Stadtratssitzung vom 29. Oktober 2015

Stadtratssitzung vom 29. Oktober 2015
TOP 1: Schienengebundener öffentlicher Personennahverkehr auf dem Stadtgebiet
Herzogenaurach: Gründung eines Zweckverbandes Stadt-Umland-Bahn Nürnberg – Erlangen –
Herzogenaurach (ZVStUB); Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung über den ZVStUB;
Bestellung von Verbandsräten; Bestellung der Stellvertreter der Verbandsräte
Bürgermeister Dr. German Hacker erläuterte, dass der Stadtrat von Nürnberg diese Beschlüsse bereits
am Vortag einstimmig gefällt habe. Wenn der analog lautende Beschluss dann noch im Erlanger Stadtrat
ebenfalls getroffen werde, könne der Zweckverband zum 1.1.2016 gegründet werden. Dann werde der
Zweckverband personell mit drei Stellen ausgestattet und könne, zusammen mit einem
auszuwählenden Planungsbüro, mit der Arbeit beginnen. Weiterhin gelte das Ziel, dass die
Leistungsphasen 1 bis 4 durchlaufen würden und dann die Situation bzw. die Realisierungschance neu
bewertet würde. Sehr erfreulich seien die nach wie vor gültige Zusage des Freistaats Bayern, das Projekt
besonders zu fördern und die vor kurzem beschlossene Fortsetzung der GVFG-Förderung, die ja lange
Zeit unklar gewesen sei. Der Beschluss sei für die Stadt Herzogenaurach mehr als erfreulich. Stadträtin
Renate Schroff (SPD) sah im Beschluss einen ersten Meilenstein zum schienengebundenen Anschluss
an den Ballungsraum. Die StUB verknüpfe Wohn- und Arbeitsorte und erhöhe damit die Attraktivität der
Region. Diesen Worten schloss sich Konrad Körner (CSU) an. Die CSU-Fraktion begrüße den Schritt und
werde die Schritte 1 bis 4 unterstützen und dann entscheiden, ob sich die StUB lohne. Man müsse sich
jedoch bewusst sein, dass man nicht StUB, Südumgehung, Rathausneubau und Stadthallenneubau
sofort verwirklichen könne. Es sei eine Priorisierung erforderlich. Retta Müller-Schimmel (Bündnis
90/DIE GRÜNEN) schloss sich den beiden Vorrednern an und zeigte sich erfreut, dass die Planungen
weitergehen, da die Schiene die höchste Umsteigequote habe. Die StUB sei eine Bereicherung nicht nur
für Herzogenaurach, sondern auch für den gesamten Kreis. Dr. Manfred Welker (Freie Wähler) äußerte
neben der Zustimmung zur StUB auch Bedenken, ob ein Bürgerentscheid in Erlangen die StUB bedrohen
könne. Gegen die Stimme von Britta Dassler (FDP), die die StUB schon alleine wegen der falschen
Trassenführung ablehne, wurde dem ersten Tagesordnungspunkt zugestimmt. Bürgermeister Dr.
Hacker merkte an, dass sich die Fraktionen im Vorfeld darauf geeinigt hatten, dass neben dem Ersten
Bürgermeister als geborenem Mitglied die beiden verbleibenden Herzogenauracher Sitze im Verbandsrat
des ZVStUB jeweils die beiden größten Stadtratsfraktionen besetzen werden und dankte dabei
insbesondere der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Als Herzogenauracher Verbandsräte bzw. deren
Stellvertreter wurden daher Erster Bürgermeister Dr. German Hacker (Vertreter: 3. Bürgermeister
Georgios Halkias), 2. Bürgermeisterin Renate Schroff (Vertreterin: Sarah Litz) und Konrad Körner
(Vertreter: Bernhard Schwab) bestimmt.
