Austrittsformular - Galenica-PVS

Austrittsformular
Name, Vorname
Sozialversicherungsnummer
Geburtsdatum
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Strasse, PLZ, Ort
Tel.-Nr.
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Zivilstand: ledig
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verheiratet/eingetragene Partnerschaft seit _____________
Bisheriger Arbeitgeber
Austrittsdatum
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Bei Austritt beim Arbeitgeber bin ich voll arbeitsfähig:
Ja
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Nein
Austrittsleistung
Überweisung an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers (Die Austrittsleistung ist
gemäss Art. 3 Abs. 1 FZG an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers zu überweisen)
Name und Adresse der neuen Vorsorgeeinrichtung
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Zahladresse der neuen Vorsorgeeinrichtung (bitte Einzahlungsschein beilegen)
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Name und Adresse des neuen Arbeitgebers
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Erhaltung des Vorsorgeschutzes in anderer Form (kein neues Arbeitsverhältnis)
ich wünsche die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos bei der Freizügigkeitsstiftung der UBS
AG, Basel
ich wünsche die Überweisung meiner Austrittsleistung an folgende Freizügigkeitseinrichtung
(bitte Antrag und Einzahlungsschein beilegen)
Name/Adresse der Freizügigkeitsstiftung
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Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bestätigt
Ort, Datum
Unterschrift der austretenden Person
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Galenica Personalvorsorgestiftung
Untermattweg 8 · Postfach · CH-3001 Bern
Telefon +41 58 852 87 00 · Fax +41 58 852 87 01
[email protected] · www.galenica-pvs.ch
Galenica Personalvorsorgestiftung, eine Vorsorgeeinrichtung der Galenica Gruppe
Antrag auf Barauszahlung
Ich beantrage eine Barauszahlung der vollen Austrittsleistung da
ich den Europäischen Wirtschaftsraum (EU bzw. EFTA) definitiv verlasse (bitte behördliche
Abmeldebestätigung der Einwohnergemeinde beilegen)
ich eine selbständige Erwerbstätigkeit im Haupterwerb aufnehme und somit der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr unterstehe (bitte Kopie der Bestätigung der AHVAusgleichskasse beilegen)
die Austrittsleistung weniger als ein Jahresbeitrag (Arbeitnehmeranteil) beträgt.
ich den Wirtschaftsraum Schweiz und Fürstentum Lichtenstein in ein EU bzw. EFTA-Land
verlasse und ich dort keiner obligatorischen Sozialversicherung angehöre (bitte behördliche
Abmeldebestätigung der Einwohnergemeinde und eine Kopie des ausgefüllten Antragsformulars der Verbindungsstelle Sicherheitsfonds, www.verbindungsstelle.ch beilegen)
Zahlstelle für Barauszahlung
Kontoinhaber
Name und Adresse der Bank
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IBAN-Nr.
BIC/SWIFT (wenn Bank im Ausland)
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Ich beantrage eine Barauszahlung der überobligatorischen Austrittsleistung
da ich den Wirtschaftsraum Schweiz und Fürstentum Lichtenstein in ein EU bzw. EFTA-Land
verlasse und dort der obligatorischen Sozialversicherung angehöre (bitte behördliche
Abmeldebestätigung beilegen)
da ich als Grenzgänger/in meine Erwerbstätigkeit im Wirtschaftsraum Schweiz oder im Fürstentum Lichtenstein aufgebe (bitte Bestätigung des Migrationsamts beilegen)
Für den obligatorischen Teil der Austrittsleistung wünsche ich
die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos bei der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG, Basel
 die Überweisung meiner Austrittsleistung an eine Freizügigkeitseinrichtung (bitte Antrag und
Einzahlungsschein beilegen)
Unterschrift bei Barauszahlung
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bestätigt
Ort, Datum
Unterschrift der austretenden Person
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Ort, Datum
Unterschrift des Ehegatten, der Partnerin/des
Partners einer eingetragenen Partnerschaft oder der
Konkubinatspartnerin/des Konkubinatspartners
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Verheiratete, in eingetragener Partnerschaft lebende Versicherte oder uns in gemeldetem Konkubinat
lebende Versicherte müssen bei einer Barauszahlung das Einverständnis des Ehepartners, des in
eingetragener Partnerschaft oder des uns gemeldeten Konkubinatspartners nachweisen. Bei Auszahlungen bis CHF 10‘000.00 genügt eine Kopie eines amtlichen Dokumentes (z.B. Pass), auf dem die
Unterschrift des Ehepartners, des in eingetragener Partnerschaft lebenden Partners oder des uns gemeldeten Konkubinatspartners klar ersichtlich ist. Bei Auszahlungen über CHF 10‘000.00 muss die
Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar oder durch gemeinsame Unterzeichnung des Formulars
am Sitz der Stiftung in Bern erfolgen . Bei ledigen, geschiedenen* oder verwitweten* Personen benötigen wir eine aktuelle amtliche Bescheinigung des Zivilstandes sofern die Auszahlung CHF 10‘000.00
übersteigt.
