf die teuren Kriegszeiten den Leuten zwei Jahre den Zehnten davon. Pfarrer Schmidt verlebte in Triesen die schrecklichen Jahre des deutsch-französischen Krieges. Er selbst hat aus jener Zeit folgende Notizen hinterlassen: „1794 im Monat November kamen die ersten kaiserlichen Völker ins Liechtensteinische, den Rhein zu sperren und die Ausfuhr an Früchten, Vieh ?c. zu erschweren unter dem Sperrkommando; 1795 vermehrten sie sich und kamen — 88 — auch ungarische Husaren; 1796 wurde auf den Balzner Wiesen das erste Lager geschlagen, indem die Franzosen Miene machten, durch Bünden einzudringen. I m Juni wurde noch ein anderes Lager in der Baduzer Au geschlagen, bis sie endlich gegen Bregenz aufbrechen mußten, wo die Franzosen eingedrungen, aber nicht weiter als bis Götzis kamen. I m nämlichen Jahre hatten wir dann starke W i n t e r q u a r t i e r e . I m Oktober 1798 rückten die Kaiserlichen in Bünden ein. Am 7. März 1799 setzten die Franzosen unter Massen« bei Trübbach über den Rhein, nahmen die Steig ein, verjagten die Kaiserlichen aus Bünden und hielten auch unser Land 18 Tage lang besetzt, wo sie bei Feldkirch geschlagen wurden und wenigstens 4000 Mann auf dem Platze liegen ließen. Den 1. M a i wollten die Kaiserlichen die Steig und Bünden einnehmen; aber es glückte ihnen nicht bis am 14. M a i Bünden gefallen und sogleich die kaiserliche Armee über den Rhein gesetzt und in kurzer Zeit bis Zürich vorgedrungen. I m September wurde die kaiserliche Armee samt den Russen bei Zürich geschlagen und kamen also in unser Land zurück. Anno 1600, den 14. J u l i , kamen die Franzosen neuerdings bei Balzers früh um 3 Uhr über den Rhein und drangen in Feldkirch nnd so in ganz -Vorarlberg ein. Durch diese ganze Zeit war der Pfarrer immer mit Einquartierungen beschwert. Sowohl Franzosen, als Russen, Kaiserliche und vorarlbergische Scharfschützen waren immer wechselweise im Pfarrhof. Die kaiserlichen Offiziere gingen in die Kost zum Pfarrer; aber die wenigsten zahlten das Kostgeld. Den Franzosen mußte man auch als Feinden alles umsonst geben. Zudem kommt noch, daß anno 1799 die Franzosen T r i e s e n ganz a u s g e r a u b t . Vormittags nahmen sie im Pfarrhof 3 Fuder Wein und nachmittags räumten sie das Uebrige auf. Ich hatte nichts mehr als was ich am Leibe trug. Salz, Schmalz, Weißwasch, Brot, Fleisch, Kupfergeschirr, Weinfässer u. s. w., kurz alles nahmen sie mit sich fort. Ich wünsche meinen Nachfolgern bessere Zeiten!" Daß diese Vorgänge und die, jahrelangen massenhaften Einquartierungen von Soldaten in den Privathäusern auch von großem sittlichen Nachteile für die Bevölkerung waren, versteht sich von selbst. Nach Beendigung des Krieges wurden nun die fremden Bettler, die scharenweise in den Dörfern umhergezogen waren, — 89 - alle aus dem Lande gewiesen und für die eigenen Armen in jeder Gemeinde eine Armenpflege eingerichtet unter Leitung der Seel^ sorger. An allen Sonntagen wurde in den Kirchen für diesen Zweck Opfer aufgenommen. Pfarrer Schmidt überlebte diese traurigen Tage nicht mehr lange. Er fing zu kränkeln an, verließ darum am 18. März 180? die Pfarrei, begab sich auf die Hofkaplanei in Schaan und starb daselbst im September des gleichen Jahres. Ihm folgte am Fronleichnamstage 1807 als Pfarrer dahier 23) J o h a n n M i c h a e l M ä h r von Schlins, der vorher zwei Jahre Frühmefser in Balzers, 5 Monate Pfarrvikar in Tosters und 4 Jahre Pfarrer in Laterns bei Rankweil gewesen war. Am 7. September 1808 wurde der Teil des alten Bistums Chur, der in Tirol und Vorarlberg lag, von Chur getrennt und zu Brixen geschlagen. Da trat infolgedessen auch die Geistlichkeit von Liechtenstein aus dem dapitulum Drusiavuiri aus und bildete fortan ein eigenes Landkapitel unter einem eigenen bischöflichen Landesvikar. Am 15. März 1816 starb eines frommen Todes Cooperator Andreas Pümpel, 70 Jahre alt, nachdem er 43 Jahre seine Stelle dahier versehen hatte. Er lebt als originelle Persönlichkeit noch immer im Andenken des Volkes fort. Als er, so wird erzählt, einst an Brennholz Mangel hatte, nahm er die Axt und ging dem Walde zu. „Wenn mir niemand hilft, muß ich mir selbst helfen", sprach er zu den erstaunten Leuten, die ihm begegneten. Das wirkte; bald hatte er Holz zur Genüge. Herr Pümpel war der erste Priester, der infolge regierungsamtlichen Verbotes nicht inehr, wie es bis dahin geschah, in der Kirche, sondern vor dem Portale derselben beerdigt wurde. Auf Pümpel folgten als Cooperatoren J o s e f N i g g von Triesen und nach diesem bis 1819 F e r d i n a n d Scherer. I m Februar 1810 erging an die Pfarrherren eine Verordnung des Oberamtes, daß die Brautleute dem Oberamte dann, -wenn sie um Ehe-Bewilligung einschreiten, früher ein Zeugnis ihres Seelsorgers beibringen müssen darüber, daß sie dem Sonntagsschulunterrichte f l e i ß i g b e i g e w o h n t und die notwendigen Kenntnisse sich verschafft, auch sich bis da ordentlich und christlich betragen haben. Landvogt war damals der wegen seines rück- — 90 — sichtslosen Vorgehens bekannte Jos. Schuppler. Bei Anlaß der Errichtung des Grundbuches unterstützte er den Pfarrer Schmidt mit der Forderung der ganzen Gemeindsteilung, welche ihm die Gemeindevertretung (Richter Josef Sprenger) durchaus nicht zuerkennen wollte. Die Gemeinde wurde auf Grund verbriefter Rechte dazu Verhalten, dem Pfarrer nnd dem Cooperator das zu geben, was jedem Gemeindebürger zukam. Ende Februar 1819 verließ Pfarrer Mähr diese Pfarrei und übernahm die von Balzers, wo er aber schon nach drei Jahren, 1822, starb. Das Thema seiner Predigt, in der er von Triesen Abschied nahm, lautete: „Triesen reut mich, Balzers freut mich." Ihm folgte zu Triesen am II. März 1819 24) J o s e f A l o i s Z i m m e r m a n n aus Rankweil. Er war geboren 1772, Priester geworden 1797, Frühmesser in Rankweil, Pfarrer zu Wildhaus, Toggenburg, 1799, Benesiziat in Hl. Kreuz bei Feldkirch 1805, Pfarrer am Triesenberg 1812—1819. Die Pfarrei Triesen verwaltete er nur bis zum 16. J u l i 1821, an welchem Tage er als Hofkaplan in Vaduz installiert wurde. Er starb daselbst am 11. Dez. 1848. Cooperator war von 1819—1822 J o s e f A n t o n F r ö m melt von Balzers, der 1822 Pfarrvikar von Triesenberg und 1823 unterer Hofkaplan von Vaduz wurde. Ihm folgte als Cooperator im Jahre 1822 J o s e f A n t o n Reber. Auf Herrn Zimmermann kam als Pfarrer im J u l i 1821 25) P e t e r W e n d e l i n H o f e r von Nauders in Tirol, der die Pfarrei nicht weniger als 43 Jahre verwaltete und bis heute in treuem Andenken geblieben ist. Peter Wendelin Hofer wurde geboren zu Nauders am 23. M a i 1785. Er absolvierte das Gymnasium in Hall, studierte darauf ein Jahr in Innsbruck Philosophie zur Zeit des Tiroler Aufstandes unter Andreas Hofer, kam sodann nach Chur ins bischöfliche Seminar, von dort an die theologische Lehranstalt in Solothurn 1811 und 1812 und vollendete die theol. Studien im Seminar zu Chur unter seinem berühmten Landsmann Regens Purtscher und den übrigen Tiroler Professoren Purtscher und Tapfer. Hofer war ein geborner Churer Diöcesan, da das Vintschgau von Meran bis Finstermünz damals zu Chur gehörte. Da Tirol — 91 — 1805 an Bayern gekommen war, der Fürstbischof von Chur, Graf Rudolf von Buol-Schauenstein, den kirchenfeindlichen Aspirationen Bayerns sich widersetzte und deshalb aus Tirol verbannt war, mußte das Priesterseminar in Meran geschlossen und in St. Luzi zu Chur das neue Seminar eröffnet werden (1807). Mit den Tiroler-Professoren kam auch Wendelin Hofer als Theologiestudierender nach Chur. Die Priesterweihe empfing er 1813 vom päpstlichen Nuntius Testaferrata in Luzern (da der Bischof von Chur damals abwesend war) und feierte seine Primiz am 25. März 1813 zu Churwalden. I m September des gleichen Jahres ward er Pfarrvikar von Bendern, wo noch die letzten drei Mönche des durch Gewalt aufgehobenen Klosters St. Luzi lebten, aber innert dreier Jahre starben. Während dann Theuille (der spätere Pfarrer von Balzers), auch einer der Tiroler Flüchtlinge, die Seelsorge der damals sehr ausgedehnten Pfarrei Bendern versah, hatte Hofer neben der Aushilfe in der Seelsorge, besonders die Oekonomie zu verwalten. Am 2. Febr. 1818 kam Hofer als Frühmesser und Pfarrvikar nach Balzers; aber schon am Josefsfeste des folgenden Jahres finden wir ihn als Pfarrer am Triesenberg. Die Investitur samt Tafel kostete den armen Mann 24 fl., die Taxen nach Wien betrugen 71 fl., die nach Chur 35 fl.! Am 11. Juni 1821 kam Hofer nach Triefen und zwar auf geheimem Wege, um dem feierlichen Empfange auszuweichen. „Das Investieren blieb zu Triesen aus", erzählt Hofer selbst, „aber Taxen nach Wien 71 fl., nach Chur 35 fl. bezahlt." Diese Taxen wurmten den sonst keineswegs geizigen Mann sein Leben lang. Cooperator Reber verließ Triesen zu Anfang des Jahres 1823 und erst zu Anfang 1824 erscheint F r a n z J o s e f M a t t von Mauren als sein Nachfolger. Das bedeutendste Ereignis unter Pfarrer Hoser war die E r b a u u n g derneuen P f a r r k i r c h e . Die folgende Darstellung beruht aus den von Pfarrer Hofer selbst hinterlassenen Notizen. Die alte Kirche stand unter dem Lehenbüchel auf schlechtem, von Wasser durchzogenem Fundamente. Laut einem in den sspulelrris der Altäre aufgefundenen Pergamentstreifen (der aber nicht mehr vorhanden ist) war die Kirche i. I. 1458 eingeweiht worden. Der Styl der Kirche scheint gotisch gewesen zu sein; wenigstens seien an derselben Strebepfeiler gewesen. Das ganze Gebäude 7 - 92 — muß äußerst ruinenhaft ausgesehen haben. Der Thurm mit seinem Helm hing so über, daß er dem schiefen Thurme von Pisa glich. Das Senkblei von der Helmspitze herab fiel außer die Basis. Ueberall klafften die Mauern 4—6 Zoll weit auseinander. Selbst Bauverständige wollten es kaum wagen hineinzugehen. Aber, niemand wollte Hand anlegen. Die Bürger waren sonst schon allerseits in Anspruch genommen, zumal ein Rheinbruch nach dem anderen eintrat. Die fürstl. Beamten hatten kein Interesse an der Sache, und doch war die Baupflicht auf Seite des Fürsten als des Patronatsherrn. I m Jahre 1832 kamen endlich zwei fürstliche Kommissäre von Wien. Die Notwendigkeit eines Neubaues konnte nicht bestritten werden, aber infolge eines unrichtigen Berichtes nach Wien in Betreff des Vermögens der Pfarrkirche kam eine Entscheidung von Wien, die hier nicht acceptiert werden konnte. Von den 6000 fl. damaligen Kirchenvermögens hätten 3000 fl. zum Baue verwendet werden sollen; aber mit den übrigen 3000 fl. hätte die Kirche ihren Verpflichtungen bei weitem nicht nachkommen können. Die fürstliche Kasse hätte 4000 fl. leisten wollen. So unterblieb der Bau einstweilen. Als aber bald darauf Fürst Alois II. zur Regierung kam, wurden das Oberamt und die Gemeindevorstehung beauftragt einen paffenden Platz für Kirche und Friedhof auszumitteln. Pfarrer, Ortsvorsteher und Säckelmeister einigten sich diesbezüglich auf den Platz, wo die Kirche nun wirklich steht und wo damals ein Baumgarten war. Dieser wurde von der Gemeinde angekauft, ebenso das ob dem Kirchenplatz stehende Haus samt Zubehör. Dieses Haus wurde aber bald darauf gegen den Willen des Pfarrers, der es für einen Pfarrhof reserviert haben wollte, veräußert. Am 1. Okt. 1834 wurde vom bischöfl. Ordinariate und dem Oberamte die Absperrung der alten Kirche verfügt und durch den Landesvikar Carigiet die Exsekration vorgenommen. Am Rosenkranzsonntag zog der Pfarrer mit dem Volke in Prozession hinab in die Marienkapelle, die nun 9 Jahre lang provisorische Pfarrkirche war. I n der alten Kirche sei, so erzählt Hofer, „als Zeichen der Vorzeit" auf der Evangelienseite ein Sakramentsthürmchen gewesen. Wo das wohl hingekommen sein mag? Zum Neubau mußte das Kirchenvermögen laut Entscheidung des Ordinariates 1500 fl. beisteuern. Die drei alten Glocken wurden umgegossen, die Orgel für — 93 — 80 fl. R.-W. nach Eschen verkauft, der alte Dachstuhl zum Kalkbrennen verwendet. Schon war das Bauholz am Platze, 1000 Fuder Schutt weggeräumt — aber der Bauplan von Wien ließ zwei Jahre auf sich warten. Leider erfüllte sich hier nicht einmal das Sprichwort: „Gut Ding will Weile haben"; denn der Plan war durchaus verfehlt und da der Architekt von Anfang bis zu Ende des Baues nie da war, fiel die Ausführung noch schlechter aus als der Plan. So z. B. hätten nach dem Plane drei Treppen vor der Vorhalle der Kirche angebracht werden sollen, so daß die Kirche erhabener zu stehen gekommen wäre, was leider nicht ausgeführt wurde. Baumeister Jos. Anton Seger von Vaduz übernahm den Bau für 9639 fl. R.-W. Da vom ursprünglichen Plan, auf den sich der Bauvertrag bezog, auf Wunsch der Gemeinde in manchen Punkten abgegangen wurde, kam es später zwischen Gemeinde, Baumeister und Oberamt zu einem Konflikt, der schließlich durch friedliche Verständigung beigelegt wurde. Die alten Glocken hatten nur 23 Centner gewogen. Von den drei neuen Glocken, die von Graßmayer in Feldkirch gegossen wurden, wiegt die größte (St. Gallusglocke) 34 Centner 47 Pfd., die mittlere (Rosenkranzglocke) 18 Centr. 30 Pfd., und die kleine (St. Martinsglocke) 10 Ctr. 63 Pfd. Sie kosteten samt Schiniedearbeit (602 fl.) und Fracht von Feldkirch bis Triesen (57 fl.) 5084 fl. R.-W. Sie wurden durch Weihbischof Prllnster in Feldkirch benediziert, am Andreastag 1842 in Prozession abgeholt und unter Feierlichkeit in den Thurm gehoben. Die neue Orgel von Saki in Disentis gebaut, kostete 1000 fl. Für den Hochaltar ') und die Kanzel wurden berechnet 600 fl. und für Kirchenstühle, Beichtstühle Dekoration, Schränke zc. zusammen 547 fl. Diese 1147 fl. bezahlte die fürstliche Domänenverwaltung, während für Glocken und Orgel die Gemeinde eintreten niußte. An die Barauslagen für den Kirchenbau leistete der Fürst im Ganzen 6000 fl., die Kirche 1500 fl., die Gemeinde ca. 6000 fl. Ueberdies hatte die Gemeinde auf dem Wege des Gemeindewerkes die Fuhren übernommen. Die Erstellung des Friedhofes war eben') Längst durch einen anderen werk ist. ersetzt, der aber auch kein Kunst- — 94 — falls Sache der Gemeinde. Es wurden viele tausend Fuder Schutt fortgeschafft; überdies mußten die Mauern erstellt und Boden gekauft werden. I m März 1845 kam der fürstl. Architekt Wegmüller niit einem Ingenieur, die neue Kirche zu kollaudieren. Diese Arbeit nahm ein volle — Viertelstunde in Anspruch. Das Resultat warkein sehr günstiges. Besonders wurde der „viehische Thurm" und der Mangel an Stufen vor der Kirche getadelt. Aber man hätte eben vorher nachsehen sollen! Wie mans auf den ersten Blick erkennt, hatte Wegmuller in seinem Bauriß an Seitenaltäre gar nicht gedacht und nur für einen Hochaltar Platz gemacht. Am 3. Juni 1841 war durch Landesvikar Carigiet der Grundstein gelegt worden; am 11. Nov. 1843 fand dnrch ebendenselben die Benediktion des neuen Friedhofes statt, worauf sogleich die erste Leiche dort bestattet wurde (eine Jungfrau Agatha Kindle, 2.1 Jahre alt). Dann erfolgte die Benediktion der neuen Kirche durch den Ländesvikar, der auch das erste Hochamt in derselben celebrierte, wobei die neue Orgel zum ersten M a l in Funktion trat. Am folgenden Tage, als am Kirchweihsonntag, 12. Nov., wurde mit Prozession das hochw. Sakrament aus der Kapelle in die Pfarrkirche übertragen, worauf 1 s Osunr und Festpredigt folgte. Am 8.'Sept. 1846 endlich wurde die Kirche samt dem Friedhof durch Bischof Kaspar von Karl feierlich eingeweiht. Wie die drei Glocken, so wurden auch die drei Altäre dem hl. Gallus (Hochaltar), dem hl. Rosenkranz und dem hl. Martinus geweiht >). Der Bischof, der am gleichen Tage in Triesen und Triesenberg die Firmung spendete, war in Begleitung des Landesvikars, des Landvogtes und zweier Herren aus Chur abends spät von Vaduz her gekommen und vom Volke mit Fackeln abgeholt worden. Freudenfeuer auf den Höhen erhellten die Dämmerung. I m Jahre 1829 unter Landvogt Pokorny war das neue Schulhaus erbaut worden, 1844 besuchten 150 Kinder die Schule. Der Lehrergehalt betrug damals 180 fl. ') Die zwei Seitenaltäre stiftete Sonnenwirt Johann Nägelc (400 fl.); er widmete auch einen Ranchmontel für 200 fl. Jungfrau M . Anna Ernt schaffte der Kirche das.neue Heiligtag-Mefzgewand an für 103 fl. ! — 95 — Am 22. Okt. 1857 erging folgende Regierungsverordnung:' 1. die Alltagsschulen haben spätestens am 12. Nov. zu beginnen und die Sonntagsschulen sollen an allen Sonn- und Feiertagen gehalten werden. 2. die Pfarrer sollen vor Schulbeginn zu fleißigem Schulbesuch durch eine Predigt aufmuntern. 3. die Fleißkataloge sind genau zu führen und die Absenzenlisten dem Ortsvorstande zur EinHebung der Strafgelder wöchentlich zu übergeben. 4. die Ortsgeistlichen haben als Lokalschulinspektoren jeden Monat einen verläßlichen Bericht über die Thätigkeit des Lehrers, den Zustand der Schule, über Schulzucht u. s. w. an den Schulen-Oberinspektor, Kanonikus Wolfinger, einzu. senden. Am 25. März 1863 feierte Pfarrer Hofer unter freudiger Teilnahme der Gemeinde und der Priester des Landes sein 50jähriges Priesterjubiläum. Es war ein seltenes Fest und wurde würdig begangen mit Festpredigt, Levitenamt, feierlichem Aufzug, Inschriften, Kränzen, Böllerschüssen, Schützen und Festmahl. Der ehrwürdige Jubilar war zu Thränen gerührt, als ihm Landesverweser von Hausen im Austrage des regierenden Landesfürsten Johann II. ein rotseidenes gesticktes Meßgewand überreichte. Die Kirche hat dasselbe später angekauft. Unter Pfarrer Hofer feierten vier Priester aus der Gemeinde Triesen hier ihre Primiz, nämlich: 1. Josef Kindle, geb. 7. Febr. 1791, der Benefiziat in der Diöcese München wurde und dort hochbetagt starb. 2. Josef Nigg, geboren 29. Aug. 1804 zu Chur, als Sohn des bischöflichen Försters. Er erhielt auch seine ganze Ausbildung in Chur, hielt seine Primiz in Triesen im Herbst 1828, versah manche Jahre die Hofschule in Chur und wurde dann daselbst Dombenefiziat. Er starb am 8. August 1889. 3. Josef Erni, geb. 26. Mürz 1811, machte seine philos. und theolog. Studien in Solothurn, primizierte in Triesen am 28. Aug. 1836, wurde Pfarrer in Samnaun, Ruggell und Vaduz, wo er im Dezember 1882 starb. Er war Schulkommissär und Mitglied des Landtages. 7 . — 96 — 4. Laurenz Feger, geb. 18. Nov. 1816. Er machte seine Stndien in Feldkirch und Chur, primizierte am 11. Aug. 1850, ging darauf mit dem Stifter des - Klosters Schellenberg, ? . Franz Salez Brunner nach Amerika, kehrte von dort bald zurück und wurde Kaplan in Uri und Unterwalden, starb 1886. , Am 21. Sept. 1855 starb Cooperator Franz Joses Matt, geb. zu Mauren am 5. M a i 1797, studierte zu Feldkirch und Chur, trat die Pfründe dahier an am 1. Sept. 1823, war sehr beliebt, erlitt aber nach 30jähriger Thätigkeit wiederholte Schlaganfälle, die ihn beinahe 3 Jahre lang ans Krankenlager hefteten. Ihm folgte am 24. Jänner 1856 als Cooperator J o h . B a p t . Büchel von Balzers. Geb. am 15. J u l i 1824, absolvierte das Gymnasium zu Feldkirch, die Philosophie zu Innsbruck und die Theologie zu Chur, war Professor zu Disentis, dann Cooperator in Triesen. Nach kaum 2 Jahren verließ er diesen Posten, um Präfekt des Knabenseminars in Chur zu werden. Später übernahm er die Hofkaplanei in Schaan, verrauschte diese dann mit der Pfarrei Triesenberg, die er 21 Jahre versah, und war von 1883—1900 Pfarrer in Vaduz. Er ist Kanonikus von Chur und war viele Jahre Schulkommissär und Mitglied des Landtages. Auf ihn folgte am 11. Nov. 1858 Cooperator J o h a n n F r a n z Schmid von Vals. Geb. 18. Okt. 1818, Priester 1851, war Schmid 5 Jahre Kaplan in Trimmis gewesen. Am 12. Mai 1864 war infolge einer Lungenentzündung auch Pfarrer Hofer ins bessere Leben hinübergegangen, nachdem er die Pfarrei 43 Jahre hindurch init Eifer und Umsicht verwaltet hatt«. Er war in seinem Aeußeren eine ehrwürdige Greisengestalt und sein einfaches Wesen, sein bei allen häuslichen Verdrießlichkeiten heiterer Sinn erwarben ihm die allgemeine Liebe seiner Pfarrkinder, die ihm ein gutes Andenken bewahrt haben. I m Herbst 1864 trat als der erste von der Gemeinde gewählte Pfarrer 26) S i m o n B a l z e r von Alvaschein die Pfarrei an. Geboren 5. Dez. 1812 zu Chur, absolvierte er daselbst Gymnasium und Theologie, wurde 183? Priester, wirkte einige Zeit am Knabenseminar, kam als Vikar nach Bendern, war dann 19 Jahre — 9? — Pfarrer am Triesenberg, dann durch Tausch 2^2 Jahre Hofkaplan in Schaan und endlich von 1864 bis 188? Pfarrer von Triesen. I n seiner kleinen Statur lag ein rasches und lebhaftes Temperament und eine ziemliche geistige Begabung. Nebenbei war er auch Homöopath und half als solcher gerne und unentgeltlich in mancher Not. Als Seelsorger wirkte er mit großem Eifer, wie er denn auch im Jahre 18?9 eine Volksmission abhalten ließ und manche andere Opfer brachte. Pfarrer Balzer starb am 2. M a i 188? zwischen Triesen und Triesenberg, den beiden Pfarreien, die er viele Jahre Pastoriert hatte, als er sich eben zum Josefs-Brudertag nach Triesenberg begeben wollte, am Herzschlage, im Beisein seines Cooperators Schmid, der ihm die hl. Oelung spendet?. Er sollte sein 50jähriges Priesterjubiläum, das wenige Monate nachher gefeiert worden wäre, nicht mehr erleben. Am 24. Mai 1890 starb infolge von Influenza an Wassersucht Cooperator Joh. Franz Schmid nach bmonatlicher Krankheit und frommer Vorbereitung im ?2. Lebensjahre. Er hatte über 30 Jahre lang mit größtem Eifer in dieser Pfarrei gewirkt, geachtet von der Gemeinde und von seinen geistlichen Mitbrüdern und nahm den Ruf eines frommen und.sittenreinen Priesters mit sich ins Grab. Er ruht, wie er gewollt, neben Pfr. Balzer. Bei seiner Bescheidenheit und Bedürfnislosigkeit hatte er auf der ärmlich dotierten Pfründe einiges Vermögen erspart und vermachte daraus einige fromme Legate für die Pfarreien Triesen und Vals. V . Geschichte öes v. Kriß'schen S t i p e n ö i u r n s . Am 14. Februar 1692 besichtigten Cooperator Kindle, Landschreiber Abegg, Alt-Landammann Christoph Walser, Landammann Johann Regele, Franz Lampart und Bascha Schwarzenberger des Gerichts die Stiftungsgüter. Sie schätzten den Zins der Saxbündt auf 8 fl., den vom Lehenbüchel auf 18 fl., den von der Donatsbündt in Balzers auf 13 fl. Dabei mußten die Zinsleute diese Güter in baulichen Ehren erhalten. Der Erlös aus dem Wein von den zum Stipendium gestifteten Weinbergen betrug im Durch- — 98 — schnitt Pro Jahr 86 fl. Rechnet man also zu diesem Erlöse die 39 fl. Geldzinse und bedenkt man, welchen Wert damals das Geld halte, so muß man bekennen, daß diese Stiftung eine noble war. Der erste Nutznießer nach des Stifters Tode war eine Familie Regele in Balzers, die mit dem Stifter verwandt war. Einen Teil des Erträgnisses scheint aber der Fürstbischof der Antoniuskapelle am Berg zugewiesen zu haben. I m Jahre 1710 schrieb nämlich Pfarrer Ammann dem bischöflichen Kanzler, die Familie Regele in Balzers scheine das Stipendium gleichsam als Familienlehen zu betrachten. Valentin Regele, ein Vetter des Stipendiaten, habe sich unterfangen, ihn, den Pfarrer, zu fragen, ob der Bischof Gewalt habe, die Hälfte der Einkünfte des Stipendiums der Antoniuskapelle zuzuweisen. Er empfahl sein Pfarrkind, das aber im betreffenden Schreiben nicht genannt ist. Darauf hatten zwei Söhne des Landammanns - Hopp zu Balzers das Stipendium 14 Jahre lang. ^) I m Jahre 1-721 bat Thomas von Kriß, man möchte ihm das Stipendium, das er bisher schon gehabt, wieder auf weiteres verleihen und begründete seine Bitte mit seiner großen Armut. Er beklagte auch in seinem Schreiben, daß Pfarrer Kaufmann in Trimmis, ein Balzner, das Stipendiuin seinem studierenden Bruder zuhändigen wolle. (Dieser Bruder des Pfarrers Kaufmann war der nächste Verwandte des Stisters, trat später in den Prämonstratenserorden zu St. Luzi und wurde Abt daselbst, f 1754.) Anno 1727 erhielt Johann Wolf (später Cooperator in Triesen) von Vaduz die Hälfte des Stipendiums, die andere Hälfte, Fidel von Kriß, der Großneffe des Stifters, nachdem ihn der Päpstliche Nuntius von der Einschränkung dispensiert hatte, weil er erst die Prinzipia machte. Doch scheint die Sache vor das bischöfliche Ordinariat gekommen zu sein und dieses entschied: B i s der Sohn des Fidel Kriß in die erste Lateinschule komme, solle Johann Wolf das Stipendium allein genießen, dann aber Student v. Kriß allein. Auch Xaver Gasner von Triesen, <üg,r>ci. insdieinÄS in Innsbruck, genoß dasselbe zumteile durch 14 Jahre; einen Teil mußte er den Kindern des Fidel von Kriß, in Balzers abtreten. I n den Einer derselben, Joh. Ulrich Hopp wurde Dr. tksol,, bischöflicher Kanzler in Chur, dann Professor in Kempten, Hoskaplan in Vaduz und starb als Canonicus zu Freising (Bayern) um I7S5. — 99 - Jahren 1743 und 1744 hatte er es noch, mußte aber dem Christian Wenoweser von Schaan, Student in Hall, jährlich davon 13 fl. bezahlen. Von 1744 an hatte Wenoweser (später Pfarrer in Triesen) das Stipendium allein, mußte aber den Kriß'schen Knaben in Balzers zur Erlernung eine» Handwerkes 26 fl. geben. Ueber Wenoweser liegt ein vorzügliches Zeugnis aus Innsbruck von 1744 vor. Er wurde in Innsbruck daee. pdil. und bat zum Weiterstudieren den Bischof, ihm das Stipendium ganz zu überlassen. Er schrieb, die drei Luienkollatoren seien siir ihn, nur Pfarrer Fritsch von Triesen sei für Gasner, der dies Jahr das Doktorexamen gemacht habe und nun zur „praktischen Ausrüstung" das Stipendium haben möchte. >) Nach Wenoweser erhielt Xaver Schreiber von Balzers das Stipendium 7 Jahre lang. Als es ihm dann im Jahre 1752 entzogen wurde, geriet er in Streit mit den Kollatoren, die es dem Christian Schädler von Triesenberg geben wollten. Schreiber war nämlich zu Einsiedeln in das Noviziat getreten. Da erhielt er das Stipendium noch auf ein Jahr. Nachher müsse ihn das Kloster erhalten, sollte er aber wieder austreten, so solle er das Stipendium behalten bis zum Ablauf der 7 Jahre. Pfarrer Anton Fritsch von Triesen aber wollte dasselbe dem Christian Schädler zuwenden. Der Vater des Studenten Schreiber war Schloßhauptmann auf Gutenberg, Pächter des Schloßgutes und Besitzer eines Gasthauses „zum Adler" in Bnlzers. Der Sohn harrte im Kloster aus und wurde später sogar Dekan desselben. Auf der am Chorbogen rechts in der Klosterkirche angebrachten Totentafel findet sich sein Name. Er starb 1805 im Alter, von 74 Jahren. Weniger glänzende Carriere machte Studiosus Schädler. Er erhielt unterm 7. November 1760 von Augsburg, wo er am Gymnasium studierte, in einein Schreiben. an Pfarrer Konrad von Triesen ein sehr schlechtes Zeugnis. I n diesem Briefe wird er ein der Wohlthaten ganz unwürdiger Mensch genannt. Aber Schädler, dem infolge dessen das Stipendium selbstverständlich entzogen worden war, besserte sich und erhielt sogar im Oktober 1761 vom Prälaten von St. Luzi die vier niederen Weihen. Er hatte ^ Dr. meci. Franz 5aver Gasner „ein Mann von großer Vortrefflichkeit" starb zu Philippsburg im Jahre 1750. — 100 — auch in diesem Jahr das Stipendium wieder. Pfarrer Konrad selbst verwendete sich für ihn beim Fürstbischof und bat diesen, ihm im folgenden Jahre die höheren Weihen erteilen zu wollen, damit er seine Schulden bezahlen und etwas verdienen könne. Spätere Briefe aus Augsburg sagten nämlich, daß die früheren Aussagen und die Maßregelung des Schädler eine Folge von Verleumdungen gewesen seien. Infolge dessen wurde gegen Pfarrer Konrad Klage geführt, weil er ohne Grund dem Schädler einige Zeit das Stipendium vorenthalten habe. Der Pfarrer aber wies die Berechtigung dieser Klage zurück. Die früheren Aussagen seien keine Verleumdungen gewesen, die Jesuiten in Feldkirch hätten den in Augsburg Entlassenen allerdings aufgenommen, aber auch die Zeugnisse aus Feldkirch seien keineswegs glänzend. Der Landvogt in Vaduz nahm sich des Schädler an und übergab ihm eigenmächtig das Stipendium. Darüber beschwerte sich der Dekan Leo von Freuwis beim Bischof, wahrscheinlich auf Anregung des Pfarrers von Triesen. Er nennt den Schädler „ein unwürdiges Subjekt". I m Jahre 1762 berichtet Pfarrer Konrad dem Bischof, das Stipendium sei am Gallusfeste des vorigen Jahres während des feierlichen Gottesdienstes dem Schädler abgekündet und am 16. Dezember dem anderen Kandidaten (der nicht genannt ist) übergeben worden. Der Landvogt in Vaduz verließ aber die Partei des Schädler trotzdem nicht (obwohl ihn die ganze Angelegenheit eigentlich nichts anging) und nahm am 20. Februar 1762 das Erträgnis der Stiftungsweinberge vom vorhergehenden Jahre — 52 Viertel Wein — in Beschlag, um damit die Schulden zu bezahlen, die Schädler in Feldkirch hinterlassen hatte. Psarrer Konrad legte sich mit aller Kraft ins Zeug und drohte dem Landvogt sogar mit Exkommunikation. Doch dieser ließ sich dadurch nicht einschüchtern. Pfarrer Konrad hatte überhaupt mit dem Stipendium so viel Aerger, daß er in Chur den Vorschlag unterbreitete, das Stipendium möge zu einer Stiftung für die Schule zu Triesen verwendet werden, wie er auch im gleichen Gesuche die Einkünfte der St. Wolfgangs- uud der St. Sebastianskapelle der Cooperaturpfründe zuwenden wollte. Der Bischof ging aber darauf nicht ein. ' Der Nachfolger Konrads (der auf die Pfarrei Schaan zog), Pfarrer Christian Wenoweser, ebenfalls ein ehemaliger Stipendiat, — 101 — beantragte i. I. 1766 beim Ordinariat die Weinberge und Güter dieser Stiftung Iivits,ii6c> zu verkaufen, da sie sonst zu sehr in Abgang kommen würden und deren Besorgung mit zuviel Mühen verbunden, auch das Erträgnis ein zu unsicheres sei. Das geschah dann auch und es wurde der Erlös der Güter, 2000 fl., in 5°/o igen Kapitalien angelegt. Von 1768—1772 hatte ein gewisser Steger von Balzers das Stipendium, hörte aber dann zu studieren auf/). Da erhielt Student Jäger, Sohn des Landammannes zu Vaduz, dasselbe 1774. Aber Johann Frömmelt von T r i e s e n machte ihm dasselbe streitig und forderte es für seinen Sohn, der im Kloster Zwiefalten studierte, und sich durch seine Armut und entfernte Verwandtschaft mit dem Stifter empfahl. Pfarrer Wenoweser war aber entschieden auf Seite des Jäger und schrieb in Beantwortung einer bezüglichen Reklamation nach Chur: „Hätte der Frömmelt anstatt zu schießen und zu jagen und müßig auf den Gassen herumzuziehen, fleißig gelernt, so wäre er dem Jäger gleichgekommen und punkto Stipendium vorgezogen worden." Auf einen ferneren Vorhall, daß Student Jäger vermöglich, Frömmelt aber arm sei und es somit der Intention des Stifters mehr entspreche, dem Frömmelt den Vorzug zu geben, antwortete Pfarrer Wenoweser: „Herr Dr. Joh. Ulrich Hopp von Balzers war Sohn eines reichen Landammannes Basili Hopp, und doch hatte er manche Jahre das Stipendium genossen. Cooperator Johann Wolf war Sohn eines reichen Landammannes von Vaduz und doch Stipendiat. Der Schloßhauptmann Schreiber zu Balzers, dem das große Wirtshaus alldort allein gehörte, war überaus reich, dessen Sohn das Stipendium genossen und anjetzo zu Einsiedeln der nächste beim Fürsten sein solle." Franz HooP, Xaver Gasner, Ulrich Steger, später Wirt in Balzers, seien alle bemittelt gewesen und doch hätten sie das Stipendium genossen; also könne auch der Sohn des allerdings nicht armen, aber doch nicht so sonderlich reichen Landammannes Jäger dasselbe genießen. Doch soll Frömmelt, ein verzärteltes Muttersöhnchen, nach dem Jäger das Stipendium 7 Jahre lang erhalten, wenn er fleißig sei. ') Er mußte 100 fl. zurückbezohlcn, welche Summe später „zum Unterricht der Schullehrer in Rankweil" bestimmt wnrde. Dort genossen damals unsere Lehrer ihre Vorbildung. — 102 — Währendso Pfarrer Wenoweser für Jäger war, traten die anderen Collatoren entschieden für Frömmelt ein. So Richter Egidy Nipp zu Balzers und Richter Josef Niedhart zu Triesen in einer eigenen Eingabe an den Bischof. Einen entschiedenen, aber weniger klugen. Verteidiger hatte Frömmelt auch in der Person des Pfarrers Christoph von Stöcklern in Balzers. Dieser brachte die Sache Frommelts gegen Wenoweser in einem langen, scharfen Schreiben vor den Bischof. I n der Erwiderung darauf erklärte Pfarrer Wenoweser, er wollte am liebsten vom Stipendium gar nichts wissen; er habe nichts davon als Verdrießlichkeiten. I n einem folgenden Schreiben wandte sich der Pfarrer von Triesen in etwas scharfer Form gegen seinen Amtsbruder in Balzers, dessen scharfgespitzte Feder ihn allerdings reizte und der auch den Cooperator Pümpel von Triesen für die Sache des Frömmelt zu gewinnen versucht hatte. Das Stipendium beirug damals 100 fl. Johann Frömmelt, Vater des Studenten, reichte nun ein Gesuch an den Bischof ein, in dem gesagt wird, Pfarrer Wenoweser habe selbst ihn aufgefordert, seinen Sohn studieren zu lassen und jetzt lasse er ihn im Stiche und bevorzuge den Jäger, dessen Vater doch ein Vermögen von 30—40,000 fl. habe. Das bischöfliche Ordinariat sprach nun das Stipendium dem Frömmelt zu auf 9 Jahre und die Collatoren, auch Wenoweser, waren es zufrieden. Da der Fürstbischof Joh. Anton von Federspiel gestorben war, entschied der Kapitelsvikar Dionysius Graf von Rost und schrieb dem Pfarrer von Triesen, die Gerechtigkeit und die vermutete Willensmeinüng des Stifters, die hier allein den Entscheid zu geben haben, sprechen entschieden für Frömmelt, da er arm und bedürftig, Jäger aber nach den Berichten zu urteilen reich sei. Es sei durchaus nicht nach dem Willen des Stifters und gegen den ausdrücklichen Wortlaut der Stiftungsurkunde, daß das Stipendium von solchen bezogen werde, die aus eigenen Mitteln studieren können. Eher niüßte es solchen Armen gegeben werden, die eine Profession erlernen wollen, oder solchen, die zu ärztlichen Zwecken einer Unterstützung bedürfen. Uebrigens ward dem Jäger noch die Frist eines Monats eingeräumt, seine Gegengrllnde vorzubringen. Jäger wandte sich aber an die Regierung, die ihm gewogen war. Die Regierung verbot bei Strafe den Vollzug des Ordinariats- — 103 - beschlusses und behauptete, die Sache sei inixti kori, d. h., da habe nicht nur die geistliche, sondern auch die weltliche Behörde mitzureden. Aber die Richter von Triesen und Balzers blieben standhaft; Pfarrer Wenoweser zog sich so gut möglich von der Sache zurück. Chur entschied nun definitiv für Frömmelt und verlangte genaue Rechnungslegung über die Verwaltung des Stipendiums. Endlich verglichen sich Frömmelt und Jäger im Frieden, den der Hofkaplan Dr. Abbarth in Vaduz vermittelte. I m M a i 1779 kamen von Oberamtswegen im Pfarrhof zu Triesen bei Pfarrer Wenoweser zusammen Landvogt Gilm von Rosenegg, Landschreiber Fritz, Egidy Nipp von Balzers als neumutierender Landammann und Johannes Jäger als abtretender Landammann. Letzterer legte vorerst Rechnung ab. Das Stipendium hatte damals ein Kapital von 2000 fl., das in Balzers, Triesen, Triesenberg und Vaduz angelegt war. Die Interessen betrugen also 100 fl., diese wurden dem Sohne des rechnungslegenden Landammanns Jäger bis und mit Martini 1779 überlassen. I n den 1760er Jahren, während welchen das Stipendium einige Zeit unverliehen geblieben war, wurde ein Vorschuß von 199 fl. 12 kr. gemacht. Von diesen wurden 150 fl. dem Student Frömmelt und 20 fl. 30 kr. den Hausarmen von Triesen angewiesen; 29 fl. 8 kr. waren für Diäten aufgegangen. Bei dieser Sitzung wurde auch dem Joh. G. Frömmelt das Stipendium auf> 7 Jahre — bis 1786 — übergeben, was der neue Fürstbischof Dionys Graf von Rost bestätigte. Von 1799—1806 hatte ein anderer Student Frömmelt, der von Balzers gebürtig, später Frühmesser in Balzers, Cooperator in Triesen und Hofkaplan in Vaduz war, das Stipendium zum größeren Teile, während ein Teil die Söhne des Fidel Kriß in Balzers bekamen zur Erlernung einer Profession. Als im Jahre 1808 das Landammannamt einging, waren der Pfarrer von Triesen und die drei Richter von Triesen, Triesenberg und Balzers die alleinigen Collatoren, bis in neuester Zeit wegen zutagegetretener Mängel in der Vermögensverwaltung die fürstliche Regierung das Stiftungsvermögen in Verwaltung nahm und sich bei der Collatur eine mitbeschließende Stimme vindieierte. Es muß anerkannt werden, daß die jetzige Verwaltung eine vorzügliche ist und sich das Fondkapital unter derselben bedeutend — 104 — geäuffnet hat. I m Jahre 1899' betrug dasselbe 2662 fl., davon waren 2029 fl. 12 kr. Hypothekardarlehen, 440 fl. 22 kr. Sparkassaeinlagen, 91 fl. 33 kr. Zinsrückstände und 101 fl. 33 kr. Kassabarschast. Von Herrn Jos. Frömmelt an waren sozusagen alle Priester, die aus den Gemeinden Triesen, Triesenberg und Balzers hervorgingen, Stipendiaten dieses Stipendiums. Gott lohne dem edlen Stifter, was er durch diese seine Stiftung der Kirche und dem Vaterlande gethan hat!.— V I . Wocksnnrtschaft u n ö K u t t u r . I. Auf Phantasiegebilde und haltlose Hypothesen über die Urzustände unserer Gegend, mit welchen sich die „Gelehrten" unterhalten mögen, lassen wir uns nicht ein. Nur die Frage sei kurz berührt: wo waren die ersten Ansiedlungen? I m Thale oder auf den Höhen? Als im 13. Jahrhunderte die Walliser hier einwanderten, da trafen sie die B e w o h n e r dieser Gegend im T h a l e ans ä s s i g an. Niemand wohnte auf den Höhen und erst die Walliser siedelten sich, am „Triesnerberg" an. Die A l a m a n n e n , welche- vom Jahre 496 ab unter dem Ostgotenkönige Theodorich in Rätien einwanderten und nach und nach in Sprache und Lebensart das Keltische und Römische verdrängten, hatten sich ebenfalls in der Rheinebene, oder an den unteren Abhängen des Gebirges angesiedelt. Sie- waren an ein Leben im Gebirge nicht gewöhnt. Vor ihnen hatten auch die römischen Einwanderer ebensowenig das Gebirge aufgesucht und die unter dem Bergrutsch begrabenen römischen Bauten sind ein sicherer Beweis der römischen Ansiedlung an der Stelle des heutigen Triesen. Dagegen liegt nichts im Wege, anzunehmen, daß von der keltischen Bevölkerung ein Teil in den Thälern und Ebenen, bei den saftigen und sonnigen Weiden des Gebirges gewohnt hat, auf dem damals ein viel wärmeres Klima als heutzutage war, wenn wir es auch entschieden ablehnen müssen, Standplätze von - 105 — alten Sennhütten und Ställen, die wegen Lawinengefahr oder anderen Gründen vor ca. 100 Jahren verlassen wurden, als Zeugen für eine Vergangenheit von Jahrtausenden anzuerkennen. Auch mit den Ammenmärchen von den „Tiermenschen", die in den Höhlen der Gebirge gelebt haben sollen, muß man uns nicht kommen. Tiermenschen hat es nie gegeben, hier-ebenso wenig wie anderswo, sonst würden ja wir, die wir von ihnen abstammen, auch nichts anders sein als sie, unsere Stammväter, waren! Wenn auch wohl die. ersten Besiedler unserer Alpen in den bescheidensten Wohnungen gegen die Ungunst des Klimas sich schützten, und mit der einfachsten Hauseinrichtung sich begnügten, in einer Zeit, wo man noch keine Gerätschaften aus Metall, sondern nur aus Holz, Bein und Stein zur Verfügung hatte, so machten sie doch als intelligente Menschen Beobachtungen und Entdeckungen, wandten dieselben für ihre praktischen Bedürfnisse an und waren so in fortwährendem kulturellen Fortschritte begriffen. Bald verarbeiteten sie auch verschiedene Metalle zu ehernen Waffen und allerlei Gerätschaften. Man hatte irdene Kochgeschirre; man trieb Viehzucht, pflanzte Gerste und Weizen, Hanf und Flachs und die Bewohner des Gebirges tauschten mit denen des Thales ihre Erzeugnisse aus. Lange vor dem Eindringen der Alainannen war unser ganzes Alpengebiet bewirtschaftet, wie das schon die N a m e n der Alpen und Weiden,--die nicht alamannisch sind, beweisen. Nach und nach, sehr wahrscheinlich schon vor der Einwanderung der Alamannen, zogen die Leute vom Gebirge in das Thalgelände herab. Weil, soweit die Geschichte reicht, das Bergthal Lavena immer im Besitze der Triesner war, also nicht wie die übrigen Hochalpen und Hochwälder in landesherrlichem Besitze gestanden hatte, dürfen wir annehmen, daß einstige Bewohner von Lavena sich in Triesen niedergelassen haben, ähnlich wie die von Lida nach Mcils herabzogen. II. I n der rätischen Zeit schon wurde hier, wie schon erwähnt, neben der Alpwirtschaft auch Landwirtschaft betrieben und tauschten die Höhenbewohner mit den Bewohnern des Thalgeländes iHre Erzeugtvsse aus. Die sonnige Halde von Irisun war für den Acker- und Weinbau sehr geeignet. Der Dreimonat-Waizen gedieh vortrefflich, und daß in Rätien zur Zeit der Römer der —- 106 — Weinbau in Blüte stand, sagen uns römische Schriftsteller. Damals war die Rebe an manchen Orten angebaut, wo sie jetzt nicht mehr zu finden ist. Die Alamannen hingegen hatten wie die Germanen überhaupt Abneigung gegen die Arbeit und die Missionäre haben sich dadurch ein unsterbliches Verdienst erworben, daß sie mit der Einführung des Christentums den Feldbau verbanden und durch ihr anlockendes Beispiel den Segen des Ackerbaues auch unter die wilden deutschen Stämme trugen. Die Einwohner sahen die Früchte des Fleißes und entschlossen sich allmählich ihre Trägheit zu überwindend I m 13. Jahrhundert waren alle Klassen der Bevölkerung und alle öffentlichen Verhältnisse von der Landwirtschaft beherrscht. Grund und Boden bildeten den eigentlichen Besitz. Die Arbeitskräfte waren sehr gesucht und es wurden von den großen Grundbesitzern kleinere Güterkomplexe an Ballern (Kolonen) um sehr geringen Jahreszins und gegen eine verhältnismäßig geringe jährliche Arbeitsleistung (Frohnden) abgetreten. Daher die ausgedehnte Urbarisierung des Bodens vom 8.—14. Jahrhundert, zumal auch das Getreide sehr hoch im Preise war. Die Hörigen (Pächter) mußten den Zins in Naturalien, in Korn, Käse, Wein n. s. w. abtragen und man kann sagen, daß ^/s des Erträges den Bauern und dem Grundherrn zufiel. Kaiser Friedrich II. erließ i. I. 1220 das Gesetz, daß Ackersleute und überhaupt jene, die mit Landbau beschäftigt waren, volle Sicherheit genießen sollten.-Niemand durfte sich unterstehen ihre Person, ihr Zugvieh, ihre Ackergeräte u. s. w. anzutasten oder zu rauben, wie das in jenen kriegerischen, rohen Zeiten oft genug geschah. Wer diesem Verbot zuwider handelte, hatte den Schaden vierfach zu ersetzen und war der Reichsacht verfallen. Häuser und Grundstücke wurden mit Zeichen versehen, die man Marken nannte. Die Häuser waren aus Holz erbaut und hatten ein spitziges Dach, das über die Mauern herausreichte, so daß man auch beim Regen in der Nähe des Hauses arbeiten oder ausruhen konnte. Wie im Burghof, so wollte man auch im Bauernhof womöglich einen Brunnen haben. Auf dem Dache wurde fast regel? — 107 — mäßig Hauslauch gepflanzt, weil man wähnte, daß er ein Gebäude vor dem Blitze sichere. Schon Karl der Große hatte Hauslauch aus das Haus pflanzen lassen. Zum Dorfe gehörte auch das Feld, wovon der eine Teil unter die Bewohner verteilt, der andere aber Almend war. Jeder Bauer besaß eine Anzahl von Aeckern, Wiesen und Weinbergen. Die Almend (oder Allmeind) umfaßte auch die Alpen, Waldungen und Weiden, ferner die Wege und Stege und das Wasser. , Die Grenzmarken wurden sorgfältig abgesteckt. Die Beschädigung eines Grenzsteines sowie dessen Verrückung wurden schwer gebüßt. Bei den Flurbegehungen Pflegte man Knaben mitzunehnien, denen man durch „TschuPPen" an den Haaren und durch Ohrfeigen die Grenzen und die Lage der Steine nachdrücklichst einprägte, damit sie später bei Streitigkeiten ein zuverlässiges Zeugnis ablegen konnten. Sämmtliches Eigentum, das zu einem Bauernhöfe gehörte, hieß MÄnsus, Hübe oder Hufe, später Hof. Die Größe der Bauerngüter, der Höfe, war ursprünglich gleich; erst später, als sie geteilt wurden, wurden sie ungleich. Bezüglich der Wälder standen besonders die Eichenwälder hoch im Werte, nicht allein wegen des Holzes, sondern auch der Eicheln wegen, mit denen man die Schweine mästete. Die Schweinezucht stand in hoher Blüte unb die Eichenwalder wurden nicht selten in ihrem Werte nicht nach der Menge des Holzes, sondern nach der Zahl der Schweine berechnet, die in denselben ihre Nahrung finden konnten. Die Benützung der Wälder stand unter der Kontrolle der Waldvögte. Waldfrevel wurde strenge geahndet und als später die bestehenden Vorschriften weniger mehr beachtet wurden, erneuerte am 20. M a i 1648 ^)raf Franz Wilhelm dieselben und verschärfte sie. I n der Nähe der Wohnungen und auch draußen in der Flur lagen die Gärten und Aecker, die mit einem Zaune umgeben waren. Der regelrechte Gartenbau begann schon ums Jahr 800, und wurde besonders den nahen Benediktinerklöstern (Pfefers) abgelernt. Diese Mönche lehrten den Anbau von Heil- und Zierpflanzen, Gemüse und Obstbäumen, und schon um das Jahr 1000 fand man bei uns die gleichen Sorten wie heutzutage. Die Gartenfrüchte waren auch zehentfrei. Das mutwillige Umhauen von Obstbäumen und Weinreben war mit schwerer Strafe bedroht. Wer 8 — 108 — einen bepfropften Baum umhieb, mußte den 12jährigen Ertrag als Schadenersatz leisten; auch der Obstdiebstahl wurde schwer bestraft. Der Most war sehr beliebt und ersetzte nicht selten den Wein, wie das gedörrte Obst das Brot ersetzen mußte in Jahren, wo das Korn nicht geriet. Mit besonderer Vorliebe wurde der Wein gezogen. Die Behandlung der Nebe war genau dieselbe wie heute. Die Halde von St. Mamerten bis Matschiels war früher fast ganz mit Reben bedeckt. Hanf und Flachs wurden in großen Mengen gebaut. Die Hanf- und Flachsarbeiten lagen den Frauen ob; sie mußten auch spinnen, weben und Kleidungsstücke fertigen. Getreidearten waren: Waizen, Spelt, Roggen, Gerste, Hafer und verschiedene Sorten von Bohnen. Auf einem Acker wurde das eine Jahr Winter-, das andere Jahr Sommerkorn gesäet und im dritten Jahr ließ man ihn brach liegen. Das um das Haus liegende eingezäunte Gut, das meist mit Obstbäumen bepflanzt war, hieß „Bündt" (von binden, zäunen); die drei Abteilungen des Feldes, von denen eine abwechselnd für Sommerfrucht, die andere für Winterkorn und die dritte zum Brachliegen und zur gemeinsamen Weide bestimmt war, hießen „Esche"; jenes Gebiet, das mehrere Jahre nach einander brach liegen blieb, hieß „Egerten". Auch auf Privatwiesen war oft im Frühling und Herbst gemeinsame Atzung. I m 15. Jahrhundert fing man an, einen Teil des Brachfeldes mit Brachsrüchten (Buchweizen, Hirse, Erbsen, Bohnen) zu bestellen. Bauersleute aßen meistens Haferbrot. Um das 12. Jahrhundert kamen die eisernen Feldgeräte auf, nachdem man vorher nur hölzerne gehabt hatte. I m Frühling wurden die Aecker und Heuwiesen mit Zäunen umgeben, die man im Herbste wieder entfernte; durch den Zaun ging eine „Stapfe" oder ein Gatter, den man hier romanisch L-srulg. nannte; auch kommt dafür der Name ^kerrinetr oder I'-sriiieti vor, daher „eingepfercht". — Die Schutzheilige der Landleute war die hl. Margaretha von Antiochien. Sie wurde abgebildet mit dem Drachen, wie man das am Altare zu St. Mamerten sehen kann. Sie, als Patronin des Nährstandes, wurde zusammengestellt mit der hl. Katharina, — 109 — der Patronin des Lehrstandes, und mit der HI. Barbara, der Patronin des Wehrstandes. Daher der Spruch: S'Gretli mit dem Wurm, S'Babi mit dem Thurm, S'Kcühri mit dem Rüoli Sind drei hmlige Mädli. Viehzucht und Alpwirtschaft waren der jetzigen ähnlich. Der Hirtendicnst war sehr geachtet und wurde mit einer gewissen Anzahl Käse bezahlt. Die Alpen waren in früheren Jahrhunderten durch schöne Wälder geschützt und darum viel milder als jetzt. Gemeinsame Ställe gab es nicht; unter dem dichten Dache der Wälder fand das Vieh genügenden Schutz. Die verhängnisvolle Thorheit, die Alpen dieses Schutzes zu berauben, sogar die sogenannten Wettertannen, die die Alten heilig gehalten, zu fällen, blieb einem 19. Jahrhundert vorbehalten. Jetzt läßt man die armen Tiere oft förmlich erfrieren und verhungern! Jedenfalls eine sehr Praktische Methode der Viehzucht. Wie milde das Klima in den Höhen früher war, geht schon aus der Thatsache hervor, daß am Triesenberg Weinbau betrieben wurde. Die Milch wurde ein- oder zweimal des Sommers gemessen; . das geschah auf der „Meßwaid". Sehr bedeutend war, wie schon erwähnt, die Schweinezucht; in Herden wurden die Schweine in den großen Eichenwäldern gehütet. Die Schafzucht wurde der Wolle wegen besonders betrieben, und die Wolle von den Frauen und Töchtern selbst zu Kleidern verarbeitet. Sehr ausgedehnt war die Hühnerzucht, wie die Abgaben an Hennen und Eiern beweisen, und vor allem die Bienenzucht, die damals ein bedeutendes Erträgnis brachte und wofür besondere Gesetze, das „Brenenrecht" bestanden. Man hielt Bienen sowohl des Honigs als des Wachses wegen. Des Wachses bedürfte man zum Licht, des Honigs zum Versüßen der Speisen, da der Zucker damals ein sehr teurer Artikel war. Ein Pfund Zucker kostete soviel als ein großes Schwein; ein fetter Ochs war billiger zu bekommen als zwei Ellen vom billigsten Sammet, und ein Pferd billiger als ein Pfund Safran. Was man selbst produzierte war billig, was man importierte sehr teuer. Ein Schaf galt 3 Schillinge, d. i. etwa 30 Heller. — 110 Unter den Bewohnern gab es Leibeigene, die mit ihrer Person das Eigentum eines Anderen waren, für den sie arbeiten mußten. Doch war diese Leibeigenschaft hierzulande selten. Wer aus der" Grafschaft wegzog, oder Güter verkaufte, mußte von letzteren der Herrschaft (dem Grafen) den zehnten und der Gemeinde den fünften Teil des Erlöses bezahlen. Wer in die Grafschaft kam, nm sich darin häuslich niederzulassen, mußte der Herrschaft wie der Gemeinde den „Einzug" bezahlen und Steuern, Tagwerke, Umlagen, Weinbergdünger und Fastnachtshennen geben wie jeder ansässige Bürger. Jede Haushaltung mußte dem Grafen an der Fastnacht eine Henne geben als Tribut für das Gerichtswesen. I n Triesen gehörte der Herrschaft der Maierhof, samt Zubehör, alles in einem Einfang. Ob dem'Maierhof besaß sie die sog. Hertenwiese, die. bis an die damalige Landstraße hinabreichte (angekauft Anno 1503 und 1505 von einem Ludwig Getzi aus Vaduz durch den Freiherrn Ludwig von Brandis) in der Größe von 100 Mammet, mit großer Stallung und Sennerei. Da mußten die Triesner einen Tag mit zwei Pflügen bauen, wobei Leute und Vieh „zu esfen" bekamen. Bisweilen wurde diese Wiese verpachtet um 135 fl. Auch mußte das halbe Dorf von Triesen im Maierhof einen Tag mähen und das andere halbe Dorf heuen, wobei man zu essen bekam und zu trinken. Die Triesner hatten ferner dem Grafen in den oberen Weinberg Stickel zu liefern, Zäune zu erstellen, zu hauen, zu gruben (dabei erhielten sie.„Imbiß und Marend und am Abend einen Hopfen Schloßbrot"), die Trauben in den Torkel und den Wein vom Torkel ins Schloß zu fahren (wo sie gespeist und die Zugtiere gefüttert wurden). Das Gleiche hatten die Balzner im untern Weinberg von Triesen zu thun. (Brief des Ludwig von Brandis 1496). Die Triesenberger hatten, da man ihnen die Rechte der anderen Unterthanen gab, auch die gleichen Lasten zu tragen. Jeder Ansässige in der Grafschaft mußte jährlich 2 Tage jagen helfen; die Triesenberger mußten aber jagen helfen, so oft es die Not erheischte. Auch mußten sie das zum Schloß nötige Zimmerholz hauen und soweit liefern, daß es mit Wagen geholt werden konnte. Dafür erhielten sie einen guten Marend. Die im Land mußten das Holz dann an Ort und Stelle schaffen. Wenn im Schloß eine Hofhaltung war, mußte diese ihnen dann Speis und — IN ,- Trank, sonst aber für jede Fuhr 6 Kreuzer geben. Das im Gebirge geschossene Wild mußten die Walliser heraustragen, wofür sie zu essen und einen Trunk oder pro Mann einen Batzen erhielten. War die Hofhaltung nicht auf dem Schloß, so mußte das Wildpret mit einem Roß der Hofhaltung „straks" nachgeliefert werden. ^) Die Herrschaft bezog aus allen Alpen auch das Vogelrecht, d. ,h. das Molken von einem Tag. Dies bestand z. B. in 2 Viertel 2) Schmalz und 8 Viertel Käs aus Valüna, 1 Viertel Schmalz und 6 Viertel Käs aus Lavena. Die Fischenz im Triesnerbach vom Rhein bis zum Dorf war um 1!/z Gulden verpachtet. Der Herrschaft gehörten serner alle Hoch- und Frohnwälder, so im Triesner Gebiet die Wälder beim Maierhof, die Triesner Au, das Gestäud im Triesner Forst, der große Buchwald in Triesen und der Guggerbodenwcild (um den sich später die Triesner und Triesenberger lange stritten), das Menschenwäldle am Triesenberg und mehrere Wälder in den Alpen. Die Alpe Sikka war um .165 ftd jährlicher Zins an die Triesenberger verpachtet. Wegen bedeutender Zunahme der Bevölkerung und der Notlage mancher Gutsherren wurden die Hufen, d. h. die alten Bauerngüter nach und nach geteilt und die Teile vielfach in freie Pacht gegeben. Dadurch bekamen die Bauern und Lehenleute neue Begünstigungen. Viele Abgaben und Frohnden fielen weg. Doch durfte nur Einer Eigentümer eines Bauernhofes sein. Starb der Vater, so erbte der älteste Sohn das ganze Gut; er hatte dann für den Unterhalt der Mutter und der noch nicht erwachsenen und für die unversorgt erwachsenen Geschwister zu sorgen. Erbschaftsschulden waren von den Erben nur insoweit zu bezahlen, als die „fahrende Habe" reichte. Das Gut durfte nicht angegriffen werden. Dies trug viel zur Verhütung des ländlichen Die Frohnden wurden tags zuvor angesagt und durften nicht nachgefordert werden. Oft war das vom Gutsherrn Gespendete an Kost und Lohn sicher mehr wert als der Dienst. Die Rechtsbestimmungen über die Frohnden hießen „Weisthümer". 2) 1 Viertel - 14 Pfund; 1 Pfund Schmalz galt vor 200 Jahren S Kreuzer. 8 » — N2 — Schuldenwesens bei und die Familie saß aus ihrem Gute sicher. Geld und Wertsachen wurden in einem eisernen Kästchen aufbewahrt, das über einem Balken der Wohnstube versteckt lag. Nach und nach ging leider dieses patriarchalische System unter. Die Güter wurden unter die Kinder zu gleichen Teilen geteilt und bei der immer zunehmenden Verschuldung hypothekarisch belastet. So bildeten sich nach und nach die heutigen Zustände heraus. ^) III. Im früheren Mittelalter mußten die Bauern laut Vorschrift ein schlichtes Gewand von schwarzer und grauer Farbe und rindslederne Schuhe tragen. Das Tragen von Waffen war ihnen, der bei ihnen üblichen Raufereien wegen, verboten. Als aber die Bauern später immer freier und wohlhabender wurden, machten sie es dem Adel nach. Sie trugen lange, über die Schultern wallende Haare, und darüber feingestickte Hauben. Eine andere Kopfbedeckung waren rote, hohe Hüte, die man mit Schnüren behängte. Im Winter trug man einen Hut, der „Schabernak" hieß. Das Müder war damals auch Männerklcidung. Obwohl die heimischen Kleiderstoffe weit und breit berühmt waren, ließ man. doch solche aus Belgien und Italien kommen. Die Frauen trugen das Haar in Zöpfen über den Kopf gebunden. Die Mädchen ließen es frei herabwallen und schmückten es mit Bändern und Blumen, die man „Schappel" nannte. Eine Erinnerung daran, sind noch die Kränze, die an den höchsten Festen getragen werden. Die Kleidung war überaus bunt. IV. B i s ins 13. Jahrhundert verschaffte jeder Besitzer eines Bauernhofes sich alle seine notwendigen Instrumente und Gerätschaften selbst durch seine Dienstleute oder tauschte sie gegen Naturalien ein. Als aber dann die Märkte aufkamen, hörte dies auf. Es entstanden die Handwerker und das Geld wurde das unentbehrliche Verkehrsmittel. Allerdings war damals der Geldverkehr viel beschwerlicher als heute. Es gab sehr viele verschiedene Münzsorten, wie auch jeder bedeutendere Ort sein eigenes Maß hatte. Das Geschäft des Wechselns besorgten die Juden und die Lombarden, später Lamparten genannt. Die in unseren Urkunden vorkommenden Geldsorten sind: die P f e n n i g e , 12 Pfennige ') Zu Ende des Mittelalters bestand noch daS Verbot ohne G e nehmigung des G r a f e n , Geld aufzunehmen. — 113 — waren 1 S c h i l l i n g ; , 2 0 Schillinge (oder 240 Pfenninge) waren 1 P f u n d Pfg., etwa 2 Kronen heutiger Währung; 1 S c h i l l i n g Silber 2 Pfd. Pfg. (4 Kronen); 1 S c h i l l i n g G o l d ?»/s Pfd. Pfg. (15 Kronen); 1 M a r k S i l b e r etwa 50 Kronen. Eine schon in den ältesten Zeiten in unseren Gegenden gebräuchliche Scheidemünze war der H a l l e r (später Heller genannt), Er hatte seinen Namen von der Stadt Hall in Schwaben, wo er namentlich ums Jahr 1228 am häufigsten geprägt wurde. Er trug auch deren Wappen: auf der einen Seite eine Hand, auf der andern ein Kreuz. Die Haller wurden früher in Silber geschlagen und hatten mit dem Pfenning gleichen Wert; später galten sie nur die Hälfte und ihr Wert sank mit dem des Pfennings immer mehr. Seit dem 15. Jahrhundert prägte man sie in Kupfer. Pfennig oder P f e n n i n g war ursprünglich der allgemeine Name jeder Münze in Deutschland, der sich von den Hohlmünzen (Brakteaten genannt) herschreiben soll, weil diese die Gestalt eines Pfännchens hatten. Man hatte goldene und silberne Pfenninge, sowie dicke, dünne, breite und hohle. Später bezeichnete man damit eine silberne Scheidemünze, von der 160 Stücke eine Mark feinen Silbers enthielten und .die mithin 2 Groschen oder 9 Kreuzer wert waren. Sie wurden aber immer kleiner und geringwertiger, so daß es im Jahre 1400 zu einer Mark Silber etwa 12—1400 Stücke Pfenninge brauchte. Wie man aus den obigen Bezeichnungen ersieht, wurde früher das Geld nicht gezählt, sondern gewogen. Eine Mark war ein halbes Pfund oder 16 Loth. Der G u l d e n war ursprünglich eine Goldmünze, daher der Name. Als im 15. Jahrhundert Silbermünzen von 2 Loth Schwere geprägt und Gulden benannt wurden, hieß man zum Unterschied von diesen die goldenen Gulden G o l d g u l d e n . Man teilte anfangs den Gulden in 20 Schillinge zu 3 Kreuzern, später in 60 K r e u z e r ein; 1^/2 Gulden waren 1 Thaler. V. Erst ums Jahr 1100 fing man an, sich einen Familiennamen oder Geschlechtsnamen beizulegen, welcher entweder dem Berufe, oder dem Taufnamen eines Vorfahren, oder dem Orte, wo man wohnte, oder einem Spitznamen entnommen wurde und sich im Laufe der Zeit sehr veränderte. Von den alten Triesner Geschlechtern findet man in den Urkunden folgende: 8 — 114 — 1. Von T a u f n a m e n a b g e l e i t e t : E b e r l i (von Eberhart, Verkleinerungsform). I m Pfarrurbar von Eschen wird vom Jahre 1438 erwähnt ein Eberlin Koch. B e r l i n g oder V e r l i n g oder W e r n l i n (alle diese von Bernhart und Wernhart, Werner); W o l f ' (von Wolfgang und Wolfhart); Welz (WeltValentin); Meteld (Mathilde); N i g g (Nikolaus); F r ick (Friedrich); O s p e l t (Oswald); Risch oder Rüsch (Ulrich); B a r getzi (Pankratius, Purgetzi; im 15. Jahrhundert wurden Bargetzi Frick und Purgetzi Beck erwähnt); M ö r l i (Maurus, Verkleinerungsform); Hitz (Heinrich); E g l i n (Eglolf); J ö r g (Georg); G r i ß und K r i ß (Christian); I o n (Johann); Kob (Jakob); T h ö n i (Anton); S e l i (Basil); R i g (Reginhard); Hug (Hugo); Bärtsch (Bartholomäus); G a h a i n y (Ca.