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TOP 2 Vollzug des Bayer. Landesplanungsgesetzes (BayLplG); Durchführung eines
Raumordnungsverfahrens (ROV) für die geplante Ortsumfahrung Niederndorf-Neuses;
Bürgermeister Dr. German Hacker erläuterte einführend, es gehöre zum guten Nachbarschaftsverhältnis
zwischen Kommunen, aber auch bei kleineren Projekten innerorts, dass per Verträglichkeitsprüfung
Auswirkungen auf das Umland bzw. die direkte Umgebung genauer untersucht würden. Retta MüllerSchimmel (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) begründete ihre Ablehnung damit, dass es umsetzbare
Alternativen gegeben hätte. Auf diesem Wege würden zu viel Natur zerstört und Lebewesen vertrieben.
Dem schloss sich Dr. Manfred Welker (Freie Wähler) an, der ebenfalls dagegen stimmte. Aus seiner Sicht
überwögen die Nachteile. Bei fünf Gegenstimmen wurde der Stellungnahme der Stadt, die ja selbst
Veranlasser des Raumordnungsverfahrens ist und daher in einem Satz lediglich auf die eingebrachten
Unterlagen zum ROV verweist, zugestimmt.
TOP 3: Vollzug des Bayer. Landesplanungsgesetzes (BayLplG); Durchführung eines
Raumordnungsverfahren für die geplante Errichtung eines Fachmarktzentrums „AischPark Center“
in Höchstadt a.d. Aisch; Stellungnahme der Stadt Herzogenaurach
Franz-Josef Lang (CSU) äußerte seine Bedenken zu dem Projekt und zeigte sich verwundert, wie ein
Stadtrat gegen die eigene Innenstadt stimmen und solch ein Projekt zulassen könne. Zwar handele es
sich bei der Durchführung des Raumordnungsverfahrens um eine reine Formalie, dennoch wolle er zum
Ausdruck bringen, dass dieses Vorgehen zu einem „Fressen und Gefressen werden“ führe, welches er
nicht gut heißen könne. Dem schlossen sich Retta Müller-Schimmel (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) und auch
Sarah Litz (SPD) an, die den moderaten Umgang mit Flächen wie in Herzogenaurach deutlich
bevorzugten. Einstimmig beschloss der Stadtrat folgende Stellungnahme abzugeben:
Von Seiten der Stadt Herzogenaurach werde zur Kenntnis genommen, dass Herzogenaurach gemäß der
eingereichten Unterlagen dem „Kerneinzugsgebiet EZG 1“ zugeordnet sei. Es werde in diesem
Zusammenhang um Überprüfung der Verträglichkeit des Vorhabens im Hinblick auf die bestehende
Handelsstruktur in Herzogenaurach – insbesondere auf die innerstädtische Einzelhandelsstruktur gebeten.
TOP 4-6: Flächennutzungsplan; Änderung im Abschnitt Nr. 13 "Puma - Erweiterung nördlich
Hans-Ort-Ring"; Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 3 Abs. 1 BauGB (4); Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB (5); Billigung und Öffentliche Auslegung (6)
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Zum Flächennutzungsplan Nr. 13 „Puma- Erweiterung nördlich Hans-Ort-Ring“ – Änderung, nach § 13 a
BauGB – gingen keine Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1
BauGB ein.
Einstimmig folgte der Stadtrat den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB oder nahm sie zur Kenntnis.
Einstimmig nahm der Stadtrat auch die Stellungnahmen ohne Äußerungen oder ohne Einwendungen der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis ebenso wie die Auflistung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die keine Stellungnahme abgegeben haben.
Die Flächennutzungsplan-Änderung im Abschnitt Nr. 13 „Puma – Erweiterung nördlich Hans-Ort-Ring“
wurde in der Fassung vom 13. Oktober 2015 einschließlich Begründung gebilligt.
Der Stadtrat beschloss einstimmig, dass der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit
Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sei.
TOP 7-9: Bebauungsplan Nr. 65 "Puma - Erweiterung nördlich Hans-Ort-Ring"; Stellungnahmen
aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (7); Stellungnahmen der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (8); Billigung und
Öffentliche Auslegung (9)
Zum Bebauungsplan Nr. 65 „Puma- Erweiterung nördlich Hans-Ort-Ring“ – Änderung, nach § 13 a
BauGB – ging eine Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1
BauGB, ein. Diese wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
Einstimmig folgte der Stadtrat den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB oder nahm sie zur Kenntnis.
