Übersicht Freiwillige Beiträge ab 01.01.2016 als pdf

Beiträge für selbstzahlende Mitglieder der TBK – Thüringer Betriebskrankenkasse ab
01.01.2016
Seit 01.01.2015 beträgt der bundeseinheitliche Beitragssatz zur Krankenversicherung 14,6
Prozent. Zusätzlich erhebt die TBK einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,8 Prozent. Dieser gilt
für freiwillige Mitglieder, sofern sie als Arbeitnehmer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis tätig sind und mit ihrem Arbeitsentgelt über der jährlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze in Höhe von 56.250,00 € liegen. Dieser Beitragssatz ist auch für freiwillige Mitglieder,
die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und einen Versicherungsschutz mit
Krankengeld gewählt haben, eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder einen
Versorgungsbezug erhalten, gültig.
Für alle anderen Einnahmen eines freiwillig versicherten Mitgliedes wird der ermäßigte
Beitragssatz in Höhe von 14,0 Prozent zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrages in
Höhe von 0,8 Prozent zu Grunde gelegt.
Maßgebliche Entgeltgrenzen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für
die Berechnung der Beiträge für freiwillig versicherte Mitglieder
Monatliche Beitragsbemessungsgrenze
Monatliche Bezugsgröße
Monatliche Mindestbemessungsgrundlage für:
•
•
•
hauptberuflich selbständig Tätige
Bezieher Gründungszuschuss nach § 57 SGB III
sonstige freiwillig Versicherte
4.237,50 €
2.905,00 €
2.178,75 €
1.452,50 €
968,33 €
Bemessung der Beiträge für hauptberuflich selbstständig Tätige bei sozialen Härten
Hauptberuflich selbständig Tätige können bei der TBK einen Antrag auf Herabsetzung der
Mindestbeitragbemessungsgrenze stellen. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen
erfüllt werden. Unsere Mitarbeiter/-innen beraten Sie gern darüber und sind Ihnen bei der
Antragstellung behilflich.
Beitragssätze in Prozent
Krankenversicherung
•
•
•
•
•
allgemein
ermäßigt
Krankenversicherung der Studenten
durchschnittlicher Zusatzbeitrag
kassenindividueller Zusatzbeitrag der TBK
14,6
14,0
10,22
1,1
0,8
Pflegeversicherung
•
•
mit Kindern
ohne Kinder und das 23. Lebensjahr vollendet
2,35
2,60
Höchstzuschuss des Arbeitgebers für freiwillige und privat krankenversicherte
Arbeitnehmer
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Ihre TBK
309,34 €
49,79 €
Anlage
Personenkreis
Krankenversicherung
Zusatzbeitrag
Pflegeversicherung
mit Kindern
kinderlos
Selbstständige Höchstbeitrag
593,25 €
33,90 €
99,58 €
110,18 €
Selbständige Höchstbeitrag mit
Anspruch auf
Krankengeld
618,68 €
33,90 €
99,58 €
110,18 €
Selbstständige Mindestbeitrag
305,03 €
17,43 €
51,20 €
56,65 €
Selbstständige Mindestbeitrag mit
Anspruch auf
Krankengeld
318,10 €
17,43 €
51,20 €
56,65 €
Bezieher des
Gründungszuschuss nach
§ 57 SGB III Mindestbeitrag
203,35 €
11,62 €
34,13 €
37,76 €
Bezieher des
Gründungszuschuss nach
§ 57 SGB III –
Mindestbeitrag mit
Anspruch auf
Krankengeld
212,07 €
11,62 €
34,13 €
37,76 €
Sonstige freiwillige
Mitglieder Mindestbeitrag
135,57 €
7,75 €
22,76 €
25,18 €
Angestellte/Arbeitnehmer
- Höchstbeitrag
618,68 €
33,90 €
99,58 €
110,18 €
Studenten/ Praktikanten
61,01 €
4,78 €
14,03 €
15,52 €
Examenskandidaten
98,96 €
7,75 €
22,76 €
25,18 €