Geschichte der Pfarrei Triesen

Geschichte
der
Wfclvrei Griefen
von
Joh. Kapt. Mch-l.
Dorwort.
Hiemit übergebe ich eine Arbeit der Oeffentlichkeit, die mich
seit mehr als zehn Jahren in den nicht besonders zahlreichen freien
Stunden beschäftiget hat.
Es ist eine bescheidene Arbeit, dessen bin ich mir wohl bewußt; vielleicht dürfte sie aber doch den Wert eines Bausteines
im Gefüge unserer vaterländischen Geschichte beanspruchen. Den
Bewohnern von Triefen, denen ich sie widme, wird die Geschichte
ihrer engeren Heimat gewiß besonderes Interesse bieten. Da aber
auch die Gemeinde Triesenberg bis vor cirka 130 Jahren zu der
Pfarrei Triefen gehörte, werden auch die Nachkommen der „Walliser ab dem Triesnerberg" hier alles erwähnt finden, was uns
über ihre Herkunft, Ansiedlung und Geschichte bekannt ist. Auch
die Bewohner der übrigen Nachbargemeinden dies- und jenseits
des Rheines, mit deren Vorfahren die alte» Triesner einst „Spän
und Stoß" gehabt, werden in diesem Büchlein manches vernehmen,
was sie interessiert. Manches dürfte auch über die Grenzen Liechtensteins hinaus nicht unbeachtet bleiben.
Vorarbeiten lagen keine vor und mußten die Daten von
überall her gleichsam tropfenweise gesammelt werden. Wohl die
wenigsten Leser werden es ahnen, wie viele Mühe auf diese wenigen
Blätter verwendet worden ist.
Ueberall fand ich freundliches Entgegenkommen; nur in einer
Gemeinde haben die Alpvögte mir eine leere Kiste zur Verfügung gestellt.
Allen aber — es würde keine geringe Mühe sein, sie alle
zu nennen — die diese Arbeit irgendwie durch ihre Beihilfe gefördert haben, spreche ich hier meinen herzlichsten Dank aus.
Ganz besonderen Dank aber schulde ich einem Mitgliede unseres
historischen Vereins im Auslande, nämlich dem Herrn Peter
Balzer in Zürich, der die trefflichen Illustrationen selbst unentgeltlich gefertiget und dadurch ein neues Zeichen seiner treuen Anhänglichkeit an die Heimat seiner Jugend gegeben hat.
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Möchte bald der Tag kommen, an dem durch Ausgrabungen
die jetzt noch ins Dunkel des Grabes gehüllte Vorzeit von ^risuv
ans Licht der Geschichte gezogen werden wird.
T r i e s e n , den 8. Juni 1902.
Z>er Verfasser.
Menühte G u e l l e n .
Um die Leser nicht fortwährend mit Fußnoten belästigen zu
müssen, beschränke ich mich darauf, hier im allgemeinen die Quellen
anzugeben, aus denen ich das geschichtliche Material geschöpft habe.
Es sind folgende:
1. Handschriftliche Q u e l l e n :
Das bischöfliche Archiv in Chur,
das Landesarchiv in Vaduz,
das Archiv des liechtensteinischen Landesvikariates,
die Pfarrarchive von Triefen und Bendern,
das Kapitelbuch des einstigen Dekanates „Unter der Lanquart",
die Gemeindearchive von Triefen, Triesenberg, Balzers, Vaduz und Schaan,
aus den Gemeindearchiven von Sevelen und Wartau, sowie
aus der Urkundensammlung von A. Müller wurden mir
von Herrn Major Hilty in Sevelen eine Anzahl Kopien
von. Urkunden zur Benützung überlassen,
die Urkundensammlung des Herrn Dr. Albert Schädler in
Vaduz,
die Pfarrbücher und Urbarien von Triefen.
2. Gedruckte Q u e l l e n :
Die Regesten des Klosters Pfäfers, von K. Wegelin, Chur.
' 1850 (aus dem Stiftsarchiv von St. Gallen),
die Regesten des Klosters Jnterlaken (ebenfalls aus dem
Stiftsarchiv St. Gallen),
<üv6sx äiplolriÄtieus von Moor,
Urbar des Klosters St. Johann im Thurthal (aus dem
Landesmuseum in Bregenz),
die Jahrbücher des Vorarlberger Museumsvereins,
C. Muoth, Prof., Bündnerische Geschlechtsnamen. Chur 1892,
1893,
(C. Muoth, Prof.) Jahresbericht der histor. Gesellschaft von
Graubünden 1897,
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Baumann, Geschichte des Allgäus, Kempten 1894,
P. Kaiser, Geschichte des Fürstentums Liechtenstein, Chur
1847,
Dr. Jos. von Bergmann, Beiträge zu einer kritischen Geschichte Vorarlbergs, Wien 1853,
Dr. Bitschnau, Darstellung der französischen Kriege von
1796—1805, Bregenz 1807,
?. Cölestin Stampfer, der Franzoseneinfall von 1799, Meran
1887,
Friedrich Freiherr von Hohe, Zürich 1K53,
Primbs, die Reihenfolge der Fürst-Aebtissinnen zu Lindau
(Jahrbuch des histor. Vereins von Schwaben und Neuburg 1864),
G. Meyer, St. Luzi bei Chur, Lindau 1876,
der Schwabenkrieg, besungen von -einem Zeitgenossen (Johann
Lang), herausgegeben von H. v. Dießbach, Zürich 1849,
Emil Michael, Geschichte des deutschen Volkes, Freiburg
1892 und 1893,
Kirchenlexikon von Herder, Freiburg, II. Auflage,
Hilty, Schloß und Stadt Werdenberg,
Senn Nikolaus, verschiedene Urkundensammlungen,
die Räteis von S . Lemnius, herausgegeben von P l . Plattner, Chur 1874,
Raetia, Jahrgang IV, Chur 1869.
Andere Quellen wird der Leser im Texte erwähnt finden.
I. IrisuQ.
St. MarnertcnKapelle,
Triefen (alt ^risun, ^rison) galt von jeher für die älteste
Ortschaft des Landes. Diese sonnige Berghalde, von klarem Bache
durchrauscht, das durch sanfte Höhen gegen den kalten Nord geschützte, fruchtbare, für Wein- und Obstbau so geeignete Gelände
war für eine Ansiedlung zu verlockend, als daß eine solche nicht
in den ersten Zeiten der Bewohnung des Rheinthales hätte erfolgen sollen.
Eine uralte Ueberlieferung erzählt, daß an der Halde auf der
Nordseite des heutigen Dorfes, unter dem Hügel, auf dem jetzt die
St. Mamerten-Kapelle steht, einst eine Stadt,
oder li-isune»,
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genannt, gestanden habe und durch einen Bergsturz begraben worden
sei. Wie die Erfahrung lehrt, liegen derartigen Sagen oft wahre
Begebenheiten zugrunde, und seit der Zeit, da man allenthalben
längst entschwundene Ortschaften und römische Niederlassungen aus
der Erde gegraben hat, fanden solche Neberlieferungen immer mehr
Beachtung.
Daß die Sage von der untergegangenen l'risg. kein leerer
Wahn ist, legt uns das betreffende Terrain nahe, das thatsächlich
einen in alter Zeit erfolgten Bergrutsch leicht erkennen läßt, und
wurde zur Gewißheit durch die in den letztvergangenen Jahren
bei zufälligen Grabungen gemachten Entdeckungen. I m Jahre 1862
wurden beim Baue einer Mühle die Spuren einer römischen Villa
aufgedeckt, insbesondere eine Menge Hypokauft-Pfeilerchen aus
Sandstein und Fragmente von gebrannten Röhren und Ziegelplatten ausgegraben, Seitdem .ist man wiederholt und an weit
auseinanderliegenden Stellen auf unterirdische Mauern gestoßen.
Wann aber die Katastrophe erfolgt ist, das kann nur durch die
Ergebnisse einer P l a n m ä ß i g e n A u s g r a b u n g , die jedenf a l l s äußerst lohnend w ä r e , festgestellt werden. Die betreffende Halde hat den rätoromanischen Namen Runkels, der soviel bedeutet als Reute (von rorieare ^ ausreuten). Es muß
also zu der Zeit, da man hier noch romanisch sprach (um 900
etwa), jenes Schlipfgebiet schon überwaldet gewesen und wieder
ausgerodet worden sein.
Ungewiß ist, woher diese Ortschaft ihren N a m e n hat.
Man hat den Namen I r i s u n von Drusus herleiten wollen,
von jenem Stiefsohne des römischen Kaisers Augustus, der in
Verbindung mit seinem Bruder Tiberius von 15—11 vor Christus
die Rätier im ganzen Alpengebiete bis zur Donau unterworfen
hat. Drusus soll hier ein Lager gehabt haben, wofür man aber
keinen Beweis hat. I n einem Werke („Schwaben unter den Römern
von J u l . Leichtlen. Freiburg 1825") wird gesagt, daß Triefen
zur Römerzeit OrusorriÄKus geheißen habe, und daß daher der
Name komme. Aber OrusoirigHus lag nördlich vom Bodensee. 2)
Thatsache ist, daß Drusus mit seinen Legionen in dieser Gegend
>) Jahresbericht des vorarlb. Museumsvereins 1871. S . 34.
') Bergmann, Beiträge zu einer krit. Geschichte Vorarlbergs,
Wien 1853, S . 29.
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gekämpft hat, und von ihm mag auch der Walgau, wo eine große
Römerschlacht stattgefunden haben soll, den früheren Namen Drususthal (Vallis vi-usiang,) erhalten haben.
Wahrscheinlich ist li-isun ein keltischer Name, der schon bestanden hat, ehe die Römer ihren Fuß in dieses Thal gesetzt haben.
Die Endung uu ist die im Mittelalter gebräuchliche weibliche
Endung, statt a, wie Klarun für Klara, Sigenun für Sigena,
Scalun oder Schalun für Scala — Stieg. Der ursprüngliche
Name I r i s a konnte vielleicht den Bergbach bedeuten — man denke
nur an die l'risg.ria, jenen Bergbach jenseits des Arlberges —
und die Ansiedlung von diesem ihren Namen entlehnt haben.
Mone, ein bedeutender Keltenforscher, leitet den Namen ab
von den beiden keltischen Wörtern trie, d. h. klein, und surrn
oder svnu, d. h. Wall oder Festung, i) Darnach würde l'i-isuu
soviel bedeuten als eine kleine Burg. Man muß sich da einen festgemauerten, zur Verteidigung eingerichteten, mit einer Ringmauer
umgebenen Thurm auf einer Anhöhe denken, und zwar auf derjenigen, wo jetzt St. Monierten steht.
Daß die Rätier in jenen unsicheren Zeiten überall an günstigen
Orten derartige Schutzbauten als Zufluchtsstätten errichteten, ist
gewiß und sprechen auch die römischen Geschichtschreiber zur Zeit
der römischen Eroberung ausdrücklich von den Kastellen, welche
die Rätier auf den Höhen erbaut hatten. Daß aber die Anhöhe
von St. Monierten, die auch dem Bergsturz standgehalten hat,
einen günstigen Platz für so ein kleines Kastell bot, ist gewiß.
Hoch über dem Dorfe, auf der Höhe vor der Alpe Lavena haben
wir einen Platz, der den rein keltischen Namen Ous hat, was
Zufluchtsort, Verteidigungsmaüer auf einer Anhöhe bedeutet. Da
die Rätier die Höhen der Alpen bewohnt und auf unzugänglichen
Stellen Kastelle erbaut haben, dürste die Vermutung, daß auf der
zur Abwehr vorzüglich geeigneten Stelle von Ous einst ein keltisches Kastell gestanden, nicht ganz grundlos sein.
AIs dann um das Jahr 15 v. Chr. die Röiner vom Gebiete der Alpen Besitz nahmen und sich darin auch niederließen,
fing man an sich mehr in der Niederung anzusiedeln. Es
wurde ja sogleich nach der Besitznahme eine herrliche Straße durch
') Fetz, Schloß Vaduz, S . 75.
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das Thal gebaut, die von Chur her nach der Station Magia^),
von da nach (ülunis, (bei Rankweil), Bregenz und Augsburg führte.
Die Richtung, in der diese Straße durch Triefen ging, ist unbekannt; die Zeit hat jede Spur verwischt. Weil aber die Römer
ihre Straßen mit Vorliebe am Bergabhange erbauten und weil
damals das Thal bis an den Fuß des Berges mit Sümpfen bedeckt war, können wir mit Recht annehmen, daß die Straße durch
den oberen Teil des heutigen Dorfes, wo das alte Triefen stand,
in der Richtung der Langgasse gegangen ist.
Bald wurde dann die keltische Sprache durch die römische
oder romanische verdrängt und die keltischen Flur- und Ortsnamen
wurden der römischen Aussprache angepaßt. Sehr viele solcher
Namen aus rätoromanischer Zeit sind heute noch in Gebrauch,
obwohl zu Ende des 5. Jahrhunderts die Alamännen von Norden
her eindrangen und nach und nach die alamannische (deutsche)
Sprache die romanische verdrängte. Solche romanische Benennungen
sind: Vwivlg. (jetzt Vg,rwlA, d. h. kleiner Weinberg); Ug^urg,
(obere Matte oder Oberhof/; lZaois (bei den Häusern); ^.vs-sediel
(Bach auf der Anhöhe); Natsedisl (Matte oder Hof auf der Anhöhe); Narselrlillg. (Riet); Oristis (an den Bücheln); ^.ItAwtsed
(Hochhütte);. Oorn (Horn); Oarrnstselr (großer Hof); Lovel
(Rinderweide); <^g.pont (Brückenhaus); ? w g 6 (Jnfang);
(Ruking,, Rufe); (Zasöl (Oass-It, das hohe Haus); ?i-g,8sg. (bei
den Eschen); 6slÄ,äur>AÄ (eigentlich «Halls, rotunds., runder großer
Hof, Kelhof); Hus,<Zi-«z1Ia (auadratförmiges Gut); Oasslvs. (Waldhaus); katsokisls <?rÄtseIii6ls, Wiese auf der Höhe) u. f. w.
I n Schaan sollen die Römer ein befestigtes - Lager gehabt
haben 2). Als Verbindungen zwischen den einzelnen Lagern erbauten
sie die sog. spseulss oder bui-Z'i. Das wären kleinere Thürme
oder Wächthäuser, deren Höhe kaum über 6—7 Meter hinausging.
Die Römer benützten, wo sie konnten, die tiefer liegenden
kleinen Festungen der Rätier, um daraus ihre spseulW oder
1) Magia war wohl Mäls bei Balzers. Auf dem Hügel von Gutenberg, wo man immer noch römische Münzen findet, war zweifellos eine
römische Warte (spseulss) zur Ucberwachung der Station. Der Hügel
eignete sich ganz vorzüglich dazu und die klugen Römer unierlieszen nicht,
solche Punkte auszunützen. Dieser Wartturm soll lotocwrum gebeiszen haben.
2) Nach Julius Florus hatten die Römer an beiden Usern des Rheines
bis zum Bodensee nicht weniger als SV Kastelle erbaut.
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dul-Ai ^) zu machen. Besonders geeignet waren diese, wenn sie auf
einer exponierten Anhöhe standen; so dürften die Höhen von Gutenberg, St. Mamerten, Schloß Vaduz u. a. dazu benützt worden sein.
M a n der W ü r g zu St. Mamerten.
Wohl oft mochte man in diesen Kur^i eine Zuflucht gesucht
haben während den zwei Jahrhunderten (268—493), da die wilden
Alamannen (dieser Name ist verwandt mit ^.ImainZ und bedeutet
soviel als Gesamtheit, Männerbund) von Norden her so oft in
diese Thalschaft einbrachen, und überhaupt während der Zeit der
Völkerwanderung! Von 352—355 waltete hier der Gegenkaiser
Magnentius, von dem in Triefen und auf Gutenberg Münzen gefunden wurden. I n den Jahren 451 und 452 wurde Rätien von
>) Der Name „Burg" kommt von „bergen" d, h. schützen, altduruZund purK,
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den Hunnen verwüstet. Während der Herrschaft der Ostgothen erhielten die Alamannen in Rätien Wohnsitze; von da an drang
die alamannische Mundart immer weiter vor und die romanische
wurde in die Bündner Thäler zurückgedrängt. I n jenen Zeiten
mochten befestigte Punkte allerdings große Bedeutung haben.
Später wurden dann auf diesen Punkten und mit teilweiser
Benützung der keltischen und römischen Bauten eigentliche Burgen
erbaut. So erhob sich auch auf der Höhe von St. Mamerten eine
solche Burg, welche noch im Jahre 1422 in einer Urkunde erwähnt ist, wo es heißt, daß das Kloster St. Luzi zu Chur durch
?. Christoph Kobler einen Weinberg bei der B u r g zu Triefen
geerbt habe. Noch heißt der Weg, der von Süden her dahinführt,
Burggasse. Bei einer Ausgrabung, die in jüngster Zeit geschah,
legte man eine gewölbte Gruft blos mit einem Eingang von Süden
her. Die Mauern bestanden von unten auf und am Thore aus
kolossalen Quadern, die von Rauch geschwärzt schienen. Das Gewölbe ist eingefallen und unten stieß man auf gänzlich vermoderte
Totengerippe, die mit einer Schicht ungelöschten Kalkes zugedeckt
waren. Von Särgen u. dgl. keine Spur. Der ganze Platz südlich
und westlich von der Kapelle war einst Friedhof. Eine fast 1 m
dicke Mauer umschloß Burg und Kapelle. Die Kapelle mag an
der Stelle der heutigen gestanden haben. Die Burg schloß sich auf
der Nordseite an dieselbe an und das Mauerwerk des heutigen
Turmes dürfte noch der Burg zugehört haben. Das Burgthor in
der Umfassungsmauer war auf der Nordseite. Der auf dieser
Seite aufgehäufte Schutt beweist, daß die Gebäulichkeiten
durch F e u e r bis in den G r u u d zerstört worden sind(Siehe Plan). D a unter der R i n g m a u e r S k e l e t e sich
fanden, waren also F r i e d h o f und Kirche ä l t e r a l s
die B u r g .
Jede Burg, auch die kleinste, hatte wenigstens ein bewohnbares und wehrhaftes Gebäude und eine Ringmauer. Einen solchen
kleinen Wohnbau nannte man auch Burgstall. Nach einer Schrift
von 1680 war unsere Burg ein solcher Burgstall.
I m Innern der Ringmauer waren die Wohnung, die Kapelle
und der Brunnen. Die Wohnung bestand bei der kleinsten Burg
aus dem Palas (Saal), der sogenannten Kemenate für die Familie
(Stube), aus Keller, Speicher und Küche. Da im Thurme, welcher
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Bergfrid (von bergen ^ schützen und frid — Warte, also —
Schutzwarte) genannt wurde, alle diese Räume untergebracht werden
konnten, bestand oft so eine kleine Burg nur aus Thurm und Ringmauer. Den verschütteten Grundmauern nach zu schließen, bestand
die Burg li-isun nicht aus ausgedehnten Gebäulichkeiten. Nördlich von der Burg war der Burgsee, in der Nähestandendie Stallungen. Zur Burg gehörten Weinberge, Wiesen, Aecker und Wald.
Es ist nicht möglich, genau die Zeit anzugeben, wann die
Burg erbaut wurde; wie denn überhaupt die Entstehungszeit
der Burgen eine noch nicht aufgeklärte Sache ist. Jedenfalls aber
fällt die Erbauung der meisten Burgen in die Zeit von 900—1300,
da die starke Faust der Kaisermacht oft fehlte, jeder sich selbst
helfen mußte, die kleinen Herren ihre Gebiete auf Kosten des
Reiches zu erweitern und sich in festen Schlössern zu verteidigen
suchten und endlich das Raubrittertum in Blüte stand. Um das
Jahr 1100 mögen die meisten der hierländischen Burgen entstanden sein.
Die Burg von Triefen mit dem dazu gehörigen Grundbesitze gehörte dann wahrscheinlich von Ende des 12. Jahrhunderts
an den Grafen von Montfort, zu Werdenberg 1260, zu Sargans
um 1300, zu Vaduz 1342, und ging auf deren Nachfolger im
Besitze der Grafschaft Vaduz über. Die Inhaber der Burg waren
Dienstmannen jener Grafen >). Nachdem die Lehen erblich geworden waren, blieben auch ihre Nachkommen im Besitze der
Burg und nannten sich von derselben „von Irisun". Oft begegnen wir ihnen in den Urkunden des 13. und 14. Jahrhunderts.
Weiter unten wird von ihnen ausführlich die Rede sein.
Es war im Zürcherkriege, im Frühling 1446, als die
Schweizer über den Rhein brachen und zwei Tage in Triefen
saßen und brandschatzten, ehe sie sich ins Sarganserland zurückzogen. Der schweizerische Geschichtsschreiber Tschudi (II 432) erzählt, die Schweizer hätten die dem Brandts gehörige Feste
Gutenberg verbrannt. Aber Gutenberg gehörte nicht den Brandts
und ist nie verbrannt worden. Hingegen gehörte die Burg von
') Wie wir später sehen werden, waren diese Dienstmannen eines
und desselben Stammes mit den .Marschällen von Montfort". Vielleicht
sasz dieses Basallengeschlecht auf den Burgen zu Montfort und Triefen,
schon bevor die Tübinger Grafen sich Grafen von Montfort nannten.
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Triefen diesen Freiherren und diese wird wohl damals verbrannt
worden sein. Die Schweizer verbrannten einige Tage darauf auch
das Städtchen Sargans bis auf den Grund, wie sie es im Jahre
vorher mit Balzers gemacht hatten.
Zu der Burg gehörten auch Lehengüter, die man das Burglehen nannte. Nach dem Aussterben der von I'i-isun fiel das
Lehen an die Grafen zurück, oder vielmehr an deren Erben, die
Freiherrn von Brandts. Ludwig von Brandts stiftete darauf die
Caplanei zu St. Mamerten (1494).
Die Burgkapelle wurde um das Jahr 1450 neu aufgebaut
und dem hl. Mamerrus geweiht. I m Jahre 1461, als Freiherr
Ulrich von Brandts die Grafschaft.Vaduz inne hatte, und sein
Bruder Ortlieb Bischof zu Chur war, erteilte ein Cardinal für
diese Kapelle einen Ablaß. Diese Urkunde lautet: „Von dem
Wunsche beseelt, daß die Kapelle des hl. Mamertus zu Triefen
im Bisthum Chur mit würdiger Ehrfurcht besucht werde, und
daß die Gläubigen um so lieber zu derselben kommen, je reichlichere Gnaden sie zu erlangen hoffen, und damit die Kapelle stets
in Ehren gehalten werde, gewähren wir Allen, die nach reumütiger
Beicht an Weihnachten, Ostern, Pfingsten, am Feste des hl. Gallus
und an der St. Mamerten-Kirchweihe diese Kapelle besuchen, jährlich, und denen, die zur Reparatur und Erhaltung der Gebäulich-,
keit, zur Anschaffung von Kelchen, Büchern und anderen Dingen,
die zum Gottesdienst notwendig sind, beitragen, für jedesmal an
jenen genannten Festtagen 100 Tage Ablaß und soll diese AblaßVerleihung für ewige Zeiten gelten. Gegeben zu Rom 1461 am
1. Oktober, im vierten Jahre der Regierung des Papstes Pius II."
Der jetzige Altar der St. Mamertenkapelle ist um dieselbe
Zeit erbaut worden wie der Hochaltar der Domkirche zu Chur,
wie denn überhaupt unter Bischof Ortlieb von Brandts viele Kirchen
und Kapellen im Bistum erbaut worden sind. Unsere Kapelle hat
mit der Domkirche auch eine Eigentümlichkeit gemeinsam, die nämlich,
daß das Chor zum Schiffe etwas schief steht. Es soll dies Christus
im Grabe darstellen, oder auch Christus am Kreuze, wo das
Haupt seitwärts geneigt war. Der Altar der Kapelle ist, wie
fast alle Altäre aus jener Zeit, ein Flügelaltar; die Altarplatte
ist aus einem Stein mit eingelegtem sspuItZtiruin. I n der Altarnische sind die Statuen Maria mit dem Kinde, ihr zur Rechten
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der hl. König Ludwig, zur Linken die hl. Margaretha von Antiochien mit dem Drachen, die Schutzheilige der Landleute. Die
Gemälde auf der Vorderseite der beiden Altarflügel sind durch
spätere Pfuschereien ersetzt worden; hingegenstammtdas Gemälde
auf der Rückseite der Flügel, das Maria Verkündigung darstellt,
aus der Zeit der Erbauung des Altares um 1490. Der Altar ist
wahrscheinlich von Jakob Rösch aus Ravensburg erbaut worden.
Bischof Ortlieb von Brandts übertrug ihm auch die Erstellung des
Hochaltars im Dome zu Chur.
Die Kapelle war ursprünglich im gothischen Style erbaut,
wie man an Thüren und Fenstern noch erkennen kann.
I m Jahre 1494 stiftete mit Beihülse der Gemeinde Freiherr Ludwig von Brandis, der von 1486 — 1507 die Grafschaft
regierte, die Kaplaneipfründe zu St. Monierten und Bischof Heinrich VI. von Chur bestätigte diese Stiftung. Das Kollaturrecht behielt sich der Stifter für sich und seine Nachkommen vor. Der
Kaplan, der neben der Kapelle seine Wohnung hatte, sollte wöchentlich nach Meinung des Stifters drei hl. Messen lesen, nämlich eine in
St. Mamerten, eine in der Pfarrkirche und eine auf Masescha. Ueberdies sollte er dem Pfarrer in allem beistehen, in der Pfarrkirche
aushelfen und an den vier Heiligtagen, am Gallusfefte und an
der Kirchweihe mit „Singen und Lesen" behülflich sein.
„Am Samstag vor Sonnentag Cantate" 1500 präsentierte
Ludwig von Brandis den „ehrsamen Hans Kindle" von Triefen,
der ihn „demuthiklich" gebeten hatte, auf diese „fruemeß" zu St.
Mamerten, die er und die „nachburschaft" zu Triefen vor einigen
Jahren gegründet hatte. Der Freiherr habe dem genannten Kindle
als „Lehensherr der frumeß" diese Pfründe „durch gottes willen
von singens und läsens wegen als ein Lehen geliehen" und präsentierte ihn dem „hochwürdigen Fürst und gnädigen Herrn zuo
Chur als seinem Bischofen" zur Bestätigung. Der ernannte
Hans Kindle sei zwar „noch nit der Jahren vollkommen, solle
und wolle sich aber in ungefährlich fünf Jahren zu der hailigen
priesterlichen Ordnung schicken."
Johannes Khündlin erscheint einige Zeit später unter dem
Namen Frühmesser.
Diese Pfründe blieb aber bald nach ihrer Stiftung ohn^
Kaplan und schon Pfarrer von Kriß schrieb im Jahre 1690,
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dieses Benefizium habe aufgehört, da seit unvordenklicher
Z e i t kein Kaplan mehr darauf gewesen sei. Die Kaplanei wurde
der Pfarrpfründe einverleibt, Masescha aber später vom Cooperator
versehen, als die Cooperatur gestiftet worden war.
Zur St. Mamertenkaplanei-Pfründe gehörten folgende Güter:
1. Haus, Hof, Stall, Baum- und Weingarten bei und um die
Kapelle; 2. ein Stück Gut ob dem Dorf zu Oistis gelegen (Gazis);
3. an Kapitalzinsen 19 fl. 20 kr. Die Kapitalien lagen zu Triefen,
Mäls, Triesenberg, Vaduz und Schaan. Die übrigen zur Burg
gehörigen Lehengüter wurden später verkauft. Der sog. Lehenbüchel
kam um die Mitte des 17. Jahrhunderts in den Besitz de« Pfarrers Valentin von Kriß, der ihn 1689 für das Stipendium
testierte.
I m Jahre 1640 drohte die Kapelle dem Einstürze; der
Thurm war ebenfalls baufällig, und es wurde daher vom Bischof
befohlen, die Kapelle abzubrechen. Eine namhafte Restaurierung
scheint aber nicht stattgefunden zu haben, noch viel weniger ein
Abbruch; denn im Juni 1721 mahnte Fürstbischof Ulrich VII.,
die Kapelle solle sowohl an dem Hauptgebäude als auch am Altare
und anderen erforderlichen Kirchenzierden in besferen Stand gesetzt
werden, damit sie nicht völlig „suspendiert und geschlossen" werden
müsse. Als der Fürstbischof 9 Jahre später wieder kam, sah es
besser aus; die Kapelle war „neu renoviert." Vermögen hat diese
Kapelle nie gehabt; sie war stets und ist heute noch auf Almosen
angewiesen.
II. D i e
Lehen.
I. Das St. Luzi-Lehen.
I n Chur, da wo jetzt das Priesterseminar ist, war früher
das Prämonstratenser-Kloster S l . Luzi. Bischof Konrad I. von
Chur hatte es gegründet im Jahre 1140, und sein' großer Nachfolger, der hl. Adalgott, war des Klosters großer Wohlthäter.
Von großer Bedeutung aber war die Stiftung, welche Ritter
Rudger von Limpach machte, wodurch die Kirche,in Bendern mit
ihren Gütern an dieses Kloster kam, 1194. Mit diesem Kloster
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war lange Zeit verbunden das naheliegende PrämonstratenserKloster zu Churwalden. Am 6. M a i 1208 bestätigte Papst J n nocenz III. dein Kloster Churwalden einen Hof (eurtkm uriarri)
in Silva, p1g.nÄ. Da dieses Gut zwischen denen von Balzers und
Schaan aufgezählt wird, die Pfarrei Balzers überhaupt dem genannten Kloster gehörte, ist sicher hier von jenem Lilvg. pl^riti,
die Rede, das zwischen Balzers und Triefen lag (da wo die Kapellen
stehen), zumal da die anderen Orte z. B. I_,uppins (Maienfeld),
Lalkvis (Balzers), Kovkllsn u. a. „villa." d. h. „Dorf" genannt
werden, Lilvg, pls-rin, dagegen ohne weitere Benennung steht.
MarienKapell'e.
I n einer Urkunde vom 6. M a i 1209 bestätigte derselbe
Papst dem Kloster St. Luzi den Besitz verschiedener Güter, unter
diesen auch einen Hof samt Zugehör zu Eschen und einen Hof zu
Irisun. I n dieser Urkunde ist also die Rede von einem Hofe,
(üui'tins genannt, d. h. von Haus und Stall und dazu gehörenden
Gütern, die schon vor dem Jahre 1209 an das Kloster St. Luzi
gekommen waren und deren Besitz Papst JnnoeenzHI. bestätigte.
Da hier von einer Kapelle noch nicht die Rede ist, muß die später
auf denselben Gütern, errichtete Marienkapelle damals noch nicht
gestanden haben. Wie dieser Hof an das Kloster kam, ist unbekannt. Sehr wahrscheinlich aber gehörten diese Güter der Kirche
von Bendern, an welche sie durch Humfrid, den Gaugrafen von
Rätien, um das Jahr 800 gekommen sein mögen. Dieser Graf,
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der Stammvater der späteren Herzöge von Rätien und Alamannien,
schenkte die Kirche von Bendern dem von ihm gestifteten Frauenkloster in Schänis. Von diesem Kloster kam sie wahrscheinlich
durch Tausch an den Ritter Rüdiger von Limpach, der am Eschnerberg andere Güter und .Gerechtsame besaß. Dieser schenkte die
Kirche samt allen ihr gehörigen Gütern dein Kloster St. Luzi am
22. M a i 1194 in Gegenwart und mit Gutheißung des Kaisers
Heinrich VI. und des Herzogs Konrad von Schwaben. Papst J n noeenz III. bestätigte also.dem Kloster diesen Besitz am 6. M a i
1209 in der erwähnten Urkunde.
Im Jahre 1347, am Montag vor St. Gallustag, verkaufte
Johann von Irisun dem Propst Nikolaus zu St. Luzi seine zwei
Aecker im Triesnerfelde, lüsponr und Hua-drella, die sein freies
Eigentum waren und jährlich 6 gute „ungefährliche" Wertkäse
galten, um 4 Pfund Konstanzer Münze.
I m Jahre 1390, am St. Luziusabend, gaben Propst Ulrich
und Convent zu St. Luzi dem Ammann Jäkli Spiegel von Triefen
und seiner Frau Elsbeth Griß und ihren Nachkommen ihre Hofstatt gelegen zu T r i e f e n im D o r f mit allem Zubehör zu
Lehen gegen einen jährlichen ewigen Zins von 3 Schilling Pfenning.
Am Freitag vor Johannis des Täufers Tag 1408 erhielt
Nikolaus Brunner ab dem Triesenberg von Propst Dietrich zu
St. Luzi das Gut „die untere Guflina" genannt auf 33 Jahre
zu Lehen gegen einen jährlichen Zins von 8 Schilling Pfenning.
Nach Verlauf der 33 Jahre solle das Gut wieder frei an das Kloster
zurückfallen. Die „obere Guflina" erhielten im Jahre 1417Margaretha von Gutenberg, Witwe des Heinrich von Gutenberg, und ihre
Kinder Heinz, Hans und Elsbeth zu einem Erblehen für zehn Schilling
jährlich. Anstößer waren: Heinz Richenhalt, Jörg von Baldenegg u. a.
I m Jahre 1414, am Samstag vor St. Gallustag, stellte
der eben erwähnte Klaus Brunner auf „Curtinalp" dem Propst
von St. Luzi einen Revers aus über ein halbes Gut in Vrisula
am Triesenberg, das vorher „der groß Hans" bis zu seinem Tode
innegehabt hätte, und das zur K a p e l l e Unserer L i e b e n
F r a u zu T r i e f e n gehörte. Der jährliche Zins von 3'/2 Pfund
Pfg. solle er an den P f l e g e r der K a p e l l e zahlen.
Das ist die älteste bekannte Urkunde, in welcher von der
Marienkapelle die Rede ist. I m Jahre 1414 hat sie also bestan-
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den, dein Kloster St. Luzi zugehört und sogar einen eigenen
Pfleger gehabt. Sie ist aber viel älter und lange vor 1414 erbaut worden; denn in der Ablaßurkunde vom Jahre 1415, von
der hier sogleich Erwähnung geschehen wird, wird gesagt, die Kapelle sei mehrfacher R e p a r a t u r b e d ü r f t i g , die nur durch
freiwillige Almosen ermöglicht werden könne. Offenbar hat also
das Kloster bald nachdem es in den Besitz seiner Güter zu Triefen gekommen war, bei seinem Hofe auch eine kleine Kapelle errichtet. Dieselbe hatte ihren Platz über einem Kellergewölbe; denn
von der ums Jahr 1415 vergrößerten Kapelle heißt es ausdrücklich, es seien zwei'Keller unter ihr. Auch die jetzige Kapelle mußte
1653 auf diesen Kellern erbaut werden. Der Umstand, daß die
Klosterherren von St. Luzi oft auf ihrem Hofe (das Haus ist
erst bei Erbauung der Fabrik abgebrochen worden) Absteigequartier
nahmen, die Pfarrkirche aber in weiter Entfernung oben stand,
hat offenbar den Bau der Kapelle um das Jahr 1220 veranlaßt.
Nach 200jährigem Bestände war sie baufällig geworden. Am 16.
Nov. 1415 gewährten, wohl auf Bitten des Propstes Johann II.,
sechs Bischöse auf dem Concil zu Konstanz einen Ablaß von 240
Tagen für jene, welche zur notwendigen Restauration der Kapelle
Almosen gaben oder sonst Hilfe leisteten. Bischof Johann III.
von Chur bestätigte diesen Gnadenbrief und fügte auch selbst für
die Wohlthäter der Kapelle einen Ablaß von 40 Tagen bei.
Der oben erwähnte Klaus Brunner von Gurtenalp stellte'
1419 wieder einen Revers aus über das übrige zur Kapelle gehörige Lehen gut in V r i s s u l e n , das nordwärts an das Gut
Montfort stieß. Dafür zahlte er 7 Schillinge jährlichen Zins.
Anstößer waren: Hans von Gurten und I. Reinacher.
Heinz Mörli von Triefen und seine Ehefrau Elsbeth Müllerin verkauften im Jahre 1411 dem Knecht (Edelknecht) KlauS
dem Stößen, Bürger zu Feldkirch, 1 Pfund und 6 Schilling Konstanzer Münz Feldkircher Währung jährlichen Zins ab folgenden
Gütern i): Haus, Hof, Stadl, Hofraiti, Pünten, Garten, Jnfang
zu Triefen in dem Dorf zwischen der alten und der neuen Straße
>) D. h> sie nahmen von dem genannten Klaus Stoi; ein Kapital
von
Pfd. Ps. auf und versicherten dasselbe auf ihrem Anwesen, indem
sie 1 Pfd. und 6 Schilling Pf. jährlichen ZinS bezahlten ( - 1 fl. 9 kr.
Süddemsche W.).
—
^0
—
gelegen, und einen Weingarten, der an Bärrschis Brennen G n .
stößt, um 23 Pfund Pfenning. Da Peter Stoß, Sohn des Klaus
Stoß, Pater im Kloster St. Luzi wurde, kam dieses Kapital und
Unterpfand 1420 an dieses Kloster. Das genannte Gut, das als
Unterpfand diente, wurde später.von Lienhard und Heinrich von
Bach, Söhne des Heintzen von Bach, besessen. Durch einen anderen
Conventualen, ? . Christoph Kobler aus Feldkirch, kam das Kloster
auch in den Besitz eines Weinberges bei der Burg zu Triefen,
„Reichensteiner" genannt.
Am Donnerstag vor Lichtmeß 1429 gaben Propst Johannes
und der Convent des Klosters S . Luzi dem ehrbaren und bescheidenen H a n s V i e r a b e n d und seinem Sohne Klaus und ihren
Erben zu einem ewigen Leib-Erblehen:
Das Gut rings um die Kapelle, worauf die Kapelle steht
und zwei Keller unter derselben,
ein Stück Gut in Runggäl (Runkels),
3 Mittmal -) Acker in Gapont,
4 Mittmal Acker in Gampöft,
1 M a l Acker am Bächle,
,
2 Juchart Acker im Gurf,
4 Mittmal Acker in Rufina, (Rüfi),
3 Mittmal Acker „heißt Sutt und Jo zu dem Crütz",
l/2 Juchart Acker am Bächle, an Werli Kindlis Syn üschen,
2 Juchart Acker im Lider,
1 Mittmal Acker in Fratzennär (Frassen),
1 Mittmal Acker in Ouadrellen, stößt an sant Donats Gut 2),
2 Mittmal Acker,ze Resch Martiel,
1 Juchart Acker in dem äußeren Gapont und
4 Mittmal Acker haißent Kmlg, rotunda.
') Mittmal sind eine Mannsmad Wiese/ 4 Mittmel Acker sind 1000
Quadratschritte oder 300 Ouadratklafter. Ein Mal ist soviel Ackerland, als
man, in 3 Stunden pflügen kann, eine Juchart so viel als ein Paar Ochsen
in einem Tage Pflügen,
2) I n Ouadrellen (Padrellcn> stand einst eine dem hl. Donatus geweihte Kapelle. Der Platz, wo sie stand, ist noch erkennbar. Der hl. Donatus (Märtyrer)' wurde besonders als Patron gegen Ungewitter und
Hagelschlag verebrt. Auch in Balzers stand eine Kapelle dieses Heiligen
an der Stelle, die jetzt »och S t . Donatsbiinde genannt wird.
-
21 —
Die Anstößer, deren Verzeichnis manche längst ausgestorbene
Geschlechter aufweist, waren: H. Vierabend, I. Baderezi, Hans
Jter, I. Hartmann, Werli Kindli, Haintz Peter, Jäkli Schampletz,
U. Lutschet, Schuler, Henni Rig, Kunz Schalgett, Heinz Marogg,
U. Lifer, Heini von Bach, Uli Gaheini, Haintz Hilett, U. Pergant, A. Grüschli, Tschöntsch Lotter, Rüsche Hans Täscher, Haintz
Spiegel, Peter Majer. — Der alljährlich auf St. Gallentag an
den Klosterboten nach Balzcrs zu entrichtende Zins bestand in
57 Wertkäsen, wovon jeder 30 Pfd. wog. War der Pachtzins
bis Martinstag nicht entrichtet, so war er doppelt verfallen und
wurde der doppelte Zins nicht bezahlt, so fiel das ganze Lehen
an das Kloster zurück. — Ferner übernahmen die Lehenträger die
Pflicht, U. L- Frauenkapelle „mit geinür und Tach ze beheben
und darzu mit liechtern Und Wachs ze versorge» und ze bezunden
nach der Capellcn notdurff. Auch ist nämlich berett, Wenn Wür,
Unser nachkamen ald (oder) Unser gewisser bott Us ald nider riten
wurden, als offt das geschieht, So sond sy Uns die Pfärit (Pferde)
beschlahen Und vestncn mit ysen und nagel." Wollten die Lehenträger dieses Lehen veräußern oder versetzen, so mußten sie es
vorerst dem Kloster antragen und demselben das Lehen um 4 Pfd.
Pfg. billiger rückverkaufen als einem andern überlassen; wenn
aber das Kloster innert 3 Wochen sich nicht darum meldet, so
kann das Lehen anderen übergeben werden. Siegel des Propstes
und des Convents.
Im Jahre 1501 hatte ein Nachkomme dieser Vierabend,
nämlich Konrad Vierabend, mit einem Klaus Lifer (beide von
Triefen) dieses Lehen inne. I n einer Urkunde vom „Zinstag vor
Sant Margreten tag" 1501 bekennen diese, daß sie in E r f ü l l u n g
i h r e r Lehenpf lichten säumig gewesen seien, so daß das
Kloster sich berechtigt geglaubt habe, ihnen das Lehen zu entziehen, daß dasselbe aber aus besonderer Nachsicht sich zu einem
neuen, etwas abgeänderten Lehens-Vertrag mit ihnen herbeigelassen
habe. Laut diesem verpflichteten sich die Lehcnleute statt der 57
Wertkäse und anstatt des Beschlagens der Pferde jährlich auf
Martini 6 Pfd. Pfg. weniger 3 Pfennig (ca. 6 fl.) zu bezahlen,
nnd die Kapelle auf ihre Kosten mit Singen und Messelesen, wie
von altersher üblich, zu versorgen und mit aller „gots Zürd,
kelch, büchern, mesgewand und alles anders, so zur Versehung
—
22
-
solcher Capell gehört, trülich und erlich zu versehen, darzu die
capell und kür mit gemür, tach und gemach zu beheben und darzu
mit liechtern und Wachs zu versorgen und zu bezunden. Bezüglich der Veräußerung des Lehens und des Anheimfallcns blieben
die Bestimmungen von 1429 bestehen. Die Urkunde siegelte der
Lcmdammann Lutzi Frick.
Nachdem Landammann Jakob Spiegel zu Triefen kinderlos
gestorben war, wurde das Lehen, das er nnno 1390 empfangen
hatte, am (5. Jänner) „achtenden Tage nach der Kindlin T a g " ,
1450 den Brüdern Lienhard und Hainy vom Bach, Hainzen von
Bachs Söhnen, übergeben. Dieses Lehen bildeten Hofstatt und
G u t zu T r i e f e n im D o r f , , vorn an die Gasse, hinten an das
Gut, welches Grüschlis Sohn vom Kloster zu Lehen hatte, unten
an Peter Metelden und oben an ein Gut stoßend, das Mälser
(von Kleinmäls) besaßen. Zins war davon zu entrichten 4 Schillingpfennig (ca. 13 kr.). Die Urkunde siegelte Nik. cls lÄ ?vrta,
bischöfl. Kanzler zu Chur.
Beim Maigericht des Jahres 1452 entschied Burkart von
Brandis, Vogt zu Vaduz, eine Klage des Propstes Hans Spanier
und des Conventes zu St. Luzi (Vertreter derselben der Knecht
Hans Wagner von Ruggell) gegen Margaretha Vaiftli von Triefen-.
Diese hatte für Lehengüter 1 Pf. 6 Schilling jährlichen Zins zu
entrichten, kam ihrer Pflicht aber nicht nach. Das Kloster verlangte
also, daß das Lehen für zinsfällig und dem .Kloster zurückgefallen
erklärt werde, was auch geschah.
Im, Jahre ,1489 erhielt Heinrich Berger von Triefen von
Abt Leonhard Schorer ein Gut und einen Weingarten zu Lehen,
aber nur bis zum Absterben seiner Kindeskinder; dann solle das
Lehen wieder an das Kloster zurückfallen.
I m Jahre 1506 war das Einkommen des Klosters aus
seinen Besitzungen in Triesen: 11 Pfund Pfennig, 8 Blutzger und
75 Schilling Pfg. (zusammen ungefähr, 16 fl. 60 kr. S.-W.) I m
Jahre 1552 zinsten Ulrich Regele von Kleinmäls und seine Ehewirtin Margaretha 14 Schilling Pfennig, 1561 Ulrich Gasner
und Elsa Lmnpert von Triesen 10 Pfd. Pfg., 1567 Martin
Gasner 15 fl., .1573 Adam Kaufmann von Profatscheng 1 Pfd.
Pfg., 1586 Ulrich Beck von Gurtenalp bei Vrissulen-2 Pfd. Pfg.
—
23
-
Am 26. J u l i 1513 weihte der Weihbischof Stephon 0rcl. ? r .
als Generalvikar des Bischofs Paulus Ziegler einen Altar
auf der rechten Seite in det Kapelle, vielleicht zur Erinnerung
an den 100-jährigen Bestand derselben. Die Kapelle hatte also
von dort an zwei Altäre.
Drei Jahre später wurde das alte Glöcklein gegossen, das
nun schon bald 400 Jahre seinen lieblichen Silberklang über Triesen
hin hat erschallen lassen, teilnehmend an mancher Freud, aber
auch an manchem Leid. Wie manchem hat es schon das Geleite
zum Grabe gegeben! Es trägt die Bilder des hl. Theodul, des
hl. Wolfgang und der schmerzhaften Mutter. Ist diese Glocke
vielleicht von St. Wolfgang hierhergekommen, nachdem jene Kapelle
zerfallen war? Der Ueberlieferung zufolge haben ja die Schweizer
das älteste Glöckchen aus der Marienkapelle geraubt und soll es
jetzt noch überm Rhein in einem Thurme hängen und herüber
läuten zu seinen Eigentümern.
Die Familie Vierabend scheint ihren Lehenpflichten wieder
nicht nachgekommen oder um 1550 ausgestorben zu sein. Wenigstens gab in diesem Jahre der Vertreter des Klosters, ? . Georg
Feuerstein, Pfarrer in Bendern l), mit Bewilligung des Abtes
von Roggenburg, unter dem das Kloster St. Luzi stand, sämmtliche Kapellengüter dem österreichischen Vogt auf Gutenberg: Balthasar von Ramschwag und seiner Gemahlin Ursula von Schlandersberg zu Lehen. Drei Jahre nachher (15. Nov. 1553), da
Georg
Abt geworden war, verkaufte er die Lehengüter dem Balthasar
von Ramschwag für 180 Pfd. Pfg., und dieser gab sie zweien
Bürgern von Triesen (Hans Nigg und Hans Banzer) zu Lehen.
Als Balthasar v. R. im Jahre 1586 starb, entstand zwischen
seinen, Sohne Kaspar, welchem Abt Jakobus von Roggensburg
den Besitz seiner Güter bestätigte, und den Erben der Lehenleute
ein langwieriger Streit, der bis vor die Kammergerichte zu Rottweil und Speyer gebracht wurde. Die Lehenleute wollten den
Kaspar v. R. nicht als ihren Lehenherrn anerkennen, und dieser
klagte jene der Vernachlässigung ihrer Pflichten, besonders bezüglich
') I n der für das Kloster St. Luzi so schrecklichen Zeit der Reformation muhten die Patres in Bendern ihren Ausenthalt nehmen, wo sie
die damals sehr ausgedehnte Pfarrei verwalteten. Auch die Aebtc residierten
dort von
ISS3-I636,
der Kapelle, an. Nachdem große Kosten aufgelaufen waren, baten
die Triesener (Ulrich Rig und Franz Nigg) den Abt von Noggenburg, sie von Ramschwag zu befreien und als Lehenträger des
Klosters wieder anzunehmen, und versprachen, das Kloster stets
zufrieden stellen zu wollen.
Um von dem Junker Kaspar loszukommen, versprachen 18
Lehenmänner i. I. 160t) von der von Ramschwag geforderten Ablösungssumme 1000 Gulden Kapital und Zins zu übernehmen und
stellten einen Schadlosbrief darüber aus.
Auf Zureden der vaduzischen Amtleute (Schreiben vom
3. Juli 1601) reklamierte der Abt von Roggenburg nun die Güter,
weil der Verkauf seiner Zeit ohne Erlaubnis des Abtes v. Roggenbürg geschehen, daher ungültig gewesen sei. Hierin hatte er aber
unrecht; denn für den Verkauf war, wie schon erwähnt, die Einwilligung eingeholt und auch gegeben worden. Aber in den Wirren
der Reformationszeit waren dem Kloster Güter und Urkunden
vielfach abhanden gekommen. Nachdem die Streitigkeiten über die
Lehenfolge nun mehr als 20 Jahre gedauert hatten, wurden im
Jahre 1610 dieselben endlich auf gütlichem Wege dahin ausgeglichen, daß Kaspar v. Namschwag für das bezahlte Kaufgeld, für
Erbauung eines Hauses und anderes, statt der verlangten 2520 st.
1600 fl. erhielt, dagegen das Gut dem Kloster wieder abtrat.
Die Lehenleute behielten das Lehen weiter. Abt von St. Luzi
war damals ? . Simon Maurer, der iu Bendern wohnte. Genannt
werden als Lehenleute: Jtal Paulin, Landammann der Grafschaft
Vaduz, die Gebrüder Hans, Gall und Peter Rig, die Gebrüder
Christa, Lenhard, Toni und Michel Gantner, Thebus (Matthäus)
Kindle, Jakob Bargetzi, Fridli Nigg, Paul Kindle, die Gebrüder
Heinrich, Töni und Jakob Banzer, Hans Marugg, Andreas Hitz,
Bastian Regele, alle säßhaft zu Triesen. Vertreter aller waren
Sebastian Kindle und Anton Banzer. Die Urkunde siegelte AltLandammann Hans Regele. Die Lehenträger hatten 6 Pfd. weniger
3 Pfennige jährlichen Zins nach Bendern zu entrichten.
Gegen sie war von Seite des Ramschwag geklagt worden:
1. daß sie die Lehengüter ohne Wissen und Befragen des Lehenherrn unter sich tauschten, teilten und verkauften; 2. daß sie sogar
an solche, die nicht Lehenleute waren, Lehengüter abgetreten hätten ;
—
2ö
—
3. daß sie Einkünfte der Liebfrauenkapelle verschleudert hätten;
4. daß sie ein Stück Lehen, genannt Wegenbach, von Hans Hitz,
als dieser aus dem Lande ziehen wollte und zur Bezahlung des
Abzuges dieses Stück versetzt hatte, an sich gelöst hätten; 5. daß
Sima Braun und Christa Hitz als Vögte von Sebastian Pfeiffers
hinterlassenem Kind ein Stück Lehen, welches das Kind vom Vater
ererbt hatte, einer Barbara Müller verkauft hätten; 6. daß die
Vaduzer und Schaaner, als sie mit Kreuz uud Fahnen eine Wallfahrt in die Kapelle zu Triesen machten, die Thüre derselben verschlossen fanden; 7. daß die Lehenleute mit der Zinsleistung im
Rückstände geblieben seien; 8. daß sie den Kaspar v. Ramschwag
nicht als Lehenherrn anerkennen wollten, und 9. daß sie die Kapelle
hatten verwahrlosen lassen.
Die Lehenleute antworteten: Was die Punkte I, 2 und 4
betreffe, hätten sie ganz nach Lehenrecht gehandelt, wie der alte
Lehenbrief klar beweise; was Punkt 3 anbelange, hätten nicht sie,
wohl aber Junker Kaspar v. R. verschiedene Einkünfte der Kapelle
zu deren Schaden ablösen lassen. Zu Punkt 5 sagten sie, daß die
erwäbnten Vormünder auf Geheiß des regierenden Grafen von
Sulz das betreffende Lehengut veräußert haben, aber nicht an die
fremde Barbara Müller, sondern an die Lehenleute. Zu Punkt 6
wird berichtiget, daß die Prozession nicht vorher angemeldet worden sei, daß aber die Hausfrau des Meßners Fridli Nigg, als
sie die Leute vor der Kapelle sah, alle Geschäfte liegen lassen, den
Schlüssel gesucht und geöffnet habe. Zu 7 und 8 antworteten sie,
daß sie ihren Zins alljährlich entrichtet hätten, hingegen Ramschwag dem Prälaten von St. Luzi seinen Teil mehrere Jahre schuldig
geblieben sei und deshalb von rechtswegen des Lehens hätte verlustig gehen können. Als darüber ein Streit entstanden, hätten sie
dem Abt ihren betreffenden Teil zu erlegen sich anerboten; als
dieser sie aber an Ramschwag wies und Letzterer das Anerbieten
zurückwies, haben sie die Summe beim Landammann in Vaduz
hinterlegt; als der Abt dem Ramschwag das Lehen entziehen
wollte, haben sie erklärt, denjenigen als Lehensherrn anerkennen
zu wollen, der das Lehen erhalten und sie in ihren Lehensrechten
schützen werde. Was die Kapelle angehe, behaupteten sie, dieselbe
stets in baulichen Ehren erhalten, die Güter geschützt und für das
zum Gottesdienste notwendige gesorgt zn haben.
—
26
—
Am 20. Dez. 1610 quittierte K. von Ramschwag den Empfang
von 1600 fl. und verzichtete auf seine Ansprüche auf das Lehen.
Bei der Neuverleihung des Lehens a. 1610 waren Sebastian
Kindli und Hans Gantner die Vertreter aller Lehensleute, sie
wurden genannt „Lehenträger unser Lieben Frauen-Kapelle und
derselben zugehörenden Güter." Sie erhielten als Erblehen: Das
Gut ringsum die Kapelle, samt der Kapelle, zweien Kellern, auf
denen sie steht, Haus und Hof, Hofstatt, Stall und Torkel, alles
bei einander, einen Baumgarten unter der Kapelle, ein Gut ob
Runkels, worauf eine Stampf stand, drei Aecker im Feld, einen
Acker bei der alten Arghurdt (stieß gegen den Rhein an die Landstraße), einen Acker in Resch, ein Gut genannt das Hintere Gapont,
ein Gut, das äußere Gapont, drei Stück im Feld, zwei Bündten
bei Feschagaß, einen Acker bei Arg, einen Acker, das Reeberli
genannt, einen Acker beim Bächli, drei Aecker in der Hellenbarten,
einen Acker unter Enderlis Weingarten, einen Acker, der groß
Lehenacker genannt und einen Acker ob Arg. Anstößer waren:
Ammann Intel Paulin, Georg Kreß, Maria Nigg, Anna Varling, Hans Ryg, Hans Senn, Geörg Eberlin, Ulrich Thöni, Lenz
Banzer, Georg Wolf, Greta Lampartin, Georg Gasner, Hans
Schurtin, Barbara Bargezin, Fridle Marogg. Jakob Welz, Stina
Gaheuni, Andreas Hitz, Greta Bertsch u. a. Der nach Bendern
alljährlich zu leistende Zins betrug 6 Pfd. weniger 3 Pfg. Wollten
früher oder später die Lehenleute dieses Lehen veräußern, so mußten
sie es vorerst dem Kloster wieder anbieten und es diesem um
4 Pfd. Pfg. billiger überlassen, als jemand anderem. Würde auch
nur eine dieser Pflichten nicht geholten, so fiel das Lehen an das
Kloster zurück.
Kaum hatten die Lehenleute ihr Lehen, das sie nun vom
Klosterabte empfangen hatten, einige Jahre besessen, als der Nachfolger des Abtes Simon und dessen Oberer, der Abr von Roggenburg abermals das Lehen zurückforderten, weil auch die Lehenübergabe durch Abt Simon ohne die nötige Zustimmung des Abtes
von Roggenburg und gegen die üblichen Lehenrechte geschehen sei,
weil ferner die Lehenleute ihrer Pflicht abermals nicht nachgekommen seien u. f. w. Es schien sich ein abermaliger Prozeß
vorzubereiten; aber der Tod des Grafen Wilhelm von Sulz, der
auf Seiten des Klosters stand, sowie der der beiden Aebte von
—
27
,-
Roggenburg und St. Luzi, sowie besonders der in diese Zeit
fallende Schwedenkrieg verursachten eine Verzögerung der
Streitsache.
Es war eine Zeit größter Drangsal und Not, die, wie ein
Schriftstück aus jenen Tagen sagt, den armen Leuten blutige
Thränen auspreßte. Ein Triesener Pfarrer bekannte dem Landesherrn, dem Grafen Kaspar, daß er nicht den dritten Teil seines
Einkommens selbst genießen könne und, um leben zu können, von
seinem väterlichen Vermögen zehren müsse.
Es muß aber auch anerkannt werden, daß der Lehenzins
6 Pfd. weniger 3 Pfennig für ein so viele und große Güter umfassendes Lehen viel zu gering war. Dies war der Lehenzins von
1429; aber in den 200 Jahren, die inzwischen verflossen waren,
hatte das Geld sehr viel an Wert verloren ; was 1429 6 Pfund
Pfennig wert war, wurde a. 1629 vielleicht mit 20 Pfund bezahlt. Ueberdies war das Kloster durch die Wirren der Reformation und den Schwedenkrieg in die größte Dürftigkeit gefallen
und hatte die 600 fl., die es dem K. v. Ramschwag für den
Bau des zum St. Luzi-Lehen gehörigen Hauses und für Verbesserung der Güter als Abfindungssumme bezahlen mußte, bei
Privaten in Schwaben entlehnen und auf den Triesner Lehengütern
versichern müssen. Die 6 Pfund weniger 3 Pfg., die ihm die Lehenleute bezahlten, deckten nicht einmal die Zinsen für jenes Kapital.
Zudem schalteten die Lehenleute mit den Lehengütern nach Willkür,
obwohl sie a. 1610 einen Revers ausgestellt hatten, daß sie ohne
Einverständnis des Klosters an den Gütern nichts ändern würden.
So brachen sie, wie aus den Klosterakten hervorgeht, eigenmächtig die Kapelle ab. Sie mag allerdings, da sie klein und
schon 200 Jahre alt war, baufällig gewesen sein. Zum Neubau
einer Kapelle wurden Gaben gesammelt. So z. B. wurden anno
1623 für diesen Zweck vermacht.Von Jakob Kindlins Margreth
12 fl.
von Peter Lampert^ seiner Hausfrauv seelig und
seiner Sticffdochter und Dochtermann
10 fl.
') Der Handel war bereits wieder beim Landgerichte Rottweil anhängig gemacht und den Advokaten viel Geld gegeben worden, welch letztere
übrigens damals in ihren Forderungen viel bescheidener waren als heutzutage. Pro Tag forderten sie nur 1 fl. 30 kr. und freie Bertostigung.
Z
—
28
—
von Anthoni Schurtis Stieffdochter
12
von Anna Schedlerin
5
von Georg Bürklin Fraw seelig von Schaan 20
von Thomas Bilger, Pfarrherr auff künfftige
Weihnacht oder wan man bawen will
10
Item der hoch- und Wolgeboren gnadige Herr
Herr Alwig Graff zu Sultz verehrt zu einer
Gloggen 235 Pfd. Ertz oder Glockhen-Speis.
Änrio 1635 Unser Lieben Frawen-Capell gestifft:
Herr Landvogt von Proßwalden
4
Michel Madiener von Baltzers
10
Kaspar Nickh von Triesen
10
Madlena Walch von Vaduz
10
fl.
fl.
fl.
fl.
fl.
fl.
fl.
fl.
Auch Kloster-Eigentum wurde für die neue Kapelle verwendet.
Am 12. M a i 1653 erteilten die in Weißenau versammelten
Aebte der schwäbischen Prämonstratenserprovinz ihre Einwilligung
zum N e u b a u der K a p e l l e unter folgenden Bedingungen:
1. die alten Keller, die der Kapelle mehr zur Zierde als zum Hindernis dienten, sollen stehen bleiben und die Kapelle darauf gebaut
werden. 2. Weder die Lehenleute, noch andere Wohlthäter, erwerben durch die Erbauung der Kapelle ein Patronats- oder Eigentumsrecht. Diese, sowie überhaupt alle früheren Rechte bleiben dem
Kloster. Das mußten die Lehenleute schriftlich reversieren. 3. Bei
der Consekration der Kapelle soll auch der Abt von St. Luzi oder
sein Stellvertreter anwesend sein. 4. Die Lehenleute haben ihre
früheren Pflichten zu leisten nach wie vor. —
Am 29. Sept., dem Feste des hl. Michael, 1654 ward
die Kapelle vom Fürstbischof Johann VI. zu Ehren der allersel.
Jungfrau Maria feierlich eingeweiht und drei Altäre wurden konsekriert; der Hochaltar (gestiftet vom damaligen Landesherrn Grafen
Franz Wilhelm I. von Hohenems-Vaduz und seiner Gemahlin
Eleonora Katharina geb.Gräfin von Fürstenberg) zu Ehren der
Mutter Gottes, der Seitenaltar auf der Evangelienseite zu Ehren
des hl. Rosenkranzes und der auf der Epistelseite zu Ehren der
hl. Anna. Die Kanzel mit eingelegter Arbeit soll ein Schreiner
von Triesenberg gemacht und die einzelnen Stückchen im „Schnupftuch" herabgebracht haben 1677. Von den jetzt im Thurme der
—
29 —
Kapelle hängenden zwei Glocken ist die größere im Jahre 1670
gegossen worden, die kleinere dagegen schon im Jahre 1516, wie
oben schon erwähnt worden ist.
Später wollten die Lehenleute dem Abt von St. Luzi alles
Rechr auf die Kapelle absprechen. Aber infolge einer Entscheidung
des Bischofes behielt der Abt das Recht, selbst oder durch einen
Deputierten der Jahresrechnung beizuwohnen, jedoch auf seine
eigenen Kosten.
Es waren im Laufe der Zeit an die Kapelle Stiftungen gemacht worden, so daß dieselbe i. I. 1690 über 55 fl. jährliche
Einkünfte hatte.
Das von Ramschwag erbaute Haus hatten die Lehenleute
ohne Wissen des Klosters veräußert, nachdem ihnen
162? die
dazu erbetene Erlaubnis nicht erteilt worden war.
Um Mittel zu gewinnen, das in Ruinen liegende Kloster zu
Chur wieder zu neuer Blüte zu erheben, die Wunden, die die Kriege
ihm geschlagen, zu heilen und um den fortwährenden Zwistigkeiten mit
den Lehenleuten ein Ende zu machen, gingen die Mönche, deren sittlichem Verhalten der Bischof von Chur ein äußerst günstiges Zeugnis ausstellte, auf den Vorschlag der gräflichen Regierung zu Vaduz
ein und verkauften unter ihrem Abte Adalbert Rauscher a l l e
ihre Lehengüter z u T r i e s e n an die Gemeinde T r i e s e n
um die S u m m e von 600 fl. S.-W. Ueberdies mußten die
Lehenleute wegen früherer Vernachlässigung ihrer Pflichten 200 fl.
entrichten. Die 600 fl. mußten innert 20 Jahren abbezahlt und
unterdessen verzinset werden. Die Patronatsrechte aber über die
Kapelle und das Recht der Rechnungsrevision über deren Vermögen behält sich das Kloster vor. Unter Abt Milo i. I. 1721
wurde der letzte Rest der Kaufsumme abbezahlt und gingen die
uralten Lehengüter in den freien Besitz der Gemeinde über.
Als am 29. Juni 1721 Fürstbischof Ulrich VII. hier Visitation hielt, verlangte er, daß die Kapelle besonders im Innern
in bessern Stand gesetzt werde, damit sie nicht geschlossen werden
müsse. Die Kapelle wurde damals genannt: „Unsrer Lieben Frauen
Kapelle bei dem R h e i n " , weil früher der Rhein bis zur
heutigen Landstraße herüberging. Damals schon mußte, teilweise
wenigstens, die Pfarrkirche für die Kapelle sorgen.
—
30
-
I n einem bischöflichen Receß vom Jahre 1730 .wird über
unsere Kapelle gesagt: U. L. Frauenkapelle ist gut mit allem versehen. Darin ist ein Altar des hl. Johannes von Nepomuk, errichtet vom Hochw. Herrn Joh. Bapt. Hopp, aber ohne Fundation;
die Kirchcnpfleger wünschen daher und bitten, daß entweder die,
welche den Altar erbauen ließen, für eine Fundation desselben
sorgen^ oder daß der Altar entfernt werde. Letzteres geschah. Wahrscheinlich war dieser Altar vorher in jener Kapelle, welche auf
oder an der Brücke stand, die gerade unter der Kapelle über einen
Rheinarm führte. Das Bild des hl. Johannes ist noch in der
Kapelle. Aber wie der Balzner Joh. Bapt. Hopp, welcher Doktor
der Theologie und Sohn des Landammannes Basil Hopp war,
dazu kam, diesen Altar in die Kapelle zustellenund wo der Altar
stand, ist des näheren nicht bekannt.
II. Das Lehen des Klosters Pfiifers.
Von den Gütern, welches dieses Kloster in Triesen hatte,
waren jährlich auf Ostern an den Tisch der Herrn zu Pfäfers
400 Eier zu liefern. Diese Güter sind in einem Zeddel von 1378
(oder 1478?^ folgendermaßen beschrieben:
D e s ersten 1 juchart acker gelegen zu quader, stoßt zu
einem fürhopt an die alten Lcmdtstras, ußwert und Jnherwert
gen Trißen, ze dem anderen fürhoupt an Jutschetten kind gut,
ußwert an Richenbach, Abwert an unßer frowen acker; Ab disem
setz genanten acker gond 200 eyer jerlich.
Item die anderen 200 eyer gond ab einer halben Juchart
acker gelegen ob dem alten weg, Stoßt uffwert an Heintzen
Fricken egerten, ußwert an R i g l i n von R o n e r s , Jnherwert
an Heintzen P e t t e r s gut. Und ab einem mittmal acker gelegen
ze t a n t e r m c i l s , stoßt abwert an der H u g e n gut, Jnwert an
des sulser gut, uffwert an die straß, ußwert a n - R e g l i n .
I t e m ab einer Egertlin zu C u r t i n K a t z i s , stoßt J n wert an Hansen von quaders Kinden gut, uffwert an p e r ganten Kind gut, und abwert an den großen boingarten.
Item dise gütter sind der K a s a l l e r gewesen. Anno 1378
uff Sant lienharten tag ward diß geschrieben. —
I n dieser Schrift treten folgende alte Geschlechter auf, die
damals und vorher in Triesen blühten und nun hier nicht mehr
existieren: Jutschett, Frick, Rigli von Roners, Peter, Hug, Sulser,
von Quader, Pergant und Kasall.
Inhaber dieser Lehengüter waren i. I. 1635: Johannes
Kindli, Fluri Nik, Caspar Nik, Jakob Gasner, Hans Nägeli und
Gallus Rig.
Am 25. April 1785 verkauften Abt und Convent von
Pfäfers diese Güter an die damaligen Inhaber derselben (deren
Vertreter Josef Bargetzi und Dominikus Barbier) um 100 fl.
R. W. Die Namen „Eierbündt" und „Eieräckerli" aber haben
sich bis auf den heutigen Tag erhalten, obwohl davon längst keine
Eier mehr nach Pfäfers wandern.
III. Das Kloster Weingarten
hatte zu li-isun einen Weinberg, dessen Besitz ihm am 23. Sept.
1155 durch Kaiser Friedrich Barbarossa bestätigt wurde. D a s
ist die älteste der bekannten U r k u n d e n , in denen,
I r i s u i i genannt ist. i)
IV. Landesherrliche Lehen.
D i e L a n d e s h e r r e n hatten zu Triesen und am Triesenberg folgende Lehengüter als Erblehen vergeben:
Des Schulers 2) Baumgarten an der Dorfgasfe,
Il/2 Juchart Acker in Gapont unter dem Kapellengut,
1 Juchart Acker in Rüfinen an der alten Landstraße,
2 halbe Juchart Acker in Frassa,
1 Wiese zu Birschlis unter der Allmeind,
1 Juchart Acker im Quader oberhalb der Landstraße,
die Hosstatt, die des Schulers war, oben im Dorf zwischen
den drei Gassen,
Gaßalers Gut, wovon der jährliche Zins 11 Wertkäse und
3 Schilling Pfennig,
> die Wiese auf Runkels am Mühlbeach gelegen,
1 Wiese hinter St. Mamerten, zwischen beiden Wegen und
am Bächle gelegen; Zinsbrief von Bischof Graf Hartmann 1405: „wo sie den Pfennig Zins bis Thomä nicht
geben, so ist der Zins zweifach verfallen und das Erb>1 Württembergtsches Urkundenbuch II, S> 83.
^ Schüler d, h, Lelirer.
Z
»
—
32
—
lehen zinsfällig und ledig geworden. Und was J a h r z e i t g e l t von den Gütern geht, sollen die Lehenleute
ausrichten dem Pfarrer 2 Pfund 12 Pfg. ')
Die Geschworenen zu Triesen gaben Aeulizins 3 Pfd. 4 Pfg.
Die Mühle und dazu gehörige Hofstatt unten im Dorf samt
Wasserfluß und Säge gaben Zins 4 Pfd.
A m T r i e s e n b e r g : der Guggerboden 5 fl. Zins,
die Säge hinter dem Kulm 1 fl. 8>/2 kr.,
Mühle, Stampfe und Plewe (Bläue d. h. Färberei) samt
ihren Hofstätten am Triesenberg ob Leitenwies und der
Wasserfluß „der oberist Ursprung" genannt, in derBlaiggen
zu zweien Rädern. Davon zinsen die gemeinen (gesamten) W a l l i f e r am B e r g vermög Revers gegen
Grafen Rudolf zu Sulz 1515 in das Schloß zu Vaduz
2 Pfd. 7 Pfg.,
für die Alp Sikka zahlten sie 165 fl. Zins.
Die herrschaftlichen W e i n b e r g e zu T r i e s e n ergaben cirka
2400 Maß, .wovon 40 Maß zu Opferwein dem Pfarrer
gegeben wurden. Unter dem Grafen von Hohenems wurden die Weinberge meist um die Hälfte des Ertrages in
Bearbeitung gegeben.
Der Maierhof wurde später ein Lehen.
V. Das Domkapitel zu Chur
hatte im Jahre 1393 in Triesen folgende Lehengüter in Pacht
gegeben:
Ein Gut, für jährlich 12 Schilling Pfennig,
ein Weingarten, „der da haißet Schaluner", für jährlich
5 Schilling Denare.
VI. Andere Zehent- und Gülten-Besitzer.
I m Jahre 1505 haben H a r t w i g von K a p a u l , bischöfl.
Vogt zu Fürstenau im Domleschg, und H i e r o n u m u s J t e r ,
Bürger zu Chur, im Einverständnis mit Domdekan D o n a t J t e r
— mit B a p t i st Kust er zu S a t t a i n s einen Lehen- und GültenTausch gemacht. Erstere gaben ihre Zinse, die sie zu Schaan, Vaduz,
') Es. bestand also damals (1405) ein Jahrtag sür die Grasen von
Werdcnbcrg (Sargans. Vaduz) mit der jährlichen, sehr noblen Spende von
2 Pfd. 12 Pfg. an den Pfarrer zu Triesen
— '33 —
Triesen und Triesenberg hatten, dem Baptist Küster für jene Einkünfte, die dieser zu Chur hatte. Soweit es die hiesigen Zinse
betrifft, lautet die betreffende Urkunde so:
„Und haben nämlich die genanten Hartwig von Capawl,
und Jheronimus Äther, für sich und alle jr erben, Batten Küster
und allen sinen erben in disem Wechsel zue rechtem ewigen aigen
uf- nnd übergeben und ingeantwurt diß nachgemelten Kornzechenden,
ouch Korn, Schmalts, und Pfening gült und Zins, wie die von
aim stuck an das ander hernach volgen, deß ersten, den Kornzechenden zu S c h a n , sovil jr Gerechtigkeit und anzal daran ist,
den si von jrem Schwecher und Vatter seligen geerbt haben, mit
sampt jr gerechtigkait, an und in dem gemainen Zechentstadel daselbst zu Schau, wie das von alter herkommen ist.,
Item vier schilling Pfening gelts am T r i s n e r b e r g , git
jets Hans Michel.
Item ain Schöffel Waitzen an Hansen Schirster von Schon.
Item an Lienharten K i n d vonTrisen ain viertel Schmalts:
Me ain Pfund Pfennig zins, git der G u t e n b e r g e r ' ) am Trisnerberg. Me ain Pfund unnd vier schilling Pfening Zins an Clas
I o n e n 2) am T r i s n e r b e r g .
Item an Stoffel Becken daselbst zechen schilling pfening.
Item an C r i s t a n H i l w i ^ ) am T r i s n e r b e r g ain virtel
Schmalts.
Jteni ain Pfund, acht schilling Pfening ain Lifer ^) von Trisen.
Item ain guldin gelts an Ulrichen L ö w i n er zu V a d u t s .
Item ain psund vfening Zins, gend die B e r g e r ^ ) zu
T r i s e n . Me an Cristan H i l w i am Trisnerberg zechen schilling
pfening Zins.
Item an U l i v o n . S c h i e l ^ ) von T r i s e n ain schöffel
Korn Zins, git jets der M a l e r .
Item an Hans R y g e n von T r i s e n sechzehen schilling
Pfening Zins.
Item Clas Oschwalt?) am T r i s n e r b e r g , ain viertel
Schmalts unnd an den Satlern zu Vaduz zechen schilling pfg.
') Die von Gutenberg. ^ Daher Joncnboden. ^) Hilbi. ') Schon
längst ausgcstorbcn. °) Ebenfalls ausgestorben. °) Dieses adelige Geschlecht
erscheint also in diesem Jahre nicht mehr als zinsgebend, sondern ihre
Erben, die Maler. ') Ospclt.
3
—
34 —
Die obige Urkunde ist entnommen dem alten Urbarium des
Klosters St. Johann im Thurthal.
III. W o m Zehnten.
Der Gebrauch, der Kirche den Zehnten zu geben, bestand
schon in den erstenchristlichenJahrhunderten. Als dann besonders
vom 4. Jahrh, an die Landpfarreien aufkamen, wurde der Zehent
denselben zugewendet. Er wurde in vier Teile geteilt. Einen Teil
erhielt der Bischof, einen anderen der Pfarrer, einen dritten die
Pfarrkirche zur Erhaltung der Gebäulichkeiten und zur Feier des
Gottesdienstes, und den vierten Teil die Armen.
Karl der Große schärfte aufs neue und strenge die Pflicht
der Zehentabgabe ein. Der Zehent mußte von allen Naturprodukten
entrichtet werden, von den Früchten des Feldes und des Gartens,
von den Tieren und deren Erzeugnissen, auch von Honig und Wachs.
Der Getreidezebent war zu entrichten, bevor man die Frucht eingeheimst hatte, also noch auf dein Felde.
Der Bischof hatte von Anfang an das Recht auf den Bezug des Zehnten; als die Pfarrkirchen aufkamen, traten die Pfarrer
teilweise oder ganz in die Zehentrechte ein. Mit der Zeit aber
gerieten viele kirchlichen Einkünfte auf verschiedenen Wegen in
weltliche Hände, die trotz aller kirchlichen Verbote darüber wie
über gewöhnliches Vermögen verfügten.
So finden wir als Besitzer des Zehnten zu Triesen neben
dem Pfarrer und dem Bischof auch die Grafen von MontfortFeldkirch.
I. I m Jahre 1361 verkaufte Graf Rudolf von Montfort-Feldkirch, der Letzte seiner Linie, seinen Lämmer-Zehnten zu Triesen,
den vorher Hans Amann besessen hatte, dem Albero Vaistli von
Vaduz um 2^2 Pfund Pfennig.
Am Freitag nach St. Jakobstag 1440 verkaufte Hans Vaistli,
kaiserlicher Vogt auf Gutenberg, seiner Schwester Margaretha und
dem Manne derselben, dem Hans VittKr, genannt Füllengast,
Bürger zu Werdenberg, seine Güter und Rechte, die er zumteil
von seinem Bruder Albero erkauft hatte, darunter auch den halben
Jungenzehnten und einen Weinberg (am Lehenbüchel), wovon
— 35
—
er jährlich der Pfarrkirche 4 Viertel Opferwein, und einen Acker,
wovon er jährlich 12 Pfennige f ü r einen J a h r t a g zu zahlen hatte.
Am Dienstag nach St.' Martinstag 1458 kaufte Hans Vierabend zu Triesen dieses Lehen und verpflichtete sich zu geben jährlich zur Herbstzeit „so mau wimmet, in dem Torkel unter der
Rinnen zu Trysen im Dorf tugentlich als Opferwein ein Fuder
guten ehrbaren weißen Wein und für den Jahrtag 1 Pfund Pfg."
Sollte aber der Wein mißraten, so wurde er für jedes Viertel
Wein 18 Pfennig zahlen.
Später kam der Lehenbüchel in den Besitz des Pfarrers v.
Kriß, der ihn für das von ihm gestiftete Stipendium vermachte.
II. I n dem um das Jahr 1000 abgefaßten Einkünfte-Rodel
des Hochstiftes Chur ist Triesen noch nicht erwähnt; demnach hatte
das Hochstift hier damals noch keine Einkünfte. Aber seit dem
13. Jahrhundert besaß dasselbe einen bedeutenden Teil des Triesner
Zehnten. I m 14. Jahrhundert hatte ihn die rittermäßige Familie
H e e r in Pacht, die im Dienste der Grafen zu Vaduz stand.
I m Jahre 1380 trat der Edelknecht J o h a n n H e e r , S o h n
des R i t t e r s R u d o l f H e e r , welcher gräflicher Vogt zu Bludenz
und dann Ammann zu Vaduz gewesen war, das von seiner Familie
bisher innegehabte halbe Zehentlehen zu Triesen mit Genehmigung
des Bischofs Johann II. an den Feldkircher Bürger H e i n r i c h
S t ö c k l i ab, nachdem dieser Letztere die andere Hälfte des Lehens
bereits von W i l h e l m von Reichen st ein zu T r i esen erkauft
hatte. Wilhelm von Reichenstein hatte mit (seinem Schwiegervater)
Heinz von Unterwegen früher allen Triesner Zehnten zu Lehen
empfangen; die Hälfte, welche der Letztgenannte bekam, war später
auf die Heer übergegangen. Heinrich Stöckli besaß also von 1380
ab den ganzen T r i e s n e r Zehnte» des Hochstists als erbliches
Lehen, erblich für „sün und tochtran".
Aber schon 27 Jahre später finden wir dieses Lehen wieder
in anderen Händen, nämlich in denen des herrschaftlichen Ammannes
Hainz von Unterwegen zu Vaduz, während Bischof Hartmann II.
einen Zehnten am Triesnerberg dem Hainz Lugner daselbst
übertragen hatte.
I n der Zeit, da Hainz von Unierwegen') das chnrische
') Das Stammschloß derer von Uutcrwcgen stand im Schanfigg
oberhalb Chur.
—
36 —
Lehen besaß, kam es zum Streite zwischen ihm und dem damaligen
Pfarrer von Triesen, U l r i c h Pitschy, wegen des sog. Novalzehnten. Unter Novalzehnten oder Neugereutzehnten verstand man
den Zehnten aus den neu angelegten Aeckern. Der Pfarrer wandte
sich mit der Klage nn das bischöfliche Ordinariat, daß der Zehentpächter des churischen Zehentanteiles (H. von Unterwegen) unbefugterweise den Zehnten ans dem Neugereut beanspruche. Am Donnerstag nach Fronleichnam i. I. 1407 erhielt er die Antwort,
der gesamte Zehent von den Novalgütern gehöre der Pfarrkirche (resp, dem Pfarrer); da aber H. von Unterwegen leugne,
von solchen Gütern den Zehnten zu beziehen, so werde der Pfarrer
aufgefordert, in schriftlicher Eingabe die betreffenden Güter namhaft zu machen. — Auf Seite des Pfarrers stand sein Lehenherr
Graf Rudolf von Werdenberg. Der Streit wurde im folgenden
Jahre durch den Grafen Hartmann von Vaduz welcher zugleich
Fürstbischof zu Chur war, gütlich geschlichtet, (Donnerstag in der
Fasten, vor dem Sonntag, als man singet oouli msi 1408). Darnach sollten „Ulrich Pitschy und alle seine nachkommenden Kirchherren zu Triesen ewiglich" zurecht haben einen dritten Teil und
Hainz (Heinrich) von Unterwegen zwei Dritteile alles Weinzehents
sowohl von den neuen als- von den alten Weinbergen; von allem
anderen Zehnten aber (von Korn, Fench, Füli, Gäns und allen
Früchten, kleiner und großer Zehent) sollen H. von Unterwegen
und seine Erben drei Teile, und Pfarrer Pitschy und seine Nachfolger einen Vierteil beziehen, wie oas von Alters herkommen sei."
Somit betrug der Zehent des Hochstiftes Chur vom Weinzehnten
zwei Drittel von allem anderen drei Viertel.
Uebrigens ging dieser Zehent bald darauf in andere Hände
über. Bischof Hartmann verlieh „den erbern knechten H a n s e n ,
Haintzen und aber H a n s e n s gebruedern, Haintzen
') Bischof Hartmann II. war ein Bruder des i. 1.139? verstorbenen
Grafen Heinrich zu Vaduz von Werdenberg-Sargans aus dem Hause Montfort. Nach dem Tode seines Bruders besaß er die Grasschaft Vaduz; er
starb 1416.
2> Daß zwei Brüder denselben Taufnamen trugen, war damals nicht
selten. Sie werden hier Knechte d. h. Edelknechte, Knappen genannt; „crbern"ehrbaren; „sün" - Söhne„Gotzhus" - Gotteshaus, Domkirche^ der elter
kältere) Hans schwur den Lehenseid für sich und seine Brüder, weil er allein
majorcnn und daher eidsähig war.
G u o t e n b e r g seligen sün, die nachgeschriebenen Lehen, die des
bischofs und des Gotzhus lehen sind: ain zehend am Trisenberg
mit aller siner zuogehörde, den vormals die von Unterwegen ouch
von uns zu lehen gehept Hand. Behalten uns und unserm Gotzhus all dienst und recht, die von uns davon beschehen svnd, und
hierumb hat uns der elter Hans für sich und sin brüeder geschworn
ze dienen, alz lehenlüt iren Herren dienen und trüw und wahrhait
ze laistend. Chur am Zinstag vor sant Thomastag anno 1410."
( X X V I . Jahresb. der hist. Ges. v. Graubünden, S . l91.)
H e i n r i c h G a n t n e r von Vaduz, Vormund der'zwei jüngeren Brüder Heinrich und Hans von Gutenberg, die noch nicht
volljährig waren, nahm sür diese bis zu ihrer Volljährigkeit dos
Lehen in Empfang.
Während fo der Zehent ob dem Wald (am Triesnerberg)
den Gebrüdern von Gutenberg verliehen war, kam der Zehent
unter dem Wald (zu Triesen) i» den Besitz der E d l e n von
R e i c h e n stein. Heinrich von Unterwegen, der Alte, hatte dieses
Lehen von Hainz Stöckli erkauft und hatte es inne bis 1413.
D a bat er den Bischof Hartmaun, seinen Herrn, das Lehen auf
Hans von Reichenstein, den Sohn seiner Tochter, zu übertragen.
— Hans von Reichenstein (der Sohn des Ritters Wilhelm von
Reichenstein und der A . von Unterwegen) erhielt den Zehnten
„ i m Trisner kirchspel under dem Wald am lieben Frowen abent
im herbst" 1413 und am 7. A p r i l l417 wurde ihm derselbe
durch Bischof Johann III. wieder bestätiget.
Am Mittwoch, nach S t . Erasmustag 1459 ist die Vereinbarung von 1408 durch das Landgericht zu Rankweii aufs neue
bestätiget worden. Damals waren aber nicht mehr die Reichensteine (die ' damals schon' ausgestorbeu oder weggezogen waren),
sondern H e i n r i c h v o n G u t e n b e r g Inhaber dieses Lehens.
Bei diesem Geschlechte blieb dasselbe gegen 100 Jahre, nämlich
bis 1. Febr. 1544. Der damalige Lehensinhaber, H a n S v o n
G u t e n b e r g scheint alt und kinderlos und sein Geschlecht im
Aussterben gewesen zu sein.
Hans von Gutenberg war auch im Besitze des T r i e s n e r ber ger Zehentlehens gewesen. Auf seine Bitte nahm ihm am
1. Febr. 1544 Bischof Lucius von Chur daS Lehen ab und übergab es dem Balthasar von Rämschwag, welcher kaiserlicher Vogt
-
38
—
auf Gutenberg war. Es wurde ihm also geliehen der Zehent am
T r i e s e n b e r g mit allen Rechten und Zugehörden und vier
Schöffel Korn aus dem großen Zehnten zu Triesen.
Gleichzeitig übergab derselbe Bischof demselben Balthasar
von Ramschwag den ganzen T r i e s n e r Zehnten unter dem Walde,
wovon der dritte Teil an Wein und der vierte Teil vom Nebligen
dem Pfarrer gehörte. Ebenso wurden ihm verliehen „zwo Huben
zu Morden gelegen mit allen ihren Rechten und Zugehörden.
Also das er solich lehenn müge inHaben, nutzen und niessen nach
solcher lehen recht, hierunib hat Uns der obgenannt Baltisar vonn
Ramschwag geschworen amen aydt zu gott unnd denn Heiligenn,
uns unnserenn nachkhomen unnd unnserem Stifft zu Chur getreuw,
dienstlich unnd gewertig zu sein, unnd alles zu thonn, so ain
Lehennsman seinem lehenn Herrn vonn solcher lehenn wegenn
billich thunn soll und Pflichtig ist und sonnderlich solche lehenn an
kamen zuberechte dann vor uns. Des zu urkhundt habenn wir
unnser Sekrett Jnsigel offenlich thun hengken ann diesem brieff,
der geben ist I n unserem Schloß Chur am ersten tag Febr. I m
Jar do man zalt nach der geburt Cristi »unsers erlösers Tusennt
fünffhundert unnd Im vier und viertzigisten Jare".
Am 4. Febr. 1553 bestätigte Bischof Thomas Planta dem
gleichen Balthasar von Ramschwag ') das Lehen des Zehnten am
T r i e s e n b e r g und der 4 Schüssel Korn vom großen Zehnten
zu Triesen.
Am 7. Okt. 1586 bestätigte Bischof Petrus II. dein Kaspar
von Ramschwag, dem Sohne des Balthasar > (der, wie anderorts
erzählt ist, wegen der St. Luzi-Leheu mit den Lehenleuten in
Streit geriet) den Besitz des T r i e s e n b e r g e r Lehens.
Später kamen beide Zehentlehen' an die Herren von Gugelberg von Moos zu Maienfeld. Von diesen kam 1623 das eine,
das den großen T r i e s n e r Zehnten umfassende Lehen, an die
Herren von Schauenstein zu Haldenstein. Aber Bischof Johann V.
erklärte diesen Kauf aus formellen Gründen für ungültig und das
Lehen für anheimgefallen und übergab dasselbe dem Stadtammann
Zacharias Rainolt von Feldkirch, dem Schwager des Landvogts
von Proßwalden zu Vaduz, um 1000 Thaler, wovon die Hälfte
bar erlegt wurde.
>) Von 1550 an hatte Balth, v. Ramschwag auch das St. Lnzi-Lehe»,
—
39
Dies war nun die Ursache eines mehrere Jahrzehnte andauernden Handels, der manche interessante Episoden aufweist.
H. von Haldenstein beharrte auf seinem Rechte und betrat
den Rechtsweg und ein Gericht in Chur entschied zu seinen Gunsten.
Der Bischof blieb fest zu Gunsten Rainolts, der auch thatsächlich
von 1623—163? den Zehnten einheimste. I m Jahre 1623 z. B.
gab der Zehent an Korn 80 Viertel, obwohl die Vögel und die
Mäuse arg gehaust hatten. Das Domkapitel war mit dem Verkaufe an den Rainolt nicht einverstanden, fand darin eine Schädigung
des Stiftes und appellierte an den päpstlichen Nuntius zu Luzern.
Der Bischof rechtfertigte sein Vorgehen mit Berufung auf das
Urteil sachkundiger Männer, die bezeugen mußten, daß er im Interesse der Kirche nicht anders handeln konnte. Der würdige Bischof
Johann V. starb übrigens schon am 30. Aug. 1627. Sem Nachfolger Bischof Josef stand auf Seite des Domkapitels und des
H. von Schauenstein. Anch Bischof Johann VI., der im Februar
l636 die Regierung antrat, ein ausgezeichneter Kirchenfürst, erklärte den Kauf durch Rainolt für kraftlos. Auf sein Bitten
arrestierte Graf Caspar im Jahre 1637 den Zehnten und überließ ihn dann dem Hauptmann Salis zu Maienfeld, dem Vertreter
des H. v. Schauenstein. Darüber beklagte sich Rainolt beim Landgerichte zu Rottweil, nachdem er einer Citation vor das Churer
Gericht nicht Folge geleistet hatte. Der Entscheid des geistlichen
Gerichtes, welches dem Rainolt die Lehenrechte absprach, wurde
auf der Kanzel zu Triesen verkündet. I n den Jahren 1637—1639
bezogen die von Salis den Zehnten; aber im Sept. 1640 verbot
auf Befehl des Grafen das Regierungsamt den Triesnern und
Triesenbergern den „Püntnerischen" die Früchte auszuliefern und
erntete im selbigen Jahre wieder Rainolt. I m folgenden Jahre
1641 wurde im Auftrage des Bischofs durch den Pfarrer von
Triesen und den Dekan den Triesnern unter Androhung kirchlicher
Strafen befohlen, dem Stadtammann Rainolt nichts vom Zehnten
ausfolgen zu lassen, da der Päpstliche Nunnus jede Zehentabgabe
vorderhand inhibiert hatte. I m Oktober erschienen aber bündnerische Soldaten ab der S t e i g mit Flinten bewaffnet
zur Einfexung des Weines und wurden in den Törkeln aufpostiert.
Abt Johannes von St. Luzi, dem vom päpstlichen Nuntius
die Untersuchung der Angelegenheit übertragen worden war, be-
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schied die Parteien auf den 19. Oktober 1640 nach Feldkirch. Du
Triesener warteten deshalb mit der Weinernte bis zu diesem Tage,
in der Hoffnung, der Zehent werde dem Rainolt wieder zugesprochen,
für welchen sie mehr Sympathien hatten als für die von Bünden,
weil er katholisch war. Sie perdachten es der geistlichen Behörde
sehr, daß sie anderer Gesinnung war, und dem Pfarrer von Triesen,
daß er „so viel gemainsmnbe mit den Püntischen Unkatholischen
gehabt, sie sambt den Predikanten behaußet, behoffet. Gastiert,
auch so gahr ain Kutten oder Rockh. oder darzu Tuch oder Zeug
empfangen" habe. Man sieht, der Dorfklatsch war in Thätigkeit!
Am 21. Oktober wurde aber der Zeheut-Weinmost über
die Luziensteig abgeführt (230 Viertel) und am 29. Oktober gingen
die Fruchtfuhren ab, nachdem dem Wirte zu Triesen an Zehrungskosten 30 Viertel Wein abgetreten worden waren.
Vor das Untersuchungsgericht zu Feldkirch am 19. Oktober
wurde sogar der Fürstbischof resp, sein Procurator geladen. Dabei
hatte' der Stadtammcmn von Feldkirch den Einfall, dem Kaplan
Chr. Lußmann, der die Citation nach Chur bringen mußte, einen
Stadtpolizist beizugeben. Sie verließen am 18. Oktober (1640)
nachmittags Feldkirch und kamen abends nach Triesen. Da sie
daselbst des Bischofs Kaplan und einige bündnerische Musketiere
antrafen, wagten sie dort nicht zu bleiben und übernachteten zu
Balzers. I n der Frühe des folgenden Tages brachen sie dort
auf und kamen zur Mittagsstunde in Chur an, wo sie im weißen
Kreuz einen Trunk nahmen. Dann begaben sie sich in Begleitung
eines bischöflichen Beamten aus Feldkirch in das Schloß, wo der
Hofmeister sie empfing. Als dieser aber den Feldkircher Polizeimann erblickte, befahl ec ihm, namens des Fürstbischofes, sofort
nicht blos das Schloß, sondern auch die Stadt und Bünden zu
verlassen, wenn ihm seine Freiheit lieb sei. Sofort verließ der
Betroffene das Schloß und eilte dem weißen Kreuz zu, wo sein
Pferd auf ihn wartete. Zum Glück traf er auf der Straße einen
Bekannten, der ihm eine Halbe Wein bezahlte und einige Krenzer
für die Heimreise lieh, die nun in größter Eile angetreten, wurde.
Unterdessen hatte der Kaplan dem Bischöfe die Citation überreicht,
aber von demselben auch ein ernstes Kapitel zu hören bekommen,
so daß er auf eine ihm angebotene Erfrischung verzichtete, im
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weißen Kreuz sein Pferd sattelte und seinem abgeblitzten Kameraden
in Eile nachsetzte, den er aber erst in Feldkirch wieder sah.
Die Verhandlungen wegen dieses Zehnten zogen sich noch
hinaus bis 1642. Aber der Bischof blieb Sieger. Rainolt mußte
auf das Lehen verzichten und die Freiherrn von Salis zu Haldenstein besaßen dasselbe nun unangefochten bis 1772.
Von Barbara Kleophe, Baronin von Salis zu Haldenstein,
kam mit Bewilligung des Bischofs Johann Anton von Federspiel
am 8. April 1772 das halbe Lehen, der Zehent am Triesenerberg
unter dem Wald, 4 Schaffe! Korn aus dem großen Zehnten zu
Triesen und 2 Huben in .Kelten gelegen an die Gemeinde TriesenDie beiden damaligen Geschworenen, Anton Frömmelt und Anton
Regele leisteten namens der Gemeinde den Lehenseid. Die Gemeinde verpflichtet sich, alle 24 Jahre das Lehen erneuern zu lassen
und den sogenannten Ehrschatz (I^Äuclsmium), bestehend in zwei
„Doblen", sowie als Kanzleitaxe eine Doble zu bezahlen, „wie
dann ein Gleiches bei Absterben eines jeweiligen Lehensherrn ohnehin beobachtet werden solle." So lange die Lehenträger Privatpersonen waren, mußte dies geschehen, so oft das Lehen nach dem
Tode des Vaters auf den Sohn überging. Am 24. März 1778
bestätigte Fürstbischof Dyonisius, Graf von Rost, der Gemeinde
den Besitz dieses Lehens, das man das halbe „Gugelbergische
Lehen" nannte. Die Vertreter der Gemeinde: Josef Niedhart und
Georg Erni leisteten.den Eid.
Am 15. Jänner desselben Jahres hatte derselbe Bischof das
Lehen am Triesenberg dem Gardelieutenant Heinrich Lorcnz von
Gugelberg von Moos und seinen Erben verliehen resp, bestätigt.
Im Mai 1791 kaufte die Gemeinde Triesen von Ulysses
Gugelberg auch die andere Hälfte des Gugelberg'schen LehenS und
am 9. November desselben Jahres kaufte sie vom genannten Bischof
und dem Domkapitel-das ganze Lehen a l s E i g e n t u m für
700 Neichsgulden. So wurde dieses Lehen Eigentum der Gemeinde
Triesen, wie auch früher das St. Luzi-Lehen käuflich an sie gekommen war.
III. D e r P f a r rp fr ün d e z e h en t. Wie schon eingangs erwähnt, gehörte ursprünglich aller Zehent dem Bischof,
später meistens den Pfarrern resp. Pfarrkirchen, vielerorts aber
entwickelte sich die Sache so, daß der Pfarrer nur einen
Teil, das Uebrige der Bischof und manchmal etwas davon auch
Weltliche erhielten. Dies war beim Triesener Zehnten der Fall,
wie im Vorhergehenden erzählt wurde.
Der erste bekannte Streit über den Pfarrzehnten entspann
sich im Jahre 1407 zwischen dem damaligen Pfarrer Ulrich Pitschy
und dem Lehenmann des Bischofs, Heinrich von Unterwegen. Auf
Seite des Pfarrers stand sein Lehens- und Patronatsherr Graf
Rudolf von Werdenberg, Herr zu Rheinegg. Es ist dies derselbe
Graf, der im Appenzellerkriege zu den Appenzellern übertrat, im
Hirtenhemd in der Schlacht am Stoß den 17. Juni 1405 kämpfte
und 1419 kinderlos starb. Der Pfarrer beanspruchte den ganzen
Neugereutzehnten von Triesen und Triesenberg, während der eben
genannte Inhaber des Churer Lehens den Zehnten vom Neubruch
und von den neuen Weinbergen für sich verlangte. Obwohl das
bischöfliche Gericht im Prinzip dem Pfarrer recht gab, wurde doch
1408 unter Fürstbischof Hartmann, der auch zugleich Graf von
Vaduz war, vereinbart, daß der Pfarrer von allem Weinzehnten
ohne Unterschied den dritten, von allen anderen den vierten Teil
bekommen'solle, wie das „von Alters herkommen sei". Den übrigen
Zehnten bezog Chur.
So wurde es gehalten, bis zwei Jahrhunderte später die
Hohenemser in den Besitz der Grafschaft Vaduz kamen. Da begann ein neuer Streit um den Novalzehnten ^) unter dem Pfarrer
Valentin von Kriß im Jahre 1677. Ich lasse darüber den Pfarrer
selbst reden, der in dem von ihm erneuerten Urbar also schreibt:
„Nachdem Graf Kaspar zu Embs anno 1613 die Grafschaft Vadnz
gekauft hatte, haben die Grafen von Vaduz den halben Teil des
Novalzehntens unberechtigterweise auf Grund des sog. Forstrechtes
.(fürs korssti) angefallen, den halben Teil einem Pfarrer gelassen
mit der Vertröstung, solchen mit der Zeit völlig der Pfarrpfründe
abzutreten. So aber nit allein nit geschehen, sondern dazu noch
Herr Graf Franz Wilhelm der Gemeinde Triesen den im Unterforst an Maschlina mit seiner Erlaubnis ausgereuteten und angepflanzten Wingart gegen Erlegung gewisser Stuck Gelds für
ganz zehentfrei gelassen und nnno 1659 verschrieben. Obschon er
versprochen, der Pfarrpfründe anderwärts Entschädigung zu leisten,
solche aber weder von Ihm und nach seinem Ableben regierenden
>) Novalzehcnt, d, h, Zehent vom Ne»bruch,
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43
—
Bormundschaft, noch von jetzt regierendem Herrn Grafen Ferdinand
und von deroselben Ambtleuten mögen erlangt werden. Dahero
endlich ich als Pfarrer verursacht worden, den Weg des Rechtens
wider die Gemeind, als ungerechten Besitzer eines Kirchengutes, zu
betreten, weil sie auch nach angebotener mehr als zweifacher Erstattung dessen, was sie infolge besagter Zehendbefreiung ausgeben
und gegebenen Befreiungsbrief nit wollte weichen. So hat auch
die Sache einen guten Ausgang genommen. Denn, weil die Gemeind auf bestimmten Termin strengstens citiert, weder vor dem
Bischof selbst erschien, noch auch sich des Wegbleibens wegen entschuldigt und, als eine Sentenz in evlitumg.eis.ln ergangen und
weiteres auf peremvtorische Citation niemand namens der Gemeinde
erschien, ist endlich das Endurtl .für den Pfarrer gegen die Gemeinde ergangen."
