77018 Ratgeber Bestandserhaltung Komposit

RATGEBER BESTANDSERHALTUNG KOMPOSITVERSICHERUNGEN
SUH-Privatkunden beraten
und behalten.
Vorwort.
Liebe Vertriebspartner,
es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb SUH-Privat­
kunden ihre Kompositverträge kündigen möchten.
Das können zum Beispiel Zahlungsschwierigkeiten
aufgrund unvorhergesehener Ausgaben wie
­Reparaturkosten, Arztkosten etc. sein.
Oft kann ein Storno vermieden werden, wenn der
Kunde eine überzeugende, auf seinen konkreten
Beweggrund abgestimmte Lösung mit Alternativen
zur Vertragsbeendigung erhält.
Eine Kündigung ist in der Regel nicht die beste
Lösung, da sich für den Kunden im Schadenfall,
z. B. bei einem Unfall oder Wohnungsbrand, die
­finanzielle Notlage noch weiter verschlimmert.
Wenn Sie Storni vermeiden, schaffen Sie starke
und langfristige Kundenbeziehungen.
Mit diesem Ratgeber erhalten Sie eine Übersicht
über Alternativen zur Kündigung.
Bitte prüfen Sie deshalb im Falle einer Kündigung
immer gemeinsam mit Ihrem Kunden, ob nicht eine
der im Ratgeber vorgestellten Möglichkeiten die
­bessere Alternative zu einer Vertragsbeendigung
­darstellt.
IhrIhre
Bernd Felske
Vorstand Vertrieb und Marketing
Dr. Monika Sebold-Bender
Vorstand Komposit
und Schaden
Möglichkeiten zur Bestandserhaltung von
Kompositversicherungen für SUH-Privatkunden.
Alle vorgeschlagenen Alternativen sollen finanzielle
Engpässe Ihrer Kunden überbrücken und eine deut­
liche Entlastung schaffen. Ein Vergleich der aktuellen
Produkte/Tarife lohnt sich oftmals. Auch hier sind
Einspa­rungen für Ihre Kunden möglich. Für jede der
aufgezeigten Möglichkeiten muss die Änderung
schriftlich beantragt werden.
Gering
Storno­risiko
Hoch
2
Änderung der ­Zahlweise 1 S. 3
Abwahl mitversicherter Deckungsbausteine 2 S. 4
Unfallversicherung: Reduzierung der Versicherungs­summen bzw. Abwahl von Leistungsarten 3 S. 5
Änderung der Produkt-/Tarifvariante 4 S. 6
Vereinbarung von tariflichen Selbstbehalten 5 S. 7
Ruhen des Vertrags 6 S. 8
1
Änderung der Zahlweise.
Sofern eine jährliche/halbjährliche Zahlweise
­vereinbart ist, können Sie Ihrem Kunden die Umstellung des Vertrags auf eine unterjährige Zahlweise,
z. B. monatlich oder vierteljährlich, anbieten, um die
Belastung auf das Jahr zu verteilen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
−−Der Vertrag darf sich nicht im Mahnverfahren
­befinden
−−Die Erstprämie muss bereits entrichtet sein
−−Bei monatlicher Zahlweise muss ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden (kein Dauerauftrag)
−−Der Mindest-Nettobeitrag der monatlichen Rate
muss 10 € betragen
Was ist zu tun?
Es reicht aus, wenn der Kunde uns schriftlich mitteilt,
ab welchem Datum die Zahlweise geändert ­werden
soll. Hierbei ist in jedem Fall die gewünschte Zahlweise anzugeben und bei monatlicher ­Zahlweise
zusätzlich ein SEPA-Lastschriftmandat.
Worauf ist zu achten?
−−In Tarifen vor Generali Privat® Stand 07/2013 wird bei
der Umstellung auf eine unterjährige Zahlweise ein
Ratenzahlungszuschlag fällig; dieser beträgt bei
­halbjährlicher Zahlweise 3 %, bei vierteljährlicher
und monatlicher Zahlweise 5 %
−−Ab dem Tarif Generali Privat® Stand 07/2013 entfällt
bei der Umstellung von jährlicher und ­halbjährlicher
­Zahlweise auf eine vierteljährliche oder monatliche
Zahlweise der Zahlungsbonus von 5 % bzw. 2 %
Welche Vorteile hat der Kunde?
−−Der wichtige Versicherungsschutz bleibt in gleicher
Höhe erhalten
−−Eine Umstellung auf monatliche Zahlweise ­entlastet
den Kunden bei angespannter Liquiditätssituation
−−Bei Umstellung auf monatliche Zahlweise ­bleiben
auf Grund des obligatorischen SEPA-Lastschriftmandats Gänge zur Bank erspart
3
2
Abwahl mitversicherter Deckungsbausteine.
In manchen Sparten hat der Kunde in der Tarifvariante
KomfortPlus-Schutz die Möglichkeit, automatisch
mitversicherte Deckungsbausteine abzuwählen.
