Probiertouren auf dem Viktualienmarkt

Probiertouren auf dem Viktualienmarkt
Suche nach Kooperationspartnern
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Markthallen München suchen erneut Kooperationspartner für die Probiertouren auf dem Viktualienmarkt. Wir bieten für den Zeitraum 01.03.2016 – 28.02.2019 max. drei touristischen Unternehmen für Gästeführungen an, Kooperationspartner der Markthallen München zu werden. Die
zukünftigen Kooperationspartner können auf dem Viktualienmarkt regelmäßig Probiertouren inklusive Verköstigung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durchführen.
Wir laden Sie daher ein, sich für eine Genehmigung zur Durchführung von Probiertouren und damit
als zukünftiger Kooperationspartner der Markthallen München zu bewerben.
Um Missverständnisse zu vermeiden, erhalten Sie eine Definition des Begriffs Probiertouren:
Unter diesem Begriff sind alle Touren gemeint, bei denen Gästen auf dem Viktualienmarkt
Lebensmittel oder Getränke (alkoholisch / nicht alkoholisch), die auf dem Markt erworben
werden , angeboten werden.
Die zukünftige Kooperation unterliegt folgenden Kriterien:
•
Jeder Kooperationspartner gewährleistet ein fundiertes touristisches Fachwissen seiner
Gästeführer/-innen, eine entsprechende Schulung im Umgang mit in- und ausländischen
Touristen und einen professionellen betrieblichen Ablauf. Die Markthallen München behalten sich vor, das Fachwissen inhaltlich z.B. durch Teilnahme an den Führungen zu überprüfen.
•
Bei den Rundgängen müssen u. a. folgende Inhalte kommuniziert werden: Historie des Viktualienmarkts, Bedeutung des Markts für München und die einheimische Bevölkerung, Angebote der Händler (inkl. Verköstigung), hochwertige Lebensmittel bzw. Qualität der
Produkte des Viktualienmarkts. Im Mittelpunkt sollen die regionalen Produkte stehen.
•
Der Kooperationspartner muss jederzeit seine Gewerbezulassung nachweisen können, er
ist verantwortlich für die Sozialabgaben.
•
Das angebotene Programm der Probiertouren muss in den jeweiligen Sprachen in Form
eines Flyers und auf der Internetseite des Veranstalters, inkl. aller Kontaktdaten, den Markthallen München zur Verfügung gestellt werden. Die Veröffentlichungen müssen eindeutige
Angaben über Preise, Zeiten und Inhalte der Führungen enthalten. Die Inhalte der Veröffentlichungen müssen im Vorfeld mit den Markthallen München abgestimmt werden.
•
Der Kooperationspartner muss bei Ausfall einer bereits angemeldeten Führung, diese bei
der Marktaufsicht stornieren. Eventuelle Änderungen im Ablauf sind ebenfalls der Marktaufsicht mitzuteilen.
•
Jeder Kooperationspartner erhält ein Kontingent von maximal drei Führungen/Tag an den
Tagen Montag bis Freitag. Die Führungen eines Kooperationspartners dürfen nicht gleichzeitig stattfinden; zwischen den Führungen des Kooperationspartners müssen mindestens
zwei Stunden liegen und jede Führung darf nicht länger als 1,5 Stunden dauern. Ein Anspruch auf Durchführung einer Führung zu einer bestimmten Zeit oder der maximalen Anzahl von 3 Führungen pro Tag besteht nicht.
•
An Samstagen ist maximal eine Führung pro Kooperationspartner zugelassen.
•
Die Markthallen München behalten sich vor, nach ihrem Ermessen, an bestimmten Tagen
Führungen nicht zuzulassen.
•
Die Gruppengröße pro Führung ist auf max. 20 Personen beschränkt.
•
Die Abgabe von alkoholischen Getränken an die Teilnehmer/innen der Führung ist nicht
erlaubt. Mit Ausnahme der alkoholischen Getränke, die am Markt selbst erworben werden
können (z.B. Honigwein, Sekt) und an dem jeweiligen Stand auch konsumiert werden. Ob
ggf. dafür eine gesonderte Genehmigung von Seiten des Kreisverwaltungsreferats
erforderlich ist, muss das Unternehmen selbst klären. Eine Verwendung von
Einweggeschirr bzw. -becher ist nicht erlaubt.
•
Jede Tour ist am Vortag der Marktaufsicht zu melden und der/die jeweilige Führer/in hat vor
Beginn der Tour bei der Marktaufsicht seine/ihre Anwesenheit zu bestätigen.
•
Der Marktaufsicht muss jederzeit die Möglichkeit gegeben werden, die Touren zu kontrollieren.
•
Der übliche Kundenverkehr und das allgemeine Marktgeschehen darf nicht gestört oder
eingeschränkt werden.
•
Die Gästeführer/-innen müssen ein repräsentatives optisches Erscheinungsbild vorweisen,
die Firmenzugehörigkeit muss eindeutig erkennbar sein.
•
Den Händlerinnen und Händlern auf dem Viktualienmarkt, die Verköstigungen zur Verfügung stellen, kann eine Aufwandsentschädigung für die dargebotenen Lebensmittel bezahlt
werden. Dies hat der Kooperationspartner selbst mit der jeweiligen Händlerin/ dem jeweiligen Händler zu vereinbaren. Exklusivabsprachen mit Händlern sind nicht erwünscht.
•
Anbieter, die kostenlose Touren „free-tours“ oder Touren ohne festgelegte Preise anbieten,
werden nicht berücksichtigt.
•
Eine (auch teilweise bzw. Nachunternehmer) Übertragung der Genehmigungen für Probiertouren an andere Anbieter ist ausgeschlossen.
•
Mit jedem Kooperationspartner wird ein Vertrag über die Zusammenarbeit abgeschlossen.
•
Die Abrechnung der Gebühr erfolgt monatlich.
•
Bei mehrmaligem Vertragsverstoß besteht ein vorzeitiges Kündigungsrecht der Markthallen
München.
Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung incl. Angaben über Ihre Firma und das touristische Angebot
bis zum 21.12.15, 12:00 Uhr in einem verschlossenen Umschlag zu.
Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Markthallen München
KENNWORT: PROBIERTOUR
Schäftlarnstr. 10
Zimmer 10 (EG)
D-81371 München
Fax:
(089) 233 – 38595 oder E-Mail: [email protected]
Das Angebot muss auch eine aussagekräftige Beschreibung der Inhalte und des Ablaufs der vorgesehenen Probiertouren enthalten.
Nach der Angebotseröffnung und der damit verbundenen Auswertung werden Sie bis spätestens
29.01.16 informiert, ob Sie eine Genehmigung erhalten.
Von telefonischen Rückfragen zur Angebotseinholung bitten wir abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Boris Schwartz
Zweiter Werkleiter