Häufig gestellte Fragen – FAQ - Cartellverband der katholischen

Häufig gestellte Fragen – FAQ
Wer ist „Aktion CHRISTEN IN NOT“?
Der Verein "Aktion CHRISTEN IN NOT" wurde auf Initiative des Cartellverbandes der katholischen
deutschen Studentenverbindungen (CV) gegründet. Ziel und Zweck des Vereins ist es, verfolgte
Christen insbesondere aus dem Nahen Osten zu retten und die Flüchtlinge aktiv in Deutschland zu
integrieren. Hierfür bietet der CV als größter Akademikerverband Europas mit einem Netzwerk von
über 30.000 Mitgliedern in ca. 130 Verbindungen und 230 Ortszirkeln die ideale Voraussetzung.
Ausgangssituation
In diesen Tagen sind wir Deutschen Zeugen einer Christenverfolgung, wie es sie in der Kirchengeschichte noch nie gegeben hat – und das nur wenige Flugstunden von uns entfernt: IS-Terroristen
ziehen mordend und schlachtend durch christliche Siedlungsgebiete in Syrien und den angrenzenden
Irak. Für die betroffenen Menschen ist Flucht ist die einzige Lösung.
Bei den Verfolgten handelt es sich nicht nur um Bauern und Tagelöhner vom Lande, sondern auch um
Arbeiter, Angestellte und Akademiker, die sich mit ihren Familien einen gewissen Wohlstand
erarbeitet haben und bislang unbehelligt in Frieden lebten. Durch die gnadenlose Verfolgung durch die
IS-Terroristen haben insbesondere auch die assyrischen Christenfamilien Haus und Hof verlassen
müssen: Kinder, Erwachsene und Greise leben vielfach im Untergrund und sind dauernd auf der
Flucht. Über verlässliche Kontaktleute haben wir Verbindung zu ca. 200 dieser Familien, wir kennen
deren Identität und Geschichte und wissen, dass unsere christlichen Brüder und Schwestern keine
Möglichkeit haben, aus eigener Kraft dieser lebensbedrohlichen Situation zu entkommen.
FAQ_Christen-in-Not.docx – Autor: TP – Stand: 6.08.2015
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Identifikation der Flüchtlinge
Wer sind die Flüchtlinge bzw. Flüchtlingsfamilien?
Die Flüchtlinge sind assyrische Christen, aber auch Drusen, Aleviten und andere, meist nichtsunnitische Minderheiten, die von den IS-Terroristen gezielt verfolgt, gefoltert und umgebracht
werden. Etliche Flüchtlingsfamilien befinden sich darüber hinaus in bilateraler Bedrängnis, da sich
deren männlichen Familienmitglieder weigern, als Soldaten der syrischen Armee an dem ziellosen
Bürgerkrieg teilzunehmen, und somit von den Regierungstruppen gesucht werden.
Wie wird sichergestellt, dass es sich bei den Flüchtlingen tatsächlich um genau solche und nicht
um unberechtigte oder gar unerwünschte Personen handelt?
In den einschlägigen Flüchtlingslagern an der syrischen Grenze findet eine eindeutige Identifikation
und Anerkennung der dorthin gelangten Flüchtlinge statt.
Von den uns zurzeit namentlich bekannten ca. 180 Flüchtlingsfamilien, die sich nicht in einem
zunächst sicheren Auffanglager des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) oder von
Caritas International befinden, besitzen wir Kopien persönlicher Ausweisdokumente in Form von
Pässen, Geburtsurkunden, Taufzeugnissen, Flüchtlingsstatusbescheinigungen und oft sogar eine KurzVita mit Qualifikationsprofil.
Diejenigen Flüchtlinge, denen bisher aus eigener Kraft die Flucht nach Deutschland gelungen ist,
wurden über die zuständigen Botschaften und die hiesigen Einwanderungsbehörden als solche
identifiziert und anerkannt, wobei für gewisse Flüchtlingsgruppen verkürzte Asylverfahren gelten.
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Kommunikation
Wie stehen wir zurzeit mit den Flüchtlingsfamilien in Kontakt?
In Deutschland haben wir einen zentralen Kontaktmann, der mit etwa 80 Prozent der uns bekannten
Flüchtlingsfamilien über WhatsApp, Facebook und Mobiltelefon in dauerndem, persönlichen Kontakt
steht und die Authentizität der Fluchtnotwendigkeiten bestätigen kann. Darüber hinaus unterhält unser
Kontaktmann persönliche Beziehungen zu Geschäftsleuten, Beamten und Personen des öffentlichen
Lebens in Syrien, im Libanon und in Jordanien, die ihrerseits über parallele Kontakte zu den
Flüchtlingsfamilien verfügen und vor Ort Flüchtlingsanfragen aufnehmen und weiterleiten.