Sofern Ihr Kunde Zahlungsschwierigkeiten hat,
­können diese abwählbaren Deckungsbausteine ausgeschlossen werden.
Durch den reduzierten Versicherungsumfang vermindert sich entsprechend der zu zahlende Beitrag.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
In der dem Vertrag zugrundeliegenden Tarifvariante ist
eine Abwahl von Deckungsbausteinen vorgesehen.
Beispiele für die Abwahl von Deckungs­
bausteinen:
−−Privathaftpflichtversicherung: z. B. Forderungs­
ausfalldeckung
−−Hausratversicherung: Überspannungsschäden
durch Blitz
4
Worauf ist zu achten?
Die ursprüngliche Beratung ergab einen Bedarf des
Kunden an dem mitversicherten und abwählbaren
Deckungsbaustein.
Insofern sollte abgewogen werden, ob dem Kunden
die Beitragsersparnis wichtiger ist als der tatsächlich
auch benötigte umfassendere Versicherungsschutz
des abzuwählenden Deckungsbausteins.
3
nfallversicherung: Reduzierung der Versicherungs­
U
summen bzw. Abwahl von Leistungsarten.
Die Höhe der versicherten Summen ist bei den
­meisten Leistungsarten nicht fest vereinbart, sondern
frei wählbar.
Sofern Ihr Kunde Zahlungsschwierigkeiten hat,
­können diese Versicherungssummen reduziert
­werden. Zudem können verschiedene Leistungsarten,
z. B. Krankenhaustagegeld, auch abgewählt werden.
Dementsprechend verringert sich auch der zu zahlende
Beitrag.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es muss sich um eine Leistungsart handeln, deren
Versicherungssumme frei wählbar ist.
Beispiele, bei welchen Leistungsarten eine
­Versicherungssummenreduzierung möglich ist:
−−Tod
−−Invalidität
−−Unfallrente
−−Krankenhaustagegeld
−−Genesungsgeld
−−Übergangsleistung
Bitte beachten Sie die Summenverhältnisse
gemäß Tarif.
Worauf ist zu achten?
Eine Unfallversicherung sollte in erster Linie vor den
finanziellen Folgen eines Invaliditätsdauerschadens
schützen. Im Falle von finanziellen Schwierigkeiten ist
dieser Schutz wichtiger denn je. Falls vorhanden,
­sollten deshalb zunächst andere Leistungsarten wie
Krankenhaustage-/Genesungsgeld, Unfalltage-,
Lohnausfallgeld oder Übergangsleistung reduziert
oder ganz aus dem Vertrag genommen werden.
Hinweis:
Sofern die Leistung Invalidität mit Progression ver­
einbart ist, kann auch (zusätzlich) eine niedrigere
­Progression (z. B. anstatt 540 % die Staffel mit 225 %)
oder die noch günstigere Leistung Invalidität ohne
Progression vereinbart werden.
5
4
Änderung der Produkt-/Tarifvariante.
Es besteht die Möglichkeit, den Versicherungsbeitrag
durch den Wechsel in den Basis-Schutz des aktuellen
Verkaufsprodukts (Generali Privat® Stand 07/2013) zu
verringern.
Der Grundschutz zur Absicherung bleibt erhalten, so
dass dem Kunden die wirtschaftliche Selbstständigkeit bestehen bleibt.
Worauf ist zu achten?
−−Es ist besonders wichtig, in jedem Einzelfall zu
­prüfen, ob durch den Wechsel der Produkt-/­
Tarifvariante dem Kunden persönlich wichtige
Leistungs­erweiterungen verloren gehen; ­besonders
in Zeiten finanzieller Engpässe sollte man versuchen,
­zumindest den wichtigsten ­Versicherungsschutz
zu erhalten
−−Beim Vergleich des soliden Basis-Schutzes der
aktuellen Produktlinie (Generali Privat® Stand
07/2013) mit dem bisherigen Schutz können sich
durchaus Verbesserungen ergeben
Für welche Versicherung gibt es diese
­Möglichkeit?
−−Unfallversicherung
−−Privathaftpflichtversicherung
−−Hausratversicherung
−−Wohngebäudeversicherung
−−Reisegepäckversicherung
Wie kann die Umstellung beantragt werden?
Die Umstellung muss mittels Ersatz-Antrag
­vorgenommen werden.
6
5
Vereinbarung von tariflichen Selbstbehalten.
