Stadtratssitzung vom 29. Oktober 2015 TOP 1: Schienengebundener öffentlicher Personennahverkehr auf dem Stadtgebiet Herzogenaurach: Gründung eines Zweckverbandes Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen – Herzogenaurach (ZVStUB); Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung über den ZVStUB; Bestellung von Verbandsräten; Bestellung der Stellvertreter der Verbandsräte Bürgermeister Dr. German Hacker erläuterte, dass der Stadtrat von Nürnberg diese Beschlüsse bereits am Vortag einstimmig gefällt habe. Wenn der analog lautende Beschluss dann noch im Erlanger Stadtrat ebenfalls getroffen werde, könne der Zweckverband zum 1.1.2016 gegründet werden. Dann werde der Zweckverband personell mit drei Stellen ausgestattet und könne, zusammen mit einem auszuwählenden Planungsbüro, mit der Arbeit beginnen. Weiterhin gelte das Ziel, dass die Leistungsphasen 1 bis 4 durchlaufen würden und dann die Situation bzw. die Realisierungschance neu bewertet würde. Sehr erfreulich seien die nach wie vor gültige Zusage des Freistaats Bayern, das Projekt besonders zu fördern und die vor kurzem beschlossene Fortsetzung der GVFG-Förderung, die ja lange Zeit unklar gewesen sei. Der Beschluss sei für die Stadt Herzogenaurach mehr als erfreulich. Stadträtin Renate Schroff (SPD) sah im Beschluss einen ersten Meilenstein zum schienengebundenen Anschluss an den Ballungsraum. Die StUB verknüpfe Wohn- und Arbeitsorte und erhöhe damit die Attraktivität der Region. Diesen Worten schloss sich Konrad Körner (CSU) an. Die CSU-Fraktion begrüße den Schritt und werde die Schritte 1 bis 4 unterstützen und dann entscheiden, ob sich die StUB lohne. Man müsse sich jedoch bewusst sein, dass man nicht StUB, Südumgehung, Rathausneubau und Stadthallenneubau sofort verwirklichen könne. Es sei eine Priorisierung erforderlich. Retta Müller-Schimmel (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) schloss sich den beiden Vorrednern an und zeigte sich erfreut, dass die Planungen weitergehen, da die Schiene die höchste Umsteigequote habe. Die StUB sei eine Bereicherung nicht nur für Herzogenaurach, sondern auch für den gesamten Kreis. Dr. Manfred Welker (Freie Wähler) äußerte neben der Zustimmung zur StUB auch Bedenken, ob ein Bürgerentscheid in Erlangen die StUB bedrohen könne. Gegen die Stimme von Britta Dassler (FDP), die die StUB schon alleine wegen der falschen Trassenführung ablehne, wurde dem ersten Tagesordnungspunkt zugestimmt. Bürgermeister Dr. Hacker merkte an, dass sich die Fraktionen im Vorfeld darauf geeinigt hatten, dass neben dem Ersten Bürgermeister als geborenem Mitglied die beiden verbleibenden Herzogenauracher Sitze im Verbandsrat des ZVStUB jeweils die beiden größten Stadtratsfraktionen besetzen werden und dankte dabei insbesondere der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Als Herzogenauracher Verbandsräte bzw. deren Stellvertreter wurden daher Erster Bürgermeister Dr. German Hacker (Vertreter: 3. Bürgermeister Georgios Halkias), 2. Bürgermeisterin Renate Schroff (Vertreterin: Sarah Litz) und Konrad Körner (Vertreter: Bernhard Schwab) bestimmt. 