Liberté – Égalité – Fraternité FRANZÖSISCHE REPUBLIK PRÄFEKT DES DEPARTEMENTS MOSELLE UNTERPRÄFEKTUR FORBACHBOULAY-MOSELLE VERFÜGUNG Nr. 2016 –BAEAT-3 vom 04. FEBRUAR 2016 Zur Eröffnung einer öffentlichen Befragung für den Antrag von Total Petrochemicals France hinsichtlich der Genehmigung des Betriebs einer neuen Produktionseinheit für als Polypropylen-Compounds (PPC) bezeichnete Kunststoffe in den Gemeinden Saint-Avold und L'Hôpital DER PRÄFEKT DES DEPARTEMENTS MOSELLE OFFIZIER DER EHRENLEGION OFFIZIER DES NATIONALEN VERDIENSTORDENS Gemäß Umweltgesetzbuch, insbesondere Artikel L. 123-1 ff., R. 123-1 bis R. 123-23 Gemäß den ersten Abschnitten von Buch V des Gesetzes- und Vorschriftenteils des Umweltgesetzbuchs zu überwachungsbedürftigen Anlagen Gemäß Verordnung Nr. 2004-374 vom 29. April 2004 (geändert) zu den Befugnissen der Präfekten, zur Organisation und zum Wirken der staatlichen Stellen in den Regionen und Departements Gemäß Verordnung Nr. 2014-1724 vom 29. Dezember 2014 zur Auflösung Arrondissements Boulay-Moselle, Château-Salins, Thionville-Ouest und Metz-Campagne der Gemäß Verfügung des Präfekten DCTAJ Nr. 2016-A-13 vom 01. Januar 2016 zur Übertragung der Zeichnungsbefugnis auf Herrn Michel HEUZÉ, Unterpräfekt des Arrondissements ForbachBoulay-Moselle Gemäß den Unterlagen, die am 24. September 2015 von Total Petrochemicals France bei der Präfektur des Departements Moselle eingereicht wurden und in denen die Genehmigung des Betriebs einer neuen Produktionseinheit als Polypropylen-Compounds (PPC) bezeichnete Kunststoffe in den Gemeinden Saint-Avold und L'Hôpital beantragt wird Gemäß den Plänen und Dokumenten, die zur Stützung dieses Antrags erstellt wurden Gemäß Zulassungsbericht der DREAL (Regionaldirektion für Umwelt, Raumplanung und Wohnen) vom 01. Dezember 2015 Gemäß Stellungnahme der zuständigen staatlichen Stelle für Umweltangelegenheiten vom 23. Dezember 2015 Gemäß Beschluss des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Straßburg Nr. E16000009/67 vom 13. Januar 2016, laut dem Herr Marcel BARBACCI zum leitenden Untersuchungskommissar und Frau Marie-Elisabeth BECKER zur stellvertretenden Untersuchungskommissarin ernannt wird 11 Avenue du Général de Passaga – F-57608 FORBACH – Tel.: +33 3 87 84 60 60 – Fax: +33 3 87 84 60 61 Berücksichtigt wird die Tatsache, dass die deutschen Behörden, denen die Unterlagen und die vorliegende Verfügung zugesendet werden, gemäß Artikel R. 122-10 des Umweltgesetzbuchs bis zum 11. März 2016 Zeit haben, ihre Absicht zur Teilnahme an der öffentlichen Befragung zu erklären. Berücksichtigt wird die Tatsache, dass aufgrund der Bestimmungen der Nomenklatur für überwachungsbedürftige Anlagen mindestens eine der Aktivitäten aus den oben genannten Antragsunterlagen genehmigungspflichtig ist und deshalb eine öffentliche Befragung zu organisieren ist. Auf Vorschlag des Unterpräfekten von Forbach-Boulay-Moselle VERFÜGUNG Artikel 1: Zeitraum und Gegenstand der Befragung: Für den oben genannten, von Total Petrochemicals France eingereichten Genehmigungsantrag wird über einen Zeitraum von 33 Tagen in den Gemeinden Saint-Avold und L'Hôpital, in denen die Ansiedlung der Anlage geplant ist, sowie in den Gemeinden Carling, Diesen und Hombourg-Haut, die in dem für öffentliche Befragungen geltenden Anzeigeradius von 2 km liegen, eine öffentliche Befragung durchgeführt. Die öffentliche Befragung beginnt am 14. März 2016 und endet am 15. April 2016. Der Befragungszeitraum kann eventuell um maximal 30 Tage verlängert werden. Artikel 2: Öffentliche Bekanntmachung der Befragung Die Mitteilung über die Eröffnung der Befragung wird mindestens zwei Wochen vor Beginn der Befragung vom Präfekten sowie nochmals innerhalb der ersten Woche der Befragung in den folgenden beiden Lokalzeitungen veröffentlicht: - Le Républicain Lorrain, - Les Affiches d'Alsace et de Lorraine Diese Mitteilung wird spätestens am 26. Februar 2016 für den gesamten Befragungszeitraum in den betreffenden Gemeinden ausgehängt. Die Umsetzung dieser Vorgabe wird durch eine Bescheinigung der betreffenden Bürgermeister und durch die Veröffentlichung in der Presse in entsprechenden Auszügen belegt. Die Mitteilung wird ebenso unter Berücksichtigung