Beiträge für selbstzahlende Mitglieder der TBK – Thüringer Betriebskrankenkasse ab 01.01.2016 Seit 01.01.2015 beträgt der bundeseinheitliche Beitragssatz zur Krankenversicherung 14,6 Prozent. Zusätzlich erhebt die TBK einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,8 Prozent. Dieser gilt für freiwillige Mitglieder, sofern sie als Arbeitnehmer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis tätig sind und mit ihrem Arbeitsentgelt über der jährlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze in Höhe von 56.250,00 € liegen. Dieser Beitragssatz ist auch für freiwillige Mitglieder, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und einen Versicherungsschutz mit Krankengeld gewählt haben, eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder einen Versorgungsbezug erhalten, gültig. Für alle anderen Einnahmen eines freiwillig versicherten Mitgliedes wird der ermäßigte Beitragssatz in Höhe von 14,0 Prozent zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrages in Höhe von 0,8 Prozent zu Grunde gelegt. Maßgebliche Entgeltgrenzen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für die Berechnung der Beiträge für freiwillig versicherte Mitglieder Monatliche Beitragsbemessungsgrenze Monatliche Bezugsgröße Monatliche Mindestbemessungsgrundlage für: • • • hauptberuflich selbständig Tätige Bezieher Gründungszuschuss nach § 57 SGB III sonstige freiwillig Versicherte 4.237,50 € 2.905,00 € 2.178,75 € 1.452,50 € 968,33 € Bemessung der Beiträge für hauptberuflich selbstständig Tätige bei sozialen Härten Hauptberuflich selbständig Tätige können bei der TBK einen Antrag auf Herabsetzung der Mindestbeitragbemessungsgrenze stellen. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Unsere Mitarbeiter/-innen beraten Sie gern darüber und sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich. Beitragssätze in Prozent Krankenversicherung • • • • • allgemein ermäßigt Krankenversicherung der Studenten durchschnittlicher Zusatzbeitrag kassenindividueller Zusatzbeitrag der TBK 14,6 14,0 10,22 1,1 0,8 Pflegeversicherung • • mit Kindern ohne Kinder und das 23. Lebensjahr vollendet 2,35 2,60 Höchstzuschuss des Arbeitgebers für freiwillige und privat krankenversicherte Arbeitnehmer Krankenversicherung Pflegeversicherung Ihre TBK 309,34 € 49,79 € Anlage Personenkreis Krankenversicherung Zusatzbeitrag Pflegeversicherung mit Kindern kinderlos Selbstständige Höchstbeitrag 593,25 € 33,90 € 99,58 € 110,18 € Selbständige Höchstbeitrag mit Anspruch auf Krankengeld 618,68 € 33,90 € 99,58 € 110,18 € Selbstständige Mindestbeitrag 305,03 € 17,43 € 51,20 € 56,65 € Selbstständige Mindestbeitrag mit Anspruch auf Krankengeld 318,10 € 17,43 € 51,20 € 56,65 € Bezieher des Gründungszuschuss nach § 57 SGB III Mindestbeitrag 203,35 € 11,62 € 34,13 € 37,76 € Bezieher des Gründungszuschuss nach § 57 SGB III – Mindestbeitrag mit Anspruch auf Krankengeld 212,07 € 11,62 € 34,13 € 37,76 € Sonstige freiwillige Mitglieder Mindestbeitrag 135,57 € 7,75 € 22,76 € 25,18 € Angestellte/Arbeitnehmer - Höchstbeitrag 618,68 € 33,90 € 99,58 € 110,18 € Studenten/ Praktikanten 61,01 € 4,78 € 14,03 € 15,52 € Examenskandidaten 98,96 € 7,75 € 22,76 € 25,18 €
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