Ärztliche Aufklärung und Abstammungsgutachten Einverständniserklärung über private Das Gendiagnostikgesetz (BGB 2009, Teil I Nr. 50, S.2529 – 2538, §§ 8, 9, 11,12,13 und 17) verpflichtet den Sachverständigen für Abstammungsbegutachtung, die beteiligten Personen über die Art, den Zweck und die Aussagekraft der Untersuchung aufzuklären und legen fest, wem die Ergebnisse mitgeteilt werden dürfen, wie die Untersuchungsproben verwendet werden dürfen und wann sie zu vernichten sind, sowie die Zeitdauer der Aufbewahrung und Vernichtung der Untersuchungsergebnisse. Um Ihnen weite Anfahrtswege zu ersparen, ist mit der Probenentnahme ein Arzt in der Nähe Ihres Wohnortes beauftragt. Die Aufklärung erfolgt daher in schriftlicher Form. Bitte lesen Sie den nachfolgenden Text aufmerksam durch, Sie werden bestätigen müssen, dass Sie aufgeklärt wurden. Art, Zweck und Umfang der Untersuchung: Für die Abklärung der biologischen Abstammung werden nur genetische Merkmale untersucht, die nach bekannten Regeln vererbt werden und daher die Begutachtung von Verwandtschaftsverhältnissen erlauben. Die Untersuchungen dienen dem Zweck der Klärung der Abstammung und geben keine Auskunft über Krankheiten, Veranlagungen oder besondere Erbeigenschaften mit Ausnahme der Bestimmung, ob die Probe von einer weiblichen oder einer männlichen Person stammt. Aussagekraft der Untersuchung: Die Untersuchungen erlauben im Regelfall eine sichere Aussage hinsichtlich des in Frage stehenden Verwandtschaftsverhältnisses. Verbleib des Probenmaterials: Wir bitten Sie um Zustimmung, dass wir Ihre Proben zur Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen aufbewahren und verwenden dürfen. Ansonsten werden die Proben nach Abschluss der Untersuchungen vernichtet. Gesundheitliche Risiken der Probenentnahme: Bei einer durch den Arzt durchgeführten Blutentnahme sind bei Gesunden in aller Regel keine gesundheitlichen Risiken zu erwarten. In seltenen Fällen kann es kurzfristig zu Schwindel oder kurzfristiger Bewusstseinstörung kommen. Dies lässt sich durch geeignete ärztliche Maßnahmen unmittelbar beheben. Mit der Entnahme von Mundschleimhautabstrichen sind keine Risiken verbunden. Aufbewahrungsfrist: Die Untersuchungsergebnisse und eine Kopie des Gutachtens müssen vom Sachverständigen 30 Jahre aufbewahrt werden. Schweigepflicht: Der entnehmende Arzt und der Sachverständige unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Alle nichtärztlichen Mitarbeiter beachten in gleicher Weise den Persönlichkeitsschutz der Betroffenen. Bei privaten Abstammungsgutachten werden die Ergebnisse der Untersuchung den geschäftsfähigen Beteiligten zugesandt. Die Beteiligten haben jederzeit das Recht, die Einwilligung zur Untersuchung zu widerrufen. Dies sollte schriftlich an den Gutachter erfolgen. Hilfsweise kann die Einwilligung zunächst telefonisch widerrufen werden. Der Widerruf sollte dann in schriftlicher Form nachgeholt werden. Die Beteiligten haben auch Anspruch darauf, das Ergebnis nicht zu erfahren (Recht auf Nichtwissen). Beteiligte Personen: Name Vorname Geburtsdatum Kind Mutter Mann Einverständniserklärung: Ich bin mit der Probenentnahme und den Untersuchungen zur Klärung der Abstammung mit den o.g. Personen einverstanden und wurde über Art, Zweck, Umfang und Aussagekraft der Untersuchung aufgeklärt. Die oben stehende Aufklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden. Ich entbinde den Gutachter in Bezug auf die für das Abstammungsgutachten erforderlichen Daten und Untersuchungsergebnisse von seiner Schweigepflicht gegenüber den anderen beteiligten Personen. Ich bin mit der Verwendung der Proben zur Bearbeitung von wissenschaftlichen Fragestellungen einverstanden nicht einverstanden Von dem Gutachten erhalte ich zwei Ausfertigungen. Bemerkungen (z.B. Wünsche zur Probenentnahme): .................................................................................................................................................... Ich versichere meine Geschäftsfähigkeit. Name.......................................................................................................................................... Anschrift:..................................................................................................................................... Ort, Datum:..........................................Unterschrift:...........................................................................
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