Einstimmig nahm der Stadtrat auch die Stellungnahmen ohne Äußerungen oder ohne Einwendungen der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis ebenso wie die Auflistung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die keine Stellungnahme abgegeben haben.
Einstimmig wurde der Bebauungsplan Nr. 65 „Puma – Erweiterung nördlich Hans-Ort-Ring“ in der
Fassung vom 13. Oktober 2015 einschließlich Begründung gebilligt.
Der Bebauungsplan-Entwurf mit Begründung und Umweltbericht sei gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
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TOP 10-12: Bebauungsplan Nr. 7 a "Gewerbegebiet Nord" - 4. Änderung, nach § 13a BauGB;
Stellungnahmen aus der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (10); Stellungnahmen der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (11);
Satzungsbeschluss (12)
Die Umwandlung eines heutigen Autohauses mit Werkstatt in eine Fläche für verdichteten Hochbau mit
dem Schwerpunkt auf Büronutzung werde mit den heutigen Beschlüssen endgültig vollzogen, führte
Bürgermeister Dr. German Hacker aus. Themen, die dabei besonderes Augenmerk auf Verwaltungsseite,
aber auch von Seiten derjenigen, die Stellungnahmen abgegeben hätten, seien die verkehrliche Situation
im Hinblick auf die Auswirkungen des ggf. zusätzlich auftretenden Autoverkehrs und die Parksituation in
diesem Gebiet. Beides müsse sehr genau betrachtet werden. Bezüglich der Parksituation könne
festgestellt werden, dass beabsichtigt sei, dort 20% mehr Stellplätze vorzuhalten, als lt.
Stellplatzsatzung gefordert. Genau sei dies dann natürlich erst am konkreten Bauantrag zu prüfen. Bei
der Verkehrsbelastung an sich sei eine Betrachtung des Mehr an Verkehrsimmissionen vorgenommen
worden. Allerdings sei zu erwarten, dass das, was gegenüber der heutigen Nutzung auftrete zu keinen
spürbaren Mehrbelastungen führen werde, wenngleich die Ringstraße zweifelsfrei eine Straße mit hoher
Verkehrsbelastung sei. Die Nutzungen auf dem Gebiet selbst fügten sich völlig in die
Lärmkontingentierung des bestehenden Bebauungsplanes ein. Hier sei keine Änderung nötig gewesen,
im Gegenteil. Insgesamt sei es eine erfreuliche Entwicklung, dass ohne zusätzlichen Flächenverbrauch
Nutzflächen für ein Mehr von ca. 400 Arbeitsplätzen entstehen könne. Auch Bernhard Schwab (CSU)
begrüßte die Neuausrichtung des Gebietes, gab aber nach wie vor zu Bedenken, dass die
Parkplatzsituation gerade in der Ringstraße sehr schwierig sei, denn schon jetzt sei die Straße
zugeparkt. Dies dürfe bei der Baugenehmigung dann nicht außer Acht gelassen werden. Retta MüllerSchimmel (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) schlug in diesem Zusammenhang Anwohnerparkplätze vor, die
eine Entlastung bringen könnten. Holger Auernheimer (SPD) erfreute sich ebenfalls an der positiven
Entwicklung an dieser Stelle, da diese viele Arbeitsplätze auf kleinstem Raum anbiete. Die
Parkplatzsituation dürfe man dennoch nicht aus dem Auge verlieren.
Zum Bebauungsplan Nr. 7a „ Gewerbegebiet Nord“ – 4. Änderung, nach § 13 a BauGB - folgte der
Stadtrat durchwegs einstimmig den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu den umfangreichen
Stellungnahmen, die aus der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingingen, oder nahm sie
zur Kenntnis.
Einstimmig nahm der Stadtrat auch die Stellungnahmen ohne Äußerungen oder ohne Einwendungen der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis ebenso wie die Auflistung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die keine Stellungnahme abgegeben haben.