der gleichen Fristen und Zeiträume vom Projektverantwortlichen auf dessen Kosten an den vorgesehenen Projektorten ausgehängt. Die Aushänge müssen von öffentlichen Straßen und Wegen aus sichtbar und lesbar sein und den Form- und Inhaltsvorgaben in der Verfügung des Umweltministers vom 24. April 2012 entsprechen. Die Mitteilung über die Befragung und allgemeine Zusammenfassungen werden ebenso auf der Website der Präfektur des Departements Moselle veröffentlicht (www.moselle.gouv.fr - l'Etat vous informe - Publicité légale enquêtes publiques enquêtes publiques ICPE). Die Gemeinderäte von Saint-Avold und L'Hôpital, wo die Ansiedlung der Anlage geplant ist, sowie der Gemeinden Carling, Diesen und Hombourg-Haut, die im Anzeigeradius von 2 km liegen (s. Artikel 1 dieser Verfügung), sind bei Eröffnung der Befragung dazu aufgerufen, ihre Meinung zum Genehmigungsantrag zu äußern. Es können nur Stellungnahmen berücksichtigt werden, die spätestens zwei Wochen nach Schließung des Befragungsregisters abgegeben werden. Seite 2 von 5 Artikel 3: Organisation der Befragung Der Ruheständler Herr Marcel BARBACCI, der als Bautechniker für Hoch- und Tiefbau tätig war, wurde zum leitenden Untersuchungskommissar ernannt. Er ist berechtigt, sein Privatfahrzeug für Fahrten in Zusammenhang mit der Befragung zu nutzen. Der leitende Untersuchungskommissar wird in folgenden Gemeindeämtern der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen und Anmerkungen entgegennehmen: SAINT-AVOLD - Montag, 14. März 2016, 14:00 bis 17:00 Uhr, - Mittwoch, 23. März 2016, 14:00 bis 17:00 Uhr, - Donnerstag, 14. April 2016, 14:00 bis 17:00 Uhr, - Montag, 14. März 2016, 10:00 bis 12:00 Uhr, - Mittwoch, 06. April 2016, 14:00 bis 17:00 Uhr, - Freitag, 15. April 2016, 10:00 bis 12:00 Uhr, L'HÔPITAL Frau Marie-Elisabeth BECKER, Leiterin des Stadtrats, wurde zur stellvertretenden Untersuchungskommissarin ernannt. Sie tritt unter den im vorliegenden Artikel aufgeführten Voraussetzungen bei der Leitung der Befragung und der Ausarbeitung des Berichts und des Fazits als Vertretung in Aktion, wenn der Untersuchungskommissar ausfällt. Artikel 4: Während der Befragung werden die vorgeschriebenen Unterlagen, die insbesondere eine Umweltverträglichkeitsstudie, eine Gefahrenstudie, allgemeine Zusammenfassungen, die Stellungnahme der zuständigen staatlichen Stelle für Umweltangelegenheiten sowie ein vom Bürgermeister eröffnetes und vom Untersuchungskommissar nummeriertes und paraphiertes, gebundenes Befragungsregister enthalten, in den Gemeindeämtern von Saint-Avold und L'Hôpital ausgelegt (Gemeinden, in denen die Anlage angesiedelt werden soll). Die Öffentlichkeit kann die Unterlagen einsehen und im Befragungsregister, das in den zuvor genannten Gemeindeämtern bereit liegt, Anmerkungen, Vorschläge und Gegenvorschläge angeben, entweder zu den gemeindeüblichen Öffnungszeiten oder an die E-Mail-Adresse [email protected] bzw. per Post an den Untersuchungskommissar im Gemeindeamt Saint-Avold, das als gemeinsamer Stammsitz für die Befragung vereinbart wurde. Die Anmerkungen, Vorschläge und Gegenvorschläge werden der Öffentlichkeit innerhalb kürzester Zeit am Stammsitz für die Befragung zur Verfügung gestellt. Die Anmerkungen der Öffentlichkeit sind auf Kosten der Person, die diese anfordert, über den gesamten Befragungszeitraum hinweg einsehbar und verfügbar. Jede beliebige Person kann nach der Veröffentlichung der vorliegenden Verfügung – auf Anfrage und auf eigene Kosten – beim Präfekten des Departements Moselle Auskunft über die Unterlagen für die öffentliche Befragung erhalten. Artikel 5: Der leitende Untersuchungskommissar kann durch eine mit Gründen versehene Entscheidung und nach Benachrichtigung des Präfekten des Departements Moselle spätestens eine Woche vor dem Ende der Befragung diese um maximal 30 Tage verlängern, insbesondere wenn er beschließt, während des Verlängerungszeitraums eine Versammlung zur Informierung und zum Austausch Seite 3 von 5 mit der Öffentlichkeit zu organisieren. Artikel 6: Während des Befragungszeitraums kann der leitende Untersuchungskommissar ebenso: - Informationen erhalten und den Antragsteller auffordern, der Öffentlichkeit Dokumente bereitzustellen, sofern