-Haus, Hainy-Heinrich, also aus dem Hainrichshaus); J t e r (Jta); Ott (Otto); Obrecht (Albrecht); Fritsch (Friedrich); später E r n i (Arnold); unverändert von Taufnamen hergeleitet waren die alten Geschlechter: P a u l i n , P e t e r , F r u m o l t (Frommhold), H a r t m a n n , L a m p e r t (Lampart , Lambert); möglich wäre es allerdings, daß die Lampert ihr Geschlecht von der oben erwähnten Beschäftigung des Geldwechselns herleiteten; das Geschlecht K i n d l e ist entweder Verkleinerung von Kind und hat der Begründer dieses Familiennamens aus irgend einem Grunde sein Lebtag ein Kindlein sein müssen; oder dieser Name stammt von einem Taufnamen, desfen Ende die Silbe Kint war, z. B. Hardukint. Ich halte es auch für nicht unmöglich, daß er vom Namen Konrad kommt, der in Kurt, Kunt (daher Kunz, Künzli) oder Kund verkürzt wurde. Die Verkleinerungsform von Kund ist Kündli. Ein geistlicher Herr aus Triesen erscheint anno 1450 als Wernhart Khündlin (Bernhard Kindli.) Rein erhalten hat sich der altdeutsche Taufname N i e d h a r t als Familienname. 2. Eine Beschäftigung bedeuten:. B a n z e r (alt Panzer von Panzerer, d. h. Panzermacher); Beck, B a r b i e r (Badmeister), S c h n i d e r , M ü l l e r , M u r e r , W e i n z i r l y , S e n n , M a l e r , Feger, S p r e n g e r , G a n t n e r (vielleicht vom rom. Oancl abzuleiten), R e g e l e (dieser Name ist Verkleinerung von Nagel oder Nagl, welches Wort als Geschlechtsname in Oesterreich, Deutschland, in der Schweiz und in Liechtenstein vorkommt. Es wird meist als gleichbedeutend, mit Nagler gedacht; ich halte. — 115 — aber dafür, daß es einem Tausnamen seine Entstehung verdankt), T r ä g e r (Bürge, Vormund), M a i e r (Gutsverwalter), S c h ü r t i (Schroter?), S c h u l e r (Lehrer); S u l s e r . (?) 3. Zu den Triesner Geschlechtern gehörten außerdem folgende, meist noch aus dem Romanischen stammende: M a s t r a l (vom lateinischen mwistkrialis, d. h. Hof-Beamter; .noch jetzt heißt im romanischen Graubünden der Ortsvorsteher iriisti-al), B e r g e r , G a s s a l e r (vielleicht hatte dieses Geschlecht diesen Namen von dem Wohnplatze Oasol oder (Zassal im Oberdorfe; es,sö1-eg,8g. alts., d., h. das hohe Haus), Grüschli (Verkleinerung von Grüsch oder Grisch; romanisch (ürisetr - (Zi-i-stOlri-isttÄri), Jutschet (romanisch wohl statt Jatschett, d. h. Jaköbchen), G a n t e r b e i n (wahrscheinlich Walliser), H i l e t t (Verkleinerung von Hilarius, romanisch), S p i e g e l , V i r a b e n d , T a n n e r , Schampletz (romanisch Gionplazi, d. h. Johann Placidus), P a r g a n t (ein sicher romanischer Name, dessen Sinn ich nicht zu deuten vermag), Nestle (Verkleinerung von Rest; Rest bedeutet im romanischen Graubünden jetzt noch so viel wie Christian), L i f e r (romanisch jetzt noch I^ver oder divers), P l a n k (daher „Plankabongart," romanisch plariea, plauiiea,----Halde), B r e n n (dieses Geschlecht kommt heute noch in Disentis vor), S c h a l gett (romanisch, verkürzt aus Gottschalk mit der Verkleinerungssilbe ett), S c h n e l l (romanisch Tschanell — Johannchen), B ü r z l e (Walliser?), H e u , Mock, H i l t y, (Hilarius?), R o t i n er (vom Wohnort), Tschöntsch (romanisch — Hännsli), L o t e r (Lothar), Täscher (heute noch in Bünden vorkommend, soll von einem alträtischen Namen Tagio kommen, romanisch ^ÄiseK). 4. W a l l i s e r Geschlechter zu Triesen und am Triesenberg waren: G a s n e r (auch G a u s n e r , Gosner, Gaasner, im 14. Jahrhundert einmal Gansar, selten Gaßner geschrieben), M a r u g g (soll vom Taufnamen Merold kommen), I o n (Jonas oder Johann, vgl. Jonenboden), G a p p a z o l , von C u r t e n (daher Curtenalp? jetzt Gatnalp), von B a l d e n e g g , von G u ß b r u n n , Täscher, H i p p e r (Hyppolit), H i l w i , Oschwald (Obwald, Ospelt), Götsch (Gottfrid), S c h n i d e r , Richenhalt, K a u f m a n n , P f i f e r , Reinacher, S t o ß , S c h a l l e r , Tringler, L a m p a r t , R i g l e r (Rügler), Beck, S c h l e g l , Lugner, — 116 — S e l i , B ü h l er, und andere, die aber in den Urkunden nicht ausdrücklich als Walliser bezeichnet werden, wie W a g n e r (daher Wagnerberg, jetzt Wangerberg). 5. E r n i , Hoch, N i e d h a r t , T s c h o l , W a l s e r und Heidegger sind aus Vorarlberg eingewandert. Die Erni kamen niit dem Pfarrer Erni Hieher im Jahre 1652, die Hoch mit dem Pfarrer Hoch im Jahre 1711, die Niedhard mit dem Cooperator Gir im Jahre 1698, die Tscholl aus Bludenz um 1800, die Heidegger aus Egg im Bregenzerwald um 1800, später die Walser aus Rankweil. 6. Ebensalls aus Vorarlberg (Sateins) eingewandert war die adelige Familie von K r i ß , wovon ein Teil sich in Balzers niederließ. Schon um das Jahr 1616 heiratete eine Ursula Schurti einen von Kriß, und deren Sohn, Lieutenant Thomas von Kriß, nahm iin Jahre 1656 eine Elisabeth Verling zur Frau. Vom alten Triesner Adel wird bald eingehender die Rede sein. VI. Zur Erleichterung des Verkehrs wurden Wege und Brücken erbaut. Die Kirche unterstützte derlei Unternehmungen mit ihren geistlichen Mitteln, weshalb die meisten Brücken einen religiösen Charakter hatten und Kapellen und Heiligenbilder trugen. So war die Brücke, die vor Zeiten von Triesen über den Rhein führte (bei Capont, d. h. «ass. pvnris, Brückenhaus), mit einer Kapelle und der Statue des hl. Johannes von Nepomuk geschmückt, welche letztere jetzt in der Muttergotteskapelle steht.. An die Bequemlichkeit der Wege stellte das Mittelalter noch keine großen Anforderungen; insbesondere waren die Dorfwege sehr schlecht, zum Teile mit groben Platten besetzt. Die Leute hatten eben damals bessere Nerven als heutzutage. W i r t s h a u s gab es im früheren Mittelalter in Triesen noch keines. Die Wirtshäuser hatten überhaupt noch mehr den Charakter von Wohlthätigkeitsanstalten und den Wirtshausbesuch der bloßen Unterhaltung wegen kannte man gar nicht. Dagegen bestand in Triesen eine Art S p i t a l , ' i n welches insbesondere das kranke fremde Bettelvolk auf der sogenannten Bettelsuhr aus den übrigen Gemeinden der Grafschaft Vaduz verbracht wurde. Das Bettler- und Gaunerwesen, die herumziehenden Zigeuner, waren eine überaus lästige Landplage, gegen welche das Volk durch die Obrigkeit zu wenig geschützt wurde. — 117 — Wie in allen größeren Ortschaften, so stand auch (und sie steht heutzutage noch) im Dorfe, auf dem Hauptplatze zu Triesen eine Linde. Die Linde, die gegen 1000 Jahre alt werden kann Wei öer Linde zu Griefen. und unter ihrem schön gewölbten, honigduftenden Laubdache so viele Geschlechter vorüber ziehen sieht, war seit uralter Zeit der Lieblingsbäum des deutschen Volkes. Unter der Linde fanden die Gerichtstage und die Volksversammlungen statt, unter ihr feierte die Gemeinde ihre heiteren Feste und erfreute die Jugend sich an ihren Spielen. Darum heißt es schon im Nibelungenliede: hat jeman ze fröuden muot, der soll keren ze der grüenen linden. Und der dem nachbarlichen Geschlechte der Freiherren von Sax angehörende Dominikanermönch und Dichter Heinrich v. Sax sang ums Jahr 1230: der doß (Lärm) wird groß, da wir zuo einander komen under der' linden von linden vil wol gemuot. die schar vil gar da sint, das hab ich vernomen, ir srölich singen, ir springen vil sanfte tuot. - 118 - fröude unt freudenreich gemüete süln wir disen sumer hcm; Heide und anger, schone in blüete da stent bluomen wol getan. uf der Heide und in dem Walde singen kleiniü vogellin süeße stimme manikfalde; des süln wir in fröude sin. Daß damals mit so lebhafter Sehnsucht Alt und Jung den hellen, warmen Frühling begrüßte, wird begreiflich, wenn man bedenkt, wie lange und traurig der Winter sein mußte in einer Zeit, da man das Glas noch nicht kannte, die kleinen Fensteröffnungen mit Laden fest verschließen und die dunklen Räume mit Kerzen, Oel und Kienspänen erhellen mußte! — VII. Nach Aushören der Leibeigenschaft bildete sich, nach und nach ein anderes Abhängigkeitsverhältnis heraus, das der „ H ö r i gen" oder „Lehenleute". Diese saßen auf dem Hofe oder Gute eines Andern gegen Entrichtung gewisser, genau bestiinmter Abgaben und Dienstleistungen. Man unterschied verschiedene Arten von Lehen. Wurde ein Lehen nur auf gewisse, beschränkte Zeit gegeben, so wurde es „Handlehen" oder „Schupflehen" genannt. Lebenslänglich einer Person übertragene Lehen hießen „Leiblehen". Die „Erblehen" erbten sich in derselben Familie entweder im Mannesstamme allein („Mannlehen") oder auch in weiblicher Descendenz („gemischte Lehen") fort. Die Erblehen konnten auch beschränkt sein, z. B. auf Kinder und Kindeskinder. Starb die Familie in direkter Linie oder in der vom „Lehenbriefe" vorgesehenen Weise aus, so .fiel das Lehen wieder an den „Lehensherrn" zurück, der es wieder frei verleihen konnte. Jene, welche von den Grnndherren, d. h. von den Eigentümern Grund und Boden zur Bewirtschaftung gegen Leistung der festgesetzten Abgaben erhielten, sowie die Erblehenträger, welche für sich und ihre Nachkommen Lehengüter erhielten, traten dadurch zu ihrem Lehensherrn in ein persönliches und dingliches Verhältnis, welches man auch Leibeigenschaft nannte. Diese Leibeigenen deschristlich-deutschenRechtes waren aber keine Sklaven, nicht willenlose Werkzeuge; sie konnten auch f r e i e s . Eigentum besitzen und erlangen; aber sie waren ihrem Grnndherreü Dienst und Abgaben zu leisten verpflichtet für die Benützung seines Eigentums, wozu die freien Unterthanen, die auf ihrem freien Eigentum saßen, nicht verpflichtet waren. Darum nannte man sie Unfreie, Grundholde oder Eigenleute. Persönlich waren sie frei, wurden nicht von der Scholle verdrängt und genossen den Schutz ihres Grundherrn. Sie hatten auch den großen Vorteil, daß sie die Güter, die sie bearbeiteten, nicht mit Schulden belasten konnten, weil sie ja nicht ihr Eigentum waren. Die Lage der Arbeiter unserer Tage ist daher vielfach eine viel schlimmere als die der Hörigen jener Zeit, die sich eines sicheren Daseins erfreuten. Unter solchen Hörigen oder Lehenleuten finden wir daher in Triesen wie anderswo gerade die angesehensten, sogar adelige Familien. Jeder hörige Hof konnte eine Familie gut ernähren, während die Abgaben in der Regel gering waren. Ging so ein Lehenhof durch Kauf oder Vererbung auf einen anderen Besitzer über, so auch die Leute, die auf demselben saßen, d. h. die an diesen Leuten zu beanspruchenden Leistungen. So war eine Familie mit allen ihren Kindern Eigen und zugewandt dem Eigentümer ihres Gutes. Sie konnten mit dem Gute verkauft und verpfändet werden. So verpfändete z. B. Graf Rudolf I. von Sargans anno 1322 seine Leute zu Balzers, Mals und Eschen, sowie 10 Saum Bockerwein für 300 Mark Silber und einige Monate später auch seine Leute zu V a d u z und T r i e s e n und alle Leute, welche „in die Steuern gehörten", das Schloß Vaduz uud den dazu gehörigen Baumgarten für 400 Mark Silber. Ritter Ulrich von Richenstein verkaufte im Jahre 1362 dem Kloster St. Johann im Thurthale 8 leibeigene Personen um 72 Pfund Pfennige. Aus dem Gesagten erklärt es sich leicht, daß von Geschwisterten das Eine diesem, das Andere einem andern Herrn, daß sogar eine Person zur Hälfte diesem, zur Hälfte einem andern Herrn angehören konnte, d. h. zweien Herren zu Dienst verpflichtet war, wenn das Lehengut zwei Eigentümer hatte. Kinder aus solchen hörigen Familien und ihre weiteren Nachkommen gehörten dem Herrn, dem die Eltern angehörten, mochten sie sich aufhalten wo immer. Daher gehörten die Leute einer und derselben Ortschaft oft verschiedenen Herren an und hatten auch die demselben Herren gehörigen Leute nicht dieselben Pflichten gegen ihn. Die Einen — 120 — waren von allen Verpflichtungen frei, mit Ausnahme der Wehrpflicht gegen feindliche Ueberfällej sie hießen Sonderleute oder Semperfreie; andere waren zwar von Steuern frei, aber nicht von Frondiensten; wieder Andere hatten Abgaben, Frondienste und Kriegsdienst zu leisten. Von gewissen Gütern mußte der Lehenzins in Naturalien, Kleidern (Tuch) oder Waffen geliefert werden. So heißt ein Acker im Triesnerfeld „die Helebarten", weil der Pächter jenes Gutes seinen jährlichen Zins in solchen Waffen entrichten mußte. Ein anderer Acker heißt der „Eieracker", weil der Pachtzins mit Eiern erlegt wurde. Heiraten sollten nur unter Leuten gleicher gesellschaftlicher Stellung geschlossen werden. Geschah dies nicht, so folgten die Kinder „der schlechteren Hand"; d. h. wenn der Vater oder die Mutter leibeigen war, so würden alle Kinder es auch. Wenn unter .Eigenleuten verschiedener Herren Ehen eingegangen und Kinder vorhanden waren, so wurden diese unter die Herren geteilt. Wollte eine wegziehende Person fortan von Abgaben frei sein, so mußte sie sich auslösen und den „Abzug" bezahlen, wenn sie in ein Gebiet auswanderte, das jenseits des Arlbergs, oder des Bodensees, oder des Walensees, oder der Lanquart lag. Starb ein leibeigener Gutsbesitzer, oder der Inhaber eines größeren Erblehens, so mußte von seiner fahrenden Habe das „Besthaupt" oder die „Kurmede", d. h. das beste Stück Vieh, oder das beste Bett, oder Kleid dem Grundherren überlassen werden. Das war der verhaßteste Tribut, der um das Jahr 1500 aber aufhörte. War eine bestimmte Reihe von Jahren verstrichen oder der Lehensherrn gestorben, so mußte der Lehenmann dem neuen Lehensherrn eine bestimmte Summe Geldes geben, die man „Ehrschatz" oder „l^uckkmiuoa" nannte. Uebrigens konnte ein Leibeigener sich auch aus ersparten Mitteln loskaufen, so daß das Gut, auf dem er saß, sein Eigentum wurde. Nicht selten aber begaben sich freie Leute freiwillig in die Leibeigenschaft, besonders in die der Klöster, um des Schutzes und der Privilegien derselben teilhaftig zu werden. So übergab der oben erwähnte Ritter Ulrich von Richenstein sein Vermögen und sich selbst bem Kloster Pfäfers, das ihm, so lange er lebte, freien Lebensunterhalt und ein schönes Taschengeld geben mußte. Oft auch waren die Herren zu Zeiten der Not gezwungen, ihren — 121 Hörigen gegen Hilfeleistung in Waffen die Freiheit zu geben und die Leibeigenschaft in freie Unterthanenschaft zu verwandeln, oder ihren Grund und Boden ihren Eigenleuten um ein Billiges zu verkaufen. S o bildeten sich nach und nach die heutigen Verhältnisse heraus. Die Entlassung eines Leibeigenen aus dem Stande der Leibeigenschaft und seine Erhebung in den Stand eines freien Mannes geschah durch eine Ceremonie, die darin bestand, daß ihm eine Silbermünze aus den Händen geschlagen wurde. Das Nähere über die Lehen zu Triesen ist schon gesagt worden. VII Die Walliser. Um das Jahr 1300, vielleicht schon um 1280, erfolgte die Besiedelung der den Kulm umgebenden Halden des Triesenberges durch die eingewanderten W a l l i s e r . Ihre Heimat war das Oberwallis vom Furkapaß bis Leuk. Sie gehörten zum alamannischen Volksstamme, wie das Volk, das sie hier in der Grafschaft Vaduz antrafen. Allerdings brachten sie in ihrer Sprache vielecharakteristischeEigentümlichkeiten mit, die sie, w i e ihre einstigen S t a m m e s g e n o s s e n i m W a l l i s , b i s auf den heutigen T a g zum größten T e i l e bewahrt haben und wodurch sie sich von den L e u t e n i m T h a l e a u f f a l l e n d unterscheiden. Doch gilt dies nur von den Wallisern am Triesenberg, die eine geschlossene Kolonie bildeten; während jene Walliser, die sich in den Thalgemeinden niederließen, und jene, welche nach und nach vom Berge herabzogen und sich unter die Thalbewohner mischten, auch die Sprache der Letzteren sich vollkommen angewöhnten. S o v e r r ä t die Sprache der T r i e s e n b e r g e r heute noch ihre H e r k u n f t aus dem O b e r w a l l i s ; eine A b stammungsurkunde, die b e w e i s k r ä f t i g e r ist a l s eine auf P e r g a m e n t . Ueber die Ursachen ihrer Auswanderung aus dem Wallis und ihrer Einwanderung in Churrätien sind die Ansichten der Geschichtsforscher noch geteilt. Einige glauben, die Walliser seien von den rätischen Dynasten herbeigerufen worden, um für die abgelegenen Teile ihrer Gebiete in der Alpwirtschaft tüchtige Bewohner und zur Landesverteidigung geeignete Leute zu bekommen. Andere schreiben der Uebervölkerung in den rauhen und wenig fruchtbaren Hochthälern des Oberwallis, häufigen Grenzstreitigkeiten mit den romanischen Nachbaren, fortwährenden Kriegen unter den einheimischen kleinen Herren, unter denen ihre Freiheit verloren ging u. s. w., die Ursache zu. Ueberdies hatten die Walliser das Recht des freien Zuges, sie durften auswandern, wohin sie wollten. So zogen sie zwischen 1280—1360 in großen Scharen mit Weib und Kind über die Furka herüber nach Churrätien, wo sie in den Gebieten der Freiherrn von Vatz und der Grafen von Montfort zu Werdenberg, Sargans, Feldkirch und Bregenz Aufnahme fanden und Güter teils kauften, teils in freies Lehen nahmen. So kam eine bedeutende Anzahl Familien, die an Seelenzahl die der Gemeinde Triesen übertraf, auch in die Grafschaft Vaduz, hauptsächlich an den Triesenberg. Das Jahr, wann dies geschah, kann nicht genau angegeben werden; aber daß es ums Jahr 1300 geschehen ist, dafür spricht der Umstand, daß für die Einwanderung in der Grafschaft Feldkirch (Damüls, Laterns) dieses Datum feststeht und erhellt ganz besonders aber aus einer Urkunde vom J a h r e 1 3 5 5 , welche folgenden Inhalt hat: Ulrich, der Amtmann, der minderjährigen Kinder des Grafen Hartmann sel. zu Vaduz, urkundet, daß er einen Streit gütlich beigelegt habe zwischen den Schaanern und einigen Wallisern am Triesenberg, deren Namen sind: ^) Peter Rügler, Johannes von Prademetz, Peters Sohn, Johannes von Guflin, des alten Heinzen Sohn. Johannes Peter von Gurtenalp, Johannes der Witwin Sohn an Müseschen Johannes Gappazol und Niklaus, Klausen ') Kaiser S . 204 gibt andere Namen an, nämlich: Peter der Tugler (Rügler?), Johann von Gartnalp, Hans Ospelt, Klausen Sohn, von Gartnalp,' dann ebenfalls Johann, der Witwe Sohn, an Masescha und Johann Gappazol. Er scheint eine andere Urkunde vor sich gehabt zu vaben und scheinen die Genannten demnach die Vertreter einer größeren Zahl von Lehennehmern gewesen zn sein. - 123 — Sohn, von Gurtenalp „genannt die W a l l i s e r in B a l b u n " . l ) Es handelte sich um dieBenützung der Alpe M a l b u n , besonders des sog. G a m s w a l d e s und wegen des Berges, S t a v i n i e l genannt. Der Schiedsspruch des Amtmanns lautete: D i e S c h a a n e r geben den genannten 7 W a l l i s e r n ihre vorgenannten G ü t e r zu einem rechten E r b l e h e n , nämlich i h r e n T e i l von M a l b u n , „den die Walliser vormals gehabt haben", G a m s w a l d und S t a v i n i e l , um 8 Pfund Pfenning jährlichen Zins, welchen sie auf Martini den Kirchenpflegern des hl. Laurentius in Schaan zu entrichten hatten. Wo das die Walliser nicht thäten, so sollen diese Lehengüter wieder an die Schaaner zurückfallen. Marken sind: Die erste March geht dem Zaun nach von dem Bach bis hinauf vor den Stuvil und von da aufwärts bis auf die Egge, wie der Zaun die Egge hinaufgeht bis in den Grat, die andere Murch neben dem Trojen, der nach Guschg geht. Und wenn derselbe Bach in die Ebene kommt, so market er gleich in den großen Bach. Von da ist es ihr beider Almeind bis in das Tüf-Tobel und sollen sie diese Almeind gemeinsam nießen. Den Gamswald und Staviniel sollen die Walliser auch nießen innerhalb der Marken mit Holz und Feld, mit Wunn und Weid, mit Acker und Wiesen, mit Wasen, mit Zwey, mit Bächen, mit Runsen und mit Fließendem bis auf den Brunnen, der liegt unter des Stoßen Stadel gegen Guschg zu, und dann aufwärts bis auf den Grat und von^ dem Brunnen hinab in den Bach, der da geheißen ist Saminnen. Von da sollen beide Parteien (die Schaaner und die Walliser) den Wald gemeinsam nießen bis an das Guschger Tobel, jedoch ohne zu schwenden oder zu reuten. Die Walliser sollen dieses Erblehen auch veräußern dürfen, mit Vorbehalt der Rechte der Schaaner. Letzteren wird auch im Notfalle das Recht der Schneeflucht in das Gut Gamswald vorbehalten. Den dabei angerichteten Schaden hatten vier Männer zu schätzen, von denen zwei aus dem Kilchspiel Schaan und zwei ') Balbun aus Vallbun> d. h. gutes Thal (vallis dona,). Stabil, Staviniel von stadils und st-Uzrilnm, d. h. Lagerplatz oder Standplatz, dann Stall,- daher Stafel und.Stafler, Mit dem deutschen Wort Staffel (Stiege) hat dieses nichts zu thun. Prademetz von pratc, 11NZ220, orstum msclium, d. h. die mittlere Wiese. Also a l l e s Namen aus der romanischen Z e i t , was eine Bewirtschaftung vor der Walliser Einwanderung beweist. — 124 — aus dem Kilchspiel Triesen gewählt wurden, die, .wenn sie sich nicht einigen konnten, den gräflichen Ammann beiziehen mußten. Der Schaden wurde den Wallisern vom Lehenzins abgezogen. Die Walliser sollen den Schaanern einen Trojen machen durch den Gamswald; thun sie das nicht, so dürfen die Schaaner den alten Weg benutzen; fügen sie aber Schaden zu, so sollen sie ihn vergüten. Die Urkunde pegelte.Ammann Ulrich von der Lachen zu Vaduz und Graf Rudolf, von Werdenberg zu Sargans als Vormund der Söhne des Grafen Hartmann I. zu Vaduz. Aus dieser Urkunde ersehen wir, daß die W a l l i s e r lange vor 1355 die A l p e V a l b u n ( M a l b u n ) bewirtschaftet haben; denn es heißt darin, sie hätten dieselbe schon v o r m a l s gehabt. Auch erscheinen hier die Leheninhaber schon als altansäßige Männer, die sich von dem Gute nannten, auf dem sie und ihre auch mitgenannten Väter saßen (von Prademetz, Guflina, Gurtenalp, Müseschen). Es ist auch die Rede von „des Stoßen Stadel". Der W a l l i s e r S t o ß (die Stöß sind als Walliser ausdrücklich bezeichnet in der Urkunde von 1371) w a r also bereits im Besitze eines S t a l l e s in M a l b u n , t r i e b also schon vorher daselbst A l p w i r t s c h a f t . Die neuen Ansiedler werden hier auch „Walliser in Balbun" genannt, jedenfalls deshalb, w e i l sie diese A l p e schon länger bewirtschafteten. Uebrigens ist in vorerwähnter Urkunde nur von Malbuner Lehen die Rede und daß die.Walliser dieses schon vor 1355 bekommen, haben. Damit ist aber durchaus nicht gesagt, daß sie andere Lehen nicht schon weit f r ü h e r empfangen und genossen haben können. Die Walliser hatten z. B. auch das Garselli zu Lehen (von den Grafen von Werdenberg) und mußten davon an die Pfarrkirche zu Grabs 1 Pfund Geldzins alljährlich entrichten. Spätestens um 1290 haben die Werdenberg^r und Sarganser Grafen ihre Besitzungen geteilt und zwar so, daß was auf dem rechten Rheinufer lag, an die Sarganser kam, also auch die Alpen in der Grafschaft Vaduz. Hätten nun erst die Grafen von Sargans die Alpe Garselli den . Wallisern verliehen, dann hätten sie Wohl kaum vom Lehenzins etwas an "die Kirche rion Orabs vermacht, die im Gebiete der Werdenberger lag. Unmöglich wäre es ja nicht; aber ich möchte doch daraus die Vermutung ableiten, daß die E i n w a n d e r u n g der W a l l i s e r - 125 — am T r i e s e n b e r g zur Z e i t geschah, da der roerdenbergische Besitz noch nicht g e t e i l t w a r , also v o r 1290. I n eben derselben Zeit kamen die Walliser auch nach Davos. Der Lehenbrief, durch welchen Graf Hugo von Werdenberg und die Freiherren Johann und Donat von Vaz den Wallisern das Thal Davos zu Lehen gaben, datiert vom 1. September 1289. Auch ins heutige Vorarlberg kamen die Walliser um die gleiche Zeit. Jin Jahre 1313 erhielten sie Lehen in Laterns und schon vorher (1303) in Tomüls in dem nach ihnen benannten Walserthale. Demnach dürfte die Wallisereinwänderung nach diesen Orten nicht von Davos, sondern direkt von O b e r w a l l i s aus erfolgt sein und zwar, wenn nicht gleichzeitig, so doch in n u r kleinen Zwischenräumen. Ein anderer Erblehenbrief der Walliser am Berg datiert vom 20. Dezember l3?1. I n demselben gibt Graf Heinrich von Werdenberg-Sargans zu Vaduz einigen Wallisern die Alpen Guschg (Güschgle) und Guschgfiel zu ewigem Erb lehen gegen einen jährlichen Zins von 1? Schilling Pfenning. Diese Urkunde lautet nach einer Copie (Gemeindearchiv Balzers): Ich Graf Hainrich von Werdenberg von Sargans, Graf Hartmanns (so lautet Wohl der Name im Original, in der Copie steht „Hartmudes") seeligen Sohn, Kunt und Wergich offendlich an diesem Briefs, allan den, die ihn ansehen oder hören leßen, das ich mit Gueter Vorbetrachtung, darzu nach Gutem rath meiner Amplüt, verliehen han und verlich mit diesem Briefs ze einem rechten Erblichen nach Erblichensrecht dißen nachbenannten Walsern: des Ersten Hanß von Gußbrunnen und Hanßen, Klausen söhn, von Guten Alpi), Hanßen stöß und Jacken, seinem brueder und Petter stös und Petter schaller, Jacken Wibin stößen söhn 2), und allen ihren Erbcm, ob sey nit werint^): Ain Alp, die man Nembt Gusch und Gusch-Fiel, stoßen oben an die Alp, die man Nembt Gcnnp und Neba zu an das theil, das Scharm Khaufft Hand, von denen von Frastanz (April 1361) und herab an den ') I m Original wohl Gueten Alp oder Gurten Alp, Gatnolp. ') D. h. die Söhne des Weibes von Jakob Stöß. Es sind die genannten Peter Stöß und Peter Schaller, letzterer also von einem Manne mit dem Familiennamen Schaller. 2) Ob sie nit wertnd, d. h. wenn sie nicht (mehr am Leben) wären. — 126 — Sainmiinen, die Jetz Genampten Alpen mit Grund, mit Grat, mit stcg, mit weeg, mit Holtz, mit Feld, mit Wunn, mit Waid, mit Maßen, mit Zweig, mit Waßer, mit Wasserflüßen, darzu mit allen rechten, nuzeu, und Gewohnheiten, mit aller der Zugehört, a l s auch ihre V o r d e r n , die selben A l p e n J n n e gehabt und genoßen Hand, ohngevert: Han ich ihnen und ihren Erben verliehen ze einem rechten Erb-Lehen nach Erblichens recht, also mit solchen Gedingen und Beschaidenheit, das si und al ihr Erben mir und meinen Erben davon zu rechten Zeit Geben und Richten sond, Jährlich und alle Jahr Aus Sant Martinstag sibenzechen schillig Pfenig Guter und gemeiner Constanzer Münz nach zinßen recht ohn alles Verziehung und ohn alle Gevert, und wen und wellens Jahr sei oder ihr Erben ob sei nüt werind, mir und Meinen Erben den Zinß und ales Jährlich und alle Jahr nit richtent Aufs Sant Martis tag als vorgeschriben stat, so ist mir und Meinen Erben, die obgenampten (Alp) mit aller Zugehördt, und mwdem Zins des selbigen Jahrs zinßfälig worden, und wider zu Aigen gefallen, ohn ale wider red und ohn ale gevert. Eß ist auch sonderlich beredt, das sei und I h r Erben den zinß in den hoff gen Eschen richten sond, als unßer Herr (wohl: unzer her — bisher) sitt und gewohnlich gewesen ist, ongevert, und sol mir das an meinem Zinß als vor ist beschaiden, entkam Minderung Bringen ohne alle gevert^); sei und ihr Erben Hand auch Gewalt ihro recht an der genampten Alp füro ze versetzen, und zu ver Kauffen, Wan sie wend, ob sie zu noth bedärffen on gevert/ und doch mit solcher Beschaidenheit, das mir und Meinen Erben alwegen sei Recht behalten sigend, on alle Gevert, als vorgeschrieben steth. Ich und al mein Erben sond auch ihro uud Ihren Erben Gut und Getreuw wären (gute und getreue Bürgen) sein, nach dem rechten (vor Gericht im Falle eines Processes) umb obgenampten Alpen, und auch das Erblichen als vor ist Beschaiden (wie vorhin ist bestimmt worden), wan und wie sie das Immer bedarsf oder nothdürftig werden an Geistlichen oder Weltlichen recht (Gerichten), das ich für mich und Meine Erben gelaicht (ge') Der oft in den Urkundensichwiederholende Ausdruck .ohn gevert ' bedeutet eigentlich: ohne Gefahr, ohne Hinterlist, ohne Gefährde, ungefähr; er ist oft bloße Formel. — 127 — lobt, beeidet, geschworen) han mit Güten trauen on alle Gevert. Deren vorgeschrieben ding und geding (Abmachung und Bedingungen) aller zu wahrer urkhundt nnd ganzer stetter sicherheit, Gib ich ihnen und Ihren Erben und nächkommen dißen Briefs Besigleten mir meinem Aignen angehenkhten Jnsigel, diß Beschach und ist auch der Briefs zu Veld-Kirch Geben an Sant thomas Abent des heilligen Zwölf Botten (Apostels), vor Wienacht in dem Jahr, daman zällt von Christus Geburt dreizechen hundert und sibenzigen Jar, darnach im ersten Jahr. Der jährliche Pachtzins betrug also 1? Schillinge, Psenninge, d. i. 204 Pfennige. Die Alpen Guschgle (auch Walser-Guschg genannt) und Gugschfiel kamen später, vor 1562, an die Balzner. Daß 6 Männer allein das Gebiet dieser beiden Alpen in Pacht nehmen konnten, weist auf einen bedeutenden Viehstand hin, wenn sie auch die Alpen zum Teil mit Zinsvieh besetzten. Auch hatte die W a l d u n g d a m a l s ohne Z w e i f e l eine bedeutende A u s d e h n u n g . Interessant ist, daß auch hier wieder gesagt ist, daß diese A l p e n schon v o r h e r i n den Händen der W a l l i s e r gewesen waren, daß also diese V e r l e i h u n g nur e i n e E r n e u e r u n g eines ä l t e r e n L e h e n k o n t r a k t e s war. Die Stöß erscheinen ja schon in der oben erwähnten Urkunde von 1355 als längst ansässige Walliser, indem ein Stadel in Malbun als „des Stößen Stadel" bezeichnet wird. Die rasch aufeinander folgenden Erwerbungen der Walliser weisen also nicht auf einen wiederholten Nachschub von neuen Einwanderern, sondern vielmehr auf eine vortreffliche Art der Bewirtschaftung des Bodens durch die ersten Einwanderer und deren Nachkommen hin. Die Walliser waren offenbar Meister auf dem Gebiete der ihre Nährmutter bildenden Viehzucht und Alpwirtschaft, was sie in verhältnismäßig kurzer Zeit zu einem ganz bedeutenden Alpenbesitze führte. Die eingewanderten Walliser nannten sich mit Vorliebe die freien W a l l i s e r . Die Triesenberger Walliser nannten sich zwar in keiner vorhandenen Urkunde so; ihre F r e i h e i t bestand e i n z i g in der F r e i z ü g i g k e i t . Sie waren hier willkommene Gäste; das beweist die gute Ausnahme, die sie fanden, da ihnen ja ertragreiche Plätze zur Bewirtschaftung teils käuflich. — 128 - überlassen wurden. Dabei waren sie nicht an die Scholle gebunden, wie die übrigen Unterthanen, welche ohne Erlaubnis der Landesherrn und ohne Entrichtung einer bedeutenden Abgabe das Gebiet nicht verlassen durften. I m übrigen hatten die Triesenberger Walliser die gleichen Verpflichtungen und Lasten zu tragen, wie die alten Landesinsassen. I n einer Verordnung des Grafen Rudolf von Sulz zu Vaduz vom Jahre 1513 heißt es: „Jeder E i n z i e h e n d e , sei er ein W a l l i s e r , ein freier Mann oder ein unfreier, soll der Herrschaft huldigen und die Dienste tun, wie die anderen Genossen. Zieht er wieder hinweg, so ist er seines Eides und seiner Pflicht wieder entbunden." teils lehenweise Im Hohenemsischen Urbar von 1618 steht: „Ein Jeder, der in dieser Grafschaft haushäblich wohnt, der ist oder wird der Herrschaft leibeigen, darum auch die Triesenberger so sich freie Walliser nennen, in solche Leibeigenschaft ergeben." Bezüglich der Bußen und der genossenschaftlichen Verhältnisse hatten die Walliser ihr eigenes mitgebrachtes Gewohnheitsrecht, das „ W a l l i s e r r e c h t " genannt. In der Urkunde von 15l6 ist z. B. die Rede von der W a l l i s e r kleinen Buße von 5 Pfd. Pfg. Wenn ein Walliser aus den Eigenleuten des Grafen, d. h. aus den übrigen Unterthanen desselben sein Weib nahm, so folgten die Kinder „der böseren Hand", d. h. sie galten als Nichtwalliser, als Einheimische: Die Walliser durften keine Unterthanen in ihre Genossame aufnehmen und wenn sie selbst in eine andere Genossame zogen, wurden sie den anderen Genossen gleichgehalten. Deshalb und weil die Lehen nach und nach durch Kauf Eigentum wurden, also auch die Lasten und Verpflichtungen des Eigentums an sich trugen, verschwand gar bald der Unterschied zwischen Wallisern und Eigenleuten und bildeten sich die jetzigen Verhältnisse heraus. In politischer Hinsicht bildeten die Triesenberger Walliser von Anfang an eine eigene Nachburschaft, oder eigentlich mehrere Genossenschaften, weil eine Anzahl von Genossen je ein Gebiet zu Lehen inne hatte. Sie unterstanden wie die anderen Landeseinwohner dem Grafen, seinem Amtmann, sowie dem Landammann und Gerichte zu Vaduz, und konnten selbst auch zu Richtern und Landammännern gewählt werden. — 129 — I n kirchlicher Hinsicht gehörten sie teils zur Pfarrei (Kilchspil) Triesen, teils zu der von Schaan; Prafatscheng, Rotenboden, Fromholtshaus und Erble waren Schaan, das übrige Triesen zugeteilt. Näheres darüber an anderen Stellen dieses Buches. V I I I . z>er G r i e s n e r Aöet. Die erlauchtesten Adelsgeschlechter vermögen nicht ihre Ahnen und Abstammung vor das Jahr 1000 zurück zu verfolgen. Beim niederen Adel reichen urkundliche Nachrichten selten in die Zeit vor 1200 zurück, so daß Familien, welche ihre Existenz im 12. Jahrhundert nachweisen können, zu den allerältesten gehören. Vor dem Jahre 1100 erscheinen in den Urkunden fast nur die Taufnamen. Dann kam die Bezeichnung nach dem Wohnsitz, ohne Rücksicht der Abstammung auf. Die Hofbenmten (Ministerialen) erscheinen noch im 13. Jahrhundert und bisweilen noch später nur mit dem Taufnamen und dem Amtstitel. Erst im 13. Jahrhundert wurde der Familienname bleibend. Bald »ach Karl dem Großen hatte der alte Heerbann,. d. h. die allgemeine Volksbewaffnung aufgehört und war das Heer der Hauptsache nach aus R e i t e r n , damals „Ritter" genannt, zusammengesetzt. Der Kriegsdienst war nicht mehr Sache der Grundeigentümer, sondern eine P f l i c h t der Lehen besitz er und wie die Lehen erblich wurde», so auch der Beruf zum Kriegshandwer'. I n unserer Gegend waren die Grafen von Werdenberg die mächtigsten Lehengeber, und so waren auch die Lehenleute dieser Grafen zum Kriegsdienste für sie als R i t t e r verpflichtet. Oft dienten solche Ritter auch anderen Herren um hohen Sold, auf bestimmte Zeit. Sie kamen auch nicht allein, sondern sie hatten zwei oder drei berittene Diener bei sich, nämlich einen leichter gewaffneten Knecht und einen Knappen. Einen solchen Ritter mit seinen zwei oder drei Genossen zusammen, hieß man einen „Helm", später „Spies". So ein Ritter stak ganz in Eisen, nämlich in einem Panzer aus Eisenringen geflochten, der den ganzen Leib vom Kopfe an bis zu den Knien einhüllte. Auf dem Kopfe trug er einen eisernen Helm; auch das Gesicht war durch das eiserne Visir geschützt, das nur mit Oeffnungen für die Augen versehen war. Die Beine waren mit Beinschienen geschirmt. Ueber dem Panzer trng der 9 - 130 - Ritter einen langen Waffenrock, am linken Arm einen mächtigen dreieckigen Schild, dessen Außenseite bemalt war und das Wappen seines Herren darstellte. Auch die Streitrosse waren in Eisen gehüllt. Diese schwere Eisenrüstung trug der Ritter nur im Kampfe selbst. Auf dem. Marsche hatte er blos sein Schwert umgürtet; ebenso saß er auf dem Marsche nicht auf dem schweren Streitrosse, sondern auf einem leichteren zweiten Pferde, das man pÄlÄkrscl hieß, wovon das Wort „Pferd" kommt. Des Ritters Waffen war die Lanze, die unter der Eisenspitze mit einem Fähnchen geziert war, und das gewaltige zweischneidige Schwert. Die Knappen oder Edelknechte, die Begleiter des Ritters, trugen zwar Schild und Schwert, aber keinen Panzer. Der goldene Sporn war das Abzeichen der Nitterwürde und wurde dem Träger auch ins Grab mitgegeben. Lange ritterliche Uebungen, der Dienst als Knappe, Tapferkeit, Edelsinn und ehrbarer Wandel waren die Vorbedingung zur Erlangung der Ritterwürde. Als Ritter wurde er „Herr" tituliert und stand dem nicht-ritterlichen Adel im Range voran. Die Wappen, welche der Adel führte, waren Familienzeichen, an denen der Freund den in Harnisch und Visir versteckten Freund erkannte. Von den in Triesen seßhaften edlen Geschlechtern sind uus die Wappen der von I r i s u Q , von Richenstein, von Schiel, von Bach und von Gutenberg bekannt. Die Ritterwürde selbst war nicht erblich, weshalb von Brüdern der eine Ritter sein, der andere es auch nicht sein konnte. Doch bildete sich nach und nach die Gepflogenheit heraus, daß nur ein Mtterbürtiger die mit dem Rittertume verbundene Würde erlangen konnte. Auch Grafen und Fürsten verschmähten den Titel „Ritter" nicht; er war ein Ehrentitel geworden, den man für tapfere Kriegslhaten erhielt. So wurde seit 1300 der Ritterstand zum Adel gerechnet. Auf den Kcunpfspielen, den sogenannten Turnieren, durften nur Ritterbürtige erscheinen. Die Uebertrngung der Ritterwürde geschah unter kirchlicher Feierlichkeit meistens am Pfingstfeste oder am Feste des hl. Georg, des Patrons der Ritter. Nachdem dnrch einen geistlichen Würdenträger den Knappen (auch Edelknechte genannt) die ritterlichen Pflichten (Schutz des Glaubens, täglicher Besuch der hl. Messe, Schutz der Witwen uud Waisen, Vermeidung ungerechter Fehde, Treue gegen Kaiser und Reich, tadelloser Wandel) ans Herz gelegt worden, leisteten dieselben ans diese Forderungen den Eid. Darauf folgte die Ueberreichung des Rittergürtels oder des Spornes, der Ritterschlag durch den König oder durch einen angesehenen Ritter und endlich die Kommunion. Nicht selten wurde der Ritterschlag vor oder nach einer großen Schlacht Hunderten von Kriegern erteilt. Die staufischen Kaiser, besonders von Philipp an (1197—1254) teilten in ihrer Geldnot Güter des Reiches in Schwaben und Rätieu mit verschwenderischer Hand au ihre Dienstmannen und Ritter aus. So kam manche Dienstmanuenfamilie zu einem ansehnlichen Besitz, auf dem sie eine Burg erbaute, aus der sie saß und von der sie sich nannte. Die Fürsten, Bischöfe und reichen Grafen hatten an ihren Höfen Dienstleute (lateinisch ministsrialss genannt), welche teils aus dem Stande der Freien, teils aus dem der Hörigen genommen waren. Die Stellung dieser Dienstleute hatte sich allmählich gehoben, sie gewannen nicht selten bedeutenden Einfluß bei ihren Herren, konnten an den Freuden des Hofes teilnehmen, erhielten für ihren Dienst ansehnliche Belohnungen, so daß bald solche Dienstmannen in der Ehre höher standen als arme Freie auf dein Lande. Das brachte nun ebenfalls die Bildung eines neuen Standes hervor; weil auch diese Hofdienste in den Familien erblich wurden. Es ist dies der Stand der Ministerialen. Je höher ihr Herr stand, desto geachteter waren sie, besonders nachdem die Hofdieuerschaft sowohl bei den Königen als auch bei den geistlichen und weltlichen Großen bewaffnet zu erscheinen Pflegte. Da traten auch Freie in den Hofdienst ein. Sie wurden Dienstmannen, behielten aber ihre eigenen Dienstmannen und Hörige» bei. , Neben diesem emporgekommenen Dienstadel gab es aber auch einen landsässigen Adel, die freien L a n d söffen, die keinem Herren dienten, sondern als freie Bauern, ihr eigen Gut bebauten. Sie hatten vor dem Dienstadel manches voraus, wie es ihre Unabhängigkeit ja mit sich brachte. Freie konnten, wie die Bischöfe und Klöster, auch Eigenleute haben, die man Leibeigene nannte. Sie konnten auch Mitglieder des Landgerichtes sein. Die Zahl des niederen Adels war ehemals weit größer als jetzt. Es gibt in Rätien nicht viele größere Ortschaften, welche im Mittelalter nicht ihren Ortsadel gehabt hätten. Man kennt bei — 132 — weitem nicht alle diese Geschlechter auch nur dem Namen nach mehr. Auch Ritter gab es im Herzogtum Schwaben (und Rätien) soviele, daß es das Ritterland genannt wurde. Die Kreuzzüge, die kaiserlichen Romfahrten, an denen der schwäbische Adel sich massenhaft beteiligte, sowie die inneren Kriege lichteten die Reihen desselben außerordentlich. Selten dürfte aber ein Dorf so viele adelige Geschlechter urkundlich nachweisen können, wie Triesen. Es sind folgende: I. Die von l>isun. Auf der Burg ob Triesen, welche, sehr wahrscheinlich den Grafen von Montfort gehörte, saßen Edle, die sich von dieser Burg „von I r i s u n " genannt haben. Sie waren wohl Dienstmannen (Basallen) der genannten Grasen. Die Edlen von l i isun Ware» eine Seitenlinie z» den Ministerialen von Montfort, welche sich teils einfach „von Montfort", teils aber „Marschälle von Montfort" nannten. Diese Ministerialen behielten diese Bezeichnung bei auch nach der Teilung der Grafen von Montfort in verschiedene Linien, was darauf schließen läßt, daß sie Ministerialen des Wappen v. -s>isun, Gesamthauses Montfort waren. Es ist sehr wahrscheinlich, daß dieses Geschlecht schon zu Montfort bei Werdenberg und zu Montfort bei Rankweil gesessen hatte, ehe die Grafen von Montfort die Burgen zu Feldkirch und Werdenberg erbnuten und bewohnte», und daß die ältesten Ministerialen dieses Namens, die man bisher nirgends unterzubringen wußte, diesem Geschlechte angehört haben. Ich erinnere z. B. an die Churer Bischöfe Dietmar (f 1070), Heinrich I. (f 1078) und Ulrich II. (f 109?), welche ausgezeichneten Männer Montforte, aber nicht Grafen von Montfort waren. Schon der romanische Name Montfort weist auf eine frühe Entstehung dieser Burgen hin. Die darauf saßen waren offenbar Vasallen der alten Grafen von Bregenz. Ein Rupert von Montfort starb am 5. Jänner 1202 als erster Fürstabt von Pfäfers, und ein Egilolf von Montfort, wohl ein Verwandter dieses Fürstabtes, hatte auf. kaiserlichen Befehl i. I. 1214 einen Streit zu entscheiden, welchen der folgende Abt wegen der Schirmvogtei mit Albrecht von Sax hatte. — Ein R i t t e r Philipp von Montfort tritt am 8. März 1237 auf als Zeuge zugleich mit Ulrich von Schalun. Diese. Dienstmannen und Marschälle von Montfort sind also von den Grasen von Montfort wohl zu unterscheiden. „Marschall" bedeutete ursprünglich soviel als Stallmeister, ward dann aber der Titel' für ein Ehrenamt an den Höfen der Großen. I n einer Urkunde vom Jahre 1261 erscheinen als Zeugen auch ein oellsi-arius und ein osriarius in Zloiitsl'orti d. h. ein Kellermeister und ein Thorwart in Montfort. ( U r b a r v . S t . J o h a n n i . T h n r t h a l S . 1 ) . Zu eben derselben Zeit, als nach des Grafen Rudolf I. Tode seine Söhne Hugo I. und Hartmann I. noch gemeinschaftlich zu Werdenberg regierten, erscheint als i h r Marsch a l l R i t t e r W a l t e r . Er gab i. I. 1260 Güter zu Kenelbach und Liebenstein (bei Bregenz), die er als Lehen von den Grafen von Moutfort-Werdenberg inne gehabt hatte, an diese zurück unter der Bedingung, daß die Grafen dieselben an das Kloster Mehrerau abträten, was auch geschah. Derselbe Ritter Walter, Marschall von Montfort, schenkte in demselben Jahre dem Johanniterklostcr zu Feldkirch Güter und Leute zu Weiler, Altach, Götzis und Tisis. Mit ihm siegelten die beiden Grafen Hugo und Hartmann. Ritter Walter hatte einen geistlichen Sohn gleichen Namens. Dieser war am 15. J u l i 1267 Zeuge, als Marquard, Schenk von Schellenberg, dem Kloster St. Luzi den Zehnten zu Bendern zugestand. Er wurde später Kanonikus zu Chur und nannte sich als solcher ebenfalls „Marschall v. Montfort", ein Beweis, daß das Marschallamt und dessen Titel in dieser Familie erblich war. Als am 14. Febr. 1280 im Kloster St. Johann im Thurthal die Uebergabe von Gütern stattfand, welche Graf Hartmann von Werdenberg als Schadenersatz für zugefügten Schaden auf , dem Todbette dem Kloster vermacht hatte, war mit Rudolf von. Güttingen, Ulrich v. Bürs, Ulrich v. Richenstein, Ulrich von Nenzingen und C. v. Ramschwag auch Rudolf der Marschall anwesend. — 134 — Am 16. Okt. 1318 erscheint urkundlich der Dienstmann L u d w i g von M o n t f o r t . Er war an diesem Tage zu Lindau Zeuge, als Hans von Sigberg dem Ulrich von Eins Güter zu kaufen gab. Das Wappensiegel, mit welchem dieser Ludwig vou Montfort siegelte, hängt noch an der Urkunde und aus diesem S i e g e l e r f a h r e n w i r es, daß dieser D i e n s t m a n n und sein Geschlecht einem und demselben Geschlechte an gehörten, wie die E d l e n von I r i s u n . D e n n sie f ü h r ten dasselbe Wappen und genau desselben W a p p e n s bediente sich i. I. 1381 ein Jodok M a r s c h a l l von M o n t fort. Vergleicht man das Wappen im Siegel des Johann von Iriguir vom Jahre 134? mit dem des Letztgenannten, so springt c>ie Identität sofort in die Augen. r>on Montfort. von °r>>su->. Das Wappen zeigt.in einem Drcieckschilde drei parallel übereinander liegende Figuren, welche von Einigen für Sensen, von Anderen für Hörner (Bockshörner) angesehen worden sind. Die Figuren sehen.eher Sensen gleich. Hörner würden die Spitzen .wohl uach oben gerichtet haben; überdies ist an den Figuren eine kleine Aushölung nud eine Art Ansatz am weiteren Ende sichtbar. Zeller-Werdmüller in Zürich, einer der ersten Heraldiker der Gegenwart, hat denn auch entschieden, daß die Figuren im Wappen der von Irisnn und ihrer Stammesgenosscn zu Montfort drei S e n s e n seien. Neben dem eben erwähnten Ludwig von Montfort ist noch ein zweiter dieses Namens im ^«zeroloZ'ium (Totenbuch) der Douikirche von Chur verzeichnet. Wahrscheinlich der jüngere L u d w i g von M o n t f o r t war es, der am 31. Mai 1342 zu Rankwcil mitwirkle, als J o h a n n e s , der M n r s c h a l l von M o n t f o r t — 135 — und dessen Gemahlin Anna dem Domkapitel zu Chur 2 Pfund Pfenning Zins aus ihrem W e i n g a r t e n zu M o n t f o r t an der Halde gelegen um 26 Pfd. Pfg. Kapital verkauften. Die genannte Anna hatte den Ludwig von Montfort dazu erbeten als ihren Beistand und mit dessen Willen den Verkauf vor offenem Landgericht bestätiget. — Als Besitzer dieses Weingartens, also als Sohn des Johann Marschall von Montfort und der Anna wird i. I. 1369 erwähnt JoS (Jodok) Mnrschall von Montfort. Dieser Jodokus, der Marschall von Montfort, war am I.Okt. 1381 zugegen, als die Grafen Johann und Heinrich von Sargans dem Ritter Ulrich von Eins uns dem Umgelde der Stadt Feldkirch 45 Pfd. Pfg. jährlichen Zins verkauften. An der Urkunde hängt das aus S . l34 abgebildete WnPPensiegel mit den drei Sensen. — Eine Reihe von Churer Domherren sind aus diesem Ministerialgeschlcchte von Montfort und ihrer Nebenlinie zu Triesen hervorgegangen. So die Kanonici A l b e r o und K o n r a d von M o n t f o r t , die von 1270—1276 auftreten. Albero war bischöflicher Ofsicial. Gleichzeitig war ei» älterer Albero von Montfort Domkustos. Conrad von Montfort war i. I. 1283 Domdekan. Schon i. I. 1259 ist ein Gerard von Montfort erwähnt. Ein Bruder des erstgenannten Ludwig von Montfort war der jüngere Albero, der i. I. 1311 als Domdekan starb. Die Zusammen- . geHörigkeit der beiden Linien zu Montfort und Triesen mag die Ursache gewesen sein, weshalb noch i. I. 1380 ein Philipp von Montfort für eine» Kanonikus Ulrich vo» Triesen eine» Jahrtag zu Chur gestiftet hat. Mouche der „von Montfort" finden wir auch unter den Conventherrcn der Klöster. D i e E d l e n von I r i s u n saßen ans der kleinen Burg, die da sich erhob, wo jetzt die Kapelle S t . Mamerten steht. Die Burg samt Zubehör war wahrscheinlich ein Lehen von den Grafen von Montfort. Alle drei Montforter Hauptlinien hatten Gerechtsame in Triesen: die Feldkircher hatten Anteil am Zehnten, die Werdenberger das Patronatsrccht über die Pfarrpfründe („Kirchensatz") und die Sarganser Leute und Güter, welche dann bei Gründung . der Vaduzer Linie dieser zufielen. Mit dem Kirchensatz scheint die Burg in Verbindung gestanden zu haben. Sie ist längst zerfallen und über ihren Grundmauer» wächst das Grns. Aber einst saß auf dieser Burg ein kräftiges, ritterbürtiges Geschlecht, durch welches der Name Irisui, weithin bekannt geworden ist. Schon der ältestbekannte Träger dieses Namens hat demselben Ehre gemacht. Es ist dies der R i t t e r U l r i c h von l i - i s u n . Er tritt am 17. April 1273 zum erstenmale urkundlich auf und zwar mit dem später besonders ehrenvoll genannten Ritter Ulrich von Schellenberg. Sie waren Vertreter zweier Edlen von Lass-eig, in einem Streite mit dem Kloster Churwalden wegen des Besitzes zweier Leibeigenen aus Sateins. Vertreter des Klosters waren Ritter Heinrich von Nüziders, genannt Vaistli, und Heinrich Ammann von Tunnes. Der Propst des Klosters mußte, so verlangten es die beiden Gegner,. zu Chur vor dem Ofsieial des Bischofs einen Eid schwören, daß jene Sateinser ihm gehören; dann konnte er sie behalten. Derselbe Ritter Ulrich war mit vielen anderen Rittern und Grafen am 16. Juni 1283 Zeuge zu Chur, als Bischof Friedrich I. dem Freiherren Walter von Vaz das Schloß Aspermont und die Höfe Molinära, Trimmis und Tumils verlieh. — Als am 6. Oktober 1299 zu Ragaz durch ein Schiedsgericht gewisse Anstünde beseitigt wurden, welche das Kloster Pfäfers mit seinein Vogte Heinrich von Wildenberg hatte, waren unter den vielen Edlen und Rittern der Umgebung auch Ritter Ulrich und Johann von Irisun als Zeugen anwesendDer Letztere war damals vielleicht noch jung, jedenfalls nicht Ritter; denn er wird nicht Herr genannt. Ritter Ulrich ist zum letztenmal erwähnt im Jahre 1305. Mit anderen Edlen erscheint er in der Urkunde, in welcher die Freiherren Johann und Donat von Vaz dem Bischof Sigfried bestätigen, daß er die Castvogtei über Chur mit 300 Mark Silber eingelöst habe. Gleichzeitig mit diesem Ritter Ulrich lebte ein anderer U l r i c h von T r i e s e n , welcher D o m h e r r in C h u r war und am 7. Dezember l302 starb i). Er hat seine Ruhestätte in der Cathedrale vor dem Altare des hl. Paulus gefunden. Er vermachte für einen ewigen Jahrtag in der Cathedrale 4 Pfund Mailändisch von seinem Weinberge zu Vaduz gelegen, den man „Vaduzer" nannte und den er von seinem B r u d e r J o h a n n erworben hatte, und von seinen Wiesen, „Gerkusa" genannt, durch ') Am 15. Dezember 1300 war er mit anderen Domherren Zeuge gewesen. — 137 — welche man zur Schaaner Schifflände ging. Dieser Johann und sein Bruder, der Canonicus, waren wohl Söhne des Ritters Ulrich. Nach dem um das Jahr 1306 erfolgten Tode des Ritters Ulrich, trat sein Sohn Johann mehr hervor und eine Tochter (?) Guta, welche Aebtissin im adeligen Damenstift in Lindau war. Am 16. April 1307 waren die beiden Ritter H e i n r i c h v o n l i - i s u n und sein S o h n U l r i c h zu Ravensburg anwesend und mit mehreren anderen Edlen Zeugen, als Friedrich und Swigger Thumb von Neuburg dem Kloster Salem Schadenersatz leisteten, wobei sechs Herren von Schellenberg Bürge waren. Ich vermute, daß dieser Heinrich von Irisun ein Bruder des Johcmn und der Guta war. J o h a n n von I r i s u n war am 18. September 1305 zu Pfäfers Zeuge/als Ritter Schwigger v. Schellenberg dem Kloster Pfäfers einen Hof zu Mauren im Oberdorf vermachte. Einige Jahre später, am 17. April 1312 war als Zeuge in Pfäfers unter vielen anderen auch ein Johann v. Irisun, der aber elsrieus (Geistlicher) genannt ist. Von diesem geistlichen Johann finden wir später keine Spur mehr. Als am 1. April 1315 Schwigger Tumb von Neuburg dem Johanniterkloster zu Feldkirch das Patronat über die Pfarrkirche zu Tisis übergab, erschien unter anderen Zeugen auch Johann „von Trysen". Derselbe war auch am 6. Jänner 1316 zu Schauenstein (Domleschg) anwesend, als Ulrich v. Schauenstein seinem Bruder Johann Besitzungen verpfändete. Dann erscheint er nicht mehr in den Urkunden. Den Rang eines Ritters hat er nie gehabt. Dagegen hatte seine Schwester (?) G u t a die ritterliche Natur ihres Vaters geerbt. Sie war jung in das Stift adeliger Damen zu Lindau eingetreten und ebenfalls jung zur Würde einer Aebtissin erhoben worden, im Jahre 1286, zur Zeit, als Rudolf von Habsburg deutscher König war. Als Aebtissin war Guta von Triesen eine hochgestellte Frau von fürstlichem Range, trug Ring und Stab, führte den Titel „Hochwürdige und Gnädige Frau", gebot nicht blos über ihr Kloster und dessen ausgedehnte Besitzungen, sondern war auch Herrin über ein bedeutendes Gebiet und hatte darüber die Gerichtsbarkeit. Ueber ein halbes Jahrhundert lang führte Guta die Regierung des Stiftes, von 1286—1340. Sie war die größte Wohlthäterin nnd eine der berühmtesten Aebtissinnen des Klosters. Wegen ihrer langen und tüchtigen Regierung und weil sie das- Stift aus dem Versall erhoben hat, wird sie in allen alten Schriften die zweite S t i f t e r i n d e s K l o s t e r s genannt. Das Totenbuch des Klosters enthält zwei Einträge über sie, einen älteren auf den 14. M a i und einen jüngeren ans den 7. September mit dem Beisatze: „frow Gut von Trisen Aeptissin des Gotshanses, die diesem Gotshaus viel Guts gethan hat, und die ander (d. h. die zweite) S t i f t e r i n ist deß Gotshans, der Jarzeit soll man begehen mit Singen und mit Lesen (d. h. mit Seelamt und hl. Messen). I n einem Gedichte über die Aebtissinnen heißt es über sie: , , , , es würd Evtissin wie solches ich berichtet bin Ein edle fraw, fraiv Guta genaniidt eine von Trysen wolbckanndt Die hat so lang und wol regiert das gotshcms auch so wol geziert, Das selb zu solchen» güttern bracht durch gnt Hanshaltung so reich gemacht, Das mcms nicht nur nennt Evtissin sondern die andre stiffterin. Der ewig got hatt ihre seel erlöset von der heellen quel, Der ewig uud barmhertzig gott, Der alles inn sein henden hott, — Am 12. Jänner 1288 urkundet diese Aebtissin die Uebertrngung einer Besitzung nn das Kloster Salem gegen einmalige Bezahlung von 1 Mark Silber und Entrichtung eines jährlichen Zinses von einem Käs. An der Urkunde hängt das Siegel der .Aebtissin. Es stellt die Mutter Gottes mit dem Kinde dar; vor demselben kniet die Aebtissin mit gefalteten Händen. Die Umschrift lautet: LiZillum (?utÄ>z, O s i Aratia ^bdg,tis8Ä6 monaswrii I^inciÄUAisnsis (Sigill der Guta, von Gottes Gnaden Aeb-' tissin deS Klosters zu Lindau). Am 23. August 1296 entschied die Aebtissin Guta den Streit eines Lindauer Bürgers wegeu Zollfreiheit. Am 14. Oktober '.305 erteilte sie den ?. ? . Franziskanern die Erlaubnis, zur Vergrößerung .ihres Friedhofes ein Haus abzutragen, auf das das Stift Rechte besaß, nachdem Conrnd Büchcl, Bürger von Lindau, — 139 — für diese Rechte sich verbürgt hatte. Aebtissin Guta hatte das Collaturrecht der Pfarrei Lindau und wählte einen Ulrich von Schellenberg auf diese Pfründe. Da die Stadt Lindau diesem Pfarrer Pflichten bezüglich des Armenhauses aufladen wollte, gab es Anstünde mit der Aebtissin Guta. Diese Anstünde wurden unter Mitwirkung der königlichen Landvögte Ulrich und Marqnard von Schellenberg zu Schaffhausen gütlich geschlichtet. Als im Jahre 1308 die Stadt eine Wasserleitung errichten wollte, gestattete die Aebtissin die Leitung durch ihre Güter zu führen unter der Bedingung, daß sie für ihr Kloster auch ein gutes Rohr reinen Wassers bekomme. — Sie gab das Recht der Fischerei, in der Lüblach dem Ammann zu Lehen. — Am 7. März 1328 tauschte die Aebtissin mit einer anderen Herrschaft Leibeigene aus, nämlich Adelheid Sprenger, Elisabeth Braun, Guta Büler und Luitgarde von Aargau — gegen Guta von Machelmshofen mit ihren Kinder». — Am 3. Oktober 1328 saß Aebtissin Guta auf ihrer Pfalz zu Gericht mit ihrem Ammann Hans Kitze zu Lindau. Es Hause lte sich um die Klage des Johann von Howe, Bürgers zu Coustanz gegen ein Kloster „Sammlung an dem Stege" genannt, um einen Weingarten in der untern Insel. Dieser wurde dem Kloster zuerkannt. — Am 23. April 1333 gab die Aebtissin ihre Einwilligung, als Conrad Zwicke, Bürger zu Lindau, ihr Unterthan, einen Weingarten für eine ewige Messe stiftete. Am 14. Oktober 1335 erlaubte sie den Barfüßer-Mönchen zu Lindau, ein Haus mit Keller, an dem Barfüßerkirchhof gelegen, abzubrechen und ein anderes Haus als Hypothek zu setzen. I m gleichen Jahre schenkten die Aebtissin Gut» und ihr Convent der Kirche zu Bertschenreute aus Dankbarkeit gegen den Pfarrer den Berg zu Hohenberg samt allem dortigen Besitz, I m Jahre 1340 starb die Aebtissin in hohem Alter. Ein J o h a n n von 1'ri8uir ist als Zeuge erwähnt in, Jahre 1338, als Ulrich Vaistli von Vaduz seinem Bruder Albero Vaistli seinen Anteil an den Mareni-Gütern verkaufte. ^ - Johann von Irisui. selbst verkaufte am 15. Oktober 1347 den, Probst Nikolaus uud dem Kloster zu St. Luzius zwei Aecker, gelegen im Triesnerseld, genannt Capont und Ouadrella, die sein freies unbekümmertes Eigentum waren uud jährlich 6 gute ungefährliche Wertkäse') galten, u»i den Preis von 4 Pfund Pfennige. Johann siegelte >) I Wertkns — 30 Pfund; 1 Pfd. Pfg. — Z Kr. heutiger Währung. 10 — 140 - die Verkaufsurkunde selbst mit seinem eigenen Siegel. Dieses ist an der Urkunde noch sehr gut erhalten geblieben und kann man daraus das Wappen dieses Geschlechtes erkennen, das, wie schon erwähnt, drei horizontal über einander liegende Sensen darstellt, deren Spitzen nach links vom Beschauer aus und abwärts gerichtet sind. Um das Wappen auf dem Dreieckschilde lesen wir die Umschrift: 8 . I 0 S I 8 . VOI. v . 