Da die vorgebrachten Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung nur Änderungen/
Ergänzungen redaktioneller Art zur Folge haben, wurde der Bebauungsplan in der Fassung vom 31.
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August 2015 als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde in der Fassung vom 31. August 2015
beschlossen. Die Satzung wird in einem der nächsten Amtsblätter veröffentlicht.
TOP 13-14: Wechsel der Straßenbaulast bei der St 2244 bzw. dem Hans-Ort-Ring; Abschluss von
Vereinbarungen mit dem Freistaat Bayern (13); mit dem Freistaat Bayern über die
Schlussinstandsetzung (14)
Bürgermeister Dr. German Hacker informierte über den Wechsel der Straßenbaulast, die bereits seit der
Planung der Nordumgehung besprochen worden sei. Nach Jahrzehnten der Entwicklung sei es nun
soweit und der heutige Hans-Ort-Ring erhielte die Straßenklassifizierung, die er verkehrlich längst habe.
Er werde zum 1.1.2016 Teil des übergeordneten Staatsstraßensystems. Der finanzielle Ausgleich gehe
allerdings einher mit der Notwendigkeit, dass die Stadt nun für Straßenteile in einem schlechteren
baulichen Zustand verantwortlich sei. Ebenso einher gehe damit, dass die Stadt den „Vermögenswert
Nordumgehung“ aus ihrer Bilanz in einem Schritt ausbuchen müsse bzw. diesen abschreiben müsse.
Dies werde sich im städtischen Haushalt, auch wenn kein direkter Geldfluss stattfinde, als Einmaleffekt
bemerkbar machen und den Haushalt 2016 mit geschätzt 7 bis 8 Mio. EUR zusätzlich belasten, warnte
Dr. Hacker den Stadtrat bereits vor. Dem vorliegenden Entwurf des Staatlichen Bauamtes Nürnberg zur
Aufstufung der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Hans-Ort-Ring zur Staatsstraße 2244 und der
Abstufung von Teilbereichen der Staatsstraße 2244 im Zuge der Niederndorfer Hauptstraße, HansMaier-Straße und Würzburger Straße zur Ortsstraße, wurde einstimmig zugestimmt, wenngleich Dieter
Händel darauf aufmerksam machte, dass man eine deutlich schlechtere Straße übernehme, die vielleicht
bald von Grund auf saniert werden müsse. Diese Thematik müsse geprüft werden, damit dann nicht die
Anlieger in Niederndorf im Falle eines Falles zu Kasse gebeten würden. Dem Abschluss einer
Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern über die Schlussinstandsetzung wurde ebenfalls einstimmig
zugestimmt.
TOP 15: Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion; "Hilfeleistungen des Bauhofs an die Vereine"
Bürgermeister Dr. German Hacker erläuterte, dass es zwei verschiedene Kostenblöcke gebe, wenn der
Bauhof Leistungen erbringe: Personal- und Fahrzeugkosten und Kosten für das Ausleihen von
Gegenständen. Für alles gibt es seit vielen Jahren eine Aufstellung, „was wie viel kostet“. In den letzten
fünf Jahren seien von Vereinen Dienstleistungen i.H. von 5.100 EUR in Anspruch genommen worden, das
Verleihen von Gegenständen (Buden, Bühnenteile, Verkehrsschilder etc.) habe ca. 1.700 EUR umfasst.
Das System habe sich sehr bewährt. Die Kosten zum Verleihen der Gegenstände seien gering, die
Vereine, die die Ausleih-Dienstleistung nutzen, holten die Dinge meist selbst ab. Alles funktioniere sehr
problemlos und auf Zuruf. Die Kosten für Personal- und Fahrzeugeinsatz seien Vollkosten, 40 EUR/Std.
bei Personal, 18,50 EUR bzw. 32 EUR pro Std. für Transporter bzw. LKW. Hier müsse man
berücksichtigen, dass der Baubetriebshof im Wesentlichen ein „Regiebetrieb“ sei, der viele Einsätze
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kurzfristig erledigen müsse. Es könne daher durchaus sein, dass eine planbare Dienstleistung von
Dritten günstiger erbracht werden könne. Selbst der Bauhof lagere planbare Arbeiten, z.B. jährlich
wiederkehrende Grünpflege, auch zu großen Teilen aus.
