zugang zum arbeitsmarkt für jugendliche asyl

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Stand: 11/2015
ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT FÜR JUGENDLICHE ASYLWERBER/INNEN BIS ZUR VOLLENDUNG DES 25. LEBENSJAHRES
Rechtliche Rahmenbedingungen:
• Seit 3 Monaten eine Zulassung zum Asylverfahren (wird vom AMS bei der Antragsstellung
beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
überprüft).
• Lehrstelle in einem Beruf, in dem nachweislich
ein Lehrlingsmangel besteht.
• Zustimmung im Regionalbeirat des AMS.
• Kein Einsatz von AMS-Fördermitteln.
Ablauf des Verfahrens:
• Antragstellung auf Beschäftigungsbewilligung
durch den/die DienstgeberIn bei der zuständigen
regionalen Geschäftsstelle des AMS. Antragsformular:
http://www.ams.at/_docs/001_BB_Allgemein_und__TR.pdf
• Die Aufenthaltskarte des zukünftigen Lehrlings
muss in Kopie dem Antrag beigelegt werden.
• Überprüfung des Lehrlingsmangels durch das
AMS (Erlass BMASK 435.006/0005-VI/AMR/7/2012
und VI/B/2013, BMASK 435.006/0009-VI/B/7/205)
I. Lehrstellenmangelliste des AMS OÖ
Veröffentlicht unter:
Berufe der aktuellen Lehrstellenmangelliste:
Spengler/in
Einzelhandelskaufmann/-frau Feinkostfachverkauf
Gastronomiefachmann/-frau
Systemgastronomiefachmann/-frau
Restaurantfachmann/-frau
Hotel- und Gastgewerbeassistent/in
Einzelhandelskaufmann/-frau - Lebensmittelhandel
Dachdecker/in
Koch/Köchin
Fleischverarbeiter/in
Metalltechniker/in Werkzeugbautechnik
Metalltechniker/in Zerspanungstechnik
Installations- und Gebäudetechniker/in Heizungstechnik
Bäcker/in
Metalltechniker/in - Stahlbautechnik
Großhandelskaufmann/-frau
Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in)
Installations-/Gebäudetechniker/in - Gas-/Sanitärtechnik
Tischler/in
Karosseriebautechniker/in
Einzelhandelskaufmann/-frau - Textilhandel
Metalltechniker/in - Metallbau- und Blechtechnik
Maurer/in
Metalltechniker/in - Maschinenbautechnik
Elektrotechniker/in - Anlagen- und Betriebstechnik
http://www.ams.at/_docs/400_Lehrlingsmangelstelle
n_September_2015.pdf
Bitte wenden!
Ihr ArbeitsmarktService
www.ams.at
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Stand: 11/2015
II. Lehrberufe im Rahmen der Rot-Weiß-Rot
Karte Fachkraft in Mangelberuf 2016
Veröffentlicht unter:
http://www.migration.gv.at/de/formen-derzuwanderung/dauerhafte-zuwanderung-rot-weiss-rotkarte/fachkraefte-in-mangelberufen.html#c2910
Dachdecker/innen
Dreher/innen
Fräser/innen
III. Das AMS führt die gesetzlich vorgeschriebene
Arbeitsmarktprüfung durch. Steht eine am Arbeitsmarkt bevorzugte und gleich qualifizierte
Person für die Stelle zur Verfügung, wird keine
Bewilligung erteilt.
• Bei Zustimmung des Regionalbeirates des AMS
wird der Bescheid an den/die Dienstgeber/in
und die beantragte Person übermittelt. Die Bewilligung gilt für die gesamte Dauer der Lehrausbildung inkl. der gesetzlichen Behaltefrist.
• Ab Erhalt des Bescheides kann die Lehrausbildung starten und die Anmeldung bei der GKK
erfolgen.
Bitte beachten Sie folgende allgemeine
Informationen:
• Schnupperlehren, auch als „Job Shadowing“
bezeichnet, bzw. Lehrgänge zur Berufserprobung sind ohne Beschäftigungsbewilligung
nicht zulässig.
• Gemäß §14 Abs.2 lit. f BAG idF der Berufsausbildungsgesetz-Novelle 2015 BGBl. I Nr.
78/2015, endet das Lehrverhältnis vor Ablauf
der vereinbarten Lehrzeit, wenn ein Asylverfahren des Lehrlings mit einem rechtskräftig
negativen Bescheid beendet wurde und dies
ein tatsächliches und dauerhaftes Verlassen
Österreichs zur Folge hat.
•
Lehrlingsbeschäftigungsbewilligungen für „Lehrberufe im Rahmen der Rot-Weiß-Rot Karte
Fachkraft in Mangelberufen 2016“ gelten lediglich innerhalb der gesetzlichen Geltungsdauer
(1. Jänner 2016 bis 5. November 2016).
Für Auskünfte stehen Ihnen die regionalen
Geschäftsstellen des AMS OÖ und das AusländerInnenfachzentrum des AMS OÖ gerne
zur Verfügung!
Sie erreichen uns telefonisch unter der
Nummer 0810 / 810 500 (Ortstarif).
Ihr ArbeitsmarktService
www.ams.at