Unsere Kontaktperson ist ein seit 1988 in Deutschland lebender, etablierter Unternehmer syrischer
Herkunft. Der mit einer Innanarchitektin verheiratete Diplom-Designer ist Vater von zwei Kindern,
hat direkte Verwandte und Freunde unter den Flüchtlingen und verfügt über ein ausbgebautes, internationales Netzwerk. Unser Kontaktmann ist bestens gerüstet, sämtliche Kontakte zu Dritten und zu
den Flüchtlingsfamilien mit der gebotenen Diskretion zu pflegen und zu steuern. Er wird von einem
im Ruhrgebiet praktizierenden, christlichen Kinderarzt ebenfalls syrischer Herkunft vertreten. Zur
Absicherung des Projektverlaufs haben wir die fortlaufende Sicherung sämtlicher Flüchtlings- und
Kontaktdaten veranlasst.
Kontakt zu syrischen Flüchtlingen, denen aus eigener Kraft die Fucht nach Deutschland gelungen,
kann nach erfolgter Absprache und Zuteilung über die Bundesländer und deren Kommunen hergestellt
werden. Ein weiterer Kanal, dessen Ressource wir nutzen wollen, ist das Flüchtlingshilfswerk von
Caritas International.
Mit Projektbeginn wird für die Flüchtlingsfamilien eine telefonische Hotline eingerichtet.
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Ausreise nach und Empfang in Deutschland
Wie erhalten die Flüchtlingsfamilien Nachricht über Ihre Ausreise?
In Abstimmung mit den verfügbaren Hilfsorganisationen und über unsere persönlichen resp.
telekommunikativen Kontakte werden den Flüchtlingsfamilien Zeitpunkt und Ort für die Ausreise
mitgeteilt. Für die Ausreise der 100 Flüchtlingsfamilien können Flugzeuge an unterschiedlichen
Flughäfen bereitgestellt werden.
Die Organisation der Ausreise einschließlich der Beibringung der notwendigen Dokumente erfolgt
unter Zuhilfenahme der Fluchthilfeorganisationen, der deutschen Botschaften bzw. des Auswärtigen
Amts und der Bundeswehr unter zeitgleicher Einbindung der lokalen Behörden.
Wer nimmt die Flüchtlingsfamilien am Zielflughafen in Empfang?
Alle Flüchtlinge werden in Deutschland von den einschlägigen Hilfsorganisationen in Empfang
genommen. Danach erfolgt deren Verteilung auf die Bundesländer bzw. die absprachegemäße
Übernahme der Betreuung durch Angehörige und Organisationen des CV.
Etliche der die männlichen Flüchtlinge verfügen über englische Sprachkenntnisse. Arabisch-,
Französisch- und Farsi-sprachige Projekthelfer können über unseren Kontaktmann und seinen
Stellvertreter bereit gestellt werden.
Unterbringung
Wie erfolgt die anfängliche Unterbringung?
Die anfängliche Unterbringung wird entsprechend der tatsächlichen Anzahl geretteter Flüchtlinge
organisiert werden. Vor Unterbringung in den Gemeinden können wir vorübergehend auch die
Ressourcen von Hilfsdiensten wie Malteser und Caritas abrufen.
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Wer organisiert die Bereitstellung der lokalen Unterkünfte und etwaigen Arbeitsstellen?
Die Organisation der lokalen Unterkünfte erfolgt über das Projektteam „Christen in Not“ in enger
Abtimmung mit den Bundesländern und Kommunen. Vorläufige Zusagen von Angehörigen des CV
zur Unterbringung von ca. 50 Flüchtlingsfamilien liegen bereits vor. Etwaige Arbeitsstellen werden in
einer nächsten Aushebung innerhalb des CV ermittelt.
Finanzierung
Wer übernimmt die Projektkosten?
In den §§ 23 und 24 des Aufenthaltsgesetzes ist die Aufnahme von Flüchtlingen geregelt. Wer in
Deutschland den Flüchtlingsstatus erhält und hier sein Heim wählt, hat Anspruch auf volle Unterstützung durch den Staat. Flüchtlinge sind ähnlich gestellt wie Hartz IV-Empfänger. Aus diesem
Grunde sind Geldzuwendungen lediglich für die Organisation und die Durchführung der Flucht
notwendig. Ein hoher fünfstelliger Betrag wurde seitens der CV-Angehörigen bereits zugesagt.
Eine steuerabzugsfähige Zuwendungsmöglichkeit über den gemeinnützigen Verein „Aktion
CHRISTEN IN NOT des Cartellverbandes“ befindet sich in konkreter Vorbereitung.
Kontakt
Aktion CHRISTEN IN NOT des Cartellverbandes e.V. (iG)
E-Mail [email protected]
RA Dr. Bernhard Stähler · Von-Vincke-Straße 9 · 48143 Münster
Telefon (0251) 414970, Telefax (0251) 41497-99, E-Mail [email protected]
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