Überwachung und Begehung durch die Gewerbeaufsicht

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Behörde für betrieblichen Arbeits-,
Umwelt- und Verbraucherschutz
Überwachung und Begehung
durch die Gewerbeaufsicht
Niedersachsen
AMAH – 27.06.2015
Dipl.-Ing. (FH) Carlos Montalván - Dezernat 22 - Medizinprodukterecht
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Fragen, die der Vortrag beantworten soll
− Warum dürfen wir Sie besuchen?
− Nach welchen Grundlagen prüfen wir?
− Wie führen wir eine Begehung durch?
− Wie sieht ein Revisionsschreiben aus?
− Welche Maßnahmen können wir treffen?
− Wie können Sie sich vorbereiten?
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Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Über welche Qualifikationen verfüge ich?
−
FH-Studium in Lübeck Technisches Gesundheitswesen – Umwelt und
Hygienetechnik
−
2002 – 2004 Fortbildungen SYN CEN „Validierung und Routineüberwachung für die
Aufbereitung von Medizinprodukten“
−
2007 Technischer Sterilisationsassistent (FK I)
−
2010 Technischer Sterilisationsassistent (FK III) Modul E „Validieren in der Praxis der
Sterilgutversorgung“
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Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Was berechtigt uns Sie zu überwachen?
§ 26 MPG – Durchführung der Überwachung
−
Teilt mit wer alles überwacht werden darf
−
Behörde muss über Ausstattung und Sachkenntnis verfügen (Fortbildung)
−
Abs. 3 berechtigt z. B.
−
−
−
−
−
zum Eintritt in alle relevanten Räumlichkeiten (Einschränkung der
Unverletzlichkeit der Wohnung Art. 13 GG)
MP zu prüfen
relevante Dokumente einsehen
Fotos anfertigen
Mitwirkungspflicht des Betroffenen einzufordern (Zuwiderhandlungen sind eine
Ordnungswidrigkeit)
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Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Bei wem führen wir Begehungen durch?
Sponsoren, Prüfzentren
− Klinische Prüfungen von Medizinprodukten – MPKPV
Herstellern und Vertreibern
− Inverkehrbringen von Medizinprodukten – MPG
Krankenhäusern, Ambulante Operationszentren, Fachärzten, Zahnärzten,
Alten- und Pflegeheimen, allg. Ärzten, Podologen, usw.
−
Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten - MPBetreibV
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Welche Arten von Begehung gibt es?
geplante Begehungen
−
Begehungen sind angemeldet
−
Anzahl der jährlichen Begehungen wird vom Ministerium vorgegeben
anlassbezogene Begehungen
−
Begehungen sind nicht angemeldet bzw. sehr kurzfristig
−
Meldungen jeglicher Art
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Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Worauf basiert die Prüfung beim Betreiber?
−
Medizinproduktegesetz (MPG)
−
Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
−
Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV)
−
KRINKO / BfArM Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung“
−
Die anderen KRINKO Empfehlungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten
−
Normen wie z. B. DIN EN ISO 15883, DIN EN ISO 17665
−
Leitlinien von der DGKH und der DGSV
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Medizinprodukte-Betreiberverordnung
allg. MPBetreibV
Aufbereitung
§§ 2, 3, 6, 7, 8, 9, 11
§ 2, 4
Funktionelle
Sicherheit:
STK
wiederk. Prüfung
MTK
MP-Bücher
Allg.
Organisation:
Vorkommnisse
Desinfektionsplan
Organisatorische
Bedingungen:
Baulich-technische
Bedingungen:
Personelle
Bedingungen:
QM Aufbereitung
Risikobewertung
Anweisungen
Organigramm
Raum
R&D
Sterilisation
Lagerung
Personalqualifikation
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Wie führen wir eine Begehung durch?
− Anschreiben mit der Ankündigung eines Besuches mit der Aufforderung der
Zusendung von Dokumenten
− Telefonische Terminabsprache für die Begehung
− Begehung mit anschließender Besprechung
− Revisionsschreiben
− Abschlussschreiben
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Welche Dokumente werden im Ankündigungsschreiben
angefordert?
−
Bestandsverzeichnis
−
Prüfprotokolle für wiederkehrende Prüfungen, messtechnische und
sicherheitstechnische Kontrollen
−
Klassifizierung und Risikobewertung der Medizinprodukte gemäß der KRINKO /
BfArM Empfehlung
−
Individuelle Standardanweisungen zur Aufbereitung der Medizinprodukte
−
Reinigungs- und Desinfektionsplan
−
Ggf. aktuelle Validierungsberichte
−
Ggf. Fachkunde bzw. Sachkundenachweis für die Personen, die die Aufbereitung
durchführen
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Bestandsverzeichnis
Der Betreiber hat für alle aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukte der
jeweiligen Betriebsstätte ein Bestandsverzeichnis zu führen (§ 8 Abs. 1
MPBetreibV)
Inhalt des Bestandsverzeichnisses (§ 8 Abs. 2 MPBetreibV):
−
Bezeichnung, Art und Typ, Loscode oder Seriennummer, Anschaffungsjahr des Medizinproduktes
−
Name / Firma und die Anschrift des Verantwortlichen für das jeweilige Medizinprodukt
−
die der CE-Kennzeichnung hinzugefügten Kennnummer der Benannten Stelle, soweit diese nach
den Vorschriften des MPGs angegeben ist
−
soweit vorhanden, betriebliche Identifikationsnummer
−
Standort und betriebliche Zuordnung
−
die vom Hersteller angegebene Frist für die STK
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Welche Klassifizierungen von Medizinprodukten
existieren?

