fischereibestimmungen 2016 jahreslizenz und 10

FISCHEREIBESTIMMUNGEN 2016
SCHOTTERTEICH AUSCHNEIDER
AUTOBAHNSEE GOIS/VIEHHAUSEN
FANGZEIT:
16.März bis 31.Dezember des lfd. Jahres
März
0500 Uhr
1900 Uhr
April
0500 Uhr
2100 Uhr
Mai
0400 Uhr
2100 Uhr
Juni
0400 Uhr
2200 Uhr
Juli
0400 Uhr
2200 Uhr
August
0400 Uhr
2200 Uhr
September
0500 Uhr
2100 Uhr
Oktober
0600 Uhr
1900 Uhr
November
0600 Uhr
1700 Uhr
Dezember
0700 Uhr
1700 Uhr
01.Jänner bis Ende FEBRUAR für Auschneiderteich zusätzlich nur mit Tageslizenz,
Jänner
Februar
0700
1700
0700
1700
JAHRESLIZENZ UND 10-ER BLOCK
NICHT GÜLTIG
TAGESFANG:
Je Lizenznehmer 4 Fische, davon darf nur ein Raubfisch (Aale und Forellen werden nicht als
Raubfischen gewertet) gefangen werden.
(3 sonstige Fische und ein Raubfisch oder 4 sonstige Fische ohne Raubfisch)
Jeder einzelne Ausfang ist sofort mit Zeit – und Längenangabe im Fangbuch oder der Lizenz
einzutragen. Der Stör ist ganzjährig geschont!
Nach Erreichen des Tagesausfanges ist das Fischen einzustellen. AITEL und Hechte zählen
am Schotterteich Ausschneider nicht zum Tagesausfang.
FANGZEITEN/Tagesausfang für 24 Stunden Lizenz - Autobahnsee
Die 24 Stunden Karte darf nur vom 03.Juni bis 02.Oktober von Freitag bis einschließlich
Sonntag verwendet werden. Das Datum und die Uhrzeit (Beginn und Ende der Fischerei)
werden von der Ausgabestelle eingetragen.
Je Lizenznehmer 4 Fische, davon maximal 2 Raubfische
MINDEST u. HÖCHSTMASSE:
FORELLE 25cm, ZANDER 50cm, SCHLEIE 25cm, MARÄNE 33cm, AMUR 60cm, HECHTE 50cm,
WALLER 80 cm, KARPFEN 35cm – KARPFEN über 70 cm sind ausnahmslos zurückzusetzen,
AALE und BRACHSEN kein Mindestmaß. Die gesetzlichen Schonzeiten sind unbedingt
einzuhalten. Untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fische müssen unter größter
Rücksichtnahme rückgesetzt werden. Falls jedoch ein Fisch tot ist, so ist er zu zerteilen, die
Fischstücke sind in das Wasser zu werfen.
KÖDER:
Alle gesetzlich erlaubten Natur- und Kunstköder:
Das Anfüttern und die Verwendung von Futterkörben ist verboten!
KÖDERFISCHFANG:
Köderfische dürfen nur zur Verwendung in vereinseigenen Gewässern und nur dann
gefangen werden, wenn sich der Angler im Besitz einer für diesen Tag gültigen Lizenz
befindet.
ANGELGERÄT:
Maximal zwei Angelruten mit je 2 Einfachhaken. Auf Raubfisch mit Köderfisch darf
ebenfalls nur ein Einfachhaken od. System verwendet werden. Bei der Hegene sind bis zu
5 Nymphen erlaubt. Das Angelgerät darf nicht verlassen werden. Jeder Fischer hat neben
dem Angelgerät unbedingt eine Lösezange, ein Maßband und einen Setzkescher bei sich zu
führen. Die gefangenen Fische sind am Angelplatz zu belassen und auf Verlangen der
Aufsichtsorgane vorzuzeigen. Gefangene Fische dürfen nicht in den Kescher eines anderen
Fischers gegeben werden. Die Angelplätze sind sauber zu halten.
MITFISCHEN von KINDERN:
Das Mitfischen von eigenen Kindern (pro großjährigem Lizenznehmer 1 Kind unter 12
Jahren) ist gestattet. Das Kind hat sich in unmittelbarer Nähe des Lizenznehmers
aufzuhalten. Vom Kind gefangene Fische zählen auf den Tagesausfang des Lizenznehmers.
Pro Tageskarte darf, einschließlich des Kindes, nur mit 2 Angelruten gefischt werden. Zum
Fang von Köderfischen darf keine zusätzliche Angelrute verwendet werden.
BESONDERE BESTIMMUNGEN:
Die Sportfischerei darf nur vom Ufer aus, ausgeübt werden. Die Uferbereiche entlang des
Werksgeländes am Schotterteich Auschneider sind zur sachgemäßen Ausübung der
Fischerei frei. Für auftretende Schäden aller Art haftet der Lizenznehmer. Das Abschneiden
von Sträuchern sowie das Abbrennen von offenen Feuern ist verboten.
BLOCKKARTEN:
Vor Fischbeginn muss das Datum eingetragen und der Wochentag angekreuzt werden. Die
Blockkarten gelten nur in dem auf den Karten aufgedruckten Jahr und sind nicht
übertragbar.
AUFSICHTSORGANE:
Den Anordnungen der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten.Die Aufsichtsorgane sind
berechtigt Gepäckstücke und Transportmittel (Auto usw.) zu kontrollieren.
LIZENZPREISE
Tageslizenz
Blockkarte (10 Tage)
Jahreslizenz inkl. Nachtfischen am Autobahnsee Juni – Sept.(
Ausfang pro Jahr 144 Fische).
Ohne Nachtfischen am Autobahnsee
24 Stundenlizenz Autobahnsee von 27.Mai - 25.Sept.
Mitglieder
Gäste
€ 15,-€ 20,-€ 120,-€ 180,-€ 400,-€ 500,-- *
-------------€ 350,-€ 20,-€ 25,--
* Nur mit gültiger Jahresfischerkarte (Steuerkarte)
KARTENAUSGABESTELLEN:
BW - PUTZ GmbH, Schifferpl. 3, 5400 HALLEIN,
FISHERMAN`S PARTNER, Mühlbachstr. 29, 5201 SEEKIRCHEN
MAYRHOFER, Fischereibedarf, Hauptstr. 95, 5600 ST. JOHANN
ANGELCENTRUM SALZBURG, Bessarabierstr. 68 - 70, 5020 SALZBURG
WAFFEN RUSSEGGER, Viehhauserstr. 32, 5071 VIEHHAUSEN
CAFE UMS ECK, Rosenweg 1, 5071 WALSERBERG (Nähe Auschneiderteich) Neu,
Öffnungszeiten tägl. auch Son- und Feiertag, von 0600 – 1800 Uhr
DIE SEKTIONSLEITUNG