1 R I 8 I M . d. h. Sigill des Johann genannt von Irisuri. Datum: Triesen im Dorf Mentag vor St. Gallentag 1347. Von 1356—1368 war eine K a t h a r i n a von I r i s u n ebenfalls Fürst-Aebtissin im Stifte zu Lindau. Sie war sehr wahrscheinlich eine Nichte der Aebtissin Guta und Tochter des Johann von Irisun. Am 23. April 1360 gab sie dem Kaplan der St. Peterskapelle zu Lindau Haus und Hofstatt zu Lehen und genehmigte im Jahre 1361, daß einige Bürger in der St. Gangolfskirche zu Lindau einen Jahrtag stifteten. Unter ihrer Regierung beschloß der Magistrat der Stadt, keinen mehr in den Rat aufzunehmen, welcher Leibeigener oder Dienstverpflichteter der Aebtissin sei, wegen der daraus sich ergebenden Schwierigkeiten. Aebtissin Katharina ließ ein Urbar der ausgedehnten Besitzungen und Rechte des Stiftes anlegen. „Am St. Johanns Abent ze Sunwenden" (23. Juni) 1361 siegelte Aebtissin Katrin mit dem Pfarrer und dein Bürgermeister von Lindau eine Urkunde, die deshalb für uns interessant ist, weil sie über die Stellung der Geistlichen von dazumal einiges enthält. Die Aebtissin urkundet nämlich, daß Berchtold Rienolt in der St. Gangolfskirche vor der Stadt Lindau eine ewige Stiftung gemacht habe, so daß nun ein Priester dort angestellt und alle Tage Messe gehalten werden könne. Der anzustellende Priester soll drei Tage in der Woche Seelamt halten, „er hab den besunder Gnad das Ampt von ainem Hailigen ze tunde, daz mag er auch wol tun". Einen Tag in der Woche kann der Priester, wenn er will, ohne Messe sein. Sein Gehalt beläuft sich auf 12 Pfund Pfennige Per Jahr (das Stiftungskapital 180 Pfund), also ca. 12 Gulden unserer Währung. Für die Wohnung muß er selbst sorgen, sowie auch die Zinsen selbst einziehen. Erhält er letztere nicht zur bestimmten Zeit, so soll er die Säumigen mahnen und nützt dies nichts, nach Verlauf eines Monats die Güter, die als Unterpfand dienen, zu Handen nehmen. Dieser Kaplan soll auch, wenn man ihn ruft, mit Wissen — 141 - des Pfarrers die Kranken versehen nnd was er da als Almosen bekommt, darf er behalten. Stirbt er, so hat der Pfarrer das Wahlrecht, doch soll der Gewählte mindestens 30 Jahre alt sein. Geschieht die Wahl nicht innert eines Monats, so geht das Recht auf den Stadtrat über, der sich der Verantwortung bewußt sei» soll. Sollte sich herausstellen, daß bei der Wahl Simonie vorgekommen ist, dann ist dieselbe ungültig und geht das Ernennungsrecht auf die Aebtissin über. Der neugewählte Kaplan kann , von seinem Vorgänger das erben, was dieser aus den Erträgnissen der Pfründe hinterlassen hat, muß aber auch die Schulden übernehmen, die er aus der Pfründe gemacht hat. Das geerbte Eigentum des Verstorbenen aber erben seine Verwandten. Auch hat der Kaplan das Recht, ein Testament zu machen, — Von dieser Aebtissin sagt das Seelbuch des Klosters: Sie starb auf St. Jakobs des Apostels Tag. „Sie hat viel Guts gethan und das Kloster ist von ihr noch wartend, wenn Herr von Brunnenfeld erstirbt." Im oben erwähnten Liede aber heißt es: „dann wird Eptissin ein loblich sraw, fraw Katharin; von dieser list und find man frey, daß sie ein seer klug weib gewesen sey, hab wohl gehauset alle Zeit in Zucht und guter Erbarkeit", — Katha- rina von Irisun war also Erbin eines Herrn von Brunnenfeld. Es läßt sich denken, daß diese Aebtissinnen Guta und Katharina bisweilen auf Besuch oder der Erholung wegen sich vielleicht in Begleitung anderer Damen des Stiftes bei ihrer Familie und in der väterlichen Wohnung zu Triesen eingefunden haben. Daraus dürfte sich die Sage erklären, es sei einst auf St. Mamerten ein Fraüenklösterlein gestanden. Im Jahre 1380 (2. März) stiftete Canonicus Philipp von Montfort einen ewigen Jahrtag für einen C a n o n i c u s U l r i c h von^risun. Es dürfte wohl nicht der im Jahre 1302 verstorbene, sondern ein späterer Canonicus Ulrich gemeint sein, von dem sonst nichts bekannt ist. Mit Johann von Irisun und nach ihm hatte dieses Geschlecht noch manche männliche Vertreter, aber ihre Namen sind uns nicht erhalten geblieben. Es ist sehr wahrscheinlich, daß unter den 14 Edlen, die im Jahre 1360 vom Grafen Rudolf von Feldkirch, als er in blutiger Fehde die Werdenberger räuberisch überfiel, teils gefangen, teils getötet wurden, auch einige von ?risuri waren. — 142 - Eine M a r g a r e t h a v o n T r y s e n heiratete den Feldkircher Stadtammann Heinrich Mark und starb 21. November 1443. Sie hatte für sich und für ihre verstorbenen Eltern einen Jahrtag mit 6 HI. Messen in der Domkirche zu Chur gestiftet mit 8 Pfund Mailändisch jährlichem Zins von ihrem Haus und Hof, gelegen in Feldkirch vor dem sogenannten Höivärtsthor (Churerthor). Ueberdies vermachte sie 4 Pfund jährlichen Zins ab zwei M a l Acker in Trimmis, nämlich von den Aeckern in Gagül und in Formischonay zu einer jährlichen Spende für die Armen. Mit dieser Margaretha von l i i s u n und mit ihrer schonen Stiftung für ihre und ihrer Voreltern Seelenruhe verschwindet ihr Geschlecht aus der Geschichte, zwei Jahre bevor auch die Burg ihrer Väter durch die Eidgenossen ein Raub der Flammen geworden. II. Die Herren von Richenstein. Gleichzeitig mit den Herren von Irisun und denselben an Adel und Bedeutung keineswegs nachstehend, saß zu Triesen das ebenfalls ritterbürtige Geschlecht der „von Richenstain". I n Hinsicht auf die Zeit ihres Auftretens in der rätischen Geschichte, ihres Blühens und Verschwinden?, sowie hinsichtlich ihrer Stellung zn den Grasen von Montsort haben beide Geschlechter auffallend viel Gemeinsames. Ob die Richensteine ein einheimisches Geschlecht waren, oder als Dienstmannen der Montfortc mit diesen im Wappen der v. Mchenstein. 12. Jahrhundert aus Schwaben eingewandert sind, oder von anderswoher kommend sich hier niedergelassen habe»: wir wissen es nicht. Neuestens ist die Vermutung ausgesprochen worden, sie stammen aus dem Domleschg und seien desselben Stammes mit den Ringgen daselbst. Eine Burg beim Dorfe Casti in Schams soll Richenstain oder Rinchenstein geheißen haben. Der zu Triesen seßhafte Wil- — 143 heli» vo» Richenstain hatte um 1400 de» bischöfliche» Zehute» zu Thusis, de» schon seine Vorderen gehabt hatten. (Aemterbücher des Bistums Chur von Prof. Muoth. X X V I I . Jahresbericht der hist. Gesellsch. v. Graubünden, S . 84). I m Triesnerfeld sind Aecker, die noch jetzt die „Rinkenäcker" genannt werden. Ob sie denen von Richenstei» gehört »»d von denselben den Namen erhalten haben? Möglich: Gewiß ist, daß in der Mitte des 13. Jahrhunderts die von Nichenstein in Triesen ansässig waren. Ihr Verhältnis zu den Freiherren von Sax, zu den Grafen von Werdenberg und zum Kloster Pfäfers weist auf diese Ansässigkeit hin, wie wir im Folgenden sehen werden. I n der Mitte des l3. Jahrhunderts war es noch nicht Sitte beim Verlassen des Stammsitzes und bei Gründung einer anderortigen Niederlassung die frühere Benennung beizubehalten, sondern man schrieb sich nach dem neue« Aufenthalte. So schrieb sich i. I. 1256 Marquard von Neuburg, als er seinen Sitz auf Schellenberg nahm, Marquard von Schellenberg und die Montforte, die auf Werdenberg saßen, nannten sich von Werdenberg. I n einer Urkunde von 1270 erschienen Herr Goßwin Ritter v o n ^ m s und sein S o h n Ritter von R e b stain, weil ersterer zu Eins, letzterer zu Rebstein wohnte. So müssen also auch die Richensteine an einer Stelle gewohnt haben, von der sie sich nannten, die also Richenstei» hieß. Wo war also der Sitz dieser Ritter? I n einer Urkunde des Klosters Pfäfers von 1378 wird ein Bach, der damals durch das Triesnerfeld hinabging, Richenbach genannt.. Wo dieser Richenbach seinen Namen her hat, daher wird auch der Nichenstein ihn haben. Das führt uns hinauf auf die Anhöhe neben Garnis unter Gastalda, wo thatsächlich ein glattebener, von Steinhaufeu umgebener Platz und die ganze Rodengestalt rings herum den Standort eines ehemaligen Gebäudes erkennen lassen. Ein größerer Oekonomiehof kann der Sitz der Richensteine gewesen sein. Aber auch eine mittelalterliche Dienstmannenburg brauchte sehr wenig Raum. Ost bestand eine solche einzig aus einem Thurme, dessen Einga»gsthüre mittelst einer Leiter erstiegen wurde. Ueberdies soll sich noch eine schwache Tradition erhalten haben, daß dort einst eine Burg gestanden. Wir dürfen also wohl an jener soimige», aussichtsreiche», besonders gegen Werdenberg freie» Ausblick gewnhreilde» Halde I S » — 144 — die Stelle suchen, wo einst das ritterliche Geschlecht der Richensteine gesessen. Ein Weinberg in der Nähe der Burg Irisun hieß nach ihnen noch Jahrhunderte lang der „Reichensteiner". Urkundlich treffen wir zum erstenmal in der Mitte des 13. Jahrhunderts einen von Nichenstein. Es ist R i t t e r K u n o . Er war i. I. 1253 mit vielen andern Rittern und Herren als Zeuge zu Pfäfers anwesend, als die Brüder Albrecht und Ulrich von Sax die Schirmvogtei über Pfäfers, Valens, Vettis und Untervaz unter sich teilten. S ä m t l i c h e Zeugen w a r e n aus der nächsten U m g e b u n g : von Wildenberg, von Sargans, von Berschis, Wallenstadt, Grabs, Gamprin, Fontenas und Klanx. Der anwesende Herr von Klanx war ein Bruder der hier erwähnten Herren von Sax. Er schrieb sich aber von Klanx, weil er dort saß. D e r Zeuge R i t t e r K u n o von Richenstain hat also o f f e n b a r e b e n f a l l s seinen S i t z in dieser Gegend gehabt und sich auch davon genannt. AIs i. I. 1257 zu Reichenau Albrecht, Freiherr von Sax, der Abtei Pfäfers das Schloß Wartenstein und die eben erwähnte Vogtei um 300 Mark Silber verkaufte, war abermals ein Kuno von Richenstain anwesend. Da dieser aber noch nicht Ritter genannt wird, dürfte er wohl nicht der vorgenannte Kuno, sondern ein jüngerer, vielleicht der Sohn desselben gewesen sein. Aus den Rittertitel wurde soviel gehalten, daß er nicht vergessen worden wäre. D i e s e r K u n o von Richenstain war 1266 Bogt zn Chur und am 6. April desselben Jahres daselbst anwesend, als Walter IV. von Vaz dem Kloster Churwalden Güter verpfändete. Vielleicht ein Bruder dieses Kuno war jener R u d o l f von Richenstain, welcher im Jahre 1273 Abt des Klosters Disentis wurde. Der Abt dieses Stiftes, der ein schönes, reichsunmittelbares Gebiet hatte, war damals einer der bedeutendsten Männer des oberen Rätiens. Zu jener Zeit, da Rudolf von Richenstain Abt wurde, besaßen die Grafen von Werdenberg die Schirmvogtei über das Kloster; die von Richenstain aber waren Dienstmannen dieser Grafen. Rudolfs Vorgänger war sogar ein Graf von Werdenberg gewesen. Unter diesen beiden Aebten mag daher das Verhältnis zum Schirmvogte ein erträgliches gewesen sein; dagegen hatte Abt Rudolf von Kirchenräubern soviel zu leiden, daß er sich sogar an den Papst um Hilfe wandte. — 145 — Als am 10. Dez. 1281 Ritter Konrad von Juvalt dem Hochstifte Chur die ihm als Leibeigene zugehörige Familie des Johann von Schirans, Bürger zu Chur, überließ, fungierte an der Spitze der langen Reihe adeliger Zeugen Abt Rudolf, welcher auch mit dem Bischof und, einem Freiherrn von Belmont die Urkunde siegelte. Am 12. Febr. 1283 verkaufte Abt Rudolf dem Ritter Heinrich von Wildenberg den Zehnten in Fellers für 320 Pfd. Pfg. — Da dem Kloster unter seinen Borgängern durch Verlehnungen und Verpfändungen aller Art großer Schaden zugefügt worden war, erwirkte Abt Rudolf i. I. 1285 eine Bulle von Papst Honorius IV., durch welche der Domprobst zu Chur beauftragt wurde, zu untersuchen, welche Ungerechtigkeiten vorgekommen seien und dem Kloster nötigenfalls mit Anwendung kirchlicher Strafen zu seinem Rechte zu verhelfen. Am 29. J u l i 1286 war Abt ^Rudolf zu Chur anwesend, als Probst und Konvent zu St. Vittore in Misox den Brüdern Ulrich und Simon von Rietberg zur Erwerbung der St. Peterskapelle im Rheinwald 5 Saum Wein jährlicher Spende verschrieben. Er starb 1288. — Ritter K u n o von Nichenstein war unterdessen k ö n i g licher Reichsvogt in der Stadt Chur. Auch er war am 10. Dez. 1281 Zeuge der Schenkung des Konrad v. Juvalt. In einer Gerichtsurkunde vom 30. Juni 1282 wird er erwähnt als Vogt zu Chur; als solcher hatte er des Königs Gerichtsbarkeit auszuüben. Diese Vogtei war sehr einträglich; der Blutbann und die Strafen warfen ein schönes Einkommen ab. Die Reichsvogtei war darum ein vom Adel des Landes sehr gesuchtes Ehrenamt, das vom deutschen Könige selbst vergeben wurde. Kuno von Nichenstein erhielt dieses Amt also vom König Rudolf von Habsburg, gewiß nur als Belohnung für Verdienste um seine Interessen; denn die Richensteine standen mit den Grafen von Werdenberg stets treu auf Seile Rudolfs. Ritter Kuno war am 5. März 1287 Zeuge, als Propst Heinrich von Misox dem Bischof von Chur die St. Peterskapelle im Rheinwald verpfändete. Um diese Zeit lernen wir auch einen Ulrich von Richenstain kennen, der am 14. Febr. 1280 im Kloster St. Johann im Thurthal anwesend war und mit anderen benachbarten Edlen Zeuge war, als Graf Hartmann von Werdenberg zum Heile seiner Seele und um Unrecht gut zu machen, dem genannten Kloster Zehnten und Güter bei Röthis schenkte. 10 — 146 — Während Kuno zu Chur als Beamter wirkte, saß Ritter Burkard v. Nichenstein zu Triesen. Beide waren am 15. J u n i , 1291 mit Graf Hugo von Werdenberg und den Rittern Ulrich von .Schellenberg, Eberhard v. Fontenas u. a- im Dome zu Chur anwesend, als zwei Ritter von Aspermont sich mit dem Domkapitel verglichen und von der Exkommunikation befreit wurden, in die sie wegen mutwilligen Raubes kirchlichen Besitzes gekommen waren. I n der betreffenden Urkunde wird für die beiden (Brüder?) der Name „Rinchenstain" gebraucht. I m Volksmunde war vielleicht die Abkürzung Rink gebräuchlich, und kommt von daher für einen Acker im Triesnerfelde der Name „Rinkencicker". Kuno erscheint zum letztenmal am 6. Okt. 1299 als Zeuge zu Ragaz bei Ausgleichung der Anstünde, welche das Kloster Pfäfers mit seinem „Schirmvogte" hatte. Mit ihm waren dabei auch anniesend Ritter Ulrich und Johann von ?ri3un. * Burkard hatte den Grafen von Werdenberg bedeutende Dienste geleistet. Ohne Zweifel hatte er an den Fehden teilgenommen, welche die Werdenberger Grafen gegen ihre Vetter zu Feldkirch (Montforte) gehabt haben, wohl auch in den Kämpfen für Rudolf von Habsburg. Zum Lohne gab Graf Hugo II. ihm 30 Mark Silber und versetzte ihm dafür, da er diese Summe nicht bar bezahlen konnte, seinen . Hof zu Sevelen -), von. dem er jährlich drei Mark Zins angewiesen erhielt. Auch Burkards Söhne, von denen uns K o n r a d , W i l h e l m und S i g e l i n dem Namen nach bekannt sind, standen im Dienste der Grafen von Werdenberg. Hugo III., Heinrich II. und Albrecht I., tue Söhne des Grafen Hugo II., urkundeten am 1. Sept. 1314, daß ihr lieber Vater selig vor Zeiten dem Ritter Burkard von Richeusteiu um seines förderlichen Dienstes willen 30 Mark gegeben und pfandweise auf den Hof zu Sevelen gesetzt habe, daß aber auch sie selbst jetzt 10 Mark dem Konrad von Nichenstein ') Gemeint ist die Burg Herrenberg samt Zubehör. Hugo II. hatte nur als Pfand vom Bischof von Chur erhalten für geliehene 100 Mark Silber. Bischof Siegfried schlng noch 100 Mark dazu. Dieser Hof blieb in werdcnbergischem Besitz und Burkard v. Nichenstein erhielt ihn als Pfand, für 30 M . S.) später kamen noch 10 Mark dazu. Der Umstand,, daß die Grafen diese kleine Summe nicht bar ausbezahlten, beweist, daß es mit den Finanzen derselben nicht mehr glänzend stand. sie auch — 147 — und seinen Brüdern, des vorgenannten Burkard Söhnen, um ihrer Dienste willen, die sie „gethan Hand und noch gegenwärtig thun sond" auf das genannte Pfand schlagen, so daß die Gebrüder v. Nichenstein die 3 Mark jährlich so lange vom Hofe zu Sevelen beziehen können, bis die Grafen ihnen 40 Mark lauteren Silbers ausbezahlt haben würden. Damals waren die Grafen mit, den Herzögen entzweit wegen des Besitzes der Feste Gutenberg, die beide Parteien von den Kindern des H. von Frauenberg gekauft haben wollten. Die Grafen mnszten diesen Besitz den Herzögen zwar überlassen. Möglich, daß die Richensteine für das Zustandekommen eines Vergleiches zu Gunsten ihrer Herren thätig waren. Der Zwist dauerte von 1308—1314. Die beiden Brüder Konrad und S i g e l i n waren am 19. März 1316 der Gräfin Sophie von Montfort-Feldkirch lei einem Güterverkauf mit anderen Edlen Bürgen. Im Jahre 1294 war mit dem Grafen Hugo von Werdenberg und anderen mich Herr W i l h e l m von Richenstain im Hause des Litscher, zu Werdenberg anwesend, als der Abt von St. Johann im Thurthal sich mit Berthold den« Kurzen, seinem Lehenmann, verglich, welcher seinen Herrn erschlagen hatte. A!s am 16. August 1329 zwei Freiherren von Sax den Grafen von Toggenburg die Wildenburg samt Zubehör verkauften, befand sich unter den mitsiegelnden Bürgen und Geiseln auch Wilhelm von Nichenstein (mit zweien Grafen von Wcrdenberg, Ritter Heinrich von Schellenberg u. a.) Dieser Wilhelm dürfte der drille Sohn Burkards gewesen sein. Am 11. Okt. 1334 fanden sich viele Edle in Chur ein als Zeugen eines Vertrages, kraft welchem Bischof uud Domkapitel dem. Grafen Albrecht I. von Werdeuberg und seine» Erben die Wiedernuslösuug der Burg Greifenstei», Bcrgün und was dazu gehört, jederzeit um 1200 st. gestattete». Unter den dreißig Bürgen für die Erfüllung dieser Verpflichtung befand sich auch Ritter Kvttrnd v. Richc»stein und die (nicht Ritter) Wilhelm und Burkard von Nichenstein. Die Bürge», welche uuter der St. L»ziensteig gesessen waren, verpflichteten sich, im Falle, das; der Bischof den Vertrag nicht einhalte, sich zu Werdeuberg, oder zu Rheinegg, oder zu Biudenz den Grafen als Geisel» zu stelle» u»d diese Orte »icht eher zn verlassen, als bis den Grafen ihr Recht geworden. - 148 - Die hier genannten W i l h e l m und B u r k a r d v. Nichenstein waren damals noch jung und gehörten noch nicht dem Ritterstande an. Vielleicht waren sie Brüder, Söhne des hier zum letztenmal genannten Ritters Konrad. Dem Ritter W i l h e l m begegnen wir 20 Jahre später. In einen, Spruchbrief vom 6. Febr. 1354, durch welchen ein Streit des Domkapitels mit einem Feldlircher Bürger wegen eines Zehnten entschieden wurde, erscheint er mit anderen als Zeuge. Als im Jahre 1360 der fehdesüchtige Graf Rudolf IV. von Feldkirch einen Rache- und Raubzug gegen Werdenberg unternahm und Grabs verbrannte, sollen bei diesem unerwarteten Ueberfalle 14 auf Seite der Werdenberger kämpfende Edle teils gefangen, teils erschlagen worden sein. Es ist sehr wahrscheinlich, daß auch die Richensteine dabei beteiligt waren. Wilhelm und Burkard erscheinen von da an nicht mehr in den Urkunden. Im Jahre 1380 wird ein junger W i l h e l m (Sohn des Burkard?) v. Nichenstein erwähnt. Er hatte vom Bischof von Chur die Hälfte des Churer Zehnten zu Triesen als Lehen erhalten. Eine Schwester seines Vaters, Margaretha mit Namen, war mit Gottfried II. von Eins zu Feldkirch verehelicht. Dieser stiftete am 28. Jänner 1385 für seine selige Hausfrau, Margaretha v. Nichenstein und seinen seligen Sohn Gyli (Wilhelm) einen Jahrtag in der Pfarrkirche zu Feldkirch. Zu Arbon am Bodensee saß in dieser Zeit Ritter Ulrich von Nichenstein, welcher im Jahre 1362 am Sonntag vor Bartholomä zu Konstanz an das Kloster St. Johann im Thurthale folgende ihm leibeigene Personen verkaufte: Kunz von Unterwasser und dessen Bruder Rudolf, ferner Niklaus, dieses Rudolfs Sohn, Belun, des Niklaus Tochter, ferner Ulrich, Rudolf und Heinrich an der Egge, Brüder, und Mathilde, deren Schwester, Kunrads und Rudolfs Bruderkind. Diese waren ihm eigen mit Leib und Gut und mit allen Rechten. Er verkaufte sie den, Kloster ebenfalls mit allen Rechten um 72 Pfund Pfennig. In der betreffenden Urkunde ist das Siegel mit dem Richensteinischen Wappen noch sehr gut erhalten. Die Urkunde liegt im Stiftsarchiv zu St. Gallen. Der gleiche Ulrich v. Nichenstein erscheint wieder i. I. 1373. Er hatte vom Kloster Pfäfers einen Hof zu Arbon als Lehen, — 149 — wofür er dem Kloster jährlich 200 Gangfische auf die Burg Wartenstein bei Ragaz liefern mußte. Dieser Ritter Ulrich, oder sein Sohn gleichen Namens, vermachte dem Kloster Pfäfers am 11. Juni 1398 in Erinnerung an die vielen Wohlthaten, welche er und seine Boreltern von diesem Kloster empfangen hatten, und zu seinem und seiner Voreltern Seelenheile und zur Ehre Gottes seine eigene Person und alle seine beweglichen und unbeweglichen Güter, insbesondere das ganze Erbe, das ihm durch den nm 19. Okt. 1397 erfolgten Tod seines Oheims, des Ritters Gaudenz von Plantär ') zu Chur zugefallen war. Aber des Letztgenannten hinterlassene Witwe Ursula, die sich mit Rudolf von Rorschach wieder vermählte, machte ebenfalls auf diese Hinterlassenschaft Ansprüche geltend. So kam es zu einem Prozeß, der erst nach 4 Jahren, am 1. Febr. 1401, vor dem geistlichen Gerichte zu Chur durch einen friedlichen Vergleich beendet wurde, laut welchem das Kloster in den Besitz des in der Stadt Chur gelegenen, mit einer Mauer umzäunten Plantär'schen Hauses kam, zu welchem nebst Hofstatt, Garten, Baumgarten, Torkel und Scheune, auch ein Weinberg und Baumgarten an der Stadtmauer, sowie noch andere Liegenschaften gehörten, aus welche Besitzungen Rudolf von Rorschach und seine Gemahlin Verzicht leisteten. Sie erhielten dafür die übrige Erbschaft als freies Eigentum. Ritter Ulrich besiegelte diese Urkunde mit dem Abte. Am 3. Febr. fand die feierliche Uebergabe zu Chur statt, die mit einer Bescherung an das Gesinde des v. Plantär'schen Hauses und mit einem Festmahle endete, das der Abt spendierte. Ulrich v. Nichenstein wurde so Angehöriger des Klosters, welches sich durch eine besondere Urkunde verpflichtete, ihm, so lange er lebe, den nötigen Unterhalt an Kost und Kleidung und überdies 18 Pfund Heller jährliches Leibgeding zu geben. Ulrich starb -) Der Churer Sladtammann Gaudenz v. Plantär r vor 1330 mit Hinterlassung zweier Söhne Andreas und Gaudenz und einer Tochter, die wie es scheint einen Nichenstein heiratete und die Mutter des Ritters Ulrich wurde. Ihr Bruder Gaudenz hatte Ursula Straiff, Tochter des Ritters Johann Straiff znr Gemahlin, starb aber i. I. 1397 kinderlos. Andreas scheint ohne Nachkommen gestorben zu sein; daher Ulrich v. Nichenstein der einzige Erbe war. Sitz derer von Plantär war die Jmburg (mitten in der Stadt), welche die Stadt im Ib. Jahrhundert ankaufte und als Rathaus benutzte. — 150 — kinderlos. Den H. von Sigberg (Burg in der Nähe der Frasmnzer Klause bei Feldkirch) nennt er in der Urkunde-von l-wl seinen Oheim. Die späteren Glieder dieser Familie scheinen sich zu Triesen umsomehr vom Kriegshandwerk ab- und der Landwirtschaft zugewandt zu haben, je mehr der Stern der Werdenberger Grafen sank. Der schon genannte Wilhelm, der mit einer Tochter des vaduzischen Ammannes Heinrich v. Unterwegen vermählt war, machte mich in Triesner Gemeindeangelegenheiten mit. Als im Jahre 1406 die Gemeinde einigen Wallisern nm Triesenberg den „Schädlers Boden" zu Lehen gab, war Wilhelm v. Richenstein der erste Vertreter der Triesner und Geschworner. Er starb um 1413. Sein Sohn H a n s erhielt Anno 1413 und wieder Anno 1417 den ganzen Churer Zehnten zu Triesen als Lehen, wovon sein Vater Wilhelm viele Jahre die Hälfte besessen hatte. Die Familie hatte mit den Edlen von Braßbcrg um diese Zeit auch den Zehnten von Malans im Wartauischen von den Grafen von Toggenburg. Da der Triesner Zehent i. I. 1459 im Besitze eines Heinrich von Gutenberg war, dürfte die Annahme, daß damals das Geschlecht derer von Richenstein hier nicht mehr existierte, nicht unbegründet sein. Der Umstand, daß die von ^risun und die von Richenstein ritterbürtige Geschlechter waren, beweist, daß sie reich begütert waren; denn die Kosten, die ein Ritter zu bestreiten hatte, waren groß. I m Kriege mußte er sich selbst verköstigen und im Frieden stellte das Rittertum und das Ritterleben an seine Kasse große Anforderungen. Die Triesner Rittergeschlechter waren sehr wahrscheinlich Dienstmannen der schwäbischen Herzoge ^us dem Hause der S t a u f e r gewesen, für die sie kämpften. A l s diese im Untergehen w a r e n , schlössen sie sich an die neuen Landesherren, die G r a f e n von Montfort-Werdenberg an, um ihre von den Herzogen erhaltenen Lehen sich zu sichern. Gewiß haben diese Edlen auch an den Feldzügen nach Italien und an den K-reuzzügen nach dem hl. Lande sich beteiliget, an denen ja gerade der schwäbische Adel mit so großer Begeisterung teilnahm. Leider hat uns aber die Vorzeit ihre Namen und Thaten niclu überliefert. — — 151 - III. Die von Schiel. Diese hatten ihren Sitz, wie schon der Name sagt, ans der Anhöhe nördlich von St. Mamerten. Jene Gegend hieß in der romanischen Zeit s L k i s l , d. h. Anhöhe; daher die heute noch gebräuchlichen Namen !5>vAsedi«zl d. h. Schielbach, und mon» seiiisl oder-m-rtseiüsl d. h. Schielhöhe oder Schielmatte. Die v. Schiel führten ein herrliches Wappen, das wir hier zur Darstellung bringen und das auf einen rittermäßigen Stand dieses Geschlechts hinzuweisen scheint. U l i (Ulrich) von S c h i e l war Vertreter der Triesner uud einer ihrer Geschwornen im Jahre 1460 in ihrem Handel mit dem Walliser Jak. Hipper nm Triesenberg. l i m das Jahr 1500 war dieses alte Geschlecht, das seine Bedeutung längst eingebüßt haben mußte, ausgestorben und hatte wahrscheinlich die Maler zu Erben. Wenigstens zinste ein Maler im Jahre 1505 für einen Uli von Schiel. Um diese Zeit starben Wappen öer v. Schiet, überhaupt viele adelige Geschlechter aus. IV. Die von Roners. I n einer (weiter unten erwähnten) Urkunde von 1406 erscheint als einer der Geschwornen von Triesen auch R ü g l i von R o n e r s . Riglin von Roners ist auch in einem Pfäferser Brief aus jener Zeit zugleich mit H a n s von Q u a d e r als Besitzer von Gütern im Triesnerfelde erwähnt. v. Die von Bach. Im 14. Jahrhundert waren die von Bach in Triesen ansässig. Von woher sie gekommen sind, oder ob sie ein einheimisches Geschlecht waren, wissen wir nicht. Adelige mit dem Namen von Bach gab es auch anderswo, z. B. in Schwaben, im Rheingau — 152 — und im Kanton Bern. Ob die von Bach zu Triesen von Schwaben oder aus Bern hier eingewandert sind, ist uns ebensowenig bekannt als das, ob das hier abgebildete einem Wappenbuche entnommene Wappen den hiesigen von Bach gehörte oder nicht. Vermuten möchte man, daß die von Bach mit den Freiherren von Brandis aus dem Berner Gebiet Hieher gekommen sind. Wir finden, daß im 14. Jahrhundert, besonders gegen Ende desselben die Ritter von Bach an das Kloster Jnterlaken eine Menge von Gütern und Besitzungen verkauft haben, zu einer Zeit, da auch die von Brandis ihre dortigen Besitzungen aufgaben. Um das Jahr 1400, oder eher noch vorher, erscheinen die von Bach auch hier. Vor dem Jahre 1410 besaß Wappen öer v. Wach. H x i n r i c h v o n B a c h Güter in Gapont. Seine Söhne L i e n h a r t und H e i n r i c h bewohnten um 1420 als Lehen von St. Luzi einen Hof zu Triesen im Dorf zwischen der alten und neuen Straße gelegen und erhielten im Jahre 1450 von demselben Kloster neue Lehengüter und ein Haus an der Dorfgasse gelegen. Auch das Gartnetsch hatten sie. Ein H e i n r i c h v. Bach war von 1447—1462 Abt im Kloster Mehrerau. Dem Vornamen nach könnte man fast schließen, dieser Abt habe von Triesen gestammt. I m Jahre 1482 stiftete K l a u s von Bach 2 Pfenning Zins für einen Jahrtag in der Florinskapelle zu Vaduz. Noch im Jahre 1516 lebte hier A d a m v . Bach. VI. Die Junker Vaistli. Reich begütert waren im 14. Jahrhundert die in Triesen und Vaduz ansäßigen Junker Vaistli. Die Vaistli stammten von Nüziders. Als am 17. April 1273 zu Chur ein Streit zwischen dem Kloster Churwalden und den Herren von Lasaeis wegen Leibeigener von Sateins durch ein Schiedsgericht beigelegt wurde, war Heinrich von Nüziders, genannt Vg,3eet,1i, Vertreter des Klosters. Zu Nüziders ist eine Kapelle St. Binar, von diesem Orte nannten sich die Vaistli auch „von St. Viner". So wird unter dem 1. November 138l ein „Hans von St. Viner genannt Vaistli", ebenso ein andersmal eine „Agnes von St. Viner genannt Vaistlin" erwähnt. Auch -das in Feldkirch ansäßige Geschlecht der „Bürser" soll diesem Geschlechte - angehören, als „Vaistli in Bürs". (Programm Gymnas. Feldkirch 1860 S . 104). Unsere Vaistli waren Dienstmannen der Grasen von Vaduz. I n dem Kriegszuge der Montforte gegen Conrad von Freiberg (Kaiser S . 176) wurde Graf Rudolf von Vaduz gefangen, sein Knappe Vaistli aber erschlagen. Albero Vaistli hatte mit Hans Ammann den Lämmerzehnten zu Triesen. Im April 1361 kaufte er vom Grafen Rudolf von Montsort-Feldkirch auch jene Hälfte dieses Lehens, die H. Ammann besaß, für 2-/2 Pfund Pfenninge. Jodokus Vaistli war zu Anfang des 15. Jahrhunderts Canonicus zu Chur. In demselben Jahrhundert waren Glieder dieses Geschlechts kaiserliche Vögte auf Gutenberg, sowie auch Ammänner zu Vaduz, am Eschnerberg und zu Werdenberg. In Urkunden des 14. und 15. Jahrhunderts, welche Güterkäufe und Verkäufe und Lehen anbetreffen, erscheinen die Vaistli sehr oft. Schon um 1400 hatte die Familie einen Jahrtag in der Pfarrkirche zu Triesen, wofür dem Pfarrer 6 Pfennige entrichtet wurden. Unterpfand war der Lehenbüchel. Am Freitag nach St. Jakobstag 1440 verkaufte Hans Vaistli, Vogt zu Gutenberg, seiner Schwester Margaretha und deren Ehemann Hans Vittler, genannt Füllengast, Bürger zu Werdenberg, Güter, die er von seiner Base Agnes Vaistli ererbt und von seinem Bruder Albrecht Vaistli erkauft hatte um 83-/2 Pfund Pfennige (ungefähr 80 Gulden), nämlich einen Weinberg am Lehenbüchel, der oben an die Waide und an das Pfarrgnt grenzte, ferner einen Acker im Feld am Bächle, einen anderen Acker im Feld, eine Wiese in Maschlina, ferner den halben Jungenzehent zu Triesen. Anstößer der genannten Güter waren: Cunz Schampletz, Uli Sulser, Uli Gahaini, Werli Träger, Hans-Virabend, U. Mastral, U. Grüschli. Von dem Weingarten gingen jährlich 4 Viertel Wein als Opferwein und von einem Acker iin Feld 12 Pfennig dem Pfarrer für einen Jahrtag und 1 Maaß Schmalz. Im Jahre 1458 kaufte Hans Virabend, seßhaft zu Triesen, der Margaretha Vaistlin diese Lehengüter ab zu einem ewigen Erblehen. I n der betreffenden llrknnde heißt es, der Weinberg stoße aufwärts an „Klüsen Gantners Erbe» Gut" und an die Almnind, neben sich an St. Mamerten und nn das Pfarrgut. S t . M a m e r t e n ist hier zum erstenmal genannt. Als Anstößer der anderen Güter werden auch genannt: A. Pargant und Ulrich Panzer. Der Käufer verpflichtet sich, die vier Viertel Opferwein und die 12 Pfennige (— ein Schilling Pf.) Jahrtaggeld und als Lehenzins überdies ein Fuder guten weißen Weines und 1 Pfund Pfennig alljährlich zu zahlen. Sollte aber der Wein mißraten, so wären für jedes Viertel Wein 18 Pfennige zu entrichten. — I m Jahre 1614 waren Andreas und Peter die Lamparten im Besitze dieses Erblehens und Lehenherr war Hans Bisch von Werdenberg. Sie hatten wegen des Lehenzinscs Prozeß, der in zweiter Instanz vor dem gräflichen Gerichte zu Hohenems zu Ungunsten der Lamparten entschieden wurde. ' Gegen Ende des 15. Jahrhunderts scheint es in Triesen mit der Familie Vaistli und ihrem Vermögen bergab gegangen zu sein. Anderorts blühte das Geschlecht bis in das 16. Jahrhundert herab. VII. Die von GuteNberg. Am Triesenberg hatten sich nuch die von. G u t e n b e r g niedergelassen, als sie zu Anfang des 14. Jahrhunderts ihre Burg zu Balzers verlassen mußten. Kaiser (S. 156) erzählt, König Rudolf von Hnbsburg habe was in Churwalchen (Rätien) zum Reiche gehörte seinen Söhnen gegeben und daher hätten die Ansprüche hergerührt, welche die österreichischen Herzöge auf die Beste Gutenberg erhoben. Ulrich von Gutenbcrg, der 1308 als Zeuge in einer Urkunde des Abtes Heinrich II. von S t . Gallen erscheint, sei damals im Besitze der Burg gewesen; dieser habe sich jener Ansprüche wegen, welche die Herzoge machten, dem Adel angeschlossen, Wcippen der v. Kutenberg. der dem König Albrecht I. gram — 155 ,— war, und habe an der Verschwörung gegen dessen Leben teilgenommen. Nach der Ermordung des Königs, welcher die gerechte Strafe auf dem Fuße folgte, habe Ulrich von Ramschwag, ein treuer Anhänger Habsburgs, die Feste belagert und zur Uebergabe gezwungen (1309). Ulrich von Gutenberg ließ sich nun mit seiner Familie in der Pfarrei Triesen und zwar am Triesenberg nieder, wo er Güter in Pacht nahm. Uebrigens waren die von Gutenberg nur Dienstmannen der Herren von Frauenberg, eines freien Dynastengeschlechtes, dessen Stammsitz bei Ruschein (in Bünden) lag. Von diesen Herren ließ sich um dieselbe Zeit eine Linie im Werdenbergischen nieder, wo sich ihr Name bald in den bürgerlichen Namen Fronberg und Fromberger verwandelte. Wegen Parteinahme für die Appenzeller verlor Ulrich Fronberg im Jahre 1406 das Bürgerrecht von Werdenberg. Andere Geschichtsschreiber stellen die Sache anders dar. Sie sagen, die Herzöge von Oesterreich haben auf G r u n d eines K a u f e s die Feste Gutenberg beansprucht. Als sie dann ihre Hand auf dieselbe legen wollten, erhoben sich die Werdenberger Brüder Hugo III., Heinrich II. und Albrecht I. dagegen, weil auch sie die Herrschaft Guten-berg von den Kindern eines Herren von Frauenberg gekauft hatten. Auffallend ist und zu Gunsten der Darstellung Kaisers spricht der Umstand, daß, wie die von Gutenberg, so auch die von Frauenberg auf dem Gebiete der Grafen von Werdenberg und Sargans sich niederließen und aufhörten, eine Rolle zu spielen. Jedenfalls waren sie aus Seiten der Werdenberger gestanden. Diese mußten im Jahre 1314 auf Gutenberg verzichten. Von da an saßen österreichische Vögte auf dieser Feste. Die von Gutcnberg, nunmehr als Bauern am Triesenberg änsäßig, erscheinen mehrfach als Inhaber von Lehen. Der Letzte von Gutenberg, der zu Anfang des 14 Jahrhunderts auf der Feste saß und sie nach langer, aber vergeblicher Verteidigung den österreichischen Herzogen übergeben mußte, der sich dann am Triesenberg niederließ, war, wie eben erwähnt, Ulrich von Guten b erg. Wohl ein Enkel dieses Ulrich, war ein Heinrich von G u t e n b e r g , welcher vor dem Jahre oder im Jahre 1410 starb. , 1 — 156 - Er hinterließ eine Witwe mit Namen M a r g a r e t h a (von Unterwegen), die Söhne H a n s , Heinrich und Hans (den Jüngern) und eine Tochter E l s b e t h . Der ältere Hans war im Jahre 1410 allein volljährig. Alle drei Brüder erhielten in diesem Jahre das Churerlehen ob dem Wald von Bischof Hartmann II. von Montfort. Dafür mußten sie dem Bischof Dienst und Recht leisten. Sie waren also Dienstmannen des Bischofs von Chur. Im Jahre 1417 erhielt die Witwe Margaretha mit ihren Kindern Heinrich, Hans und Elsbeth die obere Guflina als Erblehen vom Kloster Sr. Luzi. Hans der Aeltere wird hier nicht genannt. Heinrich von G u t e n berg war im Jahre 1459 uoch im Besitze des Churer Lehens unter dem Wald. Gleichzeitig im Jahre 1465 wird auch ein J ö r g v. Gutenberg als Gutsbesitzer auf Masescha erwähnt. Am 14. September 1501 gab Graf Jörg von Sargans einem Heinrich von G u t e n b e r g die Lehenschaft der zwei Altäre und Kaplaneien in der Pfarrkirche zu Sargans. Es ist dies wohl derselbe Heinrich, der V o g t (Verwalter) des Bischofs von Chur auf der B u r g G r ä p l a n g bei Flums war und als solcher in Urkunden in den Jahren 1518 und 1526 erscheint. Dieser Heinrich von Gutenberg lieh im Mai 1524 dem Jörg Waibel von Sateins 200 Gulden für 20 Schöffel Korn jährlichen Zins aus dem Zehnten zu Schaan, trat aber nach zwei Jahren diesen Lehenzins gegen bedeutende Entschädigung dem Kloster St. Johann im Thurthal ab. Das Korn hatte man bis Vaduz liefern müssen. In einer der darüber noch vorhandenen Urkunden erscheint er mit dem bürgerlichen Namen „Heinrich Gutenberger". Am 1. Februar 1544 trat ein H a n s von G u t e n b e r g den Churer Zehent, der 100 Jahre im Besitze seiner Familie gewesen, dem Bischof wieder ab. Nach ihm wird keiner seines Geschlechts mehr erwähnt. Wahrscheinlich starb dieses mit ihm aus. Schon die Heimgabe des alten Zehentlehens läßt dies vermuten. Das Wappen dieses Geschlechtes zeigte im Schilde zwei kreuzweise über einander liegende Spieße, als Helmzier einen eisenbekleideten linken Arm mit, geschlossener, den gestreckten Daumen nach unten kehrender Hand. — 157 — VI». Die von Quader. E i n m a l um 1400 urkundlich erwähnt finden wir endlich auch das Geschlecht von Q u a d e r , das den Wohnsitz zu Gazis (am Weg nach Lawena) hatte. I X . D i e politischen G e m e i n d e n T r i e f e n u n ö Griesenberg. >. Entstehung der Nachbürschaften. Die Gemeinde Triesen ist bei weitem nicht so alt als Triesen selbst. Nachdem die Römer das Land in Besitz genommen hatten, führten sie in demselben auch die ihnen eigenen bürger- lichen Verhältnisse ein. Nach dem römischen System gehörten Dörfer und Weiler mit ihrem Gebiete zu einem gemeinsamen Mittelpunkte, zu einer Stadt oder einer römischen Kolonie. Diejenigen, welche auf dem Lande draußen freien eigenen Grundbesitz hatten, waren Bürger jenes Hauptortes und hatten an der Verwaltung des Landes Anteil. Die Bevölkerung, welche Landwirtschaft betrieb, bestand mit seltenen Ausnahmen aus ganz unfreien Sklaven und aus halbfreien Pächtern (Kolonen, Zinsbauern). Diese Leute wohnten auf Höfen; oft waren viele Höfe nahe bei einander und bildeten Dörfer und Weiler. Aber auch Leute, die nahe bei einander wohnten, gehörten doch nicht zu einander; sondern jeder gehörte zu seinem Hofe und zum Besitzer seines Hofes. Es gab große Höfe, Herrenhöfe, zu denen mehrere und oft viele kleinere Höfe gehörten. Ein Einzelhof wurde mansus, ein größerer Meierhof eurtiZ genannt (daher Ourt-ristsetr, jetzt Gartnetsch, d. h. ein ausgedehnter Hof, (ÜÄrtlinA ----- kleiner Hos). Als dann die Alamannen einbrachen und den Römern das Regiment abnahmen, kam das Hofsystem erst recht zur Geltung, denn diese deutschen Stämme kannten das Zusammenwohnen in Städten nicht, sondern wohnten auf ihren Höfen, die sie Kcivg., Hübe, nannten. Wer keinen eigenen Hof hatte, war bei ihnen kein freier Mann und hatte im. Politischen Leben nichts zu bedeuten. Wer einen größeren Grundbesitz hatte und mehr Arbeitskräfte auf seinen Gütern beschäftigte, war der Größere. Das politische Uebergewicht ging also mit Beginn der deutschen Einwanderung immer mehr auf die Höfe, auf das Land über. I m Mittelalter, um die Zeit zwischen 1000—1200 war die alte romanische Sprache, die bis dahin hierzulande gesprochen wurde, und allmählich der deutschen Sprache hatte weichen müssen, bei uns vollständig erloschen. . Mit der neuen Sprache war auch eine neue Gesellschaftsordnung zur allgemeinen Geltung gekommen, die sich ausschließlich auf die landwirtschaftlichen Verhältnisse stützte. Gruppen von Höfen wurden dann vereiniget unter dem Namen Nachburschaften; der Hofbesitzer hieß Bnr. Eine größere Zahl von Nachburschaften bildete die Zentgrafschaft und mehrere Zentgrafschaften bildeten den Gau. Die Leitung (Militär, Civilverwaltung und Rechtspflege) eines Gaues war einem Gaugrafen, die der Zentgrafschaft einem Centgrafen oder Schulthaißen anvertraut. Die Nachburschaften (romanisch villas genannt) waren also im frühesten.Mittelalter ein Komplex von mehreren kleineren oder größeren Höfen, die zu einem Haupthofe gehörten, ein abgeschlossener Bezirk oder eine Mark, dem Begriff Dorf (als Gesamteigentum. einer Gemeinde) entsprechend. Gemeinden im heutigen Sinne gab es damals noch nicht. Die Wälder waren noch großenteils Gemeingut (soferne sie nicht durch das Staatsoberhaupt gebannt waren); die Hochwälder gehörten dem Landesherrn. Den einzelnen Höfen und Mansen waren aber auch besondere Waldungen zugeteilt. So waren auch große Wiesflächen, besonders in den Wäldern, als Allmend und oft auch Alpen in gemeinsamem Besitze der Nachburschaften; von dieser Allmend oder Atlmein (Gemein) erhielten die Besitzer selbst später ^ den Namen Gemeinde. Diese Nachburschaften schlössen sich immer enger an einander an und vermehrten durch Ankauf und durch Urbarisierung ihren gemeinsamen Besitz. Es war dies in hiesiger Gegend um so leichter, da hier keine großen Hofbesitzer und jedenfalls sehr wenige Leibeigene waren, sondern die Bevölkerung aus kleinen, zum größten Teile freien Bauern bestanden zu haben scheint. Das gemeinsame Interesse, der gegenseitige Schutz und die Handhabung der Ordnung nötigten die Bauern, ihre Wohnungen an einander zu bauen, wodurch die Dörfer entstanden. Dieser gesellschaftlichen Annäherung war vor allein auch die G r ü n d u n g der P f a r r e i e n förderlich. Wie dadurch die Angehörigen einer Pfarrei, so zerstreut sie auch wohnen mochten, einen Einigungspunkt hatten und in der gemeinsamen Pfarrkirche sich auch leiblich zusammenfanden, so sörderte dies auch den Gemeinsinn zur Wahrung der gegenseitigen weltlichen Interessen. So bildeten sich aus den lose verbundenen Nachburschaften nach und nach die geschlossenen Gemeinden heraus. Während früher jeder Hofbesitzer die Leute an seinen Höfen regierte und so oft in einer kleinen Ortschaft mehrere Regenten waren, so wurden, besonders als später die Pächter oder Lehenleute selbständig geworden, durch sreie Wahl der Nachburen die verschiedeneu „Vögte" zur Beaussichtigung von Wald und Feld, zum Schutze des Eigentums und zur Bestrafung der Fehlenden aufgestellt. Die eigentliche Justiz lag selbstverständlich immer in der Hand der Grafen. Was die Rechtsprechung und das Gemeinderecht anbelangt, so hatte sich im Laufe der Jahrhunderte ein Gewohnheitsrecht gebildet, das man Landsbrauch nanvte. Die bäuerliche Arbeit stand in innigem Zusammenhange mit der Gemeinde, welche die einzelnen Familien der Dorfmark zu einer Genossenschaft mit bestimmten Rechten und Pflichten znsammenfaf'.te. Jeder Genosse war berufen, an der Handhabung von Frieden und Recht in der Genossenschaft teilzunehmen, in den Gerichten das Urteil finden zu helfen, in Gemeindenngelegenheiten sein Stimmrecht auszuüben. Einer stand für Alle und Alle für Einen. I n dieser genossenschaftlichen Verbrüderung, wie in der Gemeinsamkeit der Arbeit und der Siedelung war das Gemeindeleben, welches der Baner über alles hoch hielt, begründet. Wer also an den im Gebiete der Nachbarschaft Triesen gelegenen Alpen, Wald. Allmend, Weiden ze. als Genosse Anteil hatte, der gehörte zur „Gebursmne" oder „Genossame" Triesen. Ihre „Geschwornen" oder „Vögte" hatten die Aufsicht über Wege, Marken, Zäune, Wälder, Hirten u. f. w. Die Uebcrtretuug der Genossenordnuug gehörte vor daS Genossengericht, dessen Vorsitzender für die ganze Grafschaft der Ammnnn (Landammann) war. I m Jahre 1390 war Jakob Spiegel von Triesen Amman»; er ist der erste bekannte Amman» dieser Grasschnst. i 1 « — 160 — II. Geschichte der Gemeinden Triesen und Triesenberg. 1) U n t e r den G r a f e n von M o n t f o r t — Werdenberg — Sargans—Vaduz. Bei der Teilung des Werdenbergischen Besitzes war das Gebiet rechts des Rheines den Grafen von Sargans zugefallen. I m Jahre 1322 verpfändete Graf Rudolf II. von Sargans für seine Enkelin Adelheid an deren Gemahl Ulrich von Mätsch seine Leute zu V a d u z und zu T r i e s e n , und überhaupt alle Leute, die in seine Steuer gehörten, samt der Burg zu Vaduz. Die Nachburschaft Triesen tritt in einer Urkunde vom Dienstag nach Nikolaustag 1378 auf. Da verkaufte G r a f Heinrich von Werdend erg — S a r g a n s — V a d u z derselben die A l p e V a l l ü l >), die gelegen ist zwischen Gampfal und Gralitsch, ferner das Gut genannt Drasgimiel, das an Vallül stoßt, dazu das Gut genannt Schedlers Boden 2) und den Wald dabei für 22 Pfund Pfenning. Dabei behielt sich der Graf nur sein Alprecht und den Dienst vor, die er nach altem Herkommen hatte. Die Triesner hatten diese Alp früher als Lehen inne gehabt. Die Verkaufsurkunde von Valüna lautet wörtlich: 1378. Zinslag nach sant Niclaustag. Wir Graf Hainrich von Werdennberg von Sangans kundin und vergechin offennlich an disem brieff allen den die im sechend alder hörent lesen, das wir mit gutter Vorbetrachtung, nach Rät und Willenn unser Fruno und erbenn und unnser Ambtluten habint ze kouffent geben recht redlich aigennlich unnd ewenklich ains flechten statten ewigen kouffs allen unnsern lüten seßhaft in »unserm Dorfs ze Trisen gemainlich, wie die genant sind, und dem Dorfs mitenander und allen iren erben und nachkamen. Unnser Allpp genant V a l l ü l gelegen hinder dem Trisnerberg Zwüschend Gampfal und Gralitsch, und das gut genant Drasgimiel, das an dieselben Allpp Vallül stosset. Und dartzu das Stuckh und Gut genant Schedlers B o d e n n , Und den Wald daran gelegen heruss unz an palbuner ^) troyen, und dannenhin den troyen uffhin unz nff den Gulmen, Und den Gulmen den grat inhin unz gen Gampfal. Diss obgenanten Allpp Vallül und die egenanten Stuckh gut und güttcr, allii mit gründ mit grat, mit wunn, mit waid, mit Zwy, mit Wasen, >> Vallüla rom. d h. kleines Thal, Valdnn d h. schönes Thal. ') Diesen Boden hatte vorher ein Schedler (Walliser?) zu Lehen gelinkt, daher der Name. 2) D. >. Mallumer Weg. Steg gehörte noch zu Malbun; unz — viS — 161 ^mit holtz, mit veld mit steg mit weg, mit wassern, mit wasserflussen, mit allen obgeschriben rechten, und mit allen Zugehörden, rechten nutzen und gewonnhaiten, so von allter von recht und von gewonnhait wegen Zu der obgenanten Allpp und in die obgenanten Allpp und Zu den egedachten Stuckhen und Gütter höret, und gehören soll, Unnd als es die abgedachten unnser lüt und das Dorfs gemainlich ze Trisen unntz uff disen hüttigen tag als dirre brieff geben ist, Jnne gehebt und genossen Hand, Alsus und mit aller Zugehörde So habin wir es für unns und alle unnser erbenn und nachkomen Inen allen gemainlich und allen Iren erben und nachkomen ains ungevarlichen redlichen ewigen Kouffs ze rechtem aigen Ze kouffent geben umb zway und Zwainzigk Pfund Pfennig, alles gütter costenntzer müntz, der wir gar nach unnserm willen erberklich und nutzlich von Inen gewert und bezallt sind. Und habint uns entzigen und entzychent uns ouch mit urkund diss offenn Brieffs für unns und alle unnser erbenn und nachkomen, aller aigennschafft aller lechenschafft aller ansprach vorderung und rechtz, so wir alder unnser erbenn alder yemant ander von nnnsern wegen Hinnenhin fürbass yemer mee habenn, alder gewynnen möchtind über kurz alder über lanng, Zü den genanten unnsern litten und dem dorff gemainlich ze trisen, und zu allen Iren erben und nachkomen von der obgenanten Allpp und der Stnckh und Gütter wegen, mit allen rechten und Zugehörden, Es sy mit gaistlichen alder mit weltlichen Gerichten alder on recht suss alder so, Ussgenomen und ussbedingot unnsrü Allpprecht und unnser dinst, die wir von Allppen händ, als unnzher. sitt und gewonnlichen gewesen ist. die behalten wir unns uud unnsern erbenn und nachkomen an alle Irrung und geverd. Wir und unnser erben sollen ouch der obgenanten Unnser lüt und des Dorffs ze Trisen gemainlich und iro erben und nachkomen recht und gut Wer»') sin, nach recht umb disen ewigen kouff der obgenanten Allpp und der Stuck gut und gütter mit allen rechten und Zngehördenn, wa es Ihnen yemer notturfftig Wirt an gaistlichen alder an weltlichen gerichten alder Wa Sü sin bedurfsent mit guten triiwe» an alle geverde. Des und aller vorgeschriben dingen nnd vuch kauffes Ze ainem waren offenn Urkund und ganntzer ewiger stätter sicherho.it nnd Bcstung geben wir obgenanter Grass Hainrich von Werdeuberg von Sargans, den obgenanten unnsern lüten in unnserem Dorff gemainlich ze trisen und alle» Iren erbenn und nachkomen disen Briefs für Unns für all unnser erbenn Und nachkamen mit unserm aigenn Jusigel behennktem, Gebenn Ze Veltkirch do man Zallt von Crists geburt drüzehenhundert und sibenntzig Jar, darnach in dem Achtenden Jar an dein nechsten Zinstag nach sant Niclaus tag, — ') Wer» d, h, Bürgen, Sachwalter. 11 Aus dieser Zeit datieren die ersten Lehenbriefe der Triesner an die Walliser. Am Nikolausabend im Dezember 1403 gaben die sieben Geschwornen der Gemeinde Triesen und die Nachburen alle gemeinsam zu Triesen, die von A l t e r dagewesen, seßhaft und wohnhaft sind (also die altansässigen, im Gegensatz zu den eingewanderten und zumteil auch in Triesen niedergelassenen Wallisern !) Reich und Arm, mit Gunst des frommen, beschaidencn Jakob Spiegel, Landammanns zu Triesen, als ewiges E r b lehen dem Knecht Hänsli Gasner, Walliser aus Triesenberg, ihr Aelpli, „hüt ze tag D r a ß g m ü e l genannt, in der Alp Vallülen gelegen". Dem Käufer wird das Recht der Schneeflucht nach Vallülen zugesichert mit dem Beding, daß er sein Vieh durch seine Hirten selbst hüte und die Milch während dieser Zeit den Triesern überlasse. Der jährliche Lehenzins war 1 Pfund Pfg. Ehrschatz zahlte Hänsli Gasner 6 Pfd. Pfg.; Ammann Spiegel siegelte. (Im Jahre 1665 wurde diese Alpe von den damaligen Inhabern Thomas Lamport und Consorten um 20 Pfd. Pfg. den Triesnern abgekauft.) Am Freitag nach St. Ulrichstag 1406 gaben Wilhelm von Richenstain und die Geschwornen Rügli von Roners, Hans Jta, Jäkli Ott, Hainz Fritsch, Hainz Gahaini, Hainz Peter als Vev-, treter der Gemeinde Triesen den Wallisern am Triesenberg, den „Nachgeburen und Kilchgenosscn Hänsli von Gurtnalp, Martin Inen, Hans Gasner, Hainz Täscher, Philipp HyPPer und Oschwald von Gaslincn" das Gut genannt „Schedlers B o d e n " zu einem ewigen Erblehen. Die Walliser hatten 35 Pfd. Pfg. Ehrschatz zu zahlen und,1 Pfd. Pfg. jährlichen Zins. Dieser Zins repräsentiert ein Kapital von 20 Pfd. Pfg., also beinahe so viel, als die Triesner 28 Jahre vorher für die ganze Alp Valüna samt Draßgmiel (Aelple) und Schedlers Boden mit Wald bezahlt hatten. Die Triesner behielten sich überdies das Recht vor, in dem verlehnten Gebiete nach Notdurft Holz zu hauen und im Norfalle, bei Unwetter oder Krieg, mit ihrem Vieh dahin zu fliehen und dort zu bleiben, bis die Gefahr vorüber. Der dadurch verursachte Schaden solle durch den Kirchenpflegcr von Triesen und einem vertrauenswürdigen Manne von Triesenberg mit Beiziehnng eine? unparteiischen Dritten geschätzt nnd von den Triesnern vergütet werden. — 163 — Die betreffende Urkunde lautet: Wir Wilhelm von Richenstain nnd wir die geschwvrnen daselbst Rügli von Roncrs, Hans Jta, Jäkli Otl, Hainz Fritsch, Hainz Gahmni, Hainz Peter, und darnach wir Allgemmnlich, als ivir ze Thrysen Seßhaft sint, thuen Khnndt nnd vcrgehent Mänkhlichen mit disem offen bries für Uns und all unser Erben und Nachkhomen, das wir Allgcmainlich nnd Ainhcltigelich, mit guetem Synn nndt ivolbcdachtem mnoth, nnd och ze den Zeiten nnd tagen da wir cS Khreftigelich mit dem rechten für uns; und all unser Erben nnd Nachkhomen wolgethucn mochten, Sonderlich mit Hand des fromen, wisen Cunrats MoserS, Ze diesen Zyten Vogt und Anwtman Ze Vadnz Recht und redlich ains bestatten Ewigen Erblehen nach Erblehensrechl lichent und verlichcn habent mit Urkhundt diß briess, den Erbaren Unseren Nachgeburen und Kilchgenoscn Hiinslin von Gnrtenalv, Martin Juvncn, Hansen Gasncr, Hcünzen Täscher, Philippen Hyppcr und Oschwalden von Gaslinen, W a l l i s e r alle Ze disen Zntcn Seßhaft an dem Trysncrberg, Allen Sechsen gemainelich und allen Ihren Erben, wen sy nit wäriut, Unser Aigen guot genannt Schedlers boden mit allen Zugehörden als es och vormals gangen rst hineynwert gegen Vallülen, und Uscherwert untz an hcünzen von Guetenberg Markhstain, nnd in Valbunerbach, und hindrem stain uf nutz us den Gnlmen. Item dis vbgencmt guet mit gründ mit grat, mit holz mit Velo, mit steig mit weg, mit wun mit Waid und schlcchtlichen mit allen Rechten und Zugehörden, benemblcn und Unbeneinpten, So von Allter, von Recht oder von guetcr gewonhcit. Zu dem obgenanten guet Znegchvrdt oder Zuegehören mag, Und für ledig und los und nnverkhnmbert von Allermänigelichem, Alls sy uns Auch darumb Füufunddreißig Pfundt Pfenning Cvstanzcr Münz Ze Erschatz geben und bezallt hant. Doch mit svlicher beschaidcnheitt und gcding, daß-sy und Ihr Erben oder wer den das Guet Jnnhat, Uns nnd Unsern Erben und Nachkhomen, davon Nunhinanhin und JegglicheS Jahres besunder, Järlich zu rechten Zins Ain Pfundt Pfenning Costcmzer Münz oder svvil ander müntz Alls denn der Zins gericht werden soll, dafür ungevarlich in dem Lcmdt lvffig ist, Allwcnt uf Sant Martinstag, oder Vier Zcchentag die Negsten dernach, Zue Unseren Handen ohn alles verziehen richten und bezahlen sont. Wer aber, das sy vder Ihr Erben oder wer denn das gnet Jnnc hat. Uns oder Unseren Erben und Nachkhomen, den obgenanten Zins ns das obgeschriben Zil und tag als vor beschaiden ist, nit richtint, und das; Allsv übersäßint, so ist unS und unscrcn Erben und Nachkhomen das vbgcdacht guet, den» dmmcnhiu von Ihnen nnd Ihren erden ledig und lvS und ziuövellig ivr'rdeu, und inngeni den dnö danuenhiu bcsclzcn 164 — und entsetzen nach unserem willen, ohn Ihro und und Menigelichs Seumung, Jhrrung und widerred/ Es ist och beredt und bedinget daß sy den grünt wol mugent Rüten und schwemmen, Aber den berg nit. Wer och das uns von Thrysen sömlich noth bestuendt das wir mit unserem vych wichen müßent, es wer von Wetter oder von Krieg oder wie das Zuegieng, So mugent Wir unser Flucht dar haben unz das es ungevarlich besser Wirt, und was den schad von dem Vech geschechen ist, daß soll den ston Zue dem Kylchenmayer, der den Ze Thrysen Kylchenpfleger ist, und der soll ain ab. dem Thrysnerberg, Und ain usser dem Dorf zu Ihm Nemen, Und was sich die den erkhennen umb den schaden, den söllint wir Ihnen ablegen und darumb unklagbar machen. Sy und ihr Erben haint och vollen gewallt und recht, daß sy ihr rechtung, die sy haint Zu dem obgenanten guet, wol mugeut Angreifen, es syg mit versezen oder mit verkhofen, wen sy wendt oder gegen wem sy wendt, doch Uns und unseren Erben und Nachkhomen ohn schaden Ahn unseren Rechten. Es ist och beredt das wir von Thrysen in dem obgenanten holz und guet,. unser Notturft wol mugent howen,.Alls och vormals, sytt und gewonlich gewesen ist nngevarlich. Wir und unser Erben und Nachkhomen sond Ihro und ihro Erben, oder wer den das obgenant guet Jhnnen hat, Alls es denn hievor in synen Markhen begriffen ist, guet gethrew weren und geweren sin wa oder wie sy des Jhmmer Notturftig wärint, Es syg ahn Geistlichen oder ahn Weltlichen Gerichten mit gueten threwen an all geverd nach Erblehens Recht. Und des Alles ze ainem offen Urkhundl und stätter vester sycherhait han ich vbgenanter Wilhelm von Richenstain min Jnsigel darnmb öffentlich an disen brief gehengt. Darzue habent wir och die obgenanten von Thrysen Ernstlich gebetten den obgedachten Cuenraten Mvser Ze disen Zyten Vogt und Amptman ze Vaduz, daß Er sin Jnsigel och darnmb ze Ainer Mehren sicherhait und Urkhundt dis obgeschriben dings und gedings, so hievor an disem brief geschrieen statt, für uns und all unser Erben und Nachkhomen öffentlich gehenkht hat. Dassel» min Jnsigel Ich jez gedachter Emirat Moser Ze disen Ziten Vogt und Amptman Ze Vaduz von Ihro aller bit wegen Als och diß abgeschriben verliehen mit miner hanndt alls geschechen ist, min Jnsigel darumb öffentlich an disen brief gehenkht hann, doch mir und meinen Erben an schade». Der geben Ward An dem Negsten Frytag nach Sant Ulrichstag In dem Jahr da man zalt von Christi gebnrt Vier Zehcmihundcrt und darnach in dem Sechsten Jahr. — 2, Unter den F r e i h e r r n von B r a n d i s 1416—1510. Anno 1420 gab es anfangs Mai reife Kirschen und am St. Magdnlenatag reife Trauben. — I6ö — Am Vorabend vor Maria Geburt 1439 schlichteten Wilhelm von Frewis (aus Feldkirch) als Obmann, Albrecht Vaistli (Ammann am Eschuerberg) und Rudolf Kremel von Eschen, als Vertreter der T r i e s n e r , mit den S e v e l e r n , deren Vertreter Ulrich Plattner, Vogt zu Werdenberg, und Hans Vittler waren, einen Streit wegen der Seveler A u . Es wurden Experten gewählt aus beiden Parteien, welche Marken setzten, an die sich bei Strafe von 10 Pfd. Pfg. die Parteien zu halten hatten. Der Freiherr Wolfhart von Brandis der Aeltere legte zu Anfang des April 1440 einen Zwist bei zwischen B a l z e r s und Triesen wegen Marken im Land und in der A l p Valüna. Der Handel war vor das offene Gericht zu Vaduz gebracht, von diesem Gericht aber mit Einwilligung der Parteien die Entscheidung dein Schiedspruch des Landesherrn überlassen worden. Mit ehrbarer Männer Hilf und Rat hat denn der Freiherr entschieden. Darnach waren die Grenzen in den Alpen folgende: die Rüfi von der Wannenfluh herab bis in den in dieser Rüfi stehenden Markstein, von da ans die Egg unter der Gampfaler Käserei, von da heraus bis in den Markstein an der Platte, von da gerade die Egg hinauf in den höchsten Culmenspitz zwischen Gampfal und Aelpele. Den Balznern sollte die Schneeflucht wievon altersher vorbehalten sein. Die Grenze der beiden Genieindegebiete im Lande wurde folgendermaßen bestimmt: Bezüglich des Gebietes, welches zwischen dem Berg nnd dem Müh leb ach liegt und Silvaplan (d. h. ebener Wald) genannt wurde, also früher ein Wald war und dann zu einer gemeinsamen Atzung von den beiden Gemeinden ausgerodet worden war, bildete die Grenze eine Linie, die vom Schlips, d. h. von der kleinen Rüfe ans dem Felsenkopfe in die Vertiefung auf der Höhe des „grünen Bücheis" ging. Bis dahin konnten die Balzner herab und die Triesner hinauffahren. Wer auf diesem .Gebiete Eigengut hatte, konnte es umzäunen, inußte sich aber was Einschlagen und Aufthun betraf, an das alte Herkommen halten. Den Balznern blieb, soweit ihre Eigengllter reichten, das Bovel (Herbstweide) vorbehalten bis Micheli und das Hüten von Snltnern, Saumrossen und Wagnern zu Silvaplana. — Bezüglich des Gebietes, das zwischen dem Mühlbach und dem Rhein lag, bis hinauf zur Balzner Mühle, welches ebenfalls gemeinsames Besitztum war, wurde die Grenze so bestimmt. Von der Mühle zum Rhein hinaus soll eine gerade Linie gezogen werden. Bis dort hinauf sollen die Triesner das Weiderecht haben mit allem ihrem Vieh, ebenso die Balzner bis herab zu dem Punkt, wo der Mühlbach in den Rhein ging; nur daß die Balzner keine Saumrosse, weder fremde noch heimische, dorthin treiben durften. Wer auf dieser Allmeind Eigengüter hatte, durfte sie nach altem Herkommen einfrieden, mußte sie aber zu gewisser Zeit wieder öffnen. Sollte eine Partei die andere des Uebertreibens überführen, so mag sie beschaidenlich und rechtiglich Pfänden, wie von altersher Gewohnheit war; wer aber die andere Partei mit Gewalt und freventlicb überfährt, soll der Herrschaft zu Vaduz 20 Pfund Pfg. Strafe bezahlen ohne Gnade. Der Brief lautet i Ich Wolffart von Brandis der Elter, Freyherr, Voggt zn Veldtkhirch, Vergich Und thuen menigclichem ze wissen mit disem offenn brief Als von solicher Stöß unnd Unainigkho.it wegen, so Lang Zeit gewesen sind. Zwuschen meinen Armen leutten, deu vonn Balzers gemainem Kilspel, an aineni tail. Unnd auch gemainem Kilspel Zn Trisen Zn dem andern tail. Von wnn unnd Waid wegen, so gelegen ist Zwuschennd Balzers und Trisen, Enennd dem Prunen-unnd disenndt dem prunen, ouch von wun unnd Waid wegen nnnd markhen Zwuschend Jro Alppa mit Namen deren von Balzers Alpp Gampfal, nnnd der von Trisen Alpp Falülen, derselben Stöß halben sy Zn bcnoen seitten füer vffen Gericht Ze Vadutz khomen sind, Unnd da mit Recht nnnd Urtl ans mich gewist sind, das ich sy darumb verainen unnd enndtschaiden soll, das sy anch Ze baiden seitten aus mich Kvmeu sind, Wie Ich Sy darnmb enndtschaid, Unnd Zwuschend Inen aussvrcch, das Sy eS alles halten wellennd — Unnd mir auch das Verhaiseu honnd, yetzt unnd hin nach. Unnd also hann Ich durch Erbcr leutten hilf Und Rath Zwuschend .Inen ausgesprochen und Sy enndtschaiden. Unnd Sprich als hie nach gcschribcn statt, des Ersten, in dem pierg, Zwuschennd Garnvvsal unnd Falülen, gat ain Russin herab von der Wannenflue Unntz an ainen grossen Marckhstnin. Ist gelegen an derselben Riisi. Von demselben markhstain heraus von ainem markhstain in den anndern ans die Egg. llmider Ganipfaler Käsery, Von demselben marckhstnin aber heraus vvn ainem in den anndern Unnz (— bis) in Marckhstain, der da Stat an der Platten, aber vvn demselben markhstain grad die Egg aus, Unnz in den höchsten Gulmen Spitz, der da Lit Zwuschend Gmnpvsal unnd dem Aclppelin. ?och so soll auch deu von Balzcrö behalten sein I r Flucht vvn 5chnew5 iwlt wegen mir Ir Pich herab in Trisner Alppeu. als von alterhar gewonnlich gewesen ist, Unnd damit sonnd die Alppen Enndtschaiden sein, yetzt unnd hienach nnnd ycdt wedcrer tail ans dem seinen pleibcn, — Item sv sonnd den» dis die ninrkha sein, hie o»S Zwuschend Balzers nnnd Trisen, des ersten hie disenndt dem prnnen Salvaplan halb, Ist vbnau ans dem Stain ain Klaini Rüsi, ain schlipsi, soll grad Uebcrrein Zoigen in den griienen Pnchcl, vbnen in die Thnelen, Da sonnd die von Balzcrs vbnen abher treiben nnnd waiden, Unnd die von Trisen nnncn anshin, hie disenndt dem prnnen BergS halb, Unnd soll yederman behalten sein sein aigen guet Zesriden, als von älter har sitt unnd gewonnlich ist, mit Jnnschlache» nnnd cmsthuen. Es soll auch deu von Balzcrs behalten sein J r Bovel Ze herbst in Selvavlan, als verr l---- sv weit) J r aigen guet herab Launget, (doch das derselb povel auSganng alle Jar aus Sanndt Michelstag) Unnd in nit Lennger Jnnhaltind, Mcr sott dena von Balzcrs behalten sein als von alicrhiir Ihr Saltner, Som Ross unnd Wagner cnndihalren »und gehiier honnd, Unndcr dem Rain herab Ze Selvnplan, Das sonnd so aber halten und hüctten. Wie Sys vvn alterhär gethvu honnd Unnd nit förer. Item denn encnd dem prnnen, als die Müllin ain pruuen statt, die soll ain markh sein Unnd grad nshin Zaigen in Rein, llnntz dahin sollen die von Trisen Recht han Ze Waiden mit allem Jrem Bich Unnd nit fvrer, Jtcin sv sonnd die vvn Balzcrs auch Recht han Ze Waiden Encnnd dem pruueu herab llntz in Spin, als der prnn »ctzt in Rain gat, Unnd nit verer Unnd mir allem Jrem Bich. ansgcnvmen Som Roß, Friimbd Unnd haimbisch, die sonnd sy süer die murkh der Miilli nit abher Lassen noch treiben ans die gcmaine» waid, llnnd soll aber yedermcm sein aigen ivisen behalten sein Zesriden Unnd angelassen auf die Zeit als vor altherhär sitt Unnd gewvnnlich gelvesen ist, Unnd soll auch yedt wedcrcr thail Cvsten llnnd schaden der Bishär daraus ganngcn ist. Wie der nn I n gclanuget hat. Den Svnnd sy An I n selber haben, llnnd hiemit, als hievor geschribcu stat, soiuid sy verricht unnd geschlicht sein, yetzt llnnd hienach Ecwigclich, Denn wer Das Ain andern Ueberfücr mit Ueberlrciben, der sott Unnd mag beschaidennlichen Unnd Rcchtcclichen pfenndcn nnnd hinder füetrer unnd mit Jro,,nt Ban ivarten, als denn auch von altherhär gewvnnlich ist. Wer auch deu ist, der ain anndern Ueberfert mit gewalt llnnd srevcnnlichcn, annderst dann vvrgemclr ist, der selbig sott vervallen sein ainer Herrschaft Ze Vadutz Zivainzig Psnndt pscnnig. unnd J r die geben onc gnad, Unnd des Zu warem Urkhundt aller vorgeschribner ding, So gib Ich vorgenannter vvn Brcmndis dieser Sprnchbrievcn Ziven die glcichsagend niit meinem angehennkhten Jinisigel, (Doch mir unnd meinen erben an annderen suchen Unschedlichcn), geben Z» Jngenndcm Apprellen — 168 - nach der geburt Cristi Vierzehcnhundert Unnd in dem vierzigisten Jare. — I m Jahre 1445 führte Oesterreich Krieg mit den Eidgenossen. Auch Freiherr Wolfhart von Brandis und die Grafen von Sargans standen auf der Seite der Oesterreich«!. Der Freiherr sammelte aus seinen Herrschaften Vaduz. Schellenberg, Maienfeld uud Blumenegg 6000 Mann, zog ins Sarganserland und nahm Walenstadt ein. I m Jänner des folgenden Jahres brachen die Eidgenössen über den Rhein^ trieben den Leuten nm Eschnerberg das Vieh weg, übersetzten auch den Rhein bei Trübbach, plünderten und verbrannten Balzers uud Mäls und kehrten dann wieder über den Rhein zurück. I m gleichen Jahre kamen sie wieder, als sie hörten, daß sich bei Bendern viel Volk aus dem Vorarlbergischen sammle. Nachdem sie Maienfeld verbrannt, rückten sie mit gesamter Mannschaft über die Luziensteig herab durch das verbraunte Balzers auf T r i e s e n und blieben hier zwei Tage. Zu Vaduz und Schaan und am Triesnerberg standen die Krieger dieser Landschaft und Zuzug aus Vorarlberg. Von Zeit zu Zeit sandte mau Reiter nach Triesen, um die Stellung nnd Zahl der Eidgenossen auszukundschaften. Am dritten Tage brachen aber die Eidgenossen auf, nachdem sie auch Triesen verbrannt hatten und zogen über den Rhein. Bei dem am folgenden 6. März (1446) erfolgten Treffen bei Ragaz kamen Viele ans unseren Dörfern teils auf dem Kampsplatze, teils in den Fluten des Rheines ums Leben nnd war darob große Trauer im ganzen Lande. 