1 TOP 2 Vollzug des Bayer. Landesplanungsgesetzes (BayLplG); Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) für die geplante Ortsumfahrung Niederndorf-Neuses; Bürgermeister Dr. German Hacker erläuterte einführend, es gehöre zum guten Nachbarschaftsverhältnis zwischen Kommunen, aber auch bei kleineren Projekten innerorts, dass per Verträglichkeitsprüfung Auswirkungen auf das Umland bzw. die direkte Umgebung genauer untersucht würden. Retta MüllerSchimmel (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) begründete ihre Ablehnung damit, dass es umsetzbare Alternativen gegeben hätte. Auf diesem Wege würden zu viel Natur zerstört und Lebewesen vertrieben. Dem schloss sich Dr. Manfred Welker (Freie Wähler) an, der ebenfalls dagegen stimmte. Aus seiner Sicht überwögen die Nachteile. Bei fünf Gegenstimmen wurde der Stellungnahme der Stadt, die ja selbst Veranlasser des Raumordnungsverfahrens ist und daher in einem Satz lediglich auf die eingebrachten Unterlagen zum ROV verweist, zugestimmt. TOP 3: Vollzug des Bayer. Landesplanungsgesetzes (BayLplG); Durchführung eines Raumordnungsverfahren für die geplante Errichtung eines Fachmarktzentrums „AischPark Center“ in Höchstadt a.d. Aisch; Stellungnahme der Stadt Herzogenaurach Franz-Josef Lang (CSU) äußerte seine Bedenken zu dem Projekt und zeigte sich verwundert, wie ein Stadtrat gegen die eigene Innenstadt stimmen und solch ein Projekt zulassen könne. Zwar handele es sich bei der Durchführung des Raumordnungsverfahrens um eine reine Formalie, dennoch wolle er zum Ausdruck bringen, dass dieses Vorgehen zu einem „Fressen und Gefressen werden“ führe, welches er nicht gut heißen könne. Dem schlossen sich Retta Müller-Schimmel (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und auch Sarah Litz (SPD) an, die den moderaten Umgang mit Flächen wie in Herzogenaurach deutlich bevorzugten. Einstimmig beschloss der Stadtrat folgende Stellungnahme abzugeben: Von Seiten der Stadt Herzogenaurach werde zur Kenntnis genommen, dass Herzogenaurach gemäß der eingereichten Unterlagen dem „Kerneinzugsgebiet EZG 1“ zugeordnet sei. Es werde in diesem Zusammenhang um Überprüfung der Verträglichkeit des Vorhabens im Hinblick auf die bestehende Handelsstruktur in Herzogenaurach – insbesondere auf die innerstädtische Einzelhandelsstruktur gebeten. TOP 4-6: Flächennutzungsplan; Änderung im Abschnitt Nr. 13 "Puma - Erweiterung nördlich Hans-Ort-Ring"; Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (4); Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (5); Billigung und Öffentliche Auslegung (6) 2 Zum Flächennutzungsplan Nr. 13 „Puma- Erweiterung nördlich Hans-Ort-Ring“ – Änderung, nach § 13 a BauGB – gingen keine Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB ein. Einstimmig folgte der Stadtrat den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB oder nahm sie zur Kenntnis. Einstimmig nahm der Stadtrat auch die Stellungnahmen ohne Äußerungen oder ohne Einwendungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis ebenso wie die Auflistung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die keine Stellungnahme abgegeben haben. Die Flächennutzungsplan-Änderung im Abschnitt Nr. 13 „Puma – Erweiterung nördlich Hans-Ort-Ring“ wurde in der Fassung vom 13. Oktober 2015 einschließlich Begründung gebilligt. Der Stadtrat beschloss einstimmig, dass der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sei. TOP 7-9: Bebauungsplan Nr. 65 "Puma - Erweiterung nördlich Hans-Ort-Ring"; Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (7); Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (8); Billigung und Öffentliche Auslegung (9) Zum Bebauungsplan Nr. 65 „Puma- Erweiterung nördlich Hans-Ort-Ring“ – Änderung, nach § 13 a BauGB – ging eine Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB, ein. Diese wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Einstimmig folgte der Stadtrat den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB oder nahm sie zur Kenntnis. Einstimmig nahm der Stadtrat auch die Stellungnahmen ohne Äußerungen oder ohne Einwendungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis ebenso wie die Auflistung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die keine Stellungnahme abgegeben haben. Einstimmig wurde der Bebauungsplan Nr. 65 „Puma – Erweiterung nördlich Hans-Ort-Ring“ in der Fassung vom 13. Oktober 2015 einschließlich Begründung gebilligt. Der Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung und Umweltbericht sei gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 3 TOP 10-12: Bebauungsplan Nr. 7 a "Gewerbegebiet Nord" - 4. Änderung, nach § 13a BauGB; Stellungnahmen aus der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (10); Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (11); Satzungsbeschluss (12) Die Umwandlung eines heutigen Autohauses mit Werkstatt in eine Fläche für verdichteten Hochbau mit dem Schwerpunkt auf Büronutzung werde mit den heutigen Beschlüssen endgültig vollzogen, führte Bürgermeister Dr. German Hacker aus. Themen, die dabei besonderes Augenmerk auf Verwaltungsseite, aber auch von Seiten derjenigen, die Stellungnahmen abgegeben hätten, seien die verkehrliche Situation im Hinblick auf die Auswirkungen des ggf. zusätzlich auftretenden Autoverkehrs und die Parksituation in diesem Gebiet. Beides müsse sehr genau betrachtet werden. Bezüglich der Parksituation könne festgestellt werden, dass beabsichtigt sei, dort 20% mehr Stellplätze vorzuhalten, als lt. Stellplatzsatzung gefordert. Genau sei dies dann natürlich erst am konkreten Bauantrag zu prüfen. Bei der Verkehrsbelastung an sich sei eine Betrachtung des Mehr an Verkehrsimmissionen vorgenommen worden. Allerdings sei zu erwarten, dass das, was gegenüber der heutigen Nutzung auftrete zu keinen spürbaren Mehrbelastungen führen werde, wenngleich die Ringstraße zweifelsfrei eine Straße mit hoher Verkehrsbelastung sei. Die Nutzungen auf dem Gebiet selbst fügten sich völlig in die Lärmkontingentierung des bestehenden Bebauungsplanes ein. Hier sei keine Änderung nötig gewesen, im Gegenteil. Insgesamt sei es eine erfreuliche Entwicklung, dass ohne zusätzlichen Flächenverbrauch Nutzflächen für ein Mehr von ca. 400 Arbeitsplätzen entstehen könne. Auch Bernhard Schwab (CSU) begrüßte die Neuausrichtung des Gebietes, gab aber nach wie vor zu Bedenken, dass die Parkplatzsituation gerade in der Ringstraße sehr schwierig sei, denn schon jetzt sei die Straße zugeparkt. Dies dürfe bei der Baugenehmigung dann nicht außer Acht gelassen werden. Retta MüllerSchimmel (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) schlug in diesem Zusammenhang Anwohnerparkplätze vor, die eine Entlastung bringen könnten. Holger Auernheimer (SPD) erfreute sich ebenfalls an der positiven Entwicklung an dieser Stelle, da diese viele Arbeitsplätze auf kleinstem Raum anbiete. Die Parkplatzsituation dürfe man dennoch nicht aus dem Auge verlieren. Zum Bebauungsplan Nr. 7a „ Gewerbegebiet Nord“ – 4. Änderung, nach § 13 a BauGB - folgte der Stadtrat durchwegs einstimmig den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu den umfangreichen Stellungnahmen, die aus der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingingen, oder nahm sie zur Kenntnis. Einstimmig nahm der Stadtrat auch die Stellungnahmen ohne Äußerungen oder ohne Einwendungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis ebenso wie die Auflistung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die keine Stellungnahme abgegeben haben. Da die vorgebrachten Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung nur Änderungen/ Ergänzungen redaktioneller Art zur Folge haben, wurde der Bebauungsplan in der Fassung vom 31. 