Dieses „Endurtl" des eifrigen Fürstbischofs Ulrich VI. aber
lautete dahin: da die Vertreter der Gemeinde auf zweimalige Vorladung nicht erschienen sind, hat der Bischof in Contumaz entschieden, daß die Gemeinde dem Pfarrer aüZ dem neuen Weinberg
am Maschlina den Zehnten zu entrichten habe; zugleich hat er die
Gemeinde zum dritten mal citiert, damit sie ihrer Halsstarrigkeit
und der Zehentverweigerung wegen sich rechtfertige. Da nun auch
diesmal niemand erschienen, der Pfarrer aber sein Recht in aller
Form Rechtens dnrgethcm hat, so ergeht hiemit das Endurteil,
daß die Gemeinde jetzt und für alle Zukunft den strittigen Zehnten
zu leisten und dem Pfarrer für die ihm verursachten Unkösten und
Gänge fünf Dukaten zu zahlen hat. Datum Chur 25. Juni 1677.
Pfarrer von Kriß erzählt dann weiter: „Solches zu vollziehen hat sich die Gemeind so lang geweigert, daß entlich Ihre
fürstliche Gnaden (der Fürstbischof) nach den vorgeschriebenen Warnungen die angedrohten Kirchen st rasen müßten vornehmen.
Würde auch ohnfehlbar geschehen und durch Herrn Franz Buecher
Dr. rtlsol. als dazu bestimmten bischöflichen Kommissär vollzogen
worden sein, wenn die Gemeind nit die ganze Schuld so lang verübter Hartnäckigkeit auf die Vaduzischen Oberamtleute geworfen
und sich anerboten hätte, sich zu fügen, wenn ihnen solches beim
Oberamt erlaubt und unnachteilig sein werde."
Laut den im bischöflichen Archive vorliegenden Berichten
wurde die A n d r o h u n g des I n t e r d i k t s den Triesenern von der
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Kanzel verkündet, so daß, wenn sie sich nicht fügten, in Triesen
kein feierlicher Gottesdienst hätte mehr gehalten, außer dem Notfall keine Sakramente hätten gespendet, keine Glocken geläutet
werden dürfen. — Das brachte endlich die Leute zur Vernunft.
Sie gingen in sich und rückten endlich mit der Sprache heraus,
sie seien von dem Landvogt und den Beamten zu Vaduz verführt
und unter Androhung der Rache zum Trotz gegen die geistliche
Behörde aufgereizt worden. Wenn man sie gegen die Rache der
Vaduzischen Beamten schütze, wollten sie sich gerne fügen. Dr. Franz
Buecher, Pfarrer zu Rankweil, Dekan und bischöflicher Kommissär
schrieb in diesem Sinne nach Chur und bat, mit der Vollziehung
der angedrohten Kirchenstrafe noch zu warten, da die Leute guten
Willen gezeigt hätten. Gräflicher Rat und Landvogt zu Vaduz
war damals Christoph Köberle. Auf eine Anfrage des Dekans
erklärte dieser nach einer langen, nichtssagenden Entschuldigung'
das bischöfliche Urteil werde vollzogen werden, wenn der Fürstbischof durch einen authentischen Brief bewillige, daß der Zehent
ab Maschlina an eine'Schule verwendet werde. Aber der Bischof
schlug dies rund ab und ließ dem Landvogt ein scharfes Schreiben
zugehe». Als dann aber der Pfarrer selbst und die Gemeinde
unter Hinweis auf die traurigen Pastorellen Verhältnisse und die
Notwendigkeit einer Helferpfründe den Bischof um Bewilligung
baten, den strittigen Zehnten für eine Cooperaturpfründe zu verwenden, ist, sagt der Pfarrer, „in besserer Form und ein Mehreres
bewilliget worden, als die Gemeind begehrt und dem Landvogt
lieb war."
Laut bischöflicher Verordnung vom 14. Jänner 1678 sollte
nicht blos aller Neugereutzehent von Maschlina oder ein Aeauivalent an eine „Helferey und Schuelstiftung" zu Triesen kommen,
sondern der Bischof versprach überdies, zur Erreichung dieses löblichen Vorhabens sein Möglichstes beizutragen.
Daraufhin lieferte die Gemeinde zum ersten mal den bis
dahin gleichsam sequestrierten Zehnten und erbot sich, die Auslagen
wegen des Streites dem Pfarrer einigermaßen zu ersetzen. Sie
stellte indes an den Bischof das Ersuchen, den Zehnten aus den
Reutinen „dahin zu moderieren", daß derselbe gegen andere dem
Pfarrer zu leistende Entschädigungen in Triesen so wie in Balzers
und Schaan geliefert werden dürfte, nämlich nicht mehr wie bis-
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her der elfte, sondern nur der fünfzehnte Teil. Auch das wurde
gerne bewilligt. Die Gemeinde schenkte zum Ersatz der Frühmeßpfründe ein Stück Gut im Unterforst.
Da die Inhaber des Churer Lehens diesem Handel müßig
zusahen, so verloren sie allen Anteil am Maschlinerzehnten, nach
dem Grundsatze: wer schweigt, scheint zuzustimmen.
Als das Land in den Besitz der Fürsten von Liechtenstein
gekommen und Harprecht fürstlicher Kommissarius war, entstand
zwischen der Regierung, welche vom Neugereutzehnten die Hälfte
beanspruchte, und der Geistlichkeit ein mehrjähriger Streit, dessen
Verlauf an anderer Stelle geschildert ist, und dessen Endresultat
war, daß der Landesherr ein Drittel, der Pfarrer das Uebrige
von diesem Zehnten erhielt.
Unter Pfarrer Weuoweser, zu Ende des vorigen Jahrhunderts,
wurden weitere Anstünde wegen des Novalzehnten mit der Gemeinde behoben, welche das Churer Lehen von den Salis und
Gugelberg für 400 fl. Bündner Währung jährlichen Zins inne
hatte. Der genannte Pfarrer war auch Pächter des herrschaftlichen Drittels. Er bezog im ganzen an Weinzehnten im Jahre
1780 aus dem Neubruch 7^/2, vom alten Zehnten 35 Viertel, in
Summa 42l/2 Viertel — 425 Liter. Hingegen im folgenden
großen Weinjahre 1781 betrug der Zehentwein 341 Viertel
(1 Viertel ----- 10 Liter), 1782 noch 220 Viertel.
Der alte Zehent von Triesenberg wurde dem Pfarrer mit
22 fl. 17'/2 kr. entrichtet. „Dieses Geld brachten jedesmal die
Richter und Geschworenen der Rerggeineind, wogegen der Pfarrer
denen selben gebräuchlicher Maßen jedesmal eine Quart Wein
(2 Maß) und Brot gegeben." Die Ablösungssumme für ein Viertel
Zehentwein betrug 26 fl. 40 kr. R.-W.
Die Pfarrer waren von Wenoweser (1780) an bis Hofer
(1827) auch Pächter des herrschaftlichen Drittels des Novalzehnten
und bezahlten dafür 16—17^2 fl- Pachtzins. I m Jahre 1827
wurde dem Pfarrer Hofer diese Pacht entzogen und der betreffende
Zehent von der fürstlichen Domänenverwaltung selbst eingefext.
Pfarrer Hofer protestierte zwar dagegen und appellierte sogar an
den Fürsten. Ein Recht darauf hatte er natürlich nicht; aber er
hätte durch den Weiterbezug dieses Zehnten gegen frühere Verluste
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sich schadlos halten können. Sein Einschreiten war vergebens.
Als man anno 1839 im Heulos einen Neubruch austeilte, wurden
die Geistlichen nicht blos bei der Teilung übergangen, sondern dem
Pfarrer auch das Recht auf den Novalzehnten daselbst, sowohl
von Seite der Gemeinde als auch von Seite der Regierung bestritten, weil der Fürst diese Sandteile für zehentfrei erklärt hatte.
Kurz vor dem Tode des Pfarrers Hofer, 1863 nämlich,
unter Landesverweser von Hausen, wurde auf Grund freier Vereinbarung zwischen Pfarrer und Gemeinde aller Pfründezehent abgelöst und von Seite S . Durchlaucht des Fürsten Johann II. der herrschaftliche Zehent der Gemeinde gegen Uebernahme
der Rechte und P f l i c h t e n eines P a t r o n e s der P f a r r pfründe'und der Kirche überlassen. Zugleich wurde im
Einverständnis mit dem bischöflichen Ordinariate die A b l ö s u n g
des P f a r r z e h n t e n vom selben Jahre (1863) an genehmigt.
Die jährliche Rente des Zehentablösungskapitales wurde für
Triesen auf 420 fl> Ö. W., die für Triesenberg auf 15 fl. 94 kr.
fixiert.
Das Ablösungskapital des herrschaftlichen Zehnten, sowie
- auch der vom Fürsten der Gemeinde überlassene Gruudkomplex
ob dem Dorfe gelegen, von 2 Joch 1481 H>-Klaftern, sollten für
künftige Zeiten den Kirchen- und Pfrundbaufond bilden.
Die Ablösung dieser Zehnten war ein Werk des Fortschrittes
und eine Wohlthat für die Pfründe.
I V . Die P f a r r e r v o n G r i e f e n .
Als einer der ältesten Orte des Landes hat Triesen gewiß
auch sehr früh das Christentum empfangen. Durch Triesen nahm
der hl. Luzius, der größte Apostel Rätiens, seinen Weg nach Chur.
I m 4. Jahrhundert war das Christentum die Hauptreligion in
Rätien, was wir daraus schließen können, daß der Gegenkaiser
Eugemus daselbst deshalb nicht anerkannt wurde, weil er Heide war.
Durch die Völkerwanderung aber, besonders durch das Eindringen der heidnischen Alamannen fand eine solche Verwüstung
der christlichen Kirche statt, daß die Christianisierung zum Teil
wieder neu begonnen werden mußte. Außer den Bischöfen von
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Chur und dem einheimischen Klerus wirkten dabei die Missionäre
mit, wie St. Fridolin, St. Gallus, St. Pirmin u. A. Da blühte
das religiöse Leben wieder auf und entstanden Kirchen und Pfarreien. Es erhoben sich die Klöster zu Disentis, St. Gallen und
Pfäfers und die vom hl. Bischof Valentinian gegründete Schule
zu Chur bildete tüchtige Geistliche heran. Die weltlichen Großen
sahen den Segen der Kirche und unterstützten sie durch bedeutende
Vergabungen an Grund und Boden, Zehnten und anderen. Gerechtsamen.
Das that besonders Kaiser Karl der Große (768—814),
der den Gemeinden befahl, Kirchen und Psarrhöfe zu bauen, sie
niit Gütern auszustatten und ihnen den Zehnten zu geben. Die
Adeligen erbauten auf ihren großen Besitzungen wie eine Burg, so
auch eine Kirche und stellten an derselben einen Priester an, der
für die Eigenleute die Seelsorge zu versehen hatte. Er zog, aus
dem Hofe, auf den« er angestellt war, seinen Lebensunterhalt.
Nach und nach wurden an diese Kirchen oder Kapellen Stiftungen
gemacht an liegenden Gütern, die oft sehr beträchtlich wurden.
Die den Kirchen geschenkten Güter wurden zum Teil den Pfarrern
zur Nutznießung überlassen. Nach und nach wurden diese Güter
für die Geistlichen ausgeschieden und daraus entstand dann eine
fixe Besoldung. So war es seit dem 9. Jahrhundert. So mag
auch die Pfarrei Triesen entstanden sein- ^Unter dem Sohne des großen Karl, Ludwig dem Frommen,
fiel ein Graf an der Länquart, Roderich mit Namen, ein ungeratener Sohn des Grafen Humfrid von Rätien, während dieser
vom Lande abwesend war, über die Kirchen her und beraubte und
verwüstete die meisten Klöster, Kirchen und wohlthätigen Anstalten
des Bistums Chur. Damals soll Churrätien 230 Kirchen gezählt
haben; von diesen seien nur noch 6 Kirchen und 21 Kapellen
übrig geblieben. Erst nachdem der greise Bischof Viktor II. sich
zweimal selbst an den Kaiserhof begeben hatte, mußte der Kircheuräuber den Raub wieder zurückgeben.
Um solche Ueberfälle abzuwehren, fing man an feste Burgen
zu bauen, was um so notwendiger war, da die Nachfolger Karls
des Großen viel zu wenig Thatkraft besaßen. Auch die Kirchen suchte
man an geschützteren Stellen zu erbauen. So waren sehr häufig die
Burgkapellen zugleich die Pfarrkirchen für die Bewohner des Ortes.
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Man wird nicht irren, wenn man von den 230 Kirchen,
welche das Bistum Chur im 9. Jahrhundert hatte, auch eine nach
Triesen versetzt und behauptet, daß auf der Höhe, wo jetzt die
St. Mamerten-Kapelle steht, damals die Pfarrkirche stand. Die
Friedhöfe wurden damals immer um die Pfarrkirchen angelegt.
Nun hat aber die Ausgrabung von 1901 dargethan, daß die ganze
Fläche südlich und westlich von der jetzigen Kapelle einst Friedhof
war. Auch eine Totengruft mit eingefallenem Gewölbe ist blosgelegt worden. Es wurde auch die Ringmauer der Burg, die in
einer Dicke von bereits 1 Meter fast den ganzen ebenen Platz
umschloß, aufgedeckt und es zeigte sich, daß diese auf der Südseite
über Gräbern erbaut war. Menschliche Skelete, das Gesicht dem
Osten zugewandt, lagen unter dem Fundament der Mauer. D e r
Friedho f und somit auch die Kirche daselbst sind also
älter als die B u r g . Die Erbauung der Burg erfolgte spätestens
um 1200 und es steht so wohl nichts im Wege, daß wir die Erbauung der ersten Kirche auf jenem schönen und sicheren
Platze in eine sehr frühe Zeit zurückversetzen. Alsdann die Burg
erbaut ward, scheint der Friedhof gegen Süden ausgedehnt und
die oberste Lage des jetzigen Weinberges dazu verwendet worden
zu sein. Die Burg war nun die Hüterin der Kirche, die von der
Schirmmauer mit der Burg umfriedet wurde.
Unter Karl dem Großen i. I. 794 wurde kirchlicherseits
verordnet, daß, wenn ein Gutsherr auf seinem Gute oder bei
seiner Burg eine Kapelle erbaute, er auch mit Genehmigung des
Bischofs den Geistlichen für diese Kapelle selbst wählen könne.
So vererbte sich dann dieses Recht zugleich mit dem Grundbesitz
oder der Burg auf den Nachfolger. Auch nachdem solche Burgkapellen in Pfarrkirchen umgewandelt worden, blieb dieses Verhältnis bestehen, da dann nach der Auffassung des herrschenden
Feudalsystems der Grund- oder Burgherr berechtigt war, den
Pfarrer zu belehnen, d. h. einem Geistlichen die Pfarrpfründe
als Lehen zu übertragen,
D a s dürfte wohl auch der Ursprung des P a t r o n a t s rechtes der Triesner Pfarrpsründe gewesen sein. Im 14.
Jahrhundert war es in den Händen des Grafen von Werdenberg
(Heiligenberg). Die Werdenberger waren die älteste Linie der
Montforter, welche um 1180 nach Churrätien kamen als Erben
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der alten B r e g e n z e r G r a f e n , die früher über dieses Gebiet geherrscht hatten. Es dürfte daher auch nicht unwahrscheinlich
sein, daß schon diese alten Grafen von Bregenz dieses Patronat
inne gehabt haben, daß es der erste Montforter (Hugo I.) von
ihnen geerbt hat und daß es bei der Teilung seines Gebietes unter
seine zwei Söhne (um 1230) dem älteren (Rudolf) zufiel, der seinen
Sitz zu Werdenberg nahm. Die Grafen von Bregenz oder die
Montforter werden die Burg zu Triesen und sehr wahrscheinlich
schon vorher die Kapelle erbaut haben. Als dann diese Kapelle
Pfarrkirche und der Burgkaplan Pfarrer wurde, stand den Grafen
von selbst das Recht zu, den Pfarrer zu präsentieren und zu belehnen. I n einer Urkunde von 1408 nennt sich Graf Rudolf von
Werdenberg „Lehnherr" der Pfarrkirche zu Triesen. Die Herren
von ^risun, welche auf der Burg saßen, waren, wie früher erwähnt, Dienstmannen der Grafen von Montfort und eine Linie derselben waren Marschälle der Grafen von Montfort-Werdenberg.
Pfarrhof und Pfarrgut lagen in unmittelbarster Nähe der Burg
und des Burggutes, oder besser gesagt, sie grenzten an dieselben.
Schon dieser Umstand deutet auf den Zusammenhang von Burg und
Pfarrpfründe hin.
Möglich wäre es freilich auch, daß die Herren von l'risun
die Burg und die Kapelle erbaut oder die f r ü h e r dorr gestandene K a p e l l e v e r g r ö ß e r t haben, und daß sie dann in
den unruhigen und äußerst unsicheren Zeiten des Faustrechts und
Raubrittertums sich mit ihrem Besitztums freiwillig in ein Hörigkeitsverhältnis unter die mächtigen Herren von Montfort begeben
haben, um deren Schutz zu genießen. Solches kam damals häufig
vor. So wären die Montforter Herren und die Edlen von Irisun
Lehenleute geworden. Dies müßte aber schon vor 1260 geschehen
sein; denn von diesem Jahre an gehörte Triesen den Grafen von
(Werdenberg)-Sargans. Wäre das Patronatsrecht erst nach 1260
an die Montforte gekommen, dann wohl nicht an die Werdenberger,
sondern an die Sarganser ').
Triesen war eine sehr ausgedehnte und schwierige Pfarrei,
die, zumal ein HilfsPriester nicht vorhanden war, eine sehr rüstige
Kraft erforderte.
') Ein Psarrurbar von 1403, das hierüber hätte Aufschluß geben können,
lag früher im Landesarchiv zu Vaduz und ist leider zugrunde gegangen.
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Um das Jahr 1300 (wahrscheinlich aber schon um 1280)
war die A n s i e d l u n g der W a l l i s e r am T r i e s e n b e r g erfolgt. Die Walliser bildeten zwar von Anfang an eine eigene politische Gemeinde (oder mehrere Genossenschaften), gehörten aber
kirchlich 5 Jahrhunderte lang zur Pfarrei Triesen. Die Gemeinde
Triesenberg stand der von Triesen an Seelenzahl nicht nach, dehnte
sich zudem über den ganzen Triesenberg aus, anfangs sogar über
die höheren Punkte von Prafatscheng, Masescha, Gurtenalp, Solum ?c.
Die Eingewanderten erbauten in Masescha — dem Mittelpunkte
ihrer Ansiedelungen — ein Kirchlein zu Ehren des Patrons, der
Walliser, des hl. Theodor (gewöhnlich Theodul, im Volksmunde
St. Joder genannt). St. Theodor ist der erste urkundlich nachweisbare Bischof von Wallis, ja der Schweiz überhaupt. Er
nahm i. I. 381 unter dem hl. Ambrosius Teil an einer Synode
zu Mailand. Die Sage, die sein Leben uinwoben hat, erzählt von
ihm auch, er habe die erste Glocke aus Italien nach dem Wallis
gebracht und einew Teufel gezwungen, dieselbe über die Alpen zu
tragen. Daher wird er abgebildet als Bischof und von einem eine
Glocke tragenden Teufel begleitet. Ein solches, Wohl aus dem 14.
oder 15. Jahrhundert stammendes Gemälde findet sich, auf Anordnung und Kosten S r . Durchlaucht des Fürsten Johann II. 'neurestauriert, noch in der Kapelle zu Masescha. Die Kirche feiert den
hl. Theodor am 16. August. Sehr wahrscheinlich ging daher die
Prozession, die jetzt am genannten Tage (an welchem auch St.
Rochus gefeiert wird) nach Triesenberg stattfindet, ehemals am
gleichen Tage nach Masescha, um dem Gottesdienste zu Ehren des
Kirchenpatrons St. Theodor beizuwohnen.
Sehr häufig hatte der Pfarrer von Triesen in der Kapelle
zu Masescha zu funktionieren, und die meisten Taufen und Kopulationen für die Triesenberger fanden dort statt. Zum Gottesdienste
an den Sonn- und Feiertagen und zu den Begräbnissen mußten
sich die Walliser aber in der gemeinsamen Pfarrkirche zu Triesen
einfinden. Sie hatten in der Pfarrkirche das ewige Licht zu unterhalten und mußte zu diesem Zwecke jede Familie je nach Vermögen und gutem Willen an dem Sonn- und Feiertage Schmalz
abliefern, an welchem die Jahrzeit für die betreffende Familie gehalten wurde. Diese Abgabe hatten sie zu leisten als Anerkennung d a f ü r , daß sie bei i h r e r E i n w a n d e r u n g ohne
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weitere B e l a s t u n g in die P f a r r e i aufgenommen worden w a r e n . Es wurden immer zwei Jahrzeiten zusammen gehalten, eine von Triesen und' eine vom Berg. Bei den Opfergängen mußte auch der „Fürnemste" vom Berg dem „Mindesten"
von Triesen den Bortritt lassen. Ferner brachten die Walliser
jährlich 30—40 Pfd. Schmalz als St. Martinsopfer. Auch halten
sie zu den notwendigen Restaurationen und Neubauten für Kirchen,
Pfarrhof und später für die Cooperatur das Ihrige beizutragen.
Für die weiten Versehgänge nach Triesenberg bezog der Pfarrer
12 kr., der Meßner 8 kr. Man bedenke, wie schlecht damals sämtliche Wege waren und man wird sich von den Mühsalen eines
Triesner Pfarrers von dazumal eine Vorstellung machen können.
Wöchentlich einmal sollte er in Masescha die Messe lesen. Um
dem Pfarrer die Pastoration zu erleichtern, gründete der Freiherr Ludwig von Brandis die St. Mamertenkaplanei (1494);
aber diese blieb bald unbesetzt und erst durch die Stiftung der
Pfarrhelferpfründe durch Pfarrer Valentin von Kriß i. I. 1689
ward eine bleibende Aushilfe gesichert.
Schon vor dem Jahre 1500 bestanden außer der Pfarrkirche in der Pfarrei noch vier Kapellen, in denen Messe gelesen
wurde, nämlich die bereits erwähnte von den Wallisern um 1300
erbaute Kapelle zu Masescha, die Kapelle St. Wolfgang, die zum
Andenken an die Schlacht von 1499 erbaut worden sein soll, die
Kapelle zu U. L. Frau am Rhein, deren Erbauung um 1210 anzusetzen ist, und St. Mamerten. Die St. Mamerten-Knpelle ist
vor 1458 erbaut worden, wahrscheinlich an der Stelle und aus
den Trümmern der alten Burgkapelle, die i. I. 1446 durch' die
Schweizer niedergebrannt worden war. Die Kapelle St. Mamerten
ist sn einer Urkunde von 1458 erwähnt. Die alte Bnrgkapelle
war die Pfarrkirche gewesen. Da das Dorf sich immer mehr abwärts ausdehnte, wurde auch die neue Pfarrkirche nicht mehr an
der alten Stätte, sondern unter dem Lehenbüchel erbaut, wo auch
das damals sehr kleine Pfarrhaus seinen Platz bekam und bis auf den
heutigen Tag behalten hat. Die Einweihung dieser in gothischem
Style erbauten Kirche geschah i. I. 1455 durch Fürstbischof Leonhard Wyßmair von Chur. Diese Kirche stand beinahe 400 Jahre.
Welches der Patron der ältesten Pfarrkirche gewesen war,
läßt sich mit Gewißheit nicht sagen, da die Urkunden aus jeuer
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Zeit davon nichts melden. Die i. I. 1455 eingeweihte Kirche aber
war dem hl. G a l l u s geweiht; sehr wahrscheinlich, daß auch die
frühere diesem Apostel Alamanniens geweiht war.
I m Jahre 1383 siegelte der Ammann Junker Hans von
Unterwegen eine Urkunde, in welcher ein Kunz Tront von Schaan
dem Leutpriester (Pfarrer) zu Triesen 6 Pfenning jährlichen Zins
vermachte zu zwei Jahrzeiten. D a s ist die älteste noch bekannte J a h r t a g s t i f t u n g f ü r diese P f a r r p f r ü n d e .
Der älteste dem Namen nach bekannte Pfarrer von Triesen ist
1) Ulrich Pitschy. Er stammte von Tomüls im Domleschg.
Ein Verwandter dieses Pfarrers und gleichen Namens hatte i. I.
1483 in Vaduz ein Haus, in welches Freiherr Sigmund von
Brandis die Vertreter der streitenden Gemeinden Triesenberg. und
Schaan-Vaduz zu einer Verhandlung einlud.
Pfarrer Pitschy hatte in den Jahren 1407 und 1408 einen
Streit mit dem Inhaber des Churer Zehnten, wovon bereits die
Rede war, und scheint ein thatkräftiger Mann gewesen zu sein.
Unter ihm wurde auch die Marienkapelle restauriert.
Die Pfarrei Triesen gehörte zum großen Landkapitel, das
sich von der Lanquart bis zum Wallensee und bis Feldkirch erstreckte und „Kapitel unter der Lanquart" genannt wurde i). Die
Pfarreien des heutigen Fürstentums Liechtenstein gehörten diesem
Kapitel an bis zum Jahre 1717, wo sie sich an das Lapituluin
Drusig-nuiri d. h. an das Kapitel anschlössen, das in Vorarlberg
zum Bistum Chur gehörte, und die Pfarreien von Götzis bis
zum' Arlberg, das Montavon und Paznaun umfaßte. Von diesem
wurden unsere Pfarreien abgetrennt im Jahre 1808, da Vorarlberg dem Bistum Brixen zugeteilt wurde.
I n dem Protokollbuche dieses altehrwürdigen „Kapitels unter
der Lanquart", das die Stürme der Reformation überdauerte,
sind als Nachfolger des Pfarrers Pitschy erwähnt: Rudolf Schaler
und Heinrich Viniger.
2) R u d o l f S c h a l e r mag dem Pfarrer Pitschy um das
Jahr 1420 gefolgt sein und die Pfarrei bis ungefähr 1450 verwaltet haben. Ihm folgte
3) Pfarrer H e i n r i c h V i n i g e r bis 1470. ungefähr.
Näheres über diese beiden Pfarrherren konnte ich nicht finden.
') Im Jahre 1275 war Hainrich von Schaan Dekan unter der Lanquart.
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Von 1470 bis um 1490 wirkte hier als Pfarrer
4) Michael Kindle. Sein Name erscheint in einer Urkunde
vom 20. Mai 1485. I n derselben erteilten mehrere Kardinäle der
Pfarrkirche des hl. Gallus Ablässe, die durch Bischof Ortlieb (von
Brandis) ') von Chur bestätiget und vermehrt wurden. Jeder der
Kardinäle erteilte 100 Tage Ablaß denen, die nach Empfang der
hl. Sakramente an den Festen Mariä Verkündigung, des hl. Johannes
des Täufers, des hl. Gallus, des hl. Mamertus und an der Kirchweihe die Kirche besuchen und zur Reparatur der Kirche beitragen.
Fürstbischof Ortlieb fügte seinerseits auch einen Ablaß von 140 Tagen
bei und befahl, daß die B e d e u t u n g und der S i n n der
A b l ä s s e auf der K a n z e l den Leuten richtig e r k l ä r t
werden s o l l t e n . Wenn man jene Zeit vor Augen hat, wo bald
darauf gerade der Ablaß den Vorwand und Anfang der kirchlichen
Umwälzung in Deutschland bilden sollte, ist diese Mahnung des
thatkräftigen Bischofs doppelt interessant.
Während Michael Kindle Pfarrer in Triesen war, kam (1482)
Gras Perer von Sax-Mosax in den Besitz der Grafschaft Werdenberg und des Patronates der Pfarrpfründe zu Triesen. Er war
Tochtermann des Grafen Wilhelm von Montfort-Tettnang zu
Werdenberg.
Drei Jahre später verkaufte er zwar der vielen Schulden
wegen Werdenberg, behielt sich aber das Kollaturrecht der Pfarrpfründe in diesem Kaufe vor. I m Jahre 1492 veräußerte er auch
dieses und zwar, wie es scheint, zweimal, nämlich am 16. Februar
(Donnerstag nach St. Apollonientag) an Ulrich Zoller, Bürger
zu Feldkirch, im Beisein der Zeugen Peter Hardegger und Martin
Tapp, am 9. März aber wieder an Freiherrn Ludwig von Brandis.
Der Uebergabsbrief erhielt die Bestätigung des Bischofs Heinrich VI.
und gibt zu, daß der j e w e i l i g e C o l l a t o r nach dem A b sterben eines P f a r r e r s desselben h i n t e r l a s s e n e s V e r mögen erben dürfe. Was den Grafen zu diesem zweimaligen
Verkaufe veranlaßt hat, ist unbekannt. Thatsächlich haben beide
Käufer nacheinander ihr erkauftes Recht ausgeübt, zuerst Ulrich
Zoller und dann die Freiherrn von Brandis und ihre Rechtsnachfolger.
') Bruder des damaligen Landesherr» Ulrich von Brandis zu
Vaduz.
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Auf Michael Kindle, der sehr wahrscheinlich ein Triesener
war, folgte ums Jahr 1490, noch vom Grafen Peter von SaxMosax ernannt:
5) Heinrich F r o m berger, der die Schrecken und das
Elend des Schwabe nkrieges miterlebte und als Seelsorger
doppelt mitempfand. Pfarrer Fromberger war sehr wahrscheinlich
ein Nachkomme der Edlen von Frauenberg, welche seit dem vierzehnten Jahrhundert im Werdenbergischen sich niedergelassen und
später den bürgerlichen Namen Fronberg oder Fromberger angenommen hatten. Unter ihm gründete Ludwig von Brandis die
Kaplanei zu St. Mamerten 1494. Um 1505 war Kaplan daselbst
J o h a n n K i n d l e von Triesen, nach ihm J o h a n n e s Beck (lat.
Pistor). Beide werden „Frühmesser" genannt. Ein W e r n h a r t
(auch Wernher) K i n d l i von Triesen war damals Frühmesser zu
Sargans und wurde 1527 Kaplan zu St. Katharina in Vaduz.
Noch in einer Schrift von 1542 erscheint er als Wernhart Khündlin.i)
Pfarrer Fromberger, dem die ausgedehnte Pfarrei.bei seinem wahrscheinlich vorgerückten Alter beschwerlich geworden sein mag, resignierte im Jahre 1501 zu Gunsten des Priesters.
6. M i c h a e l Regele aus Tirol. Der Patronatsherr Ulrich
Zoller von Feldkirch präsentierte diesen dem Bischof Heinrich VI.
am Sonntag vor St. Antönien, des hl. Abts Tag, 1501. Er
berichtet dem Bischof, er habe den Herrn Michael Regele auf besondere Fürbitte des Kaisers und Anderer gewählt. Kein Geringerer
also, als Kaiser Maximilian, hat diesen Priester auf diese Pfarrei
empfohlen.
Am 26. J u l i 1513 weihte ? . Stephanus Or.
Weihbischof und Generalvikar des erwählten Bischofs Paul, in der.Muttergotteskapelle auf der rechten Seite einen Altar zu Ehren
der hl. Anna. — Vom Jahre 1520 datiert die älteste bekannte
Schuldurkunde zu Gunsten der St. Wolfgangskapelle. Gilg (d. h.
Aegydius) Winzürli zinst derselben ein Kapital von 300 fl. und
setzt, als Unterpfand einen Acker in der Surbündt.
I n d i e s e Z e i t f ä l l t die sog. R e f o r m a t i o n , die auch
hier wahrscheinlich nicht unbeachtet blieb, aber bei der Umsicht und.
Thatkraft der Grafen von Sulz, die im Jahre 1510 als Erben
') Kaspar Kindli, der damals Amman« der Herrschaft Vaduz war,
dürfte der Brnder oder Bater dieses Hoflaplans gewesen sein.
—
!)J
—
der Brandis in den Besitz dieser Herrschaften gekommen waren,
keine ernstere Folgen hatte. Doch sollen, um den neuen Glauben
annehmen zu können, drei Wnllisersamilicn von Triesenberg nach
Stürvis ausgewaudert sein.
Weder das J a h r , da Pfarrer Michael Regele starb oder
die Pfarrei verließ, noch die Namen seiner nächsten Nachfolger
sind uns' bekannt. Ueber diese traurige Zeit der Glaubensspaltung
schweigt das Protokollbuch des Kapitels unter der Lanquart und
fehlen in unseren Archiven die Urkunden.
A l s im Jahre 1595 Bischof Petrus II. in Triesen firmtc,
traf er daselbst zu seinem Erstaunen einen Cisterziensermönch aus
dem Kloster Stams in T i r o l ,
7.
M i c h a e l S t r a ß e r , als Pfarrer an. Der Bischof entfernte ihn von der Pfarrei und schickte ihn in sein Kloster zurück. Der
Landvogt des Grafen von S u l z wurde ersucht eine Neuwahl vorzunehmen. — Diese Grafen scheinen ihr Collaturrecht so unumschränkt
ausgeübt zu haben, daß sie Geistliche in ihre Pfründen einführten,
ohne dem Diözesanbischof auch nur eine Anzeige zn erstatten, geschweige
denn, dessen Approbation einzuholen. Wie wir weiter unten sehen
werden, folgten die Hohenemser ihrem Beispiele und beriefen sich bei
erfolgter Reklamation des Bischofs auf ihre Vorgänger und auf die
anderen Herren und Grafen des schwäbischen Kreises im Bistum
Konstanz. Wie es scheint, hatten die Grafen von S u l z in ihrer Stammgrafschast in Schwaben diese Praxis gesehen und geübt und mag mnn
dort in jenen aufgeregten Zeiten Vorgänge geduldet haben, die mnn
heutzutage nicht mehr begreifen kann. Haben die Grafen von S u l z
diese Praxis hierzulande in früheren Fällen ebenso beobachtet, so muß
man bedenken, daß die Bischöfe von Chur damals von den kirchenpolitischen Kämpfen in, Graubünden so in Anspruch genommen waren,
daß eben manches unbeachtet blieb, und daß es sich hier um eine landesherrliche Familie handelte, die dem katholischen Glauben treu anhing.
Der bischöfliche Visitationsbericht von 1595 nennt die Pfarrkirche „nicht unwürdig". Von der Muttcrgottes-Kapelle wird gesagt, sie besitze 2 Kelche, 2 Altäre und 2 Glocken und der Herr
von Ramschwag, Vogt auf Gutenberg, habe die Sorge für sie
als Inhaber des S t . Luzi-Lehens. ')
') Demselben, als deni Schloßvogt, stand auch die Wahl deS PfarrrrS
vonBalzcrszu, Pfarrer von Balzcis war damalSJohannHetz von Ueberlingcn,
—
56 —
Ueber die Kapelle zu Masescha am Berg heißt es, sie sei
dem hl. Theodor geweiht. St. Theodor ist, wie bereits erwähnt,
Patron der Walliser, dessen Verehrung die Walliser auf ihrer
Aus- und Einwanderung mitgenommen haben. Die Silberthaler
holten im Jahre 1462 Reliquien von diesem Heiligen aus dem
Wallis und begingen sein Fest feierlich. Die Triesenberger stellten
sein Bild in der Kapelle auf, die sie im Mittelpunkte ihrer Ansiedelung, in Masescha, erbauten. St. Theodor wird am 16. August
gefeiert, daher die uralte Prozession an diesem Tage nach Masescha.
Am gleichen Tage ist auch das Fest des hl. Rochus, der seit der
schrecklichen Pestzeit von 1600 zugleich mit dem hl. Sebastian als
Pestpatron in Masescha verehrt und angerufen wurde. Zwischen
1620 und 1628 ist die Kapelle vergrößert worden und wird sie
von dort an Sebastianuskapelle genannt, während sie früher
„Unser lieben Frauen-Kapelle" hieß.
I m Jahre 1465 hatten Hans Schnider und Hainz Ion,
Walliser am Triesenberg und Kirchenpfleger „Unser l i e b e n
F r a u e n - K a p e l l e " auf Miseschen", der Margaretha Kaufmann, Witwe des Erhart Schlegel, den richtigen Empfang des
Zehnten bestätiget ab einem Gut auf Misäschen, welches an Hainz
Ionen und Jörgs von Gutenberg Gut und an das Sibenthal
grenzte. Siegler: Der Ammann Dietrich Wintzurlin.
I m oben erwähnten bischöflichen Receß von 1595 wird der
hl. Theodor a l s P a t r o n der Kirche genannt.
Um das Jahr 1620 stiftete eine Margaretha Büeler für
ihren Mann Jakob Ion, genannt Jöckli Michl, einen Jahrtag
mit einer heiligen Messe in der „Kirche zu U. L. F r a u in
Masescha." Dieser Jahrtag solle gehalten werden am Tage der
hl. Maria Magdalena, da man mit Prozession nach Masescha ging.
Anno 1628 verkaufte Bascha Eberli am Berg der „ S t . S e bastianskapelle auf Masescha" 1 Pfd. Pfennig jährlichen Zins
ab seinem Gut an Gartnetsch.
I m Jahre 1629 stiftete Junker Rignoldt von Proßwalden,
österreichischer Vogt und „Hnuptmann des Schloß und Festung Gutenberg" mit seiner Gemahlin Maria Salome Bröckvou Weißenberg auf
Masescha einen ewigen Jahrtag „der höchsten Dreifaltigkeit Gottes
zu Lob und der werthen Mutter und Jungfrauen Maria, den hl.
Sebastian» und Rocho, der hl. Erzmutter Anna uud der hl. Martyrin
— 57
—
Barbara zu Ehren, wegen der leidigen Sucht der Pestilenz, so
vermahlen an allen Orten grassieret." l) Es wurden gestiftet 2
Lovämter, 1 Seelamt und 2 hl. Messen, zu halten alljährlich 8
bis 14 Tage nach Ostern. Das Stiftungskapital betrug 105 fl.
Aus den Zinsen erhielt der Pfarrer von Triesen 56 kr., jeder
der vier anderen beim Jahrtag anwesenden Geistlichen 45 kr., die
Kapelle 1 fl, der Meßner 4 kr. und der Einzieher 15 kr. Bei
der ersten Jahrzeit anno 1630 waren außer dem Stifter zugegen:
Adam Naule, Canonicus und Pfarrer zu Schaan, Balthasar Mathys,
Pfarrer zu Triesen, Christian Brandiser, Schloßkaplan auf Gutenberg, und David Renn, Hofkaplan zu Vaduz. Ginge der Jahrtag einmal ein, z. B. infolge Abfallens vom katholischen Glauben,
so solle das Kapital an den Stifter oder dessen Erben zurücksallen.
Aus den Opfergeldern, die besonders von Pestkranken reichlich für die Kapelle von Maseschaflössen,wurden dann Kapitalien
angelegt.
1632 nahm Franz Lampart 25 Pfund Pfennig auf.
1642 Nov. 11. versicherten Paul Getsch und seine Hausfrau
Margaretha Pfeiffer dem St. Sebastian „Gottshus und Kirchen"
12 fl. Kapital ans einem Stück in der Reute gelegen.
I m gleichen Jahre verkauften Thebus Thöni und Johanna
Beck, seine Hausfrau, mit Gunst des Landammnnns Thomas
Hilty der St. Sebastians-Kapelle 1 Pfd. Pfg. Zins ab ihrem Gut
unter dem Büel gelegen.
1645 zinsete Georg Thöni am Berg derselben Kapelle 10
Schilling Pfg. und
1660 Johann Schürte und seine Hausfrau Eva Barbier
30' kr. Am Sebastianstag (20. Jänner) fand von den benachbarten Gemeinden die jährliche Bußprozession nach Masescha statt,
nm Hilfe gegen die Pest zu erflehen. Was aber den Kirchenpatron angeht, so war die ursprüngliche Kapelle offenbar der
Mutter Gottes geweiht und hatte den HI. Theodor zum zweiten
Patron. Seit der Pestzeit, zu Anfang des 17. Jahrhunderts und
nach Vergrößerung der Kapelle traten mehr die Pestpatrone St.
') Das Jahr 16S9 war ein schreckliches Pcstjahr. I n Triesen sollen
70 Personen in ein Grab gelegt worden sein. I n der Gemeinde Warrau
starben in diesem Jahr über 70t) Personen, in Sargans mehr als die Hälfte
der Einwohner.
—
58 —
Sebastian und Rochus hervor. Bei Gründung der Pfarrkirche
zu Ende des 18. Jahrhunderts wurde St. Sebastian deren zweiter
Patron und gingen infolge dessen die Prozessionen nicht wehr nach
Masescha. Die ursprüngliche Kapelle hatte wahrscheinlich nur
einen Altar. Das niedrige, gewölbte kleine Chor, als unterster
Teil des Thurmes, gehört unbedingt der alten Kapelle nn, während
das jetzige Schiff mit den zwei Seitenaltären um 1620 gebaut
wurde, wie auch bei dieser Gelegenheit die ursprünglichen gotischen
Formen beseitigt wurden.
AIs ? . Straßer entfernt war, wurde auf dem Wege ähnlicher Wahl als Pfarrer eingeführt
, 8) O t m a r Poß aus Bregenz. Ueber dessen Wirksamkeit
sind keine Nachrichten auf uns gekommen. Er starb 1620. Nach
seinem Tode entspann sich über seine Hinterlassenschaft ein Streit
zwischen den Patronatsherren, Grafen Kaspar von Hohenems (seit
1613 Landesherr), dem bischöflichen Ordinariate und den Verwandten des verstorbenen Pfarrers. Graf Kaspar wollte die gesamte Hinterlassenschaft des Verstorbenen an sich ziehen aus Grund
des sog. Beraubungsrechtes (jus spolii), dem gemäß die Landesherren das hinterlassene Vermögen der Bischöfe, und die Patronatsherren das der Geistlichen zu Handen nahmen. Ferner berief
sich oer Gras auf den Uebergabsbrief von 1492, den Bischof
Heinrich bestätiget hatte, und welcher auswies, daß „diejenigen,
welche die Lehenschaft der Pfarrpfründe zu Triesen inne haben,
der Priester, die darauf belehnt absterben, hinterlassenen Gutes
Erben sein sollen, wie von A l t e r s H e r k o m m e n sei." Dieses
Beraubungsrecht, auch „das Recht i-g-pite, e^pits" oder „Rips,
Raps" genannt, bestand thatsächlich in fast ganz Europa mehrere
-Jahrhunderte lang, trotz vielfachen Protestes der Concilien. Das
Lehensystem durchdrang eben im Mittelalter alle Verhältnisse. Der
Geistliche erschien von diesem Standpunkte aus auch uur als ein
Höriger,, dessen Hinterlassenschaft dem Lehenherrn zufiel. Dem
Geistlichen war es darum auch verwehrt ein Testament zn machen.
Vom 16. Jahrhundert ab änderte sich dies. — Gegen die Forderung
des Grafen Kaspar verwahrte sich der Generalvikar des Bischofs,
Dr. Joh. Zoller, weil sie den Satzungen der Kirche znwider sei.
Beide Parteien, sowie die Verwandten des Pfarrers Poß appellierten
an den päpstlichen Nuntius zu Luzern, der auf den 6. Mai 1620
—
59 —
eine Verhandlung nach Hohenems anberaumte, wobei der Stadtpfarrer Dr. L. Butzelin von Feldkirch und H. Furtenbach, Probst
zu Augsburg, das Ordinariat, Dr. Chr. Schalk, gräflicher Rat
und Landvogt und Hans E. Rignoldt von Proßwalden den Grafen
vertraten. Das. Ergebnis war: Der Graf verzichtete für immer
und ewig auf seine Ansprüche bezüglich der Hinterlassenschaft der
Pfarrherren von Triesen, aber „freiwillig und nur aus katholischem
Eifer und gebürlichem Respekt gegen die katholische Kirche"; dagegen sollen „alle folgenden Pfarrherren von Triesen schuldig sein,
jährlich und zu ewigen Zeiten in der Pfarrkirche einen ewigen
Jahrtag mit gesungenem Seelamt und 3 hl. Messen sür das Heil
und die Wohlfahrt der abgeleibten Seelen aus dem gräflichen Hause
Eins auf des Pfarrers Unkosten zu halten. -) Die Hinterlassenschaft des Pfarrers Poß wurde folgendermaßen verteilt: Die
Pfarrpfründe Triesen erhielt 250 fl., die Pfarrkirche 250 fl., die
Florinskapelle zu Vaduz 300 fl., die Verwandten, die auch die
Kosten des Prozesses tragen mußten, erhielten den Rest. Laut
Gesetz hätten sie allerdings gar nichts beanspruchen dürfe». Auf
Otmar Poß folgte als Pfarrer für »ur 4 Jahre
9) T h o m a s B i l g e r 1620—1624. Er bemühte sich um
die Restauration der Kapelle und hielt es mit dem Bischof
im Streite wegen des Churer Lehens. Ueber seine Herkunst und
spätere Wirksamkeit ist leider nichts bekannt. Wahrscheinlich stammte
er aus dem Sarganserland.
Pfarrer Bilger pastorierte hier in überaus trauriger Zeit.
Es fanden die Kämpfe Oesterreichs mit den Prättigäuern statt,
wobei auch der hl. Fidelis, der Quardian in Feldkirch war und
die abgefallenen Prättigauer zum alien Glauben zurückführen wollte,
den Martertod erlitt. Obwohl unser Land damit nichts zu thun
hatte, waren unsere Dörfer doch die ganze Zeit hindurch mit
österreichischem Kriegsvolk angefüllt. Die Bündner machten wiederholt Raubzüge nach Balzers, Triesen und Triesenberg, überstiegen
den Kulm und nahmen aus den Alpen Butter und Käse und sogar
das Vieh weg. Der Schaden, den diese Raubzüge anrichteten,
belief sich auf über 11,000 Gulden. Dazu hausten die österreichischen Truppen hier wie im Feindesland. Der Winter von
') Dieser
5
Jahrtag wird jetzt noch mit 4
Messen
im Januar gehalten.
—
60 —
1622 auf 1623 wurde der Hungerwinter genannt; Häuser und
Ställe waren ausgeplündert; das Viertel Korn kostete 20 fl. (nach
jetzigem Wert wohl 100 fl.). I m Gefolge des Hungers kam dann
noch die Pest, die Viele hinraffte. Wer konnte, floh ins Gebirge.
Der Pfarrer von Triesen lag selbst pestkrank darnieder, erholte
sich zwar wieder, verließ aber nach vierjähriger Wirksamkeit die
Pfarrei. Was mag unter solchen Verhältnissen ein Seelsorger
gelitten haben! Sein Nachfolger
10) N i k o l a u s R e g e l e von Balzers wirkte hier ebenfalls
nur 4 Jahre, 1624—1628. Unter ihm wurde die Erlaubnis zur
Errichtung der R o s e n k r a n z b r u d e r s c h a s t von Rom erbeten.
Er ist in der Errichtungsbulle vom 1. J u l i 1627 genannt als
Bittsteller mit den Bürgern Mathäus Kindle und Peter Lampert.
Die bischöfliche Approbation erfolgte erst unter seinem Nachfolger.
Während Pfarrer Regele hier wirkte, brach der Mantuanische
Erbfolgestreit ans, an dem auch Oesterreich teilnahm. Wieder
waren unsere Dörfer durch Einquartierung bedrängt, was Teuerung
und große Not zur Folge hatte. Viele Bürger hatten jahrelang
keinen Bissen Brot im Hause. Das Volk war infolge der Kriegserlittenheiten so verarmt, daß Niemand einen Zins einbringen
konnte. Am meisten hatten jene zu leiden, die an der Landstraße
wohnten, denen die Häuser rein ausgeplündert wurden. Zudem
machte die totbringende Seuche, die Pestilenz, ihre schrecklichen
Wanderungen von Haus zu Haus und raffte Viele hinweg. .Unter
solchen Verhältnissen trat im M a i 1628
11) B a l t h a s a r M a t h y s von Bürs in Vorarlberg in
die hiesige Seelsorge ein, 1628—1652. Pfarrer Mathys war
zwar vom Bischof admittiert, aber nicht auf die Pfarrei investiert,
sondern nur vom Grafen Kaspar von Hohenems, als dem Collator,
in seine Stelle eingeführt worden. Er wurde daher aufgefordert,
innert 30 Tagen in Chur zu erscheinen, um die Investitur und
Bestätigung einzuholen. Er teilte dies dem Grafen mit und bat
um Verhaltungsmaßregeln. Der Graf möge sich für ihn derwenden, daß ihm größere Auslagen erspart werden, da er bei
den vorhandenen Kriegsnöten sich in großer Armut befinde, nicht
den dritten Teil des Einkommens genießen könne und gezwungen
wäre zu resignieren.
—
6!
—
Der Graf nahm sich seines Pfarrers an und behauptete,
auch seine Vorgänger, die Grafen von Sulz, hätten selbst die
Pfarrer von Triesen investiert. Bischof Josef war aber nicht der
gleichen Meinung und suspendierte den Pfarrer, so daß er keine
priesterlichen Funktionen ausüben durfte. Darauf wandtesichdieser
abermals bittend an den Grafen, der dem Bischof vorhielt, wie
hart es sei, wenn die armen Leute bei so traurigen Zeiten auch
des geistlichen Trostes entbehren müßten. Aber auf seine vermeintlichen Rechte wollte der Graf doch nicht verzichten. Der Bischof
scheint nachgegeben zu haben und der Pfarrer blieb im Amte ohne
investiert zu sein, wie seine beiden Vorgänger Bilger und Regele.
Als er aber im Jahre 1642 auf die Hofkaplanei St. Florin nach
Vaduz gehen wollte, ließ Bischof Johann VI. dem Grafen Franz
Wilhelm durch den Dekan Naule melden, daß es dazu einer
schriftlichen Präsentation bedürfe, ohne diese werde der Bischof den
Pfarrer nicht gehen lassen. Der Graf Protestierte abermals,
indem er sich auf das Beispiel seines Vaters und der Herren des
schwäbischen Kreises berief. Pfarrer Mathys blieb auf der Pfarrei
noch 10 Jahre.
Am 13. Jänner 1640 konsekrierte Fürstbischof Johann VI.
den linken Seitenaltar in der St. Wolfgangskapelle und firmte
daselbst 200 Kinder. Die Kapelle scheint also ziemlich geräumig
gewesen zu sein. Bei dieser Firmung war für alle Firmlinge
nur ein Pathe, nämlich Anton Banzer, und nur eine Pathin,
nämlich Agatha Bargetzi. Bei Gelegenheit dieser Firmung visitierte
der Bischof auch die anderen Kirchen. Das Resultat lautete:
Die M a r i e n k a p e l l e am Rhein (die alte stand noch) sei eng
und habe nur zwei kleine Altäre. Die S t . M a m e r t e n - K a p e l l e
drohe einzustürzen; auch der Thurm sei schlecht. Die Kapelle solle
abgebrochen werden. Die P f a r r k i r c h e habe große Risse wegen
der schlechten Fundamente. Auf der rechten Wandfläche seien Gemälde von Leiden der Märtyrer. Der Hochaltar habe Statuen
von der Muttergottes und dem hl. Gallus und Gemälde von den
40 Märtyrern. Auf der Evangelienseite werde das hochw. Gut
aufbewahrt in einem Sakramentshäuschen mit eisernem Gitter,
mit einem Velum umhängen. Auf dem rechten Seitenaltare sei
das Rosenkranzbild mit den 15 Geheimnissen; dieser Altar sei
sehr schön (er war noch ganz neu). Auf dem linken Seitenaltare
—
62 —
seien die Bilder des hl. Paulus und der hl. Katharina. — Unter
Pfarrer Mathys wurden zwei Personen 100 Jahre alt, trotzdem
die Zeiten das Leben keineswegs versüßten; denn von 1618 bis
1648 wütete der 30jährige Krieg, der den größten Teil der Bevölkerung Dentschlcmds dahinraffte. I m Jahre 1632 begann der
Schwedenkrieg; im Jahre 1647 kamen die Schweden wirklich ins
Land und brandschatzten es bis Balzers hinauf. Alles floh vor
ihnen in das Gebirge. Die Not und das Elend waren unbeschreiblich. I n einer Schrift aus jener Zeit wird erzählt, daß
von äußerster Not getrieben damals einige Familien aus Triesen
in evangelische Orte auswanderten, wo sie zwar besseren Lebensunterhalt fanden, aber um ihren Glauben kamen.
I m Jahre 1651 wurde das Kapuzinerkloster in Mels erbaut und von dort an datiert die Aushilfe der Patres in der
Seelsorge dahier.
Dem Pfarrer Mathys wurde von Seiten der Geistlichkeit
des Kapitels unter^ der Lanquart dadurch eine wertvolle Ehrung
zuteil, daß sie ihn zu ihrem Dekan e r w ä h l t e . Er verließ
jedoch die Pfarrei, die ihm bei seinem schon vorgerückten Alter zu
beschwerlich geworden sein mag, im April 1652 und übernahm
die Pfarrei Tscbars im Vintschgau. Später kam er wieder in
dieses Kapitel zurück und starb um 1670 als Kaplan in Schänis.
Ehe Psarrer und Dekan Mathys von Triesen schied, stellte
er am 22. April 1652 seinen Pfarrkindern ihren neuerwählten
Pfarrer vor, nämlich den Herrn
12) J a k o b E r n y . Dieser war Ns.^. pkü., stammte aus
Göfis bei Feldkirch und war vorher Kaplan in Vaduz gewesen.
Seine Eltern starben hier und zwar seine Mutter Anna Wolf
anno 1655 und sein Vater Hans Erny anno 1656. ^)
') Er wurde verschen durch H. Georg Büchelnionn, Pfarrer in Balze s 1650-1670. Anno 1654 war Kapitel in Sargans. Da wurde beschlossen, das Kapitel solle alljährlich am Dienstag nach der Oktav von
Fronleichnam gehalten werden und zwar im folgenden Jahre (1655) auf
Verlangen des Grasen Franz Wilhelm von Hohenems-Vaduz in Balzert.
Am 6. Juni abends erschienen Dekan, Kammerer und Sextar des Kapitels
an der Rheinfähre bei Trübbach, konnten aber des hohen Wasserganges wegen
nicht übersetzen. Da dies auch am anderen Morgen noch der Fall war, hielten
die Geistlichen des rechten Rheinufers allein die Konferenz zu Balzers. Pfarrrr
in Schaan war damals Maximilian Pappus von Tratzberg aus Feldkirch.
Auch Pfarrer Erny wurde bei Androhung der Suspension
aufgefordert, dem Bischof die primos lruetus (eine Abgabe bei
Uebernahme einer Pfründe) zu entrichten. Auch er rief den Grafen
nn. Graf Franz Wilhelm blieb aber bei der Meinung, es genüge
daß er die Pfarrer von Triesen und seine Kapläne zu Vaduz präsentiere und investiere, wie es seine Vorfahren auch gethan.
Schon im Jahre 1583 habe Graf Karl Ludwig von Sulz den
Bischof gebeten, seine Priester nicht mit Auflagen zu beschweren,
da sie schlecht gestellt und mit Kriegskosten beschwert seien. Der
Bischof möge also auch den Pfarrer Erny nicht weiter incommodieren. Auch diesmal scheint der Bischof nachgegeben zu haben.
I m Jahre 1663 wurde Pfarrer Erny Sextar des Kapitels.
Unter dem 25. J u l i 1659 hat er im Totenbuche folgende
Notiz niedergeschrieben: „An diesem Tage starb am Triesnerberg
mit allen hl. Sterbsakramenten versehen B. B., Mitglied des
Vaduzischen Gerichts und ausgezeichneter V e r f o l g e r der
Hexen (eArkA'ius SÄ^rum persoeutor)." Das ist die einzige
in den alten Pfarrbüchern auffindbare Bemerkung über das Hexcnwesen, das damals am grausamsten wütete. Aber diese Worte
sind deshalb interessant, weil sie verraten, daß Pfarrer Erny vom
Hexenwahn selbst nicht frei war. Wie hätte er sonst diesen lobenden
Ausdruck „ausgezeichnet" von jenein Hexenverfolger gebrauchen
können! Der Hexenwnhn ging damals durch ganz Deutschland,
war eine schauerliche Folge des 30jährigen Krieges und der Reformation, ergriff ansteckend wie eine geistige Pest alle Stände,
Hoch und Nieder, Geistlich und Weltlich. I n diesem schrecklichen
Wahne hielt man jeden Klatsch für Wahrheit, glaubte an die
albernsten Dinge und vermeinte ein gutes Werk zu thun,
wenn man recht viele „Hexen", wie die bejammernswerten Opfer
dieses Aberglaubens genannt wurden, zur Anzeige und damit zur
Tortur und zum Scheiterhaufen bringen konnte. ') Mit Mitleid
>) Es ist geradezu unbegreiflich und unglaublich, daß verständig sein
wollende Leute einen Wahnwitz glauben konnten, wie er z. B. in den Aussagen eines Triesner Weibe-, Greta mit Namen,sichausspricht, die Kaiser
in seiner Geschichte L . 396 und in den Fragstucken S . 397 u. ff. anführt,
von Tcuselserscheinunge», von Tanzbelustigungen beim Mondschein auf
dem Balznerried, auf dem Guggerboden, auf dem Hahnenspicl, auf dem
Platz zur Linde in Vaduz, von ihren Ausfahrten auf einem Kalb oder einem
Bock, von Zurichtung" von Schnee nnd Nngewitter in den Alpen und
S .
—
64 —
und Zorn schaut Mancher auf die Väter zurück, die solchem Wahne
huldigten. Er bedenkt eben nicht, daß auch jetzt noch der Aberglaube überall spuckt, daß er selbst vielleicht dem dümmsten Aberglauben ergeben ist. Er bedenkt nicht, daß sogar der H e x e n Wahn noch nicht ausgestorbenist. Wie manche Männer
gibt es z. B., die es sehr ungern haben, wenn eine Frauensperson
ihnen den ersten Neujahrswunsch darbringt! Das bedeutet ihnen
Unheil! I n Wirklichkeit aber bedeutet diese Furcht nichts anderes,
als den krassesten Hexen g l a u b e n , und so einer hat kein Recht
auf seine Altvordern Steine zu werfen, oder gar i n höchst unchristlicher Weise spätere Geschlechter für längst entschwundene v e r a n t w o r t l i c h zu machen.
Uebrigens spielte der Hexenwahn unter Pfarrer Erny eine
weniger blutige Rolle als wie unter seineni Vorgänger Mathys
und seinem Nachfolger von Kriß. Das hinterlassene Vermögen
der Hingerichteten fiel der Herrschaft zu und sollte dazu dienen,
den zerrütteten Finanzen derselben aufzuhelfen. Wie viele und
welche aus der Pfarrei Triefen als „Hexen" den Tod erlitten,
wissen wir nicht; die Pfarrbücher enthalten keine Aufzeichnungen
darüber. Nur unter dem Jahre 1651 erscheint der Name Nikolaus Tanner mit der Beifügung „ehemals verbrannt".
Unter Pfarrer Jakob Erny wurde am 29. September 1654
die Muttergottes-Kapelle samt den drei neuen Altären durch Fürstbischof Johann VI. von Chur konsekriert. Bei dieser Gelegenheit
fand auch die Firmung in der Kapelle statt.
I m Jahre 1648 war ein Mandat des Bischofs erschienen
wegen der Türkengesahr; es wurden mehrtägige Andachten mit
Aussetzung des hochw. Gutes, Prozessionen, Fasttage und Almosen
angeordnet. I m Jahre 1651 erschien eine, Vermahnung von Seiten
des Grafen, worin das Fluchen scharf getadelt und die Einhaltung
Schaden an Tieren und Pflanzen, von Anrichtung eines grausamen Windes
u. s. w. Und solche Dinge zn glauben vermochten, damals sogar die Gebildeten, nicht blos das Volk und nicht blos in den Landschaften Vaduz
und Achellcnberg, sondern in ganz Deutschland nnd in der Schweiz! ES
war eine ansteckende geistige Pest, viel schrecklicher als der schwarze Tod.
ein Wahn, eine Narrheit, die Unzählige ohne Schuld auf die schreckliche
Folter und von dort zum Tode führte. Man weiß nicht, wen man mehr
bemitleiden soll, die Hingerichteten oder die Thoren, denen sie zum Opfer
gefallen sind. —
—
65
-
des Feierabends bei hoher Geldstrafe eingeschärft wurde. Aus
dieser Zeit datiert auch die P r o z e s s i o n am M a g n u s t a g e .
Dieser Heilige wurde besonders angerufen gegen die Plage des
Ungeziefers, das damals in den Feldern schrecklich hauste.
I m Jahre 1660 fand Firmung und Visitation durch Fürstbischof Johann VI. statt. Die Einkünfte der Pfarrkirche betrugen
damals höchstens 30 fl.
Vier Jahre nachher, im April 1664 zog Pfarrer Jakob
Erny, damals im 44. Lebensjahre stehend, auf die Pfarrei Schaan.
Ihm folgte im gleichen Monate zu Triesen
13) V a l e n t i n von K r i ß , der vorher Kaplan zu St.
Florin in Vaduz und von 1662—1664 Pfarrvikar in Schaan
gewesen war. Beinahe 30 Jahre stand er der hiesigen Pfarrei
vor und wurde ein großer Wohlthäter derselben.
Die adelige Familie von Kriß stammte aus Satteins in
Vorarlberg, während ein bürgerliches Geschlecht Greß oder Kreß
seit Jahrhunderten in Triesen vorkam. Auch in Vorarlberg bestanden schon im 14. und 15. Jahrhundert beide Geschlechter nebeneinander. Der Großvater des Pfarrers, von dem der geistliche
Enkel den Namen Valentin bekam, war um das Jahr 1580 nach
Balzers eingewandert, hatte sich dort eingebürgert und auf Pralawisch niedergelassen. -) Der Vater des Pfarrers hieß Zacharias;
die Mutter war eine Barbara Wüestner. Ein Bruder dieses
Zacharias, Georg von Kriß, ließ sich schon um 1600 haushablich
in Triesen nieder. Er starb 90 Jahre alt im Jahre 1667; dessen
Frau Ursula Schurti folgte ihm im Alter von 89 Jahren fünf
Jahre später im Tode nach. Die Eltern des Pfarrers starben
in Balzers; dagegen folgten seine Schwestern Lucia, Ursula und
Maria ihm nach Triesen. Lucia von Kriß ehelichte im Jahre
1673 einen Peter Rig, Ursula einen Gasner, Marin scheint dem
Pfarrer das Hauswesen besorgt zu haben. Des Pfarrers Bruder
Thomas, welcher als Lieutenant im kaiserlichen Heere gedient
') Vielleicht ein Bruder dieses Valentin von Kriß war ein Jakob
von Kriß zu, Feldkirch, der eine Euphrosyne von Hummelberg zur Frau
hatte. Sie hatten drei Töchter: Maria Jakova (heiratete 1S84 den Ulrich
Brock von Weißenburg), Katharina (heiratete 1590 den Hieronhmus Brock
von Weißenburg) und Veronika (heiratete 1600 den Petrus Pappus von
Tratzberg),
— 66
—
hatte und dann auch Mitglied des Gerichtes war, wohnte schon
vor dem Pfarrer in Triesen. Er hatte im Jahre 1656 sich mit
Elisabeth Verling verheiratet und starb 74 Jahre alt am 3. Januar
1686. Diese, Eheleute hatten viele Kinder: Barbara ehelichte
1685 einen Jakob Kindle, Helena 1686 einen Hans Ulrich Nigg,
Johanna 1689 einen Georg Kindle; ein Sohn Fidel war Küfer
und in erster Ehe mit Anna Lampert, in zweiter Ehe mit Katharina Nipp verehelicht. Von deren Söhnen wurde Johann Thomas Priester, Frühmesser in Balzers und Cooperator in Triesen.
Zwei andere Söhne des Lieutenants wählten den Kriegerberuf.
Joachim kämpfte am 19. August 1691 in der berühmten Schlacht
bei Salankemen in Ungarn, in welcher gegen eine große Uebermacht die Kaiserlichen einen glänzenden Sieg erfochten; 20,000
Türken, darunter 18 Pascha deckten das Schlachtfeld, 154 Kanonen,
5000 Pferde und die ganze Kassa wurden erbeutet; aber auch das
kaiserliche Heer hatte 7300 Tote verloren. Wenige Tage nachher,
am 4. Septembern fiel Joachim von Kriß in einer folgenden
Schlacht ruhmvoll kämpfend neben seinem treuen Kameraden Adam
Müller aus Frastanz, der ihn fallen sah, ihn selbst begrub und
die Nachricht von seinem Tode nach Triesen brachte. Ein dritter
Sohn des Lieutenants, Thomas von Kriß, wurde im Jahre 1674
in einem Feldzuge in Schwaben von einer Kugel schwer verwundet,
erholte sich davon wieder und fiel 25 Jahre später in Ungarn im
Kampfe gegen die Türken (4. November 1699). Von den zwei
übrigen Brüdern des Pfarrers wohnte Hans in Triesen, Michel
in Balzers.
Uebrigens war die Familie keineswegs besonders wohlhabend.
Pfarrer Valentin von Kriß war ein gelehrter Mann. Er
war Baccalaureus der Theologie uud seit 1670 Kammerer des
Kapitels unter der Lanquart, was Zeugnis gibt von dem Ansehen,
das er bei der Geistlichkeit genoß, i)
Zur Zeit, da er die Pfarrei verwaltete, war dieselbe schon
ziemlich stark bevölkert. Es gab jährlich 30—40 Sterbfälle. Vergegenwärtigt man sich die große Ausdehnung der Pfarrei, die bis
') Im Kapitel von 1670 zu Balzers, wo Pfarrer von Kriß zum
Kammerer gewählt wurde, waren unter anderem anwesend: Pfarrer Ernt
in Schaan, Pfarrer Johann Rotmayer in Eschen und Lorenz Humel (von
Bludenzl, Pfarrer in Balzers.
—
67
-
an den Kulm hinauf reichte (Frommenhaus, Erble, Prafatscheng
uud Rotenboden gehörten zum Schaaner Kirchspiel), bedenkt man
ferner, wie schlecht damals die Wege im Dorf uud besonders am
Berg waren, so kann man sich einigermaßen die ungeheure Arbeit
vorstellen, die auf den Schultern eines einzigen Geistlichen lastete.
Und doch fand Pfarrer Kriß noch Zeit zu wissenschaftlichen Studien, von denen seine hinterlassene Bibliothek Zeugnis gibt.
Da die Zeit der Reformation damals noch nicht ferne lag,
kam es oft vor, daß Leute aus der protestantischen Nachbarschaft
herüber kamen, um sich dem alten katholischen Glauben wieder
zuwenden zu können.
Manche junge Männer aus der Gemeinde machten als Söldlinge Feldzüge nach Italien, Deutschland und besonders gegen die
Türken nach Ungarn mit; manche, und zwar oft gerade Söhne
armer Familien, wurden vom Grafen Ferdinand Karl zum Kriegsdienst mit Gewalt gezwungen. Viele sahen ihre Heimat nicht
wieder. So fiel z. B. Dominikus Lampert bei der Eroberung
von Buda-Pest 1689, Thebus Kindle in der Lombardei, Christa
Beck und Hans Rig in Ungarn. Stefan Banzer wurde tot gemeldet und darum für ihn die Bestattnis gehalten. Drei Tage
darauf erschien er lebend in der Gemeinde, aber totkrank und
starb nach wenigen Tagen.
Es gab damals viele Leute, die eiu hohes Alter erreichten.
Das Totenbuch verzeichnet aus jener Zeit nicht weniger als 6
Personen, die gegen 100 und über 100 Jahre alt geworden sind.
Pfarrer von Kriß war besonders darauf bedacht, das Vermögen der Pfarrkirche und der Kapellen zu äuffnen nnd sah sich
deshalb um Wohlthäter um. Unter ihm erhielt die Pfarrkirche
einen neuen Hochaltar.
Wie unter diesem Pfarrer das gransame Hexenwesen am
furchtbarsten wütete, so hörre es auch unter demselben gänzlich
auf. Was er in dieser Hinsicht gethan, ist unbekannt. Aus seinen
Aufzeichnungen geht klar hervor, daß er selbst anfänglich, nach
damaliger Auffassung, an einen Einfluß vo» Hexen (mglst'ieiuiu)'
geglaubt hat. An zwei Stellen schreibt er langjährige (einmal
eine 25jährige) Krankheiten diesem Einflüsse zu. Das Aufhören
der Hexenprozesse, das ums Jahr 1681 erfolgte, knüpft die Ueberlieferung an den Namen dieses Pfarrers. Er selbst hat darüber
—
68 —
keine Aufzeichnungen hinterlassen, aber daß ein gebildeter und gut
denkender Mann, wie er, schließlich zur Einsicht der Wahrheit
kommen mußte, zumal ihm die darüber erschienenen Schriften nicht
unbekannt bleiben konnten, ist sicher. Die Hexenverbrennungen
hörten nun auf einmal gänzlich auf. Möchte nur auch die
E r i n n e r u n g d a r a n aus den abergläubischen I d e e n
der Menschen verschwinden!
Unter Pfarrer von Kriß entstand ein heftiger Streit wegen
des Neugereutzehnten an Maschlina zwischen ihm und der Gemeinde. Der Verlauf dieses Streites ist an anderer Stelle des
nähern erzählt worden. Als der Bischof mit Verhängung des Interdikts über die Gemeinde drohte und die Verwirklichung dieser Androhung vor der Thüre stand, gab die Gemeinde nach. Der Pfarrer
wehrte sich offenbar nicht in eigennütziger Absicht um diesen Zehnten,
sondern aus Gewissenhaftigkeit, da es die.Wahrung kirchlicher
Rechte galt. Gerne war er denn auch bereit, die eigene Pfründe
ini Interesse der Cooperatur und der Schule, also zum Wohle der
Gemeinde, mit Einwilligung des Bischofs schmälern zu lassen und
diesen Zehnten zu diesem Zwecke abzutreten.
Die unglückselige Zeit der Hohenemser ging ihrem Abschluß
entgegen, als auch Pfarrer von Kriß sich dem Ende seiner irdischen Laufbahn näherte. Doch schied dieser würdige Priester nicht,
ohne sein Andenken durch zwei Stiftungen gesegnet zu haben.
Seine wichtigste Stiftung ist die der F r ü h m e ß p f r ü n d e
1689. Die Notwendigkeit eines Pfarrhelfers war bei der Weitläufigkeit der Pfarrei und der Zunahme der Bevölkerung, besonders
zur Zeit ansteckender Krankheiten, oder bei eintretender Gebrechlichkeit des Pfarrers, allgemein anerkannt. Ueberdies sollte der
Cooperator die Schule, die beim Mangel eines Lehrers bisher
dem Pfarrer so gut möglich zu besorgen oblag, und die Kinderlehre am Triesenberg übernehmen. So bemühte sich der Pfarrer
jahrelang, eine angemessene Pfründe für einen zweiten Geistlichen
zustande zu bringen. Er kaufte aus eigenen Mitteln ein Haus
' samt Stallung, ein Stück Gut im Unterforst, Baumgarten, Weinberg und Krautgarten und Wiesen, ließ das Haus einrichten und
schenkte es samt einigem Mobiliar und seiner Bibliothek der neuen
Pfründe. Dazu kam der Weinberg unter dem Pfarrhof, der früher
der Kirche gehörte. Aus dem Erträgnis desselben waren früher
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69
—
die bei den Kerzeten (d. h. beim Kerzengießen für die Kirche)
und bei der Kirchenrechnung üblichen „Trünke" bestritten worden.
Pfarrer v. Kriß machte diese Sachen viel einfacher und überließ den
Weinberg der neuen Pfründe. Es bestand auch eine bedeutende
wohlthätige Stiftung, die „Spend" genannt. Das Erträgnis war
für die Armen und andere Zwecke verwendet worden. Es wurde
darüber jährlich eine eigene Abrechnung gehalten, bei der es natürlich nicht ohne „Trunk" abging. Auch dieser fiel nun weg zu
Gunsten der ueuen Pfründe. Es wurden aber auch von Privaten
kleinere und größere Vergabungen gemacht. So z. B. stiftete
Hans Danner in Vaduz 130 fl., Thomas Gasner in Triefe» 50 fl.,
drei Töchter des Martin Meyer von Triesen, von denen eine Nonne
im Kloster z» Bludenz war, 500 fl. und 20 Pfd. Pfg. Ulrich
Weiß von Balzers 50 fl. An Gütern schenkten die Geschwisterten
Stoffel, Hans und Regina Gasner einen Acker im dunklen Baumgarten und eine Wiese in Batschiels, Anna Rig ein Weingärtle
samt Heu- und Obstwachs im Röser, Friedli Nigg eine andere
Wiese in Batschiels. Die Gemeinde gab die Gcmeindeteilung! -)
Zur Verbesserung der Güter wurde freiwillige Handarbeit geleistet.
Gestiftete Jahrtage wurden der Pfründe einverleibt. Die Pfarrpfründe trat der Cooperatur ebenfalls 30 fl. Einkünfte ab. Es
wurden in Triesen und ain Berg freiwillige Gaben gesammelt
und auch das Opfer der neu eingeführten St. Martins- und St.
Magnusprozessionen 2) dazu bestimmt. Aus den 50 fl. des Ulrich
Weiß wurde das Kreuzäckerle gekauft zc. Als Schullehrer sollte
der Cooperator von jedem Kinde wöchentlich 3 kr. „an Most oder
anderen, dem Bauersmann bequemen Mitteln" erhalten, macht
18 fl. jährlich 6), ferner von jedem Kind ein Fuder Holz oder
20 kr. und von jedem Kind vom Berg 7 Kreuz Schindeln fürs
Pfrundhaus. Für sein Vieh genoß er das Sömmernngsrecht in
Lavena. Das Gesamteinkommen wurde auf 270 fl. berechnet.
Der Stifter vermachte der Cooperatur auch seine wertvolle Biblio') Diese bestand damals in Hanfland, Krautgarten, Henreute und
Heuberg, der jährliche Pachtzins davon 6 fl.
2) Jene Prozessionen datieren von 1K64 und beruhen auf einem Gelübde für ewige Zeiten.
2) Berechnet man 15 Wochen Schulzeit, so betrug der Schullohn für
jedes Kind 45 kr.; es besuchten also etwa 24 Kinder die Schule!
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70 —
thek von über 200 Bänden. Leider war man nicht genug auf
die Erhaltung derselben bedacht und soll ein großer Teil der
Bücher entwendet und sonstwie verloren gegangen sein.
Der Cooperator war schuldig, wöchentlich für die Stifter
3 hl. Messen und wöchentlich eine in Masescha zu lesen, dem Pfarrer
in der Seelsorge auszuhelfen, im Winter von Ende November bis
Anfangs März Schule, Herbst und Frühling am Berg Kinderlehre zu halten.
Das Collaturrecht behielt sich der Stifter für seine Lebenszeit vor, nachher sollte es dem Diöcesanbischose zustehen.
Pfarrer von Kriß ist auch Stifter des nach ihm benannten
.Studienstipendiums. Für diesen Zweck vermachte er den
ihm gehörigen Zins vom Lehenbüchel im Betrage von 60 Viertel
Wein und 1 Pfd. Pfg. Geldzins, ferner seinen Wein-, Heu- und
Obstwachs auf dem Lehenbüchel, ein Gut in Sax und die Donatsbündt in Balzers. Die Verleihung des Stipendiums solle dem
jeweiligen Landammann, dem Pfarrer von Triefen uud den drei
älteren Gerichtsmännern zu Triesen, Berg und Balzers zustehen.
Diese sollen dafür sorgen, daß die Stiftung intakt bleibe und gut
verwendet werde.
Das Stipendium soll Einein oder Zweien in der Grafschaft
seßhaften Landeskindern, die wenigstens die Grammatik absolviert
haben und mittellos sind und zwar in der Regel nicht länger als
auf 7 Jahre zum Zweck des Studiums verliehen werden. Dabei
solle ein Verwandter des Stifters einem anderen, einer ob dem
Maierhof einem unter demselben, ein Triesner einem Balzner vorgezogen werden.
Sind keine Studierenden, die das Stipendium anstreben oder
dessen würdig sind, vorhanden, so soll es Anderen zugewandt
werden, zur Erlernung eines Handwerkes oder zu anderen mildthätigen Zwecken.
Die Studenten, die das Stipendium beziehen, sollen alljährlich gute Zeugnisse bringen, sonst aber das Stipendium verlieren.
I n Jahren, in denen die Weinernte mißriete, müßten sich
die Stipendiaten gleichwohl gedulden und die gnädige Herrschaft,
ihre Gemeinde, die Landschaft und Geistlichkeit um Unterstützung
angehen.
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71
—
Wer das Stipendium genieße, solle verpflichtet sein, für den
Stifter zu beten, in seinem Berufe später dem Vaterlande zu
dienen und, falls er es thun' könnte, etwas zur Verbesserung des
Stipendiums beizutragen.
I n zweifelhaften Fällen, besonders zu Kriegs- und Pestzeiten, sollen die Collatoren mit Beiziehung des Rates der Geistlichen so entscheiden, wie sie glauben, daß in diesem Falle der
Stifter selbst entschieden haben würde. Die Ehre Gottes, das
Wohl des Vaterlandes nnd der armen Lundcskinder sollen ihnen
dabei maßgebend sein.
Der Landammann, dem die Sorge für Instandhaltung der
Stiftungsgüter und die Sicherung der Kapitalien überbunden wurde,
erhielt dafür zum Nutzgennß den Weingarten im Gäßle beim
Pfarrhof. Bei Abtretung seines Amtes mußte er über die Verwaltung dieses Stipendiums Rechnung legen vor dem Oberamt
uud dem neuantretenden Landammann. Die Rechnung mußte dem
Pfarrer zu Triesen übergeben werden zur Aufbewahrung und'
Vorweisung bei den bischöflichen Visitationen.
Der Stiftungsbrief ist datiert vom 12. Juni 1689 und auch
vom Fürstbischof Ulrich VI., vom Grafen Jakob Hannibal Friedrich von Hohenems und vom Landammann' Basil Hopp unterzeichnet.
Zur Erwirkung der Bestätigung dieser beide» Stiftungen
von Seite des Grafen suchte der Pfarrer die Frau Gräfin zu
gewinnen, indem er ihr für ihren jüngst geborenen Sohn eine
silberne Schale schenkte.
Ein weiteres Verdienst erwarb sich Pfarrer von Kriß durch
A n l e g u n g neuer, r e v i d i e r t e r U r b a r i e n für die Pfarrpfründe, die neu errichtete Cooperatur, die Pfarrkirche, die Kapelle
U. L. Frau, für St. Wolfgang und St. Sebastian (Masescha).
Sämtliche Kirchenurbarien datieren von 1666, sind von der Hand
des Pfarrers geschrieben, von der „Vaduzischen Landschrciberei"
vidiert und von der gräflichen Canzley approbiert worden. SchuldPosten, die bis dahin ohne Brief und Unterpfand waren, wurden
durch doppeltes Unterpfand sicher gestellt.
Aus diesen Urbarien mögen folgende Daten interessieren:
Leonhart Barwier hatte für ein Kapital von 50 fl. als
Unterpfand gesetzt: sein Haus und Hofstatt zu Triesen in Poschga
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72 —
gelegen, ferner ein Stück Gut im oberen Gartnetsch, seinen Wein
berg und seinen Obst- und Heuwachs an Fatschiels. D i e s e s
U n t e r p f a n d wurde a l s ungenügend e r k l ä r t . Man sieht
daraus, welchen Wert damals das Geld hatte und wie gering
Grund und Boden gewertet waren.
Ferner enthält das Urbar der Pfarrpsründe auch eine Aufzählung des Novalbodens (Neubruchs), welche insofern interessant
ist, als man daraus sieht, was in Triesen alter Kulturboden ist
und was nicht.
Als Novalgüter (aber doch wahrscheinlich schon um das Jahr
1500 angebaut) werden aufgezählt:
Der Herenweingarten, der Weinberg in Marschlina und in
Vanolen und der ganze über dem letztern liegende Jnfang. Der
Sonnenberg ob der Herrschaft Weingarten u. a. m. Manches
war zur Zeit des Pfarrers von Kriß Rasen- und Obstwachs,
was früher Weinberg gewesen war, so z. B. zwischen St. Mamerten
und dem Lehenbüchel. Um das Jahr 1650 wurden urbarisiert:
Das Neufeld (damals im Süden von der Almaind begrenzt), die
Heulede, der wilde Bongart, das Gartnetsch („allwo vor wenig
Jahren der Rhein gelaufen"), das Unterfeld (zwischen Rhein und
Ländstraße), das Hanfland im Aeule, der Unterforst (mit Ausnahme des Wiesle), die Erlen, die Langägerten, die Mühleweite
und die stotzige Halde. Am Triesenberg sind damals urbarisiert
worden: das Eichholz, die Erlen und am Port unter dem Wangerberg.
An,Geldzinsen bezog damals die Pfarrkirche-) von Triesen
ca. 164 fl. R.-W. Das Meßstipendium betrug 15 kr., das Stiftungskapital für eine Jahrtagsmesse 20 fl. R.-W.
Die Kapelle zu U. L. Frau hatte jährliche Zinse 55 fl. l7 kr.
Die Kapelle St. Wolfgang in Marschlina 130 fl. und
die Kapelle St. Sebastian in Masescha 110 fl. R.-W. Pfarrer
von Kriß vergrößerte auch das Pfarreinkommen und den Pfarrhof, indem er die östliche Hälfte desselben ausbaute und versah
die sog. „alte Stube" mit einem Getäfel. 2)
I m Jahre 1665 hatte Fürstbischof Ulrich VI. Visitation
') Noch unter Pfarrer Eru» war das Einkommen der Pfarrkirche
nur 30 fl. gewesen. S o sehr bemühte sich Pfarrer von Kriß das Kirchenvermögen zu heben.
2) Schon längst nicht mehr vorhanden.
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73 —
und Firmung gehalten. Der Bericht darüber besagt, daß das
Gewölbe im Chöre der Pfarrkirche ganz gespalten und voller
Sprünge sei und dem Einstürze drohe.
Pfarrer Valentin von Kriß starb im Sommer 1692, nachdem er der Pfarrei 28 Jahre vorgestanden und dieselbe zur Dankbarkeit für alle Zeiten verpflichtet hatte. I n der Reihe der Pfarrer
von Triesen nimmt er unbedingt die erste Stelle ein; denn keiner
war so selbstlos auf das dauernde Wohl seiner Pfarrei und seines
engeren Vaterlandes bedacht wie er.
I n seinem schönen Testamente vom Jahre 1690 dankt er
Gott für die vielen Wohlthaten, empfiehlt sich der Barmherzigkeit
Gottes und der Fürsprache „der Hochgelobten übergebenedeiten
Jungfrauen Maria, der absonderlich treuen Fürsprecherin", ordnet
an, daß er in der Pfarrkirche begraben werde, vermacht derselben
einige Paramente und H f l . und bestimmt, daß bei jeder der drei
Bestattnissen den Armen 15 fl. ausgeteilt werden. Als Erben setzte
er zwar seinen Bruder Hannes und seine Schwestern Ursula (verehelichte Gasner), Maria und Luzia ein, jedoch mit folgenden Verpflichtungen: 1) daß sie dem Bruder Michel 200 fl. ausbezahlen,
2) ihr Erbteil „nicht zur Hoffahrt, sondern zur Erziehung ihrer
Kinder und anderen gebührenden Notdurften" verwenden und für
seine Seelenruhe fleißig beten sollen. Sein väterliches Haus auf
Pralawisch (Balzers) vermachte er seinen Verwandten Valentin,
Anneli uud Hannesli (die wahrscheinlich daselbst wohnten).
Die Schenkungen an die Frühmeßpfründe und an das Stipendium sollen in Kraft bleiben. Seinem geistlichen Vetter Christoph Karl Kindli (seinein Cooperator) vermachte er seine „zwei
besten Röcke, ferner Mantel und Hut, das einte Uehrlein, ein
Pnlt, den Schreibtisch, ein Kruzifix und das große Brevier. Dafür müsfe er aber für ihn 100 hl. Messen lesen. Den Patres
Kapuziner von Mels legierte er Lebensmittel im Werte von 25 fl.,
seinem Knechte Jackle Meyer 18 fl. Trinkgeld. Zur Erbauung
einer Kapelle am Berg, worin zu Herbst- und Frühlingszeit die
Kinderlehre gehalten und der Rosenkranz gebetet wurde, testierte
er 25 fl., zu einem Altärchen sein geschnitztes Rosenkranzbild, ein
Kruzifix u. s. w. Sollte aber innert zweier Jahre die Kapelle
nicht in Angriff genommen worden sein, so sollen diese Bilder
„an die neue K a p e l l e zu Unserer Lieben Frauen Hilf in Balzers"
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74 —
abgegeben werden. Verschiedene Legate an Geld machte er a»
einige Bruderschaften. Jin Pfarrhofe sollten bleiben Kornkästen,
Schränke, die Schaffraity in der Küche, das Glashäuschen im Garten
u. f. w. Die vorhandenen Bretter, Schindeln, das Brennholz, sowie
die Fässer, Bütinen .und andere Torkelgeschirre sollen seinem Nachfolger billig überlassen werden. Endlich solle alljährlich im Februar
für ihn ein Jahrtag mit 5 hl. Messen gehalten werden. Das Testament wurde von Landammann Andreas Büchel von Balzers gesiegelt.
Am 19. August 1692 p r ä s e n t i e r t e G r a f J a k o b
H a n n i b a l dem Fürstbischof den Magister
14) J o h a n n B ü r k l i n , der, wie es scheint, sich an den
Kaiser gewendet hatte, da Graf Hannibal sozusagen unter Vogtei
des Kaisers stand, der ihn auch im folgenden Jahre absetzte. I m
September 1692 hatte Pfarrer Bürklin die Pfarrei angetreten.
Von Dezember 1692 bis Februar 1693 scheint er krank oder abwesend gewesen zu sein. Von Septemper 1693 an erscheint seine
Handschrift nicht mehr in den Pfarrbüchern. Ob er starb? oder
wegzog? Keine Notiz vorhanden!
I m Jänner 1694 erscheint als Pfarrer der Neffe des Pfarrers
von Kriß, ein Bürger von Triesen, nämlich der schon erwähnte
15) K a r l Christop horus K i n d l e , der dem Pfarrer
von Kriß, seinem Oheim, als Vikar 10 Jahre lang in der Seelsorge Aushilfe geleistet hatte. Dem Bischof p r ä s e n t i e r t
wurde er durch die kaiserliche A d m i n i s t r a t i o n , unter
der das Land stand, nachdem 1693 der Graf von Hohenems der
Regierung entsetzt worden war.
Am 13. Juli 1694 hielt Fürstbischof Ulrich VII. Firmung,
und Visitation in Triesen. Bei dieser Gelegenheit wurden durch
.den Pfarrer und die Gemeindevorsteher von Triesen und Triesenberg Klagen vorgebracht gegen den damaligen Frühmesser A n d r e a s
B a y e r wegen Saumsal iu Erfüllung seiner Obliegenheiten in
Schule und Seelsorge. Der Angeklagte scheint die Gemeinde bald
verlassen zu haben, denn 4 Jahre später finden wir J o h . J a k o b
Geyer (Gyr) als seinen Nachfolger.
Damals war in allen Dörfern eine Menge Soldaten einquartiert, die für die Leute und nicht weniger für den Seelsorger
eine große Last waren. Todesfälle gab es damals in der Pfarrei
jährlich ca. 25.
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75 ,—
Nachdem er der Pfarrei 12 Jahre mit Eifer und in friedlichem
Einvernehmen mit den Gemeinden vorgestanden, starb Pfarrer
Kindle nach langer Krankheit am 23. Dezember 1705. -)
16) Sein Nachfolger war F r a n z K a r l A m mann von
Hohenems, der am 1. Februar 1706 sein Amt antrat. Er ward
präsentiert durch den Fürstabt von Kempten und den Grafen von
Königsegg, als den beiden kaiserlichen Administratoren der Grafschaft Vaduz nach Amtsentsetzung des Grafen Hannibal. Er verwaltete die Pfarrei 5 Jahre lang, bis in den April 1711. Ob
er hier starb oder wegzog und wohin er zog, ist unbekannt.
17) Ihm folgte am 5. J u l i l711 J o h a n n A n t o n Hoch,
ebenfalls von Hohenems, der die Pfarrei bis 2. April 1741, also
bereits 30 Jahre verwaltete. Ein Bruder dieses Pfarrers, Josef
Hoch, nahm eine Anna Maria Banzer von Triesen zur Ehe und
ließ sich dahier nieder. So kam das Geschlecht Hoch nach Triesen.
W ä h r e n d dieser Z e i t , am 22. F e b r u a r 1 7 1 2 ,
kam die G r a f s c h a f t V a d u z i n den Besitz des fürst') Pfarrer Kindle trat am 17. Mai 1695 zu Wallenstadt in das
Kapitel unter der Lanquart ein. Bei dieser Versammlung wurde Franz
Josef Schalk, Pfarrer von Balzers, zum Sextar gewählt. Er lehnte aber
die Wahl ab. Der Sekretär des Kapitels gibt als Grund dieser Ablehnung
an: „Weil die überrheinischen Mitbrüder lieber den Kammerer als nur den
Sextar gehabt hätten." Die Geistlichkeit der Grafschaft Vaduz fühlte sich
überhaupt bei diesen Wahlen der Kapitelsdignitäten zurückgesetzt. I m Kapitel zu Flums 1701 wurde ein Dekret des Bischofs verlesen, wonach gemäß einer früheren bischöflichen Verordnung die zwei ersten Stellen des
Kapitels, Dekanat und Kammerariat, so geteilt werden sollten, daß immer
eine von beiden auf dieser, die andere auf der anderen Seite des Rheines
sei. DaS Kapitel entschied aber mit Mehrheit der Stimmen, daß, da im
Protokollbuche nichts von so einer Verordnung zu finden sei, beim Bischof
die Freiheit der Wahl erfochten werden solle. Anno 1703 präsidierte, nachdem der Kammerer gestorben und der Dekan an die Nuntiatur zu Luzern
als Kanzler berufen worden war, Franz Josef Schalk, nun Pfarrer in
Schaan, als Sextar das Kapitel. Er hielt d 'rt eine vortreffliche Rede über
die Würde und Pflicht des Seelsorgers nach dem Vorbilde des göttlichen
Hirten. Er wurde zum Kammerer nicht aber zum Dekan gewählt. 1708
wurde im Kapitel zu Ragaz Pfarrer Amann von Triesen aufgenommen.
Der Graf von Hohenems verbot seinen Kaplänen das fernere Erscheinen
an den Kapiteln. Beim Kapitel von 1717 erschien kein Geistlicher mehr von
diesseits des Rheines am „Kapitel unter der Lanquart". S i e schlössen
sich dem ( ü a p i t n l u r n v r n s i » n u m in V o r a r l b e r g an.
S
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-
lichen Hauses Liechtenstein und entstand 1719 das
„ F ü r s t e n t u m Liechtenstein."
Leider sollte sich gleich der erste Anfang der neuen Herrschaft recht unglücklich gestalten, indem Geistlichkeit und Volk mit
derselben in erbitterten Streit gerieten. Auch der Pfarrer von
Triesen war an demselben beteiligt. Hervorgerufen wurde der
Streit durch den fürstlichen Kommissär Harprecht, einen Lutheraner
aus Württemberg, der sich nicht scheute, in rücksichtslosester Weise
die bestehenden Verhältnisse umzustürzen und die Rechte der Geistlichkeit und der Gemeinden anzutasten.
Mit dem Pfarrer von Triesen (sowie mit denen von Schaan
und Bendern und mit den drei fürstlichen Hofkaplä'nen) kam er in
Streit wegen des Novalzehnten. Dieser gehörte laut kirchlichem
Rechte, soweit nicht ein rechtliches Abkommen entgegenstand, ganz
der Kirche (resp, dem Pfarrer).
Für die Pfarrei Triesen war
dies besonders im Jahre 1677 von Bischof Ulrich VI. gegen die
Prätensionen der Gemeinde ausgesprochen worden. Die Landesherren hatten darauf nie Anspruch erhoben. Nun aber wurde die
Hälfte dieses Zehnten (Neubruchzehnten) für herrschaftliches Eigentum erklärt und durch den fürstlichen Verwalter Johann Adam
Brändl mit Gewalt eingezogen. Die Geistlichen machten darüber
beim fürstlichen Oberamte Vorstellungen, und als diese fruchtlos
blieben, brachten sie ihre Klage vor das bischöfliche Ordinariat.
Bischof Ulrich VII. erließ am 12. J u l i 1719 ein Abmahnungsschreiben an den fürstlichen Verwalter und bedrohte ihn und seine
Gehülfen mit der Exkommunikation, wenn er sein rechtswidriges
Verfahren nicht einstelle. Da dies nicht geschah, vollzog der Bischof
die angedrohte Strafe und trug allen Pfarrern Liechtensteins aus,
den Kirchenbann gegen Brändl und seine Mitschuldigen von den
Kanzeln öffentlich zu verkündigen (17. Juli). Der Bann wurde im
folgenden Monat abermals verkündet und später noch verschärft
und auf die Kapellen im Schloß und Dorf Vaduz das Interdikt
gelegt (6. J u l i 1720). Fürst Anton Florian ließ darauf dem
Bischof eröffnen, daß er die Streitsache durch den Kaiser entscheiden lassen wolle; aber der Bischof ging nicht darauf ein,
weit diese Angelegenheit nicht vor das weltliche, sondern vor das
geistliche Gericht gehöre. Darauf erging (14. Sept. 1720) unter
dem Namen des Fürsten ein scharfes Mandat, in welchem der
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77 —
Bischof, die Pfarrer von Schaan, Triesen und Bendern, sowie
die „gebrödeten Diener", die drei Hofkapläne nämlich, scharf getadelt wurden und das Volk aufgefordert wurde, sich um den
Kirchenbann und die Klagen der Geistliche» bei Leibes- und Lebensstrafe nicht im mindesten zu kümmern und den fürstlichen Zehenteintreibern nichts in den Weg zu legen. Der Bischof und die
Geistlichen werden in diesem Schreiben „Unruhestifter" und „Läruiblaser" genannt. Auch wurde nun nicht mehr blos der halbe,
sondern der ganze Novalzehent gefordert und auf alle Güter, die
der Bischof, das Domkapitel und das Kloster S t . Luzi in Liechtenstein hatten, sowie auf alle Güter der Kirche, auf das ganze Vermögen, sogar auf die Hauseinrichtung der gesamten Geistlichkeit
Beschlag gelegt und bei Strafe der Konfiskation von Hab und
Gut, bei Leib- und Lebensstrafen verboten, denselben von ihrem
Pfründe-Einkommen etwas zukommen zu lassen oder für sie zu
arbeiten. Also vollständige Aushungerung! Dieser Schlag war
um so brutaler, da er auch gegen solche geführt wurde, die
am Streitfall ganz unbeteiligt waren, wie z. B . das Domkapitel,
die Klöster S t . Luzi und S t . Gallen, welch letzteressichdann auch
sofort an den Kaiser wandte.
Das ganze Vorgehen des Oberamtes und der Wortlaut des
letzterwähnten Schreibens, roch so sehr nach den Anschauungen
und Gelüsten des gehässigen Lutheraners Harvrecht, daß sowohl
im Lande selbst als auch in Chur die Ueberzeugung bestand, daß
der Fürst selbst von der ganzen Sache nichts wisse und sein Name
in der lügenhaftesten Weise mißbraucht werde.
Pfarrer Hoch sah sich also mit seinen Leidensgenossen in der
beneidenswerten Lage, von Oberamtswegen zum Hungertode verurteilt zu sein! Zwei Aufseher (aus der Protestantischen Nachbarschaft) wurden vor den Pfarrhof gestellt, daß ihm niemand
etwas zutrage an Geld oder Lebensmitteln. Das trieb die Leute
von Triesen in hellen Zorn und als der fürstliche Verwalter Adam
Brändl kam, den Novalzehnten einzuheimsen, wurde Sturm geläutet, die Bürgerschaft rückte bewaffnet aus und jagte den Beamten aus dem Dorfe. Der Fürst soll, als er dies hörte, entschlossen gewesen sein, die Triesner mit gewaffneter Hand zu strafen)
aber der Reichshofrat, dem die Sache übergeben worden, sei dazwischen getreten. S o wurde vom Oberamte gesagt, aber von
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78
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niemand geglaubt: wie man überhaupt allen diesen Drohungen
kein Gewicht beilegte. Da die Regierung gleichzeitig auch mit
den Gemeinden im Streite lag (wie anderorts erzählt werden
wird) war die Erbitterung groß und allgemein.
Fürstbischof Ulrich VII. und der Abt von St. Gallen wandten
sich wegen des Sequesters, der auf allen geistlichen Gütern lag,
an den Kaiser, welcher ihn auch sofort aufhob und zur Ausgleichung
der Differenzen den Fürstbischof von Konstanz bestellte. Dieser
schickte im Jahre 1721 Bevollmächtigte nach Vaduz. Canonicus
Harder, Pfarrer in Schaan, überreichte ihnen namens des „gesamten bedrängten Klerus" eine Beschwerdeschrift, in der besonders
Harprecht als der Urheber allen Unheils angeklagt wurde. Er
ist darin „lutherischer Kommissär" und ein „verbannter Württemberger" genannt, der nach eigener Willkür, nicht mit Wissen des
Fürsten handle. Schon beim Huldigungseid habe er die Anrufung
der Mutter Gottes weggelassen, weshalb man dem Volke vorwerfe, es habe einen lutherischen Eid abgelegt. Er habe ferner
sich nicht entblödet, in Gegenwart der Pfarrherren über den Papst,
den päpstlichen Nuntius und den Bischof von Chur loszuziehen.
Seine Beamten ziehen auch Ehesachen vor ihr Gericht und verböten Vermächtnisse zu frommen Zwecken. Unter Androhung
schwerer Strafen werde den Geistlichen befohlen, was sie Predigen
sollen und was nicht. Geringe Sachen, Händel und Raufereien,
wurden schwer bestraft; .schwere Laster, wie Unzucht und Ehebruch
gehen beinahe straflos aus. Die Pfarrer seien dem Hunger ausgesetzt, da man bei Todesstrafe ihnen nichts zutragen dürfe. Der
.Klerus bat den Fürstbischof von Konstanz inständig, Sorge zu
tragen, daß diesem traurigen Zustande ein Ende gemacht und deni
Verluste so vieler Seelen vorgebeugt werde.
Ueber den Novalzehnten konnten sich Harprecht, der hartnäckig auf der Forderung des halben Zehnten bestand, und der
Bevollmächtigte des Bischofs von Chur, welcher der Herrschaft
den vierten Teil zugestehen wollte, nicht einigen. Doch wurden
die geistlichen Güter vom Sequester befreit, nachdem auch der
Kirchenbann aufgehoben war.
