Fernflieger fliegen billiger

Fernflieger fliegen billiger
Gute Neuigkeiten für MFG Basel-Mitglieder: gewisse Auslandflüge sind MwSt-befreit und werden
billiger!
Gemäss Art.19 Abs.2 Ziff.2 des MwSt-Gesetzes ist die Vermietung und Vercharterung von Luftfahrzeugen (Clubflüge) von der MwSt befreit, sofern der im Ausland angeflogene Flugplatz ausserhalb
des Umkreises in der untenstehenden Grafik liegt. Dies gilt für Hin- und Rückflug. Flüge von der
Schweiz zu den eingezeichneten Flugplätzen sind hingegen nicht von der MwSt befreit.
Beispiele:
a) Flug Basel–Speyer-Basel: MwSt-befreit, falls der entsprechende Nachweis vorliegt.
b) Tag 1: Flug Basel–Valence–Perpignan: MwSt befreit, falls in Valence nur ein Fuelstop gemacht
wird. Tag 2: Perpignan – Basel: MwSt-befreit.
c) Tag 1: Flug Basel–Valence: nicht befreit, da Valence als Destination gilt.
Tag 2: Valence–Perpignan: MWST-befreit.
Abb.: MwSt relevanter Umkreis (nach ESTV Branchenbroschüre Nr.11, Dok. Nr. 610.540-11)
Die obige Abbildung ist nicht massstabsgetreu, um sich einwandfrei zu vergewissern, dass das
angeflogene Ziel ausserhalb des definierten Umkreises liegt, ist die Luftfahrkarte zu Hilfe zu
nehmen.
Vorgehen für Piloten
Die MwSt-Befreiung kann nur dann beansprucht werden, wenn der Pilot nachweist, dass der
Flug den definierten Umkreis überschritten hat. Nach Art.20 Abs.1 MwSt-Gesetz ist der Nachweis
durch ein im Luftverkehrsrecht anerkanntes Dokument zu erbringen (z. B. gestempelte Fluganmeldung, gestempelter Flugplan, Landetaxen-Rechnung, Stempel im Flugbuch, Treibstoffabrechnung
bei Fuel-Stop etc.). Bei Flügen mit mehreren Strecken (z.B. Basel–Autun–Blois–Basel) sollten die
Nachweise für jedes Leg gesammelt werden. Die Nachweise bzw. Kopien davon sind der MFGGeschäftsstelle einzureichen. Dann - und nur dann - werden die Flüge ohne MwSt abgerechnet.
Profitieren Sie von dieser Dienstleistung der MFG Basel!