1452, Samstag nach St. Gregorentag, saß Burkhart von Brandis, im Namen des Freiherrn Wolfhart von Brandis des älteren zu Gericht. Da erschien vor ihm Hensli Bregenzer als Fürsprecher der Nachbarschaft Triesen und klagte gegen Jos Lampart von Triesenberg wegen unberechtigtem Holzhauen. Lampart behauptete, dazu ein Recht zu haben, da er nur das zum Haus notwendige Holz geschlagen habe. Das llrreil war den Triesnern günstig und sie erhielten einen Urtelbrief. Doch waren sie noch nicht befriedigt. Beide Teile erklärten, es sitzen in dem Gerichte nicht die rechten Leute und verlangten einen anderen Rechtstag: Doch scheint es bei diesem Spruche geblieben zu sein. 1460, am Freitag in der Pfingstwoche, waren Wolf Pfefferli. Ammann der Herrschaft, Hanns Nägellin, Hanns Marker und - 169 Petter Tanner Schiedsrichter in einem Span der Triesner gegen Jakob HyPPer ab dem Triesenberg. Vor Zeiten nämlich hatten Peter Meyer, Hanns Kindli, Frick (Friedrich) Marogk, Hanns Egly, Hanns Gahainy, Hanns Schampletz und Min von Schiel, alle von Triesen und im Namen und als Geschworne dieser Gemeinde mit dem Jakob HyPPer ab dem Triesenberg Güter getauscht und hatten demselben für sein Eigengut „Tristel" genannt, samt dem Stadel darauf ein Stück von ihrer Allmend gegeben, das zwischen Hyppers Gütern lag, mit Vorbehalt jedoch späterer Ausgleichung, falls Unzufriedenheit entstünde, in welchem Falle erstgenannte Männer Schiedsrichter sein sollten. Die Gemeinde war mit dem Tausch nicht zufrieden und das Schiedsgericht erklärte, HyPPer habe noch 10 Pfund Pfenning draufzuzahlen, nämlich „4 Pfund uff St. Gallentag allerschierist, die übrigen 6 Pfund uff unser lieben frowentag zue liechtmeß". — Der Walliser Jakob Hypper kam 5 Jahre später mit den Triesnern wieder in Streit wegen dieses Gutes und brachte die Sache vor das Mniengericht zu Vaduz, wo Dietrich Weiuzürl, der Landein»«»»», mit seinen Schöffen zu Gericht saß. Die Triesuer wiesen aber nach, daß Hypper mit den Marksteinen sonderbar umging nnd das Urteil fiel zu ihren Gunsten aus. Anno 1466 hatten die T r i e s n e r S t r e i t mit den S e v e l e r n des W a h r e s wegen. Es wurden im Einverständnis mit dem Grafen Wilhelm von Werdenberg (für Sevelen) und den Gebrüdern Freiherren Ulrich, Sigmund und Wolfhart von Brandis (für Triesen) der Bischof Ortlieb von Brandis zu Chur, der Abt Friedrich von Pfäfers, Graf Eberhard von Sonneiiberg als Schiedsrichter und Hektar von Watt, Bürgermeister der Stadt St. Gallen, als Obmann gewählt. Am St. Johannistag im Sommer solle der Spruch geschehen; kämen dann die Schiedsrichter nicht zu einem Spruch, so solle der Obmann ihn allein fäll?» können. Unterdessen dürfe am Wnhre nichts geändert werden. Dat. Montag vor Philipp nnd Jakob 1466. Am Freitag vor St. Mathys, des Halligen zwölfbottentag 1467 erfolgte dann der Spruch. Aber die beiden geistlichen Würdenträger scheinen das Schiedsrichteramt abgelehnt zu haben. Dafür wählte Graf Wilhelm den Heinrich Löwen, Ammann zu der langen Argen und Hans Fäßler von Appenzell, die Freiherren von Brandis — 170 — aber wählten den Michel Schmid von Feldkirch und.Rudolf Konzett, Ammann im Walgau. Die beiden Parteien mußten Klag, Antwort, Red, Widerred, Nachred und Beschließen schriftlich überreichen und zwar nach je 8 Tagen im Schloß Vaduz und in dem zu Werdenberg. Jeder Teil konnte zn drei Reden kommen. Sie begnügten sich aber mit zweien. Am Sonntag vor St. Gallustag kam das Schiedsgericht in Marbach zusammen. Die Seveler klagten, daß die Triesner gewaltthätig uud mit gewasfneter Hand ihr Wuhr in das Rinnsal des Rheines hineingebaut hätten trotz der Einrede des Grafen Wilhelm. Die Triesner erwiderten: Jeder habe das Recht sein Eigentum vor Schaden zu bewahren; darum hätten auch die Wartauer einst den Rhein, der f r ü h e r dem B e r g nach gegangen s e i , nach und nach in das Triesner Gebiet herübergewnhrt, und die Vorfahren des Grafen hätten cS gebilliget. Viel weniger könne man es den Triesnern wehren, zwischen i h r e n eigenen G ü t e r n zu wuhren, wie sie wollten; denn das beiderseits anstoßende Gebiet gehöre.ja ihnen. Die Wartauer hätten damals den Untergang vieler Güter, Häuser und Ställe den Triesnern verursacht, während die Triesner durch dieses neue Wuhr nur ihr Eigentum und die Landstraße sichern wollen. Da die Vertreter der Seveler für Abbruch, die der Triesner aber für Aufrechterhaltung des Wuhres stimmten, fiel der Entscheid dem Obmann (dem Bürgermeister von St. Gallen) zu und lautete dahin, daß die Triesener ihr Wuhr, das sie in den schiffleilenden Rhein gemacht, bis St. Jörgentag ohne Schaden der Seveler wieder abtragen und nur soviel stehen lassen sollten, als zur Sicherung ihrer Güter notwendig sei und einem Streichwuhr gleiche. (Geineindcarchiv Sevelen.) 1473 war ein so heißer Sommer, daß es 12 Wochen nach einander nicht regnete, das Vieh wegen Wassermangel die Alpen mitten im Sommer verlassen mußte und alle Mühlen stille standen. Es gab aber viel und vorzügliches Korn nnd ebensogut geriet der Wein. Vom Montag nach St. Ulrichstag 1474 datiert ein Brief des Freiherrn Sigmund von Brandis wegen den Marken zwischen Gretsch und V a l l ü l e n , worüber zwischen den Triesnern und Schaanern lange Zeit Spän und Uneinigkeit bestanden hatten. Der Spruch lautete: 1. Die Spän sollen tot und ab sein. 2. Die erste March ist gesetzt in dem Ursprung des Brunnens nnf dem — 171 ,— Stein bei der weißen Platte, auf demselben Brunnen der geraden auf in den gestellten Markstein, aus demselben Markstein auf gegen rechter Hand wieder in einen gesetzten Markstein und von demselben gerade auf den höchsten Spitz, und da soll jedweder Teil hinter den bestimmten Marken bleiben, doch sind denen von Schaan ihre Schneefluchten, Steg und Weg, wie denn das von Alter her kommen ist und sie gegen einander gehalten haben, vorbehalten, so oft sie derselben notdürftig würden. Am 24^ April 1487 fand zu Sevelen eine Verhandlung statt, da Gretschins und W a r t au gegen B a l z e r s und K l e i n m ä l s und gegen T r i e s e n als Kläger auftraten wegen Wunn und Weiden „enthalb dem Rin gelegen" -). Die Sache wurde durch die Freiherren Sigmund und Ludwig von Brandis und die Landvögte der Eidgenossenschaft zu Sarganserland und Werdenberg beigelegt. Anno 1493, „Am Dornnstag nach sannt Johanns tag Sunnwende"standendie Triesner vor dem offenen Landgericht zu Rankweil in Müsinen an der Reichsstraße,'wo ihr Prozeß gegen den eigenen Landesherrn, Freiherr Ludwig von Brandis, wegen Benützung der A l p B a l ü n a , «itschieden wurde. Damit seine Leute sich nicht über ihn beklagen konnten, hatte der Freiherr, der sonst nur vom Kaiser sich Recht sprechen zu lassen brauchte, seine Sache vor dieses Gericht gebracht. Er beanspruchte das Recht, alle seine Kübe in Valüna zu sömmern, während die Triesner ihm jegliches Triebrecht absprachen. E s wurde nun vor allein der Kaufbrief von 1378 verlesen, auf welchen beide Parteien sich beriefen. Darauf ließen die von Triesen durch ihren Advokaten Heinrich Zechender von Kalchern vortragen: laut Kaufbrief habe Graf Heinrich von Werdeuberg zu Sargans ihnen die Alpe Vallül und das Gut genannt Drasgimiel, sowie den Schedlers Boden und den Wald daran zu kaufen gegeben und aus alle Rechte verzichtet. Der Freiherr Ludwig aber habe sich unterstanden, mit seinem Vieh diese Alpe zu übertreiben. Derselbe möge ihnen, den armen Leuten, ihre Rechte unangetastet lassen, sie ihrerseits wollten seiner Gnaden als arme Leute alles das leisten, was sie zu thun schuldig" seien. Darauf erwiderte der Advokat des Freiherrn, Jörg Erni von Göfis: ') Es besaßen also die Grctschinser nnd Wartauer damals auch Güter aus der rechten Seite des Rheines. Das unbillige Vorgehen seiner Leute zu Triesen befremde den Freiherrn und auch er berufe sich auf den Kaufbrief, da sein Vetter, Graf Heinrich, sich und seinen Erben Alprecht und Dienst vorbehalten habe. Darunter verstehe er das Recht, sein Vieh in die Alpe zu treiben, wie auch seit hundert Jahren seine Vorganger und Vetter es gethan. Seine Vetter haben auch an Diensten und Arbeiten für die Alp immer soviel geleistet als jeder Alpgenoß. Dieses Alprechtes wegen habe Graf Heinrich auch die Alp so billig verkauft, für nur 22 Pfd. Pfg., da sie doch viel mehr wert sei, habe ja die Gemeinde Triesen für 800 Gulden nur einen Teil der Alp verkauft. Uebrigens, treibe er, der Freiherr, nicht fremdes, sondern nur sein eigenes Vieh in die Alp, das er zu Triesen aus seinem Hofe wintere. Wenn er sonst auch kein Alprecht hätte, so hätte er es doch als Nachbar und Hofbesitzer zu Triesen. Ueberdies sei die Alp so groß, daß weder er noch die von Triesen mit allem ihrem Vieh sie ganz gebrauchen und noch viel fremdes Vieh dort gesömmert werde. Demgegenüber machten die von priesen geltend: Unter Dienst sei nichts anderes zu verstehen als das Vogelrecht, d. h. das M o l k e n von einem T a g ; das wollen sie wie bisher gerne geben, wie es von allen anderen Alpen geschehe. Damals, als Graf Heinrich die Alp verkaufte, sei er zu Sargans gesessen und habe kein Alp. recht gebraucht, ein solches hätte er sich im Kaufbrief mit klaren Worten vorbehalten. Weder, der Freiherr noch seine Vordern hätten je mit Recht ihr Vieh in diese Alpe getrieben; sie mögen zwar Vieh aufgetrieben haben, aber nachdem sie darum nachgesucht hatten und für einen Zins von zwei Schillingen pro Kuh und etwa zwei Bechmisch. Der Freiherr aber unterstehe sich 30—40 Stück in die Alp zu treiben und zwar als ein Recht. Er habe auch sowenig als seine Vordern je an Alpkessel, Käserey u. s. w. etwas gegeben, höchstens, daß sie ihre Knechte in die Alp schickten zur Einsammlung des Vogelrechtes und „was über das Molken gangen ist." Um den Schein eines Rechtes zu gewinnen, haben früher einmal die Vordern des Freiherrn sogar eine eigene Käserei in Balüna einführen wollen, was aber die Triesner mit dem Hinweis aus den Kaufbrief untersagten und verhinderten. Auch von den Alpgeldern, welche die Genossenschaft eingenommen, habe sie nie etwas an die Freiherren abgetreten — 173 — und sei dies auch nie verlangt worden. Allerdings haben sie die Alp vor 100 Jahren um 22 Pfd. Pfg. gekauft; aber jetzt sei eben der Zunahme der Bevölkerung wegen alles viel teurer als dazumal. Von dem, was jetzt 100 Pfd. Pfg. gelte, hätte man damals nicht 20 Pfd. gelöst. Endlich haben sie die Alp in dieser Zeit auch bedeutend verbessert. Sie hätten zwar das Recht, die Alp und von der Alp zu verkaufen, was und wie sie wollten, haben aber bis dato für kaum 60 Gulden veräußert. Als Lehenleute haben sie auch schon vor dem Kaufe Gerechtigkeiten in der Alp gehabt. Es sei also unbillig, daß der gnädige Herr sein Vieh nach Valüna treiben wolle, da er doch zu Vaduz Alpen genug habe. Ihr schuldiger Dienst bestehe also nur darin, daß das ganze Molken eines Tages gegeben und, wenn der Herr seine Knechte und Hunde hinein schicke, diesen ein Essen verabreicht werde. Der Fürsprech des Freiherrn erwiderte: Das Wort „Alprecht" bedeute nicht nur „Vogelrecht", sondern, das Recht, sein Vieh zu flimmern, so wenn Einer den Andern fragt: „wa alppest?" oder „wa hast Alpprecht?" „Dienst" bedeute dann Vogelrecht, das man jedem Landesherrn von allen Alpen gibt. Des Freiherrn Vorfahren haben „je und je bisher" Vieh in die Alp getrieben, weder auf Ansuchen noch uni Zins, auch ihre Knechte dahin geschickt, wie jeder andere Alpgenoß. Darum haben die Triesner auch die Alp vom Grafen Heinrich so billig bekommen; es sei daher unbillig, dem Freiherrn nun dies alte Recht auf einmal streitig zu machen. — , Darauf wurde, um Zeit zum Nachdenken zu gewinnen, die Entscheidung vertagt bis Ende . Juni. Da erschienen vor dem offenen Landgericht zu Rankweil an der Reichsstraße die Nachpuren von Triesen und Freiherr Signiund von Brandis (Bruder des Ludwig) und Hans Nigk (Nikolaus) von Brandis (nicht ebenbürtiger Verwandter der Freiherren), um das Urteil zu hören. Es lautete: Der Kaufbrief bleibt in Kraft. Weil der Freiherr aber einen Hof zu Triesen hat, also Nachpur ist, und seine Vorfahren im Brauch hatten, ihr Vieh auf diese Alp zu treiben, so soll der Freiherr fürderhin das Recht haben, soviel Haupt Vieh zu treiben als der Meisttreibende der übrigen Alpgenossen treibt, hat aber auch wie dieser die betreffenden Lasten zu tragen. (Dos Siegel des Landgerichts hängt noch unversehrt.) — 174 — Zu Nagatz Uff montag nach unsers Herren Jhesu Christi fronlichnems tag 1494 Urkunden Ulrich zum Krumer von Uri, Landvogt im Sarganserland und Hans Brandis, Vogt zu Vaduz, daß sie in Zwytrechtung der Gemeinde T r i e s e n mit G r e t schins und W a r t a u wegen der A u e n , Wunn und Weiden zwischen und an dem Rheine Obmänner in einem Schiedsgerichte gewesen seien, zu welchen als Zusätze für die beklagten Triesner der Landesherr, Freiherr Ludwig von Brandis und Hans Konrad, Vogt zu Maienfeld und für die Kläger (Gretschins und Wartau) Bartholmä Stumpli, Alt-Landammann im Sarganserland, und Hans Steinhüwel, Alt-Vogt zu Werdenberg kamen. Die Ansichten dieser Zusätze gingen aber soweit auseinander, daß die Obmänner den Spruch thun mußten. Dieser lautete: Es bleibt bei dem Spruch, welchen Freiherr Sigmund von Brandis selig und sein Vetter, der obengenannte Herr Ludwig von Brandis, mit Kaspar Jten von Zug, Landvogt im Sarganserland, und Ulrich Feißt selig, Landvogt zu Werdenberg, früher gefällt haben: daß jede Partei hinter ihren Marken, die damals gesetzt wurden, die Auen ungestört benutzen dürfe und daß keine Partei über ihre Marken hinaus etwas zu thun haben solle. Die aufgelaufenen Kosten tragen beide Parteien, wie viel sie Kosten gehabt haben, selbst. Freiherr Ludwig von Brandis legte am 5. M a i 1497 einen Handel der T r i e s n e r mit den W a l l i s e r n am B e r g bei wegen der gemeinsam, benützten W u n n und W a i d ob V a n o l e n . Die Gerichtsleute waren: Landammann Jörg Weinzürl und die Stuhlsäßen Luzi Frick von Balzers, Heinrich von Schiers aus Schaan nnd Albrecht Wolf von Vaduz. Der Spruch lautete: Die Walliser dürfen mit ihrem Vieh nicht weiter fahren als diesseits Tschäriß in das Tobel, von da-in die Wanger Güter, von da der Zaunstelle nach in Eberlis Güter, dann abwärts gegen die Triesner Rllffenegg in den Maschliner Zaun, dann gerade aufwärts in das Tobel, das zwischen den Vaduzern und Triesnern schnurrichtigst hingeht. Die genannten Walliser ab dem Triesenberg sollen ob den bestimmten Marken bleiben nnd mit ihrem Vieh nicht herab zu fahren haben und es können die Triesner, so weit ihre Wunn und Waid geht, fahren wie von jeher. Vor Mitte M a i sollen sie bleiben nnter des Hippers Hof mit ihren Schweinen zu waiden und ätzen; nach Mitte Mai dürfen sie damit wieder hinauffahren wie von jeher. Sollten Aecker daraus gemacht werden, so bleibt die Atzung wie von jeher. Bei vorkommenden Streitigkeiten solle die Entscheidung der Herrschast zustehen. Auf Grund dieses Urteils entschied 90 Jahre später (30. April 1584) Graf Karl Ludwig von Sulz-Vaduz einen abermaligen Streit wegen des Waidganges und „Akerts". Es wurde die March gezogen in der Richtung Eichholztobcl, Maschliuazaun, Rufi-Egg, unter die Brück, Vanolen, Hochegg, Valstobel in den Fall,, und bestimmt: Ob dieser Linie sollen beide Gemeinden mit einander die Waiden nachbarlich nutzen und nießen. Was aber Nuß, Kriesy, Oepsel, Birrn u. s. w. anbelangt, so ob den erwähnten Märchen wachsen, sollen die Triesenberger allein nießen und was unter denselben wachse die Triesner. Doch sollen die Triesner allein mit ihrem Vieh, aber auch mit Schafen und Schweinen, aber nicht vor Mitte M a i hinauffahren dürfen. Nach Eintritt der Alpfahrt sollen die Triesenberger niit ihren Sommerkühen und Kälbern dort ätzen dürfen; doch durfte keiner mehr als eine Kuh treiben. Was das ..Akeret" betrifft, so sollen beide Gemeinden die ob den genannten Marken wachsenden Bucheln, Eicheln, Schlehen und Hecken redlich teilen. Schließlich wurde den Triesnern befohlen, die Fronwälder besser einzufrieden. — Montag nach St. Lorenzen 1498 wurde wieder ein Wuhrstreit zwischen T r i e s e n und S e v e l e n entschieden. Das Urteil von 1467 hatte den Triesnern erlaubt, ein - Streichwuhr stehen zu lassen. Sie wuhrten wieder und die Seveler glaubten, das nene Wuhr sei ein Schupfwuhr. Ihre Vertreter waren für Abtragung, die von Triesen natürlich für Erhaltung desselben. Der Obmann des Schiedsgerichtes, Rudolf Stucky, Bannermeister zu Glarus, entschied zu Gunsten der Triesner. (G.-Archiv Sevelen). Am gleichen Tage und unter demselben Obmann wurde ein anderes Begehren der S e v e l e r betreffend Auen und A l l meind d i e s s e i t s des Rheines abgewiesen. Vertreter der Triesner: Michel Schmid von Feldkirch und Thöni Ryg von Flums; Vertreter der Seveler: Fridli Arztthuser von Glaris und Klaus Gel von Sargans. Sie behaupteten nämlich, was unter dem untersten Triesner Marchsteiu liege sei ihr Eigentum bis hinab zur Schaaner Allmeind. Die Triesner dagegen beanspruchten dieses Gebiet für sich als Allmeind und behaupteten, die Seveler hätten zwischen Triesner und Schaaner Gebiet überhaupt nichts. Der Spruch lautete: Das von der untern March abwärts bis an der Schaaner Kilchhöre oder Allmeind solle ohne Eintrag denen von Triesen bleiben. D e r schrecklichste Tag> den Triesen erlebt hat, war der 12. Hornung 1499, an welchem Tage es der Schauplatz eines mörderischen Kampfes zwischen süddeutschen und vorarlbergischen Truppen (schwäbischer Bund) und den Eidgenossen war und gänzlich ausgeplündert und niedergebrannt wurde. Es war dies ini sog. Schwabenkriege. Allerdings verdankt Triesen es diesem Tage, daß sein Name in den Blättern der Geschichte genannt wird.-) Wenn man die verschiedenen Angaben der prosaischen und poetischen Quellen vergleicht und kombiniert, dürfte folgende Darstellung des T r e f f e n s vom l 2. Febr. als die richtigste erscheinen. Als am 7. Februar die Besatzung auf Gutenberg in tollem Uebermute die Eidgenossen, die, aus dem Heimwege begriffen, bei Azmoos vorüberzogen, durch Schüsse und Zurufe gereizt hatte, riefen diese ihre vorausgeeilten Kampfgenossen zurück, setzten über den Rhein und zündeten in Mäls ein Haus an. Als das die Bundestruppen in Feldkirch erfuhren, zogen sie eilends hervei und zwangen durch ihre Ueberinacht die Schweizer zum Rückzüge über den Rhein. Statt sich mit diesem Erfolge zu beruhigen, erstürmten die Schwäbischen am 10. Februar (Faschingsonntag) auch die von den Bündnern besetzte Luziensteig, wobei der Anführer der Bündner den Tod fand und drangen bis Maienfeld vor; sie wurden aber am folgenden Tage schon unter großen Verlusten nach Balzers zurückgetrieben. Da der Freiherr Ludwig von Brandis mit der Mannschaft seiner Herrschaften Vaduz und Schellenberg diesen Zug gegen Bünden mitgemacht hatte, sollten nun seine Dörfer die Rache der Bündner und Eidgenossen zu fühle» bekommen. Die Bündner, mit denen sich ca. 1000 Eidgenossen vereinigt hatte», zogen sich »och .am Abende (Fnschingmontag den 11. Febr.)/ auf die Steig zurück. Unterdessen hatten die Eidgenossen bei Azmoos sich gesammelt; es waren Schwyzer, Urner, Unterwaldner, Glarner, Zürcher, Zuger, Luzerner, St. Galler und Appenzeller, ca. 8000 Mann (nach Tschudi). Als sie durch die Schüsse, die von der Beste Gutenberg erdröhnten, erkannten, daß in der Nähe von ') Ueber die Veranlassung und den Verlauf des Schwavenkriegcs sn he meine Geschichte des Fürstent, Liechtenstein S . 22 u. ff. 177 - Balzers gekämpft werde (es war bei St. Katharmen-Vrunnen), setzten 1000 Mann von ihnen nachts zu Pferd und zu Fuß über den Rhein bei Trübbach, und, da sie die Bündner nicht mehr in Balzers trafen, lagerten sie sich unterhalb des Dorfes, den Morgen abzuwarten. I n ihrer nächsten Nähe, bei Gutenberg, hatten die Schwäbischen ihr Lager, ohne daß bei dem herrschenden Dunkel die Einen von den Anderen erkannt worden wären. Am folgenden Tage (Faschingdienstag 12. Febr:), zogen die . Schwäbischen bei erstem Morgengrauen sich nach Triesen zurück; aber auch die Bündner rückten in aller Morgenfrühe von der Steig herab und folgten den Schwäbischen bis Triesen. Daselbst stand ein Teil des schwäbischen Bundesheeres, Fußvolk und 700 Maun Reiterei, ferner Leute aus dem Walgau und aus den Landschaften Vaduz und Eschnerberg. Diese Mannschaft teilte sich in zwei Haufen. Eine Abteilung stand; wie es scheint, bei Maschlina (nördlich vom Dorfe) und hatte Vaduz zu decken; die zweite, von Balzers zurückgekehrte, stand südlich vom Dorfe an der Landstraße aufgestellt. Diese Abteilung bestand aus Reiterei und Fußvolk; sie hatte den Rheinübergang des Feindes zu verhindern. Allein plötzlich sah diese sich von den aus dem Hinterhalt ausbrechenden Bündnern angegriffen und vermochte deshalb nicht zu verhindern, daß erst 600 Reiter und dann die gesamte Macht der Eidgenossen durch eine Furt watend das diesseitige Ufer erreichten und ihnen in den Rücken fallen konnten. Diese, es waren Zürcher, Glarner und Urner, durchwateten das Wasser, das ihnen stellenweise bis an die Schultern reichte, indem sie sich gegenseitig an den Spießen nachzogen oder sich an den Schweifen der Pferde festhielten. Sie wandten sich gegen die nördliche Abteilung der Schwäbischen. So waren diese von zwei Seiten angegriffen. Es begann nun ein blutiges Ringen. Die schwäbischen Reiter kämpften mit Heldenmut, konnten aber der Uebermacht nicht standhalten. Ihre Pferde brachen verwundet zusammen und die Reiter mit ihren langen Lanzen waren im Kampfe zu Fuß dem mit leichteren Waffen versehenen Feinde nicht gewachsen. Der Kampf begann mit neuer Erbitterung als das Fußvolk eingriff. Allein, da die Abteilungen der Schwäbischen zu weit auseinander standen und ein Zuhilfekommen unmöglich war, war der Tag für sie verloren. Unterdessen waren auch die zwei Banner von Schwyz und Zug mit 12 - 178 — dem Fähndli von Appenzell zu den Eidgenossen gestoßen. Die Schwäbischen mußten weichen. Der Bannerträger von Ulm nahm das Banner, da er es anders nicht retten konnte, zwischen die Zähne und sand so seinen Tod. Der Rückzug erfolgte teils gegen Vaduz, teils Triesenberg und der Triesner Pfarrkirche zu, die auf der Anhöhe stand. Dort fielen manche der Flüchtigen jenen 1000 Eidgenossen in die Hände, welche abends vorher zu Balzers gelagert hatten und den Bündnern zu Hilfe kommen wollten. Gegen 600 schwäbische Krieger, darunter 200 Walgauer, flüchteten sich in die offene Kirche und wurden darin von den Eidgenossen belagert. Um diese ihre Landsleute zu rette», mußten dann die Walgauer zu deu Eidgenossen schwören und verursachte die Benützung des Asylrechtes längere Unterhandlungen. Die Uebrigen konnten nacb Feldkirch entkommen. Die Tradition behauptet, daß die St. Wolfgangskapelle zur Erinnerung an diese Schlacht erbaut wordeu sei. Die Angabe des Freiburger (Schweizer) Chronisten Johann Lenz, daß viele im Rhein ertrunken seien, dürfte sich, wenn sie überhaupt richtig ist, eher auf die Eidgenossen als auf die Schwäbischen beziehen, da diese den Fluß nicht zu übersetzen hatten. Die Zahl der Gefallenen wird sehr verschieden angegeben. Nach einer Bündner Chronik (S. Rasti^ Jahrg. IV. Chur 1869.. S . ' 15 u. ff.) hätten die vom schwäbischen Bund 350 Mann, 1 Büchse und 2 Fähnlein verloren, abgesehen von den Verlusten auf der Flucht. Nach der Rüteis erschlugen die Eidgenossen 300 Mann; während der Chronist Johann Lenz sogar von 1000 Erstochenen spricht. Nach der Aussage des Ritters Hans von Laubenberg und des Bürgermeisters Jörg Locher von Jsny, welche am Treffen persönlich teilgenommen haben, verloren die vom schwäbischen Bund 200 Mann und 2 Fähnlein und ungefähr ebenso viele Tote hätten auch die Bündner und Eidgenossen zu begraben gehabt. Die Wahrheit dürfte in der Mitte sein. Triesen wurde nun von den Bündnern und Eidgenossen geplündert und angezündet und sank in Asche. Die Häuser waren damals aus Holz gebaut; doch soll nach der Angabe des schweizerischen Geschichtsschreibers Triesen ein schönes Dorf gewesen sein. Auch die Wertsachen, die man in das Schloß Vaduz geflüchtet hatte, gingen verloren, da das Schloß am folgenden Tage eben- — 179 — falls ausgeplündert und verbrannt wurde. Viele Wagen geraubten Gutes schleppten die Feinde über den Rhein. Ein Zeitgenosse, der mehrerwähnte Johann Lenz aus Freiburg in der Schweiz, hat den Schwabenkrieg besungen. Nachdem er die Thaten des „gtrytt bundt" (Mannschaft der drei Bünde) bei „balszars" (Bnlzers) geschildert, beschreibt er das Treffen bei Triesen folgendermaßen: Als der gtrytt bundt unverzagt Die landsknecht alsv Jagt, Als ich han vernommen, Sv waren ouch harzu komcn Die Eidgenossen zu Hand,' Swyz, ury, underwaldeu guant, Und' glaris mitt Iren baunern, Zürich, Zug und lutzern, Saur galt, Apentzcll mitt J r gewandt. >) Behend sy unden sür ranten, Fielen zn trysen durch deu ryn. Die flüchtigen bekamen In Denen zu fliehen was so gach;^) Die cidgenossen ylten In ^) nach, Gaben Inen mengen hertten stoß, Das I n d a s Blut gen Himmel schoß, Jagtentz zu trysen I n solcher hab Ein Halden usf, die ander ab; Banner, venlin b) nam man I n Mitt grossen schaden flochcns hin. Das was «war) do der erst scharmutz °) Das der Swaben ward beuy ^) An dem end also gesprochen, Ob tnsent wurden erstochen. Alsv liesens do J r Pieren sin. Viel ertrunken in dem Ryn. I n dem kamen die wallis knaben Mit Guttem mut I n har °) traben Als schier hett ein end der hurlcbuß,") Doch holfens die urti richten ns. . mit ihren zugewandten Onen. ^) war so eilends. ^) ihnen. ihnen. °) Fähnlein. °) Scharmützel, Treffen. ') mir nnbckanntes Wort. °) einher. °) Lärm, Rauferei. — 180 — Der Graubiinduer Dichter Lemnius besang in seiner Rssteis um das Jahr 1540 den Schwabenkrieg in lateinischen Versen. Dem Treffen bei Triesen widmete er 40 Verse (Hexameter), die .in deutscher Uebersetzung etwa so lauten: Ehe die Sonne noch trat erglühend im Glänze des Frühlings Ein in des Fisches mittleren Kreis, die Cyvrische Göttin ') I n den Gefilden von Azmoos rief zu den Waffen das Kriegsvolk. Zornvoll also von dort überschreiten die Schweizer den Rheinstrom, Stürmen gen Mails und schleudern auf Hütten verzehrende Flammen. Rauchend erhebt sich ein Qualm; es beleuchten zwei flammende Dächer Balzers nächtliche Auen. Beim Wüten der feindlichen Krieger Schleichet das Feuer; das Triesnerholz sieht brennen die Hütten. Reiter sich lageren dort und mit Lanzen bewehretes Fußvolk, Und am blinkenden Stahle der Waffen erglänzet die Sonne. Unter der Krieger Geschrei sich menget.das Wiehern der Rosse. Als mit Macht auf einander da prallten die Reihen der Männer, Klangen vom Berg der Trompeten Schall und die Töne der Hörner. Mächtig über die Felder sich wälzend hinstürmen die Schweizer, Niederschmetternd die Feinde, mit Toten die Erde bedeckend. Wild entbrennet das Reitergefecht; es drängt sich das Fußvolk. Dicht im Gewühle sich mengen die Haufen in blutigem Ringen. Lanzen ergreifen behend, die eben noch Schwerter getragen. Eisendurchstochen entstürzen den Rossen die sterbenden Reiter. Klagegeheul und der Pferde Gestampf durchtönt die Gefilde. Gräßlich! Menschliches Blut mit dem Blute der Rosse verrinnet. Gräßlich! Von hängenden Köpfen durchbohrende Lanzen erblinken, Und von den röchelnden Kehlen entsteiget der rötliche Biutstrahl. Laut erdröhnen von Waffengetös nnd der Fallenden Aufschrei Erde und Luft. Hochstreckendie Hufe die sterbenden Rosse Ueber den sterbenden Herrn, im Tod sie des Lebens beraubend. Ueberall Wunden uud Tod und des Krieges grausiger Anblick. Viele der Tapfere» töten die Schweizer, der Reiter und Knechte, Nimmer ermüdend. Jetzt weichen die Reiter in loser Verwirrung Wieder entbrennet der Kampf mit dem kühn anstürmenden Fußvolk; Aber mit anderer Kriegsart kämpfen die Schweizer von neuem, Hauen darein. I n wildem Schrecken entweichen die Feinde Stets ohne Rast die Halde hinan zum Triesener Berge, Rücklings immer zurück des drängenden Feindes sich wehrend. Immer voran in siegendem Lauf die Hclvetier folgen. Dreimal hundert der Schwaben bedecken das blutige Schlachtfeld. — >) KricgSfurie. - 181 - Wäre das schwäbische Bundesheer besser geführt und der Schlachtplan zweckmäßiger gewesen, so wäre dieses Unglück verhütet worden. Statt mit vereinter und genügender Macht den Kampf aufzunehmen, wagte man sich an einen weit überlegenen Feind heran; um alle Ortschaften zu decken, dehnte man sich viel zu weit aus und ein großer'Teil der schwäbischen Mannschaft blieb thatlos zu Feldkirch sitzen. Das Treffen hatte von der Morgenfrühe bis gegen Mittag stattgefunden. Die Eidgenossen blieben am Schlachttage in Triesen liegen und erst des anderen Tages zogen sie auf Vaduz, plünderten und verbrannten Dorf und Schloß Vaduz, führten die Freiherren Ludwig und Wolfgang von Brandis gefangen nach Werdenberg und schleppten eine Menge Büchsen, sowie viele Wagen voll geraubten Gutes über den Rheins , Die Leute des Herrn von Brandis mußten nun zu den Eidgenossen und den Bündnern schwören. S o waren auch die T r i e s n e r n E i d g e n o s s e n , aber nur bis zum 3. Dez. desselben Jahres, wo sie ihres Eides entbunden wurden. Die sreundnachbarliche Gesinnung der „Mit-Eidgenossen" gegen sie konnten sie aber bald schätzen lernen, als im August eine Schar über den Rhein und über die Luziensteig kam, in die Alpen eindrang und ihnen, wie auch den Vaduzern und Schaanern ihre Heerden (400 Kühe, viele Schafe und Schweine) wegtrieb. Es mochte eine schmerzliche Stunde für die Bewohner dieses Dorfes gewesen sein, als sie ihr Vieh nn ihren Wohnungen vorüber nach der Schweiz forttreiben sahen! Zwar erschienen die mutigen Weiber aus den beraubten Gemeinden vor dem Vogt zu Sargans und den Hauptleuten zu Maienfeld, und stellten vor, wie ungerecht ein solcher Raub sei, da sie ja den Eidgenossen zugeschworen hätten und noch in deren Pflicht stünden; aber sie erhielten nur 100 Kühe zurück; das Uebrige war geschlachtet oder sonst veräußert worden und nicht mehr zu bekommen. Am Pfingstmontag 1506 vermittelten Rudolf Steinbruche!, des Rats von Zürich, uud Fridli Artzethuser, des Rats zu Glaris, Alt-Landvögte im Sarganserland als Obmänner den Frieden zwischen den Nachburschaften zu Triefen und Gretschins, welcher wegen den Auen und Märchen auf dem liuken Rheinufer gestört worden war. Zusätze waren- für die Triesner Anthoni Thuen von Flums, Landammann im Sarganserlande und Johannes Sturm — 182 — von Feldkirch, für die Gretschinser Hanns Tntt zn Wallenstadt und Ulrich Zwingli, Ammann zu Wildenhus. Da diese vier Zugesetzten zu keinem Mehrheitsvotum kamen, entschieden die beiden Obmänner allein den Span. Sie versetzten den obersten Markstein im Alianen Aeuli weiter gegen den Rhein zu, so daß er in schräger Richtung gegen Wartau zeigte, hinab in die untere March, die ob der Seveler March stand, setzten dazwischen zur besseren Scheidung noch einen Markstein; dann diesseits deS Rheines Triesen wärts geht die March hinauf schräg gegen einen Alberbanm, woselbst sie auch einen Stein setzten. Dieser Markstein dann diesseits des Rheines solle in eine Weißeplatte ob dem Valnurzer Tobel gegen Balzers nennt man die Hochegg, da man das Bären Gefegt beschließt, in das Kreuz, das darin gehauen ist, zeigen. Was von diesen Märchen auf Seveler und Wartauer Seite ist, soll der Gemeinde Gretschins, und was innert den Märchen Triesen wärts liegt, soll den Triesnern gehören. Will eine Partei ihr Gebiet einzäunen, so soll sie einen fridbarcn (soliden) Zaun machen, den vier Männer (von jeder Partei zwei) zu Prüfen haben. Werden diese des Zaunes wegen nicht einig, so soll der Landvogt zu Sargans als Obmann beigezogen werden. Kommt der Zaun in Verfall und findet man Vieh auf fremdem Boden, so sollen die Parteien einander pfänden und soll der Pfandschilling sein von einem Stück Vieh 4 Pfenning. Doch soll man das Vieh nicht durch den Rhein treiben, sondern in einen Verschlag oder Haag einschließen. Wird-der Zaun aber nicht als fridbar befunden, so sollen die Parteien einander nicht pfänden, sondern ihr Vieh muß gütlich ausgetrieben werden. Es sollen die alten Spruch- und Erläuterungsbriefe, „worumb die stöß »f gericht dann entweder teil die .selben erliden mögen hat, Hin tod Und ab kraft- Und machtloß heisfen Und sin, Und besondr Nun hinfüro S i und J r Nachkomen Disen Unsrn spruch Und Urttcilen geleben Und truwlich Und on-all 'böß geverde halte». B i Iren Hnndgebnen truwen an geswornen aiden statt. So si darumb I n min obgenanten Rudolfs steinbruchels Als des einen obmans handt Uf geben Zu gesagt Und Usprochen habent Arglist boßsind Und geverde hür Jnne Vermitten Und Usgeschlossen". — Die Obmänner siegeln. (Statt Vcmurzertobel heißt es in einem Briefe von 1584 VnlStobel.) ^- 183 — Bessere Zeiten traten ein 3. U n t e r den G r a f e n von S u l z 1510—1613. Aber die Prozesse und Streitigkeiten der Gemeinden unter sich blieben nicht aus. Am Dienstag vor Mittcfasten 1513 wurde ein abermaliger Streit beendet, den die T r i e s n e r mit den B a l z n e r n hatten wegen M a r k e n in S i l v a plann. Der Spruch Wolfharts von Brandis vom April 1440 war unklar uud gab Anlaß zu Irrungen. Nach langem Prozessieren wurden schließlich 5 Schiedsrichter gewählt. Sie begaben sich auf den Grünenbüchel (Wartau) und bestimmten die Marken von dort aus. Spruch: Die Mark beginnt ans diesem Hügel in der oberen Tolin, geht über den Rhein in den Stein in Silvaplana, von diesem in den Markstein in der ruschen Zipsel, auch Silva Plana genannt, von dort in die Mark unter der hohen Wand, von hier gerade hinaus an die Wand zum anderen Stein, wovon Wolfhart von Brandis weitere Erläuterung gegeben Hut. Zwischen dem Rhein und ennent dem Brunnen (Mühlebach) soll die Zeigung gehen in Hainz von Bachs Wiesen, so man nennt Gartnetsch, aus demselben hinauf rheinshalben gegen Bcitzers in einen Markstein, wo die alte Mühle gestanden ist, in Stefa Restles Gut. Schiedsrichter waren: Martin Steinhauser, Bogt zu Vaduz, Albrecht Wolf, Ammann zu Vaduz, Luzi Frick, Altammann, und Jörg Häne, alle drei zu Vaduz gesessen. Die Urkunde lautet wörtlich: Wir nuchbcnenntcn mir Namen Martin Stainhmvser, der Zeirr Vogtt zn Vadntz, Abrecht Wollfs, der Zeitt Aman Zn Bad»», Lutzi Frick, Allter Aman. Unnd Ich Jörig thene (Thöni), All drey Zu Vadutz gescssenn, Bekennen Offcnnlich Unnd thun knnth Aller mennglich mit dem Briefe, das Wir Alls svruch lüt In svennen Unnd Jrrnngenn Zwischen» Ainem ganzen kilchspell Trisan Als klcgger an ainem, llnnd ainem gannzen kilchspell B a l l z e r s Alls anntwnrtter annderS taills nfferstannden, Wie dann Weylunnd, der edel und wvlgeporcnn Herr Herr Wolffhart vonn Branndiss, Freyherr, Säliger gedechtnns Etlich spriich nnnd sonnderungenn Uff beider kilchspell Bitt Und anriefsenil gethann hatt, Antreffennde Dnrchgennde ganntze entschidigung I n Berg Und tal, Wunn Und Waid, hvltz veld Unnd Allppen berierennde Jnerhalb ains spruchbriefs. Unnd Aber In dem selbenn' spruch Unnder annderm anslntt, Unnd an Zaigenn ist ain rife Unnd schlipfse, Sv dann grad ieber ryn Zaigenn, soll In den grynen bihcll, In die tolin, die selbig rife, Ouch die tolin, Uss den, gninnen bihell, sie Zn beiden — 184 — tailen Ungelichlichenn habenn Wöllenn verstann Und ain annder verfinntt Unnd I n recht mit ain annder gewachsen» Unnd komen Seind. Unnd ab dem rechtenn durch mittellpersonen Uff unns Als spruchlütt Betädigtt Unnd beredtt Wordenn I n krafftt Unnd mass ainer müntlichen Veranlasung Frey gernn Unnd Williklich. Also Was Wir Zwischenn Beidenn tailenn Uff J r fürbringenn Unnd darlegenn erkannttcn. Und sprechen», das wölltenn sie zu beidenn tailenn Für sie Unnd J r Nachkomen Trüwlichenn hallttenn, des sie unns Angelobt habenn, Uff Witter Bestätigung, Unnd darby Beid will Unns ernnstlichenn gebettenn Unnd angeriefft Sie Zu enntschaidenn. Dem Nach habenn Wir Zwen Zu baider sitt tag angesetztt. Inen die Zu gutter Zeitt Verkündt Unnd sie uff den spennen Jnhalb reins Uff dem grynnen bihell da der spruchbrief die tolin anZaigtt, Unnd her disshalb reins, do er die schliepffe anZaigt aigentlich klag anntwurtt Red wider red, die spruch Brief, die konntschafftenn, so sie Zu beiden sittenn mit Müe Arbaitt anb annderen gerichtenn Uff dem span gehept habenn gnugsamlichenn Unntz an J r beider will Beniegenn Verhört. Alß Nach klag Anntwurt red wider red Verhörung Brief gezugnus Unnd nach Allem Fürwannd Ainhelliklich Inder guttekaitt Alss sie unns Zu beider sitt Nachgeben», habenn mit guttem Willenn Besprochen» Unnd erkenntt Wie her nach vollgtt: Anfänglichen Zu dem erstenn das die Marck Und schynung Zwischenn den genanntten Beiden kilchspelern Zaigenn Unnd Anfachenn soll uff dem grynen bihell Jnhalb reins I n der obernn tolin. Unnd von dannen gann her über rein Jnden markstain, so Wir gesetzt habenn I n salveplanen. Bon demselben« markstain Jnden Annderen Markstain Inder ruschenn Zipffell, So mau ouch Nempt salveplanen. Unnd von selben» Markstain grad hin uff Jndie mark, die Wir gesetzt hannd Unnder der hohenn wannd, dann von der selben mark grad hin uff an die Wand Zu dem annderenn, Als dann der bemeltt Herr Wollffhartt vonn Branndiss sälig Witter erlütterung gebenn hatt. Zwischenn dem rein Unnd cnnent dem Brunnen, Do sol die Zaigung gann I n Haintz bon Bachs Wisenn, So man nempt gartnetsch, us dem selbenn hin uff reins halbenn gen Baltzers I n amen Markstain, So Wir gesetztt habenn, Do die Allt mile (Mühle) gestanndenn ist, In Stefa restles gutt. Es ist ouch Witter I n ainem versigelttem erlütterung Unnd klamm Briefle Von dem genannttenn Herrenn Wolffharttenn Vonn Branndiss usganngenn, Ob sich der Markstain hienach Verennderenn Würd, Von reins nott, Oder sonnst, So mogenn sie ain annderenn stain setzen I n der selbenn Jnhellde Weder höher noch Underer Ungefarlichenn. Darbey lassenn wir es Belibenn. Unnd Zuo letschtt So setzenn Wir den spruchbrief Unnd die erlütterung Brief Von dem genannten herrenn Wolfs- - 185 - harten Vonn Branndis säliger gedechtnus Usganngennn In annder Weg Mit allen» artikelnn, Manungen, Jnnhaltungen Unnd Vergrössungen I n trafst, Unnd Söllenn darmit beid tail aller der spenn, Zwayung, mißhell Unnd unwillenn Bis uffhüt dar Zwischenn geloffenn, gantz gericht, geschlicht Unnd geaintt sein, Geverd Unnd arg list In allenn vorgeschribenen dingenn Zuo vermeiden. Und Zno Urkund Unnd redlich Zugknus haben Wir obgenanntten Ich Martin Stainhawser, Abrecht Wolff Unnd Ich lutzi Frick Uunsere aigen Jnnsigell Ouch Vonn Bitt Wegenn des Jörgen thenin, so er nit aigens Jnsigett hat, Offennlich gehennkt an den Brief doch unns unnsern erbenn One schaden, Unnd Uff beider kilchspell Begeren ist dieser Brief uach lut Unnd form Gebenn Uff Zinstag vor Mitterfastenn Alls man Zollt von der gepurtt Cristi Unnsers liebcnn Herren» Fünff Zechenhnndert Unnd drey Zehenn Jar, (Alle drei Siegel hängen noch, sind aber etwas abgeschliffen). I n den Jahren 1515 und 1516 führten die W a l l i s e r am T r i e s e n b e r g mit der Genossame von Schaan und V a d u z einen langen P r o z e ß wegen des S c h i n d e l h o l z wald.es. Beklagter war ein Lienhart Gerolt von Frastanz. Dieser hatte im Walde unter dem Berger Garselli Holz gefrevelt. Als die Triesenberger drauf kamen und den Frevler strafen wollten, erklärte dieser, er bezahle den Wallisern kein Strafgeld, da er für seinen Frevel schon habe den Bannschilling bezahlen müssen und zwar den Schaanern und Vaduzern, welchen jener Wald gehöre. Nun kam die Sache vor das Gericht zu Rankweil. Es sollte entscheiden, ob die Triesenberger ein Recht hatten, von Gerolt Strafgeld zu fordern. Es handelte sich also vor allem darum, zu ermitteln, wem jener Wald gehöre. Darum traten nuu die Schaaner und Vaduzer für den Beklagten ein als seine Sachwalter oder Tröster, wie man damals sagte; sie waren aber eigentlich die Beklagten; sie waren angeschuldigt, vom Eigentum der Berger widerrechtlicherweise Pfandgeld genominen zu haben. Also erschienen diese beiden Genossenschaften resp, ihre Vertreter zu Rankweil. Das Gericht wurde zu Müsinen gehalten, unterhalb Rankweil, an der Landstraße, auf öffentlichem, erhöhtem, von Bäumen beschattetem Platze. Landrichter war damals Hans Ulrich von Hörningen, aus einem zu Feldkirch seßhaften Adelsgcschlechte. Das Gericht wurde unter freiem Himmel, nicht in qualmender Gerichtsstube gehalten. Das Gerichtsverfahren war öffentlich vor allem Volke. Die Parteien mußte» selbst erscheinen, so — 186 - daß die Richter sie selbst sehen, hören und fragen und somit leichter und sicherer die Wahrheit finden konnten, als mittelst der Advokaten. Indessen durften die streitenden Parteien, Kläger und Beklagte einen „Fürsprecher" mitbringen und jeder „an seinem Rechte unbescholtene" Mann konnte Fürsprecher sein, aber immer nur in Gegenwart seines Clienten sprechen. Das ganze Versahren war ferner mündlich; schriftliche Eingaben wurden keine angenommen. Direkt aus den mündlichen Aeußerungen der Parteien schöpfte der Richter seine Ueberzeugung; auch die beigebrachten Urkunden wurden laut vorgelesen. Der Landrichter selbst hatte, bei der Fällung des Urteils keine Stimme; er hatte nur die Schöffen oder Beisitzer des Gerichtes um ihre Meinung zu fragen. Richter und Schöffen saßen auf Stühlen mit Mänteln angethan. Auch diese Umfrage und ihre Beantwortung geschahen öffentlich, öffentlich gab jeder der Richter seine Meinung kund, öffentlich wurde das Urteil verkündigt und nur auf besonderes Verlangen der Parteien schriftlich ausgefertigt. Als Beweismittel galten: Zeugen (Kuntschaften genannt), Urkunden (Briefe), der Eid und der Augenschein (Span oder Stöß). Nachdem das Gericht verbannt und eröffnet war, trugen die Triesenberger ihre Anklage vor: Lienhart Geroll habe in ihrer Alp, die seit unvordenklicher Zeit ihr Eigentum gewesen, ohne ihre Bewilligung Holz gehauen. Obwohl sie immer in ruhigem Besitze der Alp gewesen, seien die von Schaan und.Vaduz zugefahren uud haben von dem Gerolt Strafgeld verlangt und erhalten. Sie beschweren sich darüber sehr, denn die von Schaan und Vaduz haben in dem Walde weder Recht noch Gerechtigkeit je gehabt und werden „obgottwill" nie eine bekommen. Die Kläger bitten daher das Landgericht, die Beklagten von solchem Unrecht -abzuweisen und zu entscheiden, daß dieselben den von Gerolt angenommenen Bannschilling ihnen herauszugeben haben. Darauf ließen die Beklagten (die von Schaan und Vaduz) durch ihren Fürsprecher antworten: sie seien von der Gemeinde Schaan-Vaduz auf heute allher gesandt, ein Urteil zu empfangen, ^ worüber,das Gericht Beratung zu Pflegen begehrte; sie glauben aber soweit gefreit zu sein, daß sie auf heute nicht schuldig seien, eine Antwort zu geben vor diesem Gericht. Wer von ihnen etwas fordere, möge sie vor den Gerichten suchen, worin sie ansäßig seien; sie haben auch von ihren Mitalpgenossen keine Vollmacht — 187 — erhalten, vor Gericht zu antworten. Sie verlangen also Aufschub bis zum nächsten Landgericht (im Herbst). Die Triesenberger ließen sagen: Weil der Handel durch die Ausflüchte der Schaaner und Vaduzer sich schon so lange hinausgezogen habe und sie sich darauf verlassen hatten, daß vom Landgericht jetzt ordnungsgemäß die Untersuchung vorgenommen werde, stehen sie da und verlangten einen definitiven Spruch. Nachdem die Beklagten ihren Einspruch erneuert und beide Parteien gegen einander unbeschreiblich viele Worte gebraucht: erfolgte folgender Spruch des Gerichtes: Können und wollen die von Schaan und Vaduz eidlich an den Stab schwören, daß sie nicht mehr Vollmacht haben, als sie gesagt, dann solle der Handel aufgeschoben werden bis zum nächsten Gericht; können und wollen sie diesen Eid nicht leisten, dann sollen sie schuldig sein, auf die Klage der Triesenberger Antwort zu geben. Die Beklagten wollten nicht schwören, also wiederholten die Triesenberger ihre Klage. Die Beklagten Schaaner und Vaduzer erwiderten: Da, wo Lienhart Gerolt Holz gehauen, sei ihr Gebiet; ihre Alpstoßean die Triesenberger Alpe, so daß sie den Gerolt strafen konnten; sie wollen es auf einen Augenschein an. Ort und Stelle ankommen lassen. Die Triesenberger ließen darauf sagen: Der Wald, wo Gerolt Holz frevelte, sei nie in einem Bann gestanden und sie haben jenes Gebiet teils ererbt und teils gekauft; ihr Gebiet reiche bis zur Samina. Die von Schaan und Vaduz behaupteten dem gegenüber: Samina sei überhaupt keine March in den Alpen. Darauf fällte das Gericht den Spruch: Die von Schaan und Vaduz haben durch Zeugen, oder Briefe, oder durch den Augenschein ihre, Behauptung zu beweisen. Da boten sich die Schaaner und Vaduzer an, diesen Beweis zu erbringen und fragten das Gericht an, wie sie das gerichtlich am besten thun könnten. Der Richter hielt nun bei den Urteilsprechern Umfrage, was rechtens wäre. Diese haben mit einhelligem Urteil zu Recht erkannr und gesprochen, daß die Zeugen genannt und vorgeführt werden sollen, und die anwesenden Zeugen jetzt, und die nicht anwesenden vor unparteiischen Gerichten verhört werden sollen, aber nur jene Zeugen, welche bei jetziger Gerichtsverhandlung genannt und in das Gerichtsbuch eingetragen wurden. Weder zum Nutzen des einen noch zum Schaden des andern Teils sollen alle diese Ge, Z - 188 - richte bekannt geben, was die Parteien für. Zeugen stellen und solle jeder Partei ihre Einrede gegen die Personen und Aussagen der Zeugen vorbehalten bleiben. Nun haben die von Schaan und Vaduz sieben, die Triesenberger dreizehn Zeugen genannt und in das Gerichtsbuch schreiben lassen. Alle diese 20 Zeugen wurden dann auf dem Augenschein an Ort und Stelle im Garselli verhört und ihre Aussagen zu Protokoll gebracht und dann vor den betreffenden Gerichten mündlich wiederholt und bestätiget. Die Aussagen sind nicht ohne Interesse. Auszuge. Zuerst kommen die Zeugen f ü r Ich gebe sie im die Schaaner und V a d u z e r : 1. H e i n r i c h N a s a l bekannte, er habe vor ungefähr 30 Jahren (also um 1485) Holz geschroten im Wald hinter dem Schrottl. Er habe von seinen Eltern und von Anderen nie anders gehört, als daß der Wald hinter dem Voll denen von Schaan und Vaduz gehöre. 2. R o m a n u s N a s a l sagt aus: er sei Christa Wagners Knecht gewesen. Er habe nie anders gehört, als daß hinterm Wald im Vall unter der Triesenberger Garselli niemand zu strafen habe als die von Schaan-Vaduz. Diese haben ihm auch in diesem Wald Holz zu kaufen geben um 10 fl. 15 kr. und in diesem Verkaufe habe den Verkäufern niemand eine Irrung gethan. 3. B a r t l m e Schmidt hat bekannt, er habe dem „Jörg im Graben" Schindeln gehauen im Wald unter dem Garselli. Jörg im Graben habe wegen des Gestraftwerdens niemand gefürchtet als die von Schaan und Vaduz. Und einer, der Pfiffer genannt, sei zum I m Graben gekommen. Da habe I m Graben gefürchtet, -der Pfiffer möchte ihn bei den Schaanern und Vaduzern verraten. — Später habe der Zeuge Bartlme Schmidt selbst für sich daselbst Schindeln gehauen und auch er habe niemand gefürchtet als die von Schaan und Vaduz. Diese haben ihn auch erwischt und gestraft, so hoch, daß er die Schindeln billiger zu Feldkirch in der Au gekauft hätte. 4. K l a u s L a d n e r bekannte, er habe vor etlichen Jahren mit seinen« Bruder Hans hinter dem Vall auf der Seite gegen — 189 — Garselli umgefallene Föhren geschroten. Sie haben dabei niemand gefürchtet als die von Schaan und Vaduz. Und als sie das Holz geflößt und an den Bach gebracht, kamen die Schaaner und verboten das Flößen und sie mußten mit den Schacmern eins werden um eine Summe Geldes und haben den Spiegel als Bürgen gestellt. Später habe er dem Christa Wagner dort Blöcke welglen helfen und dabei niemand gefürchtet als die von Schaan. 5. W i l h e l m N a s a l sagte aus: er sei von den Schaanern wegen Frevelns hinter dem Vall um eine große Summe gestraft worden. Später haben die Schaaner ihm daselbst einen Wald zu kaufen geben, ohne daß jemand dagegen Einsprache erhob. Z w a r habe dann der Pfiffer gesagt zu ihm: wir vom Triesenberg haben auch Holz da, wir wollens auch verkaufen. Der Schweizer und Christa Wagner haben auf der Triesner Seite Holz gehauen. Er wisse nicht in welchen Märchen das Holz sei, aber die Schaaner haben sie darum gestraft. 6. H a n s Beck bezeugte, er habe einen Sommer gehütet in der Alp Garselli und Apergelli einem gewissen Konrad Schlögl. Dieser habe ihm gezeigt, wo er mit den Kühen fahren soll, daß er sie nicht in den Schröfen und Töblern verfahre und ihn angewiesen in die Kuhweiden zu fahren. Ferner habe der Zeuge dein Konrad Schlögl in dem Wald hinter dem Ball in dem hintern Garselli Holz gehauen und dabei nur die Schaaner gefürchtet, die ihn dann auch darum gestraft haben. Er habe nie anders gehört, als der Wald gehöre den Schaanern und in einem Tobel habe er zum Bache Holz gewalzt. Da habe der Pfiffer dort gefischt; da habe er, der Zeuge, dort eine Axt in einem Block stecken gehabt. Da habe der Pfiffer gesagt: „Gib mir die Axt zu kaufen." sprach der Zeuge: „ I c h gebe sie dir nicht, außer du Da mir vor Schaden sein, daß ich das Holz gehauen hab." Das wollte er aber nicht. Darüber kamen die Schaaner und straften ihn. 7. H a n s L i f e r endlich aus Frastanz deponierte, er habe oft Holz geschroten in den Wäldern und in allen Garselli und dabei nur die Schaaner und Vaduzer gefürchtet. Einmal wölkest — 190 — habe er auch Holz geschrotet unter der Walser Garselli, da haben ihn die Schaaner erwischt. Da habe er sich mit seinen Genossen nach Schaan gestellt und sei mit den Schaanern abgekommen/ Einige Zeit darauf sei der Pfiffer zu ihm gekommen und habe gesagt: Ihr Gesellen schrotet nur zu, denn der Wald ist unser am Triesenberg. — So die Zeugenaussagen zu Gunsten der Beklagten. Urkunde konnte keine andere vorgelegt werden als ein Zinsbrief, welcher besagte, daß an die P f a r r p f r ü n d e zu G r a b s ein P f u n d P f e n n i g jährlichem Z i n s bezahlt werden mußte ab der A l p der W a l s e r am T r i e s e n b e r g und die darin genannten Anstoß wiesen in der Weite in den Saminnen (in die Samina). Nun brachten die Kläger, die T r i e s e n b e r g e r ihre Ze.ugen v o r , 13 an Zahl. 1. L i e n h a r t J u n , genannt Jäger, sagte, er habe vor 44 Jahren einem gewissen Peter Kaufmann am Triesenberg gedient und gehütet. Da habe er in eine unsichere Weide Vieh treibe» müssen, da haben ihm ihrer drei treiben helfen, nämlich Konrad Schlegl, Peter Kaufmann und Hans Schnider. Alle diese drei saßen auf einem Ronen; da sahen sie, daß etliche von Frastanz Holz fällten. Da sprach Peter Kauf-, mann: „Das sollten wir denen von Frastanz nicht gestatten, das könnte uns mit. der Zeit Schaden bringen." Da sprach Konrad Schlegl, die March gehe von aller Höhe dem Wißensteingrat nach in den Sannnabach, zwischen dem Plankner und Triesenberger beiden Garselli und dem Saminabach hinein bis an das Schindl- oder Balmentobel, und dann wieder hinaus auf alle Höhe, und von derselben Höhe hinein bis an den Kaisersboden, von da an den Zaun, an die Güter und demselben Zaun nach bis in Schalun. in die Rüchi und dann wieder auf die Höhe in den höchsten Grat. 2. Der zweite Zeuge H a n s Beck in B r a n d sagte aus, er habe von seinem Schwächer Konrad Schlegl gehört, wie der vorhergehende Zeuge deponiert hat, daß die March der Walser Alp gehe vom Kuhberg in die Samina, und daß er sich beklagt habe, daß auch von Zweien ab dem Triesenberg, die kein Recht in der Alp haben, dort Holz geschrotet worden sei. - 181 3. U l r i c h N a s a l , der dritte Zeuge, bekennt, er habe vor 27, Jahren unten beim Hirzenbad im Wald Holz geschrotet. Da seien ihrer zwei zu ihm gekommen, einer habe „der Erpssar" geheißen. Die redeten zu ihm,: „Nasal, Geselle, warum schrotest du uns das Unsrige ab? Willst du unser Gefangener sein oder willst du uns schwören, du wollest dich stellen, wenn man dich nach Schaan fordert." „Also", so erzählt der Zeuge weiter, „verhieß ich ihnen, mich nach Schaan zu stellen und that das und kam mit ihnen überein ; aber weiter hinten im Wald habe ich nie geschroten. Des Bachs halb habe ich nie anders gehört, als, daß er Saininabach heiße bis hinein an die Triesenberger Alp in und in." 4. H a n s S t r ö l i hat gesagt,- er habe nie anders gehört, als unter dem Frastanzer Garselli und Plankner Garselli und Triesner Garselli heiße der Bach Saminabach, er habe auch oft darin gefischt. Von den Wäldern wisse er nichts. 5. U l r i c h N a s a l , Sohn des Jakob, hat gesagt, er habe nie anders gehört, als daß der Bach Saminabach heiße in und in bis zum Steg. Er habe auch, einmal unter dem Walser Garselli Holz geschrotet, da sei der Pfiffer zu ihm gekommen und wollte ihn gefangen nehmen. Da unterhandelte er, der Zeuge, mit ihm und verglich sich mit ihm. Er habe nie anders gehört, als daß das Garselli den Triesenbergern gehöre-und unter ihrem Garselli alles bis in den Samina. 6. K o n r a d Beck sagte ans, er habe nie anders gehört, als das Walser Garselli gehe von oben bis in den Saminabach; so stehe es auch genau in einem Lehen- und Zinsbrief. 7. U l r i c h F r ö m m e l t i waren einst Hirten in den anstoßenden 8. S i m o n F r ö m m e l t l Alpen gewesen und bekunden dasselbe, was die vorhergehenden Zeugen. 9. U l r i c h Beck sagt, die Triesenberger haben ihn oft aufgefordert in ihrem Wald unter ihrer Alp Holz zu schroten, es solle ihm kein Schaden- daraus entstehen. 