Liebe MitstreiterInnen, Die ÖVP hat wieder einmal einen Vorstoß der SPÖ abgelehnt für schwule und lesbische Menschen einen Diskriminierungsschutz zu schaffen. Das sog. Levelling-up wird seit 5 Jahren verhandelt und immer wieder von der ÖVP und deren konservativen Kreise verhindert, obwohl es dafür bereits mehrmals Zustimmung gegeben hat. Am 19.5. hätte die Novelle (wieder einmal) auf der Tagesordnung des Ministerrates stehen sollen. Erzkonservative Kreise konnten die Spitze der ÖVP – wieder einmal – davon überzeugen, ihre ursprüngliche Zusage zu widerrufen. Was bedeutet das genau: In Österreich gibt es bereits seit 2004 einen Diskriminierungsschutz, wenn jemand aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung außerhalb der Arbeitswelt diskriminiert wird. Wird einem Schwarzen der Eintritt in eine Disco verwehrt, weil er schwarz ist, hat er die Möglichkeit sich dagegen zu wehren. Auch wenn einer Frau/einem Mann eine Wohnung nicht vermietet wird, weil sie/er eine Frau/ein Mann ist. Menschen mit Behinderungen haben einen Schutz vor Diskriminierungen, wenn sie zB in einem Lokal nicht bedient werden. Das gilt auch für Belästigungen, die im Zusammenhang mit einer Dienstleistung und dem Geschlecht, der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung stehen. Niemand darf zB wegen seiner Hautfarbe oder seiner Behinderung oder wegen seines Geschlechts in Geschäften oder Restaurants bspw. beschimpft oder beleidigt werden. Diesen Diskriminierungsschutz haben Schwule oder lesbische Frauen nicht! Es ist nach wie vor möglich Schwule oder lesbische Frauen nur aufgrund ihrer sexuellen Orientierung aus einem Lokal zu verwiesen! Es ist nach wie vor möglich diese Menschen mit der Begründung weil sie schwul sind kein Hotelzimmer zu vermieten. Ein Taxifahrer kann sanktionslos einem lesbischen Paar seine Dienste verweigern. Einem schwulen oder lesbischen Paar kann sanktionslos der Zutritt in kulturelle Veranstaltungen oder Freizeiteinrichtungen verwehrt werden! Der Verweis aus dem Cafe Prückel ist noch allen in guter Erinnerung. Das gilt auch für Belästigungen und Beleidigungen. Schwule und lesbische Frauen können in einem Geschäft, in einem Restaurant, in einem Verkehrsmittel sanktionslos beschimpft werden. Konservative Kreise fordern ausdrücklich die Möglichkeit, Schwule und lesbische Frauen offen diskriminieren zu können. Dh. sie möchten diesen Menschen auch sanktionslos mitteilen können, dass sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ihnen Wohnungen, den Zugang zu Restaurants, Hotels, zu kulturellen Veranstaltungen etc. vorenthalten! Sie sind der Meinung, dass diese offene Diskriminierungen aufgrund ihrer Religions- und Gewissenfreiheit zulässig sein muss. Dh. sie möchten Schule und lesbische Frauen weiterhin sanktionslos beleidigen und beschimpfen können. Diesen Diskriminierungsschutz gibt es auch für ältere Menschen oder junge Menschen nicht. Sie können mit dem Hinweis, dass sie aufgrund ihres Alters unerwünscht sind, nach wie vor sanktionslos diskriminiert werden. So ist es zulässig, einem älteren Menschen mit dem Hinweis auf sein Alter eine Wohnung zu verwehren oder den Einlass oder den Zugang zu kulturellen Veranstaltungen, Restaurants, Taxis etc. Auch junge Menschen sind von Diskriminierungen solcher Art betroffen. In der Praxis geht es dabei vor allem um den Zugang zu Wohnungen, die ihnen mit dem Hinweis auf ihrer Alter verwehrt wird. Beschimpfungen, Beleidigungen oder andere Belästigungen im Zusammenhang mit dem Alter können weiterhin sanktionslos betrieben werden. Mit traurigen Grüßen! BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ Mag. Silvia Rosoli Kabinett des Bundesministers Bereich Arbeitsrecht und Zentral- Arbeitsinspektorat Stubenring 1, 1010 Wien Tel: +43 (1) 711 00 - 6311 Fax: +43 (1) 711 00 - 2295 [email protected] sozialministerium.at facebook.com/sozialministerium
© Copyright 2024 ExpyDoc