Auszug Friedhofsordnung Kinder unter 6 Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung und unter Verantwortung Erwachsener betreten. Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet - die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; - der Verkauf von Waren aller Art, insbesondere Kränze und Blumen, sowie das Anbieten von Dienstleistungen; - an Sonn- und Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattung störende Arbeiten auszuführen; - Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern; - den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, Grabstätten und Grabeinfassungen unberechtigt zu betreten; - die Wasserentnahme zu anderen Zwecken als der Grab- und Anlagenpflege. Verstöße gegen die vorgenannten Ordnungsvorschriften können mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden. Friedhöfe der Samtgemeinde Hollenstedt Adressen und Öffnungszeiten Friedhof Halvesbostel Birkenweg 57a 21646 Halvesbostel Friedhof Regesbostel Zum hohen Berg 12 21649 Regesbostel Nebenfriedhof Rahmstorf 21649 Regesbostel OT Rahmstorf Öffnungszeiten für alle Friedhöfe 01.04. – 30.09. von 07:30 Uhr – 20:00 Uhr 01.10. – 31.03. von 07:30 Uhr – 18:00 Uhr Erreichbarkeit für alle Friedhöfe Samtgemeinde Hollenstedt Hauptstraße 15 21279 Hollenstedt Telefon: 04165/9565 Frau Voigts www.hollenstedt.de Stand: 01. Januar 2016 Die Samtgemeinde Hollenstedt stellt ihre Friedhöfe in Halvesbostel, Regesbostel und Rahmstorf vor. Warum jetzt schon Gedanken über eine Bestattung machen? Viele Menschen bereiten sich auf den letzten Weg nicht genügend vor. Tritt ein Todesfall in der Familie ein, müssen die trauernden Angehörigen sich neben dem Schmerz über den Verlust auch um Formalitäten, Gestaltung der Trauerfeier, und um die Auswahl einer Grabart kümmern. Welche Grabanlagen gibt es? Bitte informieren Sie sich, ob auf dem gewählten Friedhof die Grabart angeboten wird. Reihengrabstätten Wahlgrabstätten Urnenreihengrabstätten Reihengrabstätten in Rasenlage für Erdbestattungen Reihengrabstätten in Rasenlage für Urnenbestattungen Grabstätten für anonyme Erd- und Urnenbestattungen Reihengrabstätten in Staudenlage für Erdund Urnenbestattungen Reihengrabstätten in Baumlage für Urnenbestattungen Was ist ein Nutzungsberechtigter? Grabmale und Einfassungen Der oder die Nutzungsberechtigte ist der Ansprechpartner der Friedhofsverwaltung für Fragen rund um die Grabstelle. Der oder die Nutzungsberechtigte ist gegenüber der Friedhofsverwaltung auch verantwortlich für die Pflege und die Sicherheit auf der Grabstelle verantwortlich. Für die Erstellung von Grabmalen (auch Stelen) dürfen wetterbeständige Werkstoffe (Stein/Holz) verwendet werden. Nicht erlaubt sind Grabmale aus Metall, Kunststoff, Gips, Glas, Porzellan sowie Inschriften, die der Würde des Ortes nicht entsprechen. Die Maße von Einfassungen und Grabmalen entnehmen Sie bitte unserer Satzung. Das Nutzungsrecht gilt für alle Friedhöfe und beträgt für Verstorbene ab dem fünften Lebensjahr 30 Jahre, unter fünf Jahren 20 Jahre. Die Errichtung und die Veränderung von Grabmalen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Samtgemeinde. Bestattungen Trauerfeiern können in unseren Kapellen in Halvesbostel und Regesbostel, am Grab oder an einer anderen im Freien vorgesehenen Stelle abgehalten werden. Ihr beauftragtes Bestattungsunternehmen ist Ihnen bei der Gestaltung der Trauerfeier gerne behilflich. Herrichtung und Pflege Laut Satzung ist die Grabstätte innerhalb von drei Monaten nach der Beisetzung bzw. nach dem Erwerb des Nutzungsrechtes in einer des Friedhofes würdigen Weise gärtnerisch anzulegen und bis zum Ablauf des Nutzungsrechtes ordnungsgemäß zu unterhalten. Die pflegefreien Grabstätten (Baumbestattung, Rasenlage und Staudengräber) sind hiervon ausgeschlossen, da die Pflege durch die Friedhofsverwaltung vorgenommen wird. Entfernung von Grabmalen Grabmale und sonstige baulichen Anlagen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Samtgemeinde von der Grabstätte entfernt werden. Den vollständigen Satzungstext sowie ein Berechnungsbeispiel für die Nutzungsdauer/Ruhezeit finden Sie auf der Homepage der Samtgemeinde Hollenstedt www.hollenstedt.de
© Copyright 2024 ExpyDoc