10. K l a u s Beck hat vor 20 Jahren in der Walser Alp gehütet, da hab er „mngen Vare wiener het wellen, abwert bis in Saminabach"; bis dahin gehe die Alp. 11. L i e n h a r t G e r o l t zu Frastanz hat bekannt, er sei bei Einem, genannt Pfiffer, manchmal übernacht gelegen hinter dem Wald. Da habe er zum Pfiffer gesagt: „Wenn ich da hinaufwärts Holz hauete, wer würde mich strafen?" Da sprach er: „Ich hab darfür, darumb tät dir niemand riuz, dann es ist unser am Trissnerberg bis an den Bach." Darauf habe Gerolt dort Holz gehauen. Er habe aber auch weiters hinter dem Vall in den Märchen Holz gehauen, da habe er niemand gefürchtet als die Schaaner. Wer in diesem Handel Recht und wer Unrecht habe, könne er nicht wissen. 12. H a n s B ü e l e r bezeugte, daß er von seinem Vater Jeckli Michel und von Hainz Ion gehört, der Walser Alp gehe vom Kuhberg dem höchsten Grat nach zwischen beiden Garselli bis in Saminabach und vom Wissenstain am hintern Ort durch das Balmentobel hinab in Saminn. 13. Endlich der letzte Zeuge, P a u l e C o n z ab P l a n k e n , hat bekannt, es sei etwa 50 Jahre her, da er in Bargellen gehütet habe. Da habe einer Holz gehauen unter der Walser Alp. Da haben die von Triesnerberg gesagt: „Der hat uns in unserm Wald Holz gehauen; wir wollen es ihm verbieten." Da habe Hans Lorenz gesagt: Warum wollen wirs ihm verbieten? Das Holz ist unser; wir wollen es ihm nehmen, denn ich habe von meinem Schwächer gehört, der Wald sei Eigentum der Walser und nicht der Schaaner und Vaduzer. Alle diese Zeugen bestätigten ihre Aussagen durch einen feierlichen Eid, nachdem sie auch vor^ dem Gerichte zu Vaduz dieselben wiederholt hatten. Endlich am Montag nach Peter und Paul 1516 kamen die Parteien wieder-vor das Landgericht, um nach Verlesest ihrer Aussagen und erneutem Verhör das Urteil zu empfangen. Darauf rief der Landrichter die Urteilssprecher bei ihrem Eid auf und erfolgte der einstimmige Spruch: Die Walser Alp. genannt das hinterste Garselli, soll gehen ab dem Kuhberg dem höchsten Grat nach, derselbe Grat liegt zwischen der Plankner Garselli und Triesnerberger Garselli, bis hinab in den Saminabach und demselben Bach nach hinein bis in das Balmentobel (Schindeltobel) und demselben Tobel nach hinauf in den Wißenstain. Was in diesen Märchen liegt, Wunn, Waid, Holz und Feld, das alles ist und soll den^ Waisern ab dem Triesenberg und allen ihren Erben und Nachkommen in ewige Zeit sein, wie anderes — 193 — ihr erkauftes und ererbtes Lehmgut, woran sie oder ihre Nachkommen durch die von Schaan und Vaduz niemals und in keiner Weise beirrt werden sollen. Außerhalb dieser Märchen jedoch und hinter denselben können die von Schaan und Vaduz ihre Wälder und Allmaind> worübersieZwing und Bänne haben, wohl strafen und schirmen wie von altersher. Und von den 3 fl. Bannfchätz, so die Schaaner von Lienhart Gerolt genommen, sollen sie den Triesenberger» bezahlen 1 fl. 30 kt' (also die Hülste). Was für das Landgericht, für die Zeugen an Lohn, Zehrung und anderen Kosten aufgegangen ist, soll jede-Partei die Hälfte bezahlen, desgleichen was beide Teile selbst oder durch ihre Freunde und Beistände verzehrt haben. Ferner, wo und wieviel die von Schaan und Vaduz vormals von altersher zu ihren Gebäuden und zur Haushaltung in der Walser Alp und Wald Holz gehauen haben, das sollen sie auch in Zukunft thun dürfen zur Notdurft als Zimmer, Schindel- und Brennholz. Umgekehrt was die ab dem Triesnerberg von altersher unterhalb der Schaan-Baduzer-Alp und Märchen und Wäldern berechtigt waren Holz zu hauend Bauund Schindelholz oder zur Unterhaltung ihrer Häuser, mögen sie zu ihrer Notdurst auch ferner thun. Indessen soll den Schaanern und Vaduzern das Recht vorbehalten bleiben^ wenn sie für ihre Sache besseres Beweisinaterial aufzubringen vermögen, eine nochmalige Gerichtsverhandlung zu veranlassen, wo nicht, so bleibe der Spruch in Kraft. Wollten sie einen weiteren Beweis antreten, so müßten sie sich jetzt erklären und es in das Gerichtsbuch schreiben lassen. Sie verzichteten darauf. Den Triesenbergern wurde auf ihre Bitte das Urteil in einer besiegelten Urkunde auf Pergament übergeben. Was wir aus dem Gesagten entnehmen,sindfolgende Punkte: 1. Daß das Gerichtswesen jener Zeit sich wohl sehen lassen durfte und , 2. Daß der Holzfrevel im 15. Jahrhundert in unseren Alpen besonders durch die Nachbarn in Vorarlberg auf der Tagesordnung war. 3. Die Walliser hatten laut Lehenbrief von ihrer Alp Garselli einen jährlichen Zins von N Pfd. Pfg. an die Pfarrpfrllnde zu Grabs zu leisten, wahrscheinlich die Ablösung einer Lieferung an Butter für das ewige Licht. 13 — 194 - 1514—1516. Streit der Gemeinde S c h a a n - V a d u z gegen die Gemeinde T r i e s e n um die „Stuck und Artikul", die sie mit und gegen einander hatten am Triesenberg vorne hinauf bis auf den Grat uud hinter dem Grat hinab. Es wurde ein Schiedsgericht bestellt und als Obmann Graf Rudolf erbeten. Dieser bestimmte, da er selbst verhindert war, an seiner Statt den Hanns Tschol, seinen Ammann in der Herrschaft Blumenegg. Am Dienstag vor St. Gallentag 1514 gaben die beiden streitenden Gemeinden, nachdem sie sich nicht hatten einigen können, einen Anlaßbrief, worin sie erklärten, sich dem Spruche des Schiedsgerichtes (wozu jede Partei 2 Männer gewählt hatte) unbedingt fügen zu wollen. Es fand zu Vaduz in Heinrich Satlers Haus eine Verhandlung statt am Donnerstag nach St. Erhardstag 1515, nachdem das Gericht an Ort und Stelle den Augenschein genommen und dort die Parteien, ihre Zeugen und Zeugnisse gehört hatte. Eine gütliche Verständigung war nicht zu erreichen. Aus Mittwoch vor St. Antoniustag war wieder Tag angesetzt. Da ließ man- die Parteien so lange reden, bis sie selbst aufhörten. Nun erklärte aber auf einmal der Landvogt Kräler vor dem Gerichte und den Anwälten, daß die Herrschaft den Wißflecken, über den der S p a n g i n g , für sich selbst zum Wildbann und zum Federspiel und im Notfalle zum Kohlen und ihren armen Leuten zum Holzen behalten habe. Auch beide Parteien bekannten, sie hätten mit der Herrschaft keinen Span und wollten derselben in ihren Gerechtigkeiten nicht zu nahe treten. Darauf verbot der Landvogt dem Obmann weiter in dieser Sache zu handeln. Letzterer wollte auf das hin nichts thun, bis der Graf ins Land kam. Da teilte er diesem die Sachlage mit. Der Graf berief die Parteien vorsichund erklärte, obwohl der Handel ihn eigentlich mehr angehe als sie, so wolle er dennoch aus besonderer Gnade seinen Zuspruch dem Obmann und den Beisitzern, um Kosten zu vermeiden, in gleicherweise wie die Parteien überlassen, nur solle sein Bogt an seiner Statt bei den Verhandlungen zur Wahrung seiner Interessen erscheinen. Der Obmann setzte nun wieder Tagfahrt an nach Vaduz in Heinrich Satlers Haus auf St. Michelistag. Nach abermaligem weitläufigem Verhör und vergeblichen Vermittlungsversuchen solgte der Spruch: Die Herrschast hat sich laut Briefen vorbehalten jenseits des Culmen im Wißflccken das Recht zum — 19c. — Wildbann, Federspiel und zum Kohlen im. Notfall. Das bleibt ihr also vorbehalten, so daß niemand Holz hauen, darf. — Bezüglich des Weitern verlangten die Vertreter der Vaduzer und Schaaner, daß sie Tratt und Trieb mit ihrem Vieh genießen sollen jenseits des Culmen und die Herrschast dürfe mit ihrem Vieh auch zu ihnen fahren, und sollte die Herrschast dort kohlen lassen, so soll ihr Trott und Trieb mit ihrem Vieh zu ihrer Notdurft auch vorbehalten sein. I n diesem Punkte, was die Sache hinterm Cnlm angeht, waren die Vertreter der Triesner nicht einverstanden und hatte jeder von ihnen eine besondere Meinung. Weil nun die beiden Vertreter der Schaaner und Vaduzer in ihrem Spruche einig waren, die Vertreter der Triesner aber jeder einen besonderen Spruch hatten, so entschied der Obmann für die beiden ersteren. — Was den Span diesseits des Culmen anbelangt und in Bezug auf die Bezahlung der Kosten, gingen die 4 Beisitzer in ihren Anträgen auseinander. Da hat nach langer Ueberlegung und nach Beratung mit verständigen Leuten nach seiner besten Verstenntnus der Obmann entschieden: Holz und Feld, Trott und Trieb, Zwing und Bänne zu brauchen und einzuzäunen soll denen von Triesen und ihren Genossen zustehen, und was an Kosten aufgegangen, solle jede Partei zur Hälfte bezahlen. Streit, Irrungen und Reklamationen sollen aus und ab sein. Dat. Philipp und Jakob 1516. Ammann Tschol siegelt. — Wie es zu allen Zeiten sonderbare Käuze gegeben hat, so gab es im Jahre 1516 auch in Triesen einen solchen. Er hieß M i c h e l M a l e r und gehörte einer geachteten Familien an. Als die neuen Grafen (von Sulz) die Herrschaft angetreten hatten, weigerte sich Michel Maler ihnen die.Fastnachtshennen — eine jährliche Steuer — zu geben, obwohl er vom gräflichen Vogt Hans von Pfyn und vom Waibel Ulrich Winzürli oft dazu aufgefordert worden war. J a er erklärte sogar vor diesen beiden, er wolle des Grafen Eigenmann nimmer sein. Deshalb kam er in seines gnädigen Herrn Gefängnis gen Vaduz in das Schloß; aber auf Fürbitte seiner Schwester Bartla Malerin, seines Schwagers Atel Hartmann, seiner Vetter und Freunde: Heinrich Maler, Haintz Schampletz, Adam von Bach, Hans Winzürli und Paul Fvrcibend — alle von Triesen — wurde er aus der päulichen Strafe gnädiglich entlassen, nachdem er mit aufgehebten Fingern einen gelehrten — 196 — Eid zu Gott und den Heiligen geschworen", die vom Gerichte ausgesprochene Strafe zu zahlen und hinfür sein Leben lang ein trener Eigenmann des Grafen zu sein, auch sich nie weder am Grafen, noch an seinem Vogte, noch an seinen Ratgebern rächen zu wollen. Seine obgenannten Verwandten und Freunde traten für ihn als Bürgen ein, mit der Verpflichtung, ihn, falls er sein Versprechen nicht hielte, in das Schloß Vaduz abzuliefern und allen durch ihn veranlaßten Schäden zu ersetzen. Auf Bitten aller Beteiligten und im Beisein des Jos Galan, Schreibers zu Vaduz, des Vogts Hans von Pfyn, des Landammanns Albrecht Wolf, der beiden Gerichtsgeschwornen Gabriel Frick und Jörg Thöni, hat Christof Rainolt, Ratsherr zu Feldkirch, diesen U r f e h e d e - B r i e f besiegelt an „Pauls Beker abend" 1516. — Am St. Michelstag 1516 stellt Graf Rudolf von Sulz, Herr zu Vaduz ?c. eine Urkunde aus, in welcher ein Span der Triesner gegen die Walliser am Berg entschieden wird wegen, unbefugtem Holzhauen „enhalb dem Kulmen". Die Triesner meinten, die Berge? haben kein Recht weder Zimmerholz noch Schindelholz zu hauen; man habe bis dahin nur gutwillig zugesehen, bis sie jetzt die Sache arg übertreiben und als ein Recht beanspruchen. Die Walliser brachten Briefe vor; auch die Triesner beriefen sich auf einen Brief vom Grafen Heinrich von Werdenberg-Sargans-Vaduz. Graf Rudolf berief als Richter: Hans von Pfyn, Vogt zu.Vaduz, Albrecht Wolf, Ammann zu Vaduz, Jörg Thöni, Hans von Schiers, Beisitzer des Gerichts zu Vaduz, serner Thyessen Wagner und Hugo Knabenknecht, des Gerichts am Eschnerberg. Der Spruch lautete: Der Brief des Grafen Heinrich soll in Kraft bleiben. „Die Walliser Lüt sollen ires Briefs Holz und Zimberholz und Schindelholz houwen, doch also daß ain jeder Walliser weder Zimberholz noch Schindelholz soll wüstlich hauen, sonder allain zu siner aigen Notdurft, und welcher also haue (wüstlich), es sei Zimberholz oder Schindelholz, das soll er bi der Walliser klainen büß, 5 Pfd. Pfg., und welcher mehr als zu siner Notdurft howet, das Holz verschenkt oder verfaulen läßt, oder verkauft, es in zwei Jahren nicht verbraucht, der soll die gleiche Strafe zahlen wie oben und zwar zwei Dritteile der Herrschaft und einen Dritteil der Gemeinde Triesen. Die Gerichtskosten dieses Prozesses zahlen Walliser und Triesner zu gleichen Teilen. — 19? — Schon i. I. 1506 hatten die Gemeinden T r i e s e n u n d G r e t s c h i n s I r r u n g e n wegen der A u l) und waren dieselben durch Schiedsrichter (darunter war auch Ulrich Zwingli, Ammann zu Wildhaus, Vater des Reformators) beigelegt worden. — Aber im Jahre 1552 entbrannte der Streit darüber wieder, da eine Rheingröße zwei Marksteine weggeschwemmt hatte, und bei der Setzung der neuen Steine die beiden Parteien je länger je mehr in Hader geraten waren. Ein Schiedsgericht setzte neue Steine und Hintermarken. Vertreter der Gemeinde Triesen waren Altammann Jos. Ganterbein, Hans Rig und Thomas Kindle (s. S . 201). Wie die A u , so gab auch das R h e i n w u h r beim Gießen wiederholt Anlaß zu Händeln. Anno 1467 war zwischen T r i e s e n und S e v e l e n ein Vertrag gemacht worden, daß die Triesner zur Verbauung der Gießen am Rhein nicht mehr thun dürften als zur Erhaltung ihrer Güter und der Landstraße unbedingt nötig sei. Allein diese Bestimmung war sehr dehnbar und als die Triesner neue Wuhre und Dämme erstellten, gab es „Spän und Irrung". Diese wurden Anno 1536 notdürftig durch Abgrenzung des Wuhrgebietes geschlichtet. Am 13. April 1536 traten zu Triesen zusammen Barthleme Leu, Ratsherr zu Feldkirch als Obmann, Valentin von Vatschegin, Stadtvogt zu Maienfeld, und Simon Zindel, Altrichter zu Malans, als Vertreter der S e v e l e r , Lienhart Gertner, Baumeister zu Feldkirch, und Heinrich Widnauer, Ratsherr daselbst, als Vertreter der T r i e s n e r . Die Seveler klagten, daß die Triesner gegen Briefe und Siegel ein neues W u h r erstellt hätten, und verlangten den Abbruch desselben. Die Triesner glaubten nicht gegen die bestehenden Verträge gehandelt zu haben; sie haben nicht ein Hauptwuhr, sondern nur ein Streichwuhr erstellt, wozu sie zum Schutze der Landstraße und ihrer Güter gezwungen und berechtigt gewesen. Nachdem beide Parteien lange gestritten und viel Kosten gehabt hatten, vereinigten sie sich auf Zureden des Balthasar von Ramschwag> Vogts auf Gutenberg, und des Paul Schuler, Landvogts zu Werdenberg, auf das genannte Schiedsgericht, welches entschied: 1. Die älteren Verträge bleiben in Kraft. ') Auch die Wartauer hatten diesseits des Rheins, oder vielmehr zwischen den Rhetnarmen eine Au und derentwegen 1S28 Streit mit Balzers. Diese Au hieß Heilos, welcher Name von Heu-Los abzuleiten ist. , - Z96 — 2. Vom großen Stein, der auf dem neuen untern Wuhr liegt, , soll eine Schnur gespannt werden bis zum Pfahl, der unterhalb desselben Wuhres geschlagen ist und sollen die Triesner fürderhin außerhalb dieser Schnur nicht weiter hinaus wuhren, oberhalb der Schnur aber, Triesen zu, nach Belieben. 3. Das neu geschlagene Wuhr zwischen dem erwähnten großen Stein und Pfahl außerhalb dieser Schnur gegen den Rhein zu soll bleiben, aber nicht weiter befestigt werden; insbesondere sollen 60 der größten Steine zu alterunterst am Wuhr und die untersten Tannen und Buchen, die dem Fluß nach gelegt sind, hinter die Schnur gegen Triesen gelegt werden. Was aber oberhalb des großen Steines an dein Wuhr gemacht ist, sollen die Triesner nach Belieben befestigen und erhöhen. 4. Damit der Standort von Stein und Pfahl für alle Zeit derselbe bleibe, sollen gegen Triesen zu Hintermarken gesetzt werden. Beide Parteien waren mit diesem Spruch zufrieden und versprachen eidlich dessen Befolgung. Sie setzten die Märksteine in Hans Martis Gut hinter Hans Frumolts Haus und in „spitzen Dengen". Vom ersteren Pfahl bis zum großen Stein auf dem neuen Wuhr waren es 59 Klafter weniger 1 Schuh, vom zweiten Pfahl bis an das unterste Ende des neuen Wuhres 52 Klafter weniger 2l/2 Schuh. Der mit den B a l z n e r n gemeinsame W e i d g a n g zu S i l v a p l a n a gab wiederholt zu Spänen und Irrungen Anlaß. Am Freitag nach Christi Uffuhrtstag 1521 schlichteten Hans von ' Pfyn, Martin Steinhauser und Jörg Thöni einen solchen Streit. Es wurde ein Zeichstein (Hintermarke) gesetzt in der Wiese Nebenzig ob der Mühle auf Laba, welches Gutenberger Hofgut war. Von dort bis zur eigentlichen Mark ob dem Mühlebach waren es 37 Klafter. Am'Bartholomäustag 1526 wurde der Spruchbrief von 1440 erneuert. Es wurde in der „Gurtnetsch" in des Hainz von Bachs Gut ein Markstein gesetzt. Dieser sollte zeigen in den Markstein am Bache bei der Balzner Mühle. Die von Balzers und Kleinmels hatten laut Briefen, wenn man die Wiesen geheuet hatte und von den Alpen wieder abgefahren war, aber eher und zuvor nicht, die Mitweidung auf den Wiesen Silvaplana bis gegen den Forst. Ueber Frühlings- und Maienzeit aber mußten sie auf ihrem Gebiete bleiben und ihr^ Nachbarn „riiebig" bleiben lassen; so auch die Triesner auf ihrem - 199 — Gebiete. Das wurde wieder vereinbart 1580. Geschworene von Triesen waren: Lienhard Verling, Hilar Plant, Vital Paulin der Müller, Georg Berger, Friedli Nigg und Ulrich Rig. Geschworene von Balzers waren: Georg Gausner, Hans Meyer und Hans Gurtnatsch. Fastnacht-Dienstag 1542. Nachdem die T r i e s e n b e r g e r mit den N e n z i n g e r n langen Zwist gehegt hatten wegen den Marken zwischen Gamperdon und Malbun, sogar „die Grafschaft und Amtlüt von Sonnenberg mitsampt anderen biderben lütten uff den Stos geritten sind," einigte man sich schließlich in „Güttigkait" auf folgende Punkte: I n dem Brunnen auf der March sollen beide Parteien ihr Vieh tränken dürfen „in Ewigkeit". Die Kella, so oberhalb dem Brunnen liegt, sollen beide Parteien in gleicher Weise ätzen. Das Aelpic hinter dem Gurfion, Grasellen genannt, sollen die Triesenberger mit Schasen und Gaißen ätzen. Sollte aber auch Nenzinger Vieh in diese Alpe kommen, so sollen die Berger , sie deshalb nicht pfänden; doch dürfen sie nicht mit Rossen hinauffahren. Auch sollen die Triesenberger keinen anderen Weg dahin machen und den Nenzingern fünf Schilling Pfenning jährlichen Zins bezahlen. Siegler : Balthassar Marguardl genannt Schnider, Ammann zu Sonnenberg, und Kaspar Kindle von Triesen, Ammann und Richter zu Vaduz. 1550 Mai 20. Klaus Eberlin ab dem Triesenberg klagte gegen die Triesner wegen des R i s e n s im S c h i n d e l r i s herab in das Dorf, das der Kläger nicht gestatten wollte. Er behauptete, das Risrecht sei nicht auf der Lavadiner Seite, sondern anderswo. Die Parteien brachten ihren Span vor den gräflichen Landvogt Franz Landtmann zu Vaduz, welcher noch vier Zusätze wählte (Ammann Marx Lang, Alt-Ammann Stefan Frumoldt, Gerichtsmann Hans Stoffel Schierser und Gerichtsweibel Barthol. Murer). Ihre Untersuchung ergab, daß von altersher das Ris vom Schindeiris diesseits von den zweien Göttern oder „Ferichen" (von denen der eine an Ulrich Negeli am Triesenberg und Stefan Gasner zu Triesen, der andere an die Alpstraße anstieß und gehörte) hinab gegen Hans Oschwalds Haus gehen solle. Der Spruch lautete: daß an dem End, wo das Holz vom Hochris (Schindelris) ob Jörg Schedlers Haus bei dem großen Stein seinen „Ausschutz" gegen Klaus Eberlis Haus (des Klägers) nimmt, gewuhrt - soc> — und vorgelegt werden soll durch diejenigen, welche daselbst risen wollen, damit daselbst das Holz keinen Uufschutz mehr nehmen könne, und darf also von dem höchsten Grat des Rises das Holz nicht geriset und nicht angelassen werden, es sei denn zuvor wie gesagt vorgelegt und gewuhrt, und. namentlich die welche da risen wollen, die sollen das thun (das Risen) zu recht gelegenen Schneezeiten, aber nicht bei bloßem Reifen oder nur „überschossenem" Schnee. Und die, welche ihre herabgelassenen Bäume oder Zimmerholz von genanntem Schutz oder Wuhr weiter gegen Triesen hinab mit Ochsen oder mit Handzug riefen wollten, können und sollen das zwischen den zweien Göttern und Ferichen> welche über die Gasse gehen vom großen Stein heraus hervorschleifen oder ziehen und dann dermaßen zwischen den zwei Ferichen oder Göttern weiter fahren, wie sie können. Weil aber die Gasse an etlichen Orten zu enge geworden ist und auch Krümme hat, daß dort wohl nicht gut geriset werden kann, deshalb sollen die, welche beiderseits an die Gasse anstoßende Güter haben, alle Krümme abschließen und bis auf den Boden säubern und räumen so, daß die Gasse die Weite eines Werklafters habe, zu risen und zu fahren mit Ochsen oder von der Hand, wie sich zu einem Ris gebührt. Doch sollen die, welche Güter an dieser Gasse auf dieser Seite der zwei Götter gegen Hans Oschwalds Haus haben, mehr gegen die Gasse zu weichen schuldig sein, als die, welche gegen Klaus Eberlis Haus zu Güter haben. Im Falle es an der nötigen Weite der Gasse oder am Räumen und Abschließen fehlen sollte, müßte auf Anrufen der Klagenden durch Unparteiische eine Besichtigung vorgenommen werden. Die, welche obiger Weisung gemäß ihr Holz bis zwischen die zwei Ferichen oder Götter vom Wuhr herausgezogen haben, sollen dann der Gasse nachfahren bis hinab unter Hans Oschwalds Haus, und wenn über die Gasse gefahren ist, wieder an das alte Ris und demselben nach bis Triesen fahren, doch ohne jemandem den geringsten Schaden zuzufügen. Soferne aber die, welche diesseits der Gasse an Hans Oschwalds Haus anstoßende Güter haben, nicht mehr als die, welche gegen Klaus Eberlis Haus weichen wollten, oder mit Abschließen der Lücken, mit Räumen und dergleichen säumig wären, dann sollen sie das Ris über ihre Güter hinab bis unter Hans Oschwalds Haus gehen lassen, da, wo man bei der Lücke über die Gasse gefahren — — ist, wie von altersher gebräuchig ist. Doch soll dies zur rechten Schneezeit geschehen. Sollte ungerechter Schaden zugefügt werden, so hat die Herrschaft die Strafe zu bestimmen. Weil die Triesner ihre Rechte überschritten hatten, mußten sie zwei Drittel der Prozeß- kosten bezahlen. Am 37. Jänner 1552 schlichteten Ambros Jauch, Landvogt im Sarganserland und Juvenal Kreder, Landvogt zu Vaduz, mit ihren Beisäßen einen Streit d e r T r i e s n e r m i t d e n W a r t a u e r n wegen M a r k e n i n der A u . Der Rhein hatte nämlich die alten Marken bei einer Ueberschwemmung fortgerissen. Nun wurden neue gesetzt und Hintermarken bestimmt. Vertreter der Triesner waren : Hans Frick, Thomas Kindle, Lienhard Berlinger, Gallus Rig, Thöni Schurti, Oswald Kindle, Frick Maurer. Hilar Plank, Hans Tanner und Ammann Stefan Frömmelt zu Schaan (f. S . 197). Am Martinstag 1552 verkaufte Lienhard Lüsfer von Triesen dem Junker Balthasar von Ramschwag sein Anwesen zu Triesen: Haus, Hof, Hofstatt, Stadel und Torkel. Am St. Martinstag 1558 verkauften die Grafen Wilhelm und Alwig von Sulz an Stefan Schedler, Simon Nigg und Peter Thöni und ihren mitverwandten .Hintersäßen am Triesenberg den Guggerboden, den diese und ihre Vorfahren zu Lehen gehabt, um 200 fl. Der Wald mußte aber Bannwald bleiben. Guggerboden liege, heißt es in der Urkunde, ob Christhalden zu Malers Brunnen. 1562, Pfingstabend den 16. M a i . Georg Späth, kaiserl. Rat und Hauptmann zu Konstanz, Hans Schnabel von Schönstain, als Gesetzte des Grafen Ludwig von Sulz-Vaduz, Bernhart von Cham, Altbürgermeister von Zürich und Kaspar Rotmund, Altmnmann zu Rorschach als Gesetzte des Landes Glaris — vermitteln den Frieden in einem W u h r st reite der T r i e s n e r gegen die S e v e l e r . Letztere hatten gegen Erstere geklagt wegen eines neuerbauten Wuhres, das gegen *die früheren Verträge verstoße und verlangten dessen Abbruch. Graf Alwig und die Alt-Landammänner Gilg Tschudi und Paul Schuoler erschienen persönlich mit ihren Unterthanen von Triesen und Sevelen zu Vaduz. Es wurde der Augenschein genommen, es wurden die Briefe, besonders der von 1536 verlesen, wo den Triesnern soviel zu bauen erlaubt worden war, als zur Erhaltung der Landstraße - 202 — und der Güter notwendig sei. Es wurde die Schnur gezogen und es ergab sich, daß die Triesner nicht gegen den Vertrag gebaut hatten, was ihnen auch für die Zukunft nicht verwehrt werden konnte. Die Seveler klagten aber, die Triesner hätten nächst oberhalb des „gezurckhs", wohin die Schnur, wenn nötig, gezogen werden solle, ein Schupfwuhr gebaut, um den Lauf des Rheines ab ihrem auf Seveler Gebiet zu treiben, was gegen die Verträge und gegen den Landsbrauch sei. Die Kläger wollten höchstens ein Streichwuhr dulden. Die Triesner erwiderten, sie haben gar kein neues Wuhr, geschweige denn ein Schupfwuhr gebaut, sie haben nur dem Sinne des alten Vertrages gemäß ihr Wuhr ausgebessert und gefestiget. Die Seveler wollten aber wissen, daß die Triesner am Ende des Wuhres mit dem Kopf über das alte Wuhr hinausgegangen und aus dem Streich- ein Schupfwuhr gemacht haben. Die Triesner ließen es auf eine Untersuchung ankommen, ob nicht ihr Wuhr auf dem alten Fundamente stehe. Erweise es sich, daß sie über dasselbe hinausgebaut, so werden sie das Neugebaute abbrechen. — Die Seveler klagten auch wegen eines Schupfwuhres. welches die von Triesen und Vaduz an den zwei neu entstandenen Gießen gemacht.hatten, wodurch der Strom auf die Seveler Seite geleitet werde. Dem Gießen, der durch die Auen gegangen, solle sein freier Lauf gelassen werden, soferne er der Straße und den Gütern nichts schade; sonst, wenn alle Gießen, die entstehen, verbaut und der Fluß des Rheines in einen Gang gerichtet werden, so werde dieser nach und nach die Güter fortnehmen. Die Triesner gestanden, für die zwei neuen Gießen ein Streichwuhr gemacht zu haben, gaben aber nicht zu, dadurch gegen die Verträge gehandelt ZU haben; denn obgleich der Vertrag von 1467 unter anderm besage, daß sie nicht weiter bauen dürfen, als zur Erhaltung der Reichsstraße und der Güter nötig sei, so erstrecke sich doch ihr Streichwuhr nicht weiter als an die Orte, worüber man damals streitig gewesen sei und somit die Erhaltung der Güter ihnen es geboten habe. Der S p r u c h l a u t e t e : Die Triesner sollen das versunkene Schiff, das sie vermög des letzten Spruches hätten aus dem Rhein ziehen sollen (!), so, wie es liegt, liegen lassen dürfen, und demnach sollen sie das neu gemachte Wuhr vor dem neu entstandenen Gießen wegthun und hinter demselben ein anderes Streich- — 203 — wuhr, wie ihnen damals die Pfähle geschlagen wurden, machen. Sollte inskünftig der Rhein noch mehr Gießen oder Gräben in der Au machen, so dürfen sie dieselben, wie auch die drei jetzt bestehenden jederzeit an ihrem Ufer oberhalb des neuen Wuhres, das auf der Grenze zwischen Triesen und Vaduz steht, mit Streichwuhren verbauen. Es wurde ein Markstein gesetzt außer dem Zaun am Maierhof gegen den Rhein, wo der Grenzstein zwischen den Kirchspielen Vaduz und Triesen steht, 601/2 Klafter, und von diesem Markstein gerade bis an den äußersten Pfahl zu unterst am neuen Wuhr gemessen 220 Klafter und 1 Schuh. Also wenn hierfüro da- gemessen würde, soll man ein Seil 35 Klafter lang nehmen und es vom Markstein auf dem Boden hinaus. strecken über Gräben, Tholen und Gießen zum untersten Pfahl am Ende des. Wuhres, so, daß es keine Rümpfe und Krümme bekommt, sondern „gestrack" liege, auch nicht fester gestreckt werde, also damit voranmessen, bis obgenannte Summe der Werklafter und Schuhen erfüllt werden. — Die Seveler dürfen ihr angefangenes Haberwuhr nicht fortsetzen, Wohl aber befestigen. Bei künftigen Anstünden sollen die beiden Gemeinden sich nicht selbst Recht verschaffen, sondern ihre» Herren und Vorgesetzten darum ersuchen. Diese werden eine gütliche oder gerichtliche Vereinbarung zustande bringen. Kommen die Vertreter (je zwei für jede Partei) nicht überein auf einen Spruch, so sollen die Herrschaften einen Obmann wählen, und zwar, wenn der Graf von Vaduz oder seine Unterthanen Kläger sind, so sollen diese aus dem kleinen Rate der vier Orte der Eidgenossenschaft (Zürich, Luzern, Uri und Schwyz) einen wählen; wenn die Herrschaft Glaris oder ihre Unterthanen Kläger wären, sollen diese den Obmann nehmen aus dem Rate der Städte Konstanz, oder Radolfzell, oder Feldkirch, oder Bregenz. Der Obmann soll vorerst mit den 4 Vertretern eine gütliche Einigung zu erzielen suchen, wenn diese nicht möglich ist und die Vertreter in Stimmengleichheit auseinander gehen, durch seine Stimme den endgültigen und unbedingt bindenden Entscheid geben. — I n demselben Jahre 1562 am Sonntag nach Mittefasten hatte Graf Alwig von Sulz-Vaduz den S t r e i t der T r i e s e n berger unter sich wegen Benutzung der A l p e n geschlichtet. Es waren ihre 5 Alpen früher zum teil Wiesen gewesen. Nun waren sie Viehweiden zur Sömmerung geworden. Aber die Nicht, 5 — 204 - Viehbesitzer hatten infolge dessen keinen Nutzen davon und klagten deshalb gegen die Viehtreibenden. Eine Gemeindeversammlung beschloß endlich, den Grafen um eine neue Alpordnung zu bitten. Es wurden also auf Anordnung des Grafen die Alpen geschätzt. Das Aelple wurde auf 21'/z Kuhweiden, die Kuhweide zu 6 Pfd. Pfg., Pargelli auf 125 Weide« Ä 5 Pfd. Pfg., das Bergle auf 51 l/2 Weiden K 4 Pfd. Pfg.. Guschg auf 25 Weiden ä 4 Pfd. Pfg., Malbun auf 224'/- Weiden 5, 5 Pfd. Pfg. geschätzt. Die Gemeindsleute wurden in 9 Roden eingeteilt und den durch die Herrschaft alljährlich neu zu wählenden Geschwornen die Zuteilung der Roden in die verschiedenen Alpen überlassen. Die Alpen sollten nunmehr Gemeindealpen sein. Nach obiger Schätzung wurden die Umlagen berechnet und wurden die, welche kein Vieh in die Alpen trieben, und welche wenig trieben, mit Geld entschädigt. Es wurden von der Genossame selbst die Alpberechtigten in 9 Roden geteilt und auf die erste Armenrod 1^2, auf die zweite 2, auf die dritte 2^/2, auf die vierte 4, auf die fünfte 5, auf die sechste 5^/2, auf die siebente 6, auf die achte 6^/« und auf die neunte 7 Kuhweiden berechnet. „So dann nun die Roden und Personen derselben Jrer Kuhweiden zuesamen geraith (gezählt) werden, betrifft sich soviel und gemelte Alpen an Vieh und gelt ertragen mugen. Bei diesen jetzt erst gehörten und gemachten Artikel ist lauter (klar) ausgedingt, abgeredt und beschlossen worden, daß die Rod oder derselben Personen, so gar nichts in den Alpen gehabt haben, ihnen jetzt mehr zu haben aufgelegt, dann sy hiervor aigenthümlich gehabt, sollen eine jede Kuhweid deren Alpen, danan (wohin) sie gewiesen (werden), vermug hievor gemelts Anschlags bezahlen. Und entgegen alle die Roden oder deren Personen, so mehr in den Alpen gehabt, dann (als) ihnen aufgelegt (worden), die Bezahlung gerührter Massen für eine jede Kuhweid annehmen. Dessen sich unsere Unterthanen und Gemeindsleut unter einander ganz und gar verglichen und bezahlt haben. Also das hievor geschriebene Alpen inskünftig und ewig rechte Gemeindsalpen sein und bleiben sollen. Und soll es mit Nutzung und Nießung von Reich und Arm wie folgt gehalten werden: Nemlich daß ein jeder Gemeindsmann, in welche Alp derselbe durch die f ü n f Geschwornen, die jedes J a h r altem B r a u c h nach von der gnädigen H e r r s c h a f t gesetzt werden, mit seinem eigenen Vieh, Rossen, — 205 — Kalbern und Schweinen, soviel ein Jeder auf und von s e i n e m eigenen G u t und B l u m e n (Wiesen/Heu), wo immer das liegen mag, gewintert, oder bei einem anderen Gemeindsmann erkauft oder zu wintern gegen Bezahlung gestellt hielte, jetzo zu Anfang des Briefs gewiesen wurdet, allda ein jeder seine Sommerung ohne menniglichs Irrung und ainichen abWechsel für sich und ihre Nachkommen nun und fürderhin in ewige Zeit gehaben und genießen sollen. Wo aber einer oder mehrere gemeinsam von anstoßenden Gemeinden, Dörfern, Flecken oder Herrschaften Zinsgüter zum Wintern empfingen oder zum Wintern Vieh gegen Bezahlung gestellt hielten, oder Vieh, wie immer es genannt sei, zur Frühlings- und nicht zur Herbstzeit erkaufen würden, die sollen von der Sömmerung in allweg ausgeschlossen sein. Neue Haushaltungen sollen durch die Geschwornen jener Alpe zugeteilt werden, die am wenigsten beschwert ist und sollen die Alpen den Gemeindeleuten vom Triesenberg ewig und unveräußerlich erhalten bleiben. Da die Plankner, Triesner und Balzner in Triesenberger Alpen Knhweiden haben, nämlich die Triesner 3V« im Aelpeli, die Plankner 15^2 in Pargelli und die Balzner 5'/2 auf dem Bergli und 1 in Malbun, sollen ihnen diese Rechte verbleiben. Sollten ihnen aber diese Rechte abgekauft werden, so muß der Kaufschilling nach den 9 Roden unter alle Gemeindsbürger verteilt werden. Die auf einzelnen Alpen ruhenden Lasten an Zinsen sind von den jeweiligen Nutznießern dieser Alpen ohne Schaden der anderen zu tragen. Bezüglich des allfällig notwendigen Reutens und Schwemmens gelte, daß dies Sache der Gemeinde, diese aber an die Bewilligung des Landesherrn gebunden, die Bewilligung auf Vorschlag der 5 Geschwornen zu erteilen sei. Die Schlichtung späterer Streitfälle ist für immer den Letztgenannten übertragen und jeder hat sich bei Strafe deren Urteil zu fügen. Landammann Hans Schierser siegelte. 11 Jahre später, am 10. Juni 1573, entschied Landvogt Juvenal Kreder zu Vaduz einen Streit der Gemeinde T r i e s e n (deren Vertreter waren die Geschwornen Krista Hitz, Luzi Senn, Krispinus Neig, Jakob Reig, Lienhart Kindle, Fridli Gantner und Hans Schurti; deren Beistände waren Toni Schurti, Larius Plank und Leonhard Verling, alle drei Gerichtsgeschworene und zu Triesen seßhaft) gegen Jung Thomann Burtzli, Steffan Schedler — 206 — und Kleslin Hilbi, die drei auf dem G u g g e r b o d e n seßhaft, wegen Wald- und Holzgerechtigkeit. Die Triesner klagten, daß die am Guggerboden in ihren Wäldern neben dem Stein, genannt das „Gewelb" gleich hinaus oben und uuten, so in zweien Zielen und Marken gelegen, mit Abhauung vieler Stück Holz einen Schaden zugefügt, wozu sie nicht befugt gewesen, und daß sie daher nach Gebühr gestraft werden sollen. Die am Guggerboden dagegen behaupteten, das Holz auf ihrem Boden gehauen zu haben; der Wald gehöre ihnen. Sie brachten dafür mehrere Kaufbriefe vor. Einer von diesen begann: „Ich Tonat Geil und ich Anna Merker, seine eliche Hausfrau . . . Datum Dienstag nach St. Luzitag 1424". Ein anderer begann: „Wir, die Geschwornen zu Triesen . . Datum 1503. Dieser besagt, daß sie (die T r i e s n e r ) dem S t e f a n Schedler und E l s a , seiner H a u s f r a u , verkauft haben i h r eigenes G u t ob dem T r i e s n e r b e r g , ob dem oberen M ä t e l i und dem S t i e g e gelegen. Ferner in einem anderen Kaufbrief mit dem Anfange: Kaspar Gasner und Elsa, sin eheliches Weib haben verkauft dem Steffan Schedler und Elsa, siner ehelichen Hausfrau. . . Datum Mittwoch vor St. Katharinatag 1493. Ferner noch zwei andere Kaufbriefe, in denen aber kein Zeugnismoment enthalten war. — Nach Ansicht derer vom Guggerboden ginge ihr Gebiet vom Markstein beim. Ahorn und dem Steingewölb bis in die Höhe oder doch vom Steingewölb bis in den großen Zug im Brunnen (Bach). Und vom Brunnen bis hinab zum Ahorn. Die Triesner erwiderten: obschon nach einem jener Kausbriese die March auf den Grat und im ändern bis an den Hohenberg gehe, und nach ^ dem dritten dieselbe an der Käufer Gut stoße, habe dieser Anstoß den Sinn und bedeute den Anstoß unten hinauf. Daselbst stoße das gekaufte Gut an die Käufer und dann vom Steingewölb bis an das Brünneli im Wald im Töbeli, da vor nicht langer Zeit ein Trog gestanden, und von dorr in den Markstein bei dem Ahorn, auch forthin von demselben Markstein hinab den Marksteinen nach. Was darob, das sei der Gemeinde Triesen zugehörig, und was darunter, denen am Guggerboden. und nicht weiter. — Nachdem die Parteien ihr Recht vor dem Genossengericht zu Vaduz gesucht hatten, wurde durch Vermittelung einsichtiger Männer einem Schiedsgericht die Entscheidung über- — 207 — lassen, dessen Obmann der eingangs genannte Landvogt und dessen Zugesetzten der Ammann Heinrich Quader, Jos Thony, Andreas Schießer und Thoman Knabenknecht, alles Gerichtsgeschworne waren. Spruch: Die Märchen vom Steingewölb >in das Brünneli im Wald, wo ein Brunnentrog gestanden und von da bis in den Markstein beim Ahorn, was die von Triesen vorgeben, und dann wie die Guggerbodner angeben, daß was zwischen Steingewölb und Brünneli im großen Zug bis in die Höhe in den Grat und herab bis in die Marken das Ihrige sei, sei hiemit „aufgehebt" und sollen neue Marken gesetzt werden, nämlich vom Steingewölb bei dem vordersten Eck gleich den Graden hinüber in den nächsten weißen Kopf und von da zum Ahorn. Was oberhalb dieser March liegt, gehört den Triesnern, was darunter den Guggerbodnern. Dabei haben die Triesner das Recht auf das nötige Holz für Weg und Steg. Vom geschlagenen Holz soll jede Partei die Hälfte haben. Die Guggerbodner dürfen kein Holz nußer die Herrschaft verkaufen. Das Jahr 1593 brachte wieder H ä n d e l mit W a r t a u , wegen der Z ä u n n n g in der A u . Triesen verlangte, daß Wartau die halbe Zäunung gebe. Die Wartauer aber wollten nur einen kleinen Teil zu zäune» haben. Schiedsrichter waren: Peter Jauch, Landvogt im Sarganserland, Jakob Beck, gräflicher Landschreiber zu Vaduz, Adam Schierscher, Landammann zu Vaduz, Balthasar Tschudi, Landeshauptmann zu Sargans und Jakob God, Landammann daselbst. Der Spruch lautete: Weil die Triesner die Heuwiesen schon seit Menschengedenken gegen die Wartauer Auen abgezäunt haben, sollen sie Pflichtig sein, vom Schergießen bis zur Seveler March zu zäunen; ob dem Schergießen hat jede Partei halbe Zaunpflicht. (Urk. Alex. Müller). Laut dem „Legerbuch" gab es im Jahre 1584 in T r i e s e n 58 steuerzahlende Bürger; deren gesamtes schuldenfreies Steuerkapital betrug 22,023 fl., der jährliche Schnitz 74 fl. Feuerstätten sollen 53 gewesen sein. Damals bestanden in Triesen noch folgende Geschlechtsnamen: Gantenbein, Senn, Barbier, Kindli, Gantner, Thony, Gasner, Nigg, Jeger, Berling, Schurti, Burgetzi, Plank, Bertsch, Kopf, Hilbi, Müller, Guheini, Banzer, Marogg, Reyg, Hütz, Pfeiffer, Berger, Leu, Mock, Lampert, Negelin, Hilty und Bürzle. Das Steuerkapital der T r i e s e n b e r g e r betrug 18,145 fl., der jährliche Schnitz (die Landessteuer) 62 fl. Schnitzzahlende — 208 — Bürger waren am Triesenberg 113. Es bestanden damals daselbst folgende Geschlechter: Beck, Konrad, Lampert, Erni, Eberli, Schlegel, Bürkel?, Tanner, Negeli, Zum Prunen, Nigg, Seli, Kaufmann, Büeler, Frumolt, Schedler, Hilby, Oschwald, Hilty, Wangner, Jos und Bürzli. Wirtschaft gab es nur eine im Dorfe Triesen. Ausländischer Wein durfte nicht ausgeschenkt, einheimischen Personen im Sommer nach 9, im Winter nach 8 Uhr nichts mehr verabreicht werden. Im Falle der Trunkenheit wurde sowohl der Gast als auch der Wirt bestraft. Vagabunden, Spielleute und Gaukler durften nur eine Nacht beherbergt werden. Unzucht wurde mit Gefängnis, Landesverweisung, sogar mit Ertränken bestraft. Die Nachtbuberei war bei Zuchthausstrafe verboten. Zu Hochzeitsmälern durften nur bei Reichen mehr als 12 Personen außer der eigenen Familie geladen werden. Jährlich wurden mehrere Streifen im Lande gemacht, das verdächtige Gesinde! aufzufangen. Dabei half alles mit, was konnte. Eine Form dieser Volksjustiz hat sich bis in unsere Zeit erhalten. Zur Abwechslung haderten die Besitzer von Silvaplana wieder mit einander und brachen damit ihr wertes Schweigen. langes bewunderns- Eine Urkunde vom 1. M a i 1595 lautet nämlich: Kundt und Zuwüssen gethan seie Allermcniglich hicmit diesem Brievc Alß sich Nachbarliche Sven und Mißverständt entzwüschen deß Hochwolgeborennen Herrn Herrn Carl Ludwigen, Grcwen zue Snltz, Landtgrcwens in Cleggeuw, deß Heyligen Römischen Reichs Erbhofrichtern Zue Rottweyl, Herrns Zue Vadutz, Schellenbcrg und Plmneneckh Cays. Majst. Rathe und Cnniglichcr Würd. Hispcmien Obristen, Unnseres genedigen Herrn Underthanen, der Ersamen G.emaindt deß D o r f f s Trysen, An einem, So dann deren von Baltzers und Klainenmailß Anderstails, Umb und von wegen der Atzung uf den Wisen genant S e l l f a b l a n e n , Alda die Ersam Gemaindt zue Baltzers und Klainenmailß denen von Trysen kain Z u t r i e b noch Waidung verstatten; Sye aber Sich nit davon weisen lassen wollen, erregt und zuegetragen. Darauf haben bei wolermelten Unsern strengen genedigen Herrn Baide Thail soviel vermögt, daß Ire Gnaden uf den Augenschein geritten, Und Sye damalß In beisein derselben Oberamtleuten, Auch der nachgesetzten Vier Ammann mit Namen Hanß Oeri, Jakob Grauwen, baiden Auß der Herrschaft Schelenberg, Hainrich Guaderern Und Adam Schierßers, sambt etlich Anderen mer Auß der Grafschaft Vadutz Uuder Benennnng etlicher Schidmarkhen, die dann Auch gesetzt wurden, Wie Underschidlich hernachvolgen würdet, Genedig nnd giietlich geeindt und vertragen, dessen baidt Thail biß her» zufriden gewesen »nd noch. — Weil sich aber hiczwüschen wegen der Marckhen nnd behvltzung, wie weit sich eines Jeden Dorffs bezirckh und gcrechtigkmt An nnd uf der Hohenblattcn erstreckhe, mer streitS vvn Ncnwcn Dingen zuegetragen und deßhalber Sich Kainßwcgs mit einanderen vergleichen Könden. Also nach tengerwereuden Zivitrachlen haben baide Parteyen bei Unß diser Zeit Gräflichen Sultzischen Oberambtlenten Petrv Christvpherv Schlabazio, der Rechten Doktoren, Und Landvvgt, auch Johann Jakob Beckhen vvn Thüengen Kayserlichen Adprobierten Nvtariv nnd Landtschreibern der Herrschaften Vadutz, Schellenberg nnd Plumcneckh, Umb giietliche enndschaidung dcssnialen angehalten, llnnd Wann Unß nun sollicher Span Und Zwitracht nit lieb. Sondern umb svrt Pflantzung gueter Nachburlicher Und fridliebender Ainigkait Angelegen gewcßen. Sv haben Wir neben vvrgedachtem Ammann Adam Schierßern, dem Wir zue Unß gezogen, Anß Ambtlicher schnldigkhait, und geneigten! gutem willen — damit Wir baiden Partheyen Zuegethan, Unß an abgehörte Spennige Ort begeben Und dieselben Zue Augenschein besichtiget, volgendts Spruch nach J r Baiderseits gethanen Klagen Antwurtcn, Red nnd Widerreden sambt allem beweiß und bcschehenen fürträgcn Nach frey williger Uebergebung, Mit wolwissenden Dingen entscheiden nnd Verglichen Wie folgt: Erstlichcn: Ans der Partheyen begcren, damit Alle Marckhen nach cinandcren verschribcn uud Küufstig uf den Wisen Sellfablancn und der Hochenblatten, Spän nnd Mißverständt verhnet mögen iverden, haben Wir vorgelauffne Abhandlung widerumb durchgangen, lind den Anfang gemachet lls Sellfablanen gegen dem Ryn, Us Hans; SchmtinS iviscn von Tny'en, Alda ein Markhstain sten nnd gesetzt werdea solle, ^illermassen mcrwvlbemeltcr llnßer genedigcr Herr die gencdige Verordnung und Anspruch gethan hätt. Dcrsclbige Marckhstain zaiget über R>>n Alle gredi in den grünen bühel, I » die vber Dvlen, — llnnd zum Andern: vvn selbigem Marckhstain Auß intzbemelts Zchurtins wisen soll die schaiduug znruckh gen nnd zaigen In der Rnescheu zivscl wißen, Alda auch ein Marckhstain stet, Zum D r i t t e n , aus; disem zipfel hinauf Under die Wandt glcich >vv man daß holtz hinab seilet, Aldasteetauch eine Ncarckh. lind zum Vierten vvn selbiger Wand, dabei der Marckh-' stain gesetzt ist, soll ^ der gredi nach hinaus gehen Ins; Riß, dabei ein Creutz In den Pelsen gchvwen ist, Und vvlgeudtS zuni Fünsften, vom selbigen Crentz dcni Riß nach hinauf uf deu Sattel Zue der grossen Daune» I n den gesetzten Marckhstain daselbsten. Zum Sechsten soll 14 — 210 — Derselbig Marckhstain vor der grossen Dannen sten, Zciigen der Rvssi oder scherpse nach I n Alle Höche hinaus über den Spitz Immer richtiges fort biß an (Piint) erischcn grentzen, — Unnd Was; Also über die ietzgesetzten Marckhen gegen Trysen werth haldet oder stet, eS sei hvltz oder Veldt, das soll denen von Trysen Allain zugchören, Unnd baidc Dörffcr Also damit Voneinandem Abgesundert sein. Ans;genommen haben die von Baltzers und Klainenmailß, wann Mann berait die Wißen geheuwet Und von Alpen Wider abgefaren ist, Aber eher nnd Zuvor nit, die Mitwaidung Trib auf deu Wißen Sellfablanen biß an den Zaun gegen den Vorst soweit die Wißen daselbsten eingethnen und verzeunet sindt. Und dicselbigen Wißen sotten die Geschwornen von Baltzers wie von Alterßhero Also auch hinfüner besriden und darauf Pfenden, Damit Niemandt . . schaden beschehc. Ueber früelingS- Und Mayenzeit sollen die von Baltzers nnd Klainenmailsz Allain nf Jrer Jcnseiten den ietzt bestimbten Marckhen, gegen Baltzers wert bleiben nnd nit herunter und herüber faren sondern die von Trysen in dcme unverturbicrt Und rüebig bleiben lassen, Deßgleichen sollen anch die von Trysen (nicht in das Gebiet) derer von Baltzers faren Ivie von Alters Zu Khaincr Zeit, ungeverlich, Unnd sollen also baide Gemainden , . . der gchebten Sven und Irrung nnd auch der aufgewendten Kosten halber, die Wir hiemit Aufgehellt, mit einandercn gentzlicheu geschlicht, gericht und vertragen sein Und bleiben , , , Die Gemeinden gelobten sich an diesem Spruch zu halten, Vertreter der Triesner waren: Licnhardt Verling, Hilariuß Planckh, Intel Paulin, der Müller, Georg, Berger, Fridlin Nickh nnd Ulrich Ryg, alle von Trysen, Vertreter der Balzner: Hans Gnrtnatsch, H, Fritsch, Georg Gaußncr und Hans Meyer, alle von Balzers, An der Urkunde hängt noch das unversehrte Siegel des Grasen, 7. April 1599. Johann Christoph, Freiherr von Hohensax und Rudolf Lüchinger, Annnann ain Obcrriet, als Zusatz von Landammann und Rath von Glarus, und Wolfgang Jones, Hohenemsischcr Rath und Vogt zu Neuburg und Andreas Götz, Baumeister zu Feldkirch, als Zusätz des Grafen Karl Ludwig v, Sulz entscheiden einen W u h r s t r e i t der Gemeinden T r i e s e n , V a d u z und Schaan gegen S e v e l e n . Es erschienen zu den Verhandlungen als Fürsprecher der diesseitigen Gemeinden Sigmund Reinold, Landvogt, und Johann Beck, Landschreiber zu Vaduz, als Vertreter der Seveler (die Herrschaft Werdenberg gehörte damals den Glarnern), Melchior Hefti, Landainmann zu GlnruS, Peter Legler, Lnndvogt und Thomas Elmer, Landschreiber — 211 — zu Werdeuberg. Bei Aufnahme des Augenscheines beklagten sich die von Triesen, daß der Rhein von wegen der Wuhren, welche die Wartauer gemacht, ihnen' so gar beschwerlich und mit Gewalt auf sie gewachsen, der ihnen nicht allein ihre Auen uud Güter, besonders auch die Land- und Reichsstraße hinnehme, wodurch sie und die Ihrigen ins Verderben gerichtet werden. Daher ihr freund- und nachbarliches Bitten, die von Sevelen wollen in Betrachtung solcher Notdurft ihnen bewilligen, daß sie ein neues Wuhr dem Rhein entgegensetzen dürften, damit fie denselben etlicher Gestalt wieder in den alten Lauf bringen und ihre Auen, Güter und Straße erhalten könnten. Wo ihnen aber dieses wider ihr Verhoffen abgeschlagen würde, seien sie guter Zuversicht, daß ihuen dies von Rechts wegen zugesprochen werde. — Die Seveler aber verlangten, die Triesner sollen beim alten Wuhr bleiben. — Die Herren des Schiedsgerichtes vermittelten nun folgenden Vergleich: Erst ens die Triesner dürfen von ihrem Wuhre grcdigs der Schwung nach hinab in den Kopf vor der Schmiede iu Triesen, wo ein großer Stein liegt, fahren und wuhren; doch solle kein Schupf noch Buck gemacht werden, sondern man solle sich der Gredi befleißen. Z w e i t e n s sollen die Seveler uuten von dem Wuhre, das auf dem Sand steht, gredig hinab nehmen iu das Burgerauwuhr, dort soll man die Landmarch suchen und von dort vom oberen Wuhr den halben Teil ihrer Landmarch der Länge nach erstrecken, dergestalt, was sich von der Schinung gegen die Landmarch Vaduz und Schaan betrifft, da soll man die zwei Teile des Landes fallen lassen und den dritten Teil gegen Sevelen zu ihrem Vorteil behalten. Demnach was unter der halben Länge ist, sollen sie der Gredi nach in das Burgcruuwuhr fahren so weit und ferne sich ihr Kirchspiel erstreckt, doch darf auch hier kein Schupf und Buck gemacht werden. D r i t t e n s was die alten Köpf und Bück, so beiderseits in den Rhein gesetzt und gemacht worden, belangt, sollen dieselben innerhalb des nächstfolgenden halben Jahres beiderseits ausfüllen und in die Gredi richten. Die Vaduzer und Schaaner sollen damit den Anfang machen, die Seveler folgen. Sollte das im ersten Halbjahr nicht geschehen, so sollen die jetzt stehenden Köpfe und Wuhre bleiben, dürfen aber nicht verlängert werden. V i e r t e n s sollen die von Vaduz und Schaan schuldig sein, das ihnen aberkannte Wuhr wegzuthuu. — Es wurden auch — 212 -- Hintermnrken gesetzt, davon drei auf Triesner Gebiet. Die oberste stand unten im Triesnerfeld, hatte ihre Schinnng hinüber in das Schloß Wartau und erstreckte sich bis auf das alte Wuhr 43 Klafter. Die zweite Mark stand an dem oberen Eck der Schmiede, die zn Triesen vor dem Wirtshaus stand und erstreckte sich bis vornen auf das Wuhr 22 Klafter minder 1 Schuh. Die dritte Mark stand auf einem Port gegen das Kopfwuhr unter Triesen und erstreckte sich etliche Klafter vom Stein bis zum Wuhr. — Da die Mälsner nnd Schaaner vom Rechte der Schneefluchl nach Valünci in ausgedehnterem Maße, als den Triesnern lieb war, Gebrauch machen mußten, kam es wieder zu MißHelligkeiten, welche durch den Landesherrn, dem das friedliche Einvernehmen der Gemeinden sehr am Herzen lag, beigelegt wurden. Am 7. Oktober 1589 entschied Graf Karl Ludwig bezüglich der Schueeflucht in V a l ü n a folgendes: Die Balzner dürfen ihr Vieh neben den Schaanern nachweiden lassen, und müssen sodann zur Nouzeit die Milch den Triesnern überlassen. Wenn die Schnceflncht nur einen Tag dauert, so sollen die Triesner zwar melken dürfen, aber die Balzner befugt sein, mit ihrem Vieh bis aus den Abend in der Triesner Alpe zu verbleibe». Wenn die Schneeflucht »ur 2—4 Stunden dauert, und die Balzner vor der Melkzeit wieder abfahren, so sollen sie den Triesnern n» Milch soviel gebe», als die Sennen beider Parteien vereinbare». Die Schueeflucht wurde den Balznern für unbegrenzte Zeit der Not uud auch »ach Bartholomü zugesichert. Vertreter der Balz»er waren: Die Brüder Hans uud Lenz Nutt nnd Valentin Kriß, Vertreter der Triesner: Lienhart Verling, Luzi Senn, Christin» Hitz und Intel Paulin der Müller. Unter dem Grase» Karl Ludwig gab es auch wiederholt Anstünde mit der Alpgenossenschast vr>» Garetsch -Gretsch), zuerst wegen der Schueesluchl nach V a l ü n n . Da sich die Parteien nicht einigen konnte», beries sie der Grns vor sich, verhörte beide Parteien und bestinnnle dann folgendes: Obwohl die Triesner den Schaanern nur für drei Tage und nach Bartholonni gar keine Schneeflucht gestatten wollen, sv finden wir doch ans einem alten Vertragsbrief vom Freiherr» Signumd von Brandis von 1474, daß die Schaaner ihre Schueefluchten seit alter Zeit gebrauchen — 213 - dürfen so oft sie dessen bedürfen. Doch sind die Triesner nicht schuldig, die Gretscher über den Bach zu lassen. Die von Grctsch haben den Weg dahin durch Gampagritsch zu machen. Sie dürfen auch aus anderen Ortschaften Vieh annehmen, doch nur K ü h e , damit den Valünern zu Schneefluchtszeiten an der Milch nichts abgehe. Doch darf wer 4 Kühe treibt, 2 Rinderlein, wer 2 Kühe treibt, 1 Ninderlein nach Gretsch treiben, wenn er die Rinder sonst nirgends unterbringen kann. Die Gretscher klagten, die Triesner besetzen ihre Alp zu sehr mit fremdem Vieh, so daß ihre Habe bei Schneesluchtszcit keine Nahrung mehr finde. Dagegen erklärt der Graf, es könne den Triesnern dies Recht nicht verwehrt werden, so wenig als den Schaanern. Wenn die Gretscher in die Schneeflucht herab gefahren sind und bis zur Mclkzeit geweidet haben, soll die Milch den Triesnern gehören. Dauert das Weiden auf Triesner Gebiet aber nur etwa eine Stunde, so sind die Schaaner nichts zu geben schuldig; weidcu sie aber länger unten und fahren sie zum Melke» hinauf, so solle» sie bezahlen wie von cilters her, je nach der Zeit ei» halbes oder ganzes Viertel Schmalz, auch einen, zwei oder drei Käse. Sollten sie hinwärts oder heimwärts de» Triesner Stadel benütze» ohne z» ätze», so sind sie nichts zu thun schuldig. Wenn die Gretscher gegen Abend hernbfahren, dem» »liisscn sie am Abend oder am Morgen mite» melke» lasse». Beide Parteien sollen sich überhaupt friedlich und nachbarlich benehmen. So geschehen am 1. Mai 1602. 6 Jahre später entstand zwischen den gleiche» Alpgenossenschaften (Valüua und Garetsch) ein Streit wegen den M a r k e n . Durch den gräflichen Landvogt wurden die Marken dann folgendermaßen bestimmt: Die erste Mark ist ein Stein ans dem Reitenstein; von da geht? der Grädi den Ränder» und Felsen nach bis in Gampagritsch.' Links in der Ecke steht auch ein Stein; von da gehts zu einer großen Lerche auch in Gampagritsch; da soll auch auf einer Ecke ein Markstein stehen. Von dieser Ecke 'gehls i» den Felsen hinauf und diesem Felsen nach in den Ursprung des Brunnens auf der Weißen Platte, wo die Mark sein soll, dann von diesem Brunnen dem Graben nach hinauf zu einem Markstein, und von demselben auswärts nach rechts z» eine»« Markstein, von dort grndaus auf de» höchsten Spitz. Mit — 214 — dieser Grenzbestimmung waren beide Teile zufrieden. Die Urkunde wurde geschrieben am 15. Juni 1608, gesiegelt vom Landvogt. Die Gemeinde Triesen scheint in jener Zeit keiner musterhaften Verwaltung sich erfreut zu haben; denn sie war fortwährend in Geldnot und verkaufte von ihrem herrlichen Besitztum ein Stück nach dem andern an die Balzner uud Triesenberger. Dagegen mußten dann den armen Leuten in der eigenen Gemeinde Wildnisse zur mühsamen Urbarisierung angewiesen werden, um ihrer Not zu steuern. - Am Thomastag 1600 verkaufte die Gemeinde an die B a l z n e r etliche Weiden an Gampfal gelegen, nämlich das „ S c h a f b l e i k l i n " und das „ M e ß w e i d l i n " , für 84 fl. Vertreter der Balzner waren: Hans und Lenz (Lorenz) Nutt, Jakov Plenklin, Jos. Fritsch, Adam Gausner, Vertreter der Triesner: Intel Paulin der Müller, Thebus (Matthäus) Kindle, Georg Berger, Stefan Eberlin, Peter Lampert, Fridli Nigg, Lienhart Barbier und Lenz Kindli. Bemerkt ist in der Urkunde, daß die Vögte auf Gutcnberg und das Reich keinen Anteil am Kaufe haben. Landammann Hans Regele siegelt. Kaum 10 Jahre nachher (1610) wurde an die Triesenberger der „ H e i d b l l e l " für 95 fl., und im folgenden Jahre (1611) an Georg Negeli, Bartli Schlegel, Martin Hilbi, Christa Regelt und Bastian Beck am Berg das Maiensäßli, genannt S a l u m s um 300 fl. verkauft. 