Triesen verglich sich schließlich in Betreff des Zehnten mit
der fürstlichen Verwaltung dahin, daß der letzteren ein Drittel,
der Pfarrpfründe aber zwei Drittel zufallen sollten. Das vor-
enthaltene Einkommen wurde den Geistlichen zurückgestellt. So
endete dieser unerquickliche Streit.
Am 29. Juni 1721 und am 7. M a i 1730 fand durch den
Fürstbischof dahier Firmung und Visitation statt. Bei der ersteren
war auch der Abt von St. Luzi, bei der zweiten der Landvogt
von Vaduz, Frühmesser Thomas von Kriß von Balzers, die Pfarrer
von Eschen und Mauren und der Hofkaplan von Schaan anwesend.
Ein bischöfliches Dekret verbot dann aber den Geistlichen diese
Besuche bei solchen Anlässen, weil dadurch die Kosten der Visitation
vermehrt würden. Der Herr Landvogt zeigte sich sehr gefällig,
indem er den Bischof nach Bendern begleitete.
Am 15. Februar 1735 reichte Cooperator Joh. Jakob Gaier
(Gyr) beim bischöflichen Ordinariate seine Resignation ein, weil
er 85 Jahre alt, die Pflichten eines Cooperators nicht mehr erfüllen, insbesondere den rauhen Triesenberg nicht mehr besteigen
könne. Er möchte daher dem Herrn Joses Kaufmann die Pfründe
cedieren mit dem Geding, daß er ihm jährlich 100 fl. vom Einkommen abtrete. Dafür wolle er alle Wochen 3 obligate Messen
lesen. Er wolle auch in der Pfarrkirche aushelfen so gut er könnet
Er bat den Bischof, ihm, dem verdienten Greise, diese Bitte zu
gewähren; es werde ja ohnehin nicht mehr lange mit ihm gehen.
Herr Gaier war über 40 Jahre Cooperator und scheint ein würdiger Priester gewesen zu sein. Er stammte von Tisis und mit
ihm waren die Niedhardt verwandt, die anno 1698 durch ihn nach
Triesen gekommen sind. Nikolaus Niedhart starb im Jahre 1703
als der erste seines Geschlechtes dahier. Schon im Mai 1735
war T h o m a s v o n . K r i ß Cooperator. Er war zu Triesen geboren, Sohn des Küfers Fidel von Kriß, Priester im Jahre 1723,
Kaplan in Lenz, dann in Balzers 1727, Cooperator dahier bis
1737, in welchem Jahre er wahrscheinlich starb.
Ihm folgte auf dieser Pfründe A n t o n W o l f aus Vaduz
1737-1750.
Wie die Tauf-, Ehe- und Sterbbücher darthun, muß damals
für Vagabunden und Gesindel und fremdes Volk eine grenzenlose
Zugfreiheit bestanden haben.
Pfarrer Hoch starb 1741. Ihm folgte im gleichen Jahre
18) M a r i a A n t o n i ü s J g n a t i u s J a k o b u s Fritsch
von Feldkirch. Er verwaltete die Pfarrei bis in den März 1759,
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80 —
wo er auf die Pfarrei Berschis zog. Von dort siedelte er später
nach Nenzing über, wo er am 24. März 1764 starb. Er erbaute
jene Hälfte des Pfarrhofes, die gegen Westen liegt und als der
älteste Teil nur aus Holz gebaut war, mit äußerst solidem Mauerwerk neu auf, während Pfarrer von Kriß die östliche Hälfte, die
früher nur ein Schöpf gewesen war, dem Hause hinzugefügt hatte.
Damals hielt sich mehrere Jahre lang ein Freiherr Bernhard von Moltke mit seiner Frau Cäcilia von Steinbach hier auf.
Er war aus Dänemark, sie aus Schlesien. Es wurden ihnen hier
mehrere Kinder getauft
Der Baron führte hier aber den falschen
(durch Versetzung der Buchstaben gebildten) Namen „Klemcot";
auch der Name der Baronin soll ein fingierter sein. Moltke war
seiner Frau wegen durch die Kaiserin Maria Theresia zu diesem
geheimen Aufenthalte veranlaßt worden.
Am 26. Okt. 1750 ward J o s e f K a u f m a n n von Balzers
Cooperator. Als im Juni 1756 Fürstbischof Johann Anton von
Federspiel dahier firmte, erschien in hiesigem Pfarrtzofe der fürstliche Rentmeister v. Beck und > verlangte vorherige Anzeige der
Pastoralreise. Dabei berief er sich auf einen Befehl des Fürsten.
Der Bischof erwiderte, daß dies bisher nie geschehen sei; er werde
sich übrigens in dieser Sache des Nähern erkundigen, was cmderorts üblich sei. Als nun der Bischof am 30. Juni in Schaan eingetroffen war und bereits die Kirche visitiert hatte, erschien v. Beck
wieder, Protestierte gegen die Visitation und verlas ein Schreiben
des Fürsten, durch welches er als Kommissär bei der Visitation
ernannt wurde. Der Bischof erklärte, daß ihm vom Fürsten nichts
mitgeteilt worden sei; er werde sich mit dem Fürsten selbst in
Korrespondenz setzen, da es sich hier um eine Neuerung handle.
Nun wollte der Bischof die Kapelle St. Florini in Vaduz visitieren ; allein der Rentmeister verschloß ihm dieselbe. Für Balzers
erließ er eine strenge Warnung, daß sich bei der Visitation niemand beim Bischöfe einfinde, zugleich untersagte er den Kirchenpflegern das Treffnis der Visitationskosten zu bezahlen. Als der
Kirchenpfleger von Triesen dennoch bezahlte, ließ ihn der Rentmeister einsperren. Der Bischof meldete diesen Vorgang dem Fürsten
nach Wien und bat um Satisfaktion, erhielt sie aber nicht.
') Taufpathen wären Ruppert von Schultheiß, Pfarrer in Balzers,
und Maria Anna von Pieron aus Wien.
—
«I
-
Am 29. Okt. 1759 wurde
19) A n d r e a s K o n r a d von Schaan als Pfarrer dahier
installiert. Er war durch den Fürsten Josef Wenzel wegen musterhaftem Lebenswandel dem Bischof präsentiert worden. Damals wirkte
K a r l Franz Tschetter von Schaan als dritter Geistlicher inTriesen.
Am 11. März 1761 starb Cooperator Kaufmann (früher
Frühmesser in seiner Heimatsgemeinde Balzers, dann Pfarrer in
Trimmis) in hohem Alter, ein frommer und verdienter Mann. Sein
Amtsnachfolger war im April desselben Jahres F e r d . W e h i n g e r.
I m folgenden Jahre war ein großer Sterbend unter den
Kindern; es starben deren aus dieser Pfarrei 33.
Am 8. Juni 1764 zog Pfarrer Konrad auf die Pfarrei
Schaan; am 1. Sept. folgte ihm in Triesen ebenfalls ein Schaaner
20) C h r i s t i a n W e n o w e s e r . Er war früher Direktor
des kaiserlichen Waisenhauses zu Wien und eine Zeit lang Hofkaplan des Fürsten Josef Wenzel zu Eberpassing gewesen, bis er
seine Heimat wieder aufsuchte und Pfarrer dahier wurde.
Er wirkte in dieser Stellung durch 25 Jahre mit großem
Eifer. Unter ihm wurde die große Glocke, die vom Schwängel
ganz zerschlagen war, umgegossen, nachdem sie 298 Jahre lang
ihre Dienste gethan. Am 25. J u l i 1767 wurde der Grundstein
gelegt zur neuen Pfarrkirche am Triesenberg und am 15. Okt. 1769
wurden durch Fürstbischof Johann Anton Freiherr von Federspiel
die neue Pfarrkirche mit 3 Altären, konsekriert und Friedhof und
Glocken geweiht. I m Jahre zuvor hatte die faktische Abkurung
stattgefunden. Fürst Josef Wenzel hatte die Kirche erbaut, sich
aber und, seine Nachfolger aller weiteren Verpflichtungen hinsichtlich der Kirche und der Pfründe für enthoben erklärt. Der erste
Pfarrer von Triesenberg war Stephan Wohltuend von Bendern.
Am 3. Jänner 1769 wurde die erste Leiche (Anna Eberle geb.
Schneider von Wangerberg) auf dem neuen Friedhof daselbst beigesetzt, nachdem letzterer tags vorher durch Dekan Nikolaus von
Peller, Pfarrer in Schaan, provisorisch geweiht worden war.
I m Mai 1771 starb Cooperator Wehinger. Nach ihm wirkte
kurze Zeit als Pfarrhelfer ein Herr Donay aus Tirol >). Nach
') Vielleicht der gleiche Donah, der sich später zur Zeit des Tiroleraufstandes Andreas Hofer gegenüber durch seine beschwichtigende Haltung
vorteilhaft hervorgethan?
6
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82
—
seinem Weggang meldeten sich drei Bewerber um diese Pfründe:
.Laver Weinzirl, Josef Tschamonn, Kaplan von Satteins, und
A n d r e a s P ü m p e l von Feldkirch. Der Bischof wählte den Letztgenannten, dessen Vater landschäftlicher Chirurg zu Vaduz war.
Am 19. März 1779 starb Johann Danner, welcher 30 Jahre
hindurch Richter am Triesenberg und großer Wohlthäter der neuen
Pfarrei gewesen war. I n Triesen bei der Linde starb am 10. M a i
1780 Anton Rig, der letzte seines Stammes, ebenfalls ein bedeutender Wohlthäter der Kirche, der z. B. die Monstranz stiftete.
I m Jahre 1775 wurde, während der Pfarrer der Dekanswahl
wegen in Feldkirch abwesend war, des Nachts in den Pfarrhof
eingebrochen und aus dem Kirchenschranke wurden zwei Kelche gestohlen. Im folgenden Jahre kauften deshalb die beiden Ortsrichter'Josef Nithard und Joh. Georg Erni aus Gemeindemitreln
einen neuen Kelch für 60 fl. mit Kuppe und Patene von Silber.
Als am 18. Aug. 1781 Fürst Franz Josef gestorben war,
wurde auf Wunsch der Fürstin Witwe und auf Anordnung des
Landvogtes Gilm von Rosenegg für ihn in allen Pfarrkirchen
und Hofkapellen der Reihe nach in Gegenwart der fürftl.'Beamten
und der gesamten Geistlichkeil, der sich zwei Patres von Pfäffers
und zwei von Mels anschlössen, feierlicher Seelengottesdienst gehalten. Ein Katafalk mit vielen Lichtern ward errichtet und 8 Tage
hindurch wurde mittags 12 Uhr eine Biertelstunde lang geläutet.
1780 fanden auf Befehl des Bischofs Dionysius zum erstenmal geistliche Exercitien für den liechtensteinischen Klerus zu Vaduz
unter Leitung des ? . Fidel Schneider statt. Darauf folgte eine
dllgemeine Volksmission, die in der Bittwoche ebenfalls in Vaduz ^)
und zwar auf dem Platze vor der Florinskapelle stattfand. Veranstalter dieser Mission war der damalige Landvogt Michael Gilm
von Rosenegg. I n Prozession kam man aus allen Gemeinden des
Oberlandes am genannten Orte zusammen. Besonders die Triesner
beteiligten sich sehr fleißig daran, wie der Pfarrer in seinen Aufzeichnungen lobend erwähnt. Um 8 Uhr morgens war Predigt,
dann Amt im Freien, dann wieder Predigt oder Unterricht bis
11 Uhr. Nachmittags 1 Uhr war in der geschlossenen Kapelle
Standesunterricht, um 2 Uhr Predigt, Gebet und Unterricht bis
>) Für das Unterland fand sie gleichzeitig in Bendern statt.
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83
-
4 Uhr. Dann ging man in Prozession heim. Am Freitag und
Samstag wurden in den einzelnen Gemeinden die Beichten abgelegt. Am Sonntag war nach' Vor- und Nachmittagspredigt Schluß
der Volksmissio». Der Missionär hatte Wohnung im herrschaftlichen Zollhause. Die Richter der Gemeinden wollten alles bezahlen
und dem Missionär für seine Mühe ein Honorar geben; aber er
nahm es nicht an.
Am 16. Oktober (am Gallusfeste) 1785 feierte Johann
Georg Frömmelt seine Primiz, nachdem er in Augsburg seine
theologischen Studien vollendet hatte. Pfarrer Wenoweser schildert
die Feier folgendermaßen: „Um 9 Uhr standen wir: Primiziant,
Prediger, Assistenten, Pfarrer uud Cooperator mit Chorrock und
Stola angethan parat im Pfarrhofe. Dann schritten wir unter
dem großen Baldachin, der zwei Jahre vorher durch Jungfrau
Katharina Nigg um 68, fl. gekauft worden war, der Kirche zu,
voraus die Mädchen und Jungfrauen mit Kränzen festlich geschmückt,
hinter dem Kreuz die geistliche Mutter und Braut, darauf der
Prediger, dann unter dem Baldachin der Primiziant und die
Assistenten. Den Baldachin trugen der regierende Landammann
Laurenz Tschetter von Schaan, Altlandammann Johann Wachter
von Vaduz und die beiden Richter von Triesen. Der Zug ging
in die Pfarrkirche. Vor dem Hochaltar angekommen wurde der
Hymnus Veni OeHtor gesungen. Dann begann der Prediger,
Herr Johann Fritsch von Bregenz, Pfarrer in Sargans, seinen
zweistündigen ausgezeichneien, für das Kirchenfest, die Primiz
und für das sehr zahlreich anwesende Volk passenden Vortrag.
Die Kirche konnte das Volk nicht fassen und sehr viele standen
draußen. Dann folgte das Hochamt. Beim Gesangchor wirkten
auch mit H. Hofkaplan Fink von Vaduz, Verwalter Fritz und
Polizeimann Anton Boß von ebeudort. Am Schlüsse des Gottesdienstes nahm der Primiziant auf der Epistelseite das Opfer in
Empfang. Und obgleich während des Amtes schon zwei Geschworene
das Opfer bei den Außenstehenden eingenommen hatten, traten
doch noch die Meisten von diesen, nachdem das Volk zum Teil
die Kirche verlassen hatte, in dieselbe ein und opferten zum zweiten
M a l , so daß das ganze Opfer 80 fl. betrug." Frömmelt wurde
dann Benefiziat in Lenz und Kaplan in Balzers, wo er am 14. Febr.
1801 starb. Er wurde in der Pfarrkirche in Triesen begraben.
—
84
—
Das Jahr 1781 war ein ausgezeichnetes Weinjahr. Der
Pfarrer erhielt z. B. in selbigem Jahre aus seinem Weinberge
2364 Maß ----- 3000 Liter; Zehntwein erhielt er ca. 3500 Liter.
1782 lieferte der Weinberg 210 Viertel,
1783
„
„
169
,.
1784
„'
„
„
248
„
1785
„
.,
„
130
.,
I m letztgenannten Jahre wurde der Wein nicht reif. Ein Viertel
Wein galt damals 20 Batzen; ein Liter wäre also auf 13 kr.
heutiger Währung zu stehen gekommen.
Als Pfarrer Wenoweser die Pfarrei antrat, fand er alles,
besonders Psarrhof und Pfarrgüter im verwahrlosten Zustande.
Sein Vorgänger, Pfr. Konrad, war kränklich und von der Seelsorge ganz in Anspruch genommen. Ueberdies waren die Leute
gegen die Pfarrer nicht so gefällig und zuvorkommend, wie sie es
hätten sein sollen und Pfr. Wenoweser beklagte sich in Briefen
nach Chur mehrmals bitter darüber. Es sei daraus nur einiges
angeführt.
„Von dem Pfrundgut, das innere Gartnetsch genannt, hat
der Rhein ein Drittel weggerissen. Die Gemeinde wäre schuldig
gewesen, den Schaden zu ersetzen, zumal sie am Nheinbruch selbst
schuld war. Pfarrer Hoch forderte dies, als unter ihm der Rhein
durch Wuhrc zurückgedrängt wurde; aber man wies ihn ab. Erwähnter Rheinbruch erfolgte, nachdem die Gemeinde Triesen mit
Sevelen ein geschriebenes Abkommen getroffen hatte, gemäß welchem
sie von der Kapelle bei den Balzner Wiesen in der geraden Linie
gegen das weiße Haus in Vaduz ein Streichwuhr bauen sollte.
Statt dessen errichteten die Triesner aber ein festes bergmäßiges
Wuhr über eiue Viertelstunde lang, so daß man vom Neufeldgatter gerade auf das Wuhr hinausfahren konnte, und zwar wurde
das Wuhr in den Rhein hinein gebaut, zur Nachtzeit gearbeitet,
so daß den Sevelern die Wucht des Stromes zugeleitet wurde -).
Das kam die Triesner teuer zu stehen; sie mnßten tüchtig Strafe
-) Als Gegenstuck sei hier erwähnt, daß bei einem Handel, den die
Seveler gegen die Buchser hatten, letztere den Sevelern vorhielten: „Wißt
ihr nicht mehr, daß wir für euch in der Nacht haben wuhrcn müssen gegen
die Triesner?-' — Die Seveler hatten sich nämlich verpflichtet, nicht weiter
zu wuhrcn. —
—
85
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zahlen und zusehen, wie die Seveler ihnen das ganze Wuhr abbrachen. Infolgedessen brach dann 1669 der Rhein herein. Das
äußere Gartnetsch gab früher 7—8 Fuder Magerheu. Aber Rhein,
Rüfi und Balzner Mühlbnch ruinierten drei Vierteile davon, ohne
daß die Gemeinde eine Entschädigung gab, und immer mehr wird
von dem Gut weggerissen, da die Gemeinde thatlos zuschaut.
Meine beste Einnahme ist noch, wenn ich ein Pferd oder
Kuh verkaufen, oder der Knecht mit dem Fuhrwerk etwas verdienen kann.
Seit Mannsgedenken sind Wohl ein Drittel aller Weingärten
ausgerissen worden, so jüngst ein großes Stück am Haldensteiner
und an Maschlina."
Der Pfarrer zählt die Auslagen aus, die er für Reparaturen
an Haus und Stall und Gütern aufgewendet und fährt dann
weiter: „So muß der Pfarrer den Richtern und Geschworenen
und Gemeindevögten jährlich fürs Holzanzeichnen im Wald einen
Trunk und Käs und Brot geben, was mich schon eines und das
anderemal über 2 Viertel, ja bis auf 20 Maß Wein gekostet hat,
und dieses alte'Herkommen wollen sie nicht aufgeben. Ungeachtet
dieses Trunkcs haben diese Bauern während hiesigen Aufstandes
aus Haß, weil ich nicht mitgehalten, in hiesigem Wirtshause -)
auf mich hin gezecht, daß ich dem Wirth 3 fl. 24 kr. Geschwornenstraf bezahlen mußte. Im Lästigen ist diese Pfarrei die vornehmste
und fast allem Zulauf (des Gesindels) ausgesetzt. 2)
Ferner klagt der Pfarrer, daß der Zehent schlecht eingehe?
die Leute das Mindere für das Mehr geben. „Von Fühlen, Gizlen,
Fährlen, Gäns und Immen" werde gar kein Zehent mehr gegeben,
obwohl er dies dem Volke oft aus dem Urbar vorgelesen habemit dem Hühnerzehnten sei es auch zu Ende; auch der Nußzehnten
werde von einigen Familien nicht gegeben, weil sie sagen, das
Schütteln schade den Bäumen, „als hätte ein Pfarrer kein Gefahr, da er zu allen und allerley Kranken, in alles Ungeziefer,
Ungemach, Unflath gehen muß. Mein Profit ist unter solchen Umständen so groß, daß ich bis hente meiner Schwester die ersten
>) Damals war also in Triesen nur ein Wirtshans.
') Das Gesindel war überhaupt damals eine schreckliche Landplage/
in Triesen war überdies das Bettler-Bersorgungshcms für die obere
Landschaft!
-
86 —
Ochsen und allen Dienstlohn von 14 Jahren her schuldig bin." —
Während so der Pfarrer gegen die Gemeinde klagte, erhob die
Gemeinde gegen den guten Cooperator Pümpel Klage in Chur,
daß er die Schule nicht zur Zufriedenheit versehe, die Zeit zu
wenig genau einhalte nnd zu mangelhafte Disciplin halte. Er
sandte darauf eine Refutation ein, deren Lapidarstil seine komische
Wirkung in Chur sicher nicht verfehlte. Er sagt darin der dreifachen Anklage gegenüber: 1) er habe die Schulzeit ziemlich eingehalten; so genau müsse man die Sache nicht nehmen; 3) daß
die Disziplin nicht die beste sei, sei nicht seine Schuld, sondern
die Schuld der Eltern, die ihre Kinder, zu Kälbern erziehen;
3) Auf den Vorwurf, daß er nichts leiste, antwortete er, die dummen
Bauern können, das gar nicht beurteilen; von den Richtern selbst
können die Meisten weder lesen noch schreiben; sie sollen also das
Maul halten; er könne aus Ochsen und Eseln keine Nachtigallen
machen. Schließlich schimpft er über die bösen Mäuler und bittet,
ihnen kein Gehör zu geben.
Da unter Pfarrer Wenoweser die Abkurung und Gründung
der neuen Pfarrei Triesenberg stattfand, wurde er von der Kurie
beauftragt, eine Mitteilung über die infolgedessen sich ergebenden
Veränderungen im Einkommen der Kirche und der Pfründen zu
machen. Aus seiner Zusammenstellung möge erwähnt sein, daß
die Pfarrkirche die Unterhaltung des ewigen Lichtes, welche bis
dahin den eingewanderten Wallisern am Berg obgelegen hatte,
nun selbst tragen mußte, daß die Berger zu allfälligen Restaurationen und Neubauten für Kirchen und Psrundhäuser ihren
Teil hatten leisten müssen, daß durch die Treniinng dem Pfarrer
cirka 60 fl. Stolgebühren entgingen, der Cooperator bis dahin
für seine Seelsorge am Triesenberg von der Masescha-Kapelle
55 fl. bezog
und daß der Pfnrrmeßner von Triesen durch diese
Abtrennung 16 sl. an Gehalt verlor. — Damals waren am Berg
96 Familien.
') Bezüglich der Schule heißt es: „Wegen der Schul sollte jedes
Kind vom Berg bezahlen 36 kr. und etliche Kreuz Schindeln. Zu meiner
jetzigen Zeit ist vom Berg nur ctwan ein oder das andere Kind teils wegen
Weite des Weges und Rauhheit des Wetters, teils aus Abgang der Lebensmittel, teils auch wegen Verfolgung und Verspottung von Seite der hiesigen
Kinder in die Schule herab kommen".
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87
-
I m Jahre 1786 machte D o m i n i k u s B a n z e r seine
S c h u l s t i f t u n g , deren Interessen heute ca. 35 fl. betragen. I n
der Stiftungsurkunde ist die ausdrückliche Bestimmung enthalten,
daß die Zinsen dieser Stiftung den armen Schulkindern zukommen
sollen.
Anno 1789 wurden die uralten Bittgänge nach Rankweil
abgeschafft, bei denen schließlich mehr Unfug getrieben als gebetet worden war.
Am 11. September desselben Jahres starb Pfarrer Wenoweser im 70. Lebensjahre, nachdem er die Pfarrei fast 26 Jahre
mit Eifer pastoriert hatte.
Ihm folgte am 22. Dez. 1789
21) J o s e f A b b a r t h von Glurns in Tirol, der 4 Jahre
Pfarrer am Triesenberg gewesen war. Unter diesem Pfarrer ereignete sich das Seltene, daß in einem Jahre (1790) in hiesiger
Pfarrei niemand starb, und im Jahre 1794 das ebenfalls
Seltene, daß Quatrillinge geboren wurden, die jedoch alle vier
nach erhaltener Taufe alsbald starben und zusammen begraben
wurden. Pfarrer Abbarth starb in der Blüte seines Lebens, erst
36 Jahre alt am Typhus am 14. April 1794, nachdem er die
Pfarrei, die um ihn trauerte, nur durch 4^/2 Jahre verwaltet hatte.
Am 22. Sept. desselben Jahres wurde als Pfarrer investiert
22) W o l f g a n g B e n e d i k t S c h m i d t , Exfranziskaner
aus dem aufgehobenen Kloster Viktorsberg. Er stammte aus
Forchheim in Bayern und war, ehe er hierher kam, 13 Jahre
Professor der Grammatik am Gymnasium in Feldkirch.
I n diesem gleichen Jahre gab die Gemeinde eine Gemeindsteilung, das Neugut nämlich, aus. Obwohl der Pfarrer, dem bisherigen Gebrauche zuwider, bei dieser Teilung übergangen ward,
schenkte er doch, dem Beispiele seines Vorgängers Abbarth folgend,
in Hinsicht auf die teuren Kriegszeiten den Leuten zwei Jahre
den Zehnten davon.
Pfarrer Schmidt verlebte in Triesen die schrecklichen Jahre
des deutsch-französischen Krieges. Er selbst hat aus jener Zeit
folgende Notizen hinterlassen: „1794 im Monat November kamen
die ersten kaiserlichen Völker ins Liechtensteinische, den Rhein zu
sperren und die Ausfuhr an Früchten, Vieh ?c. zu erschweren
unter dem Sperrkommando; 1795 vermehrten sie sich und kamen
—
88
—
auch ungarische Husaren; 1796 wurde auf den Balzner Wiesen
das erste Lager geschlagen, indem die Franzosen Miene machten,
durch Bünden einzudringen. I m Juni wurde noch ein anderes
Lager in der Baduzer Au geschlagen, bis sie endlich gegen Bregenz
aufbrechen mußten, wo die Franzosen eingedrungen, aber nicht
weiter als bis Götzis kamen. I m nämlichen Jahre hatten wir
dann starke W i n t e r q u a r t i e r e . I m Oktober 1798 rückten die
Kaiserlichen in Bünden ein. Am 7. März 1799 setzten die Franzosen unter Massen« bei Trübbach über den Rhein, nahmen die
Steig ein, verjagten die Kaiserlichen aus Bünden und hielten auch
unser Land 18 Tage lang besetzt, wo sie bei Feldkirch geschlagen
wurden und wenigstens 4000 Mann auf dem Platze liegen ließen.
Den 1. M a i wollten die Kaiserlichen die Steig und Bünden einnehmen; aber es glückte ihnen nicht bis am 14. M a i Bünden
gefallen und sogleich die kaiserliche Armee über den Rhein gesetzt
und in kurzer Zeit bis Zürich vorgedrungen. I m September
wurde die kaiserliche Armee samt den Russen bei Zürich geschlagen
und kamen also in unser Land zurück. Anno 1600, den 14. J u l i ,
kamen die Franzosen neuerdings bei Balzers früh um 3 Uhr über
den Rhein und drangen in Feldkirch nnd so in ganz -Vorarlberg
ein. Durch diese ganze Zeit war der Pfarrer immer mit Einquartierungen beschwert. Sowohl Franzosen, als Russen, Kaiserliche und vorarlbergische Scharfschützen waren immer wechselweise
im Pfarrhof. Die kaiserlichen Offiziere gingen in die Kost zum
Pfarrer; aber die wenigsten zahlten das Kostgeld. Den Franzosen
mußte man auch als Feinden alles umsonst geben. Zudem kommt
noch, daß anno 1799 die Franzosen T r i e s e n ganz a u s g e r a u b t . Vormittags nahmen sie im Pfarrhof 3 Fuder Wein und
nachmittags räumten sie das Uebrige auf. Ich hatte nichts mehr
als was ich am Leibe trug. Salz, Schmalz, Weißwasch, Brot,
Fleisch, Kupfergeschirr, Weinfässer u. s. w., kurz alles nahmen
sie mit sich fort. Ich wünsche meinen Nachfolgern bessere Zeiten!"
Daß diese Vorgänge und die, jahrelangen massenhaften Einquartierungen von Soldaten in den Privathäusern auch von großem
sittlichen Nachteile für die Bevölkerung waren, versteht sich von
selbst.
Nach Beendigung des Krieges wurden nun die fremden
Bettler, die scharenweise in den Dörfern umhergezogen waren,
—
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-
alle aus dem Lande gewiesen und für die eigenen Armen in jeder
Gemeinde eine Armenpflege eingerichtet unter Leitung der Seel^
sorger. An allen Sonntagen wurde in den Kirchen für diesen
Zweck Opfer aufgenommen.
Pfarrer Schmidt überlebte diese
traurigen Tage nicht mehr lange. Er fing zu kränkeln an, verließ darum am 18. März 180? die Pfarrei, begab sich auf die
Hofkaplanei in Schaan und starb daselbst im September des gleichen
Jahres.
Ihm folgte am Fronleichnamstage 1807 als Pfarrer dahier
23) J o h a n n M i c h a e l M ä h r von Schlins, der vorher
zwei Jahre Frühmefser in Balzers, 5 Monate Pfarrvikar in Tosters
und 4 Jahre Pfarrer in Laterns bei Rankweil gewesen war.
Am 7. September 1808 wurde der Teil des alten Bistums
Chur, der in Tirol und Vorarlberg lag, von Chur getrennt und
zu Brixen geschlagen. Da trat infolgedessen auch die Geistlichkeit
von Liechtenstein aus dem dapitulum Drusiavuiri aus und
bildete fortan ein eigenes Landkapitel unter einem eigenen bischöflichen Landesvikar.
Am 15. März 1816 starb eines frommen Todes Cooperator
Andreas Pümpel, 70 Jahre alt, nachdem er 43 Jahre seine
Stelle dahier versehen hatte. Er lebt als originelle Persönlichkeit
noch immer im Andenken des Volkes fort. Als er, so wird erzählt, einst an Brennholz Mangel hatte, nahm er die Axt und
ging dem Walde zu. „Wenn mir niemand hilft, muß ich mir selbst
helfen", sprach er zu den erstaunten Leuten, die ihm begegneten.
Das wirkte; bald hatte er Holz zur Genüge.
Herr Pümpel war der erste Priester, der infolge regierungsamtlichen Verbotes nicht inehr, wie es bis dahin geschah, in der
Kirche, sondern vor dem Portale derselben beerdigt wurde.
Auf Pümpel folgten als Cooperatoren J o s e f N i g g von
Triesen und nach diesem bis 1819 F e r d i n a n d Scherer.
I m Februar 1810 erging an die Pfarrherren eine Verordnung
des Oberamtes, daß die Brautleute dem Oberamte dann, -wenn
sie um Ehe-Bewilligung einschreiten, früher ein Zeugnis ihres
Seelsorgers beibringen müssen darüber, daß sie dem Sonntagsschulunterrichte f l e i ß i g b e i g e w o h n t und die notwendigen Kenntnisse sich verschafft, auch sich bis da ordentlich und christlich
betragen haben. Landvogt war damals der wegen seines rück-
—
90 —
sichtslosen Vorgehens bekannte Jos. Schuppler. Bei Anlaß der
Errichtung des Grundbuches unterstützte er den Pfarrer Schmidt
mit der Forderung der ganzen Gemeindsteilung, welche ihm die
Gemeindevertretung (Richter Josef Sprenger) durchaus nicht zuerkennen wollte. Die Gemeinde wurde auf Grund verbriefter Rechte
dazu Verhalten, dem Pfarrer nnd dem Cooperator das zu geben,
was jedem Gemeindebürger zukam.
Ende Februar 1819 verließ Pfarrer Mähr diese Pfarrei
und übernahm die von Balzers, wo er aber schon nach drei
Jahren, 1822, starb. Das Thema seiner Predigt, in der er von
Triesen Abschied nahm, lautete: „Triesen reut mich, Balzers
freut mich."
Ihm folgte zu Triesen am II. März 1819
24) J o s e f A l o i s Z i m m e r m a n n aus Rankweil. Er war
geboren 1772, Priester geworden 1797, Frühmesser in Rankweil,
Pfarrer zu Wildhaus, Toggenburg, 1799, Benesiziat in Hl. Kreuz
bei Feldkirch 1805, Pfarrer am Triesenberg 1812—1819. Die
Pfarrei Triesen verwaltete er nur bis zum 16. J u l i 1821, an
welchem Tage er als Hofkaplan in Vaduz installiert wurde. Er
starb daselbst am 11. Dez. 1848.
Cooperator war von 1819—1822 J o s e f A n t o n F r ö m melt von Balzers, der 1822 Pfarrvikar von Triesenberg und
1823 unterer Hofkaplan von Vaduz wurde. Ihm folgte als
Cooperator im Jahre 1822 J o s e f A n t o n Reber.
Auf Herrn Zimmermann kam als Pfarrer im J u l i 1821
25) P e t e r W e n d e l i n H o f e r von Nauders in Tirol,
der die Pfarrei nicht weniger als 43 Jahre verwaltete und bis
heute in treuem Andenken geblieben ist.
Peter Wendelin Hofer wurde geboren zu Nauders am 23.
M a i 1785. Er absolvierte das Gymnasium in Hall, studierte
darauf ein Jahr in Innsbruck Philosophie zur Zeit des Tiroler
Aufstandes unter Andreas Hofer, kam sodann nach Chur ins
bischöfliche Seminar, von dort an die theologische Lehranstalt in
Solothurn 1811 und 1812 und vollendete die theol. Studien im
Seminar zu Chur unter seinem berühmten Landsmann Regens
Purtscher und den übrigen Tiroler Professoren Purtscher und Tapfer.
Hofer war ein geborner Churer Diöcesan, da das Vintschgau
von Meran bis Finstermünz damals zu Chur gehörte. Da Tirol
—
91 —
1805 an Bayern gekommen war, der Fürstbischof von Chur, Graf
Rudolf von Buol-Schauenstein, den kirchenfeindlichen Aspirationen
Bayerns sich widersetzte und deshalb aus Tirol verbannt war,
mußte das Priesterseminar in Meran geschlossen und in St. Luzi
zu Chur das neue Seminar eröffnet werden (1807). Mit den
Tiroler-Professoren kam auch Wendelin Hofer als Theologiestudierender nach Chur. Die Priesterweihe empfing er 1813 vom päpstlichen Nuntius Testaferrata in Luzern (da der Bischof von Chur
damals abwesend war) und feierte seine Primiz am 25. März 1813
zu Churwalden. I m September des gleichen Jahres ward er
Pfarrvikar von Bendern, wo noch die letzten drei Mönche des
durch Gewalt aufgehobenen Klosters St. Luzi lebten, aber innert
dreier Jahre starben. Während dann Theuille (der spätere Pfarrer
von Balzers), auch einer der Tiroler Flüchtlinge, die Seelsorge
der damals sehr ausgedehnten Pfarrei Bendern versah, hatte Hofer
neben der Aushilfe in der Seelsorge, besonders die Oekonomie zu
verwalten. Am 2. Febr. 1818 kam Hofer als Frühmesser und
Pfarrvikar nach Balzers; aber schon am Josefsfeste des folgenden
Jahres finden wir ihn als Pfarrer am Triesenberg. Die Investitur
samt Tafel kostete den armen Mann 24 fl., die Taxen nach Wien
betrugen 71 fl., die nach Chur 35 fl.! Am 11. Juni 1821 kam
Hofer nach Triefen und zwar auf geheimem Wege, um dem feierlichen Empfange auszuweichen. „Das Investieren blieb zu Triesen
aus", erzählt Hofer selbst, „aber Taxen nach Wien 71 fl., nach
Chur 35 fl. bezahlt." Diese Taxen wurmten den sonst keineswegs
geizigen Mann sein Leben lang.
Cooperator Reber verließ Triesen zu Anfang des Jahres
1823 und erst zu Anfang 1824 erscheint F r a n z J o s e f M a t t
von Mauren als sein Nachfolger.
Das bedeutendste Ereignis unter Pfarrer Hoser war die
E r b a u u n g derneuen P f a r r k i r c h e . Die folgende Darstellung
beruht aus den von Pfarrer Hofer selbst hinterlassenen Notizen.
Die alte Kirche stand unter dem Lehenbüchel auf schlechtem,
von Wasser durchzogenem Fundamente. Laut einem in den sspulelrris der Altäre aufgefundenen Pergamentstreifen (der aber nicht
mehr vorhanden ist) war die Kirche i. I. 1458 eingeweiht worden.
Der Styl der Kirche scheint gotisch gewesen zu sein; wenigstens
seien an derselben Strebepfeiler gewesen. Das ganze Gebäude
7
-
92
—
muß äußerst ruinenhaft ausgesehen haben. Der Thurm mit seinem
Helm hing so über, daß er dem schiefen Thurme von Pisa glich.
Das Senkblei von der Helmspitze herab fiel außer die Basis.
Ueberall klafften die Mauern 4—6 Zoll weit auseinander. Selbst
Bauverständige wollten es kaum wagen hineinzugehen. Aber, niemand wollte Hand anlegen. Die Bürger waren sonst schon allerseits in Anspruch genommen, zumal ein Rheinbruch nach dem
anderen eintrat. Die fürstl. Beamten hatten kein Interesse an der
Sache, und doch war die Baupflicht auf Seite des Fürsten als
des Patronatsherrn. I m Jahre 1832 kamen endlich zwei fürstliche Kommissäre von Wien. Die Notwendigkeit eines Neubaues
konnte nicht bestritten werden, aber infolge eines unrichtigen Berichtes nach Wien in Betreff des Vermögens der Pfarrkirche kam
eine Entscheidung von Wien, die hier nicht acceptiert werden konnte.
Von den 6000 fl. damaligen Kirchenvermögens hätten 3000 fl.
zum Baue verwendet werden sollen; aber mit den übrigen 3000 fl.
hätte die Kirche ihren Verpflichtungen bei weitem nicht nachkommen
können. Die fürstliche Kasse hätte 4000 fl. leisten wollen. So
unterblieb der Bau einstweilen. Als aber bald darauf Fürst
Alois II. zur Regierung kam, wurden das Oberamt und die Gemeindevorstehung beauftragt einen paffenden Platz für Kirche und
Friedhof auszumitteln. Pfarrer, Ortsvorsteher und Säckelmeister
einigten sich diesbezüglich auf den Platz, wo die Kirche nun wirklich steht und wo damals ein Baumgarten war. Dieser wurde
von der Gemeinde angekauft, ebenso das ob dem Kirchenplatz
stehende Haus samt Zubehör. Dieses Haus wurde aber bald darauf gegen den Willen des Pfarrers, der es für einen Pfarrhof
reserviert haben wollte, veräußert. Am 1. Okt. 1834 wurde vom
bischöfl. Ordinariate und dem Oberamte die Absperrung der alten
Kirche verfügt und durch den Landesvikar Carigiet die Exsekration
vorgenommen. Am Rosenkranzsonntag zog der Pfarrer mit dem
Volke in Prozession hinab in die Marienkapelle, die nun 9 Jahre
lang provisorische Pfarrkirche war.
I n der alten Kirche sei, so erzählt Hofer, „als Zeichen der
Vorzeit" auf der Evangelienseite ein Sakramentsthürmchen gewesen.
Wo das wohl hingekommen sein mag? Zum Neubau mußte das
Kirchenvermögen laut Entscheidung des Ordinariates 1500 fl. beisteuern. Die drei alten Glocken wurden umgegossen, die Orgel für
— 93 —
80 fl. R.-W. nach Eschen verkauft, der alte Dachstuhl zum Kalkbrennen verwendet. Schon war das Bauholz am Platze, 1000
Fuder Schutt weggeräumt — aber der Bauplan von Wien ließ
zwei Jahre auf sich warten. Leider erfüllte sich hier nicht einmal
das Sprichwort: „Gut Ding will Weile haben"; denn der Plan
war durchaus verfehlt und da der Architekt von Anfang bis zu
Ende des Baues nie da war, fiel die Ausführung noch schlechter
aus als der Plan. So z. B. hätten nach dem Plane drei Treppen
vor der Vorhalle der Kirche angebracht werden sollen, so daß die
Kirche erhabener zu stehen gekommen wäre, was leider nicht ausgeführt wurde. Baumeister Jos. Anton Seger von Vaduz übernahm den Bau für 9639 fl. R.-W. Da vom ursprünglichen Plan,
auf den sich der Bauvertrag bezog, auf Wunsch der Gemeinde
in manchen Punkten abgegangen wurde, kam es später zwischen
Gemeinde, Baumeister und Oberamt zu einem Konflikt, der schließlich durch friedliche Verständigung beigelegt wurde.
Die alten Glocken hatten nur 23 Centner gewogen. Von
den drei neuen Glocken, die von Graßmayer in Feldkirch gegossen
wurden, wiegt die größte (St. Gallusglocke) 34 Centner 47 Pfd.,
die mittlere (Rosenkranzglocke) 18 Centr. 30 Pfd., und die kleine
(St. Martinsglocke) 10 Ctr. 63 Pfd. Sie kosteten samt Schiniedearbeit (602 fl.) und Fracht von Feldkirch bis Triesen (57 fl.)
5084 fl. R.-W. Sie wurden durch Weihbischof Prllnster in Feldkirch benediziert, am Andreastag 1842 in Prozession abgeholt und
unter Feierlichkeit in den Thurm gehoben.
Die neue Orgel von Saki in Disentis gebaut, kostete 1000 fl.
Für den Hochaltar ') und die Kanzel wurden berechnet 600 fl.
und für Kirchenstühle, Beichtstühle Dekoration, Schränke zc. zusammen 547 fl. Diese 1147 fl. bezahlte die fürstliche Domänenverwaltung, während für Glocken und Orgel die Gemeinde eintreten niußte.
An die Barauslagen für den Kirchenbau leistete der Fürst
im Ganzen 6000 fl., die Kirche 1500 fl., die Gemeinde ca. 6000 fl.
Ueberdies hatte die Gemeinde auf dem Wege des Gemeindewerkes
die Fuhren übernommen. Die Erstellung des Friedhofes war eben') Längst durch einen anderen
werk ist.
ersetzt,
der aber
auch
kein
Kunst-
—
94
—
falls Sache der Gemeinde. Es wurden viele tausend Fuder Schutt
fortgeschafft; überdies mußten die Mauern erstellt und Boden gekauft werden.
I m März 1845 kam der fürstl. Architekt Wegmüller niit
einem Ingenieur, die neue Kirche zu kollaudieren. Diese Arbeit
nahm ein volle — Viertelstunde in Anspruch. Das Resultat warkein sehr günstiges. Besonders wurde der „viehische Thurm" und
der Mangel an Stufen vor der Kirche getadelt. Aber man hätte
eben vorher nachsehen sollen! Wie mans auf den ersten Blick erkennt, hatte Wegmuller in seinem Bauriß an Seitenaltäre gar
nicht gedacht und nur für einen Hochaltar Platz gemacht.
Am 3. Juni 1841 war durch Landesvikar Carigiet der
Grundstein gelegt worden; am 11. Nov. 1843 fand dnrch ebendenselben die Benediktion des neuen Friedhofes statt, worauf sogleich die erste Leiche dort bestattet wurde (eine Jungfrau Agatha
Kindle, 2.1 Jahre alt). Dann erfolgte die Benediktion der neuen
Kirche durch den Ländesvikar, der auch das erste Hochamt in derselben celebrierte, wobei die neue Orgel zum ersten M a l in Funktion
trat. Am folgenden Tage, als am Kirchweihsonntag, 12. Nov.,
wurde mit Prozession das hochw. Sakrament aus der Kapelle in
die Pfarrkirche übertragen, worauf 1 s Osunr und Festpredigt
folgte.
Am 8.'Sept. 1846 endlich wurde die Kirche samt dem
Friedhof durch Bischof Kaspar von Karl feierlich eingeweiht. Wie
die drei Glocken, so wurden auch die drei Altäre dem hl. Gallus
(Hochaltar), dem hl. Rosenkranz und dem hl. Martinus geweiht >).
Der Bischof, der am gleichen Tage in Triesen und Triesenberg
die Firmung spendete, war in Begleitung des Landesvikars, des
Landvogtes und zweier Herren aus Chur abends spät von Vaduz
her gekommen und vom Volke mit Fackeln abgeholt worden.
Freudenfeuer auf den Höhen erhellten die Dämmerung.
I m Jahre 1829 unter Landvogt Pokorny war das neue
Schulhaus erbaut worden, 1844 besuchten 150 Kinder die Schule.
Der Lehrergehalt betrug damals 180 fl.
') Die zwei Seitenaltäre stiftete Sonnenwirt Johann Nägelc
(400 fl.); er widmete auch einen Ranchmontel für 200 fl. Jungfrau M .
Anna Ernt schaffte der Kirche das.neue Heiligtag-Mefzgewand an für
103
fl.
!
—
95
—
Am 22. Okt. 1857 erging folgende Regierungsverordnung:'
1. die Alltagsschulen haben spätestens am 12. Nov. zu beginnen
und die Sonntagsschulen sollen an allen Sonn- und Feiertagen gehalten werden.
2. die Pfarrer sollen vor Schulbeginn zu fleißigem Schulbesuch
durch eine Predigt aufmuntern.
3. die Fleißkataloge sind genau zu führen und die Absenzenlisten dem Ortsvorstande zur EinHebung der Strafgelder
wöchentlich zu übergeben.
4. die Ortsgeistlichen haben als Lokalschulinspektoren jeden
Monat einen verläßlichen Bericht über die Thätigkeit des
Lehrers, den Zustand der Schule, über Schulzucht u. s. w.
an den Schulen-Oberinspektor, Kanonikus Wolfinger, einzu.
senden.
Am 25. März 1863 feierte Pfarrer Hofer unter freudiger
Teilnahme der Gemeinde und der Priester des Landes sein 50jähriges Priesterjubiläum. Es war ein seltenes Fest und wurde
würdig begangen mit Festpredigt, Levitenamt, feierlichem Aufzug,
Inschriften, Kränzen, Böllerschüssen, Schützen und Festmahl. Der
ehrwürdige Jubilar war zu Thränen gerührt, als ihm Landesverweser von Hausen im Austrage des regierenden Landesfürsten
Johann II. ein rotseidenes gesticktes Meßgewand überreichte. Die
Kirche hat dasselbe später angekauft.
Unter Pfarrer Hofer feierten vier Priester aus der Gemeinde
Triesen hier ihre Primiz, nämlich:
1. Josef Kindle, geb. 7. Febr. 1791, der Benefiziat in der
Diöcese München wurde und dort hochbetagt starb.
2. Josef Nigg, geboren 29. Aug. 1804 zu Chur, als Sohn
des bischöflichen Försters. Er erhielt auch seine ganze Ausbildung
in Chur, hielt seine Primiz in Triesen im Herbst 1828, versah
manche Jahre die Hofschule in Chur und wurde dann daselbst
Dombenefiziat. Er starb am 8. August 1889.
3. Josef Erni, geb. 26. Mürz 1811, machte seine philos.
und theolog. Studien in Solothurn, primizierte in Triesen am
28. Aug. 1836, wurde Pfarrer in Samnaun, Ruggell und Vaduz,
wo er im Dezember 1882 starb. Er war Schulkommissär und
Mitglied des Landtages.
7 .
—
96 —
4. Laurenz Feger, geb. 18. Nov. 1816. Er machte seine
Stndien in Feldkirch und Chur, primizierte am 11. Aug. 1850,
ging darauf mit dem Stifter des - Klosters Schellenberg, ? . Franz
Salez Brunner nach Amerika, kehrte von dort bald zurück und
wurde Kaplan in Uri und Unterwalden, starb 1886.
, Am 21. Sept. 1855 starb Cooperator Franz Joses Matt,
geb. zu Mauren am 5. M a i 1797, studierte zu Feldkirch und
Chur, trat die Pfründe dahier an am 1. Sept. 1823, war sehr
beliebt, erlitt aber nach 30jähriger Thätigkeit wiederholte Schlaganfälle, die ihn beinahe 3 Jahre lang ans Krankenlager hefteten.
Ihm folgte am 24. Jänner 1856 als Cooperator J o h .
B a p t . Büchel von Balzers. Geb. am 15. J u l i 1824, absolvierte das Gymnasium zu Feldkirch, die Philosophie zu Innsbruck
und die Theologie zu Chur, war Professor zu Disentis, dann
Cooperator in Triesen. Nach kaum 2 Jahren verließ er diesen
Posten, um Präfekt des Knabenseminars in Chur zu werden.
Später übernahm er die Hofkaplanei in Schaan, verrauschte diese
dann mit der Pfarrei Triesenberg, die er 21 Jahre versah, und
war von 1883—1900 Pfarrer in Vaduz. Er ist Kanonikus von
Chur und war viele Jahre Schulkommissär und Mitglied des
Landtages.
Auf ihn folgte am 11. Nov. 1858 Cooperator J o h a n n
F r a n z Schmid von Vals. Geb. 18. Okt. 1818, Priester 1851,
war Schmid 5 Jahre Kaplan in Trimmis gewesen.
Am 12. Mai 1864 war infolge einer Lungenentzündung
auch Pfarrer Hofer ins bessere Leben hinübergegangen, nachdem
er die Pfarrei 43 Jahre hindurch init Eifer und Umsicht verwaltet hatt«. Er war in seinem Aeußeren eine ehrwürdige Greisengestalt und sein einfaches Wesen, sein bei allen häuslichen Verdrießlichkeiten heiterer Sinn erwarben ihm die allgemeine Liebe
seiner Pfarrkinder, die ihm ein gutes Andenken bewahrt haben.
I m Herbst 1864 trat als der erste von der Gemeinde gewählte Pfarrer
26) S i m o n B a l z e r von Alvaschein die Pfarrei an. Geboren 5. Dez. 1812 zu Chur, absolvierte er daselbst Gymnasium
und Theologie, wurde 183? Priester, wirkte einige Zeit am Knabenseminar, kam als Vikar nach Bendern, war dann 19 Jahre
—
9?
—
Pfarrer am Triesenberg, dann durch Tausch 2^2 Jahre Hofkaplan
in Schaan und endlich von 1864 bis 188? Pfarrer von Triesen.
I n seiner kleinen Statur lag ein rasches und lebhaftes
Temperament und eine ziemliche geistige Begabung. Nebenbei war
er auch Homöopath und half als solcher gerne und unentgeltlich
in mancher Not.
Als Seelsorger wirkte er mit großem Eifer, wie er denn
auch im Jahre 18?9 eine Volksmission abhalten ließ und manche
andere Opfer brachte.
Pfarrer Balzer starb am 2. M a i 188? zwischen Triesen
und Triesenberg, den beiden Pfarreien, die er viele Jahre Pastoriert
hatte, als er sich eben zum Josefs-Brudertag nach Triesenberg
begeben wollte, am Herzschlage, im Beisein seines Cooperators
Schmid, der ihm die hl. Oelung spendet?. Er sollte sein 50jähriges
Priesterjubiläum, das wenige Monate nachher gefeiert worden wäre,
nicht mehr erleben.
Am 24. Mai 1890 starb infolge von Influenza an Wassersucht Cooperator Joh. Franz Schmid nach bmonatlicher Krankheit und frommer Vorbereitung im ?2. Lebensjahre. Er hatte über
30 Jahre lang mit größtem Eifer in dieser Pfarrei gewirkt, geachtet von der Gemeinde und von seinen geistlichen Mitbrüdern
und nahm den Ruf eines frommen und.sittenreinen Priesters mit
sich ins Grab. Er ruht, wie er gewollt, neben Pfr. Balzer. Bei
seiner Bescheidenheit und Bedürfnislosigkeit hatte er auf der ärmlich dotierten Pfründe einiges Vermögen erspart und vermachte
daraus einige fromme Legate für die Pfarreien Triesen und Vals.
V . Geschichte öes v. Kriß'schen S t i p e n ö i u r n s .
Am 14. Februar 1692 besichtigten Cooperator Kindle, Landschreiber Abegg, Alt-Landammann Christoph Walser, Landammann
Johann Regele, Franz Lampart und Bascha Schwarzenberger des
Gerichts die Stiftungsgüter. Sie schätzten den Zins der Saxbündt
auf 8 fl., den vom Lehenbüchel auf 18 fl., den von der Donatsbündt in Balzers auf 13 fl. Dabei mußten die Zinsleute diese
Güter in baulichen Ehren erhalten. Der Erlös aus dem Wein
von den zum Stipendium gestifteten Weinbergen betrug im Durch-
—
98
—
schnitt Pro Jahr 86 fl. Rechnet man also zu diesem Erlöse die
39 fl. Geldzinse und bedenkt man, welchen Wert damals das Geld
halte, so muß man bekennen, daß diese Stiftung eine noble war.
Der erste Nutznießer nach des Stifters Tode war eine
Familie Regele in Balzers, die mit dem Stifter verwandt war.
Einen Teil des Erträgnisses scheint aber der Fürstbischof der Antoniuskapelle am Berg zugewiesen zu haben. I m Jahre 1710 schrieb
nämlich Pfarrer Ammann dem bischöflichen Kanzler, die Familie
Regele in Balzers scheine das Stipendium gleichsam als Familienlehen zu betrachten. Valentin Regele, ein Vetter des Stipendiaten,
habe sich unterfangen, ihn, den Pfarrer, zu fragen, ob der Bischof
Gewalt habe, die Hälfte der Einkünfte des Stipendiums der Antoniuskapelle zuzuweisen. Er empfahl sein Pfarrkind, das aber im betreffenden Schreiben nicht genannt ist.
Darauf hatten zwei Söhne des Landammanns - Hopp zu
Balzers das Stipendium 14 Jahre lang. ^)
I m Jahre 1-721 bat Thomas von Kriß, man möchte ihm
das Stipendium, das er bisher schon gehabt, wieder auf weiteres
verleihen und begründete seine Bitte mit seiner großen Armut.
Er beklagte auch in seinem Schreiben, daß Pfarrer Kaufmann in
Trimmis, ein Balzner, das Stipendiuin seinem studierenden Bruder
zuhändigen wolle. (Dieser Bruder des Pfarrers Kaufmann war
der nächste Verwandte des Stisters, trat später in den Prämonstratenserorden zu St. Luzi und wurde Abt daselbst, f 1754.) Anno
1727 erhielt Johann Wolf (später Cooperator in Triesen) von
Vaduz die Hälfte des Stipendiums, die andere Hälfte, Fidel von
Kriß, der Großneffe des Stifters, nachdem ihn der Päpstliche
Nuntius von der Einschränkung dispensiert hatte, weil er erst die
Prinzipia machte. Doch scheint die Sache vor das bischöfliche
Ordinariat gekommen zu sein und dieses entschied: B i s der Sohn
des Fidel Kriß in die erste Lateinschule komme, solle Johann Wolf
das Stipendium allein genießen, dann aber Student v. Kriß allein.
Auch Xaver Gasner von Triesen, <üg,r>ci. insdieinÄS in Innsbruck, genoß dasselbe zumteile durch 14 Jahre; einen Teil mußte
er den Kindern des Fidel von Kriß, in Balzers abtreten. I n den
Einer derselben, Joh. Ulrich Hopp wurde Dr. tksol,, bischöflicher
Kanzler in Chur, dann Professor in Kempten, Hoskaplan in Vaduz und
starb als Canonicus zu Freising (Bayern) um I7S5.
—
99
-
Jahren 1743 und 1744 hatte er es noch, mußte aber dem Christian
Wenoweser von Schaan, Student in Hall, jährlich davon 13 fl.
bezahlen.
Von 1744 an hatte Wenoweser (später Pfarrer in Triesen)
das Stipendium allein, mußte aber den Kriß'schen Knaben in
Balzers zur Erlernung eine» Handwerkes 26 fl. geben.
Ueber Wenoweser liegt ein vorzügliches Zeugnis aus Innsbruck von 1744 vor. Er wurde in Innsbruck daee. pdil. und
bat zum Weiterstudieren den Bischof, ihm das Stipendium ganz
zu überlassen. Er schrieb, die drei Luienkollatoren seien siir ihn,
nur Pfarrer Fritsch von Triesen sei für Gasner, der dies Jahr
das Doktorexamen gemacht habe und nun zur „praktischen Ausrüstung" das Stipendium haben möchte. >)
Nach Wenoweser erhielt Xaver Schreiber von Balzers das
Stipendium 7 Jahre lang. Als es ihm dann im Jahre 1752
entzogen wurde, geriet er in Streit mit den Kollatoren, die es
dem Christian Schädler von Triesenberg geben wollten. Schreiber
war nämlich zu Einsiedeln in das Noviziat getreten. Da erhielt
er das Stipendium noch auf ein Jahr. Nachher müsse ihn das
Kloster erhalten, sollte er aber wieder austreten, so solle er das
Stipendium behalten bis zum Ablauf der 7 Jahre. Pfarrer Anton
Fritsch von Triesen aber wollte dasselbe dem Christian Schädler
zuwenden. Der Vater des Studenten Schreiber war Schloßhauptmann auf Gutenberg, Pächter des Schloßgutes und Besitzer eines
Gasthauses „zum Adler" in Bnlzers. Der Sohn harrte im Kloster
aus und wurde später sogar Dekan desselben. Auf der am Chorbogen rechts in der Klosterkirche angebrachten Totentafel findet sich
sein Name. Er starb 1805 im Alter, von 74 Jahren.
Weniger glänzende Carriere machte Studiosus Schädler.
Er erhielt unterm 7. November 1760 von Augsburg, wo er am
Gymnasium studierte, in einein Schreiben. an Pfarrer Konrad von
Triesen ein sehr schlechtes Zeugnis. I n diesem Briefe wird er
ein der Wohlthaten ganz unwürdiger Mensch genannt. Aber
Schädler, dem infolge dessen das Stipendium selbstverständlich entzogen worden war, besserte sich und erhielt sogar im Oktober 1761
vom Prälaten von St. Luzi die vier niederen Weihen. Er hatte
^ Dr. meci. Franz 5aver Gasner „ein Mann von großer Vortrefflichkeit" starb zu Philippsburg im Jahre 1750.
— 100 —
auch in diesem Jahr das Stipendium wieder. Pfarrer Konrad selbst
verwendete sich für ihn beim Fürstbischof und bat diesen, ihm im
folgenden Jahre die höheren Weihen erteilen zu wollen, damit er
seine Schulden bezahlen und etwas verdienen könne. Spätere
Briefe aus Augsburg sagten nämlich, daß die früheren Aussagen
und die Maßregelung des Schädler eine Folge von Verleumdungen
gewesen seien. Infolge dessen wurde gegen Pfarrer Konrad Klage
geführt, weil er ohne Grund dem Schädler einige Zeit das Stipendium vorenthalten habe. Der Pfarrer aber wies die Berechtigung dieser Klage zurück. Die früheren Aussagen seien keine
Verleumdungen gewesen, die Jesuiten in Feldkirch hätten den in
Augsburg Entlassenen allerdings aufgenommen, aber auch die
Zeugnisse aus Feldkirch seien keineswegs glänzend. Der Landvogt
in Vaduz nahm sich des Schädler an und übergab ihm eigenmächtig das Stipendium. Darüber beschwerte sich der Dekan Leo
von Freuwis beim Bischof, wahrscheinlich auf Anregung des
Pfarrers von Triesen. Er nennt den Schädler „ein unwürdiges
Subjekt". I m Jahre 1762 berichtet Pfarrer Konrad dem Bischof,
das Stipendium sei am Gallusfeste des vorigen Jahres während
des feierlichen Gottesdienstes dem Schädler abgekündet und am
16. Dezember dem anderen Kandidaten (der nicht genannt ist)
übergeben worden.
Der Landvogt in Vaduz verließ aber die Partei des Schädler
trotzdem nicht (obwohl ihn die ganze Angelegenheit eigentlich nichts
anging) und nahm am 20. Februar 1762 das Erträgnis der
Stiftungsweinberge vom vorhergehenden Jahre — 52 Viertel
Wein — in Beschlag, um damit die Schulden zu bezahlen, die
Schädler in Feldkirch hinterlassen hatte. Psarrer Konrad legte
sich mit aller Kraft ins Zeug und drohte dem Landvogt sogar
mit Exkommunikation. Doch dieser ließ sich dadurch nicht einschüchtern. Pfarrer Konrad hatte überhaupt mit dem Stipendium
so viel Aerger, daß er in Chur den Vorschlag unterbreitete, das
Stipendium möge zu einer Stiftung für die Schule zu Triesen
verwendet werden, wie er auch im gleichen Gesuche die Einkünfte
der St. Wolfgangs- uud der St. Sebastianskapelle der Cooperaturpfründe zuwenden wollte. Der Bischof ging aber darauf nicht ein.
' Der Nachfolger Konrads (der auf die Pfarrei Schaan zog),
Pfarrer Christian Wenoweser, ebenfalls ein ehemaliger Stipendiat,
— 101 —
beantragte i. I. 1766 beim Ordinariat die Weinberge und Güter
dieser Stiftung Iivits,ii6c> zu verkaufen, da sie sonst zu sehr in
Abgang kommen würden und deren Besorgung mit zuviel Mühen
verbunden, auch das Erträgnis ein zu unsicheres sei. Das geschah
dann auch und es wurde der Erlös der Güter, 2000 fl., in 5°/o igen
Kapitalien angelegt.
Von 1768—1772 hatte ein gewisser Steger von Balzers
das Stipendium, hörte aber dann zu studieren auf/). Da erhielt
Student Jäger, Sohn des Landammannes zu Vaduz, dasselbe 1774.
Aber Johann Frömmelt von T r i e s e n machte ihm dasselbe
streitig und forderte es für seinen Sohn, der im Kloster Zwiefalten studierte, und sich durch seine Armut und entfernte Verwandtschaft mit dem Stifter empfahl. Pfarrer Wenoweser war
aber entschieden auf Seite des Jäger und schrieb in Beantwortung
einer bezüglichen Reklamation nach Chur: „Hätte der Frömmelt
anstatt zu schießen und zu jagen und müßig auf den Gassen herumzuziehen, fleißig gelernt, so wäre er dem Jäger gleichgekommen
und punkto Stipendium vorgezogen worden." Auf einen ferneren
Vorhall, daß Student Jäger vermöglich, Frömmelt aber arm sei
und es somit der Intention des Stifters mehr entspreche, dem
Frömmelt den Vorzug zu geben, antwortete Pfarrer Wenoweser:
„Herr Dr. Joh. Ulrich Hopp von Balzers war Sohn eines reichen
Landammannes Basili Hopp, und doch hatte er manche Jahre
das Stipendium genossen. Cooperator Johann Wolf war Sohn
eines reichen Landammannes von Vaduz und doch Stipendiat. Der
Schloßhauptmann Schreiber zu Balzers, dem das große Wirtshaus alldort allein gehörte, war überaus reich, dessen Sohn das
Stipendium genossen und anjetzo zu Einsiedeln der nächste beim
Fürsten sein solle." Franz HooP, Xaver Gasner, Ulrich Steger,
später Wirt in Balzers, seien alle bemittelt gewesen und doch
hätten sie das Stipendium genossen; also könne auch der Sohn
des allerdings nicht armen, aber doch nicht so sonderlich reichen
Landammannes Jäger dasselbe genießen. Doch soll Frömmelt, ein
verzärteltes Muttersöhnchen, nach dem Jäger das Stipendium
7 Jahre lang erhalten, wenn er fleißig sei.
') Er mußte 100 fl. zurückbezohlcn, welche Summe später „zum
Unterricht der Schullehrer in Rankweil" bestimmt wnrde. Dort genossen
damals unsere Lehrer ihre Vorbildung.
— 102 —
Währendso Pfarrer Wenoweser für Jäger war, traten die
anderen Collatoren entschieden für Frömmelt ein. So Richter
Egidy Nipp zu Balzers und Richter Josef Niedhart zu Triesen
in einer eigenen Eingabe an den Bischof.
Einen entschiedenen, aber weniger klugen. Verteidiger hatte
Frömmelt auch in der Person des Pfarrers Christoph von Stöcklern in Balzers. Dieser brachte die Sache Frommelts gegen Wenoweser in einem langen, scharfen Schreiben vor den Bischof. I n
der Erwiderung darauf erklärte Pfarrer Wenoweser, er wollte
am liebsten vom Stipendium gar nichts wissen; er habe nichts
davon als Verdrießlichkeiten. I n einem folgenden Schreiben wandte
sich der Pfarrer von Triesen in etwas scharfer Form gegen seinen
Amtsbruder in Balzers, dessen scharfgespitzte Feder ihn allerdings
reizte und der auch den Cooperator Pümpel von Triesen für die
Sache des Frömmelt zu gewinnen versucht hatte. Das Stipendium
beirug damals 100 fl. Johann Frömmelt, Vater des Studenten,
reichte nun ein Gesuch an den Bischof ein, in dem gesagt wird,
Pfarrer Wenoweser habe selbst ihn aufgefordert, seinen Sohn
studieren zu lassen und jetzt lasse er ihn im Stiche und bevorzuge
den Jäger, dessen Vater doch ein Vermögen von 30—40,000 fl.
habe. Das bischöfliche Ordinariat sprach nun das Stipendium dem
Frömmelt zu auf 9 Jahre und die Collatoren, auch Wenoweser,
waren es zufrieden. Da der Fürstbischof Joh. Anton von Federspiel gestorben war, entschied der Kapitelsvikar Dionysius Graf
von Rost und schrieb dem Pfarrer von Triesen, die Gerechtigkeit
und die vermutete Willensmeinüng des Stifters, die hier allein
den Entscheid zu geben haben, sprechen entschieden für Frömmelt,
da er arm und bedürftig, Jäger aber nach den Berichten zu urteilen reich sei. Es sei durchaus nicht nach dem Willen des Stifters
und gegen den ausdrücklichen Wortlaut der Stiftungsurkunde, daß
das Stipendium von solchen bezogen werde, die aus eigenen Mitteln
studieren können. Eher niüßte es solchen Armen gegeben werden,
die eine Profession erlernen wollen, oder solchen, die zu ärztlichen
Zwecken einer Unterstützung bedürfen. Uebrigens ward dem Jäger
noch die Frist eines Monats eingeräumt, seine Gegengrllnde vorzubringen.
Jäger wandte sich aber an die Regierung, die ihm gewogen
war. Die Regierung verbot bei Strafe den Vollzug des Ordinariats-
—
103
-
beschlusses und behauptete, die Sache sei inixti kori, d. h., da
habe nicht nur die geistliche, sondern auch die weltliche Behörde
mitzureden. Aber die Richter von Triesen und Balzers blieben
standhaft; Pfarrer Wenoweser zog sich so gut möglich von der
Sache zurück. Chur entschied nun definitiv für Frömmelt und
verlangte genaue Rechnungslegung über die Verwaltung des Stipendiums. Endlich verglichen sich Frömmelt und Jäger im Frieden,
den der Hofkaplan Dr. Abbarth in Vaduz vermittelte.
I m M a i 1779 kamen von Oberamtswegen im Pfarrhof zu
Triesen bei Pfarrer Wenoweser zusammen Landvogt Gilm von
Rosenegg, Landschreiber Fritz, Egidy Nipp von Balzers als neumutierender Landammann und Johannes Jäger als abtretender
Landammann. Letzterer legte vorerst Rechnung ab. Das Stipendium hatte damals ein Kapital von 2000 fl., das in Balzers,
Triesen, Triesenberg und Vaduz angelegt war. Die Interessen
betrugen also 100 fl., diese wurden dem Sohne des rechnungslegenden Landammanns Jäger bis und mit Martini 1779 überlassen. I n den 1760er Jahren, während welchen das Stipendium
einige Zeit unverliehen geblieben war, wurde ein Vorschuß von
199 fl. 12 kr. gemacht. Von diesen wurden 150 fl. dem Student
Frömmelt und 20 fl. 30 kr. den Hausarmen von Triesen angewiesen; 29 fl. 8 kr. waren für Diäten aufgegangen. Bei dieser
Sitzung wurde auch dem Joh. G. Frömmelt das Stipendium auf>
7 Jahre — bis 1786 — übergeben, was der neue Fürstbischof
Dionys Graf von Rost bestätigte.
Von 1799—1806 hatte ein anderer Student Frömmelt, der
von Balzers gebürtig, später Frühmesser in Balzers, Cooperator
in Triesen und Hofkaplan in Vaduz war, das Stipendium zum
größeren Teile, während ein Teil die Söhne des Fidel Kriß in
Balzers bekamen zur Erlernung einer Profession.
Als im Jahre 1808 das Landammannamt einging, waren
der Pfarrer von Triesen und die drei Richter von Triesen, Triesenberg und Balzers die alleinigen Collatoren, bis in neuester Zeit
wegen zutagegetretener Mängel in der Vermögensverwaltung die
fürstliche Regierung das Stiftungsvermögen in Verwaltung nahm
und sich bei der Collatur eine mitbeschließende Stimme vindieierte.
Es muß anerkannt werden, daß die jetzige Verwaltung eine vorzügliche ist und sich das Fondkapital unter derselben bedeutend
— 104 —
geäuffnet hat. I m Jahre 1899' betrug dasselbe 2662 fl., davon
waren 2029 fl. 12 kr. Hypothekardarlehen, 440 fl. 22 kr. Sparkassaeinlagen, 91 fl. 33 kr. Zinsrückstände und 101 fl. 33 kr.
Kassabarschast.
Von Herrn Jos. Frömmelt an waren sozusagen alle Priester,
die aus den Gemeinden Triesen, Triesenberg und Balzers hervorgingen, Stipendiaten dieses Stipendiums. Gott lohne dem edlen
Stifter, was er durch diese seine Stiftung der Kirche und dem
Vaterlande gethan hat!.—
V I . Wocksnnrtschaft u n ö K u t t u r .
I. Auf Phantasiegebilde und haltlose Hypothesen über die Urzustände unserer Gegend, mit welchen sich die „Gelehrten" unterhalten mögen, lassen wir uns nicht ein.
Nur die Frage sei kurz berührt: wo waren die ersten Ansiedlungen? I m Thale oder auf den Höhen?
Als im 13. Jahrhunderte die Walliser hier einwanderten,
da trafen sie die B e w o h n e r dieser Gegend im T h a l e ans ä s s i g an. Niemand wohnte auf den Höhen und erst die Walliser
siedelten sich, am „Triesnerberg" an.
Die A l a m a n n e n , welche- vom Jahre 496 ab unter dem
Ostgotenkönige Theodorich in Rätien einwanderten und nach und
nach in Sprache und Lebensart das Keltische und Römische verdrängten, hatten sich ebenfalls in der Rheinebene, oder an den
unteren Abhängen des Gebirges angesiedelt. Sie- waren an ein
Leben im Gebirge nicht gewöhnt. Vor ihnen hatten auch die
römischen Einwanderer ebensowenig das Gebirge aufgesucht und
die unter dem Bergrutsch begrabenen römischen Bauten sind ein
sicherer Beweis der römischen Ansiedlung an der Stelle des heutigen
Triesen.
Dagegen liegt nichts im Wege, anzunehmen, daß von der
keltischen Bevölkerung ein Teil in den Thälern und Ebenen,
bei den saftigen und sonnigen Weiden des Gebirges gewohnt hat,
auf dem damals ein viel wärmeres Klima als heutzutage war,
wenn wir es auch entschieden ablehnen müssen, Standplätze von
-
105 —
alten Sennhütten und Ställen, die wegen Lawinengefahr oder
anderen Gründen vor ca. 100 Jahren verlassen wurden, als Zeugen
für eine Vergangenheit von Jahrtausenden anzuerkennen.
Auch mit den Ammenmärchen von den „Tiermenschen", die
in den Höhlen der Gebirge gelebt haben sollen, muß man uns
nicht kommen. Tiermenschen hat es nie gegeben, hier-ebenso wenig
wie anderswo, sonst würden ja wir, die wir von ihnen abstammen,
auch nichts anders sein als sie, unsere Stammväter, waren! Wenn
auch wohl die. ersten Besiedler unserer Alpen in den bescheidensten
Wohnungen gegen die Ungunst des Klimas sich schützten, und mit
der einfachsten Hauseinrichtung sich begnügten, in einer Zeit, wo
man noch keine Gerätschaften aus Metall, sondern nur aus Holz,
Bein und Stein zur Verfügung hatte, so machten sie doch als
intelligente Menschen Beobachtungen und Entdeckungen, wandten
dieselben für ihre praktischen Bedürfnisse an und waren so in fortwährendem kulturellen Fortschritte begriffen. Bald verarbeiteten
sie auch verschiedene Metalle zu ehernen Waffen und allerlei Gerätschaften. Man hatte irdene Kochgeschirre; man trieb Viehzucht,
pflanzte Gerste und Weizen, Hanf und Flachs und die Bewohner
des Gebirges tauschten mit denen des Thales ihre Erzeugnisse aus.
Lange vor dem Eindringen der Alainannen war unser ganzes
Alpengebiet bewirtschaftet, wie das schon die N a m e n der Alpen
und Weiden,--die nicht alamannisch sind, beweisen.
Nach und nach, sehr wahrscheinlich schon vor der Einwanderung
der Alamannen, zogen die Leute vom Gebirge in das Thalgelände
herab. Weil, soweit die Geschichte reicht, das Bergthal Lavena
immer im Besitze der Triesner war, also nicht wie die übrigen
Hochalpen und Hochwälder in landesherrlichem Besitze gestanden
hatte, dürfen wir annehmen, daß einstige Bewohner von Lavena
sich in Triesen niedergelassen haben, ähnlich wie die von Lida nach
Mcils herabzogen.
II. I n der rätischen Zeit schon wurde hier, wie schon erwähnt, neben der Alpwirtschaft auch Landwirtschaft betrieben und
tauschten die Höhenbewohner mit den Bewohnern des Thalgeländes
iHre Erzeugtvsse aus. Die sonnige Halde von Irisun war für
den Acker- und Weinbau sehr geeignet. Der Dreimonat-Waizen
gedieh vortrefflich, und daß in Rätien zur Zeit der Römer der
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—
Weinbau in Blüte stand, sagen uns römische Schriftsteller. Damals war die Rebe an manchen Orten angebaut, wo sie jetzt nicht
mehr zu finden ist.
Die Alamannen hingegen hatten wie die Germanen überhaupt Abneigung gegen die Arbeit und die Missionäre haben sich
dadurch ein unsterbliches Verdienst erworben, daß sie mit der Einführung des Christentums den Feldbau verbanden und durch ihr
anlockendes Beispiel den Segen des Ackerbaues auch unter die
wilden deutschen Stämme trugen. Die Einwohner sahen die Früchte
des Fleißes und entschlossen sich allmählich ihre Trägheit zu überwindend
I m 13. Jahrhundert waren alle Klassen der Bevölkerung
und alle öffentlichen Verhältnisse von der Landwirtschaft beherrscht.
Grund und Boden bildeten den eigentlichen Besitz. Die Arbeitskräfte waren sehr gesucht und es wurden von den großen Grundbesitzern kleinere Güterkomplexe an Ballern (Kolonen) um sehr
geringen Jahreszins und gegen eine verhältnismäßig geringe
jährliche Arbeitsleistung (Frohnden) abgetreten. Daher die ausgedehnte Urbarisierung des Bodens vom 8.—14. Jahrhundert,
zumal auch das Getreide sehr hoch im Preise war. Die Hörigen
(Pächter) mußten den Zins in Naturalien, in Korn, Käse, Wein
n. s. w. abtragen und man kann sagen, daß ^/s des Erträges den
Bauern und
dem Grundherrn zufiel. Kaiser Friedrich II. erließ i. I. 1220 das Gesetz, daß Ackersleute und überhaupt jene,
die mit Landbau beschäftigt waren, volle Sicherheit genießen
sollten.-Niemand durfte sich unterstehen ihre Person, ihr Zugvieh,
ihre Ackergeräte u. s. w. anzutasten oder zu rauben, wie das in
jenen kriegerischen, rohen Zeiten oft genug geschah. Wer diesem
Verbot zuwider handelte, hatte den Schaden vierfach zu ersetzen
und war der Reichsacht verfallen.
Häuser und Grundstücke wurden mit Zeichen versehen, die
man Marken nannte. Die Häuser waren aus Holz erbaut und
hatten ein spitziges Dach, das über die Mauern herausreichte, so
daß man auch beim Regen in der Nähe des Hauses arbeiten oder
ausruhen konnte.
Wie im Burghof, so wollte man auch im Bauernhof womöglich einen Brunnen haben. Auf dem Dache wurde fast regel?
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107
—
mäßig Hauslauch gepflanzt, weil man wähnte, daß er ein Gebäude vor dem Blitze sichere. Schon Karl der Große hatte Hauslauch aus das Haus pflanzen lassen.
Zum Dorfe gehörte auch das Feld, wovon der eine Teil
unter die Bewohner verteilt, der andere aber Almend war. Jeder
Bauer besaß eine Anzahl von Aeckern, Wiesen und Weinbergen.
Die Almend (oder Allmeind) umfaßte auch die Alpen, Waldungen
und Weiden, ferner die Wege und Stege und das Wasser. , Die
Grenzmarken wurden sorgfältig abgesteckt. Die Beschädigung eines
Grenzsteines sowie dessen Verrückung wurden schwer gebüßt. Bei
den Flurbegehungen Pflegte man Knaben mitzunehnien, denen man
durch „TschuPPen" an den Haaren und durch Ohrfeigen die Grenzen
und die Lage der Steine nachdrücklichst einprägte, damit sie später
bei Streitigkeiten ein zuverlässiges Zeugnis ablegen konnten. Sämmtliches Eigentum, das zu einem Bauernhöfe gehörte, hieß MÄnsus,
Hübe oder Hufe, später Hof. Die Größe der Bauerngüter, der
Höfe, war ursprünglich gleich; erst später, als sie geteilt wurden,
wurden sie ungleich.
Bezüglich der Wälder standen besonders die Eichenwälder
hoch im Werte, nicht allein wegen des Holzes, sondern auch der
Eicheln wegen, mit denen man die Schweine mästete. Die Schweinezucht stand in hoher Blüte unb die Eichenwalder wurden nicht
selten in ihrem Werte nicht nach der Menge des Holzes, sondern
nach der Zahl der Schweine berechnet, die in denselben ihre
Nahrung finden konnten. Die Benützung der Wälder stand unter
der Kontrolle der Waldvögte. Waldfrevel wurde strenge geahndet
und als später die bestehenden Vorschriften weniger mehr beachtet
wurden, erneuerte am 20. M a i 1648 ^)raf Franz Wilhelm dieselben und verschärfte sie.
I n der Nähe der Wohnungen und auch draußen in der Flur
lagen die Gärten und Aecker, die mit einem Zaune umgeben waren.
Der regelrechte Gartenbau begann schon ums Jahr 800, und
wurde besonders den nahen Benediktinerklöstern (Pfefers) abgelernt. Diese Mönche lehrten den Anbau von Heil- und Zierpflanzen, Gemüse und Obstbäumen, und schon um das Jahr 1000
fand man bei uns die gleichen Sorten wie heutzutage. Die Gartenfrüchte waren auch zehentfrei. Das mutwillige Umhauen von Obstbäumen und Weinreben war mit schwerer Strafe bedroht. Wer
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einen bepfropften Baum umhieb, mußte den 12jährigen Ertrag
als Schadenersatz leisten; auch der Obstdiebstahl wurde schwer bestraft. Der Most war sehr beliebt und
ersetzte nicht selten den
Wein, wie das gedörrte Obst das Brot ersetzen mußte in Jahren,
wo das Korn nicht geriet.
Mit besonderer Vorliebe wurde der Wein gezogen. Die
Behandlung der Nebe war genau dieselbe wie heute. Die Halde
von St. Mamerten bis Matschiels war früher fast ganz mit
Reben bedeckt.
Hanf und Flachs wurden in großen Mengen gebaut. Die
Hanf- und Flachsarbeiten lagen den Frauen ob; sie mußten auch
spinnen, weben und Kleidungsstücke fertigen.
Getreidearten waren: Waizen, Spelt, Roggen, Gerste, Hafer
und verschiedene Sorten von Bohnen. Auf einem Acker wurde das
eine Jahr Winter-, das andere Jahr Sommerkorn gesäet und im
dritten Jahr ließ man ihn brach liegen. Das um das Haus
liegende eingezäunte Gut, das meist mit Obstbäumen bepflanzt
war, hieß „Bündt" (von binden, zäunen); die drei Abteilungen
des Feldes, von denen eine abwechselnd für Sommerfrucht, die
andere für Winterkorn und die dritte zum Brachliegen und zur
gemeinsamen Weide bestimmt war, hießen „Esche"; jenes Gebiet,
das mehrere Jahre nach einander brach liegen blieb, hieß „Egerten".
Auch auf Privatwiesen war oft im Frühling und Herbst gemeinsame Atzung. I m 15. Jahrhundert fing man an, einen Teil des
Brachfeldes mit Brachsrüchten (Buchweizen, Hirse, Erbsen, Bohnen)
zu bestellen. Bauersleute aßen meistens Haferbrot.
Um das 12. Jahrhundert kamen die eisernen Feldgeräte auf,
nachdem man vorher nur hölzerne gehabt hatte. I m Frühling
wurden die Aecker und Heuwiesen mit Zäunen umgeben, die man
im Herbste wieder entfernte; durch den Zaun ging eine „Stapfe"
oder ein Gatter, den man hier romanisch L-srulg. nannte; auch
kommt dafür der Name ^kerrinetr oder I'-sriiieti vor, daher
„eingepfercht". —
Die Schutzheilige der Landleute war die hl. Margaretha
von Antiochien. Sie wurde abgebildet mit dem Drachen, wie man
das am Altare zu St. Mamerten sehen kann. Sie, als Patronin
des Nährstandes, wurde zusammengestellt mit der hl. Katharina,
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der Patronin des Lehrstandes, und mit der HI. Barbara, der
Patronin des Wehrstandes. Daher der Spruch:
S'Gretli mit dem Wurm,
S'Babi mit dem Thurm,
S'Kcühri mit dem Rüoli
Sind drei hmlige Mädli.
Viehzucht und Alpwirtschaft waren der jetzigen ähnlich. Der
Hirtendicnst war sehr geachtet und wurde mit einer gewissen Anzahl Käse bezahlt. Die Alpen waren in früheren Jahrhunderten
durch schöne Wälder geschützt und darum viel milder als jetzt.
Gemeinsame Ställe gab es nicht; unter dem dichten Dache der
Wälder fand das Vieh genügenden Schutz. Die verhängnisvolle
Thorheit, die Alpen dieses Schutzes zu berauben, sogar die sogenannten Wettertannen, die die Alten heilig gehalten, zu fällen,
blieb einem 19. Jahrhundert vorbehalten. Jetzt läßt man die
armen Tiere oft förmlich erfrieren und verhungern! Jedenfalls
eine sehr Praktische Methode der Viehzucht. Wie milde das Klima
in den Höhen früher war, geht schon aus der Thatsache hervor,
daß am Triesenberg Weinbau betrieben wurde.
Die Milch wurde ein- oder zweimal des Sommers gemessen; .
das geschah auf der „Meßwaid".
Sehr bedeutend war, wie schon erwähnt, die Schweinezucht;
in Herden wurden die Schweine in den großen Eichenwäldern gehütet. Die Schafzucht wurde der Wolle wegen besonders betrieben,
und die Wolle von den Frauen und Töchtern selbst zu Kleidern
verarbeitet. Sehr ausgedehnt war die Hühnerzucht, wie die Abgaben an Hennen und Eiern beweisen, und vor allem die Bienenzucht, die damals ein bedeutendes Erträgnis brachte und wofür
besondere Gesetze, das „Brenenrecht" bestanden. Man hielt Bienen
sowohl des Honigs als des Wachses wegen. Des Wachses bedürfte man zum Licht, des Honigs zum Versüßen der Speisen,
da der Zucker damals ein sehr teurer Artikel war. Ein Pfund
Zucker kostete soviel als ein großes Schwein; ein fetter Ochs war
billiger zu bekommen als zwei Ellen vom billigsten Sammet, und
ein Pferd billiger als ein Pfund Safran. Was man selbst produzierte war billig, was man importierte sehr teuer. Ein Schaf
galt 3 Schillinge, d. i. etwa 30 Heller.
—
110
Unter den Bewohnern gab es Leibeigene, die mit ihrer Person
das Eigentum eines Anderen waren, für den sie arbeiten mußten.
Doch war diese Leibeigenschaft hierzulande selten. Wer aus der"
Grafschaft wegzog, oder Güter verkaufte, mußte von letzteren der
Herrschaft (dem Grafen) den zehnten und der Gemeinde den fünften
Teil des Erlöses bezahlen. Wer in die Grafschaft kam, nm sich
darin häuslich niederzulassen, mußte der Herrschaft wie der Gemeinde den „Einzug" bezahlen und Steuern, Tagwerke, Umlagen,
Weinbergdünger und Fastnachtshennen geben wie jeder ansässige
Bürger. Jede Haushaltung mußte dem Grafen an der Fastnacht
eine Henne geben als Tribut für das Gerichtswesen. I n Triesen
gehörte der Herrschaft der Maierhof, samt Zubehör, alles in einem
Einfang. Ob dem'Maierhof besaß sie die sog. Hertenwiese, die.
bis an die damalige Landstraße hinabreichte (angekauft Anno 1503
und 1505 von einem Ludwig Getzi aus Vaduz durch den Freiherrn Ludwig von Brandis) in der Größe von 100 Mammet,
mit großer Stallung und Sennerei. Da mußten die Triesner einen
Tag mit zwei Pflügen bauen, wobei Leute und Vieh „zu esfen"
bekamen. Bisweilen wurde diese Wiese verpachtet um 135 fl. Auch
mußte das halbe Dorf von Triesen im Maierhof einen Tag mähen
und das andere halbe Dorf heuen, wobei man zu essen bekam und
zu trinken. Die Triesner hatten ferner dem Grafen in den oberen
Weinberg Stickel zu liefern, Zäune zu erstellen, zu hauen, zu
gruben (dabei erhielten sie.„Imbiß und Marend und am Abend
einen Hopfen Schloßbrot"), die Trauben in den Torkel und den
Wein vom Torkel ins Schloß zu fahren (wo sie gespeist und die
Zugtiere gefüttert wurden). Das Gleiche hatten die Balzner im
untern Weinberg von Triesen zu thun. (Brief des Ludwig von
Brandis 1496).
Die Triesenberger hatten, da man ihnen die Rechte der
anderen Unterthanen gab, auch die gleichen Lasten zu tragen.
Jeder Ansässige in der Grafschaft mußte jährlich 2 Tage jagen
helfen; die Triesenberger mußten aber jagen helfen, so oft es die
Not erheischte. Auch mußten sie das zum Schloß nötige Zimmerholz hauen und soweit liefern, daß es mit Wagen geholt werden
konnte. Dafür erhielten sie einen guten Marend. Die im Land
mußten das Holz dann an Ort und Stelle schaffen. Wenn im
Schloß eine Hofhaltung war, mußte diese ihnen dann Speis und
—
IN
,-
Trank, sonst aber für jede Fuhr 6 Kreuzer geben. Das im Gebirge geschossene Wild mußten die Walliser heraustragen, wofür
sie zu essen und einen Trunk oder pro Mann einen Batzen erhielten. War die Hofhaltung nicht auf dem Schloß, so mußte das
Wildpret mit einem Roß der Hofhaltung „straks" nachgeliefert
werden. ^)
Die Herrschaft bezog aus allen Alpen auch das Vogelrecht,
d. ,h. das Molken von einem Tag. Dies bestand z. B. in 2 Viertel 2)
Schmalz und 8 Viertel Käs aus Valüna, 1 Viertel Schmalz
und 6 Viertel Käs aus Lavena.
Die Fischenz im Triesnerbach vom Rhein bis zum Dorf war
um 1!/z Gulden verpachtet.
Der Herrschaft gehörten serner alle Hoch- und Frohnwälder,
so im Triesner Gebiet die Wälder beim Maierhof, die Triesner
Au, das Gestäud im Triesner Forst, der große Buchwald in
Triesen und der Guggerbodenwcild (um den sich später die Triesner
und Triesenberger lange stritten), das Menschenwäldle am Triesenberg und mehrere Wälder in den Alpen.
Die Alpe Sikka war um .165 ftd jährlicher Zins an die
Triesenberger verpachtet. Wegen bedeutender Zunahme der Bevölkerung und der Notlage mancher Gutsherren wurden die Hufen,
d. h. die alten Bauerngüter nach und nach geteilt und die Teile
vielfach in freie Pacht gegeben. Dadurch bekamen die Bauern
und Lehenleute neue Begünstigungen. Viele Abgaben und Frohnden
fielen weg. Doch durfte nur Einer Eigentümer eines Bauernhofes
sein. Starb der Vater, so erbte der älteste Sohn das ganze Gut;
er hatte dann für den Unterhalt der Mutter und der noch nicht
erwachsenen und für die unversorgt erwachsenen Geschwister zu
sorgen. Erbschaftsschulden waren von den Erben nur insoweit zu
bezahlen, als die „fahrende Habe" reichte. Das Gut durfte nicht
angegriffen werden. Dies trug viel zur Verhütung des ländlichen
Die Frohnden wurden tags zuvor angesagt und durften nicht
nachgefordert werden. Oft war das vom Gutsherrn Gespendete an Kost
und Lohn sicher mehr wert als der Dienst. Die Rechtsbestimmungen über
die Frohnden hießen „Weisthümer".
2) 1 Viertel - 14 Pfund; 1 Pfund Schmalz galt vor 200 Jahren
S Kreuzer.
8 »
— N2 —
Schuldenwesens bei und die Familie saß aus ihrem Gute sicher.
Geld und Wertsachen wurden in einem eisernen Kästchen aufbewahrt, das über einem Balken der Wohnstube versteckt lag.
Nach und nach ging leider dieses patriarchalische System
unter. Die Güter wurden unter die Kinder zu gleichen Teilen
geteilt und bei der immer zunehmenden Verschuldung hypothekarisch
belastet. So bildeten sich nach und nach die heutigen Zustände
heraus. ^)
III. Im früheren Mittelalter mußten die Bauern laut Vorschrift ein schlichtes Gewand von schwarzer und grauer Farbe und
rindslederne Schuhe tragen. Das Tragen von Waffen war ihnen,
der bei ihnen üblichen Raufereien wegen, verboten. Als aber die
Bauern später immer freier und wohlhabender wurden, machten
sie es dem Adel nach. Sie trugen lange, über die Schultern
wallende Haare, und darüber feingestickte Hauben. Eine andere
Kopfbedeckung waren rote, hohe Hüte, die man mit Schnüren behängte. Im Winter trug man einen Hut, der „Schabernak"
hieß. Das Müder war damals auch Männerklcidung. Obwohl
die heimischen Kleiderstoffe weit und breit berühmt waren, ließ
man. doch solche aus Belgien und Italien kommen. Die Frauen
trugen das Haar in Zöpfen über den Kopf gebunden. Die Mädchen ließen es frei herabwallen und schmückten es mit Bändern
und Blumen, die man „Schappel" nannte. Eine Erinnerung
daran, sind noch die Kränze, die an den höchsten Festen getragen
werden. Die Kleidung war überaus bunt.
IV. B i s ins 13. Jahrhundert verschaffte jeder Besitzer eines
Bauernhofes sich alle seine notwendigen Instrumente und Gerätschaften selbst durch seine Dienstleute oder tauschte sie gegen Naturalien ein. Als aber dann die Märkte aufkamen, hörte dies auf.
Es entstanden die Handwerker und das Geld wurde das unentbehrliche Verkehrsmittel. Allerdings war damals der Geldverkehr
viel beschwerlicher als heute. Es gab sehr viele verschiedene
Münzsorten, wie auch jeder bedeutendere Ort sein eigenes Maß
hatte. Das Geschäft des Wechselns besorgten die Juden und die
Lombarden, später Lamparten genannt. Die in unseren Urkunden
vorkommenden Geldsorten sind: die P f e n n i g e , 12 Pfennige
') Zu Ende des Mittelalters bestand noch daS Verbot ohne G e nehmigung des G r a f e n , Geld aufzunehmen.
— 113 —
waren 1 S c h i l l i n g ; , 2 0 Schillinge (oder 240 Pfenninge) waren
1 P f u n d Pfg., etwa 2 Kronen heutiger Währung; 1 S c h i l l i n g
Silber
2 Pfd. Pfg. (4 Kronen); 1 S c h i l l i n g G o l d
?»/s Pfd. Pfg. (15 Kronen); 1 M a r k S i l b e r etwa 50 Kronen.
Eine schon in den ältesten Zeiten in unseren Gegenden gebräuchliche Scheidemünze war der H a l l e r (später Heller genannt), Er
hatte seinen Namen von der Stadt Hall in Schwaben, wo er
namentlich ums Jahr 1228 am häufigsten geprägt wurde. Er trug
auch deren Wappen: auf der einen Seite eine Hand, auf der andern ein Kreuz. Die Haller wurden früher in Silber geschlagen
und hatten mit dem Pfenning gleichen Wert; später galten sie nur
die Hälfte und ihr Wert sank mit dem des Pfennings immer mehr.
Seit dem 15. Jahrhundert prägte man sie in Kupfer. Pfennig
oder P f e n n i n g war ursprünglich der allgemeine Name jeder
Münze in Deutschland, der sich von den Hohlmünzen (Brakteaten
genannt) herschreiben soll, weil diese die Gestalt eines Pfännchens
hatten. Man hatte goldene und silberne Pfenninge, sowie dicke,
dünne, breite und hohle. Später bezeichnete man damit eine
silberne Scheidemünze, von der 160 Stücke eine Mark feinen
Silbers enthielten und .die mithin 2 Groschen oder 9 Kreuzer
wert waren. Sie wurden aber immer kleiner und geringwertiger,
so daß es im Jahre 1400 zu einer Mark Silber etwa 12—1400
Stücke Pfenninge brauchte. Wie man aus den obigen Bezeichnungen ersieht, wurde früher das Geld nicht gezählt, sondern gewogen. Eine Mark war ein halbes Pfund oder 16 Loth. Der
G u l d e n war ursprünglich eine Goldmünze, daher der Name.
Als im 15. Jahrhundert Silbermünzen von 2 Loth Schwere geprägt und Gulden benannt wurden, hieß man zum Unterschied
von diesen die goldenen Gulden G o l d g u l d e n . Man teilte anfangs den Gulden in 20 Schillinge zu 3 Kreuzern, später in 60
K r e u z e r ein; 1^/2 Gulden waren 1 Thaler.
V. Erst ums Jahr 1100 fing man an, sich einen Familiennamen oder Geschlechtsnamen beizulegen, welcher entweder dem
Berufe, oder dem Taufnamen eines Vorfahren, oder dem Orte,
wo man wohnte, oder einem Spitznamen entnommen wurde und
sich im Laufe der Zeit sehr veränderte.
Von den alten Triesner Geschlechtern findet man in den
Urkunden folgende:
8
— 114 —
1. Von T a u f n a m e n a b g e l e i t e t : E b e r l i (von Eberhart, Verkleinerungsform). I m Pfarrurbar von Eschen wird vom
Jahre 1438 erwähnt ein Eberlin Koch. B e r l i n g oder V e r l i n g oder W e r n l i n (alle diese von Bernhart und Wernhart,
Werner); W o l f ' (von Wolfgang und Wolfhart); Welz (WeltValentin); Meteld (Mathilde); N i g g (Nikolaus); F r ick (Friedrich); O s p e l t (Oswald); Risch oder Rüsch (Ulrich); B a r getzi (Pankratius, Purgetzi; im 15. Jahrhundert wurden Bargetzi Frick und Purgetzi Beck erwähnt); M ö r l i (Maurus, Verkleinerungsform); Hitz (Heinrich); E g l i n (Eglolf); J ö r g
(Georg); G r i ß und K r i ß (Christian); I o n (Johann); Kob
(Jakob); T h ö n i (Anton); S e l i (Basil); R i g (Reginhard);
Hug (Hugo); Bärtsch (Bartholomäus); G a h a i n y (Ca.-Haus,
Hainy-Heinrich, also aus dem Hainrichshaus); J t e r (Jta);
Ott (Otto); Obrecht (Albrecht); Fritsch (Friedrich); später
E r n i (Arnold); unverändert von Taufnamen hergeleitet waren
die alten Geschlechter: P a u l i n , P e t e r , F r u m o l t (Frommhold), H a r t m a n n , L a m p e r t (Lampart , Lambert); möglich
wäre es allerdings, daß die Lampert ihr Geschlecht von der oben
erwähnten Beschäftigung des Geldwechselns herleiteten; das Geschlecht K i n d l e ist entweder Verkleinerung von Kind und hat
der Begründer dieses Familiennamens aus irgend einem Grunde
sein Lebtag ein Kindlein sein müssen; oder dieser Name stammt
von einem Taufnamen, desfen Ende die Silbe Kint war, z. B.
Hardukint. Ich halte es auch für nicht unmöglich, daß er vom
Namen Konrad kommt, der in Kurt, Kunt (daher Kunz, Künzli)
oder Kund verkürzt wurde. Die Verkleinerungsform von Kund
ist Kündli. Ein geistlicher Herr aus Triesen erscheint anno 1450
als Wernhart Khündlin (Bernhard Kindli.) Rein erhalten hat
sich der altdeutsche Taufname N i e d h a r t als Familienname.
2. Eine Beschäftigung bedeuten:. B a n z e r (alt Panzer von Panzerer, d. h. Panzermacher); Beck, B a r b i e r (Badmeister), S c h n i d e r , M ü l l e r , M u r e r , W e i n z i r l y , S e n n ,
M a l e r , Feger, S p r e n g e r , G a n t n e r (vielleicht vom rom.
Oancl abzuleiten), R e g e l e (dieser Name ist Verkleinerung von
Nagel oder Nagl, welches Wort als Geschlechtsname in Oesterreich, Deutschland, in der Schweiz und in Liechtenstein vorkommt.
Es wird meist als gleichbedeutend, mit Nagler gedacht; ich halte.
— 115 —
aber dafür, daß es einem Tausnamen seine Entstehung verdankt),
T r ä g e r (Bürge, Vormund), M a i e r (Gutsverwalter), S c h ü r t i
(Schroter?), S c h u l e r (Lehrer); S u l s e r . (?)
3. Zu den Triesner Geschlechtern gehörten außerdem folgende, meist noch aus dem Romanischen stammende:
M a s t r a l (vom lateinischen mwistkrialis, d. h. Hof-Beamter;
.noch jetzt heißt im romanischen Graubünden der Ortsvorsteher
iriisti-al), B e r g e r , G a s s a l e r (vielleicht hatte dieses Geschlecht
diesen Namen von dem Wohnplatze Oasol oder (Zassal im Oberdorfe; es,sö1-eg,8g. alts., d., h. das hohe Haus), Grüschli (Verkleinerung von Grüsch oder Grisch; romanisch (ürisetr - (Zi-i-stOlri-isttÄri), Jutschet (romanisch wohl statt Jatschett, d. h.
Jaköbchen), G a n t e r b e i n (wahrscheinlich Walliser), H i l e t t
(Verkleinerung von Hilarius, romanisch), S p i e g e l , V i r a b e n d ,
T a n n e r , Schampletz (romanisch Gionplazi, d. h. Johann
Placidus), P a r g a n t (ein sicher romanischer Name, dessen Sinn
ich nicht zu deuten vermag), Nestle (Verkleinerung von Rest;
Rest bedeutet im romanischen Graubünden jetzt noch so viel wie
Christian), L i f e r (romanisch jetzt noch I^ver oder divers),
P l a n k (daher „Plankabongart," romanisch plariea, plauiiea,----Halde), B r e n n (dieses Geschlecht kommt heute noch in Disentis
vor), S c h a l gett (romanisch, verkürzt aus Gottschalk mit der
Verkleinerungssilbe ett), S c h n e l l (romanisch Tschanell — Johannchen), B ü r z l e (Walliser?), H e u , Mock, H i l t y, (Hilarius?),
R o t i n er (vom Wohnort), Tschöntsch (romanisch — Hännsli),
L o t e r (Lothar), Täscher (heute noch in Bünden vorkommend,
soll von einem alträtischen Namen Tagio kommen, romanisch ^ÄiseK).
