Austrittsformular Name, Vorname Sozialversicherungsnummer Geburtsdatum ______________________________________ _______________________ ___________________ Strasse, PLZ, Ort Tel.-Nr. ______________________________________________________ Zivilstand: ledig ___________________ verheiratet/eingetragene Partnerschaft seit _____________ Bisheriger Arbeitgeber Austrittsdatum ______________________________________________________ Bei Austritt beim Arbeitgeber bin ich voll arbeitsfähig: Ja ___________________ Nein Austrittsleistung Überweisung an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers (Die Austrittsleistung ist gemäss Art. 3 Abs. 1 FZG an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers zu überweisen) Name und Adresse der neuen Vorsorgeeinrichtung __________________________________________________________________________________ Zahladresse der neuen Vorsorgeeinrichtung (bitte Einzahlungsschein beilegen) __________________________________________________________________________________ Name und Adresse des neuen Arbeitgebers __________________________________________________________________________________ Erhaltung des Vorsorgeschutzes in anderer Form (kein neues Arbeitsverhältnis) ich wünsche die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos bei der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG, Basel ich wünsche die Überweisung meiner Austrittsleistung an folgende Freizügigkeitseinrichtung (bitte Antrag und Einzahlungsschein beilegen) Name/Adresse der Freizügigkeitsstiftung __________________________________________________________________________________ Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bestätigt Ort, Datum Unterschrift der austretenden Person _______________________________ ___________________________________________ Galenica Personalvorsorgestiftung Untermattweg 8 · Postfach · CH-3001 Bern Telefon +41 58 852 87 00 · Fax +41 58 852 87 01 [email protected] · www.galenica-pvs.ch Galenica Personalvorsorgestiftung, eine Vorsorgeeinrichtung der Galenica Gruppe Antrag auf Barauszahlung Ich beantrage eine Barauszahlung der vollen Austrittsleistung da ich den Europäischen Wirtschaftsraum (EU bzw. EFTA) definitiv verlasse (bitte behördliche Abmeldebestätigung der Einwohnergemeinde beilegen) ich eine selbständige Erwerbstätigkeit im Haupterwerb aufnehme und somit der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr unterstehe (bitte Kopie der Bestätigung der AHVAusgleichskasse beilegen) die Austrittsleistung weniger als ein Jahresbeitrag (Arbeitnehmeranteil) beträgt. ich den Wirtschaftsraum Schweiz und Fürstentum Lichtenstein in ein EU bzw. EFTA-Land verlasse und ich dort keiner obligatorischen Sozialversicherung angehöre (bitte behördliche Abmeldebestätigung der Einwohnergemeinde und eine Kopie des ausgefüllten Antragsformulars der Verbindungsstelle Sicherheitsfonds, www.verbindungsstelle.ch beilegen) Zahlstelle für Barauszahlung Kontoinhaber Name und Adresse der Bank ____________________________________________ ______________________________ IBAN-Nr. BIC/SWIFT (wenn Bank im Ausland) ____________________________________________ ______________________________ Ich beantrage eine Barauszahlung der überobligatorischen Austrittsleistung da ich den Wirtschaftsraum Schweiz und Fürstentum Lichtenstein in ein EU bzw. EFTA-Land verlasse und dort der obligatorischen Sozialversicherung angehöre (bitte behördliche Abmeldebestätigung beilegen) da ich als Grenzgänger/in meine Erwerbstätigkeit im Wirtschaftsraum Schweiz oder im Fürstentum Lichtenstein aufgebe (bitte Bestätigung des Migrationsamts beilegen) Für den obligatorischen Teil der Austrittsleistung wünsche ich die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos bei der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG, Basel die Überweisung meiner Austrittsleistung an eine Freizügigkeitseinrichtung (bitte Antrag und Einzahlungsschein beilegen) Unterschrift bei Barauszahlung Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bestätigt Ort, Datum Unterschrift der austretenden Person ____________________________ __________________________________________ Ort, Datum Unterschrift des Ehegatten, der Partnerin/des Partners einer eingetragenen Partnerschaft oder der Konkubinatspartnerin/des Konkubinatspartners ____________________________ __________________________________________ Verheiratete, in eingetragener Partnerschaft lebende Versicherte oder uns in gemeldetem Konkubinat lebende Versicherte müssen bei einer Barauszahlung das Einverständnis des Ehepartners, des in eingetragener