4. Unter den G r a f e n von Hohenems 1613—1712. Eingeleitet wurde die Regierungszeit dieser Dynastie durch eine lrrhöhnng der Steuern um das Doppelte. Die Triesner sahen sich abermals zur Veräußerung von Gebiet in den Alpen genötiget. Nachdem im Jahre 1406 die Triesner einigen Wallisern am Berg den S c h e d l e r s B o d e n zu Lehen gegeben hatten, gab es mit diesen Wallisern öftere Anstünde. Schon im Jahre 1458 schlichtete Freiherr Wolfhart von Brandis, der jüngere, einen solchen Handel. Stefan Feer, Ammann am Eschnerberg, saß am 1. Mai 1506 wegen derartigen Stößen zu Gericht, vor welchem die ehrbaren und bescheidenen Geschworenen des gemeinen Kirchspiels Triesen als Kläger gegen die Walliser am Berg, die Teil — 215 — an Schedlers Boden hatten, anftraten, und schon 3 Jahre nachher, 1509, legte Martin Steinhäuser, Landvogt zu Vaduz, einen gleichen Handel bei. Anno 1615, am Bartholomäustage, endlich verkauften die Vertreter der Gemeinde Triesen: Alt-Ammann Jtal Paulin, Thebus Kindlin, Hans Gantner (beide Säckelmeister), sodann Lorenz Panzer, Luzi Schurti, Peter Lnmpart, Flnri Nigg, Georg Gasner und Kaspar Nigg (Geschworene), dem Georg Negelin des Gerichts, Hans Biieler, Hans Negelin, Forstknecht, Hans Negelin, dem Jüngeren, Peter Oschwald dem Alten, Nikolaus Thanncr und Christian Negelin ab dem Triesenberg als dazu bevollmächtigten Gewalthabern Ihrer Mitinteressierten den S c h e d l e r s Boden. Dieser Schedlers Boden stoßt: „an der Käufer eigen Gnt am Valünagatter und dann allen geraden hinaus in den Hailbühel in alle Höhe, von der Höhe nach aufwärts (nach Süden« bis in den Stein an der Herrschast guet, dem Stcinbcmd nach hinab bis ins Zaunegg Zu dem Markhstain, dem Zann Nach Außer heraus bis in oberen Gatter in das Thvbelin, dem Thvbelin nach hinab bis in Saminenbach, dem Saminenbach nach bis in Mülbunerbach, dem Mülbunerbach nach bis in die Vaduzer Zaunstelle, von der Zannstelle allen graden hinaus bis Nebents Hanenspill, der größten Stainwands nach durch bis an unser Verkhäuffer aigen guet in die Zannstelle, Von dannen aller gräde nach bis in Vciliina gatter in selbigen Markhstain. Welche alle hievbgeschribne stuckh und güctern frey ledig und los, gegen Niemants weder versetzt noch verkhnmbcrt, sonder recht aigen, Aussenhalb da mir Verkhänffern, Unser ganze Gemaindt oder nnsern Nachthvmen der Schneeflucht und. beholznng, laut aiueS beihandcn habenden briefs bedürstig, Solle uns an Anßweisung desselben hierinnen nichts bcnomben, sundcr derselbig iu sincn Kreftcn sin und bleiben. Jedoch sollen wir mit unserem Vyeh nit weiter fahren, dan bis an die Einzünte Wysen Und die Zwcn Markhstaine, deren ainer enthalb nnd der ander diszhalb deß Pachs vor den Wysen gegen Pergsteen,gegen gepürender bczahlung, Wie dann solches der Lehenbricf abgemelt Anch Allsv Anszweiß, daß wafern wir der gedachten Schueeflucht Nvttnrftig ivnrden, daß'cS nach solchem brauch Unser KirchenPslegcr Zne Thrysen Undt ain KirchenPfleger Ab dem Thrisnerberg sambt noch ainem Unparteyschen Znegezogneii Ehrlichen mann AußZeSprechen mcchtig. Wir Vcrkhäusser oder Unser Nachkhomen Aber dargegen nach Ihrem Anspruch die bezahlung nngewidert schuldig sein svllen. — Und ist Hiernmben der Kaufs Ergangen Und beschechen umb ainhundert und sybenzehen gülden - 210 - Reinisch in Münz Jeden gülden Zue Sechzig Kreuzer oder Fünfzehen bazen gerait, gneter, grober, genger und genember Costanzer müntz nndt des Landeswehrung, rechts Außgedingts Undt abgeredts Khaufgellts, Umb wellich wir ernambseten Kaufschilling wir verkheuffer von obgedachten Kheufercn Alls pahr ann gneter obgemelter wehrung, Zue unserem Völlig und steten benüegen Ausgericht und bezallt worden sind", Landammann Hans Negeli siegelt. Hier dürften einige Notizen über K u l t u r v e r ä n d e r u u g des T r i e s n e r Fe ld es am Platze sein. Zwischen St. MamertenPlatz und dem Lehenbüchel war früher ein Weinberg, ebenso nn Fatschiels; diese wurden um 1600 ausgerissen und in Obstgärten umgewandelt. Nach 1500 wurden urbarisiert: ein Teil des herrschaftlichen Maschlina-Weingartens, der Gemeindeweinberg daselbst, der Gemeindeweinberg an Vanolen, der Einfang ob Vanolen, der Einfang zwischen den beiden alten Alpgassen „Gäßlers Hosstatt" samt Jnfang an der oberen March des Pfarrweinberges, „Gäßlers oder Jakob Ernis Haus samt Umfang, so nach abgestelltem Kirchweg zu Nutzen gemacht worden", also wo der alte Kirchweg nach S t . M a m e r t e n ging. I n diese Zeit fallen der Prätigauer Krieg, der Mantuanische Erbfolgekrieg und der Hungerwinter von 1622 auf 1623.. Von allen diesen Schrecknissen war oben schon die Rede. Die Not war schrecklich und aus Hunger und Elend entstand die Pest (Hungertyphus), die viele dahinraffte. Um dem Kriegsvolk uud der Pest zu entgehen, begaben sich Viele auf den Triesenberg und in die Alpen; auch das B a d B o g e l s a n g ward als Heilmittel gegen die Pest fleißig besucht. Graf Kaspar gab dem Franz Lampert von Triesen am 17. Juni 1617 das Bad Vogelsang samt dem bazu gehörigen Wasser und Brennholz und Weinschank und das Recht, in seinem Hause im Oberdorf zu Triesen eine Wirtschaft zn betreiben, als ein Erblehen um 4 Gulden jährlichen Zins. Am Dienstag nach Ostern 1627 urkundet Daniel Büssi von Glaris, Landvogt von Werdenberg und Wartau, daß Thebus Kindle und Peter Lampert als Abgesandte von Triesen vor ihm erschienen seien und um eine Abschrift des Wuhrbriefes von 1599 gebeten haben. Den Originalbrief hatten sie dem Jtal Paulin zur Aufbewahrung übergeben; er war aber bei einer Feuersbrunst vor 6 Jahren samt dem Hause, worin er lag, zugrunde gegangen. — 217 — Es wurde also eine neue Urkunde ausgestellt, welche statt des mittlerweile verstorbenen Baumeisters Götz der Landvogt von Vaduz, Sigmund Reinold, besiegelte. I m Jahre 1632 begann für diese Gegend der Schwedenkrieg. Abermals Kriegslärm in diesem sonst so sriedlichen Thale, auf welchen Hunger und Seuchen folgten. Viele Häuser starbeu ganz aus. I m Jahre 1637 brach unter dem Dorfe, nahe der Vaduzer Grenze der Rhein herein. Wegen Erstellung eines neuen Wuhres gab es nun wieder Anstünde, da die Triesner glaubten, es könne dieselbe nicht ihnen allein aufgebürdet werden, da die Vaduzer und Schaaner ein ebenso großes Interesse daran hätten wie sie. I m Jahre 1638 klagte die Gemeinde Schaan-Vaduz gegen Triesen wegen Vernachlässigung des Wuhrbaues. Der Spruch vom 22. Jänner lautete: Weil das Land da, wo sich die Gemeinden scheiden, nahe bei dem Wasser steht, sind die Triesner schuldig zu wuhren und zu wehren, damit der Rhein soviel möglich ferne von den Marke» gehalten werde und des Grafen Land und Sand geschützt werde. Weil sie sich aber nicht dazu verstehen, und die S c h a a n e r und V a d u z e r ihnen vermutlich am Kastenwuhr geholfen haben, sollen die Triesner innert Monatsfrist soviel Holz und Stein rüsten, als für diese Schutzarbeit nötig ist. Die von Schaan und Vaduz haben bei der Zufuhr und Verwendung dieses Materials zu helfen, bis das Wuhr gemacht ist. Sollten die Triesner mit der Zurüftung des Materials säumig sein, so haben sie nachher auch die Zufuhr allein zu besorgen. Ereignete es sich, daß den Triesnern der Rhein oberhalb ihrer Güter, vor dem Dorf oder darunter, wo es näher bei der Reichsstraß ist, so stark zusetzte, daß sie an dieser Stelle zu wuhren nicht imstande wären, so sollen die von Schaan und Vaduz ihnen aus Nachbarlichkeit beispringen und helfen wehren. Holz und Stein sind aber auf den, Triesner Gebiet zu nehmen. So am 22. Jänner. Damit waren die Triesner nicht zufrieden. Sie appellierten an das gräfliche Hofgericht. Am 3. März erschienen ihre Vertreter mit denen von Balzers, Schaan und Vaduz zu Eins, erhielten aber die Verbescheidung: Die Triesner haben sich an den Spruch von? 22. Jänner zu halten und die von Schaan und Vaduz ihnen - 218 — jeder Zeit mit ihrer ganzen Gemeinde, mit Roß und Wagen zu helfen, bis das Wuhr — 20 Klafter lang — fertig erstellt ist. Die Anstünde mit den Balznern des Wuhres wegen, sollen vorerst genau geprüft werden. Mit der Erstellung des Wuhres scheint es trotzdem keine Eile gehabt zu haben. Da in dem Wuhrspruch vom 22. Jänner vorbehalten war, daß, wenn eine außerordentliche Rheingröße die Triesner bedrängen würde, so daß sie ihre vorgeschriebene Wuhrarbeit nicht erstellen, könnten, die Schaaner und Vaduzer aus Nachbarlichkeit nicht aber aus Gerechtigkeit ihnen zu Hülfe kommen sollen, wurde unter dem 9. Juli 1640 vom Amte geschrieben: Die Spruchleute erkennen auf Grund des Augenscheines, daß die Gemeinde Triesen auf ihrem Boden soviel Holz und Stein zu rüsten hat, als zu diesem Werke nötig ist, und wenn das Material, gerüstet ist, sollen beide Gemeinden mit einander dasselbe an Ort und Stelle fahren und beide Teile alle ihre Zugtiere dazu brauchen. Wenn die Not es erfordert, das Wuhr zu machen, sollen auch beider Gemeinden Mannschaft das Wuhr machen helfen; wenns aber jetzt die Not es nicht erforderte, soll das Wuhr zu bequemerer Zeit durch beide Gemeinden wiederum gemacht werden. Die Erhaltung bleibt dann Pflicht der Triesner. Diese E r kenntnis bezieht sich aber nur auf diesen R h e i n Einbruch. Jede Gemeinde hat ihre Arbeiten auf ihre Kosten zu erstellen; die Auslagen für die Amtsleute tragen sie zu zwei gleichen Teilen. Also gesprochen vom Landvogt Zacharias Furtcnbach, Landschreiber Martin Mayr, Landammann Hans Hop, Ammann Adam Oehri und Ammann Adam Nutt. I m Jahre 1640 am 22. März entschied das gräfliche Amt zu Vaduz einen Streit zwischen T r i e s e n und T r i e s e n b e r g wegen H o l z b e z u g h i n t e r dem C u lmen. Die Triesner hatten gegen die Triesenberger geklagt, daß sie willkürlich Holz gehauen. Auf Gruud von Briefen wurde entschieden: daß die Triesner bei ihren Briefen sollen beschirmt werden, sie müssen aber mit den Bergleuten hinter dem Culmen holzen wie von alters her, die Bergleute aber sollen den Triesnern in ihren Wäldern nicht eigenmächtig holzen, sondern das Holz auszugeben solle den Triesnern zustehen. Den Bergern dürfe das notwendige Holz an gebührenden — 219 — Orten nicht verweigert werden. Die Triesner haben aus den 7 Geschworenen zwei Waldvögte zu wählen, welche mit den übrigen 5 Geschworenen beraten sollen, wo und was für Holz ausgegeben werden könne, dann soll es ausgegeben werden. Wenn die Waldvögte um Holz angesprochen werden und sie solches ausgeben, so haben sie Pro Tag 6 Batzen Taglohn. Wer über Gebühr holzet, soll nach Gebühr gestraft werden. Aus den W ä l d e r n vor dem Culmen sollen die Triesner den Bergleuten aus guter Nachbarschaft auch jährlich zu ihrer Notdurft geben lassen, wie es seit einiger Z e i t üblich gewesen, an Orten, wo sie es heim bringen können. Was den durch die Bergleute vom Grafen gekauften Wald betrifft, sollen die Bergleute diesen Wald nur'in der im Kaufbrief bestimmten Weise abholzen und was sie dem zuwider bereits abgeholzt haben, müssen sie wieder aufforsten und für das geschehene freventliche N i e d e r h a u e n sollen die „Verbrecher" der Strafe verfallen sein. An die Kosten der Vcrh'örtage und von heute im Wirtshause sollen die Berger 2/z, die Triesner >/g bezahlen. Die Triesenberger erbaten und erhielten 8 Tage Aufschub zur Beratung vor der Gemeindeversammlung. Ein Brief von.1645 gibt uns Anhaltspunkte zur Grenzbestimmung zwischen W a r t a ü einerseits, B a l z e r s und Triesen anderseits. Er lautet: „Die weillen Beide gcmeindten mit den im Wuhrbrieff verschribnen Klassiern von den ordentl. hinder Markhen biß aufs des reihns oder Wuhrs bort kommen sindt, nnd man daharo den Fehler oder abgang der reins hoff Statt nicht müssen mag, also sollen die Wuhr zu beiden siten bleiben und stan, wie sie ietz sindt. Zum andern so habendt sich beide gemeindten under dem sibenten mäß zu underst so weit die von Baltzers und Kleinenmels nach laut beider gemeindten gegen ein anderen markten brieffen bestoßend nach um ein march oder Wuhr markh verglichen, und dieselbe die achte und underste Wuhr markh gennmbt, und haben die von Warthnuiv von des rins bort hinder sich gemäßen 267 Klafier, die zu Baltzers aber habendt von den achten und leisten mäß von des reihns bort hinder sich gemäßen biß zn dem alten marchstein so auf L-rlvii, plmin stnth äußert der nlteu mmir Trisen wert 182 Klafter nnd 2 schuv, welcher marl'hstein sonsten die vvn Warthauw und BnltterS entscheiden thut. Dancchcn wir 5ie Wnrlhnuner under dem nchie» maß gegen denen Vattzneren — 220 — nichts mehr zu thun haben, und gehen dan underen Markhen die Ehrendt gemeindt allein Triesen und Warthauw an." Am 20. M a i 1640 hat Jakob Sandholzer von und zu Zunderberg, Landvogt von Vaduz, auf vielfältiges Ersuchen der Gemeinde Triesen gestattet in Valüna einen vom Sturmwind umgeworfenen Wald auszustocken und Grasboden daraus zu machen, und zwar vom Kuhtrojen bis ins Waldboden Töbeli, von da oben hin in die Kreuztanne, von dieser hinauf bis an die Egg des Haidbodens. Als Stocklöse für die noch stehenden Tannen versprachen die Vertreter der Gemeinde: Antoni Bantzer und Kasper Nigg der Herrschaft auf Weihnächten 1647 zu zahlen 20 fl. und ebensoviel aus Georgi 1648. Im Februar 1647 erschienen die gefürchteten Schweden auch in diesen Dörfern und streiften bis Gutenberg. Alles sloh vor diesen entmenschten Horden in das Gebirge. Endlich zogen sie ab, nachdem sie eine Brandschatzung von 8000 Thalern aus den beiden Landschaften erpreßt und überdies gute Beute gemacht hatten. Die Landschaft war gänzlich verarmt. Die letzten Jahre waren wenig ergiebig gewesen und hatten kaum das zum Leben Notwendigste gebracht. Der Schwedenkrieg vollendete das Elend. Vielen wurde das Leben zur Last und den Tod hielt man für eine Gnade des Himmels. Mitten in der Not des Schwedenkrieges, am 2. März 1646, verkauften die T r i e s n e r an die B a l z n e r abermals ein Stück Alp, nämlich das sogenannte eingewandete (— von Felswänden umgebene) G a r s e n z e l e ob ihrer Ochsenalp Wang gelegen für 20 Pfund Pfenning (------ 22 st.) dieses kleine, auf der Westseite auf dem Sattel des Gebirgszuges gelagerte Gebiet war nach und nach für Rindvieh schwer zugänglich geworden. Die Triesner behielten sich vor, daß ihre „Gemaindt Oxen" jederzeit so oft es die Gelegenheit uud die Notdurft erfordert, auf dem Boden ob der Schafweid ruhen und lagern dürfen, und wann sie da geruhet haben, so sollen sie wiederumben ihrem Weg nach auf die eigene Waidgerechtigkeit getrieben werden, und auf der Balzner erkauften Gerechtigkeit kein Blumenbesuch oder Waidung haben. Auch die T r i e s e n b e r g e r waren eifrig für Erweiterung ihres Alpgebietes thätig. Wir wollen ihre Erwerbungen aus dieser Zeit hier kurz erwähnen: — 221 - I m Jahre 1616 verkaufte Graf Kaspar an sie einen Wald, der an das Alpele stieß, für 20 fl. und im Jahre 1635 seinen Wald „hinterm Stein" genannt um 32 fl. I m Jahre 1649 erwarben einige Triesenberger vom Grafen Franz Wilhelm ein Stück seiner Alp Sücka für 80 fl., im Jahre 1662 von demselben Grafen zwei Brüder Regele ein weiteres Stück von dieser Alp um 53 fl. I m Jahre 1652, 26. Febr., verkauften die Vorgesetzten der Gemeinden S c h a a n und V a d u z mit „wolbedachtem Sinn und gemüet von unsers Bessern Nutzen und frommen wegen Insonderheit aber, damit Wir Unß und Unßere Gemaindt auß denen durch die Langgewehrte (langwährenden) Schwedische und andere gleichsamb unerträgliche K r i e g ß T r a n g s a l e n gemachten großen Schuldenlasst widerumb etwas heraußschwingen mögen" den Gemeindsleuten am Triesenberg in der Alp Malbun ihr eigenes Erblehen und die Schneeflucht hinter dem Culmen zum großen S t e g gelegen um 760 fl. Die Käufer hatten dieses Kapital (760 fl. R. W. oder 886 fl. 40 kr. Churer W.) an den Junker Rudolf von Salis, dem Aelleren, zu Zizers zu zahlen und bis zur Abzahlung mit 6 "/o zu verzinsen. Die SchaanVaduzer hatten beim genannten Ritter von Salis eine Schuld zu 6<V» Zins aufnehmen müssen. Zugleich mit der Alp wurden den Käufern übergeben ein Erblehenbrief von 1351 und einen die Marken betreffenden Spruchbrief vom 20. Sept. 1589. Die SchaanVaduzer hatten also diese Alp als ein ewiges Erblehen in Besitz bekommen, später aber, wie es scheint, als Eigentum besessen, da von Entrichtung eines Lehenzinses nicht mehr die Rede ist. Die ursprünglichen Besitzer waren ohne Zweifel die Grafen von Montfort gewesen. Im Jahre 1663 verkauften Gräsin Katharina von Hohenems, geborene Gräfin von Fürstenberg, Witwe des Grafen Franz Wilhelm zu Vaduz, und Graf Karl Friedrich von Hohenems, als Vormünder der gräflichen Kinder, das M e n sch en w ä l d l e an die Triesenberger um 850 fl., welche Summe die Herrschaft von den Triesenberger« früher entlehnt, hatte, aber nicht abbezahlen konnte. Während also die Gemeinden im Thale allem Kriegselend ausgesetzt, in größler Not Schulden machen und von den Vätern ererbtes Gut Stück um Stück veräußern mußten, waren die Triesenberger — fern abgelegen von der Heeresstraße — in der glücklichen Lage, Gelder ausleihen und durch Ankäufe ihr Gebiet stetig erweitern zu können! Am 21. Okt. 1688 verkaufte Graf Jakob Hannibal von Hohenems-Vaduz einigen Triesenbergern (sie wurden um jene Zeit nicht mehr Walliser genannt), welche das M a i c n s ä ß auf Salum als Erblehen besaßen, nämlich dem Landammann Johann Regele, dessen Bruder Jörg Regele und den übrigen Mithaften wieder ein Stück von seiner Alp Sücka um 230 Gulden. Die Käufer mußten sich zur Erstellung und Erhaltung eines guten Zaunes verpflichten, der das gekaufte Stück von dem im Besitz des Grafen verbliebenen Teile der Alp schied. Diesen letzteren Teil hatten die Triesenberger in Pacht um 165 Gulden jährlichen Zins, wie oben erwähnt worden. Die Grenze zwischen V a l ü n a und G a m p f a l und der Waidgang auf S i l v a p l a n a gaben in den Jahren 1636 und 1646 abermals Anlaß zu Zwistigkeiten zwischen Balzers und Triesen. Es wurde Anno 1636 entschieden, daß beide Gemeinden zwischen diesen Alpen zäunen sollen, und zwar sollen die Gampsaler zäunen vom Plattentobel bis zum Töbcle, die Valüner von da an bis zum Markstein, der unter der Balzner Sennerei stehi. Die Zäune müssen friedbar von beiden Parteien erhalten werden-; das Holz dazu kann von Valüna bezogen werden. — Die Balzner Hatten ferner behauptet, ihre Alpgerechtigkeit gehe weiter als lns zu dem Stein, der auf der Egge unter dem Balzner Vögler steht, die Triesner dagegen wollten die Grenze da haben, wo auf der Egge der Stein steht. Nach genommenem Augenschein und auf Grund der Urkunden und der Zeugen, die alle für die Triesner sprachen, wurde dann auch dieser Stein als der richtige anerkannt und die Balzner mußten alle Kosten bezahlen. Der Spruch erfolgte durch den Landvogt Zacharias Furtenbach zum Schregenberg und den Landammann Thomas Hilty. — WaS die Atzung auf Silvaplana anbelangt, so wurde 1646 beschlossen, den ewigen Händeln dadurch ein Ende zu. machen, daß das G e b i e t durch einen Z a u n e i n - für nllcma.l getrennt wurde. Die Triesner mußten zäunen von der Landstraße nn bis zur alten Mauer des Jakob Ballasar, die Balzner von da bis zum Berg. Vertreter der Balzner waren: der ehrsame und weise Ammann Adam Nutt, Christian Brunhnrt und Adam Regele; Vertreter der Triesner waren; der ehrsame und weise Anton Banzer, Gerichtsinann, Johannes Kindle und Kaspar Nigg. Am 20. Juni 1651 verkaufte der Landesherr Graf Franz Wilhelm der Alpgenossenschaft V a l ü n a einen W a l d unter der Alpe Gampfal für 60 Gulden. Vom April 1635 datiert eine Urkunde, die abermalige W u h r s t r e i t i g k e i t e n zwischen S e v e l e n und T r i e s e n zum Gegenstande hat. Die Triesner hatten ob den Pfarrgütern im Gartnetsch ein Wuhr angefangen und trotz wiederholter Einrede der Seveler fortgesetzt. Da klagten diese, nnd es wurde auf Wunsch des Grafen Kaspar eine Kommission eingesetzt, deren Obmann Kaspar von Ramschwag (Vogt auf Gutenberg) war. Die Seveler brachten alte Briefe vor, die entschieden gegen die Triesner sprachen. Letztere beriefen sich auf die Notwendigkeit, die Psarrgüter, die Eigengüter und die Landstraße zu sichern. Aber sie verloren, den Prozeß, mußten das neue Wuhr innert Monatsfrist abbrechen, die diesseits des Rheines aufgegangenen Kosten bezahlen und den Sevelern 50 fl. entrichten. Dagegen ward ihnen gestattet, das alte Wuhr zum Schutze ihres Gebietes zu erhöhen und in gerader L i n i e unter Aufsicht linksrheinischer Wuhrmeister bis zum alten Wuhr, dem Triesenerfeld gegenüber, zu verlängern, wenn die Not dies erforderte. Da im Herbste 1647 den W a r tau ern und A z m o o s e r n der R h e i n eingebrochen war, wollten sie im März 1648 ein Wehrwuhr bauen, was oder die B a l z n e r und T r i e s n e r hintertrieben. Die Schweizer wollten ihr neues Wuhr in gerader Richtung erstellen, wogegen die Triesner protestierten, weil dadurch der Strom ihnen ausgehalst werde. Die Schweizer riefen ihre Herren in Zürich an. Diese schrieben an den Grafen nach Vaduz, erhielten aber keine günstige Antwort. Bei einer gütlichen Zusammenkunft des Grafen nnd seiner Amtsleute und vieler Bauern mit den Abgeordneten der Schweizer sagte man sich gegenseitig viele hitzige Worte, konnte aber zu keiner Einigung gelangen. Da die Gretschinser unterdessen das Wuhr in Angriff nahmen, protestierte , 5 . — 224 - der Graf dagegen bei dein Landvogt der 7 Orte im Sarganserland. Ein Schreiben der Obrigkeit von Glarus an den Grafen blieb unbeantwortet. Wartau wendete sich wieder flehentlich an Zürich, Endlich nach langem resultatlosem Streite einigte man sich auf ein Schiedsgericht, dessen Mitglieder waren: Jakob Lavater, Landvogt in Sax, Dietrich Reding, St. Stefans Ordensritter, Vogt zu Rorschach, Rudolf von der Halden zu Haldenegg, Landvogt zu Blumenegg, und Hauptmann Hieronymus Zürcher zu Bludenz. Vertreter der Triesner waren Graf Franz Wilhelm von Hohenems-Vaduz, Ritter Jakob Sandholzer von und zu Zundersberg, Landvogt zu Vaduz, Ammann Thomas Hilty, Ammann Walser in Schaan, Anton Pcmtzer, Kaspar Nigg, Bascha Bawier und Johann Kindle zu Triesen. Die Verhandlungen fanden nach vielfachen Verhören und Augenscheinen am 21. Mai 1649 im Wirtshaus zu Balzers statt. Der Spruch lautete: 1. Die Triesner sollen innert 4 Wochen ihr Schupf- und Ellenbogenwuhr im Grunde abschließen und in die Länge ziehen in gerader Linie bis zum 9. Mäß, die Schweizer aber, falls dann im 9. Mäß der Rhein nicht die Weite hat wie im 8. Mäß, mit ihrem Wuhr umsoweit zurück weichen. 2. I n Z u k u n f t s o l l e n nicht mehr die G e m einden, sondern i h r e O b r i g k e i t e n S t r e i t i g k e i t e n betreff der W u h r e ausgleichen. 3. Die Auen, Wälder, Felder zu Seiten des Rheines sollen die Gemeinden friedlich nutzen, jede aus ihrer-Seite. Den Triesnern sollen ihre ausgemarchten Auen jenseits des Rheines verbleiben. 4. Die Prozeßkosten und Auslagen bezahlt jede Gemeinde, soviel sie eben Kosten gemacht hat, selbst. — Es wurde später die Bettweitc des Rheines im 9. Mäß (111 Klafter) gemessen und sie betrug mehr als im 8. (105 Klafter). Urkunde von 20. Jänner 1650. Am 9. Juni 1659 verkauften mit Gunst des Landammannes Georg Büchel von Balzers, welcher mit seinem noch anhängenden Wappen siegelte, die T r i e s n e r (Alt-Landammann Anton Banzer, Kaspar Nigg des Gerichts, L. Khindli, Herrschaftslieutnant, Flori Lampert, Peter Hitz, Luzius Schurti und Joachim Verling) den B a l z n e r n (Barthle Faser des Gerichts, Hans Faser, Pauli Wille, Christa Steeger, Michel Frick und Jakob Negeli) ein — 225 — Stück von der A l p V a l ü n a auf dem P l a t t e n g r a t , auf dem Sautobel, zwischen den Töblern für 31 Gülden. I m gleichen Jahre wurde in der A l p L a w e n a die ganze Herde samt den Hirten von herabstürzendem Gestein verschüttet. Nur eine Kuh sei mit dem Leben davongekommen. Anno 1661 stellte die Gemeinde dem Grafen Franz Wilhelm vor, wie sie durch Rheingrößen sehr viel Grund und Boden verloren habe und gezwungen sei, neuen Boden zu urbarisieren. Sie bat den Grafen nm die Erlaubnis dazu. Mit dessen Bewilligung wurden dann ausgereutet und zu einer gemeinsamen Maien- und Herbstatzung gemacht: ein Stück neben'Mazora und oben daran an den Lang Egerten, ein Stück auf Matruolen ob Matilenberg, 5 Teile bei der Heuledi, 14 Teile unter Scherrisegg im Wald bis herab an den dürren Boden, 8 Teile ob Poschkahalden ob Sax. Um „ein Stück Geld" gab der Graf diese neuen Reutinen von dem jährlichen Grundzinse, den er davon hätte fordern können, frei. Sollten aber daselbst einmal Korn oder andere zehentbare Früchte gepflanzt werden, so müsse der Zehent zur Hälfte dem Landesherrn, zur Hälfte dem Pfarrer entrichtet werden. Graf Franz Wilhelm war ein schlechter Haushalter. Als er .im Jahre 1662 starb, hatte die Gemeinde Triesen an ihn eine Forderung von 300 Gulden für geleistete Frohuden. Die Gemeinde wandte sich also an die Vormünder seiner hinterlassenen Kinder, Gras Karl Friedrich, den Bruder, und Gräfin Katharina geb. von Fürstenberg, Witwe des Grafen Franz Wilhelm. Diese bedauerten, die Schuld mit Geld nicht abtragen zu können, traten aber dafür der Gemeinde einen W a l d in C a r s e n z a ob dem Dorf ab und erlaubten ihr überdies neuen Boden auszureuten in den Erlen ab Maschlina und i» der Ebene von der Landstraße bis zum Maierhof, ferner ein Stück Wald in Valüna vor Gampagretsch, ein anderes im krummen Zug und ein drittes am breiten Zug zu schlagen. Alles dieses ausgerodete Land solle von Abgaben irgend welcher Art frei sein. I m Jahre 1664 klagten die T r i e s n e r wieder gegen die S c h w e i z e r wegen eines Wuhres, das ihnen den Rhein auf ihre Auen leite. Ein Schiedsgericht gab den Triesnern das Recht, auch ihrerseits durch ein Streichwuhr von der Rüfe an bis gegen Vaduz 15 — 226 - sich zu sichern (Urkundenduch v. AI. Müller). Nach einer Hohenemser Urkunde waren die Schiedsrichter: Burkhart zum Brunnen, Landvogt zu Sargans, Christoph Köberle, Landvogt zu Vaduz, Johann Godder, Landammann zu Sargans und Georg Büchel, Landammann der Grafschaft Vaduz. Dat. 5. M a i 1664. >) ') Bet den bezüglichen Vorverhandlungen vom 19. und 29. März hatten die Triesner folgende Vorschläge gemacht: 1) Es soll uns gestattet werden vom 8. bis zum 9. Mäß ein Wuhr zu schlagen (wozu die Balzner, weil es auch ihren Grund und Boden betrifft, die Einwilligung geben mußten), dann wollten wir hinabfahren bis znm Ziel auf dem Sand und zum Erlenpfahl und dann in gerader Richtung gegen des Hans Walsers Haus, das unterste weiße Haus in Vaduz. Sollte das nicht gestattet werden, so wollten wir von der R u f e an in der Richtung gegen jenes Haus wuhren. 2) Die Breite („Hofstatt") des Rheines bleibt im 9. Mäß 120 Klafter, soll beim 10. Maß 124 Klafter, bei dem II. Möß 128 Klafter haben. Auf Wartauer Seite soll die Scheinung zeigen auf das Haberwuhr, wo Wartau an Sevelen grenzt. 3) Die Wartauer sollen beim 9. Mäß ihr Wuhr ansetzen und in gerader Linie wuhren nach den eben angegebenen Maßen. Sollten aber dieselben verlangen 20 Klafter hinter der Scheinung nach Belieben wnhren zu dürfen, so wird dasselbe auch den Triesnern erlaubt werden. 4) Die Triesner geben zu, daß die Seveler, wenn sie wuhren müssen, dies thun im Anschlüsse an Wartau, aber nach vorgängigem gütlichem Vergleich mit Triesen. b) Die alten Briefe bezüglich Wunn und Waid auf Wurtauer Seite bleiben so lange in Kraft, bis die drei Gemeinden gänzlich verglichen sind. Endlich was anbelangt, es seien kleine oder große Dämme abgeschlagen ohne Vorwissen beider Gemeinden Triesen und Wartau, so können wir das nicht wohl zugeben; aber weil es denen von Wvrtau gefällig ist, wollen wir es zugeben, um desto bälder ab der Sache zu kommen. 6) Die Wartauer sollen auch nicht Gewalt haben, weiter zu wuhren, bis die Triesner mit den'Sevelern und den Wartauern soweit verglichen sind, daß sie neben denselben wehren und wuhren können. Hier noch einige kleinere Daten: I m Jahre 1666 fiel Fridolin Erny, als er des Nachts von Balzcrs herüberging, über den Rheindamm in den Strom und ertrank. I m Jahre 1671 kam Christian Eberle beim Heuschlittnen auf Dues in eine Lawine, wurde von vier Männern mit Einsetzung ihres Lebens gerettet, starb aber nach wenigen Stunden. I m Jahre 1681 wurde unter dem Aeule „ob dem Hochgericht" ein Schweizer namens Adam Ruosch von Obcrterzen ermordet. Nähere Angaben darüber fehlen. Damals gab es hier viele Leute, die ein hohes Alter erreichten. Das Totenbuch nennt aus der Zeit, da Pfarrer v. Kriß hier wirkte, 6 Personen, welche gegen oder über 100 Jahre alt wurden. - 227 — Am Martinitag 1672 v e r k a u f t e n die Triesner den Triesenberger« (Bascha Beck auf Gartnalp, Hans Büeler, Peter Lampert, Michel Quieker und Genossen) das sogenannte Walse.r H e u bergle für 360 Gulden. Vorbehalten wurde das Recht, den alten Weg durch die Heuberge zu benützen. Den Gaißen sollen die alten Gänge nicht versperrt werden. Die Berger dürfen sie nicht pfänden, noch viel weniger erschlagen (!), doch sollen sie nicht mit Absicht und Gewalt in das Bergergebiet getrieben werden. Aus dem verkauften Gebiete dürfen die Verkäufer F ö h r e n beziehen zu Deu cheln. I m gleichen Jahre gestattete Graf Karl Friedrich, als Vormund der noch unmündigen Söhne des im Jahre 1662 verstorbenen Grafen, den Triesnern, unter Gartnetsch das Gebiet, das sie durch Wuhren dem Rheine abgerungen hatten, als Eigentum unter die Bürger zu verteilen. Bei dieser Gelegenheit erfahren wir, daß die Gemeinde früher jenseits des Rheines und im Rhein einen bedeutenden Bodenkomplex besaß. Sie behauptete nämlich, daß ihr der Rhein durch Verwüstung dieses Gebietes einen Verlust von jährlich 300 Fudern Heu verursacht habe. Den Rest dieser Au soll die Gemeinde später für 4000 Gulden an Wartan verkauft haben. Die Gemeinde, brachte ferner vor, es sei ihr vor Jahren ein Wald abgebrannt rings um des Galli Rügen Giietli, Magrüel genannt, auf einem wilden Geschröf, wo wegen den wüsten Döblern kein Wnidgaug möglich sei.. Dn wären sie auch willens, den armen Gemeindsleuten zu vergunnen, nn diesem rauhen Ort Heumachs zu machen und als eigeu zu benutzen. (Traurig genug, um die Erlaubnis zur llrbarisierung dieser Wildnis betteln zu müssen, nachdem man früher die schönsten Weiden und. Alpen nm einen Spottpreis an die Triesenberger verkauft hatte! So rächt sich der Leichtsinn uud der Unverstand im Haushalte einer Gemeinde!) Indem die Gemeinde um die Erlaubnis dazu einkam, machte sie zugleich das Anerbieten, für den verstorbenen Grafen die Schulden zu bezahlen, die er bei verschiedene» Leuten in Triesen für gekaufte Rinder, Kälber und Schafe hatte. Das that beim Grafen die gewünschte Wirkung. Gerne und mit großem Lobe wurde alles bewilligt. ^) ') Graf Franz Wilhelm war in solcher Geldnot, daß er bei Privaten aus den Gemeinden kleine Geldanleihen machen mußte. So entlehnte er — 228 — Es war auch sehr erklärlich, weshalb die Leute sich um ueuc Brotquellen umsahen; denn die Not war außerordentlich groß. Die vieljährigen Kriege mit den unaufhörlichen Einquartierungen, die Verwüstungen durch fremde Truppen, die räuberischen Einsälle, die häusigen Feuersbrünste, die immer wachsenden Steuern und Contributionen, die Schuldenlast der Grafen, für die das Volk einstehen mußte — brachten das thätige Völklein nn den Rand des Unterganges. Einer Notiz von der Hand des damaligen Pfarrers -zufolge, M r die Lage der Gemeinde Triesen ganz besonders traurig. ^) Da der Graf Ferdinand Karl Franz der Regiernng durch den Kaiser entsetzt und durch den kaiserlichen Administrator, den Abt Ruprecht von Kempten, eine Kommission zur Ordnung der Verhältnisse ins Land geschickt worden war, wurde diese von allen Seiten um Herausgabe der von dem Grafen zu Handen genommenen Güter der als Hexen verbrannten Personen angegangen. Auch Private, welche solche Güter dem Grafen abgekauft hatten und sie jetzt wieder an die Erben der Hingerichteten zurückstellen mußten, verlangten Schadloshnltung. Nach Abtragung der hauptsächlichsten Schulden durch den Verkauf der Herrschaft Schelleuberg hätte die obere Landschaft noch ca. 19,000 sl. bezahlen sollen, davon traf es auf Triesen beinahe 3000 fl. Weil die Landschaft sich weigerte, an einen Planta-in Chur für den Grasen eine Schuld zu bezahlen, wurden zwei Landammänner, die von 1680—1690 im Amte waren, vom Landgerichte zu Nankweil, das sich trotz aller unseren Landschaften bewilligten kaiserlichen Privilegien immer wieder eine Jurisdiktion anmaßte, in die Acht erklärt. Es waren dies Johann Negele von Triesenberg und Basil Hopp von Balzers. Am 6. J u l i 1693 erließ das Landgericht an den amtierenden Landammann Andreas Büchel iu Balzers nnd an das gesamte Gericht, insbesondere aber 100 Pfd. Pfg. lca. 112 fl,) von einem Martin Mayer, dem Partner der herrschaftlichen Mühle, Stampfe und Sage zu Triesen. Für die Zinsen (5 Pfd. Pfg.) überließ er ihm die Mühle samt Zubehör und einen Teil deS Zehnten aus dem Maierhof. >) Pfarrer V . von Kriß bat den Landvogt dringend, ihm 24 fl. von seinem Einkommen vorzustrecken, nm den armen Leuten helfen zu können, da er alles habe hingeben müssen. — 229 — an die Gemeinden Triesen und Balzers den strengen Befehl, die beiden Geächteten innert Monatsfrist auszutreiben. Wenn dieses und die Bezahlung der Schulden erfolge, „dann ivohl und gut", widrigenfalls werden die Vertreter der genannten Gemeinden (Weibel und Geschworne) und der amtierende Landammann haftbar gemacht und geächtet werden (!). Durch solche Drohungen machte sich das Landgericht lächerlich. I m Jahre 1700 betrug das steuerbare Vermögen von Triesen 72,950 fl.,.das von Triesenberg 110,700 fl. (Balzers 108,225 fl.). Haushaltungen gab es damals in Triesen 122, im Triesenberg 120. I m Jahre 1584, also 120 Jahre früher, zählte Triesen nur 58 stcuerzahleudc Bürger; also ein Zuwachs von mehr als 100 "/o! Triesenberg hingegen hatte schon anno 1584 113 steuerzahlende Bürger. Diese Gemeinde weift also in diesen 120 Jahren einen sehr geringen Bevölkerungszuwachs auf, was wohl auf eine fortwährende, wenn auch unvermerkte Herabwanderung in die Thalgemeinden, besonders nach Triesen, schließen läßt. .Trotz alles Elends horten doch die Streitigkeiten unter den Gemeinden nicht auf. I m Jahre 1698 klagten S e v e l e n und W a r t a u wieder gegen T r i e s e n , weil es mit Hülfe der übrigen Gemeinden der Grafschaft während des ncblichten Winters ein über 100 Klafter langes, 24 Fuß breites Wuhr in krummer Linie angelegt hatte, wodurch.die Seveler ihr Gebiet gefährdet glaubten. Die Triesner sollen nach Ansicht der Schweizer die Absicht gehabt haben, ihre Aue auf die rechte Rheinseile herüber zu wuhren. Die Sache kam vor den Fürstabt von Kempten, als den kaiserlichen Administrator (nach Absetzung des Grafen). Aber die Triesner hatten nicht Lust, was sie mit Mühe erbaut, wieder niederzureißen. Die Seveler und Wartauer besorgten dies Geschäft. Die Triesner aber hinderten sie mit Gewalt und schössen auf sie. Der schweizerische Geschichtschreiber Tschudi erzählt, daß die „Landsknechte" einen aus Sevelen erschossen und einen aus Wartau gefährlich verwundet haben. Diese „Landsknechte" waren österreichisches Militär, das damals des spanischen Erbfolgekrieges wegen hier in den Dörfern lag. — Der Rhein machte dem Streite ein Ende, indem er das Jahr darauf mächtig anschwoll und das Wuhr zum Teil mit sich fortnahm. Am 4. November 1701 kam dann zwischen dem Grafen — 330 — Jakob Hannibal (für Triesen), dem Landvogt zu Sargans (für Wartau) und dem Landvogt zu Werdenberg (für Sevelen) ein Vertrag zustande des Inhalts: 1) Das Wuhr, welches Wartau und Triesen im Jahre 1664 angelegt haben, soll bleiben und ausgebessert werden, doch nicht über die bestimmten Marken hinaus. Was vom Triesner Wuhr von 1698 noch übrig ist, soll gänzlich abgetragen werden. 2) Von den Unkosten des Prozesses hat Triesen zwei Drittel, die Gegenpartei ein Drittel zu bezahlen. Den Beschädigten müssen die Triesner 30 Reichsthaler Schadenersatz geben. Die betreffende Urkunde hat folgenden Wortlaut: Güöttliche Verglichs Puncten, Abgeredt und Beschlossen Von den Gemeinden Warthcmw und Trysen, auch Trysen und .Seffelen Durch Vermittlung Ihro Hoch Grässl, Ercell. Herreu Grufsen Zue Vadutz und Dero Beambteten und einer Lobü Deputntschafft Hochlobl. Standes Glarusß sambt dem Lcmdtvogtey Ambt Zue Werdenberg von wegen der Ihrigen von Seffelen auch dem Lundt Vvgtey Ambt Zue Sargans vor den Hochlobl. -Sarganser Landts Reg. Ohrten Deputiert von wegen der Ihrigen Gemeindt Warthcmw und beschechen Freytags den 4. Nov. 1701. I. Solle das Jehnige Wuohr so beide Gmeindeu Warthauw und Trysen 1öö4 angelegt, in seinem Stand verbleiben und Beide Gmeinden das Ihrige Zue erhalten und Zue verbessern Zue allen ' Zeiten besüögt sein, doch svl derselben Wuohren lenge nit weiters gelangen alß auf die Heuw wiesen marchen, anch nit weiter hinauß gesezt sein noch werden Als die vrdenliche Hindermarken Zeigen, solle aber das eint oder andere weiter hinab oder hinauf gesezt worden sein, oder Kvnfftig werden, sol man solches Unverzögenlich schleißen, unnd die bedeute Marchen nit überschreiten. Auch solle die Gemeindt Trysen ehe nnd Zue vor seye an diesem Wuohr ettwas Verbeßeret, das Jenige sv von dem Neuven ^c, l067 nnd 1V98 auzesetzen Wuohr an Holz nnd Stein noch überig verblieben, Völlig auß dem Grund hinweg thuen. II. Danne under diesen besagten Wuohren so biß auf die March der Heuw wicszen und nit weiter langen sollen, sollen die von Trysen keine Wuohr Zcmachen oder anzcsetzen besüögt sein, alß aus deu alten Wnvhrstellungen, die . von alten Sigill und Brieffen sv Zwüschen Sesselen uud Trysen aufgericht angedeutet werden: Es wehre dann sach das man sich mit guetheißung deren hochcn Oberkheiten .Hönsslig eines anderen und besseren vergleichen Könte. — III. Die Unkosten, so dis Wnvhrstrcirs wegen vom Ansang biß Zum End ergangen, sol die Gmeindt Trysen Zwey Drittel aller der Jenigen so Zue Balzers von der Eidtgnvßischen Partey aufgelösten, und Warthanw und Scsselcr scits Verzehrt ivvrden und Znebczahlen noch rsstisrsn Abftadtcn Und die Gemeinden Warthanw und Seffelen ein Drittel an den schaden, aber der Beschädigten solle Trysen den interessierten Dreißig Reichs Thaler ersezen, welche 30 Reichs Thaler Warthanw nnd Seffelen Bezahlen Und Ihnen so viel an Ihrem Tritheil Zue Balzcrs vvn der Gmeind Trysen guet gemacht und crsezt werden. Uebrigc Kosten solle iede Part die Ihrige selbsten tragen Und svl hiemit Zwiischen Allerseits Partheyen Alle deswegen entstandene Mißhellung ausgehebt und die guete Nachbarschaft gegen ein anderen steis und vest gehalten werden. Von deni Ohrt Glaruß Wirt hiermit Ans geziemend Beschächenes ersuochen seiner Angehörigen Gmeindt Seffelen Vorstehender Verglich in allen seinen Puncten ratificiert und mit dem gewohnlichen Landts Jnsigell Bekreftiget uud der Lobl. Röm. Kais. Administrations-Commission für die Grast. Vadnzische Gemeind Trysen Übergeben, ^etum Glaruß den 19. und 30. Julii ^o 1704. Cvsmas Tnner Geschworner Landtschrciber zne Glarnß. Das Siegel von Glarus hängt noch nnvcrsehrt. — Ain 16. Juni 1706 kaufte die Gemeinde Triesen vom Grafen Franz Wilhelm Rudolf von' Hohenems-Vaduz den sog. Naßhaken um 14 Gulden. Dieser „stoßt gegen deu Berg nn die Aligemein, aufwärt an Mazora und Lang Egerten, abwärt an Maschlinen, gegen den Rhein an Patschiis": Unter den Beschwerden und Forderungen, welche im Jahre 1684 die Landschaften nach Absetzung der Grafen gegen dieselben bei der kaiserlichen Kommission vorbrachten, waren auch die, . 1. daß man die Männer, die zum Kriegsdienste in Ungarn gezwungen, oder, weil sie sich demselben entzogen, aus dem Lande verbannt worden waren, in die Heimat zurückkehrcu lasse, 2. daß die erfolgten willkürlichen Beschwerungen bezüglich der Frohnen abgestellt und statt des Essens nnd des Trunkes für eine Frohnsuhr 12, für eine Handfrohne 6 Kreuzer bezahlt werde/ daß auch umgekehrt die Herrschaft statt der Naturalleistungen für Frohnfuhr und Handfrohne dasselbe beanspruchen könne; es betrug also damals der Taglohn für ein Fuhrwerk 24 kr., sür Handarbeit 12 kr.. — 232 — 3. daß man die Unterthanen in Bezug auf die Wahl des Landammannes und der Richter bei dem alten Herkommen lasse, 4. daß die Taxierung des Weines Sache der Volksvertreter bleibe, 5. daß die Alpen Malbun und Valüna nicht von der Herrschast eigenmächtig und widerrechtlich mit Pferden und Rindvieh befahren werden dürfen und 6. daß den Leuten aus dem Bürstwald das nötige Holz zur Erhaltung von Sand und Land, von Steg und Weg, wie von altersher, ausfolgen lafse. Und weil den Triesenbergern von Manns Gedenken her erlaubt gewesen, auS dem Valüner, Malbuner und Alpeser Wald sich nach Bedarf zu beholzen, die übrigen Wälder ihnen stets verboten und der Herrschaft vorbehalten waren, so soll es dabei bleiben. 7. Der Lehen halben, die die Unterthanen von dem Grafen erhalten und wofür sie aus 15 Jahre den Ehrschatz bezahlt haben, sollen dieselben den Lehenleuten ohne hinreichenden Grund nicht entzogen werden. 8. Endlich soll für besseren Prozeßgang vor fremden Gerichten gesorgt und für verschuldete Unkosten dieser Art die Beamten haftbar geinacht werden. Unter dem 21. Febr. 1686 wurde den Landschaften die Entschließung des Kaisers mitgeteilt, daß bis auf Weiteres allen diesen Forderungen entsprochen worden sei. Aus diesen? Schriftstück ersehen wir auch, welches hinsichtlich der Wahl des Gerichtes das alte Herkommen war. Von drei ehrlichen Männern, welche die Herrschaft (der Graf) vorzuschlagen hatte, wählte die Landsgeineinde frei mit Stimmenmehrheit den Landammann. War die Stelle eines der 12 Mitglieder des Gerichtes vakant, so konnten die übrigen Gerichtsleute drei ehrliche Männer vorschlagen uud die Herrschaft aus denselben die. Wahl treffen. Wenn aber die Herrschast- keinen von diesen dreien für tanglich erachtete, so konnte sie sich drei andere Männer vorschlagen lassen. Eine solche Gerichtsergänzung fand bei der gewöhnlichen jährlichen Landammanswahl oder bei Gelegenheit von Gerichtstagen statt. Jährlich fand im Beisein eines Beamten durch die Vertreter der Gemeinden die Taxierung des Weines statt. Sie konnten die Taxe nm 2 Pfenninge erhöhen oder herabsetzen. — 233 — Schlimmes hatten die Gemeinden während des spanischen Erbfolgekrieges (1700—1714) zu ertragen, besonders da im Jahre 1707 die kaiserlichen Truppen freien Durchzug durch Bunden nach Italien erhielten. Da begannen die Plagen der Durchmärsche und Kriegsfuhren. Nur vom 20. M a i bis 19. J u l i 1707 hatte Triesen allein 1678 Mann und 513 Pferde einen Tag nnd eine Nacht zu verpflegen gehabt, 35 Vorspannwagen und 24 Reitpferde gestellt. Die Durchziehenden waren deutsche Truppen, Pfälzer und Hessen. 5. Unter den Fürsten von Liechtenstein. A m 22. Febr. 1712 g i n g die alte G r a f s c h a f t V a d u z in den Besitz der Fürsten Liechtenstein über und wurde am 23. J ä n n e r 1719 mit S c h e l l e n b c r g zu einem ReichSsü r st entu m erhöbe n. Noch ehe die feierliche Huldigung beider Landschaften und der Regierungsantritt des Fürsten Anton Florian erfolgte, wurde ein Streit gütlich geschlichtet, der die Gemeinde Triesen jahrzehntelang entzweit hatte, nämlich der über die Alprcchte von V a l ü n a nnd L a w e n a . Am 1. M a i 1595 hatten die Triesner mit Gutheißung der gräflich sulzischen Regierung eine sogenannte „Dorsordnung" errichtet und unter anderem darin über ihre beiden dazumal gemeinsam benutzten Alpe» eine Dorfieiiung gemacht, so daß die Alp Valüna de»cn im Uiiterdorf, Lnweiia dagegen denen ii» Oberdorf allein zu betreiben zugeteilt, das aus Valüna von fremdem Weidevieh gezogene Weidgeld aber beide» Parteien zu gleichen Teilen zugesprochen wurde. So blieb die Sache auch bis um die Mitte des 17. Jahrhunderts, da Lnwena infolge von Wolkenbrüchen und. Wasscrgüssen überrüfnct u»d zum gute» Teil unbrauchbar geworden war. Im Jahre 1659 ging die ganze Herde »»ter einem Bergsturze zu Grunde. Die Genossame von Lawena, also die Oberdörfler, verlangte» »»» vo» der Vnlüner Genossame Schadenersatz resp. Anteilnahme am erlittene» Schaden gemäß erwähnter Dorfordimng. Da ihnen diese verweigert wnrde und man sich überdies wegen des Valüner Weidgeldes entzweite, klagten die Oberdörfler beim Vaduzischeu Oberamte, und als dieses nicht imstande war den Streit zu schlichten, kam derselbe vor das sog. Zeitgericht (Laudammnn» und Richter) am 19. Juni 1685 und endlich auf dem Wege der Appellation am 6. Aug. 1695 an das gräflich hohcnemsische Hofgericht. Es wurde den Oberdörflern die Hälfte des Valüner Weidgeldes zugesprochen, sowie das Recht zur alljährlichen Valüner Alprechnung Vertreter zu schicken. Die Sache ruhte aber nicht und kam am l5. J u l i 169? wieder vor den Grasen Hannibal, der einen neuen Vertrag zustande brachte, laut welchem, entgegen dem Wortlaute der alten Dorfordnung und den bisherigen drei Urteilen (die gleichlautend gewesen waren), der Lawener Genossame statt der Hälfte des Weidgeldes von Valüna nur jährlich 15 Gulden davon zugestanden wurden. Damit waren aber die Lawener keineswegs zufrieden. Sie brachten die Angelegenheit, als die Landschaft liechtensteinisch geworden war, vor das fürstliche Oberamt und endlich, als auch dieser Spruch ihnen nicht günstig war, durch Appellation vor die fürstliche Vormundschaft (nach dem Tode des Fürsten Johann Adam). Diese überließ aber den Spruch dem neuen Landesherrn Fürsten Anton Florian. Dieser wünschte vor seinem offiziellen Regierungsantritte diese Streitigkeit in Güte beigelegt zu sehen und beauftragte den Kommissar Harprecht, den er zur Entgegennahme der Huldigung ins Land geschickt hatte, auch mit Beilegung dieser widerlichen Angelegenheit. Der Kommissar ^) erkannte sogleich, daß die Unterdörfler aus den gemeinsamen Gemeindegütern vor denen im.Oberdorf „bis anhero unverneinlich mehreren Vorteil genossen" hatten uud war nicht wenig erstaunt, zu finden, daß die streitenden Parteien eine und dieselbe Dorfgemeinde bildeten, von denen die Einen mit den Anderen verwandt und verschwägert waren nnd von denen durch Heirat oder Kauf oder Erbschaft oft die Obern ins Unterdorf zogen und umgekehrt. „Durch göttlichen Segen und ohnermüdeten Zuspruch des Commissariy uud von beiden Teilen darzu erbetener friedliebender Leute, besonders der alten Landmnmänner Basiliy Hopp, Johann Konrad Schreibers und Anthony BanzerS, war die Sache endlich ') Die Ueberlieferung erzählt, er sei auf einem Schimmel das Dorf hinaufgcriltcn und habe in der Mitte desselben gefragt, wo denn das eine der beiden streitenden Dörfer aufhöre und das andere beginne und sei höchst erstaunt gewesen zu erfahren, das; Triesen mir ein Dorf sii. In einem Dorfe müsse es für all^ auch ein nnd dasselbe Recht geben, habe er unwillig gcünßcrt. — 235 — dahin gediehen, daß von beiden Teilen zugegen geWesten bevollmächtigten Deputierten, namentlich: Aegydius Kindle des Gerichts, Franz Banzer, Stefan Banzer, Peter Rieg und Johann Pargetzi, alle aus dem untern, sodann Jörg Gaßner des Gerichts, Peter Nägelin, Georg Nägelin, Franz Kindle und Jakob Sprenger aus dem oberen Dorfteil, sich endlich mit einander verglichen haben dahin: 1. Was die beiden strittigen A l p e n und das W e i d geld a n b e l a n g t , solle die alte Dorfordnung und aller Streit tot und ab sein. 2. Alle Alpen und Gemeindegüter ohne Ausnahme werden fortan gemeinschaftlich benutzt und jeder Bürger kann alles Vieh, das er wintert, in die Alpen treiben. 3. Alle Alpkosten werden gemeinsam getragen und das Weidgeld in die gemeinsame Alprechnung genommen. 4. Von Gemeindeangehörigen sind von nun an keine Einkäufe mehr zu bezahlen und soll jeder nach Belieben in das Ober- oder Unterdorf ziehen können. 5 . I n diesem Jahre (1718) sollen,die Valüner den Oberdörflern 15 fl. bezahlen an Weidgeld. 6. Keiner, er sei jung oder alt, reich oder arm, solle sich gelüsten lassen gegen diesen mit so großer Mühe aufgerichteten Vertrag etwas zu sprechen, sondern es solle dieser Vergleich solange dauern, als die Gemeinde Triesen in der Welt ist und diese Alpen besitzen wird — bei Verlust des Alprechtes und harter obrigkeitlicher Bestrafung. Dat. Hohenliechtenstein ob Vaduz 20. Sept. 1718. Die Urkunde schließt mit einer Menge Unterschriften, die aber sämtlich punkto Kalligraphie zu wünschen übrig lassen. Manche Mitglieder der beiden Genossamen konnten ihren Namen nicht schreiben. Indes beendete dieser Vertrag den langen Streit für immer und das ist die Hauptsache; die Schranken zwischen Oberund Unterdors fielen und die beiden Alpen wurden von da an im Frieden gemeinsam bewirtschaftet. Dagegen kamen wieder Leiden anderer Art. Oesterreich führte Krieg mit Frankreich. Da wollten die Truppemnärsche nach Italien kein Ende nehmen und die Nachbaren im Vorarlberg suchten, allen Protestationen zum Trotz, dieselben wo möglich auf unser (neutrales!) Gebiet herüberzurichten. Einmal wurde den vier oberländischen Gemeinden sogar ein Rasttag von 14 Kompagnien auf den Hals geschoben. Auf Verwendung des Fürsten Anton Florian wurde es dann besser (1718). 1 S — 236 — Kaum hatte der fürstliche Mandatar Harprecht die Einigkeit in der Gemeinde bewerkstelliget, als letztere sich mit ihm, selbst entzweite. Es handelte sich um jenes Gebiet am Rhein, das die Gemeinde dem Rhein abgewonnen und worauf die Grafen das Jagdrecht beansprucht, aber der Gemeinde gegen Erlegung einer Geldsumme abgetreten hatten. Dieses Gebiet wurde nun für die Herrschaft zurückverlangt. Es war dies zu gleicher Zeit, als Harprecht auch mit der Geistlichkeit wegen des Novalzehnten im Kampfe lag, und in der gleichen Lage wie Triesen waren alle oberländischen Gemeinden mit Ausnahme von Triesenberg. Sie gaben den wiederholten kaiserlichen Mandaten kein Gehör, verachteten alle Drohungen und vertrauten ihrem Rechte, das ihnen niemand nehmen könne. Die Folge war, daß der Kaiser einschreiten und zur Beilegung des Streites eine eigene Kommission hersenden mußte. So kam es dann, aber erst nach drei Jahren, zu einem kaiserlichen Entscheid, wonach diese Güter, weil sie vor 1699 gekauft worden waren, in den Händen der T r i e s n e r blieben (1721). Harprecht erschwerte auch die oben schon erwähnten uralten Frohnden, indem er beispielsweise für T r i e s e n forderte: Jeder Jnsäß muß der Herrschaft zwei Tage im Jahre jagen, wo man will, und zwar je 43 Personen, serner 36 Fuhrfrohner mit 73 Stück Zugvieh. Dabei gebührt jeder Handfrohne pro Tag 6 kr., jeder Fuhrfrohne 12 kr. Wenn die Herrschaft diese Frohnen nicht in naturs, wünscht, so hat die Gemeinde derselben an Geld zu zahlen, für die Handfrohnen 8 st. 36 kr., für die Fuhrfrohnen 14 fl. 36 kr. — Geistliche, die steuerbare Güter besitzen, zahlen von 100 fl. 6 kr.; ebenso Unterthanen, die im Auslande wohnen und Ausländer, die hier ansäßig sind, und für jede Handfrohne haben diese 6 kr. zu zahlen. — Ferner haben die Triesner alles, was zu dem herrschaftlichen Schloß zu geben gehört, in der Frohn zuzuführen; dagegen haben sie laut Lägerbuch von jeder Fuhre 6 kr. zugut. Ferner hat jeder Hand- und Fuhrfrohner in den herrschaftlichen Weinberg zu Triesen ein Fuder Mist zu liefern. Dafür bekommt er entweder zu esfen oder 12 kr. Ferner haben sie in den obern Weinberg die nötigen Stickel zu liefern ohne Entgelt und ebenso daselbst zu zäunen. Ferner müssen sie diesen Weinberg hauen und gruben, wofür sie pro Tag 6 kr. erhalten. — 23? — Sie müssen weiters die Trauben in den Torkel und den Wein aus dem Torkel in das Schloß fahren, dafür erhalten sie zu essen oder Pro Fuhre 12 kr. Wird der Wein durch die herrschaftlichen Fuhrwerke weggeführt, so haben die Triesner für jede Fuhre 24 kr. zu zahlen. Ferner haben sie jährlich einen Tag mit 2 Pflügen im Maierhof zu bauen und zu jedem Pflug 4 Personen beizustellen. Dafür erhalten sie 1 fl. 36 kr., oder bezahlen dies, wenn sie nicht selbst pflügen müssen. Mehr hat das halbe Dorf im Maierhof 1 Tag zu mähen und das andere halbe zu heuen (Handlohn 6 kr.). Und ist anbei in acht zu nehmen, daß kraft uralter Observcmz zwei Weibspersonen für einen Handfrohner gelten. Endlich haben die Triesner das Brennholz auf das Schloß zu fahren, oder sie bezahlen statt dessen 15 fl. Die Triesner waren wieder unter sich uneins geworden, wegen V i e h a u f n a h m e und Besetzung i h r e r A l p e n . Am 12. Juni 1728 kam vor dem Oberamte ein Vergleich zustande, wornach über diese Dinge in Zukunft die Alpvögte allein zu entscheiden haben sollten. Ferner wurde bestimmt, daß Solche, die kein Vieh alpen, weil sie keines vermögen zu treiben, obwohl sie solches wintern könnten, jährlich von der Genossenschaft einen Gulden erhalten, ausgenommen, wer seine Kuh der Milch halber zu Hause behält, oder eine fremde Kuh auf' die Allmeind treibt, oder wer mehrere Kühe überwintern, aber nur eine bealpen würde. I m gleichen Jahre klagten die Triesner gegen die Triesenberger, daß sie wider alle verbrieften Rechte ihre gemeinsam zu nutzende Allmeind den Sommer hindurch mit Schafen, Geißen und Galtvieh arg übertreiben. Zudem sei den Leuten am Wangerberg und in Gütiger Wies schon im vorigen Jahre der amtliche Befehl erteilt worden, zu Verhütung großen Schadens Zwerchgräben zu öffnen, was noch nicht geschehen sei. Die Beklagten wurden amtlich angewiesen sich zu bessern und für die Folgen der Saumsal verantwortlich gemacht. Im folgenden Jahre erging auf Grund einer Klage der Triesner gegen die Nachbaren am Berg an diese die regierungsamtliche Mahnung, nur au jenen Orten Reutinen anzulegen, wo Stauden seien, so daß dem Walde keiu Schaden zugefügt werde und diese Reutenen nicht länger als vier Jahre zu benutzen, und endlich ihr Vieh, wie auch die Schafe auf die Alpe zu schicken — 238 — und nicht mehr zu Hause zu behalten, als ihnen von Rechts wegen erlaubt sei oder von dem überzähligen Vieh von einer Kuh 2 fl., von einem Rind 1 fl. zu zahlen. Durch einen Vergleich zwischen den Gemeinden Triesen und Schaan-Vaduz wurden im Jahre 1730 die Einkaufstaxen der nach Triesen heiratenden Frauen festgesetzt. Demnach, weil der Gemeindenutzen in Triesen geringer als in der Gemeinde SchaanVaduz war, solle eine Frauensperson aus letzterer Gemeinde 20 fl., eine aus der Gemeinde Schellenberg 30 fl., eine ausländische 40 fl. entrichten; alles ohne den Alpeinkauf, der besonders zu bezahlen war. Eine in Schaan-Vaduz sich einkaufende Triesnerin bezahlte aber 25 fl. 10 Jahre später (1740) wurde bezüglich des Einkaufes wieder bestimmt: Alle fremden Weibspersonen, welche durch Heirat oder anderswie in die Gemeinde Triesen ziehen und Alprecht genießen wollen, haben wenigstens 200 fl. bares Geld zu erlegen und zu versteuern, widrigenfalls sie von den Alprechten ausgeschlossen bleiben. Wenn fremde Weiber in diese Gemeinde ziehen, haben solche aus der Herrschaft Vaduz 15 fl., solche aus dem Schellenbergischen 20 fl., ausländische aber 25 fl. zu bezahlen. Diese Gelder fallen der ganzen Gemeinde zu und sollen zur Abtragung der Gemeindeschulden verwendet werden. Um Streitigkeiten hintanzuhalten, faßte die Gemeindeversammlung zu Triesen in Bezug auf E r r i c h t u n g von Gebäulichkeiten folgenden Beschluß: 1) Niemand soll sich unterfangen, in dem Dorfe Haus, Stall, Nebenstallung oder Scheiterhäuser zu erbauen, außer auf einem Platze, wo früher ein Haus oder ein Stall :c. gewesen und wo den Anstößern an Sonnenlicht, Baum-, Kraut- uud Weingarten kein Schaden geschieht. 2) Wollen Zwei eine Behausung mit einander haben, so soll es ihnen nicht verwehrt sein, ein Haus, soweit das alte Dach geht, zu unterschlagen, jedoch ohne Schaden der Anstößer und mit Erlaubnis der Gerichtsleute und Geschwornen. 3) „Weil die Zierd und Anständigkeit erfordert, daß nach dem löblichen Beispiel der Altvordern die zwei Gemeindsplätz in der Gemeind, als der einte bei der Linden, und der andere bei des Johann Lamperts Haus allzeit in einem sauberen, unverdauten und ungeschmälerten Stand erhalten werden, so sollen diese zwei Plätze auch fürderhin in einem guten Stand sein und bleiben." 