*gilt sinngemäss sowohl für die eheliche Gemeinschaft als auch für die eingetragene Partnerschaft
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Informationen für austretende Versicherte
Damit wir die Auszahlung Ihrer Austrittsleistung zügig und korrekt abwickeln können, sind wir auf Ihre
Mithilfe angewiesen. Bitte senden Sie das Austrittsformular möglichst bald und vollständig ausgefüllt
mit den aufgeführten Beilagen an uns zurück.
Das Freizügigkeitsgesetz (FZG) verpflichtet uns Ihre Austrittsleistung an die Vorsorgeeinrichtung des
neuen Arbeitgebers zu überweisen. Wenn Sie in keine neue Vorsorgeeinrichtung eintreten, bestehen
folgende Möglichkeiten:
Vergütung der Austrittsleistung auf eine Freizügigkeitseinrichtung
Auf Ihren Wunsch, veranlassen wir für Sie die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos bei der Freizügigkeitsstiftung der UBS AG in Basel. Wenn Sie eine andere Bank bevorzugen, bitten wir Sie, uns das
Kontoeröffnungsformular und einen Einzahlungsschein beizulegen.
Barauszahlung der Austrittsleistung
Sie können die Barauszahlung verlangen, wenn eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
Sie verlassen die Schweiz endgültig
Dazu benötigen wir eine Abmeldebestätigung der Einwohnerkontrolle oder des zuständigen Ausländeramtes. Ziehen Sie in einen EU- oder EFTA-Staat kann eine Barauszahlung des gesamten Betrages
nur erfolgen, wenn Sie am neuen Wohnort nicht einer obligatorischen staatlichen Versicherung für
Invalidität, Tod und Alter unterstehen. Der Nachweis muss mittels Formular der
Verbindungsstelle Sicherheitsfonds, www.verbindungsstelle.ch erfolgen. Bitte senden Sie uns eine
Kopie des ausgefüllten Formulars zu oder nehmen Sie mit unserer Personalvorsorgestiftung Kontakt
auf. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, besteht lediglich Anspruch auf Barauszahlung für
den überobligatorischen Teil. Die Austrittsleistung gemäss Gesetz muss auf ein Freizügigkeitskonto
überwiesen werden.
Die gesamte Austrittsleistung beträgt weniger als ein Arbeitnehmer-Jahresbeitrag
Dies kann sein, wenn Sie nur wenige Monate Vorsorgebeiträge bezahlt haben.
Sie nehmen eine selbständige Erwerbstätigkeit auf
Dazu benötigen wir eine Bestätigung der AHV Ausgleichskasse, dass Sie hauptberuflich selbständigerwerbend sind.
Verheiratete, in eingetragener Partnerschaft lebende Versicherte oder uns in gemeldetem Konkubinat
lebende Versicherte müssen bei einer Barauszahlung das Einverständnis des Ehepartners, des in
eingetragener Partnerschaft oder des uns gemeldeten Konkubinatspartners nachweisen. Bei Auszahlungen bis CHF 10‘000.00 genügt eine Kopie eines amtlichen Dokumentes (z.B. Pass), auf dem die
Unterschrift des Ehepartners, des in eingetragener Partnerschaft lebenden Partners oder des uns gemeldeten Konkubinatspartners klar ersichtlich ist. Bei Auszahlungen über CHF 10‘000.00 muss die
Unterschriftsbeglaubigung durch einen Notar oder durch gemeinsame Unterzeichnung des Formulars
am Sitz der Stiftung in Bern erfolgen . Bei ledigen, geschiedenen* oder verwitweten* Personen benötigen wir eine aktuelle amtliche Bescheinigung des Zivilstandes sofern die Auszahlung CHF 10‘000.00
übersteigt.
*gilt sinngemäss sowohl für die eheliche Gemeinschaft als auch für die eingetragene Partnerschaft
Bitte beachten Sie, dass wir eine Barauszahlung über CHF 5'000.00 der Eidg. Steuerverwaltung melden müssen. Bei Wohnsitz im Ausland wird die Quellensteuer in Abzug gebracht.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Galenica Personalvorsorgestiftung
Galenica Personalvorsorgestiftung
Untermattweg 8 · Postfach · CH-3001 Bern
Telefon +41 58 852 87 00 · Fax +41 58 852 87 01
[email protected] · www.galenica-pvs.ch
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