Friedhöfe der Samtgemeinde Hollenstedt

Auszug Friedhofsordnung
Kinder unter 6 Jahren dürfen die Friedhöfe
nur
in
Begleitung
und
unter
Verantwortung Erwachsener betreten.
Jeder hat sich auf den Friedhöfen der
Würde des Ortes entsprechend zu
verhalten.
Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht
gestattet
-
die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu
befahren;
- der Verkauf von Waren aller Art,
insbesondere Kränze und Blumen,
sowie das Anbieten von
Dienstleistungen;
- an Sonn- und Feiertagen oder in der
Nähe einer Bestattung störende
Arbeiten auszuführen;
- Abraum und Abfälle außerhalb der
dafür bestimmten Stellen abzulagern;
- den Friedhof und seine Einrichtungen
und Anlagen zu verunreinigen oder
zu beschädigen, Grabstätten und
Grabeinfassungen unberechtigt zu
betreten;
- die Wasserentnahme zu anderen
Zwecken als der Grab- und
Anlagenpflege.
Verstöße gegen die vorgenannten
Ordnungsvorschriften können mit einer
Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet
werden.
Friedhöfe der Samtgemeinde
Hollenstedt
Adressen und Öffnungszeiten
Friedhof Halvesbostel
Birkenweg 57a
21646 Halvesbostel
Friedhof Regesbostel
Zum hohen Berg 12
21649 Regesbostel
Nebenfriedhof Rahmstorf
21649 Regesbostel OT Rahmstorf
Öffnungszeiten für alle Friedhöfe
01.04. – 30.09.
von 07:30 Uhr – 20:00 Uhr
01.10. – 31.03.
von 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Erreichbarkeit für alle Friedhöfe
Samtgemeinde Hollenstedt
Hauptstraße 15
21279 Hollenstedt
Telefon: 04165/9565
Frau Voigts
www.hollenstedt.de
Stand: 01. Januar 2016
Die Samtgemeinde Hollenstedt stellt ihre
Friedhöfe in Halvesbostel, Regesbostel und
Rahmstorf vor.
Warum jetzt schon Gedanken über eine
Bestattung machen?
Viele Menschen bereiten sich auf den
letzten Weg nicht genügend vor. Tritt ein
Todesfall in der Familie ein, müssen die
trauernden Angehörigen sich neben dem
Schmerz über den Verlust auch um
Formalitäten, Gestaltung der Trauerfeier,
und um die Auswahl einer Grabart
kümmern.
Welche Grabanlagen gibt es?
Bitte informieren Sie sich, ob auf dem
gewählten Friedhof die Grabart angeboten
wird.
Reihengrabstätten
Wahlgrabstätten
Urnenreihengrabstätten
Reihengrabstätten in Rasenlage für
Erdbestattungen
Reihengrabstätten in Rasenlage für
Urnenbestattungen
Grabstätten für anonyme Erd- und
Urnenbestattungen
Reihengrabstätten in Staudenlage für Erdund Urnenbestattungen
Reihengrabstätten in Baumlage für
Urnenbestattungen
Was ist ein Nutzungsberechtigter?
Grabmale und Einfassungen
Der oder die Nutzungsberechtigte ist der
Ansprechpartner der Friedhofsverwaltung für
Fragen rund um die Grabstelle. Der oder die
Nutzungsberechtigte ist gegenüber der
Friedhofsverwaltung auch verantwortlich für
die Pflege und die Sicherheit auf der Grabstelle
verantwortlich.
Für die Erstellung von Grabmalen (auch
Stelen) dürfen wetterbeständige Werkstoffe
(Stein/Holz) verwendet werden. Nicht
erlaubt sind Grabmale aus Metall, Kunststoff,
Gips, Glas, Porzellan sowie Inschriften, die
der Würde des Ortes nicht entsprechen. Die
Maße von Einfassungen und Grabmalen
entnehmen Sie bitte unserer Satzung.
Das Nutzungsrecht gilt für alle Friedhöfe und
beträgt für Verstorbene ab dem fünften
Lebensjahr 30 Jahre, unter fünf Jahren 20
Jahre.
Die Errichtung und die Veränderung von
Grabmalen bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung der Samtgemeinde.
Bestattungen
Trauerfeiern können in unseren Kapellen in
Halvesbostel und Regesbostel, am Grab oder
an einer anderen im Freien vorgesehenen
Stelle abgehalten werden. Ihr beauftragtes
Bestattungsunternehmen ist Ihnen bei der
Gestaltung der Trauerfeier gerne behilflich.
Herrichtung und Pflege
Laut Satzung ist die Grabstätte innerhalb von
drei Monaten nach der Beisetzung bzw. nach
dem Erwerb des Nutzungsrechtes in einer des
Friedhofes würdigen Weise gärtnerisch
anzulegen und bis zum Ablauf des Nutzungsrechtes ordnungsgemäß zu unterhalten. Die
pflegefreien Grabstätten (Baumbestattung,
Rasenlage und Staudengräber) sind hiervon
ausgeschlossen, da die Pflege durch die
Friedhofsverwaltung vorgenommen wird.
Entfernung von Grabmalen
Grabmale und sonstige baulichen Anlagen
dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des
Nutzungsrechts
nur
mit
vorheriger
schriftlicher Zustimmung der Samtgemeinde
von der Grabstätte entfernt werden.
Den vollständigen Satzungstext sowie ein
Berechnungsbeispiel
für
die
Nutzungsdauer/Ruhezeit finden Sie auf der
Homepage der Samtgemeinde Hollenstedt
www.hollenstedt.de