4. W a l l i s e r Geschlechter zu Triesen und am Triesenberg waren: G a s n e r (auch G a u s n e r , Gosner, Gaasner, im
14. Jahrhundert einmal Gansar, selten Gaßner geschrieben),
M a r u g g (soll vom Taufnamen Merold kommen), I o n (Jonas
oder Johann, vgl. Jonenboden), G a p p a z o l , von C u r t e n (daher Curtenalp? jetzt Gatnalp), von B a l d e n e g g , von G u ß b r u n n , Täscher, H i p p e r (Hyppolit), H i l w i , Oschwald
(Obwald, Ospelt), Götsch (Gottfrid), S c h n i d e r , Richenhalt,
K a u f m a n n , P f i f e r , Reinacher, S t o ß , S c h a l l e r , Tringler, L a m p a r t , R i g l e r (Rügler), Beck, S c h l e g l , Lugner,
—
116 —
S e l i , B ü h l er, und andere, die aber in den Urkunden nicht
ausdrücklich als Walliser bezeichnet werden, wie W a g n e r (daher
Wagnerberg, jetzt Wangerberg).
5. E r n i , Hoch, N i e d h a r t , T s c h o l , W a l s e r und
Heidegger sind aus Vorarlberg eingewandert. Die Erni kamen
niit dem Pfarrer Erni Hieher im Jahre 1652,
die Hoch mit dem
Pfarrer Hoch im Jahre 1711, die Niedhard mit dem Cooperator
Gir im Jahre 1698, die Tscholl aus Bludenz um 1800, die
Heidegger aus Egg im Bregenzerwald um 1800, später die Walser
aus Rankweil.
6. Ebensalls aus Vorarlberg (Sateins) eingewandert war
die adelige Familie von K r i ß , wovon ein Teil sich in Balzers
niederließ. Schon um das Jahr 1616 heiratete eine Ursula
Schurti einen von Kriß, und deren Sohn, Lieutenant Thomas
von Kriß, nahm iin Jahre 1656 eine Elisabeth Verling zur Frau.
Vom alten Triesner Adel wird bald eingehender die Rede sein.
VI. Zur Erleichterung des Verkehrs wurden Wege und
Brücken erbaut. Die Kirche unterstützte derlei Unternehmungen
mit ihren geistlichen Mitteln, weshalb die meisten Brücken einen
religiösen Charakter hatten und Kapellen und Heiligenbilder trugen.
So war die Brücke, die vor Zeiten von Triesen über den Rhein
führte (bei Capont, d. h. «ass. pvnris, Brückenhaus), mit einer
Kapelle und der Statue des hl. Johannes von Nepomuk geschmückt,
welche letztere jetzt in der Muttergotteskapelle steht.. An die Bequemlichkeit der Wege stellte das Mittelalter noch keine großen
Anforderungen; insbesondere waren die Dorfwege sehr schlecht,
zum Teile mit groben Platten besetzt. Die Leute hatten eben
damals bessere Nerven als heutzutage.
W i r t s h a u s gab es im früheren Mittelalter in Triesen
noch keines. Die Wirtshäuser hatten überhaupt noch mehr den
Charakter von Wohlthätigkeitsanstalten und den Wirtshausbesuch
der bloßen Unterhaltung wegen kannte man gar nicht. Dagegen
bestand in Triesen eine Art S p i t a l , ' i n welches insbesondere das
kranke fremde Bettelvolk auf der sogenannten Bettelsuhr aus den
übrigen Gemeinden der Grafschaft Vaduz verbracht wurde. Das
Bettler- und Gaunerwesen, die herumziehenden Zigeuner, waren
eine überaus lästige Landplage, gegen welche das Volk durch die
Obrigkeit zu wenig geschützt wurde.
— 117 —
Wie in allen größeren Ortschaften, so stand auch (und sie
steht heutzutage noch) im Dorfe, auf dem Hauptplatze zu Triesen
eine Linde. Die Linde, die gegen 1000 Jahre alt werden kann
Wei öer Linde zu Griefen.
und unter ihrem schön gewölbten, honigduftenden Laubdache so viele
Geschlechter vorüber ziehen sieht, war seit uralter Zeit der Lieblingsbäum des deutschen Volkes. Unter der Linde fanden die Gerichtstage und die Volksversammlungen statt, unter ihr feierte die
Gemeinde ihre heiteren Feste und erfreute die Jugend sich an ihren
Spielen. Darum heißt es schon im Nibelungenliede:
hat jeman ze fröuden muot,
der soll keren ze der grüenen linden.
Und der dem nachbarlichen Geschlechte der Freiherren von
Sax angehörende Dominikanermönch und Dichter Heinrich v. Sax
sang ums Jahr 1230:
der doß (Lärm) wird groß,
da wir zuo einander komen
under der' linden von linden
vil wol gemuot.
die schar vil gar
da sint, das hab ich vernomen,
ir srölich singen, ir springen
vil sanfte tuot.
-
118
-
fröude unt freudenreich gemüete
süln wir disen sumer hcm;
Heide und anger, schone in blüete
da stent bluomen wol getan.
uf der Heide und in dem Walde
singen kleiniü vogellin
süeße stimme manikfalde;
des süln wir in fröude sin.
Daß damals mit so lebhafter Sehnsucht Alt und Jung den
hellen, warmen Frühling begrüßte, wird begreiflich, wenn man
bedenkt, wie lange und traurig der Winter sein mußte in einer
Zeit, da man das Glas noch nicht kannte, die kleinen Fensteröffnungen mit Laden fest verschließen und die dunklen Räume mit
Kerzen, Oel und Kienspänen erhellen mußte! —
VII. Nach Aushören der Leibeigenschaft bildete sich, nach und
nach ein anderes Abhängigkeitsverhältnis heraus, das der „ H ö r i gen" oder „Lehenleute". Diese saßen auf dem Hofe oder Gute
eines Andern gegen Entrichtung gewisser, genau bestiinmter Abgaben und Dienstleistungen.
Man unterschied verschiedene Arten von Lehen. Wurde ein
Lehen nur auf gewisse, beschränkte Zeit gegeben, so wurde es
„Handlehen" oder „Schupflehen" genannt. Lebenslänglich einer
Person übertragene Lehen hießen „Leiblehen". Die „Erblehen"
erbten sich in derselben Familie entweder im Mannesstamme allein
(„Mannlehen") oder auch in weiblicher Descendenz („gemischte
Lehen") fort. Die Erblehen konnten auch beschränkt sein, z. B.
auf Kinder und Kindeskinder. Starb die Familie in direkter
Linie oder in der vom „Lehenbriefe" vorgesehenen Weise aus, so
.fiel das Lehen wieder an den „Lehensherrn" zurück, der es wieder
frei verleihen konnte.
Jene, welche von den Grnndherren, d. h. von den Eigentümern Grund und Boden zur Bewirtschaftung gegen Leistung
der festgesetzten Abgaben erhielten, sowie die Erblehenträger, welche
für sich und ihre Nachkommen Lehengüter erhielten, traten dadurch
zu ihrem Lehensherrn in ein persönliches und dingliches Verhältnis, welches man auch Leibeigenschaft nannte. Diese Leibeigenen deschristlich-deutschenRechtes waren aber keine Sklaven,
nicht willenlose Werkzeuge; sie konnten auch f r e i e s . Eigentum
besitzen und erlangen; aber sie waren ihrem Grnndherreü Dienst
und Abgaben zu leisten verpflichtet für die Benützung seines Eigentums, wozu die freien Unterthanen, die auf ihrem freien Eigentum saßen, nicht verpflichtet waren. Darum nannte man sie Unfreie, Grundholde oder Eigenleute. Persönlich waren sie frei,
wurden nicht von der Scholle verdrängt und genossen den Schutz
ihres Grundherrn. Sie hatten auch den großen Vorteil, daß sie
die Güter, die sie bearbeiteten, nicht mit Schulden belasten konnten,
weil sie ja nicht ihr Eigentum waren. Die Lage der Arbeiter
unserer Tage ist daher vielfach eine viel schlimmere als die der
Hörigen jener Zeit, die sich eines sicheren Daseins erfreuten.
Unter solchen Hörigen oder Lehenleuten finden wir daher in Triesen
wie anderswo gerade die angesehensten, sogar adelige Familien.
Jeder hörige Hof konnte eine Familie gut ernähren, während die
Abgaben in der Regel gering waren. Ging so ein Lehenhof
durch Kauf oder Vererbung auf einen anderen Besitzer über, so
auch die Leute, die auf demselben saßen, d. h. die an diesen
Leuten zu beanspruchenden Leistungen. So war eine
Familie mit allen ihren Kindern Eigen und zugewandt dem Eigentümer ihres Gutes. Sie konnten mit dem Gute verkauft und
verpfändet werden. So verpfändete z. B. Graf Rudolf I. von
Sargans anno 1322 seine Leute zu Balzers, Mals und Eschen,
sowie 10 Saum Bockerwein für 300 Mark Silber und einige
Monate später auch seine Leute zu V a d u z und T r i e s e n
und alle Leute, welche „in die Steuern gehörten", das Schloß
Vaduz uud den dazu gehörigen Baumgarten für 400 Mark Silber.
Ritter Ulrich von Richenstein verkaufte im Jahre 1362 dem Kloster
St. Johann im Thurthale 8 leibeigene Personen um 72 Pfund
Pfennige. Aus dem Gesagten erklärt es sich leicht, daß von Geschwisterten das Eine diesem, das Andere einem andern Herrn,
daß sogar eine Person zur Hälfte diesem, zur Hälfte einem andern
Herrn angehören konnte, d. h. zweien Herren zu Dienst verpflichtet
war, wenn das Lehengut zwei Eigentümer hatte. Kinder aus solchen
hörigen Familien und ihre weiteren Nachkommen gehörten dem
Herrn, dem die Eltern angehörten, mochten sie sich aufhalten wo
immer. Daher gehörten die Leute einer und derselben Ortschaft
oft verschiedenen Herren an und hatten auch die demselben Herren
gehörigen Leute nicht dieselben Pflichten gegen ihn. Die Einen
— 120 —
waren von allen Verpflichtungen frei, mit Ausnahme der Wehrpflicht gegen feindliche Ueberfällej sie hießen Sonderleute oder
Semperfreie; andere waren zwar von Steuern frei, aber nicht
von Frondiensten; wieder Andere hatten Abgaben, Frondienste und
Kriegsdienst zu leisten. Von gewissen Gütern mußte der Lehenzins in Naturalien, Kleidern (Tuch) oder Waffen geliefert werden.
So heißt ein Acker im Triesnerfeld „die Helebarten", weil der
Pächter jenes Gutes seinen jährlichen Zins in solchen Waffen entrichten mußte. Ein anderer Acker heißt der „Eieracker", weil
der Pachtzins mit Eiern erlegt wurde.
Heiraten sollten nur unter Leuten gleicher gesellschaftlicher
Stellung geschlossen werden. Geschah dies nicht, so folgten die
Kinder „der schlechteren Hand"; d. h. wenn der Vater oder die
Mutter leibeigen war, so würden alle Kinder es auch. Wenn unter
.Eigenleuten verschiedener Herren Ehen eingegangen und Kinder
vorhanden waren, so wurden diese unter die Herren geteilt.
Wollte eine wegziehende Person fortan von Abgaben frei
sein, so mußte sie sich auslösen und den „Abzug" bezahlen, wenn
sie in ein Gebiet auswanderte, das jenseits des Arlbergs, oder des
Bodensees, oder des Walensees, oder der Lanquart lag.
Starb ein leibeigener Gutsbesitzer, oder der Inhaber eines
größeren Erblehens, so mußte von seiner fahrenden Habe das
„Besthaupt" oder die „Kurmede", d. h. das beste Stück Vieh,
oder das beste Bett, oder Kleid dem Grundherren überlassen
werden. Das war der verhaßteste Tribut, der um das Jahr 1500
aber aufhörte. War eine bestimmte Reihe von Jahren verstrichen
oder der Lehensherrn gestorben, so mußte der Lehenmann dem
neuen Lehensherrn eine bestimmte Summe Geldes geben, die man
„Ehrschatz" oder „l^uckkmiuoa" nannte.
Uebrigens konnte ein Leibeigener sich auch aus ersparten
Mitteln loskaufen, so daß das Gut, auf dem er saß, sein Eigentum wurde. Nicht selten aber begaben sich freie Leute freiwillig
in die Leibeigenschaft, besonders in die der Klöster, um des Schutzes
und der Privilegien derselben teilhaftig zu werden. So übergab
der oben erwähnte Ritter Ulrich von Richenstein sein Vermögen
und sich selbst bem Kloster Pfäfers, das ihm, so lange er lebte,
freien Lebensunterhalt und ein schönes Taschengeld geben mußte.
Oft auch waren die Herren zu Zeiten der Not gezwungen, ihren
— 121 Hörigen gegen Hilfeleistung in Waffen die Freiheit zu geben und
die Leibeigenschaft in freie Unterthanenschaft zu verwandeln, oder
ihren Grund und Boden ihren Eigenleuten um ein Billiges zu
verkaufen. S o bildeten sich nach und nach die heutigen Verhältnisse heraus.
Die Entlassung eines Leibeigenen aus dem Stande der Leibeigenschaft und seine Erhebung in den Stand eines freien Mannes
geschah durch eine Ceremonie, die darin bestand, daß ihm eine
Silbermünze aus den Händen geschlagen wurde.
Das Nähere über die Lehen zu Triesen ist schon gesagt
worden.
VII
Die Walliser.
Um das Jahr 1300, vielleicht schon um 1280, erfolgte die
Besiedelung der den Kulm umgebenden Halden des Triesenberges
durch die eingewanderten W a l l i s e r . Ihre Heimat war das
Oberwallis vom Furkapaß bis Leuk. Sie gehörten zum alamannischen Volksstamme, wie das Volk, das sie hier in der Grafschaft Vaduz antrafen. Allerdings brachten sie in ihrer Sprache
vielecharakteristischeEigentümlichkeiten mit, die sie, w i e ihre
einstigen S t a m m e s g e n o s s e n i m W a l l i s , b i s auf den
heutigen T a g zum größten T e i l e bewahrt haben und
wodurch sie sich von den L e u t e n i m T h a l e a u f f a l l e n d
unterscheiden. Doch gilt dies nur von den Wallisern am
Triesenberg, die eine geschlossene Kolonie bildeten; während jene
Walliser, die sich in den Thalgemeinden niederließen, und jene,
welche nach und nach vom Berge herabzogen und sich unter die
Thalbewohner mischten, auch die Sprache der Letzteren sich vollkommen angewöhnten.
S o v e r r ä t die Sprache der T r i e s e n b e r g e r heute
noch ihre H e r k u n f t aus dem O b e r w a l l i s ; eine A b stammungsurkunde, die b e w e i s k r ä f t i g e r ist a l s eine
auf P e r g a m e n t .
Ueber die Ursachen ihrer Auswanderung aus dem Wallis
und ihrer Einwanderung in Churrätien sind die Ansichten der
Geschichtsforscher noch geteilt. Einige glauben, die Walliser seien
von den rätischen Dynasten herbeigerufen worden, um für die abgelegenen Teile ihrer Gebiete in der Alpwirtschaft tüchtige Bewohner und zur Landesverteidigung geeignete Leute zu bekommen.
Andere schreiben der Uebervölkerung in den rauhen und wenig
fruchtbaren Hochthälern des Oberwallis, häufigen Grenzstreitigkeiten mit den romanischen Nachbaren, fortwährenden Kriegen
unter den einheimischen kleinen Herren, unter denen ihre Freiheit
verloren ging u. s. w., die Ursache zu. Ueberdies hatten die
Walliser das Recht des freien Zuges, sie durften auswandern,
wohin sie wollten.
So zogen sie zwischen 1280—1360 in großen Scharen mit
Weib und Kind über die Furka herüber nach Churrätien, wo sie
in den Gebieten der Freiherrn von Vatz und der Grafen von
Montfort zu Werdenberg, Sargans, Feldkirch und Bregenz Aufnahme fanden und Güter teils kauften, teils in freies Lehen
nahmen. So kam eine bedeutende Anzahl Familien, die an Seelenzahl die der Gemeinde Triesen übertraf, auch in die Grafschaft
Vaduz, hauptsächlich an den Triesenberg. Das Jahr, wann dies
geschah, kann nicht genau angegeben werden; aber daß es ums
Jahr 1300 geschehen ist, dafür spricht der Umstand, daß für die
Einwanderung in der Grafschaft Feldkirch (Damüls, Laterns)
dieses Datum feststeht und erhellt ganz besonders aber aus einer
Urkunde vom J a h r e 1 3 5 5 , welche folgenden Inhalt hat:
Ulrich, der Amtmann, der minderjährigen Kinder des Grafen
Hartmann sel. zu Vaduz, urkundet, daß er einen Streit gütlich
beigelegt habe zwischen den Schaanern und einigen Wallisern am
Triesenberg, deren Namen sind: ^) Peter Rügler, Johannes von
Prademetz, Peters Sohn, Johannes von Guflin, des alten Heinzen
Sohn. Johannes Peter von Gurtenalp, Johannes der Witwin
Sohn an Müseschen Johannes Gappazol und Niklaus, Klausen
') Kaiser S . 204 gibt andere Namen an, nämlich: Peter der Tugler
(Rügler?), Johann von Gartnalp, Hans Ospelt, Klausen Sohn, von
Gartnalp,' dann ebenfalls Johann, der Witwe Sohn, an Masescha und
Johann Gappazol. Er scheint eine andere Urkunde vor sich gehabt zu
vaben und scheinen die Genannten demnach die Vertreter einer größeren
Zahl von Lehennehmern gewesen zn sein.
-
123 —
Sohn, von Gurtenalp „genannt die W a l l i s e r in B a l b u n " . l )
Es handelte sich um dieBenützung der Alpe M a l b u n , besonders
des sog. G a m s w a l d e s und wegen des Berges, S t a v i n i e l genannt. Der Schiedsspruch des Amtmanns lautete: D i e S c h a a n e r
geben den genannten 7 W a l l i s e r n ihre vorgenannten
G ü t e r zu einem rechten E r b l e h e n , nämlich i h r e n T e i l
von M a l b u n , „den die Walliser vormals gehabt haben",
G a m s w a l d und S t a v i n i e l , um 8 Pfund Pfenning jährlichen
Zins, welchen sie auf Martini den Kirchenpflegern des hl. Laurentius in Schaan zu entrichten hatten. Wo das die Walliser nicht
thäten, so sollen diese Lehengüter wieder an die Schaaner zurückfallen. Marken sind: Die erste March geht dem Zaun nach von
dem Bach bis hinauf vor den Stuvil und von da aufwärts bis
auf die Egge, wie der Zaun die Egge hinaufgeht bis in den
Grat, die andere Murch neben dem Trojen, der nach Guschg
geht. Und wenn derselbe Bach in die Ebene kommt, so market
er gleich in den großen Bach. Von da ist es ihr beider Almeind
bis in das Tüf-Tobel und sollen sie diese Almeind gemeinsam
nießen. Den Gamswald und Staviniel sollen die Walliser auch
nießen innerhalb der Marken mit Holz und Feld, mit Wunn und
Weid, mit Acker und Wiesen, mit Wasen, mit Zwey, mit Bächen,
mit Runsen und mit Fließendem bis auf den Brunnen, der liegt
unter des Stoßen Stadel gegen Guschg zu, und dann aufwärts
bis auf den Grat und von^ dem Brunnen hinab in den Bach,
der da geheißen ist Saminnen. Von da sollen beide Parteien (die
Schaaner und die Walliser) den Wald gemeinsam nießen bis an
das Guschger Tobel, jedoch ohne zu schwenden oder zu reuten.
Die Walliser sollen dieses Erblehen auch veräußern dürfen, mit
Vorbehalt der Rechte der Schaaner. Letzteren wird auch im Notfalle das Recht der Schneeflucht in das Gut Gamswald
vorbehalten. Den dabei angerichteten Schaden hatten vier Männer
zu schätzen, von denen zwei aus dem Kilchspiel Schaan und zwei
') Balbun aus Vallbun> d. h. gutes Thal (vallis dona,). Stabil,
Staviniel von stadils und st-Uzrilnm, d. h. Lagerplatz oder Standplatz,
dann Stall,- daher Stafel und.Stafler, Mit dem deutschen Wort Staffel
(Stiege) hat dieses nichts zu thun. Prademetz von pratc, 11NZ220, orstum
msclium, d. h. die mittlere Wiese. Also a l l e s Namen aus der romanischen Z e i t , was eine Bewirtschaftung vor der Walliser Einwanderung
beweist.
— 124 —
aus dem Kilchspiel Triesen gewählt wurden, die, .wenn sie sich
nicht einigen konnten, den gräflichen Ammann beiziehen mußten.
Der Schaden wurde den Wallisern vom Lehenzins abgezogen.
Die Walliser sollen den Schaanern einen Trojen machen durch
den Gamswald; thun sie das nicht, so dürfen die Schaaner den
alten Weg benutzen; fügen sie aber Schaden zu, so sollen sie ihn
vergüten. Die Urkunde pegelte.Ammann Ulrich von der Lachen
zu Vaduz und Graf Rudolf, von Werdenberg zu Sargans als
Vormund der Söhne des Grafen Hartmann I. zu Vaduz. Aus
dieser Urkunde ersehen wir, daß die W a l l i s e r lange vor
1355 die A l p e V a l b u n ( M a l b u n ) bewirtschaftet haben;
denn es heißt darin, sie hätten dieselbe schon v o r m a l s gehabt.
Auch erscheinen hier die Leheninhaber schon als altansäßige Männer,
die sich von dem Gute nannten, auf dem sie und ihre auch mitgenannten Väter saßen (von Prademetz, Guflina, Gurtenalp,
Müseschen). Es ist auch die Rede von „des Stoßen Stadel".
Der W a l l i s e r S t o ß (die Stöß sind als Walliser ausdrücklich
bezeichnet in der Urkunde von 1371) w a r also bereits im
Besitze eines S t a l l e s in M a l b u n , t r i e b also schon
vorher daselbst A l p w i r t s c h a f t . Die neuen Ansiedler werden
hier auch „Walliser in Balbun" genannt, jedenfalls deshalb, w e i l
sie diese A l p e schon länger bewirtschafteten.
Uebrigens ist in vorerwähnter Urkunde nur von Malbuner
Lehen die Rede und daß die.Walliser dieses schon vor 1355 bekommen, haben. Damit ist aber durchaus nicht gesagt, daß sie
andere Lehen nicht schon weit f r ü h e r empfangen und
genossen haben können. Die Walliser hatten z. B. auch
das Garselli zu Lehen (von den Grafen von Werdenberg) und
mußten davon an die Pfarrkirche zu Grabs 1 Pfund Geldzins
alljährlich entrichten. Spätestens um 1290 haben die Werdenberg^r und Sarganser Grafen ihre Besitzungen geteilt und zwar
so, daß was auf dem rechten Rheinufer lag, an die Sarganser
kam, also auch die Alpen in der Grafschaft Vaduz. Hätten nun
erst die Grafen von Sargans die Alpe Garselli den . Wallisern
verliehen, dann hätten sie Wohl kaum vom Lehenzins etwas an
"die Kirche rion Orabs vermacht, die im Gebiete der Werdenberger
lag. Unmöglich wäre es ja nicht; aber ich möchte doch daraus die
Vermutung ableiten, daß die E i n w a n d e r u n g der W a l l i s e r
-
125
—
am T r i e s e n b e r g zur Z e i t geschah, da der roerdenbergische Besitz noch nicht g e t e i l t w a r , also v o r 1290.
I n eben derselben Zeit kamen die Walliser auch nach Davos.
Der Lehenbrief, durch welchen Graf Hugo von Werdenberg und
die Freiherren Johann und Donat von Vaz den Wallisern das
Thal Davos zu Lehen gaben, datiert vom 1. September 1289.
Auch ins heutige Vorarlberg kamen die Walliser um die gleiche
Zeit. Jin Jahre 1313 erhielten sie Lehen in Laterns und schon
vorher (1303) in Tomüls in dem nach ihnen benannten Walserthale. Demnach dürfte die Wallisereinwänderung nach diesen Orten
nicht von Davos, sondern direkt von O b e r w a l l i s aus erfolgt
sein und zwar, wenn nicht gleichzeitig, so doch in n u r kleinen
Zwischenräumen.
Ein anderer Erblehenbrief der Walliser am Berg datiert
vom 20. Dezember l3?1. I n demselben gibt Graf Heinrich von
Werdenberg-Sargans zu Vaduz einigen Wallisern die Alpen
Guschg (Güschgle) und Guschgfiel zu ewigem Erb lehen gegen einen
jährlichen Zins von 1? Schilling Pfenning. Diese Urkunde lautet
nach einer Copie (Gemeindearchiv Balzers):
Ich Graf Hainrich von Werdenberg von Sargans, Graf
Hartmanns (so lautet Wohl der Name im Original, in der Copie
steht „Hartmudes") seeligen Sohn, Kunt und Wergich offendlich
an diesem Briefs, allan den, die ihn ansehen oder hören leßen,
das ich mit Gueter Vorbetrachtung, darzu nach Gutem rath
meiner Amplüt, verliehen han und verlich mit diesem Briefs ze
einem rechten Erblichen nach Erblichensrecht dißen nachbenannten
Walsern: des Ersten Hanß von Gußbrunnen und Hanßen, Klausen
söhn, von Guten Alpi), Hanßen stöß und Jacken, seinem brueder
und Petter stös und Petter schaller, Jacken Wibin stößen söhn 2),
und allen ihren Erbcm, ob sey nit werint^): Ain Alp, die man
Nembt Gusch und Gusch-Fiel, stoßen oben an die Alp,
die man
Nembt Gcnnp und Neba zu an das theil, das Scharm Khaufft
Hand, von denen von Frastanz (April 1361) und herab an den
') I m Original wohl Gueten Alp oder Gurten Alp, Gatnolp.
') D. h. die Söhne des Weibes von Jakob Stöß. Es sind die genannten Peter Stöß und Peter Schaller, letzterer also von einem Manne
mit dem Familiennamen Schaller.
2) Ob sie nit wertnd, d. h. wenn sie nicht (mehr am Leben) wären.
— 126 —
Sainmiinen, die Jetz Genampten Alpen mit Grund, mit Grat,
mit stcg, mit weeg, mit Holtz, mit Feld, mit Wunn, mit Waid,
mit Maßen, mit Zweig, mit Waßer, mit Wasserflüßen, darzu
mit allen rechten, nuzeu, und Gewohnheiten, mit aller der Zugehört, a l s auch ihre V o r d e r n , die selben A l p e n J n n e
gehabt und genoßen Hand, ohngevert: Han ich ihnen und
ihren Erben verliehen ze einem rechten Erb-Lehen nach Erblichens
recht, also mit solchen Gedingen und Beschaidenheit, das si und
al ihr Erben mir und meinen Erben davon zu rechten Zeit Geben
und Richten sond, Jährlich und alle Jahr Aus Sant Martinstag
sibenzechen schillig Pfenig Guter und gemeiner Constanzer Münz
nach zinßen recht ohn alles Verziehung und ohn alle Gevert,
und wen und wellens Jahr sei oder ihr Erben ob sei nüt werind,
mir und Meinen Erben den Zinß und ales Jährlich und alle
Jahr nit richtent Aufs Sant Martis tag als vorgeschriben stat,
so ist mir und Meinen Erben, die obgenampten (Alp) mit aller
Zugehördt, und mwdem Zins des selbigen Jahrs zinßfälig worden,
und wider zu Aigen gefallen, ohn ale wider red und ohn ale
gevert. Eß ist auch sonderlich beredt, das sei und I h r Erben
den zinß in den hoff gen Eschen richten sond, als unßer Herr
(wohl: unzer her — bisher) sitt und gewohnlich gewesen ist, ongevert, und sol mir das an meinem Zinß als vor ist beschaiden,
entkam Minderung Bringen ohne alle gevert^); sei und ihr Erben
Hand auch Gewalt ihro recht an der genampten Alp füro ze versetzen, und zu ver Kauffen, Wan sie wend, ob sie zu noth bedärffen on gevert/ und doch mit solcher Beschaidenheit, das mir
und Meinen Erben alwegen sei Recht behalten sigend, on alle
Gevert, als vorgeschrieben steth.
Ich und al mein Erben sond auch ihro uud Ihren Erben
Gut und Getreuw wären (gute und getreue Bürgen) sein, nach
dem rechten (vor Gericht im Falle eines Processes) umb obgenampten Alpen, und auch das Erblichen als vor ist Beschaiden
(wie vorhin ist bestimmt worden), wan und wie sie das Immer
bedarsf oder nothdürftig werden an Geistlichen oder Weltlichen
recht (Gerichten), das ich für mich und Meine Erben gelaicht (ge') Der oft in den Urkundensichwiederholende Ausdruck .ohn gevert '
bedeutet eigentlich: ohne Gefahr, ohne Hinterlist, ohne Gefährde, ungefähr;
er ist oft bloße Formel.
—
127
—
lobt, beeidet, geschworen) han mit Güten trauen on alle Gevert.
Deren vorgeschrieben ding und geding (Abmachung und Bedingungen) aller zu wahrer urkhundt nnd ganzer stetter sicherheit,
Gib ich ihnen und Ihren Erben und nächkommen dißen Briefs
Besigleten mir meinem Aignen angehenkhten Jnsigel, diß Beschach
und ist auch der Briefs zu Veld-Kirch Geben an Sant thomas
Abent des heilligen Zwölf Botten (Apostels), vor Wienacht in
dem Jahr, daman zällt von Christus Geburt dreizechen hundert
und sibenzigen Jar, darnach im ersten Jahr.
Der jährliche Pachtzins betrug also 1? Schillinge, Psenninge,
d. i. 204 Pfennige.
Die Alpen Guschgle (auch Walser-Guschg genannt) und
Gugschfiel kamen später, vor 1562, an die Balzner.
Daß 6 Männer allein das Gebiet dieser beiden Alpen in
Pacht nehmen konnten, weist auf einen bedeutenden Viehstand
hin, wenn sie auch die Alpen zum Teil mit Zinsvieh besetzten.
Auch hatte die W a l d u n g d a m a l s ohne Z w e i f e l eine
bedeutende A u s d e h n u n g .
Interessant ist, daß auch hier wieder gesagt ist, daß diese
A l p e n schon v o r h e r i n den Händen der W a l l i s e r gewesen waren, daß also diese V e r l e i h u n g nur e i n e E r n e u e r u n g eines ä l t e r e n L e h e n k o n t r a k t e s war. Die
Stöß erscheinen ja schon in der oben erwähnten Urkunde von
1355 als längst ansässige Walliser, indem ein Stadel in Malbun
als „des Stößen Stadel" bezeichnet wird. Die rasch aufeinander
folgenden Erwerbungen der Walliser weisen also nicht auf einen
wiederholten Nachschub von neuen Einwanderern, sondern vielmehr
auf eine vortreffliche Art der Bewirtschaftung des Bodens durch
die ersten Einwanderer und deren Nachkommen hin. Die Walliser
waren offenbar Meister auf dem Gebiete der ihre Nährmutter
bildenden Viehzucht und Alpwirtschaft, was sie in verhältnismäßig
kurzer Zeit zu einem ganz bedeutenden Alpenbesitze führte.
Die eingewanderten Walliser nannten sich mit Vorliebe die
freien W a l l i s e r . Die Triesenberger Walliser nannten sich
zwar in keiner vorhandenen Urkunde so; ihre F r e i h e i t bestand e i n z i g in der F r e i z ü g i g k e i t . Sie waren hier willkommene Gäste; das beweist die gute Ausnahme, die sie fanden,
da ihnen ja ertragreiche Plätze zur Bewirtschaftung teils käuflich.
— 128
-
überlassen wurden. Dabei waren sie nicht an
die Scholle gebunden, wie die übrigen Unterthanen, welche ohne
Erlaubnis der Landesherrn und ohne Entrichtung einer bedeutenden Abgabe das Gebiet nicht verlassen durften. I m übrigen
hatten die Triesenberger Walliser die gleichen Verpflichtungen und
Lasten zu tragen, wie die alten Landesinsassen. I n einer Verordnung des Grafen Rudolf von Sulz zu Vaduz vom Jahre 1513
heißt es: „Jeder E i n z i e h e n d e , sei er ein W a l l i s e r , ein
freier Mann oder ein unfreier, soll der Herrschaft huldigen und
die Dienste tun, wie die anderen Genossen. Zieht er wieder hinweg, so ist er seines Eides und seiner Pflicht wieder entbunden."
teils lehenweise
Im
Hohenemsischen Urbar von 1618 steht: „Ein Jeder,
der in dieser Grafschaft haushäblich wohnt, der ist oder wird der
Herrschaft leibeigen, darum auch die Triesenberger so sich freie
Walliser nennen, in solche Leibeigenschaft ergeben."
Bezüglich der Bußen und der genossenschaftlichen Verhältnisse hatten die Walliser ihr eigenes mitgebrachtes Gewohnheitsrecht, das „ W a l l i s e r r e c h t " genannt. In der Urkunde von
15l6 ist z. B. die Rede von der W a l l i s e r kleinen Buße
von 5 Pfd. Pfg. Wenn ein Walliser aus den Eigenleuten des
Grafen, d. h. aus den übrigen Unterthanen desselben sein Weib
nahm, so folgten die Kinder „der böseren Hand", d. h. sie galten
als Nichtwalliser, als Einheimische: Die Walliser durften keine
Unterthanen in ihre Genossame aufnehmen und wenn sie selbst in
eine andere Genossame zogen, wurden sie den anderen Genossen
gleichgehalten. Deshalb und weil die Lehen nach und nach durch
Kauf Eigentum wurden, also auch die Lasten und Verpflichtungen
des Eigentums an sich trugen, verschwand gar bald der Unterschied zwischen Wallisern und Eigenleuten und bildeten sich die
jetzigen Verhältnisse heraus.
In politischer Hinsicht bildeten die Triesenberger Walliser
von Anfang an eine eigene Nachburschaft, oder eigentlich mehrere
Genossenschaften, weil eine Anzahl von Genossen je ein Gebiet zu
Lehen inne hatte. Sie unterstanden wie die anderen Landeseinwohner
dem Grafen, seinem Amtmann, sowie dem Landammann und Gerichte zu Vaduz, und konnten selbst auch zu Richtern und Landammännern gewählt werden.
—
129
—
I n kirchlicher Hinsicht gehörten sie teils zur Pfarrei (Kilchspil) Triesen, teils zu der von Schaan; Prafatscheng, Rotenboden,
Fromholtshaus und Erble waren Schaan, das übrige Triesen zugeteilt. Näheres darüber an anderen Stellen dieses Buches.
V I I I . z>er G r i e s n e r Aöet.
Die erlauchtesten Adelsgeschlechter vermögen nicht ihre Ahnen
und Abstammung vor das Jahr 1000 zurück zu verfolgen. Beim
niederen Adel reichen urkundliche Nachrichten selten in die Zeit
vor 1200 zurück, so daß Familien, welche ihre Existenz im 12.
Jahrhundert nachweisen können, zu den allerältesten gehören.
Vor dem Jahre 1100 erscheinen in den Urkunden fast nur
die Taufnamen. Dann kam die Bezeichnung nach dem Wohnsitz, ohne Rücksicht der Abstammung auf.
Die Hofbenmten
(Ministerialen) erscheinen noch im 13. Jahrhundert und bisweilen
noch später nur mit dem Taufnamen und dem Amtstitel. Erst
im 13. Jahrhundert wurde der Familienname bleibend. Bald
»ach Karl dem Großen hatte der alte Heerbann,. d. h. die allgemeine Volksbewaffnung aufgehört und war das Heer der Hauptsache nach aus R e i t e r n , damals „Ritter" genannt, zusammengesetzt. Der Kriegsdienst war nicht mehr Sache der Grundeigentümer, sondern eine P f l i c h t der Lehen besitz er und wie die
Lehen erblich wurde», so auch der Beruf zum Kriegshandwer'.
I n unserer Gegend waren die Grafen von Werdenberg die mächtigsten Lehengeber, und so waren auch die Lehenleute dieser Grafen
zum Kriegsdienste für sie als R i t t e r verpflichtet. Oft dienten
solche Ritter auch anderen Herren um hohen Sold, auf bestimmte
Zeit. Sie kamen auch nicht allein, sondern sie hatten zwei oder
drei berittene Diener bei sich, nämlich einen leichter gewaffneten
Knecht und einen Knappen. Einen solchen Ritter mit seinen zwei oder
drei Genossen zusammen, hieß man einen „Helm", später „Spies".
So ein Ritter stak ganz in Eisen, nämlich in einem Panzer
aus Eisenringen geflochten, der den ganzen Leib vom Kopfe an
bis zu den Knien einhüllte. Auf dem Kopfe trug er einen eisernen
Helm; auch das Gesicht war durch das eiserne Visir geschützt,
das nur mit Oeffnungen für die Augen versehen war. Die Beine
waren mit Beinschienen geschirmt. Ueber dem Panzer trng der
9
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-
Ritter einen langen Waffenrock, am linken Arm einen mächtigen
dreieckigen Schild, dessen Außenseite bemalt war und das Wappen
seines Herren darstellte. Auch die Streitrosse waren in Eisen
gehüllt. Diese schwere Eisenrüstung trug der Ritter nur im
Kampfe selbst. Auf dem. Marsche hatte er blos sein Schwert
umgürtet; ebenso saß er auf dem Marsche nicht auf dem schweren
Streitrosse, sondern auf einem leichteren zweiten Pferde, das man
pÄlÄkrscl hieß, wovon das Wort „Pferd" kommt. Des Ritters
Waffen war die Lanze, die unter der Eisenspitze mit einem Fähnchen geziert war, und das gewaltige zweischneidige Schwert. Die
Knappen oder Edelknechte, die Begleiter des Ritters, trugen zwar
Schild und Schwert, aber keinen Panzer.
Der goldene Sporn war das Abzeichen der Nitterwürde
und wurde dem Träger auch ins Grab mitgegeben.
Lange ritterliche Uebungen, der Dienst als Knappe, Tapferkeit, Edelsinn und ehrbarer Wandel waren die Vorbedingung zur
Erlangung der Ritterwürde. Als Ritter wurde er „Herr" tituliert
und stand dem nicht-ritterlichen Adel im Range voran. Die
Wappen, welche der Adel führte, waren Familienzeichen, an denen
der Freund den in Harnisch und Visir versteckten Freund erkannte.
Von den in Triesen seßhaften edlen Geschlechtern sind uus die
Wappen der von I r i s u Q , von Richenstein, von Schiel, von Bach
und von Gutenberg bekannt.
Die Ritterwürde selbst war nicht erblich, weshalb von Brüdern
der eine Ritter sein, der andere es auch nicht sein konnte. Doch
bildete sich nach und nach die Gepflogenheit heraus, daß nur ein
Mtterbürtiger die mit dem Rittertume verbundene Würde erlangen
konnte. Auch Grafen und Fürsten verschmähten den Titel „Ritter"
nicht; er war ein Ehrentitel geworden, den man für tapfere Kriegslhaten erhielt. So wurde seit 1300 der Ritterstand zum Adel gerechnet. Auf den Kcunpfspielen, den sogenannten Turnieren, durften
nur Ritterbürtige erscheinen. Die Uebertrngung der Ritterwürde
geschah unter kirchlicher Feierlichkeit meistens am Pfingstfeste oder
am Feste des hl. Georg, des Patrons der Ritter. Nachdem dnrch
einen geistlichen Würdenträger den Knappen (auch Edelknechte genannt) die ritterlichen Pflichten (Schutz des Glaubens, täglicher
Besuch der hl. Messe, Schutz der Witwen uud Waisen, Vermeidung
ungerechter Fehde, Treue gegen Kaiser und Reich, tadelloser Wandel)
ans Herz gelegt worden, leisteten dieselben ans diese Forderungen
den Eid. Darauf folgte die Ueberreichung des Rittergürtels oder
des Spornes, der Ritterschlag durch den König oder durch einen
angesehenen Ritter und endlich die Kommunion. Nicht selten wurde
der Ritterschlag vor oder nach einer großen Schlacht Hunderten
von Kriegern erteilt.
Die staufischen Kaiser, besonders von Philipp an (1197—1254)
teilten in ihrer Geldnot Güter des Reiches in Schwaben und
Rätieu mit verschwenderischer Hand au ihre Dienstmannen und
Ritter aus. So kam manche Dienstmanuenfamilie zu einem ansehnlichen Besitz, auf dem sie eine Burg erbaute, aus der sie saß
und von der sie sich nannte.
Die Fürsten, Bischöfe und reichen Grafen hatten an ihren
Höfen Dienstleute (lateinisch ministsrialss genannt), welche teils
aus dem Stande der Freien, teils aus dem der Hörigen genommen
waren. Die Stellung dieser Dienstleute hatte sich allmählich gehoben, sie gewannen nicht selten bedeutenden Einfluß bei ihren
Herren, konnten an den Freuden des Hofes teilnehmen, erhielten
für ihren Dienst ansehnliche Belohnungen, so daß bald solche
Dienstmannen in der Ehre höher standen als arme Freie auf dein
Lande. Das brachte nun ebenfalls die Bildung eines neuen Standes
hervor; weil auch diese Hofdienste in den Familien erblich wurden.
Es ist dies der Stand der Ministerialen. Je höher ihr Herr
stand, desto geachteter waren sie, besonders nachdem die Hofdieuerschaft sowohl bei den Königen als auch bei den geistlichen und
weltlichen Großen bewaffnet zu erscheinen Pflegte. Da traten auch
Freie in den Hofdienst ein. Sie wurden Dienstmannen, behielten
aber ihre eigenen Dienstmannen und Hörige» bei.
, Neben diesem emporgekommenen Dienstadel gab es aber
auch einen landsässigen Adel, die freien L a n d söffen, die keinem
Herren dienten, sondern als freie Bauern, ihr eigen Gut bebauten.
Sie hatten vor dem Dienstadel manches voraus, wie es ihre Unabhängigkeit ja mit sich brachte. Freie konnten, wie die Bischöfe
und Klöster, auch Eigenleute haben, die man Leibeigene nannte.
Sie konnten auch Mitglieder des Landgerichtes sein.
Die Zahl des niederen Adels war ehemals weit größer als
jetzt. Es gibt in Rätien nicht viele größere Ortschaften, welche im
Mittelalter nicht ihren Ortsadel gehabt hätten. Man kennt bei
—
132 —
weitem nicht alle diese Geschlechter auch nur dem Namen nach
mehr. Auch Ritter gab es im Herzogtum Schwaben (und Rätien)
soviele, daß es das Ritterland genannt wurde. Die Kreuzzüge, die
kaiserlichen Romfahrten, an denen der schwäbische Adel sich massenhaft beteiligte, sowie die inneren Kriege lichteten die Reihen desselben außerordentlich.
Selten dürfte aber ein Dorf so viele adelige Geschlechter
urkundlich nachweisen können, wie Triesen. Es sind folgende:
I. Die von l>isun.
Auf der Burg ob Triesen, welche, sehr wahrscheinlich den
Grafen von Montfort gehörte, saßen
Edle, die sich von dieser Burg „von
I r i s u n " genannt haben. Sie waren
wohl Dienstmannen (Basallen) der
genannten Grasen.
Die Edlen von l i isun Ware»
eine Seitenlinie z» den Ministerialen
von Montfort, welche sich teils einfach
„von Montfort", teils aber „Marschälle von Montfort" nannten.
Diese Ministerialen behielten
diese Bezeichnung bei auch nach der
Teilung der Grafen von Montfort in
verschiedene Linien, was darauf schließen läßt, daß sie Ministerialen des
Wappen v. -s>isun,
Gesamthauses Montfort waren.
Es ist sehr wahrscheinlich, daß dieses Geschlecht schon zu
Montfort bei Werdenberg und zu Montfort bei Rankweil gesessen
hatte, ehe die Grafen von Montfort die Burgen zu Feldkirch und
Werdenberg erbnuten und bewohnte», und daß die ältesten Ministerialen dieses Namens, die man bisher nirgends unterzubringen
wußte, diesem Geschlechte angehört haben. Ich erinnere z. B. an
die Churer Bischöfe Dietmar (f 1070), Heinrich I. (f 1078) und
Ulrich II. (f 109?), welche ausgezeichneten Männer Montforte,
aber nicht Grafen von Montfort waren. Schon der romanische Name
Montfort weist auf eine frühe Entstehung dieser Burgen hin. Die
darauf saßen waren offenbar Vasallen der alten Grafen von Bregenz.
Ein Rupert von Montfort starb am 5. Jänner 1202 als
erster Fürstabt von Pfäfers, und ein Egilolf von Montfort, wohl
ein Verwandter dieses Fürstabtes, hatte auf. kaiserlichen Befehl
i. I. 1214 einen Streit zu entscheiden, welchen der folgende Abt
wegen der Schirmvogtei mit Albrecht von Sax hatte. — Ein
R i t t e r Philipp von Montfort tritt am 8. März 1237 auf als
Zeuge zugleich mit Ulrich von Schalun.
Diese. Dienstmannen und Marschälle von Montfort sind also
von den Grasen von Montfort wohl zu unterscheiden. „Marschall"
bedeutete ursprünglich soviel als Stallmeister, ward dann aber der
Titel' für ein Ehrenamt an den Höfen der Großen. I n einer Urkunde vom Jahre 1261 erscheinen als Zeugen auch ein oellsi-arius
und ein osriarius in Zloiitsl'orti d. h. ein Kellermeister und
ein Thorwart in Montfort. ( U r b a r v . S t . J o h a n n i . T h n r t h a l S . 1 ) .
Zu eben derselben Zeit, als nach des Grafen Rudolf I.
Tode seine Söhne Hugo I. und Hartmann I. noch gemeinschaftlich
zu Werdenberg regierten, erscheint als i h r Marsch a l l R i t t e r
W a l t e r . Er gab i. I. 1260 Güter zu Kenelbach und Liebenstein (bei Bregenz), die er als Lehen von den Grafen von Moutfort-Werdenberg inne gehabt hatte, an diese zurück unter der Bedingung, daß die Grafen dieselben an das Kloster Mehrerau abträten, was auch geschah. Derselbe Ritter Walter, Marschall von
Montfort, schenkte in demselben Jahre dem Johanniterklostcr zu
Feldkirch Güter und Leute zu Weiler, Altach, Götzis und Tisis.
Mit ihm siegelten die beiden Grafen Hugo und Hartmann. Ritter
Walter hatte einen geistlichen Sohn gleichen Namens. Dieser war
am 15. J u l i 1267 Zeuge, als Marquard, Schenk von Schellenberg, dem Kloster St. Luzi den Zehnten zu Bendern zugestand.
Er wurde später Kanonikus zu Chur und nannte sich als solcher
ebenfalls „Marschall v. Montfort", ein Beweis, daß das Marschallamt und dessen Titel in dieser Familie erblich war.
Als am 14. Febr. 1280 im Kloster St. Johann im Thurthal die Uebergabe von Gütern stattfand, welche Graf Hartmann
von Werdenberg als Schadenersatz für zugefügten Schaden auf ,
dem Todbette dem Kloster vermacht hatte, war mit Rudolf von.
Güttingen, Ulrich v. Bürs, Ulrich v. Richenstein, Ulrich von
Nenzingen und C. v. Ramschwag auch Rudolf der Marschall anwesend.
—
134
—
Am 16. Okt. 1318 erscheint urkundlich der Dienstmann
L u d w i g von M o n t f o r t . Er war an diesem Tage zu Lindau
Zeuge, als Hans von Sigberg dem Ulrich von Eins Güter zu
kaufen gab. Das Wappensiegel, mit welchem dieser Ludwig vou
Montfort siegelte, hängt noch an der Urkunde und aus diesem
S i e g e l e r f a h r e n w i r es, daß dieser D i e n s t m a n n und
sein Geschlecht einem und demselben Geschlechte an gehörten, wie die E d l e n von I r i s u n . D e n n sie f ü h r ten dasselbe Wappen und genau desselben W a p p e n s
bediente sich i. I. 1381 ein Jodok M a r s c h a l l von M o n t fort. Vergleicht man das Wappen im Siegel des Johann von
Iriguir vom Jahre 134? mit dem des Letztgenannten, so springt
c>ie Identität sofort in die Augen.
r>on Montfort.
von °r>>su->.
Das Wappen zeigt.in einem Drcieckschilde drei parallel übereinander liegende Figuren, welche von Einigen für Sensen, von
Anderen für Hörner (Bockshörner) angesehen worden sind. Die
Figuren sehen.eher Sensen gleich. Hörner würden die Spitzen
.wohl uach oben gerichtet haben; überdies ist an den Figuren eine
kleine Aushölung nud eine Art Ansatz am weiteren Ende sichtbar.
Zeller-Werdmüller in Zürich, einer der ersten Heraldiker der Gegenwart, hat denn auch entschieden, daß die Figuren im Wappen der von
Irisnn und ihrer Stammesgenosscn zu Montfort drei S e n s e n seien.
Neben dem eben erwähnten Ludwig von Montfort ist noch
ein zweiter dieses Namens im ^«zeroloZ'ium (Totenbuch) der Douikirche von Chur verzeichnet. Wahrscheinlich der jüngere L u d w i g
von M o n t f o r t war es, der am 31. Mai 1342 zu Rankwcil
mitwirkle, als J o h a n n e s , der M n r s c h a l l von M o n t f o r t
—
135 —
und dessen Gemahlin Anna dem Domkapitel zu Chur 2 Pfund
Pfenning Zins aus ihrem W e i n g a r t e n zu M o n t f o r t an der
Halde gelegen um 26 Pfd. Pfg. Kapital verkauften. Die genannte
Anna hatte den Ludwig von Montfort dazu erbeten als ihren
Beistand und mit dessen Willen den Verkauf vor offenem Landgericht bestätiget. — Als Besitzer dieses Weingartens, also als
Sohn des Johann Marschall von Montfort und der Anna wird
i. I. 1369 erwähnt JoS (Jodok) Mnrschall von Montfort. Dieser
Jodokus, der Marschall von Montfort, war am I.Okt. 1381 zugegen, als die Grafen Johann und Heinrich von Sargans dem
Ritter Ulrich von Eins uns dem Umgelde der Stadt Feldkirch
45 Pfd. Pfg. jährlichen Zins verkauften. An der Urkunde hängt
das aus S . l34 abgebildete WnPPensiegel mit den drei Sensen. —
Eine Reihe von Churer Domherren sind aus diesem Ministerialgeschlcchte von Montfort und ihrer Nebenlinie zu Triesen
hervorgegangen. So die Kanonici A l b e r o und K o n r a d von
M o n t f o r t , die von 1270—1276 auftreten. Albero war bischöflicher Ofsicial. Gleichzeitig war ei» älterer Albero von Montfort
Domkustos. Conrad von Montfort war i. I. 1283 Domdekan.
Schon i. I. 1259 ist ein Gerard von Montfort erwähnt. Ein
Bruder des erstgenannten Ludwig von Montfort war der jüngere
Albero, der i. I. 1311 als Domdekan starb. Die Zusammen- .
geHörigkeit der beiden Linien zu Montfort und Triesen mag die
Ursache gewesen sein, weshalb noch i. I. 1380 ein Philipp von
Montfort für eine» Kanonikus Ulrich vo» Triesen eine» Jahrtag
zu Chur gestiftet hat. Mouche der „von Montfort" finden wir
auch unter den Conventherrcn der Klöster.
D i e E d l e n von I r i s u n saßen ans der kleinen Burg,
die da sich erhob, wo jetzt die Kapelle S t . Mamerten steht.
Die Burg samt Zubehör war wahrscheinlich ein Lehen von
den Grafen von Montfort. Alle drei Montforter Hauptlinien
hatten Gerechtsame in Triesen: die Feldkircher hatten Anteil am
Zehnten, die Werdenberger das Patronatsrccht über die Pfarrpfründe („Kirchensatz") und die Sarganser Leute und Güter, welche
dann bei Gründung . der Vaduzer Linie dieser zufielen. Mit dem
Kirchensatz scheint die Burg in Verbindung gestanden zu haben.
Sie ist längst zerfallen und über ihren Grundmauer» wächst das Grns.
Aber einst saß auf dieser Burg ein kräftiges, ritterbürtiges Geschlecht,
durch welches der Name Irisui, weithin bekannt geworden ist.
Schon der ältestbekannte Träger dieses Namens hat demselben Ehre gemacht. Es ist dies der R i t t e r U l r i c h von
l i - i s u n . Er tritt am 17. April 1273 zum erstenmale urkundlich
auf und zwar mit dem später besonders ehrenvoll genannten Ritter
Ulrich von Schellenberg. Sie waren Vertreter zweier Edlen von
Lass-eig, in einem Streite mit dem Kloster Churwalden wegen
des Besitzes zweier Leibeigenen aus Sateins. Vertreter des
Klosters waren Ritter Heinrich von Nüziders, genannt Vaistli,
und Heinrich Ammann von Tunnes. Der Propst des Klosters
mußte, so verlangten es die beiden Gegner,. zu Chur vor dem
Ofsieial des Bischofs einen Eid schwören, daß jene Sateinser ihm
gehören; dann konnte er sie behalten. Derselbe Ritter Ulrich war
mit vielen anderen Rittern und Grafen am 16. Juni 1283 Zeuge
zu Chur, als Bischof Friedrich I. dem Freiherren Walter von
Vaz das Schloß Aspermont und die Höfe Molinära, Trimmis
und Tumils verlieh. — Als am 6. Oktober 1299 zu Ragaz
durch ein Schiedsgericht gewisse Anstünde beseitigt wurden, welche
das Kloster Pfäfers mit seinein Vogte Heinrich von Wildenberg
hatte, waren unter den vielen Edlen und Rittern der Umgebung
auch Ritter Ulrich und Johann von Irisun als Zeugen anwesendDer Letztere war damals vielleicht noch jung, jedenfalls nicht
Ritter; denn er wird nicht Herr genannt. Ritter Ulrich ist zum
letztenmal erwähnt im Jahre 1305. Mit anderen Edlen erscheint
er in der Urkunde, in welcher die Freiherren Johann und Donat
von Vaz dem Bischof Sigfried bestätigen, daß er die Castvogtei
über Chur mit 300 Mark Silber eingelöst habe.
Gleichzeitig mit diesem Ritter Ulrich lebte ein anderer
U l r i c h von T r i e s e n , welcher D o m h e r r in C h u r war und
am 7. Dezember l302 starb i). Er hat seine Ruhestätte in der
Cathedrale vor dem Altare des hl. Paulus gefunden. Er vermachte für einen ewigen Jahrtag in der Cathedrale 4 Pfund
Mailändisch von seinem Weinberge zu Vaduz gelegen, den man
„Vaduzer" nannte und den er von seinem B r u d e r J o h a n n
erworben hatte, und von seinen Wiesen, „Gerkusa" genannt, durch
') Am 15. Dezember 1300 war er mit anderen Domherren Zeuge
gewesen.
—
137 —
welche man zur Schaaner Schifflände ging. Dieser Johann und
sein Bruder, der Canonicus, waren wohl Söhne des Ritters Ulrich.
Nach dem um das Jahr 1306 erfolgten Tode des Ritters
Ulrich, trat sein Sohn Johann mehr hervor und eine Tochter (?)
Guta, welche Aebtissin im adeligen Damenstift in Lindau war.
Am 16. April 1307 waren die beiden Ritter H e i n r i c h
v o n l i - i s u n und sein S o h n U l r i c h zu Ravensburg anwesend
und mit mehreren anderen Edlen Zeugen, als Friedrich und
Swigger Thumb von Neuburg dem Kloster Salem Schadenersatz
leisteten, wobei sechs Herren von Schellenberg Bürge waren. Ich
vermute, daß dieser Heinrich von Irisun ein Bruder des Johcmn
und der Guta war.
J o h a n n von I r i s u n war am 18. September 1305 zu
Pfäfers Zeuge/als Ritter Schwigger v. Schellenberg dem Kloster
Pfäfers einen Hof zu Mauren im Oberdorf vermachte. Einige
Jahre später, am 17. April 1312 war als Zeuge in Pfäfers
unter vielen anderen auch ein Johann v. Irisun, der aber elsrieus
(Geistlicher) genannt ist. Von diesem geistlichen Johann finden
wir später keine Spur mehr. Als am 1. April 1315 Schwigger
Tumb von Neuburg dem Johanniterkloster zu Feldkirch das Patronat über die Pfarrkirche zu Tisis übergab, erschien unter anderen
Zeugen auch Johann „von Trysen". Derselbe war auch am
6. Jänner 1316 zu Schauenstein (Domleschg) anwesend, als
Ulrich v. Schauenstein seinem Bruder Johann Besitzungen verpfändete. Dann erscheint er nicht mehr in den Urkunden. Den
Rang eines Ritters hat er nie gehabt.
Dagegen hatte seine Schwester (?) G u t a die ritterliche
Natur ihres Vaters geerbt. Sie war jung in das Stift adeliger
Damen zu Lindau eingetreten und ebenfalls jung zur Würde einer
Aebtissin erhoben worden, im Jahre 1286, zur Zeit, als Rudolf
von Habsburg deutscher König war. Als Aebtissin war Guta
von Triesen eine hochgestellte Frau von fürstlichem Range, trug
Ring und Stab, führte den Titel „Hochwürdige und Gnädige
Frau", gebot nicht blos über ihr Kloster und dessen ausgedehnte
Besitzungen, sondern war auch Herrin über ein bedeutendes Gebiet und hatte darüber die Gerichtsbarkeit. Ueber ein halbes
Jahrhundert lang führte Guta die Regierung des Stiftes, von
1286—1340. Sie war die größte Wohlthäterin nnd eine der
berühmtesten Aebtissinnen des Klosters. Wegen ihrer langen und
tüchtigen Regierung und weil sie das- Stift aus dem Versall
erhoben hat, wird sie in allen alten Schriften die zweite
S t i f t e r i n d e s K l o s t e r s genannt. Das Totenbuch des Klosters
enthält zwei Einträge über sie, einen älteren auf den 14. M a i
und einen jüngeren ans den 7. September mit dem Beisatze:
„frow Gut von Trisen Aeptissin des Gotshanses, die diesem Gotshaus viel Guts gethan hat, und die ander (d. h. die zweite)
S t i f t e r i n ist deß Gotshans, der Jarzeit soll man begehen mit
Singen und mit Lesen (d. h. mit Seelamt und hl. Messen).
I n einem Gedichte über die Aebtissinnen heißt es über sie:
, , , , es würd Evtissin
wie solches ich berichtet bin
Ein edle fraw, fraiv Guta genaniidt
eine von Trysen wolbckanndt
Die hat so lang und wol regiert
das gotshcms auch so wol geziert,
Das selb zu solchen» güttern bracht
durch gnt Hanshaltung so reich gemacht,
Das mcms nicht nur nennt Evtissin
sondern die andre stiffterin.
Der ewig got hatt ihre seel
erlöset von der heellen quel,
Der ewig uud barmhertzig gott,
Der alles inn sein henden hott, —
Am 12. Jänner 1288 urkundet diese Aebtissin die Uebertrngung einer Besitzung nn das Kloster Salem gegen einmalige
Bezahlung von 1 Mark Silber und Entrichtung eines jährlichen
Zinses von einem Käs. An der Urkunde hängt das Siegel der
.Aebtissin. Es stellt die Mutter Gottes mit dem Kinde dar; vor
demselben kniet die Aebtissin mit gefalteten Händen. Die Umschrift lautet: LiZillum (?utÄ>z, O s i Aratia ^bdg,tis8Ä6 monaswrii I^inciÄUAisnsis (Sigill der Guta, von Gottes Gnaden Aeb-'
tissin deS Klosters zu Lindau).
Am 23. August 1296 entschied die Aebtissin Guta den Streit
eines Lindauer Bürgers wegeu Zollfreiheit. Am 14. Oktober
'.305 erteilte sie den ?. ? . Franziskanern die Erlaubnis, zur
Vergrößerung .ihres Friedhofes ein Haus abzutragen, auf das das
Stift Rechte besaß, nachdem Conrnd Büchcl, Bürger von Lindau,
— 139 —
für diese Rechte sich verbürgt hatte. Aebtissin Guta hatte das
Collaturrecht der Pfarrei Lindau und wählte einen Ulrich von
Schellenberg auf diese Pfründe. Da die Stadt Lindau diesem
Pfarrer Pflichten bezüglich des Armenhauses aufladen wollte, gab
es Anstünde mit der Aebtissin Guta. Diese Anstünde wurden
unter Mitwirkung der königlichen Landvögte Ulrich und Marqnard
von Schellenberg zu Schaffhausen gütlich geschlichtet. Als im
Jahre 1308 die Stadt eine Wasserleitung errichten wollte, gestattete die Aebtissin die Leitung durch ihre Güter zu führen unter
der Bedingung, daß sie für ihr Kloster auch ein gutes Rohr reinen
Wassers bekomme. — Sie gab das Recht der Fischerei, in der
Lüblach dem Ammann zu Lehen. — Am 7. März 1328 tauschte
die Aebtissin mit einer anderen Herrschaft Leibeigene aus, nämlich
Adelheid Sprenger, Elisabeth Braun, Guta Büler und Luitgarde
von Aargau — gegen Guta von Machelmshofen mit ihren Kinder». — Am 3. Oktober 1328 saß Aebtissin Guta auf ihrer Pfalz
zu Gericht mit ihrem Ammann Hans Kitze zu Lindau. Es Hause lte sich um die Klage des Johann von Howe, Bürgers zu Coustanz gegen ein Kloster „Sammlung an dem Stege" genannt, um
einen Weingarten in der untern Insel. Dieser wurde dem Kloster
zuerkannt. — Am 23. April 1333 gab die Aebtissin ihre Einwilligung, als Conrad Zwicke, Bürger zu Lindau, ihr Unterthan,
einen Weingarten für eine ewige Messe stiftete. Am 14. Oktober
1335 erlaubte sie den Barfüßer-Mönchen zu Lindau, ein Haus
mit Keller, an dem Barfüßerkirchhof gelegen, abzubrechen und ein
anderes Haus als Hypothek zu setzen. I m gleichen Jahre schenkten
die Aebtissin Gut» und ihr Convent der Kirche zu Bertschenreute aus
Dankbarkeit gegen den Pfarrer den Berg zu Hohenberg samt allem
dortigen Besitz, I m Jahre 1340 starb die Aebtissin in hohem Alter.
Ein J o h a n n von 1'ri8uir ist als Zeuge erwähnt in, Jahre
1338, als Ulrich Vaistli von Vaduz seinem Bruder Albero Vaistli
seinen Anteil an den Mareni-Gütern verkaufte. ^ - Johann von
Irisui. selbst verkaufte am 15. Oktober 1347 den, Probst Nikolaus
uud dem Kloster zu St. Luzius zwei Aecker, gelegen im Triesnerseld, genannt Capont und Ouadrella, die sein freies unbekümmertes
Eigentum waren uud jährlich 6 gute ungefährliche Wertkäse')
galten, u»i den Preis von 4 Pfund Pfennige. Johann siegelte
>) I Wertkns — 30 Pfund; 1 Pfd. Pfg. — Z Kr. heutiger Währung.
10
—
140
-
die Verkaufsurkunde selbst mit seinem eigenen Siegel. Dieses ist
an der Urkunde noch sehr gut erhalten geblieben und kann man
daraus das Wappen dieses Geschlechtes erkennen, das, wie schon erwähnt, drei horizontal über einander liegende Sensen darstellt, deren
Spitzen nach links vom Beschauer aus und abwärts gerichtet sind.
Um das Wappen auf dem Dreieckschilde lesen wir die Umschrift:
8 . I 0 S I 8 . VOI. v . 1 R I 8 I M . d. h. Sigill des Johann genannt von
Irisuri. Datum: Triesen im Dorf Mentag vor St. Gallentag 1347.
Von 1356—1368 war eine K a t h a r i n a von I r i s u n
ebenfalls Fürst-Aebtissin im Stifte zu Lindau. Sie war sehr
wahrscheinlich eine Nichte der Aebtissin Guta und Tochter des
Johann von Irisun. Am 23. April 1360 gab sie dem Kaplan
der St. Peterskapelle zu Lindau Haus und Hofstatt zu Lehen und
genehmigte im Jahre 1361, daß einige Bürger in der St. Gangolfskirche zu Lindau einen Jahrtag stifteten. Unter ihrer Regierung beschloß der Magistrat der Stadt, keinen mehr in den
Rat aufzunehmen, welcher Leibeigener oder Dienstverpflichteter der
Aebtissin sei, wegen der daraus sich ergebenden Schwierigkeiten.
Aebtissin Katharina ließ ein Urbar der ausgedehnten Besitzungen und Rechte des Stiftes anlegen. „Am St. Johanns Abent
ze Sunwenden" (23. Juni) 1361 siegelte Aebtissin Katrin mit
dem Pfarrer und dein Bürgermeister von Lindau eine Urkunde,
die deshalb für uns interessant ist, weil sie über die Stellung der
Geistlichen von dazumal einiges enthält. Die Aebtissin urkundet
nämlich, daß Berchtold Rienolt in der St. Gangolfskirche vor der
Stadt Lindau eine ewige Stiftung gemacht habe, so daß nun ein
Priester dort angestellt und alle Tage Messe gehalten werden könne.
Der anzustellende Priester soll drei Tage in der Woche Seelamt
halten, „er hab den besunder Gnad das Ampt von ainem Hailigen
ze tunde, daz mag er auch wol tun". Einen Tag in der Woche
kann der Priester, wenn er will, ohne Messe sein. Sein Gehalt
beläuft sich auf 12 Pfund Pfennige Per Jahr (das Stiftungskapital 180 Pfund), also ca. 12 Gulden unserer Währung. Für
die Wohnung muß er selbst sorgen, sowie auch die Zinsen
selbst einziehen. Erhält er letztere nicht zur bestimmten Zeit, so
soll er die Säumigen mahnen und nützt dies nichts, nach Verlauf
eines Monats die Güter, die als Unterpfand dienen, zu Handen
nehmen. Dieser Kaplan soll auch, wenn man ihn ruft, mit Wissen
—
141
-
des Pfarrers die Kranken versehen nnd was er da als Almosen
bekommt, darf er behalten.
Stirbt er, so hat der Pfarrer das
Wahlrecht, doch soll der Gewählte mindestens 30 Jahre alt sein.
Geschieht die Wahl nicht innert eines Monats, so geht das Recht
auf den Stadtrat über, der sich der Verantwortung bewußt sei»
soll. Sollte sich herausstellen, daß bei der Wahl Simonie vorgekommen ist, dann ist dieselbe ungültig und geht das Ernennungsrecht auf die Aebtissin über. Der neugewählte Kaplan kann , von
seinem Vorgänger das erben, was dieser aus den Erträgnissen
der Pfründe hinterlassen hat, muß aber auch die Schulden übernehmen, die er aus der Pfründe gemacht hat.
Das geerbte
Eigentum des Verstorbenen aber erben seine Verwandten.
Auch
hat der Kaplan das Recht, ein Testament zu machen, — Von
dieser Aebtissin sagt das Seelbuch des Klosters: Sie starb auf
St. Jakobs des Apostels Tag. „Sie hat viel Guts gethan und
das Kloster ist von ihr noch wartend, wenn Herr von Brunnenfeld erstirbt." Im oben erwähnten Liede aber heißt es: „dann
wird Eptissin ein loblich sraw, fraw Katharin; von dieser list
und find man frey, daß sie ein seer klug weib gewesen sey, hab
wohl gehauset alle Zeit in Zucht und guter Erbarkeit", — Katha-
rina von Irisun war also Erbin eines Herrn von Brunnenfeld.
Es läßt sich denken, daß diese Aebtissinnen Guta und Katharina bisweilen auf Besuch oder der Erholung wegen
sich vielleicht
in Begleitung anderer Damen des Stiftes bei ihrer Familie und
in der väterlichen Wohnung zu Triesen eingefunden haben. Daraus
dürfte sich die Sage erklären, es sei einst auf St. Mamerten ein
Fraüenklösterlein gestanden.
Im Jahre 1380 (2. März) stiftete Canonicus Philipp von
Montfort einen ewigen Jahrtag für einen C a n o n i c u s U l r i c h
von^risun.
Es dürfte wohl nicht der im Jahre 1302 verstorbene, sondern ein späterer Canonicus Ulrich gemeint sein, von
dem sonst nichts bekannt ist.
Mit Johann von Irisun und nach ihm hatte dieses Geschlecht
noch manche männliche Vertreter, aber ihre Namen sind uns nicht
erhalten geblieben. Es ist sehr wahrscheinlich, daß unter den 14
Edlen, die im Jahre 1360 vom Grafen Rudolf von Feldkirch,
als er in blutiger Fehde die Werdenberger räuberisch überfiel, teils
gefangen, teils getötet wurden, auch einige von ?risuri waren.
— 142
-
Eine M a r g a r e t h a v o n T r y s e n heiratete den Feldkircher
Stadtammann Heinrich Mark und starb 21. November 1443.
Sie hatte für sich und für ihre verstorbenen Eltern einen Jahrtag
mit 6 HI. Messen in der Domkirche zu Chur gestiftet mit 8 Pfund
Mailändisch jährlichem Zins von ihrem Haus und Hof, gelegen
in Feldkirch vor dem sogenannten Höivärtsthor (Churerthor).
Ueberdies vermachte sie 4 Pfund jährlichen Zins ab zwei M a l
Acker in Trimmis, nämlich von den Aeckern in Gagül und in
Formischonay zu einer jährlichen Spende für die Armen.
Mit dieser Margaretha von l i i s u n und mit ihrer schonen
Stiftung für ihre und ihrer Voreltern Seelenruhe verschwindet
ihr Geschlecht aus der Geschichte, zwei Jahre bevor auch die Burg
ihrer Väter durch die Eidgenossen ein Raub der Flammen geworden.
II. Die Herren von Richenstein.
Gleichzeitig mit den Herren
von Irisun und denselben an
Adel und Bedeutung keineswegs
nachstehend, saß zu Triesen das
ebenfalls ritterbürtige Geschlecht
der „von Richenstain". I n
Hinsicht auf die Zeit ihres Auftretens in der rätischen Geschichte,
ihres Blühens und Verschwinden?,
sowie hinsichtlich ihrer Stellung
zn den Grasen von Montsort
haben beide Geschlechter auffallend
viel Gemeinsames. Ob die Richensteine ein einheimisches Geschlecht
waren, oder als Dienstmannen
der Montfortc mit diesen im
Wappen der v. Mchenstein. 12. Jahrhundert aus Schwaben
eingewandert sind, oder von anderswoher kommend sich hier niedergelassen habe»: wir wissen es nicht.
Neuestens ist die Vermutung ausgesprochen worden, sie stammen
aus dem Domleschg und seien desselben Stammes mit den Ringgen
daselbst. Eine Burg beim Dorfe Casti in Schams soll Richenstain
oder Rinchenstein geheißen haben. Der zu Triesen seßhafte Wil-
—
143
heli» vo» Richenstain hatte um 1400 de» bischöfliche» Zehute»
zu Thusis, de» schon seine Vorderen gehabt hatten. (Aemterbücher
des Bistums Chur von Prof. Muoth. X X V I I . Jahresbericht der
hist. Gesellsch. v. Graubünden, S . 84). I m Triesnerfeld sind
Aecker, die noch jetzt die „Rinkenäcker" genannt werden. Ob sie
denen von Richenstei» gehört »»d von denselben den Namen erhalten haben? Möglich:
Gewiß ist, daß in der Mitte des 13. Jahrhunderts die von
Nichenstein in Triesen ansässig waren. Ihr Verhältnis zu den
Freiherren von Sax, zu den Grafen von Werdenberg und zum
Kloster Pfäfers weist auf diese Ansässigkeit hin, wie wir im
Folgenden sehen werden. I n der Mitte des l3. Jahrhunderts war
es noch nicht Sitte beim Verlassen des Stammsitzes und bei Gründung
einer anderortigen Niederlassung die frühere Benennung beizubehalten, sondern man schrieb sich nach dem neue« Aufenthalte. So schrieb sich i. I. 1256 Marquard von Neuburg,
als er seinen Sitz auf Schellenberg nahm, Marquard von Schellenberg und die Montforte, die auf Werdenberg saßen, nannten
sich von Werdenberg. I n einer Urkunde von 1270 erschienen Herr
Goßwin Ritter v o n ^ m s und sein S o h n Ritter von R e b stain, weil ersterer zu Eins, letzterer zu Rebstein wohnte. So
müssen also auch die Richensteine an einer Stelle gewohnt haben,
von der sie sich nannten, die also Richenstei» hieß. Wo war also
der Sitz dieser Ritter? I n einer Urkunde des Klosters Pfäfers
von 1378 wird ein Bach, der damals durch das Triesnerfeld hinabging, Richenbach genannt.. Wo dieser Richenbach seinen
Namen her hat, daher wird auch der Nichenstein ihn haben. Das
führt uns hinauf auf die Anhöhe neben Garnis unter Gastalda,
wo thatsächlich ein glattebener, von Steinhaufeu umgebener Platz
und die ganze Rodengestalt rings herum den Standort eines ehemaligen Gebäudes erkennen lassen. Ein größerer Oekonomiehof
kann der Sitz der Richensteine gewesen sein. Aber auch eine mittelalterliche Dienstmannenburg brauchte sehr wenig Raum. Ost bestand eine solche einzig aus einem Thurme, dessen Einga»gsthüre
mittelst einer Leiter erstiegen wurde. Ueberdies soll sich noch eine
schwache Tradition erhalten haben, daß dort einst eine Burg gestanden. Wir dürfen also wohl an jener soimige», aussichtsreiche»,
besonders gegen Werdenberg freie» Ausblick gewnhreilde» Halde
I S »
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144
—
die Stelle suchen, wo einst das ritterliche Geschlecht der Richensteine gesessen. Ein Weinberg in der Nähe der Burg Irisun hieß
nach ihnen noch Jahrhunderte lang der „Reichensteiner".
Urkundlich treffen wir zum erstenmal in der Mitte des
13. Jahrhunderts einen von Nichenstein. Es ist R i t t e r K u n o .
Er war i. I. 1253 mit vielen andern Rittern und Herren als
Zeuge zu Pfäfers anwesend, als die Brüder Albrecht und Ulrich
von Sax die Schirmvogtei über Pfäfers, Valens, Vettis und
Untervaz unter sich teilten. S ä m t l i c h e Zeugen w a r e n aus
der nächsten U m g e b u n g : von Wildenberg, von Sargans, von
Berschis, Wallenstadt, Grabs, Gamprin, Fontenas und Klanx.
Der anwesende Herr von Klanx war ein Bruder der hier erwähnten Herren von Sax. Er schrieb sich aber von Klanx, weil
er dort saß. D e r Zeuge R i t t e r K u n o von Richenstain
hat also o f f e n b a r e b e n f a l l s seinen S i t z in dieser
Gegend gehabt und sich auch davon genannt. AIs i. I.
1257 zu Reichenau Albrecht, Freiherr von Sax, der Abtei Pfäfers das
Schloß Wartenstein und die eben erwähnte Vogtei um 300 Mark
Silber verkaufte, war abermals ein Kuno von Richenstain anwesend. Da dieser aber noch nicht Ritter genannt wird, dürfte er
wohl nicht der vorgenannte Kuno, sondern ein jüngerer, vielleicht
der Sohn desselben gewesen sein. Aus den Rittertitel wurde soviel gehalten, daß er nicht vergessen worden wäre. D i e s e r K u n o
von Richenstain war 1266 Bogt zn Chur und am 6. April
desselben Jahres daselbst anwesend, als Walter IV. von Vaz dem
Kloster Churwalden Güter verpfändete. Vielleicht ein Bruder
dieses Kuno war jener R u d o l f von Richenstain, welcher im
Jahre 1273 Abt des Klosters Disentis wurde. Der Abt dieses
Stiftes, der ein schönes, reichsunmittelbares Gebiet hatte, war
damals einer der bedeutendsten Männer des oberen Rätiens. Zu
jener Zeit, da Rudolf von Richenstain Abt wurde, besaßen die
Grafen von Werdenberg die Schirmvogtei über das Kloster; die
von Richenstain aber waren Dienstmannen dieser Grafen. Rudolfs
Vorgänger war sogar ein Graf von Werdenberg gewesen. Unter
diesen beiden Aebten mag daher das Verhältnis zum Schirmvogte
ein erträgliches gewesen sein; dagegen hatte Abt Rudolf von
Kirchenräubern soviel zu leiden, daß er sich sogar an den
Papst um Hilfe wandte.
—
145 —
Als am 10. Dez. 1281 Ritter Konrad von Juvalt dem
Hochstifte Chur die ihm als Leibeigene zugehörige Familie des
Johann von Schirans, Bürger zu Chur, überließ, fungierte an
der Spitze der langen Reihe adeliger Zeugen Abt Rudolf, welcher
auch mit dem Bischof und, einem Freiherrn von Belmont die Urkunde siegelte. Am 12. Febr. 1283 verkaufte Abt Rudolf dem
Ritter Heinrich von Wildenberg den Zehnten in Fellers für
320
Pfd. Pfg. — Da dem Kloster unter seinen Borgängern durch
Verlehnungen und Verpfändungen aller Art großer Schaden zugefügt worden war, erwirkte Abt Rudolf i. I. 1285 eine Bulle
von Papst Honorius IV., durch welche der Domprobst zu Chur
beauftragt wurde, zu untersuchen, welche Ungerechtigkeiten vorgekommen seien und dem Kloster nötigenfalls mit Anwendung kirchlicher Strafen zu seinem Rechte zu verhelfen. Am 29. J u l i 1286
war Abt ^Rudolf zu Chur anwesend, als Probst und Konvent zu
St. Vittore in Misox den Brüdern Ulrich und Simon von Rietberg zur Erwerbung der St. Peterskapelle im Rheinwald 5 Saum
Wein jährlicher Spende verschrieben. Er starb 1288. —
Ritter K u n o von Nichenstein war unterdessen k ö n i g licher Reichsvogt in der Stadt Chur. Auch er war am
10. Dez. 1281 Zeuge der Schenkung des Konrad v. Juvalt. In
einer Gerichtsurkunde vom 30. Juni 1282 wird er erwähnt als
Vogt zu Chur; als solcher hatte er des Königs Gerichtsbarkeit
auszuüben. Diese Vogtei war sehr einträglich; der Blutbann und
die Strafen warfen ein schönes Einkommen ab. Die Reichsvogtei
war darum ein vom Adel des Landes sehr gesuchtes Ehrenamt,
das vom deutschen Könige selbst vergeben wurde. Kuno von
Nichenstein erhielt dieses Amt also vom König Rudolf von Habsburg, gewiß nur als Belohnung für Verdienste um seine Interessen; denn die Richensteine standen mit den Grafen von Werdenberg stets treu auf Seile Rudolfs. Ritter Kuno war am 5. März
1287 Zeuge, als Propst Heinrich von Misox dem Bischof von Chur
die St. Peterskapelle im Rheinwald verpfändete. Um diese Zeit lernen
wir auch einen Ulrich von Richenstain kennen, der am 14. Febr.
1280 im Kloster St. Johann im Thurthal anwesend war und mit
anderen benachbarten Edlen Zeuge war, als Graf Hartmann von
Werdenberg zum Heile seiner Seele und um Unrecht gut zu machen,
dem genannten Kloster Zehnten und Güter bei Röthis schenkte.
10
—
146
—
Während Kuno zu Chur als Beamter wirkte, saß Ritter
Burkard v. Nichenstein zu Triesen. Beide waren am 15. J u n i ,
1291 mit Graf Hugo von Werdenberg und den Rittern Ulrich von
.Schellenberg, Eberhard v. Fontenas u. a- im Dome zu Chur anwesend, als zwei Ritter von Aspermont sich mit dem Domkapitel verglichen und von der Exkommunikation befreit wurden, in die sie
wegen mutwilligen Raubes kirchlichen Besitzes gekommen waren.
I n der betreffenden Urkunde wird für die beiden (Brüder?) der Name
„Rinchenstain" gebraucht. I m Volksmunde war vielleicht die Abkürzung Rink gebräuchlich, und kommt von daher für einen Acker
im Triesnerfelde der Name „Rinkencicker". Kuno erscheint zum
letztenmal am 6. Okt. 1299 als Zeuge zu Ragaz bei Ausgleichung
der Anstünde, welche das Kloster Pfäfers mit seinem „Schirmvogte" hatte. Mit ihm waren dabei auch anniesend Ritter Ulrich
und Johann von ?ri3un.
*
Burkard hatte den Grafen von Werdenberg bedeutende Dienste
geleistet. Ohne Zweifel hatte er an den Fehden teilgenommen, welche
die Werdenberger Grafen gegen ihre Vetter zu Feldkirch (Montforte) gehabt haben, wohl auch in den Kämpfen für Rudolf von
Habsburg. Zum Lohne gab Graf Hugo II. ihm 30 Mark Silber
und versetzte ihm dafür, da er diese Summe nicht bar bezahlen
konnte, seinen . Hof zu Sevelen -), von. dem er jährlich drei Mark
Zins angewiesen erhielt.
Auch Burkards Söhne, von denen uns K o n r a d , W i l h e l m
und S i g e l i n dem Namen nach bekannt sind, standen im Dienste
der Grafen von Werdenberg. Hugo III., Heinrich II. und Albrecht I.,
tue Söhne des Grafen Hugo II., urkundeten am 1. Sept. 1314,
daß ihr lieber Vater selig vor Zeiten dem Ritter Burkard von
Richeusteiu um seines förderlichen Dienstes willen 30 Mark gegeben und pfandweise auf den Hof zu Sevelen gesetzt habe, daß
aber auch sie selbst jetzt 10 Mark dem Konrad von Nichenstein
') Gemeint ist die Burg Herrenberg samt Zubehör. Hugo II. hatte
nur als Pfand vom Bischof von Chur erhalten für geliehene
100 Mark Silber. Bischof Siegfried schlng noch 100 Mark dazu. Dieser
Hof blieb in werdcnbergischem Besitz und Burkard v. Nichenstein erhielt
ihn als Pfand, für 30 M . S.) später kamen noch 10 Mark dazu. Der Umstand,, daß die Grafen diese kleine Summe nicht bar ausbezahlten, beweist,
daß es mit den Finanzen derselben nicht mehr glänzend stand.
sie
auch
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147 —
und seinen Brüdern, des vorgenannten Burkard Söhnen, um ihrer
Dienste willen, die sie „gethan Hand und noch gegenwärtig thun
sond" auf das genannte Pfand schlagen, so daß die Gebrüder
v. Nichenstein die 3 Mark jährlich so lange vom Hofe zu Sevelen
beziehen können, bis die Grafen ihnen 40 Mark lauteren Silbers
ausbezahlt haben würden. Damals waren die Grafen mit, den
Herzögen entzweit wegen des Besitzes der Feste Gutenberg, die
beide Parteien von den Kindern des H. von Frauenberg gekauft
haben wollten. Die Grafen mnszten diesen Besitz den Herzögen
zwar überlassen. Möglich, daß die Richensteine für das Zustandekommen eines Vergleiches zu Gunsten ihrer Herren thätig waren.
Der Zwist dauerte von 1308—1314.
Die beiden Brüder Konrad und S i g e l i n waren am
19. März 1316 der Gräfin Sophie von Montfort-Feldkirch lei
einem Güterverkauf mit anderen Edlen Bürgen.
Im Jahre 1294 war mit dem Grafen Hugo von Werdenberg und anderen mich Herr W i l h e l m von Richenstain im
Hause des Litscher, zu Werdenberg anwesend, als der Abt von
St. Johann im Thurthal sich mit Berthold den« Kurzen, seinem
Lehenmann, verglich, welcher seinen Herrn erschlagen hatte. A!s
am 16. August 1329 zwei Freiherren von Sax den Grafen
von Toggenburg die Wildenburg samt Zubehör verkauften, befand
sich unter den mitsiegelnden Bürgen und Geiseln auch Wilhelm
von Nichenstein (mit zweien Grafen von Wcrdenberg, Ritter
Heinrich von Schellenberg u. a.) Dieser Wilhelm dürfte der drille
Sohn Burkards gewesen sein.
Am 11. Okt. 1334 fanden sich viele Edle in Chur ein als
Zeugen eines Vertrages, kraft welchem Bischof uud Domkapitel
dem. Grafen Albrecht I. von Werdeuberg und seine» Erben die
Wiedernuslösuug der Burg Greifenstei», Bcrgün und was dazu
gehört, jederzeit um 1200 st. gestattete». Unter den dreißig Bürgen
für die Erfüllung dieser Verpflichtung befand sich auch Ritter
Kvttrnd v. Richc»stein und die (nicht Ritter) Wilhelm und
Burkard von Nichenstein. Die Bürge», welche uuter der
St. L»ziensteig gesessen waren, verpflichteten sich, im Falle, das;
der Bischof den Vertrag nicht einhalte, sich zu Werdeuberg, oder zu
Rheinegg, oder zu Biudenz den Grafen als Geisel» zu stelle» u»d diese
Orte »icht eher zn verlassen, als bis den Grafen ihr Recht geworden.
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148
-
Die hier genannten W i l h e l m und B u r k a r d v. Nichenstein waren damals noch jung und gehörten noch nicht dem Ritterstande an. Vielleicht waren sie Brüder, Söhne des hier zum
letztenmal genannten Ritters Konrad.
Dem Ritter W i l h e l m begegnen wir 20 Jahre später. In
einen, Spruchbrief vom 6. Febr. 1354, durch welchen ein Streit
des Domkapitels mit einem Feldlircher Bürger wegen eines Zehnten
entschieden wurde, erscheint er mit anderen als Zeuge.
Als im Jahre 1360 der fehdesüchtige Graf Rudolf IV. von
Feldkirch einen Rache- und Raubzug gegen Werdenberg unternahm
und Grabs verbrannte, sollen bei diesem unerwarteten Ueberfalle
14 auf Seite der Werdenberger kämpfende Edle teils gefangen,
teils erschlagen worden sein. Es ist sehr wahrscheinlich, daß auch
die Richensteine dabei beteiligt waren. Wilhelm und Burkard erscheinen von da an nicht mehr in den Urkunden.
Im Jahre 1380 wird ein junger W i l h e l m (Sohn des
Burkard?) v. Nichenstein erwähnt. Er hatte vom Bischof von
Chur die Hälfte des Churer Zehnten zu Triesen als Lehen erhalten. Eine Schwester seines Vaters, Margaretha mit Namen,
war mit Gottfried II. von Eins zu Feldkirch verehelicht. Dieser
stiftete am 28. Jänner 1385 für seine selige Hausfrau, Margaretha v. Nichenstein und seinen seligen Sohn Gyli (Wilhelm)
einen Jahrtag in der Pfarrkirche zu Feldkirch.
Zu Arbon am Bodensee saß in dieser Zeit Ritter Ulrich
von Nichenstein, welcher im Jahre 1362 am Sonntag vor
Bartholomä zu Konstanz an das Kloster St. Johann im Thurthale folgende ihm leibeigene Personen verkaufte: Kunz von Unterwasser und dessen Bruder Rudolf, ferner Niklaus, dieses Rudolfs
Sohn, Belun, des Niklaus Tochter, ferner Ulrich, Rudolf und
Heinrich an der Egge, Brüder, und Mathilde, deren Schwester,
Kunrads und Rudolfs Bruderkind. Diese waren ihm eigen mit
Leib und Gut und mit allen Rechten. Er verkaufte sie den, Kloster
ebenfalls mit allen Rechten um 72 Pfund Pfennig. In der betreffenden Urkunde ist das Siegel mit dem Richensteinischen Wappen
noch sehr gut erhalten. Die Urkunde liegt im Stiftsarchiv zu
St. Gallen.
Der gleiche Ulrich v. Nichenstein erscheint wieder i. I. 1373.
Er hatte vom Kloster Pfäfers einen Hof zu Arbon als Lehen,
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149
—
wofür er dem Kloster jährlich 200 Gangfische auf die Burg
Wartenstein bei Ragaz liefern mußte.
Dieser Ritter Ulrich, oder sein Sohn gleichen Namens, vermachte dem Kloster Pfäfers am 11. Juni 1398 in Erinnerung
an die vielen Wohlthaten, welche er und seine Boreltern von
diesem Kloster empfangen hatten, und zu seinem und seiner Voreltern Seelenheile und zur Ehre Gottes seine eigene Person und
alle seine beweglichen und unbeweglichen Güter, insbesondere das
ganze Erbe, das ihm durch den nm 19. Okt. 1397 erfolgten Tod
seines Oheims, des Ritters Gaudenz von Plantär ') zu Chur zugefallen war. Aber des Letztgenannten hinterlassene Witwe Ursula,
die sich mit Rudolf von Rorschach wieder vermählte, machte ebenfalls auf diese Hinterlassenschaft Ansprüche geltend. So kam es
zu einem Prozeß, der erst nach 4 Jahren, am 1. Febr. 1401,
vor dem geistlichen Gerichte zu Chur durch einen friedlichen Vergleich beendet wurde, laut welchem das Kloster in den Besitz des
in der Stadt Chur gelegenen, mit einer Mauer umzäunten Plantär'schen Hauses kam, zu welchem nebst Hofstatt, Garten, Baumgarten, Torkel und Scheune, auch ein Weinberg und Baumgarten
an der Stadtmauer, sowie noch andere Liegenschaften gehörten,
aus welche Besitzungen Rudolf von Rorschach und seine Gemahlin
Verzicht leisteten. Sie erhielten dafür die übrige Erbschaft als
freies Eigentum. Ritter Ulrich besiegelte diese Urkunde mit dem
Abte. Am 3. Febr. fand die feierliche Uebergabe zu Chur statt,
die mit einer Bescherung an das Gesinde des v. Plantär'schen
Hauses und mit einem Festmahle endete, das der Abt spendierte.
Ulrich v. Nichenstein wurde so Angehöriger des Klosters, welches
sich durch eine besondere Urkunde verpflichtete, ihm, so lange er
lebe, den nötigen Unterhalt an Kost und Kleidung und überdies
18 Pfund Heller jährliches Leibgeding zu geben. Ulrich starb
-) Der Churer Sladtammann Gaudenz v. Plantär r vor 1330 mit
Hinterlassung zweier Söhne Andreas und Gaudenz und einer Tochter, die
wie es scheint einen Nichenstein heiratete und die Mutter des Ritters
Ulrich wurde. Ihr Bruder Gaudenz hatte Ursula Straiff, Tochter des
Ritters Johann Straiff znr Gemahlin, starb aber i. I. 1397 kinderlos.
Andreas scheint ohne Nachkommen gestorben zu sein; daher Ulrich v. Nichenstein der einzige Erbe war. Sitz derer von Plantär war die Jmburg (mitten
in der Stadt), welche die Stadt im Ib. Jahrhundert ankaufte und als Rathaus benutzte.
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150
—
kinderlos. Den H. von Sigberg (Burg in der Nähe der Frasmnzer
Klause bei Feldkirch) nennt er in der Urkunde-von l-wl seinen
Oheim.
Die späteren Glieder dieser Familie scheinen sich zu Triesen
umsomehr vom Kriegshandwerk ab- und der Landwirtschaft zugewandt zu haben, je mehr der Stern der Werdenberger Grafen
sank. Der schon genannte Wilhelm, der mit einer Tochter des
vaduzischen Ammannes Heinrich v. Unterwegen vermählt war, machte
mich in Triesner Gemeindeangelegenheiten mit. Als im Jahre 1406
die Gemeinde einigen Wallisern nm Triesenberg den „Schädlers
Boden" zu Lehen gab, war Wilhelm v. Richenstein der erste
Vertreter der Triesner und Geschworner. Er starb um 1413.
Sein Sohn H a n s erhielt Anno 1413 und wieder Anno 1417
den ganzen Churer Zehnten zu Triesen als Lehen, wovon sein
Vater Wilhelm viele Jahre die Hälfte besessen hatte. Die Familie
hatte mit den Edlen von Braßbcrg um diese Zeit auch den Zehnten
von Malans im Wartauischen von den Grafen von Toggenburg.
Da der Triesner Zehent i. I. 1459 im Besitze eines Heinrich
von Gutenberg war, dürfte die Annahme, daß damals das Geschlecht derer von Richenstein hier nicht mehr existierte, nicht unbegründet sein.
Der Umstand, daß die von ^risun und die von Richenstein
ritterbürtige Geschlechter waren, beweist, daß sie reich begütert
waren; denn die Kosten, die ein Ritter zu bestreiten hatte, waren
groß. I m Kriege mußte er sich selbst verköstigen und im Frieden
stellte das Rittertum und das Ritterleben an seine Kasse große
Anforderungen. Die Triesner Rittergeschlechter waren sehr
wahrscheinlich Dienstmannen der schwäbischen Herzoge
^us dem Hause der S t a u f e r gewesen, für die sie
kämpften. A l s diese im Untergehen w a r e n , schlössen sie
sich an die neuen Landesherren, die G r a f e n von Montfort-Werdenberg an, um ihre von den Herzogen erhaltenen Lehen sich zu sichern.
Gewiß haben diese Edlen auch an den Feldzügen nach
Italien und an den K-reuzzügen nach dem hl. Lande sich beteiliget, an denen ja gerade der schwäbische Adel mit so großer
Begeisterung teilnahm. Leider hat uns aber die Vorzeit ihre
Namen und Thaten niclu überliefert. —
—
151
-
III. Die von Schiel.
Diese hatten ihren Sitz, wie schon der Name sagt, ans der
Anhöhe nördlich von St. Mamerten.
Jene Gegend hieß in der romanischen
Zeit s L k i s l , d. h. Anhöhe; daher
die heute noch gebräuchlichen Namen
!5>vAsedi«zl d. h. Schielbach, und mon»
seiiisl oder-m-rtseiüsl d. h. Schielhöhe
oder Schielmatte. Die v. Schiel führten
ein herrliches Wappen, das wir hier
zur Darstellung bringen und das auf
einen rittermäßigen Stand dieses Geschlechts hinzuweisen scheint.
U l i (Ulrich) von S c h i e l war
Vertreter der Triesner uud einer ihrer
Geschwornen im Jahre 1460 in ihrem
Handel mit dem Walliser Jak. Hipper
nm Triesenberg.
l i m das Jahr 1500 war dieses
alte Geschlecht, das seine Bedeutung
längst eingebüßt haben mußte, ausgestorben und hatte wahrscheinlich die
Maler zu Erben. Wenigstens zinste
ein Maler im Jahre 1505 für einen
Uli von Schiel. Um diese Zeit starben
Wappen öer v. Schiet, überhaupt viele adelige Geschlechter aus.
IV. Die von Roners.
I n einer (weiter unten erwähnten) Urkunde von 1406 erscheint als einer der Geschwornen von Triesen auch R ü g l i von
R o n e r s . Riglin von Roners ist auch in einem Pfäferser Brief
aus jener Zeit zugleich mit H a n s von Q u a d e r als Besitzer
von Gütern im Triesnerfelde erwähnt.
v. Die von Bach.
Im 14. Jahrhundert waren die von Bach in Triesen
ansässig. Von woher sie gekommen sind, oder ob sie ein einheimisches
Geschlecht waren, wissen wir nicht. Adelige mit dem Namen von
Bach gab es auch anderswo, z. B. in Schwaben, im Rheingau
—
152
—
und im Kanton Bern. Ob die von Bach zu Triesen von Schwaben
oder aus Bern hier eingewandert sind, ist uns ebensowenig bekannt
als das, ob das hier abgebildete einem
Wappenbuche entnommene Wappen
den hiesigen von Bach gehörte oder
nicht. Vermuten möchte man, daß
die von Bach mit den Freiherren
von Brandis aus dem Berner Gebiet Hieher gekommen sind. Wir finden,
daß im 14. Jahrhundert, besonders
gegen Ende desselben die Ritter von
Bach an das Kloster Jnterlaken eine
Menge von Gütern und Besitzungen
verkauft haben, zu einer Zeit, da
auch die von Brandis ihre dortigen
Besitzungen aufgaben. Um das Jahr
1400, oder eher noch vorher, erscheinen die von Bach auch hier.
Vor dem Jahre 1410 besaß
Wappen öer v. Wach. H x i n r i c h v o n B a c h Güter in Gapont. Seine Söhne L i e n h a r t und H e i n r i c h bewohnten um
1420 als Lehen von St. Luzi einen Hof zu Triesen im Dorf
zwischen der alten und neuen Straße gelegen und erhielten im
Jahre 1450 von demselben Kloster neue Lehengüter und ein Haus
an der Dorfgasse gelegen. Auch das Gartnetsch hatten sie. Ein
H e i n r i c h v. Bach war von 1447—1462 Abt im Kloster Mehrerau. Dem Vornamen nach könnte man fast schließen, dieser
Abt habe von Triesen gestammt. I m Jahre 1482 stiftete K l a u s
von Bach 2 Pfenning Zins für einen Jahrtag in der Florinskapelle zu Vaduz. Noch im Jahre 1516 lebte hier A d a m v . Bach.
VI. Die Junker Vaistli.
Reich begütert waren im 14. Jahrhundert die in Triesen
und Vaduz ansäßigen Junker Vaistli. Die Vaistli stammten
von Nüziders. Als am 17. April 1273 zu Chur ein Streit
zwischen dem Kloster Churwalden und den Herren von Lasaeis
wegen Leibeigener von Sateins durch ein Schiedsgericht beigelegt
wurde, war Heinrich von Nüziders, genannt Vg,3eet,1i, Vertreter
des Klosters. Zu Nüziders ist eine Kapelle St. Binar, von diesem
Orte nannten sich die Vaistli auch „von St. Viner". So wird
unter dem 1. November 138l ein „Hans von St. Viner genannt
Vaistli", ebenso ein andersmal eine „Agnes von St. Viner genannt
Vaistlin" erwähnt. Auch -das in Feldkirch ansäßige Geschlecht
der „Bürser" soll diesem Geschlechte - angehören, als „Vaistli in
Bürs". (Programm Gymnas. Feldkirch 1860 S . 104). Unsere
Vaistli waren Dienstmannen der Grasen von Vaduz. I n dem
Kriegszuge der Montforte gegen Conrad von Freiberg (Kaiser
S . 176) wurde Graf Rudolf von Vaduz gefangen, sein Knappe
Vaistli aber erschlagen. Albero Vaistli hatte mit Hans Ammann
den Lämmerzehnten zu Triesen. Im April 1361 kaufte er vom
Grafen Rudolf von Montsort-Feldkirch auch jene Hälfte dieses
Lehens, die H. Ammann besaß, für 2-/2 Pfund Pfenninge. Jodokus
Vaistli war zu Anfang des 15. Jahrhunderts Canonicus zu Chur.
In demselben Jahrhundert waren Glieder dieses Geschlechts kaiserliche Vögte auf Gutenberg, sowie auch Ammänner zu Vaduz, am
Eschnerberg und zu Werdenberg. In Urkunden des 14. und 15.