4 August 2015 als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde in der Fassung vom 31. August 2015 beschlossen. Die Satzung wird in einem der nächsten Amtsblätter veröffentlicht. TOP 13-14: Wechsel der Straßenbaulast bei der St 2244 bzw. dem Hans-Ort-Ring; Abschluss von Vereinbarungen mit dem Freistaat Bayern (13); mit dem Freistaat Bayern über die Schlussinstandsetzung (14) Bürgermeister Dr. German Hacker informierte über den Wechsel der Straßenbaulast, die bereits seit der Planung der Nordumgehung besprochen worden sei. Nach Jahrzehnten der Entwicklung sei es nun soweit und der heutige Hans-Ort-Ring erhielte die Straßenklassifizierung, die er verkehrlich längst habe. Er werde zum 1.1.2016 Teil des übergeordneten Staatsstraßensystems. Der finanzielle Ausgleich gehe allerdings einher mit der Notwendigkeit, dass die Stadt nun für Straßenteile in einem schlechteren baulichen Zustand verantwortlich sei. Ebenso einher gehe damit, dass die Stadt den „Vermögenswert Nordumgehung“ aus ihrer Bilanz in einem Schritt ausbuchen müsse bzw. diesen abschreiben müsse. Dies werde sich im städtischen Haushalt, auch wenn kein direkter Geldfluss stattfinde, als Einmaleffekt bemerkbar machen und den Haushalt 2016 mit geschätzt 7 bis 8 Mio. EUR zusätzlich belasten, warnte Dr. Hacker den Stadtrat bereits vor. Dem vorliegenden Entwurf des Staatlichen Bauamtes Nürnberg zur Aufstufung der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Hans-Ort-Ring zur Staatsstraße 2244 und der Abstufung von Teilbereichen der Staatsstraße 2244 im Zuge der Niederndorfer Hauptstraße, HansMaier-Straße und Würzburger Straße zur Ortsstraße, wurde einstimmig zugestimmt, wenngleich Dieter Händel darauf aufmerksam machte, dass man eine deutlich schlechtere Straße übernehme, die vielleicht bald von Grund auf saniert werden müsse. Diese Thematik müsse geprüft werden, damit dann nicht die Anlieger in Niederndorf im Falle eines Falles zu Kasse gebeten würden. Dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern über die Schlussinstandsetzung wurde ebenfalls einstimmig zugestimmt. TOP 15: Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion; "Hilfeleistungen des Bauhofs an die Vereine" Bürgermeister Dr. German Hacker erläuterte, dass es zwei verschiedene Kostenblöcke gebe, wenn der Bauhof Leistungen erbringe: Personal- und Fahrzeugkosten und Kosten für das Ausleihen von Gegenständen. Für alles gibt es seit vielen Jahren eine Aufstellung, „was wie viel kostet“. In den letzten fünf Jahren seien von Vereinen Dienstleistungen i.H. von 5.100 EUR in Anspruch genommen worden, das Verleihen von Gegenständen (Buden, Bühnenteile, Verkehrsschilder etc.) habe ca. 1.700 EUR umfasst. Das System habe sich sehr bewährt. Die Kosten zum Verleihen der Gegenstände seien gering, die Vereine, die die Ausleih-Dienstleistung nutzen, holten die Dinge meist selbst ab. Alles funktioniere sehr problemlos und auf Zuruf. Die Kosten für Personal- und Fahrzeugeinsatz seien Vollkosten, 40 EUR/Std. bei Personal, 18,50 EUR bzw. 32 EUR pro