4) Bei Erstellung von Kaminen ist besonders ans Feuersicherheit zu sehen, wobei die Gerichtsleute und Geschwornen beizuziehen sind. — Die Gemeinde Triesen hätte ihr Wuhr beim 8. Mäß an das Balzner Wuhr anhängen sollen. Sie unterließ es aber. Da brach im Sommer l 745 an derselben Stelle der Rhein herein und riß einige tausend Klafter Boden fort. Nun erging unterm 18. November desselben Jahres ein scharfes Mandat an die Schuldigen, ihr Wuhr an das. Balzner Wuhr anzubauen, sobald letzteres erstellt sein werde, widrigensalls-die Balzner weiter herab bauen, aber dann auch das betreffende Gebiet für sich behalten werden. Aber noch anno 1749 wurde der Gemeinde bei 300 fl. Strafe befohlen, das Wuhr vom 8. bis zum 9. Mäß fortzuführen und verboten, die Balzner Au mit ihrem Vieh zu betreten, und den Balznern Schimpf anzuthun. Der Erfolg scheint aber auch diesmal gering gewesen zu sein; denn vom 6. Dezember 1751 datiert ein weiteres Mandat folgenden Inhaltes: Nachdem die Gemeinden Triesen und Balzers vor einigen Jahren Wunn, Weid, Trieb, Tratt und Wuhrens halber in Streitigkeit geraten, solche der gnädigsten Landesherrschaft zu höchster Entscheidung übergeben, Höchstdieselbe aber umso sicherer und begründeter in Sachen zu gehen ein unbefangenes Gutachten auswärtiger Rechtsgelehrter einzuholen gnädigst verfügt, dieses auch vor etwas Zeit wirklich allhier eingelangt ist, so sind von beiden Teilen Deputierte vorberufen, ihnen der Inhalt desselben publiziert uud auf Verlangen glaubwürdige Abschriften hievon zugestellt worden, folgendermaßen lautend: Urteil in Sachen Rechtens sich haltend zwischen der Gemeind Balzers, Klägerin, einesteils, dann der Gemeind Triesen, Beklagten, andernteils, beidseitigen Hochfürstlichen Liechtensteinischen Unterthanen -der Reichsherrschaft Hohen Liechtenstein. Obermnt auf Klag, Antwort, eingenommenen Augenschein und produzierte schriftliche Dokumenten, auch all ander gerichtlich Vorbringen nach gethanem Rechtsatz, genommenen Bedacht und gehabten Rat unparteiischer Rechtsgelehrter mit U r t e i l zu recht erkennt, daß die von der klagenden Gemeinde Bulzerö eingereichte Nichtigkeitsklage und erbetene Wiedereinsetzung in den vorigen Znstand ld. h., daß der Prozeß von vvrne wieder begonnen werden , S« — 240 - dürfe) nicht statthabe, sondern die beklagte Gemeinde Triesen davon loszusprechen, sogar in Bezug auf die strittig gemachten Marken und den Rheinwuhrbau bei dem anno 1595 ergangenen Ausspruche und infolge dessen gehabtem bisherigem ruhigem Besitz wie auch dem anno 1650 ausgefertigten Wuhrbrief zu schützen sei, die in dieser Rechtfertigung aufgewandten Kosten sind aus bewegenden Ursachen gegen einander auszugleichen. Publiziert im Beisein der Deputierten: Leonz Frick, Alt-Landammann, Josef Jenni, Säckelmeister. Jakob Burgmajer, Zoller und Chrysost. Beck, Geschworner, alle von Baizers, ferner Leonhcird Kindle und Johann Lampert des Gerichts, Hans Georg Gasner, Wirt und Peter Kindle, Gemeindsvogt, von Triesen. — Wie wir hier sehen, waren die beiden Nachbargemeinden wegen des Wuhres und der Waid bei Silvaplana in einen Prozeß verwickelt. Das Urteil des Obermntes fiel zu Gunsten der Triesner aus. Darauf appellierten die Balzner an das fürstliche Hofgericht. Dieses übertrug die Sache einigen Rechtsgelehrten, die das erstinstanzliche Urteil bestätigten. Der Friede zwischen diesen Gemeinden dauerte aber nicht lange, da schon nach 11 Jahren ein neuer,, überaus kostspieliger Prozeß, wegen des Waidrechts in der Alpe Gapfal sie entzweite. Am 12. J u l i 1762 pfändeten die Triesner in Valüna 11 Kühe, welche, von Gapfal herabgekommen waren, aber nicht den Balznern, sondern der österreichischen Vogteiverwaltung zu Feldkirch gehörten. Das gepfändete Vieh wnrde zu Triesen im Pfandstalle untergebracht. Am 14. Juli, also zwei Tage nachher schon, erhob die Vogteiverwaltung von Feldkirch darüber Klage beim Landgerichte zu Rankweil. Oesterreich war seit Jahrhunderten im Besitze von Gutcnberg gewesen; die Besitzer dieser Herrschast hatten auch das Alprecht in Gapfal besessen, aber dieses Recht war seit Menschengedenken nie mehr benützt worden. Daher wurde es von den Triesnern nicht mehr anerkannt. Der Anwalt Oesterreichs behauptete nun vor dem Landgericht, die Benützung des Alprechtes sei unterdessen der Gemeinde Balzers überlassen gewesen, nun habe man es wieder einmal selbst benutzen wollen. Da man wegen eines gefährlichen Ereignisses (Viehseuche?) das Vieh nicht, wie vorher geschehen, zur Sömmerung nach Schellenberg habe geben können, habe man 11 zu Balzers gemietete Kühe nach Gapfal — 241 — gethan und durch einen eigenen Hirten hüten lassen und demselben den geinessenen Befehl gegeben, daß er sich den uralten v. Brandisschen Briefen gemäß Verhalten solle. ^) Es sei daher befremdlich gewesen zu vernehmen, wie die Gemeinde Triesen auf eine bei gesitteten Völkern unerhörte Art vorgegangen uud die 11 Kühe auf die schändlichste Weise weggenommen habe. Weil nun diese von einer geringen Gemeinde gegen die kaiserlichen und königlichen Rechte ausgeübte Vergewaltigung auf einen gemeinen Raub hinauslaufe, verlangte der Anwalt, daß das Landgericht den Triesnern, ohne weitere Untersuchung bei Strafe von 100 Dukaten befehle, sofort die 11 Kühe zurückzustellen und alle Kosten zu tragen. Nun wurde wirklich dem Antrage des klägerischen Anwaltes gemäß beschlossen, und die beklagte Gemeinde auf den 4. August vor das Landgericht citiert (Dat. 14. J u l i 1762). Es erscheinen nun am 4. August zu Rankweil die Vertreter von Triesen, Georg Schurti und Jakob Sprenger. Letzterer erklärte aber, sie seien nicht erschienen, um sich zu verantworten, sondern nur um ein Appellations-Jnstrument zu überreichen. Der österreichische Vertreter verwahrte sich gegen die Zulässigkeit dieser Appellation: Triesen sei der Jurisdiktion des Landgerichtes zweifellos unterworfen; es lasse sich von einer Appellation nur träumen, um die landesherrlichen (d. i. Oesterreichs) Rechte noch mehr zu kränken. Die Schuld liege klar am Tage. Die Herzoge von Oesterreich haben den Besitz der Beste und Herrschaft Gutenberg ununterbrochen ausgeübt, in letzter Zeit durch andere, jetzt aber wieder selbst. Die Triesner aber haben sie mit Gewalt davon drängen wollen. Der Anwalt verlangt also vom Landgericht, daß es die Beklagten zwinge zu erscheinen, resp. Vertreter zu schicken, sich zu verantworten, daß es also die eingelegte Appellation zurückweise und jetzt schon anbefehle, das weggenommene Vieh dahin zurückzustellen, woher es genommen worden, sowie alle Kosten zu bezahlen und allen Schaden zu ersetzen. — Die Vertreter der Triesner wiederholten ihre Erklärung, daß sie vor diesem Landgericht nicht Red und Antwort geben, sondern an den Kaiser appellieren. '> Diese Instruktion muß nicht so gar streng gewesen sein, sonst wären wohl nicht alle diese Kühe auf Triesner Boden belroffen worden, und zwar, wie aus einem Schriftstück hervorgeht, zu wiederholten malen! l6 - 2-t2 — Das Gericht beschloß. nun einstimmig dem Antrage des österreichischen Anwaltes gemäß: Die Appellation der Triesner abzuweisen, letztere auf den 30. August nochmals vor das Landgericht zu laden, zugleich anzubefehlen, das Vieh an Ort uud Stelle zurückzubringen und allen Schaden zu ersetzen, widrigenfalls fie die gebührende Strafe zu gewärtigen haben werden. Die Triesner weigerten sich, diesen Spruch anzunehmen; während der gegnerische Anwalt dafür plädierte, im Weigerungsfalle Exekution eintreten zu lassen. Am 11. August erschienen zu Lindau bei dem kaiserlichen Notar I. B. Hogglinann Jörg Schurti und Leonhardt Kindle als Deputierte der Gemeinde Triesen und überreichten demselben ein Appellationsschreiben. Sie brachten vor, wie das erstere Instrument, das sie dem Landgerichtsstabhalter zu Rankweil gerichtlich übergeben hatten, zurückgewiesen worden sei, wie sie sogar den Befehl erhalten, den Willen der Gegenpartei zu erfüllen, obwohl letztere keinen einzigen Beweis eines Besitzes habe erbringen können. Sie baten also den Notar ihre Appellation vor den Kaiser zu bringen. Das Schreiben, welches sie dabei dem Notar überreichten, lautet im Wesentlichen folgendermaßen: Dem H. Notar ist ohne Zweifel noch erinnerlich, daß'unter dem 25. J u l i abhin zwei Deputierte der Gemeinde Triesen von einein Mandat, das von dem Landgericht zu Rankweil auf Instanz des Oberamtes zu Feldkirch erkennt worden ist, an Ihre kaiserliche Majestät appelliert haben. Anstatt diese Appellation zu berücksichtigen, hat aber das Landgericht in aller Eile einen Spruch gethan (dieser ist oben erwähnt). So ist die Gemeinde nochmals gezwungen, die Appellation zu wiederholen, zumal sie erst jetzt aus den Akten entdeckt hat, wie ungerechtfertigt die Anklage war. Denn man könne nirgends bestimmen, in welchen Marken das Oberamt zu Feldkirch das Weiderecht beanspruche; man habe weder je, gehört noch gesehen, daß dasselbe Oberamt oder jemand an seiner Statt auf der Triesner Alp ein Weiderecht ausgeübt habe; es genüge nicht, ein solches Recht im Kopfe zu haben, man müsse es thatsächlich ausüben oder ausgeübt haben, um es beweisen zu können; es gebe nichts Ungereimteres, als daß man sich eines Raubes schuldig machen solle, wenn man Einen, der thatsächlich nie besessen hat, wegtreibt und sich in seinem eigenen Besitze schützt. Im Gegen- — 243 leil begehe der einen Raub, der sich in den Besitz dessen gewaltthätig setzen will, was er nie in Besitz gehabt. Das Urteil des Landgerichtes sei nlso ungerecht, weil es die wirklichen Besitzer ihres Rechtes berauben und dafür Andere in den Besitz einführen wolle. Daher appelliere die Gemeinde innert der gesetzlichen Frist von 10 Tagen an den Kaiser. Das Appellationsinstrument wurde dann vor Zeugen ausgefertiget. Noch ehe der 30. August da war, auf welchen die Triesner abermals vor das Landgericht citiert waren, wollten sie dem Borsitzenden dieses Gerichtes eine Abschrift ihrer neuen Appellation überreichen. Da aber das Gericht eine solche nicht annahm, sollte sie dem Vorsitzenden (Stabhalter) in seiner Privatwohnung aufgedrungen werden. Dieses Geschäft zu besorgen übernahmen der Frühmesser Ferdinand Wehinger und Jakob Sprenger des Gerichts. Sie gewannen den Feldkircher Notar Joh. M . Weinzirl, welcher mit ihnen und zweien Zeugen am 26. August die Wohnung des Stabhalters Heusle zu Rankweil betraten und demselven in wenig anständiger Form die Appellationsschrift überreichte. Der Notar hat später diesen Schritt in einem Schreiben bedauert, das überreichte Schriftstück, das der Stabhalter nicht annehmen wollte, zurückverlangt und dasselbe für ungehörig erklärt. Am 30. August fand die Sitzung des Landgerichtes statt. Der Anwalt des österreichischen Oberamtes verlangte schleunige Exekution. Das Gericht entschied, es sei die Gemeinde Triesen nochmals und zwar zum letztenmal vorgeladen; könne sie dann nicht nachweisen, daß sie deu früheren Befehlen nachgekommen sei, so soll die Exekution thatsächlich durchgeführt werden. Nun konnte aber das Landgericht in Müsinen keinen hängen,. den.es nicht hatte. Die Triesner aber hatte es nicht und konnte es nicht haben, weil die Herrschaften Vaduz und Schellenberg keine auswärtigen Gerichte anerkennen mnßten. Triesen wandte sich durch den Hofrat von Gail an den Landesfürsten, wodurch eine rasche Entscheidung herbeigeführt wurde. Unterm 25. September gelangte von der fürstlichen Hofkanzlei an das Oberaml in Vaduz folgendes Schreiben herab: „Gleichwie aus den zwischen dem Obermnt Feldkirch und der-Gemeinde Triefe« vor dem kaiserlichen Landgericht zu Rankweil verhandelten und Hieher eingesandten Akten mil vieler Be- - 244 — fremdung zu ersehen ist, daß gemeltes Oberamt ein Wnidrecht auszuüben sich anmaßen wolle, welches die Gemeinde Balzers bisher pachtweise genutzt haben solle, und daß etwelche aus dieser Gemeinde zu solchem Weidbesuch ihr Bieh hergelehnt haben, welches ihnen die von Triesen mit Berufung auf den Brandisischen Markungsbrief von 1511, der auf solchen Fall von der Psändnng handle, wirklich abgepfändet haben, die von B a l z e r s aber solches nicht zurück nehmen w o l l e n , vermutlich in der Hoffnung, vor einem fremden Gericht eine übermäßige Vergütung zu erhalten, auf Seiten der fürstlichen Landesherrschaft nicht zugegeben, noch gestattet werden kann, daß die eigenen Unterthanen direkt oder indirekt bei fremden Gerichten Hilfe suchen, oder vor denselben ihre Forderungen mit Uebergehung ihrer Landesherrschaft und deren Oberamts vor solchen Gerichten litigieren, durch welche sie an noch weitere fremde Gerichte gezogen werden können. So wird hiemit der Gemeinde Balzers allen Ernstes aufgetragen, daß sie bei der fürstlichen Oberamts Kanzlei zu Vaduz getreulich und allenfalls mit Vorlegung der nötigen Dokumente anzeige, ob und unter was für Bedingnissen sie ein Waidrecht von dem Rentamt zu Feldkirch inne gehabt und genutzet, und was sie dafür bezahlt habe. Ferner hat diese Gemeinde mit Vorstellung ihrer Hirten anzuzeigen, wohin sie in Kraft dieses Pachtes getrieben haben und was sich hiebei etwa ereignet habe. Ebenso wird denen, welche das Vieh an das Oberamt Feldkirch hergelehnt haben, ernst gemessen befohlen, dasselbe von der Gemeinde Triesen, wenn es nicht schon geschehen sein sollte, sofort und zu Tagszeit zurückzuholen, und wenn sie derenthalben etwas an die Gemeinde Triesen zu fordern haben, solches nur beim liechtensteinischen Oberamt anzubringen und dessen Entscheidung, mit Vorbehalt der Appellation an den Fürsten, abzuwarten. Dem Oberamt zu Vaduz wird hiemit auferlegt, dieses sogleich den Gemeinden Balzers und Triesen zu eröffnen und alles zu vollziehen, diejenigen aber, die sich dessen weigern sollten, Hieher namhaft zu machen, damit gegen dieselben die verdiente Bestrafung vollzogen werden kann, und nicht zu gestatten, daß diese Gemeinden, oder andere Unterthanen am kaiserlichen Landgerichte zu Rankweil sich gegen einander in Streit einlassen, so daß jene, welche ihre ordentliche Obrigkeit, die ihnen von Gott gesetzt ist, übergehen nnd sich nn fremde Gerichte wenden, — 245 — mit V e r l u s t der L a n d e s h u l d e n werden bestraft werden. Schließlich wird das Oberamt das Seinige thun, die Gemeinde Balzers von dem heimlichen Spiel mit Feldkirch abzuziehen, die verlangte Rückerstattung und die Exekution zu vereiteln und überhaupt die Sache auf einen besseren Fuß zu setzen. Hierin geschieht S r . Durchlaucht Wille und Befehl. — Unter dem 24. April 1763 wandte sich Triesen abermals in einem Schreiben an den Fürsten. Die Gemeindsleute von Balzers, heißt es darin, haben bei ihrer Vernehmung so wenig einen Anspruch auf die Alpe Gapfal oder auf.ein Weidrecht daselbst zu beweisen gewußt, daß vielmehr aus ihren Aeußerungen deutlich erhellt habe, daß die Forderungen die gleichen seien, mit denen sie anno 1751 abgewiesen wurden. Die Akten beweisen zwar, daß das Oberamt Feldkirch der Gemeinde Balzers das vermeinte Weidrecht unter dem Vorwand habe zuschanzen wollen, als wäre ihr wegen den gutenbergischen Gütern ein gewisses Weidrecht auf der Alp pachtweise überlassen worden. Es habe aber dem Oberamt an den nötigen Beweisen gefehlt, so daß es freiwillig von dem Versuch eines Beweises zurückgetreten sei und vielleicht auch in Zukunft keine derartigen Forderungen mehr stellen werde. Allein dadurch seien nicht alle Beschwerde» der Gemeinde Triesen behoben. Es zeigen nämlich die vorhandenen Akt», daß die Gemeinde Balzers versucht hat, ihr Vieh ganz unvermutet in die Triesner Alp zn treiben und sich so durch vollendete Thatsachen in deren Besitz zn setzen. Obwohl nun solches Vieh wieder weggetrieben worden, ließ man doch nicht von solchen Versnchen ab, so daß ma» endlich sich gezwungen sah, dnS Vieh zn pfänden und auf Kosten des Eigentümers in den Pfandstall zu stellen. -Die dadurch erwachsenen Kosten seien noch nicht bezahlt, sowenig wie die Prozeßkosten. Es wird daher der Fürst gebeten, das Oberamt Vaduz zu beauftragen. Balzers zur Bezahlung dieser Kosten zu zwingen. — Wegen Bestreitung dieser Kosten, speziell der Pfändungskosten, standen die Vertreter der beiden Gemeinde» am 30. Aug. 1764 nochmals, vor dem Gerichte zu Vaduz. Die Balzner wiesen ihre Gegenpart an die, welche ihnen diese Kosten verursacht haben, worauf die Triesner erwiderten, sie haben vom Vogteiverwalter von Gugger vernommen, daß das Haus Oesterreich die Mitatzung in diesen Alpen verlange, folglich sei dieser Handel eine Gemeinde- — 246 — sache, von der Gemeinde als solche angefangen und iviedcr mifgewärmt worden. Die Balzner entschuldigten sich damit, daß nicht die Gemeinde, sondern nur einige Private dem Vogteiverwalter die Kühe gegeben hätten. Die Triesner ließen diese Ausrede nicht gelten, weil die Gemeinde als solche sich der Sache angenommen habe. Der Beschluß des Obernmtes lautete: Die Triesuer sollen jene, welche ihr Vieh hergeliehen und dadurch diesen Handel verursacht haben, beim Oberamte belangen. Diese wurden dann' auch am 12. Sept. 1765 zur Bezahlung verurteilt; doch sollte ihnen der Regreß an das Oberamt Feldkirch offen stehen. Dieser Handel war dann aber auch Ursache, weshalb sowohl die Leute zu Triesen als auch die zu Bälzers gegen den Landvogt und zwei Landammänner äußerst aufgebracht waren, weil sie von diesen gegen das Landgericht zu Rankweil nicht genügend geschützt worden waren. Das Schreiben der fürstl. Hofkanzlei, das einen schweren indirekten Tadel für das Oberamt in Vaduz enthielt, scheint den Gemeinden nicht einmal in gehöriger Weise zur Kenntnis gebracht worden zu sein. Auf eine Eingabe der Gemeinden an den Fürsten, welche die Beschwerden gegen den Landvogt zum Ausdrucke brachte, ließ der Fürst eine Kommission zur Untersuchung der Sache einsetzen. Die vorgebrachten Klagen ersieht man aus den Anfragen , welche von der Kommission an die Gemeinden gestellt wurden. Sie lauteten: 1. Ob beiden Gemeinden, Triesen und Balzers, oder nur einer davon und allenfalls welcher die Publikation der fürstl. Entschließung vom 25. Sept. 1762, als die angebliche Quelle der Uebel, nicht geschehen? 2. Welche Individuen aus Triesen jene seien, welche hülsund rechtlos von Seiten ihrer Obrigkeit gelassen worden? Worin ihre eigentliche Beschwerung bestehe und seit welcher Zeit? — sowohl wegen Markungen als Holzeingriffen. 3. Sie sollen die Zeit, wann das angebliche Verbot (?) geschehen, angeben und wo solches, schriftlich zu Commissions Handen stellen. 4. Was für eigentliche Remedur uud Satisfaktion sie in ihrer Eingabe verlangten, welche man seitens der Obrigkeit wegen Holzfrevel in dem mit den AlpungSmarkcn strittigen Wald dem — 247 — eint oder andern aus den streitenden Teilen zu einer Zeit, da der Prozeß noch nicht entschieden war, verschaffen sollen? 5. Weil die in der Schrift enthaltene Beschwerde ein alter Hefel ist, solle gleichförmig die eigentliche Zeit bekannt gegeben werden. Aus den kurze« Notizen am Rande dieses Schriftstückes lautete die Antwort zu 1.: Triesen niemals; zu 2. die Gemeinde; zu 4. ungefähr im Mai 1762. — Unter dem 1. Aug. 1770 erhielt die Gemeinde Triesen, wie wenigstens der Landvogt meldete, vom Fürsten den Befehl, ihre Urkunden, welche die Markungsstreitigkeiten betrafen, zur Uebersendung nach Wien abzugeben. Die Gemeinde wandte sich aber wieder an den Fürsten. Sie könne das nicht glauben, weil der Landvogt sich weigere den bezüglichen Auftrag vorzuweisen und weil sie sich nicht einbilden könne, daß der Fürst ihrer Gegenpart, nämlich dem Landvogt, wider den sie von Rechts und Kommissionswegen feierlich protestieren müsse, diese Verrichtung aufgetragen haben sollte. ES würde sich hierin eine Parteinahme verraten, wie auch jüngst es geschehen, daß derselbe Landvogt mit dem Oberamt zu Feldkirch, welches i. I. 1768 eben dieses Handels willen die Gemeinde vor das Landgericht zu Rankweil zu eitieren gedachte, die Marken in der Alp Valüna zn bescheinigen, denselben nachzugraben hatte, ohne daß aus der Gemeinde Triesen ein einziger Mann dabei gewesen. Wohl aber habe der Landvogt derlei Männer beigezogen, welche ziemlich von Parteilichkeit riechen, indem dieselben Parteigänger beider Herren waren, nämlich den Landammann von Rnnkweil, der eben im Jahre l 768 (sollte wohl heißen 1762?) die Citation vor das Landgericht ausstellte, ein Parteigänger des Vogteiverwalters, dann die Landammänner zu Vaduz nnd Schellenberg, welche alle das zu tanzen gewohnt seien, was beide Herren pfeifen. E s bittet also die Gemeinde den Fürsten, ihr die gleiche Gnade znznwenden, wie ehevor in der Kommissionsnngelegenheit, und ihr wieder eine unparteiische Kommission gewähren zu wollen. E s werde sich dann zeigen, wer recht und wer unrecht habe. Dat. 9. Sept. 1770. Ueber deu Erfolg diese? Gesuches geben die vorhandenen Akten keinen Aufschluß. Hingegen scheint infolge dieser Mißhelligkciten in der Gemeinde selbst eine bedauerliche Spaltung entstanden zu sein. Die beiden Richter Anton Regele und Anton Frömmelt legten mit Bewilligung des Fürsten ihr Amt nieder. Do die ihnen feindlich gesinnte Partei dieser Resignation unehrenhafte Beweggründe unterschoben, mußte am 19. Sept. 1774 vor versammelter Gemeiudc ein fürstliches Mandat vorgelesen werden, welches jene Männer in Schutz nahm und unter Androhung der höchsten Ungnade und gewisser Strafe die Schmähung derselben verbot. — Uebrigens hatte Triesen mit den südlichen Nachbaren zu gleicher Zeit (1763) einen anderen Handel, der nicht sehr vorteilhaftwar. Triesen war klagbar, daß die von BalzerS auch den gemeinschaftlichen Auftrieb und die Mitatzung auf den Wiesen Silvaplana vorgenommen haben, bevor die Triesner aus den Alpen gefahren waren; das habe gegen die Spruchbriefe verstoßen. Ueberdies streifen die Balzner mit ihrem Vieh aller Orten und schädigen so die den Triesnern eigene Gemeindentzung. Die Balzner erwiderten, daß sie kein Vorrecht auf den genannten Wiesen verlangen. Daß in diesem Falle es so geschehen, daran seien die Triesner selbst schuld; sonst habe man sich immer gegenseitig über den gemeinsamen Austrieb verständigt. Man hätte auch die Sache unter sich ohne Prozeß und Kosten beilegen können. Dem schloß sich auch das Gericht an, und die klagende Partei mußte alle Küsten bestreiken. — Zwei Jahre später aber erging es den Balznern in einem gleichen Falle schlimmer. Sie wurden nämlich zu 20 sl. Strafe und zum Schadenersatz verurteilt. Nachdem im Jahre 1758 in der T r i e s n e r A u , Sevelen und dem Haberkopf gegenüber, das Wuhr samt dem dahinter gesetzten Markstein durch einen gewaltigen Rheineinbruch weggenommen worden war, ist am 7. Juni 1759 in Gegenwart der beidseitigen Behörden daselbst ein neuer Markstein gestellt worden. Die Distanz zwischen diesem Srein und dem Rheinstrom betrug nur noch 39 Klafter, so daß also die Gemeinde Triesen an festem Lande 18 Klafter eingebüßt hatte. Es wurde also der Gemeinde zuerkannt, daß sie 57 Klafter festes Land beanspruchen dürfe von dieser Mark bis zum Strom. Der Markstein stand hinter der Landstraße und seine Scheinung ging in den Kirchturm von Sevelen. Ebenso wurde am 15. Februar 1764 ein neuer Stein im Gargnetsch gesetzt, weil der alte von der Rüfe mitgenommen — 249 — worden war. Der Stein kam unter einen jungen Apfelbaum zu stehen, ca. 140 Klafter hinter dem Wuhre und hatte die Scheinung gegen das Schloß Gutenberg. Da im Jahre 1771 die neue Landstraße erbaut wurde, erging an die Gemeinden von der Oberamtskanzlei ein Schreiben, wodurch zu eifriger Thätigkeit, zur willigen Unterordnung unter die Weg- uud Platzmeister, zu pünktlicher Einhaltuug der Arbeitszeit ?c. ausgefordert wurde. I m Jahre 1775 hatte ein -Sturmwind im Triesnerwald, aus dem auch die Triesenberger Holzbezugsrecht hatten, viele Tannen umgeworfen, welche an Triesenberger ohne weiteres verkauft wurden. Wegen weiterer Holzforderung der Berger klagten die Triesner beim Oberainte und dieses sprach: Die alten Briefe, besonders der von 1640 bleiben in Kraft; die Triesner haben den Triesenbergern gegenüber die Wälder möglichst zu schonen. I n Erwägnng des Holzmangels und zur Schonung der Waldungen seien folgende Taxen festgesetzt: Jeder Haushaltung ist ein Los für 6 kr. zn belassen; ein Lerch kostet 44 kr., eine Schindeltanne und Zimmerholz 24 kr. Die Gemeinde Triesen wird nachdrücklichst angewiesen, auf die Waldung sehr acht zu haben, kein Holz außer die Gemeinde zn verlausen, auch in der Gemeinde selbst ohne wirkliches Bedürfnis kein Holz auszugeben. Das gekaufte Holz ist nn die Gemeinde Triesen zu bezahlen; in Zukunft soll das durch Sturm gefallene Holz als Losholz oder Bahiiholz ausgeteilt werden. I m Jahre 1788 wurden im Triesner Wald durch Triesenberger frevelhafterweise über 200 Stück Bäume gefällt. Soweit man die Thäter ausfindig machen konnte, wurden sie zur Strafe gezogen. Am 15. März 1778 kauften die T r i e s e n b e r g e r von den B a duzern jenen Teil des M a l b u u , welchen sie von diesen seit 1355 zu Lehen gehabt haben. I m Jahre 1789 hatte ein Rheinbruch den W a r t n u e r n großen Schaden gebracht. Die Folge davon war ein neuer Wuhrvertrag zwischen den dies- uud jenseitigen Behörden. Dieser hochbedeutsame Vertrag lautet wörtlich: Kund und zu wissen gethan sene hiemit männiglich: Nachdem durch einen schädlichen Nheinbruch, welcher sich schon im — 250 — Sommer vorigen Jahres auf der Eidgenössischen Seite ergeben hat, und desselben Verwuhrung und Znrückleitung des Flusses iu seinen vorigen Rinnsal zwischen beeden ehrsamen Gemeinden Wartau und Triesen einige Anstünde und Streitigkeiten erhoben worden sind. So fanden sich zwar beederseits Obrigkeiten bemüssiget, sich dieser Sache anzunehmen. Es haben aber S r . Hochfürstl. Durchlaucht auf ein von dem hohen Stand Zürich im Namen der acht alten des Sarganserlandes löbl. Regierenden Orten dahin erlassenes Schreiben dem hiesigen Oberamte aufgetragen, daß diese Anstünde zu Beibehaltung der bisherig guten Nachbarschaft und freundschaftlichen Vernehmens in gütliche Wege eingeleitet und beigelegt werden sollen. Und da die Hochbelobt regierenden Stände ihrerseits die nemlichen Gesinnungen geheget, zu dem Ende den Herrn David Anton Stedelin des Hochlöbl. Raths zu Schweiß, und den H. Jakob Schindler des Hochlöbl. Raths zu Glarus als bevollmächtigte Ehrengesandte mit dem preiswürdigen Auftrage hiebei nichts als das beederseitig gemeine Beste zum Zwecke sür sich zu nehmen, anher abgeordnet haben, auch in Gefolg dessen zwischen beederseits Obrigkeiten auf den 19. des vorigen Monats die erste freundnachbarliche Zusammenkunft im PostHause zu Balzers angesetzet wurde. So hat sich das hiesige Oberamt dahin verfüget, und als kurz darauf die beeden Herren Ehrengesandten wie auch der Herr Joseph Anton Wiget, Landvogt zn Snrgans, und der Herr Samuel Blumer, Landvogt zu Werdenberg, welche von Hochbelobten Ständen ebensalls zu diesem Geschäft ernennet worden, dann beede Herren Landtschreiber von dorther desgleichen eingetroffen sind. So wurde daselbst die erste Unterredung gehalten. Am folgenden Tage aber find auch die Meinungen der beederseitigen Amtsangehörigen vernommen, sofort am 2 l . die Unterredungen weiter fortgesetzt worden,und nachdem man am 22. und 23. des Nemlichen, dann am 3., 5., 6., 8. und 9. dieses Monats mit Zuzug der Deputierten der beederseitigen Gemeinden an Ort und Stelle öftere Augenscheine eingenommen und alle Umstände reiflich überleget hatte: So ist endlich gestern-der einhellige Schluß gefasset nnd mit beederseitiger Zufriedenheit die Aussteckung der Hauptstellen der künftigen Wuhrungeu vorgenommen, zu Vermeidung all künftiger Anstünden und Irrungen aber heute gegenwärtig schriftliche Uebereinkommuuß errichtet worden. E r s t l i c h : Solle hiesiger- oder Triesnerseits unter der Riefe beim Garnetsch, Wartauischerseits aber ober dem Nheinbruch, wo die Stellen bereits mit Pfählen bemerket worden sind, an beederseits vorigen Währungen Trachterwuhre angelegt und diese in einer gleichförmigen Schräge 130 Klafter gegen die Mitte des Rheinbetts dergestalt fortgeführt werden, daß zwischen beeden Enden die Trachterwuhr, welche nichtweniger mit Pfählen bemerket sind, 150 Klafter für die Rheinhofstatt übrig bleiben. Von den Enden itztgedachten Trachterwuhren aber sollen die beederseitigen Streichwuhr angefangen und bis auf die bei dem Haberwuhrkops ebenfalls schon mit Pfählen angezeigten Stellen, welche in einem Zwischenraum von 140 Klafter von einander entfernt sind, in vollkommen gleichförmig geraden Linien fortgeführt werden. Z w e i t e n s : Was nun hinter beederseitigen Wuhrungen gelegen ist, daß solle diesseits denen hochfürstl. liechtenst. Unterthanen, jenseits aber denen Eidgenosfenschen zugehören, mit Ausnahme der Triesner Heuwiesen, welche der Gemeind Triesen, wie sie vor Alters waren, vorbehalten bleiben. D r i t t e n s : Damit bei den Wuhrungen um so weniger Strittigkeiten erreget werden mögen, so wurde ferner festgesetzet, daß g.) auf beeden Seiten alle Bück, Schlipf- oder Stoßwuhrungen gänzlich verboten sein sollen, d) solle jedem Theil frei stehen, wieviel er jährlich an diesen Wuhrungen herstellen will, auch wo und wann er zu wuhren nötig findet. Z . B. der Rhein wollte da oder dort eine Linie überschreiten, so solle jeder Theil dort wuhren, dem Einbruch vorlegen, und diese Arbeit an einem anderen Orte, wo er nichts zu besorgen hat, unterlassen können, sofern er sich hiebet nur nach der Vorschrift benimmt, die festgesetzte Linie nicht überschreitet, und alle Schlipf, Bück oder Krümmungen vermeidet. Gleichergestalten ist auch keinem Theil verwehret, hinter den Linien zu wuhren. Es sollen aber dort eben so wenig Krüminungen oder Schüpfe gemacht werden, als in der Linie selbst. V i e r t e n s ist zwar bekannt, daß die Gemeind Triesen laut ihren alten Briefen das Recht hat, bei St. Johannesbild oder der unweit davon ob der Straß stehenden Rheinmark 23, dann weiter herab von der Rheinmark auf der oberen Riefe 100, und noch weiter Herabwerts von der Rheiinnark aufm Garnetsch gleich oberhalb, wo das Trachterwuhr anfängt, Z44 Klafter mit ihrer 17 — 252 — Wuhrung herauszurücken. Weil aber dieses der gegenwärtigen Uebereinkommnuß in etwas entgegen zu sein scheint, und künftig zu neuerlichen Irrungen verleiten könnte, So hat man sich dahin verstanden, die Triesner sollen zwar bei ihren Briefen und Rechten verbleiben, jedoch in der und keiner andern Maaß, daß sie von dem Ziel oder der Rheinmark bei St. Johannesbild 23 Klafter gegen dem Rhein zu müssen, und von diesem Punkt in gerader Linie, ohne Schupf oder Buck bies auf das End des Trachterwuhres fortwuhren können; hingegen solle in dem Fall den Eidgenössischen Nachbaren zu Wartau auch nicht verwehret sein, ihrerseits an der Wuhrlinie am Batschkopf ebenfalls eine Wuhrung anzusetzen, und mit solchen desgleichen in gerader Linie bies zum Schluß der Trachterwuhrung fortzufahren, dergestalten, daß der Trachter beiderseits ausgefüllet und die vorige Wuhrung in einfache Streichwuhr verändert werde. F ü n f t e n s weil die Erfahrung nur schon gar zu oft gelehret hat, daß auch feste Stellen durch den Rhein fortgerissen worden, und Verwirrungen hieraus entstanden sind. So sollen, diesem vorzukomm, sobald gegenwärtige Traktaten die beederseitig Landesherrliche Bestätigung werden erhalten haben, an sichern Orten Hintermarken gesetzet, deren Mäß bies an die Linien genommen, hierüber genaue Beschreibungen errichtet, Obrigkeitlich gefertiget, und gegenwärtiger Uebereinkommnuß nachgetragen werden. Welches beede löbl. Landvogteyämter Liechtenstein und Sargans zu besorgen auf sich genommen, und durch Ausschüsse von beeden Gemeinden Wartau und Triesen unter eigener Obsicht zu bewerkstelligen verheißen haben. Zugleich aber auch der Hochgenchte Herr Ehrengesandte Stedelin vom hochlöbl. Stand Schweitz sich gürig erbetten lassen, als ein Kunstverständiger zwei gleiche geometrische Risse zu verfertigen, worin alle Stellen der Marken, Hintermarken, der zu machen verabkommener Wuhrung deutlich verzeichnet sind, damit man sich zu all künftigen Zeiten zu beeden Theilen des nähern erleuchten und ersehen könne. S e c h s t e n s : Alle Siegel und Brief, so die beederseitigen Gemeinden der Rheinwuhrungen wegen in Händen haben, sollen zwar in Kräften verbleiben, doch anderergestalt nicht, als in soweit solche der gegenwärtigen Uebereinkommnuß nicht entgegen stehen. Endlich und S i e b e n t e n s : Hat man beederseits zu künftig desto genaueren Beobachtung der gegenwärtigen Traktaten zu verordnen für nötig gefunden, daß, sofern sich eine von den ehrsamen Gemeinden dies- oder jenseits wider all besseres Hoffen soweit vergehen, nnd freventlich wider gegenwärtige Uebereinkommnuß handeln wurde, sie von Obrigkeitswegen nicht nur die widerrechtlich unternommene Wuhrung vom Grunde aus auf eigene Kosten auszuheben, sondern auch nebst Erstattung der dem andern Theil hiedurch verursachten Kosten und Schaden zu Erlegung 100 Reichsthaler Straf angehalten werden solle. Zu wessen genauer Vollziehung sich beederseits Obrigkeiten anmit die schleunigste Hilfe und Zwangsmittel wechselseitig zusichern. Dessen allem zu wahrer Urkund ?c. Geschehen zu Liechtenstein den 11. Nov. 1790. - Am 21. März 1791 wurde dieser Vertrag von den Obrigkeiten ratifiziert. — I m Jahre 1794 gab die Gemeinde eine neue „Gemeindsteilung" heraus, das „Neugut". H i e m i t sind w i r bereits zu den sog. Franzosenzeiten herabgekommen und müssen nun die K r i e g s ereignisse jener überaus t r a u r i g e n P e r i o d e schildern, sofern sie diese Gegend näher berühren und nicht schon an einer anderen Stelle dieser Schrift erwähnt sind. Die Jahre 1796, 1797 und 1798 hatten große Beschwernisse durch die starken Winterquartiere kaiserlicher Soldaten, durch die geforderten Schanzarbeiten und Kriegskontributionen gebracht. An der Luziensteig mußten Schanzen, dem ganzen Rhein entlang Wachthütten erstellt werden. Liechtenstein hatte sich verpflichtet, den Vorarlbergern gegen die Franzosen 120 und in beiden Ausschüssen 240 Mann zu stellen. Da Graubünden sich geweigert hatte, der Einladung Frankreichs zum Anschlüsse an die neue helvetische Republik zu folgen, und deshalb ein Einfall der in der Schweiz stehenden französischen Armee bevorstand, war am 17. Okt. 1798 zu Chur mir dem österreich. General Auffenberg eine Uebereinkunft getroffen worden, gemäß welcher Graubünden von österreichischen Truppen besetzt wurde. Zwei Tage später rückten 10 Bataillone Oesterreicher in Bünden ein uud besetzten die Luziensteig. Gleichzeitig kamen die Franzosen in die nächste Nähe und besetzten das linke Rheinufer von Ragaz bis zum Bodensee. Die — 254 — österreichische Armee in Bünden erhielt ihre Zufuhr von Vorarlberg her. Die Vorarlberger Fuhrleute brachten dieselbe bis Vaduz; von da zur Luziensteig mußten die hiesigen Fuhrleute den Transport übernehmen. An der ganzen diesseitigen Rheinlinie vom Bodensee bis Chur standen österreichische Wachtposten. I m Frühling des folgenden Jahres (1799) fand der E i n f a l l der F r a n z o s e n statt. G e n e r a l Massen«, Befehlshaber einer Armee, die 38,000 Mann stark war, langte nach Unterwerfung der Schweiz in der Nacht vom 5. auf den 6. März in Azmoos — Balzers gegenüber — an. Das bündnerische Rheinthal hielten die Oesterreicher unter General Auffenberg besetzt. Eine Kompagnie befand sich zu Disentis zur Unterstützung der sranzosenfeindlichen Landleute des oberen Bundes, um den von Uri einbrechenden Feind abzuhalten. Ein Regiment war zwischen Reichencm und Maienfeld verteilt; Fläsch und Luziensteig hielt ein Bataillon besetzt; ein Bataillon Gradiskaner stand in Baizers, teils um die Verbindung mit Graubünden zu unterhalten, teils um nötigenfalls die Besatzung der Luziensteig zu verstärken; ein Bataillon v e V w s war zwischen Balzers und Feldkirch aufgestellt. Oberkommandant der Oesterreicher war Feldmarschalllieutenant Hotze, dessen Armee von Bregenz bis Disentis verteilt war und aus 24,600 Mann Infanterie und l400 Mann Kavallerie bestand. Am 6. März, morgens 4 Uhr, gab Massena das Zeichen zum Vorrücken und erst etliche Stunden später ließ er an General Auffenberg eine Aufforderung zur Räumung Graubündens abgehen. Eine Abteilung Franzosen stieg über den Kunkelspaß und drang bis Reichenau vor. Massena aber trachtete mittelst eines Rheinüberganges der Luziensteig Meister zu werden, um zugleich den Oesterreichern in Bünden die Verbindung mit Vorarlberg abzuschneiden, Es sollte dabei der Rhein gleichzeitig an drei Stellen überschritten werden, nämlich bei Bendern (durch General Oudinot, welcher auf Feldkirch losgehen sollte), bei Trübbach (um die Luziensteig von vorne anzugreifen), und bei Fläsch (um die Luziensteig im Rücken zu nehmen). Zwischen 6 und 7 Uhr früh begannen die Angriffe. Bei Fläsch wurde auf einigen Kähnen Infanterie eingeschifft; sobald sie aber die Mitte des Flusses erreicht hatte, wo ohnedies das hohe Wasser die Fahrt aufhielt, wurden die Franzosen von — 255» ,— dem Kartatschenseuer des österreichischen Geschützes empfangen, welches ihnen 100 Mann kostete und sie Vertrieb. Der französische General Chabrau ermunterte seine Mannschaft zu einem nochmaligen Versuch, ließ die Musik spielen und unter großem Geschrei wurde die zweite Ueberfahrt wirklich vollzogen. Aber da standen einige österreichische Kompagnien und die Bündner Kompagnie des Hauptmanns von Gugelberg, von Artillerie zweckmäßig unterstützt, in verschanzter Stellung. Ihr Widerstand war so nachdrücklich, daß die Franzosen sich in dem Gesträuch am Ufer in eine Plänklerkette auflösten und nichts mehr wagten, bis die Oesterreicher am Abend infolge des Verlustes der Steig weichen mußten. Den Uebergang bei Trübbach gedachten die Franzosen insolge einer tags zuvor bewerkstelligten Untersuchung des Flußbettes mittelst Durchwatens auszuführen. Allein noch am Abend war der Föhn eingetreten und hatte eine Schneeschmelze bewirkt, wodurch der Wasserstand bedeutend erhöht wurde. Eine Abteilung, welche voranschritt, verlor den Grund, einige ertranken und eine Schwadron Husaren mußte den übrigen schleunigst heraushelfen. Inzwischen wurde der Bau einer Bockbrücke begonnen und nachdem sich Massena persönlich überzeugt hatte, daß der Bau ohne Schwierigkeiten bis zur Mitte des Flusses vorgeschritten war, so ließ er auch einen Teil der bei Ragaz stehenden Truppen Herabkommen und nachmittags 2 Uhr standen sie an der beendigten Brücke zum Uebergang bereit. Auffallenderweise war dieser durch die Schifffähre der ganzen Umgebung wohlbekannte Uebergangspunkt ohne Verteidigung geblieben, da das bei Balzers stehende Bataillon Gradiskaner in die Luziensteig hinaufgerufen worden war, das zum Ersatz bestimmte Bataillon Os Vins aber zu spät zur Stelle kam und weichen mußte. Der Uebergang ward also auch hier vollzogen und um 3 Uhr waren die Franzosen im Angesichte der Luziensteig. Die Besatzung der Schanze bestand aus 2 Bataillonen mit 4 Kanonen. Kommandant war Oberstlieutenant Haßlinger, ein Greis von beinahe 80 Jahren. Von den Franzosen erstiegen 2 Kompagnien Grenadiere die Guschneralp und 1 Bataillon den Fläscherberg. Ein frisch gefallener Schnee setzte den Bewegungen dieser Truppen die größten Hindernisse entgegen. Mittlerweile ward auch gegen die Front der Festung , ? » — 256 — ein Bataillon herangeführt und es erfolgten nach einander vier Angriffe, welche jedesmal zurückgeschlagen wurden. Allein um 7 Uhr abends, als es bereits finster war, erstürmten die. Franzosen auf der Guschner Seite die Schanzen und nahmen sie ein. Die Besatzung wurde zersprengt, das Geschütz erobert; der tapfere Postenkommandant wollte sich nicht ergeben und tätlich getroffen fiel der greise Held in feindliche Gefangenschaft, um wenige Tage Tage später seine Pflichttreue mit dem Tode zu besiegeln. Von der Mannschaft entkam ein Teil nach Maienfeld, die übrigen waren gefangen. Mit der Luziensteig war der Schlüssel zn Graubünden den Feinden in die Hände gefallen und mußten sich die dort stehenden Oesterreicher nun ergeben. Hotze war am selben Tage frühe eben im Begriffe mit 2 Bataillonen von Feldkirch weg zum Schutze der Luziensteig abzumarschieren, als er durch die bei Bendern übersetzten französischen Kolonneu unter Oudinot sich genötiget sah, zur Verteidigung der Stadt zurückzukehren. Am frühesten Morgen des folgenden Tages (7. März) begann er mit 2500 Mann abermals seine Bewegung zur Rettung der Luziensteig, deren Fall er noch nicht wußte, während andere Truppen mit Vorarlberger Schützen über Schellenberg, über Ruggell und über Mauren gegen Bendern, wo Oudinot sein Hauptquartier hatte, vordrangen, 8 Kompagnien mit 4 Kanonen auf der Landstraße gegen Schaan sich bewegten und eine andere Abteilung über Planken gegen Nendeln und Schaan herab zn operieren beordert war. Der Plan Hotze's war offenbar, Oudinot über den Rhein zurückzuwerfen und nachdem der Rücken frei war, die Luziensteig zu entsetzen. Oudinot aber, der von der Luziensteig her Unterstützung erhielt, warf sich auf die von Eschen und Nendeln her vordringenden Kolonnen. Ein starkes Schneegestöber verbarg diesen die französische Uebermacht; sie wurden zersprengt, verloren ihr Geschütz und 500 Gefangene und mußten sich in die Schanzen bei Tisis zurückziehen. Das war um 10 Uhr vormittags. Hotze wollte seinen von Regen und Schnee durchnäßten Soldaten einige Ruhe gönnen, als schon um Mittag von'Nendeln und Schellenberg her ein ebenso unerwarteter als energischer Angriff des Feindes erfolgte. I n bestürzter Eile floh alles aus Feldkirch. Schon waren die Franzosen bis Tisis vorgedrungen und im Begriffe, den Letzebüchel zu ersteigen,' schon hatten einige von ihnen Fällen- — 257 — gatter erreicht und schössen den Oesterreichern in den Rücken, als in diesem kritischen Moment drei Kompagnien Montavoner Schützen auf der Höhe erschienen und die Feinde davon Vertrieben. Man hatte es hier mit jener französischen Halbbrigade zu thun, die zwar oft eine beispiellose Kühnheit an den Tag gelegt hatte, aber wegen ihrer Zuchtlosigkeit und Grausamkeit die „schwarze Legion" genannt wurde. Mit Schrecken wurde überall ihr Name genannt und die Eschnerberger haben die Erinnerung an ihre Thoten bis heute nicht vergessen. Später hat Napoleon den größeren Teil dieser Halbbrigade nach St. Domingo geschickt und ihm dadurch das Todesurteil gesprochen. Auch der dritte Angriff am Nachmittag mißlang den Franzosen, nachdem einer ihrer Führer, Oberst Müller, von einer gut gezielten Kanone samt seinem Pferde zu Boden geschmettert worden war. Sie kampierten nun in Nendeln, unternahmen während l4 Tagen nichts Bedeutendes; sämtliche Dörfer aber hielten sie besetzt. Unterdessen zog Hotze mit dem größten Teile seiner Truppen von Feldkirch gegen den Bodensee ab und General Jellachich hatte mit nur 5 Bataillonen, 4 Eskadrons und 8 Kompagnien Landschützen die Stadt zu verteidigen, was eine umso schwerere Aufgabe war, da in der Nacht vom 22. auf den 23. März Massen« selbst mit 15,000 Mann Verstärkungen von Bünden her im Lager zu Nendeln eintraf. Am folgenden Tage ward unter Massenas persönlicher Leitung der Angriff auf Feldkirch unternommen. Dieser 23. März ist einer der ruhmvollsten Tage aus der Geschichte Vorarlbergs. Einige wenige Bataillone regulärer Truppen und ein Paar tausend Mann Milizen und Landsturm widerstanden den Entwürfen eines der tüchtigsten der französischen Generale und den stürmenden Angriffen der mehrfachen Uebermncht der erprobtesten französischen Truppen. Die Stürme auf den Blasenberg geschahen mit solcher Todesverachtung, daß einzelne Soldaten auf dem Bauche kriechend die Landesschützen bei den Füßen zu packen suchten. Diese aber hielten standhaft aus und als auf den Ruf der Glocken auch der Landsturm herbeigeeilt war, wußten die Franzosen den Steinwürfen von der nicht hohen aber sehr schroffen Bergwand nicht zu begegnen uud stellten den Angriff ein. An verschiedenen Stellen schlugen die Kaiserlichen den schon zwischen den Schanzen eiu17 — 258 — gedrungenen Feind mit dem Bajonett zurück. Am folgenden Tage (Ostertag) ließ Massena den Rückzug teils über den Rhein, teils nach der Luziensteig antreten. 18 Tage hatte die Schreckensherrschaft der Franzosen in unserem Lande gedauert, sie verließen dasselbe aber mit einem Verluste von 4000 Mann. Die Oesterreicher folgten ihnen auf dem Fuße und rückten in ihre früheren Stellungen bis Balzers hinauf wieder ein. Am jenseitigen Rheinufer stand der französische Wachtkordon. Am 29. April kamen größere Truppenmassen nach Vadnz, Triesen und Balzers. ^) Es galt nämlich, die Luziensteig den Franzosen zu entreißen. Auf der Straße von Schaan bis Triesen und am Rhein stand die Rankweiler Milizkompagnie und die Hälfte der Feldkircher Schützenkompagnie. Ueberdies wurden 4 Kolonnen gebildet, die am 1. M a i die Luziensteig von vier verschiedenen Seiten angreifen sollten. Die erste sollte über die Nenzinger Alp auf die Maienfelder Alp vorrücken und von dort den Franzosen auf der Luziensteig in den Rücken fallen. Eine zweite Abteilung mußte in der Nacht vom 30. April von Triesen aus die Alpe Lawena und von dort über Guscha die Höhen oberhalb der Steig erreichen und so letztere auf der rechten Flanke vom steilen Gebirge herab bedrohen. Anführer dieser Truppe, die aus einem Bataillon Regulären und Rankweiler und Sulzer Schützen bestand, war Major Guels. ^) Die d r i t t e Kolonne (1 Bataillon, 1 Eskadron) formierte sich auf der Straße bei St. Kntharinenbrunnen, um den Feind in seiner beinahe unangreifbaren Front nur zu beschäftigen. Anführer dieser Abteilung war General Jellachich, der Verteidiger von Feldkirch. Oberst St. Julien mit der vierten Kolonne (3^/2 Bataillone) lagerte sich um 1 Uhr nachts auf den Ellwiesen und am Rhein, mit der Bestimmung, den Fiäscherberg zu nehmen, die Luziensteig vom Rhein her zu umgehen und sich hinter derselben mit der ersten Kolonne zu vereinigen. Die Schüsse der ersten Kolonne ') Hotze erhielt bedeutende Verstärkung aus Tirol. Mit dieser kam mich Oberst Graf Joseph St. Julien, welcher mit dieser Gegend wohl bekannt war und der hauptsächlich den Plan zum Angriffe der Lnziensteig entworfen hatte. Hotze scheintsichdiesen braven Offizier znr Mithilfe bei diesen, Unternehmen eigens erbeten zu haben. 2) Dieser fiel im September des gleichen Jahres bei Zürich. — 259 — sollten das Signal sein zum Angriffe der übrigen. 2 Bataillone und 1 Eskadron blieben bei Balzers in Reserve. Feldmarschalllieutenant Hotze leitete das' Ganze. Aber leider mißlang das Unternehmen. Es lag noch viel Schnee aus den Höhen und in den Thälern der Alpen; dazu kam ein Wetter, wie man es nicht schlimmer wünschen konnte. Es regnete uud schneite auf deu Höhen und dichter Nebel machte die ohnehin schlechten Wege uusicher und gefahrvoll. Unter unbeschreiblichen Mühen ging der Weg über die Schneejöcher. Der Montavoner Landsturm war glücklich ins Prättigau hinüber gekommen; aber die Truppe, die vom Gamperdon her auf. die Maienfelder Alpe kommen sollte, kam wegen Schnee nnd Nebel nicht an das Ziel und kehrte um. Bon jener Abteilung, die über Lawena empörstieg, stießen die vordersten auf einen französischen Posten bei Guscha uud feuerten auf sie. Das hielten die anderen zwei Kolonnen, die aus Prnt und dem Ellberge parat standen, für das verabredete Signal zum Angriff. Da griff die Macht, die unter General Jellachich bei der Landstraße auf Prat stand, sogleich die französischen Vorposten an, warf sie in die Schanzen zurück und verbreitete ihr Feuer auf der ganzen Front. Oberst St. Julien war um 2 Uhr srüh von Mäls aufgebrochen. Er gelangte über die Eltwiescn bis zu der Stelle, wo die Felswände jäh hinabfnllen. Dort ließ er ein Bataillon zur Beobachtung des Rheines zurück; dort mußte er auch die Pferde zurücklassen, was er später sehr unangenehm empfinden sollte. Mit 2' 2 Bataillonen erstieg nun St. Julien die Höhe von Elelee, drang dnrch den Verhau, vertrieb die französischen Posten nnd gelangte ans den schwierigen Pfaden, welche über die dem Rhein entlang sich erhebenden Felsen führen, um 8 Uhr in die Fläscher Weinberge, an deren Fuße das Dorf Fläsch liegt. Er bemächtigte sich des verschanzten Dorfes uud schlug nach einem zweistündigen Gefechte den mit 2 Kanonen und Kartätschen seuernden Feind mit großem Verluste in die Flucht. Dieser räumte sogar Maienfeld und eilte unter steter Verfolgnng der unteren Zollbrücke zn. Es war 10 Uhr vormittags und die ermüdeten Truppen warteten vergebens 2 Stunden lang auf daS Eintreffen der ersten Kolonne von der Maienselder Alpe her. Hicdnrch uud während St. Julien seine zerstreuten Abteilungen wieder sannnelte, gewannen die Franzose!« Zeit, sich zn erhole». Auch die Abteilung, welche über Guscha kommen sollte, ließ sich immer noch nicht sehen nnd kam erst um 3 Uhr nachmittags, als es zu spät war, dort an. Die Franzosen sammelten sich, zogen Kavallerie uud Kanonen aus der umliegenden Gegend herbei und eine Halbbrigade kam unterhalb Fläsch, im Rücken der Oesterreicher, über den Rhein. I n diesem Augenblicke (12 Uhr) erhielt St. Julien vom Oberkommaiidante» Hotze den Befehl zum Rückzüge, da sein Korps in höchster Gefahr war. Er wurde auch schon in der Front und von beiden Seiten mit solcher Ueberlegenheit angegriffen, daß er nur mit der größten Anstrengung einen Teil seiner Truppen über den für unersteiglich gehaltenen Berg durch die Moza und Elelee auf die Ellwiesen bis Mäls im dichten Kugelregen fechtend zurückführen konnte; 1^2 Bataillone aber mußten das Gewehr strecken.') M i t solch empfindlichem Verluste kam der tapfere Oberst in Balzers an, wo General Hotze von dem Hügel, von Gutenberg aus die Situation beobachtet hatte. Indessen hatte sich Triesen gegenüber jenseits des Rheines eine französische Abteilung von mehreren hundert Mann Grenadieren gesammelt unter ihrem Brigadegeneral Suchet uud mit einigen Schweizer Milizen aus Toggenburg und Werdenberg den Versuch gemacht, den Rhein zu übersetzen, um den noch bei Balzers stehenden österreichischen Truppen die Straße abzuschneiden. Schon waren mehrere herübergekommen und war der ganze Haufe im Begriffe ihnen zu folgen, als ein Teil der Feidkircher SchützenKompagnie unter Oberlieuteuant Tschol .sich ihnen entgegensetzte und sie mit lebhaftem Feuer wieder vertrieb,, wodurch 4 Kanonen, die ohne Bewachung auf der Landstraße bei Gartnetsch standen, samt vielen, Gepäck gerettet wurden. Das österreichische Militär kehrte noch am Abend nach Feldkirch zurück. Die Truppe, die den Weg über Lawena gemacht hatte, getraute sich nicht mehr auf die Landstraße henmterzukommen, sondern nahm den Rückweg über den Kulm und das Saminnthal. So war der Sturm für diesmal mißlungen' und Oberst St. Julien,, der den ganzen Plan entworfen hatte, wurde ins Engadin abgerufen, von woher General Bellegarde dem General Hotze zn Hilfe kommen wollte. ') 92 M a n n waren tot, 258 verwundet, Oberstlieutenant Fürtenbura, 27 Offiziere nnd 939 M a n n mußten sich ergebe». — 261 - Auf den 14. Mai war der zweite Versuch gegen die Luziensteig, die als das „schweizerische Gibraltar" für äußerst wichtig gehalten wurde, festgesetzt und diesmal gelang den Oesterreichern das Unternehmen vollständig. Massena hatte wenige Tage vorher die Festung selbst besichtigt, die Besatzung verstärkt und alle Anordnungen zu einer energischen Verteidigung getroffen. Die Umgehungen über den Fläscherberg uud über Guscha wurden diesmal fallen gelassen, die Festung vielmehr von folgenden vier Seiten: von Balzers, von der Maienfelder Alpe, von der Seewiser Alpe und vom inneren Prättigau aus angegriffen. Bei jeder dieser vier Abteilungen waren neben dem regulären Militär auch Kompagnien von Landesschützen aus Vorarlberg. Schon einige Tage war durch die Landleute Proviant und Munition auf 'die Höhen vorausgetrngen worden. Der Schnee lag oben noch sehr tief und ein beißender Wind strich, sodnß manche beinahe erfroren. 26,000 Mann hatte Hotze unter seiner Führung, wovon allerdings ein Teil zur Bewachung der Nheinlinie verwendet werden mußte. Hotze kam in der Nacht vom 13. auf den 14. Mai mit seiner Kolonne (6 Bataillone und 8 Eskadrous) in a l l e r S t i l l e nach Balzers, nachdem er bei der Thalenge bei Triesen den feindlichen Batterien glücklich entronnen war. I n der nämlichen Nacht ließ er am Rhein bei Balzers Batterien von Zwölfpfündern errichten, um die Straße von Werdenbcrg nach Ragnz zu sperren, und besetzte gleichzeitig den Fläscherberg, das Mälsnerholz, die Wiesen vor der Festung bis auf die Höhen von And. Seine Aufgabe war, den Feind in der Front und auf beiden Seiten zu beschäftigen. Diese Mannschaft war zur Ersteigung des Fcstungswnlles mit Leitern versehen. Die anderen Kolonnen hatten 12 Stunden, oft durch klafterhohen erweichten Schnee zu marschieren. Dennoch hatte mit Anbruch des Tages (14. Mai) jede ihr Ziel erreicht. General Jellachich stand auf der Maienfelder und General Hiller nnf der Seewiser Alpe. Jellachich ließ 1 Bataillon und 2 Kompagnien mit den Feldkircher uud den Blndenzer Schützen durch das „Kleck" herabdesilieren, um die Festung im Rücken anzugreifen. Er selbst stand auf der Höhe zwischen Mnienfeld nnd Jenins, besetzte diese zwei Orte und ließ Malans angreifen, während eine andere Abteilung gegen die untere Zollbrücke am Rhein vorging, von wo der Feind eiligst sich zurückzog. Unterdessen erstürmten jene Truppen, die über dos Kleck herabgekommen waren, die Schanzen. Drei Kompagnien und die Vorarlberger Scharfschützen drangen durch den Wald an der östlichen Flanke gegen den Turin vor; die Hauptmacht stürmte direkt auf das feindliche Lager der Straße nach los und eine dritte Abteilung griff auf der westlichen Seite auf einem sehr schmalen Wege vordringend die Vorderschanze und die dort aufgestellte Kavallerie an. Zwar wandte der Feind alle seine Kanonen auf diese Abteilungen, feuerte mit Kartätschen; aber der Angriff war so heftig, daß die Besatzung bald das Gewehr strecken mußte. Auf der Steig wurden 6 Kanonen, 2 Haubitze», 9 Munitionskarren und 1 Feuerwerkkasten erobert; der Kommandant, viele Offiziere und 700 Mann wurden gefangen genommen. Die Versprengten, 300 Mann an der Zahl, gerieten jener österreichischen Abteilung in die Hände, welche Hotze im Mälsnerholz und im Ellholz aufgestellt hatte, um von da nach Fläsch und Maienfeld zn kommen. Sobald das Thor der Steig offen war, sprengte Hotze mit der Kavallerie durch dasselbe vor. Die Oesterreicher hatten unterdessen de» Feind anch aus dem Prättigau herausgejagt; sie drängten ihn immer vorwärts bis Chur, wo er sich ergeben mußte. Eine Abteilung Dragoner mit den Schützen von Feldkirch und Bludenz verfolgten einen Hausen zersprengter Franzosen gegen Fläsch zu, so daß deren viele im Rhei» ertranken, und da sie 3 von dem Feinde zurückgelassene Kanonen in dem Flusse bemerkte», gingen mehrere Schützen und ein Korporal ungeachtet des heftigsten Feuers vom jenseitigen Ufer bis unter die Schultern ins Wasser und zogen die Kanonen mit Stricken heraus. Die Franzosen wichen gegen Wallenstadt zurück, nachdem sie 1000 Tote uud Verwundete und 3000 Gefangene, 13 Kanonen, 2 Haubitzen und 22 Munilionskarren verloren hatten. Am 17. Mai trafen flüchtige französische Dragoner in St. Gallen ein, manche mit blessierten Pferden, auch Reiter ohne Pferde und Pferde ohne Reiter. General Hotze hatte sein Hauptquartier im Gugelbergische» Hn»se zu Maienfeld. Den Truppen, die die Tour über die Berge gemacht hatten, ward ein notwendiger Rasttag gegönnt; General Jellachich mußte sich zu Bette legen. Die Vorarlbergcr Lnndesverteidiger kehrten im Triumphe zu ihren — 263 - Hütten zurück. Generalmajor Bey vertrieb die Franzosen von Azmoos, erbeutete ö Kanonen und deckte den Bau einer Brücke, die bei Balzers über deu Rhein geschlagen wurde. Bald war die Eroberung Graubündens durch die Oesterreichs vollendet, und auch da? jenseitige Rheinufer von den Franzosen gesäubert. Allein nm 26. September wurden die vereinigten Russeu und Oesterreichs nn der Linth in einer überaus blutigen Schlnchr, in welcher auch Hotze ') siel, vollständig geschlagen und mußten in größter lliiordiiuiig sich über den Rhein zurückziehenSo hatten wir hier wieder starke Einquartierungen, während überm Rhein die Franzosen neuerdings Posto gefaßt hatten. Am 11. Oktober marschierte eine Abteilung Russen mit 1100 gesangcnen Franzosen (darunter General Lacour und 14 Offiziere) von Bünden her nach Feldkirch. Der russische General Suwarow hatte sie im Kanton Schwyz geschlagen und gefangen genommen und über die Berge eskortieren lassen. Aber schon am folgenden Tage kam das russische,Heer selbst mich, nachdem es nnter schrecklichen Leiden und Verlusten die Gebirge von Uri, Schwyz, Glarus und Bünden überstiegen hatte. Es marschierte ohne längeren Aufenthalt nach Feldkirch ab; General Jellachich hingegen blieb mit seinen Truppen in Liechtenstein. Damit die Luziensteig, im Falle, daß Bünden wieder in die Hände der Franzosen fallen sollte, bei dessen Wiedereroberung kein so unbezwingbares Hindernis mehr sei, wurden die Schanzen am 20. Oktober durch Miuen in die Luft gesprengt. Die Knälle und das Geprassel waren fürchterlich: in Zeit von einer Stunde waren alle Werke verschüttet. '> Konrad Hotz war ein Schweizer von Geburt, trat mit 19 Jahren in deutschen Militärdienst, dnrtte später in Rußland, dann seit 1778 in der österreichischen Armee. Oft stand er in dichtem Kugelregen furchtlos und schwang sich durch sein anerkanntes Feldhcrrntalent zum Freiherrn und Feldmarschalllieutenant empor. E s wurde ihm viel verübelt, daß er dem Oberst S t . Julien bei der ersten Attaiine auf die Luziensteig nicht zu Hilse kam. Daß er ihn aus Eifersucht opfern wollte, ist offenbar unrichtig, da er deniselben sehr zugethan war und von Begierde brannte, sein Heimatland von den Franzosen zu befreien. Vielmehr scheint er die Situation nicht richtig beurteilt zu baben. I » der Schlacht bei Zürich ward er verwundet nnd beim Beginn der Schlacht von Schänis, als er mit anderen Generalen sorglos nnf Recognoscierung auSritt, von lauernden Franzosen überfallen nnd samt seiner Begleitung wehrlos niedergeschossen. E r liegt in Bregenz begraben. - 264 — Ani Abend des 2. November zündeten die Franzosen überm Rhein auf den Höhen Freudenfeuer an. Mit wehmütigem Herzen mögen wohl unsere Bäter auf jene Feuer hingeschaut haben, wie auf Toteufeuer am Grabe ihres untergegangenen Wohlstandes. Wie viel Jammer und Schrecken hatte das Jahr 1799 gebracht! Die Wohnungen waren ausgeplündert, die Vorräte zum guten Teil aufgezehrt, die Ställestandenbeinahe leer (den Triesenbergern sogar hatten die Franzosen für 6000 fl. Vieh gestohlen), Geld war keines mehr vorhanden. Dazu die fortwährende Last der einquartierten Truppen. Durch die Franzosen wurden die Leute als Feinde nach Kriegsrecht, von den Oesterreichern!) und Russen^) nicht viel besser behandelt. Gerne sah man das Jahr 1799 und mit ihm das 18. Jahrhundert scheiden und tröstete sich mit der Hoffnung, das kommende werde bessere Zeiten bringen. Der Winter unterbrach die Kriegsoperationen, aber unsere Dörfer hatten sehr starke Einquartierungen. Es lagen hier kaiserliche Truppen, Modena-Dragoner und die Schweizer-Legion von Rachmann. Die Franzosen erschienen erst wieder im J n l i des folgenden Jahres. Vom 10.—12. J u l i 1800 bemerkte man außergewöhnlich starke Bewegungen unter den Franzosen jenseits des Rheines, aufwärts gegen Trübbach und Graubünden. I n der Nacht vom 12. auf den 13. J u l i überschritten sie unter General Jardon den Rhein bei Ragaz, Maienfeld und Balzers. Während ') Interessant ist folgende Stelle aus dem Rathsprotokoll der Stadt Feldkirch vom 15. Juni 1799 und Vaduz 8. Juni 1799. Fürstl. L. Oberamt ersucht die hiesigen Fälber, Zinngießcr und Kupferschmiede einzuvernehmen, ob ihnen keine Waren von liechtcnst. Unterthanen zum Umändern gegeben worden seien, indem während des feindlichen Einfalles denselben von den Franzosen und Anderen (!) gestohlen worden sei. — Beschluß: Es sei strenge Nachforschung anzustellen. Auch wurde geklagt, daß die Schützen alles Wild zusammen schössen zu Berg und Thal. 2) Die Russen erregten bei ihrem Erscheinen allgemeines Mitleid. I n zerlumpten Kleidern und vielfältig ohne Schuhe schlepptensichdie ausgehungerten Lente fort. Sie verschlangen allerlei Feldfrüchte ungekochtrohes Türkenkorn war ihnen ein Leckerbissen. Rüben und Kartoffeln wurden ungewaschen genossen. Selbst höhere Offiziere ließen sich Kürbis, Krautstorzen mit etwas Fleisch gekocht wohl schmecken. Vom geschlachteten Bich wurde alles benützt. Schwämme aller Art nnd Wurzeln wurden gesotten und verzehrt. Kein Wunder, wenn für sie trotz des kurzen Ausenthaltes die Auslagen an Nahrung und Kleidung doch verhältnismäßig groß waren. — 265 ^ eine Abteilung Bünden zu besetzen hatte, zog Jardon mit der andern von Balzers nach Nendeln, um sich Feldkirchs zu bemächtigen. Die Oesterreicher wichen nach Feldkirch zurück. Die Franzosen griffen noch am gleichen Tage die Position von Feldkirch an, wurden aber mit beträchtlichen Verlusten zurückgeworfen. Während die Oesterreicher voll Mut und Zuversicht auf einen erneuten Kampf sich gefaßt hielten, kam unerwartet au ihren Anführer Jellachich der Befehl, mit seiner Mannschaft sofort Feldkirch zu verlassen und sich nach Tirol zurückzuziehen. Nun fiel die Stadt ohne Schwertstreich in die Hände der Franzosen, die schon im Begriffe gewesen waren — abzuziehen! Auch jene Abteilung, die am 13. J u l i von Balzers gegen die Steig zog, gewannen dieselbe uud auch ganz Bünden ohne namhaften Widerstand. Unser Land blieb nun zwar von Militär frei, hatte aber fortwährend beinahe unerschwingliche Contributionen zu leisten, sowohl an den schwäbischen Kreis als auch an die Franzosen, die in Vorarlberg standen. Mit jedem Monat kamen Forderungen an Geld und Naturalien. I m November z. B. befahl General Rey, innert 4 Tagen hätte das Fürstentum 200 Paar Schuhe zu liefern bei Strafe von 1000 fl. Eine persönliche Vorstellung des Landammannes Kindle von Triesen half nichts. Die Gemeinde Triesen hatte vom 1. Jänner 1795 bis 23. J n l i 1798 an Verpflegung von Soldaten und Pferden und für Fuhren geleistet 6331 fl. 17 kr.; bis 1801 wurden die betreffenden Leistungen mit 33,122 fl. 30 kr. taxiert und hatte die Gemeinde überdies 13,950 fl. 50 kr. an die mehr belasteten Gemeinden Balzers, Vaduz und Schaan hinauszuzahlen. D e r Gesamt schaden der Gemeinde belief sich also auf ea. 47,075 fl. — Das Stcuerkapital der Gemeinde wurde damals mit 56,195 fl. berechnet! Die Gesamtsumme der Kriegserlittenheiten der oberländischcn Gemeinden belief sich (die C o n t r i b u t i o n e n , die ebensohoch w a r e n , nicht mitgerechnet) auf 326,554 fl. Daran mußten alle Gemeinden nach einem gemeinsamen Steuerfuß partizipieren. Das führte zu mehrjährigem erbittertem Streite, da die von Einquartierungen weniger als die an der Landstraße gelegenen Gemeinden den Ersatz an barem Gelde leisten mußten. Es wurde den Gemeinden Balzers, Vaduz und Schnein vorgeworfen, daß sie viel zu hohe Taxen angesetzt und darum viel zu hohe Rechnungen eingegeben hätten, und erzwungen, daß jeder seine Rechnung beschwören mußte. Triesenberg uud Triesen rekurrierten nn den Fürsten. I n diesen Rekursen wurde die Notlage dieser Gemeinden in grelle» Farben geschildert und geltend gemacht, daß die Taxen ohne ihr Mitthu» und viel zu hoch fixiert worden seien i), daß für die Landesschützen und audere österreichische Trappen für bloßes Obdach 4—6 kr. gerechnet worden seien, was mit den bloßen Stallgeldern für die Pferde weit über 40,000 fl. ausgemacht habe — da man es doch umsonst hätte geben können, daß ferner viele steuerfreie Leute im Lande zu diesen außerordentlichen Leistungen gar nicht herangezogen worden seien, daß den Triesnern der von deu Franzosen gestohlene Wein (3000 fl.) und den Triesenbergern das gestohlene Vieh (6090 fl.) nicht in die Rechnung genommen worden seien, sowenig wie die vielen Handdienste ^) und Fuhren, mit denen sie besonders belastet waren. Das große Unrecht, das ihnen geschehe, erkenne man am Besten übrigens aus der Thatsache, daß durch den Krieg einige Gemeinden und Private sich.bereichert haben und zu Vermögen gekommen seien. Einem großen Teile der Bürger bleibe, wenn die geforderte Zahlung geschehen müsse, nichts anders übrig als der Bettelstab. — Dieser Rekurs blieb zwar ohne Erfolg; die Gemeinden mußten sich fügen; der Fürst kam dem Lande aber finanziell zu Hülfe und die Arbeitsamkeit, Zähigkeit und Genügsamkeit deS Völkleins schützte es vor dem Bettelstab. ^) ') Die Wirte berechneten die M a ß Wein, die sie im Herbst für 10 kr. gekauft hatten, mit 43 kr.! — Es bestanden im übrigen folgende Taxen pro Tag für 1 österreichischen Oberoffizier 30 kr., sür Veiköstigung eines Gemeinen 24 kr., Stallgeld für 1 Husarenpferd 12 kr., für 1 Fnhrpferd 6 kr., Quartier sür 1 Landesschützen 4 kr., für 1 französischen 'Obcrosfizier 1 fl. 30 kr, für 1 Unteroffizier 1 fl., 1 Gemeinen 40 kr., für 1 Pferd 24 kr., Stallgeld ohne Futter 6 kr.; beim zweiten Einfall im J u l i 1800 wurde gerechnet: für 1 Oberoffizier 1 fl, sür 1 Unteroffizier 48 kr., für 1 Gemeinen 36 kr. Für die Fuhrwerke wurde pro Stunde 1 fl. und pro Tag 3 fl. 30 kr. bestimmt. -) Man berechnete sür jeden HanShaltcr 160 Tage Hnnddicnstc. I u einer Schrist votn Jahre 1813 heißt cS über Liechtenstein: Das Land ist u n b e g r e i f l i c h a rm und äußerst verschuldet, erstens, weil es einst unverhältnismäßig viel zum rheinischen Bnnde und jetzt zum deutschen FrciatStörver beitragen muß, zweitens hat das Land seit 7 Jahren elendi', magere ^nhre erlebt und die leytjnhrige Rhciiniberschwcminnng schreckliche» Der Krieg und damit die Kontributionen und Steuern für denselben dauerten allerdings noch 13 Jahre fort; 1809, am 26. August, kam beispielsweise vom französischen General zu Feldkirch der strenge Befehl, eine allgemeine Entwaffnung in Liechtenstein vorzunehmen, alle Waffen innert 2 Tagen nach Feldkirch zn bringen; zugleich wurde verlangt, daß das Ländchen für 200 Mann und 50 Pferde die tägliche Fourage liefere. — Der Landvogt Menzinger stellte sich dem General vor, wies ihn hin auf die, Zugehörigkeit dieses Landes zum Rheinbunde unter französischem „Protektorate", auf die Summe von 14,000 fl., die das Land iin selben Jahre nur für sein Contingent verwendet habe, auf die absolute Unmöglichkeit, soviel Lebensmittel im Lande aufzutreiben. Aber nur ein Trinkgeld von 220 fl. vermochte den General umzustimmen. — I m Jahre 1658 verkaufte die Gemeinde an Peter Rig und Leonhart Bargetzi ein Stück Allmeind zwischen dem oberen Büchel und von S c h i e l s W e i n g a r t e n h i n t e r S t . M a m e r t e n gegen dem, daß Leonhart Bargetzi den Gatter bei der Badstube und Peter Rig den untersten Feldgatter zu unterhalten für alle Zeiten übernahm. I m Jahre 173L verkaufte der Inhaber des Bades Vogelsang, Hans Jakob Seger von Vaduz, an die Gemeinde Triesen einen Stall samt Gut im Vogelsang für 110 fl. Verkäufer behält sich nur vor den Krautgarten, die zum Bade notwendige Holzlage, sowie auch Weg und Steg zum Badhaus und zum Wasser. I m Jahre 1758 verkauften die Triesenberger an die Triesner ein Stück Gut in Tscherris um 436 fl. Wie schon oben Seite 41 gesagt ist, kaufte die Gemeinde von der Baronin Barbara Cleophe von Salis zu Haldenstein geb. Menhardt am 30. April 1772 das Lehen des Zehnten am Berg und in Triesen und ihren Anteil an dem Weinberg, Haldensteiner genannt, also das halbe G u gelb ergische L e h e n , mit Einwilligung des Lehensherrn, des' Bischofs, um 4000 Gulden. Auf Seite 41 ist auch erwähnt, daß auch die andere Hälfte des Gugelbergischen Lehens später, im Jahre 1791 nämlich, an Schaden verursacht Als dritter Grund der Verarmung werden angegeben: die Rüfincn und der Rhein; es wird das Volk gelobt als „arbeitsam, geduldig, ausharrend, .gutmütig, gar nicht streitsüchtig. Prozesse seien wenig, Konkursexekutionen hingegen beinahe täglich." , S — 268 — Triesen kam. Ulisses Gugelberg von Moos zu Salneck in Maienfeld verkaufte der Gemeinde (deren Vertreter waren Sebast. Hoch, Jos. Kindle, beide des Gerichts, Säckelmeister Jos. A. Kindle, Werkmeister Jos. Sprenger, Kirchenpfleger Anton Lampert, Geschworene Jos. Nigg im Maierhof und Lorenz Kindle) den genannten Zehnten mit allen dazu gehörenden Rechten für 3500 fl. R.