RATGEBER BESTANDSERHALTUNG KOMPOSITVERSICHERUNGEN SUH-Privatkunden beraten und behalten. Vorwort. Liebe Vertriebspartner, es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb SUH-Privat kunden ihre Kompositverträge kündigen möchten. Das können zum Beispiel Zahlungsschwierigkeiten aufgrund unvorhergesehener Ausgaben wie Reparaturkosten, Arztkosten etc. sein. Oft kann ein Storno vermieden werden, wenn der Kunde eine überzeugende, auf seinen konkreten Beweggrund abgestimmte Lösung mit Alternativen zur Vertragsbeendigung erhält. Eine Kündigung ist in der Regel nicht die beste Lösung, da sich für den Kunden im Schadenfall, z. B. bei einem Unfall oder Wohnungsbrand, die finanzielle Notlage noch weiter verschlimmert. Wenn Sie Storni vermeiden, schaffen Sie starke und langfristige Kundenbeziehungen. Mit diesem Ratgeber erhalten Sie eine Übersicht über Alternativen zur Kündigung. Bitte prüfen Sie deshalb im Falle einer Kündigung immer gemeinsam mit Ihrem Kunden, ob nicht eine der im Ratgeber vorgestellten Möglichkeiten die bessere Alternative zu einer Vertragsbeendigung darstellt. IhrIhre Bernd Felske Vorstand Vertrieb und Marketing Dr. Monika Sebold-Bender Vorstand Komposit und Schaden Möglichkeiten zur Bestandserhaltung von Kompositversicherungen für SUH-Privatkunden. Alle vorgeschlagenen Alternativen sollen finanzielle Engpässe Ihrer Kunden überbrücken und eine deut liche Entlastung schaffen. Ein Vergleich der aktuellen Produkte/Tarife lohnt sich oftmals. Auch hier sind Einsparungen für Ihre Kunden möglich. Für jede der aufgezeigten Möglichkeiten muss die Änderung schriftlich beantragt werden. Gering Stornorisiko Hoch 2 Änderung der Zahlweise 1 S. 3 Abwahl mitversicherter Deckungsbausteine 2 S. 4 Unfallversicherung: Reduzierung der Versicherungssummen bzw. Abwahl von Leistungsarten 3 S. 5 Änderung der Produkt-/Tarifvariante 4 S. 6 Vereinbarung von tariflichen Selbstbehalten 5 S. 7 Ruhen des Vertrags 6 S. 8 1 Änderung der Zahlweise. Sofern eine jährliche/halbjährliche Zahlweise vereinbart ist, können Sie Ihrem Kunden die Umstellung des Vertrags auf eine unterjährige Zahlweise, z. B. monatlich oder vierteljährlich, anbieten, um die Belastung auf das Jahr zu verteilen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? −−Der Vertrag darf sich nicht im Mahnverfahren befinden −−Die Erstprämie muss bereits entrichtet sein −−Bei monatlicher Zahlweise muss ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden (kein Dauerauftrag) −−Der Mindest-Nettobeitrag der monatlichen Rate muss 10 € betragen Was ist zu tun? Es reicht aus, wenn der Kunde uns schriftlich mitteilt, ab welchem Datum die Zahlweise geändert werden soll. Hierbei ist in jedem Fall die gewünschte Zahlweise anzugeben und bei monatlicher Zahlweise zusätzlich ein SEPA-Lastschriftmandat. Worauf ist zu achten? −−In Tarifen vor Generali Privat® Stand 07/2013 wird bei der Umstellung auf eine unterjährige Zahlweise ein Ratenzahlungszuschlag fällig; dieser beträgt bei halbjährlicher Zahlweise 3 %, bei vierteljährlicher und monatlicher Zahlweise 5 % −−Ab dem Tarif Generali Privat® Stand 07/2013 entfällt bei der Umstellung von jährlicher und halbjährlicher Zahlweise auf eine vierteljährliche oder monatliche Zahlweise der Zahlungsbonus von 5 % bzw. 2 % Welche Vorteile hat der Kunde? −−Der wichtige Versicherungsschutz bleibt in gleicher Höhe erhalten −−Eine Umstellung auf monatliche Zahlweise entlastet den Kunden bei angespannter Liquiditätssituation −−Bei Umstellung auf monatliche Zahlweise bleiben auf Grund des obligatorischen SEPA-Lastschriftmandats Gänge zur Bank erspart 3 2 Abwahl mitversicherter Deckungsbausteine. In manchen Sparten hat der Kunde in der Tarifvariante KomfortPlus-Schutz die Möglichkeit, automatisch mitversicherte Deckungsbausteine abzuwählen. Sofern Ihr Kunde Zahlungsschwierigkeiten hat, können diese abwählbaren Deckungsbausteine ausgeschlossen werden. Durch den reduzierten Versicherungsumfang vermindert sich entsprechend der zu zahlende Beitrag. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? In der dem Vertrag zugrundeliegenden Tarifvariante ist eine Abwahl von Deckungsbausteinen vorgesehen. Beispiele für die Abwahl von Deckungs bausteinen: −−Privathaftpflichtversicherung: z. B. Forderungs ausfalldeckung −−Hausratversicherung: Überspannungsschäden durch Blitz 4 Worauf ist zu achten? Die ursprüngliche Beratung ergab einen Bedarf des Kunden an dem mitversicherten und abwählbaren Deckungsbaustein. Insofern sollte abgewogen werden, ob dem Kunden die Beitragsersparnis wichtiger ist als der tatsächlich auch benötigte umfassendere Versicherungsschutz des abzuwählenden Deckungsbausteins. 3 nfallversicherung: Reduzierung der Versicherungs U summen bzw. Abwahl von Leistungsarten. Die Höhe der versicherten Summen ist bei den meisten Leistungsarten nicht fest vereinbart, sondern frei wählbar. Sofern Ihr Kunde Zahlungsschwierigkeiten hat, können diese Versicherungssummen reduziert werden. Zudem können verschiedene Leistungsarten, z. B. Krankenhaustagegeld, auch abgewählt werden. Dementsprechend verringert sich auch der zu zahlende Beitrag. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Es muss sich um eine Leistungsart handeln, deren Versicherungssumme frei wählbar ist. Beispiele, bei welchen Leistungsarten eine Versicherungssummenreduzierung möglich ist: −−Tod −−Invalidität −−Unfallrente −−Krankenhaustagegeld −−Genesungsgeld −−Übergangsleistung Bitte beachten Sie die Summenverhältnisse gemäß Tarif. Worauf ist zu achten? Eine Unfallversicherung sollte in erster Linie vor den finanziellen Folgen eines Invaliditätsdauerschadens schützen. Im Falle von finanziellen Schwierigkeiten ist dieser Schutz wichtiger denn je. Falls vorhanden, sollten deshalb zunächst andere Leistungsarten wie Krankenhaustage-/Genesungsgeld, Unfalltage-, Lohnausfallgeld oder Übergangsleistung reduziert oder ganz aus dem Vertrag genommen werden. Hinweis: Sofern die Leistung Invalidität mit Progression ver einbart ist, kann auch (zusätzlich) eine niedrigere Progression (z. B. anstatt 540 % die Staffel mit 225 %) oder die noch günstigere Leistung Invalidität ohne Progression vereinbart werden. 5 4 Änderung der Produkt-/Tarifvariante. Es besteht die Möglichkeit, den Versicherungsbeitrag durch den Wechsel in den Basis-Schutz des aktuellen Verkaufsprodukts (Generali Privat® Stand 07/2013) zu verringern. Der Grundschutz zur Absicherung bleibt erhalten, so dass dem Kunden die wirtschaftliche Selbstständigkeit bestehen bleibt. Worauf ist zu achten? −−Es ist besonders wichtig, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob durch den Wechsel der Produkt-/ Tarifvariante dem Kunden persönlich wichtige Leistungserweiterungen verloren gehen; besonders in Zeiten finanzieller Engpässe sollte man versuchen, zumindest den wichtigsten Versicherungsschutz zu erhalten −−Beim Vergleich des soliden Basis-Schutzes der aktuellen Produktlinie (Generali Privat® Stand 07/2013) mit dem bisherigen Schutz können sich durchaus Verbesserungen ergeben Für welche Versicherung gibt es diese Möglichkeit? −−Unfallversicherung −−Privathaftpflichtversicherung −−Hausratversicherung −−Wohngebäudeversicherung −−Reisegepäckversicherung Wie kann die Umstellung beantragt werden? Die Umstellung muss mittels Ersatz-Antrag vorgenommen werden. 6 5 Vereinbarung von tariflichen Selbstbehalten. Liegen bei einem Kunden langfristige Zahlungsschwierigkeiten vor, besteht die Möglichkeit, den Versicherungsbeitrag durch die Vereinbarung eines tariflichen Selbstbehalts je Versicherungsfall vorübergehend oder auf Dauer zu senken. Bei größeren Schäden ist der vereinbarte Selbstbehalt finanziell leicht zu verkraften. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? −−Im bisherigen Vertrag ist noch kein Selbstbehalt vereinbart −−Der Tarif des bisherigen Vertrags enthält bereits die Möglichkeit, Selbstbehalte zu vereinbaren, oder es wird auf das aktuelle Produkt (Generali Privat® Stand 07/2013) umgestellt Generali Privat® Stand 07/2013 sieht folgende Selbstbehalte vor: Sparte Selbstbehalt je Versicherungsfall Privat-, Tierhalter-/Haus150 € oder 250 € und Grundbesitzerhaftpflicht Hausrat1) 150 € oder 250 € Wohngebäude1) 150 € oder 250 € Unfall Nicht möglich Glas Nicht möglich Reisegepäck Nicht möglich Hilfe und Service Nicht möglich 1) Nicht möglich auf den Beitragsanteil der Weiteren Elementarschadenversicherung. Die möglichen Nachlasshöhen bei Selbstbehalt vereinbarung entnehmen Sie dem Taschen-Tarif Privatversicherung, Bestell-Nr. 77003. 7 Was ist zu tun? −−Wenn das bisherige Versicherungsprodukt bereits die Möglichkeit eines Beitragsnachlasses durch einen Selbstbehalt vorsieht, muss die Änderung schriftlich beantragt werden −−Wenn nicht, muss die Umstellung auf das aktuelle Produkt Generali Privat® Stand 07/2013 mittels Ersatz-Antrag beantragt werden 6 Ruhen des Vertrags. Liegen bei einem Kunden langfristige Zahlungsschwierigkeiten vor, besteht die Möglichkeit den Vertrag ruhen zu lassen. Für den Zeitraum der Vertragsruhe sind keine Beiträge zu bezahlen, im Gegenzug besteht kein Versicherungsschutz. Welche Voraussetzungen gelten für eine Vertragsruhe? −−Der Kunde hat langfristige Zahlungsschwierigkeiten −−Es wurde bisher noch keine Vertragsruhe durch geführt −−Der Vertrag befindet sich nicht im 1. Versicherungsjahr −−Durch die Vertragsruhe soll nicht lediglich der Zeitraum bis zu einer möglichen Kündigung überbrückt werden Eine Vertragsruhe ist nur unter den genannten Voraussetzungen für den Zeitraum von 1 Jahr möglich. Eine unterjährige Vertragsruhe ist nicht zulässig. Worauf ist zu achten? −−Während der Vertragsruhe besteht kein Versicherungsschutz −−Der Vertrag verlängert sich um den Zeitraum der Ruhe 8 Wie kann eine Vertragsruhe beantragt werden? Der Kunde informiert uns schriftlich über die Zahlungsschwierigkeiten mit folgenden Angaben: −−Detaillierte Schilderung der Gründe für die Zahlungsschwierigkeiten −−Nachweise für die Zahlungsprobleme beilegen −−Zeitraum der Vertragsruhe festlegen −−Angabe, für welche Vertragssparten die Ruhe gelten soll −−Der Kunde erklärt, dass er in dem angegebenen Zeitraum auf den Versicherungsschutz verzichtet −−Dieses Schreiben ist vom Kunden zu unterzeichnen und unter Angabe der Vertragsnummer einzureichen Notizen. Name des Kunden: 9 Notizen. Name des Kunden: 10 11 Mehr Schutz, top Leistung – durch die Produktvielfalt der Generali. Rundum gut. Als einer der größten Erstversicherer in Deutschland überzeugt die Generali durch eine umfassende Produkt-Bandbreite für Ihre private Vorsorge und persönliche Absicherung. Damit bieten wir Ihnen in jeder Lebenssituation und Lebensphase individuell zugeschnittene Lösungen. Schutz unter den Flügeln des Löwen. Für uns stehen Sie und Ihr Wunsch, rundum abgesichert zu sein, im Mittelpunkt. Unser Portfolio umfasst die Bereiche: −−Sicherheit für Sie und die Familie −−Absicherung des Lebensunterhalts −−Lebensqualität und Versorgung im Alter −−Haus und Wohnen −−Finanzen −−Pflegevorsorge −−Steuerlich geförderte Altersvorsorge −−Maßgeschneiderter Versicherungsschutz Heute vertrauen schon über 6 Mio. Kunden der Generali. 77018 2/12.2015 Wir freuen uns, auch Sie zu beraten. Hinweis auf Ihr Werbewiderspruchsrecht: Der Verwendung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung können Sie jederzeit, ganz oder zum Teil per Post oder E-Mail, widersprechen. [email protected] Ihr Ansprechpartner in der Fachabteilung SUH Privatkunden VertriebswegeService 089 5121-5430 www.generali.de
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