Jahrhunderts, welche Güterkäufe und Verkäufe und Lehen anbetreffen, erscheinen die Vaistli sehr oft. Schon um 1400 hatte die
Familie einen Jahrtag in der Pfarrkirche zu Triesen, wofür dem
Pfarrer 6 Pfennige entrichtet wurden. Unterpfand war der Lehenbüchel. Am Freitag nach St. Jakobstag 1440 verkaufte Hans
Vaistli, Vogt zu Gutenberg, seiner Schwester Margaretha und
deren Ehemann Hans Vittler, genannt Füllengast, Bürger zu
Werdenberg, Güter, die er von seiner Base Agnes Vaistli ererbt
und von seinem Bruder Albrecht Vaistli erkauft hatte um 83-/2
Pfund Pfennige (ungefähr 80 Gulden), nämlich einen Weinberg
am Lehenbüchel, der oben an die Waide und an das Pfarrgnt
grenzte, ferner einen Acker im Feld am Bächle, einen anderen
Acker im Feld, eine Wiese in Maschlina, ferner den halben Jungenzehent zu Triesen. Anstößer der genannten Güter waren: Cunz
Schampletz, Uli Sulser, Uli Gahaini, Werli Träger, Hans-Virabend, U. Mastral, U. Grüschli. Von dem Weingarten gingen
jährlich 4 Viertel Wein als Opferwein und von einem Acker iin
Feld 12 Pfennig dem Pfarrer für einen Jahrtag und 1 Maaß
Schmalz. Im Jahre 1458 kaufte Hans Virabend, seßhaft zu
Triesen, der Margaretha Vaistlin diese Lehengüter ab zu einem
ewigen Erblehen. I n der betreffenden llrknnde heißt es, der
Weinberg stoße aufwärts an „Klüsen Gantners Erbe» Gut" und
an die Almnind, neben sich an St. Mamerten und nn das Pfarrgut. S t . M a m e r t e n ist hier zum erstenmal genannt.
Als Anstößer der anderen Güter werden auch genannt: A. Pargant und Ulrich Panzer. Der Käufer verpflichtet sich, die vier
Viertel Opferwein und die 12 Pfennige (— ein Schilling Pf.)
Jahrtaggeld und als Lehenzins überdies ein Fuder guten weißen
Weines und 1 Pfund Pfennig alljährlich zu zahlen. Sollte aber
der Wein mißraten, so wären für jedes Viertel Wein 18 Pfennige
zu entrichten. — I m Jahre 1614 waren Andreas und Peter die
Lamparten im Besitze dieses Erblehens und Lehenherr war Hans
Bisch von Werdenberg. Sie hatten wegen des Lehenzinscs Prozeß,
der in zweiter Instanz vor dem gräflichen Gerichte zu Hohenems
zu Ungunsten der Lamparten entschieden wurde.
' Gegen Ende des 15. Jahrhunderts scheint es in Triesen mit
der Familie Vaistli und ihrem Vermögen bergab gegangen zu sein.
Anderorts blühte das Geschlecht bis in das 16. Jahrhundert herab.
VII. Die von GuteNberg.
Am Triesenberg hatten sich nuch die von. G u t e n b e r g
niedergelassen, als sie zu Anfang
des 14. Jahrhunderts ihre Burg zu
Balzers verlassen mußten. Kaiser
(S. 156) erzählt, König Rudolf von
Hnbsburg habe was in Churwalchen
(Rätien) zum Reiche gehörte seinen
Söhnen gegeben und daher hätten
die Ansprüche hergerührt, welche
die österreichischen Herzöge auf die
Beste Gutenberg erhoben. Ulrich
von Gutenbcrg, der 1308 als Zeuge
in einer Urkunde des Abtes Heinrich
II. von S t . Gallen erscheint, sei
damals im Besitze der Burg gewesen; dieser habe sich jener Ansprüche wegen, welche die Herzoge
machten, dem Adel angeschlossen,
Wcippen der v. Kutenberg. der dem König Albrecht I. gram
— 155 ,—
war, und habe an der Verschwörung gegen dessen Leben teilgenommen. Nach der Ermordung des Königs, welcher die gerechte
Strafe auf dem Fuße folgte, habe Ulrich von Ramschwag, ein
treuer Anhänger Habsburgs, die Feste belagert und zur Uebergabe gezwungen (1309). Ulrich von Gutenberg ließ sich nun mit
seiner Familie in der Pfarrei Triesen und zwar am Triesenberg
nieder, wo er Güter in Pacht nahm. Uebrigens waren die von Gutenberg nur Dienstmannen der Herren von Frauenberg, eines freien
Dynastengeschlechtes, dessen Stammsitz bei Ruschein (in Bünden)
lag. Von diesen Herren ließ sich um dieselbe Zeit eine Linie im
Werdenbergischen nieder, wo sich ihr Name bald in den bürgerlichen Namen Fronberg und Fromberger verwandelte. Wegen
Parteinahme für die Appenzeller verlor Ulrich Fronberg im Jahre
1406 das Bürgerrecht von Werdenberg.
Andere Geschichtsschreiber stellen die Sache anders dar. Sie
sagen, die Herzöge von Oesterreich haben auf G r u n d eines
K a u f e s die Feste Gutenberg beansprucht. Als sie dann ihre Hand
auf dieselbe legen wollten, erhoben sich die Werdenberger Brüder
Hugo III., Heinrich II. und Albrecht I. dagegen, weil auch sie
die Herrschaft Guten-berg von den Kindern eines Herren von
Frauenberg gekauft hatten.
Auffallend ist und zu Gunsten der Darstellung Kaisers spricht
der Umstand, daß, wie die von Gutenberg, so auch die von Frauenberg auf dem Gebiete der Grafen von Werdenberg und Sargans
sich niederließen und aufhörten, eine Rolle zu spielen. Jedenfalls
waren sie aus Seiten der Werdenberger gestanden. Diese mußten
im Jahre 1314 auf Gutenberg verzichten. Von da an saßen
österreichische Vögte auf dieser Feste.
Die von Gutcnberg, nunmehr als Bauern am Triesenberg
änsäßig, erscheinen mehrfach als Inhaber von Lehen.
Der Letzte von Gutenberg, der zu Anfang des 14 Jahrhunderts auf der Feste saß und sie nach langer, aber vergeblicher
Verteidigung den österreichischen Herzogen übergeben mußte, der
sich dann am Triesenberg niederließ, war, wie eben erwähnt,
Ulrich von Guten b erg.
Wohl ein Enkel dieses Ulrich, war ein Heinrich von
G u t e n b e r g , welcher vor dem Jahre oder im Jahre 1410 starb.
, 1
—
156
-
Er hinterließ eine Witwe mit Namen M a r g a r e t h a (von
Unterwegen), die
Söhne H a n s ,
Heinrich und
Hans
(den
Jüngern) und eine Tochter E l s b e t h . Der ältere Hans war im
Jahre 1410 allein volljährig. Alle drei Brüder erhielten in diesem
Jahre das Churerlehen ob dem Wald von Bischof Hartmann II.
von Montfort. Dafür mußten sie dem Bischof Dienst und Recht
leisten. Sie waren also Dienstmannen des Bischofs von Chur.
Im Jahre 1417 erhielt die Witwe Margaretha mit ihren Kindern
Heinrich, Hans und Elsbeth die obere Guflina als Erblehen vom
Kloster Sr. Luzi. Hans der Aeltere wird hier nicht genannt.
Heinrich von G u t e n berg war im Jahre 1459 uoch im
Besitze des Churer Lehens unter dem Wald.
Gleichzeitig im Jahre 1465 wird auch ein J ö r g v. Gutenberg als Gutsbesitzer auf Masescha erwähnt.
Am 14. September 1501 gab Graf Jörg von Sargans
einem Heinrich von G u t e n b e r g die Lehenschaft der zwei
Altäre und Kaplaneien in der Pfarrkirche zu Sargans. Es ist
dies wohl derselbe Heinrich, der V o g t (Verwalter) des Bischofs
von Chur auf der B u r g G r ä p l a n g bei Flums war und als
solcher in Urkunden in den Jahren 1518 und 1526 erscheint.
Dieser Heinrich von Gutenberg lieh im Mai 1524 dem Jörg
Waibel von Sateins 200 Gulden für 20 Schöffel Korn jährlichen Zins aus dem Zehnten zu Schaan, trat aber nach zwei
Jahren diesen Lehenzins gegen bedeutende Entschädigung dem Kloster
St. Johann im Thurthal ab. Das Korn hatte man bis Vaduz
liefern müssen. In einer der darüber noch vorhandenen Urkunden
erscheint er mit dem bürgerlichen Namen „Heinrich Gutenberger".
Am 1. Februar 1544 trat ein H a n s von G u t e n b e r g
den Churer Zehent, der 100 Jahre im Besitze seiner Familie gewesen, dem Bischof wieder ab. Nach ihm wird keiner seines Geschlechts mehr erwähnt. Wahrscheinlich starb dieses mit ihm aus.
Schon die Heimgabe des alten Zehentlehens läßt dies vermuten.
Das Wappen dieses Geschlechtes zeigte im Schilde zwei
kreuzweise über einander liegende Spieße, als Helmzier einen eisenbekleideten linken Arm mit, geschlossener, den gestreckten Daumen
nach unten kehrender Hand.
—
157 —
VI». Die von Quader.
E i n m a l um 1400 urkundlich erwähnt finden wir endlich
auch das Geschlecht von Q u a d e r , das den Wohnsitz zu Gazis
(am Weg nach Lawena) hatte.
I X . D i e politischen G e m e i n d e n T r i e f e n
u n ö Griesenberg.
>. Entstehung der Nachbürschaften.
Die Gemeinde Triesen ist bei weitem nicht so alt als
Triesen selbst. Nachdem die Römer das Land in Besitz genommen
hatten, führten sie in demselben auch die ihnen eigenen bürger-
lichen Verhältnisse ein.
Nach dem römischen System gehörten Dörfer und Weiler
mit ihrem Gebiete zu einem gemeinsamen Mittelpunkte, zu einer
Stadt oder einer römischen Kolonie.
Diejenigen, welche auf dem Lande draußen freien eigenen
Grundbesitz hatten, waren Bürger jenes Hauptortes und hatten an
der Verwaltung des Landes Anteil. Die Bevölkerung, welche Landwirtschaft betrieb, bestand mit seltenen Ausnahmen aus ganz unfreien Sklaven und aus halbfreien Pächtern (Kolonen, Zinsbauern).
Diese Leute wohnten auf Höfen; oft waren viele Höfe nahe bei
einander und bildeten Dörfer und Weiler.
Aber auch Leute, die
nahe bei einander wohnten, gehörten doch nicht zu einander; sondern jeder gehörte zu seinem Hofe und zum Besitzer seines Hofes.
Es gab große Höfe, Herrenhöfe, zu denen mehrere und oft viele
kleinere Höfe gehörten.
Ein Einzelhof wurde mansus, ein größerer Meierhof
eurtiZ
genannt (daher Ourt-ristsetr, jetzt Gartnetsch, d. h. ein ausgedehnter Hof, (ÜÄrtlinA ----- kleiner Hos).
Als dann die Alamannen einbrachen und den Römern das
Regiment abnahmen, kam das Hofsystem erst recht zur Geltung,
denn diese deutschen Stämme kannten das Zusammenwohnen in
Städten nicht, sondern wohnten auf
ihren Höfen, die sie Kcivg.,
Hübe, nannten. Wer keinen eigenen Hof hatte, war bei ihnen
kein freier Mann und hatte im. Politischen Leben nichts zu bedeuten.
Wer einen größeren Grundbesitz hatte und mehr Arbeitskräfte auf
seinen Gütern beschäftigte, war der Größere. Das politische Uebergewicht ging also mit Beginn der deutschen Einwanderung immer
mehr auf die Höfe, auf das Land über. I m Mittelalter, um die
Zeit zwischen 1000—1200 war die alte romanische Sprache, die
bis dahin hierzulande gesprochen wurde, und allmählich der deutschen
Sprache hatte weichen müssen, bei uns vollständig erloschen. .
Mit der neuen Sprache war auch eine neue Gesellschaftsordnung zur allgemeinen Geltung gekommen, die sich ausschließlich
auf die landwirtschaftlichen Verhältnisse stützte.
Gruppen von Höfen wurden dann vereiniget unter dem
Namen Nachburschaften; der Hofbesitzer hieß Bnr. Eine größere
Zahl von Nachburschaften bildete die Zentgrafschaft und mehrere
Zentgrafschaften bildeten den Gau. Die Leitung (Militär, Civilverwaltung und Rechtspflege) eines Gaues war einem Gaugrafen,
die der Zentgrafschaft einem Centgrafen oder Schulthaißen anvertraut. Die Nachburschaften (romanisch villas genannt) waren also
im frühesten.Mittelalter ein Komplex von mehreren kleineren oder
größeren Höfen, die zu einem Haupthofe gehörten, ein abgeschlossener
Bezirk oder eine Mark, dem Begriff Dorf (als Gesamteigentum.
einer Gemeinde) entsprechend. Gemeinden im heutigen Sinne gab
es damals noch nicht.
Die Wälder waren noch großenteils Gemeingut (soferne sie
nicht durch das Staatsoberhaupt gebannt waren); die Hochwälder
gehörten dem Landesherrn. Den einzelnen Höfen und Mansen
waren aber auch besondere Waldungen zugeteilt. So waren auch
große Wiesflächen, besonders in den Wäldern, als Allmend und
oft auch Alpen in gemeinsamem Besitze der Nachburschaften; von
dieser Allmend oder Atlmein (Gemein) erhielten die Besitzer selbst
später ^ den Namen Gemeinde. Diese Nachburschaften schlössen
sich immer enger an einander an und vermehrten durch Ankauf
und durch Urbarisierung ihren gemeinsamen Besitz. Es war dies
in hiesiger Gegend um so leichter, da hier keine großen Hofbesitzer
und jedenfalls sehr wenige Leibeigene waren, sondern die Bevölkerung aus kleinen, zum größten Teile freien Bauern bestanden zu
haben scheint. Das gemeinsame Interesse, der gegenseitige Schutz
und die Handhabung der Ordnung nötigten die Bauern, ihre
Wohnungen an einander zu bauen, wodurch die Dörfer entstanden.
Dieser gesellschaftlichen Annäherung war vor allein auch die
G r ü n d u n g der P f a r r e i e n förderlich. Wie dadurch die Angehörigen einer Pfarrei, so zerstreut sie auch wohnen mochten,
einen Einigungspunkt hatten und in der gemeinsamen Pfarrkirche
sich auch leiblich zusammenfanden, so sörderte dies auch den Gemeinsinn zur Wahrung der gegenseitigen weltlichen Interessen.
So bildeten sich aus den lose verbundenen Nachburschaften nach
und nach die geschlossenen Gemeinden heraus. Während früher
jeder Hofbesitzer die Leute an seinen Höfen regierte und so oft
in einer kleinen Ortschaft mehrere Regenten waren, so wurden,
besonders als später die Pächter oder Lehenleute selbständig geworden, durch sreie Wahl der Nachburen die verschiedeneu „Vögte"
zur Beaussichtigung von Wald und Feld, zum Schutze des Eigentums und zur Bestrafung der Fehlenden aufgestellt. Die eigentliche Justiz lag selbstverständlich immer in der Hand der Grafen.
Was die Rechtsprechung und das Gemeinderecht anbelangt, so hatte
sich im Laufe der Jahrhunderte ein Gewohnheitsrecht gebildet, das
man Landsbrauch nanvte. Die bäuerliche Arbeit stand in innigem
Zusammenhange mit der Gemeinde, welche die einzelnen Familien
der Dorfmark zu einer Genossenschaft mit bestimmten Rechten und
Pflichten znsammenfaf'.te. Jeder Genosse war berufen, an der
Handhabung von Frieden und Recht in der Genossenschaft teilzunehmen, in den Gerichten das Urteil finden zu helfen, in Gemeindenngelegenheiten sein Stimmrecht auszuüben. Einer stand für Alle
und Alle für Einen. I n dieser genossenschaftlichen Verbrüderung,
wie in der Gemeinsamkeit der Arbeit und der Siedelung war das
Gemeindeleben, welches der Baner über alles hoch hielt, begründet.
Wer also an den im Gebiete der Nachbarschaft Triesen gelegenen
Alpen, Wald. Allmend, Weiden ze. als Genosse Anteil hatte, der gehörte
zur „Gebursmne" oder „Genossame" Triesen. Ihre „Geschwornen"
oder „Vögte" hatten die Aufsicht über Wege, Marken, Zäune, Wälder,
Hirten u. f. w. Die Uebcrtretuug der Genossenordnuug gehörte
vor daS Genossengericht, dessen Vorsitzender für die ganze Grafschaft der Ammnnn (Landammann) war. I m Jahre 1390 war
Jakob Spiegel von Triesen Amman»; er ist der erste bekannte
Amman» dieser Grasschnst.
i 1 «
—
160 —
II. Geschichte der Gemeinden Triesen und Triesenberg.
1) U n t e r den G r a f e n von M o n t f o r t — Werdenberg —
Sargans—Vaduz.
Bei der Teilung des Werdenbergischen Besitzes war das Gebiet rechts des Rheines den Grafen von Sargans zugefallen. I m
Jahre 1322 verpfändete Graf Rudolf II. von Sargans für seine
Enkelin Adelheid an deren Gemahl Ulrich von Mätsch seine Leute
zu V a d u z und zu T r i e s e n , und überhaupt alle Leute, die in
seine Steuer gehörten, samt der Burg zu Vaduz.
Die Nachburschaft Triesen tritt in einer Urkunde vom
Dienstag nach Nikolaustag 1378 auf. Da verkaufte G r a f
Heinrich von Werdend erg — S a r g a n s — V a d u z derselben
die A l p e V a l l ü l >), die gelegen ist zwischen Gampfal und Gralitsch, ferner das Gut genannt Drasgimiel, das an Vallül stoßt,
dazu das Gut genannt Schedlers Boden 2) und den Wald dabei
für 22 Pfund Pfenning.
Dabei behielt sich der Graf nur sein
Alprecht und den Dienst vor, die er nach altem Herkommen hatte.
Die Triesner hatten diese Alp früher als Lehen inne gehabt.
Die Verkaufsurkunde von Valüna lautet wörtlich:
1378. Zinslag nach sant Niclaustag.
Wir Graf Hainrich von Werdennberg von Sangans kundin und
vergechin offennlich an disem brieff allen den die im sechend alder hörent
lesen, das wir mit gutter Vorbetrachtung, nach Rät und Willenn unser
Fruno und erbenn und unnser Ambtluten habint ze kouffent geben recht
redlich aigennlich unnd ewenklich ains flechten statten ewigen kouffs allen
unnsern lüten seßhaft in »unserm Dorfs ze Trisen gemainlich, wie die
genant sind, und dem Dorfs mitenander und allen iren erben und nachkamen. Unnser Allpp genant V a l l ü l gelegen hinder dem Trisnerberg
Zwüschend Gampfal und Gralitsch, und das gut genant Drasgimiel,
das an dieselben Allpp Vallül stosset. Und dartzu das Stuckh und Gut
genant Schedlers B o d e n n , Und den Wald daran gelegen heruss
unz an palbuner ^) troyen, und dannenhin den troyen uffhin unz nff
den Gulmen, Und den Gulmen den grat inhin unz gen Gampfal. Diss
obgenanten Allpp Vallül und die egenanten Stuckh gut und güttcr,
allii mit gründ mit grat, mit wunn, mit waid, mit Zwy, mit Wasen,
>> Vallüla rom. d h. kleines Thal, Valdnn d h. schönes Thal.
') Diesen Boden hatte vorher ein Schedler (Walliser?) zu Lehen gelinkt, daher der Name.
2) D. >. Mallumer Weg. Steg gehörte noch zu Malbun; unz — viS
— 161 ^mit holtz, mit veld mit steg mit weg, mit wassern, mit wasserflussen,
mit allen obgeschriben rechten, und mit allen Zugehörden, rechten
nutzen und gewonnhaiten, so von allter von recht und von gewonnhait
wegen Zu der obgenanten Allpp und in die obgenanten Allpp und Zu
den egedachten Stuckhen und Gütter höret, und gehören soll, Unnd als
es die abgedachten unnser lüt und das Dorfs gemainlich ze Trisen unntz
uff disen hüttigen tag als dirre brieff geben ist, Jnne gehebt und genossen Hand, Alsus und mit aller Zugehörde So habin wir es für
unns und alle unnser erbenn und nachkomen Inen allen gemainlich und
allen Iren erben und nachkomen ains ungevarlichen redlichen ewigen
Kouffs ze rechtem aigen Ze kouffent geben umb zway und Zwainzigk
Pfund Pfennig, alles gütter costenntzer müntz, der wir gar nach unnserm
willen erberklich und nutzlich von Inen gewert und bezallt sind. Und
habint uns entzigen und entzychent uns ouch mit urkund diss offenn
Brieffs für unns und alle unnser erbenn und nachkomen, aller aigennschafft aller lechenschafft aller ansprach vorderung und rechtz, so wir
alder unnser erbenn alder yemant ander von nnnsern wegen Hinnenhin
fürbass yemer mee habenn, alder gewynnen möchtind über kurz alder
über lanng, Zü den genanten unnsern litten und dem dorff gemainlich
ze trisen, und zu allen Iren erben und nachkomen von der obgenanten
Allpp und der Stnckh und Gütter wegen, mit allen rechten und Zugehörden, Es sy mit gaistlichen alder mit weltlichen Gerichten alder on
recht suss alder so, Ussgenomen und ussbedingot unnsrü Allpprecht
und unnser dinst, die wir von Allppen händ, als unnzher. sitt und gewonnlichen gewesen ist. die behalten wir unns uud unnsern erbenn und
nachkomen an alle Irrung und geverd. Wir und unnser erben sollen
ouch der obgenanten Unnser lüt und des Dorffs ze Trisen gemainlich
und iro erben und nachkomen recht und gut Wer»') sin, nach recht
umb disen ewigen kouff der obgenanten Allpp und der Stuck gut und
gütter mit allen rechten und Zngehördenn, wa es Ihnen yemer notturfftig
Wirt an gaistlichen alder an weltlichen gerichten alder Wa Sü sin bedurfsent
mit guten triiwe» an alle geverde. Des und aller vorgeschriben dingen
nnd vuch kauffes Ze ainem waren offenn Urkund und ganntzer ewiger
stätter sicherho.it nnd Bcstung geben wir obgenanter Grass Hainrich von
Werdeuberg von Sargans, den obgenanten unnsern lüten in unnserem
Dorff gemainlich ze trisen und alle» Iren erbenn und nachkomen disen
Briefs für Unns für all unnser erbenn Und nachkamen mit unserm
aigenn Jusigel behennktem, Gebenn Ze Veltkirch do man Zallt von
Crists geburt drüzehenhundert und sibenntzig Jar, darnach in dem
Achtenden Jar an dein nechsten Zinstag nach sant Niclaus tag, —
') Wer» d, h, Bürgen, Sachwalter.
11
Aus dieser Zeit datieren die ersten Lehenbriefe der
Triesner an die Walliser.
Am Nikolausabend im Dezember 1403 gaben die sieben
Geschwornen der Gemeinde Triesen und die Nachburen alle gemeinsam zu Triesen, die von A l t e r dagewesen, seßhaft und
wohnhaft sind (also die altansässigen, im Gegensatz zu den eingewanderten und zumteil auch in Triesen niedergelassenen Wallisern !)
Reich und Arm, mit Gunst des frommen, beschaidencn Jakob
Spiegel, Landammanns zu Triesen, als ewiges E r b lehen dem
Knecht Hänsli Gasner, Walliser aus Triesenberg, ihr Aelpli, „hüt
ze tag D r a ß g m ü e l genannt, in der Alp Vallülen gelegen".
Dem Käufer wird das Recht der Schneeflucht nach Vallülen zugesichert mit dem Beding, daß er sein Vieh durch seine Hirten
selbst hüte und die Milch während dieser Zeit den Triesern überlasse. Der jährliche Lehenzins war 1 Pfund Pfg. Ehrschatz zahlte
Hänsli Gasner 6 Pfd. Pfg.; Ammann Spiegel siegelte. (Im
Jahre 1665 wurde diese Alpe von den damaligen Inhabern
Thomas Lamport und Consorten um 20 Pfd. Pfg. den Triesnern
abgekauft.)
Am Freitag nach St. Ulrichstag 1406 gaben Wilhelm von
Richenstain und die Geschwornen Rügli von Roners, Hans Jta,
Jäkli Ott, Hainz Fritsch, Hainz Gahaini, Hainz Peter als Vev-,
treter der Gemeinde Triesen den Wallisern am Triesenberg, den
„Nachgeburen und Kilchgenosscn Hänsli von Gurtnalp, Martin
Inen, Hans Gasner, Hainz Täscher, Philipp HyPPer und Oschwald
von Gaslincn" das Gut genannt „Schedlers B o d e n " zu einem
ewigen Erblehen. Die Walliser hatten 35 Pfd. Pfg. Ehrschatz zu
zahlen und,1 Pfd. Pfg. jährlichen Zins. Dieser Zins repräsentiert ein Kapital von 20 Pfd. Pfg., also beinahe so viel, als die
Triesner 28 Jahre vorher für die ganze Alp Valüna samt Draßgmiel (Aelple) und Schedlers Boden mit Wald bezahlt hatten.
Die Triesner behielten sich überdies das Recht vor, in dem verlehnten Gebiete nach Notdurft Holz zu hauen und im Norfalle,
bei Unwetter oder Krieg, mit ihrem Vieh dahin zu fliehen und
dort zu bleiben, bis die Gefahr vorüber. Der dadurch verursachte
Schaden solle durch den Kirchenpflegcr von Triesen und einem vertrauenswürdigen Manne von Triesenberg mit Beiziehnng eine? unparteiischen Dritten geschätzt nnd von den Triesnern vergütet werden.
— 163
—
Die betreffende Urkunde lautet:
Wir Wilhelm von Richenstain nnd wir die geschwvrnen daselbst
Rügli von Roncrs, Hans Jta, Jäkli Otl, Hainz Fritsch, Hainz Gahmni,
Hainz Peter, und darnach wir Allgemmnlich, als ivir ze Thrysen Seßhaft sint, thuen Khnndt nnd vcrgehent Mänkhlichen mit disem offen
bries für Uns und all unser Erben und Nachkhomen, das wir Allgcmainlich nnd Ainhcltigelich, mit guetem Synn nndt ivolbcdachtem mnoth,
nnd och ze den Zeiten nnd tagen da wir cS Khreftigelich mit dem
rechten für uns; und all unser Erben nnd Nachkhomen wolgethucn mochten,
Sonderlich mit Hand des fromen, wisen Cunrats MoserS, Ze diesen
Zyten Vogt und Anwtman Ze Vadnz Recht und redlich ains bestatten
Ewigen Erblehen nach Erblehensrechl lichent und verlichcn habent mit
Urkhundt diß briess, den Erbaren Unseren Nachgeburen und Kilchgenoscn Hiinslin von Gnrtenalv, Martin Juvncn, Hansen Gasncr,
Hcünzen Täscher, Philippen Hyppcr und Oschwalden von Gaslinen,
W a l l i s e r alle Ze disen Zntcn Seßhaft an dem Trysncrberg, Allen
Sechsen gemainelich und allen Ihren Erben, wen sy nit wäriut, Unser
Aigen guot genannt Schedlers boden mit allen Zugehörden als es
och vormals gangen rst hineynwert gegen Vallülen, und Uscherwert untz
an hcünzen von Guetenberg Markhstain, nnd in Valbunerbach,
und hindrem stain uf nutz us den Gnlmen. Item dis vbgencmt guet
mit gründ mit grat, mit holz mit Velo, mit steig mit weg, mit wun
mit Waid und schlcchtlichen mit allen Rechten und Zugehörden, benemblcn und Unbeneinpten, So von Allter, von Recht oder von guetcr
gewonhcit. Zu dem obgenanten guet Znegchvrdt oder Zuegehören mag,
Und für ledig und los und nnverkhnmbert von Allermänigelichem, Alls
sy uns Auch darumb Füufunddreißig Pfundt Pfenning Cvstanzcr Münz
Ze Erschatz geben und bezallt hant. Doch mit svlicher beschaidcnheitt
und gcding, daß-sy und Ihr Erben oder wer den das Guet Jnnhat,
Uns nnd Unsern Erben und Nachkhomen, davon Nunhinanhin und
JegglicheS Jahres besunder, Järlich zu rechten Zins Ain Pfundt Pfenning Costcmzer Münz oder svvil ander müntz Alls denn der Zins gericht werden soll, dafür ungevarlich in dem Lcmdt lvffig ist, Allwcnt
uf Sant Martinstag, oder Vier Zcchentag die Negsten dernach, Zue
Unseren Handen ohn alles verziehen richten und bezahlen sont. Wer
aber, das sy vder Ihr Erben oder wer denn das gnet Jnnc hat. Uns
oder Unseren Erben und Nachkhomen, den obgenanten Zins ns das
obgeschriben Zil und tag als vor beschaiden ist, nit richtint, und das;
Allsv übersäßint, so ist unS und unscrcn Erben und Nachkhomen das
vbgcdacht guet, den» dmmcnhiu von Ihnen nnd Ihren erden ledig
und lvS und ziuövellig ivr'rdeu, und inngeni den dnö danuenhiu bcsclzcn
164 —
und entsetzen nach unserem willen, ohn Ihro und und Menigelichs
Seumung, Jhrrung und widerred/ Es ist och beredt und bedinget daß
sy den grünt wol mugent Rüten und schwemmen, Aber den berg nit.
Wer och das uns von Thrysen sömlich noth bestuendt das wir mit
unserem vych wichen müßent, es wer von Wetter oder von Krieg oder
wie das Zuegieng, So mugent Wir unser Flucht dar haben unz das
es ungevarlich besser Wirt, und was den schad von dem Vech geschechen
ist, daß soll den ston Zue dem Kylchenmayer, der den Ze Thrysen
Kylchenpfleger ist, und der soll ain ab. dem Thrysnerberg, Und ain usser
dem Dorf zu Ihm Nemen, Und was sich die den erkhennen umb den
schaden, den söllint wir Ihnen ablegen und darumb unklagbar machen.
Sy und ihr Erben haint och vollen gewallt und recht, daß sy ihr
rechtung, die sy haint Zu dem obgenanten guet, wol mugeut Angreifen,
es syg mit versezen oder mit verkhofen, wen sy wendt oder gegen wem
sy wendt, doch Uns und unseren Erben und Nachkhomen ohn schaden
Ahn unseren Rechten. Es ist och beredt das wir von Thrysen in dem
obgenanten holz und guet,. unser Notturft wol mugent howen,.Alls och
vormals, sytt und gewonlich gewesen ist nngevarlich. Wir und unser
Erben und Nachkhomen sond Ihro und ihro Erben, oder wer den das
obgenant guet Jhnnen hat, Alls es denn hievor in synen Markhen
begriffen ist, guet gethrew weren und geweren sin wa oder wie sy des
Jhmmer Notturftig wärint, Es syg ahn Geistlichen oder ahn Weltlichen
Gerichten mit gueten threwen an all geverd nach Erblehens Recht. Und
des Alles ze ainem offen Urkhundl und stätter vester sycherhait han ich
vbgenanter Wilhelm von Richenstain min Jnsigel darnmb öffentlich an
disen brief gehengt. Darzue habent wir och die obgenanten von Thrysen
Ernstlich gebetten den obgedachten Cuenraten Mvser Ze disen Zyten
Vogt und Amptman ze Vaduz, daß Er sin Jnsigel och darnmb ze Ainer
Mehren sicherhait und Urkhundt dis obgeschriben dings und gedings,
so hievor an disem brief geschrieen statt, für uns und all unser Erben
und Nachkhomen öffentlich gehenkht hat. Dassel» min Jnsigel Ich jez
gedachter Emirat Moser Ze disen Ziten Vogt und Amptman Ze Vaduz
von Ihro aller bit wegen Als och diß abgeschriben verliehen mit miner
hanndt alls geschechen ist, min Jnsigel darumb öffentlich an disen brief
gehenkht hann, doch mir und meinen Erben an schade». Der geben
Ward An dem Negsten Frytag nach Sant Ulrichstag In dem Jahr
da man zalt von Christi gebnrt Vier Zehcmihundcrt und darnach in
dem Sechsten Jahr. —
2, Unter den F r e i h e r r n von B r a n d i s 1416—1510.
Anno 1420 gab es anfangs Mai reife Kirschen und am
St. Magdnlenatag reife Trauben.
—
I6ö
—
Am Vorabend vor Maria Geburt 1439 schlichteten Wilhelm
von Frewis (aus Feldkirch) als Obmann, Albrecht Vaistli (Ammann am Eschuerberg) und Rudolf Kremel von Eschen, als Vertreter der T r i e s n e r , mit den S e v e l e r n , deren Vertreter
Ulrich Plattner, Vogt zu Werdenberg, und Hans Vittler waren,
einen Streit wegen der Seveler A u . Es wurden Experten gewählt aus beiden Parteien, welche Marken setzten, an die sich bei
Strafe von 10 Pfd. Pfg. die Parteien zu halten hatten.
Der Freiherr Wolfhart von Brandis der Aeltere legte zu
Anfang des April 1440 einen Zwist bei zwischen B a l z e r s und
Triesen wegen Marken im Land und in der A l p Valüna.
Der Handel war vor das offene Gericht zu Vaduz gebracht, von
diesem Gericht aber mit Einwilligung der Parteien die Entscheidung
dein Schiedspruch des Landesherrn überlassen worden. Mit ehrbarer Männer Hilf und Rat hat denn der Freiherr entschieden.
Darnach waren die Grenzen in den Alpen folgende: die Rüfi von
der Wannenfluh herab bis in den in dieser Rüfi stehenden Markstein, von da ans die Egg unter der Gampfaler Käserei, von da heraus bis in den Markstein an der Platte, von da gerade die Egg
hinauf in den höchsten Culmenspitz zwischen Gampfal und Aelpele.
Den Balznern sollte die Schneeflucht wievon altersher vorbehalten sein.
Die Grenze der beiden Genieindegebiete im Lande wurde
folgendermaßen bestimmt: Bezüglich des Gebietes, welches zwischen
dem Berg nnd dem Müh leb ach liegt und Silvaplan (d. h. ebener
Wald) genannt wurde, also früher ein Wald war und dann zu
einer gemeinsamen Atzung von den beiden Gemeinden ausgerodet
worden war, bildete die Grenze eine Linie, die vom Schlips,
d. h. von der kleinen Rüfe ans dem Felsenkopfe in die Vertiefung
auf der Höhe des „grünen Bücheis" ging. Bis dahin konnten die
Balzner herab und die Triesner hinauffahren. Wer auf diesem
.Gebiete Eigengut hatte, konnte es umzäunen, inußte sich aber was
Einschlagen und Aufthun betraf, an das alte Herkommen halten.
Den Balznern blieb, soweit ihre Eigengllter reichten, das Bovel
(Herbstweide) vorbehalten bis Micheli und das Hüten von Snltnern,
Saumrossen und Wagnern zu Silvaplana. — Bezüglich des Gebietes, das zwischen dem Mühlbach und dem Rhein lag, bis
hinauf zur Balzner Mühle, welches ebenfalls gemeinsames Besitztum war, wurde die Grenze so bestimmt. Von der Mühle zum
Rhein hinaus soll eine gerade Linie gezogen werden. Bis dort
hinauf sollen die Triesner das Weiderecht haben mit allem ihrem
Vieh, ebenso die Balzner bis herab zu dem Punkt, wo der Mühlbach in den Rhein ging; nur daß die Balzner keine Saumrosse,
weder fremde noch heimische, dorthin treiben durften. Wer auf
dieser Allmeind Eigengüter hatte, durfte sie nach altem Herkommen
einfrieden, mußte sie aber zu gewisser Zeit wieder öffnen. Sollte
eine Partei die andere des Uebertreibens überführen, so mag sie
beschaidenlich und rechtiglich Pfänden, wie von altersher Gewohnheit war; wer aber die andere Partei mit Gewalt und freventlicb
überfährt, soll der Herrschaft zu Vaduz 20 Pfund Pfg. Strafe
bezahlen ohne Gnade.
Der Brief lautet i
Ich Wolffart von Brandis der Elter, Freyherr, Voggt zn Veldtkhirch, Vergich Und thuen menigclichem ze wissen mit disem offenn brief
Als von solicher Stöß unnd Unainigkho.it wegen, so Lang Zeit gewesen
sind. Zwuschen meinen Armen leutten, deu vonn Balzers gemainem
Kilspel, an aineni tail. Unnd auch gemainem Kilspel Zn Trisen Zn dem
andern tail. Von wnn unnd Waid wegen, so gelegen ist Zwuschennd
Balzers und Trisen, Enennd dem Prunen-unnd disenndt dem prunen,
ouch von wun unnd Waid wegen nnnd markhen Zwuschend Jro Alppa
mit Namen deren von Balzers Alpp Gampfal, nnnd der von Trisen
Alpp Falülen, derselben Stöß halben sy Zn bcnoen seitten füer vffen
Gericht Ze Vadutz khomen sind, Unnd da mit Recht nnnd Urtl ans mich
gewist sind, das ich sy darumb verainen unnd enndtschaiden soll, das
sy anch Ze baiden seitten aus mich Kvmeu sind, Wie Ich Sy darnmb
enndtschaid, Unnd Zwuschend Inen aussvrcch, das Sy eS alles halten
wellennd — Unnd mir auch das Verhaiseu honnd, yetzt unnd hin nach.
Unnd also hann Ich durch Erbcr leutten hilf Und Rath Zwuschend
.Inen ausgesprochen und Sy enndtschaiden. Unnd Sprich als hie nach
gcschribcn statt, des Ersten, in dem pierg, Zwuschennd Garnvvsal unnd
Falülen, gat ain Russin herab von der Wannenflue Unntz an ainen
grossen Marckhstnin. Ist gelegen an derselben Riisi. Von demselben
markhstain heraus von ainem markhstain in den anndern ans die Egg.
llmider Ganipfaler Käsery, Von demselben marckhstnin aber heraus vvn
ainem in den anndern Unnz (— bis) in Marckhstain, der da Stat an
der Platten, aber vvn demselben markhstain grad die Egg aus, Unnz
in den höchsten Gulmen Spitz, der da Lit Zwuschend Gmnpvsal unnd
dem Aclppelin. ?och so soll auch deu von Balzcrö behalten sein I r
Flucht vvn 5chnew5 iwlt wegen mir Ir Pich herab in Trisner Alppeu.
als von alterhar gewonnlich gewesen ist, Unnd damit sonnd die Alppen
Enndtschaiden sein, yetzt unnd hienach nnnd ycdt wedcrer tail ans dem
seinen pleibcn, — Item sv sonnd den» dis die ninrkha sein, hie o»S
Zwuschend Balzers nnnd Trisen, des ersten hie disenndt dem prnnen
Salvaplan halb, Ist vbnau ans dem Stain ain Klaini Rüsi, ain schlipsi,
soll grad Uebcrrein Zoigen in den griienen Pnchcl, vbnen in die Thnelen,
Da sonnd die von Balzcrs vbnen abher treiben nnnd waiden, Unnd
die von Trisen nnncn anshin, hie disenndt dem prnnen BergS halb,
Unnd soll yederman behalten sein sein aigen guet Zesriden, als von
älter har sitt unnd gewonnlich ist, mit Jnnschlache» nnnd cmsthuen.
Es soll auch deu von Balzcrs behalten sein J r Bovel Ze herbst in
Selvavlan, als verr l---- sv weit) J r aigen guet herab Launget, (doch
das derselb povel auSganng alle Jar aus Sanndt Michelstag) Unnd in
nit Lennger Jnnhaltind, Mcr sott dena von Balzcrs behalten sein als
von alicrhiir Ihr Saltner, Som Ross unnd Wagner cnndihalren »und
gehiier honnd, Unndcr dem Rain herab Ze Selvnplan, Das sonnd so
aber halten und hüctten. Wie Sys vvn alterhär gethvu honnd Unnd
nit förer. Item denn encnd dem prnnen, als die Müllin ain pruuen
statt, die soll ain markh sein Unnd grad nshin Zaigen in Rein, llnntz
dahin sollen die von Trisen Recht han Ze Waiden mit allem Jrem Bich
Unnd nit fvrer, Jtcin sv sonnd die vvn Balzcrs auch Recht han Ze
Waiden Encnnd dem pruueu herab llntz in Spin, als der prnn »ctzt in
Rain gat, Unnd nit verer Unnd mir allem Jrem Bich. ansgcnvmen
Som Roß, Friimbd Unnd haimbisch, die sonnd sy süer die murkh der
Miilli nit abher Lassen noch treiben ans die gcmaine» waid, llnnd soll
aber yedermcm sein aigen ivisen behalten sein Zesriden Unnd angelassen
auf die Zeit als vor altherhär sitt Unnd gewvnnlich gelvesen ist, Unnd
soll auch yedt wedcrcr thail Cvsten llnnd schaden der Bishär daraus
ganngcn ist. Wie der nn I n gclanuget hat. Den Svnnd sy An I n
selber haben, llnnd hiemit, als hievor geschribcu stat, soiuid sy verricht
unnd geschlicht sein, yetzt llnnd hienach Ecwigclich, Denn wer Das
Ain andern Ueberfücr mit Ueberlrciben, der sott Unnd mag beschaidennlichen Unnd Rcchtcclichen pfenndcn nnnd hinder füetrer unnd mit Jro,,nt
Ban ivarten, als denn auch von altherhär gewvnnlich ist. Wer auch
deu ist, der ain anndern Ueberfert mit gewalt llnnd srevcnnlichcn,
annderst dann vvrgemclr ist, der selbig sott vervallen sein ainer Herrschaft Ze Vadutz Zivainzig Psnndt pscnnig. unnd J r die geben onc
gnad, Unnd des Zu warem Urkhundt aller vorgeschribner ding, So gib
Ich vorgenannter vvn Brcmndis dieser Sprnchbrievcn Ziven die glcichsagend niit meinem angehennkhten Jinisigel, (Doch mir unnd meinen
erben an annderen suchen Unschedlichcn), geben Z» Jngenndcm Apprellen
—
168
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nach der geburt Cristi Vierzehcnhundert Unnd in dem vierzigisten
Jare. —
I m Jahre 1445 führte Oesterreich Krieg mit den Eidgenossen. Auch Freiherr Wolfhart von Brandis und die Grafen
von Sargans standen auf der Seite der Oesterreich«!. Der Freiherr sammelte aus seinen Herrschaften Vaduz. Schellenberg, Maienfeld uud Blumenegg 6000 Mann, zog ins Sarganserland und
nahm Walenstadt ein. I m Jänner des folgenden Jahres brachen
die Eidgenössen über den Rhein^ trieben den Leuten nm Eschnerberg das Vieh weg, übersetzten auch den Rhein bei Trübbach,
plünderten und verbrannten Balzers uud Mäls und kehrten dann
wieder über den Rhein zurück. I m gleichen Jahre kamen sie
wieder, als sie hörten, daß sich bei Bendern viel Volk aus dem
Vorarlbergischen sammle. Nachdem sie Maienfeld verbrannt, rückten
sie mit gesamter Mannschaft über die Luziensteig herab durch das
verbraunte Balzers auf T r i e s e n und blieben hier zwei Tage.
Zu Vaduz und Schaan und am Triesnerberg standen die Krieger
dieser Landschaft und Zuzug aus Vorarlberg. Von Zeit zu Zeit
sandte mau Reiter nach Triesen, um die Stellung nnd Zahl der
Eidgenossen auszukundschaften. Am dritten Tage brachen aber die
Eidgenossen auf, nachdem sie auch Triesen verbrannt hatten und
zogen über den Rhein. Bei dem am folgenden 6. März (1446) erfolgten Treffen bei Ragaz kamen Viele ans unseren Dörfern teils
auf dem Kampsplatze, teils in den Fluten des Rheines ums Leben
nnd war darob große Trauer im ganzen Lande.
1452, Samstag nach St. Gregorentag, saß Burkhart von
Brandis, im Namen des Freiherrn Wolfhart von Brandis des
älteren zu Gericht. Da erschien vor ihm Hensli Bregenzer als
Fürsprecher der Nachbarschaft Triesen und klagte gegen Jos Lampart von Triesenberg wegen unberechtigtem Holzhauen. Lampart
behauptete, dazu ein Recht zu haben, da er nur das zum Haus
notwendige Holz geschlagen habe. Das llrreil war den Triesnern
günstig und sie erhielten einen Urtelbrief. Doch waren sie noch
nicht befriedigt. Beide Teile erklärten, es sitzen in dem Gerichte
nicht die rechten Leute und verlangten einen anderen Rechtstag:
Doch scheint es bei diesem Spruche geblieben zu sein.
1460, am Freitag in der Pfingstwoche, waren Wolf Pfefferli.
Ammann der Herrschaft, Hanns Nägellin, Hanns Marker und
-
169
Petter Tanner Schiedsrichter in einem Span der Triesner gegen
Jakob HyPPer ab dem Triesenberg. Vor Zeiten nämlich hatten
Peter Meyer, Hanns Kindli, Frick (Friedrich) Marogk, Hanns
Egly, Hanns Gahainy, Hanns Schampletz und Min von Schiel,
alle von Triesen und im Namen und als Geschworne dieser Gemeinde mit dem Jakob HyPPer ab dem Triesenberg Güter getauscht und hatten demselben für sein Eigengut „Tristel" genannt,
samt dem Stadel darauf ein Stück von ihrer Allmend gegeben,
das zwischen Hyppers Gütern lag, mit Vorbehalt jedoch späterer
Ausgleichung, falls Unzufriedenheit entstünde, in welchem Falle
erstgenannte Männer Schiedsrichter sein sollten. Die Gemeinde
war mit dem Tausch nicht zufrieden und das Schiedsgericht erklärte, HyPPer habe noch 10 Pfund Pfenning draufzuzahlen, nämlich „4 Pfund uff St. Gallentag allerschierist, die übrigen 6 Pfund
uff unser lieben frowentag zue liechtmeß". — Der Walliser Jakob
Hypper kam 5 Jahre später mit den Triesnern wieder in Streit
wegen dieses Gutes und brachte die Sache vor das Mniengericht
zu Vaduz, wo Dietrich Weiuzürl, der Landein»«»»», mit seinen
Schöffen zu Gericht saß. Die Triesuer wiesen aber nach, daß
Hypper mit den Marksteinen sonderbar umging nnd das Urteil
fiel zu ihren Gunsten aus.
Anno 1466 hatten die T r i e s n e r S t r e i t mit den S e v e l e r n des W a h r e s wegen. Es wurden im Einverständnis
mit dem Grafen Wilhelm von Werdenberg (für Sevelen) und den
Gebrüdern Freiherren Ulrich, Sigmund und Wolfhart von Brandis
(für Triesen) der Bischof Ortlieb von Brandis zu Chur, der Abt
Friedrich von Pfäfers, Graf Eberhard von Sonneiiberg als Schiedsrichter und Hektar von Watt, Bürgermeister der Stadt St. Gallen,
als Obmann gewählt. Am St. Johannistag im Sommer solle
der Spruch geschehen; kämen dann die Schiedsrichter nicht zu
einem Spruch, so solle der Obmann ihn allein fäll?» können.
Unterdessen dürfe am Wnhre nichts geändert werden. Dat. Montag
vor Philipp nnd Jakob 1466.
Am Freitag vor St. Mathys, des Halligen zwölfbottentag
1467 erfolgte dann der Spruch. Aber die beiden geistlichen Würdenträger scheinen das Schiedsrichteramt abgelehnt zu haben. Dafür
wählte Graf Wilhelm den Heinrich Löwen, Ammann zu der langen
Argen und Hans Fäßler von Appenzell, die Freiherren von Brandis
—
170 —
aber wählten den Michel Schmid von Feldkirch und.Rudolf Konzett,
Ammann im Walgau. Die beiden Parteien mußten Klag, Antwort, Red, Widerred, Nachred und Beschließen schriftlich überreichen und zwar nach je 8 Tagen im Schloß Vaduz und in dem
zu Werdenberg. Jeder Teil konnte zn drei Reden kommen. Sie
begnügten sich aber mit zweien. Am Sonntag vor St. Gallustag
kam das Schiedsgericht in Marbach zusammen. Die Seveler
klagten, daß die Triesner gewaltthätig uud mit gewasfneter Hand
ihr Wuhr in das Rinnsal des Rheines hineingebaut hätten trotz
der Einrede des Grafen Wilhelm. Die Triesner erwiderten: Jeder
habe das Recht sein Eigentum vor Schaden zu bewahren; darum
hätten auch die Wartauer einst den Rhein, der f r ü h e r dem
B e r g nach gegangen s e i , nach und nach in das Triesner
Gebiet herübergewnhrt, und die Vorfahren des Grafen hätten cS
gebilliget. Viel weniger könne man es den Triesnern wehren,
zwischen i h r e n eigenen G ü t e r n zu wuhren, wie sie wollten;
denn das beiderseits anstoßende Gebiet gehöre.ja ihnen. Die
Wartauer hätten damals den Untergang vieler Güter, Häuser und
Ställe den Triesnern verursacht, während die Triesner durch dieses
neue Wuhr nur ihr Eigentum und die Landstraße sichern wollen.
Da die Vertreter der Seveler für Abbruch, die der Triesner aber
für Aufrechterhaltung des Wuhres stimmten, fiel der Entscheid
dem Obmann (dem Bürgermeister von St. Gallen) zu und lautete
dahin, daß die Triesener ihr Wuhr, das sie in den schiffleilenden
Rhein gemacht, bis St. Jörgentag ohne Schaden der Seveler
wieder abtragen und nur soviel stehen lassen sollten, als zur
Sicherung ihrer Güter notwendig sei und einem Streichwuhr
gleiche. (Geineindcarchiv Sevelen.)
1473 war ein so heißer Sommer, daß es 12 Wochen nach
einander nicht regnete, das Vieh wegen Wassermangel die Alpen
mitten im Sommer verlassen mußte und alle Mühlen stille standen.
Es gab aber viel und vorzügliches Korn nnd ebensogut geriet der Wein.
Vom Montag nach St. Ulrichstag 1474 datiert ein Brief
des Freiherrn Sigmund von Brandis wegen den Marken zwischen
Gretsch und V a l l ü l e n , worüber zwischen den Triesnern und
Schaanern lange Zeit Spän und Uneinigkeit bestanden hatten.
Der Spruch lautete: 1. Die Spän sollen tot und ab sein. 2. Die
erste March ist gesetzt in dem Ursprung des Brunnens nnf dem
— 171 ,—
Stein bei der weißen Platte, auf demselben Brunnen der geraden
auf in den gestellten Markstein, aus demselben Markstein auf
gegen rechter Hand wieder in einen gesetzten Markstein und von
demselben gerade auf den höchsten Spitz, und da soll jedweder
Teil hinter den bestimmten Marken bleiben, doch sind denen von
Schaan ihre Schneefluchten, Steg und Weg, wie denn das von
Alter her kommen ist und sie gegen einander gehalten haben, vorbehalten, so oft sie derselben notdürftig würden.
Am 24^ April 1487 fand zu Sevelen eine Verhandlung
statt, da Gretschins und W a r t au gegen B a l z e r s und
K l e i n m ä l s und gegen T r i e s e n als Kläger auftraten wegen
Wunn und Weiden „enthalb dem Rin gelegen" -). Die Sache wurde
durch die Freiherren Sigmund und Ludwig von Brandis und die
Landvögte der Eidgenossenschaft zu Sarganserland und Werdenberg
beigelegt.
Anno 1493, „Am Dornnstag nach sannt Johanns tag Sunnwende"standendie Triesner vor dem offenen Landgericht zu Rankweil
in Müsinen an der Reichsstraße,'wo ihr Prozeß gegen den eigenen
Landesherrn, Freiherr Ludwig von Brandis, wegen Benützung
der A l p B a l ü n a , «itschieden wurde. Damit seine Leute sich nicht
über ihn beklagen konnten, hatte der Freiherr, der sonst nur vom
Kaiser sich Recht sprechen zu lassen brauchte, seine Sache vor dieses
Gericht gebracht. Er beanspruchte das Recht, alle seine Kübe in
Valüna zu sömmern, während die Triesner ihm jegliches Triebrecht absprachen. E s wurde nun vor allein der Kaufbrief von
1378 verlesen, auf welchen beide Parteien sich beriefen. Darauf
ließen die von Triesen durch ihren Advokaten Heinrich Zechender
von Kalchern vortragen: laut Kaufbrief habe Graf Heinrich von
Werdeuberg zu Sargans ihnen die Alpe Vallül und das Gut
genannt Drasgimiel, sowie den Schedlers Boden und den Wald
daran zu kaufen gegeben und aus alle Rechte verzichtet. Der
Freiherr Ludwig aber habe sich unterstanden, mit seinem Vieh
diese Alpe zu übertreiben. Derselbe möge ihnen, den armen Leuten,
ihre Rechte unangetastet lassen, sie ihrerseits wollten seiner Gnaden
als arme Leute alles das leisten, was sie zu thun schuldig" seien.
Darauf erwiderte der Advokat des Freiherrn, Jörg Erni von Göfis:
') Es besaßen also die Grctschinser nnd Wartauer damals auch
Güter aus der rechten Seite des Rheines.
Das unbillige Vorgehen seiner Leute zu Triesen befremde den
Freiherrn und auch er berufe sich auf den Kaufbrief, da sein
Vetter, Graf Heinrich, sich und seinen Erben Alprecht und
Dienst vorbehalten habe. Darunter verstehe er das Recht, sein
Vieh in die Alpe zu treiben, wie auch seit hundert Jahren
seine Vorganger und Vetter es gethan. Seine Vetter haben auch
an Diensten und Arbeiten für die Alp immer soviel geleistet als
jeder Alpgenoß. Dieses Alprechtes wegen habe Graf Heinrich
auch die Alp so billig verkauft, für nur 22 Pfd. Pfg., da sie
doch viel mehr wert sei, habe ja die Gemeinde Triesen für 800
Gulden nur einen Teil der Alp verkauft. Uebrigens, treibe er,
der Freiherr, nicht fremdes, sondern nur sein eigenes Vieh in
die Alp, das er zu Triesen aus seinem Hofe wintere. Wenn er
sonst auch kein Alprecht hätte, so hätte er es doch als Nachbar
und Hofbesitzer zu Triesen. Ueberdies sei die Alp so groß, daß
weder er noch die von Triesen mit allem ihrem Vieh sie ganz
gebrauchen und noch viel fremdes Vieh dort gesömmert werde.
Demgegenüber machten die von priesen geltend: Unter Dienst sei
nichts anderes zu verstehen als das Vogelrecht, d. h. das M o l k e n
von einem T a g ; das wollen sie wie bisher gerne geben, wie
es von allen anderen Alpen geschehe. Damals, als Graf Heinrich
die Alp verkaufte, sei er zu Sargans gesessen und habe kein Alp.
recht gebraucht, ein solches hätte er sich im Kaufbrief mit klaren
Worten vorbehalten. Weder, der Freiherr noch seine Vordern
hätten je mit Recht ihr Vieh in diese Alpe getrieben; sie
mögen zwar Vieh aufgetrieben haben, aber nachdem sie darum
nachgesucht hatten und für einen Zins von zwei Schillingen pro
Kuh und etwa zwei Bechmisch. Der Freiherr aber unterstehe sich
30—40 Stück in die Alp zu treiben und zwar als ein Recht.
Er habe auch sowenig als seine Vordern je an Alpkessel, Käserey
u. s. w. etwas gegeben, höchstens, daß sie ihre Knechte in die
Alp schickten zur Einsammlung des Vogelrechtes und „was über
das Molken gangen ist." Um den Schein eines Rechtes zu gewinnen, haben früher einmal die Vordern des Freiherrn sogar
eine eigene Käserei in Balüna einführen wollen, was aber die
Triesner mit dem Hinweis aus den Kaufbrief untersagten und verhinderten. Auch von den Alpgeldern, welche die Genossenschaft
eingenommen, habe sie nie etwas an die Freiherren abgetreten
— 173 —
und sei dies auch nie verlangt worden. Allerdings haben sie die
Alp vor 100 Jahren um 22 Pfd. Pfg. gekauft; aber jetzt sei
eben der Zunahme der Bevölkerung wegen alles viel teurer als
dazumal. Von dem, was jetzt 100 Pfd. Pfg. gelte, hätte man
damals nicht 20 Pfd. gelöst. Endlich haben sie die Alp in dieser
Zeit auch bedeutend verbessert. Sie hätten zwar das Recht, die
Alp und von der Alp zu verkaufen, was und wie sie wollten,
haben aber bis dato für kaum 60 Gulden veräußert. Als Lehenleute haben sie auch schon vor dem Kaufe Gerechtigkeiten in der
Alp gehabt. Es sei also unbillig, daß der gnädige Herr sein Vieh
nach Valüna treiben wolle, da er doch zu Vaduz Alpen genug
habe. Ihr schuldiger Dienst bestehe also nur darin, daß das ganze
Molken eines Tages gegeben und, wenn der Herr seine Knechte
und Hunde hinein schicke, diesen ein Essen verabreicht werde.
Der Fürsprech des Freiherrn erwiderte: Das Wort „Alprecht" bedeute nicht nur „Vogelrecht", sondern, das Recht, sein
Vieh zu flimmern, so wenn Einer den Andern fragt: „wa alppest?"
oder „wa hast Alpprecht?" „Dienst" bedeute dann Vogelrecht,
das man jedem Landesherrn von allen Alpen gibt. Des Freiherrn Vorfahren haben „je und je bisher" Vieh in die Alp getrieben, weder auf Ansuchen noch uni Zins, auch ihre Knechte
dahin geschickt, wie jeder andere Alpgenoß. Darum haben die
Triesner auch die Alp vom Grafen Heinrich so billig bekommen;
es sei daher unbillig, dem Freiherrn nun dies alte Recht auf einmal streitig zu machen. —
, Darauf wurde, um Zeit zum Nachdenken zu gewinnen, die
Entscheidung vertagt bis Ende . Juni. Da erschienen vor dem
offenen Landgericht zu Rankweil an der Reichsstraße die Nachpuren von Triesen und Freiherr Signiund von Brandis (Bruder
des Ludwig) und Hans Nigk (Nikolaus) von Brandis (nicht ebenbürtiger Verwandter der Freiherren), um das Urteil zu hören.
Es lautete: Der Kaufbrief bleibt in Kraft. Weil der Freiherr
aber einen Hof zu Triesen hat, also Nachpur ist, und seine Vorfahren im Brauch hatten, ihr Vieh auf diese Alp zu treiben, so
soll der Freiherr fürderhin das Recht haben, soviel Haupt Vieh
zu treiben als der Meisttreibende der übrigen Alpgenossen treibt,
hat aber auch wie dieser die betreffenden Lasten zu tragen. (Dos
Siegel des Landgerichts hängt noch unversehrt.)
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Zu Nagatz Uff montag nach unsers Herren Jhesu Christi
fronlichnems tag 1494 Urkunden Ulrich zum Krumer von Uri,
Landvogt im Sarganserland und Hans Brandis, Vogt zu Vaduz,
daß sie in Zwytrechtung der Gemeinde T r i e s e n mit G r e t schins und W a r t a u wegen der A u e n , Wunn und Weiden
zwischen und an dem Rheine Obmänner in einem Schiedsgerichte
gewesen seien, zu welchen als Zusätze für die beklagten Triesner
der Landesherr, Freiherr Ludwig von Brandis und Hans Konrad,
Vogt zu Maienfeld und für die Kläger (Gretschins und Wartau)
Bartholmä Stumpli, Alt-Landammann im Sarganserland, und
Hans Steinhüwel, Alt-Vogt zu Werdenberg kamen. Die Ansichten
dieser Zusätze gingen aber soweit auseinander, daß die Obmänner
den Spruch thun mußten. Dieser lautete: Es bleibt bei dem
Spruch, welchen Freiherr Sigmund von Brandis selig und sein
Vetter, der obengenannte Herr Ludwig von Brandis, mit Kaspar
Jten von Zug, Landvogt im Sarganserland, und Ulrich Feißt
selig, Landvogt zu Werdenberg, früher gefällt haben: daß jede
Partei hinter ihren Marken, die damals gesetzt wurden, die Auen
ungestört benutzen dürfe und daß keine Partei über ihre Marken
hinaus etwas zu thun haben solle. Die aufgelaufenen Kosten
tragen beide Parteien, wie viel sie Kosten gehabt haben, selbst.
Freiherr Ludwig von Brandis legte am 5. M a i 1497 einen
Handel der T r i e s n e r mit den W a l l i s e r n am B e r g bei
wegen der gemeinsam, benützten W u n n und W a i d ob
V a n o l e n . Die Gerichtsleute waren: Landammann Jörg Weinzürl und die Stuhlsäßen Luzi Frick von Balzers, Heinrich von
Schiers aus Schaan nnd Albrecht Wolf von Vaduz. Der Spruch
lautete: Die Walliser dürfen mit ihrem Vieh nicht weiter fahren
als diesseits Tschäriß in das Tobel, von da-in die Wanger Güter,
von da der Zaunstelle nach in Eberlis Güter, dann abwärts gegen
die Triesner Rllffenegg in den Maschliner Zaun, dann gerade aufwärts in das Tobel, das zwischen den Vaduzern und Triesnern
schnurrichtigst hingeht. Die genannten Walliser ab dem Triesenberg sollen ob den bestimmten Marken bleiben nnd mit ihrem
Vieh nicht herab zu fahren haben und es können die Triesner, so
weit ihre Wunn und Waid geht, fahren wie von jeher. Vor Mitte
M a i sollen sie bleiben nnter des Hippers Hof mit ihren Schweinen
zu waiden und ätzen; nach Mitte Mai dürfen sie damit wieder
hinauffahren wie von jeher. Sollten Aecker daraus gemacht werden,
so bleibt die Atzung wie von jeher. Bei vorkommenden Streitigkeiten solle die Entscheidung der Herrschast zustehen.
Auf Grund dieses Urteils entschied 90 Jahre später (30. April
1584) Graf Karl Ludwig von Sulz-Vaduz einen abermaligen
Streit wegen des Waidganges und „Akerts". Es wurde die March
gezogen in der Richtung Eichholztobcl, Maschliuazaun, Rufi-Egg,
unter die Brück, Vanolen, Hochegg, Valstobel in den Fall,, und
bestimmt: Ob dieser Linie sollen beide Gemeinden mit einander
die Waiden nachbarlich nutzen und nießen. Was aber Nuß,
Kriesy, Oepsel, Birrn u. s. w. anbelangt, so ob den erwähnten
Märchen wachsen, sollen die Triesenberger allein nießen und was
unter denselben wachse die Triesner. Doch sollen die Triesner
allein mit ihrem Vieh, aber auch mit Schafen und Schweinen,
aber nicht vor Mitte M a i hinauffahren dürfen. Nach Eintritt
der Alpfahrt sollen die Triesenberger niit ihren Sommerkühen und
Kälbern dort ätzen dürfen; doch durfte keiner mehr als eine Kuh
treiben. Was das ..Akeret" betrifft, so sollen beide Gemeinden
die ob den genannten Marken wachsenden Bucheln, Eicheln, Schlehen
und Hecken redlich teilen. Schließlich wurde den Triesnern befohlen, die Fronwälder besser einzufrieden. —
Montag nach St. Lorenzen 1498 wurde wieder ein Wuhrstreit zwischen T r i e s e n und S e v e l e n entschieden. Das
Urteil von 1467 hatte den Triesnern erlaubt, ein - Streichwuhr
stehen zu lassen. Sie wuhrten wieder und die Seveler glaubten,
das nene Wuhr sei ein Schupfwuhr. Ihre Vertreter waren für
Abtragung, die von Triesen natürlich für Erhaltung desselben.
Der Obmann des Schiedsgerichtes, Rudolf Stucky, Bannermeister
zu Glarus, entschied zu Gunsten der Triesner. (G.-Archiv Sevelen).
Am gleichen Tage und unter demselben Obmann wurde ein
anderes Begehren der S e v e l e r betreffend Auen und A l l meind d i e s s e i t s des Rheines abgewiesen. Vertreter der Triesner:
Michel Schmid von Feldkirch und Thöni Ryg von Flums; Vertreter der Seveler: Fridli Arztthuser von Glaris und Klaus Gel
von Sargans. Sie behaupteten nämlich, was unter dem untersten
Triesner Marchsteiu liege sei ihr Eigentum bis hinab zur Schaaner
Allmeind. Die Triesner dagegen beanspruchten dieses Gebiet für
sich als Allmeind und behaupteten, die Seveler hätten zwischen
Triesner und Schaaner Gebiet überhaupt nichts. Der Spruch
lautete: Das von der untern March abwärts bis an der Schaaner
Kilchhöre oder Allmeind solle ohne Eintrag denen von Triesen bleiben.
D e r schrecklichste Tag> den Triesen erlebt hat, war der
12. Hornung 1499, an welchem Tage es der Schauplatz eines
mörderischen Kampfes zwischen süddeutschen und vorarlbergischen
Truppen (schwäbischer Bund) und den Eidgenossen war und gänzlich ausgeplündert und niedergebrannt wurde. Es war dies ini
sog. Schwabenkriege. Allerdings verdankt Triesen es diesem
Tage, daß sein Name in den Blättern der Geschichte genannt wird.-)
Wenn man die verschiedenen Angaben der prosaischen und
poetischen Quellen vergleicht und kombiniert, dürfte folgende Darstellung des T r e f f e n s vom l 2. Febr. als die richtigste erscheinen.
Als am 7. Februar die Besatzung auf Gutenberg in tollem
Uebermute die Eidgenossen, die, aus dem Heimwege begriffen, bei
Azmoos vorüberzogen, durch Schüsse und Zurufe gereizt hatte,
riefen diese ihre vorausgeeilten Kampfgenossen zurück, setzten über
den Rhein und zündeten in Mäls ein Haus an. Als das die
Bundestruppen in Feldkirch erfuhren, zogen sie eilends hervei und
zwangen durch ihre Ueberinacht die Schweizer zum Rückzüge über
den Rhein. Statt sich mit diesem Erfolge zu beruhigen, erstürmten
die Schwäbischen am 10. Februar (Faschingsonntag) auch die von
den Bündnern besetzte Luziensteig, wobei der Anführer der Bündner
den Tod fand und drangen bis Maienfeld vor; sie wurden aber
am folgenden Tage schon unter großen Verlusten nach Balzers
zurückgetrieben. Da der Freiherr Ludwig von Brandis mit der
Mannschaft seiner Herrschaften Vaduz und Schellenberg diesen
Zug gegen Bünden mitgemacht hatte, sollten nun seine Dörfer
die Rache der Bündner und Eidgenossen zu fühle» bekommen.
Die Bündner, mit denen sich ca. 1000 Eidgenossen vereinigt
hatte», zogen sich »och .am Abende (Fnschingmontag den 11. Febr.)/
auf die Steig zurück. Unterdessen hatten die Eidgenossen bei Azmoos
sich gesammelt; es waren Schwyzer, Urner, Unterwaldner, Glarner,
Zürcher, Zuger, Luzerner, St. Galler und Appenzeller, ca. 8000
Mann (nach Tschudi). Als sie durch die Schüsse, die von der
Beste Gutenberg erdröhnten, erkannten, daß in der Nähe von
') Ueber die Veranlassung und den Verlauf des Schwavenkriegcs
sn he meine Geschichte des Fürstent, Liechtenstein S . 22 u. ff.
177
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Balzers gekämpft werde (es war bei St. Katharmen-Vrunnen),
setzten 1000 Mann von ihnen nachts zu Pferd und zu Fuß über
den Rhein bei Trübbach, und, da sie die Bündner nicht mehr in
Balzers trafen, lagerten sie sich unterhalb des Dorfes, den Morgen
abzuwarten. I n ihrer nächsten Nähe, bei Gutenberg, hatten die
Schwäbischen ihr Lager, ohne daß bei dem herrschenden Dunkel
die Einen von den Anderen erkannt worden wären.
Am folgenden Tage (Faschingdienstag 12. Febr:), zogen die .
Schwäbischen bei erstem Morgengrauen sich nach Triesen zurück;
aber auch die Bündner rückten in aller Morgenfrühe von der Steig
herab und folgten den Schwäbischen bis Triesen. Daselbst stand
ein Teil des schwäbischen Bundesheeres, Fußvolk und 700 Maun
Reiterei, ferner Leute aus dem Walgau und aus den Landschaften
Vaduz und Eschnerberg. Diese Mannschaft teilte sich in zwei
Haufen. Eine Abteilung stand; wie es scheint, bei Maschlina
(nördlich vom Dorfe) und hatte Vaduz zu decken; die zweite, von
Balzers zurückgekehrte, stand südlich vom Dorfe an der Landstraße
aufgestellt. Diese Abteilung bestand aus Reiterei und Fußvolk;
sie hatte den Rheinübergang des Feindes zu verhindern. Allein
plötzlich sah diese sich von den aus dem Hinterhalt ausbrechenden
Bündnern angegriffen und vermochte deshalb nicht zu verhindern,
daß erst 600 Reiter und dann die gesamte Macht der Eidgenossen
durch eine Furt watend das diesseitige Ufer erreichten und ihnen
in den Rücken fallen konnten. Diese, es waren Zürcher, Glarner
und Urner, durchwateten das Wasser, das ihnen stellenweise bis
an die Schultern reichte, indem sie sich gegenseitig an den Spießen
nachzogen oder sich an den Schweifen der Pferde festhielten. Sie
wandten sich gegen die nördliche Abteilung der Schwäbischen.
So waren diese von zwei Seiten angegriffen. Es begann nun
ein blutiges Ringen. Die schwäbischen Reiter kämpften mit Heldenmut, konnten aber der Uebermacht nicht standhalten. Ihre Pferde
brachen verwundet zusammen und die Reiter mit ihren langen
Lanzen waren im Kampfe zu Fuß dem mit leichteren Waffen versehenen Feinde nicht gewachsen. Der Kampf begann mit neuer
Erbitterung als das Fußvolk eingriff. Allein, da die Abteilungen
der Schwäbischen zu weit auseinander standen und ein Zuhilfekommen unmöglich war, war der Tag für sie verloren. Unterdessen waren auch die zwei Banner von Schwyz und Zug mit
12
-
178 —
dem Fähndli von Appenzell zu den Eidgenossen gestoßen. Die
Schwäbischen mußten weichen. Der Bannerträger von Ulm nahm
das Banner, da er es anders nicht retten konnte, zwischen die
Zähne und sand so seinen Tod.
Der Rückzug erfolgte teils gegen Vaduz, teils Triesenberg
und der Triesner Pfarrkirche zu, die auf der Anhöhe stand. Dort
fielen manche der Flüchtigen jenen 1000 Eidgenossen in die Hände,
welche abends vorher zu Balzers gelagert hatten und den Bündnern zu Hilfe kommen wollten. Gegen 600 schwäbische Krieger,
darunter 200 Walgauer, flüchteten sich in die offene Kirche und
wurden darin von den Eidgenossen belagert. Um diese ihre Landsleute zu rette», mußten dann die Walgauer zu deu Eidgenossen
schwören und verursachte die Benützung des Asylrechtes längere
Unterhandlungen. Die Uebrigen konnten nacb Feldkirch entkommen.
Die Tradition behauptet, daß die St. Wolfgangskapelle zur
Erinnerung an diese Schlacht erbaut wordeu sei.
Die Angabe des Freiburger (Schweizer) Chronisten Johann
Lenz, daß viele im Rhein ertrunken seien, dürfte sich, wenn sie
überhaupt richtig ist, eher auf die Eidgenossen als auf die Schwäbischen beziehen, da diese den Fluß nicht zu übersetzen hatten.
Die Zahl der Gefallenen wird sehr verschieden angegeben.
Nach einer Bündner Chronik (S. Rasti^ Jahrg. IV. Chur 1869..
S . ' 15 u. ff.) hätten die vom schwäbischen Bund 350 Mann,
1 Büchse und 2 Fähnlein verloren, abgesehen von den Verlusten
auf der Flucht. Nach der Rüteis erschlugen die Eidgenossen 300
Mann; während der Chronist Johann Lenz sogar von 1000 Erstochenen spricht. Nach der Aussage des Ritters Hans von Laubenberg und des Bürgermeisters Jörg Locher von Jsny, welche am
Treffen persönlich teilgenommen haben, verloren die vom schwäbischen Bund 200 Mann und 2 Fähnlein und ungefähr ebenso
viele Tote hätten auch die Bündner und Eidgenossen zu begraben
gehabt. Die Wahrheit dürfte in der Mitte sein.
Triesen wurde nun von den Bündnern und Eidgenossen geplündert und angezündet und sank in Asche. Die Häuser waren
damals aus Holz gebaut; doch soll nach der Angabe des schweizerischen Geschichtsschreibers Triesen ein schönes Dorf gewesen sein.
Auch die Wertsachen, die man in das Schloß Vaduz geflüchtet
hatte, gingen verloren, da das Schloß am folgenden Tage eben-
— 179 —
falls ausgeplündert und verbrannt wurde. Viele Wagen geraubten
Gutes schleppten die Feinde über den Rhein.
Ein Zeitgenosse, der mehrerwähnte Johann Lenz aus Freiburg in der Schweiz, hat den Schwabenkrieg besungen. Nachdem
er die Thaten des „gtrytt bundt" (Mannschaft der drei Bünde)
bei „balszars" (Bnlzers) geschildert, beschreibt er das Treffen bei
Triesen folgendermaßen:
Als der gtrytt bundt unverzagt
Die landsknecht alsv Jagt,
Als ich han vernommen,
Sv waren ouch harzu komcn
Die Eidgenossen zu Hand,'
Swyz, ury, underwaldeu guant,
Und' glaris mitt Iren baunern,
Zürich, Zug und lutzern,
Saur galt, Apentzcll mitt J r gewandt. >)
Behend sy unden sür ranten,
Fielen zn trysen durch deu ryn.
Die flüchtigen bekamen In
Denen zu fliehen was so gach;^)
Die cidgenossen ylten In ^) nach,
Gaben Inen mengen hertten stoß,
Das I n d a s Blut gen Himmel schoß,
Jagtentz zu trysen I n solcher hab
Ein Halden usf, die ander ab;
Banner, venlin b) nam man I n
Mitt grossen schaden flochcns hin.
Das was «war) do der erst scharmutz °)
Das der Swaben ward beuy ^)
An dem end also gesprochen,
Ob tnsent wurden erstochen.
Alsv liesens do J r Pieren sin.
Viel ertrunken in dem Ryn.
I n dem kamen die wallis knaben
Mit Guttem mut I n har °) traben
Als schier hett ein end der hurlcbuß,")
Doch holfens die urti richten ns.
. mit ihren zugewandten Onen. ^) war so eilends. ^) ihnen. ihnen.
°) Fähnlein. °) Scharmützel, Treffen. ') mir nnbckanntes Wort. °) einher.
°) Lärm, Rauferei.
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180 —
Der Graubiinduer Dichter Lemnius besang in seiner Rssteis
um das Jahr 1540 den Schwabenkrieg in lateinischen Versen.
Dem Treffen bei Triesen widmete er 40 Verse (Hexameter), die
.in deutscher Uebersetzung etwa so lauten:
Ehe die Sonne noch trat erglühend im Glänze des Frühlings
Ein in des Fisches mittleren Kreis, die Cyvrische Göttin ')
I n den Gefilden von Azmoos rief zu den Waffen das Kriegsvolk.
Zornvoll also von dort überschreiten die Schweizer den Rheinstrom,
Stürmen gen Mails und schleudern auf Hütten verzehrende Flammen.
Rauchend erhebt sich ein Qualm; es beleuchten zwei flammende Dächer
Balzers nächtliche Auen. Beim Wüten der feindlichen Krieger
Schleichet das Feuer; das Triesnerholz sieht brennen die Hütten.
Reiter sich lageren dort und mit Lanzen bewehretes Fußvolk,
Und am blinkenden Stahle der Waffen erglänzet die Sonne.
Unter der Krieger Geschrei sich menget.das Wiehern der Rosse.
Als mit Macht auf einander da prallten die Reihen der Männer,
Klangen vom Berg der Trompeten Schall und die Töne der Hörner.
Mächtig über die Felder sich wälzend hinstürmen die Schweizer,
Niederschmetternd die Feinde, mit Toten die Erde bedeckend.
Wild entbrennet das Reitergefecht; es drängt sich das Fußvolk.
Dicht im Gewühle sich mengen die Haufen in blutigem Ringen.
Lanzen ergreifen behend, die eben noch Schwerter getragen.
Eisendurchstochen entstürzen den Rossen die sterbenden Reiter.
Klagegeheul und der Pferde Gestampf durchtönt die Gefilde.
Gräßlich! Menschliches Blut mit dem Blute der Rosse verrinnet.
Gräßlich! Von hängenden Köpfen durchbohrende Lanzen erblinken,
Und von den röchelnden Kehlen entsteiget der rötliche Biutstrahl.
Laut erdröhnen von Waffengetös nnd der Fallenden Aufschrei
Erde und Luft. Hochstreckendie Hufe die sterbenden Rosse
Ueber den sterbenden Herrn, im Tod sie des Lebens beraubend.
Ueberall Wunden uud Tod und des Krieges grausiger Anblick.
Viele der Tapfere» töten die Schweizer, der Reiter und Knechte,
Nimmer ermüdend. Jetzt weichen die Reiter in loser Verwirrung
Wieder entbrennet der Kampf mit dem kühn anstürmenden Fußvolk;
Aber mit anderer Kriegsart kämpfen die Schweizer von neuem,
Hauen darein. I n wildem Schrecken entweichen die Feinde
Stets ohne Rast die Halde hinan zum Triesener Berge,
Rücklings immer zurück des drängenden Feindes sich wehrend.
Immer voran in siegendem Lauf die Hclvetier folgen.
Dreimal hundert der Schwaben bedecken das blutige Schlachtfeld. —
>) KricgSfurie.
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181
-
Wäre das schwäbische Bundesheer besser geführt und der
Schlachtplan zweckmäßiger gewesen, so wäre dieses Unglück verhütet worden. Statt mit vereinter und genügender Macht den Kampf
aufzunehmen, wagte man sich an einen weit überlegenen Feind
heran; um alle Ortschaften zu decken, dehnte man sich viel zu weit
aus und ein großer'Teil der schwäbischen Mannschaft blieb thatlos zu Feldkirch sitzen. Das Treffen hatte von der Morgenfrühe
bis gegen Mittag stattgefunden. Die Eidgenossen blieben am
Schlachttage in Triesen liegen und erst des anderen Tages zogen
sie auf Vaduz, plünderten und verbrannten Dorf und Schloß
Vaduz, führten die Freiherren Ludwig und Wolfgang von Brandis
gefangen nach Werdenberg und schleppten eine Menge Büchsen,
sowie viele Wagen voll geraubten Gutes über den Rheins
, Die Leute des Herrn von Brandis mußten nun zu den Eidgenossen und den Bündnern schwören. S o waren auch die
T r i e s n e r n E i d g e n o s s e n , aber nur bis zum 3. Dez. desselben
Jahres, wo sie ihres Eides entbunden wurden.
Die sreundnachbarliche Gesinnung der „Mit-Eidgenossen"
gegen sie konnten sie aber bald schätzen lernen, als im August
eine Schar über den Rhein und über die Luziensteig kam, in die
Alpen eindrang und ihnen, wie auch den Vaduzern und Schaanern
ihre Heerden (400 Kühe, viele Schafe und Schweine) wegtrieb.
Es mochte eine schmerzliche Stunde für die Bewohner dieses Dorfes
gewesen sein, als sie ihr Vieh nn ihren Wohnungen vorüber nach
der Schweiz forttreiben sahen! Zwar erschienen die mutigen Weiber
aus den beraubten Gemeinden vor dem Vogt zu Sargans und
den Hauptleuten zu Maienfeld, und stellten vor, wie ungerecht
ein solcher Raub sei, da sie ja den Eidgenossen zugeschworen hätten
und noch in deren Pflicht stünden; aber sie erhielten nur 100
Kühe zurück; das Uebrige war geschlachtet oder sonst veräußert
worden und nicht mehr zu bekommen.
Am Pfingstmontag 1506 vermittelten Rudolf Steinbruche!,
des Rats von Zürich, uud Fridli Artzethuser, des Rats zu Glaris,
Alt-Landvögte im Sarganserland als Obmänner den Frieden
zwischen den Nachburschaften zu Triefen und Gretschins, welcher
wegen den Auen und Märchen auf dem liuken Rheinufer gestört
worden war. Zusätze waren- für die Triesner Anthoni Thuen von
Flums, Landammann im Sarganserlande und Johannes Sturm
—
182 —
von Feldkirch, für die Gretschinser Hanns Tntt zn Wallenstadt
und Ulrich Zwingli, Ammann zu Wildenhus. Da diese vier Zugesetzten zu keinem Mehrheitsvotum kamen, entschieden die beiden
Obmänner allein den Span. Sie versetzten den obersten Markstein
im Alianen Aeuli weiter gegen den Rhein zu, so daß er in schräger
Richtung gegen Wartau zeigte, hinab in die untere March, die
ob der Seveler March stand, setzten dazwischen zur besseren Scheidung
noch einen Markstein; dann diesseits deS Rheines Triesen wärts
geht die March hinauf schräg gegen einen Alberbanm, woselbst sie
auch einen Stein setzten. Dieser Markstein dann diesseits des
Rheines solle in eine Weißeplatte ob dem Valnurzer Tobel gegen
Balzers nennt man die Hochegg, da man das Bären Gefegt beschließt, in das Kreuz, das darin gehauen ist, zeigen. Was von
diesen Märchen auf Seveler und Wartauer Seite ist, soll der Gemeinde Gretschins, und was innert den Märchen Triesen wärts
liegt, soll den Triesnern gehören. Will eine Partei ihr Gebiet
einzäunen, so soll sie einen fridbarcn (soliden) Zaun machen, den
vier Männer (von jeder Partei zwei) zu Prüfen haben. Werden
diese des Zaunes wegen nicht einig, so soll der Landvogt zu
Sargans als Obmann beigezogen werden. Kommt der Zaun in
Verfall und findet man Vieh auf fremdem Boden, so sollen die
Parteien einander pfänden und soll der Pfandschilling sein von
einem Stück Vieh 4 Pfenning. Doch soll man das Vieh nicht
durch den Rhein treiben, sondern in einen Verschlag oder Haag
einschließen. Wird-der Zaun aber nicht als fridbar befunden, so
sollen die Parteien einander nicht pfänden, sondern ihr Vieh muß
gütlich ausgetrieben werden. Es sollen die alten Spruch- und Erläuterungsbriefe, „worumb die stöß »f gericht dann entweder teil die
.selben erliden mögen hat, Hin tod Und ab kraft- Und machtloß heisfen
Und sin, Und besondr Nun hinfüro S i und J r Nachkomen Disen
Unsrn spruch Und Urttcilen geleben Und truwlich Und on-all 'böß
geverde halte». B i Iren Hnndgebnen truwen an geswornen aiden
statt. So si darumb I n min obgenanten Rudolfs steinbruchels Als
des einen obmans handt Uf geben Zu gesagt Und Usprochen habent
Arglist boßsind Und geverde hür Jnne Vermitten Und Usgeschlossen".
— Die Obmänner siegeln.
(Statt Vcmurzertobel heißt es in einem Briefe von 1584
VnlStobel.)
^-
183 —
Bessere Zeiten traten ein
3. U n t e r den G r a f e n von S u l z 1510—1613.
Aber die Prozesse und Streitigkeiten der Gemeinden unter
sich blieben nicht aus. Am Dienstag vor Mittcfasten 1513 wurde
ein abermaliger Streit beendet, den die T r i e s n e r mit den
B a l z n e r n hatten wegen M a r k e n in S i l v a plann. Der
Spruch Wolfharts von Brandis vom April 1440 war unklar uud
gab Anlaß zu Irrungen. Nach langem Prozessieren wurden schließlich 5 Schiedsrichter gewählt. Sie begaben sich auf den Grünenbüchel (Wartau) und bestimmten die Marken von dort aus. Spruch:
Die Mark beginnt ans diesem Hügel in der oberen Tolin, geht
über den Rhein in den Stein in Silvaplana, von diesem in den
Markstein in der ruschen Zipsel, auch Silva Plana genannt, von
dort in die Mark unter der hohen Wand, von hier gerade hinaus
an die Wand zum anderen Stein, wovon Wolfhart von Brandis
weitere Erläuterung gegeben Hut. Zwischen dem Rhein und ennent
dem Brunnen (Mühlebach) soll die Zeigung gehen in Hainz von
Bachs Wiesen, so man nennt Gartnetsch, aus demselben hinauf
rheinshalben gegen Bcitzers in einen Markstein, wo die alte Mühle
gestanden ist, in Stefa Restles Gut. Schiedsrichter waren: Martin
Steinhauser, Bogt zu Vaduz, Albrecht Wolf, Ammann zu Vaduz,
Luzi Frick, Altammann, und Jörg Häne, alle drei zu Vaduz gesessen.
Die Urkunde lautet wörtlich:
Wir nuchbcnenntcn mir Namen Martin Stainhmvser, der Zeirr
Vogtt zn Vadntz, Abrecht Wollfs, der Zeitt Aman Zn Bad»», Lutzi
Frick, Allter Aman. Unnd Ich Jörig thene (Thöni), All drey Zu Vadutz
gescssenn, Bekennen Offcnnlich Unnd thun knnth Aller mennglich mit
dem Briefe, das Wir Alls svruch lüt In svennen Unnd Jrrnngenn
Zwischen» Ainem ganzen kilchspell Trisan Als klcgger an ainem, llnnd
ainem gannzen kilchspell B a l l z e r s Alls anntwnrtter annderS taills
nfferstannden, Wie dann Weylunnd, der edel und wvlgeporcnn Herr
Herr Wolffhart vonn Branndiss, Freyherr, Säliger gedechtnns Etlich
spriich nnnd sonnderungenn Uff beider kilchspell Bitt Und anriefsenil
gethann hatt, Antreffennde Dnrchgennde ganntze entschidigung I n Berg
Und tal, Wunn Und Waid, hvltz veld Unnd Allppen berierennde Jnerhalb ains spruchbriefs. Unnd Aber In dem selbenn' spruch Unnder
annderm anslntt, Unnd an Zaigenn ist ain rife Unnd schlipfse, Sv
dann grad ieber ryn Zaigenn, soll In den grynen bihcll, In die tolin,
die selbig rife, Ouch die tolin, Uss den, gninnen bihell, sie Zn beiden
—
184 —
tailen Ungelichlichenn habenn Wöllenn verstann Und ain annder verfinntt Unnd I n recht mit ain annder gewachsen» Unnd komen Seind.
Unnd ab dem rechtenn durch mittellpersonen Uff unns Als spruchlütt
Betädigtt Unnd beredtt Wordenn I n krafftt Unnd mass ainer müntlichen Veranlasung Frey gernn Unnd Williklich. Also Was Wir Zwischenn
Beidenn tailenn Uff J r fürbringenn Unnd darlegenn erkannttcn. Und
sprechen», das wölltenn sie zu beidenn tailenn Für sie Unnd J r Nachkomen Trüwlichenn hallttenn, des sie unns Angelobt habenn, Uff Witter
Bestätigung, Unnd darby Beid will Unns ernnstlichenn gebettenn Unnd
angeriefft Sie Zu enntschaidenn. Dem Nach habenn Wir Zwen Zu
baider sitt tag angesetztt. Inen die Zu gutter Zeitt Verkündt Unnd sie
uff den spennen Jnhalb reins Uff dem grynnen bihell da der spruchbrief die tolin anZaigtt, Unnd her disshalb reins, do er die schliepffe
anZaigt aigentlich klag anntwurtt Red wider red, die spruch Brief, die
konntschafftenn, so sie Zu beiden sittenn mit Müe Arbaitt anb annderen
gerichtenn Uff dem span gehept habenn gnugsamlichenn Unntz an J r
beider will Beniegenn Verhört. Alß Nach klag Anntwurt red wider red
Verhörung Brief gezugnus Unnd nach Allem Fürwannd Ainhelliklich
Inder guttekaitt Alss sie unns Zu beider sitt Nachgeben», habenn mit
guttem Willenn Besprochen» Unnd erkenntt Wie her nach vollgtt: Anfänglichen Zu dem erstenn das die Marck Und schynung Zwischenn
den genanntten Beiden kilchspelern Zaigenn Unnd Anfachenn soll uff
dem grynen bihell Jnhalb reins I n der obernn tolin. Unnd von
dannen gann her über rein Jnden markstain, so Wir gesetzt habenn
I n salveplanen. Bon demselben« markstain Jnden Annderen Markstain
Inder ruschenn Zipffell, So mau ouch Nempt salveplanen. Unnd von
selben» Markstain grad hin uff Jndie mark, die Wir gesetzt hannd
Unnder der hohenn wannd, dann von der selben mark grad hin uff an
die Wand Zu dem annderenn, Als dann der bemeltt Herr Wollffhartt
vonn Branndiss sälig Witter erlütterung gebenn hatt. Zwischenn dem
rein Unnd cnnent dem Brunnen, Do sol die Zaigung gann I n Haintz
bon Bachs Wisenn, So man nempt gartnetsch, us dem selbenn hin uff
reins halbenn gen Baltzers I n amen Markstain, So Wir gesetztt habenn,
Do die Allt mile (Mühle) gestanndenn ist, In Stefa restles gutt. Es
ist ouch Witter I n ainem versigelttem erlütterung Unnd klamm Briefle
Von dem genannttenn Herrenn Wolffharttenn Vonn Branndiss usganngenn, Ob sich der Markstain hienach Verennderenn Würd, Von reins
nott, Oder sonnst, So mogenn sie ain annderenn stain setzen I n der
selbenn Jnhellde Weder höher noch Underer Ungefarlichenn. Darbey
lassenn wir es Belibenn. Unnd Zuo letschtt So setzenn Wir den spruchbrief Unnd die erlütterung Brief Von dem genannten herrenn Wolfs-
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185
-
harten Vonn Branndis säliger gedechtnus Usganngennn In annder
Weg Mit allen» artikelnn, Manungen, Jnnhaltungen Unnd Vergrössungen I n trafst, Unnd Söllenn darmit beid tail aller der spenn, Zwayung, mißhell Unnd unwillenn Bis uffhüt dar Zwischenn geloffenn, gantz
gericht, geschlicht Unnd geaintt sein, Geverd Unnd arg list In allenn
vorgeschribenen dingenn Zuo vermeiden. Und Zno Urkund Unnd redlich
Zugknus haben Wir obgenanntten Ich Martin Stainhawser, Abrecht
Wolff Unnd Ich lutzi Frick Uunsere aigen Jnnsigell Ouch Vonn Bitt
Wegenn des Jörgen thenin, so er nit aigens Jnsigett hat, Offennlich
gehennkt an den Brief doch unns unnsern erbenn One schaden, Unnd
Uff beider kilchspell Begeren ist dieser Brief uach lut Unnd form Gebenn
Uff Zinstag vor Mitterfastenn Alls man Zollt von der gepurtt Cristi
Unnsers liebcnn Herren» Fünff Zechenhnndert Unnd drey Zehenn Jar,
(Alle drei Siegel hängen noch, sind aber etwas abgeschliffen).
I n den Jahren 1515 und 1516 führten die W a l l i s e r
am T r i e s e n b e r g mit der Genossame von Schaan und
V a d u z einen langen P r o z e ß wegen des S c h i n d e l h o l z wald.es. Beklagter war ein Lienhart Gerolt von Frastanz.
Dieser hatte im Walde unter dem Berger Garselli Holz gefrevelt.
Als die Triesenberger drauf kamen und den Frevler strafen wollten,
erklärte dieser, er bezahle den Wallisern kein Strafgeld, da er für
seinen Frevel schon habe den Bannschilling bezahlen müssen und
zwar den Schaanern und Vaduzern, welchen jener Wald gehöre.
Nun kam die Sache vor das Gericht zu Rankweil. Es sollte
entscheiden, ob die Triesenberger ein Recht hatten, von Gerolt
Strafgeld zu fordern. Es handelte sich also vor allem darum,
zu ermitteln, wem jener Wald gehöre. Darum traten nuu die
Schaaner und Vaduzer für den Beklagten ein als seine Sachwalter oder Tröster, wie man damals sagte; sie waren aber
eigentlich die Beklagten; sie waren angeschuldigt, vom Eigentum
der Berger widerrechtlicherweise Pfandgeld genominen zu haben.
Also erschienen diese beiden Genossenschaften resp, ihre Vertreter zu Rankweil. Das Gericht wurde zu Müsinen gehalten,
unterhalb Rankweil, an der Landstraße, auf öffentlichem, erhöhtem,
von Bäumen beschattetem Platze. Landrichter war damals Hans
Ulrich von Hörningen, aus einem zu Feldkirch seßhaften Adelsgcschlechte. Das Gericht wurde unter freiem Himmel, nicht in
qualmender Gerichtsstube gehalten. Das Gerichtsverfahren war
öffentlich vor allem Volke. Die Parteien mußte» selbst erscheinen, so
— 186
-
daß die Richter sie selbst sehen, hören und fragen und somit leichter und
sicherer die Wahrheit finden konnten, als mittelst der Advokaten. Indessen durften die streitenden Parteien, Kläger und Beklagte einen
„Fürsprecher" mitbringen und jeder „an seinem Rechte unbescholtene"
Mann konnte Fürsprecher sein, aber immer nur in Gegenwart seines
Clienten sprechen. Das ganze Versahren war ferner mündlich;
schriftliche Eingaben wurden keine angenommen. Direkt aus den
mündlichen Aeußerungen der Parteien schöpfte der Richter seine
Ueberzeugung; auch die beigebrachten Urkunden wurden laut vorgelesen. Der Landrichter selbst hatte, bei der Fällung des Urteils
keine Stimme; er hatte nur die Schöffen oder Beisitzer des Gerichtes um ihre Meinung zu fragen. Richter und Schöffen saßen
auf Stühlen mit Mänteln angethan. Auch diese Umfrage und
ihre Beantwortung geschahen öffentlich, öffentlich gab jeder der
Richter seine Meinung kund, öffentlich wurde das Urteil verkündigt
und nur auf besonderes Verlangen der Parteien schriftlich ausgefertigt. Als Beweismittel galten: Zeugen (Kuntschaften genannt),
Urkunden (Briefe), der Eid und der Augenschein (Span oder Stöß).
Nachdem das Gericht verbannt und eröffnet war, trugen die
Triesenberger ihre Anklage vor: Lienhart Geroll habe in ihrer
Alp, die seit unvordenklicher Zeit ihr Eigentum gewesen, ohne
ihre Bewilligung Holz gehauen. Obwohl sie immer in ruhigem
Besitze der Alp gewesen, seien die von Schaan und.Vaduz zugefahren uud haben von dem Gerolt Strafgeld verlangt und erhalten. Sie beschweren sich darüber sehr, denn die von Schaan
und Vaduz haben in dem Walde weder Recht noch Gerechtigkeit
je gehabt und werden „obgottwill" nie eine bekommen. Die Kläger
bitten daher das Landgericht, die Beklagten von solchem Unrecht
-abzuweisen und zu entscheiden, daß dieselben den von Gerolt angenommenen Bannschilling ihnen herauszugeben haben.
Darauf ließen die Beklagten (die von Schaan und Vaduz)
durch ihren Fürsprecher antworten: sie seien von der Gemeinde
Schaan-Vaduz auf heute allher gesandt, ein Urteil zu empfangen,
^ worüber,das Gericht Beratung zu Pflegen begehrte; sie glauben
aber soweit gefreit zu sein, daß sie auf heute nicht schuldig seien,
eine Antwort zu geben vor diesem Gericht. Wer von ihnen etwas
fordere, möge sie vor den Gerichten suchen, worin sie ansäßig
seien; sie haben auch von ihren Mitalpgenossen keine Vollmacht
— 187 —
erhalten, vor Gericht zu antworten. Sie verlangen also Aufschub
bis zum nächsten Landgericht (im Herbst).
Die Triesenberger ließen sagen: Weil der Handel durch die
Ausflüchte der Schaaner und Vaduzer sich schon so lange hinausgezogen habe und sie sich darauf verlassen hatten, daß vom Landgericht jetzt ordnungsgemäß die Untersuchung vorgenommen werde,
stehen sie da und verlangten einen definitiven Spruch. Nachdem
die Beklagten ihren Einspruch erneuert und beide Parteien gegen
einander unbeschreiblich viele Worte gebraucht: erfolgte folgender
Spruch des Gerichtes: Können und wollen die von Schaan und Vaduz
eidlich an den Stab schwören, daß sie nicht mehr Vollmacht haben,
als sie gesagt, dann solle der Handel aufgeschoben werden bis zum
nächsten Gericht; können und wollen sie diesen Eid nicht leisten,
dann sollen sie schuldig sein, auf die Klage der Triesenberger Antwort zu geben. Die Beklagten wollten nicht schwören, also wiederholten die Triesenberger ihre Klage.
Die Beklagten Schaaner und Vaduzer erwiderten: Da, wo
Lienhart Gerolt Holz gehauen, sei ihr Gebiet; ihre Alpstoßean die
Triesenberger Alpe, so daß sie den Gerolt strafen konnten; sie
wollen es auf einen Augenschein an. Ort und Stelle ankommen lassen.
Die Triesenberger ließen darauf sagen: Der Wald, wo
Gerolt Holz frevelte, sei nie in einem Bann gestanden und sie
haben jenes Gebiet teils ererbt und teils gekauft; ihr Gebiet
reiche bis zur Samina. Die von Schaan und Vaduz behaupteten
dem gegenüber: Samina sei überhaupt keine March in den Alpen.
Darauf fällte das Gericht den Spruch: Die von Schaan
und Vaduz haben durch Zeugen, oder Briefe, oder durch den
Augenschein ihre, Behauptung zu beweisen. Da boten sich die
Schaaner und Vaduzer an, diesen Beweis zu erbringen und fragten
das Gericht an, wie sie das gerichtlich am besten thun könnten.
Der Richter hielt nun bei den Urteilsprechern Umfrage, was
rechtens wäre. Diese haben mit einhelligem Urteil zu Recht erkannr
und gesprochen, daß die Zeugen genannt und vorgeführt werden
sollen, und die anwesenden Zeugen jetzt, und die nicht anwesenden
vor unparteiischen Gerichten verhört werden sollen, aber nur jene
Zeugen, welche bei jetziger Gerichtsverhandlung genannt und in
das Gerichtsbuch eingetragen wurden. Weder zum Nutzen des
einen noch zum Schaden des andern Teils sollen alle diese Ge, Z
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-
richte bekannt geben, was die Parteien für. Zeugen stellen und
solle jeder Partei ihre Einrede gegen die Personen und Aussagen
der Zeugen vorbehalten bleiben.
Nun haben die von Schaan und Vaduz sieben, die Triesenberger dreizehn Zeugen genannt und in das Gerichtsbuch schreiben
lassen. Alle diese 20 Zeugen wurden dann auf dem Augenschein
an Ort und Stelle im Garselli verhört und ihre Aussagen zu
Protokoll gebracht und dann vor den betreffenden Gerichten mündlich wiederholt und bestätiget.
