FISCHEREIBESTIMMUNGEN 2016 SCHOTTERTEICH AUSCHNEIDER AUTOBAHNSEE GOIS/VIEHHAUSEN FANGZEIT: 16.März bis 31.Dezember des lfd. Jahres März 0500 Uhr 1900 Uhr April 0500 Uhr 2100 Uhr Mai 0400 Uhr 2100 Uhr Juni 0400 Uhr 2200 Uhr Juli 0400 Uhr 2200 Uhr August 0400 Uhr 2200 Uhr September 0500 Uhr 2100 Uhr Oktober 0600 Uhr 1900 Uhr November 0600 Uhr 1700 Uhr Dezember 0700 Uhr 1700 Uhr 01.Jänner bis Ende FEBRUAR für Auschneiderteich zusätzlich nur mit Tageslizenz, Jänner Februar 0700 1700 0700 1700 JAHRESLIZENZ UND 10-ER BLOCK NICHT GÜLTIG TAGESFANG: Je Lizenznehmer 4 Fische, davon darf nur ein Raubfisch (Aale und Forellen werden nicht als Raubfischen gewertet) gefangen werden. (3 sonstige Fische und ein Raubfisch oder 4 sonstige Fische ohne Raubfisch) Jeder einzelne Ausfang ist sofort mit Zeit – und Längenangabe im Fangbuch oder der Lizenz einzutragen. Der Stör ist ganzjährig geschont! Nach Erreichen des Tagesausfanges ist das Fischen einzustellen. AITEL und Hechte zählen am Schotterteich Ausschneider nicht zum Tagesausfang. FANGZEITEN/Tagesausfang für 24 Stunden Lizenz - Autobahnsee Die 24 Stunden Karte darf nur vom 03.Juni bis 02.Oktober von Freitag bis einschließlich Sonntag verwendet werden. Das Datum und die Uhrzeit (Beginn und Ende der Fischerei) werden von der Ausgabestelle eingetragen. Je Lizenznehmer 4 Fische, davon maximal 2 Raubfische MINDEST u. HÖCHSTMASSE: FORELLE 25cm, ZANDER 50cm, SCHLEIE 25cm, MARÄNE 33cm, AMUR 60cm, HECHTE 50cm, WALLER 80 cm, KARPFEN 35cm – KARPFEN über 70 cm sind ausnahmslos zurückzusetzen, AALE und BRACHSEN kein Mindestmaß. Die gesetzlichen Schonzeiten sind unbedingt einzuhalten. Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische müssen unter größter Rücksichtnahme rückgesetzt werden. Falls jedoch ein Fisch tot ist, so ist er zu zerteilen, die Fischstücke sind in das Wasser zu werfen. KÖDER: Alle gesetzlich erlaubten Natur- und Kunstköder: Das Anfüttern und die Verwendung von Futterkörben ist verboten! KÖDERFISCHFANG: Köderfische dürfen nur zur Verwendung in vereinseigenen Gewässern und nur dann gefangen werden, wenn sich der Angler im Besitz einer für diesen Tag gültigen Lizenz befindet. ANGELGERÄT: Maximal zwei Angelruten mit je 2 Einfachhaken. Auf Raubfisch mit Köderfisch darf ebenfalls nur ein Einfachhaken od. System verwendet werden. Bei der Hegene sind bis zu 5 Nymphen erlaubt. Das Angelgerät darf nicht verlassen werden. Jeder Fischer hat neben dem Angelgerät unbedingt eine Lösezange, ein Maßband und einen Setzkescher bei sich zu führen. Die gefangenen Fische sind am Angelplatz zu belassen und auf Verlangen der Aufsichtsorgane vorzuzeigen. Gefangene Fische dürfen nicht in den Kescher eines anderen Fischers gegeben werden. Die Angelplätze sind sauber zu halten. MITFISCHEN von KINDERN: Das Mitfischen von eigenen Kindern (pro großjährigem Lizenznehmer 1 Kind unter 12 Jahren) ist gestattet. Das Kind hat sich in unmittelbarer Nähe des Lizenznehmers aufzuhalten. Vom Kind gefangene Fische zählen auf den Tagesausfang des Lizenznehmers. Pro Tageskarte darf, einschließlich des Kindes, nur mit 2 Angelruten gefischt werden. Zum Fang von Köderfischen darf keine zusätzliche Angelrute verwendet werden. BESONDERE BESTIMMUNGEN: Die Sportfischerei darf nur vom Ufer aus, ausgeübt werden. Die Uferbereiche entlang des Werksgeländes am Schotterteich Auschneider sind zur sachgemäßen Ausübung der Fischerei frei. Für auftretende Schäden aller Art haftet der Lizenznehmer. Das Abschneiden von Sträuchern sowie das Abbrennen von offenen Feuern ist verboten. BLOCKKARTEN: Vor Fischbeginn muss das Datum eingetragen und der Wochentag angekreuzt werden. Die Blockkarten gelten nur in dem auf den Karten aufgedruckten Jahr und sind nicht übertragbar. AUFSICHTSORGANE: Den Anordnungen der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten.Die Aufsichtsorgane sind berechtigt Gepäckstücke und Transportmittel (Auto usw.) zu kontrollieren. LIZENZPREISE Tageslizenz Blockkarte (10 Tage) Jahreslizenz inkl. Nachtfischen am Autobahnsee Juni – Sept.( Ausfang pro Jahr 144 Fische). Ohne Nachtfischen am Autobahnsee 24 Stundenlizenz Autobahnsee von 27.Mai - 25.Sept. Mitglieder Gäste € 15,-€ 20,-€ 120,-€ 180,-€ 400,-€ 500,-- * -------------€ 350,-€ 20,-€ 25,-- * Nur mit gültiger Jahresfischerkarte (Steuerkarte) KARTENAUSGABESTELLEN: BW - PUTZ GmbH, Schifferpl. 3, 5400 HALLEIN, FISHERMAN`S PARTNER, Mühlbachstr. 29, 5201 SEEKIRCHEN MAYRHOFER, Fischereibedarf, Hauptstr. 95, 5600 ST. JOHANN ANGELCENTRUM SALZBURG, Bessarabierstr. 68 - 70, 5020 SALZBURG WAFFEN RUSSEGGER, Viehhauserstr. 32, 5071 VIEHHAUSEN CAFE UMS ECK, Rosenweg 1, 5071 WALSERBERG (Nähe Auschneiderteich) Neu, Öffnungszeiten tägl. auch Son- und Feiertag, von 0600 – 1800 Uhr DIE SEKTIONSLEITUNG
© Copyright 2024 ExpyDoc