Std. für Transporter bzw. LKW. Hier müsse man berücksichtigen, dass der Baubetriebshof im Wesentlichen ein „Regiebetrieb“ sei, der viele Einsätze 5 kurzfristig erledigen müsse. Es könne daher durchaus sein, dass eine planbare Dienstleistung von Dritten günstiger erbracht werden könne. Selbst der Bauhof lagere planbare Arbeiten, z.B. jährlich wiederkehrende Grünpflege, auch zu großen Teilen aus. Im Gegenzug zu den o.g. Kosten, die von Vereinen verlangt würden, seien zeitgleich die Zuschüsse an Vereine erheblich erhöht worden. Alleine in den letzten fünf Jahren sei in Summe über die Regelungen der Vereinsfördersatzung und Sonderzuschüsse 1 Mio. EUR von der Stadt an Vereine ausbezahlt worden. Insgesamt sei dieses System aus einer breiten Basis an nutzbaren, (moderat) kostenpflichtigen Dienstleitungen einerseits und hoher Vereinsförderung andererseits sehr gerecht und habe sich bewährt. Walter Nussel (CSU) gab zu bedenken, dass gerade in anderen Kommunen im Landkreis Leistungen der dortigen Bauhofmitarbeiter deutlich günstiger erbracht würden. Gerade bei großen Festen wie Altstadtfest oder Sommerkirchweih seien die Ehrenamtlichen wichtig und blieben immer öfter aus. Eine Entlastung der ehrenamtlichen Helfer durch eine Unterstützung der Stadt halte er daher für eine gute Lösung. Bürgermeister Dr. German Hacker warf ein, dass eine Förderung über 1 Mio EUR in den letzten vier Jahren durchaus ausreichend sei um die im Vergleich dazu geringen Kosten der Vereine für Materialien und Personalkosten aus dem Bauhof zu kompensieren. Erich Petratschek (SPD), Stadtrat und Bauhofmitarbeiter, bestätigte, dass es genügend Vereine gebe, die die Produkte des Bauhofes, wie Bühnenteile, in Eigenregie abholen würden und die Kosten dadurch im normalen Rahmen blieben. Eine Unterstützung in Form von Stundenkontingenten wie im Plenum vorgeschlagen, hielt Jochen Heinzel (SPD) nicht für durchführbar, da man dann erst festlegen müsse, welcher Verein welches Kontingent erhalten könne. Diese Grenze sei schwierig zu ziehen, merkte Sarah Litz (SPD) an. Kurt Zollhöfer (CSU) war es wichtig zu unterscheiden, ob es eine ideelle Veranstaltung des Vereins sei, bei dem kein Gewinn zu erzielen sei oder ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliege. Retta Müller-Schimmel (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) berichtete aus Sicht der Ökofest-Initiative und wünschte sich bei der Stadt mehr Unterstützung für Veranstaltungen mit hohen Vorlaufkosten und beispielsweise hohem Wetterrisiko. Bürgermeister Dr. German Hacker wies darauf hin, dass es solch eine Förderung im Rahmen der Vereinsförderrichtlinien bereits gebe und man nur davon Gebrauch machen müsse. Holger Auernheimer (SPD) warf ein, dass die Mietbeiträge ein kleiner Hemmschuh seien, der notwendig sei, damit nicht zu häufig auf die Gegenstände zurückgegriffen werde, obwohl man sie gar nicht wirklich brauche. Frank Gäbelein (CSU) bestätigte die Meinung, dass die Mietkosten nicht das entscheidende Problem seien, sondern dass es vielmehr an den Arbeitskosten und den Kosten für die KfZ liege, dass die Leistungen für Vereine teuer seien. Falls man die Arbeitszeiten des Bauhofes aber günstiger anbieten oder gar gratis vergeben würde, würde man das Kleingewerbe in Herzogenaurach zerstören, das in dieser Nische gut arbeite, gab Dieter Händel (SPD) zu bedenken. Peter Simon (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) merkte an, dass er ebenfalls gerne die Vereine unterstützen wolle und man dann aber über einen allgemeinen Zuschuss entscheiden müsse, der die Sportförderung erweitern werde. 