Die Aussagen sind nicht ohne Interesse.
Auszuge.
Zuerst kommen die Zeugen f ü r
Ich gebe sie im
die
Schaaner
und V a d u z e r :
1. H e i n r i c h N a s a l bekannte, er habe vor ungefähr 30 Jahren
(also um 1485) Holz geschroten im Wald hinter dem Schrottl.
Er habe von seinen Eltern und von Anderen nie anders
gehört, als daß der Wald hinter dem Voll denen von Schaan
und Vaduz gehöre.
2. R o m a n u s N a s a l sagt aus: er sei Christa Wagners Knecht
gewesen. Er habe nie anders gehört, als daß hinterm Wald
im Vall unter der Triesenberger Garselli niemand zu strafen
habe als die von Schaan-Vaduz. Diese haben ihm auch in
diesem Wald Holz zu kaufen geben um 10 fl. 15 kr. und
in diesem Verkaufe habe den Verkäufern niemand eine
Irrung gethan.
3. B a r t l m e Schmidt hat bekannt, er habe dem „Jörg im
Graben" Schindeln gehauen im Wald unter dem Garselli.
Jörg im Graben habe wegen des Gestraftwerdens niemand
gefürchtet als die von Schaan und Vaduz. Und einer, der
Pfiffer genannt, sei zum I m Graben gekommen. Da habe
I m Graben gefürchtet, -der Pfiffer möchte ihn bei den
Schaanern und Vaduzern verraten. — Später habe der
Zeuge Bartlme Schmidt selbst für sich daselbst Schindeln
gehauen und auch er habe niemand gefürchtet als die von
Schaan und Vaduz. Diese haben ihn auch erwischt und
gestraft, so hoch, daß er die Schindeln billiger zu Feldkirch
in der Au gekauft hätte.
4. K l a u s L a d n e r bekannte, er habe vor etlichen Jahren mit
seinen« Bruder Hans hinter dem Vall auf der Seite gegen
—
189 —
Garselli umgefallene Föhren geschroten. Sie haben dabei
niemand gefürchtet als die von Schaan und Vaduz. Und
als sie das Holz geflößt und an den Bach gebracht, kamen
die Schaaner und verboten das Flößen und sie mußten mit
den Schacmern eins werden um eine Summe Geldes und
haben den Spiegel als Bürgen gestellt. Später habe er
dem Christa Wagner dort Blöcke welglen helfen und dabei
niemand gefürchtet als die von Schaan.
5. W i l h e l m N a s a l sagte aus: er sei von den Schaanern
wegen Frevelns hinter dem Vall um eine große Summe
gestraft worden. Später haben die Schaaner ihm daselbst
einen Wald zu kaufen geben, ohne daß jemand dagegen
Einsprache erhob. Z w a r habe dann der Pfiffer gesagt zu
ihm: wir vom Triesenberg haben auch Holz da, wir wollens
auch verkaufen. Der Schweizer und Christa Wagner haben
auf der Triesner Seite Holz gehauen. Er wisse nicht in
welchen Märchen das Holz sei, aber die Schaaner haben
sie darum gestraft.
6. H a n s Beck bezeugte, er habe einen Sommer gehütet in der
Alp Garselli und Apergelli einem gewissen Konrad Schlögl.
Dieser habe ihm gezeigt, wo er mit den Kühen fahren soll,
daß er sie nicht in den Schröfen und Töblern verfahre und
ihn angewiesen in die Kuhweiden zu fahren. Ferner habe
der Zeuge dein Konrad Schlögl in dem Wald hinter dem
Ball in dem hintern Garselli Holz gehauen und dabei nur
die Schaaner gefürchtet, die ihn dann auch darum gestraft
haben. Er habe nie anders gehört, als der Wald gehöre
den Schaanern und in einem Tobel habe er zum Bache Holz
gewalzt. Da habe der Pfiffer dort gefischt; da habe er, der
Zeuge, dort eine Axt in einem Block stecken gehabt. Da
habe der Pfiffer gesagt: „Gib mir die Axt zu kaufen."
sprach der Zeuge: „ I c h gebe sie dir nicht, außer du
Da
mir vor Schaden sein, daß ich das Holz gehauen
hab." Das wollte er aber nicht. Darüber kamen die
Schaaner und straften ihn.
7. H a n s L i f e r endlich aus Frastanz deponierte, er habe oft
Holz geschroten in den Wäldern und in allen Garselli und
dabei nur die Schaaner und Vaduzer gefürchtet. Einmal
wölkest
— 190 —
habe er auch Holz geschrotet unter der Walser Garselli, da
haben ihn die Schaaner erwischt. Da habe er sich mit
seinen Genossen nach Schaan gestellt und sei mit den Schaanern abgekommen/ Einige Zeit darauf sei der Pfiffer zu
ihm gekommen und habe gesagt: Ihr Gesellen schrotet nur
zu, denn der Wald ist unser am Triesenberg. — So die
Zeugenaussagen zu Gunsten der Beklagten.
Urkunde konnte keine andere vorgelegt werden als ein Zinsbrief, welcher besagte, daß an die P f a r r p f r ü n d e zu G r a b s
ein P f u n d P f e n n i g jährlichem Z i n s bezahlt werden
mußte ab der A l p der W a l s e r am T r i e s e n b e r g und die
darin genannten Anstoß wiesen in der Weite in den Saminnen
(in die Samina).
Nun brachten die Kläger, die T r i e s e n b e r g e r ihre
Ze.ugen v o r , 13 an Zahl.
1. L i e n h a r t J u n , genannt Jäger, sagte, er habe vor 44 Jahren
einem gewissen Peter Kaufmann am Triesenberg gedient und
gehütet. Da habe er in eine unsichere Weide Vieh treibe»
müssen, da haben ihm ihrer drei treiben helfen, nämlich
Konrad Schlegl, Peter Kaufmann und Hans Schnider.
Alle diese drei saßen auf einem Ronen; da sahen sie, daß
etliche von Frastanz Holz fällten. Da sprach Peter Kauf-,
mann: „Das sollten wir denen von Frastanz nicht gestatten,
das könnte uns mit. der Zeit Schaden bringen." Da sprach
Konrad Schlegl, die March gehe von aller Höhe dem Wißensteingrat nach in den Sannnabach, zwischen dem Plankner und
Triesenberger beiden Garselli und dem Saminabach hinein bis
an das Schindl- oder Balmentobel, und dann wieder hinaus
auf alle Höhe, und von derselben Höhe hinein bis an den
Kaisersboden, von da an den Zaun, an die Güter und demselben Zaun nach bis in Schalun. in die Rüchi und dann
wieder auf die Höhe in den höchsten Grat.
2. Der zweite Zeuge H a n s Beck in B r a n d sagte aus, er
habe von seinem Schwächer Konrad Schlegl gehört, wie der
vorhergehende Zeuge deponiert hat, daß die March der
Walser Alp gehe vom Kuhberg in die Samina, und daß er sich
beklagt habe, daß auch von Zweien ab dem Triesenberg, die
kein Recht in der Alp haben, dort Holz geschrotet worden sei.
-
181
3. U l r i c h N a s a l , der dritte Zeuge, bekennt, er habe vor 27,
Jahren unten beim Hirzenbad im Wald Holz geschrotet. Da
seien ihrer zwei zu ihm gekommen, einer habe „der Erpssar"
geheißen. Die redeten zu ihm,: „Nasal, Geselle, warum
schrotest du uns das Unsrige ab? Willst du unser Gefangener sein oder willst du uns schwören, du wollest dich
stellen, wenn man dich nach Schaan fordert." „Also", so erzählt der Zeuge weiter, „verhieß ich ihnen, mich nach
Schaan zu stellen und that das und kam mit ihnen überein ;
aber weiter hinten im Wald habe ich nie geschroten. Des
Bachs halb habe ich nie anders gehört, als, daß er Saininabach heiße bis hinein an die Triesenberger Alp in und in."
4. H a n s S t r ö l i hat gesagt,- er habe nie anders gehört, als
unter dem Frastanzer Garselli und Plankner Garselli und
Triesner Garselli heiße der Bach Saminabach, er habe auch
oft darin gefischt. Von den Wäldern wisse er nichts.
5. U l r i c h N a s a l , Sohn des Jakob, hat gesagt, er habe nie
anders gehört, als daß der Bach Saminabach heiße in und
in bis zum Steg. Er habe auch, einmal unter dem Walser
Garselli Holz geschrotet, da sei der Pfiffer zu ihm gekommen
und wollte ihn gefangen nehmen. Da unterhandelte er, der
Zeuge, mit ihm und verglich sich mit ihm. Er habe nie
anders gehört, als daß das Garselli den Triesenbergern
gehöre-und unter ihrem Garselli alles bis in den Samina.
6. K o n r a d Beck sagte ans, er habe nie anders gehört, als
das Walser Garselli gehe von oben bis in den Saminabach; so stehe es auch genau in einem Lehen- und Zinsbrief.
7. U l r i c h F r ö m m e l t i waren einst Hirten in den anstoßenden
8. S i m o n F r ö m m e l t l Alpen gewesen und bekunden dasselbe,
was die vorhergehenden Zeugen.
9. U l r i c h Beck sagt, die Triesenberger haben ihn oft aufgefordert in ihrem Wald unter ihrer Alp Holz zu schroten,
es solle ihm kein Schaden- daraus entstehen.
10. K l a u s Beck hat vor 20 Jahren in der Walser Alp gehütet, da hab er „mngen Vare wiener het wellen, abwert
bis in Saminabach"; bis dahin gehe die Alp.
11. L i e n h a r t G e r o l t zu Frastanz hat bekannt, er sei bei
Einem, genannt Pfiffer, manchmal übernacht gelegen hinter
dem Wald. Da habe er zum Pfiffer gesagt: „Wenn
ich da hinaufwärts Holz hauete, wer würde mich strafen?"
Da sprach er: „Ich hab darfür, darumb tät dir niemand
riuz, dann es ist unser am Trissnerberg bis an den Bach."
Darauf habe Gerolt dort Holz gehauen. Er habe aber
auch weiters hinter dem Vall in den Märchen Holz gehauen,
da habe er niemand gefürchtet als die Schaaner. Wer in diesem
Handel Recht und wer Unrecht habe, könne er nicht wissen.
12. H a n s B ü e l e r bezeugte, daß er von seinem Vater Jeckli
Michel und von Hainz Ion gehört, der Walser Alp gehe
vom Kuhberg dem höchsten Grat nach zwischen beiden Garselli bis in Saminabach und vom Wissenstain am hintern
Ort durch das Balmentobel hinab in Saminn.
13. Endlich der letzte Zeuge, P a u l e C o n z ab P l a n k e n , hat
bekannt, es sei etwa 50 Jahre her, da er in Bargellen gehütet habe. Da habe einer Holz gehauen unter der Walser
Alp. Da haben die von Triesnerberg gesagt: „Der hat uns
in unserm Wald Holz gehauen; wir wollen es ihm verbieten."
Da habe Hans Lorenz gesagt: Warum wollen wirs ihm
verbieten? Das Holz ist unser; wir wollen es ihm nehmen,
denn ich habe von meinem Schwächer gehört, der Wald sei
Eigentum der Walser und nicht der Schaaner und Vaduzer.
Alle diese Zeugen bestätigten ihre Aussagen durch einen feierlichen Eid, nachdem sie auch vor^ dem Gerichte zu Vaduz dieselben
wiederholt hatten.
Endlich am Montag nach Peter und Paul 1516 kamen die
Parteien wieder-vor das Landgericht, um nach Verlesest ihrer Aussagen und erneutem Verhör das Urteil zu empfangen.
Darauf rief der Landrichter die Urteilssprecher bei ihrem
Eid auf und erfolgte der einstimmige Spruch: Die Walser Alp.
genannt das hinterste Garselli, soll gehen ab dem Kuhberg dem
höchsten Grat nach, derselbe Grat liegt zwischen der Plankner
Garselli und Triesnerberger Garselli, bis hinab in den Saminabach und demselben Bach nach hinein bis in das Balmentobel
(Schindeltobel) und demselben Tobel nach hinauf in den Wißenstain. Was in diesen Märchen liegt, Wunn, Waid, Holz und
Feld, das alles ist und soll den^ Waisern ab dem Triesenberg und
allen ihren Erben und Nachkommen in ewige Zeit sein, wie anderes
— 193 —
ihr erkauftes und ererbtes Lehmgut, woran sie oder ihre Nachkommen durch die von Schaan und Vaduz niemals und in keiner
Weise beirrt werden sollen. Außerhalb dieser Märchen jedoch und
hinter denselben können die von Schaan und Vaduz ihre Wälder
und Allmaind> worübersieZwing und Bänne haben, wohl strafen
und schirmen wie von altersher.
Und von den 3 fl. Bannfchätz, so die Schaaner von Lienhart Gerolt genommen, sollen sie
den Triesenberger» bezahlen 1 fl. 30 kt' (also die Hülste). Was
für das Landgericht, für die Zeugen an Lohn, Zehrung und anderen
Kosten aufgegangen ist, soll jede-Partei die Hälfte bezahlen, desgleichen was beide Teile selbst oder durch ihre Freunde und Beistände verzehrt haben. Ferner, wo und wieviel die von Schaan
und Vaduz vormals von altersher zu ihren Gebäuden und zur
Haushaltung in der Walser Alp und Wald Holz gehauen haben,
das sollen sie auch in Zukunft thun dürfen zur Notdurft als
Zimmer, Schindel- und Brennholz. Umgekehrt was die ab dem
Triesnerberg von altersher unterhalb der Schaan-Baduzer-Alp
und Märchen und Wäldern berechtigt waren Holz zu hauend Bauund Schindelholz oder zur Unterhaltung ihrer Häuser, mögen sie
zu ihrer Notdurst auch ferner thun. Indessen soll den Schaanern
und Vaduzern das Recht vorbehalten bleiben^ wenn sie für ihre
Sache besseres Beweisinaterial aufzubringen vermögen, eine nochmalige Gerichtsverhandlung zu veranlassen, wo nicht, so bleibe
der Spruch in Kraft. Wollten sie einen weiteren Beweis antreten,
so müßten sie sich jetzt erklären und es in das Gerichtsbuch
schreiben lassen.
Sie verzichteten darauf. Den Triesenbergern wurde auf ihre
Bitte das Urteil in einer besiegelten Urkunde auf Pergament übergeben.
Was wir aus dem Gesagten entnehmen,sindfolgende Punkte:
1. Daß das Gerichtswesen jener Zeit sich wohl sehen lassen
durfte und
,
2. Daß der Holzfrevel im 15. Jahrhundert in unseren Alpen
besonders durch die Nachbarn in Vorarlberg auf der Tagesordnung war.
3. Die Walliser hatten laut Lehenbrief von ihrer Alp Garselli
einen jährlichen Zins von N Pfd. Pfg. an die Pfarrpfrllnde
zu Grabs zu leisten, wahrscheinlich die Ablösung einer Lieferung an Butter für das ewige Licht.
13
—
194
-
1514—1516. Streit der Gemeinde S c h a a n - V a d u z gegen
die Gemeinde T r i e s e n um die „Stuck und Artikul", die sie
mit und gegen einander hatten am Triesenberg vorne hinauf bis
auf den Grat uud hinter dem Grat hinab. Es wurde ein Schiedsgericht bestellt und als Obmann Graf Rudolf erbeten. Dieser bestimmte, da er selbst verhindert war, an seiner Statt den Hanns
Tschol, seinen Ammann in der Herrschaft Blumenegg. Am Dienstag vor St. Gallentag 1514 gaben die beiden streitenden Gemeinden, nachdem sie sich nicht hatten einigen können, einen Anlaßbrief, worin sie erklärten, sich dem Spruche des Schiedsgerichtes
(wozu jede Partei 2 Männer gewählt hatte) unbedingt fügen zu
wollen. Es fand zu Vaduz in Heinrich Satlers Haus eine Verhandlung statt am Donnerstag nach St. Erhardstag 1515, nachdem das Gericht an Ort und Stelle den Augenschein genommen
und dort die Parteien, ihre Zeugen und Zeugnisse gehört hatte.
Eine gütliche Verständigung war nicht zu erreichen. Aus Mittwoch vor St. Antoniustag war wieder Tag angesetzt. Da ließ
man- die Parteien so lange reden, bis sie selbst aufhörten. Nun
erklärte aber auf einmal der Landvogt Kräler vor dem Gerichte
und den Anwälten, daß die Herrschaft den Wißflecken, über
den der S p a n g i n g , für sich selbst zum Wildbann und zum
Federspiel und im Notfalle zum Kohlen und ihren armen Leuten
zum Holzen behalten habe. Auch beide Parteien bekannten, sie
hätten mit der Herrschaft keinen Span und wollten derselben in
ihren Gerechtigkeiten nicht zu nahe treten. Darauf verbot der
Landvogt dem Obmann weiter in dieser Sache zu handeln. Letzterer
wollte auf das hin nichts thun, bis der Graf ins Land kam. Da
teilte er diesem die Sachlage mit. Der Graf berief die Parteien
vorsichund erklärte, obwohl der Handel ihn eigentlich mehr angehe
als sie, so wolle er dennoch aus besonderer Gnade seinen Zuspruch
dem Obmann und den Beisitzern, um Kosten zu vermeiden, in
gleicherweise wie die Parteien überlassen, nur solle sein Bogt an
seiner Statt bei den Verhandlungen zur Wahrung seiner Interessen erscheinen. Der Obmann setzte nun wieder Tagfahrt an
nach Vaduz in Heinrich Satlers Haus auf St. Michelistag. Nach
abermaligem weitläufigem Verhör und vergeblichen Vermittlungsversuchen solgte der Spruch: Die Herrschast hat sich laut Briefen
vorbehalten jenseits des Culmen im Wißflccken das Recht zum
—
19c. —
Wildbann, Federspiel und zum Kohlen im. Notfall. Das bleibt
ihr also vorbehalten, so daß niemand Holz hauen, darf. — Bezüglich des Weitern verlangten die Vertreter der Vaduzer und
Schaaner, daß sie Tratt und Trieb mit ihrem Vieh genießen sollen
jenseits des Culmen und die Herrschast dürfe mit ihrem Vieh
auch zu ihnen fahren, und sollte die Herrschast dort kohlen lassen,
so soll ihr Trott und Trieb mit ihrem Vieh zu ihrer Notdurft
auch vorbehalten sein. I n diesem Punkte, was die Sache hinterm
Cnlm angeht, waren die Vertreter der Triesner nicht einverstanden
und hatte jeder von ihnen eine besondere Meinung.
Weil nun die beiden Vertreter der Schaaner und Vaduzer
in ihrem Spruche einig waren, die Vertreter der Triesner aber
jeder einen besonderen Spruch hatten, so entschied der Obmann
für die beiden ersteren. — Was den Span diesseits des Culmen
anbelangt und in Bezug auf die Bezahlung der Kosten, gingen
die 4 Beisitzer in ihren Anträgen auseinander. Da hat nach
langer Ueberlegung und nach Beratung mit verständigen Leuten
nach seiner besten Verstenntnus der Obmann entschieden: Holz und
Feld, Trott und Trieb, Zwing und Bänne zu brauchen und einzuzäunen soll denen von Triesen und ihren Genossen zustehen, und
was an Kosten aufgegangen, solle jede Partei zur Hälfte bezahlen.
Streit, Irrungen und Reklamationen sollen aus und ab sein. Dat.
Philipp und Jakob 1516. Ammann Tschol siegelt. —
Wie es zu allen Zeiten sonderbare Käuze gegeben hat, so
gab es im Jahre 1516 auch in Triesen einen solchen. Er hieß
M i c h e l M a l e r und gehörte einer geachteten Familien an. Als
die neuen Grafen (von Sulz) die Herrschaft angetreten hatten,
weigerte sich Michel Maler ihnen die.Fastnachtshennen — eine
jährliche Steuer — zu geben, obwohl er vom gräflichen Vogt
Hans von Pfyn und vom Waibel Ulrich Winzürli oft dazu aufgefordert worden war. J a er erklärte sogar vor diesen beiden, er
wolle des Grafen Eigenmann nimmer sein. Deshalb kam er in
seines gnädigen Herrn Gefängnis gen Vaduz in das Schloß; aber
auf Fürbitte seiner Schwester Bartla Malerin, seines Schwagers
Atel Hartmann, seiner Vetter und Freunde: Heinrich Maler, Haintz
Schampletz, Adam von Bach, Hans Winzürli und Paul Fvrcibend
— alle von Triesen — wurde er aus der päulichen Strafe gnädiglich entlassen, nachdem er mit aufgehebten Fingern einen gelehrten
— 196 —
Eid zu Gott und den Heiligen geschworen", die vom Gerichte ausgesprochene Strafe zu zahlen und hinfür sein Leben lang ein trener
Eigenmann des Grafen zu sein, auch sich nie weder am Grafen, noch
an seinem Vogte, noch an seinen Ratgebern rächen zu wollen.
Seine obgenannten Verwandten und Freunde traten für ihn als
Bürgen ein, mit der Verpflichtung, ihn, falls er sein Versprechen
nicht hielte, in das Schloß Vaduz abzuliefern und allen durch ihn
veranlaßten Schäden zu ersetzen. Auf Bitten aller Beteiligten und
im Beisein des Jos Galan, Schreibers zu Vaduz, des Vogts
Hans von Pfyn, des Landammanns Albrecht Wolf, der beiden
Gerichtsgeschwornen Gabriel Frick und Jörg Thöni, hat Christof
Rainolt, Ratsherr zu Feldkirch, diesen U r f e h e d e - B r i e f besiegelt an „Pauls Beker abend" 1516. —
Am St. Michelstag 1516 stellt Graf Rudolf von Sulz, Herr
zu Vaduz ?c. eine Urkunde aus, in welcher ein Span der Triesner
gegen die Walliser am Berg entschieden wird wegen, unbefugtem
Holzhauen „enhalb dem Kulmen". Die Triesner meinten, die Berge?
haben kein Recht weder Zimmerholz noch Schindelholz zu hauen;
man habe bis dahin nur gutwillig zugesehen, bis sie jetzt die
Sache arg übertreiben und als ein Recht beanspruchen. Die Walliser brachten Briefe vor; auch die Triesner beriefen sich auf einen
Brief vom Grafen Heinrich von Werdenberg-Sargans-Vaduz.
Graf Rudolf berief als Richter: Hans von Pfyn, Vogt zu.Vaduz,
Albrecht Wolf, Ammann zu Vaduz, Jörg Thöni, Hans von
Schiers, Beisitzer des Gerichts zu Vaduz, serner Thyessen Wagner
und Hugo Knabenknecht, des Gerichts am Eschnerberg. Der Spruch
lautete: Der Brief des Grafen Heinrich soll in Kraft bleiben.
„Die Walliser Lüt sollen ires Briefs Holz und Zimberholz und
Schindelholz houwen, doch also daß ain jeder Walliser weder
Zimberholz noch Schindelholz soll wüstlich hauen, sonder allain
zu siner aigen Notdurft, und welcher also haue (wüstlich), es sei
Zimberholz oder Schindelholz, das soll er bi der Walliser klainen
büß, 5 Pfd. Pfg., und welcher mehr als zu siner Notdurft howet,
das Holz verschenkt oder verfaulen läßt, oder verkauft, es in zwei
Jahren nicht verbraucht, der soll die gleiche Strafe zahlen wie
oben und zwar zwei Dritteile der Herrschaft und einen Dritteil
der Gemeinde Triesen. Die Gerichtskosten dieses Prozesses zahlen
Walliser und Triesner zu gleichen Teilen.
— 19? —
Schon i. I. 1506 hatten die Gemeinden T r i e s e n u n d
G r e t s c h i n s I r r u n g e n wegen der A u l) und waren dieselben durch Schiedsrichter (darunter war auch Ulrich Zwingli,
Ammann zu Wildhaus, Vater des Reformators) beigelegt worden.
— Aber im Jahre 1552 entbrannte der Streit darüber wieder,
da eine Rheingröße zwei Marksteine weggeschwemmt hatte, und
bei der Setzung der neuen Steine die beiden Parteien je länger je
mehr in Hader geraten waren. Ein Schiedsgericht setzte neue Steine
und Hintermarken. Vertreter der Gemeinde Triesen waren Altammann Jos. Ganterbein, Hans Rig und Thomas Kindle (s. S . 201).
Wie die A u , so gab auch das R h e i n w u h r beim Gießen
wiederholt Anlaß zu Händeln. Anno 1467 war zwischen T r i e s e n
und S e v e l e n ein Vertrag gemacht worden, daß die Triesner
zur Verbauung der Gießen am Rhein nicht mehr thun dürften als
zur Erhaltung ihrer Güter und der Landstraße unbedingt nötig sei.
Allein diese Bestimmung war sehr dehnbar und als die Triesner
neue Wuhre und Dämme erstellten, gab es „Spän und Irrung".
Diese wurden Anno 1536 notdürftig durch Abgrenzung des Wuhrgebietes geschlichtet.
Am 13. April 1536 traten zu Triesen zusammen Barthleme
Leu, Ratsherr zu Feldkirch als Obmann, Valentin von Vatschegin,
Stadtvogt zu Maienfeld, und Simon Zindel, Altrichter zu Malans,
als Vertreter der S e v e l e r , Lienhart Gertner, Baumeister zu
Feldkirch, und Heinrich Widnauer, Ratsherr daselbst, als Vertreter der T r i e s n e r . Die Seveler klagten, daß die Triesner
gegen Briefe und Siegel ein neues W u h r erstellt hätten, und
verlangten den Abbruch desselben. Die Triesner glaubten nicht
gegen die bestehenden Verträge gehandelt zu haben; sie haben
nicht ein Hauptwuhr, sondern nur ein Streichwuhr erstellt, wozu
sie zum Schutze der Landstraße und ihrer Güter gezwungen und
berechtigt gewesen. Nachdem beide Parteien lange gestritten und
viel Kosten gehabt hatten, vereinigten sie sich auf Zureden des
Balthasar von Ramschwag> Vogts auf Gutenberg, und des Paul
Schuler, Landvogts zu Werdenberg, auf das genannte Schiedsgericht, welches entschied: 1. Die älteren Verträge bleiben in Kraft.
') Auch die Wartauer hatten diesseits des Rheins, oder vielmehr
zwischen den Rhetnarmen eine Au und derentwegen 1S28 Streit mit Balzers.
Diese Au hieß Heilos, welcher Name von Heu-Los abzuleiten ist. ,
-
Z96 —
2. Vom großen Stein, der auf dem neuen untern Wuhr liegt,
, soll eine Schnur gespannt werden bis zum Pfahl, der unterhalb
desselben Wuhres geschlagen ist und sollen die Triesner fürderhin
außerhalb dieser Schnur nicht weiter hinaus wuhren, oberhalb
der Schnur aber, Triesen zu, nach Belieben. 3. Das neu geschlagene
Wuhr zwischen dem erwähnten großen Stein und Pfahl außerhalb dieser Schnur gegen den Rhein zu soll bleiben, aber nicht
weiter befestigt werden; insbesondere sollen 60 der größten Steine
zu alterunterst am Wuhr und die untersten Tannen und Buchen,
die dem Fluß nach gelegt sind, hinter die Schnur gegen Triesen
gelegt werden. Was aber oberhalb des großen Steines an dein
Wuhr gemacht ist, sollen die Triesner nach Belieben befestigen und
erhöhen. 4. Damit der Standort von Stein und Pfahl für alle
Zeit derselbe bleibe, sollen gegen Triesen zu Hintermarken gesetzt
werden. Beide Parteien waren mit diesem Spruch zufrieden und
versprachen eidlich dessen Befolgung. Sie setzten die Märksteine
in Hans Martis Gut hinter Hans Frumolts Haus und in „spitzen
Dengen". Vom ersteren Pfahl bis zum großen Stein auf dem
neuen Wuhr waren es 59 Klafter weniger 1 Schuh, vom zweiten
Pfahl bis an das unterste Ende des neuen Wuhres 52 Klafter
weniger 2l/2 Schuh.
Der mit den B a l z n e r n gemeinsame W e i d g a n g zu
S i l v a p l a n a gab wiederholt zu Spänen und Irrungen Anlaß.
Am Freitag nach Christi Uffuhrtstag 1521 schlichteten Hans von
' Pfyn, Martin Steinhauser und Jörg Thöni einen solchen Streit.
Es wurde ein Zeichstein (Hintermarke) gesetzt in der Wiese Nebenzig ob der Mühle auf Laba, welches Gutenberger Hofgut war.
Von dort bis zur eigentlichen Mark ob dem Mühlebach waren es
37 Klafter. Am'Bartholomäustag 1526 wurde der Spruchbrief
von 1440 erneuert. Es wurde in der „Gurtnetsch" in des Hainz
von Bachs Gut ein Markstein gesetzt. Dieser sollte zeigen in den
Markstein am Bache bei der Balzner Mühle.
Die von Balzers und Kleinmels hatten laut Briefen, wenn
man die Wiesen geheuet hatte und von den Alpen wieder abgefahren war, aber eher und zuvor nicht, die Mitweidung auf den
Wiesen Silvaplana bis gegen den Forst. Ueber Frühlings- und
Maienzeit aber mußten sie auf ihrem Gebiete bleiben und ihr^
Nachbarn „riiebig" bleiben lassen; so auch die Triesner auf ihrem
-
199 —
Gebiete. Das wurde wieder vereinbart 1580. Geschworene von
Triesen waren: Lienhard Verling, Hilar Plant, Vital Paulin
der Müller, Georg Berger, Friedli Nigg und Ulrich Rig. Geschworene von Balzers waren: Georg Gausner, Hans Meyer und
Hans Gurtnatsch.
Fastnacht-Dienstag 1542. Nachdem die T r i e s e n b e r g e r
mit den N e n z i n g e r n langen Zwist gehegt hatten wegen den
Marken zwischen Gamperdon und Malbun, sogar „die Grafschaft
und Amtlüt von Sonnenberg mitsampt anderen biderben lütten
uff den Stos geritten sind," einigte man sich schließlich in „Güttigkait" auf folgende Punkte: I n dem Brunnen auf der March sollen
beide Parteien ihr Vieh tränken dürfen „in Ewigkeit". Die Kella,
so oberhalb dem Brunnen liegt, sollen beide Parteien in gleicher
Weise ätzen. Das Aelpic hinter dem Gurfion, Grasellen genannt,
sollen die Triesenberger mit Schasen und Gaißen ätzen. Sollte
aber auch Nenzinger Vieh in diese Alpe kommen, so sollen die
Berger , sie deshalb nicht pfänden; doch dürfen sie nicht mit Rossen
hinauffahren. Auch sollen die Triesenberger keinen anderen Weg
dahin machen und den Nenzingern fünf Schilling Pfenning jährlichen Zins bezahlen. Siegler : Balthassar Marguardl genannt
Schnider, Ammann zu Sonnenberg, und Kaspar Kindle von
Triesen, Ammann und Richter zu Vaduz.
1550 Mai 20. Klaus Eberlin ab dem Triesenberg klagte
gegen die Triesner wegen des R i s e n s im S c h i n d e l r i s
herab in das Dorf, das der Kläger nicht gestatten wollte. Er
behauptete, das Risrecht sei nicht auf der Lavadiner Seite, sondern
anderswo. Die Parteien brachten ihren Span vor den gräflichen
Landvogt Franz Landtmann zu Vaduz, welcher noch vier Zusätze
wählte (Ammann Marx Lang, Alt-Ammann Stefan Frumoldt,
Gerichtsmann Hans Stoffel Schierser und Gerichtsweibel Barthol.
Murer). Ihre Untersuchung ergab, daß von altersher das Ris
vom Schindeiris diesseits von den zweien Göttern oder „Ferichen"
(von denen der eine an Ulrich Negeli am Triesenberg und Stefan
Gasner zu Triesen, der andere an die Alpstraße anstieß und gehörte) hinab gegen Hans Oschwalds Haus gehen solle. Der Spruch
lautete: daß an dem End, wo das Holz vom Hochris (Schindelris) ob Jörg Schedlers Haus bei dem großen Stein seinen „Ausschutz" gegen Klaus Eberlis Haus (des Klägers) nimmt, gewuhrt
- soc> —
und vorgelegt werden soll durch diejenigen, welche daselbst risen
wollen, damit daselbst das Holz keinen Uufschutz mehr nehmen
könne, und darf also von dem höchsten Grat des Rises das Holz
nicht geriset und nicht angelassen werden, es sei denn zuvor wie
gesagt vorgelegt und gewuhrt, und. namentlich die welche da risen
wollen, die sollen das thun (das Risen) zu recht gelegenen Schneezeiten, aber nicht bei bloßem Reifen oder nur „überschossenem"
Schnee. Und die, welche ihre herabgelassenen Bäume oder Zimmerholz von genanntem Schutz oder Wuhr weiter gegen Triesen hinab
mit Ochsen oder mit Handzug riefen wollten, können und sollen
das zwischen den zweien Göttern und Ferichen> welche über die
Gasse gehen vom großen Stein heraus hervorschleifen oder ziehen
und dann dermaßen zwischen den zwei Ferichen oder Göttern
weiter fahren, wie sie können. Weil aber die Gasse an etlichen
Orten zu enge geworden ist und auch Krümme hat, daß dort wohl
nicht gut geriset werden kann, deshalb sollen die, welche beiderseits
an die Gasse anstoßende Güter haben, alle Krümme abschließen
und bis auf den Boden säubern und räumen so, daß die Gasse
die Weite eines Werklafters habe, zu risen und zu fahren mit
Ochsen oder von der Hand, wie sich zu einem Ris gebührt. Doch
sollen die, welche Güter an dieser Gasse auf dieser Seite der zwei
Götter gegen Hans Oschwalds Haus haben, mehr gegen die
Gasse zu weichen schuldig sein, als die, welche gegen Klaus Eberlis
Haus zu Güter haben. Im Falle es an der nötigen Weite der
Gasse oder am Räumen und Abschließen fehlen sollte, müßte
auf Anrufen der Klagenden durch Unparteiische eine Besichtigung
vorgenommen werden. Die, welche obiger Weisung gemäß ihr Holz
bis zwischen die zwei Ferichen oder Götter vom Wuhr herausgezogen haben, sollen dann der Gasse nachfahren bis hinab unter
Hans Oschwalds Haus, und wenn über die Gasse gefahren ist,
wieder an das alte Ris und demselben nach bis Triesen fahren,
doch ohne jemandem den geringsten Schaden zuzufügen. Soferne
aber die, welche diesseits der Gasse an Hans Oschwalds Haus
anstoßende Güter haben, nicht mehr als die, welche gegen Klaus
Eberlis Haus weichen wollten, oder mit Abschließen der Lücken,
mit Räumen und dergleichen säumig wären, dann sollen sie das
Ris über ihre Güter hinab bis unter Hans Oschwalds Haus
gehen lassen, da, wo man bei der Lücke über die Gasse gefahren
—
—
ist, wie von altersher gebräuchig ist. Doch soll dies zur rechten
Schneezeit geschehen. Sollte ungerechter Schaden zugefügt werden,
so hat die Herrschaft die Strafe zu bestimmen. Weil die Triesner
ihre Rechte überschritten hatten, mußten sie zwei Drittel der Prozeß-
kosten bezahlen.
Am 37. Jänner 1552 schlichteten Ambros Jauch, Landvogt
im Sarganserland und Juvenal Kreder, Landvogt zu Vaduz, mit
ihren Beisäßen einen Streit d e r T r i e s n e r m i t d e n W a r t a u e r n
wegen M a r k e n i n der A u . Der Rhein hatte nämlich die
alten Marken bei einer Ueberschwemmung fortgerissen. Nun wurden
neue gesetzt und Hintermarken bestimmt.
Vertreter der Triesner
waren : Hans Frick, Thomas Kindle, Lienhard Berlinger, Gallus
Rig, Thöni Schurti, Oswald Kindle, Frick Maurer. Hilar Plank,
Hans Tanner und Ammann Stefan Frömmelt zu Schaan (f. S . 197).
Am Martinstag 1552 verkaufte Lienhard Lüsfer von Triesen
dem Junker Balthasar von Ramschwag sein Anwesen zu Triesen:
Haus, Hof, Hofstatt, Stadel und Torkel.
Am St. Martinstag 1558 verkauften die Grafen Wilhelm
und Alwig von Sulz an Stefan Schedler, Simon Nigg und
Peter Thöni und ihren mitverwandten .Hintersäßen am Triesenberg den Guggerboden, den diese und ihre Vorfahren zu Lehen
gehabt, um 200 fl. Der Wald mußte aber Bannwald bleiben.
Guggerboden liege, heißt es in der Urkunde, ob Christhalden zu
Malers Brunnen.
1562, Pfingstabend den 16. M a i . Georg Späth, kaiserl.
Rat und Hauptmann zu Konstanz, Hans Schnabel von Schönstain, als Gesetzte des Grafen Ludwig von Sulz-Vaduz, Bernhart
von Cham, Altbürgermeister von Zürich und Kaspar Rotmund,
Altmnmann zu Rorschach als Gesetzte des Landes Glaris — vermitteln den Frieden in einem W u h r st reite der T r i e s n e r
gegen die S e v e l e r . Letztere hatten gegen Erstere geklagt
wegen eines neuerbauten Wuhres, das gegen *die früheren Verträge
verstoße und verlangten dessen Abbruch. Graf Alwig und die
Alt-Landammänner Gilg Tschudi und Paul Schuoler erschienen
persönlich mit ihren Unterthanen von Triesen und Sevelen zu
Vaduz. Es wurde der Augenschein genommen, es wurden die
Briefe, besonders der von 1536 verlesen, wo den Triesnern soviel
zu bauen erlaubt worden war, als zur Erhaltung der Landstraße
-
202 —
und der Güter notwendig sei. Es wurde die Schnur gezogen und
es ergab sich, daß die Triesner nicht gegen den Vertrag gebaut
hatten, was ihnen auch für die Zukunft nicht verwehrt werden
konnte. Die Seveler klagten aber, die Triesner hätten nächst oberhalb des „gezurckhs", wohin die Schnur, wenn nötig, gezogen
werden solle, ein Schupfwuhr gebaut, um den Lauf des Rheines
ab ihrem auf Seveler Gebiet zu treiben, was gegen die Verträge
und gegen den Landsbrauch sei. Die Kläger wollten höchstens ein
Streichwuhr dulden. Die Triesner erwiderten, sie haben gar kein
neues Wuhr, geschweige denn ein Schupfwuhr gebaut, sie haben
nur dem Sinne des alten Vertrages gemäß ihr Wuhr ausgebessert
und gefestiget. Die Seveler wollten aber wissen, daß die Triesner
am Ende des Wuhres mit dem Kopf über das alte Wuhr hinausgegangen und aus dem Streich- ein Schupfwuhr gemacht haben.
Die Triesner ließen es auf eine Untersuchung ankommen, ob nicht
ihr Wuhr auf dem alten Fundamente stehe. Erweise es sich, daß
sie über dasselbe hinausgebaut, so werden sie das Neugebaute abbrechen. —
Die Seveler klagten auch wegen eines Schupfwuhres. welches
die von Triesen und Vaduz an den zwei neu entstandenen Gießen
gemacht.hatten, wodurch der Strom auf die Seveler Seite geleitet
werde. Dem Gießen, der durch die Auen gegangen, solle sein
freier Lauf gelassen werden, soferne er der Straße und den Gütern
nichts schade; sonst, wenn alle Gießen, die entstehen, verbaut und
der Fluß des Rheines in einen Gang gerichtet werden, so werde
dieser nach und nach die Güter fortnehmen. Die Triesner gestanden, für die zwei neuen Gießen ein Streichwuhr gemacht zu
haben, gaben aber nicht zu, dadurch gegen die Verträge gehandelt
ZU haben; denn obgleich der Vertrag von 1467 unter anderm besage, daß sie nicht weiter bauen dürfen, als zur Erhaltung der
Reichsstraße und der Güter nötig sei, so erstrecke sich doch ihr
Streichwuhr nicht weiter als an die Orte, worüber man damals
streitig gewesen sei und somit die Erhaltung der Güter ihnen es
geboten habe. Der S p r u c h l a u t e t e : Die Triesner sollen das
versunkene Schiff, das sie vermög des letzten Spruches hätten aus
dem Rhein ziehen sollen (!), so, wie es liegt, liegen lassen dürfen,
und demnach sollen sie das neu gemachte Wuhr vor dem neu entstandenen Gießen wegthun und hinter demselben ein anderes Streich-
— 203 —
wuhr, wie ihnen damals die Pfähle geschlagen wurden, machen.
Sollte inskünftig der Rhein noch mehr Gießen oder Gräben in
der Au machen, so dürfen sie dieselben, wie auch die drei jetzt bestehenden jederzeit an ihrem Ufer oberhalb des neuen Wuhres,
das auf der Grenze zwischen Triesen und Vaduz steht, mit Streichwuhren verbauen. Es wurde ein Markstein gesetzt außer dem
Zaun am Maierhof gegen den Rhein, wo der Grenzstein zwischen
den Kirchspielen Vaduz und Triesen steht, 601/2 Klafter, und von
diesem Markstein gerade bis an den äußersten Pfahl zu unterst
am neuen Wuhr gemessen 220 Klafter und 1 Schuh. Also wenn
hierfüro da- gemessen würde, soll man ein Seil 35 Klafter lang
nehmen und es vom Markstein auf dem Boden hinaus. strecken
über Gräben, Tholen und Gießen zum untersten Pfahl am Ende
des. Wuhres, so, daß es keine Rümpfe und Krümme bekommt,
sondern „gestrack" liege, auch nicht fester gestreckt werde, also damit voranmessen, bis obgenannte Summe der Werklafter und
Schuhen erfüllt werden. — Die Seveler dürfen ihr angefangenes
Haberwuhr nicht fortsetzen, Wohl aber befestigen. Bei künftigen
Anstünden sollen die beiden Gemeinden sich nicht selbst Recht verschaffen, sondern ihre» Herren und Vorgesetzten darum ersuchen.
Diese werden eine gütliche oder gerichtliche Vereinbarung zustande
bringen. Kommen die Vertreter (je zwei für jede Partei) nicht
überein auf einen Spruch, so sollen die Herrschaften einen Obmann
wählen, und zwar, wenn der Graf von Vaduz oder seine Unterthanen Kläger sind, so sollen diese aus dem kleinen Rate der vier
Orte der Eidgenossenschaft (Zürich, Luzern, Uri und Schwyz)
einen wählen; wenn die Herrschaft Glaris oder ihre Unterthanen
Kläger wären, sollen diese den Obmann nehmen aus dem Rate
der Städte Konstanz, oder Radolfzell, oder Feldkirch, oder Bregenz.
Der Obmann soll vorerst mit den 4 Vertretern eine gütliche Einigung
zu erzielen suchen, wenn diese nicht möglich ist und die Vertreter
in Stimmengleichheit auseinander gehen, durch seine Stimme den
endgültigen und unbedingt bindenden Entscheid geben. —
I n demselben Jahre 1562 am Sonntag nach Mittefasten
hatte Graf Alwig von Sulz-Vaduz den S t r e i t der T r i e s e n berger unter sich wegen Benutzung der A l p e n geschlichtet.
Es waren ihre 5 Alpen früher zum teil Wiesen gewesen. Nun
waren sie Viehweiden zur Sömmerung geworden. Aber die Nicht, 5
— 204
-
Viehbesitzer hatten infolge dessen keinen Nutzen davon und klagten
deshalb gegen die Viehtreibenden. Eine Gemeindeversammlung
beschloß endlich, den Grafen um eine neue Alpordnung zu bitten.
Es wurden also auf Anordnung des Grafen die Alpen geschätzt.
Das Aelple wurde auf 21'/z Kuhweiden, die Kuhweide zu 6 Pfd.
Pfg., Pargelli auf 125 Weide« Ä 5 Pfd. Pfg., das Bergle auf
51 l/2 Weiden K 4 Pfd. Pfg.. Guschg auf 25 Weiden ä 4 Pfd.
Pfg., Malbun auf 224'/- Weiden 5, 5 Pfd. Pfg. geschätzt. Die
Gemeindsleute wurden in 9 Roden eingeteilt und den durch die
Herrschaft alljährlich neu zu wählenden Geschwornen die Zuteilung
der Roden in die verschiedenen Alpen überlassen. Die Alpen sollten
nunmehr Gemeindealpen sein. Nach obiger Schätzung wurden die
Umlagen berechnet und wurden die, welche kein Vieh in die Alpen
trieben, und welche wenig trieben, mit Geld entschädigt. Es wurden
von der Genossame selbst die Alpberechtigten in 9 Roden geteilt
und auf die erste Armenrod 1^2, auf die zweite 2, auf die dritte
2^/2, auf die vierte 4, auf die fünfte 5, auf die sechste 5^/2, auf
die siebente 6, auf die achte 6^/« und auf die neunte 7 Kuhweiden berechnet. „So dann nun die Roden und Personen derselben Jrer Kuhweiden zuesamen geraith (gezählt) werden, betrifft
sich soviel und gemelte Alpen an Vieh und gelt ertragen mugen.
Bei diesen jetzt erst gehörten und gemachten Artikel ist lauter
(klar) ausgedingt, abgeredt und beschlossen worden, daß die Rod
oder derselben Personen, so gar nichts in den Alpen gehabt haben,
ihnen jetzt mehr zu haben aufgelegt, dann sy hiervor aigenthümlich gehabt, sollen eine jede Kuhweid deren Alpen, danan (wohin)
sie gewiesen (werden), vermug hievor gemelts Anschlags bezahlen.
Und entgegen alle die Roden oder deren Personen, so mehr in den
Alpen gehabt, dann (als) ihnen aufgelegt (worden), die Bezahlung
gerührter Massen für eine jede Kuhweid annehmen. Dessen sich
unsere Unterthanen und Gemeindsleut unter einander ganz und
gar verglichen und bezahlt haben. Also das hievor geschriebene
Alpen inskünftig und ewig rechte Gemeindsalpen sein und bleiben
sollen.
Und soll es mit Nutzung und Nießung von Reich und
Arm wie folgt gehalten werden: Nemlich daß ein jeder Gemeindsmann, in welche Alp derselbe durch die f ü n f Geschwornen,
die jedes J a h r altem B r a u c h nach von der gnädigen
H e r r s c h a f t gesetzt werden, mit seinem eigenen Vieh, Rossen,
— 205 —
Kalbern und Schweinen, soviel ein Jeder auf und von s e i n e m
eigenen G u t und B l u m e n (Wiesen/Heu), wo immer das
liegen mag, gewintert, oder bei einem anderen Gemeindsmann
erkauft oder zu wintern gegen Bezahlung gestellt hielte, jetzo zu
Anfang des Briefs gewiesen wurdet, allda ein jeder seine Sommerung
ohne menniglichs Irrung und ainichen abWechsel für sich und ihre
Nachkommen nun und fürderhin in ewige Zeit gehaben und genießen sollen. Wo aber einer oder mehrere gemeinsam von anstoßenden Gemeinden, Dörfern, Flecken oder Herrschaften Zinsgüter zum Wintern empfingen oder zum Wintern Vieh gegen
Bezahlung gestellt hielten, oder Vieh, wie immer es genannt sei,
zur Frühlings- und nicht zur Herbstzeit erkaufen würden, die
sollen von der Sömmerung in allweg ausgeschlossen sein. Neue
Haushaltungen sollen durch die Geschwornen jener Alpe zugeteilt
werden, die am wenigsten beschwert ist und sollen die Alpen den
Gemeindeleuten vom Triesenberg ewig und unveräußerlich erhalten
bleiben. Da die Plankner, Triesner und Balzner in Triesenberger
Alpen Knhweiden haben, nämlich die Triesner 3V« im Aelpeli,
die Plankner 15^2 in Pargelli und die Balzner 5'/2 auf dem
Bergli und 1 in Malbun, sollen ihnen diese Rechte verbleiben.
Sollten ihnen aber diese Rechte abgekauft werden, so muß der
Kaufschilling nach den 9 Roden unter alle Gemeindsbürger verteilt werden. Die auf einzelnen Alpen ruhenden Lasten an Zinsen
sind von den jeweiligen Nutznießern dieser Alpen ohne Schaden
der anderen zu tragen. Bezüglich des allfällig notwendigen Reutens
und Schwemmens gelte, daß dies Sache der Gemeinde, diese aber
an die Bewilligung des Landesherrn gebunden, die Bewilligung
auf Vorschlag der 5 Geschwornen zu erteilen sei. Die Schlichtung
späterer Streitfälle ist für immer den Letztgenannten übertragen
und jeder hat sich bei Strafe deren Urteil zu fügen. Landammann
Hans Schierser siegelte.
11 Jahre später, am 10. Juni 1573, entschied Landvogt
Juvenal Kreder zu Vaduz einen Streit der Gemeinde T r i e s e n
(deren Vertreter waren die Geschwornen Krista Hitz, Luzi Senn,
Krispinus Neig, Jakob Reig, Lienhart Kindle, Fridli Gantner
und Hans Schurti; deren Beistände waren Toni Schurti, Larius
Plank und Leonhard Verling, alle drei Gerichtsgeschworene und
zu Triesen seßhaft) gegen Jung Thomann Burtzli, Steffan Schedler
— 206 —
und Kleslin Hilbi, die drei auf dem G u g g e r b o d e n seßhaft,
wegen Wald- und Holzgerechtigkeit. Die Triesner klagten, daß
die am Guggerboden in ihren Wäldern neben dem Stein, genannt
das „Gewelb" gleich hinaus oben und uuten, so in zweien Zielen
und Marken gelegen, mit Abhauung vieler Stück Holz einen
Schaden zugefügt, wozu sie nicht befugt gewesen, und daß sie daher nach Gebühr gestraft werden sollen. Die am Guggerboden
dagegen behaupteten, das Holz auf ihrem Boden gehauen zu haben;
der Wald gehöre ihnen. Sie brachten dafür mehrere Kaufbriefe
vor. Einer von diesen begann: „Ich Tonat Geil und ich Anna
Merker, seine eliche Hausfrau . . . Datum Dienstag nach St.
Luzitag 1424". Ein anderer begann: „Wir, die Geschwornen zu
Triesen . . Datum 1503. Dieser besagt, daß sie (die T r i e s n e r )
dem S t e f a n Schedler und E l s a , seiner H a u s f r a u ,
verkauft haben i h r eigenes G u t ob dem T r i e s n e r b e r g ,
ob dem oberen M ä t e l i und dem S t i e g e gelegen. Ferner
in einem anderen Kaufbrief mit dem Anfange: Kaspar Gasner
und Elsa, sin eheliches Weib haben verkauft dem Steffan Schedler
und Elsa, siner ehelichen Hausfrau. . . Datum Mittwoch vor
St. Katharinatag 1493. Ferner noch zwei andere Kaufbriefe, in
denen aber kein Zeugnismoment enthalten war. — Nach Ansicht
derer vom Guggerboden ginge ihr Gebiet vom Markstein beim.
Ahorn und dem Steingewölb bis in die Höhe oder doch vom Steingewölb bis in den großen Zug im Brunnen (Bach). Und vom
Brunnen bis hinab zum Ahorn.
Die Triesner erwiderten: obschon nach einem jener Kausbriese die March auf den Grat und im ändern bis an den Hohenberg gehe, und nach ^ dem dritten dieselbe an der Käufer Gut
stoße, habe dieser Anstoß den Sinn und bedeute den Anstoß unten
hinauf. Daselbst stoße das gekaufte Gut an die Käufer und dann
vom Steingewölb bis an das Brünneli im Wald im Töbeli, da
vor nicht langer Zeit ein Trog gestanden, und von dorr in den
Markstein bei dem Ahorn, auch forthin von demselben Markstein
hinab den Marksteinen nach. Was darob, das sei der Gemeinde
Triesen zugehörig, und was darunter, denen am Guggerboden.
und nicht weiter. — Nachdem die Parteien ihr Recht vor dem
Genossengericht zu Vaduz gesucht hatten, wurde durch Vermittelung
einsichtiger Männer einem Schiedsgericht die Entscheidung über-
— 207 —
lassen, dessen Obmann der eingangs genannte Landvogt und dessen
Zugesetzten der Ammann Heinrich Quader, Jos Thony, Andreas
Schießer und Thoman Knabenknecht, alles Gerichtsgeschworne waren.
Spruch: Die Märchen vom Steingewölb >in das Brünneli im Wald,
wo ein Brunnentrog gestanden und von da bis in den Markstein beim
Ahorn, was die von Triesen vorgeben, und dann wie die Guggerbodner angeben, daß was zwischen Steingewölb und Brünneli im
großen Zug bis in die Höhe in den Grat und herab bis in die
Marken das Ihrige sei, sei hiemit „aufgehebt" und sollen neue
Marken gesetzt werden, nämlich vom Steingewölb bei dem vordersten
Eck gleich den Graden hinüber in den nächsten weißen Kopf und
von da zum Ahorn. Was oberhalb dieser March liegt, gehört
den Triesnern, was darunter den Guggerbodnern. Dabei haben
die Triesner das Recht auf das nötige Holz für Weg und Steg.
Vom geschlagenen Holz soll jede Partei die Hälfte haben. Die
Guggerbodner dürfen kein Holz nußer die Herrschaft verkaufen.
Das Jahr 1593 brachte wieder H ä n d e l mit W a r t a u ,
wegen der Z ä u n n n g in der A u . Triesen verlangte, daß Wartau
die halbe Zäunung gebe. Die Wartauer aber wollten nur einen
kleinen Teil zu zäune» haben. Schiedsrichter waren: Peter Jauch,
Landvogt im Sarganserland, Jakob Beck, gräflicher Landschreiber
zu Vaduz, Adam Schierscher, Landammann zu Vaduz, Balthasar
Tschudi, Landeshauptmann zu Sargans und Jakob God, Landammann daselbst. Der Spruch lautete: Weil die Triesner die
Heuwiesen schon seit Menschengedenken gegen die Wartauer Auen
abgezäunt haben, sollen sie Pflichtig sein, vom Schergießen bis zur
Seveler March zu zäunen; ob dem Schergießen hat jede Partei
halbe Zaunpflicht. (Urk. Alex. Müller).
Laut dem „Legerbuch" gab es im Jahre 1584 in T r i e s e n
58 steuerzahlende Bürger; deren gesamtes schuldenfreies Steuerkapital betrug 22,023 fl., der jährliche Schnitz 74 fl. Feuerstätten
sollen 53 gewesen sein. Damals bestanden in Triesen noch folgende
Geschlechtsnamen: Gantenbein, Senn, Barbier, Kindli, Gantner,
Thony, Gasner, Nigg, Jeger, Berling, Schurti, Burgetzi, Plank,
Bertsch, Kopf, Hilbi, Müller, Guheini, Banzer, Marogg, Reyg, Hütz,
Pfeiffer, Berger, Leu, Mock, Lampert, Negelin, Hilty und Bürzle.
Das Steuerkapital der T r i e s e n b e r g e r betrug 18,145 fl.,
der jährliche Schnitz (die Landessteuer) 62 fl. Schnitzzahlende
— 208 —
Bürger waren am Triesenberg 113. Es bestanden damals daselbst
folgende Geschlechter: Beck, Konrad, Lampert, Erni, Eberli, Schlegel,
Bürkel?, Tanner, Negeli, Zum Prunen, Nigg, Seli, Kaufmann,
Büeler, Frumolt, Schedler, Hilby, Oschwald, Hilty, Wangner,
Jos und Bürzli.
Wirtschaft gab es nur eine im Dorfe Triesen. Ausländischer
Wein durfte nicht ausgeschenkt, einheimischen Personen im Sommer
nach 9, im Winter nach 8 Uhr nichts mehr verabreicht werden.
Im
Falle der Trunkenheit wurde sowohl der Gast als auch der Wirt bestraft. Vagabunden, Spielleute und Gaukler durften nur eine Nacht
beherbergt werden. Unzucht wurde mit Gefängnis, Landesverweisung,
sogar mit Ertränken bestraft. Die Nachtbuberei war bei Zuchthausstrafe verboten. Zu Hochzeitsmälern durften nur bei Reichen
mehr als 12 Personen außer der eigenen Familie geladen werden.
Jährlich wurden mehrere Streifen im Lande gemacht, das verdächtige Gesinde! aufzufangen. Dabei half alles mit, was konnte.
Eine Form dieser Volksjustiz hat sich bis in unsere Zeit erhalten.
Zur Abwechslung haderten die Besitzer von Silvaplana
wieder mit einander und brachen damit ihr
wertes Schweigen.
langes bewunderns-
Eine Urkunde vom 1. M a i
1595 lautet
nämlich:
Kundt und Zuwüssen gethan seie Allermcniglich hicmit diesem
Brievc Alß sich Nachbarliche Sven und Mißverständt entzwüschen deß
Hochwolgeborennen Herrn Herrn Carl Ludwigen, Grcwen zue Snltz,
Landtgrcwens in Cleggeuw, deß Heyligen Römischen Reichs Erbhofrichtern Zue Rottweyl, Herrns Zue Vadutz, Schellenbcrg und Plmneneckh Cays. Majst. Rathe und Cnniglichcr Würd. Hispcmien Obristen,
Unnseres genedigen Herrn Underthanen, der Ersamen G.emaindt deß
D o r f f s Trysen, An einem, So dann deren von Baltzers und
Klainenmailß Anderstails, Umb und von wegen der Atzung uf
den Wisen genant S e l l f a b l a n e n , Alda die Ersam Gemaindt
zue Baltzers und Klainenmailß denen von Trysen kain Z u t r i e b noch
Waidung verstatten; Sye aber Sich nit davon weisen lassen wollen,
erregt und zuegetragen. Darauf haben bei wolermelten Unsern strengen
genedigen Herrn Baide Thail soviel vermögt, daß Ire Gnaden uf den
Augenschein geritten, Und Sye damalß In beisein derselben Oberamtleuten, Auch der nachgesetzten Vier Ammann mit Namen Hanß Oeri,
Jakob Grauwen, baiden Auß der Herrschaft Schelenberg, Hainrich
Guaderern Und Adam Schierßers, sambt etlich Anderen mer Auß der
Grafschaft Vadutz Uuder Benennnng etlicher Schidmarkhen, die dann
Auch gesetzt wurden, Wie Underschidlich hernachvolgen würdet, Genedig
nnd giietlich geeindt und vertragen, dessen baidt Thail biß her» zufriden gewesen »nd noch. — Weil sich aber hiczwüschen wegen der
Marckhen nnd behvltzung, wie weit sich eines Jeden Dorffs bezirckh und gcrechtigkmt An nnd uf der Hohenblattcn erstreckhe, mer
streitS vvn Ncnwcn Dingen zuegetragen und deßhalber Sich Kainßwcgs
mit einanderen vergleichen Könden. Also nach tengerwereuden Zivitrachlen haben baide Parteyen bei Unß diser Zeit Gräflichen Sultzischen
Oberambtlenten Petrv Christvpherv Schlabazio, der Rechten Doktoren,
Und Landvvgt, auch Johann Jakob Beckhen vvn Thüengen Kayserlichen Adprobierten Nvtariv nnd Landtschreibern der Herrschaften Vadutz,
Schellenberg nnd Plumcneckh, Umb giietliche enndschaidung dcssnialen
angehalten, llnnd Wann Unß nun sollicher Span Und Zwitracht nit
lieb. Sondern umb svrt Pflantzung gueter Nachburlicher Und fridliebender
Ainigkait Angelegen gewcßen. Sv haben Wir neben vvrgedachtem
Ammann Adam Schierßern, dem Wir zue Unß gezogen, Anß Ambtlicher
schnldigkhait, und geneigten! gutem willen — damit Wir baiden Partheyen Zuegethan, Unß an abgehörte Spennige Ort begeben Und dieselben Zue Augenschein besichtiget, volgendts Spruch nach J r Baiderseits gethanen Klagen Antwurtcn, Red nnd Widerreden sambt allem
beweiß und bcschehenen fürträgcn Nach frey williger Uebergebung, Mit
wolwissenden Dingen entscheiden nnd Verglichen Wie folgt: Erstlichcn: Ans der Partheyen begcren, damit Alle Marckhen nach cinandcren verschribcn uud Küufstig uf den Wisen Sellfablancn und der
Hochenblatten, Spän nnd Mißverständt verhnet mögen iverden, haben
Wir vorgelauffne Abhandlung widerumb durchgangen, lind den Anfang
gemachet lls Sellfablanen gegen dem Ryn, Us Hans; SchmtinS iviscn
von Tny'en, Alda ein Markhstain sten nnd gesetzt werdea solle, ^illermassen mcrwvlbemeltcr llnßer genedigcr Herr die gencdige Verordnung
und Anspruch gethan hätt. Dcrsclbige Marckhstain zaiget über R>>n
Alle gredi in den grünen bühel, I » die vber Dvlen, — llnnd zum
Andern: vvn selbigem Marckhstain Auß intzbemelts Zchurtins wisen
soll die schaiduug znruckh gen nnd zaigen In der Rnescheu zivscl wißen,
Alda auch ein Marckhstain stet, Zum D r i t t e n , aus; disem zipfel hinauf
Under die Wandt glcich >vv man daß holtz hinab seilet, Aldasteetauch
eine Ncarckh. lind zum Vierten vvn selbiger Wand, dabei der Marckh-'
stain gesetzt ist, soll ^ der gredi nach hinaus gehen Ins; Riß, dabei
ein Creutz In den Pelsen gchvwen ist, Und vvlgeudtS zuni Fünsften,
vom selbigen Crentz dcni Riß nach hinauf uf deu Sattel Zue der grossen
Daune» I n den gesetzten Marckhstain daselbsten. Zum Sechsten soll
14
— 210 —
Derselbig Marckhstain vor der grossen Dannen sten, Zciigen der Rvssi
oder scherpse nach I n Alle Höche hinaus über den Spitz Immer richtiges
fort biß an (Piint) erischcn grentzen, — Unnd Was; Also über die ietzgesetzten Marckhen gegen Trysen werth haldet oder stet, eS sei hvltz
oder Veldt, das soll denen von Trysen Allain zugchören, Unnd baidc
Dörffcr Also damit Voneinandem Abgesundert sein. Ans;genommen
haben die von Baltzers und Klainenmailß, wann Mann berait die
Wißen geheuwet Und von Alpen Wider abgefaren ist, Aber eher nnd
Zuvor nit, die Mitwaidung Trib auf deu Wißen Sellfablanen biß an
den Zaun gegen den Vorst soweit die Wißen daselbsten eingethnen und
verzeunet sindt. Und dicselbigen Wißen sotten die Geschwornen von
Baltzers wie von Alterßhero Also auch hinfüner besriden und darauf
Pfenden, Damit Niemandt . . schaden beschehc. Ueber früelingS- Und
Mayenzeit sollen die von Baltzers nnd Klainenmailsz Allain nf Jrer
Jcnseiten den ietzt bestimbten Marckhen, gegen Baltzers wert bleiben nnd
nit herunter und herüber faren sondern die von Trysen in dcme unverturbicrt Und rüebig bleiben lassen, Deßgleichen sollen anch die von
Trysen (nicht in das Gebiet) derer von Baltzers faren Ivie von Alters
Zu Khaincr Zeit, ungeverlich, Unnd sollen also baide Gemainden , . .
der gchebten Sven und Irrung nnd auch der aufgewendten Kosten
halber, die Wir hiemit Aufgehellt, mit einandercn gentzlicheu geschlicht,
gericht und vertragen sein Und bleiben , , , Die Gemeinden gelobten
sich an diesem Spruch zu halten, Vertreter der Triesner waren: Licnhardt Verling, Hilariuß Planckh, Intel Paulin, der Müller, Georg,
Berger, Fridlin Nickh nnd Ulrich Ryg, alle von Trysen, Vertreter der
Balzner: Hans Gnrtnatsch, H, Fritsch, Georg Gaußncr und Hans
Meyer, alle von Balzers, An der Urkunde hängt noch das unversehrte
Siegel des Grasen,
7. April 1599. Johann Christoph, Freiherr von Hohensax
und Rudolf Lüchinger, Annnann ain Obcrriet, als Zusatz von
Landammann und Rath von Glarus, und Wolfgang Jones, Hohenemsischcr Rath und Vogt zu Neuburg und Andreas Götz, Baumeister zu Feldkirch, als Zusätz des Grafen Karl Ludwig v, Sulz
entscheiden einen W u h r s t r e i t der Gemeinden T r i e s e n ,
V a d u z und Schaan gegen S e v e l e n . Es erschienen zu den
Verhandlungen als Fürsprecher der diesseitigen Gemeinden Sigmund Reinold, Landvogt, und Johann Beck, Landschreiber zu
Vaduz, als Vertreter der Seveler (die Herrschaft Werdenberg gehörte damals den Glarnern), Melchior Hefti, Landainmann zu
GlnruS, Peter Legler, Lnndvogt und Thomas Elmer, Landschreiber
— 211 —
zu Werdeuberg. Bei Aufnahme des Augenscheines beklagten sich
die von Triesen, daß der Rhein von wegen der Wuhren, welche
die Wartauer gemacht, ihnen' so gar beschwerlich und mit Gewalt
auf sie gewachsen, der ihnen nicht allein ihre Auen uud Güter,
besonders auch die Land- und Reichsstraße hinnehme, wodurch sie
und die Ihrigen ins Verderben gerichtet werden. Daher ihr
freund- und nachbarliches Bitten, die von Sevelen wollen in Betrachtung solcher Notdurft ihnen bewilligen, daß sie ein neues
Wuhr dem Rhein entgegensetzen dürften, damit fie denselben etlicher
Gestalt wieder in den alten Lauf bringen und ihre Auen, Güter
und Straße erhalten könnten. Wo ihnen aber dieses wider ihr
Verhoffen abgeschlagen würde, seien sie guter Zuversicht, daß ihuen
dies von Rechts wegen zugesprochen werde. — Die Seveler aber
verlangten, die Triesner sollen beim alten Wuhr bleiben. — Die
Herren des Schiedsgerichtes vermittelten nun folgenden Vergleich:
Erst ens die Triesner dürfen von ihrem Wuhre grcdigs der Schwung nach hinab in den Kopf vor der Schmiede iu Triesen, wo
ein großer Stein liegt, fahren und wuhren; doch solle kein Schupf
noch Buck gemacht werden, sondern man solle sich der Gredi befleißen. Z w e i t e n s sollen die Seveler uuten von dem Wuhre,
das auf dem Sand steht, gredig hinab nehmen iu das Burgerauwuhr, dort soll man die Landmarch suchen und von dort vom
oberen Wuhr den halben Teil ihrer Landmarch der Länge nach
erstrecken, dergestalt, was sich von der Schinung gegen die Landmarch Vaduz und Schaan betrifft, da soll man die zwei Teile des
Landes fallen lassen und den dritten Teil gegen Sevelen zu ihrem
Vorteil behalten. Demnach was unter der halben Länge ist, sollen
sie der Gredi nach in das Burgcruuwuhr fahren so weit und ferne
sich ihr Kirchspiel erstreckt, doch darf auch hier kein Schupf und
Buck gemacht werden. D r i t t e n s was die alten Köpf und Bück,
so beiderseits in den Rhein gesetzt und gemacht worden, belangt,
sollen dieselben innerhalb des nächstfolgenden halben Jahres beiderseits ausfüllen und in die Gredi richten. Die Vaduzer und
Schaaner sollen damit den Anfang machen, die Seveler folgen.
Sollte das im ersten Halbjahr nicht geschehen, so sollen die jetzt
stehenden Köpfe und Wuhre bleiben, dürfen aber nicht verlängert
werden. V i e r t e n s sollen die von Vaduz und Schaan schuldig
sein, das ihnen aberkannte Wuhr wegzuthuu. — Es wurden auch
—
212
--
Hintermnrken gesetzt, davon drei auf Triesner Gebiet. Die oberste
stand unten im Triesnerfeld, hatte ihre Schinnng hinüber in das
Schloß Wartau und erstreckte sich bis auf das alte Wuhr 43 Klafter.
Die zweite Mark stand an dem oberen Eck der Schmiede, die zn
Triesen vor dem Wirtshaus stand und erstreckte sich bis vornen
auf das Wuhr 22 Klafter minder 1 Schuh. Die dritte Mark
stand auf einem Port gegen das Kopfwuhr unter Triesen und erstreckte sich etliche Klafter vom Stein bis zum Wuhr. —
Da die Mälsner nnd Schaaner vom Rechte der Schneefluchl
nach Valünci in ausgedehnterem Maße, als den Triesnern lieb
war, Gebrauch machen mußten, kam es wieder zu MißHelligkeiten,
welche durch den Landesherrn, dem das friedliche Einvernehmen
der Gemeinden sehr am Herzen lag, beigelegt wurden.
Am 7. Oktober 1589 entschied Graf Karl Ludwig bezüglich
der Schueeflucht in V a l ü n a folgendes: Die Balzner dürfen
ihr Vieh neben den Schaanern nachweiden lassen, und müssen sodann zur Nouzeit die Milch den Triesnern überlassen. Wenn die
Schnceflncht nur einen Tag dauert, so sollen die Triesner zwar
melken dürfen, aber die Balzner befugt sein, mit ihrem Vieh bis
aus den Abend in der Triesner Alpe zu verbleibe». Wenn die
Schneeflucht »ur 2—4 Stunden dauert, und die Balzner vor der
Melkzeit wieder abfahren, so sollen sie den Triesnern n» Milch
soviel gebe», als die Sennen beider Parteien vereinbare». Die
Schueeflucht wurde den Balznern für unbegrenzte Zeit der Not
uud auch »ach Bartholomü zugesichert. Vertreter der Balz»er
waren: Die Brüder Hans uud Lenz Nutt nnd Valentin Kriß,
Vertreter der Triesner: Lienhart Verling, Luzi Senn, Christin»
Hitz und Intel Paulin der Müller.
Unter dem Grase» Karl Ludwig gab es auch wiederholt
Anstünde mit der Alpgenossenschast vr>» Garetsch -Gretsch), zuerst wegen der Schueesluchl nach V a l ü n n . Da sich die Parteien nicht einigen konnte», beries sie der Grns vor sich, verhörte
beide Parteien und bestinnnle dann folgendes: Obwohl die Triesner
den Schaanern nur für drei Tage und nach Bartholonni gar keine
Schneeflucht gestatten wollen, sv finden wir doch ans einem alten
Vertragsbrief vom Freiherr» Signumd von Brandis von 1474,
daß die Schaaner ihre Schueefluchten seit alter Zeit gebrauchen
—
213
-
dürfen so oft sie dessen bedürfen. Doch sind die Triesner
nicht schuldig, die Gretscher über den Bach zu lassen.
Die von Grctsch haben den Weg dahin durch Gampagritsch zu
machen. Sie dürfen auch aus anderen Ortschaften Vieh annehmen,
doch nur K ü h e , damit den Valünern zu Schneefluchtszeiten an
der Milch nichts abgehe. Doch darf wer 4 Kühe treibt, 2 Rinderlein, wer 2 Kühe treibt, 1 Ninderlein nach Gretsch treiben, wenn
er die Rinder sonst nirgends unterbringen kann.
Die Gretscher klagten, die Triesner besetzen ihre Alp zu sehr
mit fremdem Vieh, so daß ihre Habe bei Schneesluchtszcit keine
Nahrung mehr finde. Dagegen erklärt der Graf, es könne den
Triesnern dies Recht nicht verwehrt werden, so wenig als den
Schaanern. Wenn die Gretscher in die Schneeflucht herab gefahren sind und bis zur Mclkzeit geweidet haben, soll die Milch
den Triesnern gehören. Dauert das Weiden auf Triesner Gebiet
aber nur etwa eine Stunde, so sind die Schaaner nichts zu geben
schuldig; weidcu sie aber länger unten und fahren sie zum Melke»
hinauf, so solle» sie bezahlen wie von cilters her, je nach der Zeit
ei» halbes oder ganzes Viertel Schmalz, auch einen, zwei oder
drei Käse. Sollten sie hinwärts oder heimwärts de» Triesner
Stadel benütze» ohne z» ätze», so sind sie nichts zu thun schuldig.
Wenn die Gretscher gegen Abend hernbfahren, dem» »liisscn sie
am Abend oder am Morgen mite» melke» lasse». Beide Parteien
sollen sich überhaupt friedlich und nachbarlich benehmen. So geschehen am 1. Mai 1602.
6 Jahre später entstand zwischen den gleiche» Alpgenossenschaften (Valüua und Garetsch) ein Streit wegen den M a r k e n .
Durch den gräflichen Landvogt wurden die Marken dann folgendermaßen bestimmt: Die erste Mark ist ein Stein ans dem Reitenstein; von da geht? der Grädi den Ränder» und Felsen nach bis
in Gampagritsch.' Links in der Ecke steht auch ein Stein; von
da gehts zu einer großen Lerche auch in Gampagritsch; da soll
auch auf einer Ecke ein Markstein stehen. Von dieser Ecke 'gehls
i» den Felsen hinauf und diesem Felsen nach in den Ursprung
des Brunnens auf der Weißen Platte, wo die Mark sein soll,
dann von diesem Brunnen dem Graben nach hinauf zu einem
Markstein, und von demselben auswärts nach rechts z» eine»«
Markstein, von dort grndaus auf de» höchsten Spitz. Mit
—
214
—
dieser Grenzbestimmung waren beide Teile zufrieden. Die Urkunde
wurde geschrieben am 15. Juni 1608, gesiegelt vom Landvogt.
Die Gemeinde Triesen scheint in jener Zeit keiner musterhaften Verwaltung sich erfreut zu haben; denn sie war fortwährend
in Geldnot und verkaufte von ihrem herrlichen Besitztum ein Stück
nach dem andern an die Balzner uud Triesenberger. Dagegen
mußten dann den armen Leuten in der eigenen Gemeinde Wildnisse zur mühsamen Urbarisierung angewiesen werden, um ihrer
Not zu steuern.
- Am Thomastag 1600 verkaufte die Gemeinde an die
B a l z n e r etliche Weiden an Gampfal gelegen, nämlich das
„ S c h a f b l e i k l i n " und das „ M e ß w e i d l i n " , für 84 fl. Vertreter der Balzner waren: Hans und Lenz (Lorenz) Nutt, Jakov
Plenklin, Jos. Fritsch, Adam Gausner, Vertreter der Triesner:
Intel Paulin der Müller, Thebus (Matthäus) Kindle, Georg
Berger, Stefan Eberlin, Peter Lampert, Fridli Nigg, Lienhart
Barbier und Lenz Kindli. Bemerkt ist in der Urkunde, daß
die Vögte auf Gutcnberg und das Reich keinen Anteil am Kaufe
haben. Landammann Hans Regele siegelt.
Kaum 10 Jahre nachher (1610) wurde an die Triesenberger
der „ H e i d b l l e l " für 95 fl., und im folgenden Jahre (1611) an
Georg Negeli, Bartli Schlegel, Martin Hilbi, Christa Regelt und
Bastian Beck am Berg das Maiensäßli, genannt S a l u m s um
300 fl. verkauft.
4. Unter den G r a f e n von Hohenems 1613—1712.
Eingeleitet wurde die Regierungszeit dieser Dynastie durch
eine lrrhöhnng der Steuern um das Doppelte.
Die Triesner sahen sich abermals zur Veräußerung von Gebiet in den Alpen genötiget.
Nachdem im Jahre 1406 die Triesner einigen Wallisern
am Berg den S c h e d l e r s B o d e n zu Lehen gegeben hatten, gab
es mit diesen Wallisern öftere Anstünde. Schon im Jahre 1458
schlichtete Freiherr Wolfhart von Brandis, der jüngere, einen
solchen Handel. Stefan Feer, Ammann am Eschnerberg, saß am
1. Mai 1506 wegen derartigen Stößen zu Gericht, vor welchem
die ehrbaren und bescheidenen Geschworenen des gemeinen Kirchspiels Triesen als Kläger gegen die Walliser am Berg, die Teil
— 215 —
an Schedlers Boden hatten, anftraten, und schon 3 Jahre nachher,
1509, legte Martin Steinhäuser, Landvogt zu Vaduz, einen gleichen
Handel bei.
Anno 1615, am Bartholomäustage, endlich verkauften die Vertreter der Gemeinde Triesen: Alt-Ammann Jtal Paulin, Thebus
Kindlin, Hans Gantner (beide Säckelmeister), sodann Lorenz Panzer,
Luzi Schurti, Peter Lnmpart, Flnri Nigg, Georg Gasner und
Kaspar Nigg (Geschworene), dem Georg Negelin des Gerichts,
Hans Biieler, Hans Negelin, Forstknecht, Hans Negelin, dem
Jüngeren, Peter Oschwald dem Alten, Nikolaus Thanncr und
Christian Negelin ab dem Triesenberg als dazu bevollmächtigten
Gewalthabern Ihrer Mitinteressierten den S c h e d l e r s Boden.
Dieser Schedlers Boden stoßt: „an der Käufer eigen Gnt am
Valünagatter und dann allen geraden hinaus in den Hailbühel in alle
Höhe, von der Höhe nach aufwärts (nach Süden« bis in den Stein an
der Herrschast guet, dem Stcinbcmd nach hinab bis ins Zaunegg Zu
dem Markhstain, dem Zann Nach Außer heraus bis in oberen Gatter
in das Thvbelin, dem Thvbelin nach hinab bis in Saminenbach, dem
Saminenbach nach bis in Mülbunerbach, dem Mülbunerbach nach bis
in die Vaduzer Zaunstelle, von der Zannstelle allen graden hinaus bis
Nebents Hanenspill, der größten Stainwands nach durch bis an unser
Verkhäuffer aigen guet in die Zannstelle, Von dannen aller gräde nach
bis in Vciliina gatter in selbigen Markhstain. Welche alle hievbgeschribne stuckh und güctern frey ledig und los, gegen Niemants weder
versetzt noch verkhnmbcrt, sonder recht aigen, Aussenhalb da mir Verkhänffern, Unser ganze Gemaindt oder nnsern Nachthvmen der Schneeflucht und. beholznng, laut aiueS beihandcn habenden briefs bedürstig,
Solle uns an Anßweisung desselben hierinnen nichts bcnomben, sundcr
derselbig iu sincn Kreftcn sin und bleiben. Jedoch sollen wir mit unserem Vyeh nit weiter fahren, dan bis an die Einzünte Wysen Und
die Zwcn Markhstaine, deren ainer enthalb nnd der ander diszhalb deß
Pachs vor den Wysen gegen Pergsteen,gegen gepürender bczahlung,
Wie dann solches der Lehenbricf abgemelt Anch Allsv Anszweiß, daß
wafern wir der gedachten Schueeflucht Nvttnrftig ivnrden, daß'cS nach
solchem brauch Unser KirchenPslegcr Zne Thrysen Undt ain KirchenPfleger Ab dem Thrisnerberg sambt noch ainem Unparteyschen Znegezogneii Ehrlichen mann AußZeSprechen mcchtig. Wir Vcrkhäusser oder
Unser Nachkhomen Aber dargegen nach Ihrem Anspruch die bezahlung
nngewidert schuldig sein svllen. — Und ist Hiernmben der Kaufs Ergangen Und beschechen umb ainhundert und sybenzehen gülden
-
210
-
Reinisch in Münz Jeden gülden Zue Sechzig Kreuzer oder Fünfzehen
bazen gerait, gneter, grober, genger und genember Costanzer müntz nndt
des Landeswehrung, rechts Außgedingts Undt abgeredts Khaufgellts,
Umb wellich wir ernambseten Kaufschilling wir verkheuffer von obgedachten Kheufercn Alls pahr ann gneter obgemelter wehrung, Zue unserem Völlig und steten benüegen Ausgericht und bezallt worden sind",
Landammann Hans Negeli siegelt.
Hier dürften einige Notizen über K u l t u r v e r ä n d e r u u g
des T r i e s n e r Fe ld es am Platze sein. Zwischen St. MamertenPlatz und dem Lehenbüchel war früher ein Weinberg, ebenso nn
Fatschiels; diese wurden um 1600 ausgerissen und in Obstgärten
umgewandelt. Nach 1500 wurden urbarisiert: ein Teil des herrschaftlichen Maschlina-Weingartens, der Gemeindeweinberg daselbst,
der Gemeindeweinberg an Vanolen, der Einfang ob Vanolen, der
Einfang zwischen den beiden alten Alpgassen „Gäßlers Hosstatt"
samt Jnfang an der oberen March des Pfarrweinberges, „Gäßlers oder Jakob Ernis Haus samt Umfang, so nach abgestelltem
Kirchweg zu Nutzen gemacht worden", also wo der alte Kirchweg nach S t . M a m e r t e n ging.
I n diese Zeit fallen der Prätigauer Krieg, der Mantuanische
Erbfolgekrieg und der Hungerwinter von 1622 auf 1623.. Von
allen diesen Schrecknissen war oben schon die Rede. Die Not war
schrecklich und aus Hunger und Elend entstand die Pest (Hungertyphus), die viele dahinraffte. Um dem Kriegsvolk uud der Pest
zu entgehen, begaben sich Viele auf den Triesenberg und in die
Alpen; auch das B a d B o g e l s a n g ward als Heilmittel gegen
die Pest fleißig besucht. Graf Kaspar gab dem Franz Lampert
von Triesen am 17. Juni 1617 das Bad Vogelsang samt dem
bazu gehörigen Wasser und Brennholz und Weinschank und das
Recht, in seinem Hause im Oberdorf zu Triesen eine Wirtschaft
zn betreiben, als ein Erblehen um 4 Gulden jährlichen Zins. Am
Dienstag nach Ostern 1627 urkundet Daniel Büssi von Glaris,
Landvogt von Werdenberg und Wartau, daß Thebus Kindle und
Peter Lampert als Abgesandte von Triesen vor ihm erschienen
seien und um eine Abschrift des Wuhrbriefes von 1599 gebeten
haben. Den Originalbrief hatten sie dem Jtal Paulin zur Aufbewahrung übergeben; er war aber bei einer Feuersbrunst vor
6 Jahren samt dem Hause, worin er lag, zugrunde gegangen.
— 217 —
Es wurde also eine neue Urkunde ausgestellt, welche statt des
mittlerweile verstorbenen Baumeisters Götz der Landvogt von Vaduz,
Sigmund Reinold, besiegelte.
I m Jahre 1632 begann für diese Gegend der Schwedenkrieg. Abermals Kriegslärm in diesem sonst so sriedlichen Thale,
auf welchen Hunger und Seuchen folgten. Viele Häuser starbeu
ganz aus.
I m Jahre 1637 brach unter dem Dorfe, nahe der Vaduzer
Grenze der Rhein herein. Wegen Erstellung eines neuen Wuhres
gab es nun wieder Anstünde, da die Triesner glaubten, es könne
dieselbe nicht ihnen allein aufgebürdet werden, da die Vaduzer
und Schaaner ein ebenso großes Interesse daran hätten wie sie.
I m Jahre 1638 klagte die Gemeinde Schaan-Vaduz gegen
Triesen wegen Vernachlässigung des Wuhrbaues. Der Spruch vom
22. Jänner lautete: Weil das Land da, wo sich die Gemeinden
scheiden, nahe bei dem Wasser steht, sind die Triesner schuldig zu
wuhren und zu wehren, damit der Rhein soviel möglich ferne von
den Marke» gehalten werde und des Grafen Land und Sand geschützt werde. Weil sie sich aber nicht dazu verstehen, und die
S c h a a n e r und V a d u z e r ihnen vermutlich am Kastenwuhr geholfen haben, sollen die Triesner innert Monatsfrist
soviel Holz und Stein rüsten, als für diese Schutzarbeit nötig ist.
Die von Schaan und Vaduz haben bei der Zufuhr und Verwendung
dieses Materials zu helfen, bis das Wuhr gemacht ist. Sollten die
Triesner mit der Zurüftung des Materials säumig sein, so haben
sie nachher auch die Zufuhr allein zu besorgen. Ereignete es sich,
daß den Triesnern der Rhein oberhalb ihrer Güter, vor dem Dorf
oder darunter, wo es näher bei der Reichsstraß ist, so stark zusetzte, daß sie an dieser Stelle zu wuhren nicht imstande wären,
so sollen die von Schaan und Vaduz ihnen aus Nachbarlichkeit
beispringen und helfen wehren. Holz und Stein sind aber auf den,
Triesner Gebiet zu nehmen. So am 22. Jänner.
Damit waren die Triesner nicht zufrieden. Sie appellierten
an das gräfliche Hofgericht. Am 3. März erschienen ihre Vertreter
mit denen von Balzers, Schaan und Vaduz zu Eins, erhielten
aber die Verbescheidung: Die Triesner haben sich an den Spruch
von? 22. Jänner zu halten und die von Schaan und Vaduz ihnen
-
218
—
jeder Zeit mit ihrer ganzen Gemeinde, mit Roß und Wagen zu helfen,
bis das Wuhr — 20 Klafter lang — fertig erstellt ist.
Die Anstünde mit den Balznern des Wuhres wegen, sollen
vorerst genau geprüft werden.
Mit der Erstellung des Wuhres scheint es trotzdem keine
Eile gehabt zu haben. Da in dem Wuhrspruch vom 22. Jänner
vorbehalten war, daß, wenn eine außerordentliche Rheingröße die
Triesner bedrängen würde, so daß sie ihre vorgeschriebene Wuhrarbeit nicht erstellen, könnten, die Schaaner und Vaduzer aus
Nachbarlichkeit nicht aber aus Gerechtigkeit ihnen zu Hülfe kommen
sollen, wurde unter dem 9. Juli 1640 vom Amte geschrieben:
Die Spruchleute erkennen auf Grund des Augenscheines, daß die
Gemeinde Triesen auf ihrem Boden soviel Holz und Stein zu
rüsten hat, als zu diesem Werke nötig ist, und wenn das Material, gerüstet ist, sollen beide Gemeinden mit einander dasselbe an
Ort und Stelle fahren und beide Teile alle ihre Zugtiere dazu
brauchen. Wenn die Not es erfordert, das Wuhr zu machen,
sollen auch beider Gemeinden Mannschaft das Wuhr machen helfen;
wenns aber jetzt die Not es nicht erforderte, soll das Wuhr zu
bequemerer Zeit durch beide Gemeinden wiederum gemacht werden.
Die Erhaltung bleibt dann Pflicht der Triesner. Diese E r kenntnis bezieht sich aber nur auf diesen R h e i n Einbruch. Jede Gemeinde hat ihre Arbeiten auf ihre Kosten zu
erstellen; die Auslagen für die Amtsleute tragen sie zu zwei
gleichen Teilen. Also gesprochen vom Landvogt Zacharias Furtcnbach, Landschreiber Martin Mayr, Landammann Hans Hop, Ammann Adam Oehri und Ammann Adam Nutt.
I m Jahre 1640 am 22. März entschied das gräfliche Amt
zu Vaduz einen Streit zwischen T r i e s e n und T r i e s e n b e r g
wegen H o l z b e z u g h i n t e r dem C u lmen. Die Triesner hatten
gegen die Triesenberger geklagt, daß sie willkürlich Holz gehauen.
Auf Gruud von Briefen wurde entschieden: daß die Triesner
bei ihren Briefen sollen beschirmt werden, sie müssen aber mit
den Bergleuten hinter dem Culmen holzen wie von alters her, die
Bergleute aber sollen den Triesnern in ihren Wäldern nicht eigenmächtig holzen, sondern das Holz auszugeben solle den Triesnern
zustehen. Den Bergern dürfe das notwendige Holz an gebührenden
— 219 —
Orten nicht verweigert werden. Die Triesner haben aus den 7
Geschworenen zwei Waldvögte zu wählen, welche mit den übrigen
5 Geschworenen beraten sollen, wo und was für Holz ausgegeben
werden könne, dann soll es ausgegeben werden. Wenn die Waldvögte um Holz angesprochen werden und sie solches ausgeben, so
haben sie Pro Tag 6 Batzen Taglohn. Wer über Gebühr holzet,
soll nach Gebühr gestraft werden. Aus den W ä l d e r n vor dem
Culmen sollen die Triesner den Bergleuten aus guter Nachbarschaft auch jährlich zu ihrer Notdurft geben lassen, wie es
seit einiger Z e i t üblich gewesen, an Orten, wo sie es heim
bringen können. Was den durch die Bergleute vom Grafen gekauften Wald betrifft, sollen die Bergleute diesen Wald nur'in der
im Kaufbrief bestimmten Weise abholzen und was sie dem zuwider bereits abgeholzt haben, müssen sie wieder aufforsten und
für das geschehene freventliche N i e d e r h a u e n sollen die
„Verbrecher" der Strafe verfallen sein. An die Kosten der Vcrh'örtage und von heute im Wirtshause sollen die Berger 2/z, die
Triesner >/g bezahlen. Die Triesenberger erbaten und erhielten 8
Tage Aufschub zur Beratung vor der Gemeindeversammlung.
Ein Brief von.1645 gibt uns Anhaltspunkte zur Grenzbestimmung zwischen W a r t a ü einerseits, B a l z e r s und
Triesen anderseits. Er lautet: „Die weillen Beide gcmeindten
mit den im Wuhrbrieff verschribnen Klassiern von den ordentl. hinder
Markhen biß aufs des reihns oder Wuhrs bort kommen sindt, nnd
man daharo den Fehler oder abgang der reins hoff Statt nicht müssen
mag, also sollen die Wuhr zu beiden siten bleiben und stan, wie sie ietz
sindt. Zum andern so habendt sich beide gemeindten under dem
sibenten mäß zu underst so weit die von Baltzers und Kleinenmels nach laut beider gemeindten gegen ein anderen markten
brieffen bestoßend nach um ein march oder Wuhr markh verglichen,
und dieselbe die achte und underste Wuhr markh gennmbt, und
haben die von Warthnuiv von des rins bort hinder sich gemäßen
267 Klafier, die zu Baltzers aber habendt von den achten und
leisten mäß von des reihns bort hinder sich gemäßen biß zn dem
alten marchstein so auf L-rlvii, plmin stnth äußert der nlteu mmir
Trisen wert 182 Klafter nnd 2 schuv, welcher marl'hstein sonsten
die vvn Warthauw und BnltterS entscheiden thut. Dancchcn wir
5ie Wnrlhnuner under dem nchie» maß gegen denen Vattzneren
— 220 —
nichts mehr zu thun haben, und gehen dan underen Markhen die
Ehrendt gemeindt allein Triesen und Warthauw an."
Am 20. M a i 1640 hat Jakob Sandholzer von und zu
Zunderberg, Landvogt von Vaduz, auf vielfältiges Ersuchen der
Gemeinde Triesen gestattet in Valüna einen vom Sturmwind
umgeworfenen Wald auszustocken und Grasboden daraus zu
machen, und zwar vom Kuhtrojen bis ins Waldboden Töbeli,
von da oben hin in die Kreuztanne, von dieser hinauf bis an die
Egg des Haidbodens. Als Stocklöse für die noch stehenden Tannen
versprachen die Vertreter der Gemeinde: Antoni Bantzer und
Kasper Nigg der Herrschaft auf Weihnächten 1647 zu zahlen
20 fl. und ebensoviel aus Georgi 1648.
Im Februar 1647 erschienen die gefürchteten Schweden auch
in diesen Dörfern und streiften bis Gutenberg. Alles sloh vor
diesen entmenschten Horden in das Gebirge. Endlich zogen sie ab,
nachdem sie eine Brandschatzung von 8000 Thalern aus den beiden
Landschaften erpreßt und überdies gute Beute gemacht hatten. Die
Landschaft war gänzlich verarmt. Die letzten Jahre waren wenig
ergiebig gewesen und hatten kaum das zum Leben Notwendigste
gebracht. Der Schwedenkrieg vollendete das Elend. Vielen wurde
das Leben zur Last und den Tod hielt man für eine Gnade des
Himmels.
Mitten in der Not des Schwedenkrieges, am 2. März 1646,
verkauften die T r i e s n e r an die B a l z n e r abermals ein
Stück Alp, nämlich das sogenannte eingewandete (— von
Felswänden umgebene) G a r s e n z e l e ob ihrer Ochsenalp Wang
gelegen für 20 Pfund Pfenning (------ 22 st.) dieses kleine, auf der
Westseite auf dem Sattel des Gebirgszuges gelagerte Gebiet war
nach und nach für Rindvieh schwer zugänglich geworden. Die
Triesner behielten sich vor, daß ihre „Gemaindt Oxen" jederzeit
so oft es die Gelegenheit uud die Notdurft erfordert, auf dem
Boden ob der Schafweid ruhen und lagern dürfen, und wann sie
da geruhet haben, so sollen sie wiederumben ihrem Weg nach auf
die eigene Waidgerechtigkeit getrieben werden, und auf der Balzner
erkauften Gerechtigkeit kein Blumenbesuch oder Waidung haben.
Auch die T r i e s e n b e r g e r waren eifrig für Erweiterung
ihres Alpgebietes thätig. Wir wollen ihre Erwerbungen aus dieser
Zeit hier kurz erwähnen:
— 221
-
I m Jahre 1616 verkaufte Graf Kaspar an sie einen Wald,
der an das Alpele stieß, für 20 fl. und
im Jahre 1635 seinen Wald „hinterm Stein" genannt um
32 fl.
I m Jahre 1649 erwarben einige Triesenberger vom Grafen
Franz Wilhelm ein Stück seiner Alp Sücka für 80 fl.,
im Jahre 1662 von demselben Grafen zwei Brüder Regele
ein weiteres Stück von dieser Alp um 53 fl.
I m Jahre 1652, 26. Febr., verkauften die Vorgesetzten der
Gemeinden S c h a a n und V a d u z mit „wolbedachtem Sinn
und gemüet von unsers Bessern Nutzen und frommen wegen Insonderheit aber, damit Wir Unß und Unßere Gemaindt auß denen
durch die Langgewehrte (langwährenden) Schwedische und andere
gleichsamb unerträgliche K r i e g ß T r a n g s a l e n gemachten
großen Schuldenlasst widerumb etwas heraußschwingen mögen"
den Gemeindsleuten am Triesenberg in der Alp Malbun ihr
eigenes Erblehen und die Schneeflucht hinter dem Culmen zum
großen S t e g gelegen um 760 fl. Die Käufer hatten dieses
Kapital (760 fl. R. W. oder 886 fl. 40 kr. Churer W.) an den
Junker Rudolf von Salis, dem Aelleren, zu Zizers zu zahlen
und bis zur Abzahlung mit 6 "/o zu verzinsen. Die SchaanVaduzer hatten beim genannten Ritter von Salis eine Schuld zu
6<V» Zins aufnehmen müssen. Zugleich mit der Alp wurden den
Käufern übergeben ein Erblehenbrief von 1351 und einen die
Marken betreffenden Spruchbrief vom 20. Sept. 1589. Die SchaanVaduzer hatten also diese Alp als ein ewiges Erblehen in Besitz
bekommen, später aber, wie es scheint, als Eigentum besessen, da
von Entrichtung eines Lehenzinses nicht mehr die Rede ist. Die
ursprünglichen Besitzer waren ohne Zweifel die Grafen von Montfort gewesen.
Im Jahre 1663 verkauften Gräsin Katharina von Hohenems,
geborene Gräfin von Fürstenberg, Witwe des Grafen Franz Wilhelm zu Vaduz, und Graf Karl Friedrich von Hohenems, als
Vormünder der gräflichen Kinder, das M e n sch en w ä l d l e an
die Triesenberger um 850 fl., welche Summe die Herrschaft von
den Triesenberger« früher entlehnt, hatte, aber nicht abbezahlen
konnte.
Während also die Gemeinden im Thale allem Kriegselend
ausgesetzt, in größler Not Schulden machen und von den Vätern
ererbtes Gut Stück um Stück veräußern mußten, waren die
Triesenberger — fern abgelegen von der Heeresstraße — in der
glücklichen Lage, Gelder ausleihen und durch Ankäufe ihr Gebiet
stetig erweitern zu können!
Am 21. Okt. 1688 verkaufte Graf Jakob Hannibal von
Hohenems-Vaduz einigen Triesenbergern (sie wurden um jene Zeit
nicht mehr Walliser genannt), welche das M a i c n s ä ß auf Salum
als Erblehen besaßen, nämlich dem Landammann Johann Regele,
dessen Bruder Jörg Regele und den übrigen Mithaften wieder
ein Stück von seiner Alp Sücka um 230 Gulden. Die Käufer
mußten sich zur Erstellung und Erhaltung eines guten Zaunes
verpflichten, der das gekaufte Stück von dem im Besitz des Grafen
verbliebenen Teile der Alp schied. Diesen letzteren Teil hatten die
Triesenberger in Pacht um 165 Gulden jährlichen Zins, wie oben
erwähnt worden.
Die Grenze zwischen V a l ü n a und G a m p f a l und der
Waidgang auf S i l v a p l a n a gaben in den Jahren 1636 und
1646 abermals Anlaß zu Zwistigkeiten zwischen Balzers und
Triesen. Es wurde Anno 1636 entschieden, daß beide Gemeinden
zwischen diesen Alpen zäunen sollen, und zwar sollen die Gampsaler zäunen vom Plattentobel bis zum Töbcle, die Valüner von
da an bis zum Markstein, der unter der Balzner Sennerei stehi.
Die Zäune müssen friedbar von beiden Parteien erhalten werden-;
das Holz dazu kann von Valüna bezogen werden. — Die Balzner
Hatten ferner behauptet, ihre Alpgerechtigkeit gehe weiter als lns
zu dem Stein, der auf der Egge unter dem Balzner Vögler steht,
die Triesner dagegen wollten die Grenze da haben, wo auf der
Egge der Stein steht. Nach genommenem Augenschein und auf
Grund der Urkunden und der Zeugen, die alle für die Triesner
sprachen, wurde dann auch dieser Stein als der richtige anerkannt
und die Balzner mußten alle Kosten bezahlen. Der Spruch erfolgte durch den Landvogt Zacharias Furtenbach zum Schregenberg und den Landammann Thomas Hilty. — WaS die Atzung
auf Silvaplana anbelangt, so wurde 1646 beschlossen, den ewigen
Händeln dadurch ein Ende zu. machen, daß das G e b i e t durch
einen Z a u n e i n - für nllcma.l getrennt wurde. Die
Triesner mußten zäunen von der Landstraße nn bis zur alten
Mauer des Jakob Ballasar, die Balzner von da bis zum Berg.
Vertreter der Balzner waren: der ehrsame und weise Ammann
Adam Nutt, Christian Brunhnrt und Adam Regele; Vertreter
der Triesner waren; der ehrsame und weise Anton Banzer, Gerichtsinann, Johannes Kindle und Kaspar Nigg.
Am 20. Juni 1651 verkaufte der Landesherr Graf Franz
Wilhelm der Alpgenossenschaft V a l ü n a einen W a l d unter der
Alpe Gampfal für 60 Gulden.
