Allgemeine Information Personalsuche eServices Förderungen Stand: 11/2015 ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT FÜR JUGENDLICHE ASYLWERBER/INNEN BIS ZUR VOLLENDUNG DES 25. LEBENSJAHRES Rechtliche Rahmenbedingungen: • Seit 3 Monaten eine Zulassung zum Asylverfahren (wird vom AMS bei der Antragsstellung beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl überprüft). • Lehrstelle in einem Beruf, in dem nachweislich ein Lehrlingsmangel besteht. • Zustimmung im Regionalbeirat des AMS. • Kein Einsatz von AMS-Fördermitteln. Ablauf des Verfahrens: • Antragstellung auf Beschäftigungsbewilligung durch den/die DienstgeberIn bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS. Antragsformular: http://www.ams.at/_docs/001_BB_Allgemein_und__TR.pdf • Die Aufenthaltskarte des zukünftigen Lehrlings muss in Kopie dem Antrag beigelegt werden. • Überprüfung des Lehrlingsmangels durch das AMS (Erlass BMASK 435.006/0005-VI/AMR/7/2012 und VI/B/2013, BMASK 435.006/0009-VI/B/7/205) I. Lehrstellenmangelliste des AMS OÖ Veröffentlicht unter: Berufe der aktuellen Lehrstellenmangelliste: Spengler/in Einzelhandelskaufmann/-frau Feinkostfachverkauf Gastronomiefachmann/-frau Systemgastronomiefachmann/-frau Restaurantfachmann/-frau Hotel- und Gastgewerbeassistent/in Einzelhandelskaufmann/-frau - Lebensmittelhandel Dachdecker/in Koch/Köchin Fleischverarbeiter/in Metalltechniker/in Werkzeugbautechnik Metalltechniker/in Zerspanungstechnik Installations- und Gebäudetechniker/in Heizungstechnik Bäcker/in Metalltechniker/in - Stahlbautechnik Großhandelskaufmann/-frau Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in) Installations-/Gebäudetechniker/in - Gas-/Sanitärtechnik Tischler/in Karosseriebautechniker/in Einzelhandelskaufmann/-frau - Textilhandel Metalltechniker/in - Metallbau- und Blechtechnik Maurer/in Metalltechniker/in - Maschinenbautechnik Elektrotechniker/in - Anlagen- und Betriebstechnik http://www.ams.at/_docs/400_Lehrlingsmangelstelle n_September_2015.pdf Bitte wenden! Ihr ArbeitsmarktService www.ams.at Allgemeine Information Personalsuche eServices Förderungen Stand: 11/2015 II. Lehrberufe im Rahmen der Rot-Weiß-Rot Karte Fachkraft in Mangelberuf 2016 Veröffentlicht unter: http://www.migration.gv.at/de/formen-derzuwanderung/dauerhafte-zuwanderung-rot-weiss-rotkarte/fachkraefte-in-mangelberufen.html#c2910 Dachdecker/innen Dreher/innen Fräser/innen III. Das AMS führt die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsmarktprüfung durch. Steht eine am Arbeitsmarkt bevorzugte und gleich qualifizierte Person für die Stelle zur Verfügung, wird keine Bewilligung erteilt. • Bei Zustimmung des Regionalbeirates des AMS wird der Bescheid an den/die Dienstgeber/in und die beantragte Person übermittelt. Die Bewilligung gilt für die gesamte Dauer der Lehrausbildung inkl. der gesetzlichen Behaltefrist. • Ab Erhalt des Bescheides kann die Lehrausbildung starten und die Anmeldung bei der GKK erfolgen. Bitte beachten Sie folgende allgemeine Informationen: • Schnupperlehren, auch als „Job Shadowing“ bezeichnet, bzw. Lehrgänge zur Berufserprobung sind ohne Beschäftigungsbewilligung nicht zulässig. • Gemäß §14 Abs.2 lit. f BAG idF der Berufsausbildungsgesetz-Novelle 2015 BGBl. I Nr. 78/2015, endet das Lehrverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit, wenn ein Asylverfahren des Lehrlings mit einem rechtskräftig negativen Bescheid beendet wurde und dies ein tatsächliches und dauerhaftes Verlassen Österreichs zur Folge hat. • Lehrlingsbeschäftigungsbewilligungen für „Lehrberufe im Rahmen der Rot-Weiß-Rot Karte Fachkraft in Mangelberufen 2016“ gelten lediglich innerhalb der gesetzlichen Geltungsdauer (1. Jänner 2016 bis 5. November 2016). Für Auskünfte stehen Ihnen die regionalen Geschäftsstellen des AMS OÖ und das AusländerInnenfachzentrum des AMS OÖ gerne zur Verfügung! Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer 0810 / 810 500 (Ortstarif). Ihr ArbeitsmarktService www.ams.at
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