6 TOP 16: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion; "Neuverhandlungen über einen Baumarkt oder Ausweisung einer neuen Fläche für einen Baumarkt" Bernhard Schwab (CSU) erläuterte im Namen der CSU-Fraktion den Antrag, dass man die Verwaltung der Stadt Herzogenaurach beauftragen wolle, weiterführende Gespräche mit einem Herzogenauracher Interessenten über die Einrichtung eines Baumarktes zu führen. Sollten diese Verhandlungen scheitern, solle die Verwaltung eine geeignete Fläche suchen und einen entsprechenden Planungsprozess auf den Weg bringen. Bürgermeister Dr. German Hacker erläuterte seinen Standpunkt dem Plenum: „Dass Herzogenaurach wieder einen Baumarkt braucht und fast alle dies möchten, ist völlig klar und steht auch nicht zur Debatte.“ Die Frage laute nicht ob man einen Baumarkt möchte, sondern wo. Es gebe dabei momentan drei Varianten: die erste sei das bestehende Areal des ehemaligen „Praktiker“. Hier befinde sich auf einer Fläche von ca. 15.600 m² eine Gebäudekubatur mit ca. 5.100 m² Fläche. Das Gelände sei per Bebauungsplan als Sondergebiet für Bau- und Gartenmarkt ausgewiesen. Seit der Umwidmung des Geländes rund um den ehem. Obi-Baumarkt (Klingenwiesen), habe der ehem. Praktikermarkt ein Alleinstellungsmerkmal als einzige große Verkaufsfläche für einen Baumarkt in Herzogenaurach. Den Grundstückseigentümern sei bereits vor Monaten schriftlich mitgeteilt worden, dass sie dies als Vorteil für ihr Gebäude bzw. Gelände bei der aktiven Suche nach einer Betreiberkette nutzen könnten. Möglichkeit zwei sei die zur Debatte gestellte Ergänzung eines bestehenden Baustoffhandels in der Zeppelinstraße in einem gewissen Umfang mit Baumarktartikeln. An sich könne der private Betreiber dies jederzeit an Hand eines Konzepts vorlegen bzw. beantragen, sofern dafür die Änderung des Bebauungsplanes in eine Sondergebietsfläche notwendig sei. Allerdings müsse man feststellen, dass auch hier die verfügbare Fläche stets nur eine kleine Erweiterung ermögliche, da dieses Gelände faktisch die gleiche Größe habe wie die Grundstücksfläche des „Praktiker“. Eine „große Lösung“ wie sie z.B. ein Baumarkt der neueren Generation in Erlangen böte, sei hier nicht abbildbar. Hinzu komme die verkehrliche Abwicklung über die einzige Zufahrt der Zeppelinstraße. Es sei mehr als fragwürdig, ob eine Baumarktnutzung – man denke hier an einen hoch frequentierten Samstag – in Kombination mit den bereits vorhandenen Outlets funktionieren würde. Der heutige Baustoffhandel sei vom Publikumsverkehr her völlig untergeordnet. Bei einem Baumarkt sei dies nicht der Fall. Als Problem komme bei dieser zweiten Möglichkeit hinzu, dass man hierdurch den bestehenden Baumarktstandort des ehem. Praktikers faktisch überflüssig machen würde und der Gebäudeeigentümer zu Recht anmerken würde, dass er dann keine Chance sähe, für sein Gebäude eine Baumarktfolgenutzung zu generieren. Hieraus ergebe sich direkt die Frage nach der Folgenutzung für das ehem. Praktiker-Gebäude, für das nach wie vor per Bebauungsplan geregelt sei, dass nur Bau- und Gartenmarktnutzung zulässig sei. Die dritte Möglichkeit sei ein großer, ganz neuer Baumarkt an einem neuen Standort. Hierfür habe es sogar eine Anfrage für das neue Gewerbegebiet Nord gegeben, westlich der Bamberger Straße. Der Finanzausschuss habe dies aber