- Lotto Sachsen

„Das Glück sucht ein Motto“ Gewinne mit deinem LOTTO-Spruch einen tollen Preis. Alle,
die ihr flottes oder fetziges Lotto-Motto an LOTTO Sachsen-Anhalt schicken, haben die
Chance auf einen von sechs Preisen zum 60. Lotto-Geburtstag.
LOTTO Sachsen-Anhalt verlost 3 x iPhone 6 und 3 x iPad Air 2.
Einsendeschluss: 6. September 2015
Teilnahmebedingungen „Das Glück sucht ein Motto“
Mitmachen kann jeder ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt. Die Teilnahme ist
unabhängig von einer Lotterieteilnahme. Mehrfachteilnahmen werden nur einmal
berücksichtigt. Eine Jury entscheidet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die angegebenen
Daten werden ausschließlich für das Gewinnspiel erhoben, im Gewinnfall verarbeitet und
genutzt. Sie werden nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben. Die Daten der
Nichtgewinner werden datenschutzgerecht entsorgt. Die sechs Gewinner-Lotto-Sprüche
können von LOTTO Sachsen-Anhalt jederzeit – auch in abgewandelter Form - veröffentlicht
und genutzt werden. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von LOTTO
Sachsen-Anhalt sowie Vertriebspartner und Mitarbeiter der Lotto-Verkaufsstellen. Die sechs
Gewinner werden am 17. September 2015 ermittelt und danach schriftlich benachrichtigt. Die
Vornamen der Gewinner, deren Heimatort und die Sprüche werden anschließend von LOTTO
Sachsen-Anhalt veröffentlicht.
Alle Teilnehmer, die an dem Gewinnspiel mit der Übersendung eines „Mottos“ teilnehmen,
übertragen LOTTO Sachsen-Anhalt das ausschließliche, übertragbare sowie zeitlich und
räumlich unbeschränkte Recht, das erstellte Motto oder Textwerk ganz oder teilweise für alle
bekannten Verwertungsarten einschließlich zu Merchandising-Zwecken zu nutzen,
insbesondere das Werk oder Teile hiervon zu vervielfältigen und dessen Vervielfältigungen in
den Verkehr zu bringen.
Zu den Nutzungsrechten gehört insbesondere das Recht, den Text zu ändern, zu bearbeiten
oder umzugestalten, die Leistungen im Original oder in abgeänderter oder bearbeiteter oder
umgestalteter Form zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, auszustellen oder zu
übertragen. Soweit erforderlich stimmt der Auftragnehmer einer Nutzung im Sinne von § 69c
UrhG zu. Der Auftragnehmer stimmt auch einer öffentlichen Darstellung in sozialen
Netzwerken, im Internet oder sonstigen Druckerzeugnissen zu. Die Nutzungsrechte von
sozialen Netzwerken bleiben hiervon unberührt.
Die Teilnehmer stehen mit der Übersendung des Mottos dafür ein, dass das übersandte Motto
die eigene Schöpfung ist und nicht von Dritten stammt (etwa aus sonstigen
Druckerzeugnissen übernommen worden ist). Die Mottos und Textwerke sind daher frei von
Urheberrechten oder sonstigen Rechten Dritter, die ihre Nutzung ausschließen oder
einschränken, an LOTTO Sachsen-Anhalt zu übermitteln.
Die Zustimmung erfolgt durch Teilnahme am Gewinnspiel.