Vom April 1635 datiert eine Urkunde, die abermalige
W u h r s t r e i t i g k e i t e n zwischen S e v e l e n und T r i e s e n
zum Gegenstande hat. Die Triesner hatten ob den Pfarrgütern
im Gartnetsch ein Wuhr angefangen und trotz wiederholter Einrede der Seveler fortgesetzt. Da klagten diese, nnd es wurde auf
Wunsch des Grafen Kaspar eine Kommission eingesetzt, deren Obmann Kaspar von Ramschwag (Vogt auf Gutenberg) war. Die
Seveler brachten alte Briefe vor, die entschieden gegen die Triesner
sprachen. Letztere beriefen sich auf die Notwendigkeit, die Psarrgüter, die Eigengüter und die Landstraße zu sichern. Aber sie verloren, den Prozeß, mußten das neue Wuhr innert Monatsfrist abbrechen, die diesseits des Rheines aufgegangenen Kosten bezahlen
und den Sevelern 50 fl. entrichten. Dagegen ward ihnen gestattet,
das alte Wuhr zum Schutze ihres Gebietes zu erhöhen und in
gerader L i n i e unter Aufsicht linksrheinischer Wuhrmeister bis
zum alten Wuhr, dem Triesenerfeld gegenüber, zu verlängern, wenn
die Not dies erforderte.
Da im Herbste 1647 den W a r tau ern und A z m o o s e r n
der R h e i n eingebrochen war, wollten sie im März 1648 ein
Wehrwuhr bauen, was oder die B a l z n e r und T r i e s n e r
hintertrieben. Die Schweizer wollten ihr neues Wuhr in gerader
Richtung erstellen, wogegen die Triesner protestierten, weil dadurch der Strom ihnen ausgehalst werde. Die Schweizer riefen
ihre Herren in Zürich an. Diese schrieben an den Grafen nach
Vaduz, erhielten aber keine günstige Antwort. Bei einer gütlichen
Zusammenkunft des Grafen nnd seiner Amtsleute und vieler Bauern
mit den Abgeordneten der Schweizer sagte man sich gegenseitig
viele hitzige Worte, konnte aber zu keiner Einigung gelangen. Da
die Gretschinser unterdessen das Wuhr in Angriff nahmen, protestierte
, 5
.
— 224
-
der Graf dagegen bei dein Landvogt der 7 Orte im Sarganserland. Ein Schreiben der Obrigkeit von Glarus an den Grafen
blieb unbeantwortet. Wartau wendete sich wieder flehentlich an
Zürich, Endlich nach langem resultatlosem Streite einigte man
sich auf ein Schiedsgericht, dessen Mitglieder waren: Jakob Lavater, Landvogt in Sax, Dietrich Reding, St. Stefans Ordensritter, Vogt zu Rorschach, Rudolf von der Halden zu Haldenegg,
Landvogt zu Blumenegg, und Hauptmann Hieronymus Zürcher
zu Bludenz.
Vertreter der Triesner waren Graf Franz Wilhelm von
Hohenems-Vaduz, Ritter Jakob Sandholzer von und zu Zundersberg, Landvogt zu Vaduz, Ammann Thomas Hilty, Ammann
Walser in Schaan, Anton Pcmtzer, Kaspar Nigg, Bascha Bawier
und Johann Kindle zu Triesen. Die Verhandlungen fanden nach
vielfachen Verhören und Augenscheinen am 21. Mai 1649 im
Wirtshaus zu Balzers statt. Der Spruch lautete:
1. Die Triesner sollen innert 4 Wochen ihr Schupf- und
Ellenbogenwuhr im Grunde abschließen und in die Länge ziehen
in gerader Linie bis zum 9. Mäß, die Schweizer aber, falls dann
im 9. Mäß der Rhein nicht die Weite hat wie im 8. Mäß, mit
ihrem Wuhr umsoweit zurück weichen. 2. I n Z u k u n f t s o l l e n
nicht mehr die G e m einden, sondern i h r e O b r i g k e i t e n
S t r e i t i g k e i t e n betreff der W u h r e ausgleichen. 3. Die
Auen, Wälder, Felder zu Seiten des Rheines sollen die Gemeinden friedlich nutzen, jede aus ihrer-Seite. Den Triesnern sollen
ihre ausgemarchten Auen jenseits des Rheines verbleiben. 4. Die
Prozeßkosten und Auslagen bezahlt jede Gemeinde, soviel sie eben
Kosten gemacht hat, selbst. — Es wurde später die Bettweitc des
Rheines im 9. Mäß (111 Klafter) gemessen und sie betrug mehr
als im 8. (105 Klafter). Urkunde von 20. Jänner 1650.
Am 9. Juni 1659 verkauften mit Gunst des Landammannes
Georg Büchel von Balzers, welcher mit seinem noch anhängenden
Wappen siegelte, die T r i e s n e r (Alt-Landammann Anton Banzer,
Kaspar Nigg des Gerichts, L. Khindli, Herrschaftslieutnant, Flori
Lampert, Peter Hitz, Luzius Schurti und Joachim Verling) den
B a l z n e r n (Barthle Faser des Gerichts, Hans Faser, Pauli
Wille, Christa Steeger, Michel Frick und Jakob Negeli) ein
— 225 —
Stück von der A l p V a l ü n a auf dem P l a t t e n g r a t , auf
dem Sautobel, zwischen den Töblern für 31 Gülden.
I m gleichen Jahre wurde in der A l p L a w e n a die ganze
Herde samt den Hirten von herabstürzendem Gestein verschüttet.
Nur eine Kuh sei mit dem Leben davongekommen.
Anno 1661 stellte die Gemeinde dem Grafen Franz Wilhelm vor, wie sie durch Rheingrößen sehr viel Grund und Boden
verloren habe und gezwungen sei, neuen Boden zu urbarisieren.
Sie bat den Grafen nm die Erlaubnis dazu. Mit dessen Bewilligung
wurden dann ausgereutet und zu einer gemeinsamen Maien- und
Herbstatzung gemacht: ein Stück neben'Mazora und oben daran
an den Lang Egerten, ein Stück auf Matruolen ob Matilenberg,
5 Teile bei der Heuledi, 14 Teile unter Scherrisegg im Wald
bis herab an den dürren Boden, 8 Teile ob Poschkahalden ob
Sax. Um „ein Stück Geld" gab der Graf diese neuen Reutinen
von dem jährlichen Grundzinse, den er davon hätte fordern können,
frei. Sollten aber daselbst einmal Korn oder andere zehentbare
Früchte gepflanzt werden, so müsse der Zehent zur Hälfte dem
Landesherrn, zur Hälfte dem Pfarrer entrichtet werden.
Graf Franz Wilhelm war ein schlechter Haushalter. Als
er .im Jahre 1662 starb, hatte die Gemeinde Triesen an ihn eine
Forderung von 300 Gulden für geleistete Frohuden. Die Gemeinde
wandte sich also an die Vormünder seiner hinterlassenen Kinder,
Gras Karl Friedrich, den Bruder, und Gräfin Katharina geb.
von Fürstenberg, Witwe des Grafen Franz Wilhelm. Diese bedauerten, die Schuld mit Geld nicht abtragen zu können, traten
aber dafür der Gemeinde einen W a l d in C a r s e n z a ob dem
Dorf ab und erlaubten ihr überdies neuen Boden auszureuten
in den Erlen ab Maschlina und i» der Ebene von der Landstraße
bis zum Maierhof, ferner ein Stück Wald in Valüna vor Gampagretsch, ein anderes im krummen Zug und ein drittes am breiten
Zug zu schlagen. Alles dieses ausgerodete Land solle von Abgaben
irgend welcher Art frei sein.
I m Jahre 1664 klagten die T r i e s n e r wieder gegen die
S c h w e i z e r wegen eines Wuhres, das ihnen den Rhein auf ihre
Auen leite. Ein Schiedsgericht gab den Triesnern das Recht, auch
ihrerseits durch ein Streichwuhr von der Rüfe an bis gegen Vaduz
15
— 226
-
sich zu sichern (Urkundenduch v. AI. Müller). Nach einer Hohenemser Urkunde waren die Schiedsrichter: Burkhart zum Brunnen,
Landvogt zu Sargans, Christoph Köberle, Landvogt zu Vaduz,
Johann Godder, Landammann zu Sargans und Georg Büchel,
Landammann der Grafschaft Vaduz. Dat. 5. M a i 1664. >)
') Bet den bezüglichen Vorverhandlungen vom 19. und 29. März
hatten die Triesner folgende Vorschläge gemacht: 1) Es soll uns gestattet
werden vom 8. bis zum 9. Mäß ein Wuhr zu schlagen (wozu die Balzner,
weil es auch ihren Grund und Boden betrifft, die Einwilligung geben
mußten), dann wollten wir hinabfahren bis znm Ziel auf dem Sand und
zum Erlenpfahl und dann in gerader Richtung gegen des Hans Walsers
Haus, das unterste weiße Haus in Vaduz. Sollte das nicht gestattet
werden, so wollten wir von der R u f e an in der Richtung gegen jenes
Haus wuhren. 2) Die Breite („Hofstatt") des Rheines bleibt im 9. Mäß
120 Klafter, soll beim 10. Maß 124 Klafter, bei dem II. Möß 128 Klafter
haben. Auf Wartauer Seite soll die Scheinung zeigen auf das Haberwuhr,
wo Wartau an Sevelen grenzt. 3) Die Wartauer sollen beim 9. Mäß
ihr Wuhr ansetzen und in gerader Linie wuhren nach den eben angegebenen
Maßen. Sollten aber dieselben verlangen 20 Klafter hinter der Scheinung
nach Belieben wnhren zu dürfen, so wird dasselbe auch den Triesnern erlaubt werden. 4) Die Triesner geben zu, daß die Seveler, wenn sie wuhren
müssen, dies thun im Anschlüsse an Wartau, aber nach vorgängigem gütlichem Vergleich mit Triesen. b) Die alten Briefe bezüglich Wunn und
Waid auf Wurtauer Seite bleiben so lange in Kraft, bis die drei Gemeinden gänzlich verglichen sind. Endlich was anbelangt, es seien kleine
oder große Dämme abgeschlagen ohne Vorwissen beider Gemeinden Triesen
und Wartau, so können wir das nicht wohl zugeben; aber weil es denen
von Wvrtau gefällig ist, wollen wir es zugeben, um desto bälder ab der
Sache zu kommen. 6) Die Wartauer sollen auch nicht Gewalt haben,
weiter zu wuhren, bis die Triesner mit den'Sevelern und den Wartauern
soweit verglichen sind, daß sie neben denselben wehren und wuhren können.
Hier noch einige kleinere Daten:
I m Jahre 1666 fiel Fridolin Erny, als er des Nachts von Balzcrs
herüberging, über den Rheindamm in den Strom und ertrank.
I m Jahre 1671 kam Christian Eberle beim Heuschlittnen auf Dues
in eine Lawine, wurde von vier Männern mit Einsetzung ihres Lebens
gerettet, starb aber nach wenigen Stunden.
I m Jahre 1681 wurde unter dem Aeule „ob dem Hochgericht" ein
Schweizer namens Adam Ruosch von Obcrterzen ermordet. Nähere Angaben darüber fehlen.
Damals gab es hier viele Leute, die ein hohes Alter erreichten. Das
Totenbuch nennt aus der Zeit, da Pfarrer v. Kriß hier wirkte, 6 Personen,
welche gegen oder über 100 Jahre alt wurden.
-
227 —
Am Martinitag 1672 v e r k a u f t e n die Triesner den Triesenberger« (Bascha Beck auf Gartnalp, Hans Büeler, Peter Lampert,
Michel Quieker und Genossen) das sogenannte Walse.r H e u bergle für 360 Gulden. Vorbehalten wurde das Recht, den
alten Weg durch die Heuberge zu benützen. Den Gaißen sollen
die alten Gänge nicht versperrt werden. Die Berger dürfen sie
nicht pfänden, noch viel weniger erschlagen (!), doch sollen sie nicht
mit Absicht und Gewalt in das Bergergebiet getrieben werden.
Aus dem verkauften Gebiete dürfen die Verkäufer F ö h r e n beziehen zu Deu cheln.
I m gleichen Jahre gestattete Graf Karl Friedrich, als Vormund der noch unmündigen Söhne des im Jahre 1662 verstorbenen
Grafen, den Triesnern, unter Gartnetsch das Gebiet, das sie durch
Wuhren dem Rheine abgerungen hatten, als Eigentum unter die
Bürger zu verteilen. Bei dieser Gelegenheit erfahren wir, daß
die Gemeinde früher jenseits des Rheines und im Rhein einen
bedeutenden Bodenkomplex besaß. Sie behauptete nämlich, daß
ihr der Rhein durch Verwüstung dieses Gebietes einen Verlust
von jährlich 300 Fudern Heu verursacht habe. Den Rest dieser
Au soll die Gemeinde später für 4000 Gulden an Wartan verkauft haben. Die Gemeinde, brachte ferner vor, es sei ihr vor
Jahren ein Wald abgebrannt rings um des Galli Rügen Giietli,
Magrüel genannt, auf einem wilden Geschröf, wo wegen den
wüsten Döblern kein Wnidgaug möglich sei.. Dn wären sie auch
willens, den armen Gemeindsleuten zu vergunnen, nn diesem
rauhen Ort Heumachs zu machen und als eigeu zu benutzen.
(Traurig genug, um die Erlaubnis zur llrbarisierung dieser Wildnis betteln zu müssen, nachdem man früher die schönsten Weiden
und. Alpen nm einen Spottpreis an die Triesenberger verkauft
hatte! So rächt sich der Leichtsinn uud der Unverstand im Haushalte einer Gemeinde!) Indem die Gemeinde um die Erlaubnis
dazu einkam, machte sie zugleich das Anerbieten, für den verstorbenen Grafen die Schulden zu bezahlen, die er bei verschiedene»
Leuten in Triesen für gekaufte Rinder, Kälber und Schafe hatte.
Das that beim Grafen die gewünschte Wirkung. Gerne und mit
großem Lobe wurde alles bewilligt. ^)
') Graf Franz Wilhelm war in solcher Geldnot, daß er bei Privaten
aus den Gemeinden kleine Geldanleihen machen mußte. So entlehnte er
— 228 —
Es war auch sehr erklärlich, weshalb die Leute sich um ueuc
Brotquellen umsahen; denn die Not war außerordentlich groß.
Die vieljährigen Kriege mit den unaufhörlichen Einquartierungen,
die Verwüstungen durch fremde Truppen, die räuberischen Einsälle,
die häusigen Feuersbrünste, die immer wachsenden Steuern und
Contributionen, die Schuldenlast der Grafen, für die das Volk
einstehen mußte — brachten das thätige Völklein nn den Rand
des Unterganges. Einer Notiz von der Hand des damaligen
Pfarrers -zufolge, M r die Lage der Gemeinde Triesen ganz besonders traurig. ^)
Da der Graf Ferdinand Karl Franz der Regiernng durch
den Kaiser entsetzt und durch den kaiserlichen Administrator, den
Abt Ruprecht von Kempten, eine Kommission zur Ordnung der
Verhältnisse ins Land geschickt worden war, wurde diese von allen
Seiten um Herausgabe der von dem Grafen zu Handen genommenen
Güter der als Hexen verbrannten Personen angegangen. Auch
Private, welche solche Güter dem Grafen abgekauft hatten und
sie jetzt wieder an die Erben der Hingerichteten zurückstellen mußten,
verlangten Schadloshnltung.
Nach Abtragung der hauptsächlichsten Schulden durch den
Verkauf der Herrschaft Schelleuberg hätte die obere Landschaft
noch ca. 19,000 sl. bezahlen sollen, davon traf es auf Triesen
beinahe 3000 fl. Weil die Landschaft sich weigerte, an einen
Planta-in Chur für den Grasen eine Schuld zu bezahlen, wurden
zwei Landammänner, die von 1680—1690 im Amte waren, vom
Landgerichte zu Nankweil, das sich trotz aller unseren Landschaften
bewilligten kaiserlichen Privilegien immer wieder eine Jurisdiktion
anmaßte, in die Acht erklärt. Es waren dies Johann Negele
von Triesenberg und Basil Hopp von Balzers. Am 6. J u l i 1693
erließ das Landgericht an den amtierenden Landammann Andreas
Büchel iu Balzers nnd an das gesamte Gericht, insbesondere aber
100 Pfd. Pfg. lca. 112 fl,) von einem Martin Mayer, dem Partner der
herrschaftlichen Mühle, Stampfe und Sage zu Triesen. Für die Zinsen
(5 Pfd. Pfg.) überließ er ihm die Mühle samt Zubehör und einen Teil
deS Zehnten aus dem Maierhof.
>) Pfarrer V . von Kriß bat den Landvogt dringend, ihm 24 fl. von
seinem Einkommen vorzustrecken, nm den armen Leuten helfen zu können,
da er alles habe hingeben müssen.
— 229 —
an die Gemeinden Triesen und Balzers den strengen Befehl, die
beiden Geächteten innert Monatsfrist auszutreiben. Wenn dieses
und die Bezahlung der Schulden erfolge, „dann ivohl und gut",
widrigenfalls werden die Vertreter der genannten Gemeinden
(Weibel und Geschworne) und der amtierende Landammann haftbar gemacht und geächtet werden (!). Durch solche Drohungen
machte sich das Landgericht lächerlich.
I m Jahre 1700 betrug das steuerbare Vermögen von Triesen
72,950 fl.,.das von Triesenberg 110,700 fl. (Balzers 108,225 fl.).
Haushaltungen gab es damals in Triesen 122, im Triesenberg 120.
I m Jahre 1584, also 120 Jahre früher, zählte Triesen nur 58
stcuerzahleudc Bürger; also ein Zuwachs von mehr als 100 "/o!
Triesenberg hingegen hatte schon anno 1584 113 steuerzahlende
Bürger. Diese Gemeinde weift also in diesen 120 Jahren einen
sehr geringen Bevölkerungszuwachs auf, was wohl auf eine fortwährende, wenn auch unvermerkte Herabwanderung in die Thalgemeinden, besonders nach Triesen, schließen läßt.
.Trotz alles Elends horten doch die Streitigkeiten unter den
Gemeinden nicht auf.
I m Jahre 1698 klagten S e v e l e n und W a r t a u wieder
gegen T r i e s e n , weil es mit Hülfe der übrigen Gemeinden der
Grafschaft während des ncblichten Winters ein über 100 Klafter
langes, 24 Fuß breites Wuhr in krummer Linie angelegt hatte,
wodurch.die Seveler ihr Gebiet gefährdet glaubten. Die Triesner
sollen nach Ansicht der Schweizer die Absicht gehabt haben, ihre
Aue auf die rechte Rheinseile herüber zu wuhren. Die Sache
kam vor den Fürstabt von Kempten, als den kaiserlichen Administrator (nach Absetzung des Grafen). Aber die Triesner hatten
nicht Lust, was sie mit Mühe erbaut, wieder niederzureißen. Die
Seveler und Wartauer besorgten dies Geschäft. Die Triesner aber
hinderten sie mit Gewalt und schössen auf sie. Der schweizerische
Geschichtschreiber Tschudi erzählt, daß die „Landsknechte" einen
aus Sevelen erschossen und einen aus Wartau gefährlich verwundet
haben. Diese „Landsknechte" waren österreichisches Militär, das
damals des spanischen Erbfolgekrieges wegen hier in den Dörfern
lag. — Der Rhein machte dem Streite ein Ende, indem er das
Jahr darauf mächtig anschwoll und das Wuhr zum Teil mit sich
fortnahm. Am 4. November 1701 kam dann zwischen dem Grafen
— 330 —
Jakob Hannibal (für Triesen), dem Landvogt zu Sargans (für
Wartau) und dem Landvogt zu Werdenberg (für Sevelen) ein
Vertrag zustande des Inhalts: 1) Das Wuhr, welches Wartau
und Triesen im Jahre 1664 angelegt haben, soll bleiben und
ausgebessert werden, doch nicht über die bestimmten Marken hinaus.
Was vom Triesner Wuhr von 1698 noch übrig ist, soll gänzlich
abgetragen werden. 2) Von den Unkosten des Prozesses hat Triesen
zwei Drittel, die Gegenpartei ein Drittel zu bezahlen. Den Beschädigten müssen die Triesner 30 Reichsthaler Schadenersatz geben.
Die betreffende Urkunde hat folgenden Wortlaut:
Güöttliche Verglichs Puncten,
Abgeredt und Beschlossen Von den Gemeinden Warthcmw und
Trysen, auch Trysen und .Seffelen Durch Vermittlung Ihro Hoch Grässl,
Ercell. Herreu Grufsen Zue Vadutz und Dero Beambteten und einer
Lobü Deputntschafft Hochlobl. Standes Glarusß sambt dem Lcmdtvogtey
Ambt Zue Werdenberg von wegen der Ihrigen von Seffelen auch dem
Lundt Vvgtey Ambt Zue Sargans vor den Hochlobl. -Sarganser Landts
Reg. Ohrten Deputiert von wegen der Ihrigen Gemeindt Warthcmw
und beschechen Freytags den 4. Nov. 1701.
I. Solle das Jehnige Wuohr so beide Gmeindeu Warthauw und
Trysen
1öö4 angelegt, in seinem Stand verbleiben und Beide
Gmeinden das Ihrige Zue erhalten und Zue verbessern Zue allen
' Zeiten besüögt sein, doch svl derselben Wuohren lenge nit weiters
gelangen alß auf die Heuw wiesen marchen, anch nit weiter hinauß
gesezt sein noch werden Als die vrdenliche Hindermarken Zeigen,
solle aber das eint oder andere weiter hinab oder hinauf gesezt
worden sein, oder Kvnfftig werden, sol man solches Unverzögenlich schleißen, unnd die bedeute Marchen nit überschreiten. Auch
solle die Gemeindt Trysen ehe nnd Zue vor seye an diesem
Wuohr ettwas Verbeßeret, das Jenige sv von dem Neuven ^c,
l067 nnd 1V98 auzesetzen Wuohr an Holz nnd Stein noch
überig verblieben, Völlig auß dem Grund hinweg thuen.
II. Danne under diesen besagten Wuohren so biß auf die March der
Heuw wicszen und nit weiter langen sollen, sollen die von Trysen
keine Wuohr Zcmachen oder anzcsetzen besüögt sein, alß aus deu
alten Wnvhrstellungen, die . von alten Sigill und Brieffen sv
Zwüschen Sesselen uud Trysen aufgericht angedeutet werden: Es
wehre dann sach das man sich mit guetheißung deren hochcn Oberkheiten .Hönsslig eines anderen und besseren vergleichen Könte.
—
III. Die Unkosten, so dis Wnvhrstrcirs wegen vom Ansang biß Zum
End ergangen, sol die Gmeindt Trysen Zwey Drittel aller der
Jenigen so Zue Balzers von der Eidtgnvßischen Partey aufgelösten,
und Warthanw und Scsselcr scits Verzehrt ivvrden und Znebczahlen noch rsstisrsn Abftadtcn Und die Gemeinden Warthanw
und Seffelen ein Drittel an den schaden, aber der Beschädigten
solle Trysen den interessierten Dreißig Reichs Thaler ersezen,
welche 30 Reichs Thaler Warthanw nnd Seffelen Bezahlen Und
Ihnen so viel an Ihrem Tritheil Zue Balzcrs vvn der Gmeind
Trysen guet gemacht und crsezt werden. Uebrigc Kosten solle
iede Part die Ihrige selbsten tragen Und svl hiemit Zwiischen
Allerseits Partheyen Alle deswegen entstandene Mißhellung ausgehebt und die guete Nachbarschaft gegen ein anderen steis und
vest gehalten werden.
Von deni Ohrt Glaruß Wirt hiermit Ans geziemend Beschächenes
ersuochen seiner Angehörigen Gmeindt Seffelen Vorstehender Verglich in
allen seinen Puncten ratificiert und mit dem gewohnlichen Landts Jnsigell Bekreftiget uud der Lobl. Röm. Kais. Administrations-Commission
für die Grast. Vadnzische Gemeind Trysen Übergeben, ^etum Glaruß
den 19. und 30. Julii ^o 1704.
Cvsmas Tnner Geschworner Landtschrciber zne Glarnß.
Das Siegel von Glarus hängt noch nnvcrsehrt. —
Ain 16. Juni 1706 kaufte die Gemeinde Triesen vom Grafen
Franz Wilhelm Rudolf von' Hohenems-Vaduz den sog. Naßhaken
um 14 Gulden. Dieser „stoßt gegen deu Berg nn die Aligemein,
aufwärt an Mazora und Lang Egerten, abwärt an Maschlinen,
gegen den Rhein an Patschiis":
Unter den Beschwerden und Forderungen, welche im Jahre
1684 die Landschaften nach Absetzung der Grafen gegen dieselben
bei der kaiserlichen Kommission vorbrachten, waren auch die,
. 1. daß man die Männer, die zum Kriegsdienste in Ungarn
gezwungen, oder, weil sie sich demselben entzogen, aus dem Lande
verbannt worden waren, in die Heimat zurückkehrcu lasse,
2. daß die erfolgten willkürlichen Beschwerungen bezüglich
der Frohnen abgestellt und statt des Essens nnd des Trunkes für
eine Frohnsuhr 12, für eine Handfrohne 6 Kreuzer bezahlt werde/
daß auch umgekehrt die Herrschaft statt der Naturalleistungen für
Frohnfuhr und Handfrohne dasselbe beanspruchen könne; es betrug
also damals der Taglohn für ein Fuhrwerk 24 kr., sür Handarbeit
12 kr..
— 232 —
3. daß man die Unterthanen in Bezug auf die Wahl des
Landammannes und der Richter bei dem alten Herkommen lasse,
4. daß die Taxierung des Weines Sache der Volksvertreter
bleibe,
5. daß die Alpen Malbun und Valüna nicht von der Herrschast eigenmächtig und widerrechtlich mit Pferden und Rindvieh
befahren werden dürfen und
6. daß den Leuten aus dem Bürstwald das nötige Holz zur
Erhaltung von Sand und Land, von Steg und Weg, wie von
altersher, ausfolgen lafse. Und weil den Triesenbergern von Manns
Gedenken her erlaubt gewesen, auS dem Valüner, Malbuner und
Alpeser Wald sich nach Bedarf zu beholzen, die übrigen Wälder
ihnen stets verboten und der Herrschaft vorbehalten waren, so soll
es dabei bleiben.
7. Der Lehen halben, die die Unterthanen von dem Grafen
erhalten und wofür sie aus 15 Jahre den Ehrschatz bezahlt haben,
sollen dieselben den Lehenleuten ohne hinreichenden Grund nicht
entzogen werden.
8. Endlich soll für besseren Prozeßgang vor fremden Gerichten gesorgt und für verschuldete Unkosten dieser Art die Beamten
haftbar geinacht werden.
Unter dem 21. Febr. 1686 wurde den Landschaften die Entschließung des Kaisers mitgeteilt, daß bis auf Weiteres allen
diesen Forderungen entsprochen worden sei.
Aus diesen? Schriftstück ersehen wir auch, welches hinsichtlich der Wahl des Gerichtes das alte Herkommen war. Von drei
ehrlichen Männern, welche die Herrschaft (der Graf) vorzuschlagen
hatte, wählte die Landsgeineinde frei mit Stimmenmehrheit den
Landammann. War die Stelle eines der 12 Mitglieder des Gerichtes vakant, so konnten die übrigen Gerichtsleute drei ehrliche
Männer vorschlagen uud die Herrschaft aus denselben die. Wahl
treffen. Wenn aber die Herrschast- keinen von diesen dreien für
tanglich erachtete, so konnte sie sich drei andere Männer vorschlagen
lassen. Eine solche Gerichtsergänzung fand bei der gewöhnlichen jährlichen Landammanswahl oder bei Gelegenheit von Gerichtstagen statt.
Jährlich fand im Beisein eines Beamten durch die Vertreter
der Gemeinden die Taxierung des Weines statt. Sie konnten die
Taxe nm 2 Pfenninge erhöhen oder herabsetzen.
— 233 —
Schlimmes hatten die Gemeinden während des spanischen
Erbfolgekrieges (1700—1714) zu ertragen, besonders da im Jahre
1707 die kaiserlichen Truppen freien Durchzug durch Bunden nach
Italien erhielten. Da begannen die Plagen der Durchmärsche und
Kriegsfuhren. Nur vom 20. M a i bis 19. J u l i 1707 hatte Triesen
allein 1678 Mann und 513 Pferde einen Tag nnd eine Nacht
zu verpflegen gehabt, 35 Vorspannwagen und 24 Reitpferde gestellt. Die Durchziehenden waren deutsche Truppen, Pfälzer und
Hessen.
5. Unter den Fürsten von Liechtenstein.
A m 22. Febr. 1712 g i n g die alte G r a f s c h a f t
V a d u z in den Besitz der Fürsten Liechtenstein über
und wurde am 23. J ä n n e r 1719 mit S c h e l l e n b c r g zu
einem ReichSsü r st entu m erhöbe n.
Noch ehe die feierliche Huldigung beider Landschaften und
der Regierungsantritt des Fürsten Anton Florian erfolgte, wurde
ein Streit gütlich geschlichtet, der die Gemeinde Triesen jahrzehntelang entzweit hatte, nämlich der über die Alprcchte von V a l ü n a
nnd L a w e n a .
Am 1. M a i 1595 hatten die Triesner mit Gutheißung der
gräflich sulzischen Regierung eine sogenannte „Dorsordnung" errichtet und unter anderem darin über ihre beiden dazumal gemeinsam benutzten Alpe» eine Dorfieiiung gemacht, so daß die Alp
Valüna de»cn im Uiiterdorf, Lnweiia dagegen denen ii» Oberdorf
allein zu betreiben zugeteilt, das aus Valüna von fremdem Weidevieh gezogene Weidgeld aber beide» Parteien zu gleichen Teilen
zugesprochen wurde. So blieb die Sache auch bis um die Mitte
des 17. Jahrhunderts, da Lnwena infolge von Wolkenbrüchen und.
Wasscrgüssen überrüfnct u»d zum gute» Teil unbrauchbar geworden
war. Im Jahre 1659 ging die ganze Herde »»ter einem Bergsturze zu Grunde. Die Genossame von Lawena, also die Oberdörfler, verlangte» »»» vo» der Vnlüner Genossame Schadenersatz
resp. Anteilnahme am erlittene» Schaden gemäß erwähnter
Dorfordimng. Da ihnen diese verweigert wnrde und man sich überdies wegen des Valüner Weidgeldes entzweite, klagten die Oberdörfler beim Vaduzischeu Oberamte, und als dieses nicht imstande
war den Streit zu schlichten, kam derselbe vor das sog. Zeitgericht
(Laudammnn» und Richter) am 19. Juni 1685 und endlich auf
dem Wege der Appellation am 6. Aug. 1695 an das gräflich
hohcnemsische Hofgericht. Es wurde den Oberdörflern die Hälfte
des Valüner Weidgeldes zugesprochen, sowie das Recht zur alljährlichen Valüner Alprechnung Vertreter zu schicken. Die Sache
ruhte aber nicht und kam am l5. J u l i 169? wieder vor den
Grasen Hannibal, der einen neuen Vertrag zustande brachte, laut
welchem, entgegen dem Wortlaute der alten Dorfordnung und den
bisherigen drei Urteilen (die gleichlautend gewesen waren), der
Lawener Genossame statt der Hälfte des Weidgeldes von Valüna
nur jährlich 15 Gulden davon zugestanden wurden. Damit waren
aber die Lawener keineswegs zufrieden. Sie brachten die Angelegenheit, als die Landschaft liechtensteinisch geworden war, vor
das fürstliche Oberamt und endlich, als auch dieser Spruch ihnen
nicht günstig war, durch Appellation vor die fürstliche Vormundschaft (nach dem Tode des Fürsten Johann Adam). Diese überließ aber den Spruch dem neuen Landesherrn Fürsten Anton
Florian. Dieser wünschte vor seinem offiziellen Regierungsantritte
diese Streitigkeit in Güte beigelegt zu sehen und beauftragte den
Kommissar Harprecht, den er zur Entgegennahme der Huldigung
ins Land geschickt hatte, auch mit Beilegung dieser widerlichen
Angelegenheit. Der Kommissar ^) erkannte sogleich, daß die Unterdörfler aus den gemeinsamen Gemeindegütern vor denen im.Oberdorf „bis anhero unverneinlich mehreren Vorteil genossen" hatten
uud war nicht wenig erstaunt, zu finden, daß die streitenden Parteien eine und dieselbe Dorfgemeinde bildeten, von denen die Einen
mit den Anderen verwandt und verschwägert waren nnd von denen
durch Heirat oder Kauf oder Erbschaft oft die Obern ins Unterdorf zogen und umgekehrt.
„Durch göttlichen Segen und ohnermüdeten Zuspruch des
Commissariy uud von beiden Teilen darzu erbetener friedliebender
Leute, besonders der alten Landmnmänner Basiliy Hopp, Johann
Konrad Schreibers und Anthony BanzerS, war die Sache endlich
') Die Ueberlieferung erzählt, er sei auf einem Schimmel das Dorf
hinaufgcriltcn und habe in der Mitte desselben gefragt, wo denn das eine
der beiden streitenden Dörfer aufhöre und das andere beginne und sei höchst
erstaunt gewesen zu erfahren, das; Triesen mir ein Dorf sii. In einem
Dorfe müsse es für all^ auch ein nnd dasselbe Recht geben, habe er
unwillig gcünßcrt.
— 235 —
dahin gediehen, daß von beiden Teilen zugegen geWesten bevollmächtigten Deputierten, namentlich: Aegydius Kindle des Gerichts,
Franz Banzer, Stefan Banzer, Peter Rieg und Johann Pargetzi,
alle aus dem untern, sodann Jörg Gaßner des Gerichts, Peter
Nägelin, Georg Nägelin, Franz Kindle und Jakob Sprenger aus
dem oberen Dorfteil, sich endlich mit einander verglichen haben
dahin: 1. Was die beiden strittigen A l p e n und das W e i d geld a n b e l a n g t , solle die alte Dorfordnung und aller Streit
tot und ab sein. 2. Alle Alpen und Gemeindegüter ohne Ausnahme werden fortan gemeinschaftlich benutzt und jeder Bürger
kann alles Vieh, das er wintert, in die Alpen treiben. 3. Alle
Alpkosten werden gemeinsam getragen und das Weidgeld in die
gemeinsame Alprechnung genommen. 4. Von Gemeindeangehörigen
sind von nun an keine Einkäufe mehr zu bezahlen und soll jeder
nach Belieben in das Ober- oder Unterdorf ziehen können. 5 . I n
diesem Jahre (1718) sollen,die Valüner den Oberdörflern 15 fl.
bezahlen an Weidgeld. 6. Keiner, er sei jung oder alt, reich oder
arm, solle sich gelüsten lassen gegen diesen mit so großer Mühe
aufgerichteten Vertrag etwas zu sprechen, sondern es solle dieser
Vergleich solange dauern, als die Gemeinde Triesen in der Welt
ist und diese Alpen besitzen wird — bei Verlust des Alprechtes
und harter obrigkeitlicher Bestrafung. Dat. Hohenliechtenstein ob
Vaduz 20. Sept. 1718.
Die Urkunde schließt mit einer Menge Unterschriften, die
aber sämtlich punkto Kalligraphie zu wünschen übrig lassen. Manche
Mitglieder der beiden Genossamen konnten ihren Namen nicht
schreiben. Indes beendete dieser Vertrag den langen Streit für
immer und das ist die Hauptsache; die Schranken zwischen Oberund Unterdors fielen und die beiden Alpen wurden von da an im
Frieden gemeinsam bewirtschaftet.
Dagegen kamen wieder Leiden anderer Art. Oesterreich führte
Krieg mit Frankreich. Da wollten die Truppemnärsche nach Italien
kein Ende nehmen und die Nachbaren im Vorarlberg suchten, allen
Protestationen zum Trotz, dieselben wo möglich auf unser (neutrales!) Gebiet herüberzurichten. Einmal wurde den vier oberländischen Gemeinden sogar ein Rasttag von 14 Kompagnien auf
den Hals geschoben. Auf Verwendung des Fürsten Anton Florian
wurde es dann besser (1718).
1 S
— 236 —
Kaum hatte der fürstliche Mandatar Harprecht die Einigkeit
in der Gemeinde bewerkstelliget, als letztere sich mit ihm, selbst
entzweite. Es handelte sich um jenes Gebiet am Rhein, das die
Gemeinde dem Rhein abgewonnen und worauf die Grafen das
Jagdrecht beansprucht, aber der Gemeinde gegen Erlegung einer
Geldsumme abgetreten hatten. Dieses Gebiet wurde nun für die
Herrschaft zurückverlangt. Es war dies zu gleicher Zeit, als
Harprecht auch mit der Geistlichkeit wegen des Novalzehnten im
Kampfe lag, und in der gleichen Lage wie Triesen waren alle
oberländischen Gemeinden mit Ausnahme von Triesenberg. Sie
gaben den wiederholten kaiserlichen Mandaten kein Gehör, verachteten alle Drohungen und vertrauten ihrem Rechte, das ihnen
niemand nehmen könne. Die Folge war, daß der Kaiser einschreiten und zur Beilegung des Streites eine eigene Kommission
hersenden mußte. So kam es dann, aber erst nach drei Jahren,
zu einem kaiserlichen Entscheid, wonach diese Güter, weil sie vor
1699 gekauft worden waren, in den Händen der T r i e s n e r
blieben (1721).
Harprecht erschwerte auch die oben schon erwähnten uralten
Frohnden, indem er beispielsweise für T r i e s e n forderte: Jeder
Jnsäß muß der Herrschaft zwei Tage im Jahre jagen, wo man
will, und zwar je 43 Personen, serner 36 Fuhrfrohner mit 73
Stück Zugvieh. Dabei gebührt jeder Handfrohne pro Tag 6 kr.,
jeder Fuhrfrohne 12 kr. Wenn die Herrschaft diese Frohnen nicht
in naturs, wünscht, so hat die Gemeinde derselben an Geld zu
zahlen, für die Handfrohnen 8 st. 36 kr., für die Fuhrfrohnen
14 fl. 36 kr. — Geistliche, die steuerbare Güter besitzen, zahlen
von 100 fl. 6 kr.; ebenso Unterthanen, die im Auslande wohnen
und Ausländer, die hier ansäßig sind, und für jede Handfrohne
haben diese 6 kr. zu zahlen. — Ferner haben die Triesner alles,
was zu dem herrschaftlichen Schloß zu geben gehört, in der Frohn
zuzuführen; dagegen haben sie laut Lägerbuch von jeder Fuhre
6 kr. zugut. Ferner hat jeder Hand- und Fuhrfrohner in den
herrschaftlichen Weinberg zu Triesen ein Fuder Mist zu liefern.
Dafür bekommt er entweder zu esfen oder 12 kr. Ferner haben
sie in den obern Weinberg die nötigen Stickel zu liefern ohne
Entgelt und ebenso daselbst zu zäunen. Ferner müssen sie diesen
Weinberg hauen und gruben, wofür sie pro Tag 6 kr. erhalten.
— 23? —
Sie müssen weiters die Trauben in den Torkel und den Wein
aus dem Torkel in das Schloß fahren, dafür erhalten sie zu essen
oder Pro Fuhre 12 kr. Wird der Wein durch die herrschaftlichen
Fuhrwerke weggeführt, so haben die Triesner für jede Fuhre 24 kr.
zu zahlen. Ferner haben sie jährlich einen Tag mit 2 Pflügen
im Maierhof zu bauen und zu jedem Pflug 4 Personen beizustellen. Dafür erhalten sie 1 fl. 36 kr., oder bezahlen dies, wenn
sie nicht selbst pflügen müssen. Mehr hat das halbe Dorf im
Maierhof 1 Tag zu mähen und das andere halbe zu heuen (Handlohn
6 kr.). Und ist anbei in acht zu nehmen, daß kraft uralter Observcmz zwei Weibspersonen für einen Handfrohner gelten. Endlich
haben die Triesner das Brennholz auf das Schloß zu fahren,
oder sie bezahlen statt dessen 15 fl.
Die Triesner waren wieder unter sich uneins geworden,
wegen V i e h a u f n a h m e und Besetzung i h r e r A l p e n . Am
12. Juni 1728 kam vor dem Oberamte ein Vergleich zustande,
wornach über diese Dinge in Zukunft die Alpvögte allein zu entscheiden haben sollten. Ferner wurde bestimmt, daß Solche, die
kein Vieh alpen, weil sie keines vermögen zu treiben, obwohl sie
solches wintern könnten, jährlich von der Genossenschaft einen
Gulden erhalten, ausgenommen, wer seine Kuh der Milch halber
zu Hause behält, oder eine fremde Kuh auf' die Allmeind treibt,
oder wer mehrere Kühe überwintern, aber nur eine bealpen würde.
I m gleichen Jahre klagten die Triesner gegen die Triesenberger, daß sie wider alle verbrieften Rechte ihre gemeinsam zu
nutzende Allmeind den Sommer hindurch mit Schafen, Geißen
und Galtvieh arg übertreiben. Zudem sei den Leuten am Wangerberg und in Gütiger Wies schon im vorigen Jahre der amtliche
Befehl erteilt worden, zu Verhütung großen Schadens Zwerchgräben zu öffnen, was noch nicht geschehen sei. Die Beklagten
wurden amtlich angewiesen sich zu bessern und für die Folgen der
Saumsal verantwortlich gemacht.
Im folgenden Jahre erging auf Grund einer Klage der
Triesner gegen die Nachbaren am Berg an diese die regierungsamtliche Mahnung, nur au jenen Orten Reutinen anzulegen, wo
Stauden seien, so daß dem Walde keiu Schaden zugefügt werde
und diese Reutenen nicht länger als vier Jahre zu benutzen, und
endlich ihr Vieh, wie auch die Schafe auf die Alpe zu schicken
— 238 —
und nicht mehr zu Hause zu behalten, als ihnen von Rechts wegen
erlaubt sei oder von dem überzähligen Vieh von einer Kuh 2 fl.,
von einem Rind 1 fl. zu zahlen.
Durch einen Vergleich zwischen den Gemeinden Triesen und
Schaan-Vaduz wurden im Jahre 1730 die Einkaufstaxen der nach
Triesen heiratenden Frauen festgesetzt. Demnach, weil der Gemeindenutzen in Triesen geringer als in der Gemeinde SchaanVaduz war, solle eine Frauensperson aus letzterer Gemeinde 20 fl.,
eine aus der Gemeinde Schellenberg 30 fl., eine ausländische 40 fl.
entrichten; alles ohne den Alpeinkauf, der besonders zu bezahlen
war. Eine in Schaan-Vaduz sich einkaufende Triesnerin bezahlte
aber 25 fl.
10 Jahre später (1740) wurde bezüglich des Einkaufes
wieder bestimmt: Alle fremden Weibspersonen, welche durch Heirat
oder anderswie in die Gemeinde Triesen ziehen und Alprecht
genießen wollen, haben wenigstens 200 fl. bares Geld zu erlegen
und zu versteuern, widrigenfalls sie von den Alprechten ausgeschlossen bleiben. Wenn fremde Weiber in diese Gemeinde ziehen,
haben solche aus der Herrschaft Vaduz 15 fl., solche aus dem
Schellenbergischen 20 fl., ausländische aber 25 fl. zu bezahlen.
Diese Gelder fallen der ganzen Gemeinde zu und sollen zur Abtragung der Gemeindeschulden verwendet werden.
Um Streitigkeiten hintanzuhalten, faßte die Gemeindeversammlung zu Triesen in Bezug auf E r r i c h t u n g von Gebäulichkeiten folgenden Beschluß: 1) Niemand soll sich unterfangen, in
dem Dorfe Haus, Stall, Nebenstallung oder Scheiterhäuser zu
erbauen, außer auf einem Platze, wo früher ein Haus oder ein
Stall :c. gewesen und wo den Anstößern an Sonnenlicht, Baum-,
Kraut- uud Weingarten kein Schaden geschieht. 2) Wollen Zwei
eine Behausung mit einander haben, so soll es ihnen nicht verwehrt sein, ein Haus, soweit das alte Dach geht, zu unterschlagen,
jedoch ohne Schaden der Anstößer und mit Erlaubnis der Gerichtsleute und Geschwornen. 3) „Weil die Zierd und Anständigkeit
erfordert, daß nach dem löblichen Beispiel der Altvordern die zwei
Gemeindsplätz in der Gemeind, als der einte bei der Linden, und
der andere bei des Johann Lamperts Haus allzeit in einem
sauberen, unverdauten und ungeschmälerten Stand erhalten werden,
so sollen diese zwei Plätze auch fürderhin in einem guten Stand sein
und bleiben." 4) Bei Erstellung von Kaminen ist besonders ans
Feuersicherheit zu sehen, wobei die Gerichtsleute und Geschwornen
beizuziehen sind. —
Die Gemeinde Triesen hätte ihr Wuhr beim 8. Mäß an
das Balzner Wuhr anhängen sollen. Sie unterließ es aber.
Da brach im Sommer l 745 an derselben Stelle der Rhein herein
und riß einige tausend Klafter Boden fort. Nun erging unterm
18. November desselben Jahres ein scharfes Mandat an die
Schuldigen, ihr Wuhr an das. Balzner Wuhr anzubauen, sobald
letzteres erstellt sein werde, widrigensalls-die Balzner weiter herab
bauen, aber dann auch das betreffende Gebiet für sich behalten
werden.
Aber noch anno 1749 wurde der Gemeinde bei 300 fl.
Strafe befohlen, das Wuhr vom 8. bis zum 9. Mäß fortzuführen
und verboten, die Balzner Au mit ihrem Vieh zu betreten, und
den Balznern Schimpf anzuthun. Der Erfolg scheint aber auch
diesmal gering gewesen zu sein; denn vom 6. Dezember 1751
datiert ein weiteres Mandat folgenden Inhaltes:
Nachdem die Gemeinden Triesen und Balzers vor einigen
Jahren Wunn, Weid, Trieb, Tratt und Wuhrens halber in Streitigkeit geraten, solche der gnädigsten Landesherrschaft zu höchster Entscheidung übergeben, Höchstdieselbe aber umso sicherer und begründeter in Sachen zu gehen ein unbefangenes Gutachten auswärtiger
Rechtsgelehrter einzuholen gnädigst verfügt, dieses auch vor etwas
Zeit wirklich allhier eingelangt ist, so sind von beiden Teilen Deputierte vorberufen, ihnen der Inhalt desselben publiziert uud auf
Verlangen glaubwürdige Abschriften hievon zugestellt worden,
folgendermaßen lautend: Urteil in Sachen Rechtens sich haltend
zwischen der Gemeind Balzers, Klägerin, einesteils, dann der
Gemeind Triesen, Beklagten, andernteils, beidseitigen Hochfürstlichen Liechtensteinischen Unterthanen -der Reichsherrschaft Hohen
Liechtenstein. Obermnt auf Klag, Antwort, eingenommenen Augenschein und produzierte schriftliche Dokumenten, auch all ander gerichtlich Vorbringen nach gethanem Rechtsatz, genommenen Bedacht und
gehabten Rat unparteiischer Rechtsgelehrter mit U r t e i l zu recht
erkennt, daß die von der klagenden Gemeinde Bulzerö eingereichte
Nichtigkeitsklage und erbetene Wiedereinsetzung in den vorigen Znstand ld. h., daß der Prozeß von vvrne wieder begonnen werden
, S«
— 240
-
dürfe) nicht statthabe, sondern die beklagte Gemeinde Triesen davon loszusprechen, sogar in Bezug auf die strittig gemachten
Marken und den Rheinwuhrbau bei dem anno 1595 ergangenen
Ausspruche und infolge dessen gehabtem bisherigem ruhigem Besitz
wie auch dem anno 1650 ausgefertigten Wuhrbrief zu schützen sei,
die in dieser Rechtfertigung aufgewandten Kosten sind aus bewegenden Ursachen gegen einander auszugleichen. Publiziert im
Beisein der Deputierten: Leonz Frick, Alt-Landammann, Josef
Jenni, Säckelmeister. Jakob Burgmajer, Zoller und Chrysost. Beck,
Geschworner, alle von Baizers, ferner Leonhcird Kindle und Johann
Lampert des Gerichts, Hans Georg Gasner, Wirt und Peter
Kindle, Gemeindsvogt, von Triesen. —
Wie wir hier sehen, waren die beiden Nachbargemeinden
wegen des Wuhres und der Waid bei Silvaplana in einen Prozeß
verwickelt. Das Urteil des Obermntes fiel zu Gunsten der Triesner
aus. Darauf appellierten die Balzner an das fürstliche Hofgericht.
Dieses übertrug die Sache einigen Rechtsgelehrten, die das erstinstanzliche Urteil bestätigten. Der Friede zwischen diesen Gemeinden dauerte aber nicht lange, da schon nach 11 Jahren ein
neuer,, überaus kostspieliger Prozeß, wegen des Waidrechts in der
Alpe Gapfal sie entzweite.
Am 12. J u l i 1762 pfändeten die Triesner in Valüna 11 Kühe,
welche, von Gapfal herabgekommen waren, aber nicht den Balznern,
sondern der österreichischen Vogteiverwaltung zu Feldkirch gehörten.
Das gepfändete Vieh wnrde zu Triesen im Pfandstalle untergebracht. Am 14. Juli, also zwei Tage nachher schon, erhob die
Vogteiverwaltung von Feldkirch darüber Klage beim Landgerichte
zu Rankweil. Oesterreich war seit Jahrhunderten im Besitze von
Gutcnberg gewesen; die Besitzer dieser Herrschast hatten auch das
Alprecht in Gapfal besessen, aber dieses Recht war seit Menschengedenken nie mehr benützt worden. Daher wurde es von den
Triesnern nicht mehr anerkannt. Der Anwalt Oesterreichs behauptete nun vor dem Landgericht, die Benützung des Alprechtes sei
unterdessen der Gemeinde Balzers überlassen gewesen, nun habe
man es wieder einmal selbst benutzen wollen. Da man wegen
eines gefährlichen Ereignisses (Viehseuche?) das Vieh nicht, wie
vorher geschehen, zur Sömmerung nach Schellenberg habe geben
können, habe man 11 zu Balzers gemietete Kühe nach Gapfal
— 241 —
gethan und durch einen eigenen Hirten hüten lassen und demselben
den geinessenen Befehl gegeben, daß er sich den uralten v. Brandisschen Briefen gemäß Verhalten solle. ^) Es sei daher befremdlich
gewesen zu vernehmen, wie die Gemeinde Triesen auf eine bei
gesitteten Völkern unerhörte Art vorgegangen uud die 11 Kühe
auf die schändlichste Weise weggenommen habe. Weil nun diese
von einer geringen Gemeinde gegen die kaiserlichen und königlichen
Rechte ausgeübte Vergewaltigung auf einen gemeinen Raub hinauslaufe, verlangte der Anwalt, daß das Landgericht den Triesnern,
ohne weitere Untersuchung bei Strafe von 100 Dukaten befehle,
sofort die 11 Kühe zurückzustellen und alle Kosten zu tragen.
Nun wurde wirklich dem Antrage des klägerischen Anwaltes gemäß beschlossen, und die beklagte Gemeinde auf den
4. August vor das Landgericht citiert (Dat. 14. J u l i 1762).
Es erscheinen nun am 4. August zu Rankweil die Vertreter
von Triesen, Georg Schurti und Jakob Sprenger. Letzterer erklärte aber, sie seien nicht erschienen, um sich zu verantworten,
sondern nur um ein Appellations-Jnstrument zu überreichen. Der
österreichische Vertreter verwahrte sich gegen die Zulässigkeit dieser
Appellation: Triesen sei der Jurisdiktion des Landgerichtes zweifellos unterworfen; es lasse sich von einer Appellation nur träumen,
um die landesherrlichen (d. i. Oesterreichs) Rechte noch mehr zu
kränken. Die Schuld liege klar am Tage. Die Herzoge von
Oesterreich haben den Besitz der Beste und Herrschaft Gutenberg
ununterbrochen ausgeübt, in letzter Zeit durch andere, jetzt aber
wieder selbst. Die Triesner aber haben sie mit Gewalt davon
drängen wollen. Der Anwalt verlangt also vom Landgericht, daß
es die Beklagten zwinge zu erscheinen, resp. Vertreter zu schicken,
sich zu verantworten, daß es also die eingelegte Appellation zurückweise und jetzt schon anbefehle, das weggenommene Vieh dahin
zurückzustellen, woher es genommen worden, sowie alle Kosten zu
bezahlen und allen Schaden zu ersetzen. — Die Vertreter der
Triesner wiederholten ihre Erklärung, daß sie vor diesem Landgericht nicht Red und Antwort geben, sondern an den Kaiser
appellieren.
'> Diese Instruktion muß nicht so gar streng gewesen sein, sonst
wären wohl nicht alle diese Kühe auf Triesner Boden belroffen worden,
und zwar, wie aus einem Schriftstück hervorgeht, zu wiederholten malen!
l6
-
2-t2
—
Das Gericht beschloß. nun einstimmig dem Antrage des
österreichischen Anwaltes gemäß: Die Appellation der Triesner
abzuweisen, letztere auf den 30. August nochmals vor das Landgericht zu laden, zugleich anzubefehlen, das Vieh an Ort uud
Stelle zurückzubringen und allen Schaden zu ersetzen, widrigenfalls
fie die gebührende Strafe zu gewärtigen haben werden.
Die Triesner weigerten sich, diesen Spruch anzunehmen;
während der gegnerische Anwalt dafür plädierte, im Weigerungsfalle Exekution eintreten zu lassen.
Am 11. August erschienen zu Lindau bei dem kaiserlichen
Notar I. B. Hogglinann Jörg Schurti und Leonhardt Kindle als
Deputierte der Gemeinde Triesen und überreichten demselben ein
Appellationsschreiben. Sie brachten vor, wie das erstere Instrument, das sie dem Landgerichtsstabhalter zu Rankweil gerichtlich
übergeben hatten, zurückgewiesen worden sei, wie sie sogar den
Befehl erhalten, den Willen der Gegenpartei zu erfüllen, obwohl
letztere keinen einzigen Beweis eines Besitzes habe erbringen können.
Sie baten also den Notar ihre Appellation vor den Kaiser zu
bringen. Das Schreiben, welches sie dabei dem Notar überreichten,
lautet im Wesentlichen folgendermaßen: Dem H. Notar ist ohne
Zweifel noch erinnerlich, daß'unter dem 25. J u l i abhin zwei
Deputierte der Gemeinde Triesen von einein Mandat, das von
dem Landgericht zu Rankweil auf Instanz des Oberamtes zu Feldkirch erkennt worden ist, an Ihre kaiserliche Majestät appelliert
haben. Anstatt diese Appellation zu berücksichtigen, hat aber das
Landgericht in aller Eile einen Spruch gethan (dieser ist oben erwähnt). So ist die Gemeinde nochmals gezwungen, die Appellation
zu wiederholen, zumal sie erst jetzt aus den Akten entdeckt hat,
wie ungerechtfertigt die Anklage war. Denn man könne nirgends
bestimmen, in welchen Marken das Oberamt zu Feldkirch das
Weiderecht beanspruche; man habe weder je, gehört noch gesehen,
daß dasselbe Oberamt oder jemand an seiner Statt auf der
Triesner Alp ein Weiderecht ausgeübt habe; es genüge nicht, ein
solches Recht im Kopfe zu haben, man müsse es thatsächlich ausüben oder ausgeübt haben, um es beweisen zu können; es gebe
nichts Ungereimteres, als daß man sich eines Raubes schuldig
machen solle, wenn man Einen, der thatsächlich nie besessen hat,
wegtreibt und sich in seinem eigenen Besitze schützt. Im Gegen-
— 243
leil begehe der einen Raub, der sich in den Besitz dessen gewaltthätig setzen will, was er nie in Besitz gehabt. Das Urteil des
Landgerichtes sei nlso ungerecht, weil es die wirklichen Besitzer
ihres Rechtes berauben und dafür Andere in den Besitz einführen
wolle. Daher appelliere die Gemeinde innert der gesetzlichen Frist
von 10 Tagen an den Kaiser. Das Appellationsinstrument wurde
dann vor Zeugen ausgefertiget.
Noch ehe der 30. August da war, auf welchen die Triesner
abermals vor das Landgericht citiert waren, wollten sie dem Borsitzenden dieses Gerichtes eine Abschrift ihrer neuen Appellation
überreichen. Da aber das Gericht eine solche nicht annahm, sollte
sie dem Vorsitzenden (Stabhalter) in seiner Privatwohnung aufgedrungen werden. Dieses Geschäft zu besorgen übernahmen der
Frühmesser Ferdinand Wehinger und Jakob Sprenger des Gerichts.
Sie gewannen den Feldkircher Notar Joh. M . Weinzirl, welcher
mit ihnen und zweien Zeugen am 26. August die Wohnung des
Stabhalters Heusle zu Rankweil betraten und demselven in wenig
anständiger Form die Appellationsschrift überreichte. Der Notar
hat später diesen Schritt in einem Schreiben bedauert, das überreichte Schriftstück, das der Stabhalter nicht annehmen wollte,
zurückverlangt und dasselbe für ungehörig erklärt.
Am 30. August fand die Sitzung des Landgerichtes statt.
Der Anwalt des österreichischen Oberamtes verlangte schleunige
Exekution. Das Gericht entschied, es sei die Gemeinde Triesen
nochmals und zwar zum letztenmal vorgeladen; könne sie dann
nicht nachweisen, daß sie deu früheren Befehlen nachgekommen sei,
so soll die Exekution thatsächlich durchgeführt werden.
Nun konnte aber das Landgericht in Müsinen keinen hängen,.
den.es nicht hatte. Die Triesner aber hatte es nicht und konnte
es nicht haben, weil die Herrschaften Vaduz und Schellenberg
keine auswärtigen Gerichte anerkennen mnßten. Triesen wandte
sich durch den Hofrat von Gail an den Landesfürsten, wodurch
eine rasche Entscheidung herbeigeführt wurde.
Unterm 25. September gelangte von der fürstlichen Hofkanzlei an das Oberaml in Vaduz folgendes Schreiben herab:
„Gleichwie aus den zwischen dem Obermnt Feldkirch und
der-Gemeinde Triefe« vor dem kaiserlichen Landgericht zu Rankweil verhandelten und Hieher eingesandten Akten mil vieler Be-
-
244 —
fremdung zu ersehen ist, daß gemeltes Oberamt ein Wnidrecht
auszuüben sich anmaßen wolle, welches die Gemeinde Balzers
bisher pachtweise genutzt haben solle, und daß etwelche aus dieser
Gemeinde zu solchem Weidbesuch ihr Bieh hergelehnt haben, welches
ihnen die von Triesen mit Berufung auf den Brandisischen Markungsbrief von 1511, der auf solchen Fall von der Psändnng handle,
wirklich abgepfändet haben, die von B a l z e r s aber solches
nicht zurück nehmen w o l l e n , vermutlich in der Hoffnung,
vor einem fremden Gericht eine übermäßige Vergütung zu erhalten,
auf Seiten der fürstlichen Landesherrschaft nicht zugegeben, noch
gestattet werden kann, daß die eigenen Unterthanen direkt oder
indirekt bei fremden Gerichten Hilfe suchen, oder vor denselben
ihre Forderungen mit Uebergehung ihrer Landesherrschaft und
deren Oberamts vor solchen Gerichten litigieren, durch welche sie
an noch weitere fremde Gerichte gezogen werden können. So wird
hiemit der Gemeinde Balzers allen Ernstes aufgetragen, daß sie
bei der fürstlichen Oberamts Kanzlei zu Vaduz getreulich und
allenfalls mit Vorlegung der nötigen Dokumente anzeige, ob und
unter was für Bedingnissen sie ein Waidrecht von dem Rentamt
zu Feldkirch inne gehabt und genutzet, und was sie dafür bezahlt
habe. Ferner hat diese Gemeinde mit Vorstellung ihrer Hirten
anzuzeigen, wohin sie in Kraft dieses Pachtes getrieben haben und
was sich hiebei etwa ereignet habe. Ebenso wird denen, welche
das Vieh an das Oberamt Feldkirch hergelehnt haben, ernst gemessen befohlen, dasselbe von der Gemeinde Triesen, wenn es nicht
schon geschehen sein sollte, sofort und zu Tagszeit zurückzuholen,
und wenn sie derenthalben etwas an die Gemeinde Triesen zu
fordern haben, solches nur beim liechtensteinischen Oberamt anzubringen und dessen Entscheidung, mit Vorbehalt der Appellation an
den Fürsten, abzuwarten. Dem Oberamt zu Vaduz wird hiemit
auferlegt, dieses sogleich den Gemeinden Balzers und Triesen zu
eröffnen und alles zu vollziehen, diejenigen aber, die sich dessen
weigern sollten, Hieher namhaft zu machen, damit gegen dieselben
die verdiente Bestrafung vollzogen werden kann, und nicht zu gestatten, daß diese Gemeinden, oder andere Unterthanen am kaiserlichen Landgerichte zu Rankweil sich gegen einander in Streit einlassen, so daß jene, welche ihre ordentliche Obrigkeit, die ihnen
von Gott gesetzt ist, übergehen nnd sich nn fremde Gerichte wenden,
— 245 —
mit V e r l u s t der L a n d e s h u l d e n werden bestraft werden.
Schließlich wird das Oberamt das Seinige thun, die Gemeinde
Balzers von dem heimlichen Spiel mit Feldkirch abzuziehen, die
verlangte Rückerstattung und die Exekution zu vereiteln und überhaupt die Sache auf einen besseren Fuß zu setzen. Hierin geschieht
S r . Durchlaucht Wille und Befehl. —
Unter dem 24. April 1763 wandte sich Triesen abermals in
einem Schreiben an den Fürsten. Die Gemeindsleute von Balzers,
heißt es darin, haben bei ihrer Vernehmung so wenig einen Anspruch auf die Alpe Gapfal oder auf.ein Weidrecht daselbst zu
beweisen gewußt, daß vielmehr aus ihren Aeußerungen deutlich
erhellt habe, daß die Forderungen die gleichen seien, mit denen
sie anno 1751 abgewiesen wurden. Die Akten beweisen zwar,
daß das Oberamt Feldkirch der Gemeinde Balzers das vermeinte
Weidrecht unter dem Vorwand habe zuschanzen wollen, als wäre
ihr wegen den gutenbergischen Gütern ein gewisses Weidrecht auf
der Alp pachtweise überlassen worden. Es habe aber dem Oberamt
an den nötigen Beweisen gefehlt, so daß es freiwillig von dem
Versuch eines Beweises zurückgetreten sei und vielleicht auch in
Zukunft keine derartigen Forderungen mehr stellen werde. Allein
dadurch seien nicht alle Beschwerde» der Gemeinde Triesen behoben.
Es zeigen nämlich die vorhandenen Akt», daß die Gemeinde Balzers
versucht hat, ihr Vieh ganz unvermutet in die Triesner Alp zn
treiben und sich so durch vollendete Thatsachen in deren Besitz zn
setzen. Obwohl nun solches Vieh wieder weggetrieben worden,
ließ man doch nicht von solchen Versnchen ab, so daß ma» endlich sich gezwungen sah, dnS Vieh zn pfänden und auf Kosten des
Eigentümers in den Pfandstall zu stellen. -Die dadurch erwachsenen
Kosten seien noch nicht bezahlt, sowenig wie die Prozeßkosten.
Es wird daher der Fürst gebeten, das Oberamt Vaduz zu beauftragen. Balzers zur Bezahlung dieser Kosten zu zwingen. —
Wegen Bestreitung dieser Kosten, speziell der Pfändungskosten, standen die Vertreter der beiden Gemeinde» am 30. Aug.
1764 nochmals, vor dem Gerichte zu Vaduz. Die Balzner wiesen
ihre Gegenpart an die, welche ihnen diese Kosten verursacht haben,
worauf die Triesner erwiderten, sie haben vom Vogteiverwalter
von Gugger vernommen, daß das Haus Oesterreich die Mitatzung
in diesen Alpen verlange, folglich sei dieser Handel eine Gemeinde-
— 246 —
sache, von der Gemeinde als solche angefangen und iviedcr mifgewärmt
worden. Die Balzner entschuldigten sich damit, daß nicht die Gemeinde, sondern nur einige Private dem Vogteiverwalter die Kühe
gegeben hätten. Die Triesner ließen diese Ausrede nicht gelten, weil
die Gemeinde als solche sich der Sache angenommen habe. Der Beschluß des Obernmtes lautete: Die Triesuer sollen jene, welche
ihr Vieh hergeliehen und dadurch diesen Handel verursacht haben,
beim Oberamte belangen. Diese wurden dann' auch am 12. Sept.
1765 zur Bezahlung verurteilt; doch sollte ihnen der Regreß an
das Oberamt Feldkirch offen stehen.
Dieser Handel war dann aber auch Ursache, weshalb sowohl
die Leute zu Triesen als auch die zu Bälzers gegen den Landvogt und zwei Landammänner äußerst aufgebracht waren, weil
sie von diesen gegen das Landgericht zu Rankweil nicht genügend
geschützt worden waren. Das Schreiben der fürstl. Hofkanzlei, das
einen schweren indirekten Tadel für das Oberamt in Vaduz enthielt, scheint den Gemeinden nicht einmal in gehöriger Weise zur
Kenntnis gebracht worden zu sein. Auf eine Eingabe der Gemeinden an den Fürsten, welche die Beschwerden gegen den Landvogt zum Ausdrucke brachte, ließ der Fürst eine Kommission zur
Untersuchung der Sache einsetzen. Die vorgebrachten Klagen ersieht man aus den Anfragen , welche von der Kommission an die
Gemeinden gestellt wurden. Sie lauteten:
1. Ob beiden Gemeinden, Triesen und Balzers, oder nur
einer davon und allenfalls welcher die Publikation der fürstl. Entschließung vom 25. Sept. 1762, als die angebliche Quelle der
Uebel, nicht geschehen?
2. Welche Individuen aus Triesen jene seien, welche hülsund rechtlos von Seiten ihrer Obrigkeit gelassen worden? Worin
ihre eigentliche Beschwerung bestehe und seit welcher Zeit? — sowohl
wegen Markungen als Holzeingriffen.
3. Sie sollen die Zeit, wann das angebliche Verbot (?) geschehen, angeben und wo solches, schriftlich zu Commissions Handen
stellen.
4. Was für eigentliche Remedur uud Satisfaktion sie in
ihrer Eingabe verlangten, welche man seitens der Obrigkeit wegen
Holzfrevel in dem mit den AlpungSmarkcn strittigen Wald dem
— 247
—
eint oder andern aus den streitenden Teilen zu einer Zeit, da der
Prozeß noch nicht entschieden war, verschaffen sollen?
5. Weil die in der Schrift enthaltene Beschwerde ein alter
Hefel ist, solle gleichförmig die eigentliche Zeit bekannt gegeben
werden.
Aus den kurze« Notizen am Rande dieses Schriftstückes
lautete die Antwort zu 1.: Triesen niemals; zu 2. die Gemeinde;
zu 4. ungefähr im Mai 1762. —
Unter dem 1. Aug. 1770 erhielt die Gemeinde Triesen, wie
wenigstens der Landvogt meldete, vom Fürsten den Befehl, ihre
Urkunden, welche die Markungsstreitigkeiten betrafen, zur Uebersendung nach Wien abzugeben. Die Gemeinde wandte sich aber
wieder an den Fürsten. Sie könne das nicht glauben, weil der
Landvogt sich weigere den bezüglichen Auftrag vorzuweisen und
weil sie sich nicht einbilden könne, daß der Fürst ihrer Gegenpart, nämlich dem Landvogt, wider den sie von Rechts und Kommissionswegen feierlich protestieren müsse, diese Verrichtung aufgetragen haben sollte. ES würde sich hierin eine Parteinahme
verraten, wie auch jüngst es geschehen, daß derselbe Landvogt mit
dem Oberamt zu Feldkirch, welches i. I. 1768 eben dieses Handels willen die Gemeinde vor das Landgericht zu Rankweil zu
eitieren gedachte, die Marken in der Alp Valüna zn bescheinigen,
denselben nachzugraben hatte, ohne daß aus der Gemeinde Triesen
ein einziger Mann dabei gewesen. Wohl aber habe der Landvogt
derlei Männer beigezogen, welche ziemlich von Parteilichkeit riechen,
indem dieselben Parteigänger beider Herren waren, nämlich den
Landammann von Rnnkweil, der eben im Jahre l 768 (sollte wohl
heißen 1762?) die Citation vor das Landgericht ausstellte, ein
Parteigänger des Vogteiverwalters, dann die Landammänner zu
Vaduz nnd Schellenberg, welche alle das zu tanzen gewohnt seien,
was beide Herren pfeifen. E s bittet also die Gemeinde den Fürsten,
ihr die gleiche Gnade znznwenden, wie ehevor in der Kommissionsnngelegenheit, und ihr wieder eine unparteiische Kommission gewähren zu wollen. E s werde sich dann zeigen, wer recht und wer
unrecht habe. Dat. 9. Sept. 1770. Ueber deu Erfolg diese? Gesuches geben die vorhandenen Akten keinen Aufschluß. Hingegen
scheint infolge dieser Mißhelligkciten in der Gemeinde selbst eine
bedauerliche Spaltung entstanden zu sein. Die beiden Richter
Anton Regele und Anton Frömmelt legten mit Bewilligung des
Fürsten ihr Amt nieder. Do die ihnen feindlich gesinnte Partei
dieser Resignation unehrenhafte Beweggründe unterschoben, mußte
am 19. Sept. 1774 vor versammelter Gemeiudc ein fürstliches
Mandat vorgelesen werden, welches jene Männer in Schutz nahm
und unter Androhung der höchsten Ungnade und gewisser Strafe
die Schmähung derselben verbot. —
Uebrigens hatte Triesen mit den südlichen Nachbaren zu
gleicher Zeit (1763) einen anderen Handel, der nicht sehr vorteilhaftwar. Triesen war klagbar, daß die von BalzerS auch den gemeinschaftlichen Auftrieb und die Mitatzung auf den Wiesen Silvaplana vorgenommen haben, bevor die Triesner aus den Alpen
gefahren waren; das habe gegen die Spruchbriefe verstoßen.
Ueberdies streifen die Balzner mit ihrem Vieh aller Orten und
schädigen so die den Triesnern eigene Gemeindentzung. Die Balzner
erwiderten, daß sie kein Vorrecht auf den genannten Wiesen verlangen. Daß in diesem Falle es so geschehen, daran seien die
Triesner selbst schuld; sonst habe man sich immer gegenseitig über
den gemeinsamen Austrieb verständigt. Man hätte auch die Sache
unter sich ohne Prozeß und Kosten beilegen können. Dem
schloß sich auch das Gericht an, und die klagende Partei mußte
alle Küsten bestreiken. — Zwei Jahre später aber erging es den
Balznern in einem gleichen Falle schlimmer. Sie wurden nämlich
zu 20 sl. Strafe und zum Schadenersatz verurteilt.
Nachdem im Jahre 1758 in der T r i e s n e r A u , Sevelen
und dem Haberkopf gegenüber, das Wuhr samt dem dahinter gesetzten Markstein durch einen gewaltigen Rheineinbruch weggenommen
worden war, ist am 7. Juni 1759 in Gegenwart der beidseitigen
Behörden daselbst ein neuer Markstein gestellt worden. Die Distanz
zwischen diesem Srein und dem Rheinstrom betrug nur noch 39
Klafter, so daß also die Gemeinde Triesen an festem Lande 18
Klafter eingebüßt hatte. Es wurde also der Gemeinde zuerkannt,
daß sie 57 Klafter festes Land beanspruchen dürfe von dieser
Mark bis zum Strom. Der Markstein stand hinter der Landstraße und seine Scheinung ging in den Kirchturm von Sevelen.
Ebenso wurde am 15. Februar 1764 ein neuer Stein im
Gargnetsch gesetzt, weil der alte von der Rüfe mitgenommen
— 249 —
worden war. Der Stein kam unter einen jungen Apfelbaum zu
stehen, ca. 140 Klafter hinter dem Wuhre und hatte die Scheinung
gegen das Schloß Gutenberg.
Da im Jahre 1771 die neue Landstraße erbaut wurde, erging an die Gemeinden von der Oberamtskanzlei ein Schreiben,
wodurch zu eifriger Thätigkeit, zur willigen Unterordnung unter
die Weg- uud Platzmeister, zu pünktlicher Einhaltuug der Arbeitszeit ?c. ausgefordert wurde.
I m Jahre 1775 hatte ein -Sturmwind im Triesnerwald,
aus dem auch die Triesenberger Holzbezugsrecht hatten, viele
Tannen umgeworfen, welche an Triesenberger ohne weiteres verkauft wurden. Wegen weiterer Holzforderung der Berger klagten
die Triesner beim Oberainte und dieses sprach: Die alten Briefe,
besonders der von 1640 bleiben in Kraft; die Triesner haben den
Triesenbergern gegenüber die Wälder möglichst zu schonen. I n
Erwägnng des Holzmangels und zur Schonung der Waldungen
seien folgende Taxen festgesetzt: Jeder Haushaltung ist ein Los
für 6 kr. zn belassen; ein Lerch kostet 44 kr., eine Schindeltanne
und Zimmerholz 24 kr. Die Gemeinde Triesen wird nachdrücklichst angewiesen, auf die Waldung sehr acht zu haben, kein
Holz außer die Gemeinde zn verlausen, auch in der Gemeinde
selbst ohne wirkliches Bedürfnis kein Holz auszugeben. Das gekaufte Holz ist nn die Gemeinde Triesen zu bezahlen; in Zukunft
soll das durch Sturm gefallene Holz als Losholz oder Bahiiholz
ausgeteilt werden.
I m Jahre 1788 wurden im Triesner Wald durch Triesenberger frevelhafterweise über 200 Stück Bäume gefällt. Soweit
man die Thäter ausfindig machen konnte, wurden sie zur Strafe
gezogen.
Am 15. März 1778 kauften die T r i e s e n b e r g e r von den
B a duzern jenen Teil des M a l b u u , welchen sie von diesen
seit 1355 zu Lehen gehabt haben.
I m Jahre 1789 hatte ein Rheinbruch den W a r t n u e r n
großen Schaden gebracht. Die Folge davon war ein neuer Wuhrvertrag zwischen den dies- uud jenseitigen Behörden. Dieser hochbedeutsame Vertrag lautet wörtlich:
Kund und zu wissen gethan sene hiemit männiglich: Nachdem durch einen schädlichen Nheinbruch, welcher sich schon im
— 250 —
Sommer vorigen Jahres auf der Eidgenössischen Seite ergeben
hat, und desselben Verwuhrung und Znrückleitung des Flusses iu
seinen vorigen Rinnsal zwischen beeden ehrsamen Gemeinden Wartau
und Triesen einige Anstünde und Streitigkeiten erhoben worden sind.
So fanden sich zwar beederseits Obrigkeiten bemüssiget, sich dieser
Sache anzunehmen. Es haben aber S r . Hochfürstl. Durchlaucht
auf ein von dem hohen Stand Zürich im Namen der acht alten
des Sarganserlandes löbl. Regierenden Orten dahin erlassenes
Schreiben dem hiesigen Oberamte aufgetragen, daß diese Anstünde
zu Beibehaltung der bisherig guten Nachbarschaft und freundschaftlichen Vernehmens in gütliche Wege eingeleitet und beigelegt werden
sollen. Und da die Hochbelobt regierenden Stände ihrerseits die
nemlichen Gesinnungen geheget, zu dem Ende den Herrn David
Anton Stedelin des Hochlöbl. Raths zu Schweiß, und den H.
Jakob Schindler des Hochlöbl. Raths zu Glarus als bevollmächtigte Ehrengesandte mit dem preiswürdigen Auftrage hiebei nichts
als das beederseitig gemeine Beste zum Zwecke sür sich zu nehmen,
anher abgeordnet haben, auch in Gefolg dessen zwischen beederseits
Obrigkeiten auf den 19. des vorigen Monats die erste freundnachbarliche Zusammenkunft im PostHause zu Balzers angesetzet wurde.
So hat sich das hiesige Oberamt dahin verfüget, und als kurz
darauf die beeden Herren Ehrengesandten wie auch der Herr
Joseph Anton Wiget, Landvogt zn Snrgans, und der Herr Samuel
Blumer, Landvogt zu Werdenberg, welche von Hochbelobten Ständen
ebensalls zu diesem Geschäft ernennet worden, dann beede Herren
Landtschreiber von dorther desgleichen eingetroffen sind. So wurde
daselbst die erste Unterredung gehalten. Am folgenden Tage aber
find auch die Meinungen der beederseitigen Amtsangehörigen vernommen, sofort am 2 l . die Unterredungen weiter fortgesetzt worden,und nachdem man am 22. und 23. des Nemlichen, dann am 3., 5.,
6., 8. und 9. dieses Monats mit Zuzug der Deputierten der
beederseitigen Gemeinden an Ort und Stelle öftere Augenscheine
eingenommen und alle Umstände reiflich überleget hatte: So ist
endlich gestern-der einhellige Schluß gefasset nnd mit beederseitiger
Zufriedenheit die Aussteckung der Hauptstellen der künftigen Wuhrungeu vorgenommen, zu Vermeidung all künftiger Anstünden und
Irrungen aber heute gegenwärtig schriftliche Uebereinkommuuß
errichtet worden.
E r s t l i c h : Solle hiesiger- oder Triesnerseits unter der Riefe
beim Garnetsch, Wartauischerseits aber ober dem Nheinbruch, wo
die Stellen bereits mit Pfählen bemerket worden sind, an beederseits vorigen Währungen Trachterwuhre angelegt und diese in einer
gleichförmigen Schräge 130 Klafter gegen die Mitte des Rheinbetts dergestalt fortgeführt werden, daß zwischen beeden Enden
die Trachterwuhr, welche nichtweniger mit Pfählen bemerket sind,
150 Klafter für die Rheinhofstatt übrig bleiben. Von den Enden
itztgedachten Trachterwuhren aber sollen die beederseitigen Streichwuhr angefangen und bis auf die bei dem Haberwuhrkops ebenfalls schon mit Pfählen angezeigten Stellen, welche in einem
Zwischenraum von 140 Klafter von einander entfernt sind, in
vollkommen gleichförmig geraden Linien fortgeführt werden.
Z w e i t e n s : Was nun hinter beederseitigen Wuhrungen gelegen ist, daß solle diesseits denen hochfürstl. liechtenst. Unterthanen, jenseits aber denen Eidgenosfenschen zugehören, mit Ausnahme der Triesner Heuwiesen, welche der Gemeind Triesen, wie
sie vor Alters waren, vorbehalten bleiben.
D r i t t e n s : Damit bei den Wuhrungen um so weniger
Strittigkeiten erreget werden mögen, so wurde ferner festgesetzet,
daß g.) auf beeden Seiten alle Bück, Schlipf- oder Stoßwuhrungen
gänzlich verboten sein sollen, d) solle jedem Theil frei stehen, wieviel er jährlich an diesen Wuhrungen herstellen will, auch wo und
wann er zu wuhren nötig findet. Z . B. der Rhein wollte da oder
dort eine Linie überschreiten, so solle jeder Theil dort wuhren,
dem Einbruch vorlegen, und diese Arbeit an einem anderen Orte,
wo er nichts zu besorgen hat, unterlassen können, sofern er sich
hiebet nur nach der Vorschrift benimmt, die festgesetzte Linie nicht
überschreitet, und alle Schlipf, Bück oder Krümmungen vermeidet.
Gleichergestalten ist auch keinem Theil verwehret, hinter den Linien
zu wuhren. Es sollen aber dort eben so wenig Krüminungen
oder Schüpfe gemacht werden, als in der Linie selbst.
V i e r t e n s ist zwar bekannt, daß die Gemeind Triesen laut
ihren alten Briefen das Recht hat, bei St. Johannesbild oder
der unweit davon ob der Straß stehenden Rheinmark 23, dann
weiter herab von der Rheinmark auf der oberen Riefe 100, und
noch weiter Herabwerts von der Rheiinnark aufm Garnetsch gleich
oberhalb, wo das Trachterwuhr anfängt, Z44 Klafter mit ihrer
17
— 252 —
Wuhrung herauszurücken. Weil aber dieses der gegenwärtigen
Uebereinkommnuß in etwas entgegen zu sein scheint, und künftig
zu neuerlichen Irrungen verleiten könnte, So hat man sich dahin
verstanden, die Triesner sollen zwar bei ihren Briefen und Rechten
verbleiben, jedoch in der und keiner andern Maaß, daß sie von
dem Ziel oder der Rheinmark bei St. Johannesbild 23 Klafter
gegen dem Rhein zu müssen, und von diesem Punkt in gerader
Linie, ohne Schupf oder Buck bies auf das End des Trachterwuhres
fortwuhren können; hingegen solle in dem Fall den Eidgenössischen
Nachbaren zu Wartau auch nicht verwehret sein, ihrerseits an der
Wuhrlinie am Batschkopf ebenfalls eine Wuhrung anzusetzen, und
mit solchen desgleichen in gerader Linie bies zum Schluß der
Trachterwuhrung fortzufahren, dergestalten, daß der Trachter
beiderseits ausgefüllet und die vorige Wuhrung in einfache Streichwuhr verändert werde.
F ü n f t e n s weil die Erfahrung nur schon gar zu oft gelehret
hat, daß auch feste Stellen durch den Rhein fortgerissen worden,
und Verwirrungen hieraus entstanden sind. So sollen, diesem vorzukomm, sobald gegenwärtige Traktaten die beederseitig Landesherrliche Bestätigung werden erhalten haben, an sichern Orten
Hintermarken gesetzet, deren Mäß bies an die Linien genommen,
hierüber genaue Beschreibungen errichtet, Obrigkeitlich gefertiget,
und gegenwärtiger Uebereinkommnuß nachgetragen werden. Welches
beede löbl. Landvogteyämter Liechtenstein und Sargans zu besorgen
auf sich genommen, und durch Ausschüsse von beeden Gemeinden
Wartau und Triesen unter eigener Obsicht zu bewerkstelligen verheißen haben. Zugleich aber auch der Hochgenchte Herr Ehrengesandte Stedelin vom hochlöbl. Stand Schweitz sich gürig erbetten lassen, als ein Kunstverständiger zwei gleiche geometrische
Risse zu verfertigen, worin alle Stellen der Marken, Hintermarken,
der zu machen verabkommener Wuhrung deutlich verzeichnet sind,
damit man sich zu all künftigen Zeiten zu beeden Theilen des
nähern erleuchten und ersehen könne.
S e c h s t e n s : Alle Siegel und Brief, so die beederseitigen
Gemeinden der Rheinwuhrungen wegen in Händen haben, sollen
zwar in Kräften verbleiben, doch anderergestalt nicht, als in soweit solche der gegenwärtigen Uebereinkommnuß nicht entgegen
stehen.
Endlich und S i e b e n t e n s : Hat man beederseits zu künftig
desto genaueren Beobachtung der gegenwärtigen Traktaten zu verordnen für nötig gefunden, daß, sofern sich eine von den ehrsamen
Gemeinden dies- oder jenseits wider all besseres Hoffen soweit
vergehen, nnd freventlich wider gegenwärtige Uebereinkommnuß
handeln wurde, sie von Obrigkeitswegen nicht nur die widerrechtlich unternommene Wuhrung vom Grunde aus auf eigene Kosten
auszuheben, sondern auch nebst Erstattung der dem andern Theil
hiedurch verursachten Kosten und Schaden zu Erlegung 100 Reichsthaler Straf angehalten werden solle. Zu wessen genauer Vollziehung sich beederseits Obrigkeiten anmit die schleunigste Hilfe
und Zwangsmittel wechselseitig zusichern. Dessen allem zu wahrer
Urkund ?c. Geschehen zu Liechtenstein den 11. Nov. 1790. - Am
21. März 1791 wurde dieser Vertrag von den Obrigkeiten ratifiziert. —
I m Jahre 1794 gab die Gemeinde eine neue „Gemeindsteilung" heraus, das „Neugut".
H i e m i t sind w i r bereits zu den sog. Franzosenzeiten herabgekommen und müssen nun die K r i e g s ereignisse jener überaus t r a u r i g e n P e r i o d e schildern,
sofern sie diese Gegend näher berühren und nicht schon an einer
anderen Stelle dieser Schrift erwähnt sind.
Die Jahre 1796, 1797 und 1798 hatten große Beschwernisse durch die starken Winterquartiere kaiserlicher Soldaten, durch
die geforderten Schanzarbeiten und Kriegskontributionen gebracht.
An der Luziensteig mußten Schanzen, dem ganzen Rhein entlang
Wachthütten erstellt werden. Liechtenstein hatte sich verpflichtet,
den Vorarlbergern gegen die Franzosen 120 und in beiden Ausschüssen 240 Mann zu stellen. Da Graubünden sich geweigert
hatte, der Einladung Frankreichs zum Anschlüsse an die neue helvetische Republik zu folgen, und deshalb ein Einfall der in der
Schweiz stehenden französischen Armee bevorstand, war am 17. Okt.
1798 zu Chur mir dem österreich. General Auffenberg eine Uebereinkunft getroffen worden, gemäß welcher Graubünden von österreichischen Truppen besetzt wurde. Zwei Tage später rückten 10
Bataillone Oesterreicher in Bünden ein uud besetzten die Luziensteig. Gleichzeitig kamen die Franzosen in die nächste Nähe und
besetzten das linke Rheinufer von Ragaz bis zum Bodensee. Die
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österreichische Armee in Bünden erhielt ihre Zufuhr von Vorarlberg her. Die Vorarlberger Fuhrleute brachten dieselbe bis Vaduz;
von da zur Luziensteig mußten die hiesigen Fuhrleute den Transport übernehmen. An der ganzen diesseitigen Rheinlinie vom
Bodensee bis Chur standen österreichische Wachtposten.
I m Frühling des folgenden Jahres (1799) fand der E i n f a l l der F r a n z o s e n statt. G e n e r a l Massen«, Befehlshaber einer Armee, die 38,000 Mann stark war, langte nach
Unterwerfung der Schweiz in der Nacht vom 5. auf den 6. März
in Azmoos — Balzers gegenüber — an.
Das bündnerische Rheinthal hielten die Oesterreicher unter
General Auffenberg besetzt. Eine Kompagnie befand sich zu Disentis zur Unterstützung der sranzosenfeindlichen Landleute des oberen
Bundes, um den von Uri einbrechenden Feind abzuhalten. Ein
Regiment war zwischen Reichencm und Maienfeld verteilt; Fläsch
und Luziensteig hielt ein Bataillon besetzt; ein Bataillon Gradiskaner stand in Baizers, teils um die Verbindung mit Graubünden
zu unterhalten, teils um nötigenfalls die Besatzung der Luziensteig
zu verstärken; ein Bataillon v e V w s war zwischen Balzers und
Feldkirch aufgestellt. Oberkommandant der Oesterreicher war Feldmarschalllieutenant Hotze, dessen Armee von Bregenz bis Disentis
verteilt war und aus 24,600 Mann Infanterie und l400 Mann
Kavallerie bestand.
Am 6. März, morgens 4 Uhr, gab Massena das Zeichen
zum Vorrücken und erst etliche Stunden später ließ er an General
Auffenberg eine Aufforderung zur Räumung Graubündens abgehen. Eine Abteilung Franzosen stieg über den Kunkelspaß und
drang bis Reichenau vor. Massena aber trachtete mittelst eines Rheinüberganges der Luziensteig Meister zu werden, um zugleich den Oesterreichern in Bünden die Verbindung mit Vorarlberg abzuschneiden,
Es sollte dabei der Rhein gleichzeitig an drei Stellen überschritten
werden, nämlich bei Bendern (durch General Oudinot, welcher auf
Feldkirch losgehen sollte), bei Trübbach (um die Luziensteig von
vorne anzugreifen), und bei Fläsch (um die Luziensteig im Rücken
zu nehmen). Zwischen 6 und 7 Uhr früh begannen die Angriffe.
Bei Fläsch wurde auf einigen Kähnen Infanterie eingeschifft; sobald sie aber die Mitte des Flusses erreicht hatte, wo ohnedies
das hohe Wasser die Fahrt aufhielt, wurden die Franzosen von
—
255» ,—
dem Kartatschenseuer des österreichischen Geschützes empfangen,
welches ihnen 100 Mann kostete und sie Vertrieb. Der französische
General Chabrau ermunterte seine Mannschaft zu einem nochmaligen Versuch, ließ die Musik spielen und unter großem Geschrei wurde die zweite Ueberfahrt wirklich vollzogen. Aber da
standen einige österreichische Kompagnien und die Bündner Kompagnie des Hauptmanns von Gugelberg, von Artillerie zweckmäßig
unterstützt, in verschanzter Stellung. Ihr Widerstand war so nachdrücklich, daß die Franzosen sich in dem Gesträuch am Ufer in
eine Plänklerkette auflösten und nichts mehr wagten, bis die Oesterreicher am Abend infolge des Verlustes der Steig weichen mußten.
Den Uebergang bei Trübbach gedachten die Franzosen insolge
einer tags zuvor bewerkstelligten Untersuchung des Flußbettes
mittelst Durchwatens auszuführen. Allein noch am Abend war
der Föhn eingetreten und hatte eine Schneeschmelze bewirkt, wodurch der Wasserstand bedeutend erhöht wurde. Eine Abteilung,
welche voranschritt, verlor den Grund, einige ertranken und eine
Schwadron Husaren mußte den übrigen schleunigst heraushelfen.
Inzwischen wurde der Bau einer Bockbrücke begonnen und nachdem sich Massena persönlich überzeugt hatte, daß der Bau ohne
Schwierigkeiten bis zur Mitte des Flusses vorgeschritten war, so
ließ er auch einen Teil der bei Ragaz stehenden Truppen Herabkommen und nachmittags 2 Uhr standen sie an der beendigten
Brücke zum Uebergang bereit. Auffallenderweise war dieser durch
die Schifffähre der ganzen Umgebung wohlbekannte Uebergangspunkt ohne Verteidigung geblieben, da das bei Balzers stehende
Bataillon Gradiskaner in die Luziensteig hinaufgerufen worden
war, das zum Ersatz bestimmte Bataillon Os Vins aber zu spät
zur Stelle kam und weichen mußte. Der Uebergang ward also
auch hier vollzogen und um 3 Uhr waren die Franzosen im Angesichte der Luziensteig.
Die Besatzung der Schanze bestand aus 2 Bataillonen mit
4 Kanonen. Kommandant war Oberstlieutenant Haßlinger, ein
Greis von beinahe 80 Jahren.
Von den Franzosen erstiegen 2 Kompagnien Grenadiere die
Guschneralp und 1 Bataillon den Fläscherberg. Ein frisch gefallener
Schnee setzte den Bewegungen dieser Truppen die größten Hindernisse entgegen. Mittlerweile ward auch gegen die Front der Festung
, ? »
— 256 —
ein Bataillon herangeführt und es erfolgten nach einander vier
Angriffe, welche jedesmal zurückgeschlagen wurden. Allein um
7 Uhr abends, als es bereits finster war, erstürmten die. Franzosen auf der Guschner Seite die Schanzen und nahmen sie ein.
Die Besatzung wurde zersprengt, das Geschütz erobert; der tapfere
Postenkommandant wollte sich nicht ergeben und tätlich getroffen
fiel der greise Held in feindliche Gefangenschaft, um wenige Tage
Tage später seine Pflichttreue mit dem Tode zu besiegeln. Von
der Mannschaft entkam ein Teil nach Maienfeld, die übrigen waren
gefangen. Mit der Luziensteig war der Schlüssel zn Graubünden
den Feinden in die Hände gefallen und mußten sich die dort stehenden Oesterreicher nun ergeben.
Hotze war am selben Tage frühe eben im Begriffe mit 2
Bataillonen von Feldkirch weg zum Schutze der Luziensteig abzumarschieren, als er durch die bei Bendern übersetzten französischen
Kolonneu unter Oudinot sich genötiget sah, zur Verteidigung der
Stadt zurückzukehren. Am frühesten Morgen des folgenden Tages
(7. März) begann er mit 2500 Mann abermals seine Bewegung
zur Rettung der Luziensteig, deren Fall er noch nicht wußte, während andere Truppen mit Vorarlberger Schützen über Schellenberg, über Ruggell und über Mauren gegen Bendern, wo Oudinot
sein Hauptquartier hatte, vordrangen, 8 Kompagnien mit 4 Kanonen
auf der Landstraße gegen Schaan sich bewegten und eine andere
Abteilung über Planken gegen Nendeln und Schaan herab zn
operieren beordert war. Der Plan Hotze's war offenbar, Oudinot
über den Rhein zurückzuwerfen und nachdem der Rücken frei war,
die Luziensteig zu entsetzen. Oudinot aber, der von der Luziensteig
her Unterstützung erhielt, warf sich auf die von Eschen und Nendeln her vordringenden Kolonnen. Ein starkes Schneegestöber verbarg diesen die französische Uebermacht; sie wurden zersprengt,
verloren ihr Geschütz und 500 Gefangene und mußten sich in die
Schanzen bei Tisis zurückziehen. Das war um 10 Uhr vormittags. Hotze wollte seinen von Regen und Schnee durchnäßten Soldaten einige Ruhe gönnen, als schon um Mittag von'Nendeln und
Schellenberg her ein ebenso unerwarteter als energischer Angriff
des Feindes erfolgte. I n bestürzter Eile floh alles aus Feldkirch.
Schon waren die Franzosen bis Tisis vorgedrungen und im Begriffe,
den Letzebüchel zu ersteigen,' schon hatten einige von ihnen Fällen-
— 257 —
gatter erreicht und schössen den Oesterreichern in den Rücken,
als in diesem kritischen Moment drei Kompagnien Montavoner
Schützen auf der Höhe erschienen und die Feinde davon Vertrieben.
Man hatte es hier mit jener französischen Halbbrigade zu thun,
die zwar oft eine beispiellose Kühnheit an den Tag gelegt hatte,
aber wegen ihrer Zuchtlosigkeit und Grausamkeit die „schwarze
Legion" genannt wurde. Mit Schrecken wurde überall ihr Name
genannt und die Eschnerberger haben die Erinnerung an ihre Thoten
bis heute nicht vergessen. Später hat Napoleon den größeren Teil
dieser Halbbrigade nach St. Domingo geschickt und ihm dadurch
das Todesurteil gesprochen.
Auch der dritte Angriff am Nachmittag mißlang den Franzosen, nachdem einer ihrer Führer, Oberst Müller, von einer gut
gezielten Kanone samt seinem Pferde zu Boden geschmettert worden
war. Sie kampierten nun in Nendeln, unternahmen während
l4 Tagen nichts Bedeutendes; sämtliche Dörfer aber hielten sie
besetzt.
Unterdessen zog Hotze mit dem größten Teile seiner Truppen
von Feldkirch gegen den Bodensee ab und General Jellachich hatte
mit nur 5 Bataillonen, 4 Eskadrons und 8 Kompagnien Landschützen die Stadt zu verteidigen, was eine umso schwerere Aufgabe
war, da in der Nacht vom 22. auf den 23. März Massen« selbst mit
15,000 Mann Verstärkungen von Bünden her im Lager zu Nendeln
eintraf. Am folgenden Tage ward unter Massenas persönlicher
Leitung der Angriff auf Feldkirch unternommen. Dieser 23. März
ist einer der ruhmvollsten Tage aus der Geschichte Vorarlbergs.
Einige wenige Bataillone regulärer Truppen und ein Paar tausend
Mann Milizen und Landsturm widerstanden den Entwürfen eines
der tüchtigsten der französischen Generale und den stürmenden Angriffen der mehrfachen Uebermncht der erprobtesten französischen
Truppen. Die Stürme auf den Blasenberg geschahen mit solcher
Todesverachtung, daß einzelne Soldaten auf dem Bauche kriechend
die Landesschützen bei den Füßen zu packen suchten. Diese aber
hielten standhaft aus und als auf den Ruf der Glocken auch der
Landsturm herbeigeeilt war, wußten die Franzosen den Steinwürfen von der nicht hohen aber sehr schroffen Bergwand nicht
zu begegnen uud stellten den Angriff ein. An verschiedenen Stellen
schlugen die Kaiserlichen den schon zwischen den Schanzen eiu17
— 258 —
gedrungenen Feind mit dem Bajonett zurück. Am folgenden Tage
(Ostertag) ließ Massena den Rückzug teils über den Rhein, teils
nach der Luziensteig antreten. 18 Tage hatte die Schreckensherrschaft der Franzosen in unserem Lande gedauert, sie verließen dasselbe aber mit einem Verluste von 4000 Mann.
Die Oesterreicher folgten ihnen auf dem Fuße und rückten
in ihre früheren Stellungen bis Balzers hinauf wieder ein. Am
jenseitigen Rheinufer stand der französische Wachtkordon. Am
29. April kamen größere Truppenmassen nach Vadnz, Triesen
und Balzers. ^) Es galt nämlich, die Luziensteig den Franzosen
zu entreißen. Auf der Straße von Schaan bis Triesen und am
Rhein stand die Rankweiler Milizkompagnie und die Hälfte der
Feldkircher Schützenkompagnie. Ueberdies wurden 4 Kolonnen gebildet, die am 1. M a i die Luziensteig von vier verschiedenen Seiten
angreifen sollten.
Die erste sollte über die Nenzinger Alp auf die Maienfelder Alp vorrücken und von dort den Franzosen auf der Luziensteig in den Rücken fallen. Eine zweite Abteilung mußte in der
Nacht vom 30. April von Triesen aus die Alpe Lawena und von
dort über Guscha die Höhen oberhalb der Steig erreichen und so
letztere auf der rechten Flanke vom steilen Gebirge herab bedrohen.
Anführer dieser Truppe, die aus einem Bataillon Regulären und
Rankweiler und Sulzer Schützen bestand, war Major Guels. ^)
Die d r i t t e Kolonne (1 Bataillon, 1 Eskadron) formierte sich auf
der Straße bei St. Kntharinenbrunnen, um den Feind in seiner
beinahe unangreifbaren Front nur zu beschäftigen. Anführer dieser
Abteilung war General Jellachich, der Verteidiger von Feldkirch.
Oberst St. Julien mit der vierten Kolonne (3^/2 Bataillone)
lagerte sich um 1 Uhr nachts auf den Ellwiesen und am Rhein,
mit der Bestimmung, den Fiäscherberg zu nehmen, die Luziensteig
vom Rhein her zu umgehen und sich hinter derselben mit der
ersten Kolonne zu vereinigen. Die Schüsse der ersten Kolonne
') Hotze erhielt bedeutende Verstärkung aus Tirol. Mit dieser kam
mich Oberst Graf Joseph St. Julien, welcher mit dieser Gegend wohl bekannt war und der hauptsächlich den Plan zum Angriffe der Lnziensteig
entworfen hatte. Hotze scheintsichdiesen braven Offizier znr Mithilfe bei
diesen, Unternehmen eigens erbeten zu haben.
2) Dieser fiel im September des gleichen Jahres bei Zürich.
— 259 —
sollten das Signal sein zum Angriffe der übrigen. 2 Bataillone
und 1 Eskadron blieben bei Balzers in Reserve. Feldmarschalllieutenant Hotze leitete das' Ganze. Aber leider mißlang das
Unternehmen. Es lag noch viel Schnee aus den Höhen und in
den Thälern der Alpen; dazu kam ein Wetter, wie man es nicht
schlimmer wünschen konnte. Es regnete uud schneite auf deu
Höhen und dichter Nebel machte die ohnehin schlechten Wege uusicher und gefahrvoll. Unter unbeschreiblichen Mühen ging der
Weg über die Schneejöcher. Der Montavoner Landsturm war
glücklich ins Prättigau hinüber gekommen; aber die Truppe, die
vom Gamperdon her auf. die Maienfelder Alpe kommen sollte,
kam wegen Schnee nnd Nebel nicht an das Ziel und kehrte um.