Im Gegenzug zu den o.g. Kosten, die von Vereinen verlangt würden, seien zeitgleich die Zuschüsse an
Vereine erheblich erhöht worden. Alleine in den letzten fünf Jahren sei in Summe über die Regelungen
der Vereinsfördersatzung und Sonderzuschüsse 1 Mio. EUR von der Stadt an Vereine ausbezahlt
worden. Insgesamt sei dieses System aus einer breiten Basis an nutzbaren, (moderat) kostenpflichtigen
Dienstleitungen einerseits und hoher Vereinsförderung andererseits sehr gerecht und habe sich
bewährt.
Walter Nussel (CSU) gab zu bedenken, dass gerade in anderen Kommunen im Landkreis Leistungen der
dortigen Bauhofmitarbeiter deutlich günstiger erbracht würden. Gerade bei großen Festen wie
Altstadtfest oder Sommerkirchweih seien die Ehrenamtlichen wichtig und blieben immer öfter aus. Eine
Entlastung der ehrenamtlichen Helfer durch eine Unterstützung der Stadt halte er daher für eine gute
Lösung. Bürgermeister Dr. German Hacker warf ein, dass eine Förderung über 1 Mio EUR in den letzten
vier Jahren durchaus ausreichend sei um die im Vergleich dazu geringen Kosten der Vereine für
Materialien und Personalkosten aus dem Bauhof zu kompensieren. Erich Petratschek (SPD), Stadtrat
und Bauhofmitarbeiter, bestätigte, dass es genügend Vereine gebe, die die Produkte des Bauhofes, wie
Bühnenteile, in Eigenregie abholen würden und die Kosten dadurch im normalen Rahmen blieben. Eine
Unterstützung in Form von Stundenkontingenten wie im Plenum vorgeschlagen, hielt Jochen Heinzel
(SPD) nicht für durchführbar, da man dann erst festlegen müsse, welcher Verein welches Kontingent
erhalten könne. Diese Grenze sei schwierig zu ziehen, merkte Sarah Litz (SPD) an. Kurt Zollhöfer (CSU)
war es wichtig zu unterscheiden, ob es eine ideelle Veranstaltung des Vereins sei, bei dem kein Gewinn
zu erzielen sei oder ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliege. Retta Müller-Schimmel (Bündnis 90/DIE
GRÜNEN) berichtete aus Sicht der Ökofest-Initiative und wünschte sich bei der Stadt mehr
Unterstützung für Veranstaltungen mit hohen Vorlaufkosten und beispielsweise hohem Wetterrisiko.
Bürgermeister Dr. German Hacker wies darauf hin, dass es solch eine Förderung im Rahmen der
Vereinsförderrichtlinien bereits gebe und man nur davon Gebrauch machen müsse. Holger Auernheimer
(SPD) warf ein, dass die Mietbeiträge ein kleiner Hemmschuh seien, der notwendig sei, damit nicht zu
häufig auf die Gegenstände zurückgegriffen werde, obwohl man sie gar nicht wirklich brauche. Frank
Gäbelein (CSU) bestätigte die Meinung, dass die Mietkosten nicht das entscheidende Problem seien,
sondern dass es vielmehr an den Arbeitskosten und den Kosten für die KfZ liege, dass die Leistungen für
Vereine teuer seien. Falls man die Arbeitszeiten des Bauhofes aber günstiger anbieten oder gar gratis
vergeben würde, würde man das Kleingewerbe in Herzogenaurach zerstören, das in dieser Nische gut
arbeite, gab Dieter Händel (SPD) zu bedenken. Peter Simon (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) merkte an, dass
er ebenfalls gerne die Vereine unterstützen wolle und man dann aber über einen allgemeinen Zuschuss
entscheiden müsse, der die Sportförderung erweitern werde.