-W. Weil aber die Gemeinde Triesen vor hatte, dieses Lehen bei der bischöflichen Curie vom Lehensverhältnis loszukaufen und ihr diese Möglichkeit in Aussicht stand, so solle diese Alodialisierung auf Kosten der Gemeinde geschehen. Wenn aber dieser Loskauf über 600 fl. koste, so versprach der Herr von Gugelberg der Gemeinde 100 fl. an diesen Kaufschilling zu zahlen. Nachdem dann die Bevollmächtigten der Gemeinde, Rentmeister Jos. Fritz und Sebast. Hoch bei dem Bischof und dem Domkapitel zu Chur die Freilassung des ganzen Lehens thatsächlich erwirkt hatten, gegen Erlegung von 700 fl. R.-W. das bisherige Lehen nun als freier Besitz der Gemeinde überlassen worden war, wurde am 12. August 1791 die betreffende Urkunde iin Oberamt zu Vaduz ausgestellt. Wie man aus diesen vielen Käufen ersieht, war die Gemeinde Triesen vor der Franzosenzeit finanziell nicht schlecht gestellt. Da damals gar viele Geldsorten im Gebrauche waren, brauchte es ein gutes Gedächtnis, sie alle ihrem Werte nach zu kennen. I n einer Quittung von 1765 bescheiniget z. B. ein Landammann empfangen zu baben: „90 stuckh schilter Luidor Ä 11 fl. ----- 990 fl., 11 Max Tor ä 7 fl. 20 kr. ----- 80 fl. 40 kr., I I halbe Carolin ä 5 fl. 30 kr. ----- 16 fl. 30 kr., 59 stuckh bayrische Thaller ir 2 fl. 24 kr. 141 fl. 36 kr., 7 stuckh halbe Max Tor ä, 3 fl. 40 kr., 2 stuckh ^ 30 kr., 1 stuckh ä, 24 kr., 1 stuckh Ä 6 kr. und 1 stuckh ä 4 kr." I m Jahr 1796 verkaufte die Gemeinde Triesen an einige Bürger von Triesen das Holz von einem Stück Wald, der Weißeschild genannt, um 3000 fl. I n 6 Jahren mußte das Holz gehauen und in, 10 Jahren aus dem Gebiete geschafft sein. I m gleichen Jahre überließ die Gemeinde die sog. Heuwiesen, in der Wartauer Au gelegen, auf 2 Jahre an fünf Männer aus Wartau, mit dem Beding, daß sie einen guten Zaun und Graben rings um den noch nutzbaren Teil der Heuwiesen machen und das Gestäud innert dem Zaun gänzlich entfernen. — 269 — Anno 1790 wurde die Schule von der Cooperatur getrennt. Jedes Kind bezahlte damals 56 kr. Schulgeld an den Lehrer, was in jeder Gemeinde 20—30 fl. ausmachte. Nur im Winter wurde Schule gehalten. I m Jahre 1809 erbaute ein Johann Beck ein neues Haus, in welchem er laut Bertrag das neue Lokal für die Schule zu errichten hatte. Die Schulstube ausgenommen, mußte er das ganze Gebäude vom Fundament bis über das Dach auf seine Kosten in baulichen Ehren erhalten, ebenso die Stiegen und Wege zur Schulstube,' er mußte die Reinigung des Kamins und des Hauses besorgen. Nur das Inwendige der Schulstube, als Thüren, Fenster und Ofen unterhielt die Gemeinde. „Sollte durch eine Feuersbrunst oder aus anderer Ursache das Haus zugrunde gehen, so hat der Eigentümer desselben der Gemeinde wieder einen Platz unter diesem seinem Dach zu verschaffen, damit eine andere Schulstubc wieder erstellt werden kann." Das Holz zum Einheizen im Schullokale hatte die Gemeinde zu beschaffen und zu spalten; auch für die Fensterläden hatte sie zu sorgen. — Da die Zahl der schulpflichtigen Kinder auf 150 gestiegen war, mußte im Jahre 1829 ein eigenes Schulhaus erbaut werden. I m J u l i 1810 erfolgte die T e i l u n g jenes G e b i e t e s , welches zwischen T r i e s e n und T r i e s e n b e r g von diesen beiden Gemeinden gemeinsam benützt worden war. Es ist das Verdienst des thätigen Landvogts Schuppler diese Teilung veranlaßt, endgültig durchgeführt uud dadurch manchem Hader vorgebeugt zu haben. I m Jahre 1815 hatte das Rhein-Ueberwasser einigen Vaduzern an Feldfrüchtcn Schaden angerichtet. Da die Fahrlässigkeit der Triesner in Erstellung der Dämme schuld daran war, wurden sie von Amts wegen aufgefordert, sich mit den Vadnzern wegen Schadenersatz zu vereinbaren. Sie rührten sich aber nicht. Nun wurde durch zwei Männer: Richter Franz Anton Frick von Balzcrs und Richter Johann Büchel von Ruggell der Schaden geschätzt. Er belief sich ans 167 Viertel Grundbirnen und 50 Viertel Türken. Bezahlt wurde dafür 30 fl. 24. kr. Auch die Jahrhunderte lang gemeinsam benützte, prozessereichc Atzung auf S i l v a p l a n a unter der S t r a ß e wurde endlich geteilt und damit ein schlimmer Zankapfel beseitigt. Schon I / — 270 — im Jahre 1786 hatte die Gemeinde Balzers dem fürstlichen Oberamte vorgestellt, wie der Rheinstrom die Viehatzung in der unteren Balzner Au, sowie die sogenannten unteren Neugüter und das Frühmeßpfrundgut bei der Balzner Mühle von Jahr zu Jahr mehr überschwemme und zugrunde richte, die neu erbaute Landstraße im Heilos mit Schlamm bedecke und nach und nach ganz ruiniere und endlich durch Zurückschwellung des Mühlbaches auch die ganze Mühle ins Wasser versetze, so daß oft längere Zeit nicht gemahlen werden könne, wodurch die ganze Gemeinde Balzers in eine höchst unangenehme Lage versetzt sei. Solches haben sie fast alle Jahre zu erleben und es bestehe höchste Gesahr nach und nach ganz versenkt zu werden, wenn von Amtswegen nicht Abhülfe geschaffen werde. Ursachen dieser Sachlage seien: 1. Weil der wilde Rheinstrom vom 8.—9. Wuhrmeß nicht in sein bestimmtes Rinnsal eingewuhrt werde und deshalb ein größerer Teil desselben ungehindert in den Balzner Mühlbach fallen könne, diesen dann mit aller Gewalt zurücktreibe und mit Schlamm anfülle; 2. weil der schnelle Lans, welchen der Rhein von seinem Ursprung an bis dahin hat, teils durch das Wuhr bei dem Kappele, welches die Gemeinde Triesen widerrechtlich über dem Mühlbach bergwärts angesetzt habe, teils aber auch durch den schon angehäuften, noch immer von Jahr zn Jahr auf den gänzlich verlassenen triesnerischen Rheingrenzen sich anhäufenden Sand und die Steine gehemmt werde, und folglich der Mühlbach, mit Morast augefüllt, seinen Lauf nicht inehr machen könne, sondern gänzlich verwachsen und sich in, die umliegenden Felder und Auen verlieren müsse. Man hätte bei Errichtung des Wuhres bei dem Kappele darauf bedacht sein sollen; aber der Mühlbach habe dortmals seinen ordentlichen Auslauf ob dem Wuhr durch die Au noch gehabt, und der Sand sei noch nicht hoch gewesen und erst durch die Nachlässigkeit im Wuhren so angewachsen. — Die Gemeinde Balzers bittet das Oberamt hierin Wandel zu schaffen. Diese Aufforderung an die Triesner scheint wirkungslos geblieben zu sein. Ueber die Besitzrechte und Wuhrpflichten in jener Gegend herrschte überhaupt große Unsicherheit, bis die Sache endlich in den Jahren Z831 und 1835 entschieden wurde. — 271 , Im Jahre 1829 traten die Triesner mit der Forderung gegen die Balzner auf, es gebühre ihnen auf dem Gebiete zwischen Mühlbach und Rhein das Mitweiderecht bis hinauf zu der jetzigen Mühle. Das bestritten die Balzner entschieden und so kam es wieder zu einem mehrjährigen Prozeß. Am 14. M a i 1829 fand die zweite kommissionelle Untersuchung mit Aufnahme des Augenscheines und Einsicht in die von den Triesnern vorgelegten Urkunden statt. Am 23. M a i wurde solgendes zu Protokoll gebracht. Balzers verweigert das Mitweiderecht aus diesen Gründen: 1. Der Brief, welchen die Triesner vorlegen, enthalte über ein Mitweiderecht nichts und sei überhaupt sehr unverständlich. 2. Seit undenklichen Zeiten und nach der Ueberlieferung seit 300 Jahren sei Balzers ini ruhigen Alleinbesitze jener Weide gewesen. 3. Die Ansprüche der Triesner gründen sich auf einen Irrtum, nämlich auf die irrige Meinung, die alte Mühle, von der in jenen alten Briefen die Rede ist, sei auf demselben Platze gestanden, auf dem die, jetzige Mühle steht. Aus der Ueberlieferung und selbst aus einem.alten Briefe von 1513 gehe hervor, daß jene alte Mühle bei Lilva, Plans, gestanden habe. 4. Zur Zeit, als die Grundbücher angelegt wurden, hätte Triesen die vermeintlichen Rechte geltend machen sollen. Da aber auch in jenem wichtigen Zeitpunkte nichts geschehen und sämtliche Wiesen und Aecker an die Leute zu Balzers als Eigentum ausgeteilt worden seien, ohne Widerspruch von Triesner Seite, so seien die jetzigen unerwarteten Ansprüche noch unbegreiflicher. Die Triesner antworteten darauf: Zu 1. Sie beharren bei ihren Briefen. Zu 2. Obwohl sie seit undenklichen Zeilen das Weiderecht nicht thatsächlich benützt haben, haben sie doch vor 30 Jahren noch ihre Ansprüche darauf geltend gemacht. Aus Nachlässigkeit derer, die für die Gemeinde zu sorgen haben, dürfe der Letzteren kein Schaden erwachsen. Zu 3. Was deu Standpunkt der alten Mühle angehe, glaube die Gemeinde Triesen durch de» Brief von 1521 aufzuklären, daß nach diesem Briefe die Mühle von dem daselbst erwähnten Zeugstein 37 Klafter entfernt gestanden sein müsse, und der Punkt, wo — 272 der Zeugstein stund, durch glaubwürdige Männer erwiesen werden könne. Auch hätte, wenn es nach der Behauptung der Gemeinde Balzers ginge, unterhalb dem Brunnen (Mühlbach) die Gemeinde Triesen mit ihr gär keine Mitatzung, obwohl doch mehrere der alten Briefe von dieser Mitatzung sprechen. Zu 4. Durch die Errichtung des Grundbuches sind Privatrechte nicht aufgehoben worden und dadurch, daß Rechte der Gemeinde aus Fahrlässigkeit damaliger Richter nicht ins Grundbuch eingetragen wurden, konnten sie doch nicht verwirkt werden. — Eine Verständigung war für diesmal nicht zu erreichen. Das Protokoll unterschrieben: Landvogt Pokorny, Aktnar Strak, ferner Richter Franz Anton Frick, PostHalter Wolfinger und I. B. Vogt von Balzers, Richter Johann Kindle, Säckelmeister I. Banzer, Jakob Erni und Alois Kindle von Triesen. Am ,16. Jänner 1832 war wieder Tagsatzung in dieser Angelegenheit. Es erschienen vor dem Landvogt Pokorny aus Triesen: Nichter Jakob Erni, Säckelmeister Josef Bargetzi und die Geschworenen Jakob Erni, Joh. G. Banzer, Greg., Gasner und L. Kindle, aus Balzers: Richter Joh. Wolfinger, Säckelmeister Joh. Bapt. Büchel und die Geschworenen Leonz Frick, Franz Jos. Vogt,' Jos. Ferd. Wolfinger, Baptist Vogt, Leonz Büchel, Baptist Tschol und Alt Landammann Franz Anton Frick. Vorgelegt wurden die Urkunden von 1440, 1513, 1521, 1650, 1751 und 1803. Die Vertreter von Triesen gaben folgendes an: Da aus allen obigen Dokumenten hervorgeht, daß die Gemeinde Triesen das Recht habe, zwischen dem Mühlbach und dem Rhein mit der Gemeinde Balzers das Mitweiderecht bis zur Balzner Mühle auszuüben, so bitten wir, es wolle nach gepflogener Verhandlung durch Urteil erkannt werden, die Gemeinde Triesen sei berechtiget, von ihrer Grenze anfangend zwischen dein Mühlbach und dem Rhein bis zur Balzner Mühle das Weiderecht auszuüben. Balzers habe die in dieser Sache aufgelaufenen Kosten zu bezahlen. Hierauf erstatteten die Balzner folgende Einrede: Sie berufen sich auf das im Konimissionsprotokoll von 1829 Gesagte, speziell darauf, daß Triesen das betreffende Mitweiderecht seit Menschengedenken nie ausgeübt habe. Sodann sei keine der vorgelegten Urkunden imstande, ein solches Recht zu erweisen. Der Brief von 1440 bestimme die Mühle als Grenzpunkt des — 273 — A l l e i n a t z u n g s r e c h t e s ob der M ü h l e f ü r B a l z e r s , und zugleich als Grenzpnnkt der gemeinsamen Atzung f ü r B a l zers und T r i e s e n unter der M ü h l e . Die Hauptfrage aber sei: wo ist diese M ü h l e ? — Aus dem Briefe von 1440 gehe klar hervor, es sei die Mühle bei Silvaplana; im Jahre 1440 stand sie noch daselbst, im Jahre 1513 stand sie schon nicht mehr und war durch einen Markstein ersetzt. Die übrigen Briefe haben k?ine Bedeutung für vorliegende Streitsache. Uebrigens, weshalb habe Triesen die beanspruchte Weide nie benützt, warum gestattet, daß dieselbe als Eigentum ausgeteilt wurde, daß für das Triesner Vieh daselbst ein Pfandgatter aufgestellt und so häufig Pfandgeld bezahlt wurde? Der Handel werde bald geschlichtet sein, sobald die Triesner sich von der Jrrtümlichkeit ihrer Ansicht bezüglich des Standortes der alten Mühle überzeugen ließen. Das Oberamt entschied zu Gunsten der Balzner (23. Sept. 1832). Drei Jahre später, im Jahre 1835, fand im Schulhause zu Triesen zwischen den Vertretern der beiden Gemeinden eine Verhandlung über die Teilung der gemeinsamen Atzung statt. Die Au ging immer mehr völliger Versumpfung entgegen. Um diesem Uebel abzuhelfen, mußte der Mühlbach ausgeschöpft, dem Wasserzufluß durch ein Wuhr der Weg verlegt und ein sicherer Abfluß des Baches in den Rhein hergestellt werden. Das Gebiet des sog. Sandbüchels und was nördlich von demselben liegt, gehörte zwar als Grundeigentum der Gemeinde Triesen; die Balzner aber hatten darauf das Weiderecht während des Sommers. Da nun aber Triesen sich nie herbeigelassen hätte zum Schutz eines derart mit Weiderechten beschwerten Gebietes neue kostspielige Wuhrbauten aufzuführen, wurde der einstimmige Beschluß gefaßt, jenes Gebiet als freies Eigentum zu teilen. Balzers verzichtete auf das Weiderecht für eine Summe Geldes, welche dem Werte des dritten Teiles des gemeinsamen Weidegebietes gleichkam, Triesen behielt das ganze Gebiet als freies Eigentum mit der Verpflichtung, die alte Wuhrlinie von der Balzner Gemeindegrenze an, welche in den Spruchbriefen „zwischen dem 8. und 9. Meß" bezeichnet ist^ dauerhaft auszubessern und von dort an in gerader Richtung aus die äußerste Spitze des Trachterwuhres in der Länge von 200 Klaftern ein neues Wuhr anzulegen und für alle künftigen Zeiten, zu erhalten. — Die Oeffnung und Offenhaltung des Mühlbaches übernahm Balzers allein. — 18 — 274 — Bis dahin ging die Sache glatt ab; aber bei der Ziehung der Grenzlinie gab es wieder Späne. Zwar beriefen sich beide Gemeinden auf den Brief von 1595, welcher einen Markstein auf Hans Schurtis Wiesen in Silvaplana angibt, und von welchem Markstein aus die Linie in gerader Richtung über den Rhein in die obere Dole des grünen Büchels zeigen soll. Um Streitigkeiten vorzubeugen, trat auf Antrag der Gemeinde Triesen eine Kommission mit dem Landvogt Menzinger an der Spitze und dem Grundbuchführer Peter Rheinberger zusammen. Nachdem die Kommission an Ort und Stelle angekommen, ließ sie sich von den Parteien den Markstein auf Silvaplana, den überm Rhein gelegenen grünen Büchel und die auf diesem befindliche obere Dole zeigen. Was den Markstein auf Silvaplana betraf, zeigte eine jede der beteiligten Gemeinden einen andern an. .Triefen wies ihn einige Schritte über der Landstraße auf den sog. Silvaplana-Wiesen nahe an der Grenzscheide der Wiesenatzung an. Balzers hingegen zeigte einen anderen ob diesem in gleicher Linie mit der Weidgrenze, näher dem Berg zu, vor, weil von diesem Stein aus in einen anderen Stein auf den Zipfelwiesen die Grenze des Weiderechtes gewesen sei. Die Balzner ließen sich aber ohne Mühe herbei, den von Triesen bezeichneten Stein als den richtigen anzuerkennen, unter der Bedingung jedoch, daß diese Anerkennung ihre über der Straße gelegene Wiesenatzung nicht berühre. — Auch iu Betreff der Dole auf dem grünen Büchel war man ungleicher Ansicht. Die Balzner hielten die nördlichere, die Triesner die südlichere für die im Briefe von 1595 gemeinte Dole. ' Obwohl die Auffassung der Balzner die größere Wahrscheinlichkeit für sich hatte, war. sie doch nicht evident. Die Kommission schlug daher vor, die Linie zu ziehen in die Mitte zwischen diese beiden Dolen. Damit waren die Vertreter beider Gemeinden einverstanden. Es wurden nun zwei Steine gesetzt, einer ain Rhein, der ändere am Mühlbach. Vertreter von Balzers waren: Johann Frick, Richter, Christian Brunhart, Jos. Leonz Büchel und Joh. Wolfinger; Vertreter von Triesen: Lorenz Kindle, Richter, Jakob Kindle, Jos. Bargetzi, Jakob Kindle und Gregor Gasner. I m Jahre 1839 wurden auf diesem Gebiete, im Heulos, Sandteile ausgeteilt auf alle Bürger mit und ohne Hausnummer mit der Verpflichtung zu Zug- und Handdiensten am Rhein. — 275 — Anno 1808 wurde die Alp Lawena an Fremde auf 12 Jahre in Pacht gegeben für 2400 fl. Die Pächter hatten für Instandhaltung der Gebäulichkeiten zu sorgen, 30 Stück Rinder oder Stiere für 40 kr. per Stück in die Alp aufzunehmen, die gewinterten Gemeindeschafe unentgeltlich zu alpen und besonders hüten zu lassen, gegen einen billigen Sommerlohn auch die galten Nöser und Gitzi zu dulden. Die Gemeinde versprach dagegen den Alpweg bis Dues in Stand zu halten, in Schneenöten unentgeltliche Hilfe zu bringen und daß jeder Bürger jährlich einen Tag in der Alp reuten helfe. I m Jahre 1836 wurde die Alp Lawena in Pacht gegeben für 258 fl. 6 kr. jährlichen Zins auf 4 Jahre. - Bedingungen: Die Zeitkühe gehen mit dem Mastvieh um 1 fl. 20 kr. und 3 Pfd. Brot Pro Stück; die kleineren Rindle gehen mit der kleineren Hab für 40 kr. und 3 Pfd. Brot. Die Kälber müssen laufen wo sie wollen und zahlen 30 kr. und 3 Pfd. Brot. Die in der Gemeinde gewinterten Schafe bezahlen 6 kr. pro Stück. Bei der weißen Rüfe ist das Schueefluchtsrecht. Die Gemeinde stellt für den Auftrieb und die Heimfahrt den Alpweg her und leistet überdies für je zwei Haupt Vieh einen Tag Arbeit für Verbesserung der Alp. Sie sorgt für die Gebäulichkeiten. Eine lobenswerte Einrichtung wnrde im Jahre 1845 getroffen. Die Genossenschaft beschloß nämlich, daß wenn jemand in Lawena um ein Stück Vieh komme, ihm von jedem Haupt Vieh, das gesund aus Lawena heimkomme, 4 kr. bezahlt werden solle. Nur die Kälber waren von dieser Assekuranz ausgenommen, ebenso Tiere, die bei der Alpfahrt schon nicht in Ordnung waren. Nachdem im Jahre 1848 die Feudalgefälle nachgelassen, das Ohmgeld und die Steuer der Landeskasse überlassen worden waren, wurde im Jahre 1860 auch die Naturalabgabe aus den Alpen Valüna und Lawena abgelöst und zwar für 568 Gulden Oesterr. Währung. Hiemit sind wir auf unsere Zeiten und auf die jetzt lebende Generation herabgekommen, welche noch nicht der Geschichte angehören. Möge einer von denen, die nach uns sein werden, einst unsere Tage schildern und uns selbst dann gnädig beurteilen! Möchten die jetzt Lebenden aus der Geschichte ihrer Väter lernen - 276 — in guten Tagen der ungewissen Zukunft eingedenk zu sein und in bösen nicht zu verzagen! Möchten sie den christlichen Grundsatz stets hoch halten: Thue das Deine und vertraue auf Gott! Gottes Kcrnd aber rvatte segnend über Griefen und seinen Wervohnern f ü r und f ü r ! C o r r i g e n d a : Auf Seite 88 in der Mitte sollte eS statt 16L0 heißen 1800. Seite 96 wurde bet der Korrektur leider übersehen und find daher mehrere stilistische Unrichtigkeiten stehen geblieben. Zu Anfang der Zeile 4 mußte es Sales statt Salez heißen. Wachträge. 1. (Diese Urkunde, welche erst nach Drucklegung der betr. Materie in die Hände des Verfassers kam, diene als Beweis für das auf Seite 39 Zeile 18 Gesagte). Wir von Gottes Gnaden Johann Bischofs Zu Chur, Herr zu GroßEngstingen ?c, Urkhunden und Bekennen krafft diß, Das obwolen Unser hochehrenden Herr Vorfahrer Und Vätter Bischoff Johann Seel gedechtnuß dem Edel Besten Haubtman Zacharias Rainoldt, daß Lehen am Trisnerberg gelegen, sampt aller Zugehör, welchessievon Herrn Thomaß von Schauensteiu Freyherren, Und Herren Zu Haldenstein gwüsser Ursachen, alß verwürktes gut, an sich gezogen verlichen. Weilen aber dieser Verleihung nit allein Ihr Bävstl, Heiligkeit seithero geweste Herren Nuntii, sondern auch die Herren des Thumb, Capitels widersprochen und in best Zierlicher Formb Da wider protestirt, sondern auch was das maist und beweglichst, unser gestifft Und desselben güeter dieser entzieh und Verleihung halber in groß Uuwiderbringliche gefahr gesetzt und haben wir ernentes lehen widerZuUnserer Handen genommen,und vorigennosssssoren, als weyland Herrn Hauptman Hans Luzi Gugelbergers von Mooß hinderlassenen Sohn, auch Hans Luzi genant, sampt Herren Hauptm, Carl Von Saliß und allen ihren Männlichen und weiblichen Leibes Erben, Söhnen uud Töchtern, und allen ihren nachkomenden zu lehen recht und restlich verlihen, nnd lcihent wissentlich in Krafft diß Briefs, das wir ihnen von Recht, oder von gewohnheit daran Zuleihen haben, leihen sollen, Können oder mögen, doch Uns, Unsern nachkommen, und Benantem Unsern Gestifft an der Hoch- und Herrlichkeiten unschädlich. Als Benantlichen den Zchenden in Trisnerberg, in selbigem Kürchspil under dem Wald, daraus der vierte Theil derselben Zehenden der Kirchen daselbst gehörig, mit allen Rechten und Zugehörden. Mehr vier Schöffel Korn aus dem großen Zehenden Zn Trisen, Jährlichen giilt. Item Zwo Hueben in Veiten ^) gelegen, mit aller Ihren Rechten und Zugehörden, und alles was sonstcn Zu diesem lehen von alters gehört, oder gehören möchte. Und hicrumb haben Uns obbenante Hcmbtman >) Darnach wäre Seite „Kelten" zu lesen. 38 und 4t „Veiten" statt „Florden" und — .278 — Karl Von Saliß und obrister Wachtmeister Laurentz Tschudi, als besagtes Hans Lutzi Gugelbergß von Mooß von oberkeit, verordneter Vogt, einen leiblichen Eidt Zu Gott und den Heyligen geschworen, Uns, Unsern Nachkommen Und Unserem Gestüfft gethrew, Dienstlich und gewertig Zu sein, und von obgenent lehens wegen alles das zu thun, so ein lehenmann seinem Lehenherrn von lehens wegen billich thun soll uud Pflichtig ist, Wie nit weniger, daß sie von dieses lehen wegen an Keinem End dan vor Uns, oder Unsern Nachkommen rechten beynebent Uns auch versprochen,. Inner Jahrsfrist alle die Zu diesem lehen gehörige guter, wie sie namen haben mögen, mit ordenlich specificirten Cohärentzen, damit sie hernacher in die Lehen- und Revers Brief eingesetzt werden können, ein Zu geben, getrewlich und ohngefchrde. Zu wessen Urkhund haben wier Unser Bischofflich Secret Jnsigel öffentlich an diesen Brief henkhen lassen. Der geben ist Zu Chur den dreißigisten Tag Monats Julii, Nach der geburt Christi im SechsZehenhundert siben Und Dreyssigisten Jahre. 2. (Diese Urkunde konnte im Texte nicht mehr verwertet werden, weil sie zu spät in die Hände des Verfassers kam. Sie ist ein Adnex zu dem S . 166 mitgeteilten Spruchbriefe von 1440. Anno 1440. Ich W o l f h a r d von B r a n d t s der älter Frey, Vogt zu Feldkirch Urkund öffentlich mit diesem Brief, als von solcher Stöß und Uneinigkeit wegen, so gewesen seind entzwischen den Gemeinden von Balzers und den von Triesen um Wunn und Waid wegen, darum ich sie entscheiden hab, und ihnen zu beider Seiten versieglet Spruchbrief gegeben habe, und aber in denselben Briefen ein M a r k begriffen ist mit Rammen „als der Bronnen jetzt in Rhein geht", und da nun sich der Rhein änderen möchte in künftigen Zeiten, daß dieselbige Mark verruckt und durch mehrere Sicherheit, so bekenn ich mit diesem Brief: ob daß wäre, daß der Rhein hinwert oder herwert schlug und gienge, so sollen die von Balzers nit ferner Rechte haben herab zu Waiden zwischen dem Rhein und enend dem Bronnen, denn als ich einen Markstein gefetzt hab durch meine Räth, der da stehet in Heinzen von Bachs wiesen genannt Gartnetsch hie diesend dem Bronnen, der soll grad zeigen und marken hinüber end Rhein setz und ewiglichen durch Wiesen (durchweisen, hinüberweisen), und denen von Triesen hie diesend dem Bronnen an Wunn und Waid und anderen Sachen unschädlichen. Es ist auch darinn behalten (vorbehalten) worden: ob sich der Markstein hernach verrücken oder verändern wollt von Rhemsnot.oder sonst, so mögen sie einen anderen Stein setzen in derselben Inhalt, weder (höher) noch niederer ungefährlich. Bei der Mark sollen sie bleiben zu beiden Seiten. Und dessen zu Urkund so geb ich ihnen dieser Briefen zween gleich auf ihr vorigen Spruchbrief, daß auch alles in einem Spruch — 279 — zugangen ist, und mit kleinem angehänktcn Jnsicgel, doch mir in anderen Sachen unschädlich. Geben zn eingehenden Aprill des Jahrs, da man zählt von der Geburt Christi Vierzehenhundcrt und in dem Vierzigsten Jahr. (Modernisierte Copie im Triesner Urkundenbuche.) 3. (Folgendes Fragment aus einem Spruchbriefe vom 16. M a i 1562, im Gemeindearchiv Triesen liegend, durfte nicht ohne Interesse sein. Graf Alwig von Sulz zu Vaduz beklagte sich wegen Beeinträchtigung seiner Hoheitsrechte durch die Besitzer der Grafschaft Werdenberg (Glarus). Dieses Fragment betrifft den dritten KlagePunkt: Das Jagdrecht und Forstrecht am Rhein). „Zum Dritten.Beclagt sich Auch der Herr Grafs, wiewol Jr. Gnaden und Derselben Vordern des Wildpans Und Vorstlich gerechtigkheit Beidseits Reins Inhalt obgesagter Thailung der Herrschafft Werdenberg und Vadutz wol nnd gnngsamlich befuegt, die auch Jrer Gn. gelegenheit Über mensch gedenken von derselben Vordern Bis Usf Sy Innen gehabt, sondern menigklichs verwidern gebraucht Und genossen. Dessen Aber Alles unangcsehen der thailung und langwirigen Rüwigen Posscssion und Besitz haben die von Glarus J r solch Vorstlich Oberleit Jntrag Zethun Unverstanden Iren Gn. auch mit allain dieser orten sovil den Zuertailten Wildtpcm Uff dem Werdenbergischen Boden Belangt, sonder Auch herwert Rein?, der Hoch und Nidern Oberkeit sampt dem Jagen I n dem gezirkh der Underthanen Zn Werdenberg allain In der Messung des Blumen Und der Waid Zugehörd An sich Zu- ziehen Unverstanden. Dieweil dan solchs der Vertaylung unnd Altem herkhomenstracksZuwider Jro Gn. Uff disem platz der Hvheu unnd Nidern Oberkhait Auch Vorstlich gerechtigkaiten Und dann der Vorstlich Gerechtigkhait In der Grawschaft Werdenberg I n Rüwig Unverdechtlich Possession, So wer Abermals Jrer Gn. gnedigs Bcgeren, Wir die giletlich underhandler wollen mit unserem güetlich spruch die Herrn von Glarüs Dahin weisen, das Sy von Jrer Unwirklichen angemassten Vorderung Der Hohen, Nidern Und Vorstlich gerechtigkaiten an bemelten Orten Ruewig pleiben Zelassen. Daruf deren von Glarus gesaunten Antworten, das Ire Herren Und Obern des Hern Grawen vorerzelts Klag in kamen Wegen gestanden Dann Ire Gn. khain Vorstliche gerechtigkait noch hohe oder Nidere Oberkhait in der Grawschaft Werdenberg Als weit sich derselben gründ und Boden diss- unnd Jhenseit Reins erstreckhte hetten. Befremtede Auch Ire heren Und Obern nit Wenig, Das J r gnaden soliche gerechtigkait I n dem Iren sich beruemen und anmassen, Dann Ire heren Und Obern Und derselben Vorfarende besitze! der Herschaft Werdenberg solches Wildtbans Vorstlich Rechten und Aller gerechtigkait Jndert Vorgemelten marken In gneter Ruwig besitznng — 280 — und gewer bitzhar gewesen. Habeil Auch dessen genügsame gewarsame. Alt und Neuw khaufsbrief und Urbar darZulegen. Begerten Abermals Wir die Underhandler Wollen mit unserm güetlich spruch den Herr» Grauen Dahin Waisen, Das derselb von seiner Vorderung der Vorstlich gerechtigkait Auf der Grawschaft Werdenberg gründ und Boden hie und dortseit Reins Abstünde, Ire Herrn und Oberen bei Jrer lang und Wol hergebrachten Vorstlich Auch Hoch und Nidern Oberkeiten Rüwig pleiben Zelassen, — So dann Abermals Jederthail uff seinem fürpringen und Begeren verhart, Haben Wir sy volgentz mit Jrem gueten Wissen und willen dahin Verglichen: Erstlich das nun hinfüro die Graueschafft Vadutz Und Werdenberg I n Iren Borsten Abthailen Unnd die Marckh sein soll der Starckest flus des Reins. Also das nun hinfüro Wolgedachter her Graff uff dem Boden der Underthanen der Graffchafft Werdeilberg Zugehörig so weit sich Ire marken herdisseits Reins erstrecken, Alle Vorstliche Ober- und herlichkait Wie An Anderen orten Jrer Gn. herschafft Vadutz haben und gevrauchen sollen Und mögen. Hinwiderum so sollen Auch die Hern Von Glariis von Wegen Jrer Zugehörigen Grawschafst Werdenberg Uff dem gründ uud Boden, so mergenents Hern Grauen Underthanen der Herschafft Vadutz so weit sich Ire marken Jhenseit Reins erstrecken, die Vorstlich Oberkeit gleichergestalten haben. Und ist Jnsvnders hierJnnen baiderseits Underthanen halben bereth und bedingt, So sy frielings oder Herbsts Zeit J r Vieh Aus den vorgemelten Plätzen I n Iren marken uff der Waid haben, Das yede herschafft so lang das Bich da In der Waid ist, sich des Jagens der Endts Zuurhüetung des schadens, so dem Vich von den Hunden oder In Ander Weg erfolgen möchte, enthalten sollen. So aber das Vich nit Aldo unnd dan Ainichc oder die Ander herschafft I n Jrem geZirckh des Forsts Jagen Welten, sollen sy dasselbig doch ane nachtail nnd schaden Der gebluemten gneter (Heuwiesen bei stehendem Gras) thun. .Wurde sich aber Wildtvreth uff Ainen oder den Anderen platz stellen, Mag der her Grafs uff dem Blatz sie disshalb Reins selbs oder die seineu schiessen lassen. Dergleichen der Hern Von Glariis Landtvogt von Werdenberg uf dem benanten Blatz dort Jhenseit Reins selbs oder durch seine diener Auch thun mag. Es solle Auch der Her Grafs desgleichen die Hern von Glariis Iren Underthanen gebieten, Das sich khaincr Uff den bcmeltcn Plätzen Waidwercks oder schiessens Undersahn noch gebrauchen. So Aber Ainer oder der Andere sich Usf den Angctzaigten Blätzen sich schiessens oder Waidwercks gebrauchen oder derniasscn argwönisch erzaigcn würd, man sich seinethalben solches ZuVersehen, welcher Oberkait dann solches fürgepracht würvt, sol sy Iren Underthanen darum straffen, solche und dergleichen Handlung nit gestatten. — 281 — Were denn Das Ainer oder mer etwa geschossen oder gefangen hette, Sol er von seiner Oberkait und herschafft Angehalten werden, sich mit der Herschafft I n deren forstlichen Gerechtigkait da er das Wildpreth geschossen oder gefangen, darum Zuvertragen. Doch I n Beschluß das Baiderseits khain thail sich des Wildtvans ferner noch Weiter gebrauche Änderst das die Vorstlich Ober- und gerechtigkait vermag und mit sich pringt. Was dann belangt die hoch und Nider Oberkait Ist durch uns giletliche Underhandler Bethedingt, Auch von dem Hern Grauen Auch den Hern von Glariis bewilligt: Das der her Graf dorth Jhenseits Reins Uff dem Blatz so weit desselb Underthanen der Herschafft Vadutz Marken geen, hin füro die hoch Und Nider Oberkait haben, behalten und gebrauchen, Dergleichen die Hern von Glariis auf dem platz, so weit der Herschafft Werdenberg Underthanen der Marken sie hin oisshalbs Reins geend die hoch und Nid. Oberkait Auch gleichergestalten haben und gebrauchen. Hierin sollen sy solich spennig Artickel gegen Ainander veraint, vertragen und gericht sein. Zu Urkhund mit obgeschribner (?) vier spruchleuten und mit meines gn. Hern nnd deren von Glarus Jnsiglen versigelt Am heilligen Psingst abend den 16. Mai 1562. Die durch die Gemeinden Griefen und Griefenberg gemachten wichtigeren Käufe und WerKäufe. Um 1300. Die Walliser wandern ein und erwerben teils käuflich, teils lehenweise einen großen Teil des Triesenberges, ebenso Malbun, Garselli u. a. Vor 1371. Die Walliser am Berg erwerben Güschgle und Gugschfiel als Erblehen. 1378. Triesen kauft die Alp Valüna samt Drasgimiel (Aelple) und Schedlers Boden. 1403. Triesen gibt Drasgimiel den Wallisern am Berg als Erblehen. 1406. Triesen gibt den Schedlers Boden einigen Wallisern als Erblehen. 1558. Einige Walliser am Berg kaufen den Guggerboden. 1600. Triesen verkaust an die Balzner das Schafbleikle und das Meßweidle. 1610. Triesen verkauft an die Triesenberger den Heidbüel. 1611. Triesen verkauft an die Triesenberger das Maiensäßli Salums. 1615. Triesen verkauft an die Triesenberger den Schedlers Boden. 1616 u. 1635. Die Triesenberger kaufen Wälder am Aelple gelegen. 1646. Triesen verkauft an die Balzner das eingewandete Garsenzele. 1649. Einige Berger kaufen ein Stück von der Sükka. 1651. Triesen kauft einen Wald ob Valüna, unter Gampfal. 1652. Die Triesenberger kaufen das Erblchen zum großen Steg. 1659. Triesen verkauft an die Balzner ein Stück von Valüna. 1662. Einige Berger kaufen ein weiteres Stück von der Sükka. 1662. Triesen erwirbt einen Wald in Garsenza. 1663. Die Triesenberger kaufen das Menschenwäldle. 1672. Triesen verkauft an die Berger das Walser Heubergle. 1688. Einige Triesenberger kaufen den übrigen Teil von Salums. 1706. Triesen kauft den Naßhaken. 1758. Triesen kauft von den Triesenberger» ein Stück von Tscherris. 1778. Die Triesenberger kaufen von den Vaduzern das Malbun. 1772. Triesen kauft das halbe Gugelbcrgische Lehen. 1791. Triesen kauft die andere Hälfte dieses Lehens. 1810. Triesen und Triesenberg teilen die Atzung ob Vanolen. 1835. Triesen und Balzers teilen die Atzung in Silvaplana zwischen Mühlbach und Rhein (Heilos). — 284 — P e r s o n e n - u n ö Z>rts-Wegister. Weniger bedeutende Namen wurden nicht registriert, ebenso wenig solche, die fast auf jeder Seite vorkommen, die Gemeinden nur in Verbindung mit anderen, mit welchen sie an der betreff. Stelle als streitend oder kontrahierend erscheinen. v. Bach. Klaus 152 A. „ Adam 152. 195 Abbarth Josef, Pfarrer v. Triesen 87 „ Heinz 183, 184, 198 Dr. Abbarth, Hofkaplan in Vaduz 103 „ Bachmann, Oberst 264 Adalgott hl. 16 Balbun f. Malbun Aelple 204 Alamannen, -ien, 10,11,12,18, 46 v. Baldenegg 18, 115 Balzer Simon, Pfarrer 96, 97 104, 105, 106, 157 Balzers mit Triesen: Albrecht I. König 154 Altach 133 a) wegen der Au S i l v a Alvaschein 96. , plana 165, 171, 183, 198, Ambrosius hl. 50 208, 222, 224, 239, 248, Ammann Franz Karl, Pfarrer 75, 98 269—274, 278. Ammann Heinrich von Tunnes 136 d) wegen Alpen 212, 214, Antoniuskapelle am Berg 98 220, 222. 224, 240, 248 Appenzell 176, 178 Balzers mit Wartau 171, 197^ Arbon 148 219, 223 Arlberg 9, 52, 120 Balzols f. Balzers Aspermont 136, 146. Banzer Dominikus 47 Auffenberg, General von 253, 254 Banzer Anton, Alt-LaNdammann 224 Augsburg 10, 83, 99, 100 Banzer Anthony, Alt-Landamm. 234 Augustus, röm. Kaiser 8 Barbara hl. 109 Azmoos 176, 180, 254 Barbarossa Friedrich, Kaiser 31 «. Bargella 192 v. Bach, die 130, 151—152 Bayer Andr., Cooperator 74 „ ., Heinz 20, 22, 152 Beck Johannes, Kaplan 54 „ Lienhard 20, 22, 152 v. Beck, Rentmeister 80 „ „ Heinrich 20, 21, 22, 152 Bellegarde, General 260 „ „ Heinrich, Abt 152 v. Belmont, Freiherrn 145 — 285 — Bendern 16—18, 23—26, 76, 82, Büchel Andr., Landammann, 74, 228 91, 96, 133, 168 Büchel Joh. Bpt., Coop. 96. Bergle 204, 227 Büchelmann Georg, Pfarrer von Bergün 147 Balzers 62 Buecher Franz, bischöfl. Kommissär Berthold der Kurze 147 43, 44 Bertschenreute 139 Bey, General 263 Bünden u. Bündner 59, 115, 155. 176. 180, 193, 253 Bilger Th,, Pfarrer 28, 59, 61 v. Buol-Schauenstein, Graf Rudolf, Bludenz 116, 147 Blumenegg, Herrschast 168, 194. Fürstbischof v. Chur 91 Blumer Samuel, Landvogt zu Wer- Bürklin Joh., Pfarrer 74 denberg 250 Bürs 60, 153 Bodensee 8, 10. 120. 148 v. Bürs Ulrich 133 Bovel 165, 167 Bürser 153 Brandis, Freiherr» von 13, 14, 54,Butzelin Dr., Stadtpfarrer in Feld152, 164, 169 kirch 59 Wolfhart 165, 169, 183, Büssi Daniel, Landvogt zu Werden184, 214, 278 berg 216 „Ulrich 14, 53, 169. C. „Ortl.,Bisch. 14,153,169 Capitel unter der Lanquart 52, 55, „Wolfgang 181 62, 63, 66, 75 „Sigmund 52, 169, 170, Oaxitulurn Orusi»uum 52, 75, 89 171, 173, 174 Capont 18, 116, 139 ., Ludwig 14, 15, 53. 54, Carigiet, Landesvikar 92, 94 110, 171, 174, 176, 181 Casatia, Edle von 136, 152 v, Brandis, Burkart 22, 168 Casti, Burg in Schams, 142 v, Brandis Hans Nikolaus 173. Chabreau, General 255 v. Brandis Hans 179 Cham, Bernhart von, Altbürgerv. Brandis Christ., Schloßkaplan 57 meister in Zürich 201 Brändl, Verwalter 76, 77 Chur Stadt 10, 16, 29, 33, 136, v. Braßberg, Edle 150 144, 145, 253 Bregenz 10, 88, 133 Chur Bistum 14, 47, 89 Bregenz, Grafen von 49, 132 Chur Ordinariat 36, 58, 86, 92, Bregenzerwald 116 100, 101, 103 Brixen, 52. 89 Chur Domkapitel 32, 35—41, 77, Brück v. Weißenberg, M. Salome 56 133, 135, 136, 146, 268, 277 Brück v. Weißenberg, Ulrich 65 Chur Domkirche 14,15,134,142,146 Brock v. Weißenberg, Hieronymus 65 Churrätien 121, 122, 154 v. Brunnenfeld 141 Churwalden16.17,91,136,144,152 Brunnen, Burkhart zum, Landvogt Clunia 10 zu Sargans 226 Constanz 139 Büchel Georg, Landammann 224,226 von Curten 19, 115. — 286 — D. Damüls 122 Davos 125 Dietmar, Bischof von Chur 132 Dietrich, Propst zu St. Luzi 18 Dionysius, Fürstbischof 41, 82 Disentis 47, 93, 96, 144, 254 Domleschg 137, 142 Donatus hl. 20 Donau, Pfarrhelfer 81 Drasgmiel 160, 162, 171 Drusomagus 8 Drusus 8 Drususthal 9 Dus 9. E. Feuerstein Georg ?. 23 Fidelis hl. 59 Fink, Hofkaplan 83 Florus Julius 10 Florinskapelle 82/ 152 Flums 156, 175, 181 v. Fontenas 144, 146 v. Frauenberg 54, 147, 155 Frauenkapelle, s. Kapelle U. L. Fr. Friedrich I., Bischof 136 von Frewis 100, 165 von Freiberg, Konrad 153 Frastanz 125, 185, 189, 190, 191 Frick Lutzi, Landammann 22 Frick Leonz, Alt-Landammann 240 Frick Franz Anton, Alt-Landammann 272 Eberlin Klaus ab dem Triesenberg mit Triesen 199 Friedrich II., Kaiser 106 Egge, an der 148 Fritsch Jakob, Pfarrer 79, 80, 99 Eidgenossen 168, 176, 177, 178, 181 Fritsch Johann, Pfarrer von SarEieracker und Eierbündt 31 gans 83 von Ems, Ulrich 134, 135 Fromberger H., Pfarrer 54 von Ems, Goßwin 143 Fromberger Ulrich 155 von Ems, Gottfried II 148 Frömmelt Jos. Anton, Coop. 90 Erni Jakob, Pfarrer 62—66, 116 Frömmelt Johann, Priester 83 Erni Josef, Pfarrer 95 Frömmelt Stefan, Alt-Landammann, Erble 67/ 129 199, 201 Erni Jörg, Advokat 171 v. Furtenbach, Propst 59 Eschen 17, 93, 114, 119, 126, 165.v. Furtenbach Zacharias, Lcmdvvgt. 213, 222 v. Federspiel, Fürstbischof 81, 102 Fürstenau 32 Feer,Stefan, Ammann am Eschner- v. Fürstenberg, Gräfin Kathar. 28 berg 214 G. Feldkirch Stadt 40, 52, 87, 88, 90, dsil» rotunäk 20 93, 96, 100, 127, 132, 135, 142, v. Gail, Hofrat 243 148, 150, 153, 161, 165, 170, Gallus hl. 47, 52, 94 175, 176,178,180,182,185,188 Gampfal 160, 165, 166, 212, 214, Feldkirch, Grafen, f. von Montfort 222, 223, 240 Feldkirch Oberamt 240 u. ff. Garnperdon 199 Feldkirch, Johanniterkloster 133,137 Gamvrm 144 Fellers 145 Gamswald 123, 124 Feger Laurenz, Kaplan 96 Ganterbein Jos., Ammann 197. - 28? ,— Gapont 20, 26, 31, 152 Garetsch s. Gritsch Garselli 124, 185, 188—193 Garsenza 220, 225 Gasner Dr., Frz. Xav. 99 Gussaler s. Kafsaler Gatnalp 125 Georg hl. 130 Geyer (Gyr), Cooperator 74,79, 116 Gilm v. Rosenegg, Landvogt 82,103 Glurns 87 Glarus.175, 176, 177,181,201,203 Göfis 62, 171 God Jakob, Landammann zu Sargans 207 God Johann, Landammann zu Sargans 226 Götzis 52, 88, 133 Grabs 124, 144, 148, 190, 193 Gräplang, Burg und Herrschaft 156 Guelf. Major 258 u. ff. Gritsch 160, 170, 212,-213 Guflina 18, 124, 156 Von Gugelberg von Moos 38, 41, v. Gutenberg, Elsbeth 18, 156 Margaretha 18, 156 Jörg 56, 15S Heinrich 37, 156 Hans 37, 156 von Güttingen Rudolf 133 H von Habsburg Rudolf, König 137, 145, 146, 154 von der Halden zu Haldenegg Rudolf, Landvogt zu Blumenegg 224 von Haldenstein von Salis 267, 277 „ s. Schauenstein. Hall in Tirol 90, 99 Hall in Schwaben 113 Harder, Kanonikus, Pfarrer in Schaan 78 Harprecht, fürstl. Kommissär 45, 76 bis 78, 234—236 Hartmann II., Bischof, f. Montfort Hartmann, Graf von SargansVaduz, f. Montfort Haßlinger, Kommandant, 255, 256 von Hausen Karl, Landesverw. 46 255, 267, 268, 277, 278 Heer Joh., Edelknecht 35 Guggerboden 201, 205—207 ,, Rudolf, Ritter 35 Gurtenalp 50, 123, 124, 162, 163 Hefti Melchior, Landammann zu Glarus 210 von Gurten f. Curten Heidbüel 214 Guschg 123, 125, 127 Güschgle 126 Heinrich I., Bischof von Chur 132 Guschgfiel 125, 126 Heinrich l l . , Abt v. St. Gallen 154 Gutenberg, Schloß und Hügel, 10, Heinrich V>., Bischof von Chur 15, 53, 54, 58 11, 13, 23, 38, 99, 147, 154, 155, 176, 177, 197, 198, 214, Heinrich V I . , Kaiser 18 Herrenberg 146 220, 223, 240, 241, 260 v. Gutenberg, Edle, 18, 33,154,155 Ulrich 154, 155 „ Heinrich 18, 36, 155 Hans, 36, 156 Heinrich 18, 36, 37, Hetz. Joh., Pfarrer v. Balzers 55 Heubergle 227 Heusle, Landgerichtsstabhalter, 243 u- ff. Hilty Th., Landammann 57,222,224 156 Hiller, General 261 Hans 18, 36, 37, 156 Hoch Joh. A., Pfarrer 75,77,84,116 - 288 — Hofer Wend-, Pfarrer, 45, 90—96 Hofer Andr., 81, 90 von Hohenberg 139 von Hohenems, Grafen 32, 42, 55, 214 Kaspar 27, 39, 42, 58, 60, 216, 221 Franz Wilhelm I. 28, 42, 61—64, 107, 171, 221, 223, 224, 225. „ Katharina 221 Karl Friedrich 221, Jellachich, General, 257 u. ff. Jktodurum 10 Jnnocenz III., Papst, 17, 18 Innsbruck 90, 96, 98, 99 Jnterlaken 152 Johannes hl. von Nepomuk 116 Johann II., Propst von St. Luzi 9,20 Johannes, Abt von St. Luzi 39 Johann II., Bischof v. Chur 35 „ „ „ IS, 3? „ „ „ 38, 39 ,? „ „ „ 28, 39, 40, 41, 61, 64, 65, 277 „ »I-, V., VI-, 227 Johann Anton, Bischof v. Chur 41,80 Jakob Hannibal 71, Jones Wolfgang, Vogt zu Neu. 74, 75, 222, 230, burg 210 ' 234 Josef Moor, Bischof v. Chur 39, 61 Ferdinand Karl 43, Julius Florus 10 67, 228 von Juvalt Konrad, Ritter 145 Franz Wilhelm Ru- Jsny 178 dolf 231 Jter Hans 21 von Hohensax, Freiherren, f. von „ Hieronymus 32, 33 Sax „ Donat, Domdekan, 32 Hop (Hopp) Basil, Landammann K 71, 101, 228, 234 von Kapaul Hartwig 32, 33 „ Hans, Landammann, 218 Kapelle U. L. Frau 17—30,51—64, „ Joh. Bpt. 30 71, 72 ,, Joh. Ulrich, Dr. tbsol., Kano- Karl der Große, Kaiser, 34, 47, 48, nikus 98, 101 107, 129 Hummel Laurenz, Pfarrer von Bal- Kaspar von Karl, Bischof v. Chur 94 zers 66 Katharina hl. 108 von Hummelberg Euphrosyne 65 Kaufmann, Coop. 80, 81, 98 Humfrid, Gaugraf 17, 47 Abt von St. Luzi 98 Hunnen 12 Kelten, Keltisch 9, 10, 12, 104 von Hörningen Hans Ulrich 185 Kenelbach 133 v. Hotze, Feldmarschall 259 u. ff.' Kindle Wernhart, Kaplan 54 „ Kaspar, Ammann zu Vaduz T 54, 199 Jäger, Landammann 101, 102 „ Christoph Karl, Pfarrer 73 Jardon, General 264 u. ff. bis 75, 97 Jauch Ambros, Lcmdvogt zu Sar„ Hans, Frühm., 15, 31, 54 gans 201., Michael, Pfarrer 53, 54 „ Peter, Landv. z. Sargans 207 „ — 289 - Kindle Jos., Beneficiat 95 „ Jos., Landammann 265 Klanx 144 Köberle Christoph, Landvogt zu Vaduz 44, 226 Kodier ? Christoph 12, 20 von Königsegg, Graf, 75 Konrad I,, Bischof von Chur 16 Konrad, Herzog von Schwaben 18 Konrad Andr., Pfarrer 81,84,99,160 Konstanz 19, 148 von Kriß Valentin, Pfarrer 15, 16, Liechtenstein Johann Adam 234 Jos. Wenzel 245—247 Franz Josef 32. 243 Alois I. 250 Alois II. 92 Johann II. 46, 50, 95 Lida 205 von Limpach Rudiger 16, 13 Lindau 134, 137, 138, 140 u. öfter Lucius hl. 46 Lucius Jter, Bischof von Chur 37 Luciensteig 40, 88, 147, 168, 176 35, 42, 43, 64, 65—74, 177, 181, 253 u. ff. 80, 226, 228 Lüchinger Rudolf, Ammann am Thomas, Coop., 79, 98 Oberriet 210 Jakob, 65 Lußmann, Kaplan v. Feldkirch 40 Fidel, 98, 103 M von Kriß'sche Familie 65, 66, 116 Machelmshofen 139 Kräler, Landvogt zu Vaduz, 194 Magnentius 11 Kreder Juvenal, Landvogt zu Va- Magnus hl. 65, 69 duz. 201, 205 Malenfeld 17, 168, 174, 176, 181, Krumen Ulrich zum, 174 254 « Maierhof 32, 110, 111 u. öfters Malans 150 Lacour, General, 263 Lachen Ulrich von der, Ammann 124 Malbun 123, 124, 127, 160, 199, 204, 221, 231 Landtmann Franz, Landvogt zu Malbunerbach 163 Vaduz, 194 Lang Marx, Ammann zu Vaduz 199 Maler 195 Mäls f. Balzers Lanquart 52, 120 Mcihr Joh. Michael, Pst., 89, 90 Laterns 89, 122, 125 St. Mamertenplatz 11, 48, 108, von Laubenberg Hans 178 141, 151, 154, 216 Lavater Jakob, LandvogtzuSax224 Kapelle 7—16, 31, Lawena 9, 69, 105, 111, 157, 225, 233, 275 Legler Peter, Landvogt zu Werdenberg 210 Leonhard. Bischof von Chur, 51 Leuk 121 Liebenstein 133 Liechtenstein Fürsten von 45, 76, 233 Anton Florian 76, 233 bis 235 51, 61, 135 Kaplanei l4—16, 54 Marbach 170 Margaretha hl. 108 Mariahilflapelle Balzers 73 Mark Heinrich, Stavtammaun in Feldkirch 142 Marquardt Balthasar, Ammann zu Sonnenberg 199 19 — 290 — Massen«, General 88, 254 u, ff. v. Montfort, W e r d e n b e r g Albrecht I. Mathys Balthas., Pfarrer 57—64 146, 147, 155 Maschlina 42,43,44,68,85, 153,177 Wilhelm 169, 170 von Matsch Ulrich, 160 Rudolf 36, 49 Matt Franz Jos., Coop., 91, 96 „ „ S a r g a n s 13, 32, 49, Masescha 15, 16, 50, 51, 56, 57, 122, 124, 135, 155, 58, 70—72, 86, 122, 124, 156 160, 168 Maurer Simon ?, 24 Rudolf I. 119, 124 Mauren 91, 96, 137 Johann 135 Maximilian, Kaiser 54 Heinrich 135 Mehrerau 133, 152 Rudolf II. 160 Mels (bei Sargäns) 62, 73 Jörg 156 Menzinger, Landvogt 274 „ Vaduz 13, 128, 135, Meran 90, 91 153, 160 Menschenwäldle 221 Hartmann 122, 124 Meßweidlin 214 Rudolf 153 Milo, Abt von St. Luzi 29 Hartmann, Bischof 31, 35, Misox Heinrich, Propst von, 145 36, 37, 42, 156 von Moltke, Freiherr 80 Heinrich 36, 125, 160, Montavon 52 171, 173, 196 von Montfort, Burgen 13, 132, von Montfort, Bregenz 53, 122 von Montfort, Dienstmannen 133, 135 13, 49, 132, 133, 134, 135, 141 Grafen 13, 49,132, 133, 135, 142 Montfort, Gut am Triesenberg 19 „ Feldkirch 122,141,146, Moser Konrad, Ammann zu Vaduz 148 163, 164 Hugo 49 Müsinen, Landgericht 171, 185, s. Rudolf 49 Rankweil. Friedrich I., Bischof v. Chur R. 136 Napoleon I. 257 Sophie 147 Naßhaken 231 Rudolf 34, 141, 148, 153 Nauders 90 „ Werdenberg13,32,48, Naule, Canonicus, Pfarrer in Schaan 53,122,132,133,135, 57, 61 143, 148, 150, 160, Regele Hans, Landammann 24, 214, 279 216 Rudolf 49, 133 Hugo 125, 133 Hartmann 133 Hugo II. 146 Hugo III. 146, 155 Heinrich II. 146, 155 „. Hans, Landammann 97, 222, 228 „ Michael, Pfarrer 54, 55 „ Nikolaus, Pfarrer 60, 61 von Nenzingen, Ulrich 133 Nenzing 199 — 291 — von Neuburg Thumb 137 Marquard 148 Nikolaus, Propst v, St. Luzi 18, 139 Nigg Josef, Coop. 89. Nigg Egidy, Landammann 103 Nuntius Päpstlicher 39, 58 Nutt Adam, Landammann 218, 223 Nüziders 152, 153 von Nüziders Heinrich, Ritter 136, Pitschy Ulrich, Pfarrer 36, 42, 52 Pius II., Papst 14 von Plantär 149 Planken 192, 204 Plattner Ulrich, Vogt zu Werdenberg 165 Pokorny, Landvogt 94, 272 Porto, de la Nikolaus, Canzler 22 Poß Othmar, Pfarrer 58, 59 152. Prademetz 123, 124 Prättigau 59 O. Prafatscheng 50, 67, 129 Oberwallis 121, 122, 125 Oehri Adam, Ammann am Eschner- von Proßwalden Landvogt 28,38,59 „ „ Schloßhauptmann56 berg 218 Prünster, Weihbischof 93 Ortlieb von Brandis, Bischof v. Chur Pümpel Andr., Coop. 82, 86, 89, 107 14, 169 Purtscher, Regens 90 von Oesterreich, Herzoge 154, 155, O. 168 Oesterreich 59, 60, 114, 168 u. öfter Ostgoten 12. Oudinot, General 254 u. ff. P. Pargelli 204 Pappus von Tratzberg, Pfarrer in Schaan 62 Pauliu Jtal (Malis), Landammann 24, 26, 215 Paznaun 52 von Peller Nik., Dekan 8 Petrus II., Bischof v. Chur 38, 55 Pfäfers Kloster 30, 31, 47,120,144 „ Aebte 133, 136, 137, 143, 146, 148, 149, 169 Pfarrkirche Triesen 53, 55, 59, 61, 67, 71—73, 83 Quader (Feldbezirk) 30, 31 Quadrella (Padrella) 18, 20, 139 von Quader 30, 31, 151, 157 R. Ragaz 136, 146, 149, 168, 174, 253, 255 Rainolt Zacharias 38—41, 277 Rainold Sigmund, Landvogt 210, 217 von Ramschwag, Balthasar 23, 37, 38, 197, 201 Kaspar 23—27,38, 55, 133, 223 „ „ Ulrich 155 Rankweil, Landgericht, s. Müsinen 37, 228, 240 n. ff. Rankweil 87, 89, 90, 101, 116, 134, 171, 173, 185 „ Triesenberg 58, 81 Rätien, Rätier, rätisch 8—12, 17, Pfefferli Wolf, Ammann 168 18, 46, 104, 105, 131, 132, von Pfyn Hans, Landvogt zu Vaduz 195, 198 Philipp, Kaiser 131 von Pieron, M. Anna 80 Pirmin hl. 47 144, 154, 122 Rauscher?., Albert, Abtv. St.Luzi29 Ravensburg 137 Reber Josef, Cooperator 90, 91 — 292 — Reding Dietrich, St. Stefans Ordens- romanisch 8,10,12,115,122,151,158 ritter, Vogt zu Rorschach 224 von Roners 30, 31, 151 von Rebstein, Ritter 143 von Rorschach, Rudolf 149 Reichenau 144. 254 Rösch Jakob 15 von Reichensteiu (Richenstain) 37, Rotmayer Joh., Pfarrer in Eschen 66 130, 142—150 Rottweil, Landgericht 23, 27, 39 Kuno, Ritter 144 von Rost, Dionysius 102 „ Kuno junior 144, von Rost Dionys., Graf U.Bischof 103 145, 146 Rüglin von Roners 30, 31, 151, Rudolf, Abt von 162, 163 Disentis 144,145 Rotmuud Kaspar, Ammann in RorUlrich 133, 145 schach 201 Burkart 146, 147 Ruprecht, Abt in Kempten 228, 229 Konrad 146, 147, S. 148 Samt Julien, General 258 u. ff. Wilhelm 146, 147 von Salis, Maienfeld 39, 41, 277 „ „ Sigelin 146, 147 Salums 50, 214, 222 Burkart 147, 148 Salem, Kloster 137, 13» Wilhelm 147. 148 Salvaplana, s. Silvaplana Wilhelm 35, 143, Saminabach 123, 187—192 148, 150, 162, Sandholzer von und zu Zunders163, 164 berg, Landvogt zu Vaduz, 220, Margaretha 148 224 Ulrich .119, 120. Sargans 14, 57, 144, 156, 172, .148, 149 175. 181, 182 Ulrich 149, 150, Sarganserland 13, 168, 171, 174, Hans 37, 150 181 u. öfter Reichensteincr Weinberg 20, 144 von Sargans, Grafen, f. v. Montfort Sateins 116, 136, 152, 156 Renn David, Hofkaplan 57 von Sax, Freiherrn 117, 133. 143, Rey, General 265 144, 147, 210 Rheincgg 147 von Sax Mosax, Grafen 53, 54 Rheingau 151 Saxbündt 97 Richenbach 30, 143 v. Richenstain 142, s. Reichenstein Schaan mit Triesen 170, 194, 212 Ringg 142, 146 213, 217, 238 Rinkeiiacker 143, 146 Schaan mit Triesenberg 122—124, von Rietberg, Ulrich u. Simon 145 185, 193, 221, 249 Rochus hl. 56, 57 Schafbleiklin 214 Roderich, Graf 47 Schaler Rndolf, Pfarrer 52 Roggenburg, Kloster u. Acbte 23—27 von Schulun 9, 133 Römer, römisch 8, 9, 10, 12, 104, Schalnncr Weinberg 32 Schaln» l90 105, l06, l57 - 293 — Schalk Dr,, Landvogt 59 Jos-, Pfarrer in Balzers 75 Schänis 18, 62 von Schauenstein zu Haldenstein 38, 39, 41, 277 von Schauenstein (Domleschg) 137 von Schellenberg, Herren 137 „ Schwigger 137 „ „ Heinrich 147 „ „ Marquart 133, 134, 143 Ulrich, Ritter 136 139, 146 Schedlers Boom 150, 160—163, 171, 214, 215 Scherer Ferdinand, Coop, 89 von Schiel33,130,150,151,169,267 von Schiers 196 Schierscher Adam, Landammann zu Vaduz, 207 Schindler Jak,, Ratsherr zu Glarus 250 Schlabazio Dr., Peter, Landoogt zu Vaduz 209 von Schlandersberg, Ursula 23 von Schirans, Joh. 145 ^ Schmidt Benedikt, Pfarrer 87, 90 Schmid Franz Joh,, Coop, 96, 97 Schneider Fidel 82 Schnabel von Schönstein, Hans 201 Schreiber Konrad, Alt-Landammann 234 Schreiber Xaver, Dekan in Einsiedeln 99 von Schultheiß Rirpert, Pfarrer in Balzers 80 Schule in Triesen 68, 69, 269 Schuler Paul, Landvogt zu Werdenberg 197 Schuppler Jos,, Landvogt, 90, 269 Schwaben 27, 113, 131, 142, 151, 152, 180 Schwabenkrieg 176—180 Schwäbische Herzoge 132, 150 Schwedenkrieg 62, 220 Schweiz, Schweizer, Eidgenossen 13, 14, 23, 114, 176—180 Sebastian hl, 56, 57 Sebasttcmskapelle 100 Sevelen mit Triesen wegen der A u : 165, 175, 248 wegen dem W u h r : 169, 175, 197, 201, 210, 223, 229, 230 Sevelen mit Vaduz 210 von Sigbcrg, Hans 134, 150 Sigfried, Bischof v. Chur 136, 146 Sikka (Alpe) 32, 111, 222 Silvaplana 165, 167, 183, 184, 198, 208, 219, 222, 240, 248, 269 u, ff. Sonnenberg, Herrschaft 199 von Sonnenberg, Graf 169 Spät Georg, Hauptmann zu Konstanz 201 Spiegel Jakob, Ammann 18,159,162 Speicr, Landgericht 23 Steg (Alpe) 191, 221 Stams, Abtei 55 von Steinbach, Cäcilia, Baronin 80 Stephan, ?.0.I'.-,, Weihbischof23,54 Stöckli Heinrich, v. Feldkirch 35, 37 Straiff, Ritter 149 Straßer Pfarrer 55, 57 Staviniel 123, Stedelin A,, Ratsherr von Schwyz 250, 252 Steinhäuser Martin, Landvogt 215 St. Gallen 47, 77, 78, 148,' 154, 169, 170 St, Donat 20 St. Luzi 12—23, 77, 91, 98, 133, 139, 152, 156 „ „ Pröpste nnd Aebte 9, 18, 20—29, 98, 99 — 294 — St, Johann im Thurthal 119, 133, Triefen mit Triesenberg 162. 145, 147. 148, 156 St, Binar (Viner) 153 St, Katharinenbrunnen 177 St, Wolfgangskapelle 178 Suchet, General 260 von Sulz, Grafen 54,183,195, 279 „ Alwig 25, 28, 201, 203 „ Wilhelm 26, 201 ., „ Rudolf 32, 194, 196 „ Karl Ludwig 55, 63, 208, 210, 212, 213 Suwarow, General 263 T. 163. 174, 175, 196, 214, 215, 218, 227, 237, 249, 267, 269 K l a u s E b e r l i am Triesenberg 199 EinigenamGuggerboden 205 JosefLampertam B e r g 168 Jakob Hipper am Berg 169 Freiherrn Ludwig v. Brandis 171, 172 B u r g 12, 13, 14, 20, Testaferata. Nuntius 91 48, 49, 135 Theodorich, Ostgotenkönig 104 Theodul (Theodor) hl. 23, 50, 56 von Triesen (^risrm) 49, 132, 130 „ bis 142, 150 Theuille, Pfarrer v. Balzers, 91 „ Ritter Ulrich 136, 137, Thomas, Bischof v. Chur 38 146 Thusis 143 Tiberius, Kaiser 6 „ „ Ulrich Canonicus 136, Tirol 89, 90, 91 137 T W 133, 137 „ Johann 136, 137, 146 „ Guta, Aebtissin 137, von Toggenburg. Grafen 147, 150 138, 139, 140, 141 Tonmls 52, 125 „ Heinrich, Ritter, 137 Trimmis 96, 98, 136, 142 „ Ulrich 137 Triefen mit B a l z e r s wegen der „ Auen 165, 171, 183, „ Johann, Clericus 137 198, 208 222 „ Johann 18, 134, 139, wegen derAlven165, 140, 141 212,214,220,222,224 „ „ Katharina, Aebtissin, „ Wartau 171, 174, 140, 141 181,182,197,201,207 „ „ Ulrich, Canonicus 141 219,223,225,229,249 „ „ Margaretha 142 „ „ Schaan u. Vaduz Triesner Adel 116, 129. 150 194,217,218,238,269 Geschlechter 113—115 „ Schaan 170,212,213 Triesenberg mit Schaan-Vaduz 185 „ „ Sevelen wegen der U. ff., 193, 249—253 Auen 165, 175, 248 mit Triesen 162, 163, wegen des Wuhres 174, 175, 196, 214, 169, 175, 197, 201, 210, 223, 229, 230 .215, 218, 227, 237. 249. 267. 269 - 295 — Vaistli Albero 34, 139, 153 Triesenberg mit Ncnzingen 199 Jvdokus, Ccmonicns 153 Alpstreit N.Teilung 203 „ „ Hans 34, 153 Trübbach 168, 177, 254, 255 Tschars, Tirol 62 Margaretha 22, 153 Tschetter Karl, Kaplau 81 Agnes 153 Albrecht 153, 165 „ Laurenz, Landammann 83 Ulrich 139 Tschudi Gilg, Landammann zn GlaValbun s, Malbun rns 201 „ Laurcuz, Wachtmeister 278 Valentinicm hl,, Bischof v, Chur, 47, „ Balthasar, Landshauptmann Valens 144 zn Sargans 207 Vallül. Valiill s, Valüua Tschol Hans, Ammanit zu Blumen- Valüna 111, 160,162,163,165,166, egg 194, 195 170, 171—173, 212, 213, 220, „ Oberlicutcnant 260 222, 223, 225, 231, 233, 240 Tübinger Grafen 13 Vals 96, 97 Tumils 136 Vanolen 174, 175 von Vaz, Freiherren, 122, 125 U. Johann u, Donut 125,136 Ulm 178 Walter 136 Ulrich II,, Bischof v, Chur 132 Walter IV. 144 Ulrich VI,, Bischof v, Chur 43, 44, von Vatschegin Valentin 197 71, 72, 76 Ulrich VII,. Bischof v, Chur 16, 29, Veldkirch s, Feldkirch Vctis 149 74, 76, 78, 79 Ulrich, Propst von St, Luzi 18 Viktor II,, Bischof von Chur 47 von Unterwegen 35, 37 Viktorsbcrg 87 „ Heinz 35, 36, 37, 42, 150 Viniger Heinrich, Pfarrer 52 „ Anna 37 Bintschgau 90 „ Hans, Ammann 52 Vittler 153, 165 Vvgelsang, Bad, 216, 267 „ Margaretha 156 Vorarlberg 52, 88, 89, 116, 125, Nri 96. 174, 176, 177, 254 168, 193, 253 B Vaduz Grafschaft 13, 14, 15, 24,Vrissulen 18, 19, 22 42, 75, 116, 121, 122, W 124, 168. 176, 177, 233 n, öfters Wachter Joh,, Alt-Landammann 83 Vaduz Schloß 11. 32. 76. 119,Wallgau, Walgau 9, 170, 177, 178 160, 170, 178, 181, 195, 196 Wallensee, Walensee 52, 120 Vaduz, Grafen von, s, von Montfort Wallenstadt 144, 168, 182 Vaduz (Gemeinde) mit Triesen 194, Walliser, Walser, Waliser 32, 5 « , 217, 218, 238, 269 Vaduz mit Triesenberg 185 u, ff,, 193, 249—253 Vaistli, Junker, die 136, 152 n, 153 86. 104. 111, 115. bis 128, 150, 151, 116. 162, 121 163, 168, 174, 185, 190, 192, 193. 196. 214 - 296 — ^ Wiget Jos. A., Landvogt zu SarWallis 50, 56, 121 gans 250 U, Walser, Ammann 224 Walser Christ., Alt-Landammann 97 v. Wildenberg Heinrich 136, 144,145 Walserthal 125 Wildenburg 147 Wang, Ochsenalpe 220 Wißhaken 194 u. ff. Wartau (Gretschins) mit Triesen 57, Wohlwend Stef., Pfarrer 81 170, 171; 174, 1S1, 1S2, Wolf Alb., Landammann zu Vaduz 197, 201, 207, 219, 223, 196 225, 229, 230, 249 Wolf Anton. Coop. 79, 98, 101 „ mit Balzers 171, 197, 219, Wolfinger, Canonicus 95 223 St. Wolfgangskapelle 23, 51. 54, 61, 71, 72, 100, 178 Wartmstein 144, 149 Watt Hektar 169 3 Wehinger Ferd,, Coop. 81, 243 Weingarten, Kloster 31 Ziegler Paulus, Bischof v. Chur 23 Weiler 133 . Zimmermann Josef A., Pfarrer 90 Weinzirl Dietrich, Ammann 56, 169 Zoller Ulrich v.' Feldkirch 53, 54 Dr. Zoller, Generalvikar v. Chur 58 „ Jörg, Landammann 174 Zürich 13, 88, 176, 177, 181,224 Wesssenau, Kloster 28 Wenoweser Chr., Pfarrer, 45, 81 Zug 174—177 Zwiefalten. Kloster 101 bis 87, 99—103 von Werdenberg, Grafen, f. Montfort Zwingli Ulrich, Ammann zu Wildhaus 197 Wien 91, 92, 93
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