einstimmig abgelehnt, weil ein Baumarkt dort nicht zulässig sei und die Anfrage über 30.000 m² lautete. Dies sei fast die Hälfte der gesamten Nettobaulandfläche dieses 7 Gebietes gewesen. Zum Vergleich könne man die Grundstücksfläche des „Hornbach“ in Erlangen heranziehen. Diese betrage 28.500 m². Man erkenne, welch immensen Flächenverbrauch in Relation zu den bei uns verfügbaren Flächen dies darstelle. Es bliebe nur die Möglichkeit, eine solche Fläche in heute unbeplante Bereiche des Stadtgebietes zu legen. Das Ergebnis einer solchen „Suche nach Fläche“ könne man aber von Verwaltungsseite bereits nennen: „Ich halte es für „nicht abbildbar“ in Herzogenaurach“, so Dr. German Hacker. Man müsse mit den Flächen sparsam umgehen und da ja eine Baumarktfläche existiere, müsse sich die Nutzung darauf beschränken. Bei dieser Variante würde sich im Übrigen auch die Frage nach der Folgenutzung für das ehem. Praktiker-Gebäude stellen. Final signalisierte Dr. German Hacker noch einmal: Die Stadt unterstütze daher alle Bemühungen, dass dies am bestehenden Standort wieder gelinge und werde diesem auch weiterhin das Alleinstellungsmerkmal zubilligen. Sarah Litz (SPD), Erich Petratschek (SPD), Peter Simon (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Holger Auernheimer (SPD) und auch Jochen Heinzel (SPD) stimmten dem Bürgermeister zu, dass es sinnvoll sei, den jetzigen Standort auf dem ehemaligen Praktiker-Gelände zu stärken, anstatt ein neues großes Gebiet auszuweisen oder an der Zeppelinstraße eine Alternative zu planen, die dann das jetzige Baumarkt-Areal schwächen würde. „Was soll sonst auf dem Praktiker-Gelände passieren, wenn der Baumarkt in der Zeppelinstraße ist?“ wollte Jochen Heinzel (SPD) wissen. Für Kurt Zollhöfer (CSU), Konrad Körner (CSU) und Bernhard Schab (CSU) war klar, dass die Verwaltung sich um eine Fläche bemühen müsse, da die Fläche beim Praktiker offensichtlich nicht als Baumarkt vermarktet werden könne. Das Sondergebiet dort funktioniere schon lange nicht mehr und es müsse eine alternative Lösung gesucht werden. Dr. German Hacker forderte den Stadtrat auf, eine klare Linie zu verfolgen und nur eines, das ehem. Praktikergelände bzw. -gebäude, ggf. erweitert um ein Obergeschoss, als Standort zu nennen. Bernhard Schwab (CSU) wiederholte den Wunsch nach Gesprächen zwischen einem Herzogenauracher Interessenten und der Stadtverwaltung mehrfach. Woraufhin Dr. German Hacker erläuterte, dass die Verwaltung grundsätzlich immer allen Unternehmern, die Konzepte vorschlagen, erst einmal für Gespräche zur Verfügung stehe, der Standort jedoch ein wie erläutert wenig geeignet erscheine. Retta Müller-Schimmel (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) wies darauf hin, dass ein Baumarkt sicherlich sehr wichtig sei, dass es aber in der Stadt wichtigere Probleme, wie z. B. den sozialen Wohnungsbau gebe, um die sich der Stadtrat bemühen solle. Nach einer weiteren Diskussion mit zahlreichen Wortmeldungen stellte Franz-Josef Lang (CSU) den Antrag zur Geschäftsordnung, dass die Diskussion zu beenden und über den Antrag abzustimmen sei. Nachdem die CSU-Fraktion den Antrag daraufhin abgeändert hatte, dass nur erneut Verhandlungen mit dem Herzogenauracher Interessenten über die Einrichtung eines Baumarktes zu führen seien, wurde über den Antrag abgestimmt. Der Antrag wurde mit 9:19 abgelehnt. Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 45 vom 5. November 2015 8
© Copyright 2025 ExpyDoc