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TOP 16: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion; "Neuverhandlungen über einen Baumarkt oder
Ausweisung einer neuen Fläche für einen Baumarkt"
Bernhard Schwab (CSU) erläuterte im Namen der CSU-Fraktion den Antrag, dass man die Verwaltung
der Stadt Herzogenaurach beauftragen wolle, weiterführende Gespräche mit einem Herzogenauracher
Interessenten über die Einrichtung eines Baumarktes zu führen. Sollten diese Verhandlungen scheitern,
solle die Verwaltung eine geeignete Fläche suchen und einen entsprechenden Planungsprozess auf den
Weg bringen.
Bürgermeister Dr. German Hacker erläuterte seinen Standpunkt dem Plenum: „Dass Herzogenaurach
wieder einen Baumarkt braucht und fast alle dies möchten, ist völlig klar und steht auch nicht zur
Debatte.“ Die Frage laute nicht ob man einen Baumarkt möchte, sondern wo. Es gebe dabei momentan
drei Varianten: die erste sei das bestehende Areal des ehemaligen „Praktiker“. Hier befinde sich auf einer
Fläche von ca. 15.600 m² eine Gebäudekubatur mit ca. 5.100 m² Fläche. Das Gelände sei per
Bebauungsplan als Sondergebiet für Bau- und Gartenmarkt ausgewiesen. Seit der Umwidmung des
Geländes rund um den ehem. Obi-Baumarkt (Klingenwiesen), habe der ehem. Praktikermarkt ein
Alleinstellungsmerkmal als einzige große Verkaufsfläche für einen Baumarkt in Herzogenaurach. Den
Grundstückseigentümern sei bereits vor Monaten schriftlich mitgeteilt worden, dass sie dies als Vorteil
für ihr Gebäude bzw. Gelände bei der aktiven Suche nach einer Betreiberkette nutzen könnten.
Möglichkeit zwei sei die zur Debatte gestellte Ergänzung eines bestehenden Baustoffhandels in der
Zeppelinstraße in einem gewissen Umfang mit Baumarktartikeln. An sich könne der private Betreiber
dies jederzeit an Hand eines Konzepts vorlegen bzw. beantragen, sofern dafür die Änderung des
Bebauungsplanes in eine Sondergebietsfläche notwendig sei. Allerdings müsse man feststellen, dass
auch hier die verfügbare Fläche stets nur eine kleine Erweiterung ermögliche, da dieses Gelände faktisch
die gleiche Größe habe wie die Grundstücksfläche des „Praktiker“.
Eine „große Lösung“ wie sie z.B. ein Baumarkt der neueren Generation in Erlangen böte, sei hier nicht
abbildbar. Hinzu komme die verkehrliche Abwicklung über die einzige Zufahrt der Zeppelinstraße. Es sei
mehr als fragwürdig, ob eine Baumarktnutzung – man denke hier an einen hoch frequentierten Samstag
– in Kombination mit den bereits vorhandenen Outlets funktionieren würde. Der heutige Baustoffhandel
sei vom Publikumsverkehr her völlig untergeordnet. Bei einem Baumarkt sei dies nicht der Fall. Als
Problem komme bei dieser zweiten Möglichkeit hinzu, dass man hierdurch den bestehenden
Baumarktstandort des ehem. Praktikers faktisch überflüssig machen würde und der
Gebäudeeigentümer zu Recht anmerken würde, dass er dann keine Chance sähe, für sein Gebäude eine
Baumarktfolgenutzung zu generieren. Hieraus ergebe sich direkt die Frage nach der Folgenutzung für
das ehem. Praktiker-Gebäude, für das nach wie vor per Bebauungsplan geregelt sei, dass nur Bau- und
Gartenmarktnutzung zulässig sei.