Liegen bei einem Kunden langfristige Zahlungsschwierigkeiten vor, besteht die Möglichkeit, den
Versicherungs­beitrag durch die ­Vereinbarung
eines tariflichen Selbstbehalts je Versicherungsfall
vorübergehend oder auf Dauer zu senken. Bei
­größeren Schäden ist der vereinbarte Selbst­behalt
finanziell leicht zu verkraften.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
−−Im bisherigen Vertrag ist noch kein Selbstbehalt
­vereinbart
−−Der Tarif des bisherigen Vertrags ­enthält bereits die
Möglichkeit, Selbstbehalte zu vereinbaren, oder es
wird auf das aktuelle Produkt (Generali Privat®
Stand 07/2013) umgestellt
Generali Privat® Stand 07/2013 sieht folgende
Selbstbehalte vor:
Sparte
Selbstbehalt je Versicherungsfall
Privat-, Tierhalter-/Haus150 € oder 250 €
und Grundbesitzerhaftpflicht
Hausrat1)
150 € oder 250 €
Wohngebäude1)
150 € oder 250 €
Unfall
Nicht möglich
Glas
Nicht möglich
Reisegepäck
Nicht möglich
Hilfe und Service
Nicht möglich
1) Nicht möglich auf den Beitragsanteil der Weiteren Elementarschadenversicherung.
Die möglichen Nachlasshöhen bei Selbstbehalt­
vereinbarung entnehmen Sie dem Taschen-Tarif
­Privatversicherung, Bestell-Nr. 77003.
7
Was ist zu tun?
−−Wenn das bisherige Versicherungsprodukt bereits
die Möglichkeit eines Beitragsnachlasses durch
einen Selbstbehalt vorsieht, muss die Änderung
schriftlich beantragt werden
−−Wenn nicht, muss die Umstellung auf das aktuelle
Produkt Generali Privat® Stand 07/2013 mittels
Ersatz-Antrag beantragt werden
6
Ruhen des Vertrags.
Liegen bei einem Kunden langfristige Zahlungsschwierigkeiten vor, besteht die Möglichkeit den
­Vertrag ruhen zu lassen. Für den Zeitraum der
­Vertragsruhe sind keine Beiträge zu bezahlen, im
Gegenzug besteht kein Versicherungsschutz.
Welche Voraussetzungen gelten für eine
­Vertragsruhe?
−−Der Kunde hat langfristige Zahlungsschwierigkeiten
−−Es wurde bisher noch keine Vertragsruhe durch­
geführt
−−Der Vertrag befindet sich nicht im 1. Versicherungsjahr
−−Durch die Vertragsruhe soll nicht lediglich der Zeitraum bis zu einer möglichen Kündigung überbrückt
werden
Eine Vertragsruhe ist nur unter den genannten Voraussetzungen für den Zeitraum von 1 Jahr möglich.
Eine unterjährige Vertragsruhe ist nicht zulässig.
Worauf ist zu achten?
−−Während der Vertragsruhe besteht kein
Versicherungs­schutz
−−Der Vertrag verlängert sich um den Zeitraum der
Ruhe
8
Wie kann eine Vertragsruhe beantragt werden?
Der Kunde informiert uns schriftlich über die
Zahlungs­schwierigkeiten mit folgenden Angaben:
−−Detaillierte Schilderung der Gründe für die
Zahlungs­schwierigkeiten
−−Nachweise für die Zahlungs­probleme beilegen
−−Zeitraum der Vertragsruhe festlegen
−−Angabe, für welche Vertragssparten die Ruhe gelten
soll
−−Der Kunde erklärt, dass er in dem angegebenen
Zeitraum auf den Versicherungsschutz verzichtet
−−Dieses Schreiben ist vom Kunden zu unterzeichnen
und unter Angabe der Vertragsnummer einzureichen
Notizen.
Name des Kunden:
9
Notizen.
Name des Kunden:
10
11
Mehr Schutz, top Leistung –
durch die Produktvielfalt der Generali.
Rundum gut.
Als einer der größten Erstversicherer in Deutschland
überzeugt die Generali durch eine umfassende
­Produkt-Bandbreite für Ihre private Vorsorge und
­persönliche Absicherung. Damit bieten wir Ihnen in
jeder Lebenssituation und Lebensphase individuell
zugeschnittene Lösungen.
Schutz unter den Flügeln des Löwen.
Für uns stehen Sie und Ihr Wunsch, rundum
­abgesichert zu sein, im Mittelpunkt.
Unser Portfolio umfasst die Bereiche:
−−Sicherheit für Sie und die Familie
−−Absicherung des Lebensunterhalts
−−Lebensqualität und Versorgung im Alter
−−Haus und Wohnen
−−Finanzen
−−Pflegevorsorge
−−Steuerlich geförderte Altersvorsorge
−−Maßgeschneiderter Versicherungsschutz
Heute vertrauen schon über 6 Mio. Kunden der Generali.
77018 2/12.2015
Wir freuen uns, auch Sie zu beraten.
Hinweis auf Ihr Werbewiderspruchsrecht:
Der Verwendung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung können Sie jederzeit, ganz oder zum Teil per Post oder E-Mail, widersprechen.
[email protected]
Ihr Ansprechpartner in der Fachabteilung SUH Privatkunden
VertriebswegeService 089 5121-5430
www.generali.de