unkritische Medizinprodukte
- Reinigung, Desinfektion

semikritische Medizinprodukte (A & B)
- Reinigung, abschließende voll-viruzide Desinfektion
- „semikritisch B“ bevorzugt thermische Desinfektion
- bei manuellen Verfahren  Sicherstellung des
Reinigungserfolges

kritische Medizinprodukte (A & B & C)
- Reinigung, Desinfektion, Verpackung, Sterilisation
- „kritisch B“  grundsätzlich maschinelle Reinigung
und thermische Desinfektion (RDG)

Medizinprodukte (B & C)
- eigene Aufbereitungsräume
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Folgen der Klassifizierung und Risikobewertung
Aus der Klassifizierung der Medizinprodukte leiten sich
−
die technischen Voraussetzungen,
−
die baulich-funktionellen Anforderungen,
−
die Sachkenntnis des Personals,
−
der Aufwand des Qualitätsmanagements ab.
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Validierungsberichte
Was interessiert uns an den Validierungsberichten?
−
Ergebnis der Prozessvalidierung
−
Umfang der Validierung wie z. B. Programme, Instrumente, usw.
−
Erstvalidierung oder erneute Leistungsbeurteilung
−
Zeitpunkt der Erstvalidierung
−
Voraussetzungen, damit der Prozess als validiert betrachtet werden kann
−
zusätzliche „Empfehlungen“ vom Validierer
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Ablauf der Begehung I
Vorbesprechung
−
Beantwortung von Fragen bzgl. der Begehung
−
Rückfragen zu den vorgelegten Dokumente wie z. B. Validierungsberichten
−
Weitere Dokumentenprüfung wie z. B. Prüfung der Medizinproduktebücher
Begehung der Räumlichkeiten
−
Stichproben aus dem Bestandsverzeichnis – Zustand der Geräte
−
Verfolgung des Weges der Aufbereitung eines Medizinproduktes
−
Überprüfung der Lagerung von Produkten, die steril bzw. keimarm zur Anwendung kommen
−
Überprüfung des QMs bzw. der Arbeitsanweisung auf Plausibilität
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Ablauf der Begehung II
Abschlussbesprechung
−
Gesamteindruck der Einrichtung / Praxis
−
Ergebnis der Begehung
−
Weitere Vorgehensweise
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Allgemeiner Zustand der Räume
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Zustand der Geräte / Instrumente
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Aufbereitung
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Mitarbeiterqualifikation
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Grundsatz jeder Begehung
−
Wir versuchen durch Checklisten, Absprachen (z. B. „Qualitätszirkel
Medizinprodukte“), usw. eine Gleichbehandlung bzw. eine Gleichbewertung bei einer
Begehung zu erreichen.
−
Die Beurteilung einer Begehung ist immer eine Einzelfallentscheidung.
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Mögliche Folgen der Begehung
Keine Mängel
−
−
−
Danke
Kein Revisionsschreiben
Kleine Aufwandspauschale
Mängel
−
−
Revisionsschreiben
Kostenberechnung nach Aufwand
Mängel - Gefahr für die öffentliche Sicherheit
−
Untersagung vor Ort z. B. die Anwendung der aufbereiteten Instrumente, Anwendung
eines Gerätes, usw. (§28 MPG)
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Wie sind unsere Revisionsschreiben aufgebaut?
Die vorgefundenen Mängel werden in drei Kategorien eingeteilt:
−
−
−
Kritische Mängel
Schwerwiegende Mängel
Sonstige Mängel
Zeit für die Beseitigung der festgestellten Mängel
−
Grundsätzlich unverzüglich
Sonstige Bemerkungen
−
−
Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
Bei Nichtbeseitigung der kritischen Mängel droht eine Anordnung
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Wo erhalten Sie Hilfestellung bei der Umsetzung der MPBetreibV?
eine kleine Auswahl:
−
−
−
−
−
Ärzte- / Zahnärztekammer
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen KVN
http://www.kvn.de/Praxis/Qualitaetssicherung/Hygiene-und-Medizinprodukte
Arbeitskreis Instrumenten-Aufbereitung http://www.a-k-i.org
Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung e. V. – DGSV http://www.dgsv-ev.de
Kassenärztliche Vereinigung Bayern - https://www.kvb.de/service/mitgliederinformationen/informationsmaterial/
oder einfach bei der zuständigen Behörde fragen
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
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Kontaktdaten
Dezernat 22 - Medizinprodukterecht

Uta Schmidt
[email protected]
Tel.: 0511 / 9096 - 453

Andreas Karolat
[email protected]
Tel.: 0511 / 9096 - 463

Carlos Montalván
[email protected]
Tel.: 0511 / 9096 - 452

Sissy Niemann
[email protected]
Tel.: 0511 / 9096 - 451

Annika Quade
[email protected]
Tel.: 0511 / 9096 - 258

Bianka Stache
[email protected]
Tel.: 0511 / 9096 - 258
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