Die dritte Möglichkeit sei ein großer, ganz neuer Baumarkt an einem neuen Standort. Hierfür habe es
sogar eine Anfrage für das neue Gewerbegebiet Nord gegeben, westlich der Bamberger Straße. Der
Finanzausschuss habe dies aber einstimmig abgelehnt, weil ein Baumarkt dort nicht zulässig sei und die
Anfrage über 30.000 m² lautete. Dies sei fast die Hälfte der gesamten Nettobaulandfläche dieses
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Gebietes gewesen. Zum Vergleich könne man die Grundstücksfläche des „Hornbach“ in Erlangen
heranziehen. Diese betrage 28.500 m². Man erkenne, welch immensen Flächenverbrauch in Relation zu
den bei uns verfügbaren Flächen dies darstelle. Es bliebe nur die Möglichkeit, eine solche Fläche in heute
unbeplante Bereiche des Stadtgebietes zu legen. Das Ergebnis einer solchen „Suche nach Fläche“ könne
man aber von Verwaltungsseite bereits nennen: „Ich halte es für „nicht abbildbar“ in Herzogenaurach“,
so Dr. German Hacker. Man müsse mit den Flächen sparsam umgehen und da ja eine Baumarktfläche
existiere, müsse sich die Nutzung darauf beschränken. Bei dieser Variante würde sich im Übrigen auch
die Frage nach der Folgenutzung für das ehem. Praktiker-Gebäude stellen. Final signalisierte Dr. German
Hacker noch einmal: Die Stadt unterstütze daher alle Bemühungen, dass dies am bestehenden Standort
wieder gelinge und werde diesem auch weiterhin das Alleinstellungsmerkmal zubilligen. Sarah Litz
(SPD), Erich Petratschek (SPD), Peter Simon (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Holger Auernheimer (SPD) und
auch Jochen Heinzel (SPD) stimmten dem Bürgermeister zu, dass es sinnvoll sei, den jetzigen Standort
auf dem ehemaligen Praktiker-Gelände zu stärken, anstatt ein neues großes Gebiet auszuweisen oder
an der Zeppelinstraße eine Alternative zu planen, die dann das jetzige Baumarkt-Areal schwächen
würde. „Was soll sonst auf dem Praktiker-Gelände passieren, wenn der Baumarkt in der Zeppelinstraße
ist?“ wollte Jochen Heinzel (SPD) wissen. Für Kurt Zollhöfer (CSU), Konrad Körner (CSU) und Bernhard
Schab (CSU) war klar, dass die Verwaltung sich um eine Fläche bemühen müsse, da die Fläche beim
Praktiker offensichtlich nicht als Baumarkt vermarktet werden könne. Das Sondergebiet dort
funktioniere schon lange nicht mehr und es müsse eine alternative Lösung gesucht werden. Dr. German
Hacker forderte den Stadtrat auf, eine klare Linie zu verfolgen und nur eines, das ehem. Praktikergelände
bzw. -gebäude, ggf. erweitert um ein Obergeschoss, als Standort zu nennen. Bernhard Schwab (CSU)
wiederholte den Wunsch nach Gesprächen zwischen einem Herzogenauracher Interessenten und der
Stadtverwaltung mehrfach. Woraufhin Dr. German Hacker erläuterte, dass die Verwaltung grundsätzlich
immer allen Unternehmern, die Konzepte vorschlagen, erst einmal für Gespräche zur Verfügung stehe,
der Standort jedoch ein wie erläutert wenig geeignet erscheine. Retta Müller-Schimmel (Bündnis 90/DIE
GRÜNEN) wies darauf hin, dass ein Baumarkt sicherlich sehr wichtig sei, dass es aber in der Stadt
wichtigere Probleme, wie z. B. den sozialen Wohnungsbau gebe, um die sich der Stadtrat bemühen solle.
Nach einer weiteren Diskussion mit zahlreichen Wortmeldungen stellte Franz-Josef Lang (CSU) den
Antrag zur Geschäftsordnung, dass die Diskussion zu beenden und über den Antrag abzustimmen sei.
Nachdem die CSU-Fraktion den Antrag daraufhin abgeändert hatte, dass nur erneut Verhandlungen mit
dem Herzogenauracher Interessenten über die Einrichtung eines Baumarktes zu führen seien, wurde
über den Antrag abgestimmt. Der Antrag wurde mit 9:19 abgelehnt.
Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 45 vom 5. November 2015
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