Partnerschaft oder des uns gemeldeten Konkubinatspartners nachweisen. Bei Auszahlungen bis CHF 10‘000.00 genügt eine Kopie eines amtlichen Dokumentes (z.B. Pass), auf dem die Unterschrift des Ehepartners, des in eingetragener Partnerschaft lebenden Partners oder des uns gemeldeten Konkubinatspartners klar ersichtlich ist. Bei Auszahlungen über CHF 10‘000.00 muss die Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar oder durch gemeinsame Unterzeichnung des Formulars am Sitz der Stiftung in Bern erfolgen . Bei ledigen, geschiedenen* oder verwitweten* Personen benötigen wir eine aktuelle amtliche Bescheinigung des Zivilstandes sofern die Auszahlung CHF 10‘000.00 übersteigt. *gilt sinngemäss sowohl für die eheliche Gemeinschaft als auch für die eingetragene Partnerschaft DRUCKEN Informationen für austretende Versicherte Damit wir die Auszahlung Ihrer Austrittsleistung zügig und korrekt abwickeln können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte senden Sie das Austrittsformular möglichst bald und vollständig ausgefüllt mit den aufgeführten Beilagen an uns zurück. Das Freizügigkeitsgesetz (FZG) verpflichtet uns Ihre Austrittsleistung an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers zu überweisen. Wenn Sie in keine neue Vorsorgeeinrichtung eintreten, bestehen folgende Möglichkeiten: Vergütung der Austrittsleistung auf eine Freizügigkeitseinrichtung Auf Ihren Wunsch, veranlassen wir für Sie die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos bei der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG in Basel. Wenn Sie eine andere Bank bevorzugen, bitten wir Sie, uns das Kontoeröffnungsformular und einen Einzahlungsschein beizulegen. Barauszahlung der Austrittsleistung Sie können die Barauszahlung verlangen, wenn eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist: Sie verlassen die Schweiz endgültig Dazu benötigen wir eine Abmeldebestätigung der Einwohnerkontrolle oder des zuständigen Ausländeramtes. Ziehen Sie in einen EU- oder EFTA-Staat kann eine Barauszahlung des gesamten Betrages nur erfolgen, wenn Sie am neuen Wohnort nicht einer obligatorischen staatlichen Versicherung für Invalidität, Tod und Alter unterstehen. Der Nachweis muss mittels Formular der Verbindungsstelle Sicherheitsfonds, www.verbindungsstelle.ch erfolgen. Bitte senden Sie uns eine Kopie des ausgefüllten Formulars zu oder nehmen Sie mit unserer Personalvorsorgestiftung Kontakt auf. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, besteht lediglich Anspruch auf Barauszahlung für den überobligatorischen Teil. Die Austrittsleistung gemäss Gesetz muss auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden. Die gesamte Austrittsleistung beträgt weniger als ein Arbeitnehmer-Jahresbeitrag Dies kann sein, wenn Sie nur wenige Monate Vorsorgebeiträge bezahlt haben. Sie nehmen eine selbständige Erwerbstätigkeit auf Dazu benötigen wir eine Bestätigung der AHV Ausgleichskasse, dass Sie hauptberuflich selbständigerwerbend sind. Verheiratete, in eingetragener Partnerschaft lebende Versicherte oder uns in gemeldetem Konkubinat lebende Versicherte müssen bei einer Barauszahlung das Einverständnis des Ehepartners, des in eingetragener Partnerschaft oder des uns gemeldeten Konkubinatspartners nachweisen. Bei Auszahlungen bis CHF 10‘000.00 genügt eine Kopie eines amtlichen Dokumentes (z.B. Pass), auf dem die Unterschrift des Ehepartners, des in eingetragener Partnerschaft lebenden Partners oder des uns gemeldeten Konkubinatspartners klar ersichtlich ist. Bei Auszahlungen über CHF 10‘000.00 muss die Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar oder durch gemeinsame Unterzeichnung des Formulars am Sitz der Stiftung in Bern erfolgen . Bei ledigen, geschiedenen* oder verwitweten* Personen benötigen wir eine aktuelle amtliche Bescheinigung des Zivilstandes sofern die Auszahlung CHF 10‘000.00 übersteigt. *gilt sinngemäss sowohl für die eheliche Gemeinschaft als auch für die eingetragene Partnerschaft Bitte beachten Sie, dass wir eine Barauszahlung über CHF 5'000.00 der Eidg. Steuerverwaltung melden müssen. Bei Wohnsitz im Ausland wird die Quellensteuer in Abzug gebracht. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse Galenica Personalvorsorgestiftung Galenica Personalvorsorgestiftung Untermattweg 8 · Postfach · CH-3001 Bern Telefon +41 58 852 87 00 · Fax +41 58 852 87 01 [email protected] · www.galenica-pvs.ch Galenica Personalvorsorgestiftung, eine Vorsorgeeinrichtung der Galenica Gruppe 200008_Austrittsformular
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