Bon jener Abteilung, die über Lawena empörstieg, stießen die
vordersten auf einen französischen Posten bei Guscha uud feuerten
auf sie. Das hielten die anderen zwei Kolonnen, die aus Prnt
und dem Ellberge parat standen, für das verabredete Signal zum
Angriff. Da griff die Macht, die unter General Jellachich bei
der Landstraße auf Prat stand, sogleich die französischen Vorposten
an, warf sie in die Schanzen zurück und verbreitete ihr Feuer
auf der ganzen Front. Oberst St. Julien war um 2 Uhr srüh
von Mäls aufgebrochen. Er gelangte über die Eltwiescn bis zu
der Stelle, wo die Felswände jäh hinabfnllen. Dort ließ er ein
Bataillon zur Beobachtung des Rheines zurück; dort mußte er
auch die Pferde zurücklassen, was er später sehr unangenehm empfinden sollte. Mit 2' 2 Bataillonen erstieg nun St. Julien die
Höhe von Elelee, drang dnrch den Verhau, vertrieb die französischen Posten nnd gelangte ans den schwierigen Pfaden, welche
über die dem Rhein entlang sich erhebenden Felsen führen, um
8 Uhr in die Fläscher Weinberge, an deren Fuße das Dorf Fläsch
liegt. Er bemächtigte sich des verschanzten Dorfes uud schlug nach
einem zweistündigen Gefechte den mit 2 Kanonen und Kartätschen
seuernden Feind mit großem Verluste in die Flucht. Dieser räumte
sogar Maienfeld und eilte unter steter Verfolgnng der unteren Zollbrücke
zn. Es war 10 Uhr vormittags und die ermüdeten Truppen warteten
vergebens 2 Stunden lang auf daS Eintreffen der ersten Kolonne
von der Maienselder Alpe her. Hicdnrch uud während St. Julien
seine zerstreuten Abteilungen wieder sannnelte, gewannen die Franzose!« Zeit, sich zn erhole». Auch die Abteilung, welche über
Guscha kommen sollte, ließ sich immer noch nicht sehen nnd kam
erst um 3 Uhr nachmittags, als es zu spät war, dort an. Die
Franzosen sammelten sich, zogen Kavallerie uud Kanonen aus der
umliegenden Gegend herbei und eine Halbbrigade kam unterhalb
Fläsch, im Rücken der Oesterreicher, über den Rhein. I n diesem
Augenblicke (12 Uhr) erhielt St. Julien vom Oberkommaiidante»
Hotze den Befehl zum Rückzüge, da sein Korps in höchster Gefahr war. Er wurde auch schon in der Front und von beiden
Seiten mit solcher Ueberlegenheit angegriffen, daß er nur mit der
größten Anstrengung einen Teil seiner Truppen über den für unersteiglich gehaltenen Berg durch die Moza und Elelee auf die
Ellwiesen bis Mäls im dichten Kugelregen fechtend zurückführen
konnte; 1^2 Bataillone aber mußten das Gewehr strecken.') M i t
solch empfindlichem Verluste kam der tapfere Oberst in Balzers
an, wo General Hotze von dem Hügel, von Gutenberg aus die
Situation beobachtet hatte.
Indessen hatte sich Triesen gegenüber jenseits des Rheines
eine französische Abteilung von mehreren hundert Mann Grenadieren gesammelt unter ihrem Brigadegeneral Suchet uud mit
einigen Schweizer Milizen aus Toggenburg und Werdenberg den
Versuch gemacht, den Rhein zu übersetzen, um den noch bei Balzers
stehenden österreichischen Truppen die Straße abzuschneiden. Schon
waren mehrere herübergekommen und war der ganze Haufe im
Begriffe ihnen zu folgen, als ein Teil der Feidkircher SchützenKompagnie unter Oberlieuteuant Tschol .sich ihnen entgegensetzte
und sie mit lebhaftem Feuer wieder vertrieb,, wodurch 4 Kanonen,
die ohne Bewachung auf der Landstraße bei Gartnetsch standen,
samt vielen, Gepäck gerettet wurden.
Das österreichische Militär kehrte noch am Abend nach Feldkirch zurück. Die Truppe, die den Weg über Lawena gemacht
hatte, getraute sich nicht mehr auf die Landstraße henmterzukommen,
sondern nahm den Rückweg über den Kulm und das Saminnthal.
So war der Sturm für diesmal mißlungen' und Oberst
St. Julien,, der den ganzen Plan entworfen hatte, wurde ins
Engadin abgerufen, von woher General Bellegarde dem General
Hotze zn Hilfe kommen wollte.
') 92 M a n n waren tot, 258 verwundet, Oberstlieutenant Fürtenbura,
27 Offiziere nnd 939 M a n n mußten sich ergebe».
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261
-
Auf den 14. Mai war der zweite Versuch gegen die Luziensteig, die als das „schweizerische Gibraltar" für äußerst wichtig
gehalten wurde, festgesetzt und diesmal gelang den Oesterreichern
das Unternehmen vollständig. Massena hatte wenige Tage vorher
die Festung selbst besichtigt, die Besatzung verstärkt und alle Anordnungen zu einer energischen Verteidigung getroffen.
Die Umgehungen über den Fläscherberg uud über Guscha
wurden diesmal fallen gelassen, die Festung vielmehr von folgenden
vier Seiten: von Balzers, von der Maienfelder Alpe, von der
Seewiser Alpe und vom inneren Prättigau aus angegriffen. Bei
jeder dieser vier Abteilungen waren neben dem regulären Militär
auch Kompagnien von Landesschützen aus Vorarlberg. Schon einige
Tage war durch die Landleute Proviant und Munition auf 'die
Höhen vorausgetrngen worden. Der Schnee lag oben noch sehr
tief und ein beißender Wind strich, sodnß manche beinahe erfroren.
26,000 Mann hatte Hotze unter seiner Führung, wovon allerdings ein Teil zur Bewachung der Nheinlinie verwendet werden
mußte.
Hotze kam in der Nacht vom 13. auf den 14. Mai mit
seiner Kolonne (6 Bataillone und 8 Eskadrous) in a l l e r S t i l l e
nach Balzers, nachdem er bei der Thalenge bei Triesen den feindlichen Batterien glücklich entronnen war. I n der nämlichen Nacht
ließ er am Rhein bei Balzers Batterien von Zwölfpfündern errichten, um die Straße von Werdenbcrg nach Ragnz zu sperren, und
besetzte gleichzeitig den Fläscherberg, das Mälsnerholz, die Wiesen
vor der Festung bis auf die Höhen von And. Seine Aufgabe
war, den Feind in der Front und auf beiden Seiten zu beschäftigen.
Diese Mannschaft war zur Ersteigung des Fcstungswnlles mit
Leitern versehen. Die anderen Kolonnen hatten 12 Stunden, oft
durch klafterhohen erweichten Schnee zu marschieren. Dennoch
hatte mit Anbruch des Tages (14. Mai) jede ihr Ziel erreicht.
General Jellachich stand auf der Maienfelder und General Hiller
nnf der Seewiser Alpe. Jellachich ließ 1 Bataillon und 2 Kompagnien mit den Feldkircher uud den Blndenzer Schützen durch
das „Kleck" herabdesilieren, um die Festung im Rücken anzugreifen.
Er selbst stand auf der Höhe zwischen Mnienfeld nnd Jenins, besetzte diese zwei Orte und ließ Malans angreifen, während eine
andere Abteilung gegen die untere Zollbrücke am Rhein vorging,
von wo der Feind eiligst sich zurückzog. Unterdessen erstürmten
jene Truppen, die über dos Kleck herabgekommen waren, die
Schanzen. Drei Kompagnien und die Vorarlberger Scharfschützen
drangen durch den Wald an der östlichen Flanke gegen den Turin
vor; die Hauptmacht stürmte direkt auf das feindliche Lager der
Straße nach los und eine dritte Abteilung griff auf der westlichen
Seite auf einem sehr schmalen Wege vordringend die Vorderschanze
und die dort aufgestellte Kavallerie an. Zwar wandte der Feind
alle seine Kanonen auf diese Abteilungen, feuerte mit Kartätschen;
aber der Angriff war so heftig, daß die Besatzung bald das Gewehr strecken mußte. Auf der Steig wurden 6 Kanonen, 2 Haubitze», 9 Munitionskarren und 1 Feuerwerkkasten erobert; der
Kommandant, viele Offiziere und 700 Mann wurden gefangen
genommen. Die Versprengten, 300 Mann an der Zahl, gerieten
jener österreichischen Abteilung in die Hände, welche Hotze im
Mälsnerholz und im Ellholz aufgestellt hatte, um von da nach
Fläsch und Maienfeld zn kommen. Sobald das Thor der Steig
offen war, sprengte Hotze mit der Kavallerie durch dasselbe vor.
Die Oesterreicher hatten unterdessen de» Feind anch aus dem
Prättigau herausgejagt; sie drängten ihn immer vorwärts bis
Chur, wo er sich ergeben mußte. Eine Abteilung Dragoner mit
den Schützen von Feldkirch und Bludenz verfolgten einen Hausen
zersprengter Franzosen gegen Fläsch zu, so daß deren viele im
Rhei» ertranken, und da sie 3 von dem Feinde zurückgelassene
Kanonen in dem Flusse bemerkte», gingen mehrere Schützen und
ein Korporal ungeachtet des heftigsten Feuers vom jenseitigen Ufer
bis unter die Schultern ins Wasser und zogen die Kanonen mit
Stricken heraus.
Die Franzosen wichen gegen Wallenstadt zurück, nachdem sie
1000 Tote uud Verwundete und 3000 Gefangene, 13 Kanonen,
2 Haubitzen und 22 Munilionskarren verloren hatten.
Am 17. Mai trafen flüchtige französische Dragoner in
St. Gallen ein, manche mit blessierten Pferden, auch Reiter ohne
Pferde und Pferde ohne Reiter. General Hotze hatte sein Hauptquartier im Gugelbergische» Hn»se zu Maienfeld. Den Truppen,
die die Tour über die Berge gemacht hatten, ward ein notwendiger
Rasttag gegönnt; General Jellachich mußte sich zu Bette legen.
Die Vorarlbergcr Lnndesverteidiger kehrten im Triumphe zu ihren
— 263
-
Hütten zurück. Generalmajor Bey vertrieb die Franzosen von
Azmoos, erbeutete ö Kanonen und deckte den Bau einer Brücke, die
bei Balzers über deu Rhein geschlagen wurde.
Bald war die Eroberung Graubündens durch die Oesterreichs vollendet, und auch da? jenseitige Rheinufer von den Franzosen gesäubert. Allein nm 26. September wurden die vereinigten
Russeu und Oesterreichs nn der Linth in einer überaus blutigen
Schlnchr, in welcher auch Hotze ') siel, vollständig geschlagen und
mußten in größter lliiordiiuiig sich über den Rhein zurückziehenSo hatten wir hier wieder starke Einquartierungen, während überm
Rhein die Franzosen neuerdings Posto gefaßt hatten. Am 11. Oktober marschierte eine Abteilung Russen mit 1100 gesangcnen
Franzosen (darunter General Lacour und 14 Offiziere) von Bünden
her nach Feldkirch. Der russische General Suwarow hatte sie im
Kanton Schwyz geschlagen und gefangen genommen und über die
Berge eskortieren lassen. Aber schon am folgenden Tage kam das
russische,Heer selbst mich, nachdem es nnter schrecklichen Leiden und
Verlusten die Gebirge von Uri, Schwyz, Glarus und Bünden
überstiegen hatte. Es marschierte ohne längeren Aufenthalt nach
Feldkirch ab; General Jellachich hingegen blieb mit seinen Truppen
in Liechtenstein. Damit die Luziensteig, im Falle, daß Bünden
wieder in die Hände der Franzosen fallen sollte, bei dessen Wiedereroberung kein so unbezwingbares Hindernis mehr sei, wurden die
Schanzen am 20. Oktober durch Miuen in die Luft gesprengt.
Die Knälle und das Geprassel waren fürchterlich: in Zeit von
einer Stunde waren alle Werke verschüttet.
'> Konrad Hotz war ein Schweizer von Geburt, trat mit 19 Jahren
in deutschen Militärdienst, dnrtte später in Rußland, dann seit 1778 in der
österreichischen Armee. Oft stand er in dichtem Kugelregen furchtlos und
schwang sich durch sein anerkanntes Feldhcrrntalent zum Freiherrn und
Feldmarschalllieutenant empor. E s wurde ihm viel verübelt, daß er dem
Oberst S t . Julien bei der ersten Attaiine auf die Luziensteig nicht zu Hilse
kam. Daß er ihn aus Eifersucht opfern wollte, ist offenbar unrichtig, da
er deniselben sehr zugethan war und von Begierde brannte, sein Heimatland von den Franzosen zu befreien. Vielmehr scheint er die Situation
nicht richtig beurteilt zu baben. I » der Schlacht bei Zürich ward er verwundet nnd beim Beginn der Schlacht von Schänis, als er mit anderen
Generalen sorglos nnf Recognoscierung auSritt, von lauernden Franzosen
überfallen nnd samt seiner Begleitung wehrlos niedergeschossen. E r liegt
in Bregenz begraben.
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264 —
Ani Abend des 2. November zündeten die Franzosen überm
Rhein auf den Höhen Freudenfeuer an. Mit wehmütigem Herzen
mögen wohl unsere Bäter auf jene Feuer hingeschaut haben, wie
auf Toteufeuer am Grabe ihres untergegangenen Wohlstandes.
Wie viel Jammer und Schrecken hatte das Jahr 1799 gebracht!
Die Wohnungen waren ausgeplündert, die Vorräte zum guten
Teil aufgezehrt, die Ställestandenbeinahe leer (den Triesenbergern
sogar hatten die Franzosen für 6000 fl. Vieh gestohlen), Geld
war keines mehr vorhanden. Dazu die fortwährende Last der
einquartierten Truppen. Durch die Franzosen wurden die Leute
als Feinde nach Kriegsrecht, von den Oesterreichern!) und Russen^)
nicht viel besser behandelt. Gerne sah man das Jahr 1799 und
mit ihm das 18. Jahrhundert scheiden und tröstete sich mit der
Hoffnung, das kommende werde bessere Zeiten bringen.
Der Winter unterbrach die Kriegsoperationen, aber unsere
Dörfer hatten sehr starke Einquartierungen. Es lagen hier kaiserliche Truppen, Modena-Dragoner und die Schweizer-Legion von
Rachmann. Die Franzosen erschienen erst wieder im J n l i des
folgenden Jahres. Vom 10.—12. J u l i 1800 bemerkte man außergewöhnlich starke Bewegungen unter den Franzosen jenseits des
Rheines, aufwärts gegen Trübbach und Graubünden. I n der
Nacht vom 12. auf den 13. J u l i überschritten sie unter General
Jardon den Rhein bei Ragaz, Maienfeld und Balzers. Während
') Interessant ist folgende Stelle aus dem Rathsprotokoll der Stadt
Feldkirch vom 15. Juni 1799 und Vaduz 8. Juni 1799. Fürstl. L. Oberamt ersucht die hiesigen Fälber, Zinngießcr und Kupferschmiede einzuvernehmen, ob ihnen keine Waren von liechtcnst. Unterthanen zum Umändern
gegeben worden seien, indem während des feindlichen Einfalles denselben
von den Franzosen und Anderen (!) gestohlen worden sei. — Beschluß:
Es sei strenge Nachforschung anzustellen. Auch wurde geklagt, daß die
Schützen alles Wild zusammen schössen zu Berg und Thal.
2) Die Russen erregten bei ihrem Erscheinen allgemeines Mitleid.
I n zerlumpten Kleidern und vielfältig ohne Schuhe schlepptensichdie ausgehungerten Lente fort. Sie verschlangen allerlei Feldfrüchte ungekochtrohes Türkenkorn war ihnen ein Leckerbissen. Rüben und Kartoffeln wurden
ungewaschen genossen. Selbst höhere Offiziere ließen sich Kürbis, Krautstorzen mit etwas Fleisch gekocht wohl schmecken. Vom geschlachteten Bich
wurde alles benützt. Schwämme aller Art nnd Wurzeln wurden gesotten
und verzehrt. Kein Wunder, wenn für sie trotz des kurzen Ausenthaltes
die Auslagen an Nahrung und Kleidung doch verhältnismäßig groß waren.
— 265 ^ eine Abteilung Bünden zu besetzen hatte, zog Jardon mit der
andern von Balzers nach Nendeln, um sich Feldkirchs zu bemächtigen. Die Oesterreicher wichen nach Feldkirch zurück. Die Franzosen griffen noch am gleichen Tage die Position von Feldkirch
an, wurden aber mit beträchtlichen Verlusten zurückgeworfen.
Während die Oesterreicher voll Mut und Zuversicht auf einen erneuten Kampf sich gefaßt hielten, kam unerwartet au ihren Anführer Jellachich der Befehl, mit seiner Mannschaft sofort Feldkirch zu verlassen und sich nach Tirol zurückzuziehen. Nun fiel
die Stadt ohne Schwertstreich in die Hände der Franzosen, die
schon im Begriffe gewesen waren — abzuziehen! Auch jene Abteilung, die am 13. J u l i von Balzers gegen die Steig zog, gewannen dieselbe uud auch ganz Bünden ohne namhaften Widerstand.
Unser Land blieb nun zwar von Militär frei, hatte aber fortwährend
beinahe unerschwingliche Contributionen zu leisten, sowohl an den
schwäbischen Kreis als auch an die Franzosen, die in Vorarlberg
standen. Mit jedem Monat kamen Forderungen an Geld und
Naturalien. I m November z. B. befahl General Rey, innert
4 Tagen hätte das Fürstentum 200 Paar Schuhe zu liefern bei
Strafe von 1000 fl. Eine persönliche Vorstellung des Landammannes Kindle von Triesen half nichts. Die Gemeinde Triesen
hatte vom 1. Jänner 1795 bis 23. J n l i 1798 an Verpflegung
von Soldaten und Pferden und für Fuhren geleistet 6331 fl. 17 kr.;
bis 1801 wurden die betreffenden Leistungen mit 33,122 fl. 30 kr.
taxiert und hatte die Gemeinde überdies 13,950 fl. 50 kr. an die
mehr belasteten Gemeinden Balzers, Vaduz und Schaan hinauszuzahlen. D e r Gesamt schaden der Gemeinde belief sich
also auf ea. 47,075 fl. — Das Stcuerkapital der Gemeinde
wurde damals mit 56,195 fl. berechnet! Die Gesamtsumme der
Kriegserlittenheiten der oberländischcn Gemeinden belief sich (die
C o n t r i b u t i o n e n , die ebensohoch w a r e n , nicht mitgerechnet) auf 326,554 fl. Daran mußten alle Gemeinden nach
einem gemeinsamen Steuerfuß partizipieren. Das führte zu mehrjährigem erbittertem Streite, da die von Einquartierungen weniger
als die an der Landstraße gelegenen Gemeinden den Ersatz an
barem Gelde leisten mußten. Es wurde den Gemeinden Balzers,
Vaduz und Schnein vorgeworfen, daß sie viel zu hohe Taxen angesetzt und darum viel zu hohe Rechnungen eingegeben hätten, und
erzwungen, daß jeder seine Rechnung beschwören mußte. Triesenberg uud Triesen rekurrierten nn den Fürsten. I n diesen Rekursen wurde die Notlage dieser Gemeinden in grelle» Farben
geschildert und geltend gemacht, daß die Taxen ohne ihr Mitthu»
und viel zu hoch fixiert worden seien i), daß für die Landesschützen
und audere österreichische Trappen für bloßes Obdach 4—6 kr.
gerechnet worden seien, was mit den bloßen Stallgeldern für die
Pferde weit über 40,000 fl. ausgemacht habe — da man es doch
umsonst hätte geben können, daß ferner viele steuerfreie Leute im
Lande zu diesen außerordentlichen Leistungen gar nicht herangezogen worden seien, daß den Triesnern der von deu Franzosen
gestohlene Wein (3000 fl.) und den Triesenbergern das gestohlene
Vieh (6090 fl.) nicht in die Rechnung genommen worden seien, sowenig wie die vielen Handdienste ^) und Fuhren, mit denen sie
besonders belastet waren. Das große Unrecht, das ihnen geschehe,
erkenne man am Besten übrigens aus der Thatsache, daß durch
den Krieg einige Gemeinden und Private sich.bereichert haben
und zu Vermögen gekommen seien. Einem großen Teile der Bürger
bleibe, wenn die geforderte Zahlung geschehen müsse, nichts anders
übrig als der Bettelstab. —
Dieser Rekurs blieb zwar ohne Erfolg; die Gemeinden
mußten sich fügen; der Fürst kam dem Lande aber finanziell zu
Hülfe und die Arbeitsamkeit, Zähigkeit und Genügsamkeit deS
Völkleins schützte es vor dem Bettelstab. ^)
') Die Wirte berechneten die M a ß Wein, die sie im Herbst für 10 kr.
gekauft hatten, mit 43 kr.! — Es bestanden im übrigen folgende Taxen pro Tag für 1 österreichischen Oberoffizier 30 kr., sür Veiköstigung
eines Gemeinen 24 kr., Stallgeld für 1 Husarenpferd 12 kr., für 1 Fnhrpferd 6 kr., Quartier sür 1 Landesschützen 4 kr., für 1 französischen
'Obcrosfizier 1 fl. 30 kr, für 1 Unteroffizier 1 fl., 1 Gemeinen 40 kr., für
1 Pferd 24 kr., Stallgeld ohne Futter 6 kr.; beim zweiten Einfall im J u l i
1800 wurde gerechnet: für 1 Oberoffizier 1 fl, sür 1 Unteroffizier 48 kr.,
für 1 Gemeinen 36 kr. Für die Fuhrwerke wurde pro Stunde 1 fl. und
pro Tag 3 fl. 30 kr. bestimmt.
-) Man berechnete sür jeden HanShaltcr 160 Tage Hnnddicnstc.
I u einer Schrist votn Jahre 1813 heißt cS über Liechtenstein: Das
Land ist u n b e g r e i f l i c h a rm und äußerst verschuldet, erstens, weil es einst
unverhältnismäßig viel zum rheinischen Bnnde und jetzt zum deutschen
FrciatStörver beitragen muß, zweitens hat das Land seit 7 Jahren elendi',
magere ^nhre erlebt und die leytjnhrige Rhciiniberschwcminnng schreckliche»
Der Krieg und damit die Kontributionen und Steuern für
denselben dauerten allerdings noch 13 Jahre fort; 1809, am
26. August, kam beispielsweise vom französischen General zu Feldkirch der strenge Befehl, eine allgemeine Entwaffnung in Liechtenstein vorzunehmen, alle Waffen innert 2 Tagen nach Feldkirch zn
bringen; zugleich wurde verlangt, daß das Ländchen für 200 Mann
und 50 Pferde die tägliche Fourage liefere. — Der Landvogt
Menzinger stellte sich dem General vor, wies ihn hin auf die, Zugehörigkeit dieses Landes zum Rheinbunde unter französischem
„Protektorate", auf die Summe von 14,000 fl., die das Land iin
selben Jahre nur für sein Contingent verwendet habe, auf die absolute
Unmöglichkeit, soviel Lebensmittel im Lande aufzutreiben. Aber nur
ein Trinkgeld von 220 fl. vermochte den General umzustimmen. —
I m Jahre 1658 verkaufte die Gemeinde an Peter Rig und
Leonhart Bargetzi ein Stück Allmeind zwischen dem oberen Büchel
und von S c h i e l s W e i n g a r t e n h i n t e r S t . M a m e r t e n
gegen dem, daß Leonhart Bargetzi den Gatter bei der Badstube
und Peter Rig den untersten Feldgatter zu unterhalten für alle
Zeiten übernahm.
I m Jahre 173L verkaufte der Inhaber des Bades Vogelsang, Hans Jakob Seger von Vaduz, an die Gemeinde Triesen
einen Stall samt Gut im Vogelsang für 110 fl. Verkäufer behält sich nur vor den Krautgarten, die zum Bade notwendige Holzlage, sowie auch Weg und Steg zum Badhaus und zum Wasser.
I m Jahre 1758 verkauften die Triesenberger an die Triesner
ein Stück Gut in Tscherris um 436 fl.
Wie schon oben Seite 41 gesagt ist, kaufte die Gemeinde von
der Baronin Barbara Cleophe von Salis zu Haldenstein geb. Menhardt am 30. April 1772 das Lehen des Zehnten am Berg und
in Triesen und ihren Anteil an dem Weinberg, Haldensteiner genannt, also das halbe G u gelb ergische L e h e n , mit Einwilligung des Lehensherrn, des' Bischofs, um 4000 Gulden.
Auf Seite 41 ist auch erwähnt, daß auch die andere Hälfte
des Gugelbergischen Lehens später, im Jahre 1791 nämlich, an
Schaden verursacht Als dritter Grund der Verarmung werden angegeben:
die Rüfincn und der Rhein; es wird das Volk gelobt als „arbeitsam, geduldig, ausharrend, .gutmütig, gar nicht streitsüchtig. Prozesse seien wenig,
Konkursexekutionen hingegen beinahe täglich."
, S
— 268 —
Triesen kam. Ulisses Gugelberg von Moos zu Salneck in Maienfeld verkaufte der Gemeinde (deren Vertreter waren Sebast. Hoch,
Jos. Kindle, beide des Gerichts, Säckelmeister Jos. A. Kindle,
Werkmeister Jos. Sprenger, Kirchenpfleger Anton Lampert, Geschworene Jos. Nigg im Maierhof und Lorenz Kindle) den genannten
Zehnten mit allen dazu gehörenden Rechten für 3500 fl. R.-W.
Weil aber die Gemeinde Triesen vor hatte, dieses Lehen bei der
bischöflichen Curie vom Lehensverhältnis loszukaufen und ihr diese
Möglichkeit in Aussicht stand, so solle diese Alodialisierung auf
Kosten der Gemeinde geschehen. Wenn aber dieser Loskauf über
600 fl. koste, so versprach der Herr von Gugelberg der Gemeinde
100 fl. an diesen Kaufschilling zu zahlen. Nachdem dann die Bevollmächtigten der Gemeinde, Rentmeister Jos. Fritz und Sebast.
Hoch bei dem Bischof und dem Domkapitel zu Chur die Freilassung
des ganzen Lehens thatsächlich erwirkt hatten, gegen Erlegung von
700 fl. R.-W. das bisherige Lehen nun als freier Besitz der Gemeinde überlassen worden war, wurde am 12. August 1791 die
betreffende Urkunde iin Oberamt zu Vaduz ausgestellt.
Wie man aus diesen vielen Käufen ersieht, war die Gemeinde Triesen vor der Franzosenzeit finanziell nicht schlecht gestellt.
Da damals gar viele Geldsorten im Gebrauche waren,
brauchte es ein gutes Gedächtnis, sie alle ihrem Werte nach zu
kennen. I n einer Quittung von 1765 bescheiniget z. B. ein Landammann empfangen zu baben: „90 stuckh schilter Luidor Ä 11 fl.
----- 990 fl., 11 Max Tor ä 7 fl. 20 kr. ----- 80 fl. 40 kr., I I
halbe Carolin ä 5 fl. 30 kr. ----- 16 fl. 30 kr., 59 stuckh bayrische
Thaller ir 2 fl. 24 kr.
141 fl. 36 kr., 7 stuckh halbe Max
Tor ä, 3 fl. 40 kr., 2 stuckh ^ 30 kr., 1 stuckh ä, 24 kr., 1 stuckh
Ä 6 kr. und 1 stuckh ä 4 kr."
I m Jahr 1796 verkaufte die Gemeinde Triesen an einige
Bürger von Triesen das Holz von einem Stück Wald, der Weißeschild genannt, um 3000 fl. I n 6 Jahren mußte das Holz gehauen und in, 10 Jahren aus dem Gebiete geschafft sein.
I m gleichen Jahre überließ die Gemeinde die sog. Heuwiesen, in der Wartauer Au gelegen, auf 2 Jahre an fünf Männer
aus Wartau, mit dem Beding, daß sie einen guten Zaun und Graben
rings um den noch nutzbaren Teil der Heuwiesen machen und das
Gestäud innert dem Zaun gänzlich entfernen.
— 269 —
Anno 1790 wurde die Schule von der Cooperatur getrennt.
Jedes Kind bezahlte damals 56 kr. Schulgeld an den Lehrer, was
in jeder Gemeinde 20—30 fl. ausmachte. Nur im Winter wurde
Schule gehalten.
I m Jahre 1809 erbaute ein Johann Beck ein neues Haus,
in welchem er laut Bertrag das neue Lokal für die Schule zu
errichten hatte. Die Schulstube ausgenommen, mußte er das ganze
Gebäude vom Fundament bis über das Dach auf seine Kosten in baulichen Ehren erhalten, ebenso die Stiegen und Wege zur Schulstube,' er mußte die Reinigung des Kamins und des Hauses besorgen. Nur das Inwendige der Schulstube, als Thüren, Fenster
und Ofen unterhielt die Gemeinde. „Sollte durch eine Feuersbrunst oder aus anderer Ursache das Haus zugrunde gehen, so
hat der Eigentümer desselben der Gemeinde wieder einen Platz
unter diesem seinem Dach zu verschaffen, damit eine andere Schulstubc wieder erstellt werden kann." Das Holz zum Einheizen im
Schullokale hatte die Gemeinde zu beschaffen und zu spalten; auch
für die Fensterläden hatte sie zu sorgen. — Da die Zahl der
schulpflichtigen Kinder auf 150 gestiegen war, mußte im Jahre
1829 ein eigenes Schulhaus erbaut werden.
I m J u l i 1810 erfolgte die T e i l u n g jenes G e b i e t e s ,
welches zwischen T r i e s e n und T r i e s e n b e r g von diesen
beiden Gemeinden gemeinsam benützt worden war. Es ist das
Verdienst des thätigen Landvogts Schuppler diese Teilung veranlaßt, endgültig durchgeführt uud dadurch manchem Hader vorgebeugt zu haben.
I m Jahre 1815 hatte das Rhein-Ueberwasser einigen Vaduzern an Feldfrüchtcn Schaden angerichtet. Da die Fahrlässigkeit
der Triesner in Erstellung der Dämme schuld daran war, wurden
sie von Amts wegen aufgefordert, sich mit den Vadnzern wegen
Schadenersatz zu vereinbaren. Sie rührten sich aber nicht. Nun
wurde durch zwei Männer: Richter Franz Anton Frick von Balzcrs und Richter Johann Büchel von Ruggell der Schaden geschätzt.
Er belief sich ans 167 Viertel Grundbirnen und 50 Viertel Türken.
Bezahlt wurde dafür 30 fl. 24. kr.
Auch die Jahrhunderte lang gemeinsam benützte, prozessereichc Atzung auf S i l v a p l a n a unter der S t r a ß e wurde
endlich geteilt und damit ein schlimmer Zankapfel beseitigt. Schon
I
/
— 270 —
im Jahre 1786 hatte die Gemeinde Balzers dem fürstlichen Oberamte vorgestellt, wie der Rheinstrom die Viehatzung in der unteren
Balzner Au, sowie die sogenannten unteren Neugüter und das
Frühmeßpfrundgut bei der Balzner Mühle von Jahr zu Jahr
mehr überschwemme und zugrunde richte, die neu erbaute Landstraße
im Heilos mit Schlamm bedecke und nach und nach ganz ruiniere
und endlich durch Zurückschwellung des Mühlbaches auch die ganze
Mühle ins Wasser versetze, so daß oft längere Zeit nicht gemahlen
werden könne, wodurch die ganze Gemeinde Balzers in eine höchst
unangenehme Lage versetzt sei. Solches haben sie fast alle Jahre
zu erleben und es bestehe höchste Gesahr nach und nach ganz versenkt zu werden, wenn von Amtswegen nicht Abhülfe geschaffen
werde. Ursachen dieser Sachlage seien:
1. Weil der wilde Rheinstrom vom 8.—9. Wuhrmeß nicht
in sein bestimmtes Rinnsal eingewuhrt werde und deshalb ein
größerer Teil desselben ungehindert in den Balzner Mühlbach
fallen könne, diesen dann mit aller Gewalt zurücktreibe und mit
Schlamm anfülle; 2. weil der schnelle Lans, welchen der Rhein von seinem
Ursprung an bis dahin hat, teils durch das Wuhr bei dem Kappele,
welches die Gemeinde Triesen widerrechtlich über dem Mühlbach
bergwärts angesetzt habe, teils aber auch durch den schon angehäuften, noch immer von Jahr zn Jahr auf den gänzlich verlassenen triesnerischen Rheingrenzen sich anhäufenden Sand und
die Steine gehemmt werde, und folglich der Mühlbach, mit Morast
augefüllt, seinen Lauf nicht inehr machen könne, sondern gänzlich
verwachsen und sich in, die umliegenden Felder und Auen verlieren
müsse. Man hätte bei Errichtung des Wuhres bei dem Kappele
darauf bedacht sein sollen; aber der Mühlbach habe dortmals
seinen ordentlichen Auslauf ob dem Wuhr durch die Au noch gehabt, und der Sand sei noch nicht hoch gewesen und erst durch
die Nachlässigkeit im Wuhren so angewachsen. — Die Gemeinde
Balzers bittet das Oberamt hierin Wandel zu schaffen.
Diese Aufforderung an die Triesner scheint wirkungslos geblieben zu sein. Ueber die Besitzrechte und Wuhrpflichten in jener
Gegend herrschte überhaupt große Unsicherheit, bis die Sache endlich in den Jahren Z831 und 1835 entschieden wurde.
— 271 , Im Jahre 1829 traten die Triesner mit der Forderung
gegen die Balzner auf, es gebühre ihnen auf dem Gebiete zwischen
Mühlbach und Rhein das Mitweiderecht bis hinauf zu der jetzigen
Mühle. Das bestritten die Balzner entschieden und so kam es
wieder zu einem mehrjährigen Prozeß.
Am 14. M a i 1829 fand die zweite kommissionelle Untersuchung mit Aufnahme des Augenscheines und Einsicht in die von
den Triesnern vorgelegten Urkunden statt. Am 23. M a i wurde
solgendes zu Protokoll gebracht. Balzers verweigert das Mitweiderecht aus diesen Gründen:
1. Der Brief, welchen die Triesner vorlegen, enthalte über
ein Mitweiderecht nichts und sei überhaupt sehr unverständlich.
2. Seit undenklichen Zeiten und nach der Ueberlieferung seit
300 Jahren sei Balzers ini ruhigen Alleinbesitze jener Weide gewesen.
3. Die Ansprüche der Triesner gründen sich auf einen Irrtum, nämlich auf die irrige Meinung, die alte Mühle, von der
in jenen alten Briefen die Rede ist, sei auf demselben Platze gestanden, auf dem die, jetzige Mühle steht. Aus der Ueberlieferung
und selbst aus einem.alten Briefe von 1513 gehe hervor, daß
jene alte Mühle bei Lilva, Plans, gestanden habe.
4. Zur Zeit, als die Grundbücher angelegt wurden, hätte
Triesen die vermeintlichen Rechte geltend machen sollen. Da aber
auch in jenem wichtigen Zeitpunkte nichts geschehen und sämtliche
Wiesen und Aecker an die Leute zu Balzers als Eigentum ausgeteilt worden seien, ohne Widerspruch von Triesner Seite, so
seien die jetzigen unerwarteten Ansprüche noch unbegreiflicher.
Die Triesner antworteten darauf:
Zu 1. Sie beharren bei ihren Briefen.
Zu 2. Obwohl sie seit undenklichen Zeilen das Weiderecht
nicht thatsächlich benützt haben, haben sie doch vor 30 Jahren
noch ihre Ansprüche darauf geltend gemacht. Aus Nachlässigkeit
derer, die für die Gemeinde zu sorgen haben, dürfe der Letzteren
kein Schaden erwachsen.
Zu 3. Was deu Standpunkt der alten Mühle angehe, glaube
die Gemeinde Triesen durch de» Brief von 1521 aufzuklären, daß
nach diesem Briefe die Mühle von dem daselbst erwähnten Zeugstein 37 Klafter entfernt gestanden sein müsse, und der Punkt, wo
— 272
der Zeugstein stund, durch glaubwürdige Männer erwiesen werden
könne. Auch hätte, wenn es nach der Behauptung der Gemeinde
Balzers ginge, unterhalb dem Brunnen (Mühlbach) die Gemeinde
Triesen mit ihr gär keine Mitatzung, obwohl doch mehrere der
alten Briefe von dieser Mitatzung sprechen.
Zu 4. Durch die Errichtung des Grundbuches sind Privatrechte nicht aufgehoben worden und dadurch, daß Rechte der Gemeinde aus Fahrlässigkeit damaliger Richter nicht ins Grundbuch
eingetragen wurden, konnten sie doch nicht verwirkt werden. —
Eine Verständigung war für diesmal nicht zu erreichen. Das
Protokoll unterschrieben: Landvogt Pokorny, Aktnar Strak, ferner
Richter Franz Anton Frick, PostHalter Wolfinger und I. B. Vogt
von Balzers, Richter Johann Kindle, Säckelmeister I. Banzer,
Jakob Erni und Alois Kindle von Triesen.
Am ,16. Jänner 1832 war wieder Tagsatzung in dieser Angelegenheit. Es erschienen vor dem Landvogt Pokorny aus Triesen:
Nichter Jakob Erni, Säckelmeister Josef Bargetzi und die Geschworenen Jakob Erni, Joh. G. Banzer, Greg., Gasner und
L. Kindle, aus Balzers: Richter Joh. Wolfinger, Säckelmeister
Joh. Bapt. Büchel und die Geschworenen Leonz Frick, Franz Jos.
Vogt,' Jos. Ferd. Wolfinger, Baptist Vogt, Leonz Büchel, Baptist
Tschol und Alt Landammann Franz Anton Frick. Vorgelegt wurden die Urkunden von 1440, 1513, 1521, 1650, 1751 und 1803.
Die Vertreter von Triesen gaben folgendes an: Da aus
allen obigen Dokumenten hervorgeht, daß die Gemeinde Triesen
das Recht habe, zwischen dem Mühlbach und dem Rhein mit der
Gemeinde Balzers das Mitweiderecht bis zur Balzner Mühle
auszuüben, so bitten wir, es wolle nach gepflogener Verhandlung
durch Urteil erkannt werden, die Gemeinde Triesen sei berechtiget,
von ihrer Grenze anfangend zwischen dein Mühlbach und dem
Rhein bis zur Balzner Mühle das Weiderecht auszuüben. Balzers
habe die in dieser Sache aufgelaufenen Kosten zu bezahlen.
Hierauf erstatteten die Balzner folgende Einrede:
Sie berufen sich auf das im Konimissionsprotokoll von 1829
Gesagte, speziell darauf, daß Triesen das betreffende Mitweiderecht seit Menschengedenken nie ausgeübt habe. Sodann sei keine
der vorgelegten Urkunden imstande, ein solches Recht zu erweisen.
Der Brief von 1440 bestimme die Mühle als Grenzpunkt des
— 273 —
A l l e i n a t z u n g s r e c h t e s ob der M ü h l e f ü r B a l z e r s , und
zugleich als Grenzpnnkt der gemeinsamen Atzung f ü r B a l zers und T r i e s e n unter der M ü h l e . Die Hauptfrage aber
sei: wo ist diese M ü h l e ? — Aus dem Briefe von 1440 gehe
klar hervor, es sei die Mühle bei Silvaplana; im Jahre 1440
stand sie noch daselbst, im Jahre 1513 stand sie schon nicht mehr
und war durch einen Markstein ersetzt. Die übrigen Briefe haben
k?ine Bedeutung für vorliegende Streitsache. Uebrigens, weshalb
habe Triesen die beanspruchte Weide nie benützt, warum gestattet,
daß dieselbe als Eigentum ausgeteilt wurde, daß für das Triesner
Vieh daselbst ein Pfandgatter aufgestellt und so häufig Pfandgeld
bezahlt wurde? Der Handel werde bald geschlichtet sein, sobald
die Triesner sich von der Jrrtümlichkeit ihrer Ansicht bezüglich des
Standortes der alten Mühle überzeugen ließen.
Das Oberamt entschied zu Gunsten der Balzner (23. Sept. 1832).
Drei Jahre später, im Jahre 1835, fand im Schulhause zu
Triesen zwischen den Vertretern der beiden Gemeinden eine Verhandlung über die Teilung der gemeinsamen Atzung statt. Die Au
ging immer mehr völliger Versumpfung entgegen. Um diesem
Uebel abzuhelfen, mußte der Mühlbach ausgeschöpft, dem Wasserzufluß durch ein Wuhr der Weg verlegt und ein sicherer Abfluß des
Baches in den Rhein hergestellt werden. Das Gebiet des sog. Sandbüchels und was nördlich von demselben liegt, gehörte zwar als Grundeigentum der Gemeinde Triesen; die Balzner aber hatten darauf das
Weiderecht während des Sommers. Da nun aber Triesen sich nie herbeigelassen hätte zum Schutz eines derart mit Weiderechten beschwerten
Gebietes neue kostspielige Wuhrbauten aufzuführen, wurde der einstimmige Beschluß gefaßt, jenes Gebiet als freies Eigentum zu teilen.
Balzers verzichtete auf das Weiderecht für eine Summe Geldes, welche
dem Werte des dritten Teiles des gemeinsamen Weidegebietes gleichkam,
Triesen behielt das ganze Gebiet als freies Eigentum mit
der Verpflichtung, die alte Wuhrlinie von der Balzner Gemeindegrenze an, welche in den Spruchbriefen „zwischen dem 8. und 9.
Meß" bezeichnet ist^ dauerhaft auszubessern und von dort an in
gerader Richtung aus die äußerste Spitze des Trachterwuhres in
der Länge von 200 Klaftern ein neues Wuhr anzulegen und für
alle künftigen Zeiten, zu erhalten. — Die Oeffnung und Offenhaltung des Mühlbaches übernahm Balzers allein. —
18
— 274 —
Bis dahin ging die Sache glatt ab; aber bei der Ziehung
der Grenzlinie gab es wieder Späne. Zwar beriefen sich beide
Gemeinden auf den Brief von 1595, welcher einen Markstein auf
Hans Schurtis Wiesen in Silvaplana angibt, und von welchem
Markstein aus die Linie in gerader Richtung über den Rhein in
die obere Dole des grünen Büchels zeigen soll. Um Streitigkeiten
vorzubeugen, trat auf Antrag der Gemeinde Triesen eine Kommission mit dem Landvogt Menzinger an der Spitze und dem
Grundbuchführer Peter Rheinberger zusammen. Nachdem die Kommission an Ort und Stelle angekommen, ließ sie sich von den
Parteien den Markstein auf Silvaplana, den überm Rhein gelegenen grünen Büchel und die auf diesem befindliche obere Dole
zeigen. Was den Markstein auf Silvaplana betraf, zeigte eine
jede der beteiligten Gemeinden einen andern an. .Triefen wies ihn
einige Schritte über der Landstraße auf den sog. Silvaplana-Wiesen
nahe an der Grenzscheide der Wiesenatzung an. Balzers hingegen
zeigte einen anderen ob diesem in gleicher Linie mit der Weidgrenze, näher dem Berg zu, vor, weil von diesem Stein aus in
einen anderen Stein auf den Zipfelwiesen die Grenze des Weiderechtes gewesen sei. Die Balzner ließen sich aber ohne Mühe herbei, den von Triesen bezeichneten Stein als den richtigen anzuerkennen, unter der Bedingung jedoch, daß diese Anerkennung ihre
über der Straße gelegene Wiesenatzung nicht berühre. — Auch iu
Betreff der Dole auf dem grünen Büchel war man ungleicher
Ansicht. Die Balzner hielten die nördlichere, die Triesner die südlichere für die im Briefe von 1595 gemeinte Dole. '
Obwohl die Auffassung der Balzner die größere Wahrscheinlichkeit für sich hatte, war. sie doch nicht evident. Die Kommission
schlug daher vor, die Linie zu ziehen in die Mitte zwischen diese
beiden Dolen. Damit waren die Vertreter beider Gemeinden einverstanden. Es wurden nun zwei Steine gesetzt, einer ain Rhein,
der ändere am Mühlbach. Vertreter von Balzers waren: Johann
Frick, Richter, Christian Brunhart, Jos. Leonz Büchel und Joh.
Wolfinger; Vertreter von Triesen: Lorenz Kindle, Richter, Jakob
Kindle, Jos. Bargetzi, Jakob Kindle und Gregor Gasner.
I m Jahre 1839 wurden auf diesem Gebiete, im Heulos,
Sandteile ausgeteilt auf alle Bürger mit und ohne Hausnummer
mit der Verpflichtung zu Zug- und Handdiensten am Rhein.
— 275 —
Anno 1808 wurde die Alp Lawena an Fremde auf 12 Jahre
in Pacht gegeben für 2400 fl. Die Pächter hatten für Instandhaltung der Gebäulichkeiten zu sorgen, 30 Stück Rinder oder Stiere
für 40 kr. per Stück in die Alp aufzunehmen, die gewinterten
Gemeindeschafe unentgeltlich zu alpen und besonders hüten zu lassen,
gegen einen billigen Sommerlohn auch die galten Nöser und Gitzi
zu dulden. Die Gemeinde versprach dagegen den Alpweg bis Dues
in Stand zu halten, in Schneenöten unentgeltliche Hilfe zu bringen
und daß jeder Bürger jährlich einen Tag in der Alp reuten
helfe.
I m Jahre 1836 wurde die Alp Lawena in Pacht gegeben
für 258 fl. 6 kr. jährlichen Zins auf 4 Jahre. - Bedingungen:
Die Zeitkühe gehen mit dem Mastvieh um 1 fl. 20 kr. und 3 Pfd.
Brot Pro Stück; die kleineren Rindle gehen mit der kleineren Hab
für 40 kr. und 3 Pfd. Brot. Die Kälber müssen laufen wo sie
wollen und zahlen 30 kr. und 3 Pfd. Brot. Die in der Gemeinde
gewinterten Schafe bezahlen 6 kr. pro Stück. Bei der weißen Rüfe
ist das Schueefluchtsrecht. Die Gemeinde stellt für den Auftrieb
und die Heimfahrt den Alpweg her und leistet überdies für je zwei
Haupt Vieh einen Tag Arbeit für Verbesserung der Alp. Sie sorgt
für die Gebäulichkeiten.
Eine lobenswerte Einrichtung wnrde im Jahre 1845 getroffen.
Die Genossenschaft beschloß nämlich, daß wenn jemand in Lawena
um ein Stück Vieh komme, ihm von jedem Haupt Vieh, das gesund aus Lawena heimkomme, 4 kr. bezahlt werden solle. Nur
die Kälber waren von dieser Assekuranz ausgenommen, ebenso
Tiere, die bei der Alpfahrt schon nicht in Ordnung waren.
Nachdem im Jahre 1848 die Feudalgefälle nachgelassen, das
Ohmgeld und die Steuer der Landeskasse überlassen worden waren,
wurde im Jahre 1860 auch die Naturalabgabe aus den Alpen
Valüna und Lawena abgelöst und zwar für 568 Gulden Oesterr.
Währung.
Hiemit sind wir auf unsere Zeiten und auf die jetzt lebende
Generation herabgekommen, welche noch nicht der Geschichte angehören. Möge einer von denen, die nach uns sein werden, einst
unsere Tage schildern und uns selbst dann gnädig beurteilen!
Möchten die jetzt Lebenden aus der Geschichte ihrer Väter lernen
-
276 —
in guten Tagen der ungewissen Zukunft eingedenk zu sein und in
bösen nicht zu verzagen! Möchten sie den christlichen Grundsatz
stets hoch halten: Thue das Deine und vertraue auf Gott!
Gottes Kcrnd aber rvatte segnend über Griefen
und seinen Wervohnern f ü r und f ü r !
C o r r i g e n d a : Auf Seite 88 in der Mitte sollte eS statt 16L0
heißen 1800. Seite 96 wurde bet der Korrektur leider übersehen und find
daher mehrere stilistische Unrichtigkeiten stehen geblieben. Zu Anfang der
Zeile 4 mußte es Sales statt Salez heißen.
Wachträge.
1. (Diese Urkunde, welche erst nach Drucklegung der betr.
Materie in die Hände des Verfassers kam, diene als Beweis für
das auf Seite 39 Zeile 18 Gesagte).
Wir von Gottes Gnaden Johann Bischofs Zu Chur, Herr zu GroßEngstingen ?c, Urkhunden und Bekennen krafft diß, Das obwolen Unser
hochehrenden Herr Vorfahrer Und Vätter Bischoff Johann Seel gedechtnuß
dem Edel Besten Haubtman Zacharias Rainoldt, daß Lehen am Trisnerberg gelegen, sampt aller Zugehör, welchessievon Herrn Thomaß von
Schauensteiu Freyherren, Und Herren Zu Haldenstein gwüsser Ursachen,
alß verwürktes gut, an sich gezogen verlichen. Weilen aber dieser Verleihung nit allein Ihr Bävstl, Heiligkeit seithero geweste Herren Nuntii,
sondern auch die Herren des Thumb, Capitels widersprochen und in best
Zierlicher Formb Da wider protestirt, sondern auch was das maist und
beweglichst, unser gestifft Und desselben güeter dieser entzieh und Verleihung halber in groß Uuwiderbringliche gefahr gesetzt und haben wir
ernentes lehen widerZuUnserer Handen genommen,und vorigennosssssoren,
als weyland Herrn Hauptman Hans Luzi Gugelbergers von Mooß hinderlassenen Sohn, auch Hans Luzi genant, sampt Herren Hauptm, Carl
Von Saliß und allen ihren Männlichen und weiblichen Leibes Erben,
Söhnen uud Töchtern, und allen ihren nachkomenden zu lehen recht und
restlich verlihen, nnd lcihent wissentlich in Krafft diß Briefs, das wir
ihnen von Recht, oder von gewohnheit daran Zuleihen haben, leihen
sollen, Können oder mögen, doch Uns, Unsern nachkommen, und Benantem
Unsern Gestifft an der Hoch- und Herrlichkeiten unschädlich.
Als Benantlichen den Zchenden in Trisnerberg, in selbigem Kürchspil under dem Wald, daraus der vierte Theil derselben Zehenden der
Kirchen daselbst gehörig, mit allen Rechten und Zugehörden. Mehr vier
Schöffel Korn aus dem großen Zehenden Zn Trisen, Jährlichen giilt.
Item Zwo Hueben in Veiten ^) gelegen, mit aller Ihren Rechten und
Zugehörden, und alles was sonstcn Zu diesem lehen von alters gehört,
oder gehören möchte. Und hicrumb haben Uns obbenante Hcmbtman
>) Darnach wäre Seite
„Kelten" zu lesen.
38
und 4t „Veiten"
statt
„Florden" und
— .278 —
Karl Von Saliß und obrister Wachtmeister Laurentz Tschudi, als besagtes
Hans Lutzi Gugelbergß von Mooß von oberkeit, verordneter Vogt, einen
leiblichen Eidt Zu Gott und den Heyligen geschworen, Uns, Unsern
Nachkommen Und Unserem Gestüfft gethrew, Dienstlich und gewertig Zu
sein, und von obgenent lehens wegen alles das zu thun, so ein lehenmann seinem Lehenherrn von lehens wegen billich thun soll uud Pflichtig
ist, Wie nit weniger, daß sie von dieses lehen wegen an Keinem End
dan vor Uns, oder Unsern Nachkommen rechten beynebent Uns auch versprochen,. Inner Jahrsfrist alle die Zu diesem lehen gehörige guter, wie
sie namen haben mögen, mit ordenlich specificirten Cohärentzen, damit sie
hernacher in die Lehen- und Revers Brief eingesetzt werden können, ein
Zu geben, getrewlich und ohngefchrde. Zu wessen Urkhund haben wier
Unser Bischofflich Secret Jnsigel öffentlich an diesen Brief henkhen lassen.
Der geben ist Zu Chur den dreißigisten Tag Monats Julii, Nach der
geburt Christi im SechsZehenhundert siben Und Dreyssigisten Jahre.
2. (Diese Urkunde konnte im Texte nicht mehr verwertet
werden, weil sie zu spät in die Hände des Verfassers kam. Sie
ist ein Adnex zu dem S . 166 mitgeteilten Spruchbriefe von 1440.
Anno 1440. Ich W o l f h a r d von B r a n d t s der älter Frey,
Vogt zu Feldkirch Urkund öffentlich mit diesem Brief, als von solcher
Stöß und Uneinigkeit wegen, so gewesen seind entzwischen den Gemeinden
von Balzers und den von Triesen um Wunn und Waid wegen, darum
ich sie entscheiden hab, und ihnen zu beider Seiten versieglet Spruchbrief gegeben habe, und aber in denselben Briefen ein M a r k begriffen
ist mit Rammen „als der Bronnen jetzt in Rhein geht", und
da nun sich der Rhein änderen möchte in künftigen Zeiten, daß dieselbige
Mark verruckt und durch mehrere Sicherheit, so bekenn ich mit diesem
Brief: ob daß wäre, daß der Rhein hinwert oder herwert schlug und
gienge, so sollen die von Balzers nit ferner Rechte haben herab zu
Waiden zwischen dem Rhein und enend dem Bronnen, denn als ich einen
Markstein gefetzt hab durch meine Räth, der da stehet in Heinzen von
Bachs wiesen genannt Gartnetsch hie diesend dem Bronnen, der soll
grad zeigen und marken hinüber end Rhein setz und ewiglichen durch
Wiesen (durchweisen, hinüberweisen), und denen von Triesen hie diesend
dem Bronnen an Wunn und Waid und anderen Sachen unschädlichen.
Es ist auch darinn behalten (vorbehalten) worden: ob sich der Markstein hernach verrücken oder verändern wollt von Rhemsnot.oder sonst,
so mögen sie einen anderen Stein setzen in derselben Inhalt, weder
(höher) noch niederer ungefährlich. Bei der Mark sollen sie bleiben zu
beiden Seiten. Und dessen zu Urkund so geb ich ihnen dieser Briefen
zween gleich auf ihr vorigen Spruchbrief, daß auch alles in einem Spruch
— 279 —
zugangen ist, und mit kleinem angehänktcn Jnsicgel, doch mir in anderen
Sachen unschädlich. Geben zn eingehenden Aprill des Jahrs, da man
zählt von der Geburt Christi Vierzehenhundcrt und in dem Vierzigsten
Jahr. (Modernisierte Copie im Triesner Urkundenbuche.)
3. (Folgendes Fragment aus einem Spruchbriefe vom 16. M a i
1562, im Gemeindearchiv Triesen liegend, durfte nicht ohne Interesse
sein. Graf Alwig von Sulz zu Vaduz beklagte sich wegen Beeinträchtigung seiner Hoheitsrechte durch die Besitzer der Grafschaft
Werdenberg (Glarus). Dieses Fragment betrifft den dritten KlagePunkt: Das Jagdrecht und Forstrecht am Rhein).
„Zum Dritten.Beclagt sich Auch der Herr Grafs, wiewol Jr.
Gnaden und Derselben Vordern des Wildpans Und Vorstlich gerechtigkheit Beidseits Reins Inhalt obgesagter Thailung der Herrschafft Werdenberg und Vadutz wol nnd gnngsamlich befuegt, die auch Jrer Gn. gelegenheit Über mensch gedenken von derselben Vordern Bis Usf Sy
Innen gehabt, sondern menigklichs verwidern gebraucht Und genossen.
Dessen Aber Alles unangcsehen der thailung und langwirigen Rüwigen
Posscssion und Besitz haben die von Glarus J r solch Vorstlich Oberleit
Jntrag Zethun Unverstanden Iren Gn. auch mit allain dieser orten
sovil den Zuertailten Wildtpcm Uff dem Werdenbergischen Boden Belangt, sonder Auch herwert Rein?, der Hoch und Nidern Oberkeit sampt
dem Jagen I n dem gezirkh der Underthanen Zn Werdenberg allain
In
der Messung des Blumen Und der Waid Zugehörd An sich Zu-
ziehen Unverstanden. Dieweil dan solchs der Vertaylung unnd Altem
herkhomenstracksZuwider Jro Gn. Uff disem platz der Hvheu unnd
Nidern Oberkhait Auch Vorstlich gerechtigkaiten Und dann der Vorstlich
Gerechtigkhait In der Grawschaft Werdenberg I n Rüwig Unverdechtlich
Possession, So wer Abermals Jrer Gn. gnedigs Bcgeren, Wir die giletlich underhandler wollen mit unserem güetlich spruch die Herrn von
Glarüs Dahin weisen, das Sy von Jrer Unwirklichen angemassten
Vorderung Der Hohen, Nidern Und Vorstlich gerechtigkaiten an bemelten
Orten Ruewig pleiben Zelassen. Daruf deren von Glarus gesaunten
Antworten, das Ire Herren Und Obern des Hern Grawen vorerzelts
Klag in kamen Wegen gestanden Dann Ire Gn. khain Vorstliche gerechtigkait noch hohe oder Nidere Oberkhait in der Grawschaft Werdenberg
Als weit sich derselben gründ und Boden diss- unnd Jhenseit Reins
erstreckhte hetten. Befremtede Auch Ire heren Und Obern nit Wenig,
Das J r gnaden soliche gerechtigkait I n dem Iren sich beruemen und
anmassen, Dann Ire heren Und Obern Und derselben Vorfarende besitze! der Herschaft Werdenberg solches Wildtbans Vorstlich Rechten und
Aller gerechtigkait Jndert Vorgemelten marken In gneter Ruwig besitznng
— 280 —
und gewer bitzhar gewesen. Habeil Auch dessen genügsame gewarsame.
Alt und Neuw khaufsbrief und Urbar darZulegen. Begerten Abermals
Wir die Underhandler Wollen mit unserm güetlich spruch den Herr»
Grauen Dahin Waisen, Das derselb von seiner Vorderung der Vorstlich
gerechtigkait Auf der Grawschaft Werdenberg gründ und Boden hie und
dortseit Reins Abstünde, Ire Herrn und Oberen bei Jrer lang und Wol
hergebrachten Vorstlich Auch Hoch und Nidern Oberkeiten Rüwig pleiben
Zelassen, — So dann Abermals Jederthail uff seinem fürpringen und
Begeren verhart, Haben Wir sy volgentz mit Jrem gueten Wissen und
willen dahin Verglichen: Erstlich das nun hinfüro die Graueschafft
Vadutz Und Werdenberg I n Iren Borsten Abthailen Unnd die Marckh
sein soll der Starckest flus des Reins. Also das nun hinfüro Wolgedachter her Graff uff dem Boden der Underthanen der Graffchafft
Werdeilberg Zugehörig so weit sich Ire marken herdisseits Reins erstrecken, Alle Vorstliche Ober- und herlichkait Wie An Anderen orten
Jrer Gn. herschafft Vadutz haben und gevrauchen sollen Und mögen.
Hinwiderum so sollen Auch die Hern Von Glariis von Wegen Jrer
Zugehörigen Grawschafst Werdenberg Uff dem gründ uud Boden, so
mergenents Hern Grauen Underthanen der Herschafft Vadutz so weit sich
Ire marken Jhenseit Reins erstrecken, die Vorstlich Oberkeit gleichergestalten haben. Und ist Jnsvnders hierJnnen baiderseits Underthanen
halben bereth und bedingt, So sy frielings oder Herbsts Zeit J r Vieh
Aus den vorgemelten Plätzen I n Iren marken uff der Waid haben, Das
yede herschafft so lang das Bich da In der Waid ist, sich des Jagens
der Endts Zuurhüetung des schadens, so dem Vich von den Hunden
oder In Ander Weg erfolgen möchte, enthalten sollen. So aber das
Vich nit Aldo unnd dan Ainichc oder die Ander herschafft I n Jrem
geZirckh des Forsts Jagen Welten, sollen sy dasselbig doch ane nachtail
nnd schaden Der gebluemten gneter (Heuwiesen bei stehendem Gras) thun.
.Wurde sich aber Wildtvreth uff Ainen oder den Anderen platz stellen,
Mag der her Grafs uff dem Blatz sie disshalb Reins selbs oder die
seineu schiessen lassen. Dergleichen der Hern Von Glariis Landtvogt
von Werdenberg uf dem benanten Blatz dort Jhenseit Reins selbs oder
durch seine diener Auch thun mag. Es solle Auch der Her Grafs desgleichen die Hern von Glariis Iren Underthanen gebieten, Das sich
khaincr Uff den bcmeltcn Plätzen Waidwercks oder schiessens Undersahn
noch gebrauchen. So Aber Ainer oder der Andere sich Usf den Angctzaigten Blätzen sich schiessens oder Waidwercks gebrauchen oder derniasscn argwönisch erzaigcn würd, man sich seinethalben solches ZuVersehen, welcher Oberkait dann solches fürgepracht würvt, sol sy Iren
Underthanen darum straffen, solche und dergleichen Handlung nit gestatten.
— 281 —
Were denn Das Ainer oder mer etwa geschossen oder gefangen hette,
Sol er von seiner Oberkait und herschafft Angehalten werden, sich mit
der Herschafft I n deren forstlichen Gerechtigkait da er das Wildpreth
geschossen oder gefangen, darum Zuvertragen. Doch I n Beschluß das
Baiderseits khain thail sich des Wildtvans ferner noch Weiter gebrauche
Änderst das die Vorstlich Ober- und gerechtigkait vermag und mit sich
pringt. Was dann belangt die hoch und Nider Oberkait Ist durch uns
giletliche Underhandler Bethedingt, Auch von dem Hern Grauen Auch
den Hern von Glariis bewilligt: Das der her Graf dorth Jhenseits
Reins Uff dem Blatz so weit desselb Underthanen der Herschafft Vadutz
Marken geen, hin füro die hoch Und Nider Oberkait haben, behalten
und gebrauchen, Dergleichen die Hern von Glariis auf dem platz, so
weit der Herschafft Werdenberg Underthanen der Marken sie hin oisshalbs Reins geend die hoch und Nid. Oberkait Auch gleichergestalten
haben und gebrauchen. Hierin sollen sy solich spennig Artickel gegen
Ainander veraint, vertragen und gericht sein. Zu Urkhund mit obgeschribner (?) vier spruchleuten und mit meines gn. Hern nnd deren von
Glarus Jnsiglen versigelt Am heilligen Psingst abend den 16. Mai 1562.
Die durch die Gemeinden Griefen und Griefenberg
gemachten wichtigeren Käufe und WerKäufe.
Um 1300.
Die Walliser wandern ein und erwerben teils käuflich, teils
lehenweise einen großen Teil des Triesenberges, ebenso
Malbun, Garselli u. a.
Vor 1371. Die Walliser am Berg erwerben Güschgle und Gugschfiel
als Erblehen.
1378. Triesen kauft die Alp Valüna samt Drasgimiel (Aelple)
und Schedlers Boden.
1403. Triesen gibt Drasgimiel den Wallisern am Berg als Erblehen.
1406. Triesen gibt den Schedlers Boden einigen Wallisern als
Erblehen.
1558. Einige Walliser am Berg kaufen den Guggerboden.
1600. Triesen verkaust an die Balzner das Schafbleikle und das
Meßweidle.
1610. Triesen verkauft an die Triesenberger den Heidbüel.
1611. Triesen verkauft an die Triesenberger das Maiensäßli
Salums.
1615. Triesen verkauft an die Triesenberger den Schedlers Boden.
1616 u. 1635. Die Triesenberger kaufen Wälder am Aelple gelegen.
1646. Triesen verkauft an die Balzner das eingewandete Garsenzele.
1649. Einige Berger kaufen ein Stück von der Sükka.
1651. Triesen kauft einen Wald ob Valüna, unter Gampfal.
1652. Die Triesenberger kaufen das Erblchen zum großen Steg.
1659. Triesen verkauft an die Balzner ein Stück von Valüna.
1662. Einige Berger kaufen ein weiteres Stück von der Sükka.
1662. Triesen erwirbt einen Wald in Garsenza.
1663. Die Triesenberger kaufen das Menschenwäldle.
1672. Triesen verkauft an die Berger das Walser Heubergle.
1688. Einige Triesenberger kaufen den übrigen Teil von Salums.
1706. Triesen kauft den Naßhaken.
1758. Triesen kauft von den Triesenberger» ein Stück von Tscherris.
1778. Die Triesenberger kaufen von den Vaduzern das Malbun.
1772. Triesen kauft das halbe Gugelbcrgische Lehen.
1791. Triesen kauft die andere Hälfte dieses Lehens.
1810. Triesen und Triesenberg teilen die Atzung ob Vanolen.
1835. Triesen und Balzers teilen die Atzung in Silvaplana zwischen
Mühlbach und Rhein (Heilos).
— 284 —
P e r s o n e n - u n ö Z>rts-Wegister.
Weniger bedeutende Namen wurden nicht registriert, ebenso
wenig solche, die fast auf jeder Seite vorkommen, die Gemeinden
nur in Verbindung mit anderen, mit welchen sie an der betreff.
Stelle als streitend oder kontrahierend erscheinen.
v. Bach. Klaus 152
A.
„
Adam 152. 195
Abbarth Josef, Pfarrer v. Triesen 87
„
Heinz 183, 184, 198
Dr. Abbarth, Hofkaplan in Vaduz 103 „
Bachmann, Oberst 264
Adalgott hl. 16
Balbun f. Malbun
Aelple 204
Alamannen, -ien, 10,11,12,18, 46 v. Baldenegg 18, 115
Balzer Simon, Pfarrer 96, 97
104, 105, 106, 157
Balzers mit Triesen:
Albrecht I. König 154
Altach 133
a) wegen der Au S i l v a Alvaschein 96.
,
plana 165, 171, 183, 198,
Ambrosius hl. 50
208, 222, 224, 239, 248,
Ammann Franz Karl, Pfarrer 75, 98
269—274, 278.
Ammann Heinrich von Tunnes 136
d) wegen Alpen 212, 214,
Antoniuskapelle am Berg 98
220, 222. 224, 240, 248
Appenzell 176, 178
Balzers mit Wartau 171, 197^
Arbon 148
219, 223
Arlberg 9, 52, 120
Balzols f. Balzers
Aspermont 136, 146.
Banzer Dominikus 47
Auffenberg, General von 253, 254 Banzer Anton, Alt-LaNdammann 224
Augsburg 10, 83, 99, 100
Banzer Anthony, Alt-Landamm. 234
Augustus, röm. Kaiser 8
Barbara hl. 109
Azmoos 176, 180, 254
Barbarossa Friedrich, Kaiser 31
«.
Bargella 192
v. Bach, die 130, 151—152
Bayer Andr., Cooperator 74
„
., Heinz 20, 22, 152
Beck Johannes, Kaplan 54
„
Lienhard 20, 22, 152
v. Beck, Rentmeister 80
„
„
Heinrich 20, 21, 22, 152 Bellegarde, General 260
„
„
Heinrich, Abt 152
v. Belmont, Freiherrn 145
— 285 —
Bendern 16—18, 23—26, 76, 82, Büchel Andr., Landammann, 74, 228
91, 96, 133, 168
Büchel Joh. Bpt., Coop. 96.
Bergle 204, 227
Büchelmann Georg, Pfarrer von
Bergün 147
Balzers 62
Buecher Franz, bischöfl. Kommissär
Berthold der Kurze 147
43, 44
Bertschenreute 139
Bey, General 263
Bünden u. Bündner 59, 115, 155.
176. 180, 193, 253
Bilger Th,, Pfarrer 28, 59, 61
v. Buol-Schauenstein, Graf Rudolf,
Bludenz 116, 147
Blumenegg, Herrschast 168, 194.
Fürstbischof v. Chur 91
Blumer Samuel, Landvogt zu Wer- Bürklin Joh., Pfarrer 74
denberg 250
Bürs 60, 153
Bodensee 8, 10. 120. 148
v. Bürs Ulrich 133
Bovel 165, 167
Bürser 153
Brandis, Freiherr» von 13, 14, 54,Butzelin Dr., Stadtpfarrer in Feld152, 164, 169
kirch 59
Wolfhart 165, 169, 183, Büssi Daniel, Landvogt zu Werden184, 214, 278
berg 216
„Ulrich 14, 53, 169.
C.
„Ortl.,Bisch. 14,153,169 Capitel unter der Lanquart 52, 55,
„Wolfgang 181
62, 63, 66, 75
„Sigmund 52, 169, 170, Oaxitulurn Orusi»uum 52, 75, 89
171, 173, 174
Capont 18, 116, 139
., Ludwig 14, 15, 53. 54, Carigiet, Landesvikar 92, 94
110, 171, 174, 176, 181 Casatia, Edle von 136, 152
v, Brandis, Burkart 22, 168
Casti, Burg in Schams, 142
v, Brandis Hans Nikolaus 173.
Chabreau, General 255
v. Brandis Hans 179
Cham, Bernhart von, Altbürgerv. Brandis Christ., Schloßkaplan 57
meister in Zürich 201
Brändl, Verwalter 76, 77
Chur Stadt 10, 16, 29, 33, 136,
v. Braßberg, Edle 150
144, 145, 253
Bregenz 10, 88, 133
Chur Bistum 14, 47, 89
Bregenz, Grafen von 49, 132
Chur Ordinariat 36, 58, 86, 92,
Bregenzerwald 116
100, 101, 103
Brixen, 52. 89
Chur Domkapitel 32, 35—41, 77,
Brück v. Weißenberg, M. Salome 56
133, 135, 136, 146, 268, 277
Brück v. Weißenberg, Ulrich 65
Chur Domkirche 14,15,134,142,146
Brock v. Weißenberg, Hieronymus 65 Churrätien 121, 122, 154
v. Brunnenfeld 141
Churwalden16.17,91,136,144,152
Brunnen, Burkhart zum, Landvogt Clunia 10
zu Sargans 226
Constanz 139
Büchel Georg, Landammann 224,226 von Curten 19, 115.
— 286 —
D.
Damüls 122
Davos 125
Dietmar, Bischof von Chur 132
Dietrich, Propst zu St. Luzi 18
Dionysius, Fürstbischof 41, 82
Disentis 47, 93, 96, 144, 254
Domleschg 137, 142
Donatus hl. 20
Donau, Pfarrhelfer 81
Drasgmiel 160, 162, 171
Drusomagus 8
Drusus 8
Drususthal 9
Dus 9.
E.
Feuerstein Georg ?. 23
Fidelis hl. 59
Fink, Hofkaplan 83
Florus Julius 10
Florinskapelle 82/ 152
Flums 156, 175, 181
v. Fontenas 144, 146
v. Frauenberg 54, 147, 155
Frauenkapelle, s. Kapelle U. L. Fr.
Friedrich I., Bischof 136
von Frewis 100, 165
von Freiberg, Konrad 153
Frastanz 125, 185, 189, 190, 191
Frick Lutzi, Landammann 22
Frick Leonz, Alt-Landammann 240
Frick Franz Anton, Alt-Landammann
272
Eberlin Klaus ab dem Triesenberg
mit Triesen 199
Friedrich II., Kaiser 106
Egge, an der 148
Fritsch Jakob, Pfarrer 79, 80, 99
Eidgenossen 168, 176, 177, 178, 181 Fritsch Johann, Pfarrer von SarEieracker und Eierbündt 31
gans 83
von Ems, Ulrich 134, 135
Fromberger H., Pfarrer 54
von Ems, Goßwin 143
Fromberger Ulrich 155
von Ems, Gottfried II 148
Frömmelt Jos. Anton, Coop. 90
Erni Jakob, Pfarrer 62—66, 116 Frömmelt Johann, Priester 83
Erni Josef, Pfarrer 95
Frömmelt Stefan, Alt-Landammann,
Erble 67/ 129
199, 201
Erni Jörg, Advokat 171
v. Furtenbach, Propst 59
Eschen 17, 93, 114, 119, 126, 165.v. Furtenbach Zacharias, Lcmdvvgt.
213, 222
v. Federspiel, Fürstbischof 81, 102 Fürstenau 32
Feer,Stefan, Ammann am Eschner- v. Fürstenberg, Gräfin Kathar. 28
berg 214
G.
Feldkirch Stadt 40, 52, 87, 88, 90, dsil» rotunäk 20
93, 96, 100, 127, 132, 135, 142, v. Gail, Hofrat 243
148, 150, 153, 161, 165, 170, Gallus hl. 47, 52, 94
175, 176,178,180,182,185,188 Gampfal 160, 165, 166, 212, 214,
Feldkirch, Grafen, f. von Montfort
222, 223, 240
Feldkirch Oberamt 240 u. ff. Garnperdon 199
Feldkirch, Johanniterkloster 133,137 Gamvrm 144
Fellers 145
Gamswald 123, 124
Feger Laurenz, Kaplan 96
Ganterbein Jos., Ammann 197.
-
28? ,—
Gapont 20, 26, 31, 152
Garetsch s. Gritsch
Garselli 124, 185, 188—193
Garsenza 220, 225
Gasner Dr., Frz. Xav. 99
Gussaler s. Kafsaler
Gatnalp 125
Georg hl. 130
Geyer (Gyr), Cooperator 74,79, 116
Gilm v. Rosenegg, Landvogt 82,103
Glurns 87
Glarus.175, 176, 177,181,201,203
Göfis 62, 171
God Jakob, Landammann zu Sargans 207
God Johann, Landammann zu Sargans 226
Götzis 52, 88, 133
Grabs 124, 144, 148, 190, 193
Gräplang, Burg und Herrschaft 156
Guelf. Major 258 u. ff.
Gritsch 160, 170, 212,-213
Guflina 18, 124, 156
Von Gugelberg von Moos 38, 41,
v. Gutenberg, Elsbeth 18, 156
Margaretha 18, 156
Jörg 56, 15S
Heinrich 37, 156
Hans 37, 156
von Güttingen Rudolf 133
H
von Habsburg Rudolf, König 137,
145, 146, 154
von der Halden zu Haldenegg Rudolf,
Landvogt zu Blumenegg 224
von Haldenstein von Salis 267, 277
„
s. Schauenstein.
Hall in Tirol 90, 99
Hall in Schwaben 113
Harder, Kanonikus, Pfarrer in
Schaan 78
Harprecht, fürstl. Kommissär 45, 76
bis 78, 234—236
Hartmann II., Bischof, f. Montfort
Hartmann, Graf von SargansVaduz, f. Montfort
Haßlinger, Kommandant, 255, 256
von Hausen Karl, Landesverw. 46
255, 267, 268, 277, 278
Heer Joh., Edelknecht 35
Guggerboden 201, 205—207
,, Rudolf, Ritter 35
Gurtenalp 50, 123, 124, 162, 163 Hefti Melchior, Landammann zu
Glarus 210
von Gurten f. Curten
Heidbüel 214
Guschg 123, 125, 127
Güschgle 126
Heinrich I., Bischof von Chur 132
Guschgfiel 125, 126
Heinrich l l . , Abt v. St. Gallen 154
Gutenberg, Schloß und Hügel, 10, Heinrich V>., Bischof von Chur 15,
53, 54, 58
11, 13, 23, 38, 99, 147, 154,
155, 176, 177, 197, 198, 214, Heinrich V I . , Kaiser 18
Herrenberg 146
220, 223, 240, 241, 260
v. Gutenberg, Edle, 18, 33,154,155
Ulrich 154, 155
„
Heinrich 18, 36, 155
Hans, 36, 156
Heinrich 18, 36, 37,
Hetz. Joh., Pfarrer v. Balzers 55
Heubergle 227
Heusle, Landgerichtsstabhalter, 243
u- ff.
Hilty Th., Landammann 57,222,224
156
Hiller, General 261
Hans 18, 36, 37, 156 Hoch Joh. A., Pfarrer 75,77,84,116
-
288 —
Hofer Wend-, Pfarrer, 45, 90—96
Hofer Andr., 81, 90
von Hohenberg 139
von Hohenems, Grafen 32, 42, 55,
214
Kaspar 27, 39, 42,
58, 60, 216, 221
Franz Wilhelm I. 28,
42, 61—64, 107,
171, 221, 223,
224, 225.
„
Katharina 221
Karl Friedrich 221,
Jellachich, General, 257 u. ff.
Jktodurum 10
Jnnocenz III., Papst, 17, 18
Innsbruck 90, 96, 98, 99
Jnterlaken 152
Johannes hl. von Nepomuk 116
Johann II., Propst von St. Luzi 9,20
Johannes, Abt von St. Luzi 39
Johann II., Bischof v. Chur 35
„
„
„ IS, 3?
„
„
„ 38, 39
,?
„
„
„ 28, 39,
40, 41, 61, 64, 65, 277
„
»I-,
V.,
VI-,
227
Johann Anton, Bischof v. Chur 41,80
Jakob Hannibal 71, Jones Wolfgang, Vogt zu Neu. 74, 75, 222, 230,
burg 210
' 234
Josef Moor, Bischof v. Chur 39, 61
Ferdinand Karl 43, Julius Florus 10
67, 228
von Juvalt Konrad, Ritter 145
Franz Wilhelm Ru- Jsny 178
dolf 231
Jter Hans 21
von Hohensax, Freiherren, f. von „ Hieronymus 32, 33
Sax
„ Donat, Domdekan, 32
Hop (Hopp) Basil, Landammann
K
71, 101, 228, 234
von Kapaul Hartwig 32, 33
„ Hans, Landammann, 218
Kapelle U. L. Frau 17—30,51—64,
„ Joh. Bpt. 30
71, 72
,, Joh. Ulrich, Dr. tbsol., Kano- Karl der Große, Kaiser, 34, 47, 48,
nikus 98, 101
107, 129
Hummel Laurenz, Pfarrer von Bal- Kaspar von Karl, Bischof v. Chur 94
zers 66
Katharina hl. 108
von Hummelberg Euphrosyne 65
Kaufmann, Coop. 80, 81, 98
Humfrid, Gaugraf 17, 47
Abt von St. Luzi 98
Hunnen 12
Kelten, Keltisch 9, 10, 12, 104
von Hörningen Hans Ulrich 185
Kenelbach 133
v. Hotze, Feldmarschall 259 u. ff.' Kindle Wernhart, Kaplan 54
„
Kaspar, Ammann zu Vaduz
T
54, 199
Jäger, Landammann 101, 102 „
Christoph
Karl, Pfarrer 73
Jardon, General 264 u. ff.
bis 75, 97
Jauch Ambros, Lcmdvogt zu Sar„
Hans, Frühm., 15, 31, 54
gans 201., Michael, Pfarrer 53, 54
„ Peter, Landv. z. Sargans 207
„
— 289
-
Kindle Jos., Beneficiat 95
„
Jos., Landammann 265
Klanx 144
Köberle Christoph, Landvogt zu Vaduz 44, 226
Kodier ? Christoph 12, 20
von Königsegg, Graf, 75
Konrad I,, Bischof von Chur 16
Konrad, Herzog von Schwaben 18
Konrad Andr., Pfarrer 81,84,99,160
Konstanz 19, 148
von Kriß Valentin, Pfarrer 15, 16,
Liechtenstein Johann Adam 234
Jos. Wenzel 245—247
Franz Josef 32. 243
Alois I. 250
Alois II. 92
Johann II. 46, 50, 95
Lida 205
von Limpach Rudiger 16, 13
Lindau 134, 137, 138, 140 u. öfter
Lucius hl. 46
Lucius Jter, Bischof von Chur 37
Luciensteig 40, 88, 147, 168, 176
35, 42, 43, 64, 65—74,
177, 181, 253 u. ff.
80, 226, 228
Lüchinger Rudolf, Ammann am
Thomas, Coop., 79, 98
Oberriet 210
Jakob, 65
Lußmann, Kaplan v. Feldkirch 40
Fidel, 98, 103
M
von Kriß'sche Familie 65, 66, 116 Machelmshofen 139
Kräler, Landvogt zu Vaduz, 194 Magnentius 11
Kreder Juvenal, Landvogt zu Va- Magnus hl. 65, 69
duz. 201, 205
Malenfeld 17, 168, 174, 176, 181,
Krumen Ulrich zum, 174
254
«
Maierhof 32, 110, 111 u. öfters
Malans 150
Lacour, General, 263
Lachen Ulrich von der, Ammann 124 Malbun 123, 124, 127, 160, 199,
204, 221, 231
Landtmann Franz, Landvogt zu
Malbunerbach 163
Vaduz, 194
Lang Marx, Ammann zu Vaduz 199 Maler 195
Mäls f. Balzers
Lanquart 52, 120
Mcihr Joh. Michael, Pst., 89, 90
Laterns 89, 122, 125
St. Mamertenplatz 11, 48, 108,
von Laubenberg Hans 178
141, 151, 154, 216
Lavater Jakob, LandvogtzuSax224
Kapelle 7—16, 31,
Lawena 9, 69, 105, 111, 157, 225,
233, 275
Legler Peter, Landvogt zu Werdenberg 210
Leonhard. Bischof von Chur, 51
Leuk 121
Liebenstein 133
Liechtenstein Fürsten von 45, 76, 233
Anton Florian 76, 233
bis 235
51, 61, 135
Kaplanei l4—16, 54
Marbach 170
Margaretha hl. 108
Mariahilflapelle Balzers 73
Mark Heinrich, Stavtammaun in
Feldkirch 142
Marquardt Balthasar, Ammann zu
Sonnenberg 199
19
— 290 —
Massen«, General 88, 254 u, ff. v. Montfort, W e r d e n b e r g Albrecht I.
Mathys Balthas., Pfarrer 57—64
146, 147, 155
Maschlina 42,43,44,68,85, 153,177
Wilhelm 169, 170
von Matsch Ulrich, 160
Rudolf 36, 49
Matt Franz Jos., Coop., 91, 96
„
„ S a r g a n s 13, 32, 49,
Masescha 15, 16, 50, 51, 56, 57,
122, 124, 135, 155,
58, 70—72, 86, 122, 124, 156
160, 168
Maurer Simon ?, 24
Rudolf I. 119, 124
Mauren 91, 96, 137
Johann 135
Maximilian, Kaiser 54
Heinrich 135
Mehrerau 133, 152
Rudolf II. 160
Mels (bei Sargäns) 62, 73
Jörg 156
Menzinger, Landvogt 274
„ Vaduz 13, 128, 135,
Meran 90, 91
153, 160
Menschenwäldle 221
Hartmann 122, 124
Meßweidlin 214
Rudolf 153
Milo, Abt von St. Luzi 29
Hartmann, Bischof 31, 35,
Misox Heinrich, Propst von, 145
36, 37, 42, 156
von Moltke, Freiherr 80
Heinrich 36, 125, 160,
Montavon 52
171, 173, 196
von Montfort, Burgen 13, 132, von Montfort, Bregenz 53, 122
von Montfort, Dienstmannen
133, 135
13, 49, 132, 133, 134, 135, 141
Grafen 13, 49,132,
133, 135, 142 Montfort, Gut am Triesenberg 19
„ Feldkirch 122,141,146, Moser Konrad, Ammann zu Vaduz
148
163, 164
Hugo 49
Müsinen, Landgericht 171, 185, s.
Rudolf 49
Rankweil.
Friedrich I., Bischof v. Chur
R.
136
Napoleon I. 257
Sophie 147
Naßhaken 231
Rudolf 34, 141, 148, 153 Nauders 90
„ Werdenberg13,32,48, Naule, Canonicus, Pfarrer in Schaan
53,122,132,133,135,
57, 61
143, 148, 150, 160, Regele Hans, Landammann 24, 214,
279
216
Rudolf 49, 133
Hugo 125, 133
Hartmann 133
Hugo II. 146
Hugo III. 146, 155
Heinrich II. 146, 155
„.
Hans, Landammann 97, 222,
228
„
Michael, Pfarrer 54, 55
„
Nikolaus, Pfarrer 60, 61
von Nenzingen, Ulrich 133
Nenzing 199
— 291 —
von Neuburg Thumb 137
Marquard 148
Nikolaus, Propst v, St. Luzi 18, 139
Nigg Josef, Coop. 89.
Nigg Egidy, Landammann 103
Nuntius Päpstlicher 39, 58
Nutt Adam, Landammann 218, 223
Nüziders 152, 153
von Nüziders Heinrich, Ritter 136,
Pitschy Ulrich, Pfarrer 36,
42, 52
Pius II., Papst 14
von Plantär 149
Planken 192, 204
Plattner Ulrich, Vogt zu Werdenberg 165
Pokorny, Landvogt 94, 272
Porto, de la Nikolaus, Canzler 22
Poß Othmar, Pfarrer 58, 59
152.
Prademetz 123, 124
Prättigau 59
O.
Prafatscheng 50, 67, 129
Oberwallis 121, 122, 125
Oehri Adam, Ammann am Eschner- von Proßwalden Landvogt 28,38,59
„
„
Schloßhauptmann56
berg 218
Prünster,
Weihbischof
93
Ortlieb von Brandis, Bischof v. Chur
Pümpel
Andr.,
Coop.
82,
86, 89, 107
14, 169
Purtscher,
Regens
90
von Oesterreich, Herzoge 154, 155,
O.
168
Oesterreich 59, 60, 114, 168 u. öfter
Ostgoten 12.
Oudinot, General 254 u. ff.
P.
Pargelli 204
Pappus von Tratzberg, Pfarrer in
Schaan 62
Pauliu Jtal (Malis), Landammann
24, 26, 215
Paznaun 52
von Peller Nik., Dekan 8
Petrus II., Bischof v. Chur 38, 55
Pfäfers Kloster 30, 31, 47,120,144
„
Aebte 133, 136, 137, 143,
146, 148, 149, 169
Pfarrkirche Triesen 53, 55, 59, 61,
67, 71—73, 83
Quader (Feldbezirk) 30, 31
Quadrella (Padrella) 18, 20, 139
von Quader 30, 31, 151, 157
R.
Ragaz 136, 146, 149, 168, 174,
253, 255
Rainolt Zacharias 38—41, 277
Rainold Sigmund, Landvogt 210,
217
von Ramschwag, Balthasar 23, 37,
38, 197, 201
Kaspar 23—27,38,
55, 133, 223
„
„
Ulrich 155
Rankweil, Landgericht, s. Müsinen
37, 228, 240 n. ff.
Rankweil 87, 89, 90, 101, 116, 134,
171, 173, 185
„
Triesenberg 58, 81
Rätien, Rätier, rätisch 8—12, 17,
Pfefferli Wolf, Ammann 168
18, 46, 104, 105, 131, 132,
von Pfyn Hans, Landvogt zu Vaduz
195, 198
Philipp, Kaiser 131
von Pieron, M. Anna 80
Pirmin hl. 47
144, 154, 122
Rauscher?., Albert, Abtv. St.Luzi29
Ravensburg 137
Reber Josef, Cooperator 90, 91
— 292 —
Reding Dietrich, St. Stefans Ordens- romanisch 8,10,12,115,122,151,158
ritter, Vogt zu Rorschach 224 von Roners 30, 31, 151
von Rebstein, Ritter 143
von Rorschach, Rudolf 149
Reichenau 144. 254
Rösch Jakob 15
von Reichensteiu (Richenstain) 37, Rotmayer Joh., Pfarrer in Eschen 66
130, 142—150 Rottweil, Landgericht 23, 27, 39
Kuno, Ritter 144 von Rost, Dionysius 102
„
Kuno junior 144, von Rost Dionys., Graf U.Bischof 103
145, 146
Rüglin von Roners 30, 31, 151,
Rudolf, Abt von
162, 163
Disentis 144,145 Rotmuud Kaspar, Ammann in RorUlrich 133, 145
schach 201
Burkart 146, 147 Ruprecht, Abt in Kempten 228, 229
Konrad 146, 147,
S.
148
Samt Julien, General 258 u. ff.
Wilhelm 146, 147 von Salis, Maienfeld 39, 41, 277
„
„
Sigelin 146, 147 Salums 50, 214, 222
Burkart 147, 148 Salem, Kloster 137, 13»
Wilhelm 147. 148 Salvaplana, s. Silvaplana
Wilhelm 35, 143, Saminabach 123, 187—192
148, 150, 162, Sandholzer von und zu Zunders163, 164
berg, Landvogt zu Vaduz, 220,
Margaretha 148
224
Ulrich .119, 120. Sargans 14, 57, 144, 156, 172,
.148, 149
175. 181, 182
Ulrich 149, 150, Sarganserland 13, 168, 171, 174,
Hans 37, 150
181 u. öfter
Reichensteincr Weinberg 20, 144
von Sargans, Grafen, f. v. Montfort
Sateins 116, 136, 152, 156
Renn David, Hofkaplan 57
von Sax, Freiherrn 117, 133. 143,
Rey, General 265
144, 147, 210
Rheincgg 147
von Sax Mosax, Grafen 53, 54
Rheingau 151
Saxbündt 97
Richenbach 30, 143
v. Richenstain 142, s. Reichenstein Schaan mit Triesen 170, 194, 212
Ringg 142, 146
213, 217, 238
Rinkeiiacker 143, 146
Schaan mit Triesenberg 122—124,
von Rietberg, Ulrich u. Simon 145
185, 193, 221, 249
Rochus hl. 56, 57
Schafbleiklin 214
Roderich, Graf 47
Schaler Rndolf, Pfarrer 52
Roggenburg, Kloster u. Acbte 23—27 von Schulun 9, 133
Römer, römisch 8, 9, 10, 12, 104, Schalnncr Weinberg 32
Schaln» l90
105, l06, l57
-
293 —
Schalk Dr,, Landvogt 59
Jos-, Pfarrer in Balzers 75
Schänis 18, 62
von Schauenstein zu Haldenstein 38,
39, 41, 277
von Schauenstein (Domleschg) 137
von Schellenberg, Herren 137
„
Schwigger 137
„
„
Heinrich 147
„
„
Marquart 133,
134, 143
Ulrich, Ritter 136
139, 146
Schedlers Boom 150, 160—163,
171, 214, 215
Scherer Ferdinand, Coop, 89
von Schiel33,130,150,151,169,267
von Schiers 196
Schierscher Adam, Landammann zu
Vaduz, 207
Schindler Jak,, Ratsherr zu Glarus
250
Schlabazio Dr., Peter, Landoogt zu
Vaduz 209
von Schlandersberg, Ursula 23
von Schirans, Joh. 145
^ Schmidt Benedikt, Pfarrer 87, 90
Schmid Franz Joh,, Coop, 96, 97
Schneider
Fidel 82
Schnabel von Schönstein, Hans 201
Schreiber Konrad, Alt-Landammann
234
Schreiber Xaver,
Dekan in Einsiedeln 99
von Schultheiß Rirpert, Pfarrer in
Balzers 80
Schule in Triesen 68, 69, 269
Schuler Paul, Landvogt zu Werdenberg 197
Schuppler Jos,, Landvogt, 90, 269
Schwaben 27, 113, 131, 142, 151,
152, 180
Schwabenkrieg 176—180
Schwäbische Herzoge 132, 150
Schwedenkrieg 62, 220
Schweiz, Schweizer, Eidgenossen 13,
14, 23, 114, 176—180
Sebastian hl, 56, 57
Sebasttcmskapelle 100
Sevelen mit Triesen
wegen der A u : 165, 175, 248
wegen dem W u h r : 169, 175,
197, 201, 210, 223, 229, 230
Sevelen mit Vaduz 210
von Sigbcrg, Hans 134, 150
Sigfried, Bischof v. Chur 136, 146
Sikka (Alpe) 32, 111, 222
Silvaplana 165, 167, 183, 184,
198, 208, 219, 222, 240, 248,
269 u, ff.
Sonnenberg, Herrschaft 199
von Sonnenberg, Graf 169
Spät Georg, Hauptmann zu Konstanz 201
Spiegel Jakob, Ammann 18,159,162
Speicr, Landgericht 23
Steg (Alpe) 191, 221
Stams, Abtei 55
von Steinbach, Cäcilia, Baronin 80
Stephan, ?.0.I'.-,, Weihbischof23,54
Stöckli Heinrich, v. Feldkirch 35, 37
Straiff, Ritter 149
Straßer
Pfarrer 55, 57
Staviniel 123,
Stedelin A,, Ratsherr von Schwyz
250, 252
Steinhäuser Martin, Landvogt 215
St. Gallen 47, 77, 78, 148,' 154,
169, 170
St, Donat 20
St. Luzi 12—23, 77, 91, 98, 133,
139, 152, 156
„ „ Pröpste nnd Aebte 9, 18,
20—29, 98, 99
— 294 —
St, Johann im Thurthal 119, 133, Triefen mit Triesenberg 162.
145, 147. 148, 156
St, Binar (Viner) 153
St, Katharinenbrunnen 177
St, Wolfgangskapelle 178
Suchet, General 260
von Sulz, Grafen 54,183,195, 279
„ Alwig 25, 28, 201, 203
„ Wilhelm 26, 201
., „ Rudolf 32, 194, 196
„ Karl Ludwig 55, 63, 208,
210, 212, 213
Suwarow, General 263
T.
163. 174, 175, 196,
214, 215, 218, 227,
237, 249, 267, 269
K l a u s E b e r l i am
Triesenberg 199
EinigenamGuggerboden 205
JosefLampertam
B e r g 168
Jakob Hipper am
Berg 169
Freiherrn Ludwig
v. Brandis 171, 172
B u r g 12, 13, 14, 20,
Testaferata. Nuntius 91
48, 49, 135
Theodorich, Ostgotenkönig 104
Theodul (Theodor) hl. 23, 50, 56 von Triesen (^risrm) 49, 132, 130
„
bis 142, 150
Theuille, Pfarrer v. Balzers, 91
„
Ritter Ulrich 136, 137,
Thomas, Bischof v. Chur 38
146
Thusis 143
Tiberius, Kaiser 6
„
„
Ulrich Canonicus 136,
Tirol 89, 90, 91
137
T W 133, 137
„
Johann 136, 137, 146
„
Guta, Aebtissin 137,
von Toggenburg. Grafen 147, 150
138, 139, 140, 141
Tonmls 52, 125
„
Heinrich, Ritter, 137
Trimmis 96, 98, 136, 142
„
Ulrich 137
Triefen mit B a l z e r s wegen der „
Auen 165, 171, 183,
„
Johann, Clericus 137
198, 208 222
„
Johann 18, 134, 139,
wegen derAlven165,
140, 141
212,214,220,222,224
„
„ Katharina, Aebtissin,
„ Wartau 171, 174,
140, 141
181,182,197,201,207 „
„
Ulrich, Canonicus 141
219,223,225,229,249 „
„
Margaretha 142
„
„ Schaan u. Vaduz Triesner Adel 116, 129. 150
194,217,218,238,269
Geschlechter 113—115
„ Schaan 170,212,213 Triesenberg mit Schaan-Vaduz 185
„
„ Sevelen wegen der
U. ff., 193, 249—253
Auen 165, 175, 248
mit Triesen 162, 163,
wegen des Wuhres
174, 175, 196, 214,
169, 175, 197, 201,
210, 223, 229, 230
.215, 218, 227, 237.
249. 267. 269
-
295 —
Vaistli Albero 34, 139, 153
Triesenberg mit Ncnzingen 199
Jvdokus, Ccmonicns 153
Alpstreit N.Teilung 203 „
„
Hans 34, 153
Trübbach 168, 177, 254, 255 Tschars, Tirol 62
Margaretha 22, 153
Tschetter Karl, Kaplau 81
Agnes 153
Albrecht 153, 165
„
Laurenz, Landammann 83
Ulrich 139
Tschudi Gilg, Landammann zn GlaValbun s, Malbun
rns 201
„
Laurcuz, Wachtmeister 278 Valentinicm hl,, Bischof v, Chur, 47,
„ Balthasar, Landshauptmann Valens 144
zn Sargans 207
Vallül. Valiill s, Valüua
Tschol Hans, Ammanit zu Blumen- Valüna 111, 160,162,163,165,166,
egg 194, 195
170, 171—173, 212, 213, 220,
„
Oberlicutcnant 260
222, 223, 225, 231, 233, 240
Tübinger Grafen 13
Vals 96, 97
Tumils 136
Vanolen 174, 175
von Vaz, Freiherren, 122, 125
U.
Johann u, Donut 125,136
Ulm 178
Walter 136
Ulrich II,, Bischof v, Chur 132
Walter IV. 144
Ulrich VI,, Bischof v, Chur 43, 44,
von Vatschegin Valentin 197
71, 72, 76
Ulrich VII,. Bischof v, Chur 16, 29, Veldkirch s, Feldkirch
Vctis 149
74, 76, 78, 79
Ulrich, Propst von St, Luzi 18
Viktor II,, Bischof von Chur 47
von Unterwegen 35, 37
Viktorsbcrg 87
„ Heinz 35, 36, 37, 42, 150 Viniger Heinrich, Pfarrer 52
„ Anna 37
Bintschgau 90
„ Hans, Ammann 52
Vittler 153, 165
Vvgelsang, Bad, 216, 267
„ Margaretha 156
Vorarlberg 52, 88, 89, 116, 125,
Nri 96. 174, 176, 177, 254
168, 193, 253
B
Vaduz Grafschaft 13, 14, 15, 24,Vrissulen 18, 19, 22
42,
75,
116,
121,
122,
W
124,
168. 176, 177, 233 n, öfters Wachter Joh,, Alt-Landammann 83
Vaduz Schloß 11. 32. 76. 119,Wallgau, Walgau 9, 170, 177, 178
160, 170, 178, 181, 195, 196 Wallensee, Walensee 52, 120
Vaduz, Grafen von, s, von Montfort Wallenstadt 144, 168, 182
Vaduz (Gemeinde) mit Triesen 194, Walliser, Walser, Waliser 32, 5 « ,
217,
218, 238, 269
Vaduz mit Triesenberg 185 u, ff,,
193,
249—253
Vaistli, Junker, die 136, 152 n, 153
86.
104.
111,
115.
bis
128, 150,
151,
116.
162,
121
163,
168, 174, 185, 190, 192, 193.
196. 214
-
296 —
^ Wiget Jos. A., Landvogt zu SarWallis 50, 56, 121
gans 250
U, Walser, Ammann 224
Walser Christ., Alt-Landammann 97 v. Wildenberg Heinrich 136, 144,145
Walserthal 125
Wildenburg 147
Wang, Ochsenalpe 220
Wißhaken 194 u. ff.
Wartau (Gretschins) mit Triesen 57, Wohlwend Stef., Pfarrer 81
170, 171; 174, 1S1, 1S2, Wolf Alb., Landammann zu Vaduz
197, 201, 207, 219, 223,
196
225, 229, 230, 249
Wolf Anton. Coop. 79, 98, 101
„
mit Balzers 171, 197, 219, Wolfinger, Canonicus 95
223
St. Wolfgangskapelle 23, 51. 54,
61, 71, 72, 100, 178
Wartmstein 144, 149
Watt Hektar 169
3
Wehinger Ferd,, Coop. 81, 243
Weingarten, Kloster 31
Ziegler Paulus, Bischof v. Chur 23
Weiler 133 .
Zimmermann Josef A., Pfarrer 90
Weinzirl Dietrich, Ammann 56, 169 Zoller Ulrich v.' Feldkirch 53, 54
Dr. Zoller, Generalvikar v. Chur 58
„ Jörg, Landammann 174
Zürich 13, 88, 176, 177, 181,224
Wesssenau, Kloster 28
Wenoweser Chr., Pfarrer, 45, 81 Zug 174—177
Zwiefalten. Kloster 101
bis 87, 99—103
von Werdenberg, Grafen, f. Montfort Zwingli Ulrich, Ammann zu Wildhaus 197
Wien 91, 92, 93