er diese für die Informierung der Öffentlichkeit als nützlich erachtet - die betreffenden Orte besichtigen, mit Ausnahme von Wohnräumen; hierfür müssen die Besitzer und Bewohner mindestens 48 Stunden vorher mit Angabe von Datum und Uhrzeit der geplanten Besichtigung davon in Kenntnis gesetzt werden - alle vom Projekt betroffenen Personen anhören, die dies wünschen, und alle Personen vorladen, deren Anhörung er für zweckdienlich erachtet - unter seinem Vorsitz und im Beisein des Antragstellers Versammlungen zur Informierung und zum Austausch mit der Öffentlichkeit organisieren Artikel 7: Weitere Informationen zum Projekt können bei Herrn Michel LE GOVIC, dem stellvertretenden Beauftragten für Sicherheit/Umwelt der Total-Plattform in Carling, BP 90290 – F-57508 SAINT-AVOLD Cedex, angefordert werden. Artikel 8: Abschluss der Befragung Nach Ablauf des Befragungszeitraums wird das Befragungsregister geschlossen und vom leitenden Untersuchungskommissar unterzeichnet. Nach Entgegennahme der Register und zugehörigen Dokumente trifft sich der leitende Untersuchungskommissar innerhalb einer Woche mit dem Projektverantwortlichen und übermittelt ihm die schriftlichen und mündlichen Anmerkungen, die in einem zusammenfassenden Protokoll festgehalten sind. Der Verantwortliche für das Projekt, den Plan oder das Programm hat zwei Wochen Zeit, um eventuelle Anmerkungen seinerseits zu äußern. Artikel 9: Bericht und Fazit Der leitende Untersuchungskommissar erstellt einen Bericht, in dem der Ablauf der Befragung dargelegt und die eingegangenen Anmerkungen untersucht werden. Im Bericht ist der Gegenstand des Projekts, Plans oder Programms noch einmal aufgeführt, darüber hinaus enthält er eine Liste sämtlicher Bestandteile der Befragungsunterlagen, eine Zusammenfassung der Anmerkungen der Öffentlichkeit, eine Analyse der im Zuge der Befragung eingegangenen Vorschläge und Gegenvorschläge sowie eventuelle Antworten des Projektverantwortlichen auf die Anmerkungen der Öffentlichkeit. In einem separaten Dokument legt der leitende Untersuchungskommissar sein begründetes Fazit dar und gibt dabei an, ob dies für bzw. unter Vorbehalt für oder gegen das Projekt spricht. Der leitende Untersuchungskommissar übermittelt die in den Gemeindeämtern ausgelegten Befragungsunterlagen sowie die Register und zugehörigen Unterlagen zusammen mit seinem Bericht und seinem begründeten Fazit an den Präfekten des Departements Moselle und an den Präsidenten des Verwaltungsgerichts Straßburg. Die Übermittlung dieser Unterlagen muss innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Befragung erfolgen. Falls die Einhaltung dieser Frist nicht möglich ist, kann sie auf begründete Anfrage des Untersuchungskommissars an den Präfekten verlängert werden. Artikel 10: An jedes betroffene Gemeindeamt wird eine Kopie des Berichts und des Fazits des Seite 4 von 5 leitenden Untersuchungskommissars gesendet, damit diese umgehend für einen Zeitraum von einem Jahr nach Abschluss der Befragung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, ebenso wird der Präfektur des Departements Moselle ein Kopie zugesendet (D.L.P. – B.U.P.E. – B.P. 71014 – F-57034 METZ CEDEX). Der Bericht und das Fazit des Untersuchungskommissars werden im selben Zeitraum auf der Website der Präfektur des Departements Moselle veröffentlicht (www.moselle.gouv.fr - l'Etat vous informe - Publicité légale enquêtes publiques enquêtes publiques ICPE). Artikel 11: Am Ende des Antragsuntersuchungsverfahrens, zu dem unter anderem die öffentliche Befragung gehört, entscheidet der Präfekt des Departements Moselle per Verfügung über den eingereichten Genehmigungsantrag. Bei diesem Beschluss handelt es sich um eine Genehmigung unter Berücksichtigung von Vorgaben oder um eine Ablehnung. Artikel 12: Der Generalsekretär der Präfektur des Departements Moselle, der Unterpräfekt von Forbach-Boulay-Moselle, die Bürgermeister von Saint-Avold und L‘Hôpital sowie der Untersuchungskommissar haben die Aufgabe, die vorliegende Verfügung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich umzusetzen. PRÄFEKT Für den Präfekten und in dessen Auftrag Unterpräfekt Michel HEUZÉ Seite 5 von 5
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