Merkblatt zur Eheschließung - Deutsche Botschaft Kathmandu

Stand: Juli 2015
Merkblatt zur Eheschließung
Eine Eheschließung zwischen deutschen und nepalesischen Staatsangehörigen ist in Nepal möglich
in Form einer
1. standesamtlichen Heirat (Zivilehe) gemäß dem „Marriage Registration Act“ oder hilfsweise
2. traditionellen Heirat, die in einem Tempel, einem Haus oder an einem anderen gewählten Ort
stattfinden kann, aber für den deutschen Rechtsbereich nicht unmittelbar anerkennungsfähig
ist.
Die Standesamtliche Heirat in Nepal
Eine standesamtliche Heirat kann erfolgen, wenn die Verlobten mindestens 20 Jahre alt, nicht
miteinander verwandt und beide unverheiratet sind.
Zuständige Behörde ist der Chief District Officer (in Kathmandu in Babar Mahal ansässig).
Für die Heirat sind folgende Unterlagen erforderlich:
1) Ledigkeitsbescheinigung/Ehefähigkeitszeugnis
Die Ledigkeitsbescheinigung erhält ein nepalesischer Staatsbürger vom zuständigen Chief
District Officer.
Für deutsche Staatsangehörige stellt das Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland
auf Antrag ein Ehefähigkeitszeugnis aus.
Hinweis:
Bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses prüft der deutsche Standesbeamte auch, ob
bei dem/der ausländischen Verlobten ein Ehehindernis vorliegt (z. B. eine frühere noch
bestehende Ehe). Dem Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die/den
deutschen Verlobte/n sind daher die Geburts- und Ledigkeitsbescheinigung des/der
ausländischen
Verlobten
beizufügen.
Eine
nepalesische
Ledigkeitsbzw.
Geburtsbescheinigung wird von deutschen Standesämtern oft nur dann anerkannt, wenn sie
durch die Deutsche Botschaft in Kathmandu legalisiert wurde. Die Botschaft Kathmandu hat
jedoch feststellen müssen, dass die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen
Urkunden aus Nepal bis auf weiteres nicht gegeben ist. Daher wurde die Legalisation mit
Billigung des Auswärtigen Amts eingestellt. Die Botschaft unterzieht Urkunden nun einer
Überprüfung auf inhaltliche Richtigkeit und Echtheit. Diese Überprüfung, die teils durch die
Botschaft und teils durch einen Vertrauensanwalt durchgeführt wird, muss jedoch von einer
deutschen Behörde (Standesamt, Ausländerbehörde) in Form eines Amtshilfeersuchens
angefordert werden. Dem Amtshilfeersuchen müssen die ausländischen Urkunden im
-1-
Original und eine Kostenübernahmeerklärung der anfordernden Behörde beigefügt sein. Die
Echtheit und inhaltliche Richtigkeit wird sodann in einer Stellungnahme der Botschaft
bestätigt. Die Kosten der inhaltlichen Überprüfung belaufen sich auf 25.000,- bis 55.000,NPR pro Distrikt, in dem Urkunden oder Bescheinigungen ausgestellt wurden (dies
entspricht derzeit einem Gegenwert von ca. 250,- bis 550,-EUR).
2) Bescheinigung der Botschaft
Hinweis:
In der Regel verlangen nepalesische Behörden eine Bescheinigung der Botschaft mit dem
Inhalt, dass der Botschaft Ehehindernisse nicht bekannt sind. Eine solche „Konsularische
Bescheinigung“ darf die Botschaft nur auf der Grundlage eines von einem deutschen
Standesamt
ausgestellten
Ehefähigkeitszeugnisses
erteilen.
Eine
einfache
„Ledigkeitsbescheinigung“ der deutschen Meldebehörden reicht hierzu nicht aus.
3) Vorlage des Reisepasses der/des deutschen Staatsangehörigen.
4) Vorlage des „certificate of citizenship“ für nepalesische Staatsangehörige
5) Einreichen eines formgerechten Antrages beim District Officer (marriage authority)
mindestens 15 Tage vor dem beabsichtigten Heiratstermin. Dieser Zeitraum ist erforderlich,
um die eingereichten Dokumente überprüfen zu können.
Am Ausstellungstag der Heiratsurkunde müssen drei Zeugen anwesend sein, die diese mit
unterzeichnen.
Die Heiratsurkunde wird nach erfolgter Trauung durch den Chief District Officer (CDO) in
englischer und nepalesischer Sprache ausgestellt.
Die Traditionelle/Religiöse/Rituelle Heirat in Nepal
Für eine traditionelle Eheschließung gelten prinzipiell die gleichen Voraussetzungen wie für die
standesamtliche Heirat mit der Ausnahme, dass zunächst kein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist.
Die Heirat erfolgt ohne Heiratsurkunde!
Damit die Heirat auch im deutschen Rechtsbereich anerkannt werden kann, ist eine Heiratsurkunde
zwingend erforderlich. Diese erhalten Ehepaare bei der offiziellen Registrierung einer traditionell
geschlossenen Ehe beim „Chief District Officer“.
Das Ehepaar muss die traditionell/religiös/rituell geschlossene Ehe gegenüber dem Chief District
Officer nachweisen, z. B. durch ein „Bestätigungsschreiben“ vom Dorfbürgermeister (Village
Development Committee) oder der Stelle, die die Ehe geschlossen hat (z. B. Kirche, Tibetan
Refugee Welfare Office). Die Heirat wird daraufhin entsprechend den „Marriage Registration
Rules“ amtlich registriert.
Für diese Registrierung sind dieselben Unterlagen vorzulegen, wie für eine standesamtliche
Eheschließung, auch das Ehefähigkeitszeugnis. Wer ohne im Besitz eines Ehefähigkeitszeugnisses
zu sein eine traditionelle Ehe schließt, begibt sich in eine rechtlich schwierige Situation, da
anschließend kein Ehefähigkeitszeugnis mehr ausgestellt und die Ehe nicht registriert werden kann.
Nach der Registrierung kann vom Chief District Officer eine Heiratsurkunde ausgestellt werden.
Sogenannte „Court Marriages“, bei denen sich die Verlobten gegenseitig auf Führung der Ehe oder
-2-
Erfüllung der ehelichen Pflichten verklagen, können für den deutschen Rechtsbereich grundsätzlich
nicht anerkannt werden.
Eheschließung in Deutschland
Zu einer Eheschließung in Deutschland zwischen deutschen und nepalesischen Staatsangehörigen
werden folgende nepalesischen Unterlagen benötigt:
1. Geburtsbescheinigung. In Ausnahmefällen eine Bescheinigung über die nepalesische
Staatsangehörigkeit („Nepalese Citizenship Certificate“ - NCC). Das NCC enthält nur den
Namen des Vaters nicht jedoch der Mutter und wird daher von deutschen Standesämtern und
Oberlandesgerichten oft nicht als ausreichend anerkannt.
2. Ledigkeitsbescheinigung
3. Aufenthalts- oder Meldebescheinigung
Im Falle einer früheren Ehe benötigen Sie zudem:
1. Heiratsurkunde
2. Scheidungsurkunde bzw. Totenschein des früheren Ehegatten
Diese Unterlagen werden regelmäßig von den deutschen Standesämtern verlangt. Dennoch sollten
Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Standesamt in Verbindung setzen und in Erfahrung bringen, ob
eventuell noch andere Unterlagen von Ihrer/m nepalesischen Verlobten vorgelegt werden müssen.
Von allen Unterlagen sollten Sie auch deutsche Übersetzungen anfertigen lassen. Diese
Übersetzungen sollten vorzugsweise in Deutschland durch einen zugelassenen Übersetzer gemäß
der ISO-Norm vorgenommen werden oder sich die inhaltliche Richtigkeit einer Übersetzung durch
die Botschaft beglaubigen lassen, wobei Gebühren anfallen.
Das Standesamt beantragt anhand dieser Unterlagen die Befreiung von der Beibringung eines
Ehefähigkeitszeugnisses für die/den nepalesische(n) Verlobte(n) beim Oberlandesgericht. Das
Standesamt teilt zudem mit, welche nepalesischen Urkunden und Bescheinigungen durch die
Botschaft legalisiert bzw. auf ihre inhaltliche Richtigkeit und Echtheit überprüft werden müssen. In
der Regel wird dies bei allen genannten Unterlagen verlangt.
Falls Kinder aus früherer Ehe vorhanden sind, wird für einen etwaigen Familiennachzug die
Beibringung einer Abstammungsbescheinigung empfohlen.
Die Deutsche Botschaft Kathmandu weist daraufhin, dass diese Auskünfte unverbindlich sind
und nicht die unmittelbare Auskunftserteilung bei dem zuständigen Standesamt in
Deutschland und Nepal ersetzen können.
Hinweis: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der
Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit,
insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr
übernommen werden.
-3-