Ärztliche Aufklärung und Einverständniserklärung über private

Ärztliche Aufklärung und
Abstammungsgutachten
Einverständniserklärung
über
private
Das Gendiagnostikgesetz (BGB 2009, Teil I Nr. 50, S.2529 – 2538, §§ 8, 9, 11,12,13 und 17)
verpflichtet den Sachverständigen für Abstammungsbegutachtung, die beteiligten Personen
über die Art, den Zweck und die Aussagekraft der Untersuchung aufzuklären und legen fest,
wem die Ergebnisse mitgeteilt werden dürfen, wie die Untersuchungsproben verwendet
werden dürfen und wann sie zu vernichten sind, sowie die Zeitdauer der Aufbewahrung und
Vernichtung der Untersuchungsergebnisse. Um Ihnen weite Anfahrtswege zu ersparen, ist
mit der Probenentnahme ein Arzt in der Nähe Ihres Wohnortes beauftragt. Die Aufklärung
erfolgt daher in schriftlicher Form.
Bitte lesen Sie den nachfolgenden Text aufmerksam durch, Sie werden bestätigen
müssen, dass Sie aufgeklärt wurden.
Art, Zweck und Umfang der Untersuchung:
Für die Abklärung der biologischen Abstammung werden nur genetische Merkmale
untersucht, die nach bekannten Regeln vererbt werden und daher die Begutachtung
von Verwandtschaftsverhältnissen erlauben. Die Untersuchungen dienen dem Zweck
der Klärung der Abstammung und geben keine Auskunft über Krankheiten,
Veranlagungen oder besondere Erbeigenschaften mit Ausnahme der Bestimmung,
ob die Probe von einer weiblichen oder einer männlichen Person stammt.
Aussagekraft der Untersuchung:
Die Untersuchungen erlauben im Regelfall eine sichere Aussage hinsichtlich des in
Frage stehenden Verwandtschaftsverhältnisses.
Verbleib des Probenmaterials:
Wir bitten Sie um Zustimmung, dass wir Ihre Proben zur Bearbeitung
wissenschaftlicher Fragestellungen aufbewahren und verwenden dürfen. Ansonsten
werden die Proben nach Abschluss der Untersuchungen vernichtet.
Gesundheitliche Risiken der Probenentnahme:
Bei einer durch den Arzt durchgeführten Blutentnahme sind bei Gesunden in aller
Regel keine gesundheitlichen Risiken zu erwarten. In seltenen Fällen kann es
kurzfristig zu Schwindel oder kurzfristiger Bewusstseinstörung kommen. Dies lässt
sich durch geeignete ärztliche Maßnahmen unmittelbar beheben. Mit der Entnahme
von Mundschleimhautabstrichen sind keine Risiken verbunden.
Aufbewahrungsfrist:
Die Untersuchungsergebnisse und eine Kopie des Gutachtens müssen vom
Sachverständigen 30 Jahre aufbewahrt werden.
Schweigepflicht:
Der entnehmende Arzt und der Sachverständige unterliegen der ärztlichen
Schweigepflicht. Alle nichtärztlichen Mitarbeiter beachten in gleicher Weise den
Persönlichkeitsschutz der Betroffenen.
Bei privaten Abstammungsgutachten werden die Ergebnisse der Untersuchung den
geschäftsfähigen Beteiligten zugesandt.
Die Beteiligten haben jederzeit das Recht, die Einwilligung zur Untersuchung zu widerrufen.
Dies sollte schriftlich an den Gutachter erfolgen. Hilfsweise kann die Einwilligung zunächst
telefonisch widerrufen werden. Der Widerruf sollte dann in schriftlicher Form nachgeholt
werden.
Die Beteiligten haben auch Anspruch darauf, das Ergebnis nicht zu erfahren (Recht auf
Nichtwissen).
Beteiligte Personen:
Name
Vorname
Geburtsdatum
Kind
Mutter
Mann
Einverständniserklärung:
Ich bin mit der Probenentnahme und den Untersuchungen zur Klärung der Abstammung mit
den o.g. Personen einverstanden und wurde über Art, Zweck, Umfang und Aussagekraft der
Untersuchung aufgeklärt. Die oben stehende Aufklärung habe ich zur Kenntnis genommen
und bin damit einverstanden.
Ich entbinde den Gutachter in Bezug auf die für das Abstammungsgutachten erforderlichen
Daten und Untersuchungsergebnisse von seiner Schweigepflicht gegenüber den anderen
beteiligten Personen.
Ich bin mit der Verwendung der Proben zur Bearbeitung von wissenschaftlichen
Fragestellungen
einverstanden
nicht einverstanden
Von dem Gutachten erhalte ich zwei Ausfertigungen.
Bemerkungen (z.B. Wünsche zur Probenentnahme):
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Ich versichere meine Geschäftsfähigkeit.
Name..........................................................................................................................................
Anschrift:.....................................................................................................................................